Archiv für die Kategorie: “Marine”

Natürlich gäbe es aus dem Alltag der Planungsabteilung des Flottenkommandos viel zu berichten, unterläge das meiste nicht der Verschwiegenheitspflicht. Aber zu einigen Dingen aus meinem Arbeitsbeitrag kann ich schon etwas sagen.

Heute wurde ein wesentlicher Zwischenschritt der Planungsphase des Manövers European Endevour 2009 abgeschlossen. Als Beobachter und Auswerter mußte ich heute ein wenig länger im Büro bleiben, um meinen Beitrag zum Ausbertebericht fertigzustellen.

Gestern konnte ich eine kurze Auszeit vom Manöver nehmen und die Gelegenheit nutzen, an der Fraktionssitzung teilzunehmen. Ein Thema war das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters in der Schulverbandsversammlung, wo er sich trotz eines eindeutigen Votums der Mehrheit der Ratsversammlung für die Regionalschule ausgesprochen hat. Das ist natürlich problematisch, denn einerseits ist er als Mitglied der betr. Versammlung in seinem Abstimmungsverhalten frei, andererseits ist er als Bürgemeister natürlich auch an die Beschlüsse der Ratsversammlung gebunden. Landesweit sieht es so aus, daß ca. 2/3 der Haupt- und Realschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, 1/3 werden Regionalschule. Die Gemeinschaftsschule entspricht dem Mehrheitswillen der Eltern. Jetzt bleibt zu hoffen, daß nicht allzu viele Eltern ihre Kinder in eine der benachbarten Gemeinschaftsschulen schicken, da sonst negative Auswirkungen auf die Finanzierung der Schulen am Schiffstal abzusehen sind. Es kann davon ausgegangen werde, daß die Abwanderungsverluste nicht durch die Zuwanderungsgewinne - also Kinder, die von ihren Eltern statt auf eine Gemeinschaftsschule auf die Regionalschule geschickt werden - ausgeglichen werden.

Ein weiteres Thema war der Landesentwicklungsplan, dessen Aufstellung 2005 per Koalitionsvertrag beschlossen wurde und der 2009 in Kraft treten soll. Die derzeit noch gültige Landesregionalplanung stammt aus dem Jahr 1998 und wurde aufgestellt, als Wohnraum noch knapp war und Zuwächse dringend benötigt wurden. Mittlerweile gibt esaufgrund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung bereits ein Überangebot, daß nicht nur durch die vielen leerstehenden Gebäude und Wohnungen, auch in Plön, dokumentiert wird. Daher wird der Schwerpunkt der Planung jetzt auf die qualitative Entwicklung und die Verdichtung der bestehenden Bebauung gelegt. Damit hat sich meines Erachtens auch das Neubaugebiet Trammer Seewiesen überlebt, aber dazu später. Für Plön sind zwei Dinge besonders wichtig.
1. Eutin und Malente sind im Ordnungsbereich Tourismus berücksichtigt, Plön nicht. Unsere Stadt muß hier ebenfalls Berücksichtigung finden, denn nur dann können Zuschüsse von EU, Bund und Land für Fremdenverkehrsprojekte eingeworben werden. Das ist auch für die Umlandgemeinden ausgesprochen wichtig. Wir werden darauf hinwirken, daß die Verwaltung entsprechende Einwendungen und Bedenken beim Land geltend macht.
2. Plön muß seinen Status als zentraler Ort mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums behalten. Von daher ist es gut, daß die Kreisfusion mit Ostholstein erst einmal vom Tisch ist, denn dadurch bleiben uns große und von der Funktion her bedeutende Verwaltungstrukturen erhalten, die zu der Teilfunktion Mittelzentrum einfach dazugehören.

Abschließendes Thema war natürlich die Bürgerinitiative, die sich gegen die Realisierung des Baugebietes Seewiesen richtet. Wir haben uns in unserem Parteiprogramm für das Gebiet ausgesprochen, allerdings unter der Voraussetzung, daß es so hochwertig wird, wie immer versprochen wurde. Bedauerlicherweise wurden keine Kriterien festgelegt, an denen man die Hochwertigkeit tatsächlich messen könnte. Das einzige Kriterium ist das ich habe es irgendwie im Urin Gefühl, da viele Grundstücke am Wasser liegen, egal welche Qualität das Gewässer haben wird. “Ein Regenrückhaltebecken ist auch ein stabiles Gewässer.” Nebenbei: auch ein Schiff, das umkippt, hat physikalisch betrachtet auch eine stabile Schwimmlage, nur eben nicht die gewünschte. Damit genug Zynismus. Schon aufgrund der Lärm- und Geruchsbelästigung kann eine Hochwertigkeit bezweifelt werden, die zu erwartende Gewässerqualität spricht jedenfalls eindeutig dagegen. Auch wenn das Prüfungsverfahren noch lange nicht abgeschlossen ist und sich aufgrund der umfangreichen Anregungen und Bedenken noch längere Zeit ziehen wird, ist bereits jetzt absehbar, daß die Qualitätsanforderungen bei realistischer Betrachtung nicht erreicht werden können. Die Befürchtung, daß die Planungen zwar rechtlich, aber faktisch nicht mehr gestoppt werden können, ist nicht von der Hand zu weisen. Sie wurde mir gegenüber bereits von einem Mitglied aus dem Planungsverband geäußert. Von daher wünsche ich der Bürgerinitiative viel Erfolg bei ihren Bemühungen.
Wer seine Ablehnung gegen diese Projekt zum Ausdruck bringen will, kann dies noch bis zum Samstag  und in der nächsten Woche vom 30. September bis zum 2. Oktober am Infostand auf dem Marktplatz von 0900 bis 1300 und am Samstag, dem 4. Oktober auf dem Wentorper Platz mit seiner Unterschrift tun.

