Aufgeheiztes Sitzungsklima zum Thema Klima

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am 04. Juli 2024 gab es zwei Tagesordnungspunkte, die sich mit dem Klimaschutz befasst haben.

Um es gleich klarzumachen, bevor ich hier möglicherweise von der falschen Seite vereinnahmt werde, hier ein klares Statement. Die Veränderungen des Klimas, die wir gerade erleben, sind nach meiner festen Überzeugung durch den Menschen verursacht. Geht es so weiter, werden wir echte Probleme bekommen. Die Starkregen- und Hochwasserereignisse, die wir gerade vor allem in Süddeutschland erleben, sind harmlos gegen das, was uns eventuell noch bevorsteht. Darum bin ich überzeugt, dass wir zügig und wirksam gegen den Ausstoß von Klimagasen vorgehen sollten. Nicht überzeugt bin ich von überflüssigem Aktionismus. In der Ruhe liegt die Kraft.

Zum Klimaschutz gibt es jetzt gleich drei Untersuchungen in Plön:

1. Die Erstellung einer Kälte und Wärmeplanung (KWP) ist in Auftrag gegeben. Sie ist der aus meiner Sicht der entscheidende erster Baustein für die Umsetzung der Wärmewende. Diese Maßnahme unterstütze ich. Sie ist auch alternativlos, weil sie für Plön durch ein Landesgesetz vorgeschrieben ist. Entsprechend der Bundesgesetzgebung wäre Plön überhaupt nicht verpflichtet, eine KWP zu erstellen.
Die Information über den Sachstand erfolgte in der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 7,
„Start der kommunalen Wärme- und Kälteplanung – ZeitGrad stellt vor.“
Die Abgabe der KWP beim Land sollte ursprünglich bis Ende Dezember 2024 erfolgen, der Termin wurde auf Anfang 2025 geschoben. Nach der Präsentation des Büros ZeitenGrad gibt es für mich zwei Aspekte, die es weiter genau zu beobachten gilt:

Erstens: Die KWP kann als Satzung, also als städtisches Gesetz, beschlossen werden. Sie muß aber nicht als Satzung beschlossen werden. Hier ist noch herauszuarbeiten und zu bewerten, was das für unsere Bürger*innen bedeuteten würde und ob der Beschluss einer Satzung tatsächlich sinnvoll ist.

Zweitens: Auf welchen Flächen sollen die Anlagen gebaut werden, die für den Betrieb eines Nahwärmenetzes erforderlich sind. Diese Anlagen müssen, um größere Wärmeverluste auf dem Transport der Wärme zu vermeiden, möglichst dicht an dem Bereich bebaut werden, der mit einem Nahwärmenetz versorgt werden soll. Im Moment kann ich mir nur wenige Flächen vorstellen, die dafür geeignet sind und auch tatsächlich dafür zur Verfügung stehen.
In dem Zusammenhang ergibt sich eine weitere Fragestellung. Regenerative Wärme aus Sonnenenergie steht im Sommer im Überfluss zur Verfügung, aber leider nicht im Winter, wenn sie benötigt wird.
Damit könnte zu den Systembestandteilen auch ein Großwärmespeicher gehören. Hier bliebe abzuwarten, wie ein solcher Speicher umgesetzt werden soll. Einen „Wärmeturm“ im Bereich Seewiesen oder auf dem Gelände des Klärwerkes lehne ich unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes kompromisslos ab. Auch an anderen Orten, wo das Landschaftsbild in seiner Wahrnehmung nachhaltig beeinträchtigt würde, kommen für mich nicht in Frage. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden.

2. Das Quartierskonzept Plön SüdWest ist ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“; ein Name, den ich persönlich für nicht besonders gelungen halte. Die Arbeiten an dem Konzept wurden 2019 begonnen, der Entwurf des Konzeptes wurde 2021 beraten und beschlossen.
Auf Basis des Klimaschutzkonzeptes wurde am Quartierskonzept gearbeitet, jedoch mit bislang wenig greifbaren Ergebnissen im Bezug auf die Umsetzung. Kernelement des Quartierskonzeptes ist ein Nahwärmenetz. Das kann nur funktionieren, wenn es eine Bereitschaft der Hauseigentümer*innen im Quartier gibt, ihre Gebäude an das in der Diskussion stehende Wärmenetz anzuschließen. Solange aber nicht bekannt ist, wie hoch die Kosten für die Wärme sein werden, ist von den Eigentümer*innen auch kein Investitionsentscheidung zu erwarten. Was sich aber relativ sicher sagen läßt ist, dass ein Nahwärmenetz nur im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg zu marktfähigen Konditionen betrieben werden kann. Was immer wir machen, es muss auch finanzierbar sein. Für die anderen Bereiche im Quartier scheinen nach jetzigem Informationsstand Einzellösungen ökonomisch sinnvoller zu sein. Diese Informationen wurden für mich plausibel durch die Firma OCF erarbeitet und dargestellt. 

3. In SUE wurde nun ein drittes Projekt vorgestellt und beschlossen. Unter Tagesordnungspunkt 6, „Forschungsprojekt Uni Kiel im Kontext SmartCity & Wärmeplanung – Plön als Modellstadt“  wurde entschieden, im Rahmen des Projektes Urban Building Energy Model (UBEM) mit der Universität Kiel und der KielRegion zusammenzuarbeiten. Bei der Zusammenarbeit geht es darum, ein Rechenmodell so zu erweitern, dass es nicht nur für Großstädte wie Kiel, sondern zukünftig auch für Kleinstädte wie Plön anwendbar ist. Mit dem Modell soll der Energiebedarf einer Stadt oder eines Quartiers sehr detailliert simuliert werden können. Ein Ziel ist es, die die Wärmeversorgungssysteme optimal zu konzipieren. Eine Verknüpfung mit anderen Modellen wie zum Beispiel einem Modell zur Stromversorgung ist möglich und sinnvoll. Damit könnte man untersuchen, ob die Stromversorgung der Wärmepumpen mit dem vorhandenen Netz überhaupt gewährleistet werden kann oder ob das Stromnetz vorher entsprechend ertüchtigt werden muss.
Das Projekt wird von Herrn Prof. Dr. Dahmke von der Universität Kiel geleitet.
Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dahmke betonte zu Beginn, dass Herr Prof. Dr. Dahmke ihr geschiedener Mann ist, beide aber keine finanziellen Beziehungen mehr haben.
Auch ich sehe hier keine Befangenheit.
Die Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt war aus meiner Sicht leider wenig konkret. Vom Grundsatz her finde ich den Forschungsansatz ausgesprochen spannend und sinnvoll.
Allerdings ist die Zusammenarbeit mit Forschungsträgerinnen keine Kern- oder Pflichtaufgabe für eine städtische Verwaltung. Das gilt um so mehr für die Stadt Plön, die eine angespannte Haushaltslage hat, die in den Vorlagen der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen auch schon mal als „prekär“ bezeichnet wird. Vor dem Hintergrund hätte ich mir in der Beratung von meinen Kolleg*innen schon einen etwas kritischeren Blich auf Risiken und eine noch stärkere Berücksichtigung der Haushaltsdisziplin gewünscht.
Warum? In der Vorlage stand, dass der zeitliche Aufwand für unsere Verwaltung sehr gering wäre und der Stadt auch keine Kosten entstehen würden. Das sind leider keine besonders konkreten Angaben.
Daher befürchte ich, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit vielleicht doch nicht gering ist. Was gering ist, hängt natürlich auch von der Sichtweise ab. Ich halte 20 Arbeitsstunden für gering. Die Verwaltung und Herr Prof. Dr. Dahmke wollten aber auf Nachfrage keine Zahlen nennen.
Was ich auf jeden Fall ausschließen möchte ist, dass der zusätzliche zeitliche Aufwand dazu führt, dass der Stellenplan angefasst und der Stundenanteil der Fachkräfte für Klimaschutz aufgrund der freiwilligen Übernahme der Zusammenarbeit im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe ausgeweitet wird. (Anm. 2).
Das kostet dann nämlich doch Geld, was vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage und unter Beachtung einer sparsamen Haushaltsführung aus meiner Sicht nicht vereinbar ist.

Aus dem Grund hatte ich bei Herrn Prof. Dr. Dahmke auch per EMail nachgefragt, ob die Forschungsträgerin bereit wäre, die Personalkosten, die im Rahmen der Zuarbeit zu dem Forschungsprojekt entstehen, zu übernehmen. Nach meiner Wahrnehmung stellte er – etwas aufgebracht – in Aussicht, ggf. 2000,- € zu übernehmen. Dieses Angebot fand ich persönlich sehr enttäuschend, ja fast schon beleidigend. Hinzu kommt, dass ich im Vorfeld bereits bei Frau Bürgermeisterin Radünzel nachgefragt hatte, wie hoch der Stundensatz für eine Arbeitsstunde der Fachkräfte für Klimaschutz veranschlagt wird. Die Antwort: „Die Beschäftigten des Klimaschutzmanagements sind in EG xx TVöD eingestuft.“ Das beantwortet meine Frage nur sehr unzureichend. Es ist weder der Stundensatz angegeben noch sind in der Endgeldstufe xx der Arbeitgeberinnenanteil der Stadt für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Ersatzweise rechne ich einmal überschlagmäßig den Stundensatz für einen Gesellen / eine Gesellin im Handwerk. Der liegt zwischen 50,- und 80,- Euro. Nehme ich die Mitte, also 65,- Euro, dann komme ich bei 2000,- Euro auf maximal 34 Arbeitsstunden, die die Forschungsträgerin übernehmen würde. Nach meiner Auffassung ist das kein besonders faires Angebot, da ich den Arbeitsaufwand für die Zuarbeit deutlich höher einschätze. Bedauerlicherweise bin ich hier im Moment auf Einschätzungen angewiesen, da trotz Nachfrage weder von Frau Bürgermeisterin Radünzel noch von Herrn Prof. Dr. Dahmke konkreten Daten genannt wurden.

Diese Fragen können nicht unerwartet gekommen sein. Ich hatte Frau Bürgermeisterin Radünzel diese und andere Fragen bereits am 24. Juni, also 10 Tage vor der Sitzung zugeschickt, damit sie spätestens in der Sitzung auskunftsfähig sein kann. Ihre Antwort am 26. Juni machte klar, dass in der Verwaltung keine konkreten Vorstellungen zu dem zu erwarteten Arbeitsaufwand vorhanden waren.
Darum habe ich mich am 27. Juni per EMail an Herrn Prof. Dr. Dahmke gewandt und ihm gebeten, mir sieben Fragen im Vorfeld der Sitzung, spätestens aber in der Sitzung zu beantworten.

Nachfolgend meine Fragestellungen:

1. Welche Daten sollen erhoben werden?

2. Um wie viele Datensätze handelt es sich?

3. In der Vorlage der Verwaltung wird erwähnt, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit zu dem Projekt gering ist. 
– Welche Zuarbeit durch die Stadt Plön wird von Ihnen erwartet?
– Wie hoch schätzen Sie den Zeitaufwand in Personen/Stunden, der für die Zuarbeit durch die Stadt Plön aufgewendet werden muss?

4. Die Zuarbeit an Forschungsarbeiten gehört nicht zu den Pflicht- oder Kernaufgaben einer kommunalen Verwaltung. Die Stadt Plön befindet sich in einer prekären finanziellen Situation.
Vor dem Hintergrund einer kürzlich erfolgten, rückwirkenden Steuererhöhung der Grundsteuer zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes fällt es mir grundsätzlich sehr schwer, hier der Übernahme einer weiteren freiwillige Aufgabe zuzustimmen, zumal gerade freiwillig übernommene Aufgaben eine gewisse Dynamik entwickeln können.
Besteht seitens des Forschungsträgers und der KielRegion die Bereitschaft, die Personal- und Sachkosten zu übernehmen, die der Stadt Plön entstehen werden?

5. Die wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung eines gut funktionierenden Models ist nach meiner Erfahrung, dass die Ergebnisse der durch das Model erfolgten Berechnungen an der Realität gegengeprüft werden und das Model dann kontinuierlich „nachgeschliffen“ wird, bis Modellrechnungen und Realtiät weitgehend übereinstimmen. 

Darüber hinaus würde ich vermuten, dass an dem Model – sofern es sich bewährt – auch nach Abschuss der Phase 2 weitergearbeitet wird.
– Wird nach der Erstellung des Models (Ende Phase 1) eine weitere Zuarbeit durch die Stadt Plön erforderlich sein, um das Model zu optimieren?
– Wenn ja, in welchem Umfang ist das zu erwarten?

6. Welchen konkreten Nutzen wird die Stadt Plön aus der Erstellung des Models ziehen können?
Die bisherigen Aussagen wie „Vernetzung“ und „Betrachtung der Ergebnisse der Kälte- und Wärmeplanung aus einem anderen Aspekt“ betrachte ich im Hinblick auf die Beantwortung der Fragestellung sowie für meine Meinungsbildung als noch nicht aussagekräftig genug. 

7. Der Kreis Plön ist eines der Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland, das für die Nutzung von Tiefengeothermie geeignet erscheint. Nach meinem Kenntnisstand liegen zahlreiche geologische Untersuchungen aus der Zeit vor, in der hier Erdöl gefördert wurde, die diese Vermutung stützen. Für das Nahwärmeprojekt in Preetz wurde in der Presse die Energiequelle Tiefengeothermie als Favorit bezeichnet. 
– Ließe sich durch Ihr Model bis zum Abschluss der Phase 1 eine Abschätzung erstellen, in wie weit Tiefengeothermie eine für die Stadt Plön ökologische und für seine Bürger*innen auch ökonomisch günstige Lösung darstellt?

In der Sitzung hatte ich den Eindruck, dass Herr Prof. Dr. Dahmke nicht so auf die  Beantwortung der Fragen vorbereitet war, wie ich es mir gewünscht hätte. Statt die Fragestellungen anhand der EMail stringent abzuarbeiten und die Fragen, die konkret zu beantworten sind, auch konkret zu beantworten, mußte ich jede Frage einzeln stellen, wobei ich auch immer wieder unterbrochen wurde, unter anderem durch die Ausschußvorsitzende. Die Antworten von Prof. Dr. Dahmke habe ich als unzureichend empfunden, weil seine Aussagen nach meiner Bewertung sehr allgemein gehalten waren.
Gleichzeitig habe ich die Zwischentöne seiner Aussagen so wahrgenommen, dass die Stadt Plön sich glücklich schätzen könne, an dem Forschungsprojekt beteiligt zu sein und schlecht beraten wäre, sich nicht zu beteiligen.

Der Ratsherr Rose (SPD) äußerte sich im weiteren Verlauf der Diskussion dahingehend, dass man zusätzliche Stunden im Stellenplan bereitstellen könne, wenn das erforderlich wäre. Darüber müsse man zu gegebener Zeit entscheiden. Dazu äußerte ich mich jetzt nicht.

Ratsherr Jagusch (CDU) betonte, dass meine Fragen durchaus berechtigt sind.

Der Ratsherr Hermandung, (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es ein Kompliment für die Stadt sei, für das Forschungsprojekt ausgewählt worden zu sein.

In klassischer norddeutscher Art würde ich mal sagen, die Einen sagen so, die Anderen sagen so.
Ich vermute, dass man sich in dem keinen Kreis von Klimaschützer*innen gegenseitig kennt und durch die Verbindungen nach Plön praktischerweise auf Plön als Modellstadt für einen kleineren Ort gekommen ist. Mit Kompliment hat das nichts zu tuen.
Ich persönlich würde es ketzerisch so sagen: ich vermute, dass man einen Dummen gesucht und Plön gefunden hat.

Frau Bürgermeisterin Radünzel betonte, dass man die Fragen der Universität gerne beantworten könne, man beantwortet ja auch die Fragen von Bürger*innen und Investor*innen.
Das trifft die Kernfrage aber nicht, weil die Beantwortung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern etwas völlig anderes ist. Das ist schon daran erkennbar, dass die Beantwortung einer Frage von Bürger*innen nie mit einem Tagesordnungspunkt für die Sitzung und einer Vorlage im Ausschuss beschlossen wird.

Trotz aller Kritik bin ich nicht grundsätzlich gegen eine Beteiligung an dem Forschungsvorhaben. Um zustimmen zu können habe ich daher bei der Vorbereitung der Abstimmung den Antrag gestellt, den bestehenden Beschlussvorschlag um zwei Vorbehalte zu ergänzt:
– Mit der Zustimmung soll keine Stellenausweitung verbunden sein und der
– Kostenübernahme der Personalkosten durch die Forschungsträgerin.

Das wurde erwartungsgemäß mit 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

Ich würde jetzt nicht so weit gehen und behaupten, dass das Sitzungsgeschehen ein bereits im Vorfeld abgekartetes Spiel war. Allerdings waren die für mich als “taktisch” wahrgenommene Nutzung von Informationen und der Ablauf der Sitzung geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass es hier teilweise nicht um eine ergebnisoffene Diskussion ging, sondern darum, wieder einmal an einem Forschungsvorhaben teilzunehmen.


