Ratsversammlung in der MUS

Gestern, am 13. Dezember, fand die letzte Ratsversammlung im Jahr 2023 in der Messe in der MUS statt. 

Mit 25 Tagesordnungspunkten hatten wir eine herausfordernde Sitzung zu bewältigen. Ziel war, die Sitzungsdauer so kurz wie möglich zu halten. Üblicherweise werden im Anschluss an die letzte Sitzung der Ratsversammlung noch ein paar Häppchen gereicht und etwas getrunken, um mit den anwesenden Bürger*innen ins Gespräch zu kommen und das politische Jahr damit ausklingen zu lassen. In diesem Jahr kamen die Gastgeber der Marineunteroffizierschule noch hinzu.

Ich habe im Ältestenrat zugestimmt, so zu verfahren. Es gab keine richtige Alternative dazu. Daher wurde für die meisten Tagesordnungspunkte vereinbart, ohne vorherige Aussprache zu beschließen. Allerdings fand ich das relativ unglücklich, denn es standen mehrere Punkte auf der Tagesordnung, die im Vorfeld vorher nicht in den Ausschüssen beraten wurden. Dabei ging es überwiegend um Gebührenfragen.

Da es 23 öffentliche und drei nicht-öffentliche Tagesordnungspunkte gab, will ich nur auf einige eingehen.

TOP 12 / Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön Anstalt öffentlichen Rechts (SWP AöR)  und der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH (SWP GmbH).
Die SWP AöR sind für die Abwasserbeseitigung und den Bauhof, damit verbunden auch für die Straßenreinigung zuständig. Zudem gehört das Glasfasernetz zu ihrem Aufgabenfeld.
Die Stadt Plön ist an der SWP GmbH zu 70% beteiligt, die anderen 30% werden von den Stadtwerken Eutin gehalten. Zu ihrem Geschäftsfeld gehören die Vermarktung von Strom und Gas sowie die Vermarktung des Glasfaserangebotes.
Die SWP AöR sind ein Tochterunternehmen der Stadt. Die Ratsversammlung entsendet Mitglieder in den Verwaltungsrat der Stadtwerke AöR. Dort werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefaßt. Seit einiger Zeit steht fest, dass die städtischen Gremien gegenüber den Mitgliedern, die von der Stadt in den Verwaltungsrat entsandt wurden, weisungsbefugt sind.
Vor dem Hintergrund fand ich den Vorlauf des Beschlusses „unglücklich“. Daher hatte ich in der Ältestenratssitzung angekündigt, dass ich zu dem TOP Aussprachebedarf sehe.
Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke wurde uns erstmals in der Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2023 vorgestellt. Es gab keine vorherige Information, so dass man sich nicht auf den Tagesordnungspunkt vorbereiten konnte. In der laufenden Sitzung ist eine gründliche Analyse nicht möglich. Somit war es nur theoretisch möglich, den Mitgliedern des Verwaltungsrates eine Weisung für die Sitzung des Verwaltungsrates am 07. Dezember 2023 (also nur 10 Tage später)
mit auf den Weg zu geben. Dort wurde der Wirtschaftsplan dann auch beschlossen.
Ich habe dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsrat zugestimmt, da ich keine Fehler oder echten Gefahren erkannt habe. Dennoch kann das nicht der richtige Weg sein. Deshalb habe ich die Erwartung geäußert, dass wir im nächsten Jahr sowohl den Wirtschaftsplan wie auch die Stellungnahme des Beteiligungsmanagements der Verwaltung rechtzeitig vor der Sitzung des Hauptausschusses bekommen, damit im Vorfeld in den Fraktionen darüber gesprochen werden kann.
Das ist eigentlich die Voraussetzung, im Hauptausschuss sinnvoll über den Wirtschaftsplan zu beraten und ggf. Weisungen zu erarbeiten.
Erst danach ist es angebracht, im Verwaltungsrat zu entscheiden.
Eigentlich sah der Beschlussvorschlag vor, dass wir über die Kenntnisnahme entscheiden. Ich hatte in meinem Wortbeitrag angekündigt, dass die FWG-Fraktion sich enthalten wird, wohl wissend, das das bei einer Kenntnisnahme nur symbolischen Charakter hat. Allerdings wollten wir damit deutlich machen, dass das Verfahren – so wie es in diesem Jahr durchgeführt wurde – nicht mitgetragen wird.
Irgendwie kam es dann aber doch nicht zur Abstimmung. Wichtig ist mir, dass unsere Forderung im Protokoll auftaucht, so dass wir uns im Hebest 2024 darauf beziehen können und niemand behaupten kann, man hätte davon nichts gewußt.

TOP 13 / Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden steigen. Das die Abwasserentsorgung zur Daseinsvorsorge gehört und die Stadtwerke quasi ein Monopol haben, unterliegen sie besonderen Bedingungen und werden kontrolliert. Gebühren müssen kostendeckend sein, es dürfen aber keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Werden dennoch Überschüsse erzielt, sind sie in der kommenden Abrechnungsperiode bei der Gebührenrechnung zu verrechnen. Sie werden quasi an den Kunden zurückgeben.
In der vorletzten Abrechnungsperiode wurden Überschüsse erzielt. Diese Überschüsse wurden in der letzten Abrechnungsperiode verrechnet. Die Gebühren sind gesunken. Jetzt sind die Überschüsse aufgebraucht. Die Gebühren werden für die erwartenden Kosten kalkuliert. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden allgemeinen Kostensteigerungenwerden die Grundgebühren je nach Zählergröße um 25% angehoben, die Zusatzgebühr steigt um 9,17% von 3,38 € auf 3,69 € und die Gebühr für Regenwasser wird um 22,37% von 0,76 € auf 0,93 € pro Berechnungseinheit angehoben.

TOP 14 / Wassergebühren
Die Gebühren für die Wasserversorgung steigen ebenfalls. Die Grundgebühr wird um 2,82% angehoben, der Kubikmeterpreis steigt um 1,68% von 1,79 € auf 1,82 €

TOP 18 / Straßenreinigung
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach den Frontmetern zur Straße. Sie steigt ab 2024 von 3,86 € pro Meter im Jahr auf 4,27 € .

TOP 19 / Tourismusabgabe
Viele Unternehmen in Plön müssen eine Tourismusabgabe zahlen. Die einen profitieren mehr, die anderen weniger von unseren Gästen. Bisher gilt der Realgrößenbezug als Grundlage für die Berechnung. Die Kommunalaufsicht hatte angeregt, zukünftig die Umsatzhöhe als Bemessungsgrundlage zu nutzen, weil diese Berechnung ein höheres Maß an Rechtssicherheit und Abgabengerechtigkeit gewährleistet. Bei der Umsetzung der Änderung hat sich aber gezeigt, dass damit ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden ist. Gleichzeitig haben sich einzelne Berufsgruppen – ins besondere die Ärzteschaft – gegen die Umstellung gewehrt. Unter Berücksichtigung der neuen Information zum Aufwand für die Umstellung in Verbindung mit den Vorbehalten aus der Bürgerschaft wurde auf die Umstellung verzichtet, solange die Berechnung auf Basis der Realgrößen rechtlich noch zulässig ist.

Die Beschlüsse wurden bis dahin meist einstimmig – teilweise bei einer oder zwei Enthaltungen – oder mit einer Gegenstimme beschlossen. (Anm.: bei z.B. 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gilt eine Entscheidung als einstimmig.)

Anders war es bei TOP 21 / Umsetzung Fahrradstraße Eutiner Straße.
Vorhergegangen war eine Abstimmung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Dort gab es fünf Stimmen für und fünf Stimmen gegen die Umsetzung der Fahrradstraße. Da in der Sitzung ein Mitglied fehlte und es Vertretungen gab, konnte davon ausgegangen werden, dass das Abstimmungsergebnis nicht repräsentativ für das allgemeine Meinung in der Ratsversammlung ist.
Um hier eine erneute Abstimmug herbeizuführen, die die Mehrheitsmeinung widerspiegelt, hatte die SPD gleich im Anschluss an die Entscheidung beantragt, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. In Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wurde aber festgestellt, dass die Ratsversammlung aufgrund der Festsetzung der Verfahrensregeln in der Zuständigkeitsordnung und in der Hauptsatzung die Entscheidung des Ausschusses nicht überstimmen kann. Sie kann das Thema aber zur erneuten Beratung zurück in den Ausschuss verweisen. Alternativ wäre es möglich, dass eine Fraktion den Antrag erneut in den Ausschuss einbringt.
Der SPD ging es nun darum, den Ausschuss mit einer Mehrheit aus der Ratsversammlung heraus mit der erneuten Beratung zu beauftragen. Der CDU kam es darauf an, genau das zu verhindern. Sie schlug vor, dass die SPD den Antrag zurückzieht und einen neuen Antrag in den Ausschuss einbringt. Daraufhin wurde nicht in der Sache, aber über das Verfahren beraten. In der Abstimmung gab es dann mit 11 Ja bei fünf Nein-Stimmen eine klare Mehrheit in der Ratsversammlung, das Thema erneut im Ausschuss zu beraten.
Zu dem Thema gab es in unserer Fraktion (FWG) unterschiedliche Auffassungen. Da wir weder Fraktionszwang noch Fraktionsdisziplin kennen (was nicht heißt, dass wir in den Fraktionssitzungen nicht konzentriert, ernsthaft und diszipliniert arbeiten) und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, stimmten Ratsherr Kruppa und ich für den Antrag, Ratsherr Gampert stimmte dagegen.

Der nichtöffentliche Teil der Sitzung wurde in Rekordzeit abgearbeitet, da für alle Punkte eine Abstimmung ohne Aussprache verabredet war.
Im Anschluss gab es dann sehr leckere Häppchen und auch das ein oder andere Getränk. Ich habe die Gelegenheit genutzt, um mich mit einem der Anwesenden Soldaten zu unterhalten. Wie sich im Laufe des Gespräches herausstelle, hatten wir als Ubootgahrer vor vielen Jahren schon einmal einen flüchtigen dienstlichen Kontakt.

Konstituierende Ratsversammlung und die Zeichen der Zeit

Gestern fand die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung statt. Ablauf und Hintergründe  hat der Kollege Jagusch (CDU) in seinem Blog einen sehr gut lesbaren Beitrag dargestellt.

https://ploenblog.de/2023/06/die-ploener-ratsversammlung-hat-sich-konstituiert-thure-koll-einstimmig-zum-neuen-buergervorsteher-gewaehlt/

Seine Bewertung teile ich allerdings nur zum Teil.
Sowohl CDU wie auch SPD haben in der Kommunalwahl Stimmanteile verloren (minus 2,8 bzw. minus 5,1 %), genau wie DIE LINKE (minus 1,7 %). Die FDP blieb nahezu unverändert, zugewonnen haben Bündnis 90/Die Grünen (plus 1,9 %) und vor allem die FWG-Plön (plus 6,7%).
Da keine Überhangmandate ausgeglichen werden mussten, schrumpfte die Anzahl der Mitglieder der Ratsversammlung von 25 auf 19. Das ist die vorgesehene Größe.

Aus dem Wahlergebnis ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU 5 / Die Grünen 4 / SPD 4 /FWG-Plön 3 / FDP 2 / DIE LINKE 1
Aus der Anzahl der Mandate ergibt sich die folgende Verteilung der 11 Sitze in den drei Ausschüssen:
CDU 3 / Die Grünen „2 oder 3“ / SPD „2 oder 3“ / FWG 2 / FDP 1
DIE LINKE bleibt unberücksichtigt, weil sie mit nur einem Sitz in der Ratsversammlung keinen Fraktionsstatus erreicht hat.

Im Rahmen der Berechnungen stellte sich heraus, dass Bündnis 90/Die Grünen und SPD für die Besetzung der Ausschüsse die gleichen Bewertungsziffern erreicht haben. Sie hätten über die Vergabe des dritten Sitzes im Ausschusses einigen müssen. Wenn keine Einigung zustande gekommen wäre, hätte das Los entschieden müssen. 

Es hätte im Vorfeld der konstituierenden Sitzung jeder Fraktion frei gestanden, mit einer anderen Fraktion eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen. Die SPD und DIE LINKE haben sich entschieden, diesen Schritt zu gehen. Das hat für beide Parteien deutliche Vorteile.
Die Linke bekommt einen von neun Ausschusssitzen und erlangt so im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung einen Sitz mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Zudem kann die SPD nun fünf Mandate in die Waagschale werfen, genau wie die CDU.
Damit haben beide Fraktionen das Zugriffsrecht auf die Positionen des Bürgervorstehers und des Ersten Stadtrates.

