Die Kälte- und Wärmeplanung wurde in einer gemeinsamen Sitzung von HA und SUE kontrovers diskutiert.

Die Kieler Nachrichten haben am 03. Februar 2025 einen Artikel über die Kälte- und Wärmeplanunung (KWP) veröffentlicht. Überschrift: „Wärme aus dem Netz wird bevorzugt.“
Der Artikel ist eine sehr gute Inhaltsangabe der KWP und daher lesenswert.
Zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen aber bereits zwei Anträge vor, die sich kritisch mit den Inhalten der KWP auseinandergesetzt haben. Ein dritter Antrag zum Thema KWP wurde am Wochenende von der Fraktion der CDU eingebracht. Daher ging es dann am Montag in der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) auch sehr kontrovers zur Sache. Am Ende wird der Ratsversammlung zwar empfohlen, die KWP beschließen, aber mit dem Beschuss soll gleichzeitig die vorläufige Streichung einer Maßnahme und die Schiebung weiterer Maßnahmen beschlossen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Ratsversammlung über jede Maßnahme einzeln zu entscheiden hat. 


Zu Beginn der Sitzung habe ich den Tagesordnungspunkt 4 / „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidungen zum Verfahren im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ von der Tagesordnung gehen lassen. Da es unser eigener Antrag (Antrag der FWG-Plön) war, brauchten weder der Hauptausschuss noch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie der Streichung zustimmen.
Nun ist es nicht so, dass die FWG-Plön nicht zu den Inhalten ihres Antrages gestanden hätten, aber zum einen ist der Tagesordnungspunkt 5 / Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön, der nach dem Antrag der FWG-Fraktion als Antrag von der Verwaltung eingebracht wurde, so weit gefasst, dass unsere Themen auch unter dem Tagesordnungspunkt behandelt werden konnten.
Zum anderen hat die CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht hat, dem ich mich inhaltlich durchaus anschließen konnte. Von daher war es überflüssig, dass die FWG-Fraktion einen eigenen Antrag einbringt. Dass hätte die Beratung dann noch einmal komplizierter gemacht.

Die Verwaltung führte in das Thema ein.

Von Seiten der Verwaltung, der SPD und B90/Die Grünen wurde argumentiert, dass die KWP jetzt doch erstellt sei und man sie beschließen könne, um einen Schritt voran zu kommen. 

Zu dem Tagesordnungspunkt habe in drei Redebeiträgen u.a. darauf hingewiesen, dass:
– ein guter Plan auch umsetzbar sein muss.
– der vorliegende Plan beim Blick in die Stadtkasse aber nach meiner Einschätzung nicht umsetzbar ist
– Keine Alternativen geprüft wurden (z.B. Lütjenburger Model, Beschränkung auf ein kleines Nahwärmenetz, ansonsten Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Eigenverantwortung der Eigentümer*innen. Auf beiden Wegen sei das Zeil Klimaneutralitär bis 2045 erreichbar.
Der Aufwand für die Stadt Plön wäre aber deutlich geringer.
– Eine Kette von Folgeuntersuchungen ausgelöst werden, obwohl wir aus dem Quartierskonzept Plön SüdWest schon lange wissen, dass eine Nahwärmeversorgung nur im dicht bebauten Bereich (Johannisstraße, Lange Straße, Markt, Klosterstraße, Schossberg) weiter verfolgt werden sollte, im weniger dicht bebauten Bereich (z.B. Seestraße, Prinzenstraße, Bielerhöhe, Heinrich Pieper Straße ) aber nicht. In dem Zusammenhang erwähnte ich noch, dass die Firma Zeitengrad das eigentlich wissen müsse, da der ehemalige Klimaschutzmanager der Stadt Plön, der seinerzeit an dem Quartierskonzept mitgearbeitet hat, heute Mitarbeiter bei Zeitengrad ist.
– Die Energiewende bereits am Laufen sei. Beispielsweise würden bereits 13 Wohnblöcke der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft durch Wärmepumpen beheizt, 4 davon über oberflächennahe Geothermieanlagen. Auch mehrere Plöner Hauseigentümer*innen würde ihre Gebäude bereits heute schon mit Wärmepumpen beheizen.
– Bei der weiteren Planung und Umsetzung von Nahwärmenetzen in Plön noch Jahre ins Land gehen, wer soll sich dann später noch anschliessen. (Anmerkung: die Erreich barweit einer Anschlussquote von 60 % halte ich für zu hoch, sie wird aber in der KWP zugrunde gelegt. 

– Gleichzeitig äußerte ich auch, dass ich überhaupt kein Problem damit hätte, wenn gewerbliche Anbieter*innen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko Nahwärmenetze planen, bauen und betreiben 

Darüber hinaus habe ich noch erwähnt, dass ich der Ansicht bin, dass das Verfahren bei der Erstellung der KWP nicht rechtssicher ist, weil:
– die Lenkungsgruppensitzungen nicht durchgeführt wurden; verbunden mit derFrage, ob der Vertrag schon bezahlt und um die nicht erbrachten Leistungen gekürzt wurde. Der Workshop am 18. Januar und die Informationsveranstaltung am 27. Januar erfüllen nach meiner Ansicht nicht die Kriterien, die man an die Arbeit einer Lenkungsgruppe stellen muss. (Nachträglich an dieser Stelle folgende Ammerkung: Sie hätten nach meinem Verständnis zum Verfahren während der Erstellung der KWP tagen müssen, um mit Anregungen und Bedenken die weitere Arbeit an der KWP zu lenken).
– die gesetzlich vorgeschriebene „angemessene“ Beteiligung der Öffentlichkeit nicht stattgefunden hat.

Die Frau Bürgermeisterin ging auf meine Beitrag ein. Die Planungen im Quartier SüdWest seien angestellt worden, weil die hohen Kosten für die Stadt Plön durch den seinerzeit noch geplanten Betrieb der Massenalgenanlage entständen wären. Damit hat die Bürgermeisterin recht. Gleichwohl (nachträglich an dieser Stelle): trotz Verzicht auf die Massenalgenanlage wurde die Planung eines Nahwärmenetzes im weniger eng bebaute Bereichen des Quartiers nicht weiter verfolgt.

Weiterhin äußerte die Frau Bürgermeisterin, dass die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt wären. Das würde auch das Ministerium so sehen.
Dem habe ich später entgegnet, dass ich der Ansicht nicht folgen kann, weil das Ministerium als Verfahrensbeteiligte keine neutrale Instanz sei. Gleichzeitig habe ich empfohlen, das Verfahren durch die Kanzlei bewerten zu lassen, die uns auch im Workshop zum Thema Beteiligung so kompetent beraten hat. Abschließend habe ich darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig sei, eine KWP zu beschließen, die rechtssicher sei.

Die Kollegin Dahmke (B90/Die Grünen) bezog sich auf den Beitrag „Lieber keine als eine teure Planung“ in meinem Blog und fragte, ob ich die Maßnahmen verhindern wolle oder ob einige Aussagen als Drohung aufzufassen sind. Darauf bin ich in der Hitze der Debatte – soweit ich mich erinnere – nicht eingegangen. Aber ich will dazu gerne nachträglich an dieser Stelle Stellung beziehen.
Nein, ich will nicht alle Maßnahmen grundsätzlich verhindern, aber ich will, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen die finanzielle Situation der Stadt Plön von Anfang an mit berücksichtigt wird. Das hätten wir im Rahmen der Erstellung der KWP in den Sitzungen der Lenkungsgruppe bereits machen können, aber die fanden ja nicht statt. Nun findet die Diskussion eben statt, nachdem die fertige KWP bereits vorliegt. Das ist blöde, wäre aber im Vorfeld zu verhindern gewesen.
Eine Bedrohung kann ich aus meinem Beitrag nicht ableiten. Ich hab ihn gerade nochmals gelesen.
http://www.ingo-buth.de/2025/01/26/lieber-keine-als-eine-teure-planung/

Die Kollegin Meyer (B90/Die Grünen) ging auf meine Beitrag ein, dass wir nach der Novelle zur Schleswig Holsteinischen Gesetzgebung ein Wahlrecht hätten, ob wir die KWP nach Landes- oder Bundesrecht machen und dass Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen ein vereinfachtes Verfahren anwenden könnten. Sie hielt entgegen, dass Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums zur Abgabe einer KWP verpflichtet sei. Damit hat sie recht. Gleichwohl beantwortet es die Frage nicht, ob für Plön eine neue KWP nach vereinfachtem Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohner*innen mit den neuen Fristen möglich wäre. Ich möchte das nicht ausschließen, halte es aber für wahrscheinlich, dass die Kollegin recht haben könnte. 

Ratsherr Jagusch (CDU) brachte den Antrag der CDU-Fraktion ein. Er betonte, dass die CDU-Plön hinter dem Ziel des Erreichen der Klimaziele stehen würde, aber der vorliegenden KWP so nicht zustimmen könne.
Der Antrag der CDU Fraktion sah (leicht gekürzt) vor:
1. Die Maßnahme M2 (Nahwärmenetz im Quartier Plön SüdWest) zu streichen
2. die Bürgermeisterin zu bitten, einen Sachstandsvermerk zur Realisierbarkeit eines Nahwärmenetzes im Quartier Plön SüdWest bis zum 31. März 2026 vorzulegen. Hierbei wäre besonders der finanzielle Aspekt zu berücksichtigen
3. Verschieben der Maßnahmen M2 bis M4 (alt M3 – M5) um jeweils 2 Jahre
4. Keie Schaffung neuer Stellen in der Stadt Plön zur Umsetzung der KWP, bi der Auswahl der Dienstleister soll ein besonderes Augenmerk auf die Eignung und Leistungsfähigkeit der Verwaltung gelegt werden.
5. Maßnahmen zur Umsetzung der Kälte- und Wärmeplanung bedürfen abschießend der Genehmigung der Ratsversammlung.
6. Wenn es zur Umsetzung von Nahwärmenetzen kommt, wird auf einen Anschluss und Benutzungszwang verzichtet. Diese Maßnahme wird bereits bei den entsprechenden Vorplanungen berücksichtigt.
7. Die Umsetzungsdauer der drei geplanten Informationskampagnen soll in der Dauer begrenzt werden und von der Höhe der Fördermittel abhängig gemacht werden.
Ratsherr Jagusch erläuterte die Begründung und erwähnte dabei auch, dass die eigentlichen Gewinner der KWP die verschiedenen Planungsbüros sind. 

Der Kollege Böttcher (CDU) fragte dann nach, wie viele Ingenieure das Büro Zeitengrad beschäftigen würde.
Er erwähnte, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Zeitengrad noch im letzten Jahr mit ihrer Ausbildung und ihren Erfahrungen auf der Homepage vorgestellt wurden. Das wäre nicht mehr der Fall.
Ratsherr Rose (SPD) verwahrte sich vehement dagegen, dass hier die Qualifikation des beratenden Büros in Frage gestellt würde.
Ich persönlich halte die Frage nach der Qualifikation der Beratungsbüros, die für uns, also die Stadt, arbeiten, durchaus für berechtigt.
Da die Frage von Herrn Böttcher nicht beantwortet wurde, habe ich mal recherchiert. Anfang September 2024 wurden auf der Homepage Seite: seitengrad.de/team 8 Personen vorgestellt. Alle offenbar hoch qualifiziert, aber ein Ingenieur oder eine Ingenieurin war nicht dabei.
Den Screenshot stelle ich hier nicht ein, um mich nicht der Gefahr einer Urheberrechtsverletzung auszusetzen.

Ein sehr wichtiger und ernst zu nehmender Beitrag kam von der von mir sehr geschätzten Kollegin Frau Dr. Unbehauen (B90/Die Grünen.)

Sie betonte, dass man auch an die Menschen denken müsse, die in Mietshäusern wohnen würden. Nicht alle Mieter hätten so gute Vermieter wie die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft, die bereits viele Gebäude zum Teil schon auf erneuerbare Energien umgerüstet hat. Es gäbe auch Blocks in anderen Quartieren, wo die Vermieter sich wenig kümmern würden und auch diese Mietern müsse man die Gelegenheit geben, sich an ein klimaneutrales Heizsystem anzuschließen. Mit der steigenden CO2 Bepreisung kämen nicht unerhebliche Kosten auf diese Mietergruppe zu, wenn nicht entsprechend umgerüstet würde.
Sofern die Gasnetze irgendwann stillgelegt würden, wüßten viele Leute mit Etagenheizung nicht, wie sie noch heizen sollen.

Herr Jagusch (CDU) betonte, dass Vermieter verpflichtet wären, eine Heizung bereitzustellen. Dennoch halte ich die von Frau Dr. Unbehauen angesprochene Problematik für berechtigt. Allerdings sehe ich im Moment keine Möglichkeit der Stadt, hier steuernd einzugreifen. ‚

Die Mieter*innen werden dann tatsächlich mit steigenden Heizkosten konfrontiert sein. (Anmerkung.: In der KN von gestern gab es einen Artikel, der die Thematik nebenher auch anreißt.) In einigen älteren Wohnblocks gibt es tatsächlich Etagenheizungen oder Thermen in jeder einzelnen Wohnung. Wenn die einzelnen Wohnungen unterschiedliche Wohnungseigentümer haben, dann muss sich die Eigentümergemeinschaft erst einmal darüber einig werden, was sie machen will. Der Einbau eine zentralen Heizungssystem für das ganze Haus – an das das Nahwärmenetz angeschlossen wird – könnte vergleichsweise teuer sein, so dass diese Investition so lange wie möglich hinausgezögert wird.
Das würde natürlich auch gelten, wenn statt eines Nahwärmeanschlusses eine Pellet-Heizung oder eine Wärmepumpe installiert wird. Das sollte im Verlauf des Verfahrens noch einmal näher betrachtet werden. Eine entsprechende Änderung kann dann auf Beschluss der Ratsversammlung zu einem späteren Zeitpunkt in die KWP eingearbeitet werden. 

Warum halte ich die KWP für so kritisch?

Ich muss mich der Frage stellen, warum ich so vehement dagegen wehre, die Kälte- und Wärmeplanung KWP in der vorliegenden Form zu beschließen.

Der Hauptgrund ist, dass ich mir ernsthaft Sorgen über die Finanzen der Stadt Plön mache. Ganz kurz: Der Stadt Plön wird durch die Kommunalaufsicht immer wieder die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit bescheinigt, sie ist von Zuwendungen des Landes (Fehlbedarszuweisungen) abhängig, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. 
Um sich nicht weiter auf den absteigenden Ast zu begeben, ist erst erforderlich, die Einnahmemöglichkeiten so weit wie möglich auszuschöpfen und gleichzeitig die Ausgaben so weit es geht zu begrenzen; ohne sich zu Tode zu sparen. 

Die Klimaschutzziele von Bund und Land halte ich für richtig. Die Frage ist, auf welchem Weg man sie erreicht. Wärmenetze sind ein Weg und möglicherweise in Gebieten, die eng bebaut sind, der einzige gangbare Weg. Einzelanlagen in weniger eng bebauten Gebieten können eine Alternative zu flächendeckenden Wärmenetzen sein. Einzelanlagen sind für die Stadt (Verzicht auf weiteren Planunsaufwand) günstiger. Vielleicht sind sie auch für die Bürger*innen vorteilhaft. 

Das hat sich bei der Quartiersplanung für PlönSüdwest gezeigt. Für die eng bebauten Bereichen Johannisstraße, Lange Straße, Am Markt, Klosterstraße und Schlossberg ist das die vermutlich einzige Möglichkeit. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass die Lösung in den weniger eng bebauten Bereichen wie Seestraße und Prinzenstraße nicht weiter verfolgt werden sollte. 

Einer der Geschäftsführer bei Zeitengrad ist Herr Dr. David Willem Poggemann, der zumindest in Behördenkreisen bekannt sein dürfte, weil er nach meinem Kenntnisstand als Klimaschutzmanager beim Kreis Plön angestellt war.
Dem ehemaligen Klimaschutzmanager der Stadt Plön, Herrn Prüß, war, soweit ich mich erinnere, maßgeblich an der Koordinination der Arbeiten zum Quartierskonzept Plön Südwest beteiligt.
Danach hat er zum Büro Zeitengrad gewechselt.
Zeitengrad ist mit der Durchführung der Kälte- und Wärmeplanung für die Stadt Plön beauftragt worden

In der Präsentation des Büro Zeitengrad vom 04. Juli 2024 wird Herr Prüß mit Bild und Adressdaten gezeigt. Das legt die Annahme nahe, dass er als Ansprechpartner für die Stadt benannt ist, für die er vorher gearbeitet hat. 

