Artenvielfalt im Garten

Vielleicht ein guter Vorsatz für das neue Jahr.

Angeblich soll es Stimmen aus der Verwaltung der Stadt Plön geben die behaupten, die Plönerinnen und Plöner würden sich nicht für die Natur interessieren. Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Wer am letzen Donnerstag zum Vortrag: „Mein Garten als Lebensraum – Diversität auf kleinem Raum“ wollte, mußte schon ziemlich früh da sein. Bereits 20 Minuten vor Beginn waren alle Plätze besetzt. Selbst unserem Umweltbeauftragten wurde der Eintritt wegen des Andrangs verwehrt. 

Veranstalterin war die Universitätsgesellschaft, Vortragender war Herr Prof. Dr. Imhoff. Ich habe mir auf dem Handy Notizen gemacht und fasse die nachfolgend grob zusammen, wobei ich vorausschicken muss, dass ich nur einen Teil der Informationen notieren konnte und sie daher nicht vollständig sind. Auch für die Richtigkeit kann ich keine Gewähr übernehmen. 

Kernaussage

Es gibt viele Wechselbeziehungen zwischen Pflanzen und Insekten. Artenvielfalt an Pflanzen bedingt ein artenreiches Tierleben.
Lassen Sie der Natur in ihrem Garten freien Lauf, allerdings immer an der langen Leine. 

Eingangsinformation

In Deutschland gibt es 15.000 Quadratkilometer Gärten. Das entspricht der Größe Schleswig Holsteins und verdeutlicht die Bedeutung von Gärten für den Erhalt der Biodiversität. 

In Deutschland gibt es 550 Arten von Bienen, 3/4 aller Arten bauen Nester im Boden.
50% der Bienenarten gelten als gefährdet,
31 Arten als stark gefährdet.
Von der Kuckucksbiene hatte ich übrigens noch nie etwas gehört. Sie schiebt anderen Bienen ihren Nachwuchs unter, genau so wie die Kegelbiene.

Spinnenarten: Mehr als 1000

Fledermäuse: Wir haben mehr als 25 Arten in Deutschland, in Schleswig Holstein sind es 15.

Kleiner Exkurs:
Die Bedeutung von Bäumen für das Mikroklima wie für das Klima darf nicht unterschätzt werden. Ein kleiner Baum (10 Jahre) hat ca. 10.000 Blätter, ein ca. 60 Jahre alter Baum hat ca. 440.000 Blätter. Nach der Fällung eines Baumes sind Ersatzpflanzung von 3 oder 6 Bäumen jungen Bäumen kein wirklicher Ersatz im Bezug auf die CO2 Bindung wie auf die Filterwirkung (Feinstaub ect.) 

Einzelne Themenfelder:

Nadelbäume sind Lebensraum für Insekten und Vögel, ihre Samen dienen als Nahrung, beispielsweise für Eichhörnchen und Goldhähnchen.

Die Funktionen der Nadelbäume als:
– Brutaufzuchtraum
– Rückzugs und Fluchtraum
Anmerkung: Das hatte ich bisher unterschätzt.

Obstbäume

Obstbäume sind das ganze Jahr über Lebensraum für Insekten und damit ein beständiger Futterplatz für z.B. Meisen

Ihr Obst ist ein saisonales Futter für Tier (und Mensch) 

Sträucher

In Sträuchern finden zahlreiche Vögel ihren Lebensraum, z.B. Rotkehlchen und Zipzalp. Unter anderen wurden als Empfehlung erwähnt:
– Hainbuche
– Weissdorn
– Felsenbirne
– Eberesche
– Stechpalme

Rankende Pflanzen
Empfohlen wurden u.a.:
– Efeu (weil er bis spät in den Herbst eine Nahrungsquelle bietet, aber: Zurückschneiden, bevor er z.B. unter die Dachpfannen wächst – lange Leine)
– Wilder Wein
– Hopfen

Kräuter
Ich konnte nicht als mitschreiben, aber nachfolgend eine kleine Auswahl:

Zwiebelgewächse
– Schneeglöckchen
– Krokus
– Goldstern
– Bärlauch
– Doldiger Milchstern

Frühlingskräuter
– Schlüsselblume
– Veilchen
– Buschwindröschen
– Gelbes Windröschen
– Knoblauchrauke

Blühende Baumscheiben
– Waldsauerklee
– Rundblättrige Glockenblume

Weitere Gewächse, teilweise Vorschläge aus dem Publikum:
– Flachs
– Leinsamen
– Kornrade
– Malve
 -Weidenröschen

Sinnvoll: Samenstände auch über Winter stehen lassen,
z.B. die von:
– Sonnenblume
– Rote Lichtnelke

Letzte Ratsversammlung vor Weihnachten. Entscheidung zur Grundsteuer

Die letzte Ratsversammlung dieses Jahres fand am 11. Dezember in der Marineunteroffizierschule (MUS) statt. Die Offiziermesse bietet nicht nur ein sehr würdigen Rahmen, sie hat auch eine sehr gute Küche. Im Anschluss an die Sitzung gab es noch ein kleines Buffett und die Gelegenheit für interessante Gespräche.

Zur Sitzung selber. Ich gehe in den einzelnen Absätzen zu den Tagesordnungspunkten ein. Die Tagesordnungspunkte, die nur eine untergeordnete Bedeutung haben und reine Formsache waren, erwähne ich nicht weiter. 

Herr Askemper, der Umweltbeauftragte der Stadt Plön, berichtete über seine Gespräche mit der MUS.
Es ging darum, wie die Bedingungen für den Artenschutz auch in der Kaserne verbessert werden können. Dazu wurde gemeinsam mit der MUS ein Plan entwickelt, der verschiedene Maßnahmen enthält. So sollen an 28 Stellen an Gebäuden Nisthilfen für Schwalben, Mauersegler und Fledermäuse angebracht werden. Es wird vorgesehen, den Schilfstreifen „wiederaufzuforsten“ – und mit zusätzlichen Bojen, die Erläuterungen tragen, sollen Wassersportler*innen auf die Maßnahmen zum Schutz der Seenlandschaft hingewiesen werden. Die Soldaten und Soldatinnen der MUS sollen im Rahmen einer Übung dafür sorgen, dass die Bojen an den richtigen Stellen platziert werden.
Herr Aspemper bedankte sich für die hervorragende Zusammenarbeit. 

Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön, Anstalt öffentlichen Rechtes (SWP AöR) wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Zuvor wurden sie im Hauptausschuss beraten. Der Hauptausschuss hat den Mitgliedern des Verwaltungsrates, die von der Stadt Plön in den Verwaltungsrat entsandt wurden, empfohlen, den Wirtschaftsplänen in dem Gremium zuzustimmen. Die Ratsversammlung nahm das zur Kenntnis. 

Die Gebührenkalkulation 2023 für die Straßenreinigung wurde vorgestellt. Ihr wurde einstimmig zugestimmt.
Über die Vorlage zur Gebührenkaltulation 2025 kam es zu einer kontroversen Debatte. Auch wenn die Gebühren stabil bleiben, es gab unterschiedliche Meinungen zu der Information, dass die Gebührenkalkulation jetzt in der Verwaltung durchgeführt werden soll.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen führte aus, dass das aus zwei Gründen problematisch wäre. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass die Verlagerung in die eigene Verwaltung zu Mehrarbeit führt und man vermeiden wolle, dass daraus – möglicherweise in Verbindung mit anderen Aufgaben – die Forderung nach einer Stelle für zusätzliches Personal entsteht.
Gleichzeitig können die Kosten für die externe Beratung in der Gebührenkalkulation mit berücksichtigt werden, die Kosten für eine interne Beratung aber nicht.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, beim alten System zu bleiben, hatte keine Chance auf eine Mehrheit. Darum wurde er dahingehend abgeändert, darüber zu einem späteren Zeitpunkt abzustimmen, wenn die Rahmenbedingungen für die Abrechnung noch einmal geprüft wurden.
Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Der Verwaltungsvorschlag wurde danach mit neun Ja-Stimmen (CDU/SPD/FDP) und fünf Nein-Stimmen (FWG-Plön/Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen.
Das Thema wird möglicherweise bei der Beratung des Haushalts 2025 noch einmal angesprochen.

Die Neufassung der Satzung über die Erhöhung einer Zweitwohnungssteuer in Plön wurde einstimmig beschlossen. Die Satzung mußte der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden.
Mit der Neufassung werden keine zusätzlichen Steuereinnahmen erzielt.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer sollte aus meiner Sicht durchaus im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 diskutiert werden. Durch eine Erhöhung würde die Umwandlung von bestehendem Wohnraum unattraktiver, so dass mehr „regulärer Wohnraum“ zur Verfügung stände. Außerdem wäre eine – wenn auch nicht besonders große -Verbesserung der Einnahmesituation die Folge. 

Die meisten Plönerinnen und Plöner kennen bereits das neue Logo, eines der Ergebnisse des Marken- und Leitbildprozesses der Stadt Plön. Obwohl Teile des Prozesses bereits beschlossen wurden und in der Umsetzung sind, hat die Ratsversammlung jetzt das „Gesamtpaket“ mit 13 Ja- Stimmen bei einer Nein-Stimme (Carsten Gampert, FWG-Plön) beschossen.
Mein Fraktionskollege brachte damit zum Ausdruck, dass er der Ansicht ist, dass der Nutzen des Marken- und Leitbildprozesses in keinem Verhältnis zu den Kosten steht. Auch wenn ich das neue Logo wirklich gelungen finde, kann man über die ein oder andere weitere Maßnahme durchaus geteilter Meinung sein. 

Über die Entscheidung zum Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes im Düwelsbrook Süd habe ich ja bereits am 13. Dezember gebloggt.
http://www.ingo-buth.de/2024/12/13/lippenbekenntnis-zum-natur-und-umweltschutz/
Für mich nach wie vor eine Fehlentscheidung.

Für den Haushalt 2024 musste noch ein Nachtrag beschlossen werden. Es wurden etliche Korrekturen, insbesondere bei den Investitionen vorgenommen. Viele Projekte wurden nicht umgesetzt. Das Land fordert jedoch verbindlich, dass mindestens 60% der Investitionen, die im Haushaltsplan aufgeführt sind, auch erfolgen müssen. In Verbindung mit der Auszahlung der Fehlbedarfszuweisungen für die Jahre 2022 und 2023 sah die Haushaltssituation gar nicht so schlecht aus. Das wird sich in den folgenden Jahren voraussichtlich ändern, wenn die Grundsanierung des Sportplatzes, der Bau einer neuen Obdachlosenunterkunft und der Bau eines Kindergartens ansteht.

Der Stellenplan ist quasi Bestandteil des Haushaltsplanes. Auch zum Stellenplan gab es einen Nachtrag. Da wir von der FWG-Fraktion einen Stellenabbau fordern, der Stellenplan 2024 aber z.B. im Bereich Touristik aufgewachsen ist, haben wir dem Stellenplan 2024 seinerzeit nicht zugestimmt. Daher gab es von der FWG auch keine Stimme für den Nachtrag zum Stellenplan. Im meinem Redebeitrag habe ich deutlich gemacht, dass unsere Ablehnung sich nicht gegen die Person richtet, um die es beim Nachtrag ging. Diese betreffende Stelle wurde von der Diakonie übernommen und wir haben die Stelle bei der Diakonie in der Vergangenheit ohnehin bezahlt. Mir ist durchaus bewußt, dass dieser Personalaufwand und erst einmal nichts kostet. Andererseits haben Stellen die Eigenschaft, sich auf Dauer zu verfestigen, selbst wenn sie erst einmal mit einem KW-Vermerk (Kann Wegfallen) versehen werden. KW bedeutet, dass die Stelle nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin nicht neu besetzt und aus dem Stellenplan gestrichen wird. 

Der Tagesordnungspunkt, der die Bürgerinnen und Bürger Plöns am meisten betreffen wird, positiv wie negativ, stand als letztes auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung,
Der sperrige Name des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern in der Stadt Plön. (Hebesatzsatzung).

Die Umstellung der Grundsteuer auf eine neue Basis war durch einen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich geworden. Die Neuberechnung des Wertes der Gebäude und Grundstücke erfolgte durch die Finanzämter. Der Gesetzgeber hat auch den nachdrücklichen Wunsch an die Städte und Gemeinden gerichtet, durch die Umstellung keine verdeckte Steuererhöhung durchzuführen. Es war von Aufkommensneutralität die Rede. Ziel solle sein, insgesamt nicht mehr Steuern einzunehmen wie vorher. Dazu hat das Land ein Tranzparenzregister erstellt. Dort kann man nachlesen, mit welchen neuen Hebesätze man für die Grundsteuer berechnen muss, wenn man diese Aufkommensneutralität erreichen will.
Für Plön bedeutet das:
Für die Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Flächen) wird der Hebesatz ab 2025 von 380 Prozentpunkten auf 207 Prozentpunkte abgesenkt.
Für die Grundsteuer B (Gebäude und Bauland) wird der Hebesatz ab 2025 von 475 auf 599 Prozentpunkte steigen.
Damit wird die Stadt im Kommenden Jahr nicht mehr und nicht weniger Geld aus der Grundsteuer einnehmen.
Um die Fehlbedarfszuweisungen nicht zu verlieren, muss die Stadt Plön mindestens 202 Prozentpunkte für die Grundsteuer A und 536 Prozentpunkte für die Grundsteuer B.
Das tut sie mit den neuen Hebesätzen.
Was die Sache problematisch macht ist, dass Aufkommensneutralität nicht bedeutet, dass es für Jede und Jeden so bleibt wie es ist. Die Leute, deren Gebäude höher bewertet wurden, weil sie in einer Gegend liegen, in der sich der Wert der Grundstücke und Gebäude in den letzten 60 Jahren überdurchschnittlich gut entwickelt hat, werden mehr zahlen müssen. Anderen werden weniger zahlen müssen. Das wird noch für Unmut sorgen.
Der Umstellung auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätze wurde dann mit acht Ja-Stimmen bei sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ja-Stimmen kamen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und von der FWG (eine von zwei Stimmen). Die Nein Stimmen kamen von der CDU, der FDP und der FWG (eine von zwei Stimmen).
Mein Kollege Carsten Gampert (FWG-Plön) begründete seine Ablehnung damit, dass die Stadt schon seit Jahren über ihre Verhältnisse leben würde. Eine andere Ratsperson begründete Ihre Ablehnung bereits früher in einem Randgespräch damit, dass jede Mehreinnahme, die wir machen, in weitere Projekte fließt, die wir uns eigentlich nicht leisten können.
Ich kann beiden Argumenten ein ganzes Stück weit folgen. Mehr Geld weckt mehr Begehrlichkeiten. Und wir haben an einigen Stellen Geld ausgegeben, wo es auch nach meiner Meinung nicht nötig getan hätte. Das betrifft auch die Aufwüchse im Bereich Personal. Daher vertrete ich schon seit Jahren die Auffassung, dass wir sozialverträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen den Stellenplan vorsichtig reduzieren sollten.
Ungeachtet dessen halte ich es für falsch, in dieser Situation Einnahmen zu kürzen, wenn das Geld ohnehin schon nicht reicht.