Das hatte für zwei Parteien gravierende Folgen.

1. Bündnis 90/Die Grünen bekommen durch die Berechnung nur zwei Sitze in den Ausschüssen, die SPD/LINKE kann durchgehend drei besetzen.

2. Die CDU muss sich mit der SPD über die Besetzung der beiden Spitzenpositionen einigen.
Die Spitzenpositionen sind die des Bürgervorstehers und die des ersten Stadtrates.

Der Bürgervorsteher ist der Repräsentant der Ratsversammlung, der hat zwei Stellvertreter*innen. Er oder sie leitet die Ratsversammlung und wird in der Öffentlichkeit – auch als Vertreter seiner/ihrer Partei – wahrgenommen.

Der erste Stadtrat ist Vertreter der Bürgermeisterin. Er hat einen Stellvertreter. Seine Aufgabe ist weniger repräsentativ, aber durchaus sehr einflußreich. Er tritt selten in den Vordergrund.

Herr Jagusch verwendet in seinem für die Bildung der Fraktionsgemeinschaft zwischen SPD und DIE LINKE den Begriff „Handel“ und setzt ihn in Anführungsstriche. Das kann man machen, aber es vermittelt den Eindruck, dass diese Vereinbarung nicht ganz sauber ist. Dabei steht es jeder Fraktion frei, mit anderen Fraktionen Gemeinschaften zu bilden und Absprachen zu treffen. Das ist nichts anrüchiges.

Aus meiner Sicht sind zuerst einmal Bündnis 90/Die Grünen die Hauptleidtragenden. Als zweitstärkste Partei sitzen sie jetzt nur mit zwei Personen in den Ausschüssen. Da ihnen nichts anderes übrig bliebt, haben sie das in der Ratsversammlung klaglos hingenommen.

Anders die CDU. Mit fünf Mandaten ebenso stark wie die Fraktiosngemeinschaft SPD/DIE LINKE hätten beide Parteien sich im Vorfeld über die Verteilung der beiden Spitzenposten verständigen können. Die SPD hat ausdrücklich auf ihr Vorschlagsrecht für den Bürgervorsteher verzichtet und erklärt, Thure Koll (CDU) zu unterstützen. Im Gegenzug stand die Erwartungshaltung im Raum, dass die CDU damit auf das Erstzugriffsrecht für den Posten des Ersten Stadtrates verzichtet und es der SPD überläßt. Es zeichnete sich bereits seit über einer Woche ab, dass die CDU sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlassen will. Gleichzeitig wurde der CDU signalisiert, dass es in dem Fall einer Kampfabstimmung keine Mehrheit für Ihren Kandidaten geben wird.

Der neue Bürgervorsteher Thure Koll ließ dann in alphabetischer Reihenfolge abstimmen, also erst Herr Landschof (SPD). Für den Fall, dass Herr Landschof nicht die erforderliche Anzahl von Ja-Stimmen erreicht hätte, wäre über Herrn Seeligmann (CDU) abgestimmt worden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Meltzer beantragte dann geheime Abstimmung.
Herr Landschof (SPD) wurde mit 11 Ja-Stimmen bei 7 Gegenstimmen gewählt.
Damit wurde Herrn Seeligmann (CDU) eine direkte Abstimmungsniederlage erspart.

Da der Vorschlag der SPD erfolgreich war, hatte die CDU automatisch das Vorschlagsrecht für den zweiten Stadtrat. Diesmal beantragte der Vorsitzende der SPD Fraktion geheime Wahl. Herr Seeligmann wurde dann mit 7 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen gewählt.

Das ist ein sehr knappes und enttäuschendes Wahlergebnis, was Herr Jagusch in seinem Blog mit dem Begriff „Retourkutsche“ kommentiert.

Auch diese Bewertung teile ich nicht. Es ist nach meiner Meinung ein sehr klares Zeichen, dass 28,3 % nicht zum Durchregieren reichen. Es wird schwer bis unmöglich, sich gegen die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung durchzusetzen. Gleichzeitig zeigt die einstimmige Wahl des Bürgervorstehers Thure Koll, dass alle Fraktionen an einer kooperativen Zusammenarbeit und einvernehmlichen Lösungen interessiert sind. Der Rahmen ist damit abgesteckt.

In dem Sinne werden wir uns nach meiner Einschätzung dann auch zu einer fairen, sachorientierten Arbeit zusammenraufen, auch wenn dazu vermutlich der ein oder andere Kompromiss erforderlich ist.


Meine Haushaltsrede zum Haushalt

Gestern hat die Ratsversammlung über den Haushalt beschlossen. In der Einführung durch Herrn Ratsherrn Roth (SPD), der den erkrankten Vorsitzenden des Hauptausschusses vertreten hat, erwähnte er die Kennzahlen des vorliegenden Haushaltsentwurfes.
Anschließend ergriff Frau Bürgermeisterin Radünzel das Wort. Sie nahm zu dem Haushaltsentwurf Stellung und verwies auf die schlechten Zahlen. Dabei führte sie aus, dass neben Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit in ihrem Blickfeld stehen.
Als Vorsitzender der Größten Fraktion ergriff dann Herr Jagusch das Wort. Er betonte, dass der Wahlkampf sich nicht auf die Haushaltsdebatte ausgewirkt hat und alle Fraktionen sich mit der Vergabe von Wahlgeschenken zurückgehalten haben. Danach begründete er sehr bemüht, warum die CDU-Fraktion sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer B ausgesprochen hat, obwohl dies von der Verwaltung empfohlen wurde. Frau Meyer als Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) nahm das zum Anlass, Ihren Redebeitrag mit den Worten zu beenden, dass die Parteien den Haushalt und die Kommunalwahl auseinander gehalten hätten, bis zu Ihrem Redebeitrag, Herr Jagusch.
Zwischen Herrn Jagusch und Frau Meyer hielt Frau Hansen (SPD) ihre Haushaltsrede. Sie appellierte , trotz aller erforderlichen Sparmaßnahmen doch nicht auf die kleinen freiwilligen Leistungen zu verzichten, die Plön so lebenswert machen.
Anschließend hielt ich als stellvertretender Fraktionsvorsitzender die Haushaltsrede der FWG-Plön, die ich im Anschluß an diese Einführung noch einmal veröffentliche.
Herr Messer (FDP) trat nach mir ans Rednerpult. Seine Rede war rhetorisch brilliant, inhaltlich konnte ich ihm aber nicht folgen. Von einer Erhöhung der Gewerbesteuer war nie die Rede und warum eine Erhöhung der Grundsteuer B die Gesellschaft spalten würde, kann ich bis jetzt nicht nachvollziehen.
Herr Schröder (Die Linke) äußerte sich nur sehr kurz, forderte Unterstützung vom Land und bedankte sich bei der Bürgervorsteherin Frau von Waldersee für Ihre Arbeit in den letzten 5 Jahre, da diese Sitzung die letzte reguläre Sitzung wäre, die sie leitet.
Außer der Reihe trat dann noch Herr Koll (CDU) ans Rednerpult. Er mahnte an, dass es in Plön endlich voran gehen müsse bei der Schaffung von Wohnraum und erwähnte in dem Zusammenhang den Verzug bei der Umsetzung des Bauvorhabens in der Krabbe 2/3. Außerdem regte er an, auch Gewerbeansiedlungen zu fördern, um die Einnahmen aus Gewerbesteuern zu erhöhen und sprach in dem Zusammenhang von dem Firschereigelänbde in der Eutiner Straße.
Der Haushalt wurde dann mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen.


Nachfolgend meine Haushaltsrede:

Meine Damen und Herren, 

Machen wir einmal den gedanklichen Dreisprung:
– Darstellen
– Bewerten
– Folgern

Darstellung

Kurz die Rahmendaten des Haushaltsentwurfs der Stadt Plön für das Jahr 2023, wie sie uns zu Beginn der Haushaltsberatungen vorgelegt wurden:
Gesamterträge: ca. 25,1 Mio
Gesamtaufwendungen: ca. 29,0 Mio
Daraus ergab sich zu Beginn des Haushaltsverfahrens ein Fehlbedarf in Höhe von 3.945.200 €

Für die Folgejahre wird derzeit mit folgenden Werten für den Fehlbedarf gerechnet:
2024: 2.814.000,- Mio
2025: 1.984.400,- Mio
2026: 1.868.300,- Mio

Ende 2022 hat die Nettoverschuldung von 9,3 Mio €  betragen.
Ende 2024 wird sie voraussichtlich auf 15,4 Mio € gestiegen sein.

Die Zinsaufwendungen steigen 2023 um 110.000,- € und dürften im Jahre 2024 um weitere 305.000,- € steigen. Bei einer Verschuldung von 15,4 Mio und bei 3 % Zinsen wären das dann Zinsaufwendungen von 462.000,- €.
Zitat aus der Verwaltungsvorlage:
„Tendenz weiter steigend“.

Die Maßnahmen, die in zwei Sitzungen der Haushaltskonsolidierungsgruppe im März und April beraten wurden, sind jetzt in den vorliegenden Haushalt eingeflossen.

Die FWG-Plön hat am 20. April – nebenbei als einzige Fraktion – ein Papier an die anderen Fraktionen und die Verwaltung verschickt. In 45 Punkten wurden Ausgaben hinterfragt und Vorschläge gemacht, einzelne Haushaltspositionen auf das Jahr 2024 zu verschieben, einzelne Haushaltsansätze zu kürzen oder einzelne Haushaltsansätze zu streichen.
So wurden auf unseren Vorschlag hin noch einmal alle relevanten Empfehlungen aus dem Haushaltskonsolidierungserlass des Landes auf ihre Anwendung geprüft. In Folge ergaben sich z.B. die Anpassungen von Mieten und Pachten, die zu Mehreinnahmen führte.

In den Sitzungen, in denen der Haushalt der Ausschüsse beraten wurde, ist man zumindest zum Teil den Vorschlägen aus dem 45-Punkte Papier der FWG gefolgt. Leider war aber auch teilweise eine Blockadehaltung erkennbar. So hatten wir vorgeschlagen, den Ansatz für Werbemaßnahmen der Tourist Info zu kürzen.
Für 2022 waren 19.000,- Euro angesetzt.
Für 2023 kamen 15.000,- Euro obendrauf.
Insgesamt also 34.000,- Euro
Wir wollten den neuen Ansatz um 5000,- Euro auf 29.000,- Euro kürzen.
Leider gab es selbst dafür keine Mehrheit, obwohl die Verwaltung dazu geäußert hatte, dass man das machen könnte.

Immerhin ist es am Montag im Hauptausschuss auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gelungen, einen Beschluss zu fassen, die Zweitwohnungssteuer von 3,4 % auf 4,5 % anzuheben. Den Streichungen auf der einen Seite stehen nun immerhin Einnahmeverbesserungen in Höhe von fast 60.000,- Euro auf der andern Seite gegenüber.

Durch alles diese Maßnahmen konnte der Fehlbedarf aktuell auf ca. 3.6 Mio gesenkt werden, so wie jetzt vorgelegt.

Allerdings mochte der Hauptausschuss nicht der mit Nachdruck von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 10 % nicht folgen. Hierdurch wären Einnahmen in Höhe von 170.000,- Euro zusammengekommen.

Bewertung:

Während wir uns in den vergangenen Jahren mit der Finanzierung der Stadt immer noch irgendwie durchlaviert haben, sind heute an einem Punkt angekommen, an dem erkennbar ist, dass die Haushaltssituation sich deutlich, ja dramatisch verschlechtert hat.

Mehrausgaben für Energie, Kostensteigerungen durch die Tarifabschlüsse, steigende Ausgaben für KiTa’s, Steigerungen bei der Schulverbandsumlage, steigende Zinslasten, alles im unteren oder mittleren sechsstelligen Bereich zwingen zum Handeln. Der Fehlbedarf hat sich bedrohlich um fast das vierfache des bisherigen Durchschnitts der letzen Jahre erhöht und wird in den Folgejahren voraussichtlich nur doppelt so hoch sein wie bisher.
Das ist keine tröstliche Perspektive. 

Auch das Land wird wissen, dass die Stadt aus dieser Situation nicht von alleine heraus kommt. Allerdings kann das Land schon erwarten, dass die Stadt alles erdenkliche tut, um zur Lösung der Situation beizutragen. 