Eine gute Vernetzung in die Plöner Verwaltung und Kenntnisse der fachlichen Diskussion, der bestehenden Konzepte, der gefassten Beschlüsse und der politischen Entscheidungsträger*innen kann natürlich hilfreich für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben sein. 

Herr Dr. Poggemann, aber zumindest Herrn Prüß müsste also bekannt sein, warum die ursprünglich sehr weit reichenden Planungen für Plön Südwest auf ein Mindestmaß zurückgeführt wurden. Nämlich genau zu dem Zeitpunkt, wo sich die bis dahin nicht beteiligte Kämmerei mit den Kosten befasst hat, die bei einer Umsetzung des Beschlusses gefolgt wären. 

Dennoch werden vom Büro Zeitengrad mit der KWP gleich für mehrere Quartiere Maßnahmen vorgeschlagen, die beginnend mit Untersuchungen darauf abzielen, auch in weniger eng bebauten Gebieten der Stadt die Planung von Wärmenetzen voranzutreiben (z.B. Appelwarder oder Vogelberg). Bislang hat sich die Kämmerei noch nicht mit den Kosten und Risiken befasst. Zumindest liegen mir dazu keine Erkenntnisse vor. Was genau berechtigt zu der Annahme, dass es sich hier anders verhält als im Quartier Südwest?

In der KWP wird vorgeschlagen, mehr oder weniger zeitgleich mehrere Untersuchungen für Nahwärmenetze anzugehen. Die Zeiträume dafür laufen über längere Zeit parallel.
Da frage ich mich, ob das tatsächlich erforderlich ist, wo das Ergebnis tendenziell bereits absehbar ist und die Umsetzung am Ende vermutlich an der Finanzierung scheitern dürfte.
Wenn schon etwas untersucht werden soll, dann sollte man sich erst einmal auf eine Maßnahme beschränken, die danach auf ihren Erfolg hin ausgewertet wird (Evaluierung). 

Daher sehe ich es als zwingend erforderlich an, diese und weitere offene Fragen zu klären. Dazu gehören:
Ist die Planung überhaupt rechtssicher? Wenn nicht, dann kann das erhebliche Konsequenzen für bereits begonnen Maßnahmen haben, denen dann die Rechtsgrundlage fehlt. Folge wäre voraussichtlich ein Vermögensschaden zu Lasten der Stadt. 
Können ein Workshop und eine Informationsveranstaltung als Sitzung im Sinne der vertraglich vereinbarten Sitzungen der Leitungsgruppe gedeutet werden? Ich schätze es so ein, dass dafür sehr, sehr viel Phantasie erforderlich ist. 
Hält das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einer rechtlichen Überprüfung stand?
Das kann ich nicht beurteilen.
Ist es wirklich erforderlich, alle Prüfungen und Planungen mehr oder weniger parallel durchzuführen? Eine zeitgleiche Bearbeitung erfordert deutlich mehr Personal und führt zu vermeidbaren Personalkosten in der Verwaltung.

Kälte und Wärmeplanung mit taktischen Zügen

Zuerst einmal ein Überblick,
was bisher geschah:

2017 Das EWKG tritt in Kraft. Seit dem Zeitpunkt müsste der Verwaltung der Stadt Plön bekannt gewesen sein, dass bis zum Termin: 31. Dezember 2024 eine Kälte- und Wärmeplanung abzugeben ist.

2023 Die Stadt Plön schreibt den Auftrag für die Kälte und Wärmeplanung aus. Es erfolgen zwei Ausschreibungen, auf die zweite Ausschreibung gehen drei Angebote ein. 

01. Februar 2024 Die Ergebnisse der Ausschreibung werden durch den FB 3 ausgewertet. Die Firma Zeitengrad erhält den Zuschlag 

Seit Mitte 2024 ist bekannt, dass das Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig Holstein überarbeitet (novelliert) werden soll.

11. Juni 2024 Die Verwaltung lädt die Mitglieder der Lenkungsgruppe (bestehend aus Mitgliedern der politischen Fraktionen) zur Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) ein. Es wird darauf hingewiesen, dass die erste Sitzung der Lenkungsgruppe nach den Sommerferien stattfinden soll.
Anmerkung: Bis heute fand keine Sitzung der Lenkungsgruppe statt. Die bereits vor Weihnachten 2024 abgegebene Kälte- und Wärmeplanung wurde am 18. Januar 2025 in einem nicht-öffentlichen Workshop vorgestellt.

04. Juli 2024 Alle Mitglieder der Lenkungsgruppe Kälte- und Wärmeplanung werden zur Sitzung des Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie eingeladen.
Der Ausschuss nimmt die unter TOP 7 vorgeschlagenen Beschlussvorschlag zur Vorgehensweise bezüglich der Kälte und Wärmeplanung zustimmend zur Kenntnis. Wohl bemerkt: Zur Vorgehensweise, nicht zu den Inhalten der Planung.

Weder die Verwaltung noch das Büro Zeitengrad hat in der Sitzung darauf hingewiesen, dass der Abgabetermin der KWP (31. Dezember 2024) nicht eingehalten werden kann.
Diese Information lag den Genannten spätestens seit der Vergabe des Angebotes durch die Verwaltung Anfang 2024 vor.

In der Niederschrift der Sitzung vom 04. Juni 2024 ist keine Information dazu enthalten.
In der Niederschrift wird lediglich auf die Präsentation verwiesen, die dem Protokoll beigefügt werden sollte. Die Präsentation ist dem Protokoll nicht beigefügt.
Sie kann allerdings unter dem Tagesordnungspunkt im Bürgerinformationssystem eingesehen werden. Der Fertigstellungsterm 28. Februar 2025 steht relativ klein gedruckt auf der 14ten von 18 Folien. Zu dem Zeitpunkt war mir nicht bekannt oder bewußt, dass der Abgabetermin bereits der 31. Dezember 2024 ist.
Ich habe an der Sitzung teilgenommen und kann mich nicht erinnern, dass die Verwaltung oder das Planungsbüro darauf hingewiesen hätten, dass es eine Terminüberschreitung bereits zu dem Zeitpunkt bekannt ist. Die Niederschrift enthält keine entsprechende Information.

04. – 06. Dezember 2024 Die Verwaltung lädt zu einem Workshop zum Thema Wärmewende ein und „erinnert“ an die Abgabe eines kurzen Positionspapiers der Fraktionen zum Thema Wärmewende.

Die FWG-Fraktion sah sich nicht in er Lage, ein solches Dokument abzugeben, da die entsprechenden Informationen fehlen. Zur Abgabe der Positionspapiere der anderen Fraktionen möchte ich keine Auskunft geben. 

12. Dezember 2024 (22:32) Am späten Abend bitte ich die Verwaltung um die Übermittlung des Entwurfes der KWP im aktuellen Bearbeitungstand an die Fraktionen.

13. Dezember 2024 (08:56) Bereits am nächsten Morgen erhalte ich die Antwort, dass  das nicht möglich sei, weil an der KWP intensiv gearbeitet würde.

20. Dezember 2024 Die KWP wird – mit dem Verweis auf die fehlende Beschlusslage – an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUM) geschickt. Weder die Lenkungsgruppe noch die politischen Entscheidungsträger*innen wurden in Kopie beteiligt.

Am gleichen Tag teilt die Verwaltung per Email (11:20) mit, dass der Sitzungstermin für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 16. Januar 2025 in Absprache mit der Ausschussvorsitzenden Frau Dahmke entfällt. 

09. Januar 2025 (09:13) Der aktuelle Stand der KWP wird zur Vorbereitung des Wärmeworkshops an die Selbstverwaltung übermittelt. Gleichzeitig wird darum gebeten, das Dokument als vertraulich zu betrachten. 

18. Januar 2025 Im Bahnhof findet ein nicht-öffentlicher Workshop zur Wärmewende statt. Das Büro Zeitengrad stellt die Planungen der KWP vor. Darüber hinaus gibt es einen hervorragenden Vortrag durch einen renommierten Juristen zum Thema Kartell- und Vergaberecht. 
Zu diesem Zeitpunkt äußert sich die Bürgermeisterin noch dahingehend, dass die Beschlussfassung der KWP am 21. Mai 2025 stattfinden soll.

19. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion beantragt die Aufnahme des folgenden Punktes in die Tagesordnung des Hauptausschusses:„Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“.
Ziel ist es, in einem geordneten Verfahren zu einem rechtssicheren Beschluss zu kommen.

20. Januar 2025 reichen wir den zugehörigen Antrag zum o.g. Tagesordnungspunkt nach. Gleichzeitig übermitteln wir das Positionspapier der FWG-Plön zur Wärmewende.

21. Januar 2025 Es dringt gerüchteweise die Information zu mir durch, dass parallel zur Sitzung des Hauptausschuss am 03. Februar 2025 auch der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagen soll.

22. Januar 2025 Die Verwaltung führt ein Telefongespräch mit dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Am gleichen Tag fragt die Verwaltung beim MEKUN nach, ob es ausreichend sei, den Beschluss in der RV am 19. Februar 2025 zu fassen. 

Am gleichen Tag wird das durch das MEKUN bestätigt. Damit verbunden ist der Hinweis, dass der geringfügige Fehler (damit ist der ausstehende Beschluss der KWP durch die Ratsversammlung gemeint) geheilt werden kann, indem der Beschluss bis Ende Februar nachgeholt wird.

Am gleichen Tag erfolgt die Einladung zu einer Info-Veranstaltung am 27. Januar 2024

23. Januar 2025 Die FWG-Plön Fraktion übermittelt in Unkenntnis der Vorgänge am 22. Januar 2025 einen Ergänzungsantrag zum o.g. Tagesordnungspunkt vom 19. Januar 2025 für den Hauptausschuss.

24. Januar 2025 Die Tagesordnungen der Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 03. Februar 2025 werden verschickt. Als Anlage wird die Kälte- und Wärmeplanung erstmals im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Als weitere Anlage ist der Brief des MEKUN beigefügt, aus dem hervorgeht, dass für ein Beschuss bis Ende Februar ausreichend ist.
Am gleichen Tag beantrage ich Akteneinsicht in die Unterlagen bezüglich der Ausschreibung und Vergabe der Kälte- und Wärmeplanung. 

27. Januar 2025 In einer Informationsveranstaltung wird darüber informiert, dass der Beschluss der Kälte- und Wärmeplanung am 19. Februar 2025 gefasst werden sollte, weil man nicht wüßte, ob sonst eine neue Kälte- und Wärmeplanung nach Bundesrecht durchzuführen sei und keine Kenntnisse über die Förderungsmöglichkeiten vorliegen würden.
Daher wäre die Eile jetzt geboten. Ansonsten müsste wahrscheinlich eine neue Planung nach Bundesrecht erfolgen.
In meinem Blog habe ich in dem Beitrag vom 26. Januar 2025 (Lieber keine Planung als eine teure Planung) bereits darauf hingewiesen, dass im Verfahren der Erstellung der KWP auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen hat, diese Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch nicht erfolgt ist. 

28. Januar 2025 Ich erhalte die am 24. Januar 2025 erbetene Akteneinsicht 

29. Januar 2025 Ich schreibe das MEKUN als Oberste Landesbehörde an und teile mit, dass die Kälte und Wärmeplanung der Stadt Plön vermutlich mit einem schweren Formfehler behaftet ist, weil es keine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hat, die den an eine Öffentlichkeitsbeteiligung gestellten Anforderungen genügt.
Ich stelle die Frage, ob die Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Mai ggf. möglich wäre. Die Information geht unter anderem auch an die Frau Bürgermeisterin und die Kolleg*innen Fraktionsvorsitzende.

Mein Fazit: 

1. Der Termin für die Abgabe der KWP ist seit 2017 bekannt. Ich bin verwundert, dass es der Verwaltung nicht möglich war, dass innerhalb des Zeitraums eine Ausschreibung und Vergabe so frühzeitig zu initiieren, dass eine Bearbeitung innerhalb der Frist erfolgt ist. 

Die Begründung, dass die Ausschreibung zweimal erfolgen musste, ist zwar korrekt, ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Verwunderung.

2. Es hat im Rahmen der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung keine Sitzung der Lenkungsgruppe gegeben, lediglich einen Workshop und eine Infoveranstaltung, beide erst nachdem die KWP bereits an das MEKUN abgegeben wurde. Es bestand für die Mitglieder der Selbstverwaltung keine Möglichkeit, die Arbeiten an dem Konzept zu verfolgen und wichtige Inputs zu geben, etwa eine realistische Einschätzung zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Plön.

3. Das Verfahren zur Erstellung der KWP wurde aus meiner Sicht nicht in vollem Umfang entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Der Verzicht auf eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit stellt nach meiner Bewertung einen schweren Verfahrensfehler dar, der bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 19. Februar 2025 nicht geheilt werden kann. Aus meiner Sicht darf der Beschluss gar nicht erfolgen, weil er im Falle einer juristischen Überprüfung wieder aufgehoben werden müsste.
Sollten bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung Verträge beschlossen werden, die wieder aufgehoben werden müssen und entsteht dadurch ein Vermögensschaden, dann sind Haftungsansprüche zu prüfen.
Es wäre ein Ausdruck unserer Fürsorgepflicht als Mitglieder des Hauptausschusses gegenüber unserer Bürgermeisterin, sie davor zu bewahren.

4. Um eine rechtssichere KWP zu beschließen würde ich auch empfehlen, das Ausschreibung- und Vergabeverfahren noch einmal überprüfen zu lassen.

5. Nachdem die FWG-Fraktion den Antrag gestellt hat, den Punkt „Finanzielle Risiken, personelle und organisatorische Aspekte sowie Entscheidung zu Verfahrensfragen im Bezug auf die Kälte- und Wärmeplanung“ auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu setzen und die entsprechenden Anträge nachgereicht hat, ist eine erhebliche Zunahme an Aktivitäten zu verzeichnen. Die sehr kurzfristige Einladung zu einer Ausschusssitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie war für mich überraschend, da die für den 16. Januar vorgesehene Sitzung des Ausschusses vorher abgesagt wurde. Der von der Verwaltung eingebrachte Tagesordnungspunkt: „Beratung und Beschlussfassung über die kommunale Wärme- und Kälteplanung der Stadt Plön“ ist pfiffig gewählt, weil er geeignet ist, die Anträge der FWG-Plön Fraktion auszuhebeln.
Auch die Begründung, dass die Novellierung des Energiewende und Klimaschutzgesetzes in der Sitzung des Landtages am 29. Januar 2025 vorgesehen ist und man nicht wüßte, was sich daraus für Konsequenzen ergeben, ist nicht völlig überzeugend.

Es würde mich nicht wundern, wenn bei dem Beschluss der Tagesordnung der Antrag kommt, den Tagesordnungspunkt der FWG-Plön Fraktion von der Tagesordnung nehmen zu lassen. Damit würde der Tagesordnungspunkt nicht im Protokoll aufgenommen, es würden auch unsere Anträge aus dem Bürgerinformationssystem verschwinden.


Worum geht es in dem Antrag und in dem Ergänzungsantrag?

Damit Sie/Ihr nicht im Bürgerinformationssystem suchen müßt, kopieren ich den Text der Anträge der Einfachheit halber nachfolgend einfach noch mal in meinen Blog: 

Antrag vom 20. Januar

Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen, der nächsten Ratsversammlung – geplant am
19. Februar 2025 – zu empfehlen, den vorliegenden Kälte- und Wärmeplan (KWP) vor dem Beschluss in einer späteren Ratsversammlung überarbeiten zu lassen.

Durch die Überarbeitung soll neben der aufgezeigten Entscheidungsempfehlung auch eine alternative Entscheidungsmöglichkeit entwickelt werden, die folgende Aspekte in den Mittelpunkt stellt:

– Konzentration der Maßnahmen im Bezug auf die Planung von Wärmenetzen in
 den Bereichen, in denen eine individuelle Umsetzung der gesetzlich
 vorgeschriebenen Klimaschutzmaßnahmen nicht möglich ist.

– Verzicht auf eine kommunale Planung von Wärmenetzen in Quartieren, in denen Eigentümer und Eigentümerinnen selbstverantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen können.

– Minimierung von wirtschaftlichen/finanzielle/organisatorischen Risiken für die Stadt Plön.

