Nun doch: Abschlussgespräch mit dem Landesrechnungshof

Heute in der Ratsversammlung ging es darum, ob der Landesrechnungshof (LRH) zu einem Gespräch über seinen Bericht zur Kälte- und Wärmeplanung eingeladen werden soll.
Ursprünglich sollten der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) und der Hauptausschuss (HA) in einer gemeinsamen Sitzung darüber entscheiden.
Der SUE hat beschlossen, den LRH einzuladen, der HA hat das Gegenteil davon beschlossen.
Daher wurde entschieden, die Entscheidung in der Ratsversammlung herbeizuführen.

Ursprünglich hatte ich den Eindruck, ob es nur um eine Grundsatzentscheidung ja oder nein geht. Tatsächlich standen dann 4 mögliche Beschlüsse in der Vorlage:
– Einladung des LRH in die Ratsversammlung
– Einladung des LRH zu einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE
– Einladung des LRH in eine Sitzung des SUE
– Verzicht auf eine Einladung
– Zusätzlich Einladung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) als Fachaufsichts- Prüf- und Genehmigungsbehörde der Kälte- und Wärmeplanung für den Fall, dass es zu einer Einladung des LRH kommt.

Ich habe einen Redebeitrag gehalten, den ich dem ich mich für die Einladung des LRH stark gemacht habe. Politisch und im Sinne guter Verwaltungsführung spräche alles für eine Einladung und nichts Überzeugendes dagegen. (Meinen Redebeitrag in voller Länge am Ende des Blog-Beitrages.)
In der Diskussion betonte der Kollege Jagusch (CDU), dass es nicht ersichtlich sei, aus welchem Grund auf die Einladung verzichtet werden soll. Wir würden wahrscheinlich schon länger über die Frage diskutieren, ob der LRH eingeladen werden soll, als das Gespräch mit dem LRH gedauert hätte.
Der Kollege Rose (SPD) betonte, dass es sehr wohl eine Frage der Zeitökonomie wäre, aber wenn der SUE den LRH zu seiner Sitzung einladen will, dann spräche nichts gegen eine Einladung des LRH.

Die Ratsversammlung lehnte die Einladung des LRH in die Ratsversammlung oder zu einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE ab.
Beschossen wurde aber die Einladung in den SUE und die gleichzeitige Einladung des MEKUN.

Ich halte die Einladung des LRH für richtig, die Einladung des MEKUN aber für fragwürdig.
Der LRH setzt sich in seinen Berichten sehr kritisch mit dem MEKUN auseinander. Darüber habe ich bereits am 2. September in meinen Blog berichtet. Noch-schlimmer-als-gedacht.
Das MEKUN ist der Ansicht, dass es keine Verfahrensfehler gegeben hat und die Kälte- und Wärmeplanung in Plön fachlich einwandfrei sei.
Jetzt, so schient es zumindest, wird das MEKUN zur Rückendeckung gerufen. Es ist das gleiche MEKUN, das davon abgesehen hat, eine Stellungnahme zu den Prüfbemerkungen abzugeben, die es selbst betreffen.
Es kann also gut sein, dass beide Behörden sich in der Sitzung heftig streiten.

Nach meiner Ansicht hat die ganze Angelegenheit mittlerweile eine politische Dimension bekommen, weil die Landtagswahl näher rückt. In dem Zusammenhang kann vermutet werden, dass der Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Tobias Goldschmidt, Bündnis 90/Die Grünen) eine möglichst positive Bilanz aufweisen möchte, in diesem Fall das erfolgreiches Vorantreiben der Energiewende.
Sollte sich herausstellen, dass es bei der Umsetzung der Kälte- und Wärmeplanung – einem Kernelement der Energiewende – gravierende Fehler gab, wären das mehr als nur ein paar Kratzer im Lack.
Herrn Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kann in dieser Situation natürlich nicht an einer kritischen Diskussion eines Kernprojektes seiner Koalitionspartnerin gelegen sein.
Eine letzte Frage, die aus meiner Sicht berechtigt wäre, ist: Kennt das Innenministerium den Vorgang und wie steht es dazu?

Nachfolgend mein Redebeitrag in voller Länge:

Rede zur Ratsversammlung der Stadt Plön, TOP 15, Einladung LRH

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

heute sollen wir darüber beschließen, ob der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein zu einem Abschlussgespräch nach Plön einzuladen werden soll oder nicht.
Ich bitte Sie: Beschießen Sie, den Landesrechnungshof einzuladen.

Lassen Sie mich begründen warum.

Erstens: Es geht um unsere Planung und um unser Geld.

Die Kälte- und Wärmeplanung ist keine Randnotiz. Sie legt fest, wie Plön in den kommenden Jahrzehnten heizt, was Bürgerinnen und Bürger investieren müssen und welche Infrastruktur die Stadt aufbaut. Wenn der Landesrechnungshof bei der Erstellung dieser Planung zahlreiche Schwächen feststellt, dann betrifft das nicht irgendeine abstrakte Verwaltungsebene, sondern unmittelbar die Grundlage unserer kommunalen Entscheidungen.

Zweitens: Die Ausgangslage ist bereits öffentlich dokumentiert.

Der Landesrechnungshof hat in seinem öffentlichen Bericht festgestellt, dass das zuständige Ministerium, das MEKUN, ohne strategische Zielsetzung gearbeitet hat. Die definierten Unterziele waren nicht erreichbar, weil die nötigen Ressourcen fehlten. Das ist ein deutliches Urteil über die Rahmenbedingungen, unter denen auch unsere Planung entstanden ist. Wir sollten nicht so tun, als ginge uns das nichts an.

Drittens: Den Plön betreffende Bericht kennt nur ein kleiner Kreis.

Der Untersuchungsbericht zur Plöner Planung benennt zahlreiche Schwächen, ist aber nicht öffentlich. Wir sollten nicht beschließen, das Gespräch mit der Stelle zu verweigern, die diese Befunde erhoben hat.

Wer keine Fragen stellt, bekommt keine Antworten. Ein Abschlussgespräch ist genau der Ort, an dem wir erfahren können:

  • Welche Schwächen im Einzelnen festgestellt wurden und wie schwer sie wiegen,
  • welche davon in der Verantwortung der Stadt liegen und welche in der des Landes,
  • was konkret zu tun ist, damit die Planung belastbar, rechtssicher und umsetzbar wird,
  • und wie wir Fehler zukünftig vermeiden können.

    Viertens: Transparenz ist kein Gnadenakt, sondern unsere Pflicht.

    Wir sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, dass wir Kritik an unserer Arbeit ernst nehmen und offen damit umgehen.

Ich verkenne nicht, dass manche Inhalte eines Berichts vertraulich zu behandeln sind. Aber Vertraulichkeit ist kein Grund, das Gespräch zu verweigern.

Ein Beschluss, den Rechnungshof nicht einzuladen, würde bei vielen den Eindruck erwecken, wir hätten etwas zu verbergen. Diesen Eindruck sollten wir nicht erzeugen, selbst dann nicht, wenn er unberechtigt wäre.

Fünftens: Ein Abschlussgespräch nützt uns selbst.

Der Landesrechnungshof ist keine Gegnerin der Kommunen. Seine Prüfungen sollen dazu beitragen, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden. Wenn er uns zu einem Gespräch rät, dann ist das eine Chance: Wir können Missverständnisse klären, unsere Sicht darstellen und Empfehlungen direkt aufnehmen. Wer diese Chance ausschlägt, verzichtet auf kostenlose fachliche Beratung durch eine der kompetentesten Prüfinstitutionen des Landes.

Sechstens: Ob wir dazu verpflichtet sind, sollten wir klären, bevor wir Nein sagen.

Nach meiner Auffassung handelt es sich bei dem Gespräch mit dem Landesrechnungshof um eine Soll-Bestimmung. Soll heißt muss wenn kann. Es war ja sogar schon ein Termin vereinbart, der sehr kurzfristig abgesagt wurde. Das hat eine ganz schlechte Außenwirkung für unsere Verwaltung und auch für uns Entscheidungsträger*innen selber.

Politisch und im Sinne guter Verwaltungsführung spricht alles für die Einladung, und nichts Überzeugendes dagegen.

Ich fasse zusammen:

Es geht um die Grundlage unserer Wärmeplanung. Der öffentliche Bericht zeigt strukturelle Mängel auf Landesebene. Der Plön-Bericht benennt zahlreiche Schwächen, und die Öffentlichkeit kennt sie nicht. Ein Abschlussgespräch schafft Klarheit, Verantwortlichkeit und Vertrauen.

Deshalb beantrage ich:

  1. Den Landesrechnungshof zu einem Abschlussgespräch mit Verwaltung und Selbstverwaltung einzuladen,
  2. Die Verwaltung zu beauftragen, die Ergebnisse des Gesprächs der Ratsversammlung und, soweit zulässig, der Öffentlichkeit vorzustellen.

Wer Verantwortung für unsere Stadt trägt, stellt sich der Kritik.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.



Warum wird der Landesrechnungshof nicht eingeladen?

Gestern tagten der Hauptausschuss und der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie in einer gemeinsamen Sitzung. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Landesrechnungshof an diesem Tag die Prüfbemerkungen zur Kommunalen Kälte- und Wärmeplanung erläutert. Unmittelbar vor Ablauf der Antragsfrist zur Tagesordnung wurde der Termin mit dem Landesrechnungshof von der Bürgermeisterin abgesagt. Vorangehend hatte die Bürgermeisterin eine Fraktionsmeinung abgefragt, in der sich zwei Fraktionen für und zwei Fraktionen gegen die Erläuterung der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes ausgesprochen hatten.

In der gemeinsamen Sitzung stand zur Abstimmung, ob der Landesrechnungshof eingeladen wird oder nicht. Von der Tendenz her zeigte sich, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen eher dagegen waren, den Landesrechnungshof einzuladen. CDU und Freie Wählergemeinschaft sprachen sich geschlossen für eine Einladung aus.

Bei der Abstimmung des Hauptausschusses gab es ein Patt. Damit mit galt der Antrag als abgelehnt. Der Landesrechnungshof soll nicht eingeladen werden.
Anders im Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie. Hier entschied sich eine Mehrheit für die Einladung des Landesrechnungshofes. 

Damit wird das ein Fall für die Ratsversammlung, die – so zumindest mein jetziger Sachstand – die Thematik zurück an die Ausschüsse überweisen wird.

Wie das ausgeht ist für mich völlig offen, weil sich zukünftig die Sitzverteilung in den Ausschüssen verschieben wird. Der Ratsherr Kruppa hat die FWG-Fraktion verlassen und Aufnahme in der SPD-Fraktion gefunden. Damit erhält die SPD zukünftig einen zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen.

Es könnte also darauf hinauslaufen, dass die Verwaltung eine Antwort auf die schriftliche Antwort zu den Bemerkungen des Landesrechnungshofes erstellt, über die die Ausschüsse dann beschließen.

Ich finde das Vorgehen hochgradig unangenehm. Die Rechnungshöfe des Bundes und des Landes gehören zu den Institutionen, die in der Gesellschaft ein hohes Ansehen und eine hervorragende Reputation genießen. Ihre Berichte sind in der Regel sehr fundiert. Aber auch dem Rechnungshof können Fehler unterlaufen. Eine nicht-öffentliche Vorstellung des Berichtes hätte es ermöglicht, eventuelle unterschiedliche Auffassungen in einzelnen Fragen im Gespräch zu klären. Die Ausladung ist dem Grunde nach ein Affront.

Die Kolleg*innen aus der Politik hätten die Chance gehabt, sich aus einer zusätzliche, fachlich hoch qualifizierten Quelle zu unterrichten, um ihrer Arbeit zukünftig noch besser nachkommen zu können. Eine gute Fehlerkultur zeichnet sich dadurch aus, dass mit Fehler offen umgegangen wird. So können Lehren daraus gezogen werden, um Fehler zukünftig zu vermieden. 

Das Ganze ist geeignet eine Frage aufzuwerfen: „Warum scheut man/frau den Landesrechnungshof so wie der Teufel das Weihwasser?“

Landesrechnungshof, Gemeindeprüfungsamt und Kormorane

Heute tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, aber richtig spannend wird es morgen, wenn Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) gemeinsam tagen. Dazu vielleicht vorab eine kurze Information: Der Tagesordnungspunkt 4 lautet: „Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Kommunalen Kälte und Wärmeplanung“. Bis vor 13 Tagen war ich davon ausgegangen, dass eine Vorstellung der Prüfergebnisse durch den Landesrechnungshof erfolgt und die Möglichkeit besteht, dazu Fragen zu stellen.
Ob es jetzt tatsächlich dazu kommt, ist für mich nach wie vor offen.
Bereits im letzten Hauptausschuss wurde von einer Mehrheit beschossen, das Gemeindeprüfungsamt nicht einzuladen. Das Gemeindeprüfungsamt hatte angeboten, die Ergebnisse seiner Prüfung vorzutragen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Dieses Vorgehen scheint jetzt auch als Blaupause dafür zu dienen, im Rahmen eines neuen kreativen Verwaltungshandelns mit dem Landesrechnungshof ähnlich umzugehen. Der Unterscheiden würde nur darin bestehen, dass der Termin mit dem Landesrechnungshof bereits fest vereinbart war. Ein solches Vorgehen kann geeignet sein den Anschein zu erwecken, dass man sich einer kritischen Aufarbeitung der Prüfergebnisse entziehen will.
Danach geht es morgen mit der Tagesordnung des SUE weiter. Der Antrag der FWG zum Thema Inselschutz und zum Bestandsmanagement des Kormoranvorkommens wird sicher das am strittigsten diskutierte Thema sein.

Zurück zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) heute. Die Tagesordnung ist überschaubar. Der wichtigste Punkt betrifft das Sanierungsgebiet Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße. Dabei geht es um das Ausschreibungsverfahren und einen Teilnahmewettbewerb. Es sollen Ideen gesammelt werden, über die beraten und entschieden wird, wenn sie vorliegen. Die Ansichten in unserer Fraktion sind geteilt. Ich persönlich würde den Antrag unterstützen, weil ein Blick von außen sicher hilfreich ist, eine gute Lösung zu entwickeln. Dagegen können die Kosten aufgeführt werden.
Nach dem Bau der Umgehungsstraße wurde der Verkehr der B 76 und der B 430 nicht mehr durch die Innenstadt geführt. Daher wurde der Bereich Marktplatz/Innenstadt mit finanziellen Mitteln aus der Städtebauförderung umgebaut. Dieser Umbau ging bis zu Schwentinebrücke und prägt bis heute die Innenstadt. Da nicht alle Fördermittel aufgebraucht wurden, mußten um und bei 750.000,- € (aus der Erinnerung) an Fördermitteln zurück gegeben werden. Das war vor ca. 15 Jahren.
Dem Land war klar, dass das eine schwer zu tragende Belastung für die notorisch klamme Stadt Plön wäre.
Daher hat die Städtebauförderung (ich meine) 60% der Rückzahlung erneut an die Stadt Plön überwiesen, um das Erscheinungsbild der Lübecker Straße aufzubessern. Bis dahin existierte noch die alte Bundesstraße mit Asphaltdecke und Kantsteinen sowie Betonringen als Umfahrsperre für Autos.
Durch die Sanierungsarbeiten entstand ein deutlich freundlicheres Straßenbild mit höherer Aufenthaltsqualität.
Vor einigen Jahren wurde dann beschlossen, sich erneut um Mittel aus der Städtebauförderung zu bewerben und den daran anschließenden Bereich einschließlich des Bahnhofvorplatzes aufzuwerten. Plön wurde in das Programm aufgenommen, die ersten Planungsschritte wurden gemacht. Ursprünglich sollte der Bereich Schwentineterrassen und Schwenntineplattform in Angriff genommen werden. Danach wurde der Schwerpunkt auf den Bereich Bahnhofsvorplatz verlegt, weil gerade hier die Defizite besonders deutlich ins Auge springen und die Bahn den Bau eines dritten Gleises für die Verbindung „Plön – Ascheberg – Neumünste“r plant, was ohnehin eine Umgestaltung der Flächen nach sich ziehen würde.