Wenn wir nichts tun, dann werden vielleicht andere die Aufgabe der Haushaltskonsolidierung für uns in die Hand nehmen.
Das kann keiner von uns wollen.

Folgerung:

In den vor uns liegenden Jahren werden wir viele Ausgaben auf den Prüfstand stellen müssen.
Wir werden uns auch fragen müssen, ob alle Aufgaben, die die Stadt jetzt wahrnimmt, wahrgenommen werden müssen.
Gleichzeitig werden wir darauf achten müssen, nichts kaputtzusparen.
Ja, und wenn alles nichts hilft, werden uns auch über eine Verbesserung der Einnahmesituation unterhalten müssen. Das muss so deutlich und ehrlich gesagt werden, auch vor der Kommunalwahl.

Das ist eine schwierige und vor allem auch unangenehme Aufgabe, der sich die FWG-Plön stellen möchte.

Mein persönliches Fazit:

Die Zeit der Haushaltspolitik nach dem Känguru-Prinzip:
“Leerer Beutel – Große Sprünge”
ist vorbei. 

Vom Plön-Turbo zurück auf Schneckentempo

Noch Anfang Februar versuchten CDU und SPD, allen voran Bernd Möller (SPD und ehemals Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt), einen Antrag durchzupeitschen (Anmerkung 1), um die Entlassung von geschützten Biotopen aus dem Naturschutz bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises zu erreichen. Es geht darum, ob zwei oder sechs Stadtvillen im Baugebiet Düvelsbrook am Trammer See gebaut werden können. Ich habe dazu bereits am 14. Februar einen Beitrag veröffentlicht, der Herrn Möller auf die Palme getrieben hat. In dem Zusammenhang nannte er meinen Blog eine „Sozialkloake“, behauptete, dass die Jugend so sprechen würde, und zog sich einen Ordnungsruf zu. Hier noch mal der Link zum Stein des Anstoßes:
http://www.ingo-buth.de/2023/02/14/voller-einsatz-fuer-zwei-stadtvillen/

Ursprünglich war vorgesehen, über den Antrag auf Entlassung aus dem Biotopschutz am 09. Februar 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zu beschließen.
Für mich sieht es so aus: Die Befürworter des Bauvorhabens könnten befürchtet haben, dass es in diesem Ausschuss keine Mehrheit für eine Befreiung gibt.
Auf jeden Fall haben die Ratsherren Koll (CDU) und Möller (SPD) gehandelt. Sie sind nicht nur Ratsherren, sondern gleichzeitig auch Erster und Zweiter Stadtrat und damit Vertreter des Bürgermeisters. Der Bürgermeister war im Urlaub und als stellvertretende Leiter der Verwaltung haben sie nach gründlichem Studium der Zuständigkeitsordnung festgestellt, dass die Zuständigkeit nicht im GUT liegt, sondern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (STeP). Beide sind selber Mitglied in diesem Ausschuss. Ein Ergebnis gewissenhafter Verwaltungsarbeit. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Nach hinreichend emotioneller Diskussion während der Sitzung des STeP wurde dann entschieden, die Kommunalaufsicht anzurufen. Sie sollte um Rat gefragt werden, welcher Ausschuss tatsächlich zuständig ist. Als Antwort kam der Hinweis zurück, dass die Zuständigkeit nicht klar geregelt ist und in Erwägung gezogen werden solle, die Ratsversammlung entscheiden zu lassen.
Diese Empfehlung wurde aufgenommen. Die Entscheidung über den Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes wurde umgehend auf die Tagesordnung der Ratsversammlung am 28. Februar gesetzt. Allerdings zeichnete sich ab, dass die Ratsherren Möller und Wegener (CDU) nicht an der Ratsversammlung teilnehmen werden. Nach den sehr knappen Abstimmungsergebnissen im GUT und STeP war es nunmehr fraglich, ob CDU und SPD in der Ratsversammlung eine Mehrheit für den Antrag bekommen würden, den Biotopschutz aufzuheben.
Obwohl Anfang Februar noch mit massivem Nachdruck daran gearbeitet wurde, eben diesen Beschluss zu fassen, sah man plötzlich offene Fragen, die vor einem Beschluss noch geklärt werden müssten.
So wurde erst einmal vom Turbo in den Kriechgang zurückgeschaltet. Meine Vermutung, man will Zeit gewinnen.
Allerdings frage ich mich auch, warum man Anfang Februar – übrigens gegen die ausdrückliche Empfehlung der Verwaltung – schon Knall auf Fall entscheiden wollte, wo die bis heute offenen Fragen doch auch damals schon hätten im Raum stehen können.

Anmerkung 1: Mir ist bewusst, dass dieser Begriff polemisch aufgefasst werden kann. Dennoch verwende ich ihn, weil er meinen Eindruck vom Vorgehen sehr treffend wiedergibt. Der Rest des Beitrages ist nicht polemisch, sondern einen leicht sarkastischen Unterton. Es fällt mir sehr schwer, in dieser Angelegenheit sachlich zu bleiben.

Fraktionswechsel, warum, und warum jetzt?

Mittwoch Abend habe ich gegenüber der Bürgervorsteherin und meiner Fraktionsführung meinen Austritt aus der SPD-Fraktion erklärt.Ich habe zur FWG-Fraktion (Freie Wählergemeinschaft) gewechselt. Mein Ziel ist es, der Ratsversammlung der Stadt Plön auch nach der Kommunalwahl am 14. Mai anzugehören.

In den letzen Monaten kam ich in Sachfragen mit den Mitgliedern meiner ehemaligen Fraktion leider immer seltener auf einen gemeinsamen Nenner. Es entstanden „Reibungsverluste“, die sowohl für meine Fraktion wie auch für mich problematisch wurden.

Daher stellte sich für mich die Frage, ob ich die laufende Legislaturperiode als Fraktionsmitglied der SPD zu Ende führe und nach der Wahl im Mai aus der Kommunalpolitik ausscheide oder ob ich versuchen will, noch einmal für die Ratsversammlung zu kandidieren.

Mein ehemaliger Fraktionsvorsitzender hat dargelegt, dass ich nicht mit einem Listenplatz auf der Liste der SPD rechnen kann. Daher habe ich nach anderen Wegen gesucht und mich vor ein paar Tagen entschieden, die Fraktion zu wechseln. Da meine Standpunkte in den letzen Monaten im Grundsatz oft denen der FWG-Fraktion entsprachen, lag die Entscheidung nahe, in der nächsten Kommunalwahl für die FWG anzutreten.
Unter diesen Umständen wäre es nicht zu erklären und völlig unglaubwürdig, für die SPD-Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung zu sitzen und gleichzeitig für die FWG zu kandidieren und Wahlkampf zu machen.

Ich möchte mich bei meinen alten Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion für die zum Teil sehr kontroversen Diskussionen, aber den fairen und offenen Umgang miteinander bedanken.
Den Wählerinnen und Wählern, die mich vor fünf Jahren aufgrund meiner Kandidatur auf der Liste der SPD gewählt haben, möchte ich versichern, dass ich in den nächsten 3 1/2 Monaten nicht gegen die SPD Fraktion arbeiten werde, auch wenn ich an meinen Positionen und Überzeugungen festhalte. Ich werde mich wie bisher auf Sachfragen konzentrieren.
Den Wählerinnen und Wählern, die mich gewählt haben, weil sie mir als Mitglied der Ratsversammlung vertrauen und die meine politischen Positionen im wesentlichen teilen, möchte ich versichern, dass ich auch in Zukunft Kurs halten werde. 

Kollege Bernd Möller zur Nein-Wähler Kampagne

In der heutigen Ratsversammlung ging es um die Ausschreibung der Stelle des künftigen Bürgermeisters / der zukünftigen Bürgermeisterin. Zu dem Tagesordnungspunkt hielt der Kollege Bernd Möller (SPD) eine Rede, in der er sich rückblickend kritisch mit der Nein-Wählerkampagne im Vorfeld der Wahl auseinandersetzt. Nachfolgend stelle ich seinen Redebeitrag ohne eigene Kommentierung hier ein:

“Meine Damen und Herren,

wir stehen hier heute vor einem Scherbenhaufen, dessen Entstehung sehr viel mit einer Neinsager-Partei zu tun hat, die zu eigenen, konstruktiven Beiträgen offensichtlich nicht fähig war und es nicht schaffte, einen eigenen Gegenkandidaten für das Bürgermeisteramt aufzustellen.

Damit wurde eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Fragen zur Weiterentwicklung unserer Stadt im Austausch von Argumenten und Gegenargumenten unmöglich gemacht und es gab keine sachliche, transparente Entscheidungsgrundlage für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. 

Stattdessen trieb diese Neinsager-Partei mit ihrer Kampagne, die in einer Hetzjagd gegen den amtierenden Bürgermeister ausuferte, die ahnungslosen Wählerinnen und Wähler in eine Falle, die jetzt bedeutet, dass nunmehr ein kleiner Kreis von Ratsmitgliedern den Wählerinnen und Wählern ihnen die Entscheidung über das Bürgermeisteramt abnimmt.

Ein einmaliger Vorgang in Schleswig-Holstein.

Ich wüsste wirklich zu gerne, wie viele Personen zum Zeitpunkt der Wahl über diesen Zusammenhang Kenntnis hatten. Vermutlich sind sie an einer Hand abzuzählen.

Die Wahl, die für viele eigentlich keine Wahl mehr war, weil man sich nicht zwischen mehreren Personen entscheiden konnte, also sozusagen gefühlt ein Selbstgänger war, hatte dann laut OHA vom 11.09.22 folgendes Ergebnis: Zitat…..“Obwohl einziger Kandidat wurde SPD-Mann Lars Winter überraschend von rund 60 Prozent der Plöner abgewählt.“ 

Diese Aussage kann man wohl getrost als „fake news“ bezeichnen, denn es sind in Wirklichkeit ca. 60 Prozent derjenigen, die überhaupt noch zur Wahl gegangen sind und nicht „der Plöner“.

1835 Nein-Stimmen von 7513 sind tatsächlich nur rund 24 Prozent der Wahlberechtigten, die den amtierenden Bürgermeister abgewählt haben.

(D.h. im Umkehrschluss, Lars Winter wurde von rund 75 Prozent der Plöner nicht abgewählt.)

War es jetzt nur Unfähigkeit oder schon unseriöse Desinformation seitens des OHA? Ich erwähne es nur deshalb, weil diese Zeitung auch im Vorfeld der Wahl sehr einseitige Meinungen veröffentlicht hat. 

Aber das ist  „Schnee von gestern“, jetzt liegt alles in den Händen von 24 Ratsmitgliedern, die sich in internen Runden unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Bild von Kandidatinnen und Kandidaten machen und dann zu einer mehrheitlichen Entscheidung kommen sollen. 

Wie das in dieser in Schleswig-Holstein noch nie praktizierten Form sachgerecht zum Wohle der Stadt Plön umgesetzt werden soll, kann ich zur Zeit nicht ernsthaft beurteilen, zumal durch das Verhalten der CDU sehr viel Gift und Misstrauen gesät wurde. 

Auch wenn das Verfahren gesetzlich so vorgeschrieben ist, halte ich es eher für kontraproduktiv, weil es faktisch einer Entmündigung der Wählerinnen und Wähler gleichkommt, obwohl  ja mit der Einführung der Direktwahl der Bürgermeister genau das Gegenteil bewirkt werden sollte.

Bleibt die Frage, ob manche Wählerinnen und Wähler sich nicht völlig zu Recht als von der Politik betrogen fühlen, weil sie nicht zeitnah über die Konsequenzen eines solchen Wahlausganges informiert wurden.

Und schließlich gilt es auch festzuhalten, dass die Neinsager-Allianz aus Partei, Flugblätterverteilern, Anzeigenschaltern und Internetaktivisten die Metamorphose vom Nein-Wähler zum degradierten zwangsweisen Nicht-Wähler geschafft hat.

Beste Voraussetzungen für eine wirklich demokratische Entscheidung für die Wahl eines Plöner Bürgermeisters sehen für mich anders aus. Bin sehr gespannt, wie dieses Desaster beendet wird.

Bernd Möller”

Ortsentwicklungskonzept ohne „Autofreie Innenstadt“.