Anm. 1: Ich nehme das Thema Klimawandel durchaus ernst, unterscheide mich aber nicht von einem Teil der Bevölkerung, die diese Einsicht nicht konsequent genug für sich umsetzt. Klimawandel hat es schon immer gegeben. Die letzte Eiszeit ist bekanntlich gerade vor 12.000 Jahren zu Ende gegangen. Den Endmoränen der Gletscher verdanken wir die zauberhafte Hügellandschaft, in der wir leben. Seither gibt es eine relativ stabile Klimaphase, in der es nur geringe Klimaschwankungen wie etwa die kleine Eiszeit, die für das Ende des 16. Jahrhunderts bis in das letzte Drittel des 17. Jahrhunderts global nachgewiesen werden kann.
Seit dem Beginn der industriellen Revolution und der damit verbunden Verbrennung fossiler Brennstoffe, erst Braun und Steinkohle, später auch Erdöl und Erdgas, stieg die Freisetzung des bis dahin in Kohle, Öl und Gas gebundenen Kohlendioxides (CO2) in die Atmosphäre und leicht zeitversetzt dazu stieg auch die Durchschnittstemperatur auf der Erde deutlich erkennbar erkennbar an. Der Anstieg liegt klar außerhalb der Temperaturentwicklung, die ohne CO2 Freisetzung zu erwarten gewesen wäre. Die Erklärung dafür sind für mich nachvollziehbar. Es gibt unter Wissenschaftler*innen auch zum Teil abweichende Mindermeinungen und die Mehrheitsmeinung muss nicht korrekt sein. Allerdings erscheinen mit die Erklärungen der Mehrheitsmeinung deutlich plausibler.

Anm. 2: Ich habe ich seinerzeit sehr klar dagegen positioniert, eine weitere Stelle für das Klimafolgenmanagement zu schaffen. Begründet wurde die Dringlichkeit für diese Stelle in der Diskussion seinerzeit nicht nur, aber besonders mit dem Argument „Starkregen“. Auch aufgrund meines Abstimmungsverhaltens wurde mit knapper Mehrheit beschlossen, diese Stelle nicht einzurichten.
Zur Sitzung des SUE wurde der Bericht „Sachstand Klimaschutz“ von der Fachkraft für Klimamanagement vorgelegt.
Unter dem Projekt „Klimafolgenanpassung“ ist dort zu lesen:
Zusammenfassung des Projektes, „ATIV bei Starkregen“, bei der Plön eine Transfergemeinde war.
– Keine offensichtliche Betroffenheit, da Senken nur in unbebauten Bereichen entstehen
– Diese Senken sollten jedoch von Bebauung freigehalten werden. – Senken in unmittelbarer Umgebung zu Bebauung sollten bei Gelegenheit genauer untersucht werden.“
Meine damalige Argumentation, dass Starkregen für Plön kein besonderes Problem darstellt, sehe ich bestätigt. Gleichzeitig sehe ich mich in meiner damaligen Position bestätigt, dass eine Stellenmehrung um einer Fachkraft für Klimafolgenmanagement nicht erforderlich ist.
Der Umstand, dass es kurz danach zu einem punktuellen Starkregenereignis im Bereich Fegetasche kam, das zu einem kurzfristigen Überlaufen des Regenrückhaltebeckens führte, ändert an meiner Auffassung nichts. 

Von der Tagesordnung: Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen.

In der gestrigen Sitzung des SUE gab es zu folgenden Themen durchaus kontroverse, teilweise emotionelle Diskussionen:
– „Tagesordnung“,
 -„Niederschrift der letzten Sitzung“ und
– „Beteiligung an dem „Forschungsprojekt der Uni Kiel im Kontext „SmartCity & Wärmeplanung“ – Plön als Modellstadt“.

Ich fange für heute mal mit der „Tagesordnung“ an, auch wenn es sich im ersten Moment etwas dröge anhört. In der Diskussion ging es um den Tagesordnungspunkt 13: „Benennung und Befugnisse des Behindertenbeauftragten” (Anm.1). Dieser Tagesordnungspunkt wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Tagesordnung genommen.
Der Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, wurde von Ratsherrn Rose (SPD) eingebracht und so begründet: „mein Antrag sei ein Folgeantrag auf einen Antrag der SPD Fraktion, der zurückgezogen wurde.

Dazu muss man wissen, dass die SPD-Fraktion vorher tatsächlich einen Antrag mit einer sehr ähnlichen Zielsetzung, aber unter einem anderen Namen und mit einem gänzlich anderen Beschlussvorschlag eingebracht hatte. Das Ziel sollte sein, dem Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen ein Antragsrecht einzuräumen.
Der Anlaß für den Antrag war, dass der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Ausschüssen zwar ein Rederecht zu Themen hat, die seinen Aufgabenbereich betreffen, er aber keine eigenen Anträge stellen kann. Die Forderung der SPD-Fraktion nach einem Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen ist richtig und ich hätte den Beschlussvorschlag auch voll unterstützt.

Leider stellte sich nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht aber heraus, dass der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion etwas unglücklich verfasst war. Wäre der Beschluss so gefaßt worden, wie die SPD-Fraktion ihn formuliert hatte, wäre er rechtswidrig gewesen. Die Bürgermeisterin hätte in Folge die Pflicht gehabt, den Beschluss aufzuheben. Daher hat die SPD-Fraktion den Antrag zurückgezogen.
Somit stand erst einmal für die gestrige Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) kein entsprechender Tagesordnungspunkt zu dem Thema mehr zur Beratung an.

Da mir das Thema durchaus wichtig ist, habe ich dann unmittelbar vor Ablauf der Frist reagiert und beantragt, das bereits oben im zweiten Absatz genannte Thema auf die Tagesordnung des SUE zu setzen. Dabei ist mir zwar ein Irrtum unterlaufen, aber das ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung. (Anm. 2 am Ende des Beitrages mit Zusatzinformation)

Dazu habe ich einen Tagesordnungspunkt formuliert, der sehr weit gefasst ist. Unter diesem Tagesordnungspunkt hätte man sehr unterschiedliche Beschlüsse fassen können.
Gleichzeitig habe ich selber zwei Beschlussvorschläge gemacht:

1. „Umbenennung der Funktion „Behindertenbeauftragter“ in „Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung“ 

Der Begriff „Behinderter“ ist ganz offensichtlich diskriminierend und wird zudem von einigen Leuten auch bewußt beleidigend genutzt. Ausdrücke wie „Du Behinderter“ oder „Du bist ja behindert“ oder „was ist das denn für ein behinderter Vorschlag“ machen das deutlich.
Der Bund hat bereits 2016 reagiert und ihren „Beauftragten … für die Belange behinderter Menschen“ in Beauftragter der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderung“ umbenannt.
Mein Vorschlag hätte dann statt „Behinderung“ auch den Begriff „Beeinträchtigung“ vorgesehen, den ich für deutlich weniger diskriminierend halte.
Ich halte es schlichtweg für ein Gebot der Höflichkeit, Menschen so anzusprechen, wie sie angesprochen werden möchten. Als „Nicht-Behinderter“ sollte man vielleicht einmal versuchen, sich in die Situation eines Menschen mit Beeinträchtigung hineinzuversetzen, bevor man sich aus verletzter Eitelkeit oder aus der weltanschaulich begründeten Ablehnung von Umbenennungen zu dem Thema äußert.

2. Beim zweiten Beschlussvorschlag ging es lediglich darum, das Thema Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen und durch die Verwaltung vorbereiten zu lassen. Dazu hatte ich folgenden Beschlussvorschlag geschrieben:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dem „Behindertenbeauftragten” zukünftig ein Rede- und Antragsrecht eigeräumt werden kann. Die Prüfung soll unter anderem nicht nur, aber auch umfassen:

– die Umwandlung der Funktion „Behindertenbeauftragter” in einen “Beirat für Menschen mit Beeinträchtigung“ mit Rede und Antragsrecht, sowie die dazu erforderlichen Anpassungen der Satzungen
– ständiges Mitglied im Seniorenbeirat mit Rede und Antragsrecht.
– andere Lösungswege

Das Prüfergebnis soll rechtzeitig zur Sitzung des SUE im September vorliegen und dort in einem  gesonderten Tagesordnungspunkt beraten werden. Der Seniorenbeirat und der Behindertenbeauftragte sollen im Vorfeld durch die Verwaltung beteiligt werden.

Meine Absicht war es, das Thema, über das wir schon seit mehr einem halben Jahr reden, spätestens im Herbst anzupacken und die Verwaltung mit der Vorbereitung zu beauftragen.


In seinem Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, äußerte Ratsherr Rose (SPD), dass  mein Antrag nur ein Folgeantrag auf einen Antrag der SPD-Fraktion sei, der zurückgezogen wurde.
Ich habe dazu erwidert, dass dasnach meiner Auffassung nicht stichhaltig wäre.
Der Antrag der SPD Fraktion existierte nicht mehr, nachdem er zurückgezogen wurde.
Mein Antrag hat sich nicht nur im Namen, sondern auch inhaltlich vom Antrag der SPD-Fraktion unterschieden. Lediglich die Zielsetzung (Antragsrecht für den Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung) war gleich.

Herr Rose bedankt sich auffallend oft, fast schon gebetsmühlenhaft, bei der Verwaltung für Ihre gute Arbeit und spricht ihr bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Vertrauen aus, so zumindest meine subjektive Wahrnehmung. Anderen Mitgliedern der SPD Fraktion verwenden auch gerne den Begriff „Wertschätzung“.
Mit dem Antrag, den Tagesordnungspunkt zu streichen, hat die SPD-Fraktion – oder vielleicht auch nur Ratsherr Rose – sich aus meiner Sicht nicht gerade wertschätzend gegenüber der Arbeit des ehrenamtlich tätigen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen gezeigt. So geht man, meine ich, nicht mit Menschen um, die sich freiwillig zur Übernahme eines Ehrenamtes bereit erklären. Dankbarkeit sieht anders aus. Auch gegenüber den Menschen mit Beeinträchtigung ist der Antrag von Ratsherrn Rose nach meiner Wahrnehmung kein gutes Zeichen.

Dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit der SPD stimmt, war zu erwarten. Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Dahmke, wollte das Thema von der Tagesordnung haben, weil die Tagesordnung bereits so voll war und den Schwerpunkt Klima haben sollte. Auf das Thema komme ich wohl morgen oder in Kürze noch einmal zurück.

Anmerkungen:

Anm. 1: Der offizielle Name für die Funktion ist „Behindertenbeauftragter. Da dieser Begriff aber aus meiner Sicht diskriminierend ist, nutze ich im Folgenden den Begriff „Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung“. Das ist der Begriff, den Herr Möllers schon in den vorhergehenden Sitzungen selber für die Bezeichung seines Ehrenamtes genutzt hat. 

Anm. 2: Dabei ist mir ein Fehler unterlaufen, zu dem ich mich gerne bekenne. Ich ging davon aus, dass die Antragsfrist für Tagesordnungspunkte 10 Tage beträgt. Tatsächlich beträgt die Frist 14 Tage, wie mir eine Mitarbeiterin der Verwaltung dankenswerterweise mitgeteilt hat.
Die Information, dass der Antrag der SPD wegen offensichtlicher Fehler zurückgezogen wurde, ist mir erst wenige Stunden vor dem von mir angenommenen Fristablauf bekannt geworden. Daher habe ich sofort reagiert und als Ratsherr – nicht wie irrtümlich in der Tagesordnung steht, für die FWG-Fraktion – den entsprechenden Antrag gestellt. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich keine Gelegenheit, mich inhaltlich mit unserer Fraktion inhaltlich abzustimmen.

Grundsteuer B und mögliche Probleme

Auf der Titelseite der Kieler Nachrichten wurde in der letzten Woche das Thema Grundsteuer B aufgeworfen. Das ist die Grundsteuer auf Wohngebäude und Baugrundstücke. Die Grundsteuer A betrifft Gewerbegebiete. 

Das Thema beobachte ich schon seit einiger Zeit, denn es wird zu Umstellungen kommen, die einige Bürger*innen entlasten, im Gegenzug andere Belasten können. Das betrifft im Zusammenhang mit der Grundsteuer B nicht nur die Eigentümer*innen, sondern auch die Mieter*innen. Die Grundsteuer B kann nämlich auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Ausgangspunkt für die Neuberechnung der Grundsteuer ist das bisherige Verfahren. Die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Einheitswert eines Grundstückes bzw. eines Grundstückes mit Gebäude. Der Einheitswert basiert in den „alten“ Bundesländern auf Basis der Werte von 1964, in den „neuen“ Bundesländern auf Basis der Werte von 1936.
Damit bestehen nicht nur unterschiedlich alte Bemessungsgrundlagen. Hinzu kommt, dass der Wert von Immobilien sich über die Jahrzehnte verändern kann. Das betrifft nicht nur die allgemeine Preissteigerung im Betrachtungszeitraum, auch die „Lage“ der Immobilie kann sich im Laufe der Zeit erheblich verändern. Aus schlechten Lagen können sich im Laufe der Zeit gute Lagen entwickeln und umgekehrt. Für Plön würde ich beispielsweise an den Kieler Kamp denken. Der Name stammt meines Wissens aus der Zeit der nationalsozialistischen Terrorherrschaft, als Menschen aus Kiel, deren Häuser im Bombenkrieg zerstört wurden, am Ortsrand von Plön eine Notunterkunft fanden. Aus der ursprünglich für ausgebombte Personen entstandenen Notunterkunft hat sich in den letzten Jahrzehnten eine bevorzugte Wohnlage entwickelt, in der der Kauf von Grundstücken oder Immobilien für Plöner Ottonormalverbraucher*innen nicht mehr erschwinglich ist.
Vor dem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht 2018 geurteilt, dass hier die erhebliche Ungleichbehandlung der Eingentümer*innen vorliegt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis 2024 eine Neuregelung zu treffen.

Das wurde getan. In dem Zusammenhang mussten alle Eigentümer*innen einen umfangreichen Fragebogen beim Finanzamt abgeben.
Die Veränderungen bei der Neuberechnung des Einheitswertes wird Auswirkungen auf das Steueraufkommen der Städte und Gemeinden haben, so auch auf die Stadt Plön.
Die Grundsteuer B ist eine wichtige Einnahmequelle der Stadt und die einzige (außer der ebenfalls erheblichen Gewerbe- und der zu vernachlässigenden Hundesteuer), die die Stadt in ihrer Höhe tatsächlich beeinflussen kann.
Gleichzeitig ist die Grundsteuer B – anders als etwa die Einkommensteuer – der Inflation unterworfen. Steigt das Einkommen, steigt in der Regel auch das Einkommensteueraufkommen mehr oder weniger automatisch.
Das tut die Grundsteuer nicht automatisch, weil ja der Einheitswert seit 60 Jahren gleich geblieben ist. Die Grundsteuer B, die Eigentümer*innen zahlen, wird auf Basis des Einheitswertes ermittelt. Auf diesen Einheitswert wird ein Hebesatz gesetzt, mit dem die Höhe der Steuer bestimmt wird. Im Grunde genommen wäre es konsequent, den Hebesatz mit der Inflationsrate zu koppeln, damit das Steueraufkommen im Bezug auf dessen Kaufkraft gleich bleibt.

Im Jahr 2019 hat die Ratsversammlung der Stadt Plön den Hebesatz auf die Grundsteuer B auf 425 Prozentpunkte festgesetzt. Da die Grundsteuer B nicht mit der Inflation wächst, wird sie von der Inflation nach und nach aufgezehrt.
Aus diesem Grund hat die Ratsversammlung der Stadt Plön am 30. April diesen Jahres beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 425 Prozentpunkten auf 475 Prozentpunkte anzuheben. Die Anhebung erfolgt rückwirkend zum 01. Januar 2024.
Für einen vollständigen Inflationsausgleich wäre eine Anhebung auf 500 Prozentpunkte erforderlich gewesen. Dafür zeichnete sich aber keine politische Mehrheit ab.
Die Anhebung erfolgte auch, weil für 2025 die Neuberechnung anstand und wir der Ansicht waren, hier nicht gegen die Aussage des Landes und des Bundes zu handeln. Es steht die Aussage im Raum, dass die Neuberechnung nicht dazu genutzt werden soll, die Grundsteuer B verdeckt zu erhöhen. Diese Aussage geht zu Lasten Dritter, denn weder Bund noch Land haben die Befugnis, so in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung einzugreifen.
Dennoch ist es vom Grundsatz her in Ordnung, die Umstellung so durchzuführen, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B unverändert, also aufkommensneutral bleibt. Das bedeutet im Einzelfall:
einige Eigentümer*innen werden in Zukunft mehr, andere weniger Grundsteuer B zahlen.

Bisher liegen nach meinem Kenntnisstand nur wenige Neuberechnungen des Einheitswertes für Grundstücke und Gebäude in Plön vor. Bei dem einzigen mir bekannte Fall handelt es sich um einen Altbau, dessen Einheitswert sich nach der Neuberechnung verdreifacht hat, vermutlich aufgrund der Lage. Meine persönliche Annahme – eigentlich ist es mehr ein Bauchgefühl – ist, dass das kein Einzelfall sein wird. Sofern diese Annahme zutrifft, werden wir voraussichtlich deutliche Mehreinnahmen haben. Um hier die Aufkommensneutralität zu berücksichtigen, müssten wir dann den Hebesatz für die Grundsteuer B absenken.
Allerdings sind uns dabei Grenzen gesetzt. Als finanziell klamme Fehlbedarsgemeinde sind wir auf „Fehlbedarsfzuweisungen“ angewiesen. Das ist Geld, dass wir vom Land bekommen, um die kommunalen Aufgaben erfüllen zu können. Um diese „Fehlbedarfszuweisungen“ zu bekommen, muß der Hebesatz, den die Stadt für die Grundsteuer B erhebt, mindestens 415 Prozentpunkte betragen. Sollte unser Hebesatz unter diese 415 Prozentpunkte sinken, streicht das Land die „Fehlbedarfszuweisungen“, also Geld, das wir dringend für die Erfüllung unserer Aufgaben benötigen.
Das wäre ein Schlag ins Kontor, denn die Fehlbedarfszuweisungen sind eine weitere wichtige Säule für die städtischen Einnahmen.
Hier wäre also das Land gefragt, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es uns ermöglichen, die Aufkommensneutralität sicherzustellen, ohne an andere Stelle erhebliche Einnahmeeinbußen hinnehmen zu müssen.