Lippenbekenntnis zum Natur- und Umweltschutz?

In der letzten Legislaturperiode lag ein An trag vor, einige der Biotope im Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aus dem Biotopschutz zu entlassen. Das wurde seinerzeit – wenn auch knapp – in der Ratsversammlung abgelehnt. Vorausgegangen war eine Ablehnung im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Danach hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung unter dem Ausschussvorsitzenden (CDU) das Verfahren an sich gezogen und einen anders lautenden Beschluss gefaßt. Letztendlich landete die Frage in der Ratsversammlung.
Nachdem die Verwaltung Anfang des Jahres vorgeschlagen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65/Düwelsbrook Süd wegen vorhersehbarer Erfolglosigkeit aufzuheben, wurde beschlossen, vor dem Aufhebungsbeschluss noch einmal mit dem Investor zu sprechen. Das ist erfolgt.
Danach wurde der entsprechende Beschuss in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gefasst, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz im geplanten B-Plangebiet aufzuheben.
Anschließend wurde das Thema in öffentlicher Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch behandelt. Die Ratsversammlung – sie fand als letzte Ratsversammlung des Jahres – wie bereits im Vorjahr in der MUS statt. Leider fand sich kaum Öffentlichkeit zu der Sitzung ein.

Mit 8 Ja-Stimmen (CDU, SPD, FDP) einer Enthaltung (Die Linke) und 5 Nein-Stimmen (Bündnis 90/die Grünen, FWG) wurde dann beschlossen, den Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beim Kreis zu stellen.

Im Tagesordnungspunkt vorher wurde mit 13 Ja-Stimmen und nur einer Nein-Stimme das Marken und Leitbild beschlossen. Im Leitbild ist ausdrücklich festgehalten, dass die Stadt sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz einsetzt. Für mich passen beide Beschlüsse so nicht zusammen. Eine klare Haltung sieht anders aus. Das klare Bekenntnis zu Natur- und Umweltschutz scheint für einige nur ein Lippenbekenntnis zu sein.

Ich habe dazu den jetzt folgenden Redebeitrag gehalten:

Wir sollen heute beschließen, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aufzuheben.
Diesen Antrag hatten wir in der letzten Legislaturperiode schon einmal vorliegen und abgelehnt.

Ein Investor ist meist im Vorteil. Die Zeit spielt für ihn. Er braucht nur auf die nächste Kommunalwahl warten, eine Schamfrist vergehen lassen und dann mit dem alten Antrag noch einmal antreten

Ein Musterbeispiel dafür steht heute, gerade jetzt, hier auf der Tagesordnung

Dass der Investor das Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung in nicht-öffentlicher Sitzung sucht, ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, auch wenn ich bei einigen Einlassungen schon mit den Ohren geschlackert habe.

Die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung für die heutige Ratsversammlung wurde allerdings auch in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Aus objektiver Sicht sprach seinerzeit nichts dafür, das Thema selber öffentlich zu behandeln. Man ließ die Öffentlichkeit aber außen vor. 

Ob es sich dabei um einen Verfahrensfehler handelt, der durch die heutige Sitzung geheilt wird, kann ich im Moment noch nicht beurteilen. Darüber sollten wir aber heute nicht spekulieren. Das wird die Verwaltung im weiteren Verfahrensgang sicher prüfen. 

Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfohlen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65, Düwelsbrook Süd aufzuheben. Hier wird wieder einmal Zeit und Geld für ein Projekt verschwendet, das so nie kommen wird.

Mal abgesehen von den ganzen taktischen Winkelzügen geht es aber auch um eine Grundsatzfrage und um die politische oder sogar persönliche Glaubwürdigkeit. 

Bauen bzw. Bauen lassen heißt Verantwortung übernehmen.

Was jetzt gebaut wird, steht für die nächsten 50 bis 100 Jahre. 

Für Freiflächen und Biotope gilt umgekehrt: Was weg ist ist weg.

Aufgrund der dokumentierten schlechten Erfahrungen mit dem Baugebiet Düwelsbrook Nord sollten wir meiner Meinung nach die Finger von einem Baugebiet Düwelsbrook Süd lassen.

Der Brief des NABU bezüglich eine Begehung des Neubaugebietes Düvelsbrook Nord am 14. März 2023 , der am 21. November 2024 im Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie erörtert wurde, spricht Bände. Damals, 9 Monate nach der Begehung, lag immer noch kein Protokoll über die bei der Begehung festgestellten eklatanten Missstände vor.
Mittlerweile soll es vorhanden sein.
Die Missstände sind nicht zu leugnen, sie sind nicht nur stadtbekannt, sie sich mittlerweile auch aktenkundig. 

Die Investoren heute sind zum Teil die gleichen wie damals. 
Die Rahmenbedingungen sind die gleich wie damals.
Die Fehler von damals sind systemimmanent.
Die Rahmenbedingungen damals und heute sind fast identisch.
Was genau garantiert uns, dass zukünftig die Vorgaben und Auflagen in Sachen Naturschutz und Ausgleichsmaßnahmen eingehalten werden?
Der Hinweis, dass Stadt oder Kreis ja genauer kontrollieren könnten?
Das funktioniert doch nachgewiesenermaßen seit Jahren nicht. 

Aber es geht noch grundsätzlicher.

Wir haben gerade über den Marken- und Leitbildprozess beschossen.
Die Vorlage beinhaltet auch den Punkt:
Vision und Leitbild.

Im Leitbild steht nichts von einer weiteren Zersiedelung der Landschaft.
Im Leitbild steht auch nichts über Stadtvillen.
Dort steht; ich zitiere kurz: „Bezahlbarer Wohnraum“
Im Planungsgebiet Düvelsbrook Süd entsteht kein bezahlbarer Wohnraum. 

Selbst ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten zwei oder drei Stadtvillen entstehen.
Mit einer Befreiung wären es fünf oder sechs.
Zitat: „bezahlbar“? Nicht für die breite Bevölkerung.

Mit einer Befreiung kann die Bebauung direkt an den Trammer See heranrücken, an einen, Zitat aus dem Leitbild: „einzigartigen, intakten Naturraum“, denn das ist der Trauer See mit Einschränkungen noch. 

Und noch einmal etwas aus dem Leitbild. Die Stadt setzt sich Zitat: „aktiv für den Natur- und Umweltschutz ein“.
Wie genau läßt sich das mit dem Antrag, ein Biotop aus dem Biotopschutz zu befreien, in Übereinstimmung bringen?  

Die Stadt ist seit 2020 Mitglied im Städtebündnis für Biologische Vielfalt und hat am Wettbewerb „StadtGrün Naturnah“ teilgenommen. Es wurde mit dem Label in Silber ausgezeichnet. 

Wie läßt sich der heutige Beschluss, wenn er so zustande kommt, damit verbinden?
Ich meine: gar nicht.
Diejenigen, die nachher mit Ja stimmen, sollten auch gleich mit beantragen, aus dem Städtebündnis für Biologische Vielfalt auszutreten.
Wo bliebe sonst Ihre Glaubwürdigkeit.

Die FWG folgt der Empfehlung der Verwaltung und stellt den Antrag, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan 65 / Düwelsbrook Süd aufzuheben. 

Die FWG-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.

Wie geht es mit den “taktilen Leitstreifen” auf dem Marktplatz weiter?

Am Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP).
Eines der Hauptthemen war die barrierefreie Umgestaltung des Marktplatzes. Dabei ging es in erster Linie um die „taktilen Leitstreifen“, die Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen die Orientierung erleichtern sollen. 

Hier ist es nach meiner Meinung zu einer “Planungshavarie” gekommen. 

Der ursprüngliche Ansatz des barrierefreien Umbaus des Marktplatzes war, das Kopfsteinpflaster zu glätten und für Menschen, die auf den Rollstuhl oder den Rollator angewiesen sind, besser befahr- bzw. begehbar zu machen.
Das Thema wurde ursprünglich durch den Seniorenbeirat in die Diskussion eingebracht. Später hat Ratsherr Schröder (Die Linke/heute als Linker Mitglied in der SPD-Fraktion) darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Umbaus auch ein taktiler Leitstreifen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Blinde berücksichtigt werden müßte. Diese Leitstreifen kennt man gemeinhin als Rillen-Spur, der man mit einem Taststock folgen kann oder als Noppenfeld, das die Menschen mit Sehbehinderung darauf hinweist, dass jetzt z.B. ein Weg abzweigt. 

Unter Berücksichtigung des historischen Stadtbildes wurde nun auf dem Marktplatz ein Leitstreifen geplant und eingerichtet, der aus schwarzem Basalt besteht. Die kleinen Basaltsteine sind in drei Reihen verlegt, weisen aber keine Führungsrillen auf.
Der Beauftragten für Menschen mit Behinderung bemängelt, dass dieser Leitstreifen mit dem Blindenstock nicht zu ertasten sei und der Kontrast zwischen dem schwarzen Basalt und den umliegenden Granitsteinen nicht zu erkennen wäre. Zwei Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, die in der Sitzung anwesend waren, konnten diese Einschätzung bestätigen.

Die Vertreter der Firma erläuterten, dass die Arbeiten so durchgeführt wurden, wie sie ausgeschrieben waren. Die Unterlagen, die ich dazu im Vorfeld der Sitzung eingesehen habe, haben vier Reihen Basalt vorgesehen. Die Reduzierung auf drei Reihen erfolgte später aus technischen Gründen. Das eigentliche Problem würde aber auch durch die nachträgliche Verlegung einer vierten Reihe nicht gelöst. 

Im weiteren Verlauf des Tagesordnungspunktes führte die Firma aus, dass der Kontrast zwischen taktilem Leitstreifen und Pflasterung ausreichend ist und erst richtig wahrgenommen werden könne, wenn die Schleifarbeiten am umliegenden Granitpflaster abgeschlossen sind. Dazu zeigte er auch ein Bild des Leitstreifens, auf der einen Seite mit geschliffenem Granit, auf der anderen Seite mit noch ungeschliffenen Granit. Tatsächlich war hier ein deutlicher Unterschied erkennbar.

Aus der Selbstverwaltung kamen dann Stimmen – u.a. von Ratsherrn Gampert (FWG-Plön) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) – dass die Fachleute aus der Verwaltung und der ausführenden Firma die Selbstverwaltung vor ihrer Entscheidung im Februar auf die Problematik hätten hinweisen müssen.
Die Verwaltung betonte, dass die Selbstverwaltung beteiligt war und den Plänen in der Sitzung des SteP im Februar zugestimmt hätte. 

Ich bin zwar kein Mitglied des SteP, habe aber als Ratsherr an der Sitzung im Februar teilgenommen. Ich kann mich gut erinnern, wie darüber gesprochen wurde, dass die Taktilen Leitstreifen auch zu den Behindertenparkplätzen und zum Eingang der Kirche führen sollen. Leider kann ich mich nicht erinnern, ob wir auch darüber gesprochen haben, wie die Leitstreifen gebaut werden sollen. Aus dem Text des Protokolls der Sitzung geht dazu nichts hervor und aus den sechs Anhängen zum Protokoll lassen sich auch keine Informationen dazu entnehmen. 

Die Verwaltung betonte zudem, dass es sich hier nicht um einen Neubau handelt würde und man die DIN-Vorschrift daher nicht berücksichtigen bräuchte oder dass man auch von den Vorgaben der DIN-Vorschrift abweichen könne, sofern das Ziel auf andere Weise erreicht würde.
Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) begründete allerdings, dass die betreffende Regelung nach ihrer Einschätzung in diesem Fall nicht greifen würde, da die Voraussetzungen für eine Abweichung nicht gegeben sind.
Ich habe angemerkt, dass der § 8 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz– LBGG) hier möglicherweise zum Tragen käme, weil die DIN-Vorschriften auch bei großen Umbauten zu beachten wären. Nach meiner Auffassung haben wir es in diesem Fall mit einem großen Umbau zu tun, aber meine Meinung ist hier nicht maßgeblich. Maßgeblich wäre, was in der Verwaltungspraxis als großer Umbau gilt. 
Allerdings sieht auch der § 8 LBGG vor, dass von der DIN abgewichen werden kann, wenn der Aufwand zu groß ist oder das Ziel auch im gleichen Maße mit einer anderen Maßnahme erreicht werden kann. Ob das Ziel mit den jetzigen Planungen und dem bereits weit fortgeschrittenen Umbau erreicht werden kann, muß geklärt werden.

Zwar können die Mitglieder des Seniorenbeirates und der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen und haben Rede- und zum Teil sogar Antragsrecht, aber ich es zielführend, wenn man zukünftig die Beiräte und die Beauftragten bei größeren Projekten mit einem eigenen Termin in der Verwaltung an Planungen beteiligt und deren Anregungen frühzeitig mit abwägt. 
Das Argument eines Kollegen, dass das zu viel Arbeitsaufwand für die Verwaltung wäre, lasse ich nicht gelten. Unnötiger Arbeitsaufwand ist etwas anderes, aber ich will nicht aus nichtöffentlichen Sitzungen plaudern.

Leider muss man sagen, dass die Verantwortlichkeiten im Moment nicht eindeutig zugeordnet werden können. Allerdings mag ich dem Appell von Ratsherrn Rose (SPD-Fraktion) nicht folgen, jetzt nach vorne zu blicken.
Ich denke, wenn wir solche Planungshavarien zukünftig vermeiden wollen, dann müssen wir uns ganz genau ansehen, was wann an welcher Stelle schief gelaufen ist. Erfahrungsgemäß sind Havarien, und das gilt sicher auch für Planungshavarien, in den meisten Fällen eine Verkettung von verschiedenen Ursachen. Wenn wir herausfinden, was wir falsch gemacht haben und wie wir das künftig vermeiden können, dann können wir mit gutem Gewissen in die Zukunft blicken. 

