Über die Kulturnacht wird noch verhandelt

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie berichtete die Bürgermeisterin zum Thema „Kulturnacht“.

Vorwegmöchte ich anmerken, dass die „Kulturnacht“ in den vergangenen Jahren durch das Stadtmarketing durchgeführt wurde. Das Stadtmarketing ist eine Vereinigung der Plöner Geschäftsleute und Handwerker*innen. Das Stadtmarketing ist kein Bestandteil der Plöner Verwaltung, auch wenn die Verwaltung das Stadtmarketing in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht unterstützt hat.
Von daher ist der Name Stadtmarketing vielleicht etwas irreführend.

In den Haushaltsberatungen im April hat die CDU beantragt, 15.000,- € für die Durchführung der Kulturnacht i den Haushalt einzustellen. Damit wurde der Verwaltung auch ein finanzieller Spielraum gegeben. Der Antrag fand die Zustimmung aller Fraktionen.

Die Bürgermeisterin hat am letzten Donnerstag berichtet, dass sie mit dem Stadtmarketing in dieser und der kommenden Woche weitere Gespräche führen wird, um zu einer Lösung zu kommen, mit der die Kulturnacht langfristig gesichert werden kann. Kurzfristig geht es darum, dass die Haftungsfragen bezüglich der Durchführung geklärt werden, langfristig muss die Frage geklärt werden, wie die Durchführung auch in den kommenden Jahren gesichert werden kann. 

Soll heißen: Politik, Verwaltung und Stadtmarketing ringen derzeit um eine Lösung. 

Ich selber bin nicht betroffen, da ich Anfang September voraussichtlich auf einer lange geplanten Segeltour sein werde. Aber für alle Plönerinnen und Plöner und die Bürger*innen aus den Umlandgemeinden hoffe ich sehr, dass die Kulturnacht auch in diesem Jahr wieder gefeiert werden kann. 

SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmen gegen die Nutzung eines nahezu klimaneutralen Kraftstoffes

Der synthetische Kraftstoff HVO 100 ist geeignet, fossilen Diesel zu ersetzen. Wenn er zertifiziert ist, dann wurden kein Palmöl oder ähnliche Biostoffe verarbeitet, für deren Anbau Regenwälder gerodet wurden. Statt dessen werden Abfallstoffen wir Fettabfälle oder altes Motorenöl verarbeitet. Die Reduzierung von fossilem CO2-Ausstoßes kann bei bis zu 90% liegen. Der Ausstoß anderer Schadstoffe kann – gerade bei älteren Motoren – deutlich reduziert werden.

HVO 100 ist dennoch kein Allheilmittel gegen den Klimawandel, weil es nicht ausreichend Grundstoffe gibt, um HVO für alle zu produzieren. Dennoch kann es als Zwischenlösung angesehen werden, um vorhandene Diesel-Fahrzeuge nahezu klimaneutral zu nutzen.

Daher hatte die FWG-Plön bereits im September vorigen Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt. Damals wollte man noch nicht entscheiden. Statt dessen hat man einen Prüfauftrag gestellt. Es sollte ermittelt werden, 
– welche Autos aus der Flotte der Plöner Kraftfahrzeugflotte mit HVO 100 betrieben werden können (Baubetriebshof, Feuerwehr)
– ob es Ko-operationsmöglichkeiten mit anderen lokalen Fahrzeugflotten (z.B. Feuerwehr, THW, VKP) gibt und
– Welche Erfahrungen es bei anderen Betrieben gibt, die bereits heute HVO 100 nutzen, etwa bei der Verkehrsbetrieben im Kreis Rendsburg Eckernförde.

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie lag ein Beschussvorschlag der Verwaltung vor. Er empfahl eine Ablehnung.

Im Endeffekt kann ich mit einer Ablehnung leben, wenn diese schlüssig und gut begründet ist. Leider konnte der Eindruck entstehen, dass die Vorlage die Entscheidung in eine ganz bestimmte Richtung lenken sollte.
Wie ist die Aussage unter „Finanzielle Auswirkungen“ sonst zu verstehen: „Sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden und keine Umstellung des Kraftstoffes erfolgen, ergeben sich entsprechend auch keine finanziellen Auswirkungen aus der Vorlage.“ Es wäre schon in Ordnung gewesen, zumindest die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen, die zu erwarten wären, wenn man sich für den klimafreundlichen Kraftstoff entschieden hätte.
Aus meiner Sicht wollte die Verwaltung das aber nicht und hat die politische Meinungsbildung beeinflußt.

Auch der Umstand, dass es in 243 Tagen seit dem ersten Beschuss nicht gelungen ist, nach den Erfahrungen bei anderen HVO-100 Nutzern nachzufragen zeugt nicht von Nachdruck bei der Bearbeitung des Beschusses vom letzten Jahr.
Immerhin, in der Sitzung wies die Bürgermeisterin darauf hin, dass der Termin für ein Gespräch mit der VKP bereits vereinbart ist.
Ich denke, bis dahin könnte man auch ermitteln, welche unserer Plöner Feuerwehrfahrzeuge mit HVO 100 betrieben werden können.

Besonders enttäuscht war ich von den Ausführungen zum Themenbereich „Klimarelevanz / Begründung.“
Hierbei wurde lediglich aus einem Factsheet der Deutschen Umwelthilfe vom 30. Juli 2024 zitiert, das auf die Probleme mit HVO 100 hinweist, die ich nicht völlig von der Hand weisen will.

Allerdings scheint das Factsheet nicht im Ansatz den Anforderungen an eine wissenschaftliche Aussage zu genügen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr kommt, unter anderem durch Auswertung öffentlich verfügbarer wissenschaftlicher Studien und in Übereinstimmung mit den Bewertungen des Bundesumweltamtes und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu einem völlig anderen Ergebnis.
Auch hier keine Darstellung des Sachstandes und keine Abwägung von Argumenten und Gegenargumenten.
Ich wiederhole mich: Aus meiner Sicht wollte die Verwaltung das aber nicht und hat die politische Meinungsbildung beeinflußt.

Der Antrag der Verwaltung kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1074458.pdf

Den vollständigen FWG-Antrag stelle ich nachfolgend ein:

Sachstand

Der Inhalt des Beschusses vom 12. September 2024 wurde nicht umfänglich, sondern nur in Teilen umgesetzt.

Aus der Vorlage nicht erkennbar, ob die Möglichkeit der Betankung der Plöner Feuerwehrfahrzeuge mit HVO 100 untersucht wurde. 

Ferner ist weder erkennbar, ob Kooperationsmöglichkeiten mit dem Kreis erörtert und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden. Entsprechende Bemühungen und Ergebnisse werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Abschließend ist festzustellen, dass auch keine Erfahrungen von andern HVO 100 Nutzern, z.B den Verkehrsbetrieben des Kreises Rendsburg Eckernförde eingeholt wurden.

Die Begründung der Klimarelevanz ist in der vorgelegten Form weder richtig noch haltbar.
Die Vorlage der Verwaltung beschränkt sich ausschließlich auf ein Factsheet der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 30. Juli 2024.
Die DUH ist eine gemeinnützige Organisation, die gem. Lobbyregistergesetz im Lobbyregister eingetragen ist. Damit ist sie als Interessenvertretung, aber nicht als neutrale Instanz anzusehen.
Das Factscheet enthält Aussagen, die nach Auffassung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in keiner Weise den Anforderungen entsprechen, die man an eine wissenschaftliche Untersuchung stellen kann. 

Zu den Inhalten des Factsheets hat sich das BMDV) eindeutig positioniert. Das geht sehr klar aus der „Erkenntnislage zu Umweltauswirkungen von HVO 100“ des BMDV vom 12. August 2024 hervor:
„HVO ist ein besonders nachhaltiger und hochwertiger Biodieselkraftstoff. HVO in Reinform (HVO 100) hat ein CO2-Emissionsminderungspotenzial von mehr als 90 Prozent.“

„Aufgrund der Unterschiede in seinen strukturchemischen Eigenschaften entstehen bei Verbrennungsvorgängen gegenüber konventionellem Dieselkraftstoff grundsätzlich weniger Rußpartikel, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid und CO2.“

„tendenziell fällt die Reduzierung des Ausstosses von Schadstoffen bei modernen Dieselmotoren geringer aus als bei älteren Dieselmotoren.“

„Die Einordnung des BMDV wird nicht nur durch öffentlich verfügbare wissenschaftliche Studien, Veröffentlichungen und Untersuchungen gestützt, sondern folgt darüber hinaus auch der Bewertung des Umweltbundesamtes sowie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.“

Das vollständige Dokument kann im Internet nachgelesen werden:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/erkenntnislage-umweltauswirkung-hvo100.html

Unter Bezug auf den Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ ist nicht erkennbar, ob die Kämmerei an dessen Erstellung beteiligt war. Zumindest fehlt dafür ein nachvollziehbarer Hinweis (aus Sicht der Kämmerei). Darüber hinaus ist die Darstellung unvollständig, weil nicht dargestellt wird was passiert, wenn die Selbstverwaltung dem Beschlussvorschag der Verwaltung nicht folgt. 

Zertifizierte HVO 100 Kraftstoffe enthalten kein Palmöl, bestenfalls Palmölreste.

Bewertung:

– Durch die Nutzung von HVO 100 kann eine signifikante Reduzierung des CO2-Ausstoßes erreicht werden.

– Für ältere Dieselmotoren ergibt sich zudem eine Reduzierung des Ausstoßes anderer Schadstoffe. 

Die Mehrkosten werden tendenziell durch sinkende Kraftstoffpreise ganz oder teilweise kompensiert.

Die Synergieeffekte, die sich aus der Kooperation mit der Feuerwehr Plön und dem Kreis ergeben können wurden bisher noch nicht in ausreichendem Maße betrachtet, bewertet und abgewogen.

Die Nutzung von HVO 100 Kraftstoffen ist eine vergleichsweise kostengünstige Lösung, um einen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen zu leisten. Die Nutzung ist als Zwischenlösung anzusehen. Unter Betrachtung der Life Cycle CO2 Bilanz ist die Nutzung bestehender Fahrzeuge bis zum Ende der Nutzbarkeit nach vorläufiger Einschätzung die vermutlich nachhaltigste Lösung. Bei Ersatzbeschaffungen sind Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten in die Auswahlentscheidung mit einzubeziehen

Finanzielle Auswirkungen

Die Mehrkosten für die Betankung mit HVO 100 liegen im Rahmen zwischen 700 und 800 €.
Derzeit sinken die Kraftstoffkosten. Bei stagnierendem oder nur verhaltenem Wirtschaftswachstum werden sie voraussichtlich weiter sinken oder stabil bleiben.
(Preisentwicklung Diesel:
04. Februar 25: 1,691 €,
29. April 2025: 1,572 €)
Die Mehrkosten werden derzeit zum größten Teil oder ggf. komplett durch die momentan sinkenden Kraftstoffpreise kompensiert. 

Beschussvorschlag:

1. Der SUE möge beschließen, dass die stadteigenen Fahrzeuge, die für eine Nutzung von HVO 100 geeignet sind, zukünftig mit HVO 100 betrieben werden.

2. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass aus der Vorlage der Verwaltung nicht hervorgeht, ob die Arbeitsaufträge, die in dem Beschuss des SUE vom 12. September 2024 erteilt wurden, auch abgearbeitet sind. Die Prüfergebnisse werden nicht dargestellt. Das ist in schriftlicher Form nachzuholen.  Dazu ist in der nächsten Sitzung des SUE zu berichten.
Insbesondere ist auf folgende Punkte einzugehen:
– Nutzung von HVO durch Fahrzeuge der Feuerwehr Plön
– Ko-operation mit dem Kreis Plön (THW, VKP)
– Erfahrungen anderer Nutzer*innen.

3. Die vorhandenen Fahrzeuge der Stadt Plön werden im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung bis zum Ende ihrer Nutzbarkeit betrieben und dann durch Ersatzbeschaffungen ersetzt, wobei im Auswahlverfahren auch alternative Antriebsmöglichkeiten berücksichtigt werden sollen. 

Ende des Antrages

Mein Fazit: Während man sich im Bereich Kälte- und Wärmeplanung an der extrem teuren Musterlösung abarbeitet, ist man an einem sofort umsetzbaren, relativ wirksamen und vergleichsweise sehr günstigen Zwischenschritt nicht interessiert.

Meine Haushaltsrede in der Ratsversammlung

Redebeitrag FWG-Fraktion anläßlich der Debatte über den Haushalt
am 28. April 2025 in der Ratsversammlung

Meiner Rede hab ich zwei Bemerkungen vorangestellt, in der ich mich auf vorher gehaltene Redebeiträge bezogen habe:

1, Die Bürgermeisterin hatte erwähnt, dass die Kämmerei immer in wichtige Projekte eingebunden wird.
Dazu habe ich angemerkt: Das sei nicht korrekt. Im Fall der Kälte- und Wärmeplanung wurde die Kämmerei nicht oder erst viel zu spät eingebunden worden und es sei die teuerste Variante ausgewählt worden.

2. Ein Kollege meinte, dass wir Investoren nicht immer durch Vorgaben und Diskussionen hindern sollten.
Ich habe daraufhin geantwortet, dass wir nicht nur die Interessen der Investoren, sondern auch die der Plönerinnen und Plöner berücksichtigen sollte. Im Februar hat ein Stadtplaner in einer Veranstaltung der Tourist Info geäußert, dass wir eine Angebotsplanung machen müssten. Jetzt pusselt man schon wieder an Plänen (für den Bau eines Hotels auf der Fegetaschenwiese) rum. Das ist die letzten 20 Jahre so gewesen, das hat nie geklappt und es wird nach meine Einschätzung auch diesmal schief gehen. 
(Anmerkung zum besseren Verständnis: Angebotsplanung bedeutetdass man sich erst einmal klar darüber werden muss was man dort überhaupt will. Soll ein Stück Liegewiese für die Plönerinnen und Plöner erhalten bleiben? Soll der Gesamte Bereich überbaut werden? Soll es ein Mottohotel werden? Soll der Hotelkomplex emissionsfrei sein oder den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen? Welche gestalterischen Vorgaben sind zu beachten?
Dann schafft man Baurecht (Erstellung eines Bebauungsplanes).
Mit bestehendem Baurecht wendet man sich an unterschiedliche Investoren*innen. Sofern die Interesse haben, können sie umgehend loslegen, unabhängig von langwierigen  politischen Diskussionen und der zeitaufwendigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.=

Nun zu meinem vorbereiteten Redebeitrag:

Die Haushaltsdebatte ist grundsätzlich einer der Anlässe, bei denen sich die Parteien und politischen Gruppierungen darstellen und positionieren können. Das wollen auch wir von der FWG tuen.

Wir kennen seit Jahren die Klagen von ausgepressten Zitronen und trockenen Schwämmen, aus denen sich nichts mehr herauspressen läßt. Sehe wir uns das ganze einmal aus der Vogelperspektive an. 

Das erste, was uns aufgefallen ist, ist, dass das Eigenkapital, das eigentlich so um dieses Jahr herum aufgebraucht sein sollte, offenbar noch bis 2032 halten könnte, wenn ich die WERte des Jahresabschlusses 2023 zugrunde lege. Das liegt möglicherweise daran, das wir bisher vieles von dem, was wir in den Haushalt eingestellt haben, nicht umsetzen konnten. Unsere Umsetzungsquote lag bei deutlich unter der durch das Land auf 60 % festgesetzten Umsetzungsquote und dementsprechend war der Finanzbedarf dann auch deutlich geringer.
Auch der vorhergesehene Fehlbedarf lag meist über den tatsächlichen Werten. Ich möchte mich hier ausdrücklich bei Frau Meyer bedanken, die hierauf bei einer anderen Gelegenheit hingewiesen hat. Das darf allerdings nicht zu dem Trugschluss führen, jetzt lockerer mit den Ausgaben umzugehen. 

Das zweite, was uns auffällt, ist die Verschuldung. Die Verschuldung der Stadt Plön beträgt etwa 13 Mio Euro.
Bei ca. 9.000 Einwohnerinnen sind das überschlägig 1400,- € pro Kopf. Das kommt den 1200,- € pro-Kopf Verschuldung, die im Abschlussbericht zum Haushalt 2023 genannt sind, recht nahe.

Im Vergleich mit Schwentinental, seinen beeindruckenden Gewerbesteuereinnahmen und 14.000 Einwohner*innen ist Plön oberflächlich betrachtet noch recht gut davor. In Schwentinental mit seiner Verschuldung von 44 Mio Euro Ende 2024 liegt die pro-Kopf Verschuldung bei über 3.000,- Euro.

Jetzt könnte man denken, alles gar nicht so schlimm. Ja, es geht schlimmer. Aber es muss uns klar sein, dass mit Schulden auch Tilgung und Zinsen einhergehen. Das nimmt uns die Spielräume für zukünftige Investitionen. Das Vermeiden von Schulden ist also so gesehen eine Investition in die Zukunft. Auch darum werden wir auch weiterhin auf eine sparsame Haushaltsführung hinwirken.

Das heißt nicht, dass wir die Stadt kaputt sparen wollen. Aber wenn wir uns etwas leisten, dann müssen Kosten und Nutzen – auch gesellschaftlicher und ökologischer Nutzen – immer in einem angemessenem Verhältnis stehen.
Von daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Arbeit des Musikzuges durch einen auskömmlichen Beitrag zur Miete abgesichert werden konnte. 

Nach wie vor ist es ja so, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt nicht gegeben ist. Wir erhalten zur Erfüllung unserer Aufgaben immer noch Fehlbedarfszuweisungen. Im Gegenzug dafür müssen wir unseren Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen. 

Um zu einem vernünftigen Ausgleich zu kommen, müssen wir Einnahmen- und Ausgabenseite betrachten, also beide Seiten einer Medaille.

Bei den Einnahmen haben wir nur sehr wenige Stellschrauben, an denen wir drehen können.
Die Grundsteuer wurde gerade umgestellt.
Wir haben uns an die Vorgaben des Landes gehalten, um uns nicht vorwerfen zu lassen, dass wir bei der Umstellung eine verdeckte Steuererhöhung einpreisen. Das haben wir nicht getan. Auch wenn ich überwiegend Plöner*innen kenne, die über eine zum Teil nicht unerhebliche Erhöhung ihrer Grundsteuer klagen, so sind die Einnahmen aus der Grundsteuer doch um 70.000,- € gesunken. 

Auch bei den Parkgebühren haben wir durch die Einführung der ParkApp Einnahmeverluste zu verkraften.
Die Gewerbesteuer haben wir nicht angefasst und in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation sollten wir auch dieses Jahr nicht daran rühren.

Wie wir am Beispiel von Schwentinental gesehen haben, sind hohe Gewerbesteuereinnahmen auch keine Garantie für einen ausgeglichenen Haushalt. Dennoch sollten wir uns bemühen, neue Betriebe anzusiedeln, um das Gewerbesteueraufkommen zu stabilisieren. Wir gehen den Weg mit, ein interkommunales Gewerbegebiet zu entwickeln.

Bislang haben wir auch Verträge abgeschossen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses für alle Partner fair waren.
Über die Jahre hat sich die Situation aber verändert und wir müssen diese Verträge dahingehend überprüfen, ob sie noch kostendeckend sind. Das kann in letzter Konsequenz nur Nachverhandlungen oder Kündigungen bedeuten. 

Wir freuen uns darüber, dass die Stadt Plön mit dem Schulverband zu einer Einigung gekommen ist, was die Beteiligung des Schulverbandes an den Kosten für die Sportplatzsanierung betrifft.
Ich weiß, dass die Umlandgemeinden mit den Zähnen geknirscht haben und den Beitrag für zu hoch halten. Wir dagegen halten ihn für zu niedrig. Hier müssen wir über unser Beteiligungsmanagement und die Plöner Mitglieder in der Schulverbandsversammlung ggf. noch mehr Stehvermögen beweisen.