Nachdem mir diese zugegebenermaßen nicht sofort erkennbare Problematik bewußt geworden ist, habe ich in unserer Verwaltung nachgefragt. Das Problem ist erkannt und auch auf Landesebene bekannt. Der Gesamtumfang der Problematik läßt sich offenbar noch nicht abschätzen, da die Mehrzahl der neuberechneten Einheitswerte wohl noch nicht vorliegt. Auch dem Land scheint die Problematik bewußt zu sein. Wenn wir uns bemühen, der Forderung nach „Aufkommensneutralität“ bei der Umsetzung der Grundsteuerreform nachzukommen, darf das nicht zu Einnahmeverlusten an anderer Stelle führen. Ich bin gespannt, wie das Land das regelt, denn die Zeit bis zum 01. Januar 2025 ist unter Berücksichtigung des Zeitbedarfes für die Herstellung seiner rechtssichereren Vorschriftenlage ziemlich knapp bemessen. In Grunde genommen kann ch als Kommunalpolitiker im Moment nichts anderes machen als Abzuwarten, bis weitere Informationen vorliegen, um dann zielgerichtet reagieren.

Endlich, Barrierefreier Umbau des Marktplatzes kommt voran

Gestern stand das Thema “Barrierefreier Umbau des Marktplatzes” auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Die Entscheidung ist gefallen. Der barrierefreier Umbau des Marktplatzes wird jetzt beauftragt. Ich hoffe, dass die Arbeiten dann zum Herbst ausgeführt sind. Der Entscheidung ging eine längere Diskussion voraus. 

Zum Hintergrund:
Die Arbeiten wurden ausgeschrieben. Die Ausschreibung bestand aus zwei Losen. Das erste Los umfasste das Schleifen des Pflasters. Im zweiten Los ging es um das Umfeld des bestehenden Brunnens, den Ersatz der Sitzbänke und die Aufstellung eines Trinkwasserbrunnens.
Auf die Ausschreibung hattet sich nur eine Firma gemeldet. Das Angebot für das erste Los lag im Kostenrahmen, das Angebot für das zweite Los lag deutlich darüber.
Daher kam eine Vergabe nicht in Frage. Da eine Ausschreibung und Auftragsvergabe transparent und gegenüber allen Anbieter*innen fair sein muß, stellte sich die Frage, ob man den Preis des zweiten Loses korrigieren kann, da sich im Angebot ein Fehler eingeschlichen hatte. 
Weil man mit Vergaben von Aufträgen viel falsch machen kann und unterlegene Anbieter*innen immer die Möglichkeit haben zu klagen, wollten wir sicher gehen. Darum haben wir beschlossen, dass die Verwaltung noch einmal die verschiedenen Möglichkeiten der Auftragsvergabe prüft. Letztendlich kam heraus, dass die Ausschreibung jetzt aufgehoben und der Auftrag „freihändig“, also ohne Ausschreibung vergeben werden kann.
Dazu wurden Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Beim Los 1 war die eine Firma günstiger, beim Los zwei die andere Firma.
Darüber hinaus lag ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor, auf die Vergrößerung der Baumscheiben und den Austausch der Erde zu verzichten. Als Begründung wurde genannt, dass das für die Bäume belastender wäre als der bestehende Zustand.

Für die FWG habe ich dann drei Anträge gestellt:

1. Getrennte Vergabe der Lose an die jeweils günstigste Firma
2. Verzicht auf die Bänke
3. Keine Vergrößerung der Baumscheiben und kein Austausch des Bodens. Da dieser Antrag inhaltsgleich mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen war, habe ich aber betont, den Antrag zurückzuziehen, falls Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag aufrechterhält, schließlich war es ursprünglich ihr Antrag. 

Zum ersten Antrag konnte eine Mehrheit der Argumentation der Verwaltung folgen.
Die Verwaltung hat dafür geworben, beide Lose an eine Firma zu vergeben, weil dann die Koordination der Arbeiten einfacher wäre und Gewährleistungsansprüche besser geltend gemacht werden könnten. Wir haben dazu fraktionsintern geflüstert und sind nach einer kurzen Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einsparungen in Höhe von überschlägig 40.000,- Euro ausschlaggebend für unserer Entscheidung sind, die getrennte Vergabe zu beantragen.
Mit 4 Ja-Stimmen konnten wir leider keine Mehrheit zusammen bekommen.

Der zweite Antrag, “Verzicht auf die Bänke”, sorgte für eine Diskussion. Es war nicht allen klar, dass es sich um neue Bänke handelt, die die vorhandenen Bänke ersetzen sollten. Ziel der Maßnahme war, die Aufenthaltsqualität um den Brunnen herum zu erhöhen. Bleichzeitig stand die Maßnahme im Zusammenhang mit der Vergrößerung der Baumscheiben und dem Erdaustausch.
Da sich abzeichnete, dass die Vergrößerung der Baumscheiben und der Erdaustasuch (Antrag 3) keine Mehrheit finden wird, war der Antrag auf Verzicht auf den Ersatz der alten Bänke durch neue , möglicherweise schönere Bänke dennoch naheliegend. Damit war eine Einsparung von fast 40.000,- Euro brutto möglich. Hinzu kommt nochmals eine Einsparung von knapp 10.000,- Euro, die durch den Verzicht auf eine Vergößerung der Baumscheiben und den Erdaustausch realisiert werden kann. 

Wir von der FWG hatten ursprünglich gefordert, dass der Trinkwasserbrunnen mit einem Wassernapf für Hunde ausgestattet werden sollte. Da der Preisunterschied zwischen einem einfachen Trinkwasserbrunnen und einem Trinkwasserbrunnen mit Wassernapf für Hunde bei gut 6000,- Euro lag, haben wir diese Forderung zurückgezogen. Leider haben die Kolleg*innen dann entschieden, einen noch teuereren Trinkbrunnen zu bestellen, an dem auch Wasserflaschen aufgefüllt werden können. 
Nach der Sitzung wurde ich darauf angesprochen, dass ein Wassernapf  für Tiere doch schön gewesen wäre. Da der geplante Trinkwasserbrunnen auch mit Wassernapf für Tiere angeboten wird haben wir darüber nachgedacht, ob wir nicht Sponsoren finden ließen, die die Zusatzkosten übernehmen.

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Straßenumbenennung, Sauberkeit und Lärmaktionsplan

Heute bereite ich mich – trotz des schönen Badewetters – auf die bevorstehenden politischen Termine vor.

Heute 17:00 – Ältestenrat. Hier wird die Tagesordnung für die Ratsversammlung am 22. Mai beraten.
Da der Ältestenrat grundsätzlich nicht-öffentlich tagt, halte ich mich hier zurück.

Morgen: Fraktionssitzung, u.a. Vorbereitung auf die Sitzung für Stadtentwicklung und Planung am Mittwoch und auf die Ratsversammlung am 22. Mai.
Auch die Fraktionssitzungen sind üblicherweise nicht-öffentlich.

Mittwoch: Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (StEP).
Wesentliche Themen werden sein:

1. Lärmaktionsplan, hier: Fortschreibung.
Meine Prognose: Es ist vier Jahre lang nichts passiert, nach meiner Einschätzung wird sich indem nächsten Jahren nicht viel ändern.
Bedenklich: die 1,3 km Lärmschutzwand stehen einkommentiert im Entwurf, der jetzt ausgelegt werden soll. Der Rückbau vom Ausbaustandard einer außeramtlichen Umgehungsstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Durchgangsstraße ist nicht teil des Planes, sollte dort aber aus meiner Sicht als Alternative gleichbedeutend aufgezeigt werden.

2. Sauberkeitsoffensive: Auswahl von Müllbehältern für die Innenstadt.
Au meiner Sicht in Ordnung, aber: der Vorschlag, Pfandringe anzubringen, damit Flaschensammler*innen nicht im Dreck wühlen müssen, wird nicht weiter verfolgt. Der Vorschlag kam seinerzeit gleichzeitig vom Kinder- und Jugendrat und der FWG.
Die FWG hat ihren Antrag dann zurückgezogen und den Antrag des Kinder- und Jugendrates unterstützt.

3. Kontextualisierung der Straßennamen Tirpitzstraße und Scheerstraße. Der Tagesordnungspunkt wurde von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und ist etwas irreführend. Tatsächlich geht es um die Umbenennung der Tirpitzsstraße und die Anbringung von “Kontext-Schildern” an den Straßenschildern von Scheer- und Hipperstraße. Im StEP finde ich das Thema aber falsch angehoben. Es gehört m.E. in den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Vom Grundsatz finde ich es wichtig, sich mit Straßennamen zu befassen. Umbenennungen halte ich für durchaus gerechtfertigt, wenn Personen, nach denen Straßen benannt werden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder dem Erstarken des Nationalsozialismus maßgeblich Vorschub geleistet haben. Ersteres wäre bei Admiral Scheer anzunehmen, letzteres bei Admiral Tirpitz.
Mal abgesehen davon, dass der TOP falsch ist – vermutlich ein Flüchtigkeitsfehler, da wir in den letzten Wochen alle in den Haushaltsberatungen eingebunden waren – halte ich eine Umbenennung einer Straße ohne vorherige öffentliche Diskussion für grundsätzlich falsch. Die Kontextualisierung aller drei Straßennamen wäre aber ein Einstig in die Diskussion über eine Umbenennung. Die Entscheidung darüber sollte im SUE getroffen werden. Die Entscheidung über die Umbenennung der Tirpitz- und/oder Scheerstraße bliebe der Ratsversammlung vorbehalten.

4. Nicht-öffentlich wird über ein interkommunales Gewerbegebiet beraten.

Doch keine schnelle Lösung zur Verkehrsberuhigung im Verkehrsberuhigten Bereich

Am vergangenen Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Auf der Tagesordnung stand ein gemeinsamer Antrag von CDU und FWG zur Verkehrsberuhigung in der Bahnhofstraße und im Verkehrsberuhigten Bereich. Dieser Anträge fand leider keine Mehrheit.

Diese drei Maßnahmen waren beantragt :

1. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse / Markt bis zu sechs Schwellen eingerichtet.

2. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse/Markt je Fahrbahnseite bis zu vier Blumenkübel aufgestellt.

3. Im Bereich der Bahnhofstraße beginnen an der Einmündung der Krabbe bis zur Einfahrt in den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße / Markt mehrere Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen einzurichten sowie andere Maßnahmen wie z.B. Pflanzbeete oder wechselseitige Fahrbahnverengungen zu prüfen.

Für alle drei Maßnahmen sollte erst einmal die Verwaltung gebeten werden, dem Ausschuss geeignete Ausführungen vorzustellen, die Kosten zu ermitteln und in den Haushaltsentwurf 2024 einzustellen sowie mögliche Fördermittel zu akquirieren. …

Dieser Antrag lag den Kolleg*innen bereits eine gute Woche vor der Sitzung schriftlich vor, in der Sitzung habe ich den Antrag noch einmal mündlich vorgetragen. Vor dem Hintergrund konnte ich das Gegenargument von Ratsherrn Rose (SPD) nicht nachvollziehen, dass gerade meine Fraktion (FWG) immer die Planungen zur Genehmigung im Ausschuss vorgelegt haben möchte, in diesem Fall aber sofort die Umsetzung gefordert würde.
Wer den obigen Text gelesen hat wird erkennen, dass hier Vorschläge erarbeitet werden sollten, die dann dem Ausschuss zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden sollten.

Erwartungsgemäß kam auch das Gegenargument, dass Schwellen gerade für Rettungswagen problematisch sind. Das habe ich bis vor kurzem auch gedacht. In der Abwägung “Verzicht auf Schwellen wegen der Rettungswagen” und “der verkehrsberuhigenden Wirkung von Schwellen” habe ich die verkehrsberuhigende Wirkung höher eingeschätzt.
Allerdings erhielt ich kurz vor der Sitzung die Information, in der ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Argument mit den Rettungswagen immer kommt, wenn es um Schwellen geht. Das Argument sei aber nicht stichhaltig, weil Rettungswagen in Schleswig-Holstein doppelt gefedert wären und alle  über ein Luftfahrwerk verfügen würden. Zusätzlich wäre der Tragentisch, auf dem die Trage befestigt wird, luftgefedert. Von Seite des Rettungsdienstes wären Bodenschwellen somit unproblematisch.

Dem Argument, dass die Schwellen Autofahrer dazu zwingen, vor der Schwelle abzubremsen, um danach wieder zu beschleunigen, kann ich auch nicht folgen. Wer Schritttempo fährt, hat das Problem nicht.
Wer schneller als Schritttempo fährt, macht was falsch.

Auch das Argument, dass man an die Marktbeschicker denken müsse, hat nach meiner Meinung wenig Substanz. Die Marktbeschicker kamen auch vor 11 Jahren mit ihren großen Fahrzeugen und Anhängern zum Markt, als in der Lübecker Straße noch Blumenkübel standen. Zudem gibt es für Schwellen Schwellen Vorschriften, die regeln, wie Schwellen auszusehen haben, damit sie auch von Großen Fahrzeugen bis hin zu Gelenkbussen passiert werden können, ohne das es an den Fahrzeugen zu schaden kommt. Das hätte die Verwaltung bei der Erarbeitung vom Lösungen sicher mit berücksichtigt.

Auch die Verwaltung riet ab, dem Antrag zu folgen, weil der Fachbereich 4 nicht voll besetzt wäre und die Verwaltung bei einer Zustimmung durch eine zusätzliche Belastung gefordert sei. Zudem verwies auch die Bürgermeisterin darauf, dass das Problem mit dem Abbremsen und Beschleunigen bestände und Schwellen heute nicht mehr von allen Experten empfohlen würden.

Einen gutes und konstruktives Argument kam dann von Bündnis 90/Die Grünen. Wenn ich mich richtig erinnere kam der Vorschlag von Ratsfrau Dahmke. Sie regte an, dass die Blumenkübel so zu gestalten seien wir die Blumenkübel, die im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden sollen. Ergänzt wurde der Vorschlag durch die Anregung, ob diese Blumenkübel nicht sogar im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden könnten. 

Ratsherr Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) schlug dann vor, dass Frau Bürgermeisterin Radünzel erst einmal beauftragt werden sollte, mit der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Gespräche zu führen, was denn überhaupt möglich wäre. Er betonte, dass das der richtige Weg sei.
Dieser Antrag, der der im Endeffekt auf eine Verzögerung oder Verhinderung hinausläuft, fand dann eine Mehrheit.

Da der Ausschussvorsitzenden des StEP, Herrn Yorck Wegener (CDU) und ich diesen Antrag gemeinsam abgestimmt haben, könnte man davon ausgehen, dass uns klar war, dass im Rahmen der Abarbeitung des Beschlusses natürlich Gespräche mit dem Kreis geführt werden müssen. Das ist aus meiner Sicht aber einfacher, wenn man eine klar formulierten Auftrag in Rücken hat als einen Beschluss, mal wieder ein Gespräch zu führen. Ich gebe zu , dass das jetzt ein wenig polemisch klingt, aber ich bin der Überzeugung, dass die Bürgermeisterin so mit einer geschwächten Gesprächsposition in diese Gespräche geht.
Warten wir also ab, was dabei herauskommt. Ich vermute aber, dass ich jetzt schon weiß, was dabei rauskommt. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich mit meine Vermutung daneben liege. 

Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen. Verschiebung bis in den Herbst?

Wohl wissend, das der offizielle Begriff: Menschen mit Beeinträchtigungen“ lautet, verwende ich hier im weiteren des Ausdruck „Menschen mit Einschränkungen“. Für mich ist das weniger diskriminierend. 

Am 17. Januar hatte Herr Möllers, der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen in einem Bericht erläutert, dass sich viele Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen im Stadtgebiet in einem Zustand befinden, der nicht den gültigen Normen entspricht und zum Teil nicht oder nur mit Einschränkungen nutzbar sind. Das Thema wurde dann von den Ausschussmitgliedern erörtert. In der Diskussion deutlich, dass Handlungsbedarf besteht.
Da unter dem Tagesordnungspunkt Berichte keine Beschlüsse gefasst werden können und der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen keine Anträge stellen darf wurde ich vom Ausschussvorsitzenden gefragt, ob ich als „Pate“ die Erstellung eines Antrages übernehmen würde.

Die Bürgermeisterin äußerte sich dahingehend, sich um die Sache zu kümmern.
Das hat sie zum Teil auch getan. So wurde der Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen vor die Trauerhalle am alten Friedhof verlegt. Allerdings sollten dort, so wie es auch aus dem Protokoll der Sitzung hervorgeht, zwei Parkplätze entstehen. Der zweite Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen sollte als Ersatz für einen Parkplatz eingerichtet werden, der vor einiger Zeit am Bahnhof weggefallen ist, um Platz für das Car-Sharing System zu machen.
Von den Parkplätzen vor der Trauerhalle könnten Menschen mit Einschränkungen mit ihren Rollstühlen auf asphaltierten oder gut gepflasterten Wegen sowohl den Strandweg als auch den Bahnhof erreichen.
Die Bürgermeisterin äußerte weiter, dass andere Maßnahmen bereits in der Vorbereitung wären.
Herr Möllers betonte, dass durch den Wegfall eines Parkplatzes für Menschen mit Einschränkungen hinter der Kirche die Gesamtzahl der Parkplätze reduziert wurde. Die Bürgermeisterin betonte, dass mit der Schaffung von zwei Parkplätzen für Menschen mit Behinderung vor dem Pastorat und zwei weiteren vor dem alten Finanzamt der Wegfall der Parkplätze im Rondel und unterhalb der Apothekertwiete auf dem Stadtgrabenparkplatz ausgeglichen würde. Beide haben recht.