Um ehrlich zu sein, ich weiß im Moment nicht, wie es weiter geht. Allerdings hat uns eine Plöner Bürgerin angeboten, eine Marktplatzbegehung mit Taststöcken und Simulationsbrillen zu organisieren. Die Simulationsbrillen schränken die Sicht so ein, wie ein Mensch mit vielleicht gerade 20% Sehvermögen die Situation erkennen kann. Ich finde das gut und wäre gerne dabei, denn so könnten wir uns ein eigenes Bild davon machen, was Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen überhaupt wahrnehmen können. 

Ich fand alle Beiträge – auch die sehr kritischen Einwürfe – wichtig. Allein dem Vorwurf, wir würden uns in Plön nicht um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmern, kann ich nicht ganz folgen.
Aber der Einwurf ist in Anbetracht der etwas angespannten Atmosphäre in der Debatte auch verständlich.

SUE, Zuschusswesen und meine Probleme damit

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).

Die wichtigsten Entscheidungen:
– CDU, SPD und Grüne kürzen den Zuschussantrag des Musikzuges um ein Drittel
– Der Antrag für KulturOrtNord wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in voller Höhe genehmigt, obwohl der Verein keinen vollständig ausgefüllten Antrag abgegeben und die Zuwendungen der letzten 4 Jahre nicht abgerechnet hat.
– Mit deutlicher Mehrheit wurde dafür gestimmt, dass Obstbäume weiterhin unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen.
– mehrheitlich wurde entschieden, dass die Verwaltung einen überarbeiteten Entwurf für die Baumschutzsatzung vorlegen soll, der Ausnahme- und Befreiungsregelungen enthält, die „in Richtung des Interesses städtebaulicher Entwicklung gehen“ könnten.

Heute befasse ich mich erst einmal mit dem Zuschusswesen. Die Entscheidungen, die getroffen wurden, habe ich in zwei Fällen nicht mitgetragen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 9 / Unterstützung des Musikzuges
Hierzu lag ein Antrag vor, den Musikzug mit 800,- € Mietzuschuss pro Monat zu unterstützen.
Wir erinnern uns: Der Musikzug war über viele Jahre ein bedeutender Träger der Jugendarbeit in Plön. Mit mehreren Titeln als Deutsche Meister war bundesweit bekannt und ein Aushängeschild für unsere Stadt. Zu zahlreichen Anlässen hat er aufgespielt. So erinnere ich mich gut, dass er nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die neu gestaltete Lübecker Straße gezogen ist. Seine Heimstatt hatte der Verein im ehemaligen Schießstand des TSV Plön unter der Realschulturnhalle. Mit dem Abriss der baufälligen Halle hat sich nicht nur die Situation mit der Hallennutzung durch die Plöner Sportvereine deutlich verschlechtert, auch der Musikzug hat gelitten. Die Proben fanden in verschiedenen Proberäumen verteilt übers Stadtgebiet statt, die Instrumente litten unter den provisorischen Lagerplätzen. Die Coronajahre beeinträchtigten das Vereinsleben. Mitglieder haben den Verein verlassen, es kamen weniger Neumitglieder.
Jetzt hat der Verein die Möglichkeit, von der Marius Böger Stiftung geeignete Räumlichkeiten zu mieten. Räumlichkeiten, die sowohl als Proberäume wie auch als Vereinsheim genutzt werden können. Die Marius Böger Stiftung ist dem Musikzug im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon sehr weit entgegen gekommen. Einen Teil der Kosten kann der Verein selber aufbringen. Trotzdem bleibt eine Finanzierungslücke von 800,- €.
Mein Fraktionskollege Stefan Kruppa und ich haben uns dafür ausgesprochen, dem Musikzug diese 800,- € im Monat zu gewähren. CDU- und SPD-Fraktion hatten sich im Vorfeld abgesprochen. Sie haben beantragt, dem Musikzug für 3 Jahre einen monatlichen Mietzuschuss von 400,- € zu gewähren sowie eine Einmalzahlung von 4.000,- Euro.
Wir haben unseren Antrag aufrechterhalten und die Forderung auf eine Begrenzung auf 3 Jahre aus dem Antrag von SPD und CDU übernommen. Nach diesen drei Jahren wäre neu zu beschließen. Das hätte dem Musikzug zeit gegeben, in ruhige Fahrwasser zu kommen und sich um das „operative Geschäft“ zu kümmern und das Vereinsleben voranzubringen.
Leider konnten wir unsere Kolleg*innen nicht überzeugen diesen weg mitzugehen. Bei zwei Ja- und acht Neinstimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Der Antrag der CDU und SPD wurde dann zur Abstimmung gestellt und mit acht Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (Stefan Kruppa und ich) angenommen. Da die Marius Böger Stiftung nach Auskunft der Bürgermeisterin ein weiteres Entgegenkommen angedeutet hatte, wurde dem Musikzug noch mit auf den Weg gegeben, sich um weitere Förderung zu bemühen. Sollte das nicht klappen, könne der Musikzug noch einmal über eine Erhöhung der Förderung sprechen. 
Ich war enttäuscht. 

TOP 10 / Zuschussanträge Kultur 2025
Im Grunde genommen waren es die üblichen Antragsteller*innen, die Zuschüsse beantragt haben. Dazu gehören das Kulturforum für zahlreiche Veranstaltungen (3000,- €), der Kunstverein (3100,- €) und die Volkshochschule (15.648,- €). Neu unter den Antragstellern ist der KulturOrtNord. Er hat für Konzerte in der Schlossgärtnerei und im Museum einen Zuschuss von 1500,- € beantragt.
Diesen Antrag habe ich sehr kritisch gesehen. Es gab seit 2021 eine mündliche Kooperationsvereinbarung, auf deren Basis die Arbeit des Vereins, beginnend in Corona-Zeiten, gefördert wurde. Diese Vereinbarung sollte nun übergehen in das Zuschusswesen. Es lag zwar ein Antrag vor, der nicht termingerecht eingegangen ist (das war kaum einer der Anträge und vielleicht sollten wir den Termin ein wenig später im Jahr festsetzen), und auch nicht auf dem entsprechenden Vordruck eingereicht wurde. Durch den Umstand, dass das offizielle Formular nicht genutzt wurde, hat der Antragsteller auch nicht die Bedingungen, unter denen ein Zuschuss gewährt wird, Zu den Bedingungen gehört beispielsweise eine zeitnahe Abrechnung.
Mit unseren Zuschüssen sollen Vereine ermutigt werden, Veranstaltungen durchzuführen, indem das finanzielle Risiko für die Vereine reduziert wird. Decken zum Beispiel die Einnahmen aus dem Kartenverkauf und dem Caterina die Veranstaltungskosten zum Teil oder vollständig, dann ist der Zuschuss anteilig oder vollständig zurückzuzahlen.
Wie sich herausstellte, wurden die Zuschüsse für KulturOrtNord aber in den Jahren von 2021 bis 2024 nicht abgerechnet. 
Eine Kostenaufstellung lag zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nicht vor, wurde aber noch einen Tag vor der Sitzung übermittelt.
Auch wenn die Kooperation bisher aus einem anderen Titel des Haushaltes bezahlt wurde, war ich unter diesen Umständen nicht bereit, diesem Zuschussantrag zuzustimmen. Mit drei Stimmen der SPD und einer Stimme von Bündnis 90/Die Grünen wurde der Antrag angenommen. Die Ausschussvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) hatte sich für befangen erklärt. Die CDU (drei Stimmen) und mein Fraktionskollege Kruppa haben sich der Stimme enthalten.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung tagt nächste Woche Mittwoch

Wir werden in der Fraktion noch über die Themen beraten, aber meinePositionen sind relativ klar. Worum wird es gehen?

– Zukunftsorientierte & nachhaltige Weiterentwicklung des touristischen Nutzungskonzeptes im Plöner Bahnhof. Ursprünglich stand unter dieser Überschrift einmal eine millionenschwere Umbaumaßnahme des Plöner Bahnhofes. Davon sind wir wohl erst einmal abgekommen. Für mich ist klar, dass die Stadt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion hat und die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen von der FWG-Fraktion gefordert, dass verschiedenen Optionen für den Umbau vorgelegt werden, um dann eine Entscheidung zu treffen, was gemacht werden soll. Insbesondere habe ich darauf hingewirkt, dass eine der Optionen lediglich die Baumaßnahmen (und Kosten) aufzeigt, die aus Gründen des Arbeitsschutzes unumgänglich sind. Die Tagesordnung der Sitzung ist bereits im Bürgerinformationssystem einsehbar. Leider trifft das für die Vorlage der Verwaltung mit den entsprechenden Vorschlägen noch nicht zu.

– Das gilt auch für den Standort der neuen Obdachlosenunterkunft. Eigentlich ist das Grundstück an der B 76 gegenüber der Gartenstrasse schon länger dafür vorgesehen. Für den Kauf wurde Geld in den Haushalt eingestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Grundstück nicht schon im Eigentum der Stadt befindet. Bisher war vorgesehen, das Konzept „Housing First“ umzusetzen, mit dem die Leute erst einmal von der Straße geholt werden und dann durch gezielte Sozialarbeit wieder in den Alltag integriert werden sollen. Dieses Konzept hat sich an anderen Orten bereits gut bewährt.

– Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierzu gab es bereits im Frühjahr eine Diskussion. Da der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen kein eigenen Antragsrecht hat, wurde ich von den Ausschussmitgliedern gebeten, für ihn einen Antrag zu stellen. Das habe ich dann auch getan. Der Antrag wurde zu einer großen Überraschung dann abgelehnt, auch von Kolleg*innen, die mich darum gebeten hatten. Als Kompromiss wurde auf Vorschlag der Bürgermeisterin beschlossen, erst einmal die Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz abzuwarten und die Belegung der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen den Sommer über zu beobachten, um dann später neu zu beraten und zu entscheiden. Jetzt ist es wohl so weit.
Hierzu gibt es bereits eine Vorlage. Im Zeitraum vom 10.06. bis 31.07. wurden die Parkplatzbelegungen dokumentiert. Als Spitzenwert wurde die Belegung von 6 der 18 Plätze ermittelt. Am Wochenende wurde nicht gezählt.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. Ich persönlich bin der Auffassung, dass zumindest der Parkplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen, der sich auf dem Längsstreifen an der Stadtgrabenstraße befindet, verlegt werden muss, weil er nicht normgerecht ist. Ansonsten bn ich an der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen interessiert. 

– Geförderter Wohnraum. Die SPD Fraktion stellt den Antrag, eine Regelung für den Sozialwohnungsbau zu beschließen. Vor 10 Jahren hatten wir noch ca. 500 Sozialwohnungen in Plön. Heute sind es wohl nur noch 88, also weniger als 80% des alten Bestandes. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sollen nach der Vorstellung der SPD zukünftig bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit über 10 Wohneinheiten 30% der Wohnungen Sozialwohnungen sein.
Das ist natürlich ein Spagat. Einerseits müssen Investoren gefunden werden, die diese Forderung in einem städtebaulichen Vertrag akzeptieren, andererseits ist es eine gesellschaftliche Aufgabe, auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnmöglichkeit in der Stadt zu bieten und steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Ich persönlich könnte mir eine solche Lösung vorstellen, gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob sich für den Vorschlag eine Mehrheit finden wird. Vielleicht läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.

– Spannend kann es auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden. Dort steht der „Bebauungsplan 65, Düvelsbrook Süd“ zur Beratung über das weitere Vorgehen auf der Tagesordnung. Ohne in die nicht-öffentlichen Details zu gehen, aber meine persönliche Meinung (die nicht mit der Meinung meiner Kolleg*innen aus der Fraktion übereinstimmen muss): – ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Bebauungsplan jemals zur Genehmigungsreife gebracht werden kann, weil sich in dem Gebiet mehrere geschützte Biotope befinden.
Bereits beim unmittelbar angrenzenden Baugebiet Düvelbrook Nord wurden vom Investor und von Bauherren Auflagen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht oder nur teilweise umgesetzt. Unter Tagesordnungspunkt 12 (öffentlich) des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 21. September ist ein Schreiben des NABU einsehbar, in dem die Versäumnisse und Verstöße dokumentiert sind.
Ein Protokoll des Ortstermins von Kreis- und Stadtverwaltung liegt nach meinem Kenntnisstand noch nicht vor.

Vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wurde am 05. April 2023 in der Ratsversammlung öffentlich darüber abgestimmt, ob der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden solle, „drei Biotope von den Regelungen der bundes- und landesrechtlichen Schutzvorschriften auszunehmen.“
Die Ratsversammlung hat das mit knapper Mehrheit (10 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.)

Die Verwaltung hat danach folgerichtig empfohlen, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan aufzuheben. Aus meiner Sicht wäre das die logische Konsequenz gewesen.
Dass das Thema erneut auf der Tagesordnung auftaucht werte ich als Versuch, es nach der Kommunalwahl doch noch einmal zu versuchen. Vielleicht klappt es ja jetzt.
Nach meiner Meinung ist aber jede weitere Beschäftigung mit dem Thema rausgeschmissene Zeit (Arbeitszeit der Verwaltung) und damit auch rausgeschmissenes Geld (Steuergeld).

Was ich davon halte – und an meiner Meinung hat sich nichts wesentliches geändert -habeich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlung am 05.04.2023 unter dem öffentlich behandelten TOP 11 gesagt. Meine Aussage ist im Protokoll nachzulesen. Der Einfachheit halber habe ich es aber hier hineinkopiert und nachträglich einige Ergänzungen eingefügt, um einige missverständliche oder falsche Passagen klarzustellen. Ich will nicht auf die Protokollführung schimpfen, zumal es gut sein kann, dass ich in meinem Redebeitrag im Eifer des Gefechtes auch einige Fehler gemacht habe.
 