Damit sind wir bereits bei den Ausgaben. Wir haben die Sanierung des Sportplatzes am Schiffstal mitgetragen. Die Zustimmung ist uns bei einer Investitionssumme von über 2.5 Millionen und einer geringen Förderquote nicht leicht gefallen. Letztendlich sind wir hier über unseren Schatten gesprungen, weil der Schul- und Breitensport einen hohen gesellschaftlichen Wert hat.

Der Umbau des Bahnhofes ist auch so ein Thema. Wir werden hier viel Geld für die Baumaßnahmen in die Hand nehmen. Einer der Gründe ist der Platzbedarf, der sich aus vier Arbeitsplätzen ergibt, die dort von Mitarbeiterinnen genutzt werden, die nicht zur Kernverwaltung der Stadt Plön gehören. Immerhin konnten wir durch unsere von Anfang an vorgetragene Kritik vermeiden, dass der Umbau auch einen repräsentativen Glasvorbau bekommt, der die Kosten in Millionenhöhe getrieben hätte. 

WEitere Investitionen kommen auf uns zu:
– ein neues Obdachlosenheim als Ersatz für den bestehenden völlig heruntergekommenen  Bau in der Gartenstraße.
– Eine Kindertagesstätte.
– Eine neue Sporthalle
– Die Sanierung der in die Jahre gekommenen Gemeinshaftsschule.

Zum Thema Kernverwaltung gehört auch die Kälte- und Wärmeplanung. Wir (FWG-Fraktion) tragen Planung von Wärmenetzen mit, wenn,
1. Eine andere klimaneutrale und wirtschaftlich vergleichbare Lösung ist nicht anders machbar ist und
2. Es privatwirtschaftliche Interessenten gibt, die auf eigene Kosten und eigenes Risiko Wärmenetze planen, bauen und betreiben. 

In allen anderen Bereichen sehen wir die Bürger*innen und eigentümer*innen in der Verantwortung, die gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen für die Erreichung der Klimaziele innerhalb der bestehenden Fristen umzusetzen. 

Wir sehen kein Erfordernis, an Forschungsprojekten teilzunehmen sowie Studien und Untersuchungen durchzuführen, die nicht erforderlich sind, wenn die gesetzlichen Vorgaben auch anders als über Wärmenetze zu erreichen sind. 

Anders ausgedrückt, hier sollte eine Konzentration auf die Kernaufgaben erfolgen.

So stellt sich uns die Frage, ob das Klimamanagement nicht ausgelastet ist und so viel Zeit hat, sich u.a. in Studien und andere Aktionen einzubringen. 

Damit wären wir auch schon beim Stellenplan. Die Personalkosten steigen jährlich, qualifiziertes Personal ist zunehmend schwer zu finden, die Zuruhesetzungen der Boomer-Generation verschärfen die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Personalumfang der städtischen Verwaltung immer wieder kritisch zu hinterfragen. 

Die Stichworte sind:
– Konzentration auf Kernaufgaben
– Sozial verträglicher Personalabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen.
Auch wenn wir dafür im Moment keine Mehrheiten bekommen, an dieser Zielsetzung halten wir fest. 

Auch wenn der Stellenplan für 2025 eine Reduzierung um gut eine Stelle vorsieht, ist das lediglich als ein Schritt in die richtige Richtung zu betrachten. Es wird darum gehen, diesem Schritt weitere folgen zu lassen.
Es ist nach unserer Überzeugung die Aufgabe der Bürgermeisterin, hier weitere Schritte vorzuschlagen. 

Die Lösung kann nicht sein, hierbei nur das Personal zu betrachten, das im Rahmen freiwilliger Aufgaben eingesetzt wird. Vielmehr sehen wir den Schwerpunkt darin, auch bei dem Personal, das mit der Bewältigung von Pflichtaufgaben befasst ist, kritisch zu hinterfragen, weil Prozesse effektiver gestaltet, vereinfacht und gestrafft werden können.
Hier müssen wir in der Selbstverwaltung uns auch an die Nase fassen. Wenn ich im Teilergebnisplan des Hauptausschusses unter dem Produkt Bürgermeisterin (Seite 4) bei strategischen und bei operativen Zielen ein weißes Feld vorfinde, dann haben wir unsere Hausaufgabe im Bezug auf stringente Vorgaben für die Verwaltungsspitze nicht gemacht.

Hier müssen auch wir nacharbeiten, um konkrete und nachprüfbare Zielsetzungen zu formulieren, damit im Rahmen eines wohlverstandenen Controllings der Grad der Zielerreichung auch beurteilt werden kann.


Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

– 3.254.700,- €

Die Überschrift ist der Fehlbedarf, den der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 im Moment benennt. Er könnte im Verlauf der Haushaltsberatungen noch steigen oder sinken, aber irgendwo in dem Bereich wird er sich einpendeln. Erste Haushaltsberatungen stehen in der bevorstehenden Woche an.

In der nächsten Woche werden gleich drei Sitzungen stattfinden. Montag tagt der Hauptausschuss (HA), Mittwoch der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) und Donnerstag der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Am Dienstag gibt es abends einen Vortrag zur Evolution der Mittelmeereidechse, Mittwoch findet am Nachmittag das Rundgespräch für Menschen mit Beeinträchtigungen statt und am Freitag ist die Jahreshauptversammlung des TSV.

Alle Ausschusssitzungen sind öffentlich, es gibt aber jeweils im Anschluss an den öffentlichen Teil auch noch einen nicht-öffentlichen Teil, bei dem Vertragsangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten oder auch Personalangelegenheiten erörtert werden.

Im öffentlichen Teil gibt es auch immer eine Einwohner*innenfragestunde. Dort kann man sich mit seinen Fragen und Anregungen an die Verwaltung oder auch an die politischen Vertreter*innen wenden.

Die Sitzung des HA am Montag wird für die Öffentlichkeit relativ uninteressant sein, da die Themen: Stellenbesetzung Fachbereichsleitung 1, Wegenutzung Strom und Gas, Schlossgarage, Fundtierveertrag mit dem Tierschutzverein und Anmietung von Büroräumen im nicht-öffentlichen Teil behandelt werden. 

Hier geht es im öffentlichen Teil um das Sanierungsgutachten für das Rathaus und das Ölmühlengebäude. Zusammen, und dabei geht es nur um Erhaltungsmaßnahmen und Brandschutz liegen wir mit der Kostenschätzung bei 2,4 Millionen.
Das ist eine erhebliche Summe, die noch nicht im Haushalt berücksichtigt ist. Allerdings müssen die Planungen weiterlaufen und die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden. Hier ist meiner Ansicht nach zu überlegen, ob man die Maßnahmen auf ihre Dringlichkeit hin untersucht und ggf. über einen längeren Zeitraum streckt. 

Außerdem kommt das Thema Fahrradstreße wieder auf den Tisch. Der Kreis hat abgelehnt, die Rodomstorstraße zur Fahrradstraße zu machen. Das basiert auf einer alten Rechtslage, die sich gerade geändert hat oder in Kürze ändern wird. Dann können auch andere Aspekte wir Städtebau oder Lärmschutz ect. Als Begründungen mit herangezogen werden. Solange es da noch keine Klarheit gibt, sollten wir die Reihenfolge ändern und nach meiner Ansicht die Eutiner Straße angehen, wo die Sache einfacher zu sein scheint. Danach wäre dann die Rodomstorstraße (Süd) Gänsemarkt bis zur Kreuzung B 76 an der Reihe, auch um den Anwohnern am und um den Gänsemarkt in Sachen Lärmschutz zu helfen. 

Das dritte große Thema wird der Haushaltsentwurf des SteP für das Jahr 2025 sein. Leider ist es uns nicht gelungen, schon im vergangenen Jahr einen Haushalt für dieses Jahr zu beschließen. Deshalb müssen wir das am besten bis Ende April erledigen. Wenn wir das nicht tuen, dann müssten wir erst die Jahresabrechnung für 2024 fertig stellen, bevor wir dann den Haushalt 2025 beschließen können.
Den Haushalt für 2025 haben wir im letzten Jahr leider nicht fertig gestellt bekommen, weil sich abzeichnete, dass nach den Sommerferien ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss. Damit war unsere ohnehin schon ausgelastete Kämmerei gebunden. 

Der Haushalt sieht wie jedes Jahr düster aus. Auch wenn es nicht gelingt, alle Vorhaben, für die Geld eingeplant wird, umzusetzen, so machen die Rahmendaten doch klar, dass wir uns jede Ausgabe und jedes Vorhaben zweimal überlegen müssen. Niemand will mit der Kettensäge durch das Rathaus ziehen, aber wenn wir unsere Handlungsfähigkeit ein Stück weit erhalten wollen, dann ist Sparsamkeit das Gebot der Stunde.

Für 2024 waren Erträge in Höhe von 27,75 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 26,4 Mio € vor. Das sind Mindereinnahmen von – 4,9 %. Die Ursache ist zum einen, dass die Umstellung der Grundsteuer für die Stadt zu Mindereinnahmen in Höhe von 70.000,- € geführt hat, zum anderen Tricksereien mit der ParkApp zu Mindereinnahmen in ähnlicher Höhe führen.
Der Hauptpunkt sind aber Reduzierungen bei der Fehlbedarfszuweisung, bei der Herabsetzung von Pensionsrückstellungen und bei Schlüsselzuweisungen

Für 2024 waren Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von 27,78 Mio € geplant. Für 2025 sieht der Haushaltsentwurf 29,48 Mio € vor. Das sind Mehrausgaben in Höhe von 7,9 %. Die Veränderungen bei den Mehraufwendungen kommen durch Steigerungen bei der Transferleistungen, den Personalaufwendungen, den Unterhaltsaufwendungen, den bilanzieren Abschreibungen sowie Mieten und Pachten zustande. Auch die Kreisumlage steigt um 6,7 Prozent, Geld, das die Kommune an den Kreis zur Erfüllung von dessen Aufgaben abführen muss.

Der Verwaltungsentwurf sieht für 2025 und die folgenden Jahre folgende Fehlbedarfe vor (in Klammern der Wert, der im Haushalt 2024 für die jeweiligen Jahre berücksichtigt war):
2025: – 3.254.700,- € (- 1.820.700)
2026: – 3.289.500,- € (- 1.989.200)
2027: – 2.881.300,- € (- 2.881.300)
2028: – 2.858.800,- € (Anm.:
Es wird immer für drei Jahre vorausgerechnet, für 2028 lagen 2024 also keine Berechnungen vor.)

Die Investitionen sind wie folgt geplant.
HA: 835.800,- €
Das beinhaltet: Erneuerung Parkplatz für die Feuerwehr, Anschaffung eines Toilettnecontainers für den Strandweg,Standort ehemaliger Bootsverleih, Beschaffung Container für die Feuerwehr)
SteP: 411.200,- €
Das beinhaltet: Eigenmittel für Städtebauförderung, Planungskosten und Kosten für den Umbau weiterer Bushaltestellen, Erneuerung von Stegen)
SUE: 2.978.800,- €
Das beinhaltet: Sportplatz Schiffsthal, Umrüstung Flutlichtanlagen auf LED, Containerausstattung.
Hierbei ist zu erwähnen, dass die Sportplatz alleine mit 2,8 Mio € zu Buche schlägt.


Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen am Rathaus und an der Ölmühle (2,4 Mio €) sowie für die Umsetzung des Kälte- und Wärmeplanung, über die am darauffolgenden Donnerstag zu entscheiden ist. 

Am Ende des Tages wird für den Zeitraum 2025 bis 2028 mit einer Nettoneuverschuldung von 7,5 Mio € gerechnet. Meistens kommt es nicht ganz so schlimm, aber besser wird es dadurch auch nicht. 

Damit leite ich zum SUE über, bei dem das Thema Haushaltsberatung ebenfalls auf der Tagesordnung steht. Drei weitere Tagesordnungspunkte (TOP) befassen sich mit dem Klimaschutz.
Der TOP 5 geht auf einen Antrag der CDU zurück. In der Ratsversammlung wurde die kommunale Kälte- und Wärmeplanung (KWP) beschossen. Da je ein Ratsherr der CDU und der FWG abwesend waren, hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Mehrheit, mit der sie die KWP beschlossen haben. Die Mehrheitsverhältnisse sehen für alle weiteren Beschlüsse dann genau umgekehrt aus. Damit ist eine echte Blockadesituation entstanden, vor der ich in der Ratsversammlung gewarnt habe. Ich rechne es dem CDU-Fraktionsvorsitzenden hoch an, dass er die Initiative ergriffen hat, um die Blockadesituation aufzulösen.
Es wird gerade an einem Kompromissvorschlag gearbeitet, der für alle oder die breite Mehrheit der Fraktionen annehmbar ist. Das halte ich für einen gangbaren Weg.
Meine Kritik richtete sich bisher auf Verfahrensfehler bei der Erstellung der KWP, insbesondere die nicht durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die fehlende Alternativenprüfung (Die KWP liest sich wie eine Vorfestlegung auf Wärmenetze. Dezentrale Lösungen (z.B. Wärmepumpen oder Holzpelletanlagen) wurden in die Bewertung für die Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ebensowenig betrachtet wie Folgekosten.

Damit verbunden ist der TOP 8, Maßnahmen des Klimaschutzes. Hier schlägt die Verwaltung mehrere Optionen, Maßnahmen und Maßnahmenpakete vor und empfiehlt zwei Varianten: Variante 1: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest und das Bahnhofsquartier.
Variante 2: BEW Studien für das Quartier Plön SüdWest, das Bahnhofsquartier und das Quartier Vogelberg.
Beide Varianten umfassen jeweils auch noch ein Paket „Öffentlichkeitsarbeit“.
Die Kosten werden mit 363.000,- € bzw. 453.000,- € angegeben, der Eigenanteil der Stadt würde 213.000,- € bzw. 258.000,- € betragen.

Diesem Beschlussvorschlag kann ich in keiner Weise folgen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, erst die Ergebnisse der laufenden Untersuchung vom Ingenieurbüro OCF abzuwarten, auszuwerten und aus der Auswertung Empfehlungen für das weitere Verfahren zu erarbeiten.
Im Anschluss daran wäre es sinnvoll, eine Alternativenprüfung für Lösungsansätze durchzuführen. Ziel muss es sein, bis 2025 die Klimaneutralität im Bereich Gebäudeheizen zu erreichen.

Mögliche Alternativen wären:
1. Die Stadt engagiert sich durch die Planung, den Bau und den Betrieb eines Nahwärmenetzes oder mehrerer Nahwärmenetze selber oder über eine Tochtergesellschaft wie die Stadtwerke.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
2. Die Stadt ermuntert Energieanbietern, Nahwärmenetze in Plön auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu planen, zu bauen oder zu betreiben, beteiligt sich aber nicht mit eigenem Kapital.
Dezentrale Heizanlagen durch Eigentümer*innen für ihre Gebäude in den Bereichen, die nicht an ein Netz angeschlossen werden.
3. Die Stadt veranlasst den Bau eines Wärmenetzes in den Bereichen, wo dezentrale Heizanlagen nicht sinnvoll oder möglich sind.
In allen anderen Bereichen steht es in der Verantwortung er Eigentümer*innen der Gebäude, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und bis 2025 klimaneutral Heizungen einzubauen.
Sofern externe Wärmenetzanbieter bereit sind, auf Eingene Kosten und auf eigenes Risiko Netze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wird das von der Stadt unterstützt.

Im Laufe des weiteren Verfahren könnte dann auch die Beteiligung der Öffentlichkeit nachgeholt werden. Das würde bedeuten, dass die Bürger*innen und Eigentümerinnen die Möglichkeit haben, die Pläne einzusehen und Anregungen und Bedenken geltend zu machen. Die Anregungen und Bedenken müssten dann betrachtet, bewertet und abgewogen werden. Das Ergebnis der Abwägung wäre anschließend zu veröffentlichen. (Analog zu Bebauungsplänen, es wäre also nichts Neues.)

Mit der Abwägung und der Beteiligung der Öffentlichkeit wäre am Ende eine ergebnisoffene und transparente Entscheidung möglich.

Drei Zeitungsartikel zur Nahwärme

In den vergangenen Tagen gab es in der Kieler Nachrichten zwei, in der SH:Z einen Artikel zum Thema Nahwärme und Nahwärmenetze.

In der Ausgabe vom 14. März 2025 berichtet die KN über eine Veranstaltung zur Nahwärme in Wankendorf. Dort stellen die Bürger:innen die für sie entscheidende Frage: „Was wird mich das kosten?“ Genau diese Frage hat auch die Plöner*innen bewegt, als es um das Quartierskonzept Süd-West ging. Die Antwort für Plön Süd-West, damals von einem Professor in einer Informationsveranstaltung: „Das wissen wir nicht, es wird auf jeden Fall billiger.“
Die Antwort auf die Frage zu den Kosten in Wankendorf: „Eine Aussage zu den Kosten „wäre nicht seriös, weil sich der Preis ändert, je nachdem wie viele Menschen bereit sind mitzumachen.“

Genau da spiegelt sich auch unser Plöner Problem wider. Es wird vieles geplant, was technisch möglich und im Bezug auf den Klimawandel auch sinnvoll wäre. Dabei wird oft nicht berücksichtigt, was finanziell machbar ist. So wurde der Kämmerer in Plön nicht am der Kälte- und Wärmeplanung beteiligt. Daher wurde dann auch beschlossen, dass jede einzelne Maßnahmen durch die Ratsversammlung freigegeben werden muss.
Außerdem sind die Maßnahmen noch in den Haushalt für das Jahr 2025 aufzunehmen. Ich kann mir gut vorstellen, dass dann über Sperrvermerke geregelt wird, wann welche Gelder freigeben werden.
Außerdem wird unser haushalt durch die Kommunalaufsicht geprüft. Damit kommt die Kälte- und Wärmeplanung – die ja eine strategische Planung sein soll – im Moment kaum über das Niveau eines Wunschzettels hinaus.

Bei der finanziellen Machbarkeit betrachte ich zum einen die finanziellen Konsequenzen für Bürger*innen, aber auch für die Stadt Plön.
Diese Betrachtung hat in Plön bisher noch gar nicht stattgefunden. Nach meiner persönlichen Auffassung ist es aber wichtig, dass eine Planung nicht nur technisch machbar, sondern auch finanzierbar ist. Der Umstand, dass die Finanzierung bei der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung nicht mit betrachtet wurde, ist aus meiner Sicht ein schwerer Fehler, an dem wir uns noch lange abarbeiten werden. 

Auf der Veranstaltung in Wankendorf erklärte Herr Jürgen Meereis, energiewirtschaftlicher Berater bei IPP ESN Power Engineering GmbH in Kiel, dass unter Berücksichtigung der Wartungs- und Betriebskosten sowie der CO2 Abgabe die jährlichen Heiz- und Warmwasserkosten mit denen der dezentralen Versorgung vergleichbar seinen.

Und dann steht da kurz vorher noch ein Satz, der bei mir Verwunderung auslöst. Einer der Anwohner äußerte die Bedenken, dass er sich mit dem Anschluss an ein Nahwärmenetz quasi einem Monopolisten ausliefern würde. Ein Argument, das ich gute verstehen kann. Die Antwort von Herrn Patrice Ahmadi, Mitarbeiter des oben genannten Ingenieurbüros, lautete, dass die Auswahl (zwischen verschiedenen Gasanbietern) auch nur eine Scheinfreiheit sei und überall die Preise steigen würden.
Das ist aus meiner Sicht völlig falsch. Das Gas kommt zwar aus der einen Leitung, aber es wird von verschiedenen Anbieter*innen eingespeist. Und diese Anbieter*innen stehen zueinander im Wettbewerb. Gleiches gilt für Strom. Daher gibt es, wie auch bei Benzin an den Tankstellen, einen Preiskampf, der am Ende den Kund*innen zu Gute kommt. Die Wahl des Anbieters/der Anbieterin ist frei.
Anders verhält es sich bei Nahwärmenetzen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es jeweils ein Netz, in das genau ein Anbieter Wärme einspeist. Soweit ich weiß gibt es kein Nahwärmenetz, in das zwei oder mehrere Anbieter*innen Wärme einspeisen.
Das ist für die Betreiber*innen ein sehr sicheres Geschäft, auch wenn sie bei der Preisbildung als quasi-Monopolanbieter*innen Kontrollmechanismen unterliegen.