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurde das Ortsentwicklungskonzept beschlossen. Es beinhaltet ca. 20 Schlüsselprojekte. Diese Schlüsselprojekte sind ganz bewußt weit gefasst, um sich bei der Umsetzung der Maßnahmen alle Wege offen zu halten.
Die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes ist wichtig, weil für die Schüsselprojekte, die dort aufgeführt sind, auch Fördermittel beantragt werden können.

Das Konzept wurde mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

Dem Beschluss ging eine lebhafte Diskussion voraus. Dazu vielleicht ein kleiner Einstieg in die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes.
Das Planungsbüro wurde durch eine Lenkungsgruppe begleitet. Die Lenkungsgruppe setze sich im wesentlichen aus Mitgliedern der Fraktionen und Verwaltung zusammen. Die Zwischenergebnisse wurden im Laufe der Erstellung des Konzeptes im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Bürger*innen im Rahmen einer Befragung (Online und auch „auf Papier“) sowie in einem öffentlichen Workshop beteiligt.
Der Entwurf wurde Mitte Juli verschickt.
Vom Grundsatz her liegt die Federführung für die Arbeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Einzelne Aspekte fallen aber auch in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse. Parkplatzfragen gehören in den Hauptausschuss, ebenso alle Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft sowie finanzielle Fragen und vor allen Dingen Personalfragen.
Hier wurde der Hauptausschuss jedoch nicht eingebunden.

Ich habe daher das Thema aus zwei Gründen auf die Tagesordnung des Hauptausschusses vom 29. August 2022 gesetzt:

1. Ein Umsetzungsmanagement birgt die Gefahr, dass hier eine weitere Stelle geschaffen werden soll, die sich mit dem Umsetzungsmanagement befasst. Ich bin jedoch der Auffassung, das dies zu den Querschnittsaufgaben der Kernverwaltung gehört, ebenso wie das Klimaanpassungsmanagement.
(Anmerkung: Diese Stelle, die vom Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen wurde, wurde auf meine Veranlassung hin im Hauptausschuss aus dem Stellenplan gestrichen.)

Ratsherr Weber, (Vorsitzender des GUT, Bündnis 90 / Die Grünen) hat im Hauptausschuss dann aber beantragt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen. Dafür fand er eine Mehrheit, insbesondere auch, weil die Begründung meines Antrags nicht ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde und der Kollege Schröder (Die Linke) sich nicht ausreichend informiert sah. Allerdings hatte ich alle Mitglieder des Hauptausschusses am 22. August meine Anträge per EMail übermittelt.
Auch der Verweis der Verwaltung, dass keine Vorlage erstellt wurde, sondern man das mündlich machen wollte, kann als Verweigerungshaltung interpretiert werden.

2. Das Thema „Autofreie Innenstadt“ ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebe in der Fußgängerzone von hoher Bedeutung. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass eine Stadt im ländlichen Raum eine Versorgungsfunktion auch für das Umland hat. Da der Öffentliche Personennahverkehr nicht ausreicht, um unsere Kreisstadt verläßlich zu jeder Tageszeit und in akzeptabler Taklung zu erreichen, ist die Bereitstellung von Parkplätzen (auch gegen Gebühr, was ja die Einnahmesituation der Stadt verbessert) für Bewohner*innen des Umlandes wie auch für Tourist*innen erforderlich.
Ratsherr Wegener (CDU) ergänzte noch, dass in einer älter werdenden Bevölkerung (ungefähr die Hätte der Einwohner*innen in Plön sind älter als 50) die Mobilität der Senior*innen sichergestellt werden muß, um ihnen auch eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das schließt meiner Meinung nach den Einkaufsbummel durch die Innenstadt mit ein.
Das weitere Problem ist, dass der Ruhende Verkehr auch in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters oder eines/einer zukünftigen Bürgermeister*in fällt. Damit bestände zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass die „Autofreie Innenstadt“ im Alleingang durchgesetzt wird.
Zumindest ich will mir nicht noch einmal sagen lassen lassen: „Guck mal ins Konzept, was dort steht und ins Protokoll, was Ihr beschlossen habt.“

Am 07. September habe ich mich mir der Problematik bereits in meinem Blog auseinander gesetzt. http://www.ingo-buth.de/2022/09/07/keine-parkplaetze-aber-zusaetzliches-personal-das-ortsentwicklungskonzept-in-der-diskussion/

Dankenswerter Weise hat der Kollege Meltzer (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung) das Thema in der Sitzung am 14. September 2022 noch einmal auf die Tagesordnung genommen.
Dazu muss man folgendes bedenken: Foren, Arbeits- oder Lenkungsgruppen arbeiten den Ausschüssen nur zu.
Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen.
Von daher war es völlig richtig, den Tagesordnungspunkt nochmals im federführenden Ausschuss zu beraten. Hierbei wurden die oben genannten Argumente aufgeführt. Als Gegenargumente wurden von Frau Meyer (Bündnis 90/die Grünen, Mitglied der Lenkungsgruppe) vorgebracht, dass die Lenkungsgruppe gut gearbeitet hätte und sich für die Aufnahme des Begriffe entschieden hat. Niemand wolle die Innenstadt sofort autofrei machen, aber der Begriff sollte im Konzept stehen bleiben, damit man Fördermittel beantragen könne, um zur gegebenen Zeit Vorbereitungen treffen zu können.
Dem wurde entgegen gehalten, dass man das Konzept im Rahmen der Auswertung und Überprüfung in 5 bis 6 Jahren fortschreiben kann, wenn die die entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrswende geschaffen wurde.
Der SteP hat dann entschieden, das Konzept ohne den Begriff „Autofrei“ zu genehmigen.

Erwartungsgemäß wurde das Thema von Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) dann in der Ratsversammlung am 21. September noch einmal thematisiert. Das ist für mich völlig in Ordnung. Die Ratsversammlung kann als oberstes Entscheidungsgremium Beschlüsse der Fachausschüsse abändern oder ablehnen. Sie beantragte, die ursprüngliche Fassung des Ortsentwicklungskonzeptes mit dem Begriff der „Autofreien Innenstadt“ zu beschließen.
Dem stand der Beschluss des SteP gegenüber, in dem  Konzept den Begriff der „Autofreie Innenstadt“ zu streichen. Dieser Beschluss lag der Ratsversammlung formal vor, auch wenn im Ratsinformationssystem noch die alte Version des Konzeptes eingestellt war.
Um in einem fairen Verfahren zu einem Ergebnis zu kommen, wurde erst über den Antrag von Ratsfrau Meyer abgestimmt, den Begriff „Autofreiheit“ wieder in das Ortsentwicklungskonzept aufzunehmen.
Dieser Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Dann wurde über das Ortsentwicklungskonzept – ohne den Begriff der „Autofreien Innenstadt“, so wie vom SteP zwei Tage vorher beschlossen – abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag wurde dann bei nur 2 Gegenstimmen angenommen.

Ob es zur Einstellung einer*e Umsetzungsmanager*in kommen wird, ist später zu entscheiden, etwa wenn der Hauptausschuss im Rahmen der Beratungen des Haushalts für 2023 über den Stellenplan zu entscheiden hat. Daher habe ich das Thema nicht weiter angesprochen.

Ich persönlich halte es für unsinnig, für jede Aufgabe ein „Management“ einzusetzen. Das erweitert den Personalumfang über das erforderliche Maß hinaus, da der/die Manager*in dann lediglich im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches eingesetzt werden kann. Ich sehe die zusätzlichen Aufgaben wohl. Aus meiner Sicht sind Umsetzungsmanagement oder Klimaanpassungsmanagement Aufgaben, die in der Planung bei allen Maßnahmen querschnittlicht durch die Kernverwaltung zu betrachten sind. Wenn also neue Aufgaben dazu kommen, ist der Bereich Planung ggf. personell zu verstärken. 

Städtebauförderung und Seewiesen

Wer in die Kommunalpolitik geht, braucht einen langen Atem. Mit den Beschlüssen zur Städtebauförderung und zu Auflösung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich eines meiner Anliegen ein wichtiges Stück weiter und ein anderes zum Abschluss gebracht. 

Mein erstes Anliegen ist die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO). Die Ratsversammlung hat den Endbericht der „Vorbereitenden Untersuchungen“ und des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beschlossen. In dem Zusammenhang wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfes für das Sanierungsgebietes „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beauftragt. Damit sind die nächsten Verfahrensschritte vorgezeichnet.

Ich freue mich vor allem, weil es mir vor 8 Jahren gelungen ist, die Aufnahme in die Städtebauförderungsprogramm anzustoßen.
http://www.ingo-buth.de/2016/04/30/chance-fuer-staedtebaufoerderung-gewahrt/
Der Ausgangspunkt war für mich die vorhergehende Umgestaltung der Lübecker Straße, bei der ebenfalls Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm verwendet wurden. Auch bei dem Projekt hatte ich einen kleinen Anteil daran, den Stein in’s Rollen zu bringen. Immer wenn ich mit meinem Rad durch die Lübecker Straße fahre freue ich mich, dass die Kolleg*innen und die Verwaltung sich des Themas angenommen haben. 

Zum anderen ging es um den Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, allgemein besser bekannt als Planungsverband Seewiesen. Ich habe mich seit Jahren gegen das Projekt engagiert. Es war der Grund, der mich in die Politik gebracht hat.
Die Ratsversammlung hat gestern beschlossen, den Planungsverband aufzulösen. Rathjensdorf wird voraussichtlich Mitte Oktober über das Thema abstimmen.
Ich hab mal in meinem Blog nachgesehen. Den ältesete Beitrag mit Bezug auf den Planungsverband hab ich in meinem Beitrag vom 02. Februar 2008 gefunden.
http://www.ingo-buth.de/2008/02/20/ratsherr-dietz-zuruckgetreten-verkauft-wird-trotzdem/
Ich bin mir aber sicher, dass ich mich bereits vorher mit dem Thema befasst habe. 

Keine Parkplätze, aber zusätzliches Personal? Das Ortsentwicklungskonzept in der Diskussion

In der kommenden Ratsversammlung am 21. September soll das Ortsentwicklungskonzept (OEK) von der Ratsversammlung beschlossen werden.

Inhaltlich gibt es zwei Punkte, die ich für völlig falsch halte.
Erstens: Es sieht als mögliche Option eine autofreie Innenstadt oder zumindest eine Reduzierung der Parkplätze in der Innenstadt vor.
Zweitens: Es empfiehlt die Schaffung einer weiteren Stelle (70-100%) in der Verwaltung, die sich um die Umsetzung des OEK kümmern soll.

Zudem habe ich den Eindruck, dass das Planungsbüro das Konzept in großen Teilen kopiert hat, ohne es ausreichend zu überarbeiten. Wie sonst kann es sein, dass dort vom Dorfleben oder der Anbindung an die A 23 – das ist die Westküstenautobahn – geschrieben steht.
Gleichzeitig stellt sich damit die Frage, ob das Konzept von der Verwaltung wirklich sorgfältig genug geprüft wurde und warum die Fehler den Kolleg*innen in der Sitzung des SteP, in der es beschlossen wurde, nicht aufgefallen sind. Wen es interessiert, am Ende des Beitrages bringe ich weitere Beispiele.

Zum Thema Parkplätze
Eine Reduzierung von Parkplätzen in der Innenstadt lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt kategorisch ab. In dem Punkt bin ich mit meiner Fraktion nicht einer Meinung.
Ich bin vielmehr der Ansicht, und damit stehe ich nicht alleine, dass unsere Innenstadt mit ihrer Fußgängerzone relativ gut funktioniert, zumindest im Vergleich zu anderen Kommunen in der Umgebung. Das liegt aus meiner Sicht daran, dass sie zum Einen nicht zu groß und zum Anderen auch für Menschen aus dem Umland gut erreichbar ist. Plön ist für das Umland ein zentraler Ort (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums). Die Stadt hat auch eine Versorgungsfunktion für die Bewohner*innen im Umland, einschließlich Dienstleistungen und medizinischer Betreuung. Solange die Verkehrswende nicht wesentlich weiter vorangekommen ist, sind die Menschen aus den umliegenden Gemeinden auf die Nutzung des Autos angewiesen und damit auch auf Parkplätze. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass noch mehr Kaufkraft nach Schwentinental oder ins Internet abwandert.
Ganz ähnlich sieht es für den Fremdenverkehr aus. Besonders für Tagesgäste hat die Nutzung des Autos eine relativ hohe Bedeutung.
Parkplätze haben für Plön eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, und eben nicht nur im Bezug auf die Parkgebühren.