Im der letzten Sitzung wurde auch berichtet, dass die Sanierungsarbeiten an den Straßendecken in den Bereichen Knivsbergring und Övelgönne Mitte September beginnen sollen. In dem Zusammenhang bat ich, dass die Verwaltung die Anwohner*innen und Eigentümer*innen informiert. Gleichzeitig bat ich darum, noch einmal zu bestätigen, dass für diese Arbeiten keine Anwohnerbeiträge erhoben werden. Das wurde von der Verwaltung bestätigt, ist aber nicht im Protokoll aufgenommen.

Dass es morgen vielleicht spannend wird, habe ich ja bereits eingangs erwähnt.

Antrag der FWG-Plön zur Kontrolle der Kormoranbestände

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie möge beschließen:

Die Stadtverwaltung Plön wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung Schleswig-Holstein und den zuständigen Landesbehörden mit höchster Priorität dafür einzusetzen, die bereits eingetretene und sich fortsetzende Beeinträchtigung beziehungsweise Zerstörung ökologisch wertvoller Insel- und Uferlebensräume des Großen Plöner Sees zu beenden und einen wirksamen Kormoranmanagement zu ermöglichen.

Hierzu soll das Land Schleswig-Holstein die bestehenden Rechts- und Schutzgebietsregelungen für den Großen Plöner See unverzüglich so anpassen beziehungsweise ergänzen, so dass eine wirksame Regulierung des Kormoranbestandes durch Vergrämung und Bejagung rechtlich ermöglicht und kurzfristig umgesetzt werden kann.

Dabei sind sämtliche hierfür rechtlich möglichen Instrumente zu prüfen und einzusetzen, insbesondere eine Änderung oder Ergänzung der bestehenden Kormoranverordnung, eine Anpassung der einschlägigen Schutzgebietsregelungen sowie – soweit hierfür erforderlich – eine Änderung landesrechtlicher Vorschriften durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Die Stadt Plön fordert das Land ausdrücklich auf, die erforderlichen Maßnahmen nicht erst nach weiteren mehrjährigen Untersuchungen einzuleiten. Wissenschaftliche Untersuchungen und Monitoring sollen die Maßnahmen begleiten, dürfen deren unverzügliche Umsetzung angesichts der bereits eingetretenen Schäden jedoch nicht verzögern.


Begründung

Die Forderung der FWG Plön stützt sich nicht allein auf örtliche Beobachtungen.

Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen aus Dänemark zeigen sowohl einen erheblichen Einfluss des Kormorans auf Fischpopulationen als auch langfristige Veränderungen der von großen Kormorankolonien besiedelten Inseln.

In einer 2026 veröffentlichten Untersuchung ( Universität von Kopenhagen, Mai 2026) in der westlichen Ostsee wurden 2.783 Dorsche und 2.644 Flundern mit PIT-Tags markiert.
Bei den untersuchten Dorschen wurden – abhängig von der Größenklasse – 52 bis 88 % der markierten Fische als Kormoranfraß zugeordnet. Bei Flundern lagen die entsprechenden Werte bei 14 bis 84 %.

Die Untersuchung beweist nicht, dass der Kormoran allein für den Rückgang des Dorschbestandes verantwortlich ist. Sie zeigt aber eindrucksvoll, dass Kormorane unter bestimmten Bedingungen einen erheblichen Einfluss auf bestimmte Fischarten und insbesondere auf bestimmte Größenklassen ausüben können.

Für den Großen Plöner See ist diese Erkenntnis deshalb relevant, weil auch dort nicht allein die Gesamtmenge des vorhandenen Fisches entscheidend ist. Ein hoher Prädationsdruck auf bestimmte Alters- und Größenklassen kann die natürliche Entwicklung und Reproduktion von Fischbeständen erheblich beeinflussen.

Noch unmittelbarer ist die Bedeutung der dänischen Langzeituntersuchungen zu Kormorankolonien auf Inseln.

Am Beispiel der Kormorankolonie auf Vorsø wurde dokumentiert, dass die dauerhafte Besiedlung von Gehölzen durch eine große Kormorankolonie mit dem Absterben von Bäumen und einer grundlegenden Veränderung der Vegetationsstruktur einhergehen kann.

Weitere Untersuchungen dokumentierten unter Kormorankolonien deutliche Veränderungen der Bodenchemie, unter anderem erhöhte Nährstoffgehalte. Die Veränderungen nahmen mit der Dichte und dem Alter der Kolonie zu.

Diese Erkenntnisse sind für die Situation auf dem Großen Plöner See von unmittelbarer Bedeutung. Der Eintrag vom Phosphat und Nitrat wird nicht von abgestorbenen Pflanzen aufgenommen, sondern direkt in den „Großen Plöner See“ gespült und führt in seinem Bereich auch zu erheblichen Belastung der Wasserqualität. 

Eine Insel ist bereits erheblich geschädigt. Hankenburg und Olsborg werden inzwischen ebenfalls als Brutplätze genutzt.

Der Große Plöner See ist ein ökologisch besonders wertvolles Gewässer und gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der Region Holsteinische Schweiz.

Bei geschätzten 150.000 bis 220.000 Kormorantagen ergibt sich allein rechnerisch eine Größenordnung von etwa 57 bis 83 Tonnen unmittelbar verzehrtem Fisch jährlich.

Das Land Schleswig-Holstein dokumentiert selbst einen maßgeblichen Einfluss des Kormorans auf die Fischgemeinschaft.

Durch die Entwicklung hat sich die Fischgemeinschaft des Sees in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert.
Parallel dazu nimmt die Nutzung der Inseln als Kormoranbrutplätze zu.
Nach örtlicher Beobachtung ist eine Insel bereits ökologisch durch den Komoran zerstört.

Hankenburg und Olsborg drohen als weitere Brutstandorte in eine vergleichbare Entwicklung zu geraten. Bei der Hankenburg hat sich die Entwicklung innerhalb von Monaten deutlich verschlechtert.

Die bislang bestehender Inselwelt ist elementarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft und prägt das Landschaftsbild in ganz besonderer Form. 

Die Bürger haben die Erwartung an die Politik, dass gehandelt wird und Landschaftsbild sowie die Biodiversität der Inselwelt erhalten bleibt. 


Bewertung

Damit liegt gerade die Situation vor, vor der die dänischen Langzeituntersuchungen warnen:

Eine wachsende Kormorankolonie kann einen Inselstandort nicht nur als Brutplatz nutzen, sondern den Lebensraum selbst verändern.

Deshalb wäre es widersinnig, zunächst abzuwarten, bis die Auswirkungen auf Hankenburg und Olsborg genauso weit fortgeschritten sind wie auf der bereits stark geschädigten Insel Sterin.

Die dänischen Untersuchungen sind kein Beweis dafür, dass sämtliche am Großen Plöner See beobachteten Schäden ausschließlich durch den Kormoran verursacht wurden.
Sie zeigen jedoch, dass die hier beobachtete Entwicklung wissenschaftlich plausibel ist und an anderen Kormorankolonien bereits dokumentiert wurde.

Der Kormoran ist selbst Bestandteil der geschützten Vogelwelt.
Dies wird ausdrücklich anerkannt.

Das Vogelschutzgebiet schützt jedoch gleichzeitig zahlreiche weitere Arten.

Dazu gehören unter anderem, aber nicht nur:

+ Seeadler,
+ Eisvogel
+ Scwarzspecht
+ Gänsesäger
+ Kolbenente
+ Flussseeschwalbe

Der Naturschutz muß die Gesamtheit der Schutzgüter betrachten.

Es darf nicht zu einer Situation kommen, in der eine geschützte Art in einer Bestandsdichte erhalten wird, die gleichzeitig andere geschützte Arten oder Lebensräume erheblich beeinträchtigt.

Damit besteht aus Sicht der FWG Plön eine ausreichende Grundlage für unverzügliches Handeln.

Wir bitten, unseren Antrag zu unterstützen.

Norbert Boeck
Bürgerliches Mitglied

Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

Noch schlimmer als gedacht


Bei der Erstellung der Kommunalen Kälte- und Wärmeplanung für Plön hatte ich ja erhebliche Bedenken zum Verfahren (keine korrekte Beteiligung der Öffentlichkeit, Verstoß gegen die Informationspflicht) und zur Qualität der Planung selber (Abweichung von wissenschaftlichen Standards, kein Abkürzungsverzeichnis, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) erzeugten Anteile waren nicht gekennzeichnet, die „Prompts“ (also die Aufgabenstellung, die der KI vorgegeben wurden) waren nicht benannt.
Jetzt liegen die Bemerkungen 2026 mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung vor. Herausgeber ist der Landesrechnungshof. Ich verlinke das Dokument mal.
https://landesrechnungshof-sh.de/file/bm2026_tz20.pdf

Bis hin zu der Anmerkung besteht der nachfolgende Text aus Zitaten zu den Bemerkungen 2026:

„Mit der Novellierung des EWKG 2021 hat das Land die 35 größten Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärme- und Kälteplanung (KWKP) durchzuführen. (Anm. 1)

Bei Vorhaben dieser Größenordnung ist es erforderlich, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements einzusetzen.

Ein gezieltes Projektmanagement war und ist im Handeln des Energiewendeministeriums nicht erkennbar.

Das Energiewendeministerium sieht die kommunale Wärme- und Kälteplanung als zentralen Bestandteil seiner Wärmewendestrategie. Zu den Zielen, die im Einzelnen erreicht werden sollen, hatte es aber keine konkreten Vorstellungen. Dies zeigt sich unter anderem bei:
– der Festlegung des Verteilungsschlüssels für die Konnexitätsmittel,
– den fehlenden inhaltlichen Vorgaben sowie
– den fehlenden Bewertungskriterien bei der Prüfung der KWKP. 

Erst auf Initiative des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Kommunalministerium) wurde ein Kriterienkatalog für die Vergabe der kommunalen Kälte- und Wärmeplanung erstellt. Dieser kam Ende 2023 jedoch deutlich zu spät für die 35 Kommunen, die bereits ein Jahr später den aufgestellten KWKP beschließen sollten.

Wirtschaftliches Handeln setzt voraus, dass die Ziele, die erreicht werden sollen, bekannt sind und die notwendigen Maßnahmen sich aus diesen Zielen ableiten.

Von den 30 vorliegenden Beschlüssen zum KWKP beanstandete das Energiewendeministerium keinen einzigen, obwohl 4 Kommunen den Beschluss nicht bis Ende 2024 gefasst hatten und beispielsweise nur 17 von 30 KWKP die Anforderungen an die Potenzialanalyse erfüllen. Nachbesserungen hat das Energiewendeministerium von den Kommunen nicht verlangt.

Das passt insofern zusammen, da das Energiewendeministerium auch keine übergeordnete Strategie für die Dekarbonisierung des Wärmesektors benennen konnte.

Das Energiewendeministerium sieht von einer Stellungnahme zum Bemerkungsbeitrag ab.
(Anm. 2)“


Anmerkung:

Anm 1.:
Das ist nicht korrekt. Aufgefordert waren nicht die 35 größten Kommunen. Aufgefordert waren die Kommunen, die im zentralörtlichen System als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums und höher (z.B. Oberzentrum) geführt wurden.
Einen nachvollziehbaren Grund für das Auswahlkriterium konnte ich bislang nicht erkennen. Es hat jedoch den Anschein, dass die Auswahl so getroffen wurde, dass möglichst alle verpflichteten Kommunen bereits einen Klimaschutzmanager/eine Klimaschutzmanagerin hatten, weil die gute vernetzt waren und in den Verwaltungen Narrenfreiheit genossen haben und man sie hat machen lassen, ohne sie im Hinblick auf die Verwaltungsarbeit und Koordination mit den anderen Bereichen der Verwaltung zu unterstützen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum in Plön die Kämmerei nicht von Anfang an mit in den Verfahrensablauf eingebunden war.

Anm. 2:
Als ich das gelesen habe, habe ich herzlich gelacht. Was für eine bedröppelte Aussage vom Ministerium. Ein ehemaliger Chef von mir sagte mal: „Wenn mir die Ausreden ausgehen, dann wechsel ich den Beruf.“

Anm. 3:
Ich möchte nicht falsche verstanden werden. Ich halte die Maßnahmen zur Durchsetzung der Energiewende nicht für ausreichend, zumal sie zunehmend verwässert werden.
Ich halte es aber für erforderlich, dass mit Steuergeld unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben umgegangen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass das Geld unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zielgerichtet ausgegeben wird. Ein von wohlwollenden Amateuren verfolgter Ansatz: „Wir legen schon mal los, um die Welt zu retten“ hilft da nicht weiter.
Die Bemerkungen des Rechnungshofes sprechen für sich.
Diese Berichte sind öffentlich. Es gibt einen weitern Bericht, der nicht öffentlich ist und sich mit den jeweiligen KWKP der Kommunen befasst. Der Rechnungshof kommt demnächst nach Plön und wird in einer gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie Fragen zu dem nicht-öffentlichen Bericht beantworten.


Nicht nur Inklusiver Spielplatz, Erlebniswanderweg und Energy Sharing

Die Sommerpause endet am Montag der kommenden Woche. Am Montag tagt der Hauptausschuss, am Dienstag der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung und am Donnerstag der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie.

Ich gehe die wichtigsten Punkte mehr oder wenige stichwortartig durch und ebenso meine Meinung zu den Themen. Aber nicht über Mitternacht hinaus, weil ich heute Morgen um 0600 hoch bin, um bei einem Umzug zu helfen. Vierter Stock, kein Lift im haus. Dementsprechend fertig bin ich. Und morgen geht es um 0900 mit einem anderen Programm weiter.