Hier mal zum Vergleich die Gaspreise für mich als Otto-Normalverbraucher sowie die laufenden Kosten für den Anschluss an ein Nahwärmenetz:

Gasanbieter*innen:
Günstigster Anbieter: Immergrün: Arbeitspreis 11,63 ct/KWh, Grundpreis: 109,32 €.
Mein Anbieter: Stadtwerke Plön: 11,77 ct/kWh, Grundpreis 173,74 €.
Teuerster Anbieter: Polarstern: 14,34 ct/kWh, Grundpreis: 275,40 €
Soll heißen, es gibt deutliche Preisunterschiede, der Kunde/die Kundin hat die Wahl.
(Nach Verivox am 15. März 25)

Hansewerk Natur für das Nahwärmenetz Stadtheide:
15,559 ct/kWh, Grundpreis 607,56 €
Quelle: https://www.hansewerk-natur.com/content/dam/revu-global/hansewerk-natur/Files/Service/Waermepreise/Ploen_FuenfSeenAllee_Preisblatt.pdf

Der Nahwärmeanschluss hat natürlich den Vorteil, dass man keine weiteren Kosten für die eigene Heizungsanlage, deren Wartung und Reparatur sowie für den Schornstein und den Schornsteinfeger/die Schornsteinfegerin hat. Außerdem muss man auch kein Geld für den Kauf einer neuen Heizungsanlage nach 20 Jahren zurücklegen. Es kämen vermutlich aber Anschlussgebühren – nach Aussagen in einem Workshop – von ca. 10.000,- bis 12.000,- € hinzu.

Vor dem Hintergrund ist die oben erwähnte Aussage vermutlich korrekt, dass die Kosten einer Nahwärmeversorgung im Vergleich zu einer dezentralen Wärmeversorgung annähernd gleich sein werden. Das hängt am Ende wohl sehr vom Einzelfall ab, der schwer zu prognostizieren ist.

Außerdem wird es von der Bereitschaft der Bürger*innen und Eigentümer*innen abhängen, sich an ein Wärmenetz anzuschließen.
In Wankendorf wird eine Anschlussquote von 80% ausgegangen. Das ist ein Wert, der nach meiner Einschätzung und basierend auf den Erfahrungen mit der Anschlussbereitschaft im Quartier Plön Süd-West deutlich zu hoch angesetzt ist.

Interessant wäre es ja, die laufenden Kosten einmal für verschiedene Anschlusssquoten zu berechnen, etwa für 80, 60 und 40 Prozent. Damit hätten die Eigentümer*innen schon mal einen Anhaltspunkt. Interessant wäre es auch, die Anschlussquote zu ermitteln, bei der die Anschluss für die Bürger*innen im Vergleich mit den Kosten für eine dezentrale Lösung kostenneutral ist.

Darum stellt sich mir immer noch die Frage: Warum wurde bei der kommunalen Kälte- und Wärmeplanung für Plön von Anfang an großräumig auf die Errichtung von Wärmenetzen hingearbeitet? Warum gab es keine Alternativenprüfung, etwa:
Schwerpunkt Wärmenetz oder Schwerpunkt dezentrale Lösung?
(Wenn hier von der Verwaltung darauf verwiesen wurde, dass eine Alternativenprüfung stattgefunden habe, dann teile ich diese Auffassung nicht. Es wurden aus meiner Sicht lediglich Varianten zu Lösungen der Wärmeeinspeisung in ein Nahwärmenetz geprüft, z.B. durch Luftwärmepumpe, Seewasserwärmepumpe, oberflächennahe Geothermie, …).

Wenn ich dann den Artikel in der KN vom 13. März 2025, Seite 11 lese, dann stellt der SPD-Landtagsabgeordnete Marc Timmer die richtige Frage: „Wie können wir das Heizen für Bürgerinnen und Bürger günstig halten.“ Wenn ich den Tenor im Artikel richtig verstanden habe, dann meint er damit auch: unter der Voraussetzung, dass die Ziele zum Klimaschutz erreicht werden.
Gleichzeitig halte ich auch die Aussage von Herrn Minister Goldschmidt für richtig: „Wer bei neuen Heizungen noch auf Öl und Gas setzt, baut sich einen Kostenfresser sondergleichen in seinen Keller …“.

Auch die SH:Z geht in einem Artikel vom 12. März 2025 auf den aktuellen Stand zur Wärmewende in Schleswig Holstein ein. In einer Potentialkarte wird aufgezeigt, in welchen Gebieten sich Wärmenetze aller Wahrscheinlichkeit nicht lohnen werden, also chancenlos sind. Daher werden die Gemeinden in den Gebieten von der Erstellung einer Kälte- und Wärmeplanung befreit. Das betrifft 43 Prozent aller Gemeinden mit ca. 6% aller Einwohner*innen des Landes. Das ist ein aus meiner Sicht sehr sinnvoller Ansatz. 
https://www.shz.de/deutschland-welt/schleswig-holstein/artikel/karte-fuer-schleswig-holstein-wo-sich-waermenetze-nicht-lohnen-48462737

Für mich stellt sich aber immer noch die Frage, warum wir in Plön nicht die Untersuchungen zum Quartierskonzept Plön Süd-West abwarten. Die bisherigen Zwischenstände der Untersuchung zeigen, dass:
– Ein Wärmenetz für den eng bebauten Bereich der Innenstadt (Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Schliossberg, …) sinnvoll ist
– ein Wärmenetz für den weniger dicht bebauten Bereich Seestraße, Prinzenstraße, …“ nicht weiter verfolgt werden sollte.
Leider ist hier in Plön das gesamte Vorgehen in Sachen Kälte- und Wärmeplanung geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, dass hier – koste es, was es wolle – Pflöcke für den Bau von Netzen eingeschlagen werden sollen.

Ohne jetzt schon für alle anderen Quartiere (Ölmühle, Vogelberg, …) Prüfungen und Studien zu veranlassen sollten wir doch einfach einmal die Ergebnisse der Untersuchung für Plön Süd-West abwarten, die spätestens Mitte des Jahres vorliegen sollen. Dann können wir sehen, ob die Ergebnisse auf den Rest der Stadt übertragbar sind. Das würde uns voraussichtlich eine Menge Geld für Planungen und Untersuchungen sparen.
Hinzu kommt – ich wiederhole mich – dass wir immer noch keinen Plan haben, wie das ganze von der Stadt über die kommende Jahre finanziert werden soll. Das gilt insbesondere, wenn sich die Stadt Plön – in welcher Form auch immer – an der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Netzte beteiligen soll. 
Sollten Investor*innen den Ausbau von Wärmenetzen auf eigene Kosten und Risiken planen, bauen und betreiben, spricht da aus meiner Sicht nichts gegen. Wichtig ist, dass die Stadt die Netze nicht übernehmen muss, wenn der Betreiber/die Betreiberin in die Insolvenz gehen.
Wichtig ist auch, dass die Netze aus regenerierbaren Ressourcen gespeist werden.
Sollte die politische Entscheidung fallen, dass sich die Stadt selber oder über ihre Stadtwerke an der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen beteiligt, dann wird es wirklich schwierig.

Für mich ist nach wie vor völlig unklar, was unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit die beste Lösung für Plön und seine Bürger*innen ist. Tendenziell würde ich Herrn Minister Goldschmidt zustimmen wenn er sagt: „dass wir in Schleswig Holstein mehrheitlich Gebäudeheizungen mit dezentralen Lösungen sehen werden – wir sind eben ein ländlich geprägter Raum“.

Neue Hotelpläne zum Scheitern verurteilt?

Im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am Mittwoch zeichnete sich für mich ab, dass das Vorhaben, ein Hotel im Bereich des Strandbades/Liegewiese Fegetasche zu errichten, den Weg aller vorherigen Vorhaben gehen wird.
Dabei bin ich sehr optimistisch in die Sitzung gegangen. Anfang Februar war ich sehr begeistert, weil es so schien, dass erstmals Konsens zum Vorgehen bestand. Ich hatte den Eindruck gewonnen, als ob sich die Teilnehmenden darauf verständigt hätten, einen neuen Weg zu gehen und eine „Angebotsplanung“ zu machen.

Was verstehe ich unter einer „Angebotsplanung?
Das ist im Grunde genommen ein Bebauungsplan.
Es gibt zwei Ziele für Bebauungspläne.
Das erste Ziel wäre die Erhaltung eines Straßenbildes oder Quartiers. Das kann sich auf das Erscheinungsbild, aber auch auf das soziale Gefüge beziehen. Beispiele in Plön wären die Bebauungspläne für die Johannisstraße oder den Appelwarder. Hier ging es um den Erhalt der historischen Straßenbilder.
Das zweite Ziel wäre eine Angebotsplanung. Das Beispiel dafür wäre der Bebauungsplan für das Quartier Stadtheide. Dort wurde die ehemalige 5 Seen Kaserne in ein neues Wohngebiet umgewandelt. Hier wurde festgelegt, was, wie und wo gebaut werden darf, wobei ein zum Teil weiter Spielraum für die Bauenden bestand.
Die Angebotsplanung legt ein städtebauliches Entwicklungsziel fest und steckt den Rahmen für die Gebäude und Freiflächen ab, die dort entstehen dürfen.

Ich habe mal in meinem Blog zurückgeblättert. Bereits 2010, also vor 15 Jahren, haben wir und mit der Bebauung der Wiese Fegetasche befasst.
http://www.ingo-buth.de/2010/02/21/neue-pläne-scheinen-zu-scheitern/

Seither wurden verschiedene Projekte angeschoben, die allesamt gescheitert sind. Das Problem war, dass man es immer mit einem „Städtebaulichen Vertrag“ und „Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen“ versucht hat. Dabei gab es über die Grenzen der Fraktionen und über die Grenzen der Verwaltungen von Stadt und Kreis hinweg keine klaren Vorstellungen, was genau man eigentlich wollte. Der Wunsch: „Ein Hotel“ ist dabei nicht konkret genug. Der Teufel steckt in Detailfagen. Die wurden in langen Verhandlungen besprochen, Antworten wurden entwickelt und verworfen. Das haben wir alles schon erlebt.

Ich hatte mich vor etlichen Jahren mit einem Stadtplaner unterhalten, der mir sagte, dass das so nie etwas werden würde. Seine Empfehlung war: Macht eine Angebotsplanung. Legt fest, was Ihr städtebaulich wollt. Schafft Baurecht (einen Bebauungsplan). Geht mit bestehendem Baurecht auf den Markt und sucht einen Investor.
Kein Investor hat Interesse daran, mit Euch über zwei Jahre zu diskutieren, was er bauen darf oder doch nicht. Wenn er hat das Geld hat und die Rahmenbedingungen stimmen, dann will loslegen.
Das ist für mich auch heute noch plausibel, selbst wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen teilweise wohl etwas verändert haben.
Vor einem Monat waren wir so weit und der Tagesordnungspunkt für den Ausschuss hieß:
„Touristische Entwicklung Fegetasche- Weiteres Vorgehen (und) Festlegung grundsätzlicher Eckpunkte“.

Genau das ist nicht passiert. Jetzt wurde im SteP wieder zurück gerudert.
Man will mit dem Projektentwickler sprechen, der will mit potentiellen Investoren sprechen und wir (Verwaltung und Politik/Selbstverwaltung) wissen immer noch nicht, was wir wollen. Das spiegelt sich dann auch in dem Beschluss wider, der zwei Absätze umfasst und sich auf fünf Punkte in der Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt bezieht.
Bei den 5 Punkten geht es im Einzelnen um Detailfragen wie: Können wir alle Tennisplätze erhalten, können wir auf einige der Tennisplätze verzichten oder müssen wir uns von allen Tennisplätzen verabschieden? Soll es noch eine Liegewiese geben oder reicht der Strandstreifen zwischen Weg und Ufer, wenn das alte DLRG Gebäude abgerissen wird? Müssen Volleyballplatz und Spielplatz mitgedacht werden? Einig ist man sich, dass die bestehenden Trampelpfade das Bauvorhaben nicht verhindern sollen. Ratsherr Schröder (Die Linke, SPD Fraktion) merkte aber an, dass man den Investor doch noch mal fragen solle, ob die Trampelpfade vielleicht doch erhalten werden könnten. Einig ist man sich aber, dass das alte DLRG-Haus abgerissen werden und das die Strandklause durch ein großzügiges touristisches Angebot ersetzt werden soll, das nicht nur Hotelgästen zur Verfügung steht.
Mit der Festlegung von echten Eckpunkten hatte vieles davon nach meiner Auffassung nichts mehr zu tuen. 

Darum gehe ich mal in mich und denke offen über die Eckpunkte nach, die ich persönlich für wesentlich halte:
1. Die Fegetaschenwiese ist die einzige Stelle im Stadtgebiet, die für die Ansiedlung eines Hotels geeignet ist. Gleichzeitig ist die Fegetaschenwiese ein Naherholungsgebiet für die Quartiere Ölmühle und Wasserturmbereich.
Eckpunkte:
a) Das städtebauliche Ziel ist
– die dauerhafte Festschreibung einer touristischen Nutzung.
– der Erhalt als räumlich reduziertes Naherholungsgebiet
b) Der Konflikt zwischen Tourismusbetrieb und Naherholungsgebiet muß gelöst werden.
2. Wenn dort ein Hotelbetrieb entsteht, dann muss er wirtschaftlich nachhaltig als Hotelbetrieb geführt werden können.
Für den wirtschaftlichen Betrieb sind zwei Faktoren entscheidend:
a) Eine ausreichende Größe. Nach meiner Einschätzung ist die Mindestgröße „zwei Reisebusse“, also ca. 80 bis 100 Zimmer.
b) Der Betrieb als Hotel muss unangreifbar durch öffentlich rechtliche Regelungen festgeschrieben sein.
Querfinanzierungen durch private Ferienwohnungen ect. beinhalten die Gefahr, dass die touristische Nutzung schleichend der Wohnnutzung weicht. Das ist zu verhindern.
3. Die Tennisplätze, das Volleyballfeld und der Spielplatz stehen ganz oder teilweise zur Disposition.

Mit ist klar, dass die Ansichten dazu sehr unterschiedlich sind. Was ich gehört habe geht von: „Am liebsten wäre mir, wenn alles so bleibt wie es ist“ bis „Ist egal, Hauptsache da wird gebaut.“

Aus der Sitzung des SUE, Öko-Institut, Jugendcafe und mehr

Am Donnerstag,, dem 27. Februar, tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie. Die Sitzung begann um 18:30 und dauerte bis 21:55. Es ging um allerlei Themen und ich versuche, mich kurz zu fassen.

Zuerst berichtete die Bürgermeisterin:

– Das Mahnmal an der Bieberhöhe soll instandgesetzt werden. Es gibt erste Planungen. So ist vorgesehen, den Kieselplatz durch Kieselrasen zu ersetzen.
Es wurde auch angesprochen, dass der Weg von der Prinzenstraße hoch zur Bielerhöhe nicht mehr begehbar ist. Das Thema hatten wir bereits vor ein paar Jahren. Die Kosten für die Instandsetzung lägen bei über 60.000,- €. Aus Kostengründen hatten wir seinerzeit auf eine Instandsetzung verzichtet. Der Weg wurde schon vorher kaum genutzt und hat – wenn überhaupt – nur eine sehr untergeordnete Funktion für Fußgänger*innen

– Es gibt das Angebot des Verbands für Landschaftspflege, Plön bei der Grüngestaltung zu unterstützen. Es sollen Gespräche auf Arbeitsebene geführt werden. Ich finde das gut. Wir sind zwar dem Bündnis „Stadtgrün – naturnah“ beigetreten, aber ich habe nicht den Eindruck, dass sich nach der Zertifizierung durch das Bündnis irgendetwas nennenswert bewegt hat. Daher wäre es sinnvoll, das Gesprächsangebot wahrzunehmen. Wie wir weiter damit umgehen, wird sich dann in einer der nächsten Sitzungen entscheiden.

– Am 15. März läuft die Aktion sauberes Schleswig Holstein. Es haben sich schon zahlreiche Personen und Gruppen gemeldet, Verstärkung ist aber immer willkommen.

– Es wurde über den Antrag der FWG-Plön berichtet, die angeregt hatte, die Dieselfahrzeuge der Stadt zukünftig mit dem als nachhaltig zertifizierten Kraftstoff HVO 100 zu betreiben. Der Kraftstoff wird u.a. aus altem Frittierfett und altem Motoröl hergestellt. Damit wird ein Beitrag auf dem Weg zu CO2 Reduzierung geleistet. Beim Bauhof wird derzeit ermittelt, welche Fahrzeuge dafür in Frage kommen. Es werden auch Gespräche mit der VKP geführt (Im Kreis Eckernförde fahren die Busse bereits mit HWO 100). Auch die Abfallwirtschaft soll in die Gespräche mit eingebunden werden.

– Die Beleuchtung der Bäume am Marktplatz soll in diesem Jahr nicht wieder angebracht werden. Die Schellen, an denen die Leuchtmittel befestigt wurden, schaden den Bäumen. Eine Neubeschaffung wird es aus Kostengründen in diesem Jahr nicht geben.

– Mit Hansewerk Natur und JP Joule stehen zwei Firmen in den Startlöchern, die Interesse daran bekundet haben, in Plön (Steinberg/Vogelberg) ein Wärmenetz zu betreiben. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir den oder auch anderen Firmen die Planung, den Bau und den Betrieb der Netze überlassen würden. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die Stadt keine aufwendigen und kostspieligen Studien erstellen muss. Alles weitere wird sich zeigen.

Unser Umweltbeauftragter Herr Askemper stellte seine Projekte vor. Dazu gehören u.a., dass

– die großen Glasflächen beim Max Planck Institut jetzt mit Folien beklebt werden, die zwar für Menschen durchsichtig sind, aber von Vögeln gesehen werden können.
(Dazu erlaube ich mir an dieser Stelle folgende nachträgliche Anmerkung: Fensterscheiben sind übrigens neben dem Straßenverkehr und Hauskatzen einer der Top 3 Vogelkiller. Es ist sehr schade, dass das erst jetzt zum Tragen kommt. Ich hatte bereits in der Planungsphase darauf hingewiesen.

– noch bestehende Schilfflächen an einigen Stellen eingezäunt werden sollen, damit sich die Schilfbestände dort erholen können. Durch die Einzäunung sind die heranwachsenden Schilfhalme vor Fressfeinden (Nuria, Wasservögel) besser geschützt.
(Dazu erlaube ich mir an dieser Stelle folgende nachträgliche Anmerkung: Das ist ein aus meiner Sicht sehr erfolgversprechende Ansatz. An einigen Stellen im See gibt es noch ältere Einzäunungen, in denen deutlich mehr Schilf wächst als in den frei zugänglichen Flächen.)
Wer eine Warthose hat und sich an der Arbeit beteiligen möchte, sollte sich bei Herrn Askemper melden.

– um den Nutzungskonflikt zwischen Wassersportlern und Umwelt zu entschärfen, sollen neue Bojen mit Erläuterungstafeln ausgebracht werden. Die MUS und der PSV werden das unterstützen.

– Es sollen weitere Nistkästen im Stadtgebiet angebracht werden.

In der Einwohner*innenfragestunde machte eine Anwohnerin des Steinbergweg darauf aufmerksam, dass die Regenwasserleitung, die über ihr Grundstück in den Schöhsee führt, defekt gewesen sei. Das Regenwasser hätte ihr Grundstück geflutet, wobei auch Glassplitter, Gummireste und Zigarettenkippen auf ihr Grundstück gespült wurden. Sie merkte an, dass sie es ausgesprochen verwunderlich findet, dass das Regenwasser (Oberflächenwasser) ungeklärt in den Schöhsee eingeleitet wird. Außerdem kritisierte sie die Stadtwerke, die sich aus ihrer Sicht nicht ausreichend um die Schadensbehebung gekümmert haben. Herr Wegener (CDU), der im Ausschuss nicht nur einen Kollegen vertreten hat, sondern auch stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungsrat der Stadtwerke ist, hat mit ihr ein Gespräch geführt, so dass ich davon ausgehe, dass wir dazu in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates in ca. die Wochen informiert werden.

