Ja zum Innenstadtmanagement, aber mit realistischem Blick

In Hauptausschuss am letzten Montag stand auch das Innenstadtmanagement auf der Tagesordnung. Dazu wurde ein Konzept vorgelegt, das die Mitglieder des Hauptausschusses zur Kenntnis nehmen sollten. Das Konzept beinhaltet 22 Maßnahmen, um die Innenstadt zukunftsfähig zu machen. Dazu hat die Verwaltung folgenden Beschussvorschlag gemacht:

„Der Hauptausschuss nimmt das vorliegende Konzept über ein Innenstadtmanagement mit allen 22 Maßnahmevorschlägen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt das Konzept umzusetzen und auch das Freiflächenmanagement mit einem Dienstleister zur Umsetzung zu bringen. Die Maßnahmen sollen nur dann zur Umsetzung kommen, sofern sie über das Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren mit 90% gefördert werden.“

Diesen Beschlussvorschlag hat die FWG nicht mitgetragen. Dabei ist es fast unerheblich, dass der Fachbegriff „Freifläche“ hier bewußt fälschlich verwendet wird. Eine Freifläche ist nicht mit einem Gebäude bebaut, sie kann aber durchaus versiegelt sein. Die Trammer See Wiese wäre eine Freifläche, der Marktplatz auch. In der Vorlage gemeint ist aber Leerstand. Dabei handelt es sich um Verkaufsflächen in Gebäuden, die nicht genutzt werden. Und um die ging es. Ich habe das hinterfragt, weil auch im Innenstadtkonzept von Leerstandsmanagement die Rede ist.
Die Begründung war, dass Freiflüche positiver klingen würde als Leerstand und man wolle ja optimistisch in die Zukunft gehen.
Ich persönlich halte das zwar vom Grundsatz her für gut gemeint. Allerdings sollte man Fachbegriffe auch für das verwenden, wofür sie allgemein verwendet werden. Alles andere führt bestenfalls zu Verwirrung.

Aber das ist nicht der einzige und vor allem nicht der wichtigste Grund, warum die FWG-Plön hier einen eigenen Antrag gestellt hat:

Das fertige Innenstadtkonzept wurde erstmals im Hauptausschuss vorgelegt. Es besteht aus 92 PowerPoint-Folien. Damit bestand auch erstmals die Möglichkeit, über die 22 Maßnahmen öffentlich in einen Ausschuss zu beraten. Dass diese Beratung im Ausschuss nicht möglich ist, war vorher schon klar und wurde so auch vom Vertreter des Ausschussvorsitzenden, Herrn Manfred Rose (SPD) zu Beginn der Beratung zum Ausdruck gebracht.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung kam einem Blankoscheck gleich. Die Umsetzung der Maßnahmen war lediglich an die 90% Förderquote gebunden.
Dazu muss man beachten, dass für das Jahr 2024 einmalig 95.000,- Euro an Fördermittel zur Verfügung stehen, für das Jahr 2025 noch einmal 5.000,-.

Für die 22 Maßnahmen wurden Empfehlungen für die Budget-Ansätze gemacht, die sich je nachdem, ob man mit den niedrigeren oder den höheren Werten rechnet, irgendwo zwischen 250.000,- und 300.000,- Euro liegen. Dazu kommen unspezifizierte Kosten, etwas bei der Verwendung der Begriffe geringe Kosten(sechsmal) und hohe Kosten (einmal). Auch Folgekosten werden teilweise erwähnt, aber nicht spezifiziert. Das wäre im Moment auch nicht möglich, darf aber nicht unbeachtet bleiben..
Nicht in Euro und Cent aufgedrückt wird der Personalaufwand. Er wird 10 x mit hoch angegeben, 3 x mit mittel bis hoch, 5 x mit mittel, 2 x mit gering bis mittel und 3 mal mit gering. Hier ist ein Zählfehler drin. Wer ihn findet, darf ihn behalten. Es ändert aber nichts daran, wenn der Personalaufwand nur 9 x mit hoch wäre. 

Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation und der offenen Summen erschien es aus Sicht der FWG-Plön zwingend, dass die Selbstverwaltung hier die freie Entscheidung nicht an die Verwaltung delegiert sondern sich die Entscheidungsbefugnis im Einzelfall vorbehält. Daher wurde folgender Satz in ihrem Beschussvorschlag aufgenommen:
„Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nach Beschluss der jeweiligen Maßnahme im Hauptausschuss im Rahmen verfügbarer Mittel …“
Damit wäre auch die Bindung an die 90% Förderung entfallen und hätte es ermöglicht, wichtige und kostengünstige Maßnahmen auch mit einem geringeren Förderungssatz zu beschließen. 

Besonders wichtig war es der FWG aber auch darauf hinzuweisen, dass in dem Konzept bereits der nächste Aufwuchs im Stellenplan skizziert wurde.
Auf Folie 60 der Präsentation wird die Empfehlung ausgesprochen, „eine Projektstelle in der Stadt Plön* zu schaffen, die ggf. sogar eine neue Personalstelle .…“. Das ist keine Pflichtaufgabe für eine Stadt. Hier kam es der FWG-Plön ganz besonders darauf an, frühzeitig darauf hinzuweisen, dass sie das Konzept an dieser Stelle nicht mitträgt. Die aktuelle Finanzlage läßt eigentlich keine solche Entscheidung zu.
Daher enthielt der Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion auch die Passage: „ … im Rahmen der bestehenden personellen Ressourcen.“

Hier der vollständige Beschlussvorschlag der FWG-Plön:
Der Hauptausschuss nimmt das vorliegende Konzept über ein Innenstadtmanagement mit allen 22 Maßnahmevorschlägen zur Kenntnis. Der im Konzept enthaltenen Empfehlung zur Stellenmehrung wird ausdrücklich nicht gefolgt.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nach Beschluss der jeweiligen Maßnahme im Hauptausschuss im Rahmen verfügbarer Mittel und im Rahmen der bestehenden personellen Ressourcen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme 05 (Leerstandsmanagement) mit einem Dienstleister zur Umsetzung zu bringen, sofern sie über das Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren mit 90% gefördert wird.“

Wie an dem Beschussvorschlag zu sehen ist, steht die FWG-Plön voll hinter Absicht der Verwaltung, die Maßnahme 05, das Leerstandsmanagement, zur Umsetzung zu bringen.

Auf den Vorschlag, die Umsetzung der Maßnahmen des Innenstadtkonzeptes an den Beschuss eines Ausschusses zu binden, konnten sich die Mitglieder des Ausschusses nach kurzer Diskussion einigen.
Eine längere Diskussion zeichnete sich ab, als es darum ging, Bedenken gegen die Aufstockung des Stellenplanes in den Beschluss mit aufzunehmen. Insbesondere Frau Hansen (SPD) argumentierte gegen diese Absicht. Sie betonte, dass mit der Kenntnisnahme des Innenstadtkonzeptes noch keine Entscheidung für die Schaffung einer zusätzlichen Stelle gefallen wäre. Ich argumentierte, dass auch keine Entscheidung für die Ablehnung der Stelle gefallen wäre, wenn man die Bedenken gegen die Schaffung einer neuen Stelle mit in den Beschluss aufnimmt. Damit würde aber klar zum Ausdruck gebracht, dass die Schaffung einer zusätzlichen Stelle keine einvernehmliche Perspektive ist.

An dieser Stelle zeichnete sich ein Patt für die Abstimmung ab. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Dann gab es noch einige Überlegungen, welcher Antrag der weitergehende ist, weil über den zuerst hätte abgestimmt werden müssen. Ich nahm die Gelegenheit wahr darauf hinzuweisen, dass die Gefahr im Raum steht, dass weder der Antrag der Verwaltung noch der Antrag der FWG-Plön eine Zustimmung erhält. Das wäre fatal gewesen, weil es damit auch keine Zustimmung zur Umsetzung des Leerstandsmanagements gegeben hätte.
Der Ausschussvorsitzende schlug daraufhin vor, die Sitzung zu unterbrechen. In einer kurzen Diskussion einigten wir uns auf die Formulierung, dass derzeit kein Bedarf für eine Stellenmehrung sehen. Darauf habe ich dann auch noch angeboten, das Wort „ausdrücklich“ zu streichen.
Nachdem wir uns so geeinigt hatten, kam es mir etwas komisch vor, dass Frau Hansen (SPD) dann doch noch beantragt hat, über den Stellenaufwuchs gesondert abzustimmen. Dieser Antrag wurde mit sechs Nein-Stimmen bei zwei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Der Kompromissvorschlag (Leerstandsmanagement, Beschlussvorbehalt der Fachausschüsse, derzeit keine Notwendigkeit für Personalaufwands) wurde dann einstimmig (10 Ja-Stimmen) beschlossen.

Das ganze könnte nach außen hin möglicherweise wie ein Profilierungsversuch von Frau Hansen und mir wirken, und da ist vielleicht auch etwas dran. Das ist aber unerheblich.
Viel wichtiger ist, dass die erforderlichen Maßnahmen beschlossen werden und bei sich abzeichnenden Fehlentwicklungen (Stellenaufwuchs) rechtzeitig klar signalisiert wird, diesen Weg nicht mitgehen zu wollen. Äußert man Kritik erst später, dann steht schnell der Vorwurf im Raum: „Warum habt Ihr das nicht früher gesagt? oder „Warum kommt Ihr erst jetzt damit?“

x x x x Ende des offiziellen Teiles x x x x

Im Vorfeld der Sitzung hatte ich mich mit der Vorlage und dem Innenstadtkonzept befasst. Auf die Sitzungen bereite ich mich meist am Rechner vor. Dabei mache ich mir nebenher Notizen. Meine Notizen kopiere ich jetzt einfach mal in den Text. Sie zeigen auch die 22 Maßnahmen auf, die von der CIMA empfohlen werden. Da sie in der 92 Seitiges Präsentation ganz am Ende stehen, kommen sie auch hier erst am Ende der Präsentation.
Die Stichpunkte sind nicht immer ganz aussagekräftig, vor allem, wenn man nicht im Thema steckt. Wer mehr zu den einzelnen Maßnahmen wissen will: Präsentation ist auch im Bürgerinformationssystem einsehbar:
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/___tmp/tmp/45081036/ys4EEdRNFX5hneoYOehVrP9ByvFBPTFSzwYh4WeE/YbURVCKf/37-Anlagen/01/KonzeptuebereinInnenstadtmanagementvonderCIMA.pdf

Nachfolgend nun meine Notizen:

Für die Finanzierung
260.000,- € Budget-Vorschlag, davon z.T. nur Startfinanzierung
Teilweise erwähnt: Folgekosten, aber in nicht spezifizierter Höhe

Unspezifizierte Kosten: Sechs mal geringe Kosten / ein mal hohe Kosten

Zum Personalaufwand
10 x hoch
3.  x mittel bis hoch
5   x mittel
2.  x gering bis mittel
3.  x gering

Seite 60: „… Empfehlung aussprechen, eine Projektstelle in der Stadt Plön* zu schaffen, die ggf. sogar eine neue Personalstelle .…

AG-Gründungen
4 – 5 neue AG’s
– AG – Veranstaltungen
– Projektgruppe alpin
– Projektgruppe Praxisguide
– Projektgruppe / Jury Weihnachtsbeleuchtung
– Ggf. AG See-Erlebnis

Fragen zum Detail und Fehlern

  1. Folie 11 / Zwei Pflegeheime in Plön ? DRK und ?
  2. Folie 42, Expert*innengespräche Kinder- und Jugendrat, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat, Stadtvertretende, Stadtverwaltung
    Frage: Wer von den Stadtvertretenden ist zu einem Expertengespräch eingeladen worden?
  3. S. 56: Das Wort „aber“ ist künftig tabu, aus „aber“ wird „und“.
    Motivationsmanager-Phrase
  1. Seite 58: hervorragend
  2. Seite 59 / zweite hervorragende Folie
  3. Seite 60 „Form follows Fuction“
    Begriff aus der Architektur, Vor-Bauhaus, vor allem beschreibt es den Bauhaus Stil. Kann man das einfach so auf Organisationsstrukturen und -abläufe übertragen?
  4. Seite 60: Empfehlung aussprechen, eine Projektstelle in der Stadt Plön* zu schaffen, die ggf. sogar eine neue Personalstelle. Die neue Projektstelle sollte nicht nur eine lenkende Rolle und Schnittstellenfunktion zwischen allen Beteiligten der Stadtgesellschaft übernehmen, sondern ist vor allem auch verantwortliche Person für das Umsetzungsmanagement.
  5. Seite 62 / Exakte Beschreibung dessen, was die Stabsstelle Wirtschaftsförderung tuen sollte.
  6. Seite 63 / Stellenbeschreibung Projektstelle
    Keine neue Projektstelle in der Tourist Info!
  7. Auflistung der Maßnahmen mit Priorität, Budget-Vorschlag und Personalaufwand

    01-Höhepunkte im Herbst und Winter / sofort /
    Vorschlag Marketing 10.000,- plus höherer Personalaufwand

    02. Weiterentwicklung von Veranstaltungen /sofort /
    Geringe Basiskosten / höherer Personalaufwand

    03. Basis-Ausstattung für Veranstalter / sofort /
    Budget Vorschlag 20.000,- / sofort – Folgekosten / mittlerer Personalaufwand

    04 Zentrale Veranstaltungskoordination / sofort
    Geringe Kosten / hoher Aufwand / ??? Personalkosten?

    05. Aktives Leerstandsmanagement / kurz- bis mittelfristig
    Budget Vorschlag 50.000,- hoher personeller Aufwand /

    06 Leerstandsbehebung durch Space Sharing / kurz-mittelfristig /
    Budget Vorschlag 30.000 bis 50.000, hoher Personeller Aufwand

    07. Praxisquide Innenstadt / sofort
    Budget-Vorschlag 5.000,- geringer personeller Aufwand / Moderation

    08. Aufwertung Geschäftsflächen / sofort /
    Geringe Kosten / geringer personeller Aufwand,

    09 Heller, Grüner, Bunter / kurz bis Mittelfristig
    Budget Vorschlag: 15.000 – 20.000 / Mittlerer Kostenaufwand / Mittlerer Personalaufwand

    10 Spiel- und Sportangebote / kurz- langfristig
    Budget-Vorschlag: 15.000-20.000 / Mittlerer bis hoher Personalaufwand

    11. Aufwertung der Innenstadtzugänge / kurz- langfristig
    5.000 – 10.000 /  Folgekosten / geringer bis mittlerer personeller Aufwand
    Warum hier die Projektgruppe Praxisguide zuständig sein soll erschließt sich mir nicht.

    12. Weihnachtsbeleuchtung / kurzfristig /
    15.000 – 20.000 / mittlerer Personalaufwand

    13. Raum für Ruhe / kurz- bis langfristig
    20.000 / mittlerer bis hoher personeller Aufwand

    14. Sauberkeitsoffensive / mittelfristig
    7500 – 10.000 / Mittlerer personeller Aufwand
    Warum hier die Projektgruppe Praxisguide zuständig sein soll erschließt sich mir nicht.

    15. Verweildauer erhöhen / mittel-bis langfristig
    25.000 bis 30.000 / mittlerer Personeller Aufwand

    16. Online Portal für die Innenstadt / kurz- bis mittelfristig
    20.000 / Folgekosten ??? / stufenweise Umsetzung

    17. Wegeführung und Schilder / mittelfristig
    Hohe Kosten / mittlerer bis hoher Personalaufwand

    18. Ehrenamtsoffensive / kurzfristig
    Geringe Kosten / Hoher personeller Aufwand

    19. Themen Marketing (Story-Telling) / Kurzfristig
    Geringe Kosten / Hoher personeller Aufwand
    Obacht: Gefahr der Geschichtsklitterung, Prinzenverklärung beim Thema: Prinzengeschichte mit Prinzenhaus und Prinzeninsel. Der Beitrag der Prinzen zum Erstarken des Nationalsozialismus sollte in keinem Fall unter den Teppich gekehrt werden.
    Vielleicht auch mal was zu Kadettenanstalt als Mittel zur Stärkung des preussischen Militarismus
    Nationalpolitische Erziehungsanstalt als mittelbare Nachfolgeinstitution der Kadettenanstalt
    Deutsche Geschichte an Hand von ehemaligen Plöner Kadetten, die zu Personen der Zeitgeschichte wurden? General Ludendorff / Reichskanzler Schleicher.
    Integration der Geflüchteten und Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg
    Plön als Garnisonsstadt im Kalten Krieg?