1. Der Inklusive Spielplatz. Der Spielplatz, den auch Kinder mit Einschränkungen gut nutzen können, soll auf hinter der Aula am Schiffsthal entstehen, wo bereits heute Spielgeräte vorhanden sind, die während der Schulzeit überwiegend von den Kindern der Förderschule genutzt wurden, während sie nachmittags allgemein zugänglich waren.
Dazu muß erst einmal der Bebauungsplan geändert werden, was in diesem Fall vermutlich eine Formsache ist. Viel ärgerlicher ist, dass die Planungen begonnen wurden, weil die Aussage des Naturparkvereins im Raume stand, dass die Kosten zu 80 bis 90 % durch Fördermittel gedeckt werden. Die Kosten wurden jetzt ermittelt, sie belaufen sich auf 390.462,80 €. Der Förderanteil von 80% würde bedeuten, dass der Naturparkverein 312.370,24 € der Gesamtkosten übernimmt. Bei 90% wären das 351.416,53 €. Nun hat der Naturpark kürzlich telefonisch mitgeteilt, dass er in diesem Jahr nur 300.000,- € an Fördermitteln zur Verfügung hat. Auf Plön würden damit maximal 50.000,- € entfallen. Im Gegenzug könnte man also sagen, wir bekommen bestenfalls ein Projekt von ca. 60.000.,- € finanziert. Daraus ergibt sich eine schwierige Situation, in die der Naturpark uns gebracht hat. Es gibt u.A. folgende Optionen:

– Wir bauen trotzdem, auch wenn die reale Förderquote dann bei um und bei 20% liegt. Für die übrigen 80% müßte ein Kredit aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme wäre durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen. Ich will einer Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht vorgreifen, aber ich halte die Genehmigung für eher unwahrscheinlich.

– Wir beenden die jetzigen Planungen, weil die Realisierung bei einer so niedrigen Förderung utopisch ist. Es würde zudem ein Vermögensschaden entstehen, den die Stadt Plön zu schultern hätte. Verursacht wäre der Schaden durch Aussagen des Naturparkvereins, die sich als nicht zutreffend erwiesen haben.

– Wir bauen ein inklusive nutzbares Gerät für ca. 60.000, wovon 50.000,- € gefördert werden.
Damit liegen wir im Rahmen der angestrebten Förderquote. Dann ergänzen wir dieses Spielgerät schrittweise über die Jahre mit weiteren inklusive Spielgeräten, sofern es entsprechende Förderungen gibt. Auch hierbei haben wir einen Vermögensschaden durch eine nicht realisierbare Planung, die voll bezahlt werden muß.

Keine leichte Entscheidung, da ich es für richtig halte, dass auch für Kindern mit Einschränkungen Spielgeräte angeboten werden sollen.

2. Das nächste Problem hat uns auch der Naturparkverein eingebrockt. Es gibt Förderungen für Erlebnis- bzw. Entdeckerwanderwege. Hier will der Naturparkverein als Projektmanager tätig werden. Auch hier geht es um Förderungen, die von der Stadt an den Naturpark übergeben werden, der baut die Erlebnisstationen (was immer ich mir darunter vorstellen muss, konkretisiert ist nichts, zumindest nicht Inder öffentlich zugängliche Verwaltungsvorlage) Wenn die Maßnahme umgesetzt ist, dann wird der Elebniswanderweg an die Stadt Plön und vermutlich eine Nachbargemeinde übergeben. Die muss dann für 15 Jahre die Folgekosten übernehmen.

Dazu hatte ich eine mehrseitige Stellungnahme abgegeben, weil ich der Überzeugung bin, dass die Vorlage weder beratungs- noch beschlussreif ist.

So wie es für mich aussieht, wurde das Projekt sehr kurzfristig vor der Sitzung mit dem Hinweis, dass der Beschluss zeitkritisch ist, in den Ausschuss gegeben. Das ist schon einmal problematisch, weil kaum die Gelegenheit besteht, den Vorgang näher zu prüfen. Dazu kommt, dass der Vertrag, der zwischen Stadt und Naturparkverein abzuschießen ist, den Ausschussmitgliedern bis jetzt nicht vorgelegt wurde. Damit ist zumindest mir nicht klar, was genau darin steht und ob der Vertrag von einem Fachjuristen erstellt oder zumindest geprüft wurde oder ob es sich um ein Copy-Paste – Produkt handelt.

Darüberhinaus würde sich die Stadt zur Finanzierung des Projektes verpflichten, obwohl dafür kein Geld im Haushalt veranschlagt ist. Es könnte sich dabei um einen verdeckten Haushaltsvorgriff handeln. Was das juristisch bedeuten könnte, weiß ich nicht.
Die Finanzierung würde über Kredite erfolgen, die von der Kommunalaufsicht zu genehmigen sind. Aus den Unterlagen geht aber nicht hervor, ob man diesbezüglich überhaupt mit der Kommunalaufsicht gesprochen hat und ob eine Genehmigung vorliegt oder in Aussicht gestellt wurde.

Wo ist das Problem? Man könnte ja sagen, wir machen das, ist doch nicht viel Geld und es wird bestimmt schön. Ich bin allerdings der Ansicht, dass es um Steuergeld geht, dass hier möglicherweise am Haushaltsrecht vorbeigeschleust wird. Steuergeld ist unser Geld, damit hat die Verwaltung ordnungsgemäß und sparsam umzugehen. Das Haushaltsrecht ist dazu da, dass diese Vorgaben angewendet werden und kontrollierbar sind. Wir sind ja nicht in Ungarn.
Daher sehe ich nur die Möglichkeit, dass hier erheblich nachgearbeitet wird, um zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einen Beschuss fassen zh können.

3. Hundebestandsaufnahme. Es sollen Kontrollen bei den Bürgerinnen und Bürgern stattfinden, ob sie nicht angemeldete Hunde halten, für die keine Steuern entrichtet werden. In Preetz hat das zu deutlichen Mehreinnahmen geführt. In der letzten Beratung hatte Ratsherr Schröder (Die Linke) nachgefragt, ob eine Sozialstaffel für die Hundesteuer eingeführt werden könnte. Das haben Bündnis 90/Die Grünen jetzt aufgegriffen und wollen zusätzlich prüfen lassen, ob der Aufwand für die Erhebung tatsächlich durch die Mehreinnahmen von Hundesteuer gedeckt wird.
Vom Grundsatz her bin ich für eine Hundebesandsaufnahme.
Vom Grundsatz her bin ich auch für Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz.
Da die Bürgermeisterin für den Ascheberger Parkplatz auf die Erhebung von Parkgebühren verzichtet, sollen wir hier vielleicht auch auf die Bestandsaufnahme verzichten.

4. Dann geht es im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses noch um den Verkauf des Grundstücks am Appelwarder. Zum Inhalt des aktuellen Vorgangs möchte ich mich nicht äußern.
Aber die Historie möchte ich gerne in Erinnerung rufen. Das war früher ein Spielplatz, der aus Kostengründen aufgegeben wurde. Dann lag die Fläche brach, jetzt stehen dort zwei Fußballtore und Teile der Flächen sind gemäht. Offenbar haben sich die Kinder und Jugendlichen ihren Spielplatz zurückerobert. Wenn die abbruchreife Blockhütte im Wald am Höftsee wieder instenangesetzt wird, weil es der Treffpunkt für die Jugendlichen ist, um mal in Ruhe ein Bier zu trinken und wenn eine Ratsfrau bei einem öffentlichen Ortstermin am Suhrer See – es ging um einen möglichen Standort für eine KiTa in Stadtheide – gegenüber Jugendlichen äußert, dass sie sich ja abends auf dem dortigen Spielplatz treffen würden, um ein Bier zu trinken. Da wäre ja ein Akt der Gleichbehandlung, wenn man den Jugendlichen am Knivsberg auch ihren Rückzugsort beließe, selbst wenn sie nur kicken und abends kein Bier trinken.

5. Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses werden zwei weitere sehr relevante Themen beraten. Zum einen geht es um die „Neuausrichtung der Stadtwerke Plön“, zum anderen um die „Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Bösdorf und der Stadt Plön, Verhandlungen über die zukünftige Zusammenarbeit“. Natürlich kann ich nicht zu laufenden Verhandlungen berichten, aber zur Neuausrichtung der Stadtwerke möchte ich mich außerhalb des Vorganges äußern.
Aus meiner Sicht halte ich es für denkbar, dass die Stadtwerke oder Teile davon sich später mit dem Bereich Energy Sharing befassen.

6. Was ist Energy Sharing? Dazu habe ich in der letzten Ausschusssitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) darum gebeten, das Themenfeld zu beleuchten und dazu im Ausschuss zu berichten. Das wird am Donnerstag im SUE geschehen.

Es ist zukünftig möglich, selbst erzeugten, regenerierbaren Strom (in Plön erst einmal Solarstrom) nicht nur in dem Gebäude zu nutzen, auf dem er erzeugt wird, sondern auch über das Leitungsnetz in andere eigene Gebäude zu leiten und dort zu verbrauchen.

Der Hintergrund ist, dass die finanziellen Einsparungen durch Solaranlagen dann nennenswert sind, wenn man den „eigenen“ Strom selbst verbraucht. Die Erzeugung über den eigenen Bedarf hinaus und der Verkauf sind nicht besonders lukrativ.

Bei meiner Frage ging es aber nicht nur um die städtischen Gebäude, sondern auch um die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Solaranlagen einzubinden oder Bürgerinnen und Bürger über Energiegemeinschaften zu versorgen, die selber keinen regenerierbaren Strom erzeugen können.
Der letzte Aspekt kommt in der Vorlage der Verwaltung leider zu kurz.

Das ist besonders im Winter interessant, weil die Solarenergie dann in privaten Haushalten nur einen geringen Anteil des Energiebedarfes deckt. So ist es jedenfalls bei meiner privaten Solaranlage. Wenn dann noch eine Wärmepumpe angeschlossen werden soll, reicht die Energieversorgung durch meine eigene (bei anderen wird es nicht anders sein) Solaranlage nicht aus, um eine Wärmepumpe zu betreiben. Für den Fall könnte es interessant werden, auf eigenen Windstrom zurückzugreifen. Über Energy Sharing ließen sich z.B. Anteile an einer Windenergieanlage in der Umgebung erwerben.
Im Fall einer Sonnen- und Windflaute kann dann immer noch Energie über das „normale“ Netz bezogen werden.
Das könnte durchaus für alle Plönerinnen und Plöner interessant sein, nicht nur für die Verwaltung.

Damit kommen natürlich auch die Verwaltung der Mitglieder einer Energiegesellschaft und die Abrechnung der Einspeisungen und Verbräuche ins Blickfeld. Genau hier könnte sich eine Zukunftsaufgabe für die Stadtwerke ergeben.

In der Vorlage wird aufgezeigt, dass es ein Förderprogramm gibt, das eine entsprechende Untersuchung zu 100% bezahlt, ohne dass die Kommune verpflichtet ist, die Maßnahme auch tatsächlich umzusetzen. Die Teilnahme an dieser Förderung würde ich tatsächlich befürworten.
Es ergeben sich auf den ersten Blick keine größeren finanziellen Verpflichtungen und auch keine Verpflichtung zur Umsetzung.

Top-Themen der Ratsversammlung. Angespannte Haushaltssituation und Schließung des Freien Kindergartens

Gestern tagte die Ratsversammlung in der neuen Aula des Max Planck Instituts. Dort wurden wir vom Geschäftsleitenden Direktor, Herrn Prof Dr. Traulsen begrüßt. Er führte kurz ein und bedankte sich bei den Ratsherren und Ratsfrauen für das ehrenamtliche Engagement.
Die Stadt Plön und das MPI sind durch eine offizielle Partnerschaft eng miteinander verbunden.

Eigentlich wollte ich alle Punkte schnell durchhecheln, aber ich beschränke mich einmal auf die Knackpunkte und führe dazu etwas ausführlicher aus.

Tagesordnungspunkt (TOP) Öffentlich 9: „Kindertagesstättenbedarfsplanung – aktuelle Situation und daraus resultierende Maßnahmenvorschläge“.
Hinter diesem etwas sperrigen Tagesordnungspunkt verbirgt sich die Schließung des Freien Kindergartens, auch wenn der eigentliche Beschluss folgenden Satz beinhaltet: „…Mit dem Freien Kindergarten e.V. wird eine befristete Nutzungsvereinbarung/Mietvertrag zum Ende des Kindergartenjahres 2027 abgeschlossen.“
Aus dem Zusammenhang der Verwaltungsvorlage geht aber hervor, dass es darüber hinaus keine Zukunft für den Freien Kindergarten geben wird.

Begründet wird die Schließung in der Vorlage der Verwaltung mit mehreren Argumenten:
1. Der Bedarf an KiTa Plätze ist deutlich gesunken. Für 2026 gibt es 34 freie Plätze.
2. Die Finanzierung durch den Kreis wird entsprechend des gesunkenen Bedarfes reduziert.
3. In den Folgejahren wird es zu einer weiteren Abnahme des Bedarfes kommen.

Es ist also nachvollziehbar und auch richtig, dass bedarfsgerecht geplant wird.

Der Freie Kindergarten bietet sich als „Streichpotential“ an, weil:
4. Sein Erbpachtvertrag 2026 ausläuft
5. Eine Sanierung des Gebäudes erforderlich wäre, um den vorgeschriebenen Standard zu erreichen.

Die Schließung des Freien Kindergartens ist also erst einmal eine naheliegende und einfache Lösung.

Allerdings hätte ich mir eine etwas umfassenedere Alternativenprüfung gewünscht, weil:
– Die KiTa seit – soweit ich weiß – seit über 50 Jahren besteht und eine hervorragende pädagogische Arbeit leistet.
– Die KiTa durch eine Elterninitiative betrieben wird und dort über Jahre hinweg viel ehrenamtliches Engagement eingebracht wurde und noch wird. 
– Der Freie Kindergarten eine der wenigen nicht-konfessionell gebundenen oder weltanschaulich ausgerichteten Einrichtung ist. Es sollte eigentlich ein Ziel der Kommunen sein, den Eltern ein vielfältiges Angebot an KiTa Plätzen mit unterschiedlichen Ausrichtungen anzubieten.

Daher hätte ich mir gewünscht, dass die Reduzierung des KiTa Angebotes nicht nur zu Lasten des Freien Kindergartens gegangen wäre. Aus meiner Sicht wäre es nur fair gewesen, wenn auch die institutionalisierten Träger einen Beitrag geleistet hätten. Das wäre vielleicht nicht der einfachste Weg gewesen, aber es wäre den Versucht wert gewesen.
Nach meiner Einschätzung kam die Alternativenprüfung in der Verwaltung wieder einmal zu kurz und es wurde von Anfang an darauf abgezielt, den bequemsten Weg zu gehen.

Ich hatte die Bürgermeisterin im Ausschuss gebeten, sich noch einmal in ihren Gesprächen mit allen Beteiligten für eine Lösung stark zu machen, die in diese Richtung zielt. Leider habe ich noch keine Rückmeldung, ob diese Gespräche geführt wurden und mit welchem Ergebnis.

Öffentlich 19: Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2026 – eingeschränkte Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 17. Juni 2026
Der Haushalt der Stadt Plön für das Jahr 2026 wurde im Dezember 2025 beschlossen. Weil Plön eine Fehlbedarfsgemeinde ist – sie bekommt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Geld vom Land – muß der Haushalt der Stadt von der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Die Kommunalaufsicht des Kreises leidet jedoch an einem Personalengpass, so dass die Erfüllung der Aufgaben bisweilen etwas Zeit in Anspruch nimmt. (Anm.: Aus meiner Sicht sollte die Kommunalaufsicht des Kreises personell verstärkt werden, aber nach meiner Wahrnehmung scheint es so zu sein, dass hier oder da gar keine Kontrolle gewünscht ist. So zumindest könnte die Entscheidungsfindung des Kreistages zum Personalumfang gedeutet werden.)

