Erhalt des Osterkarree und Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung


Gestern tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.
Gute Nachricht für das Osterkarree: Die Parteien stehen geschlossen hinter dieser sozialen Einrichtung und haben beschlossen, sie zukünftig mit zu finanzieren.
Das energetische Quartieskonzept schrumpf sich auf Mikronetze zurecht.
Die kommunale Wärmeplanung ist „designed to cost“ und damit das Geld nicht wert.  

Im Einzelnen: 

TOP 8, Controllingbericht Sanierungsmanagement Plön Süd-West
Von den verfügbaren Mitteln in Höhe von 262.990,- € wurden bislang 37%, also 96.763,- Euro verwendet.
Der Controllingbericht fasst auch die Aktivitäten und die bisherigen Ergebnisse des Sanierungsmanagement zusammen. Eine Wärmeversorgung im Quartier durch ein Wärmenetz in Verbindung mit der Massenalgenanlage auf dem Klärwerk rückt deutlich in den Hintergrund, weil erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit des Konzeptes erkennbar sind.
Mittlerweile stehen zwei Mikronetze im Blickpunkt.
Für den Bereich Friedrich Lamp Straße zeichnet sich ab, dass voraussichtlich die
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) für die Nutzer*innen die günstigste Lösung sein wird (100%).
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) wurde als zweitgünstigste Lösung dargestellt (105%).
Für den Bereich Klosterstraße zeichnet sich
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) als günstigste Lösung ab (100%), gefolgt von
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) als zweitgünstigste Lösung (113%)

TOP 9, aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Plön
Die Stadt Plön muss die kommunale Wärme- und Kälteplanung bis zum 17. Dezember 2024 beim Land Schleswig Holstein vorlegen. Das ist durch das Energiewende und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig Holstein so vorgegeben. Das Land finanziert die Planung mit 34.041,45 €.
Der Auftrag für die Erstellung der Wärme- und Kälteplanung soll noch im August ausgeschrieben werden.
Dazu habe ich als Ratsherr (Anm. 1) den Antrag gestellt, den Beschussvorschlag der Verwaltung (Kenntnisnahme) zu ergänzen. Ziel war es, sicherzustellen, dass
1. Tiefengeothermie in Verbindung mit dem Betrieb eines Hochtemperaturwärmenetzes als Option/Alternative mit untersucht wird,
2. eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, z.B. Bösdorf, Ascheberg und Rathjensdorf als eine mögliche Option mit untersucht wird,
3. der kommunale Wärme- und Kälteplan nicht nur die Anforderungen des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig Holstein erfüllt, sondern auch die Anforderungen des noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gebäude-Energie-Gesetz,
4. die Anregungen und Empfehlungen des „Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung“ vom 12/2022, Deutsches Institut für Urbanistik, Autoren Robert Reichel, Jan Walter,  Herausgeber: Umweltbundesamt, mit berücksichtigt werden.
Die Ergänzungsanträge 1 und 2 wurden bei 4 Ja-Stimmen und 7 Nein-stimmen abgelehnt.
Die Ergänzungsanträge 3 und 4 wurden bei 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Gründe für die Ablehnung waren:
1. Die Änderungsanträge sind erst Gestern Nacht zugestellt worden (Stimmt, aber ansonsten werden Beschussvorschläge auch gerne in der Sitzung erarbeitet. Es war also eher ein Entgegenkommen, die Anträge schon vor der Sitzung bekannt zu geben)
2. Die vorhandenen Finanzmittel reichen nicht aus, um potentielle Alternativen ernsthaft zu untersuchen.
Fazit:
1. Die Erstellung von kommunalen Kälte- und Wärmeplänen ist vom Land unterfinanziert.
2. Es wird bei der Erstellung des kommunalen Wärme- und Kälteplanes keine ergebnisoffene Variantenprüfung geben.
3. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann wegen der engen Zeitvorgaben des Landes nicht geprüft werden.
4. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse bleiben möglicherweise unberücksichtigt.

Obwohl die Anträge abgelehnt wurden, ist die Abstimmung als Erfolg zu werten. Es ist jetzt aktenkundig, dass der kommunale Wärme- und Kälteplan methodische Schwächen aufweisen wird, bevor er überhaupt ausgeschrieben wird. 

TOP 10, Zuschussantrag für die Erhaltung des Osterkarrees.
Der Bestand des Osterkarrees in der Schillener Straße ist akut gefährdet, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Mit ihrem Beschluss, sich an der Finanzierung zu beteiligen, hat die Stadt gegenüber den anderen Trägern der Einrichtung ein klares Zeichen gesetzt.
Die FWG hat beantragt, für dieses Jahr zu prüfen, ob die Stadt
1. einen Investitionskostenzuschuss aus Haushaltsresten oder aus Pauschalen im Haushalt 2023 leisten kann.
2.  ab 2024 sollen mindestens 1000,- € pro Monat bereit gestellt werden.
In einer Sitzungsunterbrechung gab es ein Gespräch unter den Ausschussmitgliedern. Der Antrag der FWG wurde um zwei Punkte ergänzt:
3. weitere Institutionen sollen als Fördergeber gefunden werden
4.  die Bürgermeisterin soll mit allen Fördergebern noch einmal Gespräche über eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten führen.
Der Kollege Kalinka führte dann aus, dass wir den Antrag nunmehr als interfraktionellen Antrag stellen und erläuterte, dass dies trotz der prekären Finanzlage der Stadt Plön erfolgt, weil die Politik hinter dieser sozialen Einrichtung steht.
Der Beschuss wurde einstimmig gefasst.

Anm.: 1 Ursprünglich stand hier, dass es sich um einen Antrag der FWG-Fraktion gehandelt hat.
Das war nicht ganz richtig und damit falsch.
Tatsächlich wurde in der Fraktionssitzung beschlossen, einen in seiner Zielsetzung identischen Antrag zu stellen. Da ich nach dem Beschluss jedoch aufgrund weiterer Erkenntnisse noch Veränderungen an dem Antrag vorgenommen habe und ein Fraktionsmitglied danach Bedenken äußerte, habe ich den Antrag als Ratsherr eingebracht. Das geht auch so aus dem Antrag hervor, den ich an die Kolleg*innen im Ausschuss übermittelt habe.
Warum mir hier dieser Fehler unterlaufen ist, kann ich nicht mehr sagen. Allerdings möchte ich das gerne klarstellen.