Bericht über die Sitzung des Planungsverbandes ex Seewiesen, neu Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf.

Am Dienstag tagte der Planunsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, ehemals Planungsverband Seewiesen und im folgenden der Einfachheit und Klarheit halber auch so genannt. Die Planungen in der letzten Version. Böse Zungen könnten unterstellen, ich hätte absichtlich ein Bild genommen, das die selbe Qualität hat wie die Planung, aber es liegt daran, daß meine Handykamera gerade mal 1,3 MPix hat und die Unterlagen nicht zur Verfügung stehen.

Die Planungen in der letzten Version. Böse Zungen könnten unterstellen, ich hätte absichtlich ein Bild genommen, das die selbe Qualität hat wie die Planung, aber es liegt daran, daß meine Handykamera gerade mal 1,3 MPix hat und die Unterlagen nicht zur Verfügung stehen.

In der Einwohnerfragestunde fragte ich u.a. nach, wie man sich auf einen Tagesordnungspunkt, zu dem abgestimmt werden soll, vorbereiten kann, wenn im Vorfeld keine (Beschluß)-Vorlage verteilt wird. Die Stadtplanerin antwortete, daß sei so mit den Mitgliedern des Planungsverbandes vereinbart worden und im Planungsverband hätte man solche Präsentationen bislang noch nie im Vorfeld verschickt, weil man die ohne Erläuterungen ja auch gar nicht verstehen könne. Auf meine Nachfrage, ob diese Art der Vorbereitung nicht ein wenig schwammig wäre, antwortete sie mit nö.
Ich denke, das spricht für sich selbst und für die Arbeit im Planungsverband.

Frau von Bargen bestätigte meine Auffassung, daß man sich als Einwohnerin nicht auf die Fragestunde vorbereiten könne, wenn die Unterlagen nicht vorher einsehbar sind. Sie bemängelte, daß die Erschließung des Neubaugebietes sehr viel Autoverkehr generieren wird, der im Abstand von ca. 1,50 Metern an einem Wohngebäude des Gutshofes vorbeiführen wird. Dies sei der Bewohnerin nicht zuzumuten. Darüber hinaus würde der Autoverkehr die Tierhaltung negativ beeinflussen. Sie verwies auf ein Schreiben, mit dem Sie um die Verlegung der Straße gebeten hatte.
Der tagungsleitende Bürgermeister aus Rathjensdorf, Herr Koch, verwies darauf, daß man den Straßenverlauf bei früheren Planungen mit Abstand zu dem Gebäude eingeplant hätte und diese Planungen ja leider nicht zustande gekommen wären. Darüber hinaus sein noch nicht der Zeitpunkt, Anregungen und Bedenken in das Verfahren einfließen zu lassen.
Ich denke, die Anregung von Frau von Bargen ist völlig berechtigt. Im übrigen stellt sich die Frage, warum der Verlauf aus der alten Planung nicht weiter verfolgt werden kann. 10 Meter Abstand mehr gefährden doch das Projekt als Ganzes nicht. Sie erfordern nur die Anpassung der Pläne, und dafür beschäftigt der Investor ja auch eine Planungsbüro.

Vielmehr stellt sich die Frage, sie wurde aber gar nicht gestellt, was es die Stadt Plön – bzw. deren Bürgerinnen und Bürger – kosten wird, die Straße von der Kreuzung der B 76 bis hin zum Neubaugebiet auszubauen. Es ist ja völlig klar, daß der jetzige Weg in seiner begrenzten Breite in keinem Fall ausreicht. Hinzu kommt der Fahrrad- und Fußweg nach Plön.
Ich will nicht unken, aber ich könnte mir vorstellen, daß hier schnell ein siebenstelliger Betrag erreicht wird. Der Investor will ja nur die Erschließungsstraßen im Neubaugebiet finanzieren, deren Ausbau nicht nach der Richtlinie zum Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006), sondern nach „wirtschaftlichen Gesichtspunkten“ erfolgen soll.
Unter Berücksichtigung der Folgekostenabrechnung, die ergeben hat, daß das Neubaugebiet ein Nullsummenspiel für Plön ist, würden die Kosten für den Straßenbau das Neubaugebiet auf den Seewiesen zu einem Zuschußgeschäft für die Stadt Plön machen.
Nach meiner Meinung würde vermutlich nur der Investor profitieren und vielleicht noch Rathjensdorf, dessen Bürgermeister sich für das Projekt ins Zeug legt, als ginge es um ein neues Feuerwehrhaus.

Auf meine Frage, ob die Kosten, insbesondere die Personalkosten, die in der Vergangenheit durch die Bearbeitung des Projektes in der Plöner Verwaltung entstanden sind, erfaßt wurden und beziffert werden können, wurde mir geantwortet, daß ich mich wiederhole. Wiederholt wurde auch die Antwort, daß dies nicht der Fall ist und es auch nur vereinzelte Stundenaufschreibungen gäbe.
Die tatsächlichen Planungskosten bleiben also im Dunkeln. Eine Beteiligung der Gemeinde Rathjensdorf wird also gar nicht geprüft werden können.

Die neu vorgestellten und später vom Ausschuß mit einer Gegenstimme (Frau Kauf, Bündnis 90/Die Grünen) genehmigten Pläne sehen vor, daß nunmehr eine Fläche von 48.000 qm für die Bebauung eingeplant werden. Davon würden 16.000 qm auf Rathjensdorf entfallen, wo bis zu 21 Wohneinheiten (WE) entstehen können. 32.000 qm würden auf Plön entfallen, wo zwischen 75 und 80 Wohneinheiten realisiert werden sollen.
Nach meiner Auffassung ist die gesamte Planung rechtswidrig, da hier eine Splittersiedlung entstehen wird, die nach geltendem Planungsrecht absolut unzulässig ist.