– Herbeiführen einer schnellen und verläßlichen Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ziel ist es zu gewährleisten, dass die Ratsversammlung bei ihrer Entscheidung zwischen zwei echten Alternativen auswählen kann.

Begründung:
 

Sachstand:

1. Die Stadt Plön ist auf Basis der Landesgesetzgebung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung (KWP) zum 31. Dezember 2024 verpflichtet.

Die KWP wurde termingerecht abgegeben.

2. Der politische Beschluss über die KWP ist noch nicht erfolgt und soll voraussichtlich am 21. Mai 2025 in einer Ratsversammlung nachgeholt werden.

3. Bislang bestand keine Möglichkeit für die Selbstverwaltung, eine politische Richtungsentscheidung zu den Inhalten der Kälte- und Wärmeplanung zu treffen.
 Anfang Januar 2025 wurde die KWP den Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung übermittelt. Eine fachliche Diskussion der Inhalte der KWP erfolgte erstmals am
18. Januar 2025 im Rahmen eines Workshops.

4. Die derzeit vorliegende KWP fokussiert sich auf einen sehr weitreichenden konkreten und potentiellen Ausbau von Wärmenetzen in den einzelnen Quartieren.

5. Die Einrichtung und der Betrieb von Wärmenetzen ist eine freiwillige Aufgabe für die Stadt. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht. In wie weit sich das auf die Fehlbedarfszuweisungen auswirken wird, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt.

6. Eine alternative Lösungsmöglichkeit wie z.B. die Schwerpunktsetzung auf private Einzelanlagen (z.B. Wärmepumpen oder andere Anlagen, die die gesetzliche Vorgaben erfüllen) wurde nicht geprüft.

7. Die vorliegende KWP enthält eine Vielzahl an Planungen, die einen erheblichen Aufwand an Prüfungen und weitergehenden Untersuchungen nach sich ziehen. Hieraus ergibt sich ein derzeit nicht absehbarer Aufwand. Das bezieht sich unter anderem auf:

– noch nicht oder auch derzeit noch nicht kalkulierbare Kosten

– zeitlicher Aufwand für die Verwaltung

– weiterer Personalaufwuchs der Verwaltung in den Bereichen Klimaschutz und Beteiligungsmanagement

– Personalaufwuchs in den Betrieben der Stadt.

8. Das derzeit in der Verwaltung und in den Betrieben der Stadt beschäftigte Personal verfügt über keine fachliche Erfahrung bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen.

Diese Erfahrung ist nur bei den Stadtwerken Eutin vorhanden, die eine 30% Beteiligung an den Stadtwerke Plön Versorgung GmbH hält.

9. Sofern die Stadt oder einer ihrer Betriebe sich an der Planung, dem Bau und dem Betrieb beteiligen soll, ist das erforderliche Eigenkapital über Kredite zu finanzieren.

10. Ein exakter Vergleich der Kosten für die Investition in und den Betrieb einer eigenen Wärmepumpe und der Kosten eines Anschlusses an ein Nahwärmenetz ist tendenziell für die Bürgerinnen und Bürger vergleichbar . In der Einzelfallbetrachtung kann entweder die eine oder die andere Lösung günstiger ausfallen.

11. Aus einer KWP ergeben sich keine Rechtsansprüche für Dritte. Eine Klage von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Unternehmen wird ausgeschlossen.
 Sofern die Ratsversammlung die KWP beschließt, ist sie aber als Vorgabe für die Arbeit der Verwaltung zu verstehen und entfaltet damit eine Binnenwirkung.

12. Es ist eine offene Frage, ob ausreichende Flächen für die Installation der Nahwärmenetze und der Wärmeerzeugung im städtischen Eigentum verfügbar sind oder von privaten Eigentümern und Eigentümerinnen erworben werden können.

Bewertung

13. Die Stadt Plön ist ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Kälte- und Wärmeplanung nachgekommen. Gleichzeitig hat die Verwaltung das Land informiert, dass die abgegebene Planung noch nicht von der Selbstverwaltung beschlossen wurde. Damit besteht die Möglichkeit, die KWP bis zum Beschluss inhaltlich überarbeiten zu lassen.

14. Die Zielsetzung: „CO2 Reduktion“ im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben kann sowohl mit der Lösung Wärmenetze und mit der Lösung Einzelanlagen erreicht werden. Nur dort, wo die Vorgaben ausschließlich über ein Wärmenetz erfüllt werden können, müßten die bereits laufenden Planungen für ein Wärmenetz im Rahmen der Daseinsvorsorge fortgesetzt werden. Hierzu ist eine politische Entscheidung zu treffen,

15. Die Planung, der Bau und der Betrieb von Wärmenetze ist eine freiwillige Aufgabe.
 Die Stadt Plön ist dazu nicht verpflichtet.

Als Fehlbedarfsgemeinde wird die Stadt Plön hier zusätzlichen personellen und administrativen Aufwand betreiben müssen, um Kürzungen der Fehlbedarfszuweisungen zu vermeiden.

16. Aus der Kreditfinanzierung des Eigenkapitals erwachsen zusätzliche finanzielle Belastungen, die den finanziellen Spielraum der Stadt weiter dauerhaft einschränken werden. Die Stadt Plön sollte daher die Planung, den Bau und den Betrieb von Wärmenetzen auf das absolut erforderliche Minimum beschränken.

17. Planung, Bau und Betrieb eines eigenen Wärmenetzes wären unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ein sehr erhebliches Risikofür den zukünftigen Handlungsspielraum der Stadt.

18. Der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wärmenetzen oder Mikrowärmenetzen oder die Gründung von nicht-städtischen Energiegenossenschaften durch Dritte kann auch zukünftig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und Beschränkungen zugestimmt werden.

19. Eine schnelle Entscheidung über den Verzicht auf den Ausbau von Wärmenetzen schafft Planungssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer in den einzelnen Quartieren. Sie brauchen nicht auf einen Planungsprozess mit umgewissem Ausgang warten und wissen verläßlich, dass sie die gesetzlichen Vorgaben in eigener Verantwortung umzusetzen müssen.

20. Nur durch die Überarbeitung der KWP und die Herausarbeitung einer Alternative hat die Selbstverwaltung die Möglichkeit, eine echte Auswahl zwischen zwei Optionen zu treffen, mit denen die Ziele des Bundes und Landes erreicht werden können.

Empfehlung

Beschluss des eingangs aufgeführten Antrags.

Nachfolgend der Text unseres Ergänzungsantrag vom 23. Januar

Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

Der HA möge beschließen, das Verfahren der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung (KWP) und die derzeit vorliegende KWP fachjuristisch auf ihre Rechtssicherheit überprüfen zu lassen.

Ferner soll eine Bewertung eingeholt werden,, ob nach Ablauf der Abgabefrist 31. Dezember 2024 bzw. nach Abgabe einer nicht beschlossenen KWP vor dem 31. Dezember 2024 bereits jetzt rechtliche Verpflichtungen bestehen, die sich aus der Gesetzgebung von Bund und Land ergeben.

Begründung

Sachstand

1. In der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Landes Schleswig Holstein ist unter
§ 12 festgehalten, dass vor dem Beschluss von Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung“ ermittelt werden muss. Das ist für die KWP bisher nicht erfolgt.

2. Bundesgesetzgebung sieht im Wärmeplanungsgesetz (WPG) unter § 13 Abs 4 (Anmerkung 1) eine Beteiligung der berührten Behörden, der Träger Öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor.

3. Die Landesgesetzgebung, hier das Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) sieht in
 § 7 Abs. 4 eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Da Art und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung im EWKG nicht weiter definiert sind, sind nach meiner Auffassung die Regulation nach WPG § 13 Abs 4 (Anmerkung 2)

Bewertung

4. Die FWG-Plön Fraktion ist nicht in der Lage, die komplexen Zusammenhänge fachjuristisch zu bewerten.

5. Die Kälte- und Wärmeplanung (KWP) hat nach unserer Auffassung keine rechtliche Außenwirkung. Es besteht aber eine rechtliche Binnenwirkung. Sie ist eine strategische Planung und damit Grundlage für darauf aufbauende Planungen und Maßnahmen.

Daher muss nach unserer Auffassung der § 12 der GemHVO bereits jetzt Anwendung finden, und zwar bevor bevor die Selbstverwaltung eine strategische Richtungsentscheidung trifft.
 Von daher ist noch ein „Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten“ durchzuführen. Nur damit und in Verbindung mit einer echten Alternativenprüfung kann die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermitteln und auf dieser Basis eine verantwortbare Entscheidung getroffen werden. Darüber hinaus könnte auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung vorliegen.

6. Von unserer Seite aus bestehen auch berechtigte Zweifel, ob das Verfahren die Vorgaben der Gesetzgebung von Bund und Land bei der Erstellung der KWP in ausreichendem Maße berücksichtigt hat. Von daher ist ungewiß, dass die KWP den Anforderungen an deren Rechtssicherheit genügt. Darum besteht unseres Erachtens auch die berechtigteZweifel, dass die KWP in der vorliegenden Form rechtssicher angewendet werden kann.

7. Da die Kälte- und Wärmeplanung die Grundlage für weitere Planungen und Vorhaben von erheblichem Umfang ist, ist eine qualifizierte juristische Prüfung vor einer Entscheidung zwingend erforderlich.

Die Prüfung sollte u.a. umfassen:

– Rechtssicherheit der KWP

– bei Zweifeln an der Rechtssicherheit Empfehlungen für Verfahrensschritte, mit denen Schwächen im bisherigen Verfahren geheilt werden können.

– Stellungnahme, ob die abgegebene KWP durch des Planungsbüros Zeitenwende den Anforderungen an eine KWP gerecht geworden ist.

– Einschätzung, ob es bereits nach Ablauf der Abgabefrist der KWP (31. Dezember 2024) Regularien gibt, die Plöner Bürgerinnen- und Bürger betreffen, und wenn ja, welche.

Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

Anm. 1

(4) Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten erhalten nach Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse sowie des in Absatz 3 genannten Entwurfs die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessen längeren Frist. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Anm. 2

§ 7 (4) Als Abschlussbemerkung zu lesen: (nachträglich korrigiert).

Die Öffentlichkeit ist angemessen zu beteiligen. 

Lieber keine als eine teure Planung

Die Stadt Plön war verpflichtet, bis zum 31. Dezember letzten Jahres eine Kälte- und Wärmeplanung (KWP) abzugeben.
Grundlage für diese Verpflichtung ist das Schleswig Holsteinische Energiewende und Klimaschutzgesetz (EWKG)
Die Verpflichtung gilt u.a. für Gemeinden, die Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums sind. Plön gehört also dazu.
Das Land Schleswig Holstein wurde nach meinen Kenntnisstand darüber informiert, dass der Beschluss durch die Ratsversammlung noch aussteht, auch wenn das aus dem Transportschreiben nicht hervorgeht.

Um es vorwegzunehmen: Ich bin der festen Überzeugung, dass bei der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung, die uns jetzt vorgelegt wurde, das Verfahren nicht eingehalten wurde. Es wurde möglicherweise gegen das Haushaltsrecht verstoßen, aber ganz sicher hat keine vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden, die den Minimalanforderungen an eine Öffentlichkeitsbeteiligung genügt.

Warum wurde nach meiner Auffassung gegen das Haushaltsrecht verstoßen? Für alle Entscheidungen, bei denen Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. (Gemeindehaushaltsverordnung § 12, Anm. 1)
Auch wenn mit der Kälte- und Wärmeplanung keine direkte Investition ausgelöst wird, so wird indirekt doch eine strategische Richtungsentscheidung getroffen, die direkte Investitionen in erheblichem Umfang nach sich zieht. Beschluss der Planung zieht logischerweise auch deren Umsetzung nach sich. Alles andere wäre absurd.

Die Erstellung einer Kälte- und Wärmeplanung wurde offenbar Anfang Juni 2025 von der Verwaltung in Auftrag gegeben. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 04. Juli 2024 wurden die Mitglieder des Ausschusses und der Lenkungsgruppe über die weitere Vorgehensweise informiert. Eine Festlegung auf Nahwärmenetze ist damit nicht erfolgt, auch wenn in der Präsentation stark auf die Vorzüge von Wärmenetzen hingewiesen wurde. Aus dem Beschluss geht lediglich hervor, dass es um die Kenntnisnahme des Planungsverfahrens ging.

Ich hätte erwartet, dass man im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung einen Vergleich von echten Alternativen durchführt hätte und damit auch eine echte Entscheidungsgrundlage für die Mitglieder der Ratsversammlung schafft.
Dafür zu sorgen sehe ich als Aufgabe unserer Verwaltung an. 

Wie hätte eine Alternativenprüfung aussehen können?

Als Alternativen wären zu vergleichen gewesen:
Alternative 1 / zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung in Plön durch den weitestgehenden Ausbau von Wärmenetzen, Verzicht auf Wärmenetze nur dort, wo es technisch nicht machbar ist.
Alternative 2 / zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung in Plön durch Einzelanlagen (z.B. private Wärmepumpen oder Pelletheizungen), Wärmenetze nur dort, wo der Bau von Einzelanlagen nicht möglich ist.

Nachfolgend erst einmal eine kurze Betrachtung der Vor und Nachteile der jeweiligen Alternativen.  Sie erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Richtigkeit, aber sie entspricht meinem jetzigen Informationsstand. 

Alternative 1 / Wärmenetze
Vorteile:
– Umsetzung der Vorgaben der Klimagesetzgebung, sofern erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
– Unkompliziert für die Abnehmer der Wärme, keine Wartung, keine Prüfungen (Schornsteinfeger*in)
Nachteile:
– Anschlusskosten vergleichbar mit den Investitionskosten bei Einbau einer Wärmepumpe
– Über Kredit zu finanzierender hoher Investitionsbedarf für den Bau der Wärmenetze bei einer Beteiligung der Stadt an deren Bau.
– Höherer Planungsaufwand für die Stadt Plön, damit verbunden der Aufwuchs des Personalumfangs und zusätzliche Kosten.
– Höhere laufende Kosten für die Bürger*innen und Bürger für die Wärmeversorgung
– Abhängigkeit von einem Monopolanbieter
– eingeschränkte Planungssicherheit für die Bürger*innen, da die letztendliche Entscheidung für den Bau erst in der Zukunft fällt und der Zeitpunkt der Inbetriebnahme offen ist.

Alternative 2 / Einzellösungen:

Vorteile:
– Umsetzung der Vorgaben der Klimagesetzgebung, sofern erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
– Keine oder nur geringstmögliche Kreditfinanzierung bei einer Beteiligung der Stadt am Bau der zwingend erforderlichen Wärmenetze.
– Geringerer Planungsaufwand für die Stadt Plön und ihre Verwaltung. Ggf. Verzicht auf Personalaufstockung.
– Individuelle Investitionsentscheidung für Bürger*innen in Abhängigkeit Ihrer jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit.
– Geringere laufende Kosten für Bürger*innen bei vergleichbaren Investitionskosten
– Hoher Grad an Planungssicherheit für Bürger*innen und Bürger
– Unabhängigkeit von einem Monopolanbieter

Nachteile:
– Keine Nachteile für die Stadt erkennbar
– Bürger*innen müssen selber die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz umsetzen.
– Bürger*innen und Bürger müssen sich selber um Wartung/Instandsetzung ihrer Heizungsanlagen kümmern. 

Bewertung
Ich komme daher zu folgender Bewertung: Beide Alternativen sind annähernd gleich gut geeignet,  die Klimaschutzziele im Bereich Heizen in der Stadt Plön zu erreichen.
Finanzielle Risiken und Verwaltungsaufwand für die Stadt Plön sind bei der Alternative 2 deutlich geringer.
Die Kosten für die Bürger*innen und Bürger sind bei Alternative 1 und Alternative 2 in der Gesamtbetrachtung ähnlich, in der Einzelfallbetrachtung können sich Unterschiede ergeben.
Alternative 2 bietet den Bürger*innen sofortige Handlungssicherheit. Alternative 1 beinhaltet für die Bürger*innen eine Vielzahl an Unwägbarkeiten, da die Entscheidung für den Bau offen und der Zeitpunkt der Fertigstellung der Wärmenetze sehr schwer abzuschätzen ist.
In der Gesamtbetrachtung bietet die Alternative 2 deutliche Vorteile.

Empfehlung
Ich würde auf Basis meines Informationsstandes Alternative 2 / Bau von Wärmenetzen dort, wo Einzellösungen nicht möglich sind, ansonsten Einzellösungen auswählen. 