Die Genehmigung liegt nun vor. Für Investitionsmaßnahmen hatte die Stadt Kredite in Höhe von 2,369.300 € vorgesehen. Genehmigt wurde die Kreditaufnahme in Höhe von 2.199.400 €.
Daraus ergibt sich eine Reduzierung der zulässigen Kreditaufnahme in Höhe von 169.900 €.

Darüber hinaus behält sich die Kommunalaufsicht die Einzelgenehmigung für folgende Investitionen vor:
– Steg Fegetasche (397.000 €)
– Umsetzungshandbuch Biodiversität (37.500 €)
– Fledermaushaus (25.000 €)
Gleichzeitig stellt sie Einzelgenehmigungen in Aussicht, soweit die Fördermittel zugesagt sind.

Nun sind Haushaltsangelegenheiten gerne ein Anlass für Generaldebatten. Auch wenn. Es „nur“ um die Haushaltsgenehmigung ging habe ich den Tagesordnungspunkt zum Anlaß genommen, ein paar Punkte hervorzuheben.

Zum Ersten wäre ich gespannt, wie die Bürgermeisterin die Beschlüsse zur Deckelung des Personalbudget umsetzt. Schließlich wäre eine halbe Stelle, die nicht mehr besetzt und mit einem KW-Vermerk (kann wegfallen) versehen war, auf Wunsch der Verwaltung – genaugenommen auf Wunsch der Bürgermeisterin – nachbesetzt worden. 

Ich würde auch die Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht nicht verstehen. Dort wird die mangelnde Leistungsfähigkeit der Stadt Plön zum wiederholten Mal betont. Bei dem Kreditumfang (2.369.300 €) sei eine Kürzung um 169.900 € eher homöopathisch. Da eine geringere Dosis in der Homöopathie ja bekannt noch wirksamer ist, wäre eine noch geringere Kürzung des Kreditumfanges  im Bezug auf die Haushaltskonsolidierung vielleicht ja noch wirksamer.

Die Vorgabe des Landes, die Umsetzungsquote von mindestens 60 % für Investitionen zu erreichen, hat sich nach meiner Beobachtung ebenso positiv auf die Konsolidierungsbemühungen und die Haushaltsdisziplin ausgewirkt wie die konsequentere Anwendung des Haushaltsrechtes. 

Planungen sollten fortgeführt werden, wenn sie noch erforderlich sind, nicht, weil es Fördermittel gibt.

Kleinvieh macht auch Mist. Die Fünf – Seen Allee zwischen Stadtheide und Niederkleveez sollte nicht für mehrere Hunderttausende instandgesetzt werden, weil sie für den KFZ-Verkehr nicht zwingend erforderlich ist. Hier könnte man nicht nur sparen, sondern auch einen Beitrag zum Arten- und Lärmschutz leisten. Schließlich sein der Stiftungswald ökologisch wertvoll und zudem würde die Stecke quer durch eine Ruhezone führen.

Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) tat sich sehr schwer damit, dass das Weitbereichs-WLAN auf den Straßenlaternen erst einmal gestoppt wurden. Mit dieser kleinen Maßnahme ließen sich die Beleuchtungszeiten genauer steuern, so würde sich die Investitionen bereits nach sehr kurzer Zeit durch Stromeinsparungen amortisieren. Darüber hinaus würde dadurch ein Beitrag zur Reduzierung der „Lichtverschmutzung“ geleistet. Durch die vielfältigen Bemühungen zum Artenschutz kann man an einer Stelle in Plön schon wieder Glühwürmchen beobachten.
Sie fand kein Gehör.

Trotz meiner grundsätzlichen Kritik habe ich der Vorlage zur Haushaltsenehmigung zugestimmt, damit die Handlungsfähigkeit der Verwaltung im Bezug auf die Investitionstätigkeit wieder hergestellt werden kann. Glücklich bin ich aber nicht

Mythos Sommermärchen

Legte das Sommermärchen 2006 mit dem „Party-Patriotismus“ den Grundstein für den aufkeimenden Nationalismus in Deutschland?

Die Tagesschau hat dazu einen Beitrag geschrieben, dessen Text ich wegen der besseren Lesbarkeit kopiert und weiter unten eingefügt habe. Der dazugehörige Link ist auch dabei.

Vorher möchte ich gerne meine Sommermärchen 2006 Episode erzählen:

Zu der Zeit, als die WM 2006 lief, war ich zum Einsatzführungskommando nach Potsdam kommandiert. Wer mich kennt weiß, dass ich mit Fußball wenig am Hut habe. Während der WM 1978 war ich während des Spieles Deutschland – Mexiko im Astra Kino, wo ich ich zwischen zwei Mitschülern saß. Wir waren zu dritt im Kino, auf meiner einen Seite der wohl bekannteste Sponti und Anarcho meines Jahrgangs, auf meiner anderen Seite der bekannteste Skin und Rechtsradikale.

Später in meinem Leben, als Teile meiner Familie für Fußball zu begeistern waren, ging nicht alles an mir vorbei. So brachte ich es bei Eintracht Pön auf Turnieren schon mal zum Stadionsprecher.

Zurück ins Jahr 2006: Die deutsche Nationalmannschaft hatte es ins Viertelfinale geschafft. Daher hab ich mich entschieden, auf die Partymeile am Brandenburger Tor zu fahren. Die Partystimmung wollte ich diesmal nicht versäumen. Schließlich ärgere ich mich bis heute, dass ich das Konzert im November 89 am Brandenburger Tor verpasst habe, obwohl ich Zeit gehabt hätte, einen Abstecher nach Berlin zu machen. 

Noch einmal zurück ins Jahr 2006: In der S-Bahn brachten sich schon einige jugendliche Fans in Stimmung. Der Fan-Gesang war nicht ganz genau zu verstehen, aber es hörte sich schon an wie: „Ihr seid nur der Pizza-Lieferant“. Klar, schließlich ging es gegen Italien. Bis heute frage ich mich, ob es nicht auch „Punktelieferant“ hieß, aber ich könnte schwören: „Pizza-Lieferenat“. Für eine WM unter dem Motte: „Die Welt zu Gast bei Freunden“ fand ich das so unpassend, dass es mir bis heute im Gedächtnis geblieben ist. So jedenfalls gehe ich nicht mit meinen Freunden um.

Von meinem Platz, ca. 700 Meter vor dem Brandenburger Tor, konnte ich gut auf eine der vielen Großbildleinwände gucken. Das Spiel zog sich und nach 90 Minuten stand es immer noch Null zu Null. Es ging in die Nachspielzeit. Während sich in der ersten Hälfte der Nachspielzeit die Spannung hielt, verbreitete sich in der zweiten Hälfte eine gewisse Langeweile, weil man zumindest um mich herum davon ausging, dass die Entscheidung jetzt im 11-Meter Schießen fallen wird. Es kam anders. Unmittelbar vor dem Abpfiff schoß die Italienische Mannschaft noch zwei Tore und machte den Einzug ins Finale klar. Das Stimmungsbarometer sank umgehend auf Null, gefühlt auf deutlich unter Null. Meinen beiden Nachbarn gossen ihr Bier aus und gingen. Ich trank mein Bier zu Ende und sah mir das Elend an. Das Sommermärchen war schlagartig zu Ende. Dann machte auch ich mich auf den Weg zurück nach Potsdam. Am Straßenrand saßen zwei Mädchen und heulten. Die Tränen verschmierten die schwarz rot goldene Schminke. An der Siegessäule rauschten drei Polizei-Mannschaftswagen an mir vorbei. Ein strammer Deutscher – stramm im Sinne von ziemlich breit – grüßte mit erhobenem rechten Arm. In der S-Bahn trotze man der Niederlage mit dem Fan-Gesang: „Wir sind trotzdem stolze deutsche Fans“.
Ich war froh, als ich in Potsdam ankam und den Rest des Weges mit meinem Fahrrad zurück zur Unterkunft radeln konnte. Dabei hatte ich das komische Gefühl, dass ich ein anderes Sommermärchen erlebt habe als das, das die Welt zu Gast bei Freunden hatte. 

Mein Erlebnis ist mit Sicherheit nicht repräsentativ für die deutsch Fußballwelt, aber es ist wahr. Ich kenne allerdings genügend Fußballfreunde, denen nationalistische Umtriebe fremd sind und möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich hier keine pauschalen Vorurteile schüren möchte. Aber es gibt sie, die andere Seite des Fußballs.

Dazu passt der Beitrag der Tagesschau vom 29. Mai 2026. Da der Beitrag durch die vielen eingestreuten externen Inhalte etwas zerrissen wird, habe ich den Test kopiert und nachfolgend ohne Änderungen eingefügt.
Eer läßt sich über die Verminung natürlich auch im Original lesen. 

https://www.tagesschau.de/kultur/zwanzig-jahre-fussball-sommermaerchen-party-patriotismus-100.html

Vom Party-Patriotismus zum Nationalismus

Stand: 29.05.2026 • 06:14 Uhr

WM 2006 – das waren fröhliche Fanmeilen, schwarz-rot-goldene Fahnen, ein Land im Jubelrausch. Ein Hit der Sportfreunde Stiller wurde zur inoffiziellen WM-Hymne.
Der Party-Patriotismus hat seine Schattenseiten.

Von Eva Deinert, BR

Als die Sportfreunde Stiller 2006 ihren Song „’54, ’74, ’90, 2006“ veröffentlichten, ahnte die Band nicht, was auf sie zukam. „Dieses Lied war in allen Gesellschaftsbereichen so allgegenwärtig“, erinnert sich Sänger Peter Brugger im Podcast „ARD Ikonen: Sportfreunde Stiller“ . „Das kannten wir davor so nicht: Dass das wirklich jeder kannte, vom Kleinkind zur Oma.“

„Die Welt zu Gast bei Freunden“

Die Fußball-WM im eigenen Land löste große Euphorie aus. Unter dem Motto „Die Welt zu Gast bei Freunden“ feierte ganz Deutschland mit seinen Gästen – und präsentierte sich selbst als entspannte, offene Kulturnation. Das Lied der Sportfreunde Stiller wurde zur Hymne dieser Fußballwochen. Die Band trat damit sogar beim Abschlussfest mit der Nationalmannschaft auf der Bühne am Brandenburger Tor – vor ihnen 800.000 Menschen in Schwarz und Weiß, zahllose Deutschlandfahnen wehten über den Köpfen.

Dabei war Deutschland im Halbfinale aus dem Turnier ausgeschieden und nicht Weltmeister im eigenen Land geworden. Dennoch blieb die Stimmung ausgelassen. Für Brugger ist gerade das symbolisch: „Wir haben einen dritten Platz gefeiert. Das finde ich sehr gut für uns Deutsche. Dass das weiterging nach der Niederlage im Halbfinale fand ich so toll an diesem Sommer.“ Die Erzählung vom „Sommermärchen“ war geboren – und mit ihr ein neuer, unverkrampfter Umgang mit nationalen Symbolen.

Wenn die Fahnen bleiben

Nach der WM etablierte sich in den Medien ein Begriff dafür: „Party-Patriotismus“, der auch von der Sozialwissenschaft aufgegriffen wurde. Gemeint ist damit ein vermeintlich unpolitisches Fahnen- und Hymnenfeiern rund um große Sportereignisse.

Die Band Sportfreunde Stiller beobachtete auf ihren eigenen Konzerten, dass diese Euphorie auch ein halbes Jahr nach der WM nicht abebbte. Und war irritiert, wie Schlagzeuger Flo Weber im Podcast „ARD Ikonen“ erzählt: „Auf einmal waren ein Haufen Leute da, die mit der Deutschlandfahne dann im Publikum waren.“

Ohne Großsportveranstaltung fühlte sich das aber nicht richtig an. Die Band reagierte, bat die Fans, die Fahnen wieder wegzupacken – und musste sich selbst neu sortieren, wie sie damit umgeht.

Mit Party-Patriotismus tritt Nationalismus hervor

Solche Entwicklungen beobachtet auch der Sportjournalist Ronny Blaschke. Er schreibt seit Jahren über Rassismus und Rechtsextremismus im Fußball: „Rechtsextreme können nicht nur an diesen Party-Sommer-Gedanken anknüpfen, sondern generell an das Vokabular des Fußballs“, so Blaschke. Gerade während einer WM sei Vieles auf Nation und Abgrenzung ausgerichtet: „Auf das Land, auf ‚wir sind stärker‘. Wir singen unsere Hymne, wir hissen unsere Fahne, wir nutzen Begriffe wie Ehre, Zusammenhalt, Treue zur Nation.“

Dass im Zuge von Sportgroßereignissen der Nationalismus steigt, belegen auch Studien. Blaschke bezieht sich beispielsweise auf die Langzeitstudie „Deutsche Zustände“ von Soziologe und Erziehungswissenschaftler Wilhelm Heitmeyer aus dem Jahr 2007. Darin wurde gezeigt, dass die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 auch Nährboden für Nationalismus, Ausgrenzung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit war.

„Alle politischen Systeme nutzen den Fußball“

Deutlich zutage tritt das rund um die Fußball-EM 2024 in Deutschland, als Spieler der Nationalmannschaft rassistisch angefeindet und Debatten zu Herkunft und Hautfarbe – und letztendlich Zugehörigkeit zum National-Team geführt werden.

Akteure wie die AfD greifen in diese Debatten ein, um ihre eigenen Narrative zu Zuwanderung zu verstärken. Maximillian Krah, damals AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, sprach während einer Veranstaltung von der National-Elf als „Fremdenlegion“.
Björn Höcke schrieb in einem Gastbeitrag in der Schweizer Wochenzeitung Weltwoche 2024, er könne sich mit der Nationalmannschaft nicht mehr identifizieren.

Für Blaschke ist das kein Zufall, sondern Ausdruck eines grundsätzlichen Mechanismus der Politik: „Alle politischen Systeme, ob Autokratien, Diktaturen, Demokratien, nutzen den Fußball vor allem wegen der Reichweite“, sagt er.

Blick auf die WM 2026: Mehr Strategie, mehr Inszenierung

Zur WM 2026 in den USA, Kanada und Mexiko rechnet Blaschke mit einer neuen Dimension politischer Nutzung des Turniers. Sie fällt zusammen mit gleich mehreren Jubiläen: In den USA wird nicht nur der 250. Jahrestag der Unabhängigkeit gefeiert, sondern auch der 80. Geburtstag von Donald Trump. Der US-Präsident ist für seine Inszenierung medienwirksamer Großereignisse bekannt. Trump werde den Fußball „nutzen“, glaubt auch Blaschke: als emotional aufgeladene Kulisse für seine Botschaften.

Es liegt nicht an der Fledermaus

Die Baumaßnahmen an der B76 sorgen für gehörigen Unmut in der Region. Anwohner*innen der Dörfer an den Schleichwegen klagen über eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs und Straßenschäden. Pendler*innen klagen über lange Umwege, die Zeit, Geld und Nerven kosten.