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Die letzte Woche war ich auf Dienstreise beim Kommando operative Führung Eingreifkräfte in Ulm, um mich auf meine Teilnahme an einer Großübung vorzubereiten, die bereits in der nächsten Woche mit der Durchführung des Planungsprozesses beginnt.

Daher konnte ich weder an der Fraktionssitzung noch an der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt teilnehmen und werde mich in den nächsten Tagen wieder auf Stand bringen müssen.

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Heute habe ich mich nochmals mit den Seewiesen befaßt und einen Leserbrief an die KN geschickt. Der Text hier schon einmal vorab:

Wann platzt die Blase?
Das Thema Seewiesen hat die Gemüter bis vor kurzem noch nicht wirklich erregt. Doch seitdem der Bebauungsplan auslag, mehren sich die Stimmen, die sich nun auch öffentlich gegen das Projekt aussprechen. Die Anregungen und Bedenken, die von den Bürgern und den Trägern der öffentlichen Belange eingegangen sind, sollen einen über 2 Zentimeter dicken Stapel ausmachen. Dies zeigt, wie überhastet und
vor allem sorg- und achtlos die Planung dieses so wichtigen Projektes vorangetrieben wurde. Jetzt ist vorgesehen, dass die Themenkreise eingegrenzt und in mehreren Sitzungen des Planungsverbandes abgearbeitet werden. Dabei wird vielleicht auch einmal fachkundig – nicht nur von einem Geologen – geklärt, wie sich das Gewässer denn tatsächlich entwickeln wird und welche Einflüsse auf Trammer- und Trentsee
wirklich zu erwarten wird. Und vielleicht wird dann auch endlich die Frage beantwortet, wem das geplante Gewässer später einmal gehören soll und wer dann die finanzielle Verantwortung übernehmen wird, falls sich alles anders entwickelt als erhofft. Da ein ehemaliger Ratsherr an den vorbereitenden Beschlüssen beteiligt war und nun von der Vermarktung profitiert, muß ohnehin noch die Frage geklärt werden, ob hier nicht ein Fall von Befangenheit vorliegt, die die Rechtmäßigkeit des ganzen Verfahrens in Frage stellt.
Eigentlich ist es an der Zeit, dass die Blase platzt.

In der nächsten Zeit werde ich an der Vorbereitung einer Großübung beteiligt sein, so daß mir nur in der “Gefechtspause” Zeit bleibt, mich um die Kommunalpolitik zu kümmern.

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Die gestrige Fraktionssitzung zog sich fast bis 23:00 Uhr hin. Dennoch war sie überaus informativ, da aus den verschiedenen Bereichen wichtige Informaionen zusammengeführt wurden. Dies gilt natürlich für die geplante Einrichtung der Stadtwerke GmbH ebenso wie für die Einstellung einer Fachkraft für Wirtschafsförderung. Nachdem sich die neue Personalsituation, was die Besetzung der Ämter und Posten angeht, gefestigt hat, steht jetzt wieder die Sacharbeit im Vordergrund. Hierzu gehört natürlich einerseits, daß die Prioritäten für die Umsetzung der Punkte unseres Wahlprogrammes gesetzt werden, andererseits gilt es, trotz Sommerpause die anstehenden Sitzungen vorzubereiten.

Heute wurde das portugisische Uboot Tridente getauft. Ich konnte an dieser Zeremonie teilnehmen. Portugal war hochrangig vertreten, so waren der Parlamentspräsident und der Verteidigungsminister anwesend. Von deutscher Seite waren u.a. ein MdB und Staatssekretär Wolf vor Ort. Besonders gefreut habe ich mich aber über das Gespräch mit dem Kommandanten. Wir kannten uns aus früheren dienstlichen Begegnungen. Weitere interessante Gespräche ergaben sich während des anschließenden Mittagessens.

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Eigentlich wollte ich schon seit längerem etwas über Piraterie schreiben, da dieses Thema durchaus aktuell ist. Zuerst stellt sich die Frage: “Was ist Piraterie überhaupt?” Sie definiert sich durch 3 Tatbestände:

1. Es handelt sich um ein privates Schiff.
2. Sie dient privaten Zwecken
3. Sie findet auf hoher See statt, oder an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht.