„Ratsherr Buth leitet ein, . … Argumente, die hier zum Teil sehr langatmig angeführt wurden, sind zum Teil nicht zutreffend. Wenn hier behauptet wird, wir haben eine fast durchgehende Wohnbebauung am Ufer des Trammer Sees, vom Osterterp bis zum Düvelsbrook Nord, so ist das einfach falsch. Von der Trammer Furt bis zum Düvelsbrook Nord haben wir ein weitgehend naturbelassenes Ufer, und diese Ufer wird beeinträchtigt durch das Baugebiet Düvelsbrook Nord. Und zwar aus einen Grund: Weil die Ausgleichsmaßnahmen, die dort vorgesehen waren, von den Anwohner:innen und Anwohnern nicht eingehalten wurden. Bei den Akteuren, die mit dem Baugebiet Düvelsbrook Nord verbunden sind, handelt es sich im Wesentlichen um die Akteure, die jetzt auch das Baugebiet Düvelsbrook Süd entwickeln wollen. Er hat Zweifel, ob wirklich die erforderliche Zuverlässigkeit vorhanden ist, das sensible Biotop in die Hände der Leute zu geben, die bereits bei dem anderen Baugebiet sich ganz offensichtlich nicht an die Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen gehalten haben. Das eigentliche Problem ist folgendes: Es existiert ein (nachträgliche Einfügung von mir: „Aufstellungsbeschluss für einen“) Bebaungsplan; dieser wurde beschlossen und ermöglicht die (Nachträgliche Anmerkung von mir: „zukünftige“ Bebauung. Die bleibt auch weiterhin so bestehen, auch wenn kein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beantragt wird. D. h., es könnte dort zwei bis drei Stadtvillen entstehen, was in etwa dem entspricht, was mit dem (nachträgliche Einfügung von mir: Aufstellungsbeschluss) für den B – Plan beschlossen wurde. Wenn nunmehr die Befreiung aus dem Biotopschutz durchgesetzt werden kann, könnten dort zusätzliche zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das geht aus der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung ja auch hervor. Um überhaupt eine Befreiung aus dem Biotopschutz erreichen zu können, muss (nachträgliche Einfügung von mir: es) ein übergeordnetes öffentliches Interesse an den Vorhaben geben. Dieses übergeordnete öffentliche Interesse ist in der Vorlage weder genannt noch begründet. Von daher bleibt der Kreisverwaltung in Form der UNB gar nichts anderes übrig, als einen Antrag der Stadt abzulehnen. Hinzu kommt, dass die UNB bereits in Vorgesprächen verlautbart hat, das s eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Hinweis, dass keine Kosten entstehen, ist auch falsch. Das überwiegende öffentliche Interesse begründen zu müssen, bedarf eines hohen Maßes administrativer Qualität, was eine ganze Menge an Verwaltungsarbeit erfordert. Wenn der Antrag an den Kreis geht, wird er abgelehnt, was sodann das verwaltungsgerichtliche Verfahren anstößt. Da das Verfahren Arbeitszeit- und Kraft bindet, entstehen an die dieser Stelle Kosten. Insoweit bezeichnet er ein Festhalten an der Antragstellung als unverantwortlich und bittet die Anwesenden, sich seinen Überlegungen anzuschließen.

Das schöne an ausführlichen Protokollen ist ja, dass man nachvollziehen kann, wer wann welche Position bezogen hat. Damit läßt sich auch später die politische Verantwortlichkeit für Entscheidungen klar zuordnen.  

Noch vier Sitzungen bis Weihnachten

Das Jahr geht zu Ende. Bis Anfang Dezember werden noch alle Ausschüsse tagen, am 11. Dezember tritt die Ratsversammlung zusammen. Die „Weihnachtssitzung“ der Ratsversammlung wird übrigens in der Marineunteroffizierschule stattfinden. 

Als erster Ausschuss wird der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am Donnerstag dieser Woche um 18:30 in der Aula am Schiffsthal zusammenkommen.
Für mich sind die Schwerpunktthemen:

– Der Antrag des Musikzuges auf finanzielle Unterstützung für die Anmietung eines Vereinsheims. Durch den Abriss der „Realschulturnhalle“ hat der Musikzug sein Vereinsheim verloren. Seither leidet der Vereinsbetrieb. Es gibt derzeit keinen wirklich geeigneten Übungsraum, die Instrumente werden an verschiedenen Orten und nicht immer unter guten Bedingungen gelagert, das Vereinsleben leidet. Darunter leidet die Mitgliederzahl des bundesweit bekannten und anerkannten Musikzuges. Jetzt gibt es die Möglichkeit, einen geeignete Räumlichkeiten von der Marius Böger Stiftung anzumieten. Dazu wird ein Mietzuschuss in Höhe von 800,- € monatlich beantragt.
Unter den Kolleg*innen gibt es unterschiedliche Meinungen, aber ich persönlich tendiere dazu, dem Antrag zuzustimmen.

– Zuschussanträge Kultur 2025. Anträge wurden gestellt vom Kulturforum, Kunstverein, der Volkshochschule, der Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz, dem Verein KulturOrtNord und der Open Dance Experience
Die ersten vier wurden bisher gefördert und die Anträge sind aus meiner Sicht mit kleinen Einschränkungen in Ordnung. Ob ich für die Förderung des KulturOrtNord meinen Finger heben werde, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Zu dem Antrag habe ich eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Auf die Antworten warte ich noch. Da es seit Jahren ein Grundsatz ist, keine Veranstaltungen privater Veranstalter*innen zu fördern, werde ich dem Antrag der Open Dance Experience voraussichtlich nicht zustimmen. Weichen wir von dem Grundsatz ab, müssten wir im Rahmen der Gleichbehandlung auch andere Veranstaltungen privater Anbieter unterstützen.
Ich trete grundsätzlich für eine strikte Ausgabendisziplin ein. Gleichzeitig habe aber auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, die Axt nicht an die Veranstaltungen zu legen, die Plön lebens- und liebenswert machen und zu einer positiven Außendarstellung beitragen. Auch wenn das Einsparpotential gering ist kann dass nicht heißen, rauszupulvern was drin ist.
Ein strenger Maßstab ist und bleibt das Maß der Dinge.

– Baumschutzsatzung. Zum Zeitpunkt, als die Baumschutzsatzung erstellt wurde, habe ich mich vehement dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht mit aufgenommen werden. Seinerzeit stand ich relativ alleine auf diesem Standpunkt. Mittlerweile habe ich meine Meinung zu dem Thema geändert. Einige Kolleg*innen haben das wohl auch. Die CDU-Fraktion hat den Antrag gestellt, Obstbäumen den Schutz zu entziehen. Da es mit dem Schutz alter, großer Obstbäume offenbar in der Zeit seit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung keine Probleme gegeben hat, werde ich der Empfehlung der Verwaltung folgen und dafür stimmen, den Schutzstatus nicht aufzuheben.
Zudem soll die Baumschutzsatzung nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion so geändert werden, dass Genehmigungen für Baumfällungen aus Gründen des Städtebaus erleichtert werden. Auch hier sind nach meiner Kenntnis bisher keine Bauvorhaben auf Basis der Baumschutzsatzung verhindert worden. Im Fall der Birken in der Stettiner Straße, für deren Fällung ich mich seinerzeit eingesetzt habe, wurde ein Kompromiss erzielt, mit dem nach meiner Wahrnehmung alle gut leben können.
Auch im Bezug auf den Städtebau sehe ich keine Veranlassung, an der Baumschutzsatzung etwas zu ändern.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagt am Mittwoch in der Woche darauf, gleiche Zeit, gleicher Ort. Worum wird es gehen?
Dazu in einem späteren Beitrag mehr.

Wie klamm ist Plön?

Im Hauptausschuss am Montag ging es im TOP 8 um die Haushaltsgenehmigung und das weitere Haushaltsverfahren. Der Haushalt für das Jahr 2024 wurde Ende April in der Ratsversammlung beschlossen. Weil Plön unterfinanziert ist und sogenannte „Fehlbedarfszuweisungen“ vom Land erhält, um seine Aufgaben zu erfüllen, ist die Stadt verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. Diese Vorgaben sind im Haushaltskonsolidierungserlass des Landes festgehalten.
Weil die Stadt Fehlbedarfszuweisungen erhält, muss der Haushalt durch die Kommunalaufsicht des Kreises genehmigt werden.
Ohne genehmigten Haushalt darf die Stadt nur Ausgaben tätigen, die gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart sind. Das ist die haushaltslose Zeit.
Die haushaltslose Zeit 2024 endete Anfang August, als die Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht erteilt wurde.

Für den Haushalt 2024 wurden die Konsolidierungsbemühungen durch die Kommunalaufsicht ausdrücklich anerkannt. Daher wurde der Haushalt 2024 ohne Auflagen und Einschränkungen genehmigt. Zu den Konsolidierungsbemühungen, die anerkannt wurden, zählt aus meiner Sicht die Anhebung der Grundsteuer B. Das ist der gute Teil der Nachricht. 

Die schlechte Nachricht ist, dass wir angehalten sind, die vorgegebene Umsetzungsquote von 60% der im Haushalt vorgesehenen Investitionen nach Möglichkeit zu erreichen. Dazu werde wir einen Nachtragshaushalt 2024 aufstellen müssen. Im Nachtragshaushalt sind Korrekturen zum Haushalt zu berücksichtigen. Viele Ausgaben, die geplant waren, werden dieses Jahr nicht mehr getätigt werden können, weil entweder die Zeit schon so weit fortgeschritten ist, dass die Umsetzung nicht mehr erfolgen kann oder weil die Planungen die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) noch nicht erreicht haben. Eine Bereinigung des Haushaltes 2024 um die Maßnahmen, die keine Chance auf Realisierung haben, ist geeignet, um der 60% Vorgabe näher zu kommen oder sie vielleicht sogar zu erreichen. Die Erstellung des Nachtragshaushaltes ist eine Arbeit, die die Kämmerei zusätzlich zu stemmen hat. Sie hat parallel dazu den Jahresabschluss 2023 zu erstellen. Ohne das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 wird es weder eine Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2024 noch eine Genehmigung des regulären Haushaltes 2025 geben.

Damit aber nicht genug. Die Stadt hat für 2025 und 2026 die Finanzierung mehrerer Maßnahmen beschlossen, die über so genannte Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden sollen.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 3.908.000,- €.
Die Kommunalaufsicht hat die Vorgabe gemacht, diese Summe ist um 40%, also um 1.563.200,- € zu kürzen.
Die Maßnahmen, die über Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt werden sollen, sind im Einzelnen:

1. Sportplatz Schiffsthal / 2025: 2.370.000,- €
2. Neubau KiTa / 2025: 390.000,- € / 2026: 200.000,- €
3. Anschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof mit Winterausrüstung und Straßenkehrmaschine / 2025: 370.000,- €
4. Gerätewagen Logistik für die Feuerwehr / 2025: 350.000,- €
5. Maßnahmen zur Städtebauförderung / 2025: 198.000,- €
6. Erneuerung eines Ölabscheiders im Baubetriebshof / 2025: 30.000,-

Die Kämmerei schlägt vor, im Nachtragshaushalt 2024 alle Verpflichtungsermächtigungen zu streichen bis auf den Sportplatz Schiffsthal, und den Gerätewagen für die Feuerwehr.
Diesem Vorschlag folgten die Mitglieder des Hauptausschusses einstimmig.

Die Sanierung des Sportplatzes hat mittlerweile die Leistungsphase drei (Entwurfsplanung) erreicht. Durch die Verpflichtungsermächtigung, die ja bestehen bleibt, ist die Sanierung nach meiner Einschätzung schon so gut wie „in relativ trockenen Tüchern“, genau wie der Gerätewagen für die Feuerwehr. Ich persönlich stehe zu beiden Entscheidungen.

Die anderen Maßnahmen sind aber auch nicht vom Tisch. Sie können in den Haushalt aufgenommen werden, wenn der Bedarf nach wie vor besteht und die Investitionen entscheidungsreif sind.
So ist der Bedarf für den Bau einer KiTa nach aktueller Lage gegeben. Derzeit konzentrieren sich die Planungen auf dem Standort „Katholische Kirche“. Allerdings gehen die Gespräche nicht so schnell voran, wie man sich das nach der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie, in der der Beschluss gefasst wurde, erhoffen konnte. Es gibt nach wie vor noch offenen Fragen. Leider ist der Ausschuss damals nicht meinem Antrag gefolgt, parallel zu dem Standort „Katholische Kirche“ auch den Standort Ölmühlenallee weiter zu betrachten. Nach meiner persönlichen Einschätzung wird der Bau der KiTa noch länger auf sich warten lassen.
Auch die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof ist damit noch nicht vom Tisch. Sie kann regulär in den Haushalt 2025 aufgenommen werden. Vielleicht wäre hier noch einmal zu prüfen, ob der Ersatz 2025 zwingend erforderlich oder eher wünschenswert ist oder ob es ggf. kostengünstigere Lösungen gibt.
Die Städtebauförderung liegt mir sehr am Herzen und mit Herrn Freudenreich haben wir jetzt einen Stadtplaner als Fachbereichsleiter, dem die Stadtplanung sehr am Herzen liegt. Er hatte am Montag seinen ersten Arbeitstag und wird nach einer Einarbeitungszeit sicher die richtigen Schwerpunkte setzen können. Darüber hinaus hängen Maßnahmen der Städtebauförderung immer auch mit der Verfügbarkeit von Fördermitteln zusammen.
Der Ölabscheider im Bauhof ist – wie die Diskussion ergab – aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe verpflichtend und könnte dann über den Nachtragshaushalt oder den Haushalt 2025 beschafft und eingebaut werden.

Das hört sich am Ende dann doch nicht so schlimm an wie gedacht. Allerdings ist die Prognose, die in der Haushaltsgenehmigung aufgezeigt sind, eher düster, wenn man die Ergebnisrechnung betrachtet. Bis Ende 2022 sind Defizite in Höhe von 5.879.000,- € aufgelaufen. Für 2023 wird ein Fehlbetrag von 3.591.600,- € erwartet. Diese Summe wird nach neuestem Stand – so zumindest die Diskussion in der Sitzung – deutlich niedriger ausfallen oder sogar ausgeglichen sein.
Berücksichtigt man das, dann werden die Defizite bis Ende 2026 nicht auf noch angegebene 18.989.000,- € steigen, sondern „bloß“ auf 12.397.400,- €.
Das Eigenkapital – Ende 2023 in Höhe von 7.612.000,- € – wird Ende 2027 aufgezehrt sein und mit einem Minus  von 2.499.000,- € vorausberechnet.
Auch wenn die Prognosen nicht punktgenau sind und ungenauer werden, je weiter sie in die Zukunft gerichtet sind, die Tendenz ist eindeutig.

Zu guter Letzt: Die Verschuldung Anfang 2024 wird mit 11.295.000,- € angegeben.
Ende 2024 wird sie voraussichtlich 18.413.000,- € betragen. Auf alle Plönerinnen und Plöner umgerechnet sind das pro Kopf 1.263,- € am Anfang und 2059,- € am Ende des Jahres 2024.