Anmerkung: Ich habe die Zeit genommen, um dieses Gerüst für eine  Alternativenprüfung zu erstellen. Angefangen: 16:41, beendet: 17:38. Damit habe ich eine knappe Stunde, genau genommen 57 Minuten benötigt. Klar ist, dass ich für die weitere Prüfung der Richtigkeit meiner Aussagen, die Angabe der Quellen ect. vermutlich noch einmal zwei Tage benötigen würde, um ein abgabefertiges Dokument zu erstellen. Das ist kein Aufwand, den man bei der Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung nicht hätte bewältigen können. 

Ich bleibe bei meiner Auffassung: Bevor die Ratsversammlung eine strategische Planung beschließt, sind alle Alternativen ernsthaft und nachvollziehbar zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Dabei sind auch Risiken, Kosten und Folgekosten zu berücksichtigen. Anders kann man den Anforderungen des § 12 (1) Gemeindehaushaltsverordnung gar nicht gerecht werden.
Eine strategische Richtungsentscheidung zu treffen ohne eine Alternativenprüfung durchgeführt und dokumentiert zu haben, ist mit Sicherheit nicht im Sinne des Gesetzgebers und der kommunalen Aufsichtsbehörden.

Hinzu kommt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Schleswig Holsteinische Gesetzgebung sieht für die Erstellung der Kälte- und Wärmeplanung eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, auch wenn deren Durchführung von den Vorgaben der Bundesgesetzgebung abweichen kann. (Öffentliche Veranstaltung, Auslegung für 30 Tage, Anregungen geben und Bedenken geltend zu machen)

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll in einer Veranstaltung im November erfolgt sein. Mir ist davon im Moment nichts bekannt, aber da kann etwas an die vorbei gegangen sein, da ich etwas länger im Urlaub war. Weiß jemand mehr dazu? Beim googeln habe ich nichts gefunden? 

Nachträgliche Anmerkung (27. Januar 2025): Ich habe im November an zwei z.T. durchaus interessanten Informationsveranstaltungen teilgenommen. Die Verwaltung geht davon aus, dass damit die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt ist.
Ich vertrete die Ansicht, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmten Kernkriterien erfüllen muss. Das wären:
-Informationsbereitstellung. Behörden oder Vorhabenträger müssen relevante Unterlagen öffentlich zugänglich machen.
– Mitwirkung der Öffentlichkeit: Die Öffentlichkeit hat das Recht, Stellungnahmen, Einwände oder Anregungen zu einem geplanten Vorhaben abzugeben.
– Berücksichtigung der Eingaben: Die eingegangenen Stellungnahmen müssen in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
– Rechtsbehelfmöglichkeit: Betroffene haben oft das Recht, gerichtliche Überprüfungen zu beantragen, wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Beteiligungsrechte verletzt wurden.

Am 12. Dezember 2024 habe ich um die Übermittlung der Kälte- und Wärmeplanung im aktuellen Bearbeitungsstand gebeten. Ich wollte mich auf die erste Lenkungsgrupensitzung im Januar vorbereiten. Tags darauf wurde mir mitgeteilt, dass das nicht möglich wäre, weil an der KWP derzeit noch intensiv gearbeitet würde. Das ist natürlich irritierend.
Der derzeitige Bearbeitungsstand ist der derzeitige Bearbeitungsstand; in dem Bearbeitungsstand hätte man das Dokument übermitteln können. Für mich sind im Moment nur zwei Gründe ersichtlich, warum das Dokument nicht übermittelt wurde.
1. Zu dem Zeitpunkt hat die Kälte- und Wärmeplanung noch gar nicht als Entwurf existiert, Dann hätte der Öffentlichkeit im November aber auch noch gar nicht umfassend informiert werden können. Oder
2. es sollte verhindert werden, dass ich mich frühzeitig kritisch mit den Inhalten in dem Entwurf auseinander setze.
Auf jeden Fall wurde mir entweder vom Planungsbüro oder von der Verwaltung die Gelegenheit genommen, mich vor dem Treffen der Lenkungsgruppe im Januar über die Inhalte der Kälte- und Wärmeplanung zu informieren und mir einen Überblick über den Stand der Planungen zu machen. 

Uns als Selbstverwaltung (Ratsfrauen, Ratsherren und bürgerliche Mitglieder) wurde die fertige Planung Anfang Januar 2025 übermittelt und erstmals am Samstag, dem 18. Januar 2025 in einem nicht-öffentlichen Workshop erläutert. Vorher kann nach meinem Verständnis von Öffentlichkeitsbeteiligung eigentlich gar keine echte Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt sein. 

Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Kälte- und Wärmeplanung erst seit Freitag, dem 24. Januar 2025 einsehbar. An dem Tag wurde sie als Anlage zur Tagesordnung im Bürgerinformationssystem veröffentlicht. 

Von daher kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass es im November eine öffentliche Vorstellung der Inhalte der Kälte und Wärmeplanung gegeben hat, die die Anforderung an eine Öffentlichkeitsbeteiligung (s.o.) auch nur im Ansatz erfüllt. 

Daraus folgt zumindest für mich, dass die uns vorliegende Kälte und Wärmeplanung unter selbst verschuldetem Zeitdruck nicht rechtskonform aufgestellt wurden und somit auch nicht rechtssicher ist.
Daher wäre ein Fehler, sie jetzt zu beschließen. Dieser Fehler könnte die Stadt nicht nur teuer zu stehen kommen, die Umsetzung von Maßnahmen könnten sich durch juristische Anfechtungen auch noch umkalkulierbar in die Länge ziehen. 

Es wurde in der Vergangenheit auch immer betont, dass aus der Kälte und Wärmeplanung keine Rechtsansprüche Dritter abgeleitet werden können. Das haben einige meiner Kolleg*innen bisher dahingehend interpretiert, dass die Planung quasi unverbindlich ist. Im Gegenzug habe ich immer betont, dass der Beschluss der Kälte- und Wärmeplanung die Verwaltung nach innen hin bindet.
Das scheint auch so zu sein, denn im Beschlussvorschlag der Verwaltung steht ausdrücklich: 

„- Die kommunale Wärme- und Kälteplanung dient der Stadt Plön auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung als strategische Grundlage und ist bei planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
– Anpassungen der kommunalen Wärme- und Kälteplanung (inhaltliche oder räumliche Schwerpunktverlagerungen) erfordern einen Beschluss der Ratsversammlung.“

Das heißt nichts anderes, als dass die Ratsversammlung mit ihrem Beschluss der Verwaltung die Befugnis überträgt, die Inhalte der Planung umzusetzen. Das hieße: Mehr Personal, eine Kaskade von Untersuchungen und Machbarkeitsstudien, ein riesiger Verwaltungsaufwand. 

Das Mindeste wäre aus meiner Sicht, die einzelnen Maßnahmen unter einen Beschlussvorbehalt der Ratsversammlung zu stellen und jede einzelne Maßnahme im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk zu versehen. Der Hinweis über die Verfestigung von Stellen und den anvisierten Personalaufwuchs wäre zu streichen. 

Als Alternative dazu könnten wir im Hauptausschuss beschließen, dass das Fachbüro die Kälte- und Wärmeplanung bis zum Beschlusstermin am 19. Februar 2025 überarbeitet, Alternativen zu Nahwärmenetzen aufzeigt und einen nachprüfbaren Alternativenvergleich vorlegt. Damit hätten wir dann in der Ratsversammlung tatsächlich die Wahl darüber, wo die Reise hingehen soll.

Und wenn wir die Kälte- und Wärmeplanung gar nicht beschließen, dann ist das vermutlich auch nicht schlimm. 

Lieber gar kein Plan als ein Plan nach dem Motto: Koste es, was es wolle. 

Soweit ich informiert bin, und diese Information basiert im Moment ausschließlich auf HörenSagen, fallen wir dann unter die Regelung der Bundesgesetzgebung. Damit wäre vermutlich eine neue Kälte- und Wärmeplanung nach den Maßgaben des Bundes fällig. Das wäre vielleicht gar nicht das Schlechteste. 

Alles in allem finde ich auch die folgende Formulierung in der Vorlage problematisch: „Der nun vorliegende Abschlussbericht ist gem. § 7 (4) von der Ratsversammlung zu beschließen.“
(Anm. 2 Der Link ist unten eingefügt. )
Auch das scheint mir so nicht richtig zu sein. Wir müssen nicht diese, sondern eine Kälte- und Wärmeplanung beschließen, das wäre richtig. Im Energiewende- und Klimagesetz steht aber mit keinem Wort geschrieben, dass wir uns – koste es, was es wolle – eine Selbstverpflichtung  zum Bau von Nahwärmenetzen auferlegen müssen.

Das müssen wir nicht.

Das mindeste wäre aber, den ganzen Vorgang und die daraus folgenden Konsequenzen umgehend durch einen Fachjuristen bewerten zu lassen.Bevor diese Bewertung nicht vorliegt,

(Anm. 1)
Gemeindehaushaltsverordnung § 12 (1) Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 41 und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.

(Anm. 2)
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-EWKSGSHV1P7

Artenvielfalt im Garten

Vielleicht ein guter Vorsatz für das neue Jahr.

Angeblich soll es Stimmen aus der Verwaltung der Stadt Plön geben die behaupten, die Plönerinnen und Plöner würden sich nicht für die Natur interessieren. Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Wer am letzen Donnerstag zum Vortrag: „Mein Garten als Lebensraum – Diversität auf kleinem Raum“ wollte, mußte schon ziemlich früh da sein. Bereits 20 Minuten vor Beginn waren alle Plätze besetzt. Selbst unserem Umweltbeauftragten wurde der Eintritt wegen des Andrangs verwehrt. 

Veranstalterin war die Universitätsgesellschaft, Vortragender war Herr Prof. Dr. Imhoff. Ich habe mir auf dem Handy Notizen gemacht und fasse die nachfolgend grob zusammen, wobei ich vorausschicken muss, dass ich nur einen Teil der Informationen notieren konnte und sie daher nicht vollständig sind. Auch für die Richtigkeit kann ich keine Gewähr übernehmen. 

Kernaussage

Es gibt viele Wechselbeziehungen zwischen Pflanzen und Insekten. Artenvielfalt an Pflanzen bedingt ein artenreiches Tierleben.
Lassen Sie der Natur in ihrem Garten freien Lauf, allerdings immer an der langen Leine. 

Eingangsinformation

In Deutschland gibt es 15.000 Quadratkilometer Gärten. Das entspricht der Größe Schleswig Holsteins und verdeutlicht die Bedeutung von Gärten für den Erhalt der Biodiversität. 

In Deutschland gibt es 550 Arten von Bienen, 3/4 aller Arten bauen Nester im Boden.
50% der Bienenarten gelten als gefährdet,
31 Arten als stark gefährdet.
Von der Kuckucksbiene hatte ich übrigens noch nie etwas gehört. Sie schiebt anderen Bienen ihren Nachwuchs unter, genau so wie die Kegelbiene.

Spinnenarten: Mehr als 1000

Fledermäuse: Wir haben mehr als 25 Arten in Deutschland, in Schleswig Holstein sind es 15.

Kleiner Exkurs:
Die Bedeutung von Bäumen für das Mikroklima wie für das Klima darf nicht unterschätzt werden. Ein kleiner Baum (10 Jahre) hat ca. 10.000 Blätter, ein ca. 60 Jahre alter Baum hat ca. 440.000 Blätter. Nach der Fällung eines Baumes sind Ersatzpflanzung von 3 oder 6 Bäumen jungen Bäumen kein wirklicher Ersatz im Bezug auf die CO2 Bindung wie auf die Filterwirkung (Feinstaub ect.) 

Einzelne Themenfelder:

Nadelbäume sind Lebensraum für Insekten und Vögel, ihre Samen dienen als Nahrung, beispielsweise für Eichhörnchen und Goldhähnchen.

Die Funktionen der Nadelbäume als:
– Brutaufzuchtraum
– Rückzugs und Fluchtraum
Anmerkung: Das hatte ich bisher unterschätzt.

Obstbäume

Obstbäume sind das ganze Jahr über Lebensraum für Insekten und damit ein beständiger Futterplatz für z.B. Meisen

Ihr Obst ist ein saisonales Futter für Tier (und Mensch) 

Sträucher

In Sträuchern finden zahlreiche Vögel ihren Lebensraum, z.B. Rotkehlchen und Zipzalp. Unter anderen wurden als Empfehlung erwähnt:
– Hainbuche
– Weissdorn
– Felsenbirne
– Eberesche
– Stechpalme

Rankende Pflanzen
Empfohlen wurden u.a.:
– Efeu (weil er bis spät in den Herbst eine Nahrungsquelle bietet, aber: Zurückschneiden, bevor er z.B. unter die Dachpfannen wächst – lange Leine)
– Wilder Wein
– Hopfen

Kräuter
Ich konnte nicht als mitschreiben, aber nachfolgend eine kleine Auswahl:

Zwiebelgewächse
– Schneeglöckchen
– Krokus
– Goldstern
– Bärlauch
– Doldiger Milchstern

Frühlingskräuter
– Schlüsselblume
– Veilchen
– Buschwindröschen
– Gelbes Windröschen
– Knoblauchrauke

Blühende Baumscheiben
– Waldsauerklee
– Rundblättrige Glockenblume

Weitere Gewächse, teilweise Vorschläge aus dem Publikum:
– Flachs
– Leinsamen
– Kornrade
– Malve
 -Weidenröschen

Sinnvoll: Samenstände auch über Winter stehen lassen,
z.B. die von:
– Sonnenblume
– Rote Lichtnelke

Letzte Ratsversammlung vor Weihnachten. Entscheidung zur Grundsteuer

Die letzte Ratsversammlung dieses Jahres fand am 11. Dezember in der Marineunteroffizierschule (MUS) statt. Die Offiziermesse bietet nicht nur ein sehr würdigen Rahmen, sie hat auch eine sehr gute Küche. Im Anschluss an die Sitzung gab es noch ein kleines Buffett und die Gelegenheit für interessante Gespräche.

Zur Sitzung selber. Ich gehe in den einzelnen Absätzen zu den Tagesordnungspunkten ein. Die Tagesordnungspunkte, die nur eine untergeordnete Bedeutung haben und reine Formsache waren, erwähne ich nicht weiter. 

Herr Askemper, der Umweltbeauftragte der Stadt Plön, berichtete über seine Gespräche mit der MUS.
Es ging darum, wie die Bedingungen für den Artenschutz auch in der Kaserne verbessert werden können. Dazu wurde gemeinsam mit der MUS ein Plan entwickelt, der verschiedene Maßnahmen enthält. So sollen an 28 Stellen an Gebäuden Nisthilfen für Schwalben, Mauersegler und Fledermäuse angebracht werden. Es wird vorgesehen, den Schilfstreifen „wiederaufzuforsten“ – und mit zusätzlichen Bojen, die Erläuterungen tragen, sollen Wassersportler*innen auf die Maßnahmen zum Schutz der Seenlandschaft hingewiesen werden. Die Soldaten und Soldatinnen der MUS sollen im Rahmen einer Übung dafür sorgen, dass die Bojen an den richtigen Stellen platziert werden.
Herr Aspemper bedankte sich für die hervorragende Zusammenarbeit. 

Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Plön, Anstalt öffentlichen Rechtes (SWP AöR) wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Zuvor wurden sie im Hauptausschuss beraten. Der Hauptausschuss hat den Mitgliedern des Verwaltungsrates, die von der Stadt Plön in den Verwaltungsrat entsandt wurden, empfohlen, den Wirtschaftsplänen in dem Gremium zuzustimmen. Die Ratsversammlung nahm das zur Kenntnis. 

Die Gebührenkalkulation 2023 für die Straßenreinigung wurde vorgestellt. Ihr wurde einstimmig zugestimmt.
Über die Vorlage zur Gebührenkaltulation 2025 kam es zu einer kontroversen Debatte. Auch wenn die Gebühren stabil bleiben, es gab unterschiedliche Meinungen zu der Information, dass die Gebührenkalkulation jetzt in der Verwaltung durchgeführt werden soll.
Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen führte aus, dass das aus zwei Gründen problematisch wäre. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass die Verlagerung in die eigene Verwaltung zu Mehrarbeit führt und man vermeiden wolle, dass daraus – möglicherweise in Verbindung mit anderen Aufgaben – die Forderung nach einer Stelle für zusätzliches Personal entsteht.
Gleichzeitig können die Kosten für die externe Beratung in der Gebührenkalkulation mit berücksichtigt werden, die Kosten für eine interne Beratung aber nicht.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, beim alten System zu bleiben, hatte keine Chance auf eine Mehrheit. Darum wurde er dahingehend abgeändert, darüber zu einem späteren Zeitpunkt abzustimmen, wenn die Rahmenbedingungen für die Abrechnung noch einmal geprüft wurden.
Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Der Verwaltungsvorschlag wurde danach mit neun Ja-Stimmen (CDU/SPD/FDP) und fünf Nein-Stimmen (FWG-Plön/Bündnis 90/Die Grünen) beschlossen.
Das Thema wird möglicherweise bei der Beratung des Haushalts 2025 noch einmal angesprochen.