Danach wurden wir über das Long Range Wireless Wide Area Network informiert. Dieses System basiert auf einer Funkübertragung mit großer Reichweite (ca. 10 km), aber geringer Datenübertragungsrate. Die Sender/Empfänger werden Batteriebetrieben und haben einen sehr geringen Stromverbrauch. Gekoppelt mit Sensoren können damit die Wasserstände in den Regenrückhaltebecken oder Feuerlöschteichen kontrolliert werden. Für mich erschien das im ersten Moment nicht relevant und darum habe ich die rhetorische Frage an die Verwaltung gestellt, ob schon irgend jemand diese Technik vermisst hätte. Frau Duwe (Umweltfachkraft) bejahte, weil man mit Feuchtigkeitssensoren messen kann, wann unsere Stadtbäume gegossen werden müssten. Leuchtet ein. Außerdem könnten Bewegungsmelder zum Einsatz kommen, die nachts die Straßenbeleuchtung einschalte, sofern sich Personen auf der Straße bewegen. Sind die Personen weitergegangen, würden die Straßenlaternen wieder ausgeschaltet. Der Ausschuss hat beschlossen, mögliche Anwendungen zu prüfen und dem Ausguss zu berichten.
(Anmerkung meinerseits an dieser Stelle: Die Untersuchung kann man gerne machen, danach sollten dann Kosten und Nutzen abgewogen werden. Da die Geräte pro Stück nach ersten Schätzungen gerade einmal 100,- € kosten sollen und die übrige Infrastruktur vom Kreis und der Kielregion gestellt wird, wird hier möglicherweise ein gezielter Einsatz sinnvoll sein, auch um Kosten zu sparen)

Das Thema Jugendcafe behandelt einen lang gehegten Wunsch des Kinder- und Jugendbeirates. Gleich zu beginn der Diskussion wurde klar, dass niemand der Vorlage folgen wird, weil die Kosten einfach zu hoch sind. Hinzu käme, dass ein Jugendcafe keine Aufgabe zur Daseinsvorsorge ist, sondern eine freiwillige Aufgabe. Da bedeutet, dass der Stadt die Ausgaben als freiwillige Ausgaben von den Schlüsselzuweisungen abgezogen werden, das Geld also „doppelt fehlt“. In meinem Redebeitrag habe ich zum Ausdruck gebracht, dass mir die Situation der Jugendlichen in Plön durchaus bewußt ist. Schließlich sind meine Kinder hier aufgewachsen. Daher habe ich vorgeschlagen, regelmäßige Treffs im Osterkarree oder im Mehrgenerationenhaus zu organisieren. Das fand bei den Jugendlichen wenig Anklang. Bündnis 90 / Die Grünen zeigten dann ein Gebäude in der Innenstadt, das ihrer Ansicht nach für ein Jugendcafe in Frage kommen könnte. Allerdings war nicht ganz klar, wem das Gebäude gehört, so dass hier eine entscheide Fragen offen blieben. An dieser Stelle bemerkte Frau Hansen (SPD), dass es möglicherweise einen privaten Träger geben könnte, der diese Aufgabe übernehmen könnte. Dazu wurde dann einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung mit dem potentiellen Träger Kontakt aufnehmen soll. 

Dann kam das Öko-Institut an die Reihe. Zwei Tage vor der Sitzung wurden die Fraktionsvorsitzenden antelefoniert und gefragt, ob wir bereit wären, das Thema „Anfrage zur Teilnahme am Vorhaben „Umsetzung kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – KWIKK“ des Öko-Institutes“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen. Normalerweise müssen Tagesordnungspunkte 14 Tage vor der Sitzung angemeldet und  kurz begründet werden. Wenn die Tagesordnung spätestens 10 Tage vor der Sitzung veröffentlicht wird, dann sind zwar Streichungen von Tagesordnungspunkten möglich, aber neue Tagesordnungspunkte können nur unter besonderen Bedingungen als Dringlichkeitspunkte eingebracht werden. Das muss in dem Fall mit einer Zwei-Drittel Mehrheit beschlossen werden.
Im Vorfeld hätte man darüber nachdenken können, ob man die Zustimmung verweigern sollte, nachdem Bündnis 90/Die Grünen und die SPD den Beschlussvorschlag von Bündnis90/Die Grünen in der Ratsversammlung mit einer Zufallsmehrheit durchgepaukt haben. Auf der anderen Seite hatte ich der Bürgermeisterin den Zustimmung der FWG Plön Fraktion bereits im Vorfeld signalisiert und derartige Zusagen halte ich natürlich ein. Mir ging es nicht um eine Retourkutsche, sondern um die Sache. Immerhin kann man sich ja anhören, welche Unterstützungsleistung das Öko-Institut erbringen kann und welche Vorteile das für die Stadt Plön haben könnte.
Sehr schnell stellte sich dann aber hinaus, dass die Frage offen ist, ob die Unterstützung auch die Finanzierung von Studien und Untersuchungen mit beinhaltet. Eine Antwort wird aber in kürze erwartet.
Es sollen zwischen sechs und neun Kommunen in Baden Württemberg, Schleswig Holstein und Brandenburg ausgewählt werden, um Nord, Süd und Ost abzudecken. Gleichzeitig wurde betont, dass kein neues Personal eingestellt werden muss und der Aufwand der Verwaltung durch das Öko-Institut erstattet wird. Das klingt zuerst einmal akzeptabel.
Die Verwaltung hatte dann folgenden Beschluss empfohlen: „Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie beschließt, dass die Stadt Plön am Projekt: „Umsetzung kommunale Wärmeplanung in kleinen Kommunen – KWIKK“ begleitet u.a. durch das Öko-Institut, teilnimmt, sofern Plön als Modellkommune ausgewählt wird.“
Diesen Angang fand ich etwas zu sportlich. Mit diesem Beschuss hätten wir uns mehr oder weniger zwangsautomatisch in das Projekt gemeldet. Aus meiner Sicht sollte erst einmal ein Entwurf für die Projektskizze erstellt werden, um zu sehen, welche Maßnahmen aus dem Projekt für Plön überhaupt in Frage kommen. Erst dann wäre eine Entscheidung darüber möglich, ob wir das wollen.
Sofern der Ausschuss dem in seiner Sitzung Ende März zustimmt, könnte die Projektskizze an das Öko-Institut übermittelt und in das Projekt eingearbeitet werden. Allerdings sollte sich die Ratsversammlung Ende April die Entscheidung vorbehalten. Denn dann werden wir auch über den Haushalt des Jahres 2025 zu beschließen haben und dann wissen wir auch, was wir uns in diesem Jahr an Maßnahmen aus der kommunalen Kälte und Wärmeplanung (KWP) überhaupt leisten können. Am Ende steht auch immer noch die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht des Kreis aus.
Statt jetzt eine Entscheidung im Hau Ruck Verfahren herbeizuführen, bin ich eher für ein geordnetes Verfahren. Das Verfahren zur Erstellung der KWP war Hau Ruck genug.

Daher habe ich den folgenden Beschussvorschlag formuliert:
„Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) möge beschließen: 

1. Dem Öko-Institut wird signalisiert, dass die Stadt grundsätzliches Interesse hat, in das
Programm aufgenommen zu werden, vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der
Ratsversammlung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu identifizieren, die in die Projektskizze
aufgenommen werden sollen und diese 14 Tage vor der nächsten Sitzung des SUE den
Fraktionen zur Beratung vorzulegen.
3. Der SUE berät in seiner nächsten Sitzung über die Maßnahmen der Projektskizze und gibt
eine Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung.
4. Für die Zustimmung ist final die Entscheidung der Ratsversammlung einzuholen.

Üblicherweise wird zuerst über den Antrag abgestimmt, der weitergehend ist. Das ist in diesem Fall der Antrag der Verwaltung, weil er automatisch die Teilnahme am Projekt mit einschließt, sofern die Stadt ausgewählt wird.
Mein Antrag sieht stattdessen als Kontrollschritte die Befassung des Ausschusses mit den Inhalten und den Beschluss durch die Ratsversammlung vor.

Es waren 10 von 11 Mitglieder des Ausschusses anwesend. Der Vorschlag der Verwaltung erhielt 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Mein Antrag, bzw. der Antrag der FWG erhielt in der nachfolgenden Abstimmung 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (SPD) und 4 Enthaltungen (SPD/Bündnis 90/Die Grünen. Damit war der angenommen. Hätte es auch 5 NEin-Stimmen gegeben, dann wäre auch dieser Antrag abgelehnt worden und das Thema hätte sich erledigt.

Ich bin mit dem Abstimmungsergebnis zufrieden. Wir haben uns nichts verbaut, aber auf der anderen Seite haben wir der Verwaltung auch keinen „Blanko-Scheck“ ausgestellt. Nach den Erfahrungen mit der KWP halte ich es für dringend geboten, dass die Politik das Handeln der Verwaltung etwas aufmerksamer begleitet.

Im letzten Tagesordnungspunkt ging es um den Antrag der FWG-Fraktion, die KWP zu überprüfen. Zum Ersten sollte es um das Verfahren gehen, weil es nach unserer Auffassung keine ausreichende „Beteiligung der Öffentlichkeit“ gegeben hat. Darüber hinaus liegt u.U. ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht vor. Nicht zuletzt wurde auch die Lenkungsgruppe nicht am Verfahren beteiligt. Alles andere kann in meinen älteren Beiträgen hier im Blog nachgelesen werden.
Eine Zustimmung zu dem Antrag wäre die letzte Gelegenheit gewesen, das ganze im städtischen Rahmen prüfen zu lassen.

Der Antrag wurde mit 5 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt. Dazu gab es 2 Enthaltungen (CDU) sowie 2 Ja-Stimmen (FWG-Fraktion).
Mit diesem Antrag wurden von Seiten der Selbstverwaltung alle Möglichkeiten ausgeschöpft, diese Prüfung intern durchzuführen.
Jetzt werde ich den Vorgang an die Kommunalaufsichtsbehörde mit der Bitte um Prüfung weitergeben.

Mein Redebeitrag zur KWP in der Ratsversammlung

In der Ratsversammlung am gestrige Mittwoch ging es zum Thema kommunale Kälte und Wärmeplanung (KWP) hoch her. Der Termin der Ratsversammlung wurde einen Monat vorverlegt. Leider hatten ein Ratsherr der CDU und ein Ratsherr der FWG für den Februar schon langfristig Urlaub gebucht.
Die Mehrheitsverhältnisse entsprachen damit 8:7 zu Gunsten von Bündnis 90/Die Grünen. Normalerweise besteht ein Mehrheitsverhältnis von 9:8 für CDU, FDP und FWG.
In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur KWP zurückgewiesen. Mit 6:5 Stimmen wurde ein Beschlussvorschlag der CDU angenommen, der insbesondere im Bezug auf die Finanzierung Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen hatte.
Daraufhin hatte Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Beschlussvorschlag eingebracht.
In einer Sitzungsunterbrechung versuchten die Fraktionen, doch noch einen gemeinsamen Kompromiss herbeizuführen. Ich hätte dem Kompromissvorschlag der CDU zustimmen können, aber die Gespräche in der Sitzungsunterbrechung haben sich an einer Stelle festgefahren.
Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wurde abschließend mit der Zudallsmehrheit von einer Stimme beschlossen.
In den kommenden Jahren wird es interessant, ob wir uns in den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen so zusammenraufen können, dass etwas vernünftiges dabei herauskommt. An mir soll es nicht liegen.

Nachfolgend mein Redebeitrag:

Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, sehr geehrte Kolleg*innen aus Verwaltung und Selbstverwaltung, sehr geehrte Gäste,
sehr verehrte Frau Bürgermeisterin

Ich fange mal mit zwei Zitaten an: 

Aus unserer Geschäftsordnung:

§7 Abs 3: „Anträge, die bei ihrer Annahme zu zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen führen oder erwartete Erträge oder Einzahlungen mindern, müssen, um als wirksam gestellt zu gelten und behandelt zu werden, einen Deckungsvorschlag enthalten.“ 

Aus der Vorlage der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt steht unter dem Punkt Finanzielle Auswirkungen: „Aufgrund der Kürze der Zeit ist es der Kämmerei nicht möglich, die finanziellen Auswirkungen korrekt darzustellen.“

Ich will an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, ob wir die KWP jetzt überhaupt beschließen dürfen. Ich will damit aber betonen, dass wir mit dem Beschluss der KWP in ein Vorhaben starten, dessen Ausgang ungewiß und mit Risiken behaftet ist.
Im Allgemeinen nennt man so ein Vorhaben Abenteuer.

Wir müssen uns klar machen, dass die KWP als strategischer Plan über die kommenden 40 bis 50 Jahre Einfluß auf die Entwicklung der Stadt Plön haben wird. Und trotzdem – obwohl der Plan bereits im Juni 2024 in Auftrag gegeben wurde – wurde die Kämmerei nicht an der Erstellung des Planes beteiligt.
In acht Monaten soll es nicht möglich gewesen sein, die Kämmerei zu beteiligen?
Sie wurde nach meiner Einschätzung erst beteiligt, nachdem die KWP bereits an das Ministerium abgegeben wurde.
Das war am 20. Dezember 2024, ganz klar zu spät. 

Das erklärt dann natürlich auch die Aussage der Kämmerei, die auf die Schnelle noch mal was zu „Finanziellen Auswirkungen“ in die Beschlussvorlage schreiben musste. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Kämmerei bedanken, dass sie nicht mit Allgemeinplätzchen und Floskeln gearbeitet hat, um dieses Versäumnis irgendwie gerade zu ziehen. Und die Kämmerei hatte bei objektiver Betrachtung auch keine Zeit, aktuell auf die Schnelle eine qualifizierte Stellungnahme zu erarbeiten. Sie arbeitet derzeit unter Hochdruck am Haushalt 2025, der bis Ende April beschlossen sein sollte. 

Hier erlebe zumindest ich ein Deja Vu. Hatten wir nicht genau das selbe bei der Umsetzung des Wärmenetzes im Quartier Plön Südwest erlebt. Dort wurde eine sicher sehr wünschenswerte Planungen durchgeführt. Allerdings scheiterten die Planungen in Teilen.
Warum?
Weil sie beim Kontakt mit der Realität an der Klippe der Finanzierbarkeit gescheitert ist.

Herr Prüß war damals Klimaschutzmanager der Stadt Plön und hat den Prozess gesteuert.
Heute ist Herr Prüß Senior Consultant bei dem Büro Zeitengrad. Wurde aus dem Scheitern nichts gelernt oder warum erleben wir das Gleiche noch einmal, nur im größeren Maßstab?

Genau so wenig wie die Kämmerei an der Erstellung der KWP beteiligt wurde, wurde die Selbstverwaltung daran beteiligt. Eigentlich waren zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe während der Erstellung vorgesehen. Das ist nicht passiert. Die KWP wurde also erstellt, ohne die politischen Vertreter*innen vor Ort mit einzubeziehen.
Das wäre im Planungsprozess sicher hilfreich gewesen, denn dann hätte zumindest ich auf eine Alternativenprüfung gedrungen. Es hätte gegeneinander abgewogen werden müssen, ob das Ziel der Klimaneutralität 2045 wirklich nur über einen weiträumigen Ausbau von Wärmenetzen möglich ist.
Wäre es vielleicht nicht mit weniger Risiken und Kosten für die Stadt verbunden, wenn wir uns auf Wärmenetze konzentrieren, wo Einzellösungen nicht möglich sind, also im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Schlossberg und Klosterstraße?
Sollten wir in den weniger eng bebauten Gebieten dann nicht den Eigentümer*innen die Entscheidung überlassen, für welches CO2 neutrale Heizungssystem sie sich im Rahmen der jeweils gültigen Gesetzgebung entscheiden? 

Lassen sich die Zwischenergebnisse der noch laufenden Untersuchungen der Firma OCF nicht zumindest dahingehend verstehen, dass auf die Errichtung eines Wärmenetzes im Bereich Prinzenstraße und Seestraße verzichtet wird?
Warum wurde diese Alternative nicht betrachtet? 

Würde die Alternative nicht auch das finanzielle Risiko für die Stadt Plön reduzieren? Wäre es in vielen oder den meisten Bereichen nicht sogar wirtschaftlicher für unsere Bürger*innen

Natürlich hätte ich nichts dagegen, wenn sich Firmen dafür interessieren, in Plön Wärmenetze zu planen, zu bauen und zu betreiben, wenn sie das auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko tuen würden.
Dann wird der Markt ja zeigen, ob Wärmenetze wirtschaftlich sind, ohne dass die Stadt dazu noch teure Studien und Untersuchungen in Auftrag geben muss.
Diese Chance wurde aber vertan. 

Als ich Mitte Dezember darum gebeten hatte, mir den Entwurf der KWP im aktuellen Bearbeitungsstand zu übermitteln, bekam ich zur Antwort, dass das nicht möglich sei, weil an der KWP noch intensiv gearbeitet würde. Das war genau sieben Tage, bevor die KWP an das Ministerium übermittelt wurde.
Welchen Eindruck hinterläßt das bei Ihnen, meine Damen und Herren?

Das ist genau der Grund, warum wir uns heute in einer unsäglichen Situation befinden. Die KWP wurde erstellt und ich soll hier heute beschließen, dass ich die Inhalte der KWP anerkenne. Das tue ich in einigen Teilen, in anderen aber nicht. 

Uns wurde Ende Januar vom Büro Zeitengrad erläutert, dass die KWP inhaltlich nicht mehr geändert wird.
Von der Verwaltung wurde uns erläutert, dass der Beschuss quasi alternativlos wäre, weil die Stadt sonst unter die Regelungen der neu überarbeiteten Landesgesetzgebung fallen würde. Was genau das für die Stadt bedeuten würde, konnte die Verwaltung zu dem Zeitpunkt nicht sagen.
Wir haben es hier also mit einer Entscheidung zu tuen, ob wir die Ergebnisse der KWP anerkennen, ohne zu wissen, ob wir als Stadt unter den neuen Gesetzesregelungen nicht vielleicht besser fahren würden.

Hinzu kommt ja auch, dass aus meiner Sicht die Mindestanforderungen an eine „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erfüllt wurden.
Es gab keine öffentliche Auslegung des Entwurfes der KWP, die Öffentlichkeit wurde erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 mit der KWP vertraut gemacht, also 5 Wochen nachdem die Planung an das Ministerium übermittelt wurde. Es gab keine Möglichkeit für Bürger*innen, Anregungen und Bedenken zu äußern. Folglich konnten die Anregungen und Bedenken der Bevölkerung auch nicht erörtert werden und es konnte auch keine Veröffentlichung des Erörterungsergebnisses erfolgen.
Die Bundesgesetzgebung zum Klimaschutz sieht genau genau das vor und legt auch Fristen fest.
Die Landesgesetzgebung weicht diese klaren Vorgaben auf, indem sie in ihrer eigenen Gesetzgebung von einer „angemessenen Beteiligung der Öffentlichkeit“ spricht.
Ich halte es nicht für angemessen, auf die Beteiligung der Öffentlichkeit komplett zu verzichten.
Ich halte es sogar für einen schweren Verfahrensfehler.

Aus allen diesen Gründen sehe ich einen Beschluss über die hier vorliegende KWP äußerst kritisch. In der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie wurde dann beschossen, dem Beschlussvorlage der Verwaltung nicht zu folgen. Stattdessen fand der Beschussvorschlag der CDU-Fraktion in allen Punkten eine Mehrheit.
Wenn ich in den Beschlussvorschlag von heute gucke, dann sehe ich im wesentlichen den alten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Vorlage beinhaltet lediglich den Satz: „Die eingereichten und zugestimmten Änderungen des Antrages der CDU-Fraktion mögen berücksichtigt werden.“ Schon der Ausdruck „mögen“ relativiert den Beschluss des Hauptausschusses und suggeriert einen Ermessensspielraum für die Verwaltung.