Zum Thema Personal
Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass der Personalkörper der Verwaltung so klein wie möglich, aber so groß wie nötig ist. Dabei betrachte ich auch die Aufgaben. Die Kernverwaltung ist unverzichtbar. Sie ist so auszustatten, dass sie die Pflichtaufgaben erfüllen kann. Daher habe ich mich beim Stellenplan 2022 auch dafür ausgesprochen, hier den Personalkörper anzupassen und zusätzliche Stellen zu schaffen.
Andere Aufgaben sind eher freiwillig. Hier ist aus meiner Sicht ein strenger Maßstab anzulegen, weil Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde mit 11.2 Mio Euro Schulden ist. Daher habe ich mich bereits dafür eingesetzt, die Stelle des Klimafolgenmanagements aus dem Stellenplan 2022 zu streichen. Hierfür fand ich eine Mehrheit, wenn auch nicht die Zustimmung meiner Fraktion.
Für die Einrichtung der Stelle eines „Kümmerers“, und so steht es im Konzept, sehe ich weder eine Notwendigkeit noch eine Verpflichtung. Das ist für mich, genau wie die Koordinierung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, eine Querschnittsaufgabe und von allen Angehörigen der Verwaltung bei ihren Überlegungen und Entscheidungen mit zu berücksichtigen.

Beide Punkte, eine mögliche Personalaufstockung und eine mögliche Reduzierung der Parkplätze fallen eindeutig in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses. Daher habe ich das Thema „Ortsentwicklungskonzept, Beratung und Beschluss über Aspekte, die in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fallen“ als Tagesordnungspunkt 9 auf die Tagesordnung der Sitzung des letzten Hauptausschusses am 29. August gesetzt.

Dazu habe ich in meiner Email vom 16. August 22:59 eine „… zwischen Kämmerei und Wirtschaftsförderung abgestimmte Stellungnahme unter Berücksichtigung einer im Konzept bereits angedeuteten Stellenmehrung.“ von der Verwaltung erbeten. Diese Stellungnahme lag mir bis zum Sitzungstermin am 29. August 2022 nicht vor, sie war auch nicht im Ratsinformationssystem eingestellt.
Weiterhin habe ich am 22. August um 22:40 zwei Anträge zu dem Tagesordnungspunkt an die Verwaltung und meine Kolleg*innen übermittelt. Diese Anträge wurden ebenfalls nicht im Ratsinformationssystem eingestellt.

Von daher habe ich Verständnis für die Kolleg*innen, dass sie sich nicht ausreichend informiert fühlten und mehrheitlich dem Antrag von Herrn Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) folgten, der die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragt hatte. Damit haben sie die Diskussion aber nur auf die nächste Ratsversammlung verschoben.

Das ist sehr bedauerlich. Da ist es fast nur ein Nebenaspekt, dass wir in der Ratsversammlung voraussichtlich ein Konzept zur Genehmigung vorgelegt bekommen, das zahlreiche inhaltliche Fehler hat.
Vielleicht ein wenig zur Vorgeschichte:
Am 13. Juli 09:51 wurde der Entwurf zum Endbericht des Ortsentwicklungskonzeptes an die Lenkungsgruppe geschickt. Damit verbunden war die Bitte um Rückmeldungen bis zum 07. August 2022.
Ich bin nicht Mitglied der Lenkungsgruppe.
Die Mail der Verwaltung wurde am 13. Juli um 10:12 – allerdings ohne den Anhang – von meinem Fraktionsvorsitzenden an mich weitergeleitet. Zu dem Zeitpunkt waren Ferien und ich befand mich auf einer Ruderwanderfahrt und im Anschluß habe ich bis zum 28. Juli eine Jugendgruppe nach England begleitet.
Drei Wochen in den Sommerferien halte ich für eine vernünftige Mitprüfung als zu knapp bemessen.
Am 08. August 13:19 bat ich die Verwaltung per Mail um Terminverlängerung.
Am 09. August um 15:00 wurde mit eine Terminverlängerung bis zum 12. August eingeräumt.
Am 11. August um 22:04 habe ich dann meine Mitprüfbemerkugnen an die Verwaltung geschickt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist mir nicht klar, ob zumindest die von mir als Fehler erkannten Punkte im Entwurf berichtigt wurden. Die Aussage im Hauptausschuss lautete „Nein“.  Ein Kollege meinte, man könne dem Entwurf ja eine Korrekturliste beilegen und die dann mit beschließen. Ich denke, ein qualifiziertes Planungsbüro sollte in der Lage sein, 26 Prüfbemerkungen im Zeitraum vom 11. August bis zum 21. September auf die Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Korrekturen einzuarbeiten.

Beispielhaft möchte ich einige meiner Prüfbemerkungen aufführen:

Seite 9, letzter Absatz: „… Die Auftragsvergabe erfolgte im Dezember 2022, der Projektzeitraum wurde von Dezember bis September 2022 angesetzt. “
Anmerkung: Die Auftragsvergabe muss vor dem Dezember 2022 erfolgt sein.
Auch der Projektzeitraum ist nicht schlüssig.
Vorschlag: Prüfung und Korrektur.

Seite 23, erster Absatz:
Anmerkung
: Es werden die Autobahnanschlüsse an die A 21 und A 23 genannt,
Ein wesentlicher Anschluß ist aber auch der Anschluss an die A1, der in gut 20 Minuten erreicht werden kann.
Ggf. wäre hier auch noch der Anschluss an die A 210 (Kiel-Rendsburg zu erwähnen), die den Anschluß an die A7 in Richtung Norden sicherstellt.
Warum der Anschluß an die A 23 (Heide Hamburg) in diesem Absatz genannt wird, erschließt sich mir nicht.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur

Seite 26, erster Absatz: „… gibt es diverse Nahversorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten sowie ein Gewerbegebiet an der B76 in Richtung Kiel.“
Anmerkung: Es müßte sich um das Gewerbegebiet an der B 430 in Richtung Lütjenburg handeln.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur.

 

Seite 27, Zweiter Absatz: „… Durch Umnutzung von bestehenden öffentlichen (und privaten) Flächen und Bestandsgebäuden sollte mittelfristig Wohnraum gewonnen werden.“
Anmerkung
: Die Aussage ist wenig konkret. Es muss nicht mittelfristig Wohnraum geschaffen werden, sondern kurzfristig. Zudem fehlt mir hier das Wort „Innenraumverdichtung“ und ggf. der Hinweis darauf, dass auch eine aktive Planung der Innenraumverdichtung zumindest als Option zu betrachten ist. Beispielsweise sind die Überlegungen der Zusammenfassung von Grundstücken im Bereich Gartenstraße zu nennen, bei deren Umsetzung 40 – 60 Wohneinheiten entstehen können.
Vorschlag: Überarbeitung. 

Seite 28, erste Spalte, soziale und behördliche Einrichtungen/Treffpunkte:
Anmerkung: Wenn ich das richtig sehe, dann ist das Soziale Dienstleistungszentrum und das Mehrgenerationenhaus ein und dasselbe.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur

Seite 28, zweite Spalte, Kinderbetreuung/Schulen:
Anmerkung: Es werden 3 Grundschulen aufgeführt. Als Grundschulen sind mir lediglich die Breitenau- und die Rodomstorschule bekannt.
Vorschlag: Prüfung und ggf. Korrektur 

Seite 32, erster Absatz: „Es gibt eine Vielzahl privater Unterkünfte, wenige Hotels und 2 Campingplätze, …“
Anmerkung: Mit ist nur ein Campingplatz auf dem Plöner Stadtgebiet bekannt, Spitzenort. Der Campingplatz Ruhleben liegt m.E. auf dem Gebiet der Gemeinde Bösdorf.
Ergänzend halte ich es für erwähnenswert, den Wohnmobilstellplatz zu erwähnen, da er einen eigenen Standort hat, auch wenn er vom Inhaber des Campingplatzes Spitzenort betrieben wird. Die Jugendherberge als zweitgrößter Übernachtungsbetrieb verdient ebenfalls eine Erwähnung.
Vorschlag: Überarbeitung.

Seite 60, Ausgewählte Meinungen: „Ein Lärmschutz entlang der Bundesstraße“
Anmerkung: Dies ist eine ausgewählte Meinung eines Mitgliedes der Lenkungsgruppe.
10 Stimmen sprachen sich beim Beteiligungstermin eindeutig gegen Lärmschutzwände aus. Das sollte eher als Meinungsbild im Ortsentwicklungskonzept berücksichtigt werden. Bedeutsam wären Lärmschutzmaßnahmen entlang aller Bundesstraßen, die durch die Stadt führen.
Vorschlag: Überarbeitung.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

 

 

Neuauflage der Diskussion über die Einrichtung einer Stelle für das Klimaanpassungsmanagement ist vorprogrammiert.

Im August wurde der Stellenplan der Stadt Plön erst im Hauptausschuss und danach in der Ratsversammlung beraten und beschlossen. Kern eines veritablen politischen Streits war die Streichung der Stelle für das Klimaanpassungsmanagement.

Die Einführung eines Klimaanpassungsmanagementes wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen. Damit verbunden war die Einstellung eines/-er Klimaanpassungsmanagers/-erin. Die Stelle sollte für 2 Jahre mit 80% gefördert werden.

Der GUT hat damit einen Beschluss gefaßt, der Einfluß auf den Personalumfang der Stadtverwaltung hat. Er hat die Schaffung einer zusätzlichen Stelle beschlossen.
Die Entscheidung über den Personalumfang der Verwaltung ist aber ganz eimutig eine Kernaufgabe des Hauptausschusses. Damit entsteht aus meiner Sicht das zwingende Notwendigkeit, den Hauptausschuss an der Entscheidung rechtzeitig zu beteiligen.
Das ist bis zum Anfang dieses Monats aber nicht erfolgt. Daher kam es am 8. August auf der Sitzung des Hauptausschusses zu einer lebhaften Diskussion um diese Stelle.
Dort habe ich die Position vertreten, dass Ergreifung der Maßnahmen für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine Querschnittaufgabe sind, die durch die Kernverwaltung mit ihren durchaus qualifizierten Mitarbeiter*innen zugerledigt werden kann und muss.

Plön ist eine Fehlbedarfsgemeinde mit einem Schuldenstand von gut 11 Millionen Euro. Die Personalkosten belaufen sich auf über 2 Millionen Euro pro Jahr. Um die Personalkosten im Griff zu behalten vertrete ich seit Jahren die Auffassung, dass der Personalumfang der Verwaltung so ausreichend wie nötig, aber so klein wie möglich gehalten werden muß.

In der Sitzung des Hauptausschusses Anfang August haben wir beschlossen, den Personalumfang in der Kernverwaltung anzuheben, um dem Aufgabenzuwachs gerecht zu werden. Diese Entscheidung trage ich in vollem Umfang mit.

Hingegen habe ich das Erfordernis hinterfragt, einen Stellenaufwuchs im Bereich Tourismus mitzutragen. Zweifel an dem Erfordernis, hier den Personalumfang zu erweitern, hatte nicht nur ich.

Vor allem aber habe ich das Erfordernis hinterfragt, eine Stelle für das Klimaanpassungsmanagement zu schaffen. Ich habe das bereits im GUT getan, der GUT hat aber mit Mehrheit anders entschieden. Das ist sein gutes Recht.
Daher habe ich die Frage der Stellenmehrung noch einmal im Hauptausschuss thematisiert. Der Hauptausschuss hat sich gegen den Aufwuchs des Personalumfangs durch die Stelle eines Kimaanpassungsmanagements ausgesprochen und die Stelle aus dem Stellenplan gestrichen.
Das ist sein gutes Recht als Ausschuss, weil es in seiner Zuständigkeit liegt und er eine Koordinierungsfunktion hat.

