Konstituierende Ratsversammlung und die Zeichen der Zeit

Gestern fand die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung statt. Ablauf und Hintergründe  hat der Kollege Jagusch (CDU) in seinem Blog einen sehr gut lesbaren Beitrag dargestellt.

https://ploenblog.de/2023/06/die-ploener-ratsversammlung-hat-sich-konstituiert-thure-koll-einstimmig-zum-neuen-buergervorsteher-gewaehlt/

Seine Bewertung teile ich allerdings nur zum Teil.
Sowohl CDU wie auch SPD haben in der Kommunalwahl Stimmanteile verloren (minus 2,8 bzw. minus 5,1 %), genau wie DIE LINKE (minus 1,7 %). Die FDP blieb nahezu unverändert, zugewonnen haben Bündnis 90/Die Grünen (plus 1,9 %) und vor allem die FWG-Plön (plus 6,7%).
Da keine Überhangmandate ausgeglichen werden mussten, schrumpfte die Anzahl der Mitglieder der Ratsversammlung von 25 auf 19. Das ist die vorgesehene Größe.

Aus dem Wahlergebnis ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU 5 / Die Grünen 4 / SPD 4 /FWG-Plön 3 / FDP 2 / DIE LINKE 1
Aus der Anzahl der Mandate ergibt sich die folgende Verteilung der 11 Sitze in den drei Ausschüssen:
CDU 3 / Die Grünen „2 oder 3“ / SPD „2 oder 3“ / FWG 2 / FDP 1
DIE LINKE bleibt unberücksichtigt, weil sie mit nur einem Sitz in der Ratsversammlung keinen Fraktionsstatus erreicht hat.

Im Rahmen der Berechnungen stellte sich heraus, dass Bündnis 90/Die Grünen und SPD für die Besetzung der Ausschüsse die gleichen Bewertungsziffern erreicht haben. Sie hätten über die Vergabe des dritten Sitzes im Ausschusses einigen müssen. Wenn keine Einigung zustande gekommen wäre, hätte das Los entschieden müssen. 

Es hätte im Vorfeld der konstituierenden Sitzung jeder Fraktion frei gestanden, mit einer anderen Fraktion eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen. Die SPD und DIE LINKE haben sich entschieden, diesen Schritt zu gehen. Das hat für beide Parteien deutliche Vorteile.
Die Linke bekommt einen von neun Ausschusssitzen und erlangt so im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung einen Sitz mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Zudem kann die SPD nun fünf Mandate in die Waagschale werfen, genau wie die CDU.
Damit haben beide Fraktionen das Zugriffsrecht auf die Positionen des Bürgervorstehers und des Ersten Stadtrates.

Das hatte für zwei Parteien gravierende Folgen.

1. Bündnis 90/Die Grünen bekommen durch die Berechnung nur zwei Sitze in den Ausschüssen, die SPD/LINKE kann durchgehend drei besetzen.

2. Die CDU muss sich mit der SPD über die Besetzung der beiden Spitzenpositionen einigen.
Die Spitzenpositionen sind die des Bürgervorstehers und die des ersten Stadtrates.

Der Bürgervorsteher ist der Repräsentant der Ratsversammlung, der hat zwei Stellvertreter*innen. Er oder sie leitet die Ratsversammlung und wird in der Öffentlichkeit – auch als Vertreter seiner/ihrer Partei – wahrgenommen.

Der erste Stadtrat ist Vertreter der Bürgermeisterin. Er hat einen Stellvertreter. Seine Aufgabe ist weniger repräsentativ, aber durchaus sehr einflußreich. Er tritt selten in den Vordergrund.

Herr Jagusch verwendet in seinem für die Bildung der Fraktionsgemeinschaft zwischen SPD und DIE LINKE den Begriff „Handel“ und setzt ihn in Anführungsstriche. Das kann man machen, aber es vermittelt den Eindruck, dass diese Vereinbarung nicht ganz sauber ist. Dabei steht es jeder Fraktion frei, mit anderen Fraktionen Gemeinschaften zu bilden und Absprachen zu treffen. Das ist nichts anrüchiges.

Aus meiner Sicht sind zuerst einmal Bündnis 90/Die Grünen die Hauptleidtragenden. Als zweitstärkste Partei sitzen sie jetzt nur mit zwei Personen in den Ausschüssen. Da ihnen nichts anderes übrig bliebt, haben sie das in der Ratsversammlung klaglos hingenommen.