Dennoch stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass es bei den Beteiligten immer noch unterschiedliche Auffassung davon gibt, was genau gemacht werden sollte. 

Daher habe ich vor gut zwei Wochen einen Antrag in Zusammenarbeit mit Herrn Möllers und in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Wegener (CDU) gestellt.
Im Vorfeld der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (StEP) bekam ich mit, dass es von Seiten der Verwaltung und der SPD-Fraktion Vorbehalte gegen den Antrag gab. 

Daher habe ich nach Rücksprache mit Herrn Möllers, Herrn Wegener und der Bürgermeisterin angeboten, den Antrag zurückzuziehen und nach einer Ortsbegehung im nächsten StEP neu einzubringen.

Ratsherr Rose (SPD) hatte bereits bei der Genehmigung der Tagesordnung versucht, den Antrag von der Tagesordnung nehmen zu lassen, weil das “reines Verwaltungshandeln” sei. Damit ist erst aber gescheitert. In der Beratung argumentierte er dann erneut gegen den Beschlussvorschag und begründete das dann erneut mit dem Argument „reines Verwaltungshandeln“.
Frau Bürgermeisterin Radünzel schlug vor, dass die Begehung erst erfolgen sollte, wenn die Umbaumaßnahmen am Markt abgeschlossen wären und man erste Erfahrungen gesammelt hätte.
Das ist in der Konsequenz erst einmal eine Schiebung bis in den Herbst. Da wir zu dem Zeitpunkt möglicherweise in den Haushaltsberatungen für 2025 sind, erahne ich bereits die Argumentation einiger Kolleg*innen: „Brauchen wir jetzt nicht beraten, weil wir die erforderlichen Mittel nicht mehr in den Haushaltsentwurf des kommenden Jahres einplanen können“.
Ich bekam das Gefühl, dass sich eine Verschiebung der erforderlichen Maßnahmen auf den Sant Nimmerleinstag andeutet. Vielleicht kommt es aber auch anders, das wird sich zeigen.

Aus dem Publikum meldete sich dann ein Rollstuhlfahrer zu Wort. Er wurde kurzerhand (fand ich gut) zum Sachverständigen erklärt und konnte sich daraufhin auch in der Beratung äußern. Er betonte, dass vor allem die Pflasterung problematisch wäre. Er regte an, dass zumindest die Fugen zwischen den Pflastersteinen im Stadtgraben so verfüllt werden sollten, damit die Innenstadt für Menschen im Rollstuhl besser zu erreichen ist. Wer schon einmal einen Rollstuhl über das Pflaster geschoben hat, weiß, wovon er spricht.
Die Beseitigung dieses Misstandes war im dem gestellten Antrag für den Bereich unterhalb der Apothekentwiete klar benannt, für die übrigen Bereiche wäre er abzuleiten gewesen.

Im weiteren Verlauf der Beratung zeichnete sich ab, dass es Bestenfalls eine Zustimmung für den ersten Teil des Antrages gegeben hätte:
„Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen.“
Dafür zeichnete sich eine Mehrheit ab, aber das hätte den Verzicht auf die Benennung konkreter Maßnahmen bedeutet.

Damit wäre eine Zustimmung zu dem verkürzten Antrag reine Symbolpolitik und damit Augenwischerei gewesen.
Folglich ließ Ratsherr Gampert (FWG Plön) auf meine Bitte hin die ursprüngliche Version wieder zur Abstimmung stellen, auch auf die Gefahr hin, dass sich keine Mehrheit findet.
In diesem Fall ist kein Beschluss vielleicht doch besser als ein schlechter Beschluss.

Der Antrag fand dann auch tatsächlich keine Mehrheit. Er wurde – wenn ich richtig aufgepasst habe – mit 5 Neinstimmen bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Neinstimmen kamen geschlossen aus der Fraktion der SPD, zu der auch Ratsherr Schröder von der Linken gehört. Ratsherr Seeligman (CDU) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) stimmten ebenfalls dagegen.
Zwei der Ja-Stimmen kamen aus der FWG-Plön, die damit geschlossen abstimmte.
Eine weitere Ja-Stimme kam von der FDP und der CDU.
Damit dürften die beiden Enthaltungen aus der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen kommen, aber das konnte ich von meinem Platz aus nicht genau erkennen.
Wie sagte Schin mein alter Geschichtslehrer: „Wer sich enthält, stimmt für die Mehrheit.“

Auch wenn der Antrag zur Verbesserung der Situation für Menschen mit Einschränkungen abgelehnt wurde, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon vor dem Herbst einige der Missstände abstellt, und wenn es nur die Verbesserung der Befahrbarkeit des Pflasters für Menschen im Rollstuhl im Bereich der Stadtgrabenstraße ist. Dabei kann man sich gerne auf die Strecken vom Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen bis zum barrierefreieren Zugang zu Innenstadt beschränken. Das würde fürs erste vollkommen ausreichen.

Damit jetzt nicht jede*r im Bürgerinformationssystem nachsehen muß, was im Antrag stand, hier der Text des Beschlussvorschlages zum nachlesen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen. Insbesondere muss es das Ziel sein, die Anzahl der Parkplätze für Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigungen zumindest zu erhalten bzw. deren Anzahl wieder zu erhöhen sowie deren Lage zu optimieren.
Dies betrifft besonders die Lage unterhalb der „Apotheken-Twiete“ am Ärztehaus wie auch die Plätze vor der Trauerhalle am Wendehammer der Eutiner Straße. Dabei soll berücksichtigt werden, dass

– die Ziele, insbesondere auch die Innenstadt, für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen so barrierefrei wie möglich erreichbar ist. 
– mindestens ein weiterer Parkplatz für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen vor der Trauerhalle geschaffen wird
– drei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen auf dem Parkplatz Stadtgrabenstraße unterhalb der „Apotheken-Twiete“ erhalten bleiben und deren Erreichbarkeit durch die Bearbeitung der Pflasterung verbessert wird.  
– die Verbesserung der übrigen Parkplätze in der Stadtgrabenstraße durch eine Bearbeitung des Pflasters, sofern hierfür in angemessenem Rahmen Fördergelder verfügbar sind.
– Angemessene Berücksichtigung der Maßnahmen im Haushalt 2024″


Ja zum Innenstadtmanagement, aber mit realistischem Blick

In Hauptausschuss am letzten Montag stand auch das Innenstadtmanagement auf der Tagesordnung. Dazu wurde ein Konzept vorgelegt, das die Mitglieder des Hauptausschusses zur Kenntnis nehmen sollten. Das Konzept beinhaltet 22 Maßnahmen, um die Innenstadt zukunftsfähig zu machen. Dazu hat die Verwaltung folgenden Beschussvorschlag gemacht:

„Der Hauptausschuss nimmt das vorliegende Konzept über ein Innenstadtmanagement mit allen 22 Maßnahmevorschlägen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt das Konzept umzusetzen und auch das Freiflächenmanagement mit einem Dienstleister zur Umsetzung zu bringen. Die Maßnahmen sollen nur dann zur Umsetzung kommen, sofern sie über das Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren mit 90% gefördert werden.“

Diesen Beschlussvorschlag hat die FWG nicht mitgetragen. Dabei ist es fast unerheblich, dass der Fachbegriff „Freifläche“ hier bewußt fälschlich verwendet wird. Eine Freifläche ist nicht mit einem Gebäude bebaut, sie kann aber durchaus versiegelt sein. Die Trammer See Wiese wäre eine Freifläche, der Marktplatz auch. In der Vorlage gemeint ist aber Leerstand. Dabei handelt es sich um Verkaufsflächen in Gebäuden, die nicht genutzt werden. Und um die ging es. Ich habe das hinterfragt, weil auch im Innenstadtkonzept von Leerstandsmanagement die Rede ist.
Die Begründung war, dass Freiflüche positiver klingen würde als Leerstand und man wolle ja optimistisch in die Zukunft gehen.
Ich persönlich halte das zwar vom Grundsatz her für gut gemeint. Allerdings sollte man Fachbegriffe auch für das verwenden, wofür sie allgemein verwendet werden. Alles andere führt bestenfalls zu Verwirrung.

Aber das ist nicht der einzige und vor allem nicht der wichtigste Grund, warum die FWG-Plön hier einen eigenen Antrag gestellt hat:

Das fertige Innenstadtkonzept wurde erstmals im Hauptausschuss vorgelegt. Es besteht aus 92 PowerPoint-Folien. Damit bestand auch erstmals die Möglichkeit, über die 22 Maßnahmen öffentlich in einen Ausschuss zu beraten. Dass diese Beratung im Ausschuss nicht möglich ist, war vorher schon klar und wurde so auch vom Vertreter des Ausschussvorsitzenden, Herrn Manfred Rose (SPD) zu Beginn der Beratung zum Ausdruck gebracht.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung kam einem Blankoscheck gleich. Die Umsetzung der Maßnahmen war lediglich an die 90% Förderquote gebunden.
Dazu muss man beachten, dass für das Jahr 2024 einmalig 95.000,- Euro an Fördermittel zur Verfügung stehen, für das Jahr 2025 noch einmal 5.000,-.

Für die 22 Maßnahmen wurden Empfehlungen für die Budget-Ansätze gemacht, die sich je nachdem, ob man mit den niedrigeren oder den höheren Werten rechnet, irgendwo zwischen 250.000,- und 300.000,- Euro liegen. Dazu kommen unspezifizierte Kosten, etwas bei der Verwendung der Begriffe geringe Kosten(sechsmal) und hohe Kosten (einmal). Auch Folgekosten werden teilweise erwähnt, aber nicht spezifiziert. Das wäre im Moment auch nicht möglich, darf aber nicht unbeachtet bleiben..
Nicht in Euro und Cent aufgedrückt wird der Personalaufwand. Er wird 10 x mit hoch angegeben, 3 x mit mittel bis hoch, 5 x mit mittel, 2 x mit gering bis mittel und 3 mal mit gering. Hier ist ein Zählfehler drin. Wer ihn findet, darf ihn behalten. Es ändert aber nichts daran, wenn der Personalaufwand nur 9 x mit hoch wäre. 

Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation und der offenen Summen erschien es aus Sicht der FWG-Plön zwingend, dass die Selbstverwaltung hier die freie Entscheidung nicht an die Verwaltung delegiert sondern sich die Entscheidungsbefugnis im Einzelfall vorbehält. Daher wurde folgender Satz in ihrem Beschussvorschlag aufgenommen:
„Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nach Beschluss der jeweiligen Maßnahme im Hauptausschuss im Rahmen verfügbarer Mittel …“
Damit wäre auch die Bindung an die 90% Förderung entfallen und hätte es ermöglicht, wichtige und kostengünstige Maßnahmen auch mit einem geringeren Förderungssatz zu beschließen. 

Besonders wichtig war es der FWG aber auch darauf hinzuweisen, dass in dem Konzept bereits der nächste Aufwuchs im Stellenplan skizziert wurde.
Auf Folie 60 der Präsentation wird die Empfehlung ausgesprochen, „eine Projektstelle in der Stadt Plön* zu schaffen, die ggf. sogar eine neue Personalstelle .…“. Das ist keine Pflichtaufgabe für eine Stadt. Hier kam es der FWG-Plön ganz besonders darauf an, frühzeitig darauf hinzuweisen, dass sie das Konzept an dieser Stelle nicht mitträgt. Die aktuelle Finanzlage läßt eigentlich keine solche Entscheidung zu.
Daher enthielt der Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion auch die Passage: „ … im Rahmen der bestehenden personellen Ressourcen.“

Hier der vollständige Beschlussvorschlag der FWG-Plön:
Der Hauptausschuss nimmt das vorliegende Konzept über ein Innenstadtmanagement mit allen 22 Maßnahmevorschlägen zur Kenntnis. Der im Konzept enthaltenen Empfehlung zur Stellenmehrung wird ausdrücklich nicht gefolgt.
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt nach Beschluss der jeweiligen Maßnahme im Hauptausschuss im Rahmen verfügbarer Mittel und im Rahmen der bestehenden personellen Ressourcen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme 05 (Leerstandsmanagement) mit einem Dienstleister zur Umsetzung zu bringen, sofern sie über das Bundesförderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren mit 90% gefördert wird.“

Wie an dem Beschussvorschlag zu sehen ist, steht die FWG-Plön voll hinter Absicht der Verwaltung, die Maßnahme 05, das Leerstandsmanagement, zur Umsetzung zu bringen.

Auf den Vorschlag, die Umsetzung der Maßnahmen des Innenstadtkonzeptes an den Beschuss eines Ausschusses zu binden, konnten sich die Mitglieder des Ausschusses nach kurzer Diskussion einigen.
Eine längere Diskussion zeichnete sich ab, als es darum ging, Bedenken gegen die Aufstockung des Stellenplanes in den Beschluss mit aufzunehmen. Insbesondere Frau Hansen (SPD) argumentierte gegen diese Absicht. Sie betonte, dass mit der Kenntnisnahme des Innenstadtkonzeptes noch keine Entscheidung für die Schaffung einer zusätzlichen Stelle gefallen wäre. Ich argumentierte, dass auch keine Entscheidung für die Ablehnung der Stelle gefallen wäre, wenn man die Bedenken gegen die Schaffung einer neuen Stelle mit in den Beschluss aufnimmt. Damit würde aber klar zum Ausdruck gebracht, dass die Schaffung einer zusätzlichen Stelle keine einvernehmliche Perspektive ist.

An dieser Stelle zeichnete sich ein Patt für die Abstimmung ab. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Dann gab es noch einige Überlegungen, welcher Antrag der weitergehende ist, weil über den zuerst hätte abgestimmt werden müssen. Ich nahm die Gelegenheit wahr darauf hinzuweisen, dass die Gefahr im Raum steht, dass weder der Antrag der Verwaltung noch der Antrag der FWG-Plön eine Zustimmung erhält. Das wäre fatal gewesen, weil es damit auch keine Zustimmung zur Umsetzung des Leerstandsmanagements gegeben hätte.
Der Ausschussvorsitzende schlug daraufhin vor, die Sitzung zu unterbrechen. In einer kurzen Diskussion einigten wir uns auf die Formulierung, dass derzeit kein Bedarf für eine Stellenmehrung sehen. Darauf habe ich dann auch noch angeboten, das Wort „ausdrücklich“ zu streichen.
Nachdem wir uns so geeinigt hatten, kam es mir etwas komisch vor, dass Frau Hansen (SPD) dann doch noch beantragt hat, über den Stellenaufwuchs gesondert abzustimmen. Dieser Antrag wurde mit sechs Nein-Stimmen bei zwei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Der Kompromissvorschlag (Leerstandsmanagement, Beschlussvorbehalt der Fachausschüsse, derzeit keine Notwendigkeit für Personalaufwands) wurde dann einstimmig (10 Ja-Stimmen) beschlossen.

