Über die Endgültigkeit von Entscheidungen und die Halbwertzeit von Konzepten

Im SteU vom letzten Mittwoch ging der Ausschussvorsitzende im Teil öffentliche Berichte noch einmal auf die Problematik Klosterstraße ein. Mehrere Ausschussmitglieder hatten berichtet und später in EMails angemerkt, dass die Pflasterung der Parkplätze mit Granit nicht teurer gewesen wäre als die Lösung mit Klinker, so wie sie jetzt erfolgt. Damit verbunden war die Aussage, dass die Lösung sicher auch mit dem Innenministerium, das einen Teil der Kosten über die Städtebauförderung trägt, schnell abzustimmen wäre, das diese Lösung bereits einmal in einer früheren Genehmigung vorgesehen war.
Nachfragen beim Innenministerium im Anschluss an die letzte Sitzung des SteU haben ergeben, dass dies nicht so sein soll. Das Genehmigungsverfahren müßte noch einmal durchlaufen werden. Dies wäre aber in Anbetracht der bereits laufenden Maßnahmen nicht mehr zu vertreten.

Ich finde es gut, dass hier noch einmal nachgefragt wurde, um Zweifel auszuräumen, denn ich vertrete nicht die Auffassung, dass einmal getroffene Entscheidungen konsequent weiter verfolgt werden müssen. Neue Erkenntnisse erfordern eine neue Bewertung, und weicht das Ergebnis der Bewertung von einem einmal getroffenen Beschluß ab, ist es nicht nur sinnvoll, sondern geboten, eine neue, auch abweichende Entscheidung zu treffen. Die Aufgabe des Projektes Einkaufszentrum Klinkerteich ist ein gutes Beispiel für dieses Vorgehen. Im Einzelhandelskonzept wurde ganz klar ausgesagt, dass jede Ansiedlung von Handel mi Verkaufsflächen von über 800 Quadratmetern außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (im wesentlichen Lübecker Strasse, Markt und Fußgängerzone) für die Entwicklung der Innenstadt schädlich ist. Konsequenterweise wurden die Planungen daraufhin beendet, obwohl sie bereits weit fortgeschritten waren. Im Anschluss waren sich alle Fraktionen einig, an den Ergebnissen festzuhalten, um eine Konzentration des Handels im Bereich der Innenstadt zu realisieren.

Wenn jetzt die CIMA beispielsweise die Aussagen des Einzelhandelskonzeptes überprüfen würde, dürfte es aus meiner Sicht nicht darum gehen, bestehende Standorte zu überprüfen und schönzurechnen, ob dort nicht auch größere Märkte mit über 800 Quadratmetern realisierbar sind. Die wirkliche Frage ist, ob die fachliche Begründung, die dazu geführt hat, dass der Parkplatz Stadtgrabenstraße aus dem zentralen Versorgungsbereich herausgenommen wurde, obwohl man ihn – so die damalige Aussage der CIMA – auch hätte mit hinein nehmen können, noch zutreffend ist. Wenn es solche Gründe denn überhaupt gegeben hat.

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