Einige Straßen sind wegen der Schäden durch den zusätzlichen Verkehr bereits gesperrt. Auf der B 430 zwischen Plön und Grebiner Kreuz wurden in einem Teil bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgesprochen, um die Straße zu schonen. Das Vertrackte an der Situation ist, dass dieser Teil der B 430 auf der vom LBV ausgewiesenen offizielle Umleitungsstrecke liegt. Ich will mir nicht ausdenken was passiert, wenn die B 430 zwischen Plön und dem Grebiner Kreuz gesperrt werden muss, weil die Straße abzurutschen droht.

Das ganze sieht für mich so aus, als hätte der LBV die Situation völlig falsch eingeschätzt. Die Bedürfnisse der vielen Pendler*innen wurden unterschätzt oder blieben unberücksichtigt. Es war von vornherein klar, dass die offizielle Umleitung von Plön über Engelau und Seekrug auf die B 202 nicht angenommen wird. Der Appell des LBV an die Vernunft der Autofahrer*innen wirkte auf mich etwas hilflos und verpuffte wirkungslos. Nichts anderes war zu erwarten.

Möglicherweise hat man auch die Belastbarkeit der B 430 überschätzt, die Teil der offiziellen Umleitung ist. Verschärft wird die Situation auch dadurch, dass bei der Instandsetzung der B 76 zwischen Plön und Preetz ein besonders aufwendiges und vor allem auch zeitaufwendiges Verfahren gewählt wurde. Aufgrund des Untergrundes wird die Straße in weiten Teilen quasi auf einer Pontonbrücke aus Styroporblöcken gebaut. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die Straße dann nicht wieder absacken wird.
Das wurde auf der Infoveranstaltung des LBV in Plön Anfang des Jahres so erläutert.
Die Bürgermeisterin der Stadt Plön fragte dort nach, ob man nicht im Schichtbetrieb arbeiten könnte, um die Bauzeit zu verkürzen. Die stellvertretende Leiterin des LBV entgegnete, dass Schichtbetrieb nur im Autobahnbau angewendet würde.

Am letzten Donnerstag war in der KN ein Artikel veröffentlicht, in dem der LBV mit der Dauer der Bauarbeiten konfrontiert wurde. In diesem Artikel wurde der Eindruck erweckt, dass aus Naturschutzgründen kein Schichtbetrieb möglich wäre.
Dem widersprachen nach dem Zeitungsartikel nicht nur der Kreis, sondern auch der Naturschutzbeauftragte des Kreises. An der Fledermaus scheint es also nicht zu liegen.

Herr Minister Madsen hat natürlich recht, dass die Straßenbaumaßnahmen „irgendwann“ gemacht werden müssen. So zumindest erinnere ich mich an eine Äußerung gegenüber der Presse.
Ein Festhalten am jetzigen Plan, zwei Jahre nach dem ersten Bauabschnitt mit Vollsperrung der B 76 gleich für weitere zwei Jahre mit dem zweite Bauabschnitt einschließlich einer weiteren Vollsperrung der B 76 zu beginnen, sollte noch einmal kritisch überprüft werden.

Erlebbarkeit des Großen Plöner Sees erhalten. Keine falschen Weichenstellungen in der kommenden Sitzungswoche!

Nächste Woche tagen alle drei städtischen Ausschüsse.
Es beginnt am Montag, dem 13. April mit dem Hauptausschuss.
Am Dienstag tagt der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wird Mittwoch zusammentreten.
Alle Sitzungen beginnen um 18:30 Uhr und finden in der Aula am Schiffsthal statt.
Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde können Bürgerinnen und Bürger aus Plön Fragen stellen und Anregungen geben. 

Vorweg die aus meiner Sicht wichtigste Einschätzung:

Ausschussübergreifend bleibt festzustellen, dass mit der Badewiese Fegetasche und der Freiflläche des Fischereigeländes zwei Flächen zur Diskussion stehen, die aus städtebaulicher Sicht sehr bedeutsam sind.
Gleichzeitig ist nach dem für die meisten überraschenden Verkauf des Erbbaurechtes des PSV an einen privaten Investor zu erkennen, dass derzeit ein erheblicher Druck von privater Seite besteht, sich die wenigen verbliebenen öffentlichen Flächen am See anzueignen. Unabhängig davon, welche Interessen die Investoren haben, ist das aus meiner Sicht sehr bedenklich.
Der Zugang zum See ist für viele Plöner Bürgerinnen und Bürger identitätsstiftend, bewußt oder unbewußt. Die Eutiner Straße ist für Fußgänger*innen und Radfahrende die Hauptverbindung zwischen Plön Ost und der Innenstadt. Hier besteht die Gelegenheit, den See sogar „im Vorbeigehen“ zu erleben. Daher ist es aus meiner Sicht erforderlich, den identitätsstiftenden Charakter zu bewahren und mit diesen Flächen sorgfältig umzugehen. Ach wenn einige meinen, dass sich in Plön auf Teufel komm raus irgendetwas entwickeln muss, weil ja in absehbarer Zeit wieder Wahlen anstehen, dürfen diese Flächen nicht den kurzfristigen Profitinteressen von Investoren oder der Profilierungssucht von Entscheidungsträger*innen zum Opfer fallen.
Was bebaut ist, ist bebaut. Das bekommt die Öffentlichkeit in den nächsten 100 Jahre nicht zurück. Auf lange Zeiträume läßt sich auch die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit nicht garantieren. Wie unerwartet und schnell sich eine Situation entwickeln kann, haben wir ja im Fall des „Alte Fährhauses“ gesehen.

Im Folgenden möchte ich einen Überblick für die aus meiner Sicht wichtigsten Themen geben. Zu einigen Themen werde ich ergänzend eine kurze Bewertung aus meiner Sicht abgeben.
Wie üblich können die Tagesordnungen der Sitzungen komplett und die Sitzungsunterlagen aus dem öffentlichen Teil im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden.

Alle wirklich bedeutsamen Themen des Hauptausschusses werden in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Das sind:

– Umbaumaßnahme TIP (Anm.: Tourist Information Plön im Bahnhof) hier: Weiteres Vorgehen bezüglich des Urheberrechts des Architekten.
– Bericht der Stadtwerke Plön; hier: Sachstand Neuausrichtung Vers-GmbH / Wirtschaftlichkeit Breitband.
– Vertragsangelegenheit Fischereigelände Eutiner Straße
– Plöner Motorschifffahrt; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Die Motorbootfahren auf dem Großen Plöner See sind nach allgemeiner Überzeugung in der Ratsversammlung ausgesprochen wichtig für denTourismus in der Region. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass der Betrieb einer Ausflugsschifffahrt keine kommunale Kernaufgabe ist, die durch die Stadt wahrgenommen werden sollte. Vor allem schätze ich es auch so ein, dass die Stadt den Betrieb einer Seerundfahrt niemals kostendeckend betreiben kann. Die Lösung kann nur in einer Einigung der bisherigen Betreiber mit einem zukünftigen Betreiber liegen. Die Stadt kann dabei möglicherweise auf verschiedene Arten Hilfestellung leisten.

Im SUE
– Antrag der Bündnis 90/Die Grünen: Prüfung der Einführung eines Energy-Sharing-Modells für die Stadt Plön
Hierzu eine Anmerkung: Bereits im letzen SUE am 05. März hatte ich an die Verwaltung eine Anfrage zum Thema „Energy Sharing“ gestellt. Das Sozial-Ökologischen Bündnis Plön hatte mich auf das Thema aufmerksam gemacht. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, dass sich PV-Anlagen Betreibende mit Bürger*innen oder Institutionen sowie Stromverbraucher*innen, die keine PV-Anlage betreiben, zusammenschließen können.
Die PV-Anlagen-Betreibenden wären dann vermutlich in der Lage, den überschüssigen Solarstrom kostengünstig an diejenigen „abzugeben“, die bei sich keine Solaranlage installieren wollen oder es sich nicht leisten können. Bei „Sonnenflaute“ kann weiterhin Strom aus dem Netz bezogen werden.
Meine Anfrage bezog sich erst einmal auf die Rahmenbedingungen. Wären sie passend, hätte die FWG vermutlich einen entsprechenden Antrag nachgereicht.
Die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) wirkte im März etwas erschrocken, so als ob ich Ihr das Thema wegnehmen wollte. Sie äußerte, dass das Thema sowieso als Tagesordnungspunkt für den nächsten SUE vorgesehen sei. Das wußte ich allerdings nicht.
Das „Energy Sharing“ wurde jetzt allerdings nicht von der Verwaltung auf die Tagesordnung gesetzt. Bündnis 90/Die Grünen hat einen entsprecheden Antrag gestellt, einige Punkte hz prüfen. Dem kann ich auch folgen. Leider beschränkt sich der Beschlussantrag von Bündnis 90/Die Grünen nur auf städtische Gebäude.
Aus meiner Sicht fehlt folgendes:
– Eine Aufarbeitung des Sachstandes für die Einrichtung von Shared Energy Gemeinschaften und eine entsprechende Information für unsere Bürgerinnen und Bürger. Sie sollten in die Lage versetzt werden, aufgrund belastbarer Aussagen zu entscheiden, ob eine Shared Energy Gemeinsschaft für Sie und Ihre Nachbarn in Frage kommen könnte.
– Eine Prüfung, ob sich auch Bürgerinnen und Bürger an den  Shared Energy Gemeinschaft der Stadt Plön beteiligen können und ob das für alle Beteiligten sinnvoll ist. Das hängt im wesentlichen mit den Regelungen der Wirtschaftsministerin für die Netznutzung zusammen. Diese Regelungen sind zumindest mir nicht bekannt.
– Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, dazu Information and die Bürger*innen, inwieweit sie die Möglichkeiten haben, sich untereinander oder auch mit der Stadt zusammenzuschließen.
– Darüber hinaus zählt natürlich auch eine Abschätzung über den Aufwand, die Kosten und wie Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle für die Entscheidungsfindung bei allen Beteiligten.
– Prüfung, ob die damit verbundenen Aufgaben (Abrechnung ect. ) durch die Stadtwerke AöR oder über deren Beteiligung an den Stadtwerken Versorgung GmbH erbracht werden können.

– Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen
Anm.: Letztens habe ich mich sehr gefreut, dass in einem Bauantrag ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass für den Wintergarten vogelsicheres Glas verbaut wird. Unter Berücksichtigung des erheblichen Rückgangs an „Stadtvögeln“ in den letzten 20 Jahren ist das ein wichtiger Beitrag zum Vogelschutz.
Vogelkiller Nr. 1 sind Glasscheiben (115 Mio tote Vögel), gefolgt von Vogelkillerin Nummer 2, Hauskatzen (100 Mio tote Vögel) und Vogelkiller Nr. 3, dem Verkehr (70 Millionen tote Vögel). Danach folgen Stromleitungen (2,8 Mio), Jäger*innen (1,2 Mio) und Windkraftanlagen (0,1 Mio)
An einigen unserer Bushaltestellen ist bei den Wartehäuschen ebenfalls Glas verbaut. Dort sollen die Scheiben jetzt genutzt werden, um Plakate aufzuhängen, die auf Belange des Vogelschutzes hinweisen und Sponsoren die Gelegenheit geben, dezent auf sich aufmerksam zu machen. Die Plakate verhindern gleichzeitig, dass die Vögel gegen die Glasscheiben fliegen, weil die Glasscheiben dann erkennbar sind. 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung werden folgende Schwerpunktthemen behandelt.
– Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen (Siehe SUE)
Nicht-Öffentlich:
– Hotelprojekt Fegetasche hier: Sachstandsbericht des Projektentwicklers
Anm.: Ich befürworte die Ansiedlung einen Hotels an der Fegetasche, unter einer Voraussetzung:
Die bestehende Infrastruktur (Imbiss, Minigolfanlage, …) bleiben als niedrigschwelligens touristischen Angebot für Einheimische und Gäste erhalten. Darüber hinaus bleibt ein deutlicher Anteil der Badewiese (ich sag mal, wenigstens ein Drittel) als Badewiese erhalten. Außerdem bin ich der Auffassung, dass auf dieser Freifläche außer einem Hotelbetrieb keine weiteren Nutzungsformen genehmigt werden sollten. Wenn ein Hotelneubau sich nicht selber trägt, dann sind Probleme vorprogrammiert.
Alles andere als ein Hotel, das sich selber trägt, ist städtebaulicher Murks.

Mauschelei beim Alten Fährhaus? Oder doch nicht?

Die Kieler Nachrichten (KN) berichtete am Dienstag zum alten Fährhaus. In dem umfassenden Bericht über den Verkauf des Erbbaurechtes an dem Alten Fährhaus vom Plöner Segel Verein (PSV) an den Bruder der Ersten Vorsitzenden wurden nach meiner Meinung nicht alle Aspekte ausreichend betrachtet.

Vorweg zwei Anmerkungen:

1. Ich bin einfaches Mitglied im PSV. Bevor ich mich an den Abstimmungen zum Verkauf des Erbbaurechtes beteiligt habe, hab ich mich durch eine Rücksprache bei der Verwaltung vergewissert, dass für mich als Mitglied der Ratsversammlung dem Fall keine Befangenheit vorliegt. Eigentlich war mir das klar. Ich wollte aber sicher gehen.
Anders wär es gewesen, wenn ich dort eine Vorstandsfunktion inne hätte. Dann hätte ich schon an den Beratungen nicht teilnehmen dürfen.

2. Der PSV ist ein wichtiger Verein in Plön. Er hat nicht nur viele Mitglieder, die sich im Verein wohl fühlen. Mit der Durchführung von Segelwettkämpfen auf nationaler und internationaler Ebene trägt er dazu bei, Plön weit über seine Grenzen hinaus bekannt zu machen.

In dem Artikel wendet sich die Erste Vorsitzende des PSV, Frau Imke Langenfeldt an die Öffentlichkeit. Die KN schreibt einleitend: „War bei dem Verkauf Vetternwirtschaft im Spiel? Diese Gerüchte stehen in Plön im Raum, …“

Frau Langenfeldt weist in dem Artikel den Vorwurf der Vetternwirtschaft zurück. Die KN zitieren die Erste Vorsitzende des PSV: „Der Verkauf klingt für viele nach Vetternwirtschaft.“ Weiter schreiben die KN: „Doch an den „Mauschelei-Vorwürfen“ oder dass sich ihr Bruder Yorck Wegener dank ihrer günstig ein Grundstück in bester Lage am See in Plön gesichert haben soll, „ist absolut nichts dran“.

Die Erste Vorsitzende versichert laut KN, dass die Verhandlungen ohne ihre Kenntnis und ohne ihre Beteiligung geführt wurden. Die KN zitiert Frau Langenfeld: „Bis mein Bruder das Angebot offiziell abgegeben hat, wußte ich von nichts.“

Hier könnte bei der Leserschaft die erste Frage aufkommen: „Ist die Aussage wirklich glaubhaft?“
Die zweite Frage, die bei der Leserschaft aufkommen könnte, ist: „Ist der Bruder von Frau Langenfeld nicht auch Mitglied der CDU-Fraktion und für die CDU-Fraktion auch Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung?
Hat er möglicherweise Insider-Informationen besessen und genutzt?