Das ganze könnte nach außen hin möglicherweise wie ein Profilierungsversuch von Frau Hansen und mir wirken, und da ist vielleicht auch etwas dran. Das ist aber unerheblich.
Viel wichtiger ist, dass die erforderlichen Maßnahmen beschlossen werden und bei sich abzeichnenden Fehlentwicklungen (Stellenaufwuchs) rechtzeitig klar signalisiert wird, diesen Weg nicht mitgehen zu wollen. Äußert man Kritik erst später, dann steht schnell der Vorwurf im Raum: „Warum habt Ihr das nicht früher gesagt? oder „Warum kommt Ihr erst jetzt damit?“

x x x x Ende des offiziellen Teiles x x x x

Im Vorfeld der Sitzung hatte ich mich mit der Vorlage und dem Innenstadtkonzept befasst. Auf die Sitzungen bereite ich mich meist am Rechner vor. Dabei mache ich mir nebenher Notizen. Meine Notizen kopiere ich jetzt einfach mal in den Text. Sie zeigen auch die 22 Maßnahmen auf, die von der CIMA empfohlen werden. Da sie in der 92 Seitiges Präsentation ganz am Ende stehen, kommen sie auch hier erst am Ende der Präsentation.
Die Stichpunkte sind nicht immer ganz aussagekräftig, vor allem, wenn man nicht im Thema steckt. Wer mehr zu den einzelnen Maßnahmen wissen will: Präsentation ist auch im Bürgerinformationssystem einsehbar:
https://www.ploen.de/buergerinformationssystem/___tmp/tmp/45081036/ys4EEdRNFX5hneoYOehVrP9ByvFBPTFSzwYh4WeE/YbURVCKf/37-Anlagen/01/KonzeptuebereinInnenstadtmanagementvonderCIMA.pdf

Nachfolgend nun meine Notizen:

Für die Finanzierung
260.000,- € Budget-Vorschlag, davon z.T. nur Startfinanzierung
Teilweise erwähnt: Folgekosten, aber in nicht spezifizierter Höhe

Unspezifizierte Kosten: Sechs mal geringe Kosten / ein mal hohe Kosten

Zum Personalaufwand
10 x hoch
3.  x mittel bis hoch
5   x mittel
2.  x gering bis mittel
3.  x gering

Seite 60: „… Empfehlung aussprechen, eine Projektstelle in der Stadt Plön* zu schaffen, die ggf. sogar eine neue Personalstelle .…

AG-Gründungen
4 – 5 neue AG’s
– AG – Veranstaltungen
– Projektgruppe alpin
– Projektgruppe Praxisguide
– Projektgruppe / Jury Weihnachtsbeleuchtung
– Ggf. AG See-Erlebnis

Fragen zum Detail und Fehlern

  1. Folie 11 / Zwei Pflegeheime in Plön ? DRK und ?
  2. Folie 42, Expert*innengespräche Kinder- und Jugendrat, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat, Stadtvertretende, Stadtverwaltung
    Frage: Wer von den Stadtvertretenden ist zu einem Expertengespräch eingeladen worden?
  3. S. 56: Das Wort „aber“ ist künftig tabu, aus „aber“ wird „und“.
    Motivationsmanager-Phrase
  1. Seite 58: hervorragend
  2. Seite 59 / zweite hervorragende Folie
  3. Seite 60 „Form follows Fuction“
    Begriff aus der Architektur, Vor-Bauhaus, vor allem beschreibt es den Bauhaus Stil. Kann man das einfach so auf Organisationsstrukturen und -abläufe übertragen?
  4. Seite 60: Empfehlung aussprechen, eine Projektstelle in der Stadt Plön* zu schaffen, die ggf. sogar eine neue Personalstelle. Die neue Projektstelle sollte nicht nur eine lenkende Rolle und Schnittstellenfunktion zwischen allen Beteiligten der Stadtgesellschaft übernehmen, sondern ist vor allem auch verantwortliche Person für das Umsetzungsmanagement.
  5. Seite 62 / Exakte Beschreibung dessen, was die Stabsstelle Wirtschaftsförderung tuen sollte.
  6. Seite 63 / Stellenbeschreibung Projektstelle
    Keine neue Projektstelle in der Tourist Info!
  7. Auflistung der Maßnahmen mit Priorität, Budget-Vorschlag und Personalaufwand

    01-Höhepunkte im Herbst und Winter / sofort /
    Vorschlag Marketing 10.000,- plus höherer Personalaufwand

    02. Weiterentwicklung von Veranstaltungen /sofort /
    Geringe Basiskosten / höherer Personalaufwand

    03. Basis-Ausstattung für Veranstalter / sofort /
    Budget Vorschlag 20.000,- / sofort – Folgekosten / mittlerer Personalaufwand

    04 Zentrale Veranstaltungskoordination / sofort
    Geringe Kosten / hoher Aufwand / ??? Personalkosten?

    05. Aktives Leerstandsmanagement / kurz- bis mittelfristig
    Budget Vorschlag 50.000,- hoher personeller Aufwand /

    06 Leerstandsbehebung durch Space Sharing / kurz-mittelfristig /
    Budget Vorschlag 30.000 bis 50.000, hoher Personeller Aufwand

    07. Praxisquide Innenstadt / sofort
    Budget-Vorschlag 5.000,- geringer personeller Aufwand / Moderation

    08. Aufwertung Geschäftsflächen / sofort /
    Geringe Kosten / geringer personeller Aufwand,

    09 Heller, Grüner, Bunter / kurz bis Mittelfristig
    Budget Vorschlag: 15.000 – 20.000 / Mittlerer Kostenaufwand / Mittlerer Personalaufwand

    10 Spiel- und Sportangebote / kurz- langfristig
    Budget-Vorschlag: 15.000-20.000 / Mittlerer bis hoher Personalaufwand

    11. Aufwertung der Innenstadtzugänge / kurz- langfristig
    5.000 – 10.000 /  Folgekosten / geringer bis mittlerer personeller Aufwand
    Warum hier die Projektgruppe Praxisguide zuständig sein soll erschließt sich mir nicht.

    12. Weihnachtsbeleuchtung / kurzfristig /
    15.000 – 20.000 / mittlerer Personalaufwand

    13. Raum für Ruhe / kurz- bis langfristig
    20.000 / mittlerer bis hoher personeller Aufwand

    14. Sauberkeitsoffensive / mittelfristig
    7500 – 10.000 / Mittlerer personeller Aufwand
    Warum hier die Projektgruppe Praxisguide zuständig sein soll erschließt sich mir nicht.

    15. Verweildauer erhöhen / mittel-bis langfristig
    25.000 bis 30.000 / mittlerer Personeller Aufwand

    16. Online Portal für die Innenstadt / kurz- bis mittelfristig
    20.000 / Folgekosten ??? / stufenweise Umsetzung

    17. Wegeführung und Schilder / mittelfristig
    Hohe Kosten / mittlerer bis hoher Personalaufwand

    18. Ehrenamtsoffensive / kurzfristig
    Geringe Kosten / Hoher personeller Aufwand

    19. Themen Marketing (Story-Telling) / Kurzfristig
    Geringe Kosten / Hoher personeller Aufwand
    Obacht: Gefahr der Geschichtsklitterung, Prinzenverklärung beim Thema: Prinzengeschichte mit Prinzenhaus und Prinzeninsel. Der Beitrag der Prinzen zum Erstarken des Nationalsozialismus sollte in keinem Fall unter den Teppich gekehrt werden.
    Vielleicht auch mal was zu Kadettenanstalt als Mittel zur Stärkung des preussischen Militarismus
    Nationalpolitische Erziehungsanstalt als mittelbare Nachfolgeinstitution der Kadettenanstalt
    Deutsche Geschichte an Hand von ehemaligen Plöner Kadetten, die zu Personen der Zeitgeschichte wurden? General Ludendorff / Reichskanzler Schleicher.
    Integration der Geflüchteten und Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg
    Plön als Garnisonsstadt im Kalten Krieg?

    20. Wassersportangebote / mittelfristig
    Start-Budget 15.000 – 20.000 / Hoher personeller Aufwand

    21. Alternative Mobilitätsangebote / langfristig
    Geringe Kosten / Hoher personeller Aufwand
    Bimmelbahnangebot? Geringe Kosten? Ansonsten bloß nicht.

    22. Events und Attraktionen / mittelfristig
    Geringe Kosten / hoher personeller Aufwand

x x x x Ende der Notizen x x x x

Zu guter letzt und jenseits der Sachlichkeit doch noch ein redaktioneller Teil:

Was mich persönlich an dem Konzept auch stört sind die Sprechblasen aus dem Wortschatz der Motivationstrainerzunft, die sich hier und da im Konzept wiederfinden:
– „Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.“
Prof. Götz Werner (Gründer der Drogeriemaktkette DM und ein deutscher Ausnahmeunternehmer.)
– Das Wort „aber“ ist künftig tabu, aus „aber“ wird „und“.
aber:
Im verordneten Optimismus verkommt der Blick auf die Realität zum Defätismus.
Das ging schon im Winter 43 schief.

Die Realität ist: Es steht nur wenig Geld zur Verfügung. Da muss man schon versuchen, mit dem vorhandenen Geld den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Darüber wird man noch diskutieren müssen.

Nazi Sprache gestern und heute

Zur Analyse, Reflektion und Kritik rassistischer und antisemitischer Traditionen im Sprachgebrauch der Gegenwart

Das waren Titel und Untertitel des Vortrages, den Herr Prof. Dr. Jörg Kilian am Donnerstag, dem 25. Januar 2024 in der Tourist-Info im Rahmen der Vortragsreihe der Universitätsgesellschaft gehalten hat. Der Vortrag war sehr gut besucht, der Veranstaltungsraum platzte aus allen Nähten. Während des Vortrages war ich sehr angetan. Aufgrund einiger Denkanstöße habe ich mich dann etwas eingehender mit der Thematik beschäftigt und den nachfolgenden kritischen Beitrag geschrieben.

Ich habe den Beitrag vorab an Herrn Prof. Dr. Kilian übermittelt. Seine Anmerkungen habe ich in meinen Text eingearbeitet und in kursive Schriftart gekennzeichnet.

Bereits mit den einleitenden Worten wurden mehrere Themen angesprochen, die sich später in den Gliederungspunkten wiederfanden. Eigentlich wollte ich mich chronologisch an den Notizen entlanghangeln, die ich mir während der Veranstaltung auf meinem Handy gemacht hatte. Aber so ist das mit dem Prinzip der Eigentlichkeit. Der ursprünglich von mir erstellte Text war in seinem chronologischen Aufbau in sich nicht stringent. Daher habe ich mich daran gesetzt, ihn neu zu überarbeiten. Dieser Beitrag zum Blog ist mir wichtig, weil ich der Überzeugung bin, dass der Gebrauch von Sprache im Alltag durchaus von Bedeutung ist. Worte haben eine Bedeutung, die sich im Laufe der Zeit auch verändern kann. Alltagssprache hat einen Einfluß auf das individuelle und kollektive Bewußtsein.
„Aus Gedanken werden Worte, aus Worten werden Taten“, so das Schlusswort einer Zuhörerin.

Bei der weiteren Beschäftigung mit dem Thema fiel mir auf, dass sich einige Äußerungen, die im Vortag zur Sprache kamen, in ihrer Darstellung zu hinterfragen oder zu ergänzen sind.
Ich bin weder Sprach- noch Geschichtswissenschaftler. Darum erhebe ich auch keinen wissenschaftlichen Anspruch an diesen Beitrag. Aber ich habe mir Gedanken gemacht und mir eine Meinung gebildet.

Im wesentlichen beziehe ich mich in diesem Essay auf meine Notizen aus dem Vortrag von Prof. Dr. Kilian und seine Kommentare zum Entwurf meines Essays, einem Interview mit dem Sprachforscher Thorsten Eitz aus der Süddeutschen Zeitung vom 17. Mai 2021 und auf mehrere Beiträge in Wikipedia.

Schade fand ich, dass Herr Prof. Dr. Kilian es verpasst hat, den angesprochenen Lösungsweg zum Umgang mit Nazi-Sprache – die Didaktische Sprachkritik – in der praktischen Anwendung zu zeigen.
Dabei geht es darum, den Gebrauch von Worten kritisch zu hinterfragen und dann die Bedeutung herauszuarbeiten, um gemeinsam die Frage zu beantworten, ob man bestimmte Worte tatsächlich verwenden sollte oder vielleicht doch andere.
Ein älterer Herr begann in der Fragerunde darüber zu sprechen, dass die Medien uns manipulieren würden. Seine Äußerungen bezogen sich auf die öffentlich-rechtlichen Medien. Er sprach ausdrücklich ARD und ZDF an. Das ist die typische Argumentationsweise von Querdenkenden und Verschwörungstheoretiker*innen, die dann gleich gerne auf alternative Medien und alternative Fakten zu sprechen kommen.
Er leitete in seiner Argumentationskette allerdings übergangslos auf die Berichterstattung zum israelisch-palestinensischen Konflikt über.
Das ist sehr häufig der klassische Einstieg in eine antisemitische Argumentation, egal von welcher politischen und/oder religiösen Seite. Hier hätte ich mir eine eindeutige Reaktion gewünscht.
Für meinem Zwischenruf: „Das ist ja wohl am Thema vorbei!“ bekam ich nach der Veranstaltung ein positives Feedback.

Dabei muss allerdings bedacht werden, dass die didaktische Sprachkritik, soweit ich es verstanden habe, auf den Schulunterricht abzielt. Insofern decken sich die Aussagen aus dem Vortrag mit Ergebnissen meiner Internetrecherche, beispielsweise mit diesem Beitrag des (seriösen) Springer-Verlags.
(https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-476-04852-3_52)
Wenn das so ist, dann stellt sich natürlich die Frage, wie mit Nazi-Sprache außerhalb des schulischen Bereiches umzugehen ist oder wie man ihr in den Sozialen Netzwerken am wirkungsvollsten begegnen kann.

Als anderer Lösungsansatz wurde die Political Correctness genannt. Dazu führte Prof. Dr. Kilian zwei Gründe an, warum dieses Konzept nicht funktionieren könne:
Erstens: Es wäre wirkungslos, bestimmte Worte aus den Sprachschatz zu streichen, weil die negativen Bedeutungen dann auf die ersatzweise verwendeten Begriffe übertragen würden. Ergänzend möchte ich Herrn Prof. Dr. Kilian zitieren:
Sehr viel bedeutsamer ist, dass es schlicht nicht möglich ist, ein Wort aus dem Sprachgebrauch von weltweit über 100 Millionen die deutsche Sprache sprechenden, hörenden, schreibenden, lesenden Menschen und aus allen Texten, die die deutsche Sprachgeschichte überliefert, „zu streichen“ oder „zu ersetzen“ “

Das kann man meiner Meinung nach nicht mit dieser Absolutheit sagen. Einer der Gründe ist, dass der Eindruck erweckt wird, hier unkritisch einen Kampfbegriff aus dem konservativen, aber ganz besonders aus dem rechts der CDU/CSU angesiedelten politischen Milieu zu übernehmen. Die Nutzung von Political Correctness als Kampfbegriff erfolgt zum Beispiel, wenn sie heutzutage mit dem Begriff Zensur in Verbindung gebracht und damit ein direkter oder indirekter Bezug zur klassischen Nachkriegsphrase:
„ …, aber das darf man ja nicht mehr sagen.“ hergestellt wird. 

Dabei ist Political Correctness kein Begriff unserer Zeit. Er wurde offenbar bereits 1793 in einem Prozess vor dem Obersten Gerichtshof der USA erwähnt, allerdings in der Form von politically correct. In Weiterentwicklung des ursprünglichen Konzeptes ging es darum, Ausdrücke zu vermeiden, die von anderen Gruppen, z.B. Frauen, People of Colour, Menschen mit Beeinträchtigungen oder indigenen Menschen als kränkend oder beleidigend empfunden werden könnten oder bewußt verwendet werden, um sie herabzusetzen. Besonders deutlich wird das bei der Verwendung des N-Wortes oder auch des Wortes „Mohr“, weil man mit ihnen stets auch ein kolonial geprägtes Über- und Unterordnungsverhältnis verbindet.
Eigentlich ließe sich Political Correctness auch synonym mit „Höflichkeit in der Sprache“ übersetzen.

Besonders interessant finde ich in dem Zusammenhag eine weitere Formulierung, die heute immer wieder gerne gebraucht wird: „Festung Europa“. Soweit mir bekannt, ist der Begriff schon vor der NS-Zeit entwickelt worden. Vermutlich wurde er bereits Anfang des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit den Napoleonischen Kriegen geprägt. 

Prof. Dr. Kilian ging darauf ein, dass der Ausdruck „Festung Europa“ in der Zeit der NS-Diktatur als Begriff für die Achse Berlin-Rom – das faschistische deutsch-italienische Bündnis – verwendet wurde, allerdings nur bis 1942.
Eine Festung wird verteidigt, aber nachdem sich das „Kriegsglück“ gegen die Achse Berlin-Rom gewendet hat (Undurchführbarkeit der Invasion Groß Britanniens nach Verlust der Luftschlacht um England, Scheitern des als Blitzkrieg geplanten Überfalls auf die Sowjetunion, erdrückende Materialüberlegenheit der Alliierten nach der deutschen Kriegserklärung an die USA), wollte man auf keine Fall den Eindruck erwecken, sich in einer Verteidigungssituation zu befinden. Die Verwendung der Formulierung „Festung Europa“ wurde offiziell untersagt, ersatzweise wurde die Verwendung des Wortes „Westwall“ angeordnet. Dennoch hielt sich der Ausdruck – aus der Sprache des Nationalsozialismusses „gecancelt“ – als Ausdruck der Sprache im Nationalsozialismus.

Vielleicht ist das jetzt gehässig, aber ich sehe darin einen Fall von Political Correctness in braun. Es geht um die Macht der Worte, die Deutungshoheit und darum, wie durch die Deutung das Bewusstsein und die öffentliche Meinung beeinflusst werden sollen.
Heute ist der Begriff der “Festung Europa” nach meine Erfahrung interessanterweise doppeldeutig. Im linken Milieu wird er genutzt, im damit die Abschottung Europas gegen die Einwanderung zu kritisieren, er ist also negativ besetzt.
Im rechten Milieu wird er – in Abgrenzung zum linken Milieu – gerne genutzt, weil man genau das will und im Nebeneffekt dem linken Milieu seinen Kampfbegriff streitig macht.

Ein anderer Fall der Politikal Correctness in braun ist der Begriff „Drittes Reich“. Er stammt wohl ursprünglich aus dem Sprachschatz des Nationalsozialismus.
Weil der Ausdruck „Drittes Reich“ aber den Rückschluss nahelegen kann, dass in absehbarer Zeit auch ein „Viertes Reich“ denkbar ist, wurde er durch den Ausdruck „1000-jähriges Reich“ ersetzt. Diese Beziehung für die NS-Diktatur beinhaltet einen gewissen Ewigkeitsanspruch.
Offenbar geht der Begriff „Drittes Reich“ ursprünglich wohl auf eine christlich-theologische oder philosophisch-utopisch Tradition des Abendlandes zurück, grob vereinfacht auf den „Dreisprung“: Erstes Reich: heidnisches Naturrecht; Zweites Reich: alttestamentarisches Recht; Drittes Reich: nachendzeitlicher Herrschaft des heiligen Geistes.
Die Verbindung dieses „Dritten Reiches“ mit einer messianischen Heilserwartung war dann möglicherweise auch nicht zufällig, sondern vermutlich gut durchdacht. Herr Prof. Dr. Kilian führte in seinem Vortrag zu einem Einlegeblatt zum Stammbuch aus der NS-Zeit aus:
„In Anlehnung an die Formulierung der zehn Gebote wird … der Stil der religiösen Normen gewählt:
„Du sollst Dir möglichst viele Kinder wünschen.“

Auch das Wort „Mädel“ nahm bereits in der Einführung des Vortrages Raum ein und wurde später im Vortag noch einmal vertieft. 