Besonders interessant fand ich die Aussagen des Planers Blanck zum Thema Bevölkerungs- und Bedarfsentwicklung. Die Bevölkerungszahl wird lediglich noch bis 2020/2021 – also drei bis vier Jahre – leicht wachsen, danach wird sie kontinuierlich sinken und mit ihr der Wohnraumbedarf. Darüber hinaus betonte er, daß die Bevölkerung in Schleswig Holstein zwar noch um 1,4% wachsen wird, führte aber gleichzeitig aus, daß der Zuwachs lediglich auf einzelne Regionen beschränkt bleibt. In anderen Bereichen wird es zu einem Bevölkerungsrückgang kommen, der auch durch Zuwanderung nicht ausgeglichen werden kann. Die Landkreise Plön und Dithmarschen werden am stärksten von dem Bevölkerungsschwund betroffen sein.
Herr Blanck zeigte auf, daß die Prognosen für den Wohnraumbedarf in den letzten Jahren kontinuierlich nach unten angepasst wurden. Im Kreis Plön wird es bis 2030 zu einem Überhang von 670 Wohneinheiten kommen.
Darüber hinaus unternahm er den Versuch, die Ergebnisse der Untersuchung in Frage zu stellen.
Er betonte auch, daß die neu geschaffenen Wohneinheiten im Rahmen des mit 120 Wohneinheiten prognostizierten Bedarfes für Plön liegen würden.

Nach meiner Auffassung ist die Aussage des Planers Blanck falsch, wonach sich die neu geplanten Wohneinheiten im Rahmen des prognastizierten Bedarfes liegen. Von dem mit 120 Wohneinheiten angesetzten Bedarf wurde in den vergangenen Jahren bereits 80 Wohneinheiten realisiert, weitere 40 bis 60 Wohneinheiten sind bereits in der Planung (Gänsemarktviertel). Wie da weitere 80 Wohneinheiten in den prognostizierten Bedarf passen, erklärt sich mir nicht.

Der Versuch, die Prognosen zur Bevölkerungs- und Wohnraumbedarfsentwicklung in Frage zu stellen, ist fast zum Fremdschämen. Natürlich sagte schon Tse Tang der Ältere, daß nichts so schwierig sei wie eine Prognose, vor allem, wenn sie die Zukunft beträfe, aber von allen Prognosen sind Bevölkerungsprognosen am zuverlässigsten zu berechnen.

Natürlich nicken alle Seewiesenbefürworter eifrig, wenn hier für die nächsten drei bis vier Jahre noch ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraum identifiziert wird. Wenn die 80 Wohneinheiten aber in den nächsten drei bis vier Jahren doch noch in einer Art Torschlußpanik realisiert werden sollten, wird damit Wohnraum geschaffen, der uns spätesten 2030, also in gut 10 Jahren, als Überangebot vor die Füße fällt.

Zum Schluß versuchte Herr Krüger in seiner Funktion als Mitglied des Planungsverbandes, Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) zu umgarnen und für seine pro-Seewiesen Position zu vereinnahmen. Frau Kauf wehrte sich gegen diesen Versuch. Dann wurde es emotionell. Herr Krüger warf ihr vor, sie würde Wohnraum für junge Familien verhindern. Frau Kauf wies diesen Vorwurf zurück und Herr Krüger äußerte, daß er Kinder kätte, die nach Plön ziehen würden, aber keinen Bauplatz finden könnten.
Ich fände es berechtigt wenn man sich fragt, ob Herr Krüger in seiner Funktion als Bürgervorsteher eine Ratsversammlung neutral leiten kann, sollte irgendwann die Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplanes für Plön auf der Tagesordnung stehen.

Abschließend bleibt noch anzumerkten, daß weder Herr Bürgermeister Paustian als Vorsitzender des Planungsverbandes noch ein Mitglied der Plöner SPD anwesend war. Offenbar waren das reguläre Mitglied wie auch die Vertreter bzw. Vertreterin verhindert. Damit stellt sich natürlich auch die  Frage, ob der Termin der gestrigen Sitzung bewußt so gewählt wurde, um die Zahl der anwesenden Seewiesen-Kritiker niedrig zu halten.

Ein Gedanke zu „Bericht über die Sitzung des Planungsverbandes ex Seewiesen, neu Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf.

  1. Soweit der Erhalt von Unterlagen auf Widerstand stößt, empfiehlt sich das Studium des Informationszugangsgesetz ( IZG SH, unter Landesgesetze im Internet neachlesbar ). Zwar kann das Amt, das über die gewünschten Unterlagen verfügt, die Herausgabe bis zu einem Monat verzögern, das dürfte beim Vorliegen elektronischer Dateien ( z.B für einen Beamer) aber kaum zu begründen sein. Notfalls hilft der Datenschutzbeauftragte des Landes in wenigen Tagen. Das Verwaltungsgericht anzurufen ist leider teuer, wegen eines Streitwertes von 5.000 € . Von den Gerichtsgebühren über 420 € verteilt das Gericht zur Hälfte auf Kläger und Beklagte, wenn – was wohl häufig vorkommt – die Unterlagen geliefert werden, bevor das Verfahren begonnen hat und damit als “erledigt” erklärt werden muss. Faru Sporendonk weiß inzwischen Bescheid, dass es da etwas zu korrigieren gibt, um die Bürgerferundlichkeit des Gesetzes nicht zu konterkarieren

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