Nach meinem Kenntnisstand wird die Wärmewende bis 2045 je nach Schätzung 500 Milliarden bis 1,5 Billionen Euro kosten. Das ist ein gewaltiger Kuchen, von dem sich viele ihr Stück abschneiden wollen. Hauseigentümer*innen, die Zuschüsse für ihre Wärmepumpe beantragen, Wärmenetzbetreibende, die Netze bauen und betreiben wollen, weil das für einen Monopolanbieter ein sehr risikoarmes Investment ist und Planer*innen, weil es ordentlich was zu planen gibt. 

Gleichzeitig müssen wir aber auch anerkennen, dass der Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, der wir uns zu stellen haben. Das Vorhaben, den Heizsektor bis 2045 klimaneutral zu machen, ist eine Herkulesaufgabe und in dieser Form Neuland. Das Beschreiten dieses Neulandes ist aus meiner Sicht notwendig, aber mit Risiken behaftet. Niemand wird bestreiten wollen, dass dabei Fehler gemacht werden können. Wichtig ist aber die fortlaufende Evaluation der Verfahrensprozesse. Der bisherigen Verfahrensgang muss ausgewertet werden, mögliche Fehler sind zu identifizieren und zu heilen.
Schließlich ist die KWP die Grundlage für eine jahrzehntelange Planung und sie wird erhebliche Kosten nach sich ziehen. Wenn es später zu Ausschreibungen kommen sollte, dann müssen die Grundlagen rechtssicher sein. 

Die Partner*innen, die Wärmenetze bauen könnten, haben eine erhebliche Markt- und Finanzmacht. Bei Ausschreibungen kann es zu einem regelrechten Hauen und Stechen kommen, denn es geht um viel, viel Geld.
Wir haben Erfahrungen damit. Erinnern wir uns nur daran, dass der Rechtsstreit zwischen der Stadt Plön und ihren Stadtwerken mit der SH-Netz AG bezüglich der Vergabe der Konzession für den Betrieb des Gas- und Stromnetzes immer noch nicht endgültig beigelegt ist. 

Darum brauchen wir eine möglichst unangreifbare KWP. Ich möchte bereits hier dafür werben, den Antrag der FWG-Plön in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 27. Februar 2025 zu unterstützen. Er hat zum Ziel, den fachlichen Inhalt der KWP und das bisherige Verfahren zu untersuchen.
Heute werde ich der KWP in Abhängigkeit von der Formulierung des Beschussvorschlages schweren Herzens zustimmen, sofern die Formulierungen das zulassen. Dies hier ist nur der Auftakt zu vielen weiteren Diskussionen, die wir zu jeder einzelnen Maßnahmen in den kommenden Jahren zu führen haben.

Für die FWG beantrage ich, den Beschussvorschlag dahingehend zu ändern, dass das Ergebnis der KWP mit allen ihren Teilen grundsätzlich anerkannt wird. 

Ich bitte, den Antrag zu Protokoll zu nehmen.

Die FWG-Plön hat im Ältestenrat angekündigt, eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Wir verzichten darauf weil wir glauben, dass wir uns alle der Tragweite und der Risiken des heutigen Beschusses bewußt sind.

Und lassen Sie mich abschließend anmerken:

Diese Ratsversammlung wurde übrigens von März auf Februar vorgezogen. Wir haben daher heute eine Zufallsmehrheit, weil zwei Ratsherren im Urlaub sind.
In den Ausschüssen und zukünftigen Ratsversammlungen werden die kritischeren Stimmen wieder eine strukturelle Mehrheit haben.
Auch wenn es heute einen Beschluss der KWP gibt, wird es auch zukünftig eine kontroverse und hoffentlich auch konstruktive Diskussion geben.

Ich bitte, diesen Redebeitrag zu Protokoll zu nehmen. 

Die Kälte- und Wärmeplanung wurde in einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE kontrovers diskutiert.

Die Kieler Nachrichten haben am 03. Februar 2025 einen Artikel über die Kälte- und Wärmeplanunung (KWP) veröffentlicht. Überschrift: „Wärme aus dem Netz wird bevorzugt.“
Der Artikel ist eine sehr gute Inhaltsangabe der KWP und daher lesenswert.
Zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen aber bereits zwei Anträge vor, die sich kritisch mit den Inhalten der KWP auseinandergesetzt haben. Ein dritter Antrag zum Thema KWP wurde am Wochenende von der Fraktion der CDU eingebracht. Daher ging es dann am Montag in der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) auch sehr kontrovers zur Sache. Am Ende wird der Ratsversammlung zwar empfohlen, die KWP beschließen, aber mit dem Beschuss soll gleichzeitig die vorläufige Streichung einer Maßnahme und die Schiebung weiterer Maßnahmen beschlossen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Ratsversammlung über jede Maßnahme einzeln zu entscheiden hat. 


Zu Beginn der Sitzung habe ich den Tagesordnungspunkt 4 / „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidungen zum Verfahren im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ von der Tagesordnung gehen lassen. Da es unser eigener Antrag (Antrag der FWG-Plön) war, brauchten weder der Hauptausschuss noch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie der Streichung zustimmen.
Nun ist es nicht so, dass die FWG-Plön nicht zu den Inhalten ihres Antrages gestanden hätten, aber zum einen ist der Tagesordnungspunkt 5 / Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön, der nach dem Antrag der FWG-Fraktion als Antrag von der Verwaltung eingebracht wurde, so weit gefasst, dass unsere Themen auch unter dem Tagesordnungspunkt behandelt werden konnten.
Zum anderen hat die CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht hat, dem ich mich inhaltlich durchaus anschließen konnte. Von daher war es überflüssig, dass die FWG-Fraktion einen eigenen Antrag einbringt. Dass hätte die Beratung dann noch einmal komplizierter gemacht.

Die Verwaltung führte in das Thema ein.

Von Seiten der Verwaltung, der SPD und B90/Die Grünen wurde argumentiert, dass die KWP jetzt doch erstellt sei und man sie beschließen könne, um einen Schritt voran zu kommen. 

Zu dem Tagesordnungspunkt habe in drei Redebeiträgen u.a. darauf hingewiesen, dass:
– ein guter Plan auch umsetzbar sein muss.
– der vorliegende Plan beim Blick in die Stadtkasse aber nach meiner Einschätzung nicht umsetzbar ist
– Keine Alternativen geprüft wurden (z.B. Lütjenburger Model, Beschränkung auf ein kleines Nahwärmenetz, ansonsten Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Eigenverantwortung der Eigentümer*innen. Auf beiden Wegen sei das Zeil Klimaneutralitär bis 2045 erreichbar.
Der Aufwand für die Stadt Plön wäre aber deutlich geringer.
– Eine Kette von Folgeuntersuchungen ausgelöst werden, obwohl wir aus dem Quartierskonzept Plön SüdWest schon lange wissen, dass eine Nahwärmeversorgung nur im dicht bebauten Bereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Klosterstraße, Schossberg) weiter verfolgt werden sollte, im weniger dicht bebauten Bereich (z.B. Seestraße, Prinzenstraße, Bielerhöhe, Heinrich Pieper Straße ) aber nicht. In dem Zusammenhang erwähnte ich noch, dass die Firma Zeitengrad das eigentlich wissen müsse, da der ehemalige Klimaschutzmanager der Stadt Plön, der seinerzeit an dem Quartierskonzept mitgearbeitet hat, heute Mitarbeiter bei Zeitengrad ist.
– Die Energiewende bereits am Laufen sei. Beispielsweise würden bereits 13 Wohnblöcke der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft durch Wärmepumpen beheizt, 4 davon über oberflächennahe Geothermieanlagen. Auch mehrere Plöner Hauseigentümer*innen würde ihre Gebäude bereits heute schon mit Wärmepumpen beheizen.
– Bei der weiteren Planung und Umsetzung von Nahwärmenetzen in Plön noch Jahre ins Land gehen, wer soll sich dann später noch anschliessen. (Anmerkung: die Erreich barweit einer Anschlussquote von 60 % halte ich für zu hoch, sie wird aber in der KWP zugrunde gelegt. 

– Gleichzeitig äußerte ich auch, dass ich überhaupt kein Problem damit hätte, wenn gewerbliche Anbieter*innen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko Nahwärmenetze planen, bauen und betreiben 

Darüber hinaus habe ich noch erwähnt, dass ich der Ansicht bin, dass das Verfahren bei der Erstellung der KWP nicht rechtssicher ist, weil:
– die Lenkungsgruppensitzungen nicht durchgeführt wurden; verbunden mit derFrage, ob der Vertrag schon bezahlt und um die nicht erbrachten Leistungen gekürzt wurde. Der Workshop am 18. Januar und die Informationsveranstaltung am 27. Januar erfüllen nach meiner Ansicht nicht die Kriterien, die man an die Arbeit einer Lenkungsgruppe stellen muss. (Nachträglich an dieser Stelle folgende Ammerkung: Sie hätten nach meinem Verständnis zum Verfahren während der Erstellung der KWP tagen müssen, um mit Anregungen und Bedenken die weitere Arbeit an der KWP zu lenken).
– die gesetzlich vorgeschriebene „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattgefunden hat.

Die Frau Bürgermeisterin ging auf meine Beitrag ein. Die Planungen im Quartier SüdWest seien angestellt worden, weil die hohen Kosten für die Stadt Plön durch den seinerzeit noch geplanten Betrieb der Massenalgenanlage entständen wären. Damit hat die Bürgermeisterin recht. Gleichwohl (nachträglich an dieser Stelle): trotz Verzicht auf die Massenalgenanlage wurde die Planung eines Nahwärmenetzes im weniger eng bebaute Bereichen des Quartiers nicht weiter verfolgt.

Weiterhin äußerte die Frau Bürgermeisterin, dass die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt wären. Das würde auch das Ministerium so sehen.
Dem habe ich später entgegnet, dass ich der Ansicht nicht folgen kann, weil das Ministerium als Verfahrensbeteiligte keine neutrale Instanz sei. Gleichzeitig habe ich empfohlen, das Verfahren durch die Kanzlei bewerten zu lassen, die uns auch im Workshop zum Thema Beteiligung so kompetent beraten hat. Abschließend habe ich darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig sei, eine KWP zu beschließen, die rechtssicher sei.

Die Kollegin Dahmke (B90/Die Grünen) bezog sich auf den Beitrag „Lieber keine als eine teure Planung“ in meinem Blog und fragte, ob ich die Maßnahmen verhindern wolle oder ob einige Aussagen als Drohung aufzufassen sind. Darauf bin ich in der Hitze der Debatte – soweit ich mich erinnere – nicht eingegangen. Aber ich will dazu gerne nachträglich an dieser Stelle Stellung beziehen.
Nein, ich will nicht alle Maßnahmen grundsätzlich verhindern, aber ich will, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen die finanzielle Situation der Stadt Plön von Anfang an mit berücksichtigt wird. Das hätten wir im Rahmen der Erstellung der KWP in den Sitzungen der Lenkungsgruppe bereits machen können, aber die fanden ja nicht statt. Nun findet die Diskussion eben statt, nachdem die fertige KWP bereits vorliegt. Das ist blöde, wäre aber im Vorfeld zu verhindern gewesen.
Eine Bedrohung kann ich aus meinem Beitrag nicht ableiten. Ich hab ihn gerade nochmals gelesen.
http://www.ingo-buth.de/2025/01/26/lieber-keine-als-eine-teure-planung/

Die Kollegin Meyer (B90/Die Grünen) ging auf meine Beitrag ein, dass wir nach der Novelle zur Schleswig Holsteinischen Gesetzgebung ein Wahlrecht hätten, ob wir die KWP nach Landes- oder Bundesrecht machen und dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen ein vereinfachtes Verfahren anwenden könnten. Sie hielt entgegen, dass Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums zur Abgabe einer KWP verpflichtet sei. Damit hat sie recht. Gleichwohl beantwortet es die Frage nicht, ob für Plön eine neue KWP nach vereinfachtem Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohner*innen mit den neuen Fristen möglich wäre. Ich möchte das nicht ausschließen, halte es aber für wahrscheinlich, dass die Kollegin recht haben könnte. 

Ratsherr Jagusch (CDU) brachte den Antrag der CDU-Fraktion ein. Er betonte, dass die CDU-Plön hinter dem Ziel des Erreichen der Klimaziele stehen würde, aber der vorliegenden KWP so nicht zustimmen könne.
Der Antrag der CDU Fraktion sah (leicht gekürzt) vor:
1. Die Maßnahme M2 (Nahwärmenetz im Quartier Plön SüdWest) zu streichen
2. die Bürgermeisterin zu bitten, einen Sachstandsvermerk zur Realisierbarkeit eines Nahwärmenetzes im Quartier Plön SüdWest bis zum 31. März 2026 vorzulegen. Hierbei wäre besonders der finanzielle Aspekt zu berücksichtigen
3. Verschieben der Maßnahmen M2 bis M4 (alt M3 – M5) um jeweils 2 Jahre
4. Keie Schaffung neuer Stellen in der Stadt Plön zur Umsetzung der KWP, bi der Auswahl der Dienstleister soll ein besonderes Augenmerk auf die Eignung und Leistungsfähigkeit der Verwaltung gelegt werden.
5. Maßnahmen zur Umsetzung der Kälte- und Wärmeplanung bedürfen abschießend der Genehmigung der Ratsversammlung.
6. Wenn es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf einen Anschluss und Benutzungszwang verzichtet. Diese Maßnahme wird bereits bei den entsprechenden Vorplanungen berücksichtigt.
7. Die Umsetzungsdauer der drei geplanten Informationskampagnen soll in der Dauer begrenzt werden und von der Höhe der Fördermittel abhängig gemacht werden.
Ratsherr Jagusch erläuterte die Begründung und erwähnte dabei auch, dass die eigentlichen Gewinner der KWP die verschiedenen Planungsbüros sind. 

Der Kollege Böttcher (CDU) fragte dann nach, wie viele Ingenieure das Büro Zeitengrad beschäftigen würde.
Er erwähnte, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Zeitengrad noch im letzten Jahr mit ihrer Ausbildung und ihren Erfahrungen auf der Homepage vorgestellt wurden. Das wäre nicht mehr der Fall.
Ratsherr Rose (SPD) verwahrte sich vehement dagegen, dass hier die Qualifikation des beratenden Büros in Frage gestellt würde.
Ich persönlich halte die Frage nach der Qualifikation der Beratungsbüros, die für uns, also die Stadt, arbeiten, durchaus für berechtigt.
Da die Frage von Herrn Böttcher nicht beantwortet wurde, habe ich mal recherchiert. Anfang September 2024 wurden auf der Homepage Seite: seitengrad.de/team 8 Personen vorgestellt. Alle offenbar hoch qualifiziert, aber ein Ingenieur oder eine Ingenieurin war nicht dabei.
Den Screenshot stelle ich hier nicht ein, um mich nicht der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung auszusetzen.

Ein sehr wichtiger und ernst zu nehmender Beitrag kam von der von mir sehr geschätzten Kollegin Frau Dr. Unbehauen (B90/Die Grünen.)

Sie betonte, dass man auch an die Menschen denken müsse, die in Mietshäusern wohnen würden. Nicht alle Mieter hätten so gute Vermieter wie die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft, die bereits viele Gebäude zum Teil schon auf erneuerbare Energien umgerüstet hat. Es gäbe auch Blocks in anderen Quartieren, wo die Vermieter sich wenig kümmern würden und auch diese Mietern müsse man die Gelegenheit geben, sich an ein klimaneutrales Heizsystem anzuschließen. Mit der steigenden CO2 Bepreisung kämen nicht unerhebliche Kosten auf diese Mietergruppe zu, wenn nicht entsprechend umgerüstet würde.
Sofern die Gasnetze irgendwann stillgelegt würden, wüßten viele Leute mit Etagenheizung nicht, wie sie noch heizen sollen.

Herr Jagusch (CDU) betonte, dass Vermieter verpflichtet wären, eine Heizung bereitzustellen. Dennoch halte ich die von Frau Dr. Unbehauen angesprochene Problematik für berechtigt. Allerdings sehe ich im Moment keine Möglichkeit der Stadt, hier steuernd einzugreifen. ‚

Die Mieter*innen werden dann tatsächlich mit steigenden Heizkosten konfrontiert sein. (Anmerkung.: In der KN von gestern gab es einen Artikel, der die Thematik nebenher auch anreißt.) In einigen älteren Wohnblocks gibt es tatsächlich Etagenheizungen oder Thermen in jeder einzelnen Wohnung. Wenn die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Wohnungseigentümer haben, dann muss sich die Eigentümergemeinschaft erst einmal darüber einig werden, was sie machen will. Der Einbau eine zentralen Heizungssystem für das ganze Haus – an das das Nahwärmenetz angeschlossen wird – könnte vergleichsweise teuer sein, so dass diese Investition so lange wie möglich hinausgezögert wird.
Das würde natürlich auch gelten, wenn statt eines Nahwärmeanschlusses eine Pellet-Heizung oder eine Wärmepumpe installiert wird. Das sollte im Verlauf des Verfahrens noch einmal näher betrachtet werden. Eine entsprechende Änderung kann dann auf Beschluss der Ratsversammlung zu einem späteren Zeitpunkt in die KWP eingearbeitet werden. 

Warum halte ich die KWP für so kritisch?

Ich muss mich der Frage stellen, warum ich so vehement dagegen wehre, die Kälte- und Wärmeplanung KWP in der vorliegenden Form zu beschließen.

Der Hauptgrund ist, dass ich mir ernsthaft Sorgen über die Finanzen der Stadt Plön mache. Ganz kurz: Der Stadt Plön wird durch die Kommunalaufsicht immer wieder die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit bescheinigt, sie ist von Zuwendungen des Landes (Fehlbedarszuweisungen) abhängig, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. 
Um sich nicht weiter auf den absteigenden Ast zu begeben, ist erst erforderlich, die Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Ausgaben so weit es geht zu begrenzen; ohne sich zu Tode zu sparen. 

Die Klimaschutzziele von Bund und Land halte ich für richtig. Die Frage ist, auf welchem Weg man sie erreicht. Wärmenetze sind ein Weg und möglicherweise in Gebieten, die eng bebaut sind, der einzige gangbare Weg. Einzelanlagen in weniger eng bebauten Gebieten können eine Alternative zu flächendeckenden Wärmenetzen sein. Einzelanlagen sind für die Stadt (Verzicht auf weiteren Planunsaufwand) günstiger. Vielleicht sind sie auch für die Bürger*innen vorteilhaft. 

Das hat sich bei der Quartiersplanung für PlönSüdwest gezeigt. Für die eng bebauten Bereichen Johannisstraße, Lange Straße, Am Markt, Klosterstraße und Schlossberg ist das die vermutlich einzige Möglichkeit. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass die Lösung in den weniger eng bebauten Bereichen wie Seestraße und Prinzenstraße nicht weiter verfolgt werden sollte. 

Einer der Geschäftsführer bei Zeitengrad ist Herr Dr. David Willem Poggemann, der zumindest in Behördenkreisen bekannt sein dürfte, weil er nach meinem Kenntnisstand als Klimaschutzmanager beim Kreis Plön angestellt war.
Dem ehemaligen Klimaschutzmanager der Stadt Plön, Herrn Prüß, war, soweit ich mich erinnere, maßgeblich an der Koordinination der Arbeiten zum Quartierskonzept Plön Südwest beteiligt.
Danach hat er zum Büro Zeitengrad gewechselt.
Zeitengrad ist mit der Durchführung der Kälte- und Wärmeplanung für die Stadt Plön beauftragt worden

In der Präsentation des Büro Zeitengrad vom 04. Juli 2024 wird Herr Prüß mit Bild und Adressdaten gezeigt. Das legt die Annahme nahe, dass er als Ansprechpartner für die Stadt benannt ist, für die er vorher gearbeitet hat. 