In Folge der Entwicklung müssen wir uns aber schon ernsthafte Gedanken machen, wie wir unsere Ausgaben begrenzen wollen, ohne uns kaputtzusparen. 
Mir ist völlig klar, dass wir selbst bei der Streichung aller freiwilligen Leistungen auf Dauer keinen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen werden. Das kann aber kein Argument dafür sein, so weiterzumachen wie immer.
An vielen Stellen sehe ich Einsparpotential. In den letzten Monaten hatte ich gelegentlich das böse Wort „Dezemberfieber“ gebraucht, nicht immer zur Freude meiner Gesprächspartner*innen.
Das Dezemberfieber ist ein Ausdruck im Amtsjargon für wenig sparsames Haushaltshandeln zum Ende des Jahres. Früher zumindest wurde vielfach zum Jahresende schnell Geld ausgegeben, weil es noch im Titel war. Ziel war, kein Haushaltsmittel zurückgeben zu müssen, weil man für die folgenden Haushaltsjahre Kürzungen seines Titels befürchtete. 

Wenn ich mir den Tagesordnungspunkt 6 (Standortanalyse Plön) ansehe, dann sehe ich da zumindest Grundmuster des Dezemberfiebers. Dazu später vielleicht noch einen eigenständigen Beitrag.

Auch zum Tagesordnungspunkt 8 (Haushalts- und Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und folgende) werde ich mich voraussichtlich noch äußern. Dabei ging es um einen Antrag der FWG-Fraktion, in den kommenden Jahren die bevorstehenden Zurruhesetzungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung zu nutzen, um den Stellenumfang sozialverträglich und ohne berufsbedingte Kündigungen um 6% zu reduzieren.





Wer ist Schuld am Stillstand beim Bauprojekt Gänsemarktviertel?

In den Kieler Nachrichten vom 08. August 2024 wurde auf Seite 25 über den Stillstand des Neubauprojektes „Gänsemarktviertel berichtet.
Die Autorin des Artikels schreibt: „Das Gänsemarktviertel stockt also durch einen Verwaltungsakt,  der offensichtlich viel Zeit kostet.“ Danach zitiert sie den Vertreter (Herrn Mergel) der Investorin (die Firma H-Projektierung): „Wir stecken in den Fängen der öffentlichen Verwaltung mit Fristen und hoher Absicherungsmentalität.“

Nach meiner Meinung entsteht dadurch der Eindruck, dass der Verwaltung der schwarzen Peter zugeschoben und öffentlich Druck ausgeübt werden soll. So einfach sollte man es sich nicht machen.
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Tatsächlich bewerte ich die Sache etwas anders.

Für den Verzug gibt es laut dem Zeitungsbericht
zwei Probleme:

1. Eine Baulast, die der Erteilung einer Baugenehmigung entgegensteht. Der Investorin ist es dem Anschein nach bislang nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung bezüglich einer Baulast zu finden. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers oder einer Grundstückseigentümerin. Da hier von einer „nachbarschaftlichen Baulast“ geschrieben wird, könnte es sich möglicherweise um ein Problem zu handeln, das zwischen der Firma H-Projektierung und dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zu lösen ist. Allerdings darf der Kreis keine Baugenehmigung erteilen, solange eine Baulast auf dem Grundstück liegt, die dem Bauantrag entgegensteht.
Details sind mir nicht bekannt, aber auf Grundlage des Artikels der Kieler Nachrichten sehe ich hier eher ein Problem, das nach meiner Meinung ausschließlich durch die Investorin zu lösen ist.

2. Eine fehlende Ausführungsplanung. Die Ausführungsplanung legt fest, wie und in welcher Qualität – in diesem Fall der Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße „Am Schwanensee“ – ausgebaut wird. Schwere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Müllabfuhr und Krankenwagen müssen den Weg befahren können, ohne ihn zu beschädigen und ausreichend Platz zum Rangieren haben.
Das kann nach meiner Überzeugung aber nur auf Basis einer Ausführungsplanung sichergestellt werden, die den Richtlinien zur Anlage von Straßen entspricht.
Es reicht nach meiner persönlichen Auffassung nicht aus, dass die Investorin zusagt, den Müllfahrzeugen, der Feuerwehr, Krankenwagen und Fußgänger*innen auf einem neu zu schaffenden Weg Platz einzuräumen.

Ich könnte hier sehr ins Detail gehen, aber da es sich um nicht-öffentlich beratene Vertragsangelegenheiten handelt, tue ich das nicht.

Es ist aber kein Geheimnis, dass es grundsätzlich drei Optionen und verschiedene Varianten für die Finanzierung, den Bau und den Unterhalt (Folgekosten) geben könnte:

Erstens. Es entsteht ein Privatweg. Das Risiko liegt dann ganz bei der Investorin.
Aus städtebaulicher Sicht sehe ich ohnehin kein zwingendes städtebauliches Erfordernis für einen öffentlichen Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße “Am Schwanensee”.
Die Ausführungsplanung, der Bau und die Folgekosten wäre in diesem Fall allein in der Verantwortung der Investorin.

Zweitens: Der Weg wird von der Investorin gebaut und dann als öffentlicher Weg an die Stadt übergeben.
In einem solchen Fall sollte es selbstverständlich sein, dass die Stadt darauf achtet, dass der Weg so gebaut ist, dass er der Richtlinie zur Anlage von Straßen entspricht. Damit ist das Risiko im Bezug auf Nachbesserungen und Folgekosten für die Stadt deutlich besser kalkulierbar. Ich würde hier auch eher von Risikominimierung als von „Absicherungsmentalität“ sprechen.

Drittens: Die Stadt baut den Weg selber. Das wäre eine Investition in fremdes Eigentum und wohl rechtlich auch nicht zulässig, außer, die Investorin überträgt der Stadt vorher die Flächen. Aus meiner Sicht sprechen vier Argumente gegen diese Lösung. Zum ersten müsste die Stadt den Weg Kreditfinanzieren, zum zweiten läge das volle finanzielle Risiko für Kosten und Folgekosten bei der Stadt, zum dritten wäre die Umsetzung des Wegebaus von der Haushaltsaufstellung der Stadt und der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Kommunalaufsicht abhängig und nicht zuletzt wäre eine Koordinierung der Bauarbeiten erforderlich, was zu weiteren Reibungsverlusten und Verzögerungen führen könnte.
Damit würde man das Verfahren nach meiner Einschätzung tatsächlich weiter in die Länge ziehen. Daran kann aber niemandem gelegen sein.

Ich wünsche mir schon, dass das Bauvorhaben jetzt zügig in die Umsetzung geht, sofern die berechtigten Interessen der Stadt berücksichtigt werden und die nachbarschaftlichen Hinderungsgründe aus dem Weg geräumt sind.

Abschließend möchte ich aber dennoch betonen, dass ich mit dem Bauvorhaben als Ganzem nicht wirklich glücklich bin. Hier soll jetzt ein massiver Riegelbau entstehen. Genau das sollte mit dem Bebauungsplan eigentlich verhindert werden. Die ursprüngliche Absicht war es, dass hier ein Baugebiet entwickelt wird, das sich am kleinteiligen Stil des Gänsemarktes orientiert. Die seinerzeit vom Kreis geäußerten Bedenken zu den Formulierungen im Bebauungsplan wurden aber nicht berücksichtigt.

Nach meiner ganz persönlichen Meinung wird den Bausünden in Plön jetzt eine weitere hinzugefügt.

Durch den Bebauungsplan besteht aber ein Baurecht für die Investorin.
Ich habe Änderungen am Bebauungsplanes in der Vergangenheit mitgetragen, da das Kind aus meiner Auffassung ohnehin in den Brunnen gefallen ist.
Was ich nicht mittragen werde ist eine Übertragung des Risikos von der Investorin auf die Stadt. 

Aufgeheiztes Sitzungsklima zum Thema Klima

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am 04. Juli 2024 gab es zwei Tagesordnungspunkte, die sich mit dem Klimaschutz befasst haben.

Um es gleich klarzumachen, bevor ich hier möglicherweise von der falschen Seite vereinnahmt werde, hier ein klares Statement. Die Veränderungen des Klimas, die wir gerade erleben, sind nach meiner festen Überzeugung durch den Menschen verursacht. Geht es so weiter, werden wir echte Probleme bekommen. Die Starkregen- und Hochwasserereignisse, die wir gerade vor allem in Süddeutschland erleben, sind harmlos gegen das, was uns eventuell noch bevorsteht. Darum bin ich überzeugt, dass wir zügig und wirksam gegen den Ausstoß von Klimagasen vorgehen sollten. Nicht überzeugt bin ich von überflüssigem Aktionismus. In der Ruhe liegt die Kraft.

Zum Klimaschutz gibt es jetzt gleich drei Untersuchungen in Plön:

1. Die Erstellung einer Kälte und Wärmeplanung (KWP) ist in Auftrag gegeben. Sie ist der aus meiner Sicht der entscheidende erster Baustein für die Umsetzung der Wärmewende. Diese Maßnahme unterstütze ich. Sie ist auch alternativlos, weil sie für Plön durch ein Landesgesetz vorgeschrieben ist. Entsprechend der Bundesgesetzgebung wäre Plön überhaupt nicht verpflichtet, eine KWP zu erstellen.
Die Information über den Sachstand erfolgte in der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 7,
„Start der kommunalen Wärme- und Kälteplanung – ZeitGrad stellt vor.“
Die Abgabe der KWP beim Land sollte ursprünglich bis Ende Dezember 2024 erfolgen, der Termin wurde auf Anfang 2025 geschoben. Nach der Präsentation des Büros ZeitenGrad gibt es für mich zwei Aspekte, die es weiter genau zu beobachten gilt:

Erstens: Die KWP kann als Satzung, also als städtisches Gesetz, beschlossen werden. Sie muß aber nicht als Satzung beschlossen werden. Hier ist noch herauszuarbeiten und zu bewerten, was das für unsere Bürger*innen bedeuteten würde und ob der Beschluss einer Satzung tatsächlich sinnvoll ist.

Zweitens: Auf welchen Flächen sollen die Anlagen gebaut werden, die für den Betrieb eines Nahwärmenetzes erforderlich sind. Diese Anlagen müssen, um größere Wärmeverluste auf dem Transport der Wärme zu vermeiden, möglichst dicht an dem Bereich bebaut werden, der mit einem Nahwärmenetz versorgt werden soll. Im Moment kann ich mir nur wenige Flächen vorstellen, die dafür geeignet sind und auch tatsächlich dafür zur Verfügung stehen.
In dem Zusammenhang ergibt sich eine weitere Fragestellung. Regenerative Wärme aus Sonnenenergie steht im Sommer im Überfluss zur Verfügung, aber leider nicht im Winter, wenn sie benötigt wird.
Damit könnte zu den Systembestandteilen auch ein Großwärmespeicher gehören. Hier bliebe abzuwarten, wie ein solcher Speicher umgesetzt werden soll. Einen „Wärmeturm“ im Bereich Seewiesen oder auf dem Gelände des Klärwerkes lehne ich unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes kompromisslos ab. Auch an anderen Orten, wo das Landschaftsbild in seiner Wahrnehmung nachhaltig beeinträchtigt würde, kommen für mich nicht in Frage. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden.

2. Das Quartierskonzept Plön SüdWest ist ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“; ein Name, den ich persönlich für nicht besonders gelungen halte. Die Arbeiten an dem Konzept wurden 2019 begonnen, der Entwurf des Konzeptes wurde 2021 beraten und beschlossen.
Auf Basis des Klimaschutzkonzeptes wurde am Quartierskonzept gearbeitet, jedoch mit bislang wenig greifbaren Ergebnissen im Bezug auf die Umsetzung. Kernelement des Quartierskonzeptes ist ein Nahwärmenetz. Das kann nur funktionieren, wenn es eine Bereitschaft der Hauseigentümer*innen im Quartier gibt, ihre Gebäude an das in der Diskussion stehende Wärmenetz anzuschließen. Solange aber nicht bekannt ist, wie hoch die Kosten für die Wärme sein werden, ist von den Eigentümer*innen auch kein Investitionsentscheidung zu erwarten. Was sich aber relativ sicher sagen läßt ist, dass ein Nahwärmenetz nur im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg zu marktfähigen Konditionen betrieben werden kann. Was immer wir machen, es muss auch finanzierbar sein. Für die anderen Bereiche im Quartier scheinen nach jetzigem Informationsstand Einzellösungen ökonomisch sinnvoller zu sein. Diese Informationen wurden für mich plausibel durch die Firma OCF erarbeitet und dargestellt. 

3. In SUE wurde nun ein drittes Projekt vorgestellt und beschlossen. Unter Tagesordnungspunkt 6, „Forschungsprojekt Uni Kiel im Kontext SmartCity & Wärmeplanung – Plön als Modellstadt“  wurde entschieden, im Rahmen des Projektes Urban Building Energy Model (UBEM) mit der Universität Kiel und der KielRegion zusammenzuarbeiten. Bei der Zusammenarbeit geht es darum, ein Rechenmodell so zu erweitern, dass es nicht nur für Großstädte wie Kiel, sondern zukünftig auch für Kleinstädte wie Plön anwendbar ist. Mit dem Modell soll der Energiebedarf einer Stadt oder eines Quartiers sehr detailliert simuliert werden können. Ein Ziel ist es, die die Wärmeversorgungssysteme optimal zu konzipieren. Eine Verknüpfung mit anderen Modellen wie zum Beispiel einem Modell zur Stromversorgung ist möglich und sinnvoll. Damit könnte man untersuchen, ob die Stromversorgung der Wärmepumpen mit dem vorhandenen Netz überhaupt gewährleistet werden kann oder ob das Stromnetz vorher entsprechend ertüchtigt werden muss.
Das Projekt wird von Herrn Prof. Dr. Dahmke von der Universität Kiel geleitet.
Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dahmke betonte zu Beginn, dass Herr Prof. Dr. Dahmke ihr geschiedener Mann ist, beide aber keine finanziellen Beziehungen mehr haben.
Auch ich sehe hier keine Befangenheit.
Die Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt war aus meiner Sicht leider wenig konkret. Vom Grundsatz her finde ich den Forschungsansatz ausgesprochen spannend und sinnvoll.
Allerdings ist die Zusammenarbeit mit Forschungsträgerinnen keine Kern- oder Pflichtaufgabe für eine städtische Verwaltung. Das gilt um so mehr für die Stadt Plön, die eine angespannte Haushaltslage hat, die in den Vorlagen der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen auch schon mal als „prekär“ bezeichnet wird. Vor dem Hintergrund hätte ich mir in der Beratung von meinen Kolleg*innen schon einen etwas kritischeren Blich auf Risiken und eine noch stärkere Berücksichtigung der Haushaltsdisziplin gewünscht.
Warum? In der Vorlage stand, dass der zeitliche Aufwand für unsere Verwaltung sehr gering wäre und der Stadt auch keine Kosten entstehen würden. Das sind leider keine besonders konkreten Angaben.
Daher befürchte ich, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit vielleicht doch nicht gering ist. Was gering ist, hängt natürlich auch von der Sichtweise ab. Ich halte 20 Arbeitsstunden für gering. Die Verwaltung und Herr Prof. Dr. Dahmke wollten aber auf Nachfrage keine Zahlen nennen.
Was ich auf jeden Fall ausschließen möchte ist, dass der zusätzliche zeitliche Aufwand dazu führt, dass der Stellenplan angefasst und der Stundenanteil der Fachkräfte für Klimaschutz aufgrund der freiwilligen Übernahme der Zusammenarbeit im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe ausgeweitet wird. (Anm. 2).
Das kostet dann nämlich doch Geld, was vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage und unter Beachtung einer sparsamen Haushaltsführung aus meiner Sicht nicht vereinbar ist.

