In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am 17. Januar 2024 wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen beschlossen, die Eutiner Straße zur Fahrradstraße auszubauen.
Vorangegangen war eine lange politische Diskussion, ob diese Maßnahme erforderlich wäre oder nicht. Der Vorgang um die Einrichtung der Fahrradstraße kann Außenstehenden möglicherweise ein wenig komisch erscheinen und wirkt wie ein ständiges Hin- und Hergezerre. Dennoch zeigt er, dass hier in Plön Entscheidungen ernsthaft diskutiert werden. Das ist letztendlich gut so, denn es ist klug, Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen und wenn erforderlich anzupassen, abzuändern oder ganz aufzugeben. Im Zusammenhang mit dem Ex-Neubaugebiet Seewiesen habe ich immer betont, dass die Entscheidung eigentlich erst mit dem ersten Spatenstich unumkehrbar ist.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom 11. Oktober 2023 ging es um den Ausbau der Eutiner Straße zur Fahrradstraße. Zuerst wurde über das Endkonzept für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Dieses Konzept wurde mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen angenommen. Anschließend war über die Einrichtung der Fahrradstraße zu beschließen. Hierbei kam es zu einem Stimmengleichstand von fünf Ja- zu fünf Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt.
Diese Entscheidung kam auch für mich überraschend, weil sich bisdahin immer eine breite Zustimmung zu dem Umbau gefunden hat. Ich war ein wenig enttäuscht, da ich mich persönlich immer für die Belange der Fahrradfahrenden in Plön stark gemacht habe. Schon seit meiner Schulzeit vor über 50 Jahren bin ich mit dem Rad unterwegs; nicht nur in Plön, sondern auch an den vielen Dienstorten, an denen ich als Soldat stationiert war. Um nur einige zu nennen: Flensburg, Eckernförde, Kiel, Hamburg und Bremerhaven. In all den genannten Städten kam man mit dem Fahrrad besser von einem Ende der Stadt ans andere als in Plön.
Daher hatte ich michnahc der Entscheidung im SteP am 11. Oktober an Herrn Landschof (SPD), den Vorsitzenden des Hauptausschusses gewandt. Weil das Konzept von Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT, heute Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Energie, SUE) unterstützt wurde und der SteP die Umsetzung abgelehnt hatte, sah ich den Hauptausschuss in seiner Funktion als koordinierender Ausschuss in der Pflicht. Herr Landschof teilte mir daraufhin mit, dass er für die SPD bereits den Antrag gestellt hat, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. Das war für mich in Ordnung und daher wurde ich nicht weiter tätig.
Da einige Kollegen – wenn ich das richtig sehe, aus der CDU-Fraktion – das Vorgehen in Frage gestellt haben, wurde das Thema an die Kommunalaufsicht herangetragen. Auch wenn andere Kolleg*innen das kritisch gesehen haben, aus meiner Sicht ist dagegen nichts einzuwenden. Schließlich ist es wichtig, Entscheidungen zu treffen, die möglichst vor Gericht bestehen können. Schon Verfahrensfehler sind geeignet, eine Entscheidung in Frage zu stellen oder die Umsetzung zu verzögern.
Bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht stellte sich heraus, dass die Ratsversammlung aufgrund der Zuständigkeitsordnung in der Sache keine eigene Entscheidung treffen darf. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Ratsversammlung das Thema zur weiteren Beratung in den SteP zurückverweisen kann. Das hat die Ratsversammlung am 13. Dezember 2023 mit elf Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen auch getan. Hierbei wurde in der vorhergehenden Diskussion von den Kollegen der CDU angemerkt, dass man darüber nicht abstimmen bräuchte, da das Thema von den Mitgliedern des SteP ohnehin wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Man befürchtete, dass ein starkes Votum der Ratsversammlung, das Thema in den Ausschuss zurückzuverweisen, zugleich auch als starkes Zeichen für die Fahrradstraße verstanden werden müßte. Eine überwiegende Mehrheit in der Ratsversammlung sprach sich jedoch für die Abstimmung aus.