Bei der Verwendung des Wortes Mädel, etwa im Zusammenhang mit einem „Mädelsabend“, ist heute den wenigsten bewußt, dass der „Bund deutscher Mädels“ eine Unterorganisation der Hitlerjugend war, 1944 die größte weibliche Jugendorganisation der Welt. Somit stellte der Vortragende die Frage, ob der Begriff belastet wäre oder wieder „frei“ verwendet werden könnte oder sollte. Anhand einer Karte zeigte er später, dass das „Mädel“ in süddeutschen Raum durchaus umgangssprachlich üblich ist, in Norddeutschland aber nicht.
Das macht die Beantwortung der Frage, ob man den Begriff verwenden sollte oder eben nicht, nicht einfacher.

Es stellt sich für mich aber auch die Frage, ob die alten, noch vor einigen Jahren belasteten Begriffe wieder vermehrt von Neu-Rechten in die Umgangssprache eingeführt werden, weil sie vermeintlich „fei“ sind. Ich sehe die Gefahr, dass sowohl die Wörter, vor allem aber die ehemals damit verbundenen Bedeutungen auf diese Weise wieder „salonfähiger“ gemacht werden.

Soviel zu einigen Überlegungen, die ich mir bereits aufgrund der einleitenden Worte gemacht habe.

Nachfolgend halte ich mich relativ eng an meine Mitschrift des Vortrags. Die Stichworte habe ich im Anschluss an den Vortrag in der Rechtschreibung korrigiert und z.T. in Sätze gefasst. Ich will allerdings nicht für mich in Anspruch nehmen, alles richtig verstanden zu haben.
Das Ergebnis meiner überarbeiteten Notizen ist die nachfolgende Punktuation:

Was ist Nazi-Sprache?

Im Vortrag unterscheidet Herr Prof. Dr. Kilian zwischen der
Sprache des Nationalsozialismus:
– Blut und Boden (selbsterklärend)
– SS (nicht Sommersemester, sondern Schutzstaffel, eine Säule des Terrorsystems der NS-Diktatur)
– Rasse (nicht nur biologisch blödsinnig, von Juden als Menschenrasse zu reden, aber als Kampfbegriff wirkungsmächtig. Ich zitiere Herrn Prof. Dr. Kilian: „Viele Millionen Menschen jüdischen Glaubens sind, durch diesen Sprachgebrauch befördert, erst gesellschaftlich geächtet und dann physisch ermordet worden.“
und der
Sprache im Nationalsozialismus
– abholen (beschönigend für willkürliche Verhaftung oder Verschleppung)
Erläuternd zitierte Prof. Dr. Kilian Ruth Westheimer, die NS-Regime überlebt hat und für die der nachfolgende Satz weiterhin traumarisierend ist:
“Mein Vater war schon abgeholt”
Außerdem:
– betreuen (beschönigend für ermorden)
– Sonderbehandlung (beschönigend für Ermordung)

Zur Sprache des Nationalsozialismus gehörte auch der schnelle Wechsel in der Ansprache unterschiedlicher Milieus, etwa der Akademiker und der Proletarier. Dieser Tiefenstil verhinderte beim Zuhörer, Aussagen kritisch zu hinterfragen.

Typisch war auch die Kategorisierung von Menschen, etwa: „Deutschblutig“, „Mischling“ „Jude“
„Der Jude“ wurde im Sprachgebrauch des Nationalsozialismus auch gerne in Verbindung mit Unkraut, Ungeziefer und Schädling gebracht. Verbunden damit sind die Assoziationen „rausreißen“ oder „vernichten/ausrotten“.
Hier wird bewußt die Einzahl verwendet, aber die Mehrzahl gemeint. Damit werden unterschwellig alle Menschen jüdischen Glaubens über einen Kamm geschoren. Ergänzend werden ihnen dann negative Eigenschaften zugeschrieben, beispielsweise die Verbindung von Religion und Kapital sowie darauf aufbauend die Steuerung der Weltwirtschaft zu Lasten des keinen Mannes und zum Nutzen derer, die über das Kapital verfügen.

Welche Worte haben sich bereits von der Sprache im Nationalsozialismus frei gemacht und können mehr oder weniger bedenkenlos verwendet werden?

Bei abholen ist es wohl so. Wenn wir davon sprechen, dass wir unsere Kinder von der Kita abholen, werden die allwenigsten vermuten, dass dieser Begriff in der Zeit des NS-Regimes für viele mit Angst und Schrecken verbunden war. Das Gleiche gilt wohl auch für die Verwendung des Begriffes betreuen. In der Zeit der NS-Diktatur verstand man unter der „Betreuung“ (Ermordung/beschönigend auch: Eutanasie) von – nach Auffassung des NS-Systems lebensunwerten – Behinderten etwas ganz anders als heute bei der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Beim Wort „Sonderbehandlung“ sieht das schon anders aus. Die Beschimpfung: „Du brauchst wohl eine Sonderbehandlung“ ist nach meiner Auffassung mit Sicherheit ebenso verwerflich wie die Verwendung von „Du Jude“ als Schimpfwort.

Auch nach dem 8. Mai 1945, dem Kriegsende in Europa und der totalen Niederlage der deutschen Streitkräfte, also dem Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, ist die Sprache des und im Nationalsozialismus nicht verschwunden, auch wenn zum Beispiel der „Deutsche Gruß/Hitler Gruß“ durch die Alliierten verboten wurde.

Dennoch werden verschiedene Worte nach 1945 bis heute in der Alltagssprache verwendet.
So erstritt sich Professor Grzimek (Ein Platz für Tiere) im Jahr 1976 das Recht, den Begriff KZ-Eier verwenden zu dürfen.
Oskar Lafontaine sorgte für einen Skandal, als er im Jahr 2005 den das Wort „Fremdarbeiter“ verwendete. Das Wort wurde in der Zeit der NS-Diktatur für Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen (auch Zivilarbeiter oder Ostarbeiter) verwendet.
(Kleiner ergänzender Exkurs: Im Universitätsbetrieb war zu meiner Zeit die Abkürzung HiWi für studentische Hilfskräfte gebräuchlich. Das ist wohl auch noch heute so.
HiWi war aber in der NS-Zeit die Abkürzung für Hilfswillige, meist kooperationswillige kriegsgefangene Soldaten oder kooperationswillige Zivilisten aus den besetzten Gebieten, die untergeordnete Aufgaben in der Wehrmacht oder SS, aber auch in anderen Institutionen des NS-Systems wahrgenommen haben.)
Um mehrdeutige Wörter zu hinterfragen, hat Prof. Dr. Kilian dann das „Digitale Wörterbuch der Deutschen Sprache“ empfohlen.
Hier der Link: (dwds.de)
Ich hab das einmal für das Wort HiWi gemacht. Das Ergebnis im DWDS hat mich nicht unbedingt überzeugt.:
(https://www.dwds.de/wb/Hiwi?o=hiwi)
Wikipedia scheint hier deutlich präziser zu sein.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfswilliger)
Bei den Erläuterungen zu dem Wort Fremdarbeiter fand ich DWDS überzeugender:
(https://www.dwds.de/wb/Fremdarbeiter?o=Fremdar+beiter)

Der letzte Gliederungspunkt des Vortrages war: „Zum Umgang mit und zur Reaktion auf Nazi-Sprache in der deutschen Gegenwart“. Dazu habe ich mich aber bereits eingangs geäußert.

Alles in allem war das möglicherweise nicht der beste Vortrag, den ich gehört habe. Aber darauf kommt es nicht an. Wichtig ist der Denkanstoß, den ich mitgenommen habe und den ich hiermit weitergeben möchte.
Auch wenn der Vortrag viele interessante Informationen beinhaltet hat, so kam doch Beantwortung der Frage, wie man mit Nazi-Sprache im Alltag umgehen sollte, aus meiner Sicht etwas zu kurz. Zudem waren die Aussagen dazu etwas zu sehr auf den Schulbereich fokussiert. Hier hätte ich mir mehr Anregungen, auch untermauert durch Beispiele aus der Praxis, gewünscht.
In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage, ob es dafür überhaupt ein Patentrezept geben kann.
Außerdem hat die Beschäftigung mit dem Themenkomplex mir auch klar gemacht, wie wichtig es ist, seinen eigenen Sprachgebrauch kritisch zu hinterfragen. Ich habe ursprünglich beim Erstellen des Textes an einigen Stellen den Begriff „1000-jähriges Reich“ verwendet, weil es wegen des Scheiterns des NS-Systems eine gewisse Absurdität beinhaltet, die sich auch auf das NS-System überträgt. Schließlich wissen so ziemlich alle, dass aus 1000 Jahren, einer gefühlten Ewigkeit, noch nicht einmal 13 Jahre wurden. Auf Anraten meiner Lektorin habe ich dann aber darauf verzichtet, Nazi-Sprache zu übernehmen.
Vielleicht sollte ich selber auch an meinem eigenen Umgang mit Nazi-Sprache arbeiten.

Innenstadtkonzept – des Kaisers neue Kleider

Am Montag, dem 22.Januar wurden in der mit ca. 200 Einwohner*innen gut besuchten Aula die Zwischenergebnisse des Leitbild und Markenprozesses vorgestellt
Ich war nicht der einzige, der nicht begeistert war.

Zuerst einmal fand ich die Grundaussage des Planungsbüros Tourismus Plan B gut und nach meiner Erfahrung auch richtig:
Die Plönerinnen und Plöner lieben Plön.

Zwei / Drittel der Teilnehmer*innen an der Umfrage gaben an, Plön über alles oder zumindest besonders zu lieben. Zusammen mit denen, die Plön durchschnittlich lieben, kommen diejenigen, die sich in Plön wohl fühlen, auf 90%. Lediglich die verbleibenden ca. 10% der Befragten äußerten sich negativ.
So schlecht, wie es geredet wird, kann Plön also gar nicht sein.

Fragt man weiter, was Plön ausmacht, dann werden genannt: Das Schoss, die Seen, die Altstadt, die Natur und der Kleinstadtcharakter. Für mich ist das jetzt keine bahnbrechende Erkenntnis, aber immerhin, wir haben es nun schwarz auf weiß. So weit, so gut.

Als Konsequenz für mich und mein politisches Handeln ergibt sich daraus:
1. Die allermeisten Plönerinnen und Plöner mögen Plön, so wie es ist.
2. Das ist kein Grund, alles zu belassen. Weiterentwicklung ist unumgänglich,
aber: Änderungen müssen sich anfühlen wie Plön und aussehen wie Plön; keine überzogenen Projekte, keine Experimente.

Nach PlanB kam dann das Planungsbüro „CIMA“ an die Reihe, das sich mit der Innenstadtentwicklung befasst hat.

Die Kernaussage läßt sich mit einem Zitat aus der Präsentation zusammenfassen:

„Wer etwas will, sucht Wege.
Wer etwas nicht will, sucht Gründe.“
(Den Namen des Urhebers dieses Aphorismusses habe ich mir leider nicht notieren können)

Das ist klassisches Unternehmensberater*innen „Wörding“, m.E. nicht ganz so sinnvoll wie:
Alle haben gesagt, es geht nicht, und dann kam einer, der hat es versucht.
Und siehe da, es ging nicht.“ (Lorenz Meyer, Sheng Fui Deutschland)

Alles , was im Vortrag der CIMA gesagt wurde, wurde früher so oder ähnlich schon einmal gesagt. Immerhin, es wurde darauf hingewiesen, dass für Innenstädte nicht nur vielfältige Einzelhandelsangebote wichtig sind, sondern vor allem, dass Gäste auch mit Aufenthaltsqualität angezogen werden können.
Eine neue Erkenntnis ist aber auch das nicht wirklich. Bereits 2009 habe ich im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Lübecker Straße auf die Bedeutung der Aufenthaltsquaität hingewiesen.
http://www.ingo-buth.de/2009/11/28/gestaltung-lubecker-strase/

Fast alle Maßnahmen, die sich aus dieser Erkenntnis ableiten lassen, sind meiner Meinung nach nur kosmetisch, denn es gibt zwei Kernprobleme:
1. Die demografische Entwicklung. Wir werden älter, weniger und bunter. Das Potential an Menschen, die sich dauerhaft in Fußgängerzonen aufhalten, um dort einzukaufen, wird geringer.
2. Die Abwanderung von Kaufkraft in die Fachmarktzentren und in das Internet.

Im Umgang mit den Kernproblemen hat die CIMA in der Vergangenheit nach meiner Meinung keine gute Figur abgegeben und auch jetzt im “Umsetzungsfahrplan” keine Lösungen aufgezeigt, die mich überzeugen würden.

Wichtig für das wirtschaftliche „Funktionieren“ einer Innenstadt sind nach meiner Kenntnis Ankerbetriebe. Das sind Betriebe, die eine hohe Kundenfrequenz haben und deren Kunden auch noch andere Geschäfte besuchen und dort für zusätzlichen Umsatz sorgen. Nach meiner Einschätzung sind REWE, ROSSMANN und Ernsting Family die Ankerbetriebe in der Innenstadt.

Aber warum habe ich wenig Vertrauen in die Arbeit der CIMA?

Vor 14 Jahren standen zwei Standorte für die Ansiedlung eines Marktzentrums mit einem Frischemarkt und einem Discounter zur Diskussion:
1. Klinkerteich mit einem Marktzentrum aus ALDI und EDEKA sowie
2. Stadtgrabenstraße für ALDI und einen weiteren Frischemarkt.

Über die Standorte wurde seinerzeit sehr kontrovers diskutiert.
Der Standort Klinkerteich wäre nach meiner Bewertung für die Innenstadt schädlich gewesen, weil er von dort Kaufkraft  abgezogen hätte.
Mit dem Standort Stadtgrabenstraße hätte es sich anders verhalten, allerdings wäre der planerische Aufwand deutlich höher gewesen.
Es fand sich aber seinerzeit im politisch administrativen Bereich keine Bereitschaft, die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen abzuwarten. Vielmehr wurde mit sachfremden Argumenten wie: „Die wollen die Schwentine zuschütten“ Stimmung gemacht.

Im Verlauf des Verfahrens wurde von der CIMA der Entwurf für ein Einzelhandelskonzept erstellt. In diesem Entwurf wurde der Bereich der Stadtgrabenstraße als Bestandteil des zentralen Versorgungsbereiches beschrieben. Damit wäre dort der Bau eines großen Marktes mit Discounter und Frischemarkt planungsrechtlich möglich gewesen.

Meiner Meinung nach wurde der Bereich Stadtgrabenstraße dann durch interne Absprachen im politisch-administrativen Bereich aus dem zentralen Versorgungsbereiches herausargumentiert. Außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches sind planungsrechtlich vom Grundsatz her nur Märkte bis 800 qm zulässig. Damit wurde nach meiner Meinung verhindert, dass die Untersuchungen nicht zu Ende geführt werden konnten und das bereits laufende B-Planverfahren faktisch beendet wurde.
Auf meine damalige Frage, ob man den Bereich Stadtgrabenstraße nicht in den zentralen Versorgungsbereich hätte aufnehmen können bekam ich zur Antwort: „Ja, das hätte man können.“ Auf meine Nachfrage, warum man es nicht gemacht habe, war die Antwort der Mitarbeiterin der CIMA: „Wir haben uns dagegen entschieden.“

Immerhin, wenn ich richtig informiert bin, dann wurde der Bereich Stadtgraben bei der letzten Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes doch noch mit in den Bereich des zentralen Versorgungsbereiches mit aufgenommen.
Vom Prinzip her wäre es heute also möglich, hier ein Marktzentrum anzusiedeln.
Aber es wäre ein dickes Brett, das man bohren müßte.

Statt die Option „Stadtgrabenstraße“ im Rahmen der noch einmal gründlich auf ihre Realisierungschancen zu prüfen, wird darüber gesprochen, wie man die Leerstände auf andere Weise reduzieren kann. Vieles von dem, was im Umsetzungsfahrplan genannt wird, sieht auch für mich auf dem Papier hübsch aus, ist aber aus meiner Sicht nicht wirklich geeignet, das Kernproblem zu lösen.
Wenn ich darüber nachdenke, dass der Antrag, in der Fußgängerzone Blumenampeln aufzuhängen, um die Attraktivität der Innenstadt etwas zu steigern, abgelehnt wurde – u.a. weil die Folgekosten für das Giessen der Blumen zu hoch wären – dann vermute ich einmal, dass unter Berücksichtigung der Haushaltslage – Fördergelder hin oder her – nicht wirklich viel Geld für die Umsetzung der genannten Maßnahmen zur Verfügung steht.

Das Konzept für die Innenstadt und der Markenbildungsprozess sind aber erforderlich, um Fördergelder aus dem Programm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” und anderen Fördertöpfen für die Finanzierung einzelner Maßnahmen einwerben zu können, auch ich habe gemeinsam mit allen anderen Ratsmitgliedern seinerzeit dafür gestimmt. Dennoch ist es etwas frustrierend, weil wir uns im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten weiter durchwursteln müssen. 

Allerdings muss ich aber trotz meiner Skepsis betonen, dass ich mir über die Anregungen aus der Einwohnerschaft, die sich mit großem Engagement an den Veranstaltungen im Rahmen der Bürger*innenbeteiligung eingebracht hat, noch eimal genau ansehen und die Dinge, die ich für sinnvoll und finanzierbar halte, unterstützen werde. Dazu werden wir in der Fraktion sicher noch spannende Gespräche führen.