Eine gute Vernetzung in die Plöner Verwaltung und Kenntnisse der fachlichen Diskussion, der bestehenden Konzepte, der gefassten Beschlüsse und der politischen Entscheidungsträger*innen kann natürlich hilfreich für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben sein. 

Herr Dr. Poggemann, aber zumindest Herrn Prüß müsste also bekannt sein, warum die ursprünglich sehr weit reichenden Planungen für Plön Südwest auf ein Mindestmaß zurückgeführt wurden. Nämlich genau zu dem Zeitpunkt, wo sich die bis dahin nicht beteiligte Kämmerei mit den Kosten befasst hat, die bei einer Umsetzung des Beschlusses gefolgt wären. 

Dennoch werden vom Büro Zeitengrad mit der KWP gleich für mehrere Quartiere Maßnahmen vorgeschlagen, die beginnend mit Untersuchungen darauf abzielen, auch in weniger eng bebauten Gebieten der Stadt die Planung von Wärmenetzen voranzutreiben (z.B. Appelwarder oder Vogelberg). Bislang hat sich die Kämmerei noch nicht mit den Kosten und Risiken befasst. Zumindest liegen mir dazu keine Erkenntnisse vor. Was genau berechtigt zu der Annahme, dass es sich hier anders verhält als im Quartier Südwest?

In der KWP wird vorgeschlagen, mehr oder weniger zeitgleich mehrere Untersuchungen für Nahwärmenetze anzugehen. Die Zeiträume dafür laufen über längere Zeit parallel.
Da frage ich mich, ob das tatsächlich erforderlich ist, wo das Ergebnis tendenziell bereits absehbar ist und die Umsetzung am Ende vermutlich an der Finanzierung scheitern dürfte.
Wenn schon etwas untersucht werden soll, dann sollte man sich erst einmal auf eine Maßnahme beschränken, die danach auf ihren Erfolg hin ausgewertet wird (Evaluierung). 

Daher sehe ich es als zwingend erforderlich an, diese und weitere offene Fragen zu klären. Dazu gehören:
Ist die Planung überhaupt rechtssicher? Wenn nicht, dann kann das erhebliche Konsequenzen für bereits begonnen Maßnahmen haben, denen dann die Rechtsgrundlage fehlt. Folge wäre voraussichtlich ein Vermögensschaden zu Lasten der Stadt. 
Können ein Workshop und eine Informationsveranstaltung als Sitzung im Sinne der vertraglich vereinbarten Sitzungen der Leitungsgruppe gedeutet werden? Ich schätze es so ein, dass dafür sehr, sehr viel Phantasie erforderlich ist. 
Hält das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einer rechtlichen Überprüfung stand?
Das kann ich nicht beurteilen.
Ist es wirklich erforderlich, alle Prüfungen und Planungen mehr oder weniger parallel durchzuführen? Eine zeitgleiche Bearbeitung erfordert deutlich mehr Personal und führt zu vermeidbaren Personalkosten in der Verwaltung.

Kälte und Wärmeplanung mit taktischen Zügen

Zuerst einmal ein Überblick,
was bisher geschah:

2017 Das EWKG tritt in Kraft. Seit dem Zeitpunkt müsste der Verwaltung der Stadt Plön bekannt gewesen sein, dass bis zum Termin: 31. Dezember 2024 eine Kälte- und Wärmeplanung abzugeben ist.

2023 Die Stadt Plön schreibt den Auftrag für die Kälte und Wärmeplanung aus. Es erfolgen zwei Ausschreibungen, auf die zweite Ausschreibung gehen drei Angebote ein. 

01. Februar 2024 Die Ergebnisse der Ausschreibung werden durch den FB 3 ausgewertet. Die Firma Zeitengrad erhält den Zuschlag 

Seit Mitte 2024 ist bekannt, dass das Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig Holstein überarbeitet (novelliert) werden soll.

11. Juni 2024 Die Verwaltung lädt die Mitglieder der Lenkungsgruppe (bestehend aus Mitgliedern der politischen Fraktionen) zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die erste Sitzung der Lenkungsgruppe nach den Sommerferien stattfinden soll.
Anmerkung: Bis heute fand keine Sitzung der Lenkungsgruppe statt. Die bereits vor Weihnachten 2024 abgegebene Kälte- und Wärmeplanung wurde am 18. Januar 2025 in einem nicht-öffentlichen Workshop vorgestellt.

04. Juli 2024 Alle Mitglieder der Lenkungsgruppe Kälte- und Wärmeplanung werden zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie eingeladen.
Der Ausschuss nimmt die unter TOP 7 vorgeschlagenen Beschlussvorschlag zur Vorgehensweise bezüglich der Kälte und Wärmeplanung zustimmend zur Kenntnis. Wohl bemerkt: Zur Vorgehensweise, nicht zu den Inhalten der Planung.

Weder die Verwaltung noch das Büro Zeitengrad hat in der Sitzung darauf hingewiesen, dass der Abgabetermin der KWP (31. Dezember 2024) nicht eingehalten werden kann.
Diese Information lag den Genannten spätestens seit der Vergabe des Angebotes durch die Verwaltung Anfang 2024 vor.

In der Niederschrift der Sitzung vom 04. Juni 2024 ist keine Information dazu enthalten.
In der Niederschrift wird lediglich auf die Präsentation verwiesen, die dem Protokoll beigefügt werden sollte. Die Präsentation ist dem Protokoll nicht beigefügt.
Sie kann allerdings unter dem Tagesordnungspunkt im Bürgerinformationssystem eingesehen werden. Der Fertigstellungsterm 28. Februar 2025 steht relativ klein gedruckt auf der 14ten von 18 Folien. Zu dem Zeitpunkt war mir nicht bekannt oder bewußt, dass der Abgabetermin bereits der 31. Dezember 2024 ist.
Ich habe an der Sitzung teilgenommen und kann mich nicht erinnern, dass die Verwaltung oder das Planungsbüro darauf hingewiesen hätten, dass es eine Terminüberschreitung bereits zu dem Zeitpunkt bekannt ist. Die Niederschrift enthält keine entsprechende Information.

04. – 06. Dezember 2024 Die Verwaltung lädt zu einem Workshop zum Thema Wärmewende ein und „erinnert“ an die Abgabe eines kurzen Positionspapiers der Fraktionen zum Thema Wärmewende.

Die FWG-Fraktion sah sich nicht in er Lage, ein solches Dokument abzugeben, da die entsprechenden Informationen fehlen. Zur Abgabe der Positionspapiere der anderen Fraktionen möchte ich keine Auskunft geben. 

12. Dezember 2024 (22:32) Am späten Abend bitte ich die Verwaltung um die Übermittlung des Entwurfes der KWP im aktuellen Bearbeitungstand an die Fraktionen.

13. Dezember 2024 (08:56) Bereits am nächsten Morgen erhalte ich die Antwort, dass  das nicht möglich sei, weil an der KWP intensiv gearbeitet würde.

20. Dezember 2024 Die KWP wird – mit dem Verweis auf die fehlende Beschlusslage – an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUM) geschickt. Weder die Lenkungsgruppe noch die politischen Entscheidungsträger*innen wurden in Kopie beteiligt.

Am gleichen Tag teilt die Verwaltung per Email (11:20) mit, dass der Sitzungstermin für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 16. Januar 2025 in Absprache mit der Ausschussvorsitzenden Frau Dahmke entfällt. 

09. Januar 2025 (09:13) Der aktuelle Stand der KWP wird zur Vorbereitung des Wärmeworkshops an die Selbstverwaltung übermittelt. Gleichzeitig wird darum gebeten, das Dokument als vertraulich zu betrachten. 

18. Januar 2025 Im Bahnhof findet ein nicht-öffentlicher Workshop zur Wärmewende statt. Das Büro Zeitengrad stellt die Planungen der KWP vor. Darüber hinaus gibt es einen hervorragenden Vortrag durch einen renommierten Juristen zum Thema Kartell- und Vergaberecht. 
Zu diesem Zeitpunkt äußert sich die Bürgermeisterin noch dahingehend, dass die Beschlussfassung der KWP am 21. Mai 2025 stattfinden soll.

19. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion beantragt die Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung des Hauptausschusses:„Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“.
Ziel ist es, in einem geordneten Verfahren zu einem rechtssicheren Beschluss zu kommen.

20. Januar 2025 reichen wir den zugehörigen Antrag zum o.g. Tagesordnungspunkt nach. Gleichzeitig übermitteln wir das Positionspapier der FWG-Plön zur Wärmewende.

21. Januar 2025 Es dringt gerüchteweise die Information zu mir durch, dass parallel zur Sitzung des Hauptausschuss am 03. Februar 2025 auch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagen soll.

22. Januar 2025 Die Verwaltung führt ein Telefongespräch mit dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Am gleichen Tag fragt die Verwaltung beim MEKUN nach, ob es ausreichend sei, den Beschluss in der RV am 19. Februar 2025 zu fassen. 

Am gleichen Tag wird das durch das MEKUN bestätigt. Damit verbunden ist der Hinweis, dass der geringfügige Fehler (damit ist der ausstehende Beschluss der KWP durch die Ratsversammlung gemeint) geheilt werden kann, indem der Beschluss bis Ende Februar nachgeholt wird.

Am gleichen Tag erfolgt die Einladung zu einer Info-Veranstaltung am 27. Januar 2024

23. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion übermittelt in Unkenntnis der Vorgänge am 22. Januar 2025 einen Ergänzungsantrag zum o.g. Tagesordnungspunkt vom 19. Januar 2025 für den Hauptausschuss.

24. Januar 2025 Die Tagesordnungen der Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 werden verschickt. Als Anlage wird die Kälte- und Wärmeplanung erstmals im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Als weitere Anlage ist der Brief des MEKUN beigefügt, aus dem hervorgeht, dass für ein Beschuss bis Ende Februar ausreichend ist.
Am gleichen Tag beantrage ich Akteneinsicht in die Unterlagen bezüglich der Ausschreibung und Vergabe der Kälte- und Wärmeplanung. 

27. Januar 2025 In einer Informationsveranstaltung wird darüber informiert, dass der Beschluss der Kälte- und Wärmeplanung am 19. Februar 2025 gefasst werden sollte, weil man nicht wüßte, ob sonst eine neue Kälte- und Wärmeplanung nach Bundesrecht durchzuführen sei und keine Kenntnisse über die Förderungsmöglichkeiten vorliegen würden.
Daher wäre die Eile jetzt geboten. Ansonsten müsste wahrscheinlich eine neue Planung nach Bundesrecht erfolgen.
In meinem Blog habe ich in dem Beitrag vom 26. Januar 2025 (Lieber keine Planung als eine teure Planung) bereits darauf hingewiesen, dass im Verfahren der Erstellung der KWP auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen hat, diese Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch nicht erfolgt ist. 

28. Januar 2025 Ich erhalte die am 24. Januar 2025 erbetene Akteneinsicht 

29. Januar 2025 Ich schreibe das MEKUN als Oberste Landesbehörde an und teile mit, dass die Kälte und Wärmeplanung der Stadt Plön vermutlich mit einem schweren Formfehler behaftet ist, weil es keine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat, die den an eine Öffentlichkeitsbeteiligung gestellten Anforderungen genügt.
Ich stelle die Frage, ob die Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Mai ggf. möglich wäre. Die Information geht unter anderem auch an die Frau Bürgermeisterin und die Kolleg*innen Fraktionsvorsitzende.

Mein Fazit: 

1. Der Termin für die Abgabe der KWP ist seit 2017 bekannt. Ich bin verwundert, dass es der Verwaltung nicht möglich war, dass innerhalb des Zeitraums eine Ausschreibung und Vergabe so frühzeitig zu initiieren, dass eine Bearbeitung innerhalb der Frist erfolgt ist. 

Die Begründung, dass die Ausschreibung zweimal erfolgen musste, ist zwar korrekt, ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Verwunderung.

2. Es hat im Rahmen der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung keine Sitzung der Lenkungsgruppe gegeben, lediglich einen Workshop und eine Infoveranstaltung, beide erst nachdem die KWP bereits an das MEKUN abgegeben wurde. Es bestand für die Mitglieder der Selbstverwaltung keine Möglichkeit, die Arbeiten an dem Konzept zu verfolgen und wichtige Inputs zu geben, etwa eine realistische Einschätzung zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Plön.

3. Das Verfahren zur Erstellung der KWP wurde aus meiner Sicht nicht in vollem Umfang entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Der Verzicht auf eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit stellt nach meiner Bewertung einen schweren Verfahrensfehler dar, der bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 19. Februar 2025 nicht geheilt werden kann. Aus meiner Sicht darf der Beschluss gar nicht erfolgen, weil er im Falle einer juristischen Überprüfung wieder aufgehoben werden müsste.
Sollten bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung Verträge beschlossen werden, die wieder aufgehoben werden müssen und entsteht dadurch ein Vermögensschaden, dann sind Haftungsansprüche zu prüfen.
Es wäre ein Ausdruck unserer Fürsorgepflicht als Mitglieder des Hauptausschusses gegenüber unserer Bürgermeisterin, sie davor zu bewahren.

4. Um eine rechtssichere KWP zu beschließen würde ich auch empfehlen, das Ausschreibung- und Vergabeverfahren noch einmal überprüfen zu lassen.

5. Nachdem die FWG-Fraktion den Antrag gestellt hat, den Punkt „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu setzen und die entsprechenden Anträge nachgereicht hat, ist eine erhebliche Zunahme an Aktivitäten zu verzeichnen. Die sehr kurzfristige Einladung zu einer Ausschusssitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie war für mich überraschend, da die für den 16. Januar vorgesehene Sitzung des Ausschusses vorher abgesagt wurde. Der von der Verwaltung eingebrachte Tagesordnungspunkt: „Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön“ ist pfiffig gewählt, weil er geeignet ist, die Anträge der FWG-Plön Fraktion auszuhebeln.
Auch die Begründung, dass die Novellierung des Energiewende und Klimaschutzgesetzes in der Sitzung des Landtages am 29. Januar 2025 vorgesehen ist und man nicht wüßte, was sich daraus für Konsequenzen ergeben, ist nicht völlig überzeugend.

Es würde mich nicht wundern, wenn bei dem Beschluss der Tagesordnung der Antrag kommt, den Tagesordnungspunkt der FWG-Plön Fraktion von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Damit würde der Tagesordnungspunkt nicht im Protokoll aufgenommen, es würden auch unsere Anträge aus dem Bürgerinformationssystem verschwinden.


Worum geht es in dem Antrag und in dem Ergänzungsantrag?

Damit Sie/Ihr nicht im Bürgerinformationssystem suchen müßt, kopieren ich den Text der Anträge der Einfachheit halber nachfolgend einfach noch mal in meinen Blog: 

Antrag vom 20. Januar

Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen, der nächsten Ratsversammlung – geplant am
19. Februar 2025 – zu empfehlen, den vorliegenden Kälte- und Wärmeplan (KWP) vor dem Beschluss in einer späteren Ratsversammlung überarbeiten zu lassen.

Durch die Überarbeitung soll neben der aufgezeigten Entscheidungsempfehlung auch eine alternative Entscheidungsmöglichkeit entwickelt werden, die folgende Aspekte in den Mittelpunkt stellt:

– Konzentration der Maßnahmen im Bezug auf die Planung von Wärmenetzen in
 den Bereichen, in denen eine individuelle Umsetzung der gesetzlich
 vorgeschriebenen Klimaschutzmaßnahmen nicht möglich ist.

– Verzicht auf eine kommunale Planung von Wärmenetzen in Quartieren, in denen Eigentümer und Eigentümerinnen selbstverantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen können.

– Minimierung von wirtschaftlichen/finanzielle/organisatorischen Risiken für die Stadt Plön.

– Herbeiführen einer schnellen und verläßlichen Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ziel ist es zu gewährleisten, dass die Ratsversammlung bei ihrer Entscheidung zwischen zwei echten Alternativen auswählen kann.

Begründung:
 

Sachstand:

1. Die Stadt Plön ist auf Basis der Landesgesetzgebung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung (KWP) zum 31. Dezember 2024 verpflichtet.

Die KWP wurde termingerecht abgegeben.

2. Der politische Beschluss über die KWP ist noch nicht erfolgt und soll voraussichtlich am 21. Mai 2025 in einer Ratsversammlung nachgeholt werden.

3. Bislang bestand keine Möglichkeit für die Selbstverwaltung, eine politische Richtungsentscheidung zu den Inhalten der Kälte- und Wärmeplanung zu treffen.
 Anfang Januar 2025 wurde die KWP den Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung übermittelt. Eine fachliche Diskussion der Inhalte der KWP erfolgte erstmals am
18. Januar 2025 im Rahmen eines Workshops.

4. Die derzeit vorliegende KWP fokussiert sich auf einen sehr weitreichenden konkreten und potentiellen Ausbau von Wärmenetzen in den einzelnen Quartieren.

5. Die Einrichtung und der Betrieb von Wärmenetzen ist eine freiwillige Aufgabe für die Stadt. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. In wie weit sich das auf die Fehlbedarfszuweisungen auswirken wird, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt.

6. Eine alternative Lösungsmöglichkeit wie z.B. die Schwerpunktsetzung auf private Einzelanlagen (z.B. Wärmepumpen oder andere Anlagen, die die gesetzliche Vorgaben erfüllen) wurde nicht geprüft.

7. Die vorliegende KWP enthält eine Vielzahl an Planungen, die einen erheblichen Aufwand an Prüfungen und weitergehenden Untersuchungen nach sich ziehen. Hieraus ergibt sich ein derzeit nicht absehbarer Aufwand. Das bezieht sich unter anderem auf:

– noch nicht oder auch derzeit noch nicht kalkulierbare Kosten

– zeitlicher Aufwand für die Verwaltung

– weiterer Personalaufwuchs der Verwaltung in den Bereichen Klimaschutz und Beteiligungsmanagement

– Personalaufwuchs in den Betrieben der Stadt.

8. Das derzeit in der Verwaltung und in den Betrieben der Stadt beschäftigte Personal verfügt über keine fachliche Erfahrung bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen.

Diese Erfahrung ist nur bei den Stadtwerken Eutin vorhanden, die eine 30% Beteiligung an den Stadtwerke Plön Versorgung GmbH hält.

9. Sofern die Stadt oder einer ihrer Betriebe sich an der Planung, dem Bau und dem Betrieb beteiligen soll, ist das erforderliche Eigenkapital über Kredite zu finanzieren.

10. Ein exakter Vergleich der Kosten für die Investition in und den Betrieb einer eigenen Wärmepumpe und der Kosten eines Anschlusses an ein Nahwärmenetz ist tendenziell für die Bürgerinnen und Bürger vergleichbar . In der Einzelfallbetrachtung kann entweder die eine oder die andere Lösung günstiger ausfallen.

11. Aus einer KWP ergeben sich keine Rechtsansprüche für Dritte. Eine Klage von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Unternehmen wird ausgeschlossen.
 Sofern die Ratsversammlung die KWP beschließt, ist sie aber als Vorgabe für die Arbeit der Verwaltung zu verstehen und entfaltet damit eine Binnenwirkung.

12. Es ist eine offene Frage, ob ausreichende Flächen für die Installation der Nahwärmenetze und der Wärmeerzeugung im städtischen Eigentum verfügbar sind oder von privaten Eigentümern und Eigentümerinnen erworben werden können.

Bewertung

13. Die Stadt Plön ist ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung nachgekommen. Gleichzeitig hat die Verwaltung das Land informiert, dass die abgegebene Planung noch nicht von der Selbstverwaltung beschlossen wurde. Damit besteht die Möglichkeit, die KWP bis zum Beschluss inhaltlich überarbeiten zu lassen.