Da wir in der Stadt keine Compliance Regel haben, kann zumindest dagegen nicht verstoßen worden sein.
Mein von mir sehr geschätzter Kollege Wegener hat auch an den Sitzungen der städtischen Gremien, auf denen das Thema beraten wurde, nicht teilgenommen. Nach meiner Einschätzung ist er aber in seiner Fraktion und über Fraktionsgrenzen hinweg gut vernetzt. Die Frage, ob der Kollege Wegener an den Fraktionssitzungen der CDU teilgenommen hat, auf denen das Thema behandelt wurde, kann ich nicht beurteilen. Hier könnte der Vorsitzende der CDU-Fraktion für Klarheit sorgen.

Zudem darf angenommen werden, dass der Kollege Wegener aufgrund seiner Funktion als Ausschussvorsitzender und ehemaliges Mitglied der Ratsversammlung mit den Abläufen in der Verwaltung wohlbestes vertraut ist.

Das dürfte auch das Verfahren der Haushaltsaufstellung gelten. Das Haushaltsverfahren und der Haushaltsplan werden öffentlich behandelt. In der Öffentlichkeit ist vermutlich den allerwenigsten Plöner*innen bekannt, dass der Haushaltsplan, der von der Verwaltung aufgestellt und von der Ratsversammlung beschlossen wird, erst in Kraft tritt, wenn er von der Kommunalaufsicht des Kreises genehmigt wurde. Das dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Der Haushaltsbeschluss wurde im Dezember 2025 gefasst. Mit der Genehmigung ist realistischerweise nicht vor Anfang April 2026 zu rechnen. In dieser Zeit ist die Stadt in ihren Handlungsmöglichkeiten in Teilen eingeschränkt. Faktisch wäre die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechtes damit eigentlich unmöglich. Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Aufstellung des Haushaltes kein Betrag für die Ausübung des Vorkaufsrechtes eingestellt war.
Ich werfe mir persönlich vor, dass ich nicht darauf geachtet habe. Ansonsten hätte ich zumindest den Antrag gestellt, einen entsprechenden Betrag mit Sperrvermerk in den Haushaltsplan einzustellen.

Ich kann auch nicht beurteilen, ob es taktisches Kalkül oder ein Zufall war, der sich aus dem Handlungsablauf ergeben hat. Die uns genannte Frist für die Stadt zur Ausübung des Vorkaufsrechtes lag so, dass sie die Weihnachts- und Neujahrspause mit eingeschlossen hat. Damit war die Zeit, die die Stadt zum reagieren hatte, deutlich eingeschränkt.
Wer weiß, wie schwierig es ist, einen Termin für eine fachanwaltliche Beratung und Expertise zu bekommen, kann das nachvollziehen.
Der Informationsstand zum Fristablauf änderte sich erst kurz vor der Sitzung.

Im weiteren wurde berichtet, dass die Mitglieder des PSV zu 85% dem Verkauf zugestimmt haben. Das ist richtig. Ich selber habe an der Mitgliederversammlung teilgenommen.
Trotz der hohen Zustimmungsquote hatte die Mitgliederversammlung einen sehr emotionalen Verlauf, weil kurz vor Sitzungsbeginn ein Gegenvorschlag eingebracht wurde. Dessen Ziel war es, das Alte Fährhaus“ in ein „Fairhaus“ umzuwandeln, das sowohl vom Verein als Vereinsheim wie auch von Gruppen der Stadtgesellschaft als Treffpunkt und Veranstaltungszentrum genutzt werden sollte. Das wäre zumindest auf den ersten Blick eine Bereicherung des Angebotes für das gesellschaftliche Leben in der Stadt. Bezüglich der Realisierungschancen gab es zu dem Zeitpunkt keine plausible Antwort.

Im Rahmen der Diskussion wurde dann eine Argumentationskette aufgeworfen, die als Grundlage für die Gerüchte gedient haben könnte, die im Umlauf sind. In einem Redebeitrag wurde ausgeführt, dass der Vorstand dafür gesorgt hätte, dass das Gebäude in einen Zustand versetzt wurde, in dem es durch den Verein aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht mehr in Stand gesetzt werden kann. Damit wäre eine Situation herbeigeführt worden, in der nur noch der Verkauf des Erbbaurechtes in Frage käme.

In wie weit diese auf der Mitgliederversammlung vertretene Handlungskette tatsächlich zutrifft, kann ich ebensowenig beurteilen wie die Frage, ob die Aussage von Frau Langfeld zutreffend ist, sie habe vom Angebot Ihres Bruders erst erfahren, als er es offiziell abgegeben hat.

Ich selber habe im vergangenen Jahr noch an einem Arbeitsdienst beim PSV teilgenommen, bei dem ich an der Entkernung des Gebäudes mitgewirkt habe. Zu dem Zeitpunkt war ich guten Glaubens, dass das Gebäude auf jeden Fall weiter durch den Verein bewirtschaftet werden soll. Der Umstand, dass noch im selben Jahr der Verkauf als einzige Lösung zum Beschluss anstand, hat mich dann allerdings überrascht.
Ob zu dem Zeitpunkt im Vorstand schon eine Vorentscheidung für den Verkauf gefallen war, kann ich nicht beurteilen, weil ich mich all die Jahre ganz bewußt so weit wie möglich aus allen Vereinsinterna herausgehalten habe, um Interessenskonflikte zu vermeiden. 

Weiter steht in den KN: „Auch die Stadt stimmte dem Verkauf zu.“ Das Rathaus – also nach meinem Verständnis die Bürgermeisterin – habe geäußert, dass die Grundlage für die Veräußerung der Erbbaurechtvertrag wäre.

Auch diese Aussage ist nicht zu beanstanden.
Allerdings haben wir es uns nicht leicht gemacht. Wenn man das Protokoll des Hauptausschusses vom 19, Januar 2026 liest, kann man dem Tagesordnungspunkt (TOP) 2 entnehmen, dass eine Rechtsanwältin als Sachverständige zu der Beratung des TOP „neu 8“ zugelassen wurde. TOP neu 8 ist: „Grundstücksangelegenheiten; hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße.“

Dass es bei der Beratung kontrovers zugegangen ist, ergibt sich indirekt aus dem Protokoll des Hauptausschusses vom 09. März 2026. Dort wurden unter TOP 6 die Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung des Hauptausschusses vom 19. Januar 2026 bekannt gegeben.
Aus den Unterschieden in den drei Anträgen, die gestellt wurden, ergibt sich, dass durchaus unterschiedliche Positionen bezogen wurden. Ich kopiere nachfolgend den Auszug aus dem Protokoll, der so im öffentlichen Teil der Sitzung vorgetragen wurde und auch im Bürgerinformationssystem der Stadt nachgelesen werden kann:

„TOP 8 – Grundstücksangelegenheiten; hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“

1. Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die Zustimmung zu dem Kaufvertrag zu verweigern, den Käufer und Verkäufer zeitnah darüber zu informieren und ein preislimitiertes Vorkaufsrecht in Höhe von 350.000,- € für die Stadt Plön zu erwirken.

2. Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:
a) Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der den Wert des Hauses ermittelt und eine Kosteneinschätzung für eine minimale Sanierung des Gebäudes erstellt.
b) Weiterhin sollen die Mietverträge geprüft werden.
c) Des Weiteren soll die Finanzierung geprüft werden.

3. Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.
Weiterhin empfiehlt der Hauptausschuss der Ratsversammlung die Zustimmung zu dem Kaufvertrag zu erteilen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.

Die Beschlussvorschläge 1 und 2 wurden mehrheitlich abgelehnt, der Beschlussvorschlag 3 wurde mehrheitlich beschlossen.“

Die Verlängerung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Plön und dem PSV aus dem Jahr 1974 wurde am 30. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung in der Ratsversammlung beschlossen. Einer der Gründe dafür war, dass der PSV in das Gebäude investieren wollte, aber der Erbbauvertrag bald auslaufen würde. Den Mitgliedern der Ratsversammlung war mit großer Mehrheit klar, dass der Verein Planungssicherheit benötige, um die erforderlichen Investitionen durchführen zu können. Daher hat die Ratsversammlung mit 16 Ja Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen dafür gestimmt. Die übergeordnete Zielsetzung war es, den Verein zu unterstützen und seinen Bestand zu sichern.

Demzufolge wurde auch ein entsprechender Pachtzins festgesetzt. Die Höhe des Pachtzinses ist dem Vertragsentwurf zu entnehmen. Der Tagesordnungspunkt ist zwar öffentlich behandelt worden, womit auch der Entwurf des Pachtvertrages öffentlich sein müßte. Allerdings ist der Entwurf nur im Ratsinformationssystem hinterlegt, nicht im öffentlich zugänglichen Bürgerinformationssystem. Daher nenne ich den Pachtzins nicht.
Mit einem niedrigen Pachtzins sollte es dem Verein ermöglicht werden, kostspielige Aufgaben wie z.B. die Unterhaltung der Brücken aus ihren eigenen Pachteinnahmen von der im Haus befindlichen Gastronomie zu finanzieren.

Letztendlich bewahrheitete sich jetzt die Warnung, die der Kollege Erdmann 2021 in der Sitzung der Ratsversammlung geäußert hat. Eine vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages wäre für die Stadt nachteilig.

Jetzt kann man fragen, warum, da ja der Käufer den Pachtzins weiter an die Stadt zahlen wird.
Gleichzeitig wird der Pächter in die Renovierung und den Erhalt des Gebäudes investieren, und der Verein wird im wesentlichen weitermachen können wie bisher.
Ja, soweit richtig, aber:

Bei meinem Abstimmungsverhalten damals hat mich bewegt, dass wir hier einen unserer Plöner Vereine unterstützen und ihm deshalb mit besonders günstigen Konditionen entgegenkommen.
Meiner Meinung nach ist es problematisch, wenn ein Vertrag mit einem Verein, der darauf ausgelegt ist, diesen Verein zu unterstützen, zu den gleichen Konditionen an einem privaten Investor verkauft wird, ohne unter Berücksichtigung der besondren Umstände vorher mit der Stadt als Vertragspartnerin gesprochen zu haben.

Die Pachtzinseinnahmen, die die Stadt von einem privaten Investor verlangt hätte, wären mit Sicherheit ein Mehrfaches der jetzigen Einnahmen gewesen. Das hätte dem defizitären städtischen Haushalt mir Sicherheit gut getan und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Als Mitglied er Ratsversammlung habe ich auch immer ein besonderes Augenmerk auf die Haushaltsdisziplin. Dabei geht es nicht nur um die Ausgaben, sondern auch um potentielle Einnahmemöglichkeiten. Die Chance, hier zusätzliche Einnahmen zu generieren, wurde meiner Meinung nach mit dem bedingungslosen Verzicht auf das städtische Vorkaufsrecht ohne Not vergeben.

Die erste Vorsitzende des PSV erwähnt in dem Artikel der KN, dass der Verein das Gebäude nach 15 Jahren für einen moderaten Betrag zurückkaufen kann.
Hier kann sich die Leserschaft der KN die Frage stellen, ob der Verein das Gebäude dann tatsächlich zurückkaufen kann. Sieht man sich die Höhe der Mitgliedsbeiträge an, dann fällt es mir schwer zu glauben, dass die für den Rückkauf ausreichen.
Ableiten kann die Leserschaft der KN auch die Frage: „Was passiert, wenn der PSV das Gebäude in 15 Jahren nicht zurück kauft“. An der Stelle wäre es nach meiner Bewertung sinnvoll gewesen, dass ein Rückkaufrecht für die Stadt noch auszuhandeln ist, wenn der PSV vom seinem Rückkaufrecht keinen Gebrauch macht.

Ich muss feststellen und betonen, dass sich der Vorstand des PSV mit dem Verkauf des Erbbaurechtes vertragskonform verhalten hat.
Trotzdem: das Vertrauen und Entgegenkommen, das die Verwaltung und Politik der Stadt dem PSV im Jahr 2021 entgegengebracht hat, ist nach meiner Meinung nicht erwidert worden.

Ich hätte mir gewünscht, dass der PSV zuerst auf die Bürgermeisterin und/oder auf die Fraktionen zugekommen wäre, als sich die Schwierigkeiten für den Verein abzeichneten. Es besteht aus meiner Sicht berechtigter Grund zur der Annahme, dass man möglicherweise gemeinsam eine Lösung gefunden hätte, die für alle Seiten befriedigend gewesen wäre. Dass Plön seine Vereine nach Kräften unterstützt, dürfte auch dem Vorstand des PSV nicht entgangen sein.

Es geht also nicht nur um Gerede und die Frage: Vetternwirtschaft oder nicht. Es gibt nach meiner Meinung deutlich mehr und auch sachliche Gründe, den Verkauf des Erbbaurechtes zu hinterfragen.
Für mich als Mitglied der Ratsversammlung hätte ich mir eine Lösung gewünscht, die nicht nur die Interessen des Vereines und des Käufers berücksichtigt, sondern auch die Interessen der Stadt.

Den Abschlussatz von Frau Langenfeldt im Artikel der KN muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Als Verein haben wir so viele Vorteile von dem Verkauf – das wiegt das Gerede in Plön auf.“

Zum Stand der Integration von Menschen mit Beeinträchtigung in Plön

Dienstag dieser Woche fand im Alten E-Werk das jährliche Rundgespräch mit Menschen mit Beeinträchigung statt. Mehr als 50 % der Plöner*innen sind über 50 Jahre alt. Eine Beeinträchtigung kann aber jede*n treffen, auch wenn mit dem Alter die Wahrscheinlichkeit steigt.

Mehrere Mitarbeiter*innen der Verwaltung war unter Führung der Bürgermeisterin vertreten. Die Polizei hatte ebenfalls einen Beamten geschickt. Die Fraktionen waren mit Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie den Ratsherren Gampert (FWG) und Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) vertreten. Auch ich war anwesend. Nicht vergessen werden dürfen die Vertreter*innen des Kinder- und Jugendrats und des Seniorenbeirats.

Die Veranstaltung wurde durch die Bürgermeisterin eröffnet. Sie trug vor, welche Maßnahmen mit Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigungen im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und welche für das laufende Jahr vorgesehen sind. Der Hinweis darauf, dass die Maßnahmen erst geplant und durchgeführt werde können, wenn die Kommunalaufsicht des Kreises den Haushalt der Stadt genehmigt hat, wurde mit etwas Unverständnis aufgenommen. Allerdings muß man die Vorschriften für die Haushaltsführung als gegeben hinnehmen.