Anders die CDU. Mit fünf Mandaten ebenso stark wie die Fraktiosngemeinschaft SPD/DIE LINKE hätten beide Parteien sich im Vorfeld über die Verteilung der beiden Spitzenposten verständigen können. Die SPD hat ausdrücklich auf ihr Vorschlagsrecht für den Bürgervorsteher verzichtet und erklärt, Thure Koll (CDU) zu unterstützen. Im Gegenzug stand die Erwartungshaltung im Raum, dass die CDU damit auf das Erstzugriffsrecht für den Posten des Ersten Stadtrates verzichtet und es der SPD überläßt. Es zeichnete sich bereits seit über einer Woche ab, dass die CDU sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlassen will. Gleichzeitig wurde der CDU signalisiert, dass es in dem Fall einer Kampfabstimmung keine Mehrheit für Ihren Kandidaten geben wird.

Der neue Bürgervorsteher Thure Koll ließ dann in alphabetischer Reihenfolge abstimmen, also erst Herr Landschof (SPD). Für den Fall, dass Herr Landschof nicht die erforderliche Anzahl von Ja-Stimmen erreicht hätte, wäre über Herrn Seeligmann (CDU) abgestimmt worden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Meltzer beantragte dann geheime Abstimmung.
Herr Landschof (SPD) wurde mit 11 Ja-Stimmen bei 7 Gegenstimmen gewählt.
Damit wurde Herrn Seeligmann (CDU) eine direkte Abstimmungsniederlage erspart.

Da der Vorschlag der SPD erfolgreich war, hatte die CDU automatisch das Vorschlagsrecht für den zweiten Stadtrat. Diesmal beantragte der Vorsitzende der SPD Fraktion geheime Wahl. Herr Seeligmann wurde dann mit 7 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen gewählt.

Das ist ein sehr knappes und enttäuschendes Wahlergebnis, was Herr Jagusch in seinem Blog mit dem Begriff „Retourkutsche“ kommentiert.

Auch diese Bewertung teile ich nicht. Es ist nach meiner Meinung ein sehr klares Zeichen, dass 28,3 % nicht zum Durchregieren reichen. Es wird schwer bis unmöglich, sich gegen die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung durchzusetzen. Gleichzeitig zeigt die einstimmige Wahl des Bürgervorstehers Thure Koll, dass alle Fraktionen an einer kooperativen Zusammenarbeit und einvernehmlichen Lösungen interessiert sind. Der Rahmen ist damit abgesteckt.

In dem Sinne werden wir uns nach meiner Einschätzung dann auch zu einer fairen, sachorientierten Arbeit zusammenraufen, auch wenn dazu vermutlich der ein oder andere Kompromiss erforderlich ist.


Entgegnung des Bürgervorstehers

Unser Bürgervorsteher Herr Krüger hat auf meinen Beitrag mit einem Kommentar geantwortet. Um dem Kommentar den selben Raum und Rahmen einzuräumen wie meinen eigenen Beiträgen, stelle ich ihn an dieser Stelle ohne weiteren Kommentar als eigenständigen Beitrag ein:

Zu der Frage von Herrn Buth, ob ich als Bürgervorsteher “noch tragbar sei”, folgende Anmerkung:
Der Vorsitz in der Gemeindevertretung ist im § 33 der Gemeindeordnung ( GO ) von Schleswig-Holstein geregelt. Dazu heißt es im Kommentar zur GO von Bracker / Dehn / Wolf:
“D. Vors. der Gemeindevertretung ist Erste/r unter Gleichen ( Primus inter pares), behält also nach der Übertragung des Vorsitzes vollwertige Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gemeindevertretung, die denen der übrigen Gemeindevertr. gleichwertig sind.”
Somit kann ich genau das tun, was andere Ratsmitglieder ebenfalls dürfen, ja müssen: sich zu politischen Sachthemen äußern und Stellung beziehen.
Im Übrigen habe ich die Mail nur mit meinem Namen unterschrieben und nicht unter dem Briefkopf “Bürgervorsteher der Stadt Plön”.
Interessanterweise fehlt der letzte Absatz der Antwort von Herrn Buth auf mein Schreiben in der ansonsten gleichlautenden E-Mail an die Ratsmitglieder. Diese sind es, die mich zum Vorsitzenden gewählt haben und darüber zu entscheiden haben, ob ich “noch tragbar” bin. Offensichtlich weiß Herr Buth genau, dass die Ratsmitglieder sich darüber im Klaren sind, dass der Bürgervorsteher nicht zur Neutralität verpflichtet ist.
Auf seiner Website versucht er aber offensichtlich denjenigen Leserinnen und Lesern, die mit der GO nicht so vertraut sind, genau dieses zu suggerieren, auch wenn er nicht von einer Verpflichtung schreibt, sondern dass er dies in den letzten 10 Jahren “so verstanden” habe.
Die damit aus meiner Sicht versuchte Rufschädigung läuft ins Leere.
Dirk Krüger