Daraufhin wurde von der SPD-Fraktion ein entsprechender Antrag für den SteP gestellt. Er sah den Beschluss für die Einrichtung der Fahrradstraße und deren Finanzierung vor. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des SteP am vergangenen Mittwoch beraten. In der Beratung bezeichnete Herr Rose (SPD) die Entscheidung des Ausschusses vom 11. Oktober 2024 als Fehler.
Dem entgegnete der Ausschussvorsitzende, Herr Yorck Wegener (CDU), das ein demokratisch herbeigeführter Beschluss kein Fehler ist. Dem konnte ich zustimmen und führte aus, dass das Thema in der FWG-Fraktion durchaus kontrovers diskutiert wurde. Gleichzeitig wies ich darauf hin, dass die FWG-Fraktion in dieser Frage nicht einheitlich abstimmen würden und betonte, dass unsere Mitglieder keinem Fraktionszwang oder keiner Fraktionsdisziplin unterliegen und nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen. Es gäbe bei dieser Entscheidung kein Richtig oder Falsch sondern nur eine Entscheidung, die dem einen gefällt und dem anderen eben nicht. Allerdings habe ich zum Ende meines Redebeitrag geäußert, dass ich mich freuen würde, wenn ich noch in diesem Jahr auf der neuen Fahrradstraße fahren könnte.
Herr Böttcher (CDU) gab zum Ende der Beratung noch zu Protokoll, dass die Planung nicht geeignet wäre, das Ziel der Temporeduzierung zu erreichen, da in dem Bereich bereits eine Tempo-30 Zone bestände. Er nannte noch ein zweites Ziel, das mit der Planung nicht erreicht würde, allerdings habe ich es akustisch nicht verstanden.
In wie weit die Aussage von Herrn Böttcher auf nachprüfbaren Fakten beruht oder ob es sich dabei um seine persönliche Einschätzung handelt, kann ich nicht beurteilen.
Wenn ich in einem solchen Fall eine solche Äußerung zu Protokoll gebe, dann tue ich das, damit sie aktenkundig ist und ich sie später noch einmal im weiteren Verfahren verwenden kann. Ich bin gespannt, was Herr Böttcher daraus macht.
Letztendlich wurde der Antrag mit sieben Stimmen (SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (2), FWG Plön (1) und der FDP (1)) angenommen. Die Gegenstimmen kamen von der CDU (3) und der FWG (1).
Ich gehe davon aus, dass die Fördermittel jetzt beantragt und in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen werden. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 180.000,- €, wovon 90% Fördermittel sind. Die Stadt ist mit knapp 18.000,- € beteiligt.
Bei der Genehmigung des Haushaltes besteht dann noch drei Mal die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, die Finanzierung der Umbaumaßnahme und damit die Umbaumaßnahme als ganzes zu streichen. Dies wäre bei der Beratung des Teilhaushaltes im SteP sowie bei der Beratung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss und in der Ratsversammlung.
Ungeachtet der Unwägbarkeiten bin ich verhalten optimistisch, das wir die Umsetzung hinbekommen.
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Entscheidung über die Seewiesen
Aus übergeordneten persönlichen Gründen kam das Bloggen in den letzten Wochen deutlich zu kurz, und das wird zumindest in den nächsten zwei Wochen auch so bleiben.
Heute gibt es dennoch einen Beitrag, weil der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am kommenden Mittwoch, dem 9. September um 1800 im Rathaus tagt. Bündnis 90/Die Grünen haben den Antrag gestellt, den Planungsverband Seewiesen aufzulösen und die Bauleitplanung für das Projekt zu beenden. Die SPD hatte bereits vorher einen entsprechenden Beschluß auf ihrer der Mitgliederversammlung gefasst und scheint diesen geschlossen umzusetzen. Die FWG ist uneins und die Position der FDP kann ich im Moment nicht einschätzen. Die CDU steht noch geschlossen zu dem Vorhaben.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist vernünftig und folgerichtig. Die demographische Entwicklung und alle Vorhersagen zur mittelfristigen Bevölkerungsentwicklung und zum zukünftigen Wohnraumbedarf sprechen für den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen.