14. Die Zielsetzung: „CO2 Reduktion“ im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben kann sowohl mit der Lösung Wärmenetze und mit der Lösung Einzelanlagen erreicht werden. Nur dort, wo die Vorgaben ausschließlich über ein Wärmenetz erfüllt werden können, müßten die bereits laufenden Planungen für ein Wärmenetz im Rahmen der Daseinsvorsorge fortgesetzt werden. Hierzu ist eine politische Entscheidung zu treffen,

15. Die Planung, der Bau und der Betrieb von Wärmenetze ist eine freiwillige Aufgabe.
 Die Stadt Plön ist dazu nicht verpflichtet.

Als Fehlbedarfsgemeinde wird die Stadt Plön hier zusätzlichen personellen und administrativen Aufwand betreiben müssen, um Kürzungen der Fehlbedarfszuweisungen zu vermeiden.

16. Aus der Kreditfinanzierung des Eigenkapitals erwachsen zusätzliche finanzielle Belastungen, die den finanziellen Spielraum der Stadt weiter dauerhaft einschränken werden. Die Stadt Plön sollte daher die Planung, den Bau und den Betrieb von Wärmenetzen auf das absolut erforderliche Minimum beschränken.

17. Planung, Bau und Betrieb eines eigenen Wärmenetzes wären unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ein sehr erhebliches Risikofür den zukünftigen Handlungsspielraum der Stadt.

18. Der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen oder Mikrowärmenetzen oder die Gründung von nicht-städtischen Energiegenossenschaften durch Dritte kann auch zukünftig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zugestimmt werden.

19. Eine schnelle Entscheidung über den Verzicht auf den Ausbau von Wärmenetzen schafft Planungssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer in den einzelnen Quartieren. Sie brauchen nicht auf einen Planungsprozess mit umgewissem Ausgang warten und wissen verläßlich, dass sie die gesetzlichen Vorgaben in eigener Verantwortung umzusetzen müssen.

20. Nur durch die Überarbeitung der KWP und die Herausarbeitung einer Alternative hat die Selbstverwaltung die Möglichkeit, eine echte Auswahl zwischen zwei Optionen zu treffen, mit denen die Ziele des Bundes und Landes erreicht werden können.

Empfehlung

Beschluss des eingangs aufgeführten Antrags.

Nachfolgend der Text unseres Ergänzungsantrag vom 23. Januar

Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Der HA möge beschließen, das Verfahren der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) und die derzeit vorliegende KWP fachjuristisch auf ihre Rechtssicherheit überprüfen zu lassen.

Ferner soll eine Bewertung eingeholt werden,, ob nach Ablauf der Abgabefrist 31. Dezember 2024 bzw. nach Abgabe einer nicht beschlossenen KWP vor dem 31. Dezember 2024 bereits jetzt rechtliche Verpflichtungen bestehen, die sich aus der Gesetzgebung von Bund und Land ergeben.

Begründung

Sachstand

1. In der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Schleswig Holstein ist unter
§ 12 festgehalten, dass vor dem Beschluss von Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung“ ermittelt werden muss. Das ist für die KWP bisher nicht erfolgt.

2. Bundesgesetzgebung sieht im Wärmeplanungsgesetz (WPG) unter § 13 Abs 4 (Anmerkung 1) eine Beteiligung der berührten Behörden, der Träger Öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor.

3. Die Landesgesetzgebung, hier das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) sieht in
 § 7 Abs. 4 eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Da Art und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung im EWKG nicht weiter definiert sind, sind nach meiner Auffassung die Regulation nach WPG § 13 Abs 4 (Anmerkung 2)

Bewertung

4. Die FWG-Plön Fraktion ist nicht in der Lage, die komplexen Zusammenhänge fachjuristisch zu bewerten.

5. Die Kälte- und Wärmeplanung (KWP) hat nach unserer Auffassung keine rechtliche Außenwirkung. Es besteht aber eine rechtliche Binnenwirkung. Sie ist eine strategische Planung und damit Grundlage für darauf aufbauende Planungen und Maßnahmen.

Daher muss nach unserer Auffassung der § 12 der GemHVO bereits jetzt Anwendung finden, und zwar bevor bevor die Selbstverwaltung eine strategische Richtungsentscheidung trifft.
 Von daher ist noch ein „Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten“ durchzuführen. Nur damit und in Verbindung mit einer echten Alternativenprüfung kann die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermitteln und auf dieser Basis eine verantwortbare Entscheidung getroffen werden. Darüber hinaus könnte auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung vorliegen.

6. Von unserer Seite aus bestehen auch berechtigte Zweifel, ob das Verfahren die Vorgaben der Gesetzgebung von Bund und Land bei der Erstellung der KWP in ausreichendem Maße berücksichtigt hat. Von daher ist ungewiß, dass die KWP den Anforderungen an deren Rechtssicherheit genügt. Darum besteht unseres Erachtens auch die berechtigteZweifel, dass die KWP in der vorliegenden Form rechtssicher angewendet werden kann.

7. Da die Kälte- und Wärmeplanung die Grundlage für weitere Planungen und Vorhaben von erheblichem Umfang ist, ist eine qualifizierte juristische Prüfung vor einer Entscheidung zwingend erforderlich.

Die Prüfung sollte u.a. umfassen:

– Rechtssicherheit der KWP

– bei Zweifeln an der Rechtssicherheit Empfehlungen für Verfahrensschritte, mit denen Schwächen im bisherigen Verfahren geheilt werden können.

– Stellungnahme, ob die abgegebene KWP durch des Planungsbüros Zeitenwende den Anforderungen an eine KWP gerecht geworden ist.

– Einschätzung, ob es bereits nach Ablauf der Abgabefrist der KWP (31. Dezember 2024) Regularien gibt, die Plöner Bürgerinnen- und Bürger betreffen, und wenn ja, welche.

Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

Anm. 1

(4) Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten erhalten nach Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse sowie des in Absatz 3 genannten Entwurfs die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessen längeren Frist. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Anm. 2

§ 7 (4) Als Abschlussbemerkung zu lesen: (nachträglich korrigiert).

Die Öffentlichkeit ist angemessen zu beteiligen. 

Lieber keine als eine teure Planung

Die Stadt Plön war verpflichtet, bis zum 31. Dezember letzten Jahres eine Kälte- und Wärmeplanung (KWP) abzugeben.
Grundlage für diese Verpflichtung ist das Schleswig Holsteinische Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG)
Die Verpflichtung gilt u.a. für Gemeinden, die Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums sind. Plön gehört also dazu.
Das Land Schleswig Holstein wurde nach meinen Kenntnisstand darüber informiert, dass der Beschluss durch die Ratsversammlung noch aussteht, auch wenn das aus dem Transportschreiben nicht hervorgeht.

Um es vorwegzunehmen: Ich bin der festen Überzeugung, dass bei der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung, die uns jetzt vorgelegt wurde, das Verfahren nicht eingehalten wurde. Es wurde möglicherweise gegen das Haushaltsrecht verstoßen, aber ganz sicher hat keine vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden, die den Minimalanforderungen an eine Öffentlichkeitsbeteiligung genügt.

Warum wurde nach meiner Auffassung gegen das Haushaltsrecht verstoßen? Für alle Entscheidungen, bei denen Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. (Gemeindehaushaltsverordnung § 12, Anm. 1)
Auch wenn mit der Kälte- und Wärmeplanung keine direkte Investition ausgelöst wird, so wird indirekt doch eine strategische Richtungsentscheidung getroffen, die direkte Investitionen in erheblichem Umfang nach sich zieht. Beschluss der Planung zieht logischerweise auch deren Umsetzung nach sich. Alles andere wäre absurd.

Die Erstellung einer Kälte- und Wärmeplanung wurde offenbar Anfang Juni 2025 von der Verwaltung in Auftrag gegeben. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 04. Juli 2024 wurden die Mitglieder des Ausschusses und der Lenkungsgruppe über die weitere Vorgehensweise informiert. Eine Festlegung auf Nahwärmenetze ist damit nicht erfolgt, auch wenn in der Präsentation stark auf die Vorzüge von Wärmenetzen hingewiesen wurde. Aus dem Beschluss geht lediglich hervor, dass es um die Kenntnisnahme des Planungsverfahrens ging.

Ich hätte erwartet, dass man im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung einen Vergleich von echten Alternativen durchführt hätte und damit auch eine echte Entscheidungsgrundlage für die Mitglieder der Ratsversammlung schafft.
Dafür zu sorgen sehe ich als Aufgabe unserer Verwaltung an. 

Wie hätte eine Alternativenprüfung aussehen können?

Als Alternativen wären zu vergleichen gewesen:
Alternative 1 / zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung in Plön durch den weitestgehenden Ausbau von Wärmenetzen, Verzicht auf Wärmenetze nur dort, wo es technisch nicht machbar ist.
Alternative 2 / zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung in Plön durch Einzelanlagen (z.B. private Wärmepumpen oder Pelletheizungen), Wärmenetze nur dort, wo der Bau von Einzelanlagen nicht möglich ist.

Nachfolgend erst einmal eine kurze Betrachtung der Vor und Nachteile der jeweiligen Alternativen.  Sie erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit, aber sie entspricht meinem jetzigen Informationsstand. 

Alternative 1 / Wärmenetze
Vorteile:
– Umsetzung der Vorgaben der Klimagesetzgebung, sofern erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
– Unkompliziert für die Abnehmer der Wärme, keine Wartung, keine Prüfungen (Schornsteinfeger*in)
Nachteile:
– Anschlusskosten vergleichbar mit den Investitionskosten bei Einbau einer Wärmepumpe
– Über Kredit zu finanzierender hoher Investitionsbedarf für den Bau der Wärmenetze bei einer Beteiligung der Stadt an deren Bau.
– Höherer Planungsaufwand für die Stadt Plön, damit verbunden der Aufwuchs des Personalumfangs und zusätzliche Kosten.
– Höhere laufende Kosten für die Bürger*innen und Bürger für die Wärmeversorgung
– Abhängigkeit von einem Monopolanbieter
– eingeschränkte Planungssicherheit für die Bürger*innen, da die letztendliche Entscheidung für den Bau erst in der Zukunft fällt und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme offen ist.

Alternative 2 / Einzellösungen:

Vorteile:
– Umsetzung der Vorgaben der Klimagesetzgebung, sofern erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
– Keine oder nur geringstmögliche Kreditfinanzierung bei einer Beteiligung der Stadt am Bau der zwingend erforderlichen Wärmenetze.
– Geringerer Planungsaufwand für die Stadt Plön und ihre Verwaltung. Ggf. Verzicht auf Personalaufstockung.
– Individuelle Investitionsentscheidung für Bürger*innen in Abhängigkeit Ihrer jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit.
– Geringere laufende Kosten für Bürger*innen bei vergleichbaren Investitionskosten
– Hoher Grad an Planungssicherheit für Bürger*innen und Bürger
– Unabhängigkeit von einem Monopolanbieter

Nachteile:
– Keine Nachteile für die Stadt erkennbar
– Bürger*innen müssen selber die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz umsetzen.
– Bürger*innen und Bürger müssen sich selber um Wartung/Instandsetzung ihrer Heizungsanlagen kümmern. 

Bewertung
Ich komme daher zu folgender Bewertung: Beide Alternativen sind annähernd gleich gut geeignet,  die Klimaschutzziele im Bereich Heizen in der Stadt Plön zu erreichen.
Finanzielle Risiken und Verwaltungsaufwand für die Stadt Plön sind bei der Alternative 2 deutlich geringer.
Die Kosten für die Bürger*innen und Bürger sind bei Alternative 1 und Alternative 2 in der Gesamtbetrachtung ähnlich, in der Einzelfallbetrachtung können sich Unterschiede ergeben.
Alternative 2 bietet den Bürger*innen sofortige Handlungssicherheit. Alternative 1 beinhaltet für die Bürger*innen eine Vielzahl an Unwägbarkeiten, da die Entscheidung für den Bau offen und der Zeitpunkt der Fertigstellung der Wärmenetze sehr schwer abzuschätzen ist.
In der Gesamtbetrachtung bietet die Alternative 2 deutliche Vorteile.

Empfehlung
Ich würde auf Basis meines Informationsstandes Alternative 2 / Bau von Wärmenetzen dort, wo Einzellösungen nicht möglich sind, ansonsten Einzellösungen auswählen. 

Anmerkung: Ich habe die Zeit genommen, um dieses Gerüst für eine  Alternativenprüfung zu erstellen. Angefangen: 16:41, beendet: 17:38. Damit habe ich eine knappe Stunde, genau genommen 57 Minuten benötigt. Klar ist, dass ich für die weitere Prüfung der Richtigkeit meiner Aussagen, die Angabe der Quellen ect. vermutlich noch einmal zwei Tage benötigen würde, um ein abgabefertiges Dokument zu erstellen. Das ist kein Aufwand, den man bei der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung nicht hätte bewältigen können. 

Ich bleibe bei meiner Auffassung: Bevor die Ratsversammlung eine strategische Planung beschließt, sind alle Alternativen ernsthaft und nachvollziehbar zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Dabei sind auch Risiken, Kosten und Folgekosten zu berücksichtigen. Anders kann man den Anforderungen des § 12 (1) Gemeindehaushaltsverordnung gar nicht gerecht werden.
Eine strategische Richtungsentscheidung zu treffen ohne eine Alternativenprüfung durchgeführt und dokumentiert zu haben, ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Gesetzgebers und der kommunalen Aufsichtsbehörden.

Hinzu kommt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Schleswig Holsteinische Gesetzgebung sieht für die Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, auch wenn deren Durchführung von den Vorgaben der Bundesgesetzgebung abweichen kann. (Öffentliche Veranstaltung, Auslegung für 30 Tage, Anregungen geben und Bedenken geltend zu machen)

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll in einer Veranstaltung im November erfolgt sein. Mir ist davon im Moment nichts bekannt, aber da kann etwas an die vorbei gegangen sein, da ich etwas länger im Urlaub war. Weiß jemand mehr dazu? Beim googeln habe ich nichts gefunden? 

Nachträgliche Anmerkung (27. Januar 2025): Ich habe im November an zwei z.T. durchaus interessanten Informationsveranstaltungen teilgenommen. Die Verwaltung geht davon aus, dass damit die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt ist.
Ich vertrete die Ansicht, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmten Kernkriterien erfüllen muss. Das wären:
-Informationsbereitstellung. Behörden oder Vorhabenträger müssen relevante Unterlagen öffentlich zugänglich machen.
– Mitwirkung der Öffentlichkeit: Die Öffentlichkeit hat das Recht, Stellungnahmen, Einwände oder Anregungen zu einem geplanten Vorhaben abzugeben.
– Berücksichtigung der Eingaben: Die eingegangenen Stellungnahmen müssen in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
– Rechtsbehelfmöglichkeit: Betroffene haben oft das Recht, gerichtliche Überprüfungen zu beantragen, wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Beteiligungsrechte verletzt wurden.

Am 12. Dezember 2024 habe ich um die Übermittlung der Kälte- und Wärmeplanung im aktuellen Bearbeitungsstand gebeten. Ich wollte mich auf die erste Lenkungsgrupensitzung im Januar vorbereiten. Tags darauf wurde mir mitgeteilt, dass das nicht möglich wäre, weil an der KWP derzeit noch intensiv gearbeitet würde. Das ist natürlich irritierend.
Der derzeitige Bearbeitungsstand ist der derzeitige Bearbeitungsstand; in dem Bearbeitungsstand hätte man das Dokument übermitteln können. Für mich sind im Moment nur zwei Gründe ersichtlich, warum das Dokument nicht übermittelt wurde.
1. Zu dem Zeitpunkt hat die Kälte- und Wärmeplanung noch gar nicht als Entwurf existiert, Dann hätte der Öffentlichkeit im November aber auch noch gar nicht umfassend informiert werden können. Oder
2. es sollte verhindert werden, dass ich mich frühzeitig kritisch mit den Inhalten in dem Entwurf auseinander setze.
Auf jeden Fall wurde mir entweder vom Planungsbüro oder von der Verwaltung die Gelegenheit genommen, mich vor dem Treffen der Lenkungsgruppe im Januar über die Inhalte der Kälte- und Wärmeplanung zu informieren und mir einen Überblick über den Stand der Planungen zu machen. 

Uns als Selbstverwaltung (Ratsfrauen, Ratsherren und bürgerliche Mitglieder) wurde die fertige Planung Anfang Januar 2025 übermittelt und erstmals am Samstag, dem 18. Januar 2025 in einem nicht-öffentlichen Workshop erläutert. Vorher kann nach meinem Verständnis von Öffentlichkeitsbeteiligung eigentlich gar keine echte Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt sein. 

Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Kälte- und Wärmeplanung erst seit Freitag, dem 24. Januar 2025 einsehbar. An dem Tag wurde sie als Anlage zur Tagesordnung im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. 

Von daher kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass es im November eine öffentliche Vorstellung der Inhalte der Kälte und Wärmeplanung gegeben hat, die die Anforderung an eine Öffentlichkeitsbeteiligung (s.o.) auch nur im Ansatz erfüllt. 

Daraus folgt zumindest für mich, dass die uns vorliegende Kälte und Wärmeplanung unter selbst verschuldetem Zeitdruck nicht rechtskonform aufgestellt wurden und somit auch nicht rechtssicher ist.
Daher wäre ein Fehler, sie jetzt zu beschließen. Dieser Fehler könnte die Stadt nicht nur teuer zu stehen kommen, die Umsetzung von Maßnahmen könnten sich durch juristische Anfechtungen auch noch umkalkulierbar in die Länge ziehen. 

Es wurde in der Vergangenheit auch immer betont, dass aus der Kälte und Wärmeplanung keine Rechtsansprüche Dritter abgeleitet werden können. Das haben einige meiner Kolleg*innen bisher dahingehend interpretiert, dass die Planung quasi unverbindlich ist. Im Gegenzug habe ich immer betont, dass der Beschluss der Kälte- und Wärmeplanung die Verwaltung nach innen hin bindet.
Das scheint auch so zu sein, denn im Beschlussvorschlag der Verwaltung steht ausdrücklich: 

„- Die kommunale Wärme- und Kälteplanung dient der Stadt Plön auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung als strategische Grundlage und ist bei planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
– Anpassungen der kommunalen Wärme- und Kälteplanung (inhaltliche oder räumliche Schwerpunktverlagerungen) erfordern einen Beschluss der Ratsversammlung.“

Das heißt nichts anderes, als dass die Ratsversammlung mit ihrem Beschluss der Verwaltung die Befugnis überträgt, die Inhalte der Planung umzusetzen. Das hieße: Mehr Personal, eine Kaskade von Untersuchungen und Machbarkeitsstudien, ein riesiger Verwaltungsaufwand. 

Das Mindeste wäre aus meiner Sicht, die einzelnen Maßnahmen unter einen Beschlussvorbehalt der Ratsversammlung zu stellen und jede einzelne Maßnahme im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Hinweis über die Verfestigung von Stellen und den anvisierten Personalaufwuchs wäre zu streichen. 

Als Alternative dazu könnten wir im Hauptausschuss beschließen, dass das Fachbüro die Kälte- und Wärmeplanung bis zum Beschlusstermin am 19. Februar 2025 überarbeitet, Alternativen zu Nahwärmenetzen aufzeigt und einen nachprüfbaren Alternativenvergleich vorlegt. Damit hätten wir dann in der Ratsversammlung tatsächlich die Wahl darüber, wo die Reise hingehen soll.

Und wenn wir die Kälte- und Wärmeplanung gar nicht beschließen, dann ist das vermutlich auch nicht schlimm. 

Lieber gar kein Plan als ein Plan nach dem Motto: Koste es, was es wolle. 

Soweit ich informiert bin, und diese Information basiert im Moment ausschließlich auf HörenSagen, fallen wir dann unter die Regelung der Bundesgesetzgebung. Damit wäre vermutlich eine neue Kälte- und Wärmeplanung nach den Maßgaben des Bundes fällig. Das wäre vielleicht gar nicht das Schlechteste. 