Aus dem Grund hatte ich bei Herrn Prof. Dr. Dahmke auch per EMail nachgefragt, ob die Forschungsträgerin bereit wäre, die Personalkosten, die im Rahmen der Zuarbeit zu dem Forschungsprojekt entstehen, zu übernehmen. Nach meiner Wahrnehmung stellte er – etwas aufgebracht – in Aussicht, ggf. 2000,- € zu übernehmen. Dieses Angebot fand ich persönlich sehr enttäuschend, ja fast schon beleidigend. Hinzu kommt, dass ich im Vorfeld bereits bei Frau Bürgermeisterin Radünzel nachgefragt hatte, wie hoch der Stundensatz für eine Arbeitsstunde der Fachkräfte für Klimaschutz veranschlagt wird. Die Antwort: „Die Beschäftigten des Klimaschutzmanagements sind in EG xx TVöD eingestuft.“ Das beantwortet meine Frage nur sehr unzureichend. Es ist weder der Stundensatz angegeben noch sind in der Endgeldstufe xx der Arbeitgeberinnenanteil der Stadt für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Ersatzweise rechne ich einmal überschlagmäßig den Stundensatz für einen Gesellen / eine Gesellin im Handwerk. Der liegt zwischen 50,- und 80,- Euro. Nehme ich die Mitte, also 65,- Euro, dann komme ich bei 2000,- Euro auf maximal 34 Arbeitsstunden, die die Forschungsträgerin übernehmen würde. Nach meiner Auffassung ist das kein besonders faires Angebot, da ich den Arbeitsaufwand für die Zuarbeit deutlich höher einschätze. Bedauerlicherweise bin ich hier im Moment auf Einschätzungen angewiesen, da trotz Nachfrage weder von Frau Bürgermeisterin Radünzel noch von Herrn Prof. Dr. Dahmke konkreten Daten genannt wurden.

Diese Fragen können nicht unerwartet gekommen sein. Ich hatte Frau Bürgermeisterin Radünzel diese und andere Fragen bereits am 24. Juni, also 10 Tage vor der Sitzung zugeschickt, damit sie spätestens in der Sitzung auskunftsfähig sein kann. Ihre Antwort am 26. Juni machte klar, dass in der Verwaltung keine konkreten Vorstellungen zu dem zu erwarteten Arbeitsaufwand vorhanden waren.
Darum habe ich mich am 27. Juni per EMail an Herrn Prof. Dr. Dahmke gewandt und ihm gebeten, mir sieben Fragen im Vorfeld der Sitzung, spätestens aber in der Sitzung zu beantworten.

Nachfolgend meine Fragestellungen:

1. Welche Daten sollen erhoben werden?

2. Um wie viele Datensätze handelt es sich?

3. In der Vorlage der Verwaltung wird erwähnt, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit zu dem Projekt gering ist. 
– Welche Zuarbeit durch die Stadt Plön wird von Ihnen erwartet?
– Wie hoch schätzen Sie den Zeitaufwand in Personen/Stunden, der für die Zuarbeit durch die Stadt Plön aufgewendet werden muss?

4. Die Zuarbeit an Forschungsarbeiten gehört nicht zu den Pflicht- oder Kernaufgaben einer kommunalen Verwaltung. Die Stadt Plön befindet sich in einer prekären finanziellen Situation.
Vor dem Hintergrund einer kürzlich erfolgten, rückwirkenden Steuererhöhung der Grundsteuer zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes fällt es mir grundsätzlich sehr schwer, hier der Übernahme einer weiteren freiwillige Aufgabe zuzustimmen, zumal gerade freiwillig übernommene Aufgaben eine gewisse Dynamik entwickeln können.
Besteht seitens des Forschungsträgers und der KielRegion die Bereitschaft, die Personal- und Sachkosten zu übernehmen, die der Stadt Plön entstehen werden?

5. Die wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung eines gut funktionierenden Models ist nach meiner Erfahrung, dass die Ergebnisse der durch das Model erfolgten Berechnungen an der Realität gegengeprüft werden und das Model dann kontinuierlich „nachgeschliffen“ wird, bis Modellrechnungen und Realtiät weitgehend übereinstimmen. 

Darüber hinaus würde ich vermuten, dass an dem Model – sofern es sich bewährt – auch nach Abschuss der Phase 2 weitergearbeitet wird.
– Wird nach der Erstellung des Models (Ende Phase 1) eine weitere Zuarbeit durch die Stadt Plön erforderlich sein, um das Model zu optimieren?
– Wenn ja, in welchem Umfang ist das zu erwarten?

6. Welchen konkreten Nutzen wird die Stadt Plön aus der Erstellung des Models ziehen können?
Die bisherigen Aussagen wie „Vernetzung“ und „Betrachtung der Ergebnisse der Kälte- und Wärmeplanung aus einem anderen Aspekt“ betrachte ich im Hinblick auf die Beantwortung der Fragestellung sowie für meine Meinungsbildung als noch nicht aussagekräftig genug. 

7. Der Kreis Plön ist eines der Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland, das für die Nutzung von Tiefengeothermie geeignet erscheint. Nach meinem Kenntnisstand liegen zahlreiche geologische Untersuchungen aus der Zeit vor, in der hier Erdöl gefördert wurde, die diese Vermutung stützen. Für das Nahwärmeprojekt in Preetz wurde in der Presse die Energiequelle Tiefengeothermie als Favorit bezeichnet. 
– Ließe sich durch Ihr Model bis zum Abschluss der Phase 1 eine Abschätzung erstellen, in wie weit Tiefengeothermie eine für die Stadt Plön ökologische und für seine Bürger*innen auch ökonomisch günstige Lösung darstellt?

In der Sitzung hatte ich den Eindruck, dass Herr Prof. Dr. Dahmke nicht so auf die  Beantwortung der Fragen vorbereitet war, wie ich es mir gewünscht hätte. Statt die Fragestellungen anhand der EMail stringent abzuarbeiten und die Fragen, die konkret zu beantworten sind, auch konkret zu beantworten, mußte ich jede Frage einzeln stellen, wobei ich auch immer wieder unterbrochen wurde, unter anderem durch die Ausschußvorsitzende. Die Antworten von Prof. Dr. Dahmke habe ich als unzureichend empfunden, weil seine Aussagen nach meiner Bewertung sehr allgemein gehalten waren.
Gleichzeitig habe ich die Zwischentöne seiner Aussagen so wahrgenommen, dass die Stadt Plön sich glücklich schätzen könne, an dem Forschungsprojekt beteiligt zu sein und schlecht beraten wäre, sich nicht zu beteiligen.

Der Ratsherr Rose (SPD) äußerte sich im weiteren Verlauf der Diskussion dahingehend, dass man zusätzliche Stunden im Stellenplan bereitstellen könne, wenn das erforderlich wäre. Darüber müsse man zu gegebener Zeit entscheiden. Dazu äußerte ich mich jetzt nicht.

Ratsherr Jagusch (CDU) betonte, dass meine Fragen durchaus berechtigt sind.

Der Ratsherr Hermandung, (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es ein Kompliment für die Stadt sei, für das Forschungsprojekt ausgewählt worden zu sein.

In klassischer norddeutscher Art würde ich mal sagen, die Einen sagen so, die Anderen sagen so.
Ich vermute, dass man sich in dem keinen Kreis von Klimaschützer*innen gegenseitig kennt und durch die Verbindungen nach Plön praktischerweise auf Plön als Modellstadt für einen kleineren Ort gekommen ist. Mit Kompliment hat das nichts zu tuen.
Ich persönlich würde es ketzerisch so sagen: ich vermute, dass man einen Dummen gesucht und Plön gefunden hat.

Frau Bürgermeisterin Radünzel betonte, dass man die Fragen der Universität gerne beantworten könne, man beantwortet ja auch die Fragen von Bürger*innen und Investor*innen.
Das trifft die Kernfrage aber nicht, weil die Beantwortung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern etwas völlig anderes ist. Das ist schon daran erkennbar, dass die Beantwortung einer Frage von Bürger*innen nie mit einem Tagesordnungspunkt für die Sitzung und einer Vorlage im Ausschuss beschlossen wird.

Trotz aller Kritik bin ich nicht grundsätzlich gegen eine Beteiligung an dem Forschungsvorhaben. Um zustimmen zu können habe ich daher bei der Vorbereitung der Abstimmung den Antrag gestellt, den bestehenden Beschlussvorschlag um zwei Vorbehalte zu ergänzt:
– Mit der Zustimmung soll keine Stellenausweitung verbunden sein und der
– Kostenübernahme der Personalkosten durch die Forschungsträgerin.

Das wurde erwartungsgemäß mit 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

Ich würde jetzt nicht so weit gehen und behaupten, dass das Sitzungsgeschehen ein bereits im Vorfeld abgekartetes Spiel war. Allerdings waren die für mich als “taktisch” wahrgenommene Nutzung von Informationen und der Ablauf der Sitzung geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass es hier teilweise nicht um eine ergebnisoffene Diskussion ging, sondern darum, wieder einmal an einem Forschungsvorhaben teilzunehmen.


Anm. 1: Ich nehme das Thema Klimawandel durchaus ernst, unterscheide mich aber nicht von einem Teil der Bevölkerung, die diese Einsicht nicht konsequent genug für sich umsetzt. Klimawandel hat es schon immer gegeben. Die letzte Eiszeit ist bekanntlich gerade vor 12.000 Jahren zu Ende gegangen. Den Endmoränen der Gletscher verdanken wir die zauberhafte Hügellandschaft, in der wir leben. Seither gibt es eine relativ stabile Klimaphase, in der es nur geringe Klimaschwankungen wie etwa die kleine Eiszeit, die für das Ende des 16. Jahrhunderts bis in das letzte Drittel des 17. Jahrhunderts global nachgewiesen werden kann.
Seit dem Beginn der industriellen Revolution und der damit verbunden Verbrennung fossiler Brennstoffe, erst Braun und Steinkohle, später auch Erdöl und Erdgas, stieg die Freisetzung des bis dahin in Kohle, Öl und Gas gebundenen Kohlendioxides (CO2) in die Atmosphäre und leicht zeitversetzt dazu stieg auch die Durchschnittstemperatur auf der Erde deutlich erkennbar erkennbar an. Der Anstieg liegt klar außerhalb der Temperaturentwicklung, die ohne CO2 Freisetzung zu erwarten gewesen wäre. Die Erklärung dafür sind für mich nachvollziehbar. Es gibt unter Wissenschaftler*innen auch zum Teil abweichende Mindermeinungen und die Mehrheitsmeinung muss nicht korrekt sein. Allerdings erscheinen mit die Erklärungen der Mehrheitsmeinung deutlich plausibler.

Anm. 2: Ich habe ich seinerzeit sehr klar dagegen positioniert, eine weitere Stelle für das Klimafolgenmanagement zu schaffen. Begründet wurde die Dringlichkeit für diese Stelle in der Diskussion seinerzeit nicht nur, aber besonders mit dem Argument „Starkregen“. Auch aufgrund meines Abstimmungsverhaltens wurde mit knapper Mehrheit beschlossen, diese Stelle nicht einzurichten.
Zur Sitzung des SUE wurde der Bericht „Sachstand Klimaschutz“ von der Fachkraft für Klimamanagement vorgelegt.
Unter dem Projekt „Klimafolgenanpassung“ ist dort zu lesen:
Zusammenfassung des Projektes, „ATIV bei Starkregen“, bei der Plön eine Transfergemeinde war.
– Keine offensichtliche Betroffenheit, da Senken nur in unbebauten Bereichen entstehen
– Diese Senken sollten jedoch von Bebauung freigehalten werden. – Senken in unmittelbarer Umgebung zu Bebauung sollten bei Gelegenheit genauer untersucht werden.“
Meine damalige Argumentation, dass Starkregen für Plön kein besonderes Problem darstellt, sehe ich bestätigt. Gleichzeitig sehe ich mich in meiner damaligen Position bestätigt, dass eine Stellenmehrung um einer Fachkraft für Klimafolgenmanagement nicht erforderlich ist.
Der Umstand, dass es kurz danach zu einem punktuellen Starkregenereignis im Bereich Fegetasche kam, das zu einem kurzfristigen Überlaufen des Regenrückhaltebeckens führte, ändert an meiner Auffassung nichts. 

Von der Tagesordnung: Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen.

In der gestrigen Sitzung des SUE gab es zu folgenden Themen durchaus kontroverse, teilweise emotionelle Diskussionen:
– „Tagesordnung“,
 -„Niederschrift der letzten Sitzung“ und
– „Beteiligung an dem „Forschungsprojekt der Uni Kiel im Kontext „SmartCity & Wärmeplanung“ – Plön als Modellstadt“.

Ich fange für heute mal mit der „Tagesordnung“ an, auch wenn es sich im ersten Moment etwas dröge anhört. In der Diskussion ging es um den Tagesordnungspunkt 13: „Benennung und Befugnisse des Behindertenbeauftragten” (Anm.1). Dieser Tagesordnungspunkt wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Tagesordnung genommen.
Der Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, wurde von Ratsherrn Rose (SPD) eingebracht und so begründet: „mein Antrag sei ein Folgeantrag auf einen Antrag der SPD Fraktion, der zurückgezogen wurde.

Dazu muss man wissen, dass die SPD-Fraktion vorher tatsächlich einen Antrag mit einer sehr ähnlichen Zielsetzung, aber unter einem anderen Namen und mit einem gänzlich anderen Beschlussvorschlag eingebracht hatte. Das Ziel sollte sein, dem Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen ein Antragsrecht einzuräumen.
Der Anlaß für den Antrag war, dass der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Ausschüssen zwar ein Rederecht zu Themen hat, die seinen Aufgabenbereich betreffen, er aber keine eigenen Anträge stellen kann. Die Forderung der SPD-Fraktion nach einem Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen ist richtig und ich hätte den Beschlussvorschlag auch voll unterstützt.