Die Bürgermeisterin führte dann die Projekte auf, die 2025 abgeschlossen wurden und die, die für 2026 geplant sind:
– Der Bauantrag für ein barrierefreies Toilettenhaus auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs ist gestellt. Die Genehmigung steht aus.
– Die Markierungen der Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf dem Markt haben sich gelöst oder sind ganz verschwunden. Der Schaden wird durch die Baufirma auf ihre Kosten behoben.
– Zwei Bushaltestellen wurden im Vergangenen Jahr barrierefrei umgebaut. Zwei weitere werden im kommenden Jahr folgen.
Dazu gab es eine Diskussion: Der Kollege Schröder fragte nach, warum die Bushaltestelle am Parnass beim Altenheim nicht umgebaut worden ist. Die Bürgermeisterin erwiderte, dass dort aufgrund des Gefälles und der Einfahrten nicht ausreichend Platz vorhanden wäre. Das Mindestmaß würde 12 Meter betragen.
Ich hab nachgefragt, ob im Bereich der Bushaltestelle am Appelwarder nicht wieder eine Sitzbank aufgestellt werden kann. Wenn das an der neuen Bushaltestelle aufgrund der räumlichen Bedingungen nicht möglich wäre, dann würde ich um Prüfung bitten, ob die Bank an der alten Stelle, nur 10 Meter entfernt, wieder aufgestellt werden könne.
– Die Planungen und der Bau des integrativen Spielplatzes auf dem Gelände der Schule am Schiffsthal soll in diesem Jahr erfolgen.
– Im Bereich Ölmühlenviertel sind in der Ulmen-, Stettiner- und Breslauer Straße Poller angebracht worden, um die Übergängen mit abgesenktem Bordstein freizuhalten und das Zuparken zu verhindern.
– Der Trinkbrunnen am Markt wurde abgebaut und ist in der Überarbeitung. Er wird voraussichtlich in den nächsten Tagen wieder aufgebaut.
– Der Bau des Badesteges an der Fegetasche ist für dieses Jahr geplant. Aufgrund der Kostensteigerung wird er deutlich kleiner ausfallen als ursprünglich vorgesehen. Auch die Einrichtung für die Menschen mit Beeinträchtigungen ist den Einsparungen zum Opfer gefallen. Hier soll geprüft werden, ob doch noch eine Lösung innerhalb des Kostenrahmens möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein wird versucht, einen barrierefreien Zugang zum Wasser aus anderen Förderprogrammen zu realisieren.

In der nachfolgenden Diskussion wies der Kollege Schröder darauf hin, dass im Bereich Ölmühle nach seiner Beobachtung oftmals deutlich zu schnell gefahren wird und forderte die Polizei auf, dort Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Der anwesende Polizeibeamte will die Aufforderung als Anregung mitnehmen.

Gesprächsteilnehmer*innen aus dem Kreis der Menschen mit Beeinträchtigungen wiesen zudem darauf hin, dass häufig in den Kurvenbereichen von Ulmen-, Breslauer- und Stettiner Straße geparkt wird und die abgesenkten Bordsteine an den Bürgersteigen damit nicht zugänglich sind.
Die Bürgermeisterin äußerte zu prüfen, ob die Parkraumüberwachung dort präsenter sein könne.

Ich bat darum, bei den Planungen für die Erneuerung der Stettiner Straße die Barrierefreiheit zu berücksichtigen und Maßnahmen vorzusehen, die das Parken im Kurvenbereich verhindern können.

Unser Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung, Herr Möllers, wies darauf hin, dass
– die Belege von Wegen und Plätzen uneben sind und z.T. Absenkungen haben. Das sei besonders für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen problematisch. Weiterhin kritisierte er, dass die „Taktiken Leitstreifen“ auf dem Marktplatz nicht der Norm entsprechen und auch der Blinden und Sehbehindertenverein Schleswig Holstein die betr. Leitstreifen bemängelt hat.
– sich in einigen Bereichen die Situation für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen verbessert habe, z.B an den Ampeln. Gleichzeitig wären aber im gesamten Bereich des Bahnhofes und des ZOB keine Hilfen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen vorhanden.
– die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Menschen mit Beeinträchtigung während des Stadtbuchtfestes 2025 unzureichend war. Hier gab es keine Toilette für Menschen mit Beeinträchtigungen, anders als im Vorjahr.

Eine Teilnehmerin merkte noch an, dass es für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sehr schwer war, auf das Stadtbuchtfest zu kommen, da dort keine Parkplätze entsprechend markierten Parkplätze vorhanden waren.
Der Punkt wurde von der Bürgermeisterung aufgenommen. Diskutiert wurde, ob es günstiger ist, im Bereich des Wendehammers beim Friedhofseingang spezielle Parkplätze vorzuhalten oder im Bereich der Zugangskontrolle, wo der Sicherheitsdienst die jeweiligen Parkberechtigung kontrollieren kann.
Der Polizeibeamte merkte noch an, dass das Falschparken auf Plätzen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität teuer werden kann, insbesondere, wenn abgeschleppt wird.

Für den Bereich Fegetasche wünschte sich Herr Möllers noch einen Umkleideraum für Menschen mit Beeinträchtigungen, der ausreichend groß ist.
Die Bürgermeisterin führte dazu aus, dass der Umkleideraum im Bereich des Gebäudes an der Minigolfanlage entstehen soll. 

Abschießend erwähnte Herr Möllers noch dass er vielfach beratend tätig geworden ist, etwa in Rentenfragen, zum Schwerbehindertenrecht, zur Verbesserung der Wohnsituation, zum Wohngeld sowie zu Behindertenausweisen und Parkberechtigungen.

Im weiteren Verlauf des Rundgespräches ging es noch um die Einladungen, da offenbar viele Menschen mit Beeinträchtigung nichts von der Veranstaltung erfahren hätten.
Die Verwaltung darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Listen über Menschen mit Beeinträchtigungen führen und kann sie deshalb auch nicht gezielt anschreiben. Die Einladung ist über Aushänge und eine Pressemitteilung bekannt gemacht worden. Die Presse hätte aber nicht über den Termin berichtet.
Gleichzeitig war der Termin auch auf der Homepage der Stadt unter Topmeldungen aufgeführt.

Da Pressemitteilungen per Email an die Presse und die Mitglieder der Selbstverwaltung verschickt werden habe ich nachgefragt, ob sie nicht gleichzeitig auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger verschickt werden könnten. Die Pressemitteilungen würden auch häufig Informationen zu anderen Veranstaltungen enthalten.
Auch hier scheint es möglicherweise datenschutzrechtliche Probleme zu geben. Die könnten aus meiner Sicht aber gelöst werden, wenn gleichzeitig mit der Eintragung in eine Adressenliste auch das Einverständnis zu den Datenschutzbestimmungen und zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten erteilt wird. Ein anderer Vorschlag kam von meiner Nachbarin, die anregte, die Pressemitteilungen quasi als Newsletter abonnieren zu können.

Am Ende der Veranstaltung bedankte sich die Frau Bürgermeisterin noch einmal mit Handschlag bei Herrn Möllers.
Dem Dank kann ich mich uneingeschränkt anschließen.
 

Neuer Badesteg an der Fegetasche

Unsere touristische Infrastruktur ist ein wenig in die Jahre gekommen, an einigen Stellen ist sie rott. Das gilt zum Beispiel für die Brücke an der Fegetasche. Sie war am Mittwoch Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich war Donnerstag mit dem Fahrrad unterwegs und habe mir die Brücke noch einmal angesehen. Sie ist völlig zurecht gesperrt.
Über ein Programm zur Förderung des Binnenlandtourismus waren drei Bereiche für eine Aufwertung vorgesehen:
– Der ehemalige Bootsverleih, Verbesserung der Aufenthaltsqualität
– Der Bootshafen an der Schwentine, Hier: eine Aussichtsplattform mit Fotorahmen
– Badestelle Fegetashe, ein neuer Badesteg
Für alle drei Vorhaben lag im Oktober 2025 ein skizzenhaftes Gestaltungskonzept vor.

Aus Kostengründen wurde die Planung zusammengestrichen. In der Sitzung des SteP ging es nur noch um die Brücke an der Baustelle Fegetasche.
Ich habe im Ausschuss die Ansicht vertreten, dass der Umfang der Planung so reduziert wurde, dass ein neuer Ratsbeschluss erforderlich sein könnte, weil der Ausschuss einen Beschluß der Ratsversammlung weder aufheben noch wesentlich abändern könne. Das ginge nur über einen erneuter Beschlusses der Ratsversammlung. Der könnte rechtzeitig vor Ablauf der Förderfrist Ende April  am 29. April getroffen werden.

Die Verwaltung vertrat die Auffassung, dass der „abgespeckt“ Plan sowohl im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wie auch im Hauptausschuss beraten wurde. Zudem habe die Ratsversammlung beschlossen, die Haushaltsmittel in den Haushalt 2026 einzustellen.

Ich habe widersprochen, dass ich dieser Auffassung nicht folgen könnte. Eine Aufhebung oder eine erhebliche Abweichung könne nicht durch die Ausschüsse erfolgen. Der Beschuss der Ratsversammlung könnte so gedeutet werden, aber auch hielte ich für fraglich.

In der Sitzung des SteP am Mittwoch habe ich für meine Argumentation allerdings nur auf die Vorlage zu dem Thema und das im Ratsinformationssystem hinterlegte Gestaltungskonzept zurückgegriffen. Das sah, wie oben erwähnt, drei „Baustellen“ vor. Ich habe später noch einmal den Beschluss der Ratsversammlung vom Oktober 2025 nachgelesen. Dort wurde auf Anmerkung von Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) darauf hingewiesen, dass es nur noch um den Badesteg Bereich Fegetasche geht. Daher muss ich mich jetzt korrigieren. Der Beschlussvorschlag des SteP ist durch den Beschluss der Ratsversammlung gedeckt.

Ich bin für den Erhalt eines Teiles der Badewiese und für den Bau eines neuen Badesteges.
Der Grund für meine Intervention war die Befürchtung, dass bei einem fehlerhaften Verwaltungsgang später bei der Abrechnung der Fördermaßnahme Rückforderungen auf die Stadt Plön zukommen könnten. Das wäre vermeidbar und in Anbetracht der Haushaltslage problematisch. Die Aussage eines Kollegen, dass Fördermittel so schnell nicht zurückgefordert werden, ist nach meiner Erfahrung zwar richtig, wenn man sich die Vergangenheit ansieht. Bedenkt man aber die Finanzentwicklung des Landes Schleswig Holstein, dann würde ich nicht ausschließen, dass zukünftig eventuell auch mal genauer auf die Abrechnung geguckt wird.

Zur Ausgestaltung der Badebrücke gab es dann eine Diskussion im Detail.
Ratsherr Rose (SPD) sprach sich dafür aus, den vorgesehenen Stahlgitterbelag für den Seitensteg, an dem die Paddler*innen anlegen sollen, durch einen Kunststoffbelag zu ersetzen.
Dem habe ich widersprochen. (Siehe Anmerkung nach dem Absatz) Wir haben vor – ich meine 6 Jahren – den Ratsbeschluss „Plastikfreies Plön“ gefasst. Daher verbietet sich dieser Vorschlag schon von selber, weil es Holz oder Edelstahl als Alternative zu Kunststoff gibt.
Anm.: hier lag ich mit meiner Erinnerung an den Punkt falsch. Herr Rose hat sich dafür ausgesprochen, das Abweiserbrett, dass verhindern soll, dass man mit einem Paddelboot unter den Steg kommt, statt aus Holz aus einem Recyclingmaterial aus Holz und Kunststoff zu verbauen.

Der Kunstoffbelag ist an der Stelle einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Dadurch werden Mikro- und Nanoplastikpartikel freigesetzt. Mikro- und Nanoplastik können in den menschlichen Körper aufgenommen werden. Das ist nachgewiesen. Nanoplastik steht im Verdacht, im Körper eine hormonartige Wirkung zu entwickeln. Die sich daraus ergebenden gesundheitlichen Folgen sind noch nicht verläßlich erforscht.
Beide Hinweise – Plastik oder kein Plastik – wurden aufgenommen. Eine Entscheidung wird erst später getroffen.
Ich finde, wenn man das Einbringen von Nanoplastik an einer Badestelle verhindern kann, dann sollte man das tuen.

Ein weitere Punkt war die Frage des Kollegen Schröder (Die Linke, Mitglied in der SPD-Fraktion), ob der neue Steg mit einem Sprungbrett ausgestattet werden könnte. Die Frage ist berechtigt, weil heute wohl vor allem junge Gäste das Geländer der bestehenden Brücke als Sprungturm nutzen.

Die Bürgermeisterin entgegnete, dass ein Sprungbrett dazu führen würde, dort eine Badeaufsicht zu stationären. Die DLRG hat aber aufgezeigt, dass sie die Badestelle dort nicht mehr besetzten kann und aus nachvollziehbaren Gründen an der Badestelle Prinzeninsel festhält.

Nicht zuletzt ging es noch um die Frage der Barrierefreiheit. Der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen hatte in einem Schreiben zurecht darauf hingewiesen, dass die Barrierefreiheit nicht gegeben ist und verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Tendenziell war im Ausschuss die Bereitschaft zu erkennen, die Erreichung des Zieles über eine Matte und einen Wasserrollstuhl sicherzustellen. Dem würde ich auch folgen, bin aber skeptisch, dass das der richtige Weg ist. An der Stelle, wo der Steg ist, geht es relativ weit sehr flach ins Wasser, dann fällte es sehr schnell tief ab.
Wenn wir Wege suchen, das Problem anzugehen, dann werden wir darauf ein Augenmerk richten müssen.
Der Ausschuss zeigte sich aber zuversichtlich, ein Förderprogramm zu finden, um die Realisierung finanziell abzusichern, sofern es im Rahmen des jetzigen Förderprogramms nicht möglich sein sollte.  

Wenn der Haushalt durch den Kreis genehmigt ist, dann wird die Bauleistung ausgeschrieben. Dann wird die Bauleistung an die wirtschaftlichste Anbieterin vergeben. Bei realistischer Einschätzung kann der Bau im Herbst beginnen. Ich freue mich schon darauf, bei der Einweihung 2027 mit ins Wasser zu springen.

Keine Vergrämung der Kormorane am Strandweg, Klimaschutzfond vielleicht irgendwann mal

Gestern, am Donnerstag, tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie. Zu den Themen „Vergrämung der Kormorane am Strandweg“ und „Klimaschutzfond“ gab es kontroverse Diskussionen.

Anm: In Artikel wurden das Abstimmverhalten zu dem Antrag „Vergrämen Kormorane“ korrigiert. Aus der SPD kamen zwei Ja und eine Nein-Stimme.
Außerdem hat die Auto-Korrektur aus Vergrämung „Verbrämung“ gemacht. Auch das habe ich berichtigt.

Die FWG-Fraktion hatte zu dem Thema Kormorane folgenden Antrag gestellt:
„Die Stadt soll gemeinsam mit der UNB (Anm.: Untere Naturschutzbehörde) und dem Land geeignete Maßnahmen zur Vergrämung der Kormorane am Strandweg im Bereich des ehemaligen Bootsverleihs entwickeln und umsetzen, um
– die Ausweitung der Kormorankolonie von der Insel Sterin auf den Uferbereich des Strandweges zu verhindern
– und Einschränkungen für den Strandweg in dessen Funktion als Wander- und Spazierweg zu vermeiden.

Hintergrund des Antrages ist, dass sich die Kormorane die Bäume, die auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs stehen, im letzten Herbst als Ruhebäume ausgesucht haben.
Die FWG – Fraktion befürchtet, dass sich die Kormorankolonie von der Insel Sterin auf das gegenüber liegende Ufer ausweiten wird. Aus den Ruhebäumen könnten dann Nistbäume werden.