    20. Wassersportangebote / mittelfristig
    Start-Budget 15.000 – 20.000 / Hoher personeller Aufwand

    21. Alternative Mobilitätsangebote / langfristig
    Geringe Kosten / Hoher personeller Aufwand
    Bimmelbahnangebot? Geringe Kosten? Ansonsten bloß nicht.

    22. Events und Attraktionen / mittelfristig
    Geringe Kosten / hoher personeller Aufwand

x x x x Ende der Notizen x x x x

Zu guter letzt und jenseits der Sachlichkeit doch noch ein redaktioneller Teil:

Was mich persönlich an dem Konzept auch stört sind die Sprechblasen aus dem Wortschatz der Motivationstrainerzunft, die sich hier und da im Konzept wiederfinden:
– „Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.“
Prof. Götz Werner (Gründer der Drogeriemaktkette DM und ein deutscher Ausnahmeunternehmer.)
– Das Wort „aber“ ist künftig tabu, aus „aber“ wird „und“.
aber:
Im verordneten Optimismus verkommt der Blick auf die Realität zum Defätismus.
Das ging schon im Winter 43 schief.

Die Realität ist: Es steht nur wenig Geld zur Verfügung. Da muss man schon versuchen, mit dem vorhandenen Geld den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Darüber wird man noch diskutieren müssen.

Sparsame Haushaltsführung? Nicht für Facebook und Instagram!

Am 26. Februar 2024 tagte der Hauptausschuss. Auf der Tagesordnung stand das Thema: „Konzept für Social Media Präsentation der Stadt Plön“.
Die Stadt Plön betreibt eine Homepage als Internetpräsenz, “plön.de” Auf der Seite werden sehr viele, auch wichtige Informationen bereitgestellt. Zugegebenermaßen ist die Nutzung der Homepage nicht völlig barrierefrei. Ihr Aufbau ist relativ komplex.
Nun soll zusätzlich eine Internetpräsenz auf den Sozialen Medien „Facebook“ und „Instagram“ eingerichtet werden. Die Betreuung der Kanäle soll durch das Personal der Tourist Info erfolgen.
Um das sicherzustellen, soll der Stundenansatz einer Mitarbeiterin um 10,5 Wochenstunden aufgestockt werden. Dafür werden 16600,- Euro als Personalkosten veranschlagt, Dazu kommt ein Abzug von den Schlüsselzuweisungen in gleicher Höhe. Faktisch wird der Haushalt der Stadt Plön also mit 33.000,- Euro belastet.

Dazu hat die FWG Fraktion einen Antrag gestellt. Der Antrag der Verwaltung und der Antrag der FWG-Fraktion wurden im Rahmen des Tagesordnungspunktes 9 öffentlich beraten. Die Vorlage dazu kann im Bürgerinformationssystem der Stadt Plön eingesehen werden.

Hier der die Verlinkung zum Tagesordnung des Hauptausschusses:
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/to010.asp?SILFDNR=2403


Hier die Verlinkung zur Vorlage der Verwaltung:
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/vo020.asp?VOLFDNR=4160

Danach soll der Hauptausschuss die Einrichtung und Umsetzung einer Social Media Strategie für die Stadt Plön befürworten und im Stellenplan 2024 die entsprechenden zusätzlichen personellen Ressourcen (10,5 Stunden wöchentlich) im Fachbereich 5 / Tourist Info Plön zur Verfügung stellen.

Die FWG-Plön hat dazu einen eigenen Antrag gestellt. Dazu wurde der erste Teil des Beschlussvorschlages der Verwaltung wortwörtlich übernommen und dann ergänzt:
„Der Hauptausschuss befürwortet die Errichtung und Umsetzung einer Social Media Strategie für die Stadt Plön.
Das für die Erfüllung der Aufgabe erforderliche Stundenkontingent ist im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen innerhalb des bestehenden Stellenplanes zu erwirtschaften.“

Im Haushaltsplan 2023 wurde im Ergebnisplan ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 3.591.600,- Euro ausgewiesen.
Im Haushaltsplan 2024 wird dieser Fehlbedarf nach meiner persönlichen Einschätzung auf 1.300.000,- Euro sinken. Die Ursache dafür dürfte sein, dass alle Maßnahmen, die 2024 nicht umgesetzt werden können, aus dem Haushaltsentwurf gestrichen werden müssen. Auch wenn sich die Summe damit mehr als halbiert, ist das kein Grund, bei einem geschätzten Fehlbedarf von 1,3 Millionen unnötige Ausgaben zu tätigen.

Der Antrag der FWG-Plön richtet sich damit nicht gegen die Einrichtung einer Präsenz auf den Social Media Plattformen „Facebook“ und „Instagram“. Ziel war es, eine kostengünstiger Lösung zu beschließen, mit der die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit fast ebenso gut möglich wäre. Die einfache und kostengünstigere Lösung hätte darin bestanden, die Kommentar- und Antwortfunktionen nicht freizuschalten. Damit wäre auch der erhebliche Zeitaufwand für die Moderation der Internetpräsenzen auf Facebook und Instagram entfallen.
Die Erstellung eines Beitrags auf Facebook, etwa der Hinweis auf eine Pressemitteilung oder die Verlinkung auf eine Veranstaltung, zum Beispiel auf das Stadbuchtfest, ist in weniger als 5 Minuten gemacht. Aus eigener Praxiserfahrung: Wenn ich diesen Beitrag auf meinem Blog ingobuth.de freigegeben habe, dauert es maximal 10 Minuten, ihn auf meiner eigenen Facebook Präsenz sowie in den vier Gruppen Plönbook, Plöner Runde, Wir sind Plön und Politbook Plön zu verlinken. Sehr viel mehr Zeit kostet es, die Kommentare zu lesen und teilweise zu beantworten.
Auch der Kollege Jörg Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) bestätigte aus eigener Erfahrung, dass der Aufwand für die Moderation der Gruppe „Plönbook“ erheblich ist und sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Er ist der Administrator dieser Gruppe.
Würde bei der Einrichtung einer städtischen Internetpräsenz auf „Facebook“ und „Instagram“ auf die Freischaltung der Kommentarfunktion verzichtet, ließe sich der Arbeitsaufwand von den veranschlagten 10,5 Stunden auf – sagen wir mal – täglich 20 Minuten reduzieren. Das wären dann knapp zwei Stunden in der Woche.
Einerseits würde das keine wesentliche Einbußen für die Informationen bedeuten, die auf diese Weise transportiert werden sollen, andererseits wären zwei Stunden durch die Umschichtung von Aufgaben im vorhandenen Personalbestand mit Sicherheit kein Problem für eine leistungsfähige Verwaltung.

Ausschussmitglied Thure Koll (CDU) sprach sich in der Diskussion dafür aus, die Kommentarfunktion freizugeben. Dies wäre ein Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit, würde den Dialog mit den Bürger*innen fördern und der Demokratiemüdigkeit entgegenwirken.
Damit befürwortete er mehr oder weniger direkt auch den Stundenaufwuchs.

Frau Dahmke von Bündnis 90 / Die Grünen fragte nach, ob sich der Arbeitsaufwand nicht durch den Einsatz von KI reduzieren ließe. Das ist eine berechtigte Frage. Frau Backmann, Leiterin der Tourist Info, verneinte das und merkte an, dass KI allgemeine Fragen zwar beantworten könne, aber auf spezielle Fragen keine ausreichenden Antworten geben würde.

In der Abstimmung setzte sich die SPD-Fraktion einstimmig für den Stundenaufwuchs ein .
Das Abstimmungsverhalten der CDU war gespalten. Die Ausschussmitglieder Thure Koll und Thore Kalinka sprachen sich ebenfalls für die Freischaltung der Kommentarfunktion und damit für den Stellenaufwuchs aus. Ihr Fraktionsvorsitzender Gernot Melzer stimmte dagegen. (So meine Erinnerung, aber da bin ich mir im Moment nicht zu 100% sicher.)
Mein Kollege Stefan Kruppa und ich (FWG-Plön) stimmten gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Mit zwei Nein-Stimmen der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hätte es ein Patt (5 Ja- / 5 Nein-Stimmen) gegeben. Bei Stimmengleichheit wäre der Antrag abgelehnt worden. Bündnis 90 / Die Grünen hat sich aber enthalten und damit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu einer Mehrheit verholfen.
Die FDP (ein Sitz) war auf der Sitzung nicht vertreten.

Die Diskussion auf Facebook und Instagram ist keine klassische Aufgabe einer Stadtverwaltung. Auch wenn nicht in Frage gestellt wird, dass eine Verwaltung auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben muss, kann daraus keine Verpflichtung zur Diskussion auf Facebook und Instagram abgeleitet werden.
Nach meiner Ansicht ist es nicht vertretbar, bei einem vorhersehbaren Millionendefizit im Haushalt 2024 in diesem Fall eine neue freiwillige Aufgabe zu übernehmen, die mit einem Stundenaufwuchs verbunden ist.
Das gebietet der Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung.

Ich vermute, dass die Mehrheitsmeinung im Hauptausschuss nicht unbedingt repräsentativ für die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung ist. Daher würde ich nicht völlig ausschließen, dass dieser Beschluss in der vorliegenden Form in der Ratsversammlung keinen Bestand haben wird. Letztendlich wird die Ratsversammlung am 29. April 2024 über den Haushaltsplan 2024 und in dem Zusammenhang auch über den neuen Stellenplan entscheiden müssen.

Nazi Sprache gestern und heute

Zur Analyse, Reflektion und Kritik rassistischer und antisemitischer Traditionen im Sprachgebrauch der Gegenwart

Das waren Titel und Untertitel des Vortrages, den Herr Prof. Dr. Jörg Kilian am Donnerstag, dem 25. Januar 2024 in der Tourist-Info im Rahmen der Vortragsreihe der Universitätsgesellschaft gehalten hat. Der Vortrag war sehr gut besucht, der Veranstaltungsraum platzte aus allen Nähten. Während des Vortrages war ich sehr angetan. Aufgrund einiger Denkanstöße habe ich mich dann etwas eingehender mit der Thematik beschäftigt und den nachfolgenden kritischen Beitrag geschrieben.

Ich habe den Beitrag vorab an Herrn Prof. Dr. Kilian übermittelt. Seine Anmerkungen habe ich in meinen Text eingearbeitet und in kursive Schriftart gekennzeichnet.

Bereits mit den einleitenden Worten wurden mehrere Themen angesprochen, die sich später in den Gliederungspunkten wiederfanden. Eigentlich wollte ich mich chronologisch an den Notizen entlanghangeln, die ich mir während der Veranstaltung auf meinem Handy gemacht hatte. Aber so ist das mit dem Prinzip der Eigentlichkeit. Der ursprünglich von mir erstellte Text war in seinem chronologischen Aufbau in sich nicht stringent. Daher habe ich mich daran gesetzt, ihn neu zu überarbeiten. Dieser Beitrag zum Blog ist mir wichtig, weil ich der Überzeugung bin, dass der Gebrauch von Sprache im Alltag durchaus von Bedeutung ist. Worte haben eine Bedeutung, die sich im Laufe der Zeit auch verändern kann. Alltagssprache hat einen Einfluß auf das individuelle und kollektive Bewußtsein.
„Aus Gedanken werden Worte, aus Worten werden Taten“, so das Schlusswort einer Zuhörerin.

Bei der weiteren Beschäftigung mit dem Thema fiel mir auf, dass sich einige Äußerungen, die im Vortag zur Sprache kamen, in ihrer Darstellung zu hinterfragen oder zu ergänzen sind.
Ich bin weder Sprach- noch Geschichtswissenschaftler. Darum erhebe ich auch keinen wissenschaftlichen Anspruch an diesen Beitrag. Aber ich habe mir Gedanken gemacht und mir eine Meinung gebildet.

Im wesentlichen beziehe ich mich in diesem Essay auf meine Notizen aus dem Vortrag von Prof. Dr. Kilian und seine Kommentare zum Entwurf meines Essays, einem Interview mit dem Sprachforscher Thorsten Eitz aus der Süddeutschen Zeitung vom 17. Mai 2021 und auf mehrere Beiträge in Wikipedia.

Schade fand ich, dass Herr Prof. Dr. Kilian es verpasst hat, den angesprochenen Lösungsweg zum Umgang mit Nazi-Sprache – die Didaktische Sprachkritik – in der praktischen Anwendung zu zeigen.
Dabei geht es darum, den Gebrauch von Worten kritisch zu hinterfragen und dann die Bedeutung herauszuarbeiten, um gemeinsam die Frage zu beantworten, ob man bestimmte Worte tatsächlich verwenden sollte oder vielleicht doch andere.
Ein älterer Herr begann in der Fragerunde darüber zu sprechen, dass die Medien uns manipulieren würden. Seine Äußerungen bezogen sich auf die öffentlich-rechtlichen Medien. Er sprach ausdrücklich ARD und ZDF an. Das ist die typische Argumentationsweise von Querdenkenden und Verschwörungstheoretiker*innen, die dann gleich gerne auf alternative Medien und alternative Fakten zu sprechen kommen.
Er leitete in seiner Argumentationskette allerdings übergangslos auf die Berichterstattung zum israelisch-palestinensischen Konflikt über.
Das ist sehr häufig der klassische Einstieg in eine antisemitische Argumentation, egal von welcher politischen und/oder religiösen Seite. Hier hätte ich mir eine eindeutige Reaktion gewünscht.
Für meinem Zwischenruf: „Das ist ja wohl am Thema vorbei!“ bekam ich nach der Veranstaltung ein positives Feedback.

Dabei muss allerdings bedacht werden, dass die didaktische Sprachkritik, soweit ich es verstanden habe, auf den Schulunterricht abzielt. Insofern decken sich die Aussagen aus dem Vortrag mit Ergebnissen meiner Internetrecherche, beispielsweise mit diesem Beitrag des (seriösen) Springer-Verlags.
(https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-476-04852-3_52)
Wenn das so ist, dann stellt sich natürlich die Frage, wie mit Nazi-Sprache außerhalb des schulischen Bereiches umzugehen ist oder wie man ihr in den Sozialen Netzwerken am wirkungsvollsten begegnen kann.

Als anderer Lösungsansatz wurde die Political Correctness genannt. Dazu führte Prof. Dr. Kilian zwei Gründe an, warum dieses Konzept nicht funktionieren könne:
Erstens: Es wäre wirkungslos, bestimmte Worte aus den Sprachschatz zu streichen, weil die negativen Bedeutungen dann auf die ersatzweise verwendeten Begriffe übertragen würden. Ergänzend möchte ich Herrn Prof. Dr. Kilian zitieren:
Sehr viel bedeutsamer ist, dass es schlicht nicht möglich ist, ein Wort aus dem Sprachgebrauch von weltweit über 100 Millionen die deutsche Sprache sprechenden, hörenden, schreibenden, lesenden Menschen und aus allen Texten, die die deutsche Sprachgeschichte überliefert, „zu streichen“ oder „zu ersetzen“ “

Das kann man meiner Meinung nach nicht mit dieser Absolutheit sagen. Einer der Gründe ist, dass der Eindruck erweckt wird, hier unkritisch einen Kampfbegriff aus dem konservativen, aber ganz besonders aus dem rechts der CDU/CSU angesiedelten politischen Milieu zu übernehmen. Die Nutzung von Political Correctness als Kampfbegriff erfolgt zum Beispiel, wenn sie heutzutage mit dem Begriff Zensur in Verbindung gebracht und damit ein direkter oder indirekter Bezug zur klassischen Nachkriegsphrase:
„ …, aber das darf man ja nicht mehr sagen.“ hergestellt wird. 