Die Neufassung der Satzung über die Erhöhung einer Zweitwohnungssteuer in Plön wurde einstimmig beschlossen. Die Satzung mußte der aktuellen Rechtsprechung angepasst werden.
Mit der Neufassung werden keine zusätzlichen Steuereinnahmen erzielt.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer sollte aus meiner Sicht durchaus im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 diskutiert werden. Durch eine Erhöhung würde die Umwandlung von bestehendem Wohnraum unattraktiver, so dass mehr „regulärer Wohnraum“ zur Verfügung stände. Außerdem wäre eine – wenn auch nicht besonders große -Verbesserung der Einnahmesituation die Folge. 

Die meisten Plönerinnen und Plöner kennen bereits das neue Logo, eines der Ergebnisse des Marken- und Leitbildprozesses der Stadt Plön. Obwohl Teile des Prozesses bereits beschlossen wurden und in der Umsetzung sind, hat die Ratsversammlung jetzt das „Gesamtpaket“ mit 13 Ja- Stimmen bei einer Nein-Stimme (Carsten Gampert, FWG-Plön) beschossen.
Mein Fraktionskollege brachte damit zum Ausdruck, dass er der Ansicht ist, dass der Nutzen des Marken- und Leitbildprozesses in keinem Verhältnis zu den Kosten steht. Auch wenn ich das neue Logo wirklich gelungen finde, kann man über die ein oder andere weitere Maßnahme durchaus geteilter Meinung sein. 

Über die Entscheidung zum Antrag für die Aufhebung des Biotopschutzes im Düwelsbrook Süd habe ich ja bereits am 13. Dezember gebloggt.
http://www.ingo-buth.de/2024/12/13/lippenbekenntnis-zum-natur-und-umweltschutz/
Für mich nach wie vor eine Fehlentscheidung.

Für den Haushalt 2024 musste noch ein Nachtrag beschlossen werden. Es wurden etliche Korrekturen, insbesondere bei den Investitionen vorgenommen. Viele Projekte wurden nicht umgesetzt. Das Land fordert jedoch verbindlich, dass mindestens 60% der Investitionen, die im Haushaltsplan aufgeführt sind, auch erfolgen müssen. In Verbindung mit der Auszahlung der Fehlbedarfszuweisungen für die Jahre 2022 und 2023 sah die Haushaltssituation gar nicht so schlecht aus. Das wird sich in den folgenden Jahren voraussichtlich ändern, wenn die Grundsanierung des Sportplatzes, der Bau einer neuen Obdachlosenunterkunft und der Bau eines Kindergartens ansteht.

Der Stellenplan ist quasi Bestandteil des Haushaltsplanes. Auch zum Stellenplan gab es einen Nachtrag. Da wir von der FWG-Fraktion einen Stellenabbau fordern, der Stellenplan 2024 aber z.B. im Bereich Touristik aufgewachsen ist, haben wir dem Stellenplan 2024 seinerzeit nicht zugestimmt. Daher gab es von der FWG auch keine Stimme für den Nachtrag zum Stellenplan. Im meinem Redebeitrag habe ich deutlich gemacht, dass unsere Ablehnung sich nicht gegen die Person richtet, um die es beim Nachtrag ging. Diese betreffende Stelle wurde von der Diakonie übernommen und wir haben die Stelle bei der Diakonie in der Vergangenheit ohnehin bezahlt. Mir ist durchaus bewußt, dass dieser Personalaufwand und erst einmal nichts kostet. Andererseits haben Stellen die Eigenschaft, sich auf Dauer zu verfestigen, selbst wenn sie erst einmal mit einem KW-Vermerk (Kann Wegfallen) versehen werden. KW bedeutet, dass die Stelle nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin nicht neu besetzt und aus dem Stellenplan gestrichen wird. 

Der Tagesordnungspunkt, der die Bürgerinnen und Bürger Plöns am meisten betreffen wird, positiv wie negativ, stand als letztes auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung,
Der sperrige Name des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern in der Stadt Plön. (Hebesatzsatzung).

Die Umstellung der Grundsteuer auf eine neue Basis war durch einen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erforderlich geworden. Die Neuberechnung des Wertes der Gebäude und Grundstücke erfolgte durch die Finanzämter. Der Gesetzgeber hat auch den nachdrücklichen Wunsch an die Städte und Gemeinden gerichtet, durch die Umstellung keine verdeckte Steuererhöhung durchzuführen. Es war von Aufkommensneutralität die Rede. Ziel solle sein, insgesamt nicht mehr Steuern einzunehmen wie vorher. Dazu hat das Land ein Tranzparenzregister erstellt. Dort kann man nachlesen, mit welchen neuen Hebesätze man für die Grundsteuer berechnen muss, wenn man diese Aufkommensneutralität erreichen will.
Für Plön bedeutet das:
Für die Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Flächen) wird der Hebesatz ab 2025 von 380 Prozentpunkten auf 207 Prozentpunkte abgesenkt.
Für die Grundsteuer B (Gebäude und Bauland) wird der Hebesatz ab 2025 von 475 auf 599 Prozentpunkte steigen.
Damit wird die Stadt im Kommenden Jahr nicht mehr und nicht weniger Geld aus der Grundsteuer einnehmen.
Um die Fehlbedarfszuweisungen nicht zu verlieren, muss die Stadt Plön mindestens 202 Prozentpunkte für die Grundsteuer A und 536 Prozentpunkte für die Grundsteuer B.
Das tut sie mit den neuen Hebesätzen.
Was die Sache problematisch macht ist, dass Aufkommensneutralität nicht bedeutet, dass es für Jede und Jeden so bleibt wie es ist. Die Leute, deren Gebäude höher bewertet wurden, weil sie in einer Gegend liegen, in der sich der Wert der Grundstücke und Gebäude in den letzten 60 Jahren überdurchschnittlich gut entwickelt hat, werden mehr zahlen müssen. Anderen werden weniger zahlen müssen. Das wird noch für Unmut sorgen.
Der Umstellung auf die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätze wurde dann mit acht Ja-Stimmen bei sechs Nein-Stimmen beschlossen. Die Ja-Stimmen kamen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und von der FWG (eine von zwei Stimmen). Die Nein Stimmen kamen von der CDU, der FDP und der FWG (eine von zwei Stimmen).
Mein Kollege Carsten Gampert (FWG-Plön) begründete seine Ablehnung damit, dass die Stadt schon seit Jahren über ihre Verhältnisse leben würde. Eine andere Ratsperson begründete Ihre Ablehnung bereits früher in einem Randgespräch damit, dass jede Mehreinnahme, die wir machen, in weitere Projekte fließt, die wir uns eigentlich nicht leisten können.
Ich kann beiden Argumenten ein ganzes Stück weit folgen. Mehr Geld weckt mehr Begehrlichkeiten. Und wir haben an einigen Stellen Geld ausgegeben, wo es auch nach meiner Meinung nicht nötig getan hätte. Das betrifft auch die Aufwüchse im Bereich Personal. Daher vertrete ich schon seit Jahren die Auffassung, dass wir sozialverträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen den Stellenplan vorsichtig reduzieren sollten.
Ungeachtet dessen halte ich es für falsch, in dieser Situation Einnahmen zu kürzen, wenn das Geld ohnehin schon nicht reicht.

Lippenbekenntnis zum Natur- und Umweltschutz?

In der letzten Legislaturperiode lag ein An trag vor, einige der Biotope im Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aus dem Biotopschutz zu entlassen. Das wurde seinerzeit – wenn auch knapp – in der Ratsversammlung abgelehnt. Vorausgegangen war eine Ablehnung im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Danach hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung unter dem Ausschussvorsitzenden (CDU) das Verfahren an sich gezogen und einen anders lautenden Beschluss gefaßt. Letztendlich landete die Frage in der Ratsversammlung.
Nachdem die Verwaltung Anfang des Jahres vorgeschlagen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65/Düwelsbrook Süd wegen vorhersehbarer Erfolglosigkeit aufzuheben, wurde beschlossen, vor dem Aufhebungsbeschluss noch einmal mit dem Investor zu sprechen. Das ist erfolgt.
Danach wurde der entsprechende Beschuss in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung gefasst, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz im geplanten B-Plangebiet aufzuheben.
Anschließend wurde das Thema in öffentlicher Sitzung der Ratsversammlung am Mittwoch behandelt. Die Ratsversammlung – sie fand als letzte Ratsversammlung des Jahres – wie bereits im Vorjahr in der MUS statt. Leider fand sich kaum Öffentlichkeit zu der Sitzung ein.

Mit 8 Ja-Stimmen (CDU, SPD, FDP) einer Enthaltung (Die Linke) und 5 Nein-Stimmen (Bündnis 90/die Grünen, FWG) wurde dann beschlossen, den Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beim Kreis zu stellen.

Im Tagesordnungspunkt vorher wurde mit 13 Ja-Stimmen und nur einer Nein-Stimme das Marken und Leitbild beschlossen. Im Leitbild ist ausdrücklich festgehalten, dass die Stadt sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz einsetzt. Für mich passen beide Beschlüsse so nicht zusammen. Eine klare Haltung sieht anders aus. Das klare Bekenntnis zu Natur- und Umweltschutz scheint für einige nur ein Lippenbekenntnis zu sein.

Ich habe dazu den jetzt folgenden Redebeitrag gehalten:

Wir sollen heute beschließen, einen Antrag beim Kreis zu stellen, den Biotopschutz Planungsgebiet Düwelsbrook Süd aufzuheben.
Diesen Antrag hatten wir in der letzten Legislaturperiode schon einmal vorliegen und abgelehnt.

Ein Investor ist meist im Vorteil. Die Zeit spielt für ihn. Er braucht nur auf die nächste Kommunalwahl warten, eine Schamfrist vergehen lassen und dann mit dem alten Antrag noch einmal antreten

Ein Musterbeispiel dafür steht heute, gerade jetzt, hier auf der Tagesordnung

Dass der Investor das Gespräch mit den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung in nicht-öffentlicher Sitzung sucht, ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, auch wenn ich bei einigen Einlassungen schon mit den Ohren geschlackert habe.

Die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung für die heutige Ratsversammlung wurde allerdings auch in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen.
Aus objektiver Sicht sprach seinerzeit nichts dafür, das Thema selber öffentlich zu behandeln. Man ließ die Öffentlichkeit aber außen vor. 

Ob es sich dabei um einen Verfahrensfehler handelt, der durch die heutige Sitzung geheilt wird, kann ich im Moment noch nicht beurteilen. Darüber sollten wir aber heute nicht spekulieren. Das wird die Verwaltung im weiteren Verfahrensgang sicher prüfen. 

Vielleicht sollte auch noch erwähnt werden, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung empfohlen hatte, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65, Düwelsbrook Süd aufzuheben. Hier wird wieder einmal Zeit und Geld für ein Projekt verschwendet, das so nie kommen wird.

Mal abgesehen von den ganzen taktischen Winkelzügen geht es aber auch um eine Grundsatzfrage und um die politische oder sogar persönliche Glaubwürdigkeit. 

Bauen bzw. Bauen lassen heißt Verantwortung übernehmen.

Was jetzt gebaut wird, steht für die nächsten 50 bis 100 Jahre. 

Für Freiflächen und Biotope gilt umgekehrt: Was weg ist ist weg.

Aufgrund der dokumentierten schlechten Erfahrungen mit dem Baugebiet Düwelsbrook Nord sollten wir meiner Meinung nach die Finger von einem Baugebiet Düwelsbrook Süd lassen.

Der Brief des NABU bezüglich eine Begehung des Neubaugebietes Düvelsbrook Nord am 14. März 2023 , der am 21. November 2024 im Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie erörtert wurde, spricht Bände. Damals, 9 Monate nach der Begehung, lag immer noch kein Protokoll über die bei der Begehung festgestellten eklatanten Missstände vor.
Mittlerweile soll es vorhanden sein.
Die Missstände sind nicht zu leugnen, sie sind nicht nur stadtbekannt, sie sich mittlerweile auch aktenkundig. 

Die Investoren heute sind zum Teil die gleichen wie damals. 
Die Rahmenbedingungen sind die gleich wie damals.
Die Fehler von damals sind systemimmanent.
Die Rahmenbedingungen damals und heute sind fast identisch.
Was genau garantiert uns, dass zukünftig die Vorgaben und Auflagen in Sachen Naturschutz und Ausgleichsmaßnahmen eingehalten werden?
Der Hinweis, dass Stadt oder Kreis ja genauer kontrollieren könnten?
Das funktioniert doch nachgewiesenermaßen seit Jahren nicht. 

Aber es geht noch grundsätzlicher.

Wir haben gerade über den Marken- und Leitbildprozess beschossen.
Die Vorlage beinhaltet auch den Punkt:
Vision und Leitbild.

Im Leitbild steht nichts von einer weiteren Zersiedelung der Landschaft.
Im Leitbild steht auch nichts über Stadtvillen.
Dort steht; ich zitiere kurz: „Bezahlbarer Wohnraum“
Im Planungsgebiet Düvelsbrook Süd entsteht kein bezahlbarer Wohnraum. 

Selbst ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten zwei oder drei Stadtvillen entstehen.
Mit einer Befreiung wären es fünf oder sechs.
Zitat: „bezahlbar“? Nicht für die breite Bevölkerung.

Mit einer Befreiung kann die Bebauung direkt an den Trammer See heranrücken, an einen, Zitat aus dem Leitbild: „einzigartigen, intakten Naturraum“, denn das ist der Trauer See mit Einschränkungen noch. 

Und noch einmal etwas aus dem Leitbild. Die Stadt setzt sich Zitat: „aktiv für den Natur- und Umweltschutz ein“.
Wie genau läßt sich das mit dem Antrag, ein Biotop aus dem Biotopschutz zu befreien, in Übereinstimmung bringen?  

Die Stadt ist seit 2020 Mitglied im Städtebündnis für Biologische Vielfalt und hat am Wettbewerb „StadtGrün Naturnah“ teilgenommen. Es wurde mit dem Label in Silber ausgezeichnet. 

Wie läßt sich der heutige Beschluss, wenn er so zustande kommt, damit verbinden?
Ich meine: gar nicht.
Diejenigen, die nachher mit Ja stimmen, sollten auch gleich mit beantragen, aus dem Städtebündnis für Biologische Vielfalt auszutreten.
Wo bliebe sonst Ihre Glaubwürdigkeit.

Die FWG folgt der Empfehlung der Verwaltung und stellt den Antrag, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan 65 / Düwelsbrook Süd aufzuheben. 

Die FWG-Fraktion beantragt namentliche Abstimmung.

SUE, Zuschusswesen und meine Probleme damit

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).

Die wichtigsten Entscheidungen:
– CDU, SPD und Grüne kürzen den Zuschussantrag des Musikzuges um ein Drittel
– Der Antrag für KulturOrtNord wird mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in voller Höhe genehmigt, obwohl der Verein keinen vollständig ausgefüllten Antrag abgegeben und die Zuwendungen der letzten 4 Jahre nicht abgerechnet hat.
– Mit deutlicher Mehrheit wurde dafür gestimmt, dass Obstbäume weiterhin unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen.
– mehrheitlich wurde entschieden, dass die Verwaltung einen überarbeiteten Entwurf für die Baumschutzsatzung vorlegen soll, der Ausnahme- und Befreiungsregelungen enthält, die „in Richtung des Interesses städtebaulicher Entwicklung gehen“ könnten.