Diskriminierende Sprache im Alltag

Es läßt sich lange darüber diskutieren, welcher Zusammenhang zwischen unserem Sprachgebrauch und dem gesellschaftlichen Bewusstsein besteht. Ein abschließendes Ergebnis dazu wird es nicht geben. Wie verändert Sprache das sozial Zusammenleben? Welche Wechselbeziehungen bestehen zwischen dem, was man sagen will, dem was man sagt und dem, was der Empfänger der Botschaft versteht? Was ist sachlich, was ist emotionell belegt. Was ist Ausdruck von bewußten oder unterbewußten Vorurteilen? Was trägt es zur Verharmlosung oder Verfestigung von Vorurteilen bei? Werden Begriffe, die früher “normal” waren und heute durchaus als diskriminierend angesehen werden ganz bewußt in einer Art Kulturkampf eingesetzt?
In diesem Beitrag geht es mir darum, auf die häufig unbedachte Nutzung des Ausdruckes “Mohr” hinzuweisen. In Plön wird dieser Begriff gerne verwendet, wenn es um Christian Gottlieb geht, der auch als “schwarzer Trompeter” oder “Mohr von Plön” bezeichnet wird. Der Begriff ist zum Beispiel Bestandteil eines Buchtitels, aber er wurde auch in einem Beitrag des Novemberausgabe des “mein plönerseeblick” verwendet.
Da Briefe von Lesern und Leserinnen entweder gar nicht oder nur an einer Stellen abgedruckt werden, wo sie mehr oder weniger nicht wahrgenommen werden, wende ich mich nun in einem offenen Brief an den Autor und den Herausgeber des Beitrages im “mein plönerseeblick”.
Ich habe beide Herren vorab informiert und ihnen angeboten, in einem eigenständigen Beitrag in meinem Blog Stellung zu nehmen.

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Sehr geehrte Herren Kentsch und Falkenstein,

im allgemeinen lese ich „mein plönerseeblick” mit Freude und Interesse. Daher erlaube ich mir, auf den Beitrag „Nachrichten von Gestern“ mit dem Titel: „Als der Mohr Mode war …“ einzugehen.
Ich möchte voranstellen, dass ich Ihnen ausdrücklich keinen Rassismus vorwerfe, Sie aber zu einen sensiblere Umgang im Gebrauch diskriminierender Begriffe anregen möchte.  

Die fast durchgehende Nutzung des Wortes „Mohr“ wirkt auf mich überaus befremdlich, zumal der Name des Mannes, um den es geht, bekannt ist. Es geht um Christian Gottlieb. 

Das Wort „Mohr“ ist ein sehr altes Wort, das – soweit ich weiß – vom spanischen Wort Moro abgeleitet ist und die Bewohner Mauretaniens meint. Später wurde es auf Afrikaner aus der Subsaharazone übertragen. In der Zeit des Absolutismus/Barock  hat man versklavte Menschen aus Afrika auch als „Mohren“ bezeichnet.  Sie wurden entweder als billige Arbeitskräfte geschunden oder als exotische Prestigeobjekte in den Herrenhäusern Europas gehalten. Daher war der Begriff Mohr damals wie heute untrennbar mit einem Unterordnungsverhältnis „ weißer Herr – farbiger Sklave“ verbunden. Der Begriff Prestigeobjekt, den Sie völlig zu Recht verwenden, macht aus dem untergeordneten Sklaven im wörtlichen Sinne sogar ein Objekt. Es entmenschlicht ihn. Er wird als Objekt noch eine Ebene unterhalb eines Tieres eingeordnet. 

Seit mehreren Jahrzehnten wird das Wort „Mohr“ im Sprachgebrauch zunehmend als diskriminierend betrachtet. Während es in der frühen Neuzeit im Gegensatz zu „Heide“ oder „Neger“ noch nicht diskriminierend verwendet wurde, entwickelte es sich über den Lauf der Zeit zu einer stereotypen Bezeichnung, die eine bestimmte Vorstellung von farbigen Menschen weckt. 
Denken Sie an den „Sarotti-Mohr“. Es spiegelt den Menschen aus Afrika als Exoten, gleichzeitig aber auch als Wilden und Minderwertigen wieder.  
Diese stereotypen Bilder finden sich in der Figur am ehemaligen Finanzamt am Markt und in der geschnitzten Figur im Kreisheimatmuseum wieder. Dort gibt es auch noch eine zusätzliche Erläuterung, die eigentlich überarbeitet werden müßte. 

Hinzu kommt, dass der Begriff „Mohr“ von den meisten Afrodeutschen als Bezeichnung für sich selbst abgelehnt wird. Es gibt wenige – besonders in erzkonservativen oder reaktionären Kreisen oft und gerne zitierte – Afrodeutsche, die mit der Bezeichnung als „Mohr“ nach eigenem Bekunden kein Problem haben. Der großen Mehrheit gegenüber stellt die Verwendung des Begriffes eine Unhöflichkeit, Abwertung oder Beleidigung dar. 

Auf manche mag die inflationäre Verwendung des Begriffes wie eine Trotzreaktion gegen die „Political Correctness“ wirken, die vermeintlich als Bedrohung ihres Weltbildes empfundene wird. Für den Anderen wäre der Verzicht auf die Verwendung des überkommenden Begriffes ein Zeichen von Rücksichtnahme, Höflichkeit und Respekt. 

Völlig zurecht schreiben Sie auch: „Es gab zu dieser Zeit Menschen wie den Grafen Rantzau, die keinerlei Vorurteile gegen Menschen anderer Hautfarbe hatten, es gab aber auch sehr viele wie heute, die der Meinung waren, dass Farbige nichts wert seinen.“ 

Christian Gottlieb hatte einen Lebensweg, der sich mit Sicherheit von dem der allermeisten Afrikaner unterschieden hat, die in die Sklaverei verschleppt wurden. Hier in Plön wird gerne die Geschichte der Liebe zur Bürgermeisterstochter erzählt, weil die so schön romantisch ist, was sie auch ist. Es handelt sich aber um eine zu der Zeit völlig untypische Liebesheirat.
Gleichzeitig ist es aber auch eine Geschichte von Kolonialismus, Sklaverei und Rassismus, an deren Ende die Ermordung des freigelassenen Sklaven Christian Gottlieb steht. Dabei ist es nebensächlich, ob die Tat möglicherweise nur aus Habgier erfolgt ist. 

Die unbedachte Verwendung von Begriffen wir „Mohr“  kann den Alltagsrassismus, der in vielen Köpfen bewußt oder auch unbewußt vorhanden ist, noch verfestigen. Die Lehre, die man aus dem Schicksal von Christian Gottlieb und der heutigen Erinnerung an ihn ziehen könnte, ist, auf die Verwendung von Begriffen, die vor 250 Jahren noch keine negative Bedeutung hatten, heute zu verzichten, weil sie heute mit abwertenden Stereotypen verbunden sind. 

Markenbildung und Geschichtsbewußtsein

Ich habe heute am Leitbild- und Markenbildungsprozess teilgenommen. Wenn es um derart „weiche“ Themen geht, bin ich immer etwas skeptisch. Dennoch – oder gerade deshalb – habe ich die Unterlagen im Vorfeld sorgfältig gelesen. Dabei sind mir zwei Punkte besonders aufgefallen:

1. Auf die Frage: Wie sehr lieben Sie/liebst Du die Stadt Plön? antworteten 64,4 %, also zwei Drittel der Befragten, mit” über alles” oder “sehr”.
Nur 7,4% der Befragten gaben an: “weniger” oder “gar nicht”.

2. In Jahr 2000 waren 29,4% der Bevölkerung über 50 Jahre alt, 2022 waren es bereits 53,7%
Im Jahr 2000 waren 50,7% der Bevölkerung zwischen 25 und 50 Jahren alt, 2022 waren es gerade einmal 25,4%.
Die Einwohner*innen unter 25 halten sich bei um und bei 20%.
Die Bevölkerungszahl im Kreis Plön wird nach aktueller Prognose bis 2030 um 5,7% sinken.
Für Plön stagnieren die Zahlen seit 2018 mehr oder weniger bei 8940 Einwohner*innen.

Was leite ich für mich daraus ab:
1. Die meisten Plöner*innen fühlen sich in Plön wohl und leben gerne hier. Daraus folgt für mich, dass radikale Änderungen und Große Projekte, die geeignet sind, den Charakter der Stadt nachhaltig zu verändern, sehr kritisch betrachtet werden müssen. Vielmehr muss es darum gehen, die Grenzen des Wachstums zu akzeptieren. Statt auf Quantität muß man auf qualitative Verbesserungen setzen und damit den Ort vorsichtig weiter entwickeln. Die Rahmenbedingungen zum “Wohlfühlen” müssen für uns Plöner*innen erhalten bleiben.
2. Der demographische Wandel ist in vollem Gange. Er wird auch an Plön nicht vorbei gehen. Vielleicht betrifft er Plön aufgrund der attraktiven Lage nicht so stark wie andere Städte und Gemeinden des Kreises, die nicht im Kieler Speckgürtel liegen.
Da wir es nicht in der Hand haben, den landesweiten Trend umzudrehen, stellt sich die Frage, wie man auf die zunehmende Alterung bei stagnierenden Bevölkerungszahlen reagieren sollte. Im Moment habe ich da keine wirklich durchdachte Antwort parat. Derzeit, und vor allem auch in naher Zukunft, werden aufgrund des Alters der Bewohner*innen viele Einfamilienhäuser die Eigentümer*innen wechseln. Wie kann es gelingen, das hier junge Familien (25 bis 30) zum Zuge kommen und nicht gut betuchte „junggebliebene Alte“, die hier ihren Ruhestand genießen wollen? Kann man eine aktive Innenraumverdichtung betreiben, bei der Flächen von Einfamilienhäusern zusammengelegt und die vorhandenen Gebäude durch bedarfsgerechte Neubauten ersetzt werden?

In der Veranstaltung in der Tourist Info im Bahnhof wurden dann weiter am Leitbild- und Markenbildungsprozess gearbeitet.
Dazu wurden drei Kategorien genannt: “Plön als Lebensort”, “Plön als Wirtschaftsort” und “Plön als Erholungsort”. Diesen drei Kategorien wurden neun Attribute zugeordnet: 1. “See und Wasser”, 2. “aufgeschlossen und interessiert”, 3. “entschleunigend”, 4. “geschichtsbewußt”, 5. “verbindend”, 6. “lebenswert”, 7. “liebenswert”, 8. “prägend” und 9. “naturschön”.
Die ca. 40 Teilnehmer*innen wurden in drei Gruppen geteilt uns sollten dann erarbeiten, wie die Eigenschaften der unterschiedlichen Kategorien „Ort“ anhand der vorgegebenen Attribute beschrieben werden können. Das ist nicht einfach, weil es vielfache Überschneidungen gibt.

Dabei kam nach meiner Ansicht wenig neues heraus, aber manches zu Tage, was zumindest bei mir in Vergessenheit geraten war. Besonders interessant fand ich auch den Hinweis, dass es bei der Attraktivität der Innenstadt ganz entscheidend auf den Mix unterschiedlicher Einzelhandelsangebote ankommt. Darüber hinaus sollen die Pachten für Gewerberäume in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sein. Der Wirtschaftsförderer der Stadt gibt sich viel Mühe, neue Betriebe in leerstehende Gewerbeflächen zu bekommen. Einfach ist das offenbar nicht.

Jetzt wird es daraus ankommen, aus den ganzen Ergebnissen einen Markenkern herauszuarbeiten, der so abstrakt ist, dass er Plön charakterisiert und von der breiten Mehrheit mitgetragen wird.

Besonders vorsichtig bin ich immer beim Begriff „geschichtsbewußt“, zumal die Erziehung der Söhne des letzten deutschen Kaisers in Plön im Markenbildungsprozess als „Alleinstellungsmerkmal“ genannt wurden. Ich habe mich in der Sitzung eindeutig dagegen ausgesprochen, die Prinzen hier als Alleinstellungsmerkmal herauszustellen.
Nach meiner Auffassung geht man in Plön sehr beschönigend mit dem „Geschichtsbewußtsein“ um.
Der Blick auf die Rolle von Königin Auguste-Viktoria wird in Plön gerne auf die fürsorgende Mutter verengt, die nach Plön kam, um ihren Kindern, den Prinzen, näher zu sein. Ihre politische Rolle im Kaiserreich und der Einfluß auf ihren Mann muß allerdings kritisch hinterfragt werden und ist davon nicht zu trennen.
Gleiches gilt für die Rolle der Prinzen selber. Auf den ersten Blick verbindet man mit Prinzen kleine Jungs mit Krönchen wie aus dem Märchenbuch. Das mag für die frühe Jugend vielleicht noch im Ansatz gelten, ist aber von der späteren Rolle der Prinzen nicht zu trennen. Sie haben sich in unterschiedlicher Form mit der NSDAP und Adolf Hitler eingelassen. Im Rahmen des Versuches des Hauses Hohenzollern, Kulturgüter von Land Brandenburg zurückzufordern, wurde die Rolle der Prinzen im Zusammenhang mit dem Erstarken des Nationalsizialismus von vier Geschichtswissenschaftlern hinreichend untersucht. In einem lesenswerten Artikel setzt sich die Süddeutschen Zeitung in der Ausgabe vom 10. Dezember 2021 unter der Überschrift: „Zur Hohenzollern-Debatte     Wie die Adelsfamilie Historiker und Medien unter Druck setzt“ mit den Inhalten der geschichtswissenschaftlichen Gutachten und dem Umgang damit auseinander.
Wenn man sich allerdings die Ausstellung im Prinzenhaus ansieht, dann läßt auch die eine kritische Auseinandersetzung mit dem damaligen Erziehungssystem und dem Lebensweg der Prinzen vermissen. Man beschränkt sich in der durchaus gut gemachten Ausstellung aber im wesentlichen auf die Darstellung einer heilen Schülerwelt.







Ratsversammlung in der MUS

Gestern, am 13. Dezember, fand die letzte Ratsversammlung im Jahr 2023 in der Messe in der MUS statt. 

Mit 25 Tagesordnungspunkten hatten wir eine herausfordernde Sitzung zu bewältigen. Ziel war, die Sitzungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Üblicherweise werden im Anschluss an die letzte Sitzung der Ratsversammlung noch ein paar Häppchen gereicht und etwas getrunken, um mit den anwesenden Bürger*innen ins Gespräch zu kommen und das politische Jahr damit ausklingen zu lassen. In diesem Jahr kamen die Gastgeber der Marineunteroffizierschule noch hinzu.

Ich habe im Ältestenrat zugestimmt, so zu verfahren. Es gab keine richtige Alternative dazu. Daher wurde für die meisten Tagesordnungspunkte vereinbart, ohne vorherige Aussprache zu beschließen. Allerdings fand ich das relativ unglücklich, denn es standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die im Vorfeld vorher nicht in den Ausschüssen beraten wurden. Dabei ging es überwiegend um Gebührenfragen.

Da es 23 öffentliche und drei nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte gab, will ich nur auf einige eingehen.

TOP 12 / Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön Anstalt öffentlichen Rechts (SWP AöR)  und der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH (SWP GmbH).
Die SWP AöR sind für die Abwasserbeseitigung und den Bauhof, damit verbunden auch für die Straßenreinigung zuständig. Zudem gehört das Glasfasernetz zu ihrem Aufgabenfeld.
Die Stadt Plön ist an der SWP GmbH zu 70% beteiligt, die anderen 30% werden von den Stadtwerken Eutin gehalten. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören die Vermarktung von Strom und Gas sowie die Vermarktung des Glasfaserangebotes.
Die SWP AöR sind ein Tochterunternehmen der Stadt. Die Ratsversammlung entsendet Mitglieder in den Verwaltungsrat der Stadtwerke AöR. Dort werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefaßt. Seit einiger Zeit steht fest, dass die städtischen Gremien gegenüber den Mitgliedern, die von der Stadt in den Verwaltungsrat entsandt wurden, weisungsbefugt sind.
Vor dem Hintergrund fand ich den Vorlauf des Beschlusses „unglücklich“. Daher hatte ich in der Ältestenratssitzung angekündigt, dass ich zu dem TOP Aussprachebedarf sehe.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde uns erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2023 vorgestellt. Es gab keine vorherige Information, so dass man sich nicht auf den Tagesordnungspunkt vorbereiten konnte. In der laufenden Sitzung ist eine gründliche Analyse nicht möglich. Somit war es nur theoretisch möglich, den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine Weisung für die Sitzung des Verwaltungsrates am 07. Dezember 2023 (also nur 10 Tage später)
mit auf den Weg zu geben. Dort wurde der Wirtschaftsplan dann auch beschlossen.
Ich habe dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsrat zugestimmt, da ich keine Fehler oder echten Gefahren erkannt habe. Dennoch kann das nicht der richtige Weg sein. Deshalb habe ich die Erwartung geäußert, dass wir im nächsten Jahr sowohl den Wirtschaftsplan wie auch die Stellungnahme des Beteiligungsmanagements der Verwaltung rechtzeitig vor der Sitzung des Hauptausschusses bekommen, damit im Vorfeld in den Fraktionen darüber gesprochen werden kann.
Das ist eigentlich die Voraussetzung, im Hauptausschuss sinnvoll über den Wirtschaftsplan zu beraten und ggf. Weisungen zu erarbeiten.
Erst danach ist es angebracht, im Verwaltungsrat zu entscheiden.
Eigentlich sah der Beschlussvorschlag vor, dass wir über die Kenntnisnahme entscheiden. Ich hatte in meinem Wortbeitrag angekündigt, dass die FWG-Fraktion sich enthalten wird, wohl wissend, das das bei einer Kenntnisnahme nur symbolischen Charakter hat. Allerdings wollten wir damit deutlich machen, dass das Verfahren – so wie es in diesem Jahr durchgeführt wurde – nicht mitgetragen wird.
Irgendwie kam es dann aber doch nicht zur Abstimmung. Wichtig ist mir, dass unsere Forderung im Protokoll auftaucht, so dass wir uns im Hebest 2024 darauf beziehen können und niemand behaupten kann, man hätte davon nichts gewußt.