Dabei ist Political Correctness kein Begriff unserer Zeit. Er wurde offenbar bereits 1793 in einem Prozess vor dem Obersten Gerichtshof der USA erwähnt, allerdings in der Form von politically correct. In Weiterentwicklung des ursprünglichen Konzeptes ging es darum, Ausdrücke zu vermeiden, die von anderen Gruppen, z.B. Frauen, People of Colour, Menschen mit Beeinträchtigungen oder indigenen Menschen als kränkend oder beleidigend empfunden werden könnten oder bewußt verwendet werden, um sie herabzusetzen. Besonders deutlich wird das bei der Verwendung des N-Wortes oder auch des Wortes „Mohr“, weil man mit ihnen stets auch ein kolonial geprägtes Über- und Unterordnungsverhältnis verbindet.
Eigentlich ließe sich Political Correctness auch synonym mit „Höflichkeit in der Sprache“ übersetzen.

Besonders interessant finde ich in dem Zusammenhag eine weitere Formulierung, die heute immer wieder gerne gebraucht wird: „Festung Europa“. Soweit mir bekannt, ist der Begriff schon vor der NS-Zeit entwickelt worden. Vermutlich wurde er bereits Anfang des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit den Napoleonischen Kriegen geprägt. 

Prof. Dr. Kilian ging darauf ein, dass der Ausdruck „Festung Europa“ in der Zeit der NS-Diktatur als Begriff für die Achse Berlin-Rom – das faschistische deutsch-italienische Bündnis – verwendet wurde, allerdings nur bis 1942.
Eine Festung wird verteidigt, aber nachdem sich das „Kriegsglück“ gegen die Achse Berlin-Rom gewendet hat (Undurchführbarkeit der Invasion Groß Britanniens nach Verlust der Luftschlacht um England, Scheitern des als Blitzkrieg geplanten Überfalls auf die Sowjetunion, erdrückende Materialüberlegenheit der Alliierten nach der deutschen Kriegserklärung an die USA), wollte man auf keine Fall den Eindruck erwecken, sich in einer Verteidigungssituation zu befinden. Die Verwendung der Formulierung „Festung Europa“ wurde offiziell untersagt, ersatzweise wurde die Verwendung des Wortes „Westwall“ angeordnet. Dennoch hielt sich der Ausdruck – aus der Sprache des Nationalsozialismusses „gecancelt“ – als Ausdruck der Sprache im Nationalsozialismus.

Vielleicht ist das jetzt gehässig, aber ich sehe darin einen Fall von Political Correctness in braun. Es geht um die Macht der Worte, die Deutungshoheit und darum, wie durch die Deutung das Bewusstsein und die öffentliche Meinung beeinflusst werden sollen.
Heute ist der Begriff der “Festung Europa” nach meine Erfahrung interessanterweise doppeldeutig. Im linken Milieu wird er genutzt, im damit die Abschottung Europas gegen die Einwanderung zu kritisieren, er ist also negativ besetzt.
Im rechten Milieu wird er – in Abgrenzung zum linken Milieu – gerne genutzt, weil man genau das will und im Nebeneffekt dem linken Milieu seinen Kampfbegriff streitig macht.

Ein anderer Fall der Politikal Correctness in braun ist der Begriff „Drittes Reich“. Er stammt wohl ursprünglich aus dem Sprachschatz des Nationalsozialismus.
Weil der Ausdruck „Drittes Reich“ aber den Rückschluss nahelegen kann, dass in absehbarer Zeit auch ein „Viertes Reich“ denkbar ist, wurde er durch den Ausdruck „1000-jähriges Reich“ ersetzt. Diese Beziehung für die NS-Diktatur beinhaltet einen gewissen Ewigkeitsanspruch.
Offenbar geht der Begriff „Drittes Reich“ ursprünglich wohl auf eine christlich-theologische oder philosophisch-utopisch Tradition des Abendlandes zurück, grob vereinfacht auf den „Dreisprung“: Erstes Reich: heidnisches Naturrecht; Zweites Reich: alttestamentarisches Recht; Drittes Reich: nachendzeitlicher Herrschaft des heiligen Geistes.
Die Verbindung dieses „Dritten Reiches“ mit einer messianischen Heilserwartung war dann möglicherweise auch nicht zufällig, sondern vermutlich gut durchdacht. Herr Prof. Dr. Kilian führte in seinem Vortrag zu einem Einlegeblatt zum Stammbuch aus der NS-Zeit aus:
„In Anlehnung an die Formulierung der zehn Gebote wird … der Stil der religiösen Normen gewählt:
„Du sollst Dir möglichst viele Kinder wünschen.“

Auch das Wort „Mädel“ nahm bereits in der Einführung des Vortrages Raum ein und wurde später im Vortag noch einmal vertieft. 

Bei der Verwendung des Wortes Mädel, etwa im Zusammenhang mit einem „Mädelsabend“, ist heute den wenigsten bewußt, dass der „Bund deutscher Mädels“ eine Unterorganisation der Hitlerjugend war, 1944 die größte weibliche Jugendorganisation der Welt. Somit stellte der Vortragende die Frage, ob der Begriff belastet wäre oder wieder „frei“ verwendet werden könnte oder sollte. Anhand einer Karte zeigte er später, dass das „Mädel“ in süddeutschen Raum durchaus umgangssprachlich üblich ist, in Norddeutschland aber nicht.
Das macht die Beantwortung der Frage, ob man den Begriff verwenden sollte oder eben nicht, nicht einfacher.

Es stellt sich für mich aber auch die Frage, ob die alten, noch vor einigen Jahren belasteten Begriffe wieder vermehrt von Neu-Rechten in die Umgangssprache eingeführt werden, weil sie vermeintlich „fei“ sind. Ich sehe die Gefahr, dass sowohl die Wörter, vor allem aber die ehemals damit verbundenen Bedeutungen auf diese Weise wieder „salonfähiger“ gemacht werden.

Soviel zu einigen Überlegungen, die ich mir bereits aufgrund der einleitenden Worte gemacht habe.

Nachfolgend halte ich mich relativ eng an meine Mitschrift des Vortrags. Die Stichworte habe ich im Anschluss an den Vortrag in der Rechtschreibung korrigiert und z.T. in Sätze gefasst. Ich will allerdings nicht für mich in Anspruch nehmen, alles richtig verstanden zu haben.
Das Ergebnis meiner überarbeiteten Notizen ist die nachfolgende Punktuation:

Was ist Nazi-Sprache?

Im Vortrag unterscheidet Herr Prof. Dr. Kilian zwischen der
Sprache des Nationalsozialismus:
– Blut und Boden (selbsterklärend)
– SS (nicht Sommersemester, sondern Schutzstaffel, eine Säule des Terrorsystems der NS-Diktatur)
– Rasse (nicht nur biologisch blödsinnig, von Juden als Menschenrasse zu reden, aber als Kampfbegriff wirkungsmächtig. Ich zitiere Herrn Prof. Dr. Kilian: „Viele Millionen Menschen jüdischen Glaubens sind, durch diesen Sprachgebrauch befördert, erst gesellschaftlich geächtet und dann physisch ermordet worden.“
und der
Sprache im Nationalsozialismus
– abholen (beschönigend für willkürliche Verhaftung oder Verschleppung)
Erläuternd zitierte Prof. Dr. Kilian Ruth Westheimer, die NS-Regime überlebt hat und für die der nachfolgende Satz weiterhin traumarisierend ist:
“Mein Vater war schon abgeholt”
Außerdem:
– betreuen (beschönigend für ermorden)
– Sonderbehandlung (beschönigend für Ermordung)

Zur Sprache des Nationalsozialismus gehörte auch der schnelle Wechsel in der Ansprache unterschiedlicher Milieus, etwa der Akademiker und der Proletarier. Dieser Tiefenstil verhinderte beim Zuhörer, Aussagen kritisch zu hinterfragen.

Typisch war auch die Kategorisierung von Menschen, etwa: „Deutschblutig“, „Mischling“ „Jude“
„Der Jude“ wurde im Sprachgebrauch des Nationalsozialismus auch gerne in Verbindung mit Unkraut, Ungeziefer und Schädling gebracht. Verbunden damit sind die Assoziationen „rausreißen“ oder „vernichten/ausrotten“.
Hier wird bewußt die Einzahl verwendet, aber die Mehrzahl gemeint. Damit werden unterschwellig alle Menschen jüdischen Glaubens über einen Kamm geschoren. Ergänzend werden ihnen dann negative Eigenschaften zugeschrieben, beispielsweise die Verbindung von Religion und Kapital sowie darauf aufbauend die Steuerung der Weltwirtschaft zu Lasten des keinen Mannes und zum Nutzen derer, die über das Kapital verfügen.

Welche Worte haben sich bereits von der Sprache im Nationalsozialismus frei gemacht und können mehr oder weniger bedenkenlos verwendet werden?

Bei abholen ist es wohl so. Wenn wir davon sprechen, dass wir unsere Kinder von der Kita abholen, werden die allwenigsten vermuten, dass dieser Begriff in der Zeit des NS-Regimes für viele mit Angst und Schrecken verbunden war. Das Gleiche gilt wohl auch für die Verwendung des Begriffes betreuen. In der Zeit der NS-Diktatur verstand man unter der „Betreuung“ (Ermordung/beschönigend auch: Eutanasie) von – nach Auffassung des NS-Systems lebensunwerten – Behinderten etwas ganz anders als heute bei der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Beim Wort „Sonderbehandlung“ sieht das schon anders aus. Die Beschimpfung: „Du brauchst wohl eine Sonderbehandlung“ ist nach meiner Auffassung mit Sicherheit ebenso verwerflich wie die Verwendung von „Du Jude“ als Schimpfwort.

Auch nach dem 8. Mai 1945, dem Kriegsende in Europa und der totalen Niederlage der deutschen Streitkräfte, also dem Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, ist die Sprache des und im Nationalsozialismus nicht verschwunden, auch wenn zum Beispiel der „Deutsche Gruß/Hitler Gruß“ durch die Alliierten verboten wurde.

Dennoch werden verschiedene Worte nach 1945 bis heute in der Alltagssprache verwendet.
So erstritt sich Professor Grzimek (Ein Platz für Tiere) im Jahr 1976 das Recht, den Begriff KZ-Eier verwenden zu dürfen.
Oskar Lafontaine sorgte für einen Skandal, als er im Jahr 2005 den das Wort „Fremdarbeiter“ verwendete. Das Wort wurde in der Zeit der NS-Diktatur für Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen (auch Zivilarbeiter oder Ostarbeiter) verwendet.
(Kleiner ergänzender Exkurs: Im Universitätsbetrieb war zu meiner Zeit die Abkürzung HiWi für studentische Hilfskräfte gebräuchlich. Das ist wohl auch noch heute so.
HiWi war aber in der NS-Zeit die Abkürzung für Hilfswillige, meist kooperationswillige kriegsgefangene Soldaten oder kooperationswillige Zivilisten aus den besetzten Gebieten, die untergeordnete Aufgaben in der Wehrmacht oder SS, aber auch in anderen Institutionen des NS-Systems wahrgenommen haben.)
Um mehrdeutige Wörter zu hinterfragen, hat Prof. Dr. Kilian dann das „Digitale Wörterbuch der Deutschen Sprache“ empfohlen.
Hier der Link: (dwds.de)
Ich hab das einmal für das Wort HiWi gemacht. Das Ergebnis im DWDS hat mich nicht unbedingt überzeugt.:
(https://www.dwds.de/wb/Hiwi?o=hiwi)
Wikipedia scheint hier deutlich präziser zu sein.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfswilliger)
Bei den Erläuterungen zu dem Wort Fremdarbeiter fand ich DWDS überzeugender:
(https://www.dwds.de/wb/Fremdarbeiter?o=Fremdar+beiter)

Der letzte Gliederungspunkt des Vortrages war: „Zum Umgang mit und zur Reaktion auf Nazi-Sprache in der deutschen Gegenwart“. Dazu habe ich mich aber bereits eingangs geäußert.

Alles in allem war das möglicherweise nicht der beste Vortrag, den ich gehört habe. Aber darauf kommt es nicht an. Wichtig ist der Denkanstoß, den ich mitgenommen habe und den ich hiermit weitergeben möchte.
Auch wenn der Vortrag viele interessante Informationen beinhaltet hat, so kam doch Beantwortung der Frage, wie man mit Nazi-Sprache im Alltag umgehen sollte, aus meiner Sicht etwas zu kurz. Zudem waren die Aussagen dazu etwas zu sehr auf den Schulbereich fokussiert. Hier hätte ich mir mehr Anregungen, auch untermauert durch Beispiele aus der Praxis, gewünscht.
In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob es dafür überhaupt ein Patentrezept geben kann.
Außerdem hat die Beschäftigung mit dem Themenkomplex mir auch klar gemacht, wie wichtig es ist, seinen eigenen Sprachgebrauch kritisch zu hinterfragen. Ich habe ursprünglich beim Erstellen des Textes an einigen Stellen den Begriff „1000-jähriges Reich“ verwendet, weil es wegen des Scheiterns des NS-Systems eine gewisse Absurdität beinhaltet, die sich auch auf das NS-System überträgt. Schließlich wissen so ziemlich alle, dass aus 1000 Jahren, einer gefühlten Ewigkeit, noch nicht einmal 13 Jahre wurden. Auf Anraten meiner Lektorin habe ich dann aber darauf verzichtet, Nazi-Sprache zu übernehmen.
Vielleicht sollte ich selber auch an meinem eigenen Umgang mit Nazi-Sprache arbeiten.

Innenstadtkonzept – des Kaisers neue Kleider

Am Montag, dem 22.Januar wurden in der mit ca. 200 Einwohner*innen gut besuchten Aula die Zwischenergebnisse des Leitbild und Markenprozesses vorgestellt
Ich war nicht der einzige, der nicht begeistert war.

Zuerst einmal fand ich die Grundaussage des Planungsbüros Tourismus Plan B gut und nach meiner Erfahrung auch richtig:
Die Plönerinnen und Plöner lieben Plön.

Zwei / Drittel der Teilnehmer*innen an der Umfrage gaben an, Plön über alles oder zumindest besonders zu lieben. Zusammen mit denen, die Plön durchschnittlich lieben, kommen diejenigen, die sich in Plön wohl fühlen, auf 90%. Lediglich die verbleibenden ca. 10% der Befragten äußerten sich negativ.
So schlecht, wie es geredet wird, kann Plön also gar nicht sein.

Fragt man weiter, was Plön ausmacht, dann werden genannt: Das Schoss, die Seen, die Altstadt, die Natur und der Kleinstadtcharakter. Für mich ist das jetzt keine bahnbrechende Erkenntnis, aber immerhin, wir haben es nun schwarz auf weiß. So weit, so gut.

Als Konsequenz für mich und mein politisches Handeln ergibt sich daraus:
1. Die allermeisten Plönerinnen und Plöner mögen Plön, so wie es ist.
2. Das ist kein Grund, alles zu belassen. Weiterentwicklung ist unumgänglich,
aber: Änderungen müssen sich anfühlen wie Plön und aussehen wie Plön; keine überzogenen Projekte, keine Experimente.

Nach PlanB kam dann das Planungsbüro „CIMA“ an die Reihe, das sich mit der Innenstadtentwicklung befasst hat.