In der Ratsversammlung am 17. August wurde dann abschließend über den Haushalt und den Stellenplan beraten und entschieden. Dort wurde von meiner Fraktionsvorsitzenden der Antrag gestellt, die Stelle des Klimaanpassungsmanagements wieder in den Stellenplan aufzunehmen. Dieser Antrag kann in der Ratsversammlung gestellt werden und dagegen ist nichts einzuwenden. Der Antrag – in dieser Frage teile ich ausdrücklich nicht die Auffassung meiner Fraktion – wurde abgelehnt (mit 10 Stimmen bei 8 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen). Ich habe wegen einer Urlaubsreise nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Ganz offensichtlich wurde der Verfahrensablauf bereits im GUT in der vergangenen Woche thematisiert. Dazu kann ich nichts sagen, weil ich noch im Urlaub war und das Protokoll noch nicht vorliegt.
In der Sitzung des Hauptausschuss am Montag haben sich der Vorsitzende des GUT, Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) und die Umweltbeauftragte Frau Dahmke erneut kritisch geäußert.
Das ist in Ordnung, auch wenn vor zwei Wochen ein Beschluss in der Ratsversammlung gefasst wurde.
Weil ich mich durch beide Beiträge angesprochen fühlte, habe ich die Kritik erwidert, erspare es mir aber, den Verlauf der Diskussion jetzt wiederzugeben. Ich möchte nur noch einmal klarstellen, dass ich:
1. der festen Überzeugung bin, dass es einen natürlichen Klimawandel gibt
2. der festen Überzeugung bin, dass die derzeitige Entwicklung des Klimas maßgeblich durch die Menschheit beeinflußt ist, vor allem durch die Nutzung fossiler Brennstoffe.
In Folge dessen ist es unumgänglich, den CO2 Ausstoß zu reduzieren.

Der Hinweis, dass meine Argumentation an die Argumentation US-amerikanischer Republikaner erinnern würde, ist völliger Unfug. 
Ich stelle den Klimawandel nicht in Frage und sehe auch unsere kollektive und persönliche Verantwortung, dem Klimawandel entgegenzuwirken. Das ist eine globale Frage.
Die Antwort liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen und auch der Stadt.

Ich entziehe mich der Verantwortung nicht. Für mich habe ich bereits vor 40 Jahren erste Konsequenzen gezogen. Seit der Zeit fahre ich – sofern es möglich ist – mit dem Fahrrad. Darüber hinaus habe ich in den letzten Jahren meiner Dienstzeit bei Dienstreisen im Inland bewußt auf Inlandflüge verzichtet und für weitere Strecken fast nur die Bahn genutzt, zum Teil auch für Auslandsdienstreisen. Seit drei Jahren beschränke ich mich auf einen Urlaubsflug pro Jahr und kompensiere den CO2 Ausstoß bei Athmosfair.
Im kommenden Monat rüste ich mein Haus mit einer Photovoltaik-Anlage aus, obwohl sich das bestenfalls (bei Anschaffung eines E-Autos und einer deutlichen Steigerung der Strompreise) in 14 bis 20 Jahren amortisiert. Aber ich tue das, weil ich es mir leisten kann, meinen CO2 Fußabdruck auf dieser Welt zu verringern. Vielleicht ist es nicht genug, aber ich bin lernfähig.

Die Stadt plant derzeit die Einrichtung eines Nahwärmenetzes. Auch das unterstütze ich grundsätzlich. Ich trage lediglich die Einrichtung eines Photovoltaik-Feldes auf den Trammer Seewiesen und die Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Gelände des Klärwerkes nicht mit, weil ich das Landschaftsbild an dieser Stelle für ein höhenwertiges Gut halte. 
Darüber hinaus sehe ich es als Grundvoraussetzung an, dass die Anlage zur Nahwärmeversorgung im Kostenrahmen bleibt (10 Mio) und kostendeckend betrieben werden kann. Das ist bisher nicht sichergestellt.

Die Klimaerwärmung wird auch in Plön Folgen haben, das ist unbestritten. Die Folgen abzumildern ist wichtig. Bezogen auf Plön und unsere Handlungsmöglichkeiten ist das aber ein lokales Problem. 

Der Handlungsspielraum eines jeden Einzelnen ist groß. Der Handlungsspielraum der Stadt ist eher gering. Und bei der besagten Stelle geht es nur um Maßnahmen, die in der Stadt ergriffen werden können. Uns muß klar sein, dass der Anstieg des Meeresspiegels ein globales Problem ist, das Handlungsbedarf an unserer Schleswig Holsteinischen Westküste und im Elbebereich erzeugt. Möglicherweise gibt es auch Probleme im Kreis Plön, etwa in den niedrig gelegenen Gebieten an der Ostsee nördlich Schönbergs. Mit Sicherheit erzeugt der Anstieg des Meeresspiegels aber keinen Handlungsbedarf für die Stadt Plön.
Ich wiederhole meine feste Überzeugung, dass notwendige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel von der Verwaltung auch ohne zusätzliche Stelle bewältigt werden können und möchte das begründen.
 
Ich habe mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Platanen (und die Parkplätze) in der Lübecker Straße erhalten werden, weil mir die Bedeutung großer Bäume für das Stadtklima durchaus bewußt war. Es gab Pläne, sie im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen zu fällen.
Für derartige Entscheidungen brauchen wir kein Klimaanpassungsmanagement, das weiß eigentlich jedes Kind.

Wir haben bereits im März 2019 beschlossen, Maßnahmen gegen eine zusätzliche Versiegelung des Bodens zu ergreifen oder dessen Versiegelung rückgängig zu machen.
Aus Klimaschutzgründen, aber ohne Klimaanpassungsmanagement.
Passiert ist nur nicht viel, aber das scheint ein Umsetzungsproblem zu sein. Dazu kommt, dass ich den Eindruck habe, dass im Beschlusscontrolling der Selbstverwaltung nicht mit dem nötigen Nachdruck auf die Umsetzung gedrungen wurde.

In der Ratsversammlung von Bündnis 90/Die Grünen darauf hingewiesen wird, dass man zufrieden sei, wenn die Stellen für das Klimaanpassungsmanagement im Jahr 2023 im den Stellenplan aufgenommen wird. Damit ist die gleiche Diskussion für das kommende Jahr bereits vorprogrammiert.

Die beispielsweise Begründung von Frau Meyer fand ich sehr dünn:

– Das Erfordernis, Energie zu sparen, hat nichts mit dem Management von Folgen des Klimawandels zu tun. Energiesparen ist im Bereich des Klimaschutzes angesiedelt und dafür haben wir bereits ein Management. Zudem sind die derzeit geplanten Maßnahmen zur Energieeinsparung nicht dem Klimawandel, sondern der Gasknappheit in Folge der Sanktionen im Rahmen des Ukrainekrieges geschuldet, aber das nur nebenbei.

– Die Verpflichtung für Kommunen, ab dem kommenden Jahr öffentliche Trinkbrunnen zu schaffen, wurde als zweites genannt. Ich denke, unsere Bauverwaltung oder die Stadtwerke sind in der Lage, Trinkbrunnen aufzustellen, auch ohne dass ihnen ein Klimaanpassungsmanagement zur Seite steht.

Im Hauptausschuss wurde dann von Frau Dahmke noch auf das Phänomen einer Windhose hingewiesen. Ja, das ist ein Wetterphänomen, was es schon immer gab und was im Rahmen des Klimawandels zukünftig häufiger auftreten wird. Aber was genau soll ein städtisches Klimaanpassungsmanagement dagegen tun? Das einzige, was mir einfiele, wäre, Hausbesitzer*innen darauf hinzuweisen, ihre Gebäude ausreichend zu versichern. Brauchen wir dafür zusätzliches Personal? Ich meine nein.

Auch der Hinweis, dass die Äpfel in ihrem Garten durch die Sonneneinstrahlung massiv geschädigt werden, ist sicher richtig. Ich habe daraufhin in meinem Garten nach den Äpfeln geguckt. Die Früchte meines Holsteiner Cox sind zwar klein, aber das waren sie schon immer. Es gibt auch wurmstichige Äpfel, weil ich keine Pflanzenschutzmittel einsetze. Schädigungen durch Sonneneinstrahlungen wie bei den von ihr vorgezeigten Äpfeln konnte ich bei meinen Äpfeln nicht erkennen.
Ich schätze die Arbeit von Frau Dahmke und stelle ihre Aussagen überhaupt nicht in Zweifel.
Die Frage, die ich mir stelle ist aber, was genau ist in diesem Zusammenhang die Aufgabe des städtischen Klimaanpassungsmanagements sein soll. Da bin ich überfragt.

Kurzum, ich halte es nicht für erforderlich, hier eine neue Stelle zu schaffen. Dabei lasse ich auch das Argument nicht gelten, dass diese Stelle gefördert wird und sie lediglich mit 8000,- bis 9000,- Euro zu Buche schlägt. Die Förderung der Stelle ist auf zwei Jahre befristet. Die Stelle ist aber nicht auf zwei Jahre begrenzt. Erfahrungsgemäß werden diese Stellen in unbefristete Stellen umgewandelt, wobei dann jährliche Personalkosten von um und bei 50.000,- € folgen.

Für eine Fehlbedarfsgemeinde ist das nicht zu vertreten. An der Stelle möchte ich Frau Meyer von Bündnis 90/Die Grünen dann auch entschieden widersprechen.
Das Klimafolgenmanagement ist keine Pflichtaufgabe der Stadt sondern ein „nice to have“, wenn man es sich leisten kann.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Verwaltung qualifiziert und in der Lage ist, die Aspekte der Klimaanpassung bei ihrer laufenden Arbeit mit zu berücksichtigen.

Ratsversammlung beschließt den Beitritt zur Initiative “Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten”

Am gestrigen Mittwoch hat die Ratsversammlung getagt. In der Sitzung wurde unsere – jetzt ehemalige – ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Frau Torges, verabschiedet. Sie zog noch einmal ein Resümee ihrer langjährigen Tätigkeit. Die Verabschiedung übernahm der erste Stadtrat, Herr Koll. Er sprang für Herrn Bürgermeister Winter ein, der an Corona erkrankt ist. Die Ratsversammlung wünschte Frau Torges viel Glück in ihrer neuen Tätigkeit. Sie arbeitet bereits als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte in unserer Nachbarstadt Preetz.
Preetz hat mehr Einwohner*innen als Plön und ist daher verpflichtet, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen. 

Der Tagesordnungspunkt mit der wohl langfristigsten Bedeutung war ein gemeinsamer Antrag, den die Kolleg*innen Kyra Grieser (FDP), Stefanie Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), Jörg Schröder (Die Linke), Yorck Wegener (CDU), Dorit Dahmke (Umweltbeauftragte) und ich eingebracht haben. Hier geht es um den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“.

Im Rahmen der AG-Lärmschutz hatten wir im kleinen Kreis bereits über das Thema gesprochen. Am 27. September 2017 hat die Stadt Plön den „Lärmaktionsplan der Stadt Plön zur zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie“ beschlossen. In dem Plan wurde aufgezeigt, dass vor allem die Bereiche der Bundesstraßen Hamburger Straße und Rautenbergstraße (zwei- und vierspuriger Teil) besonders von Lärm belastet sind. Für die nächsten fünf Jahre wurden 2017 unter anderem folgende Maßnahmen vorgeschlagen: „Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ und „Verstetigung des Verkehrs“.  Beide Maßnahmen haben zum Ziel, eine verträgliche Abwicklung des Verkehrs zu gewährleisten. In den letzten 4 1/2 Jahren ist wehr oder weniger nichts passiert. Selbst der Versuch, für die Rautenbergstraße im Bereich der Grundschule Breitenaustraße und der Kita Seeblüte aus Sicherheitsgründen Tempo 30 einzuführen, scheiterte an der Verkehrsaufsicht des Kreises.

Ziel des Bündnisses ist es, die Entscheidung über die Regelung der innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf die Ebene der Städte und Gemeinden zu ziehen.
Der Bundestag hat bereits am 17. Januar 2020 und am 16. April 2021 Beschlüsse gefaßt, die in diese Richtung gehen.
Auch Herr Verkehrsminister Wissing (FDP) will es den Kommunen erleichtern, auf ihren Straßen Tempo 30 vorzuschreiben. “Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was für ihre Bewohner gut ist … „, auch wenn er von einem flächendeckenden Tempo 30 nicht überzeugt ist. Dahingehend hat er sich zumindest im Januar diesen Jahres geäußert.

Das betonte auch der Kollege Wegener, der unseren gemeinsamen Antrag in die Ratsversammlung einbrachte. Er betonte, dass es erst einmal nicht darum geht, morgen Tempo 30 Schilder auf den Hauptverkehrsstraßen zu verteilen. Vielmehr soll der Beitritt zu dem Bündnis dazu führen, dass dem Gesetzgeber verdeutlicht wird, dass die Kommunen erwarten, die Gesetzeslage den Bedürfnissen der Menschen anzupassen. Ziel muß, die Entscheidung über die Einführung von Tempo 30 auf die Kommunen zu verlagern. Dann werden wir vor Ort im Einzelfall entscheiden können, wo die Geschwindigkeit reduziert wird.