Heute befasse ich mich erst einmal mit dem Zuschusswesen. Die Entscheidungen, die getroffen wurden, habe ich in zwei Fällen nicht mitgetragen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 9 / Unterstützung des Musikzuges
Hierzu lag ein Antrag vor, den Musikzug mit 800,- € Mietzuschuss pro Monat zu unterstützen.
Wir erinnern uns: Der Musikzug war über viele Jahre ein bedeutender Träger der Jugendarbeit in Plön. Mit mehreren Titeln als Deutsche Meister war bundesweit bekannt und ein Aushängeschild für unsere Stadt. Zu zahlreichen Anlässen hat er aufgespielt. So erinnere ich mich gut, dass er nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die neu gestaltete Lübecker Straße gezogen ist. Seine Heimstatt hatte der Verein im ehemaligen Schießstand des TSV Plön unter der Realschulturnhalle. Mit dem Abriss der baufälligen Halle hat sich nicht nur die Situation mit der Hallennutzung durch die Plöner Sportvereine deutlich verschlechtert, auch der Musikzug hat gelitten. Die Proben fanden in verschiedenen Proberäumen verteilt übers Stadtgebiet statt, die Instrumente litten unter den provisorischen Lagerplätzen. Die Coronajahre beeinträchtigten das Vereinsleben. Mitglieder haben den Verein verlassen, es kamen weniger Neumitglieder.
Jetzt hat der Verein die Möglichkeit, von der Marius Böger Stiftung geeignete Räumlichkeiten zu mieten. Räumlichkeiten, die sowohl als Proberäume wie auch als Vereinsheim genutzt werden können. Die Marius Böger Stiftung ist dem Musikzug im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon sehr weit entgegen gekommen. Einen Teil der Kosten kann der Verein selber aufbringen. Trotzdem bleibt eine Finanzierungslücke von 800,- €.
Mein Fraktionskollege Stefan Kruppa und ich haben uns dafür ausgesprochen, dem Musikzug diese 800,- € im Monat zu gewähren. CDU- und SPD-Fraktion hatten sich im Vorfeld abgesprochen. Sie haben beantragt, dem Musikzug für 3 Jahre einen monatlichen Mietzuschuss von 400,- € zu gewähren sowie eine Einmalzahlung von 4.000,- Euro.
Wir haben unseren Antrag aufrechterhalten und die Forderung auf eine Begrenzung auf 3 Jahre aus dem Antrag von SPD und CDU übernommen. Nach diesen drei Jahren wäre neu zu beschließen. Das hätte dem Musikzug zeit gegeben, in ruhige Fahrwasser zu kommen und sich um das „operative Geschäft“ zu kümmern und das Vereinsleben voranzubringen.
Leider konnten wir unsere Kolleg*innen nicht überzeugen diesen weg mitzugehen. Bei zwei Ja- und acht Neinstimmen wurde der Antrag abgelehnt.
Der Antrag der CDU und SPD wurde dann zur Abstimmung gestellt und mit acht Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (Stefan Kruppa und ich) angenommen. Da die Marius Böger Stiftung nach Auskunft der Bürgermeisterin ein weiteres Entgegenkommen angedeutet hatte, wurde dem Musikzug noch mit auf den Weg gegeben, sich um weitere Förderung zu bemühen. Sollte das nicht klappen, könne der Musikzug noch einmal über eine Erhöhung der Förderung sprechen. 
Ich war enttäuscht. 

TOP 10 / Zuschussanträge Kultur 2025
Im Grunde genommen waren es die üblichen Antragsteller*innen, die Zuschüsse beantragt haben. Dazu gehören das Kulturforum für zahlreiche Veranstaltungen (3000,- €), der Kunstverein (3100,- €) und die Volkshochschule (15.648,- €). Neu unter den Antragstellern ist der KulturOrtNord. Er hat für Konzerte in der Schlossgärtnerei und im Museum einen Zuschuss von 1500,- € beantragt.
Diesen Antrag habe ich sehr kritisch gesehen. Es gab seit 2021 eine mündliche Kooperationsvereinbarung, auf deren Basis die Arbeit des Vereins, beginnend in Corona-Zeiten, gefördert wurde. Diese Vereinbarung sollte nun übergehen in das Zuschusswesen. Es lag zwar ein Antrag vor, der nicht termingerecht eingegangen ist (das war kaum einer der Anträge und vielleicht sollten wir den Termin ein wenig später im Jahr festsetzen), und auch nicht auf dem entsprechenden Vordruck eingereicht wurde. Durch den Umstand, dass das offizielle Formular nicht genutzt wurde, hat der Antragsteller auch nicht die Bedingungen, unter denen ein Zuschuss gewährt wird, Zu den Bedingungen gehört beispielsweise eine zeitnahe Abrechnung.
Mit unseren Zuschüssen sollen Vereine ermutigt werden, Veranstaltungen durchzuführen, indem das finanzielle Risiko für die Vereine reduziert wird. Decken zum Beispiel die Einnahmen aus dem Kartenverkauf und dem Caterina die Veranstaltungskosten zum Teil oder vollständig, dann ist der Zuschuss anteilig oder vollständig zurückzuzahlen.
Wie sich herausstellte, wurden die Zuschüsse für KulturOrtNord aber in den Jahren von 2021 bis 2024 nicht abgerechnet. 
Eine Kostenaufstellung lag zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nicht vor, wurde aber noch einen Tag vor der Sitzung übermittelt.
Auch wenn die Kooperation bisher aus einem anderen Titel des Haushaltes bezahlt wurde, war ich unter diesen Umständen nicht bereit, diesem Zuschussantrag zuzustimmen. Mit drei Stimmen der SPD und einer Stimme von Bündnis 90/Die Grünen wurde der Antrag angenommen. Die Ausschussvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) hatte sich für befangen erklärt. Die CDU (drei Stimmen) und mein Fraktionskollege Kruppa haben sich der Stimme enthalten.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung tagt nächste Woche Mittwoch

Wir werden in der Fraktion noch über die Themen beraten, aber meinePositionen sind relativ klar. Worum wird es gehen?

– Zukunftsorientierte & nachhaltige Weiterentwicklung des touristischen Nutzungskonzeptes im Plöner Bahnhof. Ursprünglich stand unter dieser Überschrift einmal eine millionenschwere Umbaumaßnahme des Plöner Bahnhofes. Davon sind wir wohl erst einmal abgekommen. Für mich ist klar, dass die Stadt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion hat und die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Arbeitsschutzes eingehalten werden müssen. Daher habe ich gemeinsam mit meinen Kollegen von der FWG-Fraktion gefordert, dass verschiedenen Optionen für den Umbau vorgelegt werden, um dann eine Entscheidung zu treffen, was gemacht werden soll. Insbesondere habe ich darauf hingewirkt, dass eine der Optionen lediglich die Baumaßnahmen (und Kosten) aufzeigt, die aus Gründen des Arbeitsschutzes unumgänglich sind. Die Tagesordnung der Sitzung ist bereits im Bürgerinformationssystem einsehbar. Leider trifft das für die Vorlage der Verwaltung mit den entsprechenden Vorschlägen noch nicht zu.

– Das gilt auch für den Standort der neuen Obdachlosenunterkunft. Eigentlich ist das Grundstück an der B 76 gegenüber der Gartenstrasse schon länger dafür vorgesehen. Für den Kauf wurde Geld in den Haushalt eingestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das Grundstück nicht schon im Eigentum der Stadt befindet. Bisher war vorgesehen, das Konzept „Housing First“ umzusetzen, mit dem die Leute erst einmal von der Straße geholt werden und dann durch gezielte Sozialarbeit wieder in den Alltag integriert werden sollen. Dieses Konzept hat sich an anderen Orten bereits gut bewährt.

– Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen. Hierzu gab es bereits im Frühjahr eine Diskussion. Da der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen kein eigenen Antragsrecht hat, wurde ich von den Ausschussmitgliedern gebeten, für ihn einen Antrag zu stellen. Das habe ich dann auch getan. Der Antrag wurde zu einer großen Überraschung dann abgelehnt, auch von Kolleg*innen, die mich darum gebeten hatten. Als Kompromiss wurde auf Vorschlag der Bürgermeisterin beschlossen, erst einmal die Umbaumaßnahmen auf dem Marktplatz abzuwarten und die Belegung der Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen den Sommer über zu beobachten, um dann später neu zu beraten und zu entscheiden. Jetzt ist es wohl so weit.
Hierzu gibt es bereits eine Vorlage. Im Zeitraum vom 10.06. bis 31.07. wurden die Parkplatzbelegungen dokumentiert. Als Spitzenwert wurde die Belegung von 6 der 18 Plätze ermittelt. Am Wochenende wurde nicht gezählt.
Die Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf. Ich persönlich bin der Auffassung, dass zumindest der Parkplatz für Menschen mit Beeinträchtigungen, der sich auf dem Längsstreifen an der Stadtgrabenstraße befindet, verlegt werden muss, weil er nicht normgerecht ist. Ansonsten bn ich an der Meinung des Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen interessiert. 

– Geförderter Wohnraum. Die SPD Fraktion stellt den Antrag, eine Regelung für den Sozialwohnungsbau zu beschließen. Vor 10 Jahren hatten wir noch ca. 500 Sozialwohnungen in Plön. Heute sind es wohl nur noch 88, also weniger als 80% des alten Bestandes. Um auch zukünftig bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, sollen nach der Vorstellung der SPD zukünftig bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit über 10 Wohneinheiten 30% der Wohnungen Sozialwohnungen sein.
Das ist natürlich ein Spagat. Einerseits müssen Investoren gefunden werden, die diese Forderung in einem städtebaulichen Vertrag akzeptieren, andererseits ist es eine gesellschaftliche Aufgabe, auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnmöglichkeit in der Stadt zu bieten und steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Ich persönlich könnte mir eine solche Lösung vorstellen, gleichzeitig bin ich mir nicht sicher, ob sich für den Vorschlag eine Mehrheit finden wird. Vielleicht läuft es auch auf einen Kompromiss hinaus.

– Spannend kann es auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden. Dort steht der „Bebauungsplan 65, Düvelsbrook Süd“ zur Beratung über das weitere Vorgehen auf der Tagesordnung. Ohne in die nicht-öffentlichen Details zu gehen, aber meine persönliche Meinung (die nicht mit der Meinung meiner Kolleg*innen aus der Fraktion übereinstimmen muss): – ich kann mir nicht vorstellen, dass hier ein Bebauungsplan jemals zur Genehmigungsreife gebracht werden kann, weil sich in dem Gebiet mehrere geschützte Biotope befinden.
Bereits beim unmittelbar angrenzenden Baugebiet Düvelbrook Nord wurden vom Investor und von Bauherren Auflagen und Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht oder nur teilweise umgesetzt. Unter Tagesordnungspunkt 12 (öffentlich) des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie am 21. September ist ein Schreiben des NABU einsehbar, in dem die Versäumnisse und Verstöße dokumentiert sind.
Ein Protokoll des Ortstermins von Kreis- und Stadtverwaltung liegt nach meinem Kenntnisstand noch nicht vor.

Vor der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wurde am 05. April 2023 in der Ratsversammlung öffentlich darüber abgestimmt, ob der Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises gestellt werden solle, „drei Biotope von den Regelungen der bundes- und landesrechtlichen Schutzvorschriften auszunehmen.“
Die Ratsversammlung hat das mit knapper Mehrheit (10 Nein-Stimmen bei 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.)

Die Verwaltung hat danach folgerichtig empfohlen, den Aufstellungsbeschuss für den Bebauungsplan aufzuheben. Aus meiner Sicht wäre das die logische Konsequenz gewesen.
Dass das Thema erneut auf der Tagesordnung auftaucht werte ich als Versuch, es nach der Kommunalwahl doch noch einmal zu versuchen. Vielleicht klappt es ja jetzt.
Nach meiner Meinung ist aber jede weitere Beschäftigung mit dem Thema rausgeschmissene Zeit (Arbeitszeit der Verwaltung) und damit auch rausgeschmissenes Geld (Steuergeld).

Was ich davon halte – und an meiner Meinung hat sich nichts wesentliches geändert -habeich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlung am 05.04.2023 unter dem öffentlich behandelten TOP 11 gesagt. Meine Aussage ist im Protokoll nachzulesen. Der Einfachheit halber habe ich es aber hier hineinkopiert und nachträglich einige Ergänzungen eingefügt, um einige missverständliche oder falsche Passagen klarzustellen. Ich will nicht auf die Protokollführung schimpfen, zumal es gut sein kann, dass ich in meinem Redebeitrag im Eifer des Gefechtes auch einige Fehler gemacht habe.
 
„Ratsherr Buth leitet ein, . … Argumente, die hier zum Teil sehr langatmig angeführt wurden, sind zum Teil nicht zutreffend. Wenn hier behauptet wird, wir haben eine fast durchgehende Wohnbebauung am Ufer des Trammer Sees, vom Osterterp bis zum Düvelsbrook Nord, so ist das einfach falsch. Von der Trammer Furt bis zum Düvelsbrook Nord haben wir ein weitgehend naturbelassenes Ufer, und diese Ufer wird beeinträchtigt durch das Baugebiet Düvelsbrook Nord. Und zwar aus einen Grund: Weil die Ausgleichsmaßnahmen, die dort vorgesehen waren, von den Anwohner:innen und Anwohnern nicht eingehalten wurden. Bei den Akteuren, die mit dem Baugebiet Düvelsbrook Nord verbunden sind, handelt es sich im Wesentlichen um die Akteure, die jetzt auch das Baugebiet Düvelsbrook Süd entwickeln wollen. Er hat Zweifel, ob wirklich die erforderliche Zuverlässigkeit vorhanden ist, das sensible Biotop in die Hände der Leute zu geben, die bereits bei dem anderen Baugebiet sich ganz offensichtlich nicht an die Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen gehalten haben. Das eigentliche Problem ist folgendes: Es existiert ein (nachträgliche Einfügung von mir: „Aufstellungsbeschluss für einen“) Bebaungsplan; dieser wurde beschlossen und ermöglicht die (Nachträgliche Anmerkung von mir: „zukünftige“ Bebauung. Die bleibt auch weiterhin so bestehen, auch wenn kein Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz beantragt wird. D. h., es könnte dort zwei bis drei Stadtvillen entstehen, was in etwa dem entspricht, was mit dem (nachträgliche Einfügung von mir: Aufstellungsbeschluss) für den B – Plan beschlossen wurde. Wenn nunmehr die Befreiung aus dem Biotopschutz durchgesetzt werden kann, könnten dort zusätzliche zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Das geht aus der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung ja auch hervor. Um überhaupt eine Befreiung aus dem Biotopschutz erreichen zu können, muss (nachträgliche Einfügung von mir: es) ein übergeordnetes öffentliches Interesse an den Vorhaben geben. Dieses übergeordnete öffentliche Interesse ist in der Vorlage weder genannt noch begründet. Von daher bleibt der Kreisverwaltung in Form der UNB gar nichts anderes übrig, als einen Antrag der Stadt abzulehnen. Hinzu kommt, dass die UNB bereits in Vorgesprächen verlautbart hat, das s eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Hinweis, dass keine Kosten entstehen, ist auch falsch. Das überwiegende öffentliche Interesse begründen zu müssen, bedarf eines hohen Maßes administrativer Qualität, was eine ganze Menge an Verwaltungsarbeit erfordert. Wenn der Antrag an den Kreis geht, wird er abgelehnt, was sodann das verwaltungsgerichtliche Verfahren anstößt. Da das Verfahren Arbeitszeit- und Kraft bindet, entstehen an die dieser Stelle Kosten. Insoweit bezeichnet er ein Festhalten an der Antragstellung als unverantwortlich und bittet die Anwesenden, sich seinen Überlegungen anzuschließen.

Das schöne an ausführlichen Protokollen ist ja, dass man nachvollziehen kann, wer wann welche Position bezogen hat. Damit läßt sich auch später die politische Verantwortlichkeit für Entscheidungen klar zuordnen.  

Noch vier Sitzungen bis Weihnachten

Das Jahr geht zu Ende. Bis Anfang Dezember werden noch alle Ausschüsse tagen, am 11. Dezember tritt die Ratsversammlung zusammen. Die „Weihnachtssitzung“ der Ratsversammlung wird übrigens in der Marineunteroffizierschule stattfinden. 