Neubürgerempfang mit Meyer

Am Samstag um 11:00 Uhr fand im Alten E-Werk (Mehrgenerationenhaus) der Neubürgerempfang der Stadt Plön statt. Zu diesem Empfang werden die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die im vergangenen Jahr nach Plön gezogen sind. Zu Beginn des Empfanges stellen der Bürgermeister und der Bürgervorsteher die Verwaltung und die Selbstverwaltung der Stadt vor. Anschließend haben die Organisationen und Vereine die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Hier wären unter anderen zu nennen: Feuerwehr, Kirche, TSV und nicht zuletzt auch der Sozialverband.
Sehr schön finde ich, daß auch für die Kinderbetreuung georgt wird, damit auch junge Familien teilnehmen können.
Der Neubürgerempfang bietet die Möglichkeit, einmal mit Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen, die bewußt die Entscheidung getroffen haben, nach Plön zu ziehen. Die am häufigsten angeführten Argumente sind der kleinstädtische Charme und die Schönheit der Natur.

In seinem Blog berichtet Bürgermeisterkandidat Herr Meyer richtigerweise, daß überwiegend ältere Neubürgerinnen und Neubürger anwesend waren. Er kündigt an, sich als Bürgermeister um bezahlbare Grundstücke für junge Familien kümmern zu wollen.
Das interpretiere ich wie folgt: Der Kandidat macht sich die Sprechweise der Seewiesenbefürworter zu eigen, denen allein die Erwähnung des Begriffes Seewiesen mittlerweile so peinlich ist, dass sie eine Umbenennung des überflüssigen und landschaftsverschandelnden Neubaugebietes anstreben.
Mir ist allerdings nicht klar, wie Herr Meyer sicherstellen möchte, daß die dortigen Grundstücke tatsächlich günstig verkauft und dabei vorrangig an junge Familien vergeben werden. Vermutlich wird die Verteilung über den Markt erfolgen – wie sollte es auch anders sein – und dann werden überwiegend wohlhabendere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Zuge kommen, die hier ihren Lebensabend verbringen wollen. Das ist verständlich und müßte auch jedem Seewiesenbefürworter klar sein.
Ich wünschte mir, daß Herr Meyer den Mut hat, sich mit einem klaren Ja, Nein oder mit einem entschiedenen Vielleicht zum Thema Seewiesen zu positionieren und nicht den Eindruck erweckt, sich hinter der verschleiernden Umschreibung „bezahlbarer Baugrund für junge Familien“ zu verstecken.

Rettungsversuch Seewiesen

Wie zu erwarten war, melden sich die Befürworter des Neubaugebietes Seewiesen jetzt zu Wort, um zu retten, was zu retten ist. Die SPD Plön-Bösdorf liegt mit ihrer jetzigen Ablehnung des Baugebietes 100 % richtig, auch wenn die Umstände des Öffentlichwerdens vielleicht nicht ganz glücklich waren. Aber hier gilt: Inhalt vor Form.

Plöns Bürgermeister, Herr Paustian, gleichzeitig Vorsitzender des Planungsverbandes Seewiesen, sowie der Bürgervorsteher, Herr Krüger (CDU) bemühen sich um Schadensbegrenzung. In einer gemeinsamen Presseerklärung verkünden sie, daß sich an der Beschlußlage des Planungsverbandes und der städischen Gremien nichts geändert hat. Das ist erst einmal korrekt, aber:

Dazu muß angemerkt werden, daß es in der Vergangenheit allgemeiner Konsenz zwischen den Fraktionen bestand, daß sich dieses Projekt nur mit der Unterstützung aller entwickeln läßt. Dieser Konsenz besteht nicht mehr. Auch in Rathjensdorf gibt es keine Einstimmigkeit mehr, wenn man dem Bürgermeister glauben darf, der in der Zeitung mit dem Begriff „mehrheitliche“ Zustimmung zitiert wurde.

Auf Grund der Schwierigkeiten, die sich für das B-Plan Verfahren abzeichnen, ist ein Festhalten an der Planung und eine Fortführung des Verfahrens rausgeworfenes Geld und verschwendete Zeit.

Die Fakten zum langfristigen Wohnraumbedarf und zur Bevölkerungsentwicklung sind seit Jahren  bekannt. Die neueren Untersuchungen bestätigen die bereits vorhandenen Informationen. Was Plön vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung benötigt, sind nicht neue Baugebiete auf der grünen Wiese, sondern eine Verdichtung des Innenbereiches und eine bedarfsgerechte und qualitative Aufwertung des vorhandenen Bestandes. Heute ein Überangebot für morgen zu schaffen kommt nicht nur die Stadt teuer zu stehen. Eigentümer von Altimmobilien haben bereits heute Schwierigkeiten, ihre Häuser zum erwarteten Preis zu veräußern, und das nicht nur in ländlichen Lagen.