Er führte aus, dass es in Plön – anders als in größeren Städten, die ja häufig auch Universitätsstädte sind – weniger darum geht, die Geschwindigkeiten von Auto- und Fahrradverkehr einander anzupassen, um das Gefahrenpotential zu reduzieren, das sich aus größeren Geschwindigkeitsdifferenzen ergibt. Das wäre in Plön eher ein Nebeneffekt. Bei uns steht das Ziel im Vordergrund, den Lärmschutz zu verbessern. 

Die Ratsversammlung hat mit 16 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den Herrn Bürgermeister gebeten, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beizutreten.

Darüber hinaus hat die Ratsversammlung weitere Beschlüsse gefaßt. Als Vorsitzender des Hauptausschusses habe ich in die Tagesordnungspunkte 11 und 12 eingeführt.
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde die Gemeindeordnung geändert, so dass Sitzungen auch online stattfinden können. Lediglich Wahlen waren davon ausgenommen. Nach einer weiteren Anpassung der Gemeindeordnung ist das jetzt auch möglich, Mit unserem Beschluss setzen wir das auch für Plön um.
Darüber hinaus ging es um die Neuberechnung der Benutzungsgebühren der Obdachlosenunterkünfte. Das war eher eine Formsache.
Beide Beschlüsse wurden ohne Aussprache einstimmig gefasst.

Der Kollege Meltzer brachte als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) die Änderung der Werbeanlagensatzung ein. Sie beinhaltet eine Verbesserung der Werbemöglichkeiten für Gewerbetreibende „in der zweiten Reihe“ (also zur Stadtgrabenstraße hin) und für Betriebe im ersten Stock. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich der Werbeanlagensatzung auf den Bereich des Bootshafens ausgedehnt.
Auch dieser Beschluss erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

Der Kollege Weber hat als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Stadtwerke – Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) eine Änderung der Satzung der Stadtwerke mit Bezug auf die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die Wasserversorgung eingebracht. Die Ratsversammlung muß Satzungsänderungen der Stadtwerke – AöR zu stimmen. Das hat sie dann auch getan.

Sowohl der Herr Bürgermeister wie auch weitere sieben Mitglieder der Ratsversammlung haben aufgrund er Corona-Lage nicht an der Sitzung teilgenommen. Es wurde wohl kurzfristig überlegt, die Sitzung online durchzuführen oder zu vertagen. Das hat man dann doch nicht getan, da auch der Wahlausschuss für die Direktwahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin zu wählen war. Vorsitzender des Wahlausschusses ist Herr Westerwelle (Verwaltung), Beisitzer*innen sind: Herr Wegener (CDU), Herr Melzer (CDU), Herr Pfau (SPD), Frau Hansen (SPD), Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen, Frau Dr. Unbehauen (Bündnis 90/Die Grünen), Herr Messer (FDP) sowie Herr Schröder (Die Linke).

Die Sitzung verlief reibungslos und war nach 45 Minuten bereits beendet. Das ist in Anbetracht der Corona-Situation durchaus zu begrüßen. Die Mitglieder der Ratsversammlung haben auch durchgehend Masken getragen. Wie die Bürgervorsteherin sagte: „Passen sie auf sich auf.”

Eine Stelle Klimaanpassungsmanagement für was?

In der Ratsversammlung am 15. Dezember wurde über die „Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagementes“ gesprochen. Verbunden ist die Entscheidung mit der Schaffung einer neuen Stelle, die vorerst befristet auf zwei Jahre eingerichtet werden soll. Diese Stelle wird zu 90% vom Bund gefördert.
Ich halte die Entscheidung, hierfür eine neue Stelle einzuführen, für falsch und habe konsequenterweise auch dagegen gestimmt.
Erfahrungsgemäß, und da beziehe ich mich da ganz konkret auf die letzten beiden Stellen, die befristet eingerichtet wurden, werden befristete Stellen schnell zu unbefristeten Stellen. Dann stehen sie in absehbarer Zeit auch im Stellenplan, der im Nachtragshaushalt 2021 bereits um zwei Stellen aufgestockt wurde. 
Die Personalkosten sind nicht unerheblich. Vor dem Hintergrund unserer Haushaltslage ist jede Stellenmehrung, auch jede potentielle Stellenmehrung, kritisch zu betrachten.
Aus meiner Sicht ist die Verwaltung, egal ob es sich um die Bauverwaltung oder die Umweltverwaltung handelt, fachlich durchaus in der Lage, bei Ihren Entscheidungen die Folgen des Klimawandels mit zu berücksichtigen. Die Umweltbeauftragte und ihre Stellvertreterin können der Verwaltung mit Rat zur Seite stehen.

Wenn wir über eine Stelle reden, die bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels tätig werden soll, muß man sich erst einmal ganz klar machen, dass es dabei um die Bewältigung der Folgen in der Stadt Plön handelt. Es geht – anders als beim Klimaschutz in unserer Stadt – nicht um einen Beitrag zur Reduzierung der weltweit ausgestoßenen Treibhausgase. Das muß man unterscheiden. Es geht um Maßnahmen gegen Auswirkungen des Klimawandels, die unsere Heimatstadt betreffen. 

In der Vorlage – klassische Schreibtischlyrik mit reduzierter Schriftgröße, damit alles noch auf drei Seiten paßt – werden dann die Temperaturanstiege seit Beginn des industriellen Zeitalters aufgeführt und global mit 1,2 Grad sowie für Deutschland mit 1,6 Grad angegeben.
Nicht erwähnt wird, daß der durchschnittliche Anstieg in Norddeutschland lediglich 0,4 Grad beträgt.
Anders als Völker im Pazifik, deren Inseln durch den Anstieg des Meeresspiegels langsam überflutet werden oder Hafenstädte, die erheblich in den Küstenschutz investieren müssen, um nicht im Meer zu versinken, gehört Schleswig Holstein teilweise sogar zu den Gewinnern des Klimawandels. Wärmere, trockenere Sommer werden die Landwirtschaft durch längere Vegetationsperioden begünstigen, aber vor allem der Tourismus – unser Wirtschaftsfaktor Nr. 1 – wird durch eine verlängerte Saison profitieren
Das habe ich jetzt nicht von Telegram oder aus der YouTube-Universität, sondern von der Homepage der Landesregierung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/klimaschutz/klimawandel.html

Natürlich bleiben auch wir in Schleswig Holstein nicht von den Folgen des Klimawandels verschont. Aber man wird schon einmal fragen dürfen, was uns in Plön ganz besonders betreffen wird und wo genau der Handlungsbedarf zu sehen ist, der die Schaffung einer neuen Stelle rechtfertigt.

Starkregenereignisse, auch stärkere als gewohnt, stellen bei uns kein besonderes Problem dar. Zumindest ist das Abwassersystem für Oberflächenwasser möglichen Starkregenereignissen gewachsen. Das ist zumindest die Auskunft, die ich von den Stadtwerken AöR auf Rückfrage erhalten habe. Problematisch ist höchstens die Senke an der Övelgönne, wo das Einheitsbudeln stattfindet. Dort stehen aber keine Gebäude.
Dürreperioden sind bei uns natürlich nicht völlig auszuschließen, aber nach meiner Einschätzung werden sie die Stadt Plön bei weitem nicht so treffen wie die Landwirtschaft in Brandenburg.
Waldbrände – sie werden ebenso in der Vorlage genannt – scheinen mir auch eher ein Problem zu sein, das in der Lüneburger Heide auftritt, aber nicht in der Stadt Plön mit ihren überschaubaren Waldflächen, die sich überwiegend nicht im Eigentum der Stadt befinden.
Der steigende Meeresspiegel sind für Plön auch relativ irrelevant. Das Erfordernis für den Küstenschutz sehe ich eher an der Nord- und Ostsee.
Da die Schwentine nicht so über die Ufer treten kann wie die durch ihr Tal eingeengte Ahr, die in der Vorlage erwähnt wird, scheint mir die Gefahr einer vergleichbaren Katastrophe in Plön sehr gering.
Windhosen sind natürlich nicht auszuschließen, aber da fehlt mir die Phantasie, welche konkreten Maßnahmen die Stadt vorbeugend ergreifen kann. Möglicherweise bietet das Baurecht hier einige Möglichkeiten, aber das können uns unserer Stadtplaner sicher sagen.
https://web.de/magazine/ratgeber/haus-garten/tornado-deutschland-schuetze-haus-windhose-31575162
Hauseigentümer*innen sei zumindest eine gute Versicherung empfohlen.

Wenn in der Diskussion über das Klimaanpassungsmanagement dann allerdings Argumente genannt werden wie „Mit dem Klima hängt doch alles zusammen“ oder „Ist doch toll, wenn wir etwas für die Umwelt tun“, dann würde ich der oder dem einen Kollegen oder der anderen Kollegin mal empfehlen, statt mit dem Wohnmobil mit der Bahn in den Urlaub zu fahren oder mit dem Rad zur Ratsversammlung zu kommen. 

Die CDU Fraktion hat sich – was soll man bei grünen Themen schon dagegen sagen – leider nicht getraut, das Klimaanpassungsmanagement abzulehnen. Statt dessen hat sie einen eigenen Beschlußvorschlag eingebracht, der darauf abzieht, die Stelle nach zwei Jahren an die Klimaagentur des  Kreises abzusteuern, die gerade in Gründung befindlich ist. Der Bürgermeister stellte die Handlungsfähigkeit dieser Agentur schon einmal vorsorglich in Frage, obwohl sie noch gar nicht gegründet ist. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Jagusch, trat dem entgegen. Der Beschlußvorschlag der CDU fiel dann so watteweich aus, dass ich ihn hier gar nicht aufführen will.  

Und nun zum Klima, das Nahwärmenetz

In der Ratsversammlung am Mittwoch zwei Themen mit Bezug zum Klimawandel beraten.
Zum Einen ging es um das energetische „Quatierskonzept Plön  Südwest“ (kurz: Quartierskonzept), zum anderen um die Etablierung eines Klimaanpassungsmanagements.

Das Quartierkonzept ist Ausfluss des Klimakonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“. Kernziel des ist der Aufbau eines Nahwärmenetzes im Bereich von der Seestraße einschließlich der Innenstadt bis hin zur Stadtschwentine.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Einrichtung eines zentralen Wärmenetzes zur Versorgung des genannten Gebietes. Hierbei soll die Abwärme der „Massenalgenkulturanlage“ (kurz Algenanlage) genutzt werden. Die Algenanlage ist eine weitere Klärstufe, die als Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität (CAU) auf dem Gebiet der Kläranlage errichtet werden soll. Diese Anlage erzeugt im Sommer voraussichtlich ausreichend Wärme, um den Bedarf des Quartiers Plön Südwest zu decken. Das ist der Kernbestandteil des Konzeptes 1, das im Endbericht „Integriertes Energetisches Quartierkonzept Plön-Südwest“ beschrieben wird.
Dieses Konzept unterstütze ich ausdrücklich.

Sollte sich herausstellen, daß die Wärmegewinnung über die Algenanlage nicht ausreicht, wird die Errichtung von Solarthermieanlagen auf den Trammer Seewiesen als Alternative vorgesehen. Auch die Wärmeerzeugung über Solarthermie wird nur im Sommer ausreichend sein.
Ein Nahwärmesystem mit Solarthermie wird im Endbericht als Konzept 2 beschrieben.
Eine Bebauung der Trammer Seewiesen lehne ich uneingeschränkt ab. Ich würde es in hohem Maße bedauern, wenn die Landschaft an dieser Stelle verbaut wird, sei es mit einem Neubaugebiet oder eben mit Solaranlagen.

Sowohl die Algenanlage als auch die Solarthermieanlage können nur im Sommer ausreichend Energie für ein Nahwärmenetz erzeugen. Im Winter ist eine zusätzliche Wärmegewinnung erforderlich. Hierzu werden folgende Anlagen als Option genannt: Blockheizkraftwerk (Erdgas, Bioethan), Gaskessel (Erdgas/Bioethan), Elektrokessel, Holzpellet-/Hackschnitzelkessel.
Dazu kommt ein Wärmespeicher, über dessen Ausmaße und Gestaltung erst einmal nichts weiter bekannt ist, außer, daß man zylindrische Körper stehend oder liegend vorstellen kann und dass die Speicherung in Dänemark in pyramidenförmigen Speichern erfolgt.