Die Kernaussage läßt sich mit einem Zitat aus der Präsentation zusammenfassen:

„Wer etwas will, sucht Wege.
Wer etwas nicht will, sucht Gründe.“
(Den Namen des Urhebers dieses Aphorismusses habe ich mir leider nicht notieren können)

Das ist klassisches Unternehmensberater*innen „Wörding“, m.E. nicht ganz so sinnvoll wie:
Alle haben gesagt, es geht nicht, und dann kam einer, der hat es versucht.
Und siehe da, es ging nicht.“ (Lorenz Meyer, Sheng Fui Deutschland)

Alles , was im Vortrag der CIMA gesagt wurde, wurde früher so oder ähnlich schon einmal gesagt. Immerhin, es wurde darauf hingewiesen, dass für Innenstädte nicht nur vielfältige Einzelhandelsangebote wichtig sind, sondern vor allem, dass Gäste auch mit Aufenthaltsqualität angezogen werden können.
Eine neue Erkenntnis ist aber auch das nicht wirklich. Bereits 2009 habe ich im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Lübecker Straße auf die Bedeutung der Aufenthaltsquaität hingewiesen.
http://www.ingo-buth.de/2009/11/28/gestaltung-lubecker-strase/

Fast alle Maßnahmen, die sich aus dieser Erkenntnis ableiten lassen, sind meiner Meinung nach nur kosmetisch, denn es gibt zwei Kernprobleme:
1. Die demografische Entwicklung. Wir werden älter, weniger und bunter. Das Potential an Menschen, die sich dauerhaft in Fußgängerzonen aufhalten, um dort einzukaufen, wird geringer.
2. Die Abwanderung von Kaufkraft in die Fachmarktzentren und in das Internet.

Im Umgang mit den Kernproblemen hat die CIMA in der Vergangenheit nach meiner Meinung keine gute Figur abgegeben und auch jetzt im “Umsetzungsfahrplan” keine Lösungen aufgezeigt, die mich überzeugen würden.

Wichtig für das wirtschaftliche „Funktionieren“ einer Innenstadt sind nach meiner Kenntnis Ankerbetriebe. Das sind Betriebe, die eine hohe Kundenfrequenz haben und deren Kunden auch noch andere Geschäfte besuchen und dort für zusätzlichen Umsatz sorgen. Nach meiner Einschätzung sind REWE, ROSSMANN und Ernsting Family die Ankerbetriebe in der Innenstadt.

Aber warum habe ich wenig Vertrauen in die Arbeit der CIMA?

Vor 14 Jahren standen zwei Standorte für die Ansiedlung eines Marktzentrums mit einem Frischemarkt und einem Discounter zur Diskussion:
1. Klinkerteich mit einem Marktzentrum aus ALDI und EDEKA sowie
2. Stadtgrabenstraße für ALDI und einen weiteren Frischemarkt.

Über die Standorte wurde seinerzeit sehr kontrovers diskutiert.
Der Standort Klinkerteich wäre nach meiner Bewertung für die Innenstadt schädlich gewesen, weil er von dort Kaufkraft  abgezogen hätte.
Mit dem Standort Stadtgrabenstraße hätte es sich anders verhalten, allerdings wäre der planerische Aufwand deutlich höher gewesen.
Es fand sich aber seinerzeit im politisch administrativen Bereich keine Bereitschaft, die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen abzuwarten. Vielmehr wurde mit sachfremden Argumenten wie: „Die wollen die Schwentine zuschütten“ Stimmung gemacht.

Im Verlauf des Verfahrens wurde von der CIMA der Entwurf für ein Einzelhandelskonzept erstellt. In diesem Entwurf wurde der Bereich der Stadtgrabenstraße als Bestandteil des zentralen Versorgungsbereiches beschrieben. Damit wäre dort der Bau eines großen Marktes mit Discounter und Frischemarkt planungsrechtlich möglich gewesen.

Meiner Meinung nach wurde der Bereich Stadtgrabenstraße dann durch interne Absprachen im politisch-administrativen Bereich aus dem zentralen Versorgungsbereiches herausargumentiert. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches sind planungsrechtlich vom Grundsatz her nur Märkte bis 800 qm zulässig. Damit wurde nach meiner Meinung verhindert, dass die Untersuchungen nicht zu Ende geführt werden konnten und das bereits laufende B-Planverfahren faktisch beendet wurde.
Auf meine damalige Frage, ob man den Bereich Stadtgrabenstraße nicht in den zentralen Versorgungsbereich hätte aufnehmen können bekam ich zur Antwort: „Ja, das hätte man können.“ Auf meine Nachfrage, warum man es nicht gemacht habe, war die Antwort der Mitarbeiterin der CIMA: „Wir haben uns dagegen entschieden.“

Immerhin, wenn ich richtig informiert bin, dann wurde der Bereich Stadtgraben bei der letzten Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes doch noch mit in den Bereich des zentralen Versorgungsbereiches mit aufgenommen.
Vom Prinzip her wäre es heute also möglich, hier ein Marktzentrum anzusiedeln.
Aber es wäre ein dickes Brett, das man bohren müßte.

Statt die Option „Stadtgrabenstraße“ im Rahmen der noch einmal gründlich auf ihre Realisierungschancen zu prüfen, wird darüber gesprochen, wie man die Leerstände auf andere Weise reduzieren kann. Vieles von dem, was im Umsetzungsfahrplan genannt wird, sieht auch für mich auf dem Papier hübsch aus, ist aber aus meiner Sicht nicht wirklich geeignet, das Kernproblem zu lösen.
Wenn ich darüber nachdenke, dass der Antrag, in der Fußgängerzone Blumenampeln aufzuhängen, um die Attraktivität der Innenstadt etwas zu steigern, abgelehnt wurde – u.a. weil die Folgekosten für das Giessen der Blumen zu hoch wären – dann vermute ich einmal, dass unter Berücksichtigung der Haushaltslage – Fördergelder hin oder her – nicht wirklich viel Geld für die Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Verfügung steht.

Das Konzept für die Innenstadt und der Markenbildungsprozess sind aber erforderlich, um Fördergelder aus dem Programm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” und anderen Fördertöpfen für die Finanzierung einzelner Maßnahmen einwerben zu können, auch ich habe gemeinsam mit allen anderen Ratsmitgliedern seinerzeit dafür gestimmt. Dennoch ist es etwas frustrierend, weil wir uns im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten weiter durchwursteln müssen. 

Allerdings muss ich aber trotz meiner Skepsis betonen, dass ich mir über die Anregungen aus der Einwohnerschaft, die sich mit großem Engagement an den Veranstaltungen im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung eingebracht hat, noch eimal genau ansehen und die Dinge, die ich für sinnvoll und finanzierbar halte, unterstützen werde. Dazu werden wir in der Fraktion sicher noch spannende Gespräche führen.

Ja zur Fahrradstraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am 17. Januar 2024 wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen beschlossen, die Eutiner Straße zur Fahrradstraße auszubauen.

Vorangegangen war eine lange politische Diskussion, ob diese Maßnahme erforderlich wäre oder nicht. Der Vorgang um die Einrichtung der Fahrradstraße kann Außenstehenden möglicherweise ein wenig komisch erscheinen und wirkt wie ein ständiges Hin- und Hergezerre. Dennoch zeigt er, dass hier in Plön Entscheidungen ernsthaft diskutiert werden. Das ist letztendlich gut so, denn es ist klug, Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen und wenn erforderlich anzupassen, abzuändern oder ganz aufzugeben. Im Zusammenhang mit dem Ex-Neubaugebiet Seewiesen habe ich immer betont, dass die Entscheidung eigentlich erst mit dem ersten Spatenstich unumkehrbar ist.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom 11. Oktober 2023 ging es um den Ausbau der Eutiner Straße zur Fahrradstraße. Zuerst wurde über das Endkonzept für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Dieses Konzept wurde mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen angenommen. Anschließend war über die Einrichtung der Fahrradstraße zu beschließen. Hierbei kam es zu einem Stimmengleichstand von fünf Ja- zu fünf Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt.

Diese Entscheidung kam auch für mich überraschend, weil sich bisdahin immer eine breite Zustimmung zu dem Umbau gefunden hat. Ich war ein wenig enttäuscht, da ich mich persönlich immer für die Belange der Fahrradfahrenden in Plön stark gemacht habe. Schon seit meiner Schulzeit vor über 50 Jahren bin ich mit dem Rad unterwegs; nicht nur in Plön, sondern auch an den vielen Dienstorten, an denen ich als Soldat stationiert war. Um nur einige zu nennen: Flensburg, Eckernförde, Kiel, Hamburg und Bremerhaven. In all den genannten Städten kam man mit dem Fahrrad besser von einem Ende der Stadt ans andere als in Plön.

Daher hatte ich michnahc der Entscheidung im SteP am 11. Oktober an Herrn Landschof (SPD), den Vorsitzenden des Hauptausschusses gewandt. Weil das Konzept von Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT, heute Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Energie, SUE) unterstützt wurde und der SteP die Umsetzung abgelehnt hatte, sah ich den Hauptausschuss in seiner Funktion als koordinierender Ausschuss in der Pflicht. Herr Landschof teilte mir daraufhin mit, dass er für die SPD bereits den Antrag gestellt hat, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. Das war für mich in Ordnung und daher wurde ich nicht weiter tätig.
Da einige Kollegen – wenn ich das richtig sehe, aus der CDU-Fraktion – das Vorgehen in Frage gestellt haben, wurde das Thema an die Kommunalaufsicht herangetragen. Auch wenn andere Kolleg*innen das kritisch gesehen haben, aus meiner Sicht ist dagegen nichts einzuwenden. Schließlich ist es wichtig, Entscheidungen zu treffen, die möglichst vor Gericht bestehen können. Schon Verfahrensfehler sind geeignet, eine Entscheidung in Frage zu stellen oder die Umsetzung zu verzögern.

Bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht  stellte sich heraus, dass die Ratsversammlung aufgrund der Zuständigkeitsordnung in der Sache keine eigene Entscheidung treffen darf. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Ratsversammlung das Thema zur weiteren Beratung in den SteP zurückverweisen kann. Das hat die Ratsversammlung am 13. Dezember 2023 mit elf Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen auch getan. Hierbei wurde in der vorhergehenden Diskussion von den Kollegen der CDU angemerkt, dass man darüber nicht abstimmen bräuchte, da das Thema von den Mitgliedern des SteP ohnehin wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Man befürchtete, dass ein starkes Votum der Ratsversammlung, das Thema in den Ausschuss zurückzuverweisen, zugleich auch als starkes Zeichen für die Fahrradstraße verstanden werden müßte. Eine überwiegende Mehrheit in der Ratsversammlung sprach sich jedoch für die Abstimmung aus.

Daraufhin wurde von der SPD-Fraktion ein entsprechender Antrag für den SteP gestellt. Er sah den Beschluss für die Einrichtung der Fahrradstraße und deren Finanzierung vor. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des SteP am vergangenen Mittwoch beraten. In der Beratung bezeichnete Herr Rose (SPD) die Entscheidung des Ausschusses vom 11. Oktober 2024 als Fehler.
Dem entgegnete der Ausschussvorsitzende, Herr Yorck Wegener (CDU), das ein demokratisch herbeigeführter Beschluss kein Fehler ist. Dem konnte ich zustimmen und führte aus, dass das Thema in der FWG-Fraktion durchaus kontrovers diskutiert wurde. Gleichzeitig wies ich darauf hin, dass die FWG-Fraktion in dieser Frage nicht einheitlich abstimmen würden und betonte, dass unsere Mitglieder keinem Fraktionszwang oder keiner Fraktionsdisziplin unterliegen und nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen. Es gäbe bei dieser Entscheidung kein Richtig oder Falsch sondern nur eine Entscheidung, die dem einen gefällt und dem anderen eben nicht. Allerdings habe ich zum Ende meines  Redebeitrag geäußert, dass ich mich freuen würde, wenn ich noch in diesem Jahr auf der neuen Fahrradstraße fahren könnte.

Herr Böttcher (CDU) gab zum Ende der Beratung noch zu Protokoll, dass die Planung nicht geeignet wäre, das Ziel der Temporeduzierung zu erreichen, da in dem Bereich bereits eine Tempo-30 Zone bestände. Er nannte noch ein zweites Ziel, das mit der Planung nicht erreicht würde, allerdings habe ich es akustisch nicht verstanden.
In wie weit die Aussage von Herrn Böttcher auf nachprüfbaren Fakten beruht oder ob es sich dabei um seine persönliche Einschätzung handelt, kann ich nicht beurteilen.

Wenn ich in einem solchen Fall eine solche Äußerung zu Protokoll gebe, dann tue ich das, damit sie aktenkundig ist und ich sie später noch einmal im weiteren Verfahren verwenden kann. Ich bin gespannt, was Herr Böttcher daraus macht.

Letztendlich wurde der Antrag mit sieben Stimmen (SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (2), FWG Plön (1) und der FDP (1)) angenommen. Die Gegenstimmen kamen von der CDU (3) und der FWG (1).

Ich gehe davon aus, dass die Fördermittel jetzt beantragt und in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen werden. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 180.000,- €, wovon 90% Fördermittel sind. Die Stadt ist mit knapp 18.000,- € beteiligt.

Bei der Genehmigung des Haushaltes besteht dann noch drei Mal die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, die Finanzierung der Umbaumaßnahme und damit die Umbaumaßnahme als ganzes zu streichen. Dies wäre bei der Beratung des Teilhaushaltes im SteP sowie bei der Beratung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss und in der Ratsversammlung.

Ungeachtet der Unwägbarkeiten bin ich verhalten optimistisch, das wir die Umsetzung hinbekommen. 

Diskriminierende Sprache im Alltag

Es läßt sich lange darüber diskutieren, welcher Zusammenhang zwischen unserem Sprachgebrauch und dem gesellschaftlichen Bewusstsein besteht. Ein abschließendes Ergebnis dazu wird es nicht geben. Wie verändert Sprache das sozial Zusammenleben? Welche Wechselbeziehungen bestehen zwischen dem, was man sagen will, dem was man sagt und dem, was der Empfänger der Botschaft versteht? Was ist sachlich, was ist emotionell belegt. Was ist Ausdruck von bewußten oder unterbewußten Vorurteilen? Was trägt es zur Verharmlosung oder Verfestigung von Vorurteilen bei? Werden Begriffe, die früher “normal” waren und heute durchaus als diskriminierend angesehen werden ganz bewußt in einer Art Kulturkampf eingesetzt?
In diesem Beitrag geht es mir darum, auf die häufig unbedachte Nutzung des Ausdruckes “Mohr” hinzuweisen. In Plön wird dieser Begriff gerne verwendet, wenn es um Christian Gottlieb geht, der auch als “schwarzer Trompeter” oder “Mohr von Plön” bezeichnet wird. Der Begriff ist zum Beispiel Bestandteil eines Buchtitels, aber er wurde auch in einem Beitrag des Novemberausgabe des “mein plönerseeblick” verwendet.
Da Briefe von Lesern und Leserinnen entweder gar nicht oder nur an einer Stellen abgedruckt werden, wo sie mehr oder weniger nicht wahrgenommen werden, wende ich mich nun in einem offenen Brief an den Autor und den Herausgeber des Beitrages im “mein plönerseeblick”.
Ich habe beide Herren vorab informiert und ihnen angeboten, in einem eigenständigen Beitrag in meinem Blog Stellung zu nehmen.

———————————————

Sehr geehrte Herren Kentsch und Falkenstein,

im allgemeinen lese ich „mein plönerseeblick” mit Freude und Interesse. Daher erlaube ich mir, auf den Beitrag „Nachrichten von Gestern“ mit dem Titel: „Als der Mohr Mode war …“ einzugehen.
Ich möchte voranstellen, dass ich Ihnen ausdrücklich keinen Rassismus vorwerfe, Sie aber zu einen sensiblere Umgang im Gebrauch diskriminierender Begriffe anregen möchte.  

Die fast durchgehende Nutzung des Wortes „Mohr“ wirkt auf mich überaus befremdlich, zumal der Name des Mannes, um den es geht, bekannt ist. Es geht um Christian Gottlieb. 