Der Rat der Verwaltung, hier der Landesplanung, ist für mich eindeutig:
„Verzicht auf Seewiesen“

Was dabei herauskommt, wenn sich die Politik (die Selbstverwaltung) über den Rat der Verwaltung hinwegsetzt, haben wir bei dem Pleiteprojekt „Blomenburg“ in Selent gesehen. Mein Eindruck ist, daß man hier von Seiten der Politik ein ganz bestimmtes Ergebnis haben wollte. Dazu wurden die Vorlagen der Kreisverwaltung nach meiner Einschätzung so lange modifizeirt, bis die Empfehlungen zu der politischen Erwartungshaltung paßten.
Das einzig gute an der Blomenburg ist, daß sie für den Steuerzahler nicht ganz so teuer zu stehen kam wie die Hamburger Elbphilharmonie.

Ruhe vor dem Sturm

Nach der Kommunalwahl hat sich die Anspannung erst einmal gelegt. Die Fraktionen haben ihre Vorsitzenden teilweise schon gewählt. Bei uns wurde der „Alte“ zum „Neuen“. Hinter den Kulissen laufen jetzt in und zwischen den Fraktionen die Gespräche, wie die einzelnen Posten verteilt werden sollen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wer unser neuer Bürgervorsteher wird. Der Bürgervorsteher repräsentiert die Ratsversammlung, also die gewählten Ratsfrauen und -herren. Neben der Funktion als Ansprechpartner für die Bürger und als Leiter der Ratsversammlung muss er – gemeinsam oder in Abstimmung mit dem Bürgermeister – zahlreiche öffentliche Termine wahrnehmen. Kurzum, es ist keine Aufgabe, die man mal eben neben seinem Beruf hermacht. Die Komponente Zeit wird im Vergleich zur abgelaufenen Wahlperiode umso wichtiger, als Plön nach dem Mikrozensus schwierigen Zeiten entgegensieht.
Die CDU als stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht. Der Vorgeschlagene muss – soweit ich das sehe – in der konstituierenden Sitzung der Ratsversammlung eine Mehrheit von mindestens 12 Stimmen auf sich vereinen. Wegen der Mehrheitsverhältnisse ( Sitze wie folgt: CDU 8 / SPD 7 / FWG 4 / Grüne 3 / FDP 1 ) ist die Wahl kein Selbstgänger. Die CDU muss eine Mehrheit für Ihren Vorschlag bei den anderen Parteien erzielen. Da der Bürgervorsteher nicht für die Arbeit in den Ausschüssen zur Verfügung steht, zieht die Wahl natürlich Auswirkungen auf die Besetzung der Ausschüsse nach sich. CDU und SPD stehen in den Ausschüssen jeweils drei Sitze zu, der FWG zwei und den Grünen einer. Zudem stellt sich die Frage, wer den Vorsitz in den Ausschüssen übernimmt, denn diese Funktion erlaubt es, die Arbeit des Ausschusses gezielt zu steuern. Außerdem müssen unter anderem Plätze im Aufsichtsrat der Stadtwerke, in der Schulverbandsversammlung und im Planungsverband Seewiesen besetzt werden. Die CDU hat das Erstzugriffsrecht auf einen Vorsitz im Ausschuss, die SPD ist danach an der Reihe und die FWG muss nehmen, was übrig bleibt. Die Grünen und die FDP, die mit einem Sitz ihren Fraktionsstatus verloren hat, gehen leer aus. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse wird es aber auch hier einen Abstimmungsprozess über das Gesamtpaket geben müssen. Dabei werden sicher nicht nur Personalfragen eine Rolle spielen, es kann davon ausgegangen werden, dass hier bereits auch Sachfragen in den Abstimmungsprozess einfließen werden.
Diese Abstimmungsprozesse wirken nach außen hin wenig transparent. Das Vorgehen birgt die Gefahr, dass hier der Anschein der Mauschelei entsteht. Gibt es eine Alternative? Sofern die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung keine Mammutveranstaltung mit open End werden soll, was auch keine gute Lösung ist, sehe ich leider keine andere Möglichkeit.

Diesen Beitrag hatte ich bereits vorgestern geschrieben, bin aber wegen eines eingeschänkten Zugriffs auf das Internet nicht dazu gekommen, ihn zu veröffentlichen. Als ich heute zu Hause ankam, las ich in der KN unter kurz notiert:  “Dirk Krüger neuer Bürgervorsteher”. Das suggeriert, dass die Entscheidung bereits gefallen ist. Ob es so ist, werden wir am 19. Juni sehen. Oder wie der Grieche sagt: “Αὐτοῦ γὰρ καὶ Ῥόδος καὶ πήδημα
Im weiteren Verlauf wird klargestellt, dass es sich nur um die Nominierung handelt. Und hierzu sollen in der CDU Plön durchaus unterschiedliche Positionen bestehen.