Leider stellte sich nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht aber heraus, dass der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion etwas unglücklich verfasst war. Wäre der Beschluss so gefaßt worden, wie die SPD-Fraktion ihn formuliert hatte, wäre er rechtswidrig gewesen. Die Bürgermeisterin hätte in Folge die Pflicht gehabt, den Beschluss aufzuheben. Daher hat die SPD-Fraktion den Antrag zurückgezogen.
Somit stand erst einmal für die gestrige Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) kein entsprechender Tagesordnungspunkt zu dem Thema mehr zur Beratung an.

Da mir das Thema durchaus wichtig ist, habe ich dann unmittelbar vor Ablauf der Frist reagiert und beantragt, das bereits oben im zweiten Absatz genannte Thema auf die Tagesordnung des SUE zu setzen. Dabei ist mir zwar ein Irrtum unterlaufen, aber das ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung. (Anm. 2 am Ende des Beitrages mit Zusatzinformation)

Dazu habe ich einen Tagesordnungspunkt formuliert, der sehr weit gefasst ist. Unter diesem Tagesordnungspunkt hätte man sehr unterschiedliche Beschlüsse fassen können.
Gleichzeitig habe ich selber zwei Beschlussvorschläge gemacht:

1. „Umbenennung der Funktion „Behindertenbeauftragter“ in „Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung“ 

Der Begriff „Behinderter“ ist ganz offensichtlich diskriminierend und wird zudem von einigen Leuten auch bewußt beleidigend genutzt. Ausdrücke wie „Du Behinderter“ oder „Du bist ja behindert“ oder „was ist das denn für ein behinderter Vorschlag“ machen das deutlich.
Der Bund hat bereits 2016 reagiert und ihren „Beauftragten … für die Belange behinderter Menschen“ in Beauftragter der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderung“ umbenannt.
Mein Vorschlag hätte dann statt „Behinderung“ auch den Begriff „Beeinträchtigung“ vorgesehen, den ich für deutlich weniger diskriminierend halte.
Ich halte es schlichtweg für ein Gebot der Höflichkeit, Menschen so anzusprechen, wie sie angesprochen werden möchten. Als „Nicht-Behinderter“ sollte man vielleicht einmal versuchen, sich in die Situation eines Menschen mit Beeinträchtigung hineinzuversetzen, bevor man sich aus verletzter Eitelkeit oder aus der weltanschaulich begründeten Ablehnung von Umbenennungen zu dem Thema äußert.

2. Beim zweiten Beschlussvorschlag ging es lediglich darum, das Thema Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen und durch die Verwaltung vorbereiten zu lassen. Dazu hatte ich folgenden Beschlussvorschlag geschrieben:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dem „Behindertenbeauftragten” zukünftig ein Rede- und Antragsrecht eigeräumt werden kann. Die Prüfung soll unter anderem nicht nur, aber auch umfassen:

– die Umwandlung der Funktion „Behindertenbeauftragter” in einen “Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung“ mit Rede und Antragsrecht, sowie die dazu erforderlichen Anpassungen der Satzungen
– ständiges Mitglied im Seniorenbeirat mit Rede und Antragsrecht.
– andere Lösungswege

Das Prüfergebnis soll rechtzeitig zur Sitzung des SUE im September vorliegen und dort in einem  gesonderten Tagesordnungspunkt beraten werden. Der Seniorenbeirat und der Behindertenbeauftragte sollen im Vorfeld durch die Verwaltung beteiligt werden.

Meine Absicht war es, das Thema, über das wir schon seit mehr einem halben Jahr reden, spätestens im Herbst anzupacken und die Verwaltung mit der Vorbereitung zu beauftragen.


In seinem Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, äußerte Ratsherr Rose (SPD), dass  mein Antrag nur ein Folgeantrag auf einen Antrag der SPD-Fraktion sei, der zurückgezogen wurde.
Ich habe dazu erwidert, dass dasnach meiner Auffassung nicht stichhaltig wäre.
Der Antrag der SPD Fraktion existierte nicht mehr, nachdem er zurückgezogen wurde.
Mein Antrag hat sich nicht nur im Namen, sondern auch inhaltlich vom Antrag der SPD-Fraktion unterschieden. Lediglich die Zielsetzung (Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung) war gleich.

Herr Rose bedankt sich auffallend oft, fast schon gebetsmühlenhaft, bei der Verwaltung für Ihre gute Arbeit und spricht ihr bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Vertrauen aus, so zumindest meine subjektive Wahrnehmung. Anderen Mitgliedern der SPD Fraktion verwenden auch gerne den Begriff „Wertschätzung“.
Mit dem Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, hat die SPD-Fraktion – oder vielleicht auch nur Ratsherr Rose – sich aus meiner Sicht nicht gerade wertschätzend gegenüber der Arbeit des ehrenamtlich tätigen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen gezeigt. So geht man, meine ich, nicht mit Menschen um, die sich freiwillig zur Übernahme eines Ehrenamtes bereit erklären. Dankbarkeit sieht anders aus. Auch gegenüber den Menschen mit Beeinträchtigung ist der Antrag von Ratsherrn Rose nach meiner Wahrnehmung kein gutes Zeichen.

Dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit der SPD stimmt, war zu erwarten. Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Dahmke, wollte das Thema von der Tagesordnung haben, weil die Tagesordnung bereits so voll war und den Schwerpunkt Klima haben sollte. Auf das Thema komme ich wohl morgen oder in Kürze noch einmal zurück.

Anmerkungen:

Anm. 1: Der offizielle Name für die Funktion ist „Behindertenbeauftragter. Da dieser Begriff aber aus meiner Sicht diskriminierend ist, nutze ich im Folgenden den Begriff „Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung“. Das ist der Begriff, den Herr Möllers schon in den vorhergehenden Sitzungen selber für die Bezeichung seines Ehrenamtes genutzt hat. 

Anm. 2: Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen, zu dem ich mich gerne bekenne. Ich ging davon aus, dass die Antragsfrist für Tagesordnungspunkte 10 Tage beträgt. Tatsächlich beträgt die Frist 14 Tage, wie mir eine Mitarbeiterin der Verwaltung dankenswerterweise mitgeteilt hat.
Die Information, dass der Antrag der SPD wegen offensichtlicher Fehler zurückgezogen wurde, ist mir erst wenige Stunden vor dem von mir angenommenen Fristablauf bekannt geworden. Daher habe ich sofort reagiert und als Ratsherr – nicht wie irrtümlich in der Tagesordnung steht, für die FWG-Fraktion – den entsprechenden Antrag gestellt. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich keine Gelegenheit, mich inhaltlich mit unserer Fraktion inhaltlich abzustimmen.

Grundsteuer B und mögliche Probleme

Auf der Titelseite der Kieler Nachrichten wurde in der letzten Woche das Thema Grundsteuer B aufgeworfen. Das ist die Grundsteuer auf Wohngebäude und Baugrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft Gewerbegebiete. 

Das Thema beobachte ich schon seit einiger Zeit, denn es wird zu Umstellungen kommen, die einige Bürger*innen entlasten, im Gegenzug andere Belasten können. Das betrifft im Zusammenhang mit der Grundsteuer B nicht nur die Eigentümer*innen, sondern auch die Mieter*innen. Die Grundsteuer B kann nämlich auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Ausgangspunkt für die Neuberechnung der Grundsteuer ist das bisherige Verfahren. Die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Einheitswert eines Grundstückes bzw. eines Grundstückes mit Gebäude. Der Einheitswert basiert in den „alten“ Bundesländern auf Basis der Werte von 1964, in den „neuen“ Bundesländern auf Basis der Werte von 1936.
Damit bestehen nicht nur unterschiedlich alte Bemessungsgrundlagen. Hinzu kommt, dass der Wert von Immobilien sich über die Jahrzehnte verändern kann. Das betrifft nicht nur die allgemeine Preissteigerung im Betrachtungszeitraum, auch die „Lage“ der Immobilie kann sich im Laufe der Zeit erheblich verändern. Aus schlechten Lagen können sich im Laufe der Zeit gute Lagen entwickeln und umgekehrt. Für Plön würde ich beispielsweise an den Kieler Kamp denken. Der Name stammt meines Wissens aus der Zeit der nationalsozialistischen Terrorherrschaft, als Menschen aus Kiel, deren Häuser im Bombenkrieg zerstört wurden, am Ortsrand von Plön eine Notunterkunft fanden. Aus der ursprünglich für ausgebombte Personen entstandenen Notunterkunft hat sich in den letzten Jahrzehnten eine bevorzugte Wohnlage entwickelt, in der der Kauf von Grundstücken oder Immobilien für Plöner Ottonormalverbraucher*innen nicht mehr erschwinglich ist.
Vor dem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht 2018 geurteilt, dass hier die erhebliche Ungleichbehandlung der Eingentümer*innen vorliegt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis 2024 eine Neuregelung zu treffen.

Das wurde getan. In dem Zusammenhang mussten alle Eigentümer*innen einen umfangreichen Fragebogen beim Finanzamt abgeben.
Die Veränderungen bei der Neuberechnung des Einheitswertes wird Auswirkungen auf das Steueraufkommen der Städte und Gemeinden haben, so auch auf die Stadt Plön.
Die Grundsteuer B ist eine wichtige Einnahmequelle der Stadt und die einzige (außer der ebenfalls erheblichen Gewerbe- und der zu vernachlässigenden Hundesteuer), die die Stadt in ihrer Höhe tatsächlich beeinflussen kann.
Gleichzeitig ist die Grundsteuer B – anders als etwa die Einkommensteuer – der Inflation unterworfen. Steigt das Einkommen, steigt in der Regel auch das Einkommensteueraufkommen mehr oder weniger automatisch.
Das tut die Grundsteuer nicht automatisch, weil ja der Einheitswert seit 60 Jahren gleich geblieben ist. Die Grundsteuer B, die Eigentümer*innen zahlen, wird auf Basis des Einheitswertes ermittelt. Auf diesen Einheitswert wird ein Hebesatz gesetzt, mit dem die Höhe der Steuer bestimmt wird. Im Grunde genommen wäre es konsequent, den Hebesatz mit der Inflationsrate zu koppeln, damit das Steueraufkommen im Bezug auf dessen Kaufkraft gleich bleibt.

Im Jahr 2019 hat die Ratsversammlung der Stadt Plön den Hebesatz auf die Grundsteuer B auf 425 Prozentpunkte festgesetzt. Da die Grundsteuer B nicht mit der Inflation wächst, wird sie von der Inflation nach und nach aufgezehrt.
Aus diesem Grund hat die Ratsversammlung der Stadt Plön am 30. April diesen Jahres beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 425 Prozentpunkten auf 475 Prozentpunkte anzuheben. Die Anhebung erfolgt rückwirkend zum 01. Januar 2024.
Für einen vollständigen Inflationsausgleich wäre eine Anhebung auf 500 Prozentpunkte erforderlich gewesen. Dafür zeichnete sich aber keine politische Mehrheit ab.
Die Anhebung erfolgte auch, weil für 2025 die Neuberechnung anstand und wir der Ansicht waren, hier nicht gegen die Aussage des Landes und des Bundes zu handeln. Es steht die Aussage im Raum, dass die Neuberechnung nicht dazu genutzt werden soll, die Grundsteuer B verdeckt zu erhöhen. Diese Aussage geht zu Lasten Dritter, denn weder Bund noch Land haben die Befugnis, so in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung einzugreifen.
Dennoch ist es vom Grundsatz her in Ordnung, die Umstellung so durchzuführen, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B unverändert, also aufkommensneutral bleibt. Das bedeutet im Einzelfall:
einige Eigentümer*innen werden in Zukunft mehr, andere weniger Grundsteuer B zahlen.

Bisher liegen nach meinem Kenntnisstand nur wenige Neuberechnungen des Einheitswertes für Grundstücke und Gebäude in Plön vor. Bei dem einzigen mir bekannte Fall handelt es sich um einen Altbau, dessen Einheitswert sich nach der Neuberechnung verdreifacht hat, vermutlich aufgrund der Lage. Meine persönliche Annahme – eigentlich ist es mehr ein Bauchgefühl – ist, dass das kein Einzelfall sein wird. Sofern diese Annahme zutrifft, werden wir voraussichtlich deutliche Mehreinnahmen haben. Um hier die Aufkommensneutralität zu berücksichtigen, müssten wir dann den Hebesatz für die Grundsteuer B absenken.
Allerdings sind uns dabei Grenzen gesetzt. Als finanziell klamme Fehlbedarsgemeinde sind wir auf „Fehlbedarsfzuweisungen“ angewiesen. Das ist Geld, dass wir vom Land bekommen, um die kommunalen Aufgaben erfüllen zu können. Um diese „Fehlbedarfszuweisungen“ zu bekommen, muß der Hebesatz, den die Stadt für die Grundsteuer B erhebt, mindestens 415 Prozentpunkte betragen. Sollte unser Hebesatz unter diese 415 Prozentpunkte sinken, streicht das Land die „Fehlbedarfszuweisungen“, also Geld, das wir dringend für die Erfüllung unserer Aufgaben benötigen.
Das wäre ein Schlag ins Kontor, denn die Fehlbedarfszuweisungen sind eine weitere wichtige Säule für die städtischen Einnahmen.
Hier wäre also das Land gefragt, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es uns ermöglichen, die Aufkommensneutralität sicherzustellen, ohne an andere Stelle erhebliche Einnahmeeinbußen hinnehmen zu müssen.

Nachdem mir diese zugegebenermaßen nicht sofort erkennbare Problematik bewußt geworden ist, habe ich in unserer Verwaltung nachgefragt. Das Problem ist erkannt und auch auf Landesebene bekannt. Der Gesamtumfang der Problematik läßt sich offenbar noch nicht abschätzen, da die Mehrzahl der neuberechneten Einheitswerte wohl noch nicht vorliegt. Auch dem Land scheint die Problematik bewußt zu sein. Wenn wir uns bemühen, der Forderung nach „Aufkommensneutralität“ bei der Umsetzung der Grundsteuerreform nachzukommen, darf das nicht zu Einnahmeverlusten an anderer Stelle führen. Ich bin gespannt, wie das Land das regelt, denn die Zeit bis zum 01. Januar 2025 ist unter Berücksichtigung des Zeitbedarfes für die Herstellung seiner rechtssichereren Vorschriftenlage ziemlich knapp bemessen. In Grunde genommen kann ch als Kommunalpolitiker im Moment nichts anderes machen als Abzuwarten, bis weitere Informationen vorliegen, um dann zielgerichtet reagieren.