TOP 13 / Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden steigen. Das die Abwasserentsorgung zur Daseinsvorsorge gehört und die Stadtwerke quasi ein Monopol haben, unterliegen sie besonderen Bedingungen und werden kontrolliert. Gebühren müssen kostendeckend sein, es dürfen aber keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Werden dennoch Überschüsse erzielt, sind sie in der kommenden Abrechnungsperiode bei der Gebührenrechnung zu verrechnen. Sie werden quasi an den Kunden zurückgeben.
In der vorletzten Abrechnungsperiode wurden Überschüsse erzielt. Diese Überschüsse wurden in der letzten Abrechnungsperiode verrechnet. Die Gebühren sind gesunken. Jetzt sind die Überschüsse aufgebraucht. Die Gebühren werden für die erwartenden Kosten kalkuliert. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden allgemeinen Kostensteigerungenwerden die Grundgebühren je nach Zählergröße um 25% angehoben, die Zusatzgebühr steigt um 9,17% von 3,38 € auf 3,69 € und die Gebühr für Regenwasser wird um 22,37% von 0,76 € auf 0,93 € pro Berechnungseinheit angehoben.

TOP 14 / Wassergebühren
Die Gebühren für die Wasserversorgung steigen ebenfalls. Die Grundgebühr wird um 2,82% angehoben, der Kubikmeterpreis steigt um 1,68% von 1,79 € auf 1,82 €

TOP 18 / Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach den Frontmetern zur Straße. Sie steigt ab 2024 von 3,86 € pro Meter im Jahr auf 4,27 € .

TOP 19 / Tourismusabgabe
Viele Unternehmen in Plön müssen eine Tourismusabgabe zahlen. Die einen profitieren mehr, die anderen weniger von unseren Gästen. Bisher gilt der Realgrößenbezug als Grundlage für die Berechnung. Die Kommunalaufsicht hatte angeregt, zukünftig die Umsatzhöhe als Bemessungsgrundlage zu nutzen, weil diese Berechnung ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Abgabengerechtigkeit gewährleistet. Bei der Umsetzung der Änderung hat sich aber gezeigt, dass damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist. Gleichzeitig haben sich einzelne Berufsgruppen – ins besondere die Ärzteschaft – gegen die Umstellung gewehrt. Unter Berücksichtigung der neuen Information zum Aufwand für die Umstellung in Verbindung mit den Vorbehalten aus der Bürgerschaft wurde auf die Umstellung verzichtet, solange die Berechnung auf Basis der Realgrößen rechtlich noch zulässig ist.

Die Beschlüsse wurden bis dahin meist einstimmig – teilweise bei einer oder zwei Enthaltungen – oder mit einer Gegenstimme beschlossen. (Anm.: bei z.B. 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gilt eine Entscheidung als einstimmig.)

Anders war es bei TOP 21 / Umsetzung Fahrradstraße Eutiner Straße.
Vorhergegangen war eine Abstimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Dort gab es fünf Stimmen für und fünf Stimmen gegen die Umsetzung der Fahrradstraße. Da in der Sitzung ein Mitglied fehlte und es Vertretungen gab, konnte davon ausgegangen werden, dass das Abstimmungsergebnis nicht repräsentativ für das allgemeine Meinung in der Ratsversammlung ist.
Um hier eine erneute Abstimmug herbeizuführen, die die Mehrheitsmeinung widerspiegelt, hatte die SPD gleich im Anschluss an die Entscheidung beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. In Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde aber festgestellt, dass die Ratsversammlung aufgrund der Festsetzung der Verfahrensregeln in der Zuständigkeitsordnung und in der Hauptsatzung die Entscheidung des Ausschusses nicht überstimmen kann. Sie kann das Thema aber zur erneuten Beratung zurück in den Ausschuss verweisen. Alternativ wäre es möglich, dass eine Fraktion den Antrag erneut in den Ausschuss einbringt.
Der SPD ging es nun darum, den Ausschuss mit einer Mehrheit aus der Ratsversammlung heraus mit der erneuten Beratung zu beauftragen. Der CDU kam es darauf an, genau das zu verhindern. Sie schlug vor, dass die SPD den Antrag zurückzieht und einen neuen Antrag in den Ausschuss einbringt. Daraufhin wurde nicht in der Sache, aber über das Verfahren beraten. In der Abstimmung gab es dann mit 11 Ja bei fünf Nein-Stimmen eine klare Mehrheit in der Ratsversammlung, das Thema erneut im Ausschuss zu beraten.
Zu dem Thema gab es in unserer Fraktion (FWG) unterschiedliche Auffassungen. Da wir weder Fraktionszwang noch Fraktionsdisziplin kennen (was nicht heißt, dass wir in den Fraktionssitzungen nicht konzentriert, ernsthaft und diszipliniert arbeiten) und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, stimmten Ratsherr Kruppa und ich für den Antrag, Ratsherr Gampert stimmte dagegen.

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung wurde in Rekordzeit abgearbeitet, da für alle Punkte eine Abstimmung ohne Aussprache verabredet war.
Im Anschluss gab es dann sehr leckere Häppchen und auch das ein oder andere Getränk. Ich habe die Gelegenheit genutzt, um mich mit einem der Anwesenden Soldaten zu unterhalten. Wie sich im Laufe des Gespräches herausstelle, hatten wir als Ubootgahrer vor vielen Jahren schon einmal einen flüchtigen dienstlichen Kontakt.

Notizen aus dem Hauptausschuss 2.0

Vorgestern habe ich bereits in den „Notizen aus dem Hauptausschuss“ über einige Tagesordnungspunkte berichtet und angekündigt, in einem späteren Beitrag etwas zu den übrigen Notizen zu schreiben.
Es geht um einen Zuschuss für die Feuerwehr, um den Jahresabschluss 2021 und die Patenschaft mit dem Max Planck Institut. 

Feuerwehr
Dann stand noch ein sehr schwieriges Thema auf der Tagesordnung. Der Zuschuss der Stadt für die 150 Jahr-Feier unserer Feuerwehr. 
Es ging dabei um drei Posten:
Erstens: einen Zuschuss von 2000,- € für die Festveranstaltung
Zweitens: einen Zuschuss von etwas über 11.000,- € für eine Feuerwehrchronik
Drittens: die Übernahme der Kosten für die Übernachtung der Gäste mit knapp 2.000,- €

Wir haben eine hoch motivierte und sehr gute freiwillige Feuerwehr. Uns allen liegt das Ehrenamt am Herzen. Daher fördern wir die Jugendarbeit in den Vereinen und kulturelle Veranstaltungen ebenso wie die DLRG im Rahmen unserer Möglichkeiten. Es ist auch völlig unstrittig, dass die Feuerwehr gut ausgerüstet werden muss, damit sie sicher in den Einsatz gehen kann und vor allem auch sicher aus dem Einsatz wieder zurück kommt. Das habe ich auch ausdrücklich in meinem Redebeitrag betont. So habe ich vor einigen Jahren dafür geworben, ein neues Fahrzeug für die Feuerwehr anzuschaffen und keinen guten Gebrauchten. Selbstverständlich habe ich auch für den Ausbau des Parkplatzes gestimmt, da hier eine erhebliche Unfallgefahr bestand. Letztendlich wurde der Ausbau jetzt beschlossen. Die Entscheidung hat auf sich warten lassen, aber immerhin, jetzt geht es weiter.

In Anbetracht der finanziellen Lage, in der sich die Stadt befindet, habe ich aber bei jeder Entscheidung auch das Geld im Blick. Damit bin ich im Hauptausschuss nicht alleine.
Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde. Die Einnahmen decken die Ausgaben nicht. Der Fehlbedarf wird teilweise vom Land übernommen. Wenn wir Geld für „freiwillige“ Ausgaben ausgeben, dann wird uns das von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen. Faktisch fehlt uns dann das doppelte der Summe im Haushalt, die Summe, die wir ausgeben und noch einmal die selbe Summe, die wir nicht vom Land bekommen.

Für die Mitglieder des Hauptausschusses war es unstrittig, dass die beantragten 2000,- € für die Festveranstaltung bewilligt werden.

Kontrovers wurde aber diskutiert, dass der Zuschuss in Höhe von 11.660,- Euro für die Erstellung der Chronik in vollem Umfang ausgezahlt werden soll. Dabei erläuterte Ratsfrau Bettina Hansen, dass vorgesehen ist, den ca. 100 Aktiven die Chronik zu überreichen und die verbleibenden ca. 400 Exemplare an die Nicht-Aktiven zu verkaufen. Ich habe dann angeregt, zumindest die Einnahmen aus dem Verkauf mit dem Zuschuss zu verrechnen. So ähnlich verfahren wir auch mit Zuschüssen für kulturelle Veranstaltungen. Nachdem eine Schussabrechnung vorgelegt wird, wird das Defizit ausgeglichen. Der Ausschuss hat dann in diesem Sinne entschieden.

Auf die Übernahme der Übernachtungskosten für die Gäste wurde kontrovers diskutiert. In meiner beruflichen Vergangenheit habe ich an verschiedenen Jubiläen teilgenommen, darunter an 100-jährigen Jubiläen von Ubootflottillen befreundeter Marinen. Ich kann mich aber an keinen Fall erinnern, bei dem die Gastgeber die Kosten für die Übernachtung übernommen hätten.
Da es sich hier um zwei Übernachtungen handelt, wurde diskutiert, ob die Stadt keine, eine oder beide Übernachtungen übernimmt. Zuerst wurde über beide Nächte abgestimmt, wofür sich auch eine Mehrheit gefunden hat. Ich hätte für die Kostenübernahme für eine Nacht gestimmt.

Es fiel mir schwer, hier für die Kürzungen der Anträge der Feuerwehr zu stimmen.
Zum einen kann es als Missachtung des Ehrenamtes ausgelegt werden, zum anderen gewinnt man damit auch sonst keinen Beliebtheitspreis. Allerdings muss man bei freiwilligen Ausgaben auch immer im Auge behalten, bei leeren Kassen verantwortungsvoll zu haushalten. Letztendlich ist auch zu beachten, dass die Ehrenamtlichen möglichst gleich behandelt werden.   

Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss 2021 wurde von den Ratsherren Koll (CDU) und Landeschof (SPD) sowie der Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) geprüft. Der Fehlbedarf betrug 614.360,69 €. Ursprünglich war im Nachtragshaushalt ein Jahresfehlbedarf von 1.317.800,00 € eingeplant.
Die Abschlussverbesserung auf einen Fehlbedarf von nur noch 703.439,31 € ist dennoch kein Grund zum Jubeln.
Darüber hinaus musste der Ausschuss noch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 3.967,88 € zur Kenntnis nehmen. 

Patenschaft mit dem Max Planck Institut
Die CDU hat einen Antrag gestellt, eine Patenschaft mit dem Max Planck Institut für Evolutionsbiologie in Plön einzugehen. Damit lief sie eine offene Tür ein.
Vorbild soll die Patenschaft zwischen Marineunteroffizierschule und der Stadt sein.
Ich kann den Antrag wirklich folgen. Das Max-Planck Institut hat sich mit dem Aufbau einer weiteren Abteilung eindeutig gegen Kiel und für Plön entschieden. Damit fiel eine wichtige Entscheidung für Plön als Wissenschaftsstandort. Das hiesige Max Planck Institut ist nicht nur deutschlandweit, sondern weltweit für seine Spitzenforschung bekannt. Leider wird es von den meisten Mitbürger*innen so gut wie gar nicht wahrgenommen. Auch die Wintervorträge des Instituts sind nicht immer so gut besucht, wie ich es mir wünschen würde. Besonders gut in Erinnerung habe ich den Vortrag über den Orientierungssinn von Zugvögeln, den Frau Prof Dr. Liedvogel vor einigen Jahren gehalten hat. Sie ist seit 2020 Professorin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und als erste Frau in dieser Funktion auch Direktorin des Instituts für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“.
Da unsere Bürgermeisterin betonte, dass auch das Max Planck Institut großes Interesse an dieser Patenschaft hat, war die Zustimmung ein „Selbstgänger“. 

Naturpark, lag es wirklich am Geld?

Die Kieler Nachrichten vom 17. November titeln auf Seite 26: Natur-Entdeckerort scheitert am Geld.
Das würde ich ganz anders sehen. Die Naturentdeckerorte in Seedorf, Malente und Tramm sind an der Geschäftsführung des Naturparkvereines gescheitert.

Bereits im Jahr 2018 sind 500.000,- € für den Umzug der Naturparkaussstellung von Plön nach Eutin durch das Land bereitgestellt worden. Ursächlich war ein Streit zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereines und der Marius-Böger-Stiftung. Seinerzeit ging es um 10.000,- € für die Sanierung des Dachstuhles im Uhrenhaus, der vom Holzwurm befallen war. Das Uhrenhaus gehört der Stiftung, der Naturparkverein konnte die Räume kostenlos für seine Ausstellung nutzen. Der Holzwurm wurde mutmaßlich durch ein Stück Holz eingeschleppt, das der Naturparkverein im Zusammenhang mit seiner Ausstellung verbaut hat.

Der Naturparkverein hielt, obwohl der Kreis Plön im weiteren Verlauf angeboten hatte, die Kosten zu übernehmen, an den Umzugsplänen fest. Die neue Ausstellung sollte in der Opernscheune in Eutin entstehen. Für das Konzept wurden 90.000,- € ausgegeben. Das Konzept war gar nicht schlecht und optimal auf die Räumlichkeiten der Opernscheune zugeschnitten. Das Blöde war, dass die Geschäftsführung des Naturparkvereins gar keinen Mietvertrag mit der Eigentümerin der Opernscheune abgeschlossen hatte. In wie weit das Vorgehen professionell ist, mag jeder für sich beurteilen.

Anschließend wurde ein anderer Standort in Eutin gesucht, aber auch hier kam kein Mietvertrag zustande.

In diesem Jahr wurde dann ein neuer Plan erdacht, um das „Geld zu retten“. Zum einen gab es keinen Standort, an dem die noch in Aussicht stehenden 410.000,-  € investiert werden konnten. Zum anderen bestand – und besteht – die Gefahr, dass die 90.000,- €, die für die Erstellung des Konzeptes bereits ausgegeben wurden, vom Land zu rückgefordert werden. Schließlich ließ sich das Konzept ja nicht in ein Projekt umsetzen.
Auch gestern, ich hatte in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus nachgefragt, gab es nur eine mündliche Aussage as dem Ministerium, dass das bereits verbrauchte Geld nicht zurück gezahlt werden muss. Schriftlich liegt zumindest bei der Stadt wohl noch nichts vor.

Um der real existierenden Gefahr der Rückforderung zu begegnen hat man/frau anscheinend beabsichtigt, die verbleibenden 410.000,- € zu verplanen. Jeden Kreis, der im Naturpark liegt, sollte mit einem Naturentdeckerort berücksichtigt werden. Leider erfolgte das wohl in einem völlig intransparenten und nicht nachvollziehbaren Entscheidungsverfahren. Sofern ich richtig informiert bin, hat man/frau darauf verzichtet, Entscheidungskriterien zu erarbeiten und eine entsprechende Gewichtung der Kriterien vorzunehmen. Auch die übrigen Gemeinden im Kreis Plön wurden an der Suche nach dem besten Standort nicht beteiligt. Zumindest hat man die Stadt Plön nicht beteiligt. Das war eine meiner Meinung nach willkürliche Entscheidung. Vielleicht lag es nur daran, dass es schnell gehen mußte und man sich keine Zeit für die gebotene Sorgfalt nehmen konnte. Vielleicht lag es auch daran, das es in der Vergangenheit aus der Stadt Plön kritisch-konstruktive Äußerungen zur Arbeit des Naturparkvereins gab?
Auf jeden Fall hat man sich innerhalb der Frist, möglicherweise etwas überhastet, auf drei Naturentdeckerorte festgelegt und die entsprechenden Förderanträge beim Land eingereicht.

Ob die Förderanträge dort nicht rechtzeitig eingegangen sind oder ob sie aus anderen Gründen nicht bearbeitet wurden, dazu will ich mich nicht äußern.

Der Artikel endet mit der Information, dass die Geschäftsführerin zum 31. März 2024 gekündigt hat, weil sie es etwas ruhiger angehen lassen will. Da ich in der Vergangenheit ohnehin schon öfter personelle Konsequenzen bezüglich der Geschäftsführung gefordert habe, freue ich mich, dass Frau Daubitz diese Entscheidung getroffen hat und wünsche ihr viel Glück und Erfolg auf dem weiteren Berufsweg.

Nun, das Kind Natur-Entdeckerort ist in den Brunnen gefallen. Einige der bisherigen Entscheidungsträgerinnen sind bereits gegangen oder werden das in Kürze tun. Das ist eine Chance, neuen Schwung in die Arbeit des Naturparks zu bringen und die Querelen der Vergangenheit hinter sich zu lassen. Daher gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass wir in Plön fraktionsübergreifend und gemeinsam mit unserer Kreisverwaltung einen geeigneten Standort finden, an dem ein Naturerlebnis- und Umweltbildungsort für Plöner*innen und auch für unsere Gäste aus nah und fern entstehen kann.