Das Wort „Mohr“ ist ein sehr altes Wort, das – soweit ich weiß – vom spanischen Wort Moro abgeleitet ist und die Bewohner Mauretaniens meint. Später wurde es auf Afrikaner aus der Subsaharazone übertragen. In der Zeit des Absolutismus/Barock  hat man versklavte Menschen aus Afrika auch als „Mohren“ bezeichnet.  Sie wurden entweder als billige Arbeitskräfte geschunden oder als exotische Prestigeobjekte in den Herrenhäusern Europas gehalten. Daher war der Begriff Mohr damals wie heute untrennbar mit einem Unterordnungsverhältnis „ weißer Herr – farbiger Sklave“ verbunden. Der Begriff Prestigeobjekt, den Sie völlig zu Recht verwenden, macht aus dem untergeordneten Sklaven im wörtlichen Sinne sogar ein Objekt. Es entmenschlicht ihn. Er wird als Objekt noch eine Ebene unterhalb eines Tieres eingeordnet. 

Seit mehreren Jahrzehnten wird das Wort „Mohr“ im Sprachgebrauch zunehmend als diskriminierend betrachtet. Während es in der frühen Neuzeit im Gegensatz zu „Heide“ oder „Neger“ noch nicht diskriminierend verwendet wurde, entwickelte es sich über den Lauf der Zeit zu einer stereotypen Bezeichnung, die eine bestimmte Vorstellung von farbigen Menschen weckt. 
Denken Sie an den „Sarotti-Mohr“. Es spiegelt den Menschen aus Afrika als Exoten, gleichzeitig aber auch als Wilden und Minderwertigen wieder.  
Diese stereotypen Bilder finden sich in der Figur am ehemaligen Finanzamt am Markt und in der geschnitzten Figur im Kreisheimatmuseum wieder. Dort gibt es auch noch eine zusätzliche Erläuterung, die eigentlich überarbeitet werden müßte. 

Hinzu kommt, dass der Begriff „Mohr“ von den meisten Afrodeutschen als Bezeichnung für sich selbst abgelehnt wird. Es gibt wenige – besonders in erzkonservativen oder reaktionären Kreisen oft und gerne zitierte – Afrodeutsche, die mit der Bezeichnung als „Mohr“ nach eigenem Bekunden kein Problem haben. Der großen Mehrheit gegenüber stellt die Verwendung des Begriffes eine Unhöflichkeit, Abwertung oder Beleidigung dar. 

Auf manche mag die inflationäre Verwendung des Begriffes wie eine Trotzreaktion gegen die „Political Correctness“ wirken, die vermeintlich als Bedrohung ihres Weltbildes empfundene wird. Für den Anderen wäre der Verzicht auf die Verwendung des überkommenden Begriffes ein Zeichen von Rücksichtnahme, Höflichkeit und Respekt. 

Völlig zurecht schreiben Sie auch: „Es gab zu dieser Zeit Menschen wie den Grafen Rantzau, die keinerlei Vorurteile gegen Menschen anderer Hautfarbe hatten, es gab aber auch sehr viele wie heute, die der Meinung waren, dass Farbige nichts wert seinen.“ 

Christian Gottlieb hatte einen Lebensweg, der sich mit Sicherheit von dem der allermeisten Afrikaner unterschieden hat, die in die Sklaverei verschleppt wurden. Hier in Plön wird gerne die Geschichte der Liebe zur Bürgermeisterstochter erzählt, weil die so schön romantisch ist, was sie auch ist. Es handelt sich aber um eine zu der Zeit völlig untypische Liebesheirat.
Gleichzeitig ist es aber auch eine Geschichte von Kolonialismus, Sklaverei und Rassismus, an deren Ende die Ermordung des freigelassenen Sklaven Christian Gottlieb steht. Dabei ist es nebensächlich, ob die Tat möglicherweise nur aus Habgier erfolgt ist. 

Die unbedachte Verwendung von Begriffen wir „Mohr“  kann den Alltagsrassismus, der in vielen Köpfen bewußt oder auch unbewußt vorhanden ist, noch verfestigen. Die Lehre, die man aus dem Schicksal von Christian Gottlieb und der heutigen Erinnerung an ihn ziehen könnte, ist, auf die Verwendung von Begriffen, die vor 250 Jahren noch keine negative Bedeutung hatten, heute zu verzichten, weil sie heute mit abwertenden Stereotypen verbunden sind. 

Markenbildung und Geschichtsbewußtsein

Ich habe heute am Leitbild- und Markenbildungsprozess teilgenommen. Wenn es um derart „weiche“ Themen geht, bin ich immer etwas skeptisch. Dennoch – oder gerade deshalb – habe ich die Unterlagen im Vorfeld sorgfältig gelesen. Dabei sind mir zwei Punkte besonders aufgefallen:

1. Auf die Frage: Wie sehr lieben Sie/liebst Du die Stadt Plön? antworteten 64,4 %, also zwei Drittel der Befragten, mit” über alles” oder “sehr”.
Nur 7,4% der Befragten gaben an: “weniger” oder “gar nicht”.

2. In Jahr 2000 waren 29,4% der Bevölkerung über 50 Jahre alt, 2022 waren es bereits 53,7%
Im Jahr 2000 waren 50,7% der Bevölkerung zwischen 25 und 50 Jahren alt, 2022 waren es gerade einmal 25,4%.
Die Einwohner*innen unter 25 halten sich bei um und bei 20%.
Die Bevölkerungszahl im Kreis Plön wird nach aktueller Prognose bis 2030 um 5,7% sinken.
Für Plön stagnieren die Zahlen seit 2018 mehr oder weniger bei 8940 Einwohner*innen.

Was leite ich für mich daraus ab:
1. Die meisten Plöner*innen fühlen sich in Plön wohl und leben gerne hier. Daraus folgt für mich, dass radikale Änderungen und Große Projekte, die geeignet sind, den Charakter der Stadt nachhaltig zu verändern, sehr kritisch betrachtet werden müssen. Vielmehr muss es darum gehen, die Grenzen des Wachstums zu akzeptieren. Statt auf Quantität muß man auf qualitative Verbesserungen setzen und damit den Ort vorsichtig weiter entwickeln. Die Rahmenbedingungen zum “Wohlfühlen” müssen für uns Plöner*innen erhalten bleiben.
2. Der demographische Wandel ist in vollem Gange. Er wird auch an Plön nicht vorbei gehen. Vielleicht betrifft er Plön aufgrund der attraktiven Lage nicht so stark wie andere Städte und Gemeinden des Kreises, die nicht im Kieler Speckgürtel liegen.
Da wir es nicht in der Hand haben, den landesweiten Trend umzudrehen, stellt sich die Frage, wie man auf die zunehmende Alterung bei stagnierenden Bevölkerungszahlen reagieren sollte. Im Moment habe ich da keine wirklich durchdachte Antwort parat. Derzeit, und vor allem auch in naher Zukunft, werden aufgrund des Alters der Bewohner*innen viele Einfamilienhäuser die Eigentümer*innen wechseln. Wie kann es gelingen, das hier junge Familien (25 bis 30) zum Zuge kommen und nicht gut betuchte „junggebliebene Alte“, die hier ihren Ruhestand genießen wollen? Kann man eine aktive Innenraumverdichtung betreiben, bei der Flächen von Einfamilienhäusern zusammengelegt und die vorhandenen Gebäude durch bedarfsgerechte Neubauten ersetzt werden?

In der Veranstaltung in der Tourist Info im Bahnhof wurden dann weiter am Leitbild- und Markenbildungsprozess gearbeitet.
Dazu wurden drei Kategorien genannt: “Plön als Lebensort”, “Plön als Wirtschaftsort” und “Plön als Erholungsort”. Diesen drei Kategorien wurden neun Attribute zugeordnet: 1. “See und Wasser”, 2. “aufgeschlossen und interessiert”, 3. “entschleunigend”, 4. “geschichtsbewußt”, 5. “verbindend”, 6. “lebenswert”, 7. “liebenswert”, 8. “prägend” und 9. “naturschön”.
Die ca. 40 Teilnehmer*innen wurden in drei Gruppen geteilt uns sollten dann erarbeiten, wie die Eigenschaften der unterschiedlichen Kategorien „Ort“ anhand der vorgegebenen Attribute beschrieben werden können. Das ist nicht einfach, weil es vielfache Überschneidungen gibt.

Dabei kam nach meiner Ansicht wenig neues heraus, aber manches zu Tage, was zumindest bei mir in Vergessenheit geraten war. Besonders interessant fand ich auch den Hinweis, dass es bei der Attraktivität der Innenstadt ganz entscheidend auf den Mix unterschiedlicher Einzelhandelsangebote ankommt. Darüber hinaus sollen die Pachten für Gewerberäume in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sein. Der Wirtschaftsförderer der Stadt gibt sich viel Mühe, neue Betriebe in leerstehende Gewerbeflächen zu bekommen. Einfach ist das offenbar nicht.

Jetzt wird es daraus ankommen, aus den ganzen Ergebnissen einen Markenkern herauszuarbeiten, der so abstrakt ist, dass er Plön charakterisiert und von der breiten Mehrheit mitgetragen wird.

Besonders vorsichtig bin ich immer beim Begriff „geschichtsbewußt“, zumal die Erziehung der Söhne des letzten deutschen Kaisers in Plön im Markenbildungsprozess als „Alleinstellungsmerkmal“ genannt wurden. Ich habe mich in der Sitzung eindeutig dagegen ausgesprochen, die Prinzen hier als Alleinstellungsmerkmal herauszustellen.
Nach meiner Auffassung geht man in Plön sehr beschönigend mit dem „Geschichtsbewußtsein“ um.
Der Blick auf die Rolle von Königin Auguste-Viktoria wird in Plön gerne auf die fürsorgende Mutter verengt, die nach Plön kam, um ihren Kindern, den Prinzen, näher zu sein. Ihre politische Rolle im Kaiserreich und der Einfluß auf ihren Mann muß allerdings kritisch hinterfragt werden und ist davon nicht zu trennen.
Gleiches gilt für die Rolle der Prinzen selber. Auf den ersten Blick verbindet man mit Prinzen kleine Jungs mit Krönchen wie aus dem Märchenbuch. Das mag für die frühe Jugend vielleicht noch im Ansatz gelten, ist aber von der späteren Rolle der Prinzen nicht zu trennen. Sie haben sich in unterschiedlicher Form mit der NSDAP und Adolf Hitler eingelassen. Im Rahmen des Versuches des Hauses Hohenzollern, Kulturgüter von Land Brandenburg zurückzufordern, wurde die Rolle der Prinzen im Zusammenhang mit dem Erstarken des Nationalsizialismus von vier Geschichtswissenschaftlern hinreichend untersucht. In einem lesenswerten Artikel setzt sich die Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 10. Dezember 2021 unter der Überschrift: „Zur Hohenzollern-Debatte     Wie die Adelsfamilie Historiker und Medien unter Druck setzt“ mit den Inhalten der geschichtswissenschaftlichen Gutachten und dem Umgang damit auseinander.
Wenn man sich allerdings die Ausstellung im Prinzenhaus ansieht, dann läßt auch die eine kritische Auseinandersetzung mit dem damaligen Erziehungssystem und dem Lebensweg der Prinzen vermissen. Man beschränkt sich in der durchaus gut gemachten Ausstellung aber im wesentlichen auf die Darstellung einer heilen Schülerwelt.







Ratsversammlung in der MUS

Gestern, am 13. Dezember, fand die letzte Ratsversammlung im Jahr 2023 in der Messe in der MUS statt. 

Mit 25 Tagesordnungspunkten hatten wir eine herausfordernde Sitzung zu bewältigen. Ziel war, die Sitzungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Üblicherweise werden im Anschluss an die letzte Sitzung der Ratsversammlung noch ein paar Häppchen gereicht und etwas getrunken, um mit den anwesenden Bürger*innen ins Gespräch zu kommen und das politische Jahr damit ausklingen zu lassen. In diesem Jahr kamen die Gastgeber der Marineunteroffizierschule noch hinzu.

Ich habe im Ältestenrat zugestimmt, so zu verfahren. Es gab keine richtige Alternative dazu. Daher wurde für die meisten Tagesordnungspunkte vereinbart, ohne vorherige Aussprache zu beschließen. Allerdings fand ich das relativ unglücklich, denn es standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die im Vorfeld vorher nicht in den Ausschüssen beraten wurden. Dabei ging es überwiegend um Gebührenfragen.

Da es 23 öffentliche und drei nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte gab, will ich nur auf einige eingehen.

TOP 12 / Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön Anstalt öffentlichen Rechts (SWP AöR)  und der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH (SWP GmbH).
Die SWP AöR sind für die Abwasserbeseitigung und den Bauhof, damit verbunden auch für die Straßenreinigung zuständig. Zudem gehört das Glasfasernetz zu ihrem Aufgabenfeld.
Die Stadt Plön ist an der SWP GmbH zu 70% beteiligt, die anderen 30% werden von den Stadtwerken Eutin gehalten. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören die Vermarktung von Strom und Gas sowie die Vermarktung des Glasfaserangebotes.
Die SWP AöR sind ein Tochterunternehmen der Stadt. Die Ratsversammlung entsendet Mitglieder in den Verwaltungsrat der Stadtwerke AöR. Dort werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefaßt. Seit einiger Zeit steht fest, dass die städtischen Gremien gegenüber den Mitgliedern, die von der Stadt in den Verwaltungsrat entsandt wurden, weisungsbefugt sind.
Vor dem Hintergrund fand ich den Vorlauf des Beschlusses „unglücklich“. Daher hatte ich in der Ältestenratssitzung angekündigt, dass ich zu dem TOP Aussprachebedarf sehe.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde uns erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2023 vorgestellt. Es gab keine vorherige Information, so dass man sich nicht auf den Tagesordnungspunkt vorbereiten konnte. In der laufenden Sitzung ist eine gründliche Analyse nicht möglich. Somit war es nur theoretisch möglich, den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine Weisung für die Sitzung des Verwaltungsrates am 07. Dezember 2023 (also nur 10 Tage später)
mit auf den Weg zu geben. Dort wurde der Wirtschaftsplan dann auch beschlossen.
Ich habe dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsrat zugestimmt, da ich keine Fehler oder echten Gefahren erkannt habe. Dennoch kann das nicht der richtige Weg sein. Deshalb habe ich die Erwartung geäußert, dass wir im nächsten Jahr sowohl den Wirtschaftsplan wie auch die Stellungnahme des Beteiligungsmanagements der Verwaltung rechtzeitig vor der Sitzung des Hauptausschusses bekommen, damit im Vorfeld in den Fraktionen darüber gesprochen werden kann.
Das ist eigentlich die Voraussetzung, im Hauptausschuss sinnvoll über den Wirtschaftsplan zu beraten und ggf. Weisungen zu erarbeiten.
Erst danach ist es angebracht, im Verwaltungsrat zu entscheiden.
Eigentlich sah der Beschlussvorschlag vor, dass wir über die Kenntnisnahme entscheiden. Ich hatte in meinem Wortbeitrag angekündigt, dass die FWG-Fraktion sich enthalten wird, wohl wissend, das das bei einer Kenntnisnahme nur symbolischen Charakter hat. Allerdings wollten wir damit deutlich machen, dass das Verfahren – so wie es in diesem Jahr durchgeführt wurde – nicht mitgetragen wird.
Irgendwie kam es dann aber doch nicht zur Abstimmung. Wichtig ist mir, dass unsere Forderung im Protokoll auftaucht, so dass wir uns im Hebest 2024 darauf beziehen können und niemand behaupten kann, man hätte davon nichts gewußt.

TOP 13 / Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden steigen. Das die Abwasserentsorgung zur Daseinsvorsorge gehört und die Stadtwerke quasi ein Monopol haben, unterliegen sie besonderen Bedingungen und werden kontrolliert. Gebühren müssen kostendeckend sein, es dürfen aber keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Werden dennoch Überschüsse erzielt, sind sie in der kommenden Abrechnungsperiode bei der Gebührenrechnung zu verrechnen. Sie werden quasi an den Kunden zurückgeben.
In der vorletzten Abrechnungsperiode wurden Überschüsse erzielt. Diese Überschüsse wurden in der letzten Abrechnungsperiode verrechnet. Die Gebühren sind gesunken. Jetzt sind die Überschüsse aufgebraucht. Die Gebühren werden für die erwartenden Kosten kalkuliert. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden allgemeinen Kostensteigerungenwerden die Grundgebühren je nach Zählergröße um 25% angehoben, die Zusatzgebühr steigt um 9,17% von 3,38 € auf 3,69 € und die Gebühr für Regenwasser wird um 22,37% von 0,76 € auf 0,93 € pro Berechnungseinheit angehoben.