Endlich, Barrierefreier Umbau des Marktplatzes kommt voran

Gestern stand das Thema “Barrierefreier Umbau des Marktplatzes” auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Die Entscheidung ist gefallen. Der barrierefreier Umbau des Marktplatzes wird jetzt beauftragt. Ich hoffe, dass die Arbeiten dann zum Herbst ausgeführt sind. Der Entscheidung ging eine längere Diskussion voraus. 

Zum Hintergrund:
Die Arbeiten wurden ausgeschrieben. Die Ausschreibung bestand aus zwei Losen. Das erste Los umfasste das Schleifen des Pflasters. Im zweiten Los ging es um das Umfeld des bestehenden Brunnens, den Ersatz der Sitzbänke und die Aufstellung eines Trinkwasserbrunnens.
Auf die Ausschreibung hattet sich nur eine Firma gemeldet. Das Angebot für das erste Los lag im Kostenrahmen, das Angebot für das zweite Los lag deutlich darüber.
Daher kam eine Vergabe nicht in Frage. Da eine Ausschreibung und Auftragsvergabe transparent und gegenüber allen Anbieter*innen fair sein muß, stellte sich die Frage, ob man den Preis des zweiten Loses korrigieren kann, da sich im Angebot ein Fehler eingeschlichen hatte. 
Weil man mit Vergaben von Aufträgen viel falsch machen kann und unterlegene Anbieter*innen immer die Möglichkeit haben zu klagen, wollten wir sicher gehen. Darum haben wir beschlossen, dass die Verwaltung noch einmal die verschiedenen Möglichkeiten der Auftragsvergabe prüft. Letztendlich kam heraus, dass die Ausschreibung jetzt aufgehoben und der Auftrag „freihändig“, also ohne Ausschreibung vergeben werden kann.
Dazu wurden Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Beim Los 1 war die eine Firma günstiger, beim Los zwei die andere Firma.
Darüber hinaus lag ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor, auf die Vergrößerung der Baumscheiben und den Austausch der Erde zu verzichten. Als Begründung wurde genannt, dass das für die Bäume belastender wäre als der bestehende Zustand.

Für die FWG habe ich dann drei Anträge gestellt:

1. Getrennte Vergabe der Lose an die jeweils günstigste Firma
2. Verzicht auf die Bänke
3. Keine Vergrößerung der Baumscheiben und kein Austausch des Bodens. Da dieser Antrag inhaltsgleich mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen war, habe ich aber betont, den Antrag zurückzuziehen, falls Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag aufrechterhält, schließlich war es ursprünglich ihr Antrag. 

Zum ersten Antrag konnte eine Mehrheit der Argumentation der Verwaltung folgen.
Die Verwaltung hat dafür geworben, beide Lose an eine Firma zu vergeben, weil dann die Koordination der Arbeiten einfacher wäre und Gewährleistungsansprüche besser geltend gemacht werden könnten. Wir haben dazu fraktionsintern geflüstert und sind nach einer kurzen Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einsparungen in Höhe von überschlägig 40.000,- Euro ausschlaggebend für unserer Entscheidung sind, die getrennte Vergabe zu beantragen.
Mit 4 Ja-Stimmen konnten wir leider keine Mehrheit zusammen bekommen.

Der zweite Antrag, “Verzicht auf die Bänke”, sorgte für eine Diskussion. Es war nicht allen klar, dass es sich um neue Bänke handelt, die die vorhandenen Bänke ersetzen sollten. Ziel der Maßnahme war, die Aufenthaltsqualität um den Brunnen herum zu erhöhen. Bleichzeitig stand die Maßnahme im Zusammenhang mit der Vergrößerung der Baumscheiben und dem Erdaustausch.
Da sich abzeichnete, dass die Vergrößerung der Baumscheiben und der Erdaustasuch (Antrag 3) keine Mehrheit finden wird, war der Antrag auf Verzicht auf den Ersatz der alten Bänke durch neue , möglicherweise schönere Bänke dennoch naheliegend. Damit war eine Einsparung von fast 40.000,- Euro brutto möglich. Hinzu kommt nochmals eine Einsparung von knapp 10.000,- Euro, die durch den Verzicht auf eine Vergößerung der Baumscheiben und den Erdaustausch realisiert werden kann. 

Wir von der FWG hatten ursprünglich gefordert, dass der Trinkwasserbrunnen mit einem Wassernapf für Hunde ausgestattet werden sollte. Da der Preisunterschied zwischen einem einfachen Trinkwasserbrunnen und einem Trinkwasserbrunnen mit Wassernapf für Hunde bei gut 6000,- Euro lag, haben wir diese Forderung zurückgezogen. Leider haben die Kolleg*innen dann entschieden, einen noch teuereren Trinkbrunnen zu bestellen, an dem auch Wasserflaschen aufgefüllt werden können. 
Nach der Sitzung wurde ich darauf angesprochen, dass ein Wassernapf  für Tiere doch schön gewesen wäre. Da der geplante Trinkwasserbrunnen auch mit Wassernapf für Tiere angeboten wird haben wir darüber nachgedacht, ob wir nicht Sponsoren finden ließen, die die Zusatzkosten übernehmen.

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Straßenumbenennung, Sauberkeit und Lärmaktionsplan

Heute bereite ich mich – trotz des schönen Badewetters – auf die bevorstehenden politischen Termine vor.

Heute 17:00 – Ältestenrat. Hier wird die Tagesordnung für die Ratsversammlung am 22. Mai beraten.
Da der Ältestenrat grundsätzlich nicht-öffentlich tagt, halte ich mich hier zurück.

Morgen: Fraktionssitzung, u.a. Vorbereitung auf die Sitzung für Stadtentwicklung und Planung am Mittwoch und auf die Ratsversammlung am 22. Mai.
Auch die Fraktionssitzungen sind üblicherweise nicht-öffentlich.

Mittwoch: Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (StEP).
Wesentliche Themen werden sein:

1. Lärmaktionsplan, hier: Fortschreibung.
Meine Prognose: Es ist vier Jahre lang nichts passiert, nach meiner Einschätzung wird sich indem nächsten Jahren nicht viel ändern.
Bedenklich: die 1,3 km Lärmschutzwand stehen einkommentiert im Entwurf, der jetzt ausgelegt werden soll. Der Rückbau vom Ausbaustandard einer außeramtlichen Umgehungsstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Durchgangsstraße ist nicht teil des Planes, sollte dort aber aus meiner Sicht als Alternative gleichbedeutend aufgezeigt werden.

2. Sauberkeitsoffensive: Auswahl von Müllbehältern für die Innenstadt.
Au meiner Sicht in Ordnung, aber: der Vorschlag, Pfandringe anzubringen, damit Flaschensammler*innen nicht im Dreck wühlen müssen, wird nicht weiter verfolgt. Der Vorschlag kam seinerzeit gleichzeitig vom Kinder- und Jugendrat und der FWG.
Die FWG hat ihren Antrag dann zurückgezogen und den Antrag des Kinder- und Jugendrates unterstützt.

3. Kontextualisierung der Straßennamen Tirpitzstraße und Scheerstraße. Der Tagesordnungspunkt wurde von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und ist etwas irreführend. Tatsächlich geht es um die Umbenennung der Tirpitzsstraße und die Anbringung von “Kontext-Schildern” an den Straßenschildern von Scheer- und Hipperstraße. Im StEP finde ich das Thema aber falsch angehoben. Es gehört m.E. in den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Vom Grundsatz finde ich es wichtig, sich mit Straßennamen zu befassen. Umbenennungen halte ich für durchaus gerechtfertigt, wenn Personen, nach denen Straßen benannt werden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder dem Erstarken des Nationalsozialismus maßgeblich Vorschub geleistet haben. Ersteres wäre bei Admiral Scheer anzunehmen, letzteres bei Admiral Tirpitz.
Mal abgesehen davon, dass der TOP falsch ist – vermutlich ein Flüchtigkeitsfehler, da wir in den letzten Wochen alle in den Haushaltsberatungen eingebunden waren – halte ich eine Umbenennung einer Straße ohne vorherige öffentliche Diskussion für grundsätzlich falsch. Die Kontextualisierung aller drei Straßennamen wäre aber ein Einstig in die Diskussion über eine Umbenennung. Die Entscheidung darüber sollte im SUE getroffen werden. Die Entscheidung über die Umbenennung der Tirpitz- und/oder Scheerstraße bliebe der Ratsversammlung vorbehalten.

4. Nicht-öffentlich wird über ein interkommunales Gewerbegebiet beraten.

Doch keine schnelle Lösung zur Verkehrsberuhigung im Verkehrsberuhigten Bereich

Am vergangenen Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Auf der Tagesordnung stand ein gemeinsamer Antrag von CDU und FWG zur Verkehrsberuhigung in der Bahnhofstraße und im Verkehrsberuhigten Bereich. Dieser Anträge fand leider keine Mehrheit.

Diese drei Maßnahmen waren beantragt :

1. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse / Markt bis zu sechs Schwellen eingerichtet.

2. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse/Markt je Fahrbahnseite bis zu vier Blumenkübel aufgestellt.

3. Im Bereich der Bahnhofstraße beginnen an der Einmündung der Krabbe bis zur Einfahrt in den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße / Markt mehrere Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen einzurichten sowie andere Maßnahmen wie z.B. Pflanzbeete oder wechselseitige Fahrbahnverengungen zu prüfen.

Für alle drei Maßnahmen sollte erst einmal die Verwaltung gebeten werden, dem Ausschuss geeignete Ausführungen vorzustellen, die Kosten zu ermitteln und in den Haushaltsentwurf 2024 einzustellen sowie mögliche Fördermittel zu akquirieren. …

Dieser Antrag lag den Kolleg*innen bereits eine gute Woche vor der Sitzung schriftlich vor, in der Sitzung habe ich den Antrag noch einmal mündlich vorgetragen. Vor dem Hintergrund konnte ich das Gegenargument von Ratsherrn Rose (SPD) nicht nachvollziehen, dass gerade meine Fraktion (FWG) immer die Planungen zur Genehmigung im Ausschuss vorgelegt haben möchte, in diesem Fall aber sofort die Umsetzung gefordert würde.
Wer den obigen Text gelesen hat wird erkennen, dass hier Vorschläge erarbeitet werden sollten, die dann dem Ausschuss zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden sollten.

Erwartungsgemäß kam auch das Gegenargument, dass Schwellen gerade für Rettungswagen problematisch sind. Das habe ich bis vor kurzem auch gedacht. In der Abwägung “Verzicht auf Schwellen wegen der Rettungswagen” und “der verkehrsberuhigenden Wirkung von Schwellen” habe ich die verkehrsberuhigende Wirkung höher eingeschätzt.
Allerdings erhielt ich kurz vor der Sitzung die Information, in der ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Argument mit den Rettungswagen immer kommt, wenn es um Schwellen geht. Das Argument sei aber nicht stichhaltig, weil Rettungswagen in Schleswig-Holstein doppelt gefedert wären und alle  über ein Luftfahrwerk verfügen würden. Zusätzlich wäre der Tragentisch, auf dem die Trage befestigt wird, luftgefedert. Von Seite des Rettungsdienstes wären Bodenschwellen somit unproblematisch.

Dem Argument, dass die Schwellen Autofahrer dazu zwingen, vor der Schwelle abzubremsen, um danach wieder zu beschleunigen, kann ich auch nicht folgen. Wer Schritttempo fährt, hat das Problem nicht.
Wer schneller als Schritttempo fährt, macht was falsch.

Auch das Argument, dass man an die Marktbeschicker denken müsse, hat nach meiner Meinung wenig Substanz. Die Marktbeschicker kamen auch vor 11 Jahren mit ihren großen Fahrzeugen und Anhängern zum Markt, als in der Lübecker Straße noch Blumenkübel standen. Zudem gibt es für Schwellen Schwellen Vorschriften, die regeln, wie Schwellen auszusehen haben, damit sie auch von Großen Fahrzeugen bis hin zu Gelenkbussen passiert werden können, ohne das es an den Fahrzeugen zu schaden kommt. Das hätte die Verwaltung bei der Erarbeitung vom Lösungen sicher mit berücksichtigt.

Auch die Verwaltung riet ab, dem Antrag zu folgen, weil der Fachbereich 4 nicht voll besetzt wäre und die Verwaltung bei einer Zustimmung durch eine zusätzliche Belastung gefordert sei. Zudem verwies auch die Bürgermeisterin darauf, dass das Problem mit dem Abbremsen und Beschleunigen bestände und Schwellen heute nicht mehr von allen Experten empfohlen würden.

Einen gutes und konstruktives Argument kam dann von Bündnis 90/Die Grünen. Wenn ich mich richtig erinnere kam der Vorschlag von Ratsfrau Dahmke. Sie regte an, dass die Blumenkübel so zu gestalten seien wir die Blumenkübel, die im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden sollen. Ergänzt wurde der Vorschlag durch die Anregung, ob diese Blumenkübel nicht sogar im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden könnten. 

Ratsherr Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) schlug dann vor, dass Frau Bürgermeisterin Radünzel erst einmal beauftragt werden sollte, mit der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Gespräche zu führen, was denn überhaupt möglich wäre. Er betonte, dass das der richtige Weg sei.
Dieser Antrag, der der im Endeffekt auf eine Verzögerung oder Verhinderung hinausläuft, fand dann eine Mehrheit.

Da der Ausschussvorsitzenden des StEP, Herrn Yorck Wegener (CDU) und ich diesen Antrag gemeinsam abgestimmt haben, könnte man davon ausgehen, dass uns klar war, dass im Rahmen der Abarbeitung des Beschlusses natürlich Gespräche mit dem Kreis geführt werden müssen. Das ist aus meiner Sicht aber einfacher, wenn man eine klar formulierten Auftrag in Rücken hat als einen Beschluss, mal wieder ein Gespräch zu führen. Ich gebe zu , dass das jetzt ein wenig polemisch klingt, aber ich bin der Überzeugung, dass die Bürgermeisterin so mit einer geschwächten Gesprächsposition in diese Gespräche geht.
Warten wir also ab, was dabei herauskommt. Ich vermute aber, dass ich jetzt schon weiß, was dabei rauskommt. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich mit meine Vermutung daneben liege.