Im Entwurf der Innenraumpotentialanalyse wurde eindeutig nachgewiesen, dass ausreichend Flächen für eine bedarfsgerechte Innenraumentwicklung vorhanden sind. Das gilt vor allem, wenn die Stadt sich entscheiden könnte, eine aktive Inneraumentwicklung zu betreiben. Aber selbst ohne aktive Wohnraumentwicklungsstrategie sind in den letzten 3 Jahren im Innenbereich über 80 Wohneinheiten entstanden. Im Gänsemarktviertel werden in Kürze vermutlich 40 bis 60 weitere Wohneinheten entstehen.
Nach meiner Meinung ist es ein Skandal, dass eine aktive Innenraumentwicklungstrategie in der abschließenden Innenraumpotentialanalyse mit keinem Wort mehr erwähnt wird. Stattdessen empfiehlt das überarbeitete Gutachten die Schaffung eines Neubaugebietes als Option. Da wundert es mich auch nicht, dass der empfohlene Umfang des möglichen Neubaugebietes annähern der Planung Seewiesen entspricht, zumindest, was den Plöner Anteil an dem Projekt betrifft.
Die Entscheidung für eine aktive Innenraumentwicklungsstrategie wäre eine Entscheidung, die man tatsächlich als Entscheidung für eine Stadtentwicklungspolitik bezeichnen könnte. In den vergangenen 10 Jahren gab es in Plön kaum Entscheidungen, die etwas mit bewußter Stadtentwicklungspolitik zu tun hatten. Mittel- bis langfristig sollte die Wohnqualität im Innenbereich verbessert werden. Neubaugebiete auf der grünen Wiese wie die Seewiesen müssen vermeiden werden, um Überkapazitäten zu vermeiden, die der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern in 20 bis 30 Jahren teuer zu stehen kommen werden.
Dazu kommt, dass das Neubaugebiet Sewiesen in einem Bereich entstehen soll, der völlig zu Recht unter Landschaftsschutz steht. Zudem sind noch offene Naturschutzfragen zu klären. Die beim Kreis eingereichten Unterlagen waren anscheinend so unzureichend, dass die untere Wasserbehörde sich außerstande sah, hierzu überhaupt Stellung zu nehmen.
Darüber hinaus sehe ich die Gefahr, dass an der Bundesstraße 76 ein Gewerbegebiet entstehen wird, wenn das Neubaugebiet erst einmal realisiert ist. Es ist zwar zutreffend, dass dort im Moment nichts geplant ist. Es sollte aber jedem bewußt sein, dass das, was gemacht werden kann, irgendwann auch gemacht wird. Wo es um viel Geld geht, haben Wirtschaftsinteressen einen langen Atem.
Wenn wir erst einmal ein Gewerbegebiet mit Tankstelle, Supermarkt und Gebrauchtwagenhändler mit Flatterfähnchen am Ortseingang stehen haben, ist der besondere Reiz der Landschaft in der Ortseingangslage unwiederbringlich verloren.
Allein die CDU steht noch geschlossen hinter den Seewiesenplanungen. Sie hat einen eigenen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt eingebracht, den sie kurz vor der Sitzung öffentlich gemacht und – mein Respekt, sehr geschickt – über die Presse verbreitet hat. Die CDU fordert die Fortführung der Planung. Begründet wird dies unter anderem damit, so junge Familien nach Plön zu locken. Gleichzeitig wird argumentiert, dass für U3 Kinder nicht ausreichend Betreuungsplätze bereitstehen und man in Kooperation mit den Umlandgemeinden entsprechende Plätze auf den Dörfern anbieten muss. Auch wenn diese Aussage nur verdeutlichen soll, wie attraktiv Plön als Wohnort ist, diese Argumentation als Ganzes ist in sich nicht schlüssig, außer man verbindet sie mit der Forderung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze. Das tut aber niemand, weil die zusätzlichen Kosten für neue Betreuungsplätze sehr hoch sind. (Anm.: Nach meiner Vermutung werden die Zusatzkosten durch die zusätzlichen Einnahme von mehr Geldern aus Schlüsselzuweisungen nicht gedeckt. Diese Aussage kann ich im Moment aber nicht mit Zahlen belegen).