TOP 14 / Wassergebühren
Die Gebühren für die Wasserversorgung steigen ebenfalls. Die Grundgebühr wird um 2,82% angehoben, der Kubikmeterpreis steigt um 1,68% von 1,79 € auf 1,82 €

TOP 18 / Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach den Frontmetern zur Straße. Sie steigt ab 2024 von 3,86 € pro Meter im Jahr auf 4,27 € .

TOP 19 / Tourismusabgabe
Viele Unternehmen in Plön müssen eine Tourismusabgabe zahlen. Die einen profitieren mehr, die anderen weniger von unseren Gästen. Bisher gilt der Realgrößenbezug als Grundlage für die Berechnung. Die Kommunalaufsicht hatte angeregt, zukünftig die Umsatzhöhe als Bemessungsgrundlage zu nutzen, weil diese Berechnung ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Abgabengerechtigkeit gewährleistet. Bei der Umsetzung der Änderung hat sich aber gezeigt, dass damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist. Gleichzeitig haben sich einzelne Berufsgruppen – ins besondere die Ärzteschaft – gegen die Umstellung gewehrt. Unter Berücksichtigung der neuen Information zum Aufwand für die Umstellung in Verbindung mit den Vorbehalten aus der Bürgerschaft wurde auf die Umstellung verzichtet, solange die Berechnung auf Basis der Realgrößen rechtlich noch zulässig ist.

Die Beschlüsse wurden bis dahin meist einstimmig – teilweise bei einer oder zwei Enthaltungen – oder mit einer Gegenstimme beschlossen. (Anm.: bei z.B. 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gilt eine Entscheidung als einstimmig.)

Anders war es bei TOP 21 / Umsetzung Fahrradstraße Eutiner Straße.
Vorhergegangen war eine Abstimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Dort gab es fünf Stimmen für und fünf Stimmen gegen die Umsetzung der Fahrradstraße. Da in der Sitzung ein Mitglied fehlte und es Vertretungen gab, konnte davon ausgegangen werden, dass das Abstimmungsergebnis nicht repräsentativ für das allgemeine Meinung in der Ratsversammlung ist.
Um hier eine erneute Abstimmug herbeizuführen, die die Mehrheitsmeinung widerspiegelt, hatte die SPD gleich im Anschluss an die Entscheidung beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. In Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde aber festgestellt, dass die Ratsversammlung aufgrund der Festsetzung der Verfahrensregeln in der Zuständigkeitsordnung und in der Hauptsatzung die Entscheidung des Ausschusses nicht überstimmen kann. Sie kann das Thema aber zur erneuten Beratung zurück in den Ausschuss verweisen. Alternativ wäre es möglich, dass eine Fraktion den Antrag erneut in den Ausschuss einbringt.
Der SPD ging es nun darum, den Ausschuss mit einer Mehrheit aus der Ratsversammlung heraus mit der erneuten Beratung zu beauftragen. Der CDU kam es darauf an, genau das zu verhindern. Sie schlug vor, dass die SPD den Antrag zurückzieht und einen neuen Antrag in den Ausschuss einbringt. Daraufhin wurde nicht in der Sache, aber über das Verfahren beraten. In der Abstimmung gab es dann mit 11 Ja bei fünf Nein-Stimmen eine klare Mehrheit in der Ratsversammlung, das Thema erneut im Ausschuss zu beraten.
Zu dem Thema gab es in unserer Fraktion (FWG) unterschiedliche Auffassungen. Da wir weder Fraktionszwang noch Fraktionsdisziplin kennen (was nicht heißt, dass wir in den Fraktionssitzungen nicht konzentriert, ernsthaft und diszipliniert arbeiten) und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, stimmten Ratsherr Kruppa und ich für den Antrag, Ratsherr Gampert stimmte dagegen.

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung wurde in Rekordzeit abgearbeitet, da für alle Punkte eine Abstimmung ohne Aussprache verabredet war.
Im Anschluss gab es dann sehr leckere Häppchen und auch das ein oder andere Getränk. Ich habe die Gelegenheit genutzt, um mich mit einem der Anwesenden Soldaten zu unterhalten. Wie sich im Laufe des Gespräches herausstelle, hatten wir als Ubootgahrer vor vielen Jahren schon einmal einen flüchtigen dienstlichen Kontakt.

Notizen aus dem Hauptausschuss 2.0

Vorgestern habe ich bereits in den „Notizen aus dem Hauptausschuss“ über einige Tagesordnungspunkte berichtet und angekündigt, in einem späteren Beitrag etwas zu den übrigen Notizen zu schreiben.
Es geht um einen Zuschuss für die Feuerwehr, um den Jahresabschluss 2021 und die Patenschaft mit dem Max Planck Institut. 

Feuerwehr
Dann stand noch ein sehr schwieriges Thema auf der Tagesordnung. Der Zuschuss der Stadt für die 150 Jahr-Feier unserer Feuerwehr. 
Es ging dabei um drei Posten:
Erstens: einen Zuschuss von 2000,- € für die Festveranstaltung
Zweitens: einen Zuschuss von etwas über 11.000,- € für eine Feuerwehrchronik
Drittens: die Übernahme der Kosten für die Übernachtung der Gäste mit knapp 2.000,- €

Wir haben eine hoch motivierte und sehr gute freiwillige Feuerwehr. Uns allen liegt das Ehrenamt am Herzen. Daher fördern wir die Jugendarbeit in den Vereinen und kulturelle Veranstaltungen ebenso wie die DLRG im Rahmen unserer Möglichkeiten. Es ist auch völlig unstrittig, dass die Feuerwehr gut ausgerüstet werden muss, damit sie sicher in den Einsatz gehen kann und vor allem auch sicher aus dem Einsatz wieder zurück kommt. Das habe ich auch ausdrücklich in meinem Redebeitrag betont. So habe ich vor einigen Jahren dafür geworben, ein neues Fahrzeug für die Feuerwehr anzuschaffen und keinen guten Gebrauchten. Selbstverständlich habe ich auch für den Ausbau des Parkplatzes gestimmt, da hier eine erhebliche Unfallgefahr bestand. Letztendlich wurde der Ausbau jetzt beschlossen. Die Entscheidung hat auf sich warten lassen, aber immerhin, jetzt geht es weiter.

In Anbetracht der finanziellen Lage, in der sich die Stadt befindet, habe ich aber bei jeder Entscheidung auch das Geld im Blick. Damit bin ich im Hauptausschuss nicht alleine.
Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde. Die Einnahmen decken die Ausgaben nicht. Der Fehlbedarf wird teilweise vom Land übernommen. Wenn wir Geld für „freiwillige“ Ausgaben ausgeben, dann wird uns das von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen. Faktisch fehlt uns dann das doppelte der Summe im Haushalt, die Summe, die wir ausgeben und noch einmal die selbe Summe, die wir nicht vom Land bekommen.

Für die Mitglieder des Hauptausschusses war es unstrittig, dass die beantragten 2000,- € für die Festveranstaltung bewilligt werden.

Kontrovers wurde aber diskutiert, dass der Zuschuss in Höhe von 11.660,- Euro für die Erstellung der Chronik in vollem Umfang ausgezahlt werden soll. Dabei erläuterte Ratsfrau Bettina Hansen, dass vorgesehen ist, den ca. 100 Aktiven die Chronik zu überreichen und die verbleibenden ca. 400 Exemplare an die Nicht-Aktiven zu verkaufen. Ich habe dann angeregt, zumindest die Einnahmen aus dem Verkauf mit dem Zuschuss zu verrechnen. So ähnlich verfahren wir auch mit Zuschüssen für kulturelle Veranstaltungen. Nachdem eine Schussabrechnung vorgelegt wird, wird das Defizit ausgeglichen. Der Ausschuss hat dann in diesem Sinne entschieden.

Auf die Übernahme der Übernachtungskosten für die Gäste wurde kontrovers diskutiert. In meiner beruflichen Vergangenheit habe ich an verschiedenen Jubiläen teilgenommen, darunter an 100-jährigen Jubiläen von Ubootflottillen befreundeter Marinen. Ich kann mich aber an keinen Fall erinnern, bei dem die Gastgeber die Kosten für die Übernachtung übernommen hätten.
Da es sich hier um zwei Übernachtungen handelt, wurde diskutiert, ob die Stadt keine, eine oder beide Übernachtungen übernimmt. Zuerst wurde über beide Nächte abgestimmt, wofür sich auch eine Mehrheit gefunden hat. Ich hätte für die Kostenübernahme für eine Nacht gestimmt.

Es fiel mir schwer, hier für die Kürzungen der Anträge der Feuerwehr zu stimmen.
Zum einen kann es als Missachtung des Ehrenamtes ausgelegt werden, zum anderen gewinnt man damit auch sonst keinen Beliebtheitspreis. Allerdings muss man bei freiwilligen Ausgaben auch immer im Auge behalten, bei leeren Kassen verantwortungsvoll zu haushalten. Letztendlich ist auch zu beachten, dass die Ehrenamtlichen möglichst gleich behandelt werden.   

Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss 2021 wurde von den Ratsherren Koll (CDU) und Landeschof (SPD) sowie der Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) geprüft. Der Fehlbedarf betrug 614.360,69 €. Ursprünglich war im Nachtragshaushalt ein Jahresfehlbedarf von 1.317.800,00 € eingeplant.
Die Abschlussverbesserung auf einen Fehlbedarf von nur noch 703.439,31 € ist dennoch kein Grund zum Jubeln.
Darüber hinaus musste der Ausschuss noch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 3.967,88 € zur Kenntnis nehmen. 

Patenschaft mit dem Max Planck Institut
Die CDU hat einen Antrag gestellt, eine Patenschaft mit dem Max Planck Institut für Evolutionsbiologie in Plön einzugehen. Damit lief sie eine offene Tür ein.
Vorbild soll die Patenschaft zwischen Marineunteroffizierschule und der Stadt sein.
Ich kann den Antrag wirklich folgen. Das Max-Planck Institut hat sich mit dem Aufbau einer weiteren Abteilung eindeutig gegen Kiel und für Plön entschieden. Damit fiel eine wichtige Entscheidung für Plön als Wissenschaftsstandort. Das hiesige Max Planck Institut ist nicht nur deutschlandweit, sondern weltweit für seine Spitzenforschung bekannt. Leider wird es von den meisten Mitbürger*innen so gut wie gar nicht wahrgenommen. Auch die Wintervorträge des Instituts sind nicht immer so gut besucht, wie ich es mir wünschen würde. Besonders gut in Erinnerung habe ich den Vortrag über den Orientierungssinn von Zugvögeln, den Frau Prof Dr. Liedvogel vor einigen Jahren gehalten hat. Sie ist seit 2020 Professorin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und als erste Frau in dieser Funktion auch Direktorin des Instituts für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“.
Da unsere Bürgermeisterin betonte, dass auch das Max Planck Institut großes Interesse an dieser Patenschaft hat, war die Zustimmung ein „Selbstgänger“. 

Notizen aus dem Hauptausschuss

Noch vor 11 Tagen sah es so aus, dass die Sitzung des Hauptausschusses am gestrigen 27. November nicht allzu lange dauern würde. Dann kam die Tagesordnung. Dass es lange dauern würde war mir da klar. Nachdem ich mich in die Tagesordnungspunkte eingearbeitet hatte war mir klar, dass es noch länger dauern würde. Dass die Sitzung erst kurz vor 23:00 enden würde, damit hätte ich selber nicht gerechnet. 

Um welche Themen ging es?  Unter anderm um folgendes: Bewerbung der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz als Radreiseregion / Umbau des Bahnhofes / Neuregelung der Tourismusabgabe / Zweitwohnungssteuer

Bewerbung der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz als Radreiseregion
In Schleswig Holstein sollen zwei Regionen ausgewählt werden, in denen der Fahrradtourismus besonders gefördert werden soll. Im engeren Kreis sind vier Regionen, die sich beworben haben:  Holsteinische Schweiz, Lauenburg, Dithmarschen und Schleiregion. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung zu schaffen, muss die Stadt Plön einen Letter of Intent abgeben.
Dieses Dokument ist erst einmal juristisch unverbindlich und auch nicht mit Kosten verbunden.
Die Arbeit der Radreiseregion wird zu 100 Prozent gefördert, 75% kommen vom Land, 25% werden von der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz beigesteuert. Die einzelnen Maßnahmen sind dann durch die Region zu finanzieren. Aber hier hat jede Gemeinde ein Mitspracherecht.
Fahrradtourismus passt in unser Tourismuskonzept, das sich am entschleunigten und nachhaltigen Urlaub orientiert und auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern und „Best Agern“ zugeschnitten ist. Daher war es für die FWG kein Problem, hier einstimmig zuzustimmen. Mit Sicherheit werden wir darauf achten, dass die Planung mit den Füßen auf dem Boden bleibt und keine Luftschlösser entstehen. 

Umbau des Bahnhofes
Es gibt Umbaupläne für unseren Bahnhof, die bereits in vorhergehenden Ausschusssitzungen öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Zum einen ging es darum, die Vorgaben des Arbeitsschutzes für die Mitarbeitenden umzusetzen, zum anderen ging es aber auch um eine Weiterentwicklung der Nutzung. Damals habe ich deutlich gemacht, dass die große Lösung, die der Architekt vorgestellt hat, für mich nicht in Frage kommt. Den Glasvorbau habe ich von Anfang an abgelehnt, da er aus meiner Sicht nicht zum kleinstädtisch geprägten Straßenbild passt. Auch anderen Bauvorhaben wie einer Chill Lounge oder Co-Working Spaces stand ich von Anfang an kritisch gegenüber. Seinerzeit hatte ich gefordert, eine Minimallösung durchzurechnen, mit der die Anforderungen des Arbeitsschutzes sichergestellt sind, die aber keine architektonische Aufwertungen beinhaltet. Die jetzt vorgelegten Unterlagen waren diesbezüglich nicht aussagekräftig, gaben aber schon einmal eine Anhalt für die zu erwartenden Kosten von über einer Million bei der Realisierung aller Ideen.
Die Leiterin der Tourist Info, Frau Backmann, erläuterte, dass man vor vier Jahren, als die Planungen begannen, mit dem Motto: „Wir denken jetzt mal groß“ an den Umbau herangegangen sei. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der Stadt wäre das aber nicht mehr vertretbar. Daher hat sie bereits  eine abgesteckte Version vorgestellt. Mit Erleichterung habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Glasvorbau nicht weiter verfolgt werden soll. Allerdings gehen die Vorstellungen über die reine Beseitigung von Mängeln beim Arbeitsschutz hinaus.
Für die FWG-Fraktion habe ich eine Kostenschätzung für die „Minimallösung“ beantragt.
Ich weiß leider nicht mehr genau, wer vorgeschlagen hat, auch die „Wunschlösung“ durchzurechnen. Beschlossen wurde, beide Kalkulationen durchführen zu lassen und die Ergebnisse im nächsten Hauptausschuss vorzustellen. Danach soll der Hauptausschuss entscheiden und die Zuständigkeit an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung übergeben. Damit kann ich gut leben
Hierüber waren wir uns in der FWG einig und haben zugestimmt.

