Heute in der Ratsversammlung ging es darum, ob der Landesrechnungshof (LRH) zu einem Gespräch über seinen Bericht zur Kälte- und Wärmeplanung eingeladen werden soll.
Ursprünglich sollten der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) und der Hauptausschuss (HA) in einer gemeinsamen Sitzung darüber entscheiden.
Der SUE hat beschlossen, den LRH einzuladen, der HA hat das Gegenteil davon beschlossen.
Daher wurde entschieden, die Entscheidung in der Ratsversammlung herbeizuführen.
Ursprünglich hatte ich den Eindruck, ob es nur um eine Grundsatzentscheidung ja oder nein geht. Tatsächlich standen dann 4 mögliche Beschlüsse in der Vorlage:
– Einladung des LRH in die Ratsversammlung
– Einladung des LRH zu einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE
– Einladung des LRH in eine Sitzung des SUE
– Verzicht auf eine Einladung
– Zusätzlich Einladung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) als Fachaufsichts- Prüf- und Genehmigungsbehörde der Kälte- und Wärmeplanung für den Fall, dass es zu einer Einladung des LRH kommt.
Ich habe einen Redebeitrag gehalten, den ich dem ich mich für die Einladung des LRH stark gemacht habe. Politisch und im Sinne guter Verwaltungsführung spräche alles für eine Einladung und nichts Überzeugendes dagegen. (Meinen Redebeitrag in voller Länge am Ende des Blog-Beitrages.)
In der Diskussion betonte der Kollege Jagusch (CDU), dass es nicht ersichtlich sei, aus welchem Grund auf die Einladung verzichtet werden soll. Wir würden wahrscheinlich schon länger über die Frage diskutieren, ob der LRH eingeladen werden soll, als das Gespräch mit dem LRH gedauert hätte.
Der Kollege Rose (SPD) betonte, dass es sehr wohl eine Frage der Zeitökonomie wäre, aber wenn der SUE den LRH zu seiner Sitzung einladen will, dann spräche nichts gegen eine Einladung des LRH.
Die Ratsversammlung lehnte die Einladung des LRH in die Ratsversammlung oder zu einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE ab.
Beschossen wurde aber die Einladung in den SUE und die gleichzeitige Einladung des MEKUN.
Ich halte die Einladung des LRH für richtig, die Einladung des MEKUN aber für fragwürdig.
Der LRH setzt sich in seinen Berichten sehr kritisch mit dem MEKUN auseinander. Darüber habe ich bereits am 2. September in meinen Blog berichtet. Noch-schlimmer-als-gedacht.
Das MEKUN ist der Ansicht, dass es keine Verfahrensfehler gegeben hat und die Kälte- und Wärmeplanung in Plön fachlich einwandfrei sei.
Jetzt, so schient es zumindest, wird das MEKUN zur Rückendeckung gerufen. Es ist das gleiche MEKUN, das davon abgesehen hat, eine Stellungnahme zu den Prüfbemerkungen abzugeben, die es selbst betreffen.
Es kann also gut sein, dass beide Behörden sich in der Sitzung heftig streiten.
Nach meiner Ansicht hat die ganze Angelegenheit mittlerweile eine politische Dimension bekommen, weil die Landtagswahl näher rückt. In dem Zusammenhang kann vermutet werden, dass der Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Tobias Goldschmidt, Bündnis 90/Die Grünen) eine möglichst positive Bilanz aufweisen möchte, in diesem Fall das erfolgreiches Vorantreiben der Energiewende.
Sollte sich herausstellen, dass es bei der Umsetzung der Kälte- und Wärmeplanung – einem Kernelement der Energiewende – gravierende Fehler gab, wären das mehr als nur ein paar Kratzer im Lack.
Herrn Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kann in dieser Situation natürlich nicht an einer kritischen Diskussion eines Kernprojektes seiner Koalitionspartnerin gelegen sein.
Eine letzte Frage, die aus meiner Sicht berechtigt wäre, ist: Kennt das Innenministerium den Vorgang und wie steht es dazu?
Nachfolgend mein Redebeitrag in voller Länge:
Rede zur Ratsversammlung der Stadt Plön, TOP 15, Einladung LRH
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
heute sollen wir darüber beschließen, ob der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein zu einem Abschlussgespräch nach Plön einzuladen werden soll oder nicht.
Ich bitte Sie: Beschießen Sie, den Landesrechnungshof einzuladen.
Lassen Sie mich begründen warum.
Erstens: Es geht um unsere Planung und um unser Geld.