Die CDU argumentiert, dass jetzt ein Bedarf besteht, der durch die Seewiesen gedeckt werden kann und soll. Das in der Vergangenheit vorgetragene Argument, man solle die Makler zum Bedarf fragen, verdeutlicht nur, dass die CDU nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit kurzfristigen Wirtschaftsinteressen verwechselt. Mich verwundert dieses Argument ohnehin, weil es geeignet ist, daraus den Vorwurf abzuleiten, die Plöner CDU würde Klientelpolitik betreiben. Natürlich werden die Makler bestätigen, dass ein Bedarf an Baugrundstücken besteht und sie viel mehr Grundstücke vermitteln könnten. Diese Aussage trifft wohl auch zu, ist meiner Meinung nach aber auch ein Stück interessengeleitet, denn schließlich verdient der Makler mit jeder Vermittlung. Wer schon einmal Courtage gezahlt hat, weiß, welchen Preis die Vermittlungsleistung hat. Langfristige Betrachtungen zur Stadtentwicklung und das Gemeinwohl werden sich in aller Regel mit den wirtschaftlichen Interessen der Makler decken. Daher ist der Ansatz, die Makler zu fragen, nach meiner Meinung so zu bewerten, als würde man die Frösche fragen, wie man ihren Sumpf am besten trockenlegt.
Langfristig angelegte Überlegungen kann ich im Antrag der CDU nicht erkennen, außer, dass Bevölkerungswachstum zum politischen Ziel an sich verklärt wird. Der Umstand, dass die Stellungnahmen des Kreises und der Landesplanung die Entwicklung eines Neubaugebietes Seewiesen sehr kritisch betrachten, wird von der CDU inhaltlich nicht berücksichtigt. Sehr umfangreiche und sorgfältige Untersuchungen wie die kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose wurden in der Vergangenheit mit dem Hinweis abgetan, dass der Wert von Prognosen fragwürdig sei. Was passiert, wenn man sich über die Meinung von Fachleuten hinwegsetzt, wird uns in Hamburg gerade mit der Elbphilharmonie vorgeführt.
Ich gehe davon aus, dass die stimmberechtigten Mitglieder des SteU den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU und eine Stimmer der FWG annehmen werden. Die nächste Entscheidung über den Fortgang der Planung wird dann die Ratsversammlung treffen. Über den Ausgang der Abstimmung in der Ratsversammlung wage ich keine Vorhersage, außer, dass sie knapp wird. Um eine Frage aus Rathjensdorf zu beantworten, was passiert, wenn die Abstimmung für eine Fortführung ausfallen sollte: Das Verfahren wird sich weiter zäh und langwierig hinziehen, bis es irgendwann doch scheitert.
Ich setze mich für die sofortige Beendigung des Projektes Seewiesen ein, bevor noch mehr Arbeitszeit und Aufwand für die überflüssige Fortführung der Planung vergeudet wird.
Keine Billigung der Verträglichkeitsuntersuchung.
Heute tagte der SteU. Die wichtigste Entscheidung: Die Verträglichkeitsuntersuchung zum Standort des ALDI Marktes wurde nicht gebilligt.
Ich bin mit genau dieser Forderung in die Diskussion gegangen. Damit verbunden war die Vorschläge:
– Überprüfung des Einzelhandelskonzept und die Verträglichkeitsuntersuchung durch einen unabhängigen Fachmann
– Abklärung mit der Bauaufsicht zu klären, ob der Kreis die Empfehlung der CIMA, das Vorhaben ohne die Erstellung eines Bebauungsplanes überhaupt zuläßt.
Auch Frau Killig (FDP) wies auf die Diskrepanz zwischen der Empfehlung des Einzelhandelskonzeptes – keine Discounter größer 800 qm Verkaufsfläche außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches – und der Bewertung der Verträglichkeitsuntersuchung – 1020 qm ALDI ziehen höchstens 6,x % der Kaufkraft vom Sky-Markt in der Innenstadt ab und sind damit unschädlich – hin.