Neuregelung der Tourismusabgabe
Plöner Betriebe habe eine Toursimusabgabe zu zahlen, da sie vom Tourismus profitieren. Das finde ich soweit in Ordnung. Für die Erhebung der Tourismusabgabe gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird die „Realgröße“ oder die „Umsatzbezogene Größe“ als Grundlage für die Erhebung herangezogen. Beide Möglichkeiten sind juristisch einwandfrei. Eine Mischform, so wie sie von Plöner Unternehmer*innen ins Gespräch gebracht wurde, ist rechtlich nicht haltbar, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde. Die Kommunalaufsicht hat empfiehlt der Stadt Plön, die Bemessungsgrundlage von der „Realgröße“ auf die „Umsatzbezogene Größe“ umzustellen, das hierbei die „Abgabengerechtigkeit“ besser gewährleistet ist und es auch Vorteile im Hinblick auf die Rechtssicherheit gibt.
Der Hauptausschuss ist seinerzeit dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.
Auf einer Informationsveranstaltung mit Plöner Gewerbetreibenden wurde massive Kritik an der Umstellung geäußert. Insbesondere ging es um die Offenlegung der Umsatzzahlen. Hinzu kam, dass die Umstellung einen größeren Arbeitsaufwand erfordern würde, als ursprünglich vermutet wurde.
Die Verwaltung hatte daher zwei mögliche Beschlüsse erarbeitet:
Erstens: Verschiebung der Einführung der „umsatzbezogenen“ Erhebung vom 01. Januar 2024 auf den 01. Januar 2025. Dabei wäre die Umsetzung bis Ende diesen Jahres nicht mehr möglich gewesen. Außerdem hätten noch neu aufgetretene offene Fragengeklärt werden müssen.
Zweitens: Verzicht auf die Umstellung. Eine Umstellung soll allerdings erfolgen, falls die „umsatzbezogene“ Erhebung in der Zukunft rechtlich nicht mehr haltbar sein sollte.

Grundsätzlich bin ich ein Freund davon, an einmal gefassten Beschlüsse festzuhalten, sofern sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben. Hier haben sich die Rahmenbedingungen geändert.
Zum ersten ist der Arbeitsaufwand deutlich höher als ursprünglich angenommen,
zum zweiten ist die Abgabengerechtigkeit möglicherweise doch nicht so groß wie ursprünglich angenommen. Zumindest läßt die Auskunft, die die Verwaltung in Eutin eingeholt hat, das vermuten und
Zum Dritten ist der Arbeitsaufwand für die Umstellung größer als ursprünglich angenommen.
Letztendlich trifft man seine politischen Entscheidungen als Mitglied eines Ausschusses zwar nach bestem Wissen und Gewissen, aber es kann auch nicht verkehrt sein, die Kritik und die Anregungen der Bürger*innen bei seinen Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Die Ablehnung ging schließlich nicht von wenigen Einzelpersonen mit Individualinteressen aus, sondern von vielen Vertreter*innen der unterschiedlichen Berufsgruppen.
Daher habe ich in der Diskussion für die Beibehaltung der bisherigen Regelung geworben.

Daher habe ich mich in der Diskussion für die zweite Option, den Verzicht auf die Umstellung ausgesprochen. Zuerst wurde aber über ein Verschieben der Einführung abgestimmt, da das als der Weitergehende Antrag gewertet wurde. Er wurde mit 8 Nein Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Ich habe mich sehr gefreut, dass der Ausschuss dann mit 11 Stimmen einstimmig für die Beibehaltung der bestehenden Regelung entschieden hat.

Zweitwohnungssteuer
Der Hebesatz für die Zweitwohnungssteuer wurde ohne weitere Aussprache mit 11 Stimmen von 3,4 auf 4,5 Prozent angehoben.
Wer sich eine Zweitwohnung in Plön leistet zahlt, hier erst einmal so gut wie keine Steuern. Die Anteile der Einkommensteuer fließen an seinen Erstwohnsitz, die Schlüsselzuweisungen und vieles andere auch. Dennoch werden die bereitgestellten Angebote und die Infrastruktur der Stadt genutzt. Um diese Angebote und die Infrastruktur mit finanzieren zu lassen, wird die Zweitwohnungssteuer erhoben.
Außerdem und für mich ebenso bedeutsam ist, dass über die Zweitwohnungssteuer die Umwandlung von Wohnungen in Zweitwohnungen reduziert werden kann. Aus meiner Sicht hat Wohnraum für Plöner*innen Vorrang vor Zweitwohnungsraum für Wochenendausflüglern (Wochenendpendler*innen werden übrigens nicht zur Zweitwohnugnssteuer herangezogen). Zudem verknappen Zweitwohnungen den verfügbaren Mietwohnraum und ein knappes Angebot führt zwangsläufig zu höheren Preisen, in diesem Fall zu höheren Mieten. Um die Steuerungswirkung der Zweitwohnungssteuer zu erhöhen würde ich durchaus einen höheren Steuersatz befürworten. Eine entsprechende Diskussion hätte aber zu keinem anderen Ergebnis geführt. Darum habe ich es gelassen.

In Anbetracht der fortgerückten Stunde verzichte ich wieder einmal auf das Korrekturlesen und setze die Notizen aus dem Hauptausschuss heute später am Tag oder Morgen fort.

Naturpark, lag es wirklich am Geld?

Die Kieler Nachrichten vom 17. November titeln auf Seite 26: Natur-Entdeckerort scheitert am Geld.
Das würde ich ganz anders sehen. Die Naturentdeckerorte in Seedorf, Malente und Tramm sind an der Geschäftsführung des Naturparkvereines gescheitert.

Bereits im Jahr 2018 sind 500.000,- € für den Umzug der Naturparkaussstellung von Plön nach Eutin durch das Land bereitgestellt worden. Ursächlich war ein Streit zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereines und der Marius-Böger-Stiftung. Seinerzeit ging es um 10.000,- € für die Sanierung des Dachstuhles im Uhrenhaus, der vom Holzwurm befallen war. Das Uhrenhaus gehört der Stiftung, der Naturparkverein konnte die Räume kostenlos für seine Ausstellung nutzen. Der Holzwurm wurde mutmaßlich durch ein Stück Holz eingeschleppt, das der Naturparkverein im Zusammenhang mit seiner Ausstellung verbaut hat.

Der Naturparkverein hielt, obwohl der Kreis Plön im weiteren Verlauf angeboten hatte, die Kosten zu übernehmen, an den Umzugsplänen fest. Die neue Ausstellung sollte in der Opernscheune in Eutin entstehen. Für das Konzept wurden 90.000,- € ausgegeben. Das Konzept war gar nicht schlecht und optimal auf die Räumlichkeiten der Opernscheune zugeschnitten. Das Blöde war, dass die Geschäftsführung des Naturparkvereins gar keinen Mietvertrag mit der Eigentümerin der Opernscheune abgeschlossen hatte. In wie weit das Vorgehen professionell ist, mag jeder für sich beurteilen.

Anschließend wurde ein anderer Standort in Eutin gesucht, aber auch hier kam kein Mietvertrag zustande.

In diesem Jahr wurde dann ein neuer Plan erdacht, um das „Geld zu retten“. Zum einen gab es keinen Standort, an dem die noch in Aussicht stehenden 410.000,-  € investiert werden konnten. Zum anderen bestand – und besteht – die Gefahr, dass die 90.000,- €, die für die Erstellung des Konzeptes bereits ausgegeben wurden, vom Land zu rückgefordert werden. Schließlich ließ sich das Konzept ja nicht in ein Projekt umsetzen.
Auch gestern, ich hatte in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus nachgefragt, gab es nur eine mündliche Aussage as dem Ministerium, dass das bereits verbrauchte Geld nicht zurück gezahlt werden muss. Schriftlich liegt zumindest bei der Stadt wohl noch nichts vor.

Um der real existierenden Gefahr der Rückforderung zu begegnen hat man/frau anscheinend beabsichtigt, die verbleibenden 410.000,- € zu verplanen. Jeden Kreis, der im Naturpark liegt, sollte mit einem Naturentdeckerort berücksichtigt werden. Leider erfolgte das wohl in einem völlig intransparenten und nicht nachvollziehbaren Entscheidungsverfahren. Sofern ich richtig informiert bin, hat man/frau darauf verzichtet, Entscheidungskriterien zu erarbeiten und eine entsprechende Gewichtung der Kriterien vorzunehmen. Auch die übrigen Gemeinden im Kreis Plön wurden an der Suche nach dem besten Standort nicht beteiligt. Zumindest hat man die Stadt Plön nicht beteiligt. Das war eine meiner Meinung nach willkürliche Entscheidung. Vielleicht lag es nur daran, dass es schnell gehen mußte und man sich keine Zeit für die gebotene Sorgfalt nehmen konnte. Vielleicht lag es auch daran, das es in der Vergangenheit aus der Stadt Plön kritisch-konstruktive Äußerungen zur Arbeit des Naturparkvereins gab?
Auf jeden Fall hat man sich innerhalb der Frist, möglicherweise etwas überhastet, auf drei Naturentdeckerorte festgelegt und die entsprechenden Förderanträge beim Land eingereicht.

Ob die Förderanträge dort nicht rechtzeitig eingegangen sind oder ob sie aus anderen Gründen nicht bearbeitet wurden, dazu will ich mich nicht äußern.

Der Artikel endet mit der Information, dass die Geschäftsführerin zum 31. März 2024 gekündigt hat, weil sie es etwas ruhiger angehen lassen will. Da ich in der Vergangenheit ohnehin schon öfter personelle Konsequenzen bezüglich der Geschäftsführung gefordert habe, freue ich mich, dass Frau Daubitz diese Entscheidung getroffen hat und wünsche ihr viel Glück und Erfolg auf dem weiteren Berufsweg.

Nun, das Kind Natur-Entdeckerort ist in den Brunnen gefallen. Einige der bisherigen Entscheidungsträgerinnen sind bereits gegangen oder werden das in Kürze tun. Das ist eine Chance, neuen Schwung in die Arbeit des Naturparks zu bringen und die Querelen der Vergangenheit hinter sich zu lassen. Daher gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass wir in Plön fraktionsübergreifend und gemeinsam mit unserer Kreisverwaltung einen geeigneten Standort finden, an dem ein Naturerlebnis- und Umweltbildungsort für Plöner*innen und auch für unsere Gäste aus nah und fern entstehen kann.

Volkstrauertag 2023 und Kundgebung gegen Hass, Rassismus und Terror

Zwei Ereignisse haben in den vergangenen Tagen gezeigt, dass sich die Zivilgesellschaft in Plön engagiert.

Am letzen Donnerstag trafen sich über 150 Menschen auf dem Marktplatz zu einer Kundgebung, die unter dem Motto:
“Plön zeigt Haltung!
Gegen Hass, Gewalt und Terror!
Für Demokratie, Toleranz und ein friedliches Miteinander!“

Die meisten Teilnehmer*innen blieben trotz der technischer Probleme mit dem Mikrofon und dem scharfen, kalten Wind vor Ort. Die Veranstaltung endete mit dem gemeinsamen Singen der Lieder „We shall overcome“ von Pete Seeger und „Imagine“ von John Lenon und der Yoko Ono Plastic Band.

Ursprünglich war eine Veranstaltung angedacht, die sich ausschließlich gegen Antisemitismus richtet. Das hätte zu kurz gegriffen. Auf Anregung der FWG wurde das Motte breiter gefaßt, und das war gut so.

Herr Bürgervorsteher Thure Koll sprach stellvertretend für alle Fraktionen der Plöner
Ratsversammlung. Er fand klare Worte zu dem verbrecherischen Überfall der Hamas auf Israel. Dabei betonte er, dass wir auf Ebene der Stadt natürlich nicht die Probleme im Nahen Osten lösen könnten, das wäre die Sache der Diplomatie. Aber er appellierte an die persönlichen Verantwortung der Plöner Bürger*innen, Hass, Gewalt und Terror hier vor Ort entgegenzutreten und für ein friedliches Zusammenleben einzutreten.

Frau Bürgermeisterin Mira Radünzel betonte, dass das Grundgesetz ein Segen für Deutschland sei und man es schätzen, schützen, pflegen und dafür eintreten müsse.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich selber hatte mich freiwillig als Ordner gemeldet, in dieser Funktion aber nichts zu tun.

Am Sonntag wurde dann der Volkstrauertag begangen. Der Volkstrauertag wurde 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die im Ersten Weltkrieg gefallenen deutschen Soldaten vorgeschlagen und 1925 erstmalig öffentlich begangen.
1934 wurde er von den Nationalsozialisten in Heldengedenktag umbenannt und bekam eine andere Bedeutung.
Seit 1946 wird aus dem Heldengedenktag wieder der Volkstrauertag, zumindest in den drei westlichen Besatzungszonen. Der Name wird auch nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland beibehalten. In der Deutschen Demokratischen Republik wird von 1952 bis 1990 der Internationale Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors begangen.

In der Bundesrepublik Deutschland war der Volkstrauertag im Laufe der Zeit einem Wandel unterworfen. 1987 wurde im Festakt der Bundesregierung der Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terrorismus gedacht. Dieses Gedenken bezieht heute auch die Gefallenen und im Dienst verstorbenen Soldat*innen der Bundeswehr mit ein.

Der Kommandeur der MUS und der Bürgervorsteher begrüßten die gut 200 Gäste, die sich in der Nikolaikirche eingefunden hatten. Das musikalische und auch das inhaltliche Programm wurde durch Schüler*innen des Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule gestaltet.
Der Bürgervorsteher sprach über Benjamin Ferenc, der als Chefankläger im Einsatzgruppenprozess – einem der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse – versuchte, den Opfern der Gewaltherrschaft zumindest nachträglich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Drei Schüler der Gemeinschaftsschule berichteten über ihre Reise in den „Wald der Erinnerungen“ bei Potsdam. Mit dem Wald der Erinnerungen ist ein stiller Ort geschaffen worden, in dem Angehörige, Kamerad*innen, Bekannte und Freund*innen einen Ort der Trauer und Besinnung finden können. Er unterscheidet sich damit grundlegend vom eindrucksvollen Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin Mitte auf dem Gelände des Bendler-Blockes, in dem heute große Teile des Verteidigungsministerium untergebracht sind. Die eindrucksvollen Schilderungen der Schüler machten sehr deutlich, dass der Wald der Erinnerungen ein Erinnerungsort ist, der einen bleibenden Eindruck hinterläßt.
Backsteine aus dem Ehrenhain in Masar-e-Sharif (Afghanistan) standen im Mittelgang der Kirche und boten die Gelegenheit, Erinnerung zu „begreifen“.
Der Kreisvorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Herr Sönnichsen betonte, dass viele Gäste aus dem Ausland anerkennen, dass beim Volkstrauertag neben dem Gedenken an die deutschen Opfer auch an die Opfer der ehemaligen Gegner gedacht wird.
Die Vertreterin der Militärseelsorge berichtete kurz aber anschaulich von ihren Besuchen auf Friedhöfen in Frankreich, auf denen gefallene deutsche und französische Soldaten bestattet sind.

Die Kranzniederlegung am Ehrenmal an der Bieberhöhe war ein wenig verregnet. Abordnungen von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, und wenn ich mich richtig erinnere, auch von THW – da kann ich mich aber irren, da ich in der zweiten Reihe stand – waren angetreten. Herr Pastor Thiele sprach dann einige Worte. An der Stelle, wo er sich auf „gottgläubige Menschen“ bezog, fühlte ich mich allerdings ein wenig ausgegrenzt. Das war sicher nicht so gemeint oder vielleicht habe ich es auch nicht ganz richtig verstanden. Musikalisch wurden der Teil der Veranstaltung von einem Bläserchor begleitet.

Zum Abschluss gab es noch einen anständigen Schlag Erbsensuppe im Gebäude des Gymnasiums. Das ist vielleicht das einzige, was noch vom Heldengedenktag alter Art übrig geblieben ist. Wir können zu Recht stolz darauf sein, dass der Volkstrauertag in Plön in einer zeitgemäßen und würdevollen Form der Trauer und des Erinnerns begangen wird. Und wir sollten allen danken, die an der Ausrichtung der Veranstaltung teilgenommen haben.