Als erster Ausschuss wird der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am Donnerstag dieser Woche um 18:30 in der Aula am Schiffsthal zusammenkommen.
Für mich sind die Schwerpunktthemen:

– Der Antrag des Musikzuges auf finanzielle Unterstützung für die Anmietung eines Vereinsheims. Durch den Abriss der „Realschulturnhalle“ hat der Musikzug sein Vereinsheim verloren. Seither leidet der Vereinsbetrieb. Es gibt derzeit keinen wirklich geeigneten Übungsraum, die Instrumente werden an verschiedenen Orten und nicht immer unter guten Bedingungen gelagert, das Vereinsleben leidet. Darunter leidet die Mitgliederzahl des bundesweit bekannten und anerkannten Musikzuges. Jetzt gibt es die Möglichkeit, einen geeignete Räumlichkeiten von der Marius Böger Stiftung anzumieten. Dazu wird ein Mietzuschuss in Höhe von 800,- € monatlich beantragt.
Unter den Kolleg*innen gibt es unterschiedliche Meinungen, aber ich persönlich tendiere dazu, dem Antrag zuzustimmen.

– Zuschussanträge Kultur 2025. Anträge wurden gestellt vom Kulturforum, Kunstverein, der Volkshochschule, der Gesellschaft zur Förderung des traditionellen Jazz, dem Verein KulturOrtNord und der Open Dance Experience
Die ersten vier wurden bisher gefördert und die Anträge sind aus meiner Sicht mit kleinen Einschränkungen in Ordnung. Ob ich für die Förderung des KulturOrtNord meinen Finger heben werde, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Zu dem Antrag habe ich eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Auf die Antworten warte ich noch. Da es seit Jahren ein Grundsatz ist, keine Veranstaltungen privater Veranstalter*innen zu fördern, werde ich dem Antrag der Open Dance Experience voraussichtlich nicht zustimmen. Weichen wir von dem Grundsatz ab, müssten wir im Rahmen der Gleichbehandlung auch andere Veranstaltungen privater Anbieter unterstützen.
Ich trete grundsätzlich für eine strikte Ausgabendisziplin ein. Gleichzeitig habe aber auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, die Axt nicht an die Veranstaltungen zu legen, die Plön lebens- und liebenswert machen und zu einer positiven Außendarstellung beitragen. Auch wenn das Einsparpotential gering ist kann dass nicht heißen, rauszupulvern was drin ist.
Ein strenger Maßstab ist und bleibt das Maß der Dinge.

– Baumschutzsatzung. Zum Zeitpunkt, als die Baumschutzsatzung erstellt wurde, habe ich mich vehement dafür eingesetzt, dass Obstbäume nicht mit aufgenommen werden. Seinerzeit stand ich relativ alleine auf diesem Standpunkt. Mittlerweile habe ich meine Meinung zu dem Thema geändert. Einige Kolleg*innen haben das wohl auch. Die CDU-Fraktion hat den Antrag gestellt, Obstbäumen den Schutz zu entziehen. Da es mit dem Schutz alter, großer Obstbäume offenbar in der Zeit seit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung keine Probleme gegeben hat, werde ich der Empfehlung der Verwaltung folgen und dafür stimmen, den Schutzstatus nicht aufzuheben.
Zudem soll die Baumschutzsatzung nach den Vorstellungen der CDU-Fraktion so geändert werden, dass Genehmigungen für Baumfällungen aus Gründen des Städtebaus erleichtert werden. Auch hier sind nach meiner Kenntnis bisher keine Bauvorhaben auf Basis der Baumschutzsatzung verhindert worden. Im Fall der Birken in der Stettiner Straße, für deren Fällung ich mich seinerzeit eingesetzt habe, wurde ein Kompromiss erzielt, mit dem nach meiner Wahrnehmung alle gut leben können.
Auch im Bezug auf den Städtebau sehe ich keine Veranlassung, an der Baumschutzsatzung etwas zu ändern.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) tagt am Mittwoch in der Woche darauf, gleiche Zeit, gleicher Ort. Worum wird es gehen?
Dazu in einem späteren Beitrag mehr.

Wer ist Schuld am Stillstand beim Bauprojekt Gänsemarktviertel?

In den Kieler Nachrichten vom 08. August 2024 wurde auf Seite 25 über den Stillstand des Neubauprojektes „Gänsemarktviertel berichtet.
Die Autorin des Artikels schreibt: „Das Gänsemarktviertel stockt also durch einen Verwaltungsakt,  der offensichtlich viel Zeit kostet.“ Danach zitiert sie den Vertreter (Herrn Mergel) der Investorin (die Firma H-Projektierung): „Wir stecken in den Fängen der öffentlichen Verwaltung mit Fristen und hoher Absicherungsmentalität.“

Nach meiner Meinung entsteht dadurch der Eindruck, dass der Verwaltung der schwarzen Peter zugeschoben und öffentlich Druck ausgeübt werden soll. So einfach sollte man es sich nicht machen.
.
Tatsächlich bewerte ich die Sache etwas anders.

Für den Verzug gibt es laut dem Zeitungsbericht
zwei Probleme:

1. Eine Baulast, die der Erteilung einer Baugenehmigung entgegensteht. Der Investorin ist es dem Anschein nach bislang nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung bezüglich einer Baulast zu finden. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers oder einer Grundstückseigentümerin. Da hier von einer „nachbarschaftlichen Baulast“ geschrieben wird, könnte es sich möglicherweise um ein Problem zu handeln, das zwischen der Firma H-Projektierung und dem Nachbarn bzw. der Nachbarin zu lösen ist. Allerdings darf der Kreis keine Baugenehmigung erteilen, solange eine Baulast auf dem Grundstück liegt, die dem Bauantrag entgegensteht.
Details sind mir nicht bekannt, aber auf Grundlage des Artikels der Kieler Nachrichten sehe ich hier eher ein Problem, das nach meiner Meinung ausschließlich durch die Investorin zu lösen ist.

2. Eine fehlende Ausführungsplanung. Die Ausführungsplanung legt fest, wie und in welcher Qualität – in diesem Fall der Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße „Am Schwanensee“ – ausgebaut wird. Schwere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Müllabfuhr und Krankenwagen müssen den Weg befahren können, ohne ihn zu beschädigen und ausreichend Platz zum Rangieren haben.
Das kann nach meiner Überzeugung aber nur auf Basis einer Ausführungsplanung sichergestellt werden, die den Richtlinien zur Anlage von Straßen entspricht.
Es reicht nach meiner persönlichen Auffassung nicht aus, dass die Investorin zusagt, den Müllfahrzeugen, der Feuerwehr, Krankenwagen und Fußgänger*innen auf einem neu zu schaffenden Weg Platz einzuräumen.

Ich könnte hier sehr ins Detail gehen, aber da es sich um nicht-öffentlich beratene Vertragsangelegenheiten handelt, tue ich das nicht.

Es ist aber kein Geheimnis, dass es grundsätzlich drei Optionen und verschiedene Varianten für die Finanzierung, den Bau und den Unterhalt (Folgekosten) geben könnte:

Erstens. Es entsteht ein Privatweg. Das Risiko liegt dann ganz bei der Investorin.
Aus städtebaulicher Sicht sehe ich ohnehin kein zwingendes städtebauliches Erfordernis für einen öffentlichen Verbindungsweg zwischen Gänsemarkt und der Straße “Am Schwanensee”.
Die Ausführungsplanung, der Bau und die Folgekosten wäre in diesem Fall allein in der Verantwortung der Investorin.

Zweitens: Der Weg wird von der Investorin gebaut und dann als öffentlicher Weg an die Stadt übergeben.
In einem solchen Fall sollte es selbstverständlich sein, dass die Stadt darauf achtet, dass der Weg so gebaut ist, dass er der Richtlinie zur Anlage von Straßen entspricht. Damit ist das Risiko im Bezug auf Nachbesserungen und Folgekosten für die Stadt deutlich besser kalkulierbar. Ich würde hier auch eher von Risikominimierung als von „Absicherungsmentalität“ sprechen.

Drittens: Die Stadt baut den Weg selber. Das wäre eine Investition in fremdes Eigentum und wohl rechtlich auch nicht zulässig, außer, die Investorin überträgt der Stadt vorher die Flächen. Aus meiner Sicht sprechen vier Argumente gegen diese Lösung. Zum ersten müsste die Stadt den Weg Kreditfinanzieren, zum zweiten läge das volle finanzielle Risiko für Kosten und Folgekosten bei der Stadt, zum dritten wäre die Umsetzung des Wegebaus von der Haushaltsaufstellung der Stadt und der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Kommunalaufsicht abhängig und nicht zuletzt wäre eine Koordinierung der Bauarbeiten erforderlich, was zu weiteren Reibungsverlusten und Verzögerungen führen könnte.
Damit würde man das Verfahren nach meiner Einschätzung tatsächlich weiter in die Länge ziehen. Daran kann aber niemandem gelegen sein.

Ich wünsche mir schon, dass das Bauvorhaben jetzt zügig in die Umsetzung geht, sofern die berechtigten Interessen der Stadt berücksichtigt werden und die nachbarschaftlichen Hinderungsgründe aus dem Weg geräumt sind.

Abschließend möchte ich aber dennoch betonen, dass ich mit dem Bauvorhaben als Ganzem nicht wirklich glücklich bin. Hier soll jetzt ein massiver Riegelbau entstehen. Genau das sollte mit dem Bebauungsplan eigentlich verhindert werden. Die ursprüngliche Absicht war es, dass hier ein Baugebiet entwickelt wird, das sich am kleinteiligen Stil des Gänsemarktes orientiert. Die seinerzeit vom Kreis geäußerten Bedenken zu den Formulierungen im Bebauungsplan wurden aber nicht berücksichtigt.

Nach meiner ganz persönlichen Meinung wird den Bausünden in Plön jetzt eine weitere hinzugefügt.

Durch den Bebauungsplan besteht aber ein Baurecht für die Investorin.
Ich habe Änderungen am Bebauungsplanes in der Vergangenheit mitgetragen, da das Kind aus meiner Auffassung ohnehin in den Brunnen gefallen ist.
Was ich nicht mittragen werde ist eine Übertragung des Risikos von der Investorin auf die Stadt. 

Aufgeheiztes Sitzungsklima zum Thema Klima

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) am 04. Juli 2024 gab es zwei Tagesordnungspunkte, die sich mit dem Klimaschutz befasst haben.

Um es gleich klarzumachen, bevor ich hier möglicherweise von der falschen Seite vereinnahmt werde, hier ein klares Statement. Die Veränderungen des Klimas, die wir gerade erleben, sind nach meiner festen Überzeugung durch den Menschen verursacht. Geht es so weiter, werden wir echte Probleme bekommen. Die Starkregen- und Hochwasserereignisse, die wir gerade vor allem in Süddeutschland erleben, sind harmlos gegen das, was uns eventuell noch bevorsteht. Darum bin ich überzeugt, dass wir zügig und wirksam gegen den Ausstoß von Klimagasen vorgehen sollten. Nicht überzeugt bin ich von überflüssigem Aktionismus. In der Ruhe liegt die Kraft.

Zum Klimaschutz gibt es jetzt gleich drei Untersuchungen in Plön:

1. Die Erstellung einer Kälte und Wärmeplanung (KWP) ist in Auftrag gegeben. Sie ist der aus meiner Sicht der entscheidende erster Baustein für die Umsetzung der Wärmewende. Diese Maßnahme unterstütze ich. Sie ist auch alternativlos, weil sie für Plön durch ein Landesgesetz vorgeschrieben ist. Entsprechend der Bundesgesetzgebung wäre Plön überhaupt nicht verpflichtet, eine KWP zu erstellen.
Die Information über den Sachstand erfolgte in der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 7,
„Start der kommunalen Wärme- und Kälteplanung – ZeitGrad stellt vor.“
Die Abgabe der KWP beim Land sollte ursprünglich bis Ende Dezember 2024 erfolgen, der Termin wurde auf Anfang 2025 geschoben. Nach der Präsentation des Büros ZeitenGrad gibt es für mich zwei Aspekte, die es weiter genau zu beobachten gilt:

Erstens: Die KWP kann als Satzung, also als städtisches Gesetz, beschlossen werden. Sie muß aber nicht als Satzung beschlossen werden. Hier ist noch herauszuarbeiten und zu bewerten, was das für unsere Bürger*innen bedeuteten würde und ob der Beschluss einer Satzung tatsächlich sinnvoll ist.

Zweitens: Auf welchen Flächen sollen die Anlagen gebaut werden, die für den Betrieb eines Nahwärmenetzes erforderlich sind. Diese Anlagen müssen, um größere Wärmeverluste auf dem Transport der Wärme zu vermeiden, möglichst dicht an dem Bereich bebaut werden, der mit einem Nahwärmenetz versorgt werden soll. Im Moment kann ich mir nur wenige Flächen vorstellen, die dafür geeignet sind und auch tatsächlich dafür zur Verfügung stehen.
In dem Zusammenhang ergibt sich eine weitere Fragestellung. Regenerative Wärme aus Sonnenenergie steht im Sommer im Überfluss zur Verfügung, aber leider nicht im Winter, wenn sie benötigt wird.
Damit könnte zu den Systembestandteilen auch ein Großwärmespeicher gehören. Hier bliebe abzuwarten, wie ein solcher Speicher umgesetzt werden soll. Einen „Wärmeturm“ im Bereich Seewiesen oder auf dem Gelände des Klärwerkes lehne ich unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes kompromisslos ab. Auch an anderen Orten, wo das Landschaftsbild in seiner Wahrnehmung nachhaltig beeinträchtigt würde, kommen für mich nicht in Frage. Hier müssen andere Lösungen gefunden werden.

2. Das Quartierskonzept Plön SüdWest ist ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes „Plön schlägt Klimawellen“; ein Name, den ich persönlich für nicht besonders gelungen halte. Die Arbeiten an dem Konzept wurden 2019 begonnen, der Entwurf des Konzeptes wurde 2021 beraten und beschlossen.
Auf Basis des Klimaschutzkonzeptes wurde am Quartierskonzept gearbeitet, jedoch mit bislang wenig greifbaren Ergebnissen im Bezug auf die Umsetzung. Kernelement des Quartierskonzeptes ist ein Nahwärmenetz. Das kann nur funktionieren, wenn es eine Bereitschaft der Hauseigentümer*innen im Quartier gibt, ihre Gebäude an das in der Diskussion stehende Wärmenetz anzuschließen. Solange aber nicht bekannt ist, wie hoch die Kosten für die Wärme sein werden, ist von den Eigentümer*innen auch kein Investitionsentscheidung zu erwarten. Was sich aber relativ sicher sagen läßt ist, dass ein Nahwärmenetz nur im Bereich Johannisstraße, Lange Straße, Markt und Schlossberg zu marktfähigen Konditionen betrieben werden kann. Was immer wir machen, es muss auch finanzierbar sein. Für die anderen Bereiche im Quartier scheinen nach jetzigem Informationsstand Einzellösungen ökonomisch sinnvoller zu sein. Diese Informationen wurden für mich plausibel durch die Firma OCF erarbeitet und dargestellt. 

3. In SUE wurde nun ein drittes Projekt vorgestellt und beschlossen. Unter Tagesordnungspunkt 6, „Forschungsprojekt Uni Kiel im Kontext SmartCity & Wärmeplanung – Plön als Modellstadt“  wurde entschieden, im Rahmen des Projektes Urban Building Energy Model (UBEM) mit der Universität Kiel und der KielRegion zusammenzuarbeiten. Bei der Zusammenarbeit geht es darum, ein Rechenmodell so zu erweitern, dass es nicht nur für Großstädte wie Kiel, sondern zukünftig auch für Kleinstädte wie Plön anwendbar ist. Mit dem Modell soll der Energiebedarf einer Stadt oder eines Quartiers sehr detailliert simuliert werden können. Ein Ziel ist es, die die Wärmeversorgungssysteme optimal zu konzipieren. Eine Verknüpfung mit anderen Modellen wie zum Beispiel einem Modell zur Stromversorgung ist möglich und sinnvoll. Damit könnte man untersuchen, ob die Stromversorgung der Wärmepumpen mit dem vorhandenen Netz überhaupt gewährleistet werden kann oder ob das Stromnetz vorher entsprechend ertüchtigt werden muss.
Das Projekt wird von Herrn Prof. Dr. Dahmke von der Universität Kiel geleitet.
Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Dahmke betonte zu Beginn, dass Herr Prof. Dr. Dahmke ihr geschiedener Mann ist, beide aber keine finanziellen Beziehungen mehr haben.
Auch ich sehe hier keine Befangenheit.
Die Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt war aus meiner Sicht leider wenig konkret. Vom Grundsatz her finde ich den Forschungsansatz ausgesprochen spannend und sinnvoll.
Allerdings ist die Zusammenarbeit mit Forschungsträgerinnen keine Kern- oder Pflichtaufgabe für eine städtische Verwaltung. Das gilt um so mehr für die Stadt Plön, die eine angespannte Haushaltslage hat, die in den Vorlagen der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen auch schon mal als „prekär“ bezeichnet wird. Vor dem Hintergrund hätte ich mir in der Beratung von meinen Kolleg*innen schon einen etwas kritischeren Blich auf Risiken und eine noch stärkere Berücksichtigung der Haushaltsdisziplin gewünscht.
Warum? In der Vorlage stand, dass der zeitliche Aufwand für unsere Verwaltung sehr gering wäre und der Stadt auch keine Kosten entstehen würden. Das sind leider keine besonders konkreten Angaben.
Daher befürchte ich, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit vielleicht doch nicht gering ist. Was gering ist, hängt natürlich auch von der Sichtweise ab. Ich halte 20 Arbeitsstunden für gering. Die Verwaltung und Herr Prof. Dr. Dahmke wollten aber auf Nachfrage keine Zahlen nennen.
Was ich auf jeden Fall ausschließen möchte ist, dass der zusätzliche zeitliche Aufwand dazu führt, dass der Stellenplan angefasst und der Stundenanteil der Fachkräfte für Klimaschutz aufgrund der freiwilligen Übernahme der Zusammenarbeit im Rahmen einer freiwilligen Aufgabe ausgeweitet wird. (Anm. 2).
Das kostet dann nämlich doch Geld, was vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage und unter Beachtung einer sparsamen Haushaltsführung aus meiner Sicht nicht vereinbar ist.