Gleichzeitig galt es zu bedenken, dass auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs in diesem Jahr ein Toilettenhaus gebaut werden soll. Der Beschluss wurde gefaßt und Haushaltsmittel stehen bereit, sobald die Kommunalaufsicht den Haushalt der Stadt genehmigt hat. 

Ursprünglich gab es Toiletten im Bootsverleih, die wurden dann durch einen wenig ansehnlichen und nicht barrierefreien Toilettenwagen ersetzt, der eher als Provisorium angesehen wurde, bis dort ein Toilettenhaus entstehen kann.

Die FWG Fraktion befürchtet, dass der Bau endgültig verhindert wird, wenn die Kormorane dort erst nisten. Daher zielte der Antrag darauf ab, die Ausdehnung der Kormorankolonie auf das Ufer des Strandweges so frühzeitig wie möglich zu vermeiden. Eine frühzeitige Vergrämung wird als das mildeste Mittel angesehen. Das hätte den Vorteil, dass später keine Maßnahmen wie das Zerstören der Nester oder der Abschuss der Tiere in Betracht gezogen werden müßten.

Die Bürgermeisterin führte aus, dass sie bereits Kontakt mit der UNB hatte und dazu auch im Ausschuss berichtet habe. Im Bezug auf das Toilettenhaus hätte die UNB keine Genehmigung in Aussicht gestellt. Darauf habe ich angemerkt, dass man dann das Land mit einbinden müßte.

Dazu bemerkte Herr Koop, der vorher über die Entwicklung des Vogelbestandes in Plön berichtet hat, dass das Land ohnehin eingebunden werden müsse.

Es wurde weiterhin dazu ausgeführt, dass die Bäume auf der Insel Sterin Erlen seien, die ohnehin über kurz oder lang abgestorben wären, weil alle Erlen an einem Pilz erkrankt sind oder noch daran erkranken würden. Nach dem Absterben der Bäume würde die Kormorankolonie ohnehin weiterziehen.

Unser Umweltschutzbeauftragter wies darauf hin, dass viele seiner Gesprächspartner*innen dem Kormoran ohnehin als schwarzem Vogel fast schon Hass entgegenbringen. Man solle doch bedenken, dass Plön sich dem Artenschutz verschrieben habe und die einzige Stadt im Bundesgebiet sei, die eine Kormorankolonie im Stadtgebiet hat. Die Kormorankolonie sei eine Attraktion. Eine Vergrämung würde der Zielsetzung der Stadt entgegenstehen.

Mein Kollege Herr Valentin Görg (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Bestand der Kormorane durch den kalten Winter dezimiert sei und er nicht befürworten könne, weiteren Stress auf die Vögel auszuüben.

Die Ausschussvorsitzende Frau Dorit Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass sie davon ausginge, dass die Vögel schon durch die Bauarbeiten am Toilettenhäuschen vergrämt würden und ansonsten sehr schöne Vögel seien.

Dem habe ich dann entgegnet, dass die Vögel sich schon im letzten Herbst von den Spaziergänger*innen nicht gestört fühlten und sich auch durch Klatschen in die Hände (ich habe es probiert) nicht beeindrucken ließen. Es soll sogar Leute gegeben haben, die mit Steinen geworfen haben, ohne dass die Vögel reagiert hätten.
Wenn die Vögel erst auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs nisten, dann wird es nach meiner Einschätzung keine Baugenehmigung mehr geben. Dann werden die Kormorane durch Bautätigkeiten auch nicht mehr vergrämt.

Der Kollege Manfred Rose (SPD) unterstrich in seinem Diskussionsbeitrag, dass der Bau des Toilettenhäuschens doch mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Hier ginge es doch lediglich um die möglichst schonende Vergrämung an einem kleinen, eng begrenzten Ort.

Ansonsten musste ich Frau Dahmke zustimmen. Kormorane sind faszinierende Vögel.
Ich hatte vor vielen Jahren mal das Glück, beim Schnorcheln Kormorane unter Wasser beim Jagen beobachten zu können. Das war schon sehr faszinierend.
Auch die Kormorane, die sich Anfang Februar im Bootshafen an der Schwentine versammelt haben, um dort „Pinguin-Kolonie“ zu spielen, waren sehr interessant anzusehen (Siehe mein Beitrag auf Facebook vom 04. Februar).

Es ging bei dem Antrag wirklich nicht um einen Vernichtungsfeldzug gegen den Kormoran. Es ging darum, ein vielleicht 300 qm kleines Areal kormoranfrei zu halten, um sicherzustellen, dass dort eine barrierefreie Toilette gebaut werden kann.

Am Ende gab es fünf Stimmen für und fünf Stimmen gegen den Antrag. Ein Mitglied der CDU Fraktion hat sich enthalten. Ansonsten stimmten zwei Mitglieder der CDU Fraktion für den Antrag auf Vergrämung, die Kollegin von der FDP stimmte als Mitglied der CDU Fraktion dagegen. Die FWG stand geschlossen zu ihrem Antrag. Bündnis 90/Die Grünen stimmte geschlossen dagegen. Aus der SPD-Fraktion gäbe es zwei Ja- und eine Nein Stimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Klimaschutzfond war ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema. Die Vorlage war sehr schlank gehalten. Einen Beschlussvorschlag gab es nicht.
Der Sachverhalt nimmt mit seinen fünf Zeilen mehr als die Hälfte des Textes der Vorlage ein.
Ich kopiere sie hier einmal in meinen Text:

*Im SUE, damals GUT, vom 07.09.2023 wurde im Rahmen des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen „Prüfung der Einrichtung eines Klimaschutz- und Zukunftsfonds“ die Entscheidung getroffen, dass die Beschlussfassung hierzu bis nach der Beschlussfassung des Haushaltes 2024 verschoben wird.
Im Rahmen der Vorbereitung für den SUE, wurde der Top auf Wunsch der Vorsitzenden erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Es sollen Leitlinien für die Ausgestaltung eines Klimaschutzfonds diskutiert werden.
Im Anhang befinden sich Bespiele, die als Anregung dienen können.“

Die Verwaltung schmettert das Vorhaben mehr oder weniger ab:
„Aus Kapazitätsgründen kann sich die Kämmerei, in Abstimmung mit der Ausschussvorsitzenden, mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme „Einrichtung eines Klimaschutz- und Zukunftsfonds“ in absehbarer Zeit nicht beschäftigen.“

Es ging also im wesentlichen um die Entwicklung von Leitlinien. Im Grunde genommen standen alle anderen Fraktionen dem Ansinnen der Ausschussvorsitzenden ablehnend gegenüber, ohne sich mit Absolutheit gegen einen Klimaschutzfond auszusprechen.

Was genau ist ein Klimaschutzfond? Hier gibt es unterschiedliche Ansätze, aber im Grunde genommen geht es darum, Spenden von Bürger*innen und Unternehmen zu sammeln, um Klimaschutzprojekte vor Ort zu unterstützen. So könnten zum Beispiel Leute, die eine Flugreise machen und den CO2 Fußabdruck üblicherweise über „Atmosfair“ kompensieren, das auch über eine Spende in gleicher Höhe für den örtlichen Klimaschutzfond tuen. Damit würden sie hier vor Ort einen greifbaren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das sehe ich vom Grundsatz her auch, aber die zahlreichen Anlagen zur Vorlage machten klar, dass Klimaschutzfonds üblicherweise von Kreisen, von Großstädten oder Städten mit ihren Umlandgemeinden unterhalten werden. Deren Basis, Spenden einzuwerben, ist deutlich größer als die Basis von Plön mit knapp 9.000 Einwohner*innen.

Außerdem stellt sich zuerst einmal die Frage der Trägerschaft. Die FWG sieht die Stadt hier nicht in der Verantwortung. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Kernaufgabe der Verwaltung. Freie Kapazitäten in der Verwaltung werden nicht gesehen. Zusätzlicher Aufwand zur Erfüllung der Aufgabe wird ebenfalls nicht gesehen. .
Wenn, dann sehe ich als Ratsherr eine Stiftung oder einen Verein als Träger des Fonds. Die Stadt kann dann dem Verein oder der Stiftung beitreten, um den örtlichen Charakter zu unterstreichen.
Hierüber werden wir in der Fraktion und im Ausschuss zu beraten haben. Erst wenn dazu eine Entscheidung getroffen wurde, können wir Förderrichtlinien oder ähnliches im Detail diskutieren.

Die Positionen der CDU- und SPD Fraktion war vergleichbar ablehnend. Daher folgten die Mitglieder des Ausschusses auch dem Antragen von Ratsherrn Rose (SPD), die Debatte zu beenden. Ich hatte beantragt, stattdessen die Rednerliste zu schließen, kam damit aber nicht durch. Gerne hätte ich dem Umweltbeauftragten noch die Gelegenheit gegeben, seinen Diskussionsbeitrag einzubringen.
Ich selber hätte noch vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe Klimaschutzfond zu gründen, wohl wissend, dass die SPD-Fraktion Arbeitsgruppen sehr skeptisch gegenüber steht und auch sonst keine Mehrheit zu erwarten war. Es wäre auch nicht ganz ernst gemeint gewesen, aber mich hätte aber die Reaktion interessiert. Es hat nicht sollen sein.
So wurde der Tagesordnungspunkt ergebnislos beendet.

Ich hoffe, ich habe morgen etwas Zeit, um über die restlichen Punkte und auch über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung zu berichten.

Bebauung der Badewiese an der Fegetasche? Ja, aber:

Die Aufgabe eines Ausschussvorsitzenden ist es, die Themen für die Arbeit im Ausschuss mit der Verwaltung zu koordinieren und den Ausschuss neutral zu leiten. Wenn er einen eigenen Redebeitrag einbringen will, sollte er sich für den Zeitraum die Leitung des Ausschusses an seinen Stellvertreter übergeben. Leider gewinnt man gelegentlich den Eindruck, dass einzelne Ausschussvorsitzende ihre Stellung ausnutzen, um aus ihrer einflußreichen Position heraus ihre eigenen politischen Ziele zu verfolgen. Das geschah meiner Ansicht auch in der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, wenn auch nur sehr unterschwellig. Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Das nehme ich aber jetzt einmal zum Anlass, selber Stellung zu dem betreffenden Thema beziehen, weil es uns nach meiner Einschätzung in diesem Jahr beschäftigen wird.

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bebauungsplans Nr.33, 2. Änderung der Gemeinde Malente“ ging es um die Frage, ob die Stadt Plön Einwände gegen die Planung unserer Nachbargemeinde hat und eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben will. Es gab keine Einwände. Dafür gab es folgende Bemerkung unseres Ausschussvorsitzenden: „Das ist übrigens doppelt so groß wie das, was wir an der Fegetasche planen.“

Diese Äußerung ist auf den ersten Blick scheinbar harmlos, aber es ist unterschwellig eine nicht zum Thema gehörende Äußerung, die darauf abzielt, die mögliche Bauplanung in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken. Die Projekte sich nach meiner Auffassung aber nicht vergleichbar.

Daher möchte ich an dieser Stelle einmal feststellen:

1. Stadtplanung ist ein Prozess, bei dem es nicht darum geht, die letzten Freiflächen zu bebauen.
Es geht natürlich um Bebauung, aber es geht in gleichem Maße auch darum, Freiflächen für die Naherholung zu erhalten. Es geht auch um Themen wie das Stadtbild, Naturschutz und vieles mehr. Bauen ist Verantwortung. Was einmal gebaut wird, steht die nächsten 50 Jahre oder länger.
Freiflächen, die einmal überbaut sind, sind unwiederbringlich verloren. 

2. Seit über einem Jahrzehnt setze ich mich für einen Hotelbau auf der Badewiese Fegetasche ein. Tourismus ist unsere „Industrie“ und ein Bekannter sagte mal: „Lieber 10 Touristen als einen stinkenden Schornstein“. Zugegeben, das ist überspitzt, aber es ist auch etwas daran.

3. Seit vielen Jahren haben Investoren das Grundstück Fegetaschewiese im Visier. Es gibt in Plön nur wenige Freiflächen und die Lage am Strand mit Blick auf den See ist natürlich attraktiv.
Bei der „Plöner Welle“ sollten uns damals die Abstände zwischen den Gebäuden (ich meine mich zu erinnern, dass es 6 Meter waren) als Blickachse von der Straße auf den See verkauft werden.
Ich persönlich mag es nicht, für dumm verkauft zu werden.

4. Die neuesten Planungen für die Bebauung der Badewiese Fegetasche wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 14. Mai 2025 im nicht-öffentlichen Teil behandelt.

Planungen sind erst einmal ergebnisoffene Prozesse. Ich gehe im Folgenden nicht auf die ersten, noch nicht-öffentlichen Planungsideen ein, sondern möchte einmal die Punkte aufführen, die aus meiner Sicht bei der Planung auf der FEgetaschenwiese grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Das wären:

1. Es ist zwingend erforderlich, neben dem möglichen Hotelbau auch ausreichend große Freiflächen für die Naherholung freizuhalten. Dazu gehören für mich auch die Minigolfbahn und der Imbiss.

2. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Hotelbau nur ein Alibi-Bau ist, in dem sich nach und nach Eigentumswohnungen entwickeln. An dieser Stelle kann es aber ausschließlich um ein touristisches Projekt zur Belebung des Fremdenverkehrs gehen.

3. Eine Querfinanzierung durch andere Vorhaben darf keine Voraussetzung für ein Hotelbau sein. Ein Makler für Gewerbeimmobilien hat mir vor einiger Zeit mal gesagt: „Entweder ein Hotel trägt sich dauerhaft selbst oder man läßt die Finger davon.“
Die Logik dahinter kann ich verstehen.

4. Das Argument, man müsse Wohnraum schaffen, ist vielfach ein Scheinargument. Das richtige Argument muss lauten: „Man muß bezahlbaren Wohnraum schaffen“. Daran mangelt es wirklich.
Bezahlbarer Wohnraum wird auf der Fegetaschenwiese nicht entstehen, wenn das Hotel in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollte. Dem wird man entgegenhalten, das sei eine Unterstellung oder das sei gar nicht geplant. Aber wenn wir ein Projekt zulassen, dass sich nicht dauerhaft rechnet, wird genau das geschehen. Niemand wird sagen: „Oh, das hat nicht geklappt, dann reißen wir das Gebäude wieder ab und stellen die Wiese wieder her.“ Viel wahrscheinlicher wird sein, dass gesagt wird: „Wir können das Gebäude doch nicht abreißen, wo es schon mal steht. Lass uns dort Eigentumswohnungen entwicklen.“

Im Frühjahr des letzten Jahres wurde uns von einem Tourismusplaner empfohlen, eine Angebotsplanung zu machen. Ich habe nicht danach gefragt, obwohl ich auch schon davor immer dafür geworben habe. Das bedeutet: Man schafft Baurecht für das, was man will.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann geht man damit auf die Suche nach einem Investor.
Das erspart dem Investor einen langwierigen Planungsprozess, in dem es zu Auseinandersetzungen über die städtebaulichen Ziele und die Planungen selbst kommt. Zerwürfnisse sind ansonsten vorprogrammiert.
Es wäre professionell, das zu vermeiden.

Ich bin gespannt, was in diesem Jahr auf uns zukommt.