 


“Tiefengeothermie ist der Favorit”

lautet die Überschrift eines Artikels der Kieler Nachrichten / Ostholsteinschen Zeitung von heute (28. September). Dort wird berichtet, dass in unserem Nachbarort Preetz Geothermie in einer ergebnisoffenen Prüfung Tiefengeothermie als beste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermittelt wurde.

Wir haben in Plön am 06. Juli 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über die Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung beraten. In dem Zusammenhang hatte ich als Ratsherr auch angeregt, dass „Tiefengeothermie in Verbindung mit dem Betrieb eines Hochtemperaturwärmenetzes als Option/Alternative mit untersucht wird“.
Das wurde von einer Mehrheit (7 Nein, 4 Ja-Stimmen) abgelehnt.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe – die Niederschrift der Sitzung ist leider nicht aussagekräftig, da sie den Diskussionsverlauf und die Abwägung nicht wiedergibt – wurde wie folgt für und gegen eine technologieoffene Prüfung argumentiert.

Pro:
– Plön ist für den Einsatz von Teifengeothermie geeignet, wie durch geologische Daten aus der Zeit, als hier noch Öl gefördert wurde, belegt ist.
– Mit Tiefengeothermie können auch Hochtemperatqurnetze betrieben werden. Damit kann die Wärmedämmung der Gebäude für die Eigentüme*innen deutlich kostengünstiger werden oder ggf. ganz entfallen.

Contra:
– Zeitdruck, die Wärme- und Kälteplanung muss bis Ende 2024 beim Land vorgelegt werden (Anmerkung 1)
– Kostenrahmen, die vom Land bereitgestellten Mittel (ca. 34.000,- €) reichen nicht aus, um Tiefengeothermie mit zu untersuchen
– Kosten, für eine Tiefbohrung würde 30. Mio kosten, Risiko einer Fehlbohrung
(Anmerkung 2).
– Kurzfristigkeit des Beschulussvorschlages
(Anmerkung 3)

Anmerkung 1: Die Bundesgesetzgebung sieht vor, dass Städte unter 10.000 Einwohner*innen gar keine Wärme- und Kälteplanung erstellen müssen, ansonsten wurden für kleinere Kommunen der Termin 2028 gesetzt. Die Landesregierung fordert die Vorlage für Plön aber bereits 2024, weil Plön Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ist. Ich persönlich halte die Einwohnerzahl als Kriterium als Kriterium für eine sachgerechte Entscheidung für besser.
Anmerkung 2: In der KN vom 28. September, Seite 25 wird der Planer Meereis zitiert, der von einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag ausgeht und von Vorgesprächen berichtet, die mit dem Land zur Übernahme des Risikos für Fehlbohrungen geführt wurden.
Anmerkung 3: Normalerweise reicht es aus, Beschussvorschläge in der Sitzung einzubringen. Ich hatte den Beschlussvorschlag mit einer ausführlichen Begründung aber bereits in der Nacht vor dem Sitzungstag an die Kolleg:innen verschickt. Daher ist das Argument nicht stichhaltig.


Insgesamt ist man hier in Plön nach meiner Meinung deutlich zu ambitioniert, also überhastet, an die Sache herangegangen. Preetz scheint es besser zu machen. Unter der Überschrift: „Tiefengeothermie ist der Favorit“ berichtet die KA vom 28. September auf Seite 25 über Preetz. Dort hat man vier Varianten ergebnisoffen geprüft und ist zum Ergebnis gekommen: „Tiefengeothermie ist der Favorit“.

Das heißt jetzt nicht, dass Plön sofort und euphorisch auf diesen Zug aufspringen sollte. Aber eine ergebnisoffene Prüfung unter Berücksichtigung von Geothermie als Wärmequelle wäre aus meiner Sicht das Mindeste. Schließlich gelingt es ja auch in München, in einem Quartier 80.000 Bewohner*innen mit Fernwärme aus Geothermie zu versorgen.

Auf keinen Fall sollten wir aber den MAKKAP (Massenalgenanlage auf dem Klärwerk) – Fehler wiederholen, in eine Planung zu gehen, ohne vorher die finanziellen Aspekte sorgfältig mit geprüft zu haben und sich bei der Anschlussquote auf die Annahme zu verlassen, die Leute schließen sich schon an, wenn das Netz erst einmal vorhanden ist. 
Die Leute schließen sich an, wenn es günstiger ist als die Alternativen, aber bis heute kann niemand verbindlich sagen, wie teuer die Wärme am Ende für den Verbraucher oder die Verbraucherin würde.
Für die Stadt ist allerdings klar: Sie trägt – trotz 100% Förderung – das volle Kostenrisiko für die zu erwartenden Mehrkosten und wird auch die Folgekosten pro Jahr, ursprünglich wurden über 800.000,- € berechnet, übernehmen müssen.

Ziel muss es sein, eine dauerhaft möglichst CO2 neutrale und bezahlbare Wärmeversorgung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu erreichen, die auch die Stadt nicht finanziell überfordert.

Abschied von der Ausstellung des Naturparks Holsteinische Schweiz

In Herbst 2018 wurde im Naturparkverein Holsteinische Schweiz die Entscheidung getroffen, dass die Ausstellung des Naturparkvereins von Plön nach Eutin umziehen soll.
Bis dahin war die Ausstellung im Uhrenhaus an der Reitbahn untergebracht.
Das Uhrenhaus gehört der „Marius Böger Stiftung“ und stand dem Naturparkverein kostenlos zur Verfügung.
In der Opernscheune in Eutin sollte eine neue Ausstellung aufgebaut werden.
Dazu sollte die Opernscheune angemietet werden.
Unterstützt wurden die Umzugspläne für die Ausstellung durch die Landtagsabgeordnete Marlies Fritzen (Bündnis 90/Die Grünen). Eutin liegt in Ihrem Wahlkreis.
Die in Aussicht gestellte Förderung der neuen Ausstellung in Höhe von 500.000,- Euro war ursprünglich an die Bedingung geknüpft, dass die Ausstellung von Plön nach Eutin zieht. Diese Forderung wurde später nicht mehr erhoben.

Vorangegangen war ein längerer Streit zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereins und der Geschäftsführung der „Marius Böger Stiftung“. Es ging um Reparaturkosten in Höhe von ca. 10.000,- Euro.

Nachdem der Mietvertrag zur Opernscheune nicht zustande kam, war die Ausstellung erst einmal „obdachlos“. Danach bemühte sich der Naturparkverein um einen neuen Standort für die Ausstellung, eine Scheune am Stadtrand von Eutin.
Offenkundig kam auch dort kein Miet- oder Pachtvertrag zustande.

In Folge hat man auf einer Sitzung der Lenkungsgruppe des Naturparkvereins beschlossen, die Pläne für eine ortsfeste Ausstellung aufzugeben. Statt dessen soll in den Kreisen Plön, Ostholstein und Segeberg je ein Naturerlebnisort unter freiem Himmel eingerichtet werden. Für den Kreis Plön hat die Lenkungsgruppe die Badekoppel in Rathjensdorf/Ortsteil Tramm ausgewählt.

Die Plöner Bürgermeisterin hat am letzten Donnerstag im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt darüber berichtet.
Daraufhin habe ich in der Sitzung gefordert, dass das Thema in der Sitzung des Plöner Hauptausschusses am 18. September auf die Tagesordnung kommt. Das ist mittlerweile geschehen.

Ich persönlich frage mich natürlich, wie sich der Kreis Plön selber in der Lenkungsgruppe des Naturparkvereines positioniert hat, wenn er überhaupt anwesend war. Die Stadt Plön wurde nach meinem Kenntnisstand jedenfalls nicht in die Entscheidungsfindung mit eingebunden. 

Insbesondere interessiert mich die fachliche Begründung für die Auswahl des Standortes. Um ehrlich zu sein, mir persönlich fehlt die Phantasie, diesen schönen, aber nicht wirklich zentral gelegenen Standort zu begründen.

Darüber sehe ich in dem ganzen Vorgang entweder ein individuelles oder ein kollektives Versagen, das aufgrund des Prinzips kollektiver Verantwortungslosigkeit folgenlos bleiben wird. Der ehemalige Kreispräsident sprach von einem Fall für den Rechnungshof. Ob er sich seinerzeit an den Rechnungshof gewandt hat, weiß ich nicht.

Zumindest mir ist völlig schleierhaft, wie man einen Standort aufgeben kann, der einem kostenlos zur Verfügung gestellt wird, wenn für einen alternativen Standort (hier: Opernscheune) nur eine offenbar unverbindliche Zusage, aber noch keinen unterschriebenen Miet- oder Pachtvertrag vorliegt.
Das wäre aus meiner Sicht bereits damals Anlass genug gewesen, eine Änderung in der Geschäftsführung des Naturparkvereins herbeizuführen.
Dass es nach Jahren nicht gelungen ist, einen Ausweichstandort zu finden, rundet das Bild ab. Jetzt drei „Naturerlebnisorte“ aus der Taufe zu heben ist nach meiner Einschätzung der untaugliche Versuch, eine gesichtswahrende Lösung zu finden.

Die Stadt Plön hat nur noch die Möglichkeit, zu den Vorgängen Stellung zu nehmen. Das sollte sie tun. In meinem Schreiben an die Kolleg*innen schlage ich vor, jetzt endlich personelle Konsequenzen zu fordern. Ich hoffe, dass in der Stellungnahme Klartext stehen wird.

Ich habe – quasi als Anlage – einen Beitrag aus meinem Blog verlinkt, der die fast schon skandalöse Vorgänge zu den nunmehr gescheiterten Umzugsplänen sowie das Versagen des Naturparkvereins betreffend der „Ausstellung“ bzw. des “Umzugs der Ausstellung nach Eutin“ nachzeichnet, um diese ggf. noch einmal im Detail in Erinnerung zu bringen. 

http://www.ingo-buth.de/2021/04/29/naturparkumzug-zweiter-versuch/

Erhalt des Osterkarree und Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung


Gestern tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.
Gute Nachricht für das Osterkarree: Die Parteien stehen geschlossen hinter dieser sozialen Einrichtung und haben beschlossen, sie zukünftig mit zu finanzieren.
Das energetische Quartieskonzept schrumpf sich auf Mikronetze zurecht.
Die kommunale Wärmeplanung ist „designed to cost“ und damit das Geld nicht wert.  

Im Einzelnen: 

TOP 8, Controllingbericht Sanierungsmanagement Plön Süd-West
Von den verfügbaren Mitteln in Höhe von 262.990,- € wurden bislang 37%, also 96.763,- Euro verwendet.
Der Controllingbericht fasst auch die Aktivitäten und die bisherigen Ergebnisse des Sanierungsmanagement zusammen. Eine Wärmeversorgung im Quartier durch ein Wärmenetz in Verbindung mit der Massenalgenanlage auf dem Klärwerk rückt deutlich in den Hintergrund, weil erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit des Konzeptes erkennbar sind.
Mittlerweile stehen zwei Mikronetze im Blickpunkt.
Für den Bereich Friedrich Lamp Straße zeichnet sich ab, dass voraussichtlich die
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) für die Nutzer*innen die günstigste Lösung sein wird (100%).
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) wurde als zweitgünstigste Lösung dargestellt (105%).
Für den Bereich Klosterstraße zeichnet sich
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) als günstigste Lösung ab (100%), gefolgt von
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) als zweitgünstigste Lösung (113%)

TOP 9, aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Plön
Die Stadt Plön muss die kommunale Wärme- und Kälteplanung bis zum 17. Dezember 2024 beim Land Schleswig Holstein vorlegen. Das ist durch das Energiewende und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig Holstein so vorgegeben. Das Land finanziert die Planung mit 34.041,45 €.
Der Auftrag für die Erstellung der Wärme- und Kälteplanung soll noch im August ausgeschrieben werden.
Dazu habe ich als Ratsherr (Anm. 1) den Antrag gestellt, den Beschussvorschlag der Verwaltung (Kenntnisnahme) zu ergänzen. Ziel war es, sicherzustellen, dass
1. Tiefengeothermie in Verbindung mit dem Betrieb eines Hochtemperaturwärmenetzes als Option/Alternative mit untersucht wird,
2. eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, z.B. Bösdorf, Ascheberg und Rathjensdorf als eine mögliche Option mit untersucht wird,
3. der kommunale Wärme- und Kälteplan nicht nur die Anforderungen des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig Holstein erfüllt, sondern auch die Anforderungen des noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gebäude-Energie-Gesetz,
4. die Anregungen und Empfehlungen des „Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung“ vom 12/2022, Deutsches Institut für Urbanistik, Autoren Robert Reichel, Jan Walter,  Herausgeber: Umweltbundesamt, mit berücksichtigt werden.
Die Ergänzungsanträge 1 und 2 wurden bei 4 Ja-Stimmen und 7 Nein-stimmen abgelehnt.
Die Ergänzungsanträge 3 und 4 wurden bei 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Gründe für die Ablehnung waren:
1. Die Änderungsanträge sind erst Gestern Nacht zugestellt worden (Stimmt, aber ansonsten werden Beschussvorschläge auch gerne in der Sitzung erarbeitet. Es war also eher ein Entgegenkommen, die Anträge schon vor der Sitzung bekannt zu geben)
2. Die vorhandenen Finanzmittel reichen nicht aus, um potentielle Alternativen ernsthaft zu untersuchen.
Fazit:
1. Die Erstellung von kommunalen Kälte- und Wärmeplänen ist vom Land unterfinanziert.
2. Es wird bei der Erstellung des kommunalen Wärme- und Kälteplanes keine ergebnisoffene Variantenprüfung geben.
3. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann wegen der engen Zeitvorgaben des Landes nicht geprüft werden.
4. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse bleiben möglicherweise unberücksichtigt.

Obwohl die Anträge abgelehnt wurden, ist die Abstimmung als Erfolg zu werten. Es ist jetzt aktenkundig, dass der kommunale Wärme- und Kälteplan methodische Schwächen aufweisen wird, bevor er überhaupt ausgeschrieben wird. 

TOP 10, Zuschussantrag für die Erhaltung des Osterkarrees.
Der Bestand des Osterkarrees in der Schillener Straße ist akut gefährdet, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Mit ihrem Beschluss, sich an der Finanzierung zu beteiligen, hat die Stadt gegenüber den anderen Trägern der Einrichtung ein klares Zeichen gesetzt.
Die FWG hat beantragt, für dieses Jahr zu prüfen, ob die Stadt
1. einen Investitionskostenzuschuss aus Haushaltsresten oder aus Pauschalen im Haushalt 2023 leisten kann.
2.  ab 2024 sollen mindestens 1000,- € pro Monat bereit gestellt werden.
In einer Sitzungsunterbrechung gab es ein Gespräch unter den Ausschussmitgliedern. Der Antrag der FWG wurde um zwei Punkte ergänzt:
3. weitere Institutionen sollen als Fördergeber gefunden werden
4.  die Bürgermeisterin soll mit allen Fördergebern noch einmal Gespräche über eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten führen.
Der Kollege Kalinka führte dann aus, dass wir den Antrag nunmehr als interfraktionellen Antrag stellen und erläuterte, dass dies trotz der prekären Finanzlage der Stadt Plön erfolgt, weil die Politik hinter dieser sozialen Einrichtung steht.
Der Beschuss wurde einstimmig gefasst.

Anm.: 1 Ursprünglich stand hier, dass es sich um einen Antrag der FWG-Fraktion gehandelt hat.
Das war nicht ganz richtig und damit falsch.
Tatsächlich wurde in der Fraktionssitzung beschlossen, einen in seiner Zielsetzung identischen Antrag zu stellen. Da ich nach dem Beschluss jedoch aufgrund weiterer Erkenntnisse noch Veränderungen an dem Antrag vorgenommen habe und ein Fraktionsmitglied danach Bedenken äußerte, habe ich den Antrag als Ratsherr eingebracht. Das geht auch so aus dem Antrag hervor, den ich an die Kolleg*innen im Ausschuss übermittelt habe.
Warum mir hier dieser Fehler unterlaufen ist, kann ich nicht mehr sagen. Allerdings möchte ich das gerne klarstellen.