Das heißt, daß ein Staatsschiff oder ein staatlich kontrolliertes Schiff keine Piraterie begehen kann. Sie dient der privaten Bereicherung. Politisch oder weltanschaulich motivierte Taten fallen also nicht unter Piraterie. Als Hohe See ist der Teil des Meeres zu verstehen, der nicht zu den Territorialgewässern gehört. Hierbei werden international maximal 12 Nautsiche Meilen anerkannt, auch wenn manche Staaten - wie Somalia - bis zu 200 Nautische Meilen beanspruchen.
Damit ist der Überfall durch ein Kriegschiff keine Piraterie, ebensowenig wie der Diebstahl eines Schiffes im Hafen, außer, er liegt in einem Gebiet, das keiner funktionierenden staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, wie es möglicherweise für Teile Somalias angenommen werden könnte.

Dem Völkerrecht entsprechend wäre das Aufbringen eines Seeräuberschiffes durch ein Kriegs- oder Staatsschiff (z.B. Bundespolizei See) nach Art. 105 und 107 Seerechtsübereinkommen zulässig. Innerstaatlich ist strittig, ob die zwingende Beachtung des Seerechtübereinkommens gem. Art 25 Grundgesetz erforderlich ist, da der Art 100 Seerechtsübereinkommen lediglich die Zusammenarbeit im “größtmöglichem Maße” vorsieht.
(Exkurs: Ebenso zulässig wäre der Einsatz gegen Drogenschmuggel und Menschenhandel)

Nicht alles, was das Völkerrecht erlaubt, ist nach Verfassungsrecht zulässig.
Art. 87 a II Grundgesetz erlaubt den Einsatz der Streitkräfte nur, soweit die Rechtsordnung dies ausdrücklich zuläßt. Nun steht im Bundespolizeigesetz §6 zwar, daß die Piraterie durch Bundespolizei und Streitkräfte bekämpft wird, aber dies stellt uns vor zwei Probleme:
1. Das Bundespolizeigesetz findet keine Anwendung auf die Sreitkräfte
2. Die Bundespolizei hat keine Einheiten, die zu Operationen etwa am Horn von Afrika geeignet wären.
Der eine hat also ein Pferd, der andere könnte reiten.
Es wird rechtlich auch nicht haltbar sein, einen Bundespolizisten an Bord einer deutschen Fregatte einzuschiffen, der im Pirateriefall das Kommando übernimmt. Die Umgehungssrategie wäre zu offensichtlich.
Der Ausweg führt über die Auslegung des Art 87 a II GG. Gilt dieser Artikel weltweit, wäre der Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraten nicht zulässig. Wird der Artikel aber so ausgelegt, daß er nur im Inland gilt, stände dem Einsatz der Marine im hoheitfreien Raum nichts entgegen. Diese neue Interpretation scheint sich mittlerweile durchgesetzt zu haben.

Völlig unbenommen ist dem Kommandanten jedoch jederzeit, sein eigenes Schiff oder ein anderes Schiff - egal welcher Nationalität - gegen Angriffe zu verteidigen, auch wenn sie noch nicht stattfinden, sondern nur unmittelbar bevorstehen. Hierzu dürfte er im Rahmen des Völkergewohnheitsrechtes sogar in fremde Hoheitsgewässer eindringen, sofern der Küstenstaat nicht in der Lage ist, entsprechend einzugreifen.

Sind die Piraten erst einmal an Bord und haben die Besatzung als Geisel genommen, wird das Problem in der Regel zum Fall für das Kommando Spezialkräfte, die GSG 9 oder andere Sondereinsatzkommandos. Da die Geiseln oft an Land und getrennt voneinander gefangen gehalten werden, muß von einer sehr schwierigen Situation ausgegangen werden, bei der das Leben der Geiseln im Vordergund steht.

Wo liegen weitere praktische Probleme? Zuerst einmal ist es schwer zu erkennen, ob man es mit einem Piraten oder einem Fischer zu tun hat, der sich zu seinem eigenen Schutz bewaffnet hat oder durch “privat organisierte Sicherheitskräfte” geschützt wird. Zudem wurden die meisten unserer Schiffe und Boote während des Kalten Krieges gebaut oder geplant. Sie sind dafür ausgelegt, Uboote, Schiffe oder Flugzeuge eines regulären Gegners zu bekämpfen. Der Flugkörper Harpoon eignet sich zwar wunderbar gegen konventionelle Ziele wie Fregatten oder Zerstörer, zum Einsatz gegen Schlauchboote ist er nicht gedacht. Würde man dennoch Piraten gefangen nehmen, ergäbe sich als weitere Schwierigkeit die Unterbringung. Zellen sind an Bord üblicherweise nicht vorhanden, die dauerhafte Fesselung mit Kabelbindern an Rohre oder Leitungen ist keine vertretbare Lösung. Eine Auslieferung an die Küstenstaaten wäre häufig nicht möglich oder sinnvoll, weil die meisten Küstenstaaten die Todesstrafe anwenden oder möglicherweise von ernsthafter Strafverfolgung absehen. Es würde darauf hinauslaufen, das die Gefangenen mit nach Deutschland gebracht und hier vor ein Gericht gestellt würden.

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