Der Erklärungsversuch, es sei trotz Abriss und Neubau lediglich eine Erweiterung um 470 qm und früher seine in diesem Bereich weitere Verkaufsflächen vorhanden gewesen (Deichmann, Getränkemarkt), die weit darüber hinausgehen, hat zumindest mich nicht überzeugt.
Zudem habe ich mich verwundert geäußert, dass man bezüglich der Verträglichkeitsuntersuchung offenbar überhaupt nicht mit dem Stadtmarketing (Interessenvertretung der Plöner Kaufmanschaft und des Gewerbes) gesprochen hat, obwohl das Stadtmarketing bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes mit eingebunden war. Die CDU Fraktion unterstützt offenbar die 1020 qm Lösung, die FWG eingeschränkt auch, obwohl mir die Position der Freien Wähler nicht ganz klar geworden ist.
Ich habe ferner ausgeführt, dass eine Verkaufsfläche von 1020 qm der durchschnittlichen Verkaufsfläche eines Supermarktes entspricht und das Angebot eines ALDI – Marktes dieser Größe an das Angebot eines Vollversorgers heranreicht. Dem wurde entgegnet, daß das ALDI-Angebot in allen Märkten gleich sei, Unterschiede würden sich durch Unterschiede bei regionalen Zulieferern ergeben. Die Erweiterung der Verkaufsfläche würde lediglich der attraktiveren Auslage der Ware dienen. Dieses Argument konnte mich aber nicht überzeugen, da die Realität nach meiner Erfahrung als Aldi-Kunde anders aussieht (Aldi Märkte in Plön sowie in Flensburg am Tweeter Plack und in der Friesischen Straße sowie an der B 76 hinter Schleswig.)
Ausschlaggebend dafür, dass das die Verträglichkeitsuntersuchung nicht gebilligt wurde war aber der Umstand, dass mehrere Ausschußmitglieder mit der Gestaltung des Gebäudes unzufrieden waren. Während der Ausschussvorsitzende einer modernen Architektur und einer Abkehr vom kleinstädtischen das Wort redete, schienen andere davon nicht wirklich überzeugt zu sein. Auch die Mitglieder der CDU hatten hier wohl Bedenken. Auf meine Frage hin, ob die Stadt denn eine rechtlich abgesicherte Position betreffend der Gestaltung des Gebäudes hätte, wenn sie auf einen Bebauungsplanverfahren verzichten würde, bestätigte die Verwaltung meine Vermutung, dass dies nicht so sei.
Leider habe ich versäumt darauf hinzuweisen, dass mit dem Verzicht auf ein B-Plan – Verfahren die Möglichkeiten für Bürger und Betroffene, Anregungen und Bedenken in das Verfahren einzubringen, drastisch reduziert werden.
Letztendlich wurde beschlossen, den Architekten zur nächsten Sitzung des SteU einzuladen, um verschiedene Entwürfe vorzustellen, die dann Bestandteil der Bauvoranfrage werden sollen.
Nach meiner Bewertung ist das Vorhaben in dieser Größe nicht ohne Bebauungsplan durchführbar. Wer beschließt, es trotzdem zu versuchen, wird sich spätestens dann blamieren, wenn dieser Angang scheitert. Leider wurde die Billigung der Verträglichkeitsuntersuchung mit Gestaltungsfragen und nicht damit begründet, dass hier großflächiger Einzelhandel auf einen vorgeschädigten zentralen Versorgungsbereich stößt. Dennoch gibt der Aufschub die Gelegenheit, sich noch einmal im Vorfeld einer Entscheidung mit der Schlüssigkeit der Planung auseinander zu setzen. Ich würde mich freuen, wenn bis zum nächsten SteU am 18. Dezember mit der Bauaufsicht des Kreises abgeklärt wird, ob dem Vorschlag der CIMA gefolgt werden kann, auf ein B-Plan – Verfahren zu verzichten.
In Anbetracht der Uhrzeit werde ich jetzt schließen. Über die übrigen Punkte berichte ich in den kommenden Tagen.