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Nahwärmenetzes ist die Bereitschaft der Eigentümer*innen der Gebäude, ihre Häuser ausreichend zu dämmen, um den Energieverbrauch schon im Ansatz zu senken. Verbunden damit soll das Netz mit deutlich niedrigeren Temperaturen sowohl für den Heizanteil wie auch den Warmwasseranteil des Trinkwassers betrieben werden (Absenkung von 80 auf 50 bzw. von 60 auf 30 Grad).

Die zu finanzierende Investitionssumme für das Konzept 1 wird mit ca. 8.070.634,- € angegeben. Für das Konzept 2 werden, je nach Ausbauvariante, Summen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- € genannt.

Entscheidend für den Erfolg wird auch sein, ob der Anbieter die Eigentümer*innen im Versorgungsgebiet zu halbwegs konkurrenzfähigen Preisen versorgen kann, denn nur dann besteht auch die Aussicht, eine ausreichende Anschlußquote zu erreichen.

Als mögliche Betreiber*innen des Nahwärmenetzes werden im Quartierskonzept die Stadtwerke, kommerzielle Betreiberinnen von Versorgungsleistungen oder Betriebsgenossenschaften genannt. 

Insgesamt bleibt festzustellen, dass wir es hier erst einmal mit einem Konzept zu tun haben, dessen Umsetzung vor hohen Hürden steht. Ob die Errichtung entsprechender Anlagen wie etwa eines Blockheizkraftwerkes oder eines Wärmespeichers auf dem Gebiet des Klärwerkes überhaupt möglich sein wird, ist aus meiner Sicht noch völlig offen. Das betrifft sowohl den Aspekt der tatsächlichen Bebaubarkeit wie auch des verfügbaren Platzes. Die Frage nach planungsrechtlicher Zulässigkeit ist bislang ebenso unbeantwortet. Die Antwort auf die Frage, wer das Netzt betreiben wird und wie sich die Investitionskosten tatsächlich entwickeln werden bleibt abzuwarten. Öffentliche Projekte wie der Flughafen in Berlin, die Elbphilharmonie oder auch unser Bürgerbüro bleiben selten im Preisrahmen – und ob die angebotenen Wärme dann auch noch konkurrenzfähig ist, bleibt abzuwarten.

Aus meiner Sicht ist es bereits heute absehbar, dass das Konzept 2 (Solarthermie) nicht umsetzbar ist. Um nicht, wie beim „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ über Jahre hinaus mit hohem Aufwand für den Papierkorb zu arbeiten, wäre es sinnvoll gewesen, wenn sich die Ratsversammlung jetzt auf das Konzept 1 (Algenanlage) festlegt und das Konzept 2 verworfen hätte. Ich habe das öfter als Anregung in die Diskussion eingebracht – erst in den Ausschüssen, dann auch in der Ratsversammlung – aber hier wollten mir meine Kolleg*innen nicht folgen.
Ich halte das Projekt „Nahwärmenetz“ für zukunftsträchtig. Da ich davon überzeugt bin, dass es vom Grundsatz her sinnvoll ist, habe ich dafür gestimmt, allerdings auch, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass das Solarthermiefeld niemals kommen wird. 

Verschäfte Baumschutzsatzung

In der Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch (15. Dezember) wurde die neue Baumschutzsatzung beschlossen. Wesentliche Neuerungen sind die Einführung einer Gebührenpflicht für Genehmigungen und der Schutz von Obstbäumen.

Die Änderung der Baumschutzsatzung wurde durch ein Bauprojekt der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft angestoßen. Um ein gefälliges Straßenbild und eine optimale Aufstellung der Gebäude einschließlich der Nebenanlagen (Fahrradstand, Entsorgungscontainer, Wegeführung) zu gewährleisten, hätten im Ölmühlenquartier sechs Birken gefällt werden müssen. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hatte dem zugestimmt und sein Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wollte dem nicht folgen. Der Bürgermeister bemerkte, daß die alte Baumschutzsatzung das nicht zulasse und regte eine Änderung der Baumschutzsatzung an. Die Änderung wurde auf den Weg gebracht. Dann stellte sich aber heraus, dass es aufgrund gesetzlicher Regelungen – anders als bei der Erteilung des Einvernehmens zu bestimmten Bauvorhaben – keine Beteiligung der politisch gewählten Gremien vorgesehen ist.
Dieser Hinweis kam aus der Kreisverwaltung.
Die städtische Verwaltung hatte dann einen Entwurf erarbeitet, der folgende Neuerungen beinhaltet:
1. Die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für die Beantragung von Fällgenehmigungen. Sie beträgt 90,- € und wird fällig, wenn ein Antrag genehmigt wird.
Abgelehnte Anträge bleiben kostenfrei.
Zudem gibt es klare Regelungen für Ersatzpflanzungen.
2. Obstbäume werden zusätzlich unter Schutz gestellt. Sie konnten bisher genehmigungsfrei gefällt werden.

Ich hätte es sehr begrüßt, wenn es im Bezug auf die Fällung von Bäumen einen politischen Entscheidungsvorbehalt gegeben hätte. Dafür habe ich mich nachdrücklich eingesetzt. Dass das rechtlich ausgeschlossen ist, hat sich erst später im Laufe des Verfahrens herausgestellt, als der Kreis unsere städtische Verwaltung darauf aufmerksam gemacht hat. Das akzeptiere ich natürlich, auch wenn ich es nicht gut finde.
Ferner habe ich mich dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht unter Schutz gestellt werden. Ich erkenne uneingeschränkt an, daß Obstbäume einen hohen ökologischen Wert haben (ich selber habe mehrere Apfelbäume, eine Quitte und eine Pflaume in meinem Hausgarten). Allerdings ist es natürlich so, dass die Einhaltung der Satzung auch kontrolliert werden muß. Hier sehe ich zusätzlichen Arbeitsaufwand auf die Verwaltung zukommen. Die Verwaltung hat zwar seinerzeit erklärt, dass sie das problemlos mit erledigen könne. Allerdings, wenn ich mir die Vorlage zum Stellenplan ansehe und mich richtig an dessen Diskussion in der Ratsversammlung erinnere, wo darauf hingewiesen wurde wie belastet auch die Umweltabteilung ist, weiß ich nicht so recht, was ich für richtig halten soll.

Da eine politische Beteiligung an der Entscheidung über Baumfällungen rechtlich nicht möglich ist und weil zumindest abgelehnte Anträge auch zukünftig nicht gebührenpflichtig sein sollen, habe ich der geänderten Baumschutzsatzung zugestimmt. Der gesamte Vorlauf des Beschlusses hat ohnehin gezeigt, dass es in der Ratsversammlung eine große Mehrheit für den Beschluss geben wird. Einen eigenen Redebeitrag habe ich mir und den Kolleg*innen dann erspart.

Ich hoffe aber, dass die Bürger*innen jetzt nicht präventiv zur Säge greifen und ihre alten Obstbäume fällen, bevor die Fällgenehmigung kostenpflichtig wird. Wenn es darauf hinauslaufen würde, hätten wir mit unserer Entscheidung dem Baumschutz einen Bärendienst erwiesen. 

Da es ja mittlerweile üblich ist, Vorlagen der Verwaltung, sofern sie „grüne Themen“ betreffen, mit Aphorismen auszuschmücken, kommentiere ich mein Abstimmungsverhalten mal mit dem Titel des Sex Pistol Albums: „Flogging a dead Horse“.
Es lohnt sich nicht, auf ein totes Pferd einzuprügeln.

Keine Solarthermie auf den Trammer Seewiesen!

Am Donnerstag steht das „Quartierskonzept“ auf der Tagesordnung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Das Quartierskonzept sieht den Aufbau eines Nahwärmenetzes vor.
Das hört sich zunächst harmlos an und ich unterstütze – nach jetzigem Kenntnisstand – die weitere Planung des Nahwärmemenetzes vom Grundsatz her mit einer Ausnahme.
Ich bin ganz entschieden dagegen, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage einzurichten.
Diese Anlage ist für den Betrieb des Nahwärmenetztes auch überhaupt nicht erforderlich und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.

Vor ein paar Wochen wurde bekannt, dass die Verwaltung über eine Photovoltaik Anlage auf den Trammer Seewiesen nachdenkt. Im vorliegenden Quartierkonzept wird jetzt von einem  Solarthermiefeld gesprochen. Das macht die Sache nicht besser. 

Der Beschlußvorschlag in der Vorlage des Ausschusses lautet:
– Die Ratsversammlung beschließt die Beantragung des Sanierungsmanagements und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 – 2024 einzustellen.
– Die Verwaltung wird gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.

Das Nahwärmenetz ließe sich auch ohne Solarthermiefeld realisieren. Eine solche Anlage läßt sich auch nicht hinter Büschen und Hecken verstecken. Am Ortseingang von Kiel kommend wäre das für mich ein “Showstopper”. Wenn noch ein Wärmespeicher auf dem Gelände des Klärwerkes dazu kommt, wäre das Landschaftsbild auf Jahrzehnte hin noch schwerer gestört.

Das Sanierungsmanagement ist im Endbericht des 112-seitigen „Endberichte Integriertes Energetisches Quartierskonzept Plön-Südwest“ enthalten. Es ist unter Punkt 9.2 auf Seite 92 ff zu finden. Es beinhaltet die Aufgabe:
– Detaillierte Flächenanalyse des möglichen Solarthermiefeldes (zunächst die grundsätzliche Verfügbarkeit mit Eigentümern absichern, dann genehmigungsrechtliche Einschätzung mit Umweltverträglichkeit)

Bereits auf Seite 3 des Endberichtes wurde ich stutzig. Dort steht, daß das Konzept „Plön-Südwest” unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte aufzeigen soll, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen.
Ausdrücklich nicht berücksichtigt wird hier der Aspekt des Landschaftsschutzes.
Ich kann hier nicht an Zufall glauben, dazu ist der Endbericht zu sorgfältig erarbeitet.
Für mich besteht der Verdacht, daß hier bereits auf eine Lösung unter Einbindung mit Solarthermieanlagen hingearbeitet wurde.

Im weiteren Verlauf des Endberichtes werden dann zwei Konzepte für den Betrieb des Nahwärmenetzes aufgezeigt. Beide Konzepte sehen die Nutzung einer Wärmepumpe vor, die die Abwärme der in der Kläranlage angedachten Algenanlage oder die Wärme des Sees nutzen soll. Ein Konzept kommt ohne Solarthermiefeld aus. Das andere Konzept  schließt ein Solarthermiefeld mit ein. Zu dem Konzept mit Solarthermie gibt es drei Optionen: zwei davon beinhalten ein großes Solarthermiefeld, eine dritte Option sieht ein kleinere Feld entlang der B76 vor.

Entscheidend ist die Aussage auf Seite 60 des Endberichtes:
„Solarthermische Anlagen sind sehr volatil (abhängig von der Sonneneinstrahlung). Der Großteil der Wärme fällt im Sommer an. In diesen Zeiten ist eine hypothetische Wärmepumpe (Kläranlage oder Seewasser) ebenfalls am effektivsten, sodass sich beide Anlagen konterkarieren würden. Aus diesem Grund ist es nicht zu empfehlen, die beiden Technologien zu kombinieren, sondern diese als Alternative zueinander zu betrachten.“
Fazit: Eine Solarthermieanlage ist nicht notwendig.

Dazu kommt, daß die Investitionskosten für das Konzept ohne Solarthermie von den Investitionskosten her günstiger ist. Die zu finanzierende Investitionssumme beträgt 8.070634,- €
Zum Vergleich: die zu finanzierende Investitionssumme für die unterschiedlichen Konzepte mit Solarthermie liegen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- €

Und natürlich schiebt man uns auf Seite 34 auch wieder „Einfahrverbote (Anm.: in die Innenstadt) für klassisch verbrennungsmotorisch betriebene KFZ (ausgenommen Anlieger und Mobiliotätseingschränkte)” unter. Ich persönlich halte die Parkplätze auf dem Markt für wichtig und erforderlich und werde mich entschieden für den Erhalt der Parkplätze auf dem Markt und in der Lübecker Straße einsetzen, so wie ich mich in der Vergangenheit dafür eingesetzt habe. 

Der Endbericht kann hier eingesehen werden:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/ri/___tmp/tmp/4515781-136934870113/934870113/00151514/14-Anlagen/01/PloenEQKBericht16112021.pdf

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