Baumschutsatzung, Entscheidung über Verfahrensfragen ausgehebelt.

Auf der Sitzung der gestrigen Ratsversammlung stand als Tagesordnungspunkt 5 „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes; Beratung und Beschluss“

Im Vorfeld hatte es zwischen den Fraktionen Bemühungen gegeben, einen fraktionsübergreifenden Antrag zu formulieren. Das ist gelungen, SPD, CDU und FDP hatten sich übers Wochenende auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, der heute im Laufe des Tages noch mehrfach geändert wurde, um Bemerkungen der Kommunalaufsicht mit zu berücksichtigen.

Niemand wollte die Satzung aufheben, auch wenn der Name des Tagesordnungspunktes diese Vermutung nahelegt. Allen war klar, daß die dadurch zu erwartenden ökologischen Begleitschäden für das städtische Grün viel zu hoch wären. Daher wurde eine Änderung der Baumschutzsatzung angestrebt.

Zur Debatte stand, die Baumschutzsatzung so zu ändern, daß zukünftig auch Bäume gefällt werden dürfen, wenn es dafür städtebauliche Gründe gibt und die Ratsversammlung der Fällung zustimmt.

Insbesondere ging es aber darum:

erhalten wir 6 Birken mit einer voraussichtlichen Restlebensdauer von 20 Jahren und akzeptieren wir dafür, daß wir für 60 – 80 Jahre eine Gebäudeaufstellung in Kauf nehmen, die man wohlmeinend als städtebaulichen Behelf bezeichnen kann,

oder

erteilen wir die Zustimmung zur Fällung von 6 Birken bei einer Ersatzpflanzung von 18 Bäumen, die in ca. 20 Jahren vermutlich den ökologischen Wert der 6 Birken erreicht haben und dann noch 50 Jahre Lebenszeit vor sich haben, und erreichen gleichzeitig eine städtebaulich optimale Aufstellung des betreffenden Wohngebäudes?  

Damit wird bereits klar, daß der Tagesordnungspunkt am Thema vorbei formuliert war, was der Bürgervorsteherin zuzuschreiben ist. Für eine Änderung des Tagesordnungspunktes 5 in: „Beratung und Beschluß der ersten Änderung der Baumschutzsatzung und herbeiführen eines Vorratsbeschlusses zur Fällung der 6 Birken“ wie von ihr beantragt hätte es eine Zwei/Drittel Mehrheit der Stimmen in der Ratsversammlung bedurft. Diese Mehrheit wurde mit 15 JA und 9 Nein Stimmen nicht erreicht.

Es wurde dann auf einer Sitzungsunterbrechung beraten, den Antrag als Tagesordnungspunkt 6 auf die Tagesordnung zu nehmen. Auch dafür gab es nicht die erforderliche Zwei/Drittel Mehrheit.

Immerhin scheiterte der Antrag, den Tagesordnungspunkt 5 ganz von der Tagesordnung zu nehmen, er wurde bei Stimmengleichheit (12 Ja, 12 Nein) abgelehnt.
Damit war der Weg frei für eine längere Debatte.
Einige Kolleg*innen empfanden die Ratsversammlung als peinlich. Ich bewerte sie als lebendigen Beitrag zur Meinungsfindung. Peinlich finde ich, daß die Entscheidungsfindung über Spitzfindigkeiten in Verfahrensfragen ausgehebelt werden konnte.

Ich gehe jetzt davon aus, daß sich das Bauvorhaben damit um ein Jahr verzögern wird. Um es klar zu sagen: Die Stimmen kamen im wesentlichen aus den Reihen von Bündnis 90 / Die Grünen und von den Angehörigen der aufgelösten FWG-Fraktion.
Da die Kosten im Baugewerbe überproportional steigen, werden sich die Gesamtkostenfür den Neubau höher ausfallen. Das wird sich auch auf die Höhe der späteren Mieten auswirken.
Alternativ, aber für mich weniger wahrscheinlich ist auch eine Behelfslösung durch die Umstellung des Gebäudes denkbar. Dann haben wir eine städtebaulich suboptimale Lösung mit allen Folgeproblemen, in 20 Jahren – 30 Jahren keine Birken mehr, aber auch keine Ersatzpflanzungen.