Die Kälte- und Wärmeplanung ist keine Randnotiz. Sie legt fest, wie Plön in den kommenden Jahrzehnten heizt, was Bürgerinnen und Bürger investieren müssen und welche Infrastruktur die Stadt aufbaut. Wenn der Landesrechnungshof bei der Erstellung dieser Planung zahlreiche Schwächen feststellt, dann betrifft das nicht irgendeine abstrakte Verwaltungsebene, sondern unmittelbar die Grundlage unserer kommunalen Entscheidungen.
Zweitens: Die Ausgangslage ist bereits öffentlich dokumentiert.
Der Landesrechnungshof hat in seinem öffentlichen Bericht festgestellt, dass das zuständige Ministerium, das MEKUN, ohne strategische Zielsetzung gearbeitet hat. Die definierten Unterziele waren nicht erreichbar, weil die nötigen Ressourcen fehlten. Das ist ein deutliches Urteil über die Rahmenbedingungen, unter denen auch unsere Planung entstanden ist. Wir sollten nicht so tun, als ginge uns das nichts an.
Drittens: Den Plön betreffende Bericht kennt nur ein kleiner Kreis.
Der Untersuchungsbericht zur Plöner Planung benennt zahlreiche Schwächen, ist aber nicht öffentlich. Wir sollten nicht beschließen, das Gespräch mit der Stelle zu verweigern, die diese Befunde erhoben hat.
Wer keine Fragen stellt, bekommt keine Antworten. Ein Abschlussgespräch ist genau der Ort, an dem wir erfahren können:
- Welche Schwächen im Einzelnen festgestellt wurden und wie schwer sie wiegen,
- welche davon in der Verantwortung der Stadt liegen und welche in der des Landes,
- was konkret zu tun ist, damit die Planung belastbar, rechtssicher und umsetzbar wird,
- und wie wir Fehler zukünftig vermeiden können.
Viertens: Transparenz ist kein Gnadenakt, sondern unsere Pflicht.
Wir sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, dass wir Kritik an unserer Arbeit ernst nehmen und offen damit umgehen.
Ich verkenne nicht, dass manche Inhalte eines Berichts vertraulich zu behandeln sind. Aber Vertraulichkeit ist kein Grund, das Gespräch zu verweigern.
Ein Beschluss, den Rechnungshof nicht einzuladen, würde bei vielen den Eindruck erwecken, wir hätten etwas zu verbergen. Diesen Eindruck sollten wir nicht erzeugen, selbst dann nicht, wenn er unberechtigt wäre.
Fünftens: Ein Abschlussgespräch nützt uns selbst.
Der Landesrechnungshof ist keine Gegnerin der Kommunen. Seine Prüfungen sollen dazu beitragen, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden. Wenn er uns zu einem Gespräch rät, dann ist das eine Chance: Wir können Missverständnisse klären, unsere Sicht darstellen und Empfehlungen direkt aufnehmen. Wer diese Chance ausschlägt, verzichtet auf kostenlose fachliche Beratung durch eine der kompetentesten Prüfinstitutionen des Landes.
Sechstens: Ob wir dazu verpflichtet sind, sollten wir klären, bevor wir Nein sagen.
Nach meiner Auffassung handelt es sich bei dem Gespräch mit dem Landesrechnungshof um eine Soll-Bestimmung. Soll heißt muss wenn kann. Es war ja sogar schon ein Termin vereinbart, der sehr kurzfristig abgesagt wurde. Das hat eine ganz schlechte Außenwirkung für unsere Verwaltung und auch für uns Entscheidungsträger*innen selber.
Politisch und im Sinne guter Verwaltungsführung spricht alles für die Einladung, und nichts Überzeugendes dagegen.
Ich fasse zusammen:
Es geht um die Grundlage unserer Wärmeplanung. Der öffentliche Bericht zeigt strukturelle Mängel auf Landesebene. Der Plön-Bericht benennt zahlreiche Schwächen, und die Öffentlichkeit kennt sie nicht. Ein Abschlussgespräch schafft Klarheit, Verantwortlichkeit und Vertrauen.
Deshalb beantrage ich:
- Den Landesrechnungshof zu einem Abschlussgespräch mit Verwaltung und Selbstverwaltung einzuladen,
- Die Verwaltung zu beauftragen, die Ergebnisse des Gesprächs der Ratsversammlung und, soweit zulässig, der Öffentlichkeit vorzustellen.
Wer Verantwortung für unsere Stadt trägt, stellt sich der Kritik.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.