Alles in allem finde ich auch die folgende Formulierung in der Vorlage problematisch: „Der nun vorliegende Abschlussbericht ist gem. § 7 (4) von der Ratsversammlung zu beschließen.“
(Anm. 2 Der Link ist unten eingefügt. )
Auch das scheint mir so nicht richtig zu sein. Wir müssen nicht diese, sondern eine Kälte- und Wärmeplanung beschließen, das wäre richtig. Im Energiewende- und Klimagesetz steht aber mit keinem Wort geschrieben, dass wir uns – koste es, was es wolle – eine Selbstverpflichtung  zum Bau von Nahwärmenetzen auferlegen müssen.

Das müssen wir nicht.

Das mindeste wäre aber, den ganzen Vorgang und die daraus folgenden Konsequenzen umgehend durch einen Fachjuristen bewerten zu lassen.Bevor diese Bewertung nicht vorliegt,

(Anm. 1)
Gemeindehaushaltsverordnung § 12 (1) Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.

(Anm. 2)
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-EWKSGSHV1P7

Artenvielfalt im Garten

Vielleicht ein guter Vorsatz für das neue Jahr.

Angeblich soll es Stimmen aus der Verwaltung der Stadt Plön geben die behaupten, die Plönerinnen und Plöner würden sich nicht für die Natur interessieren. Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Wer am letzen Donnerstag zum Vortrag: „Mein Garten als Lebensraum – Diversität auf kleinem Raum“ wollte, mußte schon ziemlich früh da sein. Bereits 20 Minuten vor Beginn waren alle Plätze besetzt. Selbst unserem Umweltbeauftragten wurde der Eintritt wegen des Andrangs verwehrt. 

Veranstalterin war die Universitätsgesellschaft, Vortragender war Herr Prof. Dr. Imhoff. Ich habe mir auf dem Handy Notizen gemacht und fasse die nachfolgend grob zusammen, wobei ich vorausschicken muss, dass ich nur einen Teil der Informationen notieren konnte und sie daher nicht vollständig sind. Auch für die Richtigkeit kann ich keine Gewähr übernehmen. 

Kernaussage

Es gibt viele Wechselbeziehungen zwischen Pflanzen und Insekten. Artenvielfalt an Pflanzen bedingt ein artenreiches Tierleben.
Lassen Sie der Natur in ihrem Garten freien Lauf, allerdings immer an der langen Leine. 

Eingangsinformation

In Deutschland gibt es 15.000 Quadratkilometer Gärten. Das entspricht der Größe Schleswig Holsteins und verdeutlicht die Bedeutung von Gärten für den Erhalt der Biodiversität. 

In Deutschland gibt es 550 Arten von Bienen, 3/4 aller Arten bauen Nester im Boden.
50% der Bienenarten gelten als gefährdet,
31 Arten als stark gefährdet.
Von der Kuckucksbiene hatte ich übrigens noch nie etwas gehört. Sie schiebt anderen Bienen ihren Nachwuchs unter, genau so wie die Kegelbiene.

Spinnenarten: Mehr als 1000

Fledermäuse: Wir haben mehr als 25 Arten in Deutschland, in Schleswig Holstein sind es 15.

Kleiner Exkurs:
Die Bedeutung von Bäumen für das Mikroklima wie für das Klima darf nicht unterschätzt werden. Ein kleiner Baum (10 Jahre) hat ca. 10.000 Blätter, ein ca. 60 Jahre alter Baum hat ca. 440.000 Blätter. Nach der Fällung eines Baumes sind Ersatzpflanzung von 3 oder 6 Bäumen jungen Bäumen kein wirklicher Ersatz im Bezug auf die CO2 Bindung wie auf die Filterwirkung (Feinstaub ect.) 

Einzelne Themenfelder:

Nadelbäume sind Lebensraum für Insekten und Vögel, ihre Samen dienen als Nahrung, beispielsweise für Eichhörnchen und Goldhähnchen.

Die Funktionen der Nadelbäume als:
– Brutaufzuchtraum
– Rückzugs und Fluchtraum
Anmerkung: Das hatte ich bisher unterschätzt.

Obstbäume

Obstbäume sind das ganze Jahr über Lebensraum für Insekten und damit ein beständiger Futterplatz für z.B. Meisen

Ihr Obst ist ein saisonales Futter für Tier (und Mensch) 

Sträucher

In Sträuchern finden zahlreiche Vögel ihren Lebensraum, z.B. Rotkehlchen und Zipzalp. Unter anderen wurden als Empfehlung erwähnt:
– Hainbuche
– Weissdorn
– Felsenbirne
– Eberesche
– Stechpalme

Rankende Pflanzen
Empfohlen wurden u.a.:
– Efeu (weil er bis spät in den Herbst eine Nahrungsquelle bietet, aber: Zurückschneiden, bevor er z.B. unter die Dachpfannen wächst – lange Leine)
– Wilder Wein
– Hopfen

Kräuter
Ich konnte nicht als mitschreiben, aber nachfolgend eine kleine Auswahl:

Zwiebelgewächse
– Schneeglöckchen
– Krokus
– Goldstern
– Bärlauch
– Doldiger Milchstern

Frühlingskräuter
– Schlüsselblume
– Veilchen
– Buschwindröschen
– Gelbes Windröschen
– Knoblauchrauke

Blühende Baumscheiben
– Waldsauerklee
– Rundblättrige Glockenblume

Weitere Gewächse, teilweise Vorschläge aus dem Publikum:
– Flachs
– Leinsamen
– Kornrade
– Malve
 -Weidenröschen

Sinnvoll: Samenstände auch über Winter stehen lassen,
z.B. die von:
– Sonnenblume
– Rote Lichtnelke

Lippenbekenntnis zum Natur- und Umweltschutz?

In der letzten Legislaturperiode lag ein An trag vor, einige der Biotope im Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aus dem Biotopschutz zu entlassen. Das wurde seinerzeit – wenn auch knapp – in der Ratsversammlung abgelehnt. Vorausgegangen war eine Ablehnung im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Danach hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung unter dem Ausschussvorsitzenden (CDU) das Verfahren an sich gezogen und einen anders lautenden Beschluss gefaßt. Letztendlich landete die Frage in der Ratsversammlung.
Nachdem die Verwaltung Anfang des Jahres vorgeschlagen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65/Düwelsbrook Süd wegen vorhersehbarer Erfolglosigkeit aufzuheben, wurde beschlossen, vor dem Aufhebungsbeschluss noch einmal mit dem Investor zu sprechen. Das ist erfolgt.
Danach wurde der entsprechende Beschuss in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gefasst, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz im geplanten B-Plangebiet aufzuheben.
Anschließend wurde das Thema in öffentlicher Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch behandelt. Die Ratsversammlung – sie fand als letzte Ratsversammlung des Jahres – wie bereits im Vorjahr in der MUS statt. Leider fand sich kaum Öffentlichkeit zu der Sitzung ein.

Mit 8 Ja-Stimmen (CDU, SPD, FDP) einer Enthaltung (Die Linke) und 5 Nein-Stimmen (Bündnis 90/die Grünen, FWG) wurde dann beschlossen, den Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beim Kreis zu stellen.

Im Tagesordnungspunkt vorher wurde mit 13 Ja-Stimmen und nur einer Nein-Stimme das Marken und Leitbild beschlossen. Im Leitbild ist ausdrücklich festgehalten, dass die Stadt sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz einsetzt. Für mich passen beide Beschlüsse so nicht zusammen. Eine klare Haltung sieht anders aus. Das klare Bekenntnis zu Natur- und Umweltschutz scheint für einige nur ein Lippenbekenntnis zu sein.

Ich habe dazu den jetzt folgenden Redebeitrag gehalten:

Wir sollen heute beschließen, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aufzuheben.
Diesen Antrag hatten wir in der letzten Legislaturperiode schon einmal vorliegen und abgelehnt.

Ein Investor ist meist im Vorteil. Die Zeit spielt für ihn. Er braucht nur auf die nächste Kommunalwahl warten, eine Schamfrist vergehen lassen und dann mit dem alten Antrag noch einmal antreten

Ein Musterbeispiel dafür steht heute, gerade jetzt, hier auf der Tagesordnung

Dass der Investor das Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung in nicht-öffentlicher Sitzung sucht, ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, auch wenn ich bei einigen Einlassungen schon mit den Ohren geschlackert habe.

Die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung für die heutige Ratsversammlung wurde allerdings auch in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Aus objektiver Sicht sprach seinerzeit nichts dafür, das Thema selber öffentlich zu behandeln. Man ließ die Öffentlichkeit aber außen vor. 

Ob es sich dabei um einen Verfahrensfehler handelt, der durch die heutige Sitzung geheilt wird, kann ich im Moment noch nicht beurteilen. Darüber sollten wir aber heute nicht spekulieren. Das wird die Verwaltung im weiteren Verfahrensgang sicher prüfen. 

Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfohlen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65, Düwelsbrook Süd aufzuheben. Hier wird wieder einmal Zeit und Geld für ein Projekt verschwendet, das so nie kommen wird.

Mal abgesehen von den ganzen taktischen Winkelzügen geht es aber auch um eine Grundsatzfrage und um die politische oder sogar persönliche Glaubwürdigkeit. 

Bauen bzw. Bauen lassen heißt Verantwortung übernehmen.

Was jetzt gebaut wird, steht für die nächsten 50 bis 100 Jahre. 

Für Freiflächen und Biotope gilt umgekehrt: Was weg ist ist weg.

Aufgrund der dokumentierten schlechten Erfahrungen mit dem Baugebiet Düwelsbrook Nord sollten wir meiner Meinung nach die Finger von einem Baugebiet Düwelsbrook Süd lassen.

Der Brief des NABU bezüglich eine Begehung des Neubaugebietes Düvelsbrook Nord am 14. März 2023 , der am 21. November 2024 im Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie erörtert wurde, spricht Bände. Damals, 9 Monate nach der Begehung, lag immer noch kein Protokoll über die bei der Begehung festgestellten eklatanten Missstände vor.
Mittlerweile soll es vorhanden sein.
Die Missstände sind nicht zu leugnen, sie sind nicht nur stadtbekannt, sie sich mittlerweile auch aktenkundig. 

Die Investoren heute sind zum Teil die gleichen wie damals. 
Die Rahmenbedingungen sind die gleich wie damals.
Die Fehler von damals sind systemimmanent.
Die Rahmenbedingungen damals und heute sind fast identisch.
Was genau garantiert uns, dass zukünftig die Vorgaben und Auflagen in Sachen Naturschutz und Ausgleichsmaßnahmen eingehalten werden?
Der Hinweis, dass Stadt oder Kreis ja genauer kontrollieren könnten?
Das funktioniert doch nachgewiesenermaßen seit Jahren nicht. 

Aber es geht noch grundsätzlicher.

Wir haben gerade über den Marken- und Leitbildprozess beschossen.
Die Vorlage beinhaltet auch den Punkt:
Vision und Leitbild.

Im Leitbild steht nichts von einer weiteren Zersiedelung der Landschaft.
Im Leitbild steht auch nichts über Stadtvillen.
Dort steht; ich zitiere kurz: „Bezahlbarer Wohnraum“
Im Planungsgebiet Düvelsbrook Süd entsteht kein bezahlbarer Wohnraum. 

Selbst ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten zwei oder drei Stadtvillen entstehen.
Mit einer Befreiung wären es fünf oder sechs.
Zitat: „bezahlbar“? Nicht für die breite Bevölkerung.

Mit einer Befreiung kann die Bebauung direkt an den Trammer See heranrücken, an einen, Zitat aus dem Leitbild: „einzigartigen, intakten Naturraum“, denn das ist der Trauer See mit Einschränkungen noch. 

Und noch einmal etwas aus dem Leitbild. Die Stadt setzt sich Zitat: „aktiv für den Natur- und Umweltschutz ein“.
Wie genau läßt sich das mit dem Antrag, ein Biotop aus dem Biotopschutz zu befreien, in Übereinstimmung bringen?  

Die Stadt ist seit 2020 Mitglied im Städtebündnis für Biologische Vielfalt und hat am Wettbewerb „StadtGrün Naturnah“ teilgenommen. Es wurde mit dem Label in Silber ausgezeichnet. 

Wie läßt sich der heutige Beschluss, wenn er so zustande kommt, damit verbinden?
Ich meine: gar nicht.
Diejenigen, die nachher mit Ja stimmen, sollten auch gleich mit beantragen, aus dem Städtebündnis für Biologische Vielfalt auszutreten.
Wo bliebe sonst Ihre Glaubwürdigkeit.

Die FWG folgt der Empfehlung der Verwaltung und stellt den Antrag, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan 65 / Düwelsbrook Süd aufzuheben. 

Die FWG-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.

Wie geht es mit den „taktilen Leitstreifen“ auf dem Marktplatz weiter?

Am Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP).
Eines der Hauptthemen war die barrierefreie Umgestaltung des Marktplatzes. Dabei ging es in erster Linie um die „taktilen Leitstreifen“, die Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen die Orientierung erleichtern sollen. 

Hier ist es nach meiner Meinung zu einer „Planungshavarie“ gekommen. 

Der ursprüngliche Ansatz des barrierefreien Umbaus des Marktplatzes war, das Kopfsteinpflaster zu glätten und für Menschen, die auf den Rollstuhl oder den Rollator angewiesen sind, besser befahr- bzw. begehbar zu machen.
Das Thema wurde ursprünglich durch den Seniorenbeirat in die Diskussion eingebracht. Später hat Ratsherr Schröder (Die Linke/heute als Linker Mitglied in der SPD-Fraktion) darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Umbaus auch ein taktiler Leitstreifen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Blinde berücksichtigt werden müßte. Diese Leitstreifen kennt man gemeinhin als Rillen-Spur, der man mit einem Taststock folgen kann oder als Noppenfeld, das die Menschen mit Sehbehinderung darauf hinweist, dass jetzt z.B. ein Weg abzweigt. 

Unter Berücksichtigung des historischen Stadtbildes wurde nun auf dem Marktplatz ein Leitstreifen geplant und eingerichtet, der aus schwarzem Basalt besteht. Die kleinen Basaltsteine sind in drei Reihen verlegt, weisen aber keine Führungsrillen auf.
Der Beauftragten für Menschen mit Behinderung bemängelt, dass dieser Leitstreifen mit dem Blindenstock nicht zu ertasten sei und der Kontrast zwischen dem schwarzen Basalt und den umliegenden Granitsteinen nicht zu erkennen wäre. Zwei Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, die in der Sitzung anwesend waren, konnten diese Einschätzung bestätigen.

Die Vertreter der Firma erläuterten, dass die Arbeiten so durchgeführt wurden, wie sie ausgeschrieben waren. Die Unterlagen, die ich dazu im Vorfeld der Sitzung eingesehen habe, haben vier Reihen Basalt vorgesehen. Die Reduzierung auf drei Reihen erfolgte später aus technischen Gründen. Das eigentliche Problem würde aber auch durch die nachträgliche Verlegung einer vierten Reihe nicht gelöst. 

Im weiteren Verlauf des Tagesordnungspunktes führte die Firma aus, dass der Kontrast zwischen taktilem Leitstreifen und Pflasterung ausreichend ist und erst richtig wahrgenommen werden könne, wenn die Schleifarbeiten am umliegenden Granitpflaster abgeschlossen sind. Dazu zeigte er auch ein Bild des Leitstreifens, auf der einen Seite mit geschliffenem Granit, auf der anderen Seite mit noch ungeschliffenen Granit. Tatsächlich war hier ein deutlicher Unterschied erkennbar.

Aus der Selbstverwaltung kamen dann Stimmen – u.a. von Ratsherrn Gampert (FWG-Plön) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) – dass die Fachleute aus der Verwaltung und der ausführenden Firma die Selbstverwaltung vor ihrer Entscheidung im Februar auf die Problematik hätten hinweisen müssen.
Die Verwaltung betonte, dass die Selbstverwaltung beteiligt war und den Plänen in der Sitzung des SteP im Februar zugestimmt hätte. 

Ich bin zwar kein Mitglied des SteP, habe aber als Ratsherr an der Sitzung im Februar teilgenommen. Ich kann mich gut erinnern, wie darüber gesprochen wurde, dass die Taktilen Leitstreifen auch zu den Behindertenparkplätzen und zum Eingang der Kirche führen sollen. Leider kann ich mich nicht erinnern, ob wir auch darüber gesprochen haben, wie die Leitstreifen gebaut werden sollen. Aus dem Text des Protokolls der Sitzung geht dazu nichts hervor und aus den sechs Anhängen zum Protokoll lassen sich auch keine Informationen dazu entnehmen. 

Die Verwaltung betonte zudem, dass es sich hier nicht um einen Neubau handelt würde und man die DIN-Vorschrift daher nicht berücksichtigen bräuchte oder dass man auch von den Vorgaben der DIN-Vorschrift abweichen könne, sofern das Ziel auf andere Weise erreicht würde.
Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) begründete allerdings, dass die betreffende Regelung nach ihrer Einschätzung in diesem Fall nicht greifen würde, da die Voraussetzungen für eine Abweichung nicht gegeben sind.
Ich habe angemerkt, dass der § 8 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz– LBGG) hier möglicherweise zum Tragen käme, weil die DIN-Vorschriften auch bei großen Umbauten zu beachten wären. Nach meiner Auffassung haben wir es in diesem Fall mit einem großen Umbau zu tun, aber meine Meinung ist hier nicht maßgeblich. Maßgeblich wäre, was in der Verwaltungspraxis als großer Umbau gilt. 
Allerdings sieht auch der § 8 LBGG vor, dass von der DIN abgewichen werden kann, wenn der Aufwand zu groß ist oder das Ziel auch im gleichen Maße mit einer anderen Maßnahme erreicht werden kann. Ob das Ziel mit den jetzigen Planungen und dem bereits weit fortgeschrittenen Umbau erreicht werden kann, muß geklärt werden.

Zwar können die Mitglieder des Seniorenbeirates und der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen und haben Rede- und zum Teil sogar Antragsrecht, aber ich es zielführend, wenn man zukünftig die Beiräte und die Beauftragten bei größeren Projekten mit einem eigenen Termin in der Verwaltung an Planungen beteiligt und deren Anregungen frühzeitig mit abwägt. 
Das Argument eines Kollegen, dass das zu viel Arbeitsaufwand für die Verwaltung wäre, lasse ich nicht gelten. Unnötiger Arbeitsaufwand ist etwas anderes, aber ich will nicht aus nichtöffentlichen Sitzungen plaudern.

Leider muss man sagen, dass die Verantwortlichkeiten im Moment nicht eindeutig zugeordnet werden können. Allerdings mag ich dem Appell von Ratsherrn Rose (SPD-Fraktion) nicht folgen, jetzt nach vorne zu blicken.
Ich denke, wenn wir solche Planungshavarien zukünftig vermeiden wollen, dann müssen wir uns ganz genau ansehen, was wann an welcher Stelle schief gelaufen ist. Erfahrungsgemäß sind Havarien, und das gilt sicher auch für Planungshavarien, in den meisten Fällen eine Verkettung von verschiedenen Ursachen. Wenn wir herausfinden, was wir falsch gemacht haben und wie wir das künftig vermeiden können, dann können wir mit gutem Gewissen in die Zukunft blicken. 

Um ehrlich zu sein, ich weiß im Moment nicht, wie es weiter geht. Allerdings hat uns eine Plöner Bürgerin angeboten, eine Marktplatzbegehung mit Taststöcken und Simulationsbrillen zu organisieren. Die Simulationsbrillen schränken die Sicht so ein, wie ein Mensch mit vielleicht gerade 20% Sehvermögen die Situation erkennen kann. Ich finde das gut und wäre gerne dabei, denn so könnten wir uns ein eigenes Bild davon machen, was Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen überhaupt wahrnehmen können. 

Ich fand alle Beiträge – auch die sehr kritischen Einwürfe – wichtig. Allein dem Vorwurf, wir würden uns in Plön nicht um die Belange von Menschen mit Behinderung kümmern, kann ich nicht ganz folgen.
Aber der Einwurf ist in Anbetracht der etwas angespannten Atmosphäre in der Debatte auch verständlich.