Entgegnung des Bürgervorstehers

Unser Bürgervorsteher Herr Krüger hat auf meinen Beitrag mit einem Kommentar geantwortet. Um dem Kommentar den selben Raum und Rahmen einzuräumen wie meinen eigenen Beiträgen, stelle ich ihn an dieser Stelle ohne weiteren Kommentar als eigenständigen Beitrag ein:

Zu der Frage von Herrn Buth, ob ich als Bürgervorsteher “noch tragbar sei”, folgende Anmerkung:
Der Vorsitz in der Gemeindevertretung ist im § 33 der Gemeindeordnung ( GO ) von Schleswig-Holstein geregelt. Dazu heißt es im Kommentar zur GO von Bracker / Dehn / Wolf:
“D. Vors. der Gemeindevertretung ist Erste/r unter Gleichen ( Primus inter pares), behält also nach der Übertragung des Vorsitzes vollwertige Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gemeindevertretung, die denen der übrigen Gemeindevertr. gleichwertig sind.”
Somit kann ich genau das tun, was andere Ratsmitglieder ebenfalls dürfen, ja müssen: sich zu politischen Sachthemen äußern und Stellung beziehen.
Im Übrigen habe ich die Mail nur mit meinem Namen unterschrieben und nicht unter dem Briefkopf “Bürgervorsteher der Stadt Plön”.
Interessanterweise fehlt der letzte Absatz der Antwort von Herrn Buth auf mein Schreiben in der ansonsten gleichlautenden E-Mail an die Ratsmitglieder. Diese sind es, die mich zum Vorsitzenden gewählt haben und darüber zu entscheiden haben, ob ich “noch tragbar” bin. Offensichtlich weiß Herr Buth genau, dass die Ratsmitglieder sich darüber im Klaren sind, dass der Bürgervorsteher nicht zur Neutralität verpflichtet ist.
Auf seiner Website versucht er aber offensichtlich denjenigen Leserinnen und Lesern, die mit der GO nicht so vertraut sind, genau dieses zu suggerieren, auch wenn er nicht von einer Verpflichtung schreibt, sondern dass er dies in den letzten 10 Jahren “so verstanden” habe.
Die damit aus meiner Sicht versuchte Rufschädigung läuft ins Leere.
Dirk Krüger

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