Eine weitere ganz wesentliche, aber und im Hintergrund stehende Frage ist, wie die Entscheidungsbefugnisse verteilt sind. In der zur Zeit gültigen Satzung ist der Magistrat für Entscheidungen zuständig. Der Magistrat hatte sich aus Bürgermeister und politischen Vertreter*innen zusammengesetzt. Mit der Abschaffung des Magistrats ging die Entscheidungsbefugnis offenbar komplett an die Verwaltung über. Mit der beabsichtigten Satzungsänderung hätte die Politik in Form der Ratsversammlung einen Teil ihres Entscheidungsspielraumes zurückgewonnen.

Hinzu kommt, daß der Neuzuschnitt der Zuständigkeiten der Ausschüsse für mögliche Konfliktpunkte sorgt. In der letzten Legislaturperiode war der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) sowohl für städtebauliche wie auch für ökologische Fragen zuständig.
Beide Themenkomplexe konnten in der Gesamtschau beraten und entschieden werden.
Mit der Neuordnung der Ausschüsse in dieser Legislaturperiode verschob sich die Zuständigkeit für Umweltfragen vom SteU, jetzt Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) in den ehemaligen Ausschuß für Gesellschaftiche Angelegenheiten (GA), jetzt Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT).
Sofern die Ausschüsse unterschiedliche Auffassungen haben, ist der Streit vorprogrammiert. Letztlich muß dann die Ratsversammlung entscheiden.

In der weiteren Debatte sprachen sich vor allem Yorck Wegener, Thure Koll (beide CDU) und ich für die Änderung der Satzung aus.

Der Bürgermeister machte darauf aufmerksam, daß ein solcher Beschluß so nicht rechtmäßig wäre, weil unter anderem für eine wesentliche Änderung der Satzung auch eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) erforderlich ist.

Einige kleine Punkte aus der Diskussion, die ich trotz der Ernsthaftigkeit des Themas und der Diskussion nicht unerwähnt lassen will:

Frau Kauf (B90/Die Grünen) argumentierte: „Ihr habt (oder Sie haben, ich erinnere mich nicht genau) doch gehört, was der Bürgermeister gesagt hat.
Das ist genau die Art von Argument, die ich für eher so hmmm? halte.

Herr Erdtmann (FWG) argumentierte in ähnlicher Richtung, aber für mich nicht konsequent. Während er sin Sachen „Pacht- bzw. Nutzungsvertrag mit den Hohenzollern noch eindeutig für eine Stärkung des Mitspracherechtes der Selbstverwaltung (Politik) eingetreten ist, argumentierte er, der Linie des Bürgermeisters, also des Verwaltungschefs folgend, für eine Einschränkung bzw. Für den Verzicht auf politische Mitentscheiden.

Herr Koll (CDU) beklagte sinngemäß, daß der Bürgermeister hier zwar immer wieder Gründe angeführt hat, wieso eine Fällgenehmigung nicht befürwortet werden kann, aber keine Wege aufgezeigt hat, wie er politische Wille des SteP umgesetzt werden könne.
Der Bürgermeister entgegnete, daß er in der Novembersitzung des SteP darauf aufmerksam gemacht hat, daß die Baumschutzsatzung dafür geändert werden müsse.
Ich schließe dann mal mit Tucholsky: „Jeder hat ja so recht“ und der Vermutung, daß uns das Thema weiter beschäftigen wird und wir uns vermehrt mit dem Verfahren und weniger mit Inhalten auseinandersetzen werden. 

Ein Gedanke zu „Baumschutsatzung, Entscheidung über Verfahrensfragen ausgehebelt.

  1. Lieber Ingo, dein letzter Satz beschreibt die Situation wohl leider richtig. Verfahrensfragen, Überregulierung, Bürokratie und ähnliches scheinen immer häufiger pragmatische (und zügige) Entscheidungen auf Grundlage wohl abgewogener Argumente zu verhindern. Dass eine Ausnahmegenehmigung von den Regelungen in der Baumschutzsatzumg offensichtlich nicht möglich ist, sondern für das Vorhaben die Satzung geändert werden muss, belegt, wie schwerfällig unser Gemeinwesen ist. Und dies ist nur ein Beispiel, die Spitze des Eisbergs.

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