Aus dem Grund hatte ich bei Herrn Prof. Dr. Dahmke auch per EMail nachgefragt, ob die Forschungsträgerin bereit wäre, die Personalkosten, die im Rahmen der Zuarbeit zu dem Forschungsprojekt entstehen, zu übernehmen. Nach meiner Wahrnehmung stellte er – etwas aufgebracht – in Aussicht, ggf. 2000,- € zu übernehmen. Dieses Angebot fand ich persönlich sehr enttäuschend, ja fast schon beleidigend. Hinzu kommt, dass ich im Vorfeld bereits bei Frau Bürgermeisterin Radünzel nachgefragt hatte, wie hoch der Stundensatz für eine Arbeitsstunde der Fachkräfte für Klimaschutz veranschlagt wird. Die Antwort: „Die Beschäftigten des Klimaschutzmanagements sind in EG xx TVöD eingestuft.“ Das beantwortet meine Frage nur sehr unzureichend. Es ist weder der Stundensatz angegeben noch sind in der Endgeldstufe xx der Arbeitgeberinnenanteil der Stadt für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Ersatzweise rechne ich einmal überschlagmäßig den Stundensatz für einen Gesellen / eine Gesellin im Handwerk. Der liegt zwischen 50,- und 80,- Euro. Nehme ich die Mitte, also 65,- Euro, dann komme ich bei 2000,- Euro auf maximal 34 Arbeitsstunden, die die Forschungsträgerin übernehmen würde. Nach meiner Auffassung ist das kein besonders faires Angebot, da ich den Arbeitsaufwand für die Zuarbeit deutlich höher einschätze. Bedauerlicherweise bin ich hier im Moment auf Einschätzungen angewiesen, da trotz Nachfrage weder von Frau Bürgermeisterin Radünzel noch von Herrn Prof. Dr. Dahmke konkreten Daten genannt wurden.

Diese Fragen können nicht unerwartet gekommen sein. Ich hatte Frau Bürgermeisterin Radünzel diese und andere Fragen bereits am 24. Juni, also 10 Tage vor der Sitzung zugeschickt, damit sie spätestens in der Sitzung auskunftsfähig sein kann. Ihre Antwort am 26. Juni machte klar, dass in der Verwaltung keine konkreten Vorstellungen zu dem zu erwarteten Arbeitsaufwand vorhanden waren.
Darum habe ich mich am 27. Juni per EMail an Herrn Prof. Dr. Dahmke gewandt und ihm gebeten, mir sieben Fragen im Vorfeld der Sitzung, spätestens aber in der Sitzung zu beantworten.

Nachfolgend meine Fragestellungen:

1. Welche Daten sollen erhoben werden?

2. Um wie viele Datensätze handelt es sich?

3. In der Vorlage der Verwaltung wird erwähnt, dass der zeitliche Aufwand für die Zuarbeit zu dem Projekt gering ist. 
– Welche Zuarbeit durch die Stadt Plön wird von Ihnen erwartet?
– Wie hoch schätzen Sie den Zeitaufwand in Personen/Stunden, der für die Zuarbeit durch die Stadt Plön aufgewendet werden muss?

4. Die Zuarbeit an Forschungsarbeiten gehört nicht zu den Pflicht- oder Kernaufgaben einer kommunalen Verwaltung. Die Stadt Plön befindet sich in einer prekären finanziellen Situation.
Vor dem Hintergrund einer kürzlich erfolgten, rückwirkenden Steuererhöhung der Grundsteuer zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes fällt es mir grundsätzlich sehr schwer, hier der Übernahme einer weiteren freiwillige Aufgabe zuzustimmen, zumal gerade freiwillig übernommene Aufgaben eine gewisse Dynamik entwickeln können.
Besteht seitens des Forschungsträgers und der KielRegion die Bereitschaft, die Personal- und Sachkosten zu übernehmen, die der Stadt Plön entstehen werden?

5. Die wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung eines gut funktionierenden Models ist nach meiner Erfahrung, dass die Ergebnisse der durch das Model erfolgten Berechnungen an der Realität gegengeprüft werden und das Model dann kontinuierlich „nachgeschliffen“ wird, bis Modellrechnungen und Realtiät weitgehend übereinstimmen. 

Darüber hinaus würde ich vermuten, dass an dem Model – sofern es sich bewährt – auch nach Abschuss der Phase 2 weitergearbeitet wird.
– Wird nach der Erstellung des Models (Ende Phase 1) eine weitere Zuarbeit durch die Stadt Plön erforderlich sein, um das Model zu optimieren?
– Wenn ja, in welchem Umfang ist das zu erwarten?

6. Welchen konkreten Nutzen wird die Stadt Plön aus der Erstellung des Models ziehen können?
Die bisherigen Aussagen wie „Vernetzung“ und „Betrachtung der Ergebnisse der Kälte- und Wärmeplanung aus einem anderen Aspekt“ betrachte ich im Hinblick auf die Beantwortung der Fragestellung sowie für meine Meinungsbildung als noch nicht aussagekräftig genug. 

7. Der Kreis Plön ist eines der Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland, das für die Nutzung von Tiefengeothermie geeignet erscheint. Nach meinem Kenntnisstand liegen zahlreiche geologische Untersuchungen aus der Zeit vor, in der hier Erdöl gefördert wurde, die diese Vermutung stützen. Für das Nahwärmeprojekt in Preetz wurde in der Presse die Energiequelle Tiefengeothermie als Favorit bezeichnet. 
– Ließe sich durch Ihr Model bis zum Abschluss der Phase 1 eine Abschätzung erstellen, in wie weit Tiefengeothermie eine für die Stadt Plön ökologische und für seine Bürger*innen auch ökonomisch günstige Lösung darstellt?

In der Sitzung hatte ich den Eindruck, dass Herr Prof. Dr. Dahmke nicht so auf die  Beantwortung der Fragen vorbereitet war, wie ich es mir gewünscht hätte. Statt die Fragestellungen anhand der EMail stringent abzuarbeiten und die Fragen, die konkret zu beantworten sind, auch konkret zu beantworten, mußte ich jede Frage einzeln stellen, wobei ich auch immer wieder unterbrochen wurde, unter anderem durch die Ausschußvorsitzende. Die Antworten von Prof. Dr. Dahmke habe ich als unzureichend empfunden, weil seine Aussagen nach meiner Bewertung sehr allgemein gehalten waren.
Gleichzeitig habe ich die Zwischentöne seiner Aussagen so wahrgenommen, dass die Stadt Plön sich glücklich schätzen könne, an dem Forschungsprojekt beteiligt zu sein und schlecht beraten wäre, sich nicht zu beteiligen.

Der Ratsherr Rose (SPD) äußerte sich im weiteren Verlauf der Diskussion dahingehend, dass man zusätzliche Stunden im Stellenplan bereitstellen könne, wenn das erforderlich wäre. Darüber müsse man zu gegebener Zeit entscheiden. Dazu äußerte ich mich jetzt nicht.

Ratsherr Jagusch (CDU) betonte, dass meine Fragen durchaus berechtigt sind.

Der Ratsherr Hermandung, (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es ein Kompliment für die Stadt sei, für das Forschungsprojekt ausgewählt worden zu sein.

In klassischer norddeutscher Art würde ich mal sagen, die Einen sagen so, die Anderen sagen so.
Ich vermute, dass man sich in dem keinen Kreis von Klimaschützer*innen gegenseitig kennt und durch die Verbindungen nach Plön praktischerweise auf Plön als Modellstadt für einen kleineren Ort gekommen ist. Mit Kompliment hat das nichts zu tuen.
Ich persönlich würde es ketzerisch so sagen: ich vermute, dass man einen Dummen gesucht und Plön gefunden hat.

Frau Bürgermeisterin Radünzel betonte, dass man die Fragen der Universität gerne beantworten könne, man beantwortet ja auch die Fragen von Bürger*innen und Investor*innen.
Das trifft die Kernfrage aber nicht, weil die Beantwortung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern etwas völlig anderes ist. Das ist schon daran erkennbar, dass die Beantwortung einer Frage von Bürger*innen nie mit einem Tagesordnungspunkt für die Sitzung und einer Vorlage im Ausschuss beschlossen wird.

Trotz aller Kritik bin ich nicht grundsätzlich gegen eine Beteiligung an dem Forschungsvorhaben. Um zustimmen zu können habe ich daher bei der Vorbereitung der Abstimmung den Antrag gestellt, den bestehenden Beschlussvorschlag um zwei Vorbehalte zu ergänzt:
– Mit der Zustimmung soll keine Stellenausweitung verbunden sein und der
– Kostenübernahme der Personalkosten durch die Forschungsträgerin.

Das wurde erwartungsgemäß mit 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

Ich würde jetzt nicht so weit gehen und behaupten, dass das Sitzungsgeschehen ein bereits im Vorfeld abgekartetes Spiel war. Allerdings waren die für mich als “taktisch” wahrgenommene Nutzung von Informationen und der Ablauf der Sitzung geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass es hier teilweise nicht um eine ergebnisoffene Diskussion ging, sondern darum, wieder einmal an einem Forschungsvorhaben teilzunehmen.


Anm. 1: Ich nehme das Thema Klimawandel durchaus ernst, unterscheide mich aber nicht von einem Teil der Bevölkerung, die diese Einsicht nicht konsequent genug für sich umsetzt. Klimawandel hat es schon immer gegeben. Die letzte Eiszeit ist bekanntlich gerade vor 12.000 Jahren zu Ende gegangen. Den Endmoränen der Gletscher verdanken wir die zauberhafte Hügellandschaft, in der wir leben. Seither gibt es eine relativ stabile Klimaphase, in der es nur geringe Klimaschwankungen wie etwa die kleine Eiszeit, die für das Ende des 16. Jahrhunderts bis in das letzte Drittel des 17. Jahrhunderts global nachgewiesen werden kann.
Seit dem Beginn der industriellen Revolution und der damit verbunden Verbrennung fossiler Brennstoffe, erst Braun und Steinkohle, später auch Erdöl und Erdgas, stieg die Freisetzung des bis dahin in Kohle, Öl und Gas gebundenen Kohlendioxides (CO2) in die Atmosphäre und leicht zeitversetzt dazu stieg auch die Durchschnittstemperatur auf der Erde deutlich erkennbar erkennbar an. Der Anstieg liegt klar außerhalb der Temperaturentwicklung, die ohne CO2 Freisetzung zu erwarten gewesen wäre. Die Erklärung dafür sind für mich nachvollziehbar. Es gibt unter Wissenschaftler*innen auch zum Teil abweichende Mindermeinungen und die Mehrheitsmeinung muss nicht korrekt sein. Allerdings erscheinen mit die Erklärungen der Mehrheitsmeinung deutlich plausibler.

Anm. 2: Ich habe ich seinerzeit sehr klar dagegen positioniert, eine weitere Stelle für das Klimafolgenmanagement zu schaffen. Begründet wurde die Dringlichkeit für diese Stelle in der Diskussion seinerzeit nicht nur, aber besonders mit dem Argument „Starkregen“. Auch aufgrund meines Abstimmungsverhaltens wurde mit knapper Mehrheit beschlossen, diese Stelle nicht einzurichten.
Zur Sitzung des SUE wurde der Bericht „Sachstand Klimaschutz“ von der Fachkraft für Klimamanagement vorgelegt.
Unter dem Projekt „Klimafolgenanpassung“ ist dort zu lesen:
Zusammenfassung des Projektes, „ATIV bei Starkregen“, bei der Plön eine Transfergemeinde war.
– Keine offensichtliche Betroffenheit, da Senken nur in unbebauten Bereichen entstehen
– Diese Senken sollten jedoch von Bebauung freigehalten werden. – Senken in unmittelbarer Umgebung zu Bebauung sollten bei Gelegenheit genauer untersucht werden.“
Meine damalige Argumentation, dass Starkregen für Plön kein besonderes Problem darstellt, sehe ich bestätigt. Gleichzeitig sehe ich mich in meiner damaligen Position bestätigt, dass eine Stellenmehrung um einer Fachkraft für Klimafolgenmanagement nicht erforderlich ist.
Der Umstand, dass es kurz danach zu einem punktuellen Starkregenereignis im Bereich Fegetasche kam, das zu einem kurzfristigen Überlaufen des Regenrückhaltebeckens führte, ändert an meiner Auffassung nichts. 

Straßenumbenennung, Sauberkeit und Lärmaktionsplan

Heute bereite ich mich – trotz des schönen Badewetters – auf die bevorstehenden politischen Termine vor.

Heute 17:00 – Ältestenrat. Hier wird die Tagesordnung für die Ratsversammlung am 22. Mai beraten.
Da der Ältestenrat grundsätzlich nicht-öffentlich tagt, halte ich mich hier zurück.

Morgen: Fraktionssitzung, u.a. Vorbereitung auf die Sitzung für Stadtentwicklung und Planung am Mittwoch und auf die Ratsversammlung am 22. Mai.
Auch die Fraktionssitzungen sind üblicherweise nicht-öffentlich.

Mittwoch: Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (StEP).
Wesentliche Themen werden sein:

1. Lärmaktionsplan, hier: Fortschreibung.
Meine Prognose: Es ist vier Jahre lang nichts passiert, nach meiner Einschätzung wird sich indem nächsten Jahren nicht viel ändern.
Bedenklich: die 1,3 km Lärmschutzwand stehen einkommentiert im Entwurf, der jetzt ausgelegt werden soll. Der Rückbau vom Ausbaustandard einer außeramtlichen Umgehungsstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Durchgangsstraße ist nicht teil des Planes, sollte dort aber aus meiner Sicht als Alternative gleichbedeutend aufgezeigt werden.

2. Sauberkeitsoffensive: Auswahl von Müllbehältern für die Innenstadt.
Au meiner Sicht in Ordnung, aber: der Vorschlag, Pfandringe anzubringen, damit Flaschensammler*innen nicht im Dreck wühlen müssen, wird nicht weiter verfolgt. Der Vorschlag kam seinerzeit gleichzeitig vom Kinder- und Jugendrat und der FWG.
Die FWG hat ihren Antrag dann zurückgezogen und den Antrag des Kinder- und Jugendrates unterstützt.

3. Kontextualisierung der Straßennamen Tirpitzstraße und Scheerstraße. Der Tagesordnungspunkt wurde von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und ist etwas irreführend. Tatsächlich geht es um die Umbenennung der Tirpitzsstraße und die Anbringung von “Kontext-Schildern” an den Straßenschildern von Scheer- und Hipperstraße. Im StEP finde ich das Thema aber falsch angehoben. Es gehört m.E. in den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Vom Grundsatz finde ich es wichtig, sich mit Straßennamen zu befassen. Umbenennungen halte ich für durchaus gerechtfertigt, wenn Personen, nach denen Straßen benannt werden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder dem Erstarken des Nationalsozialismus maßgeblich Vorschub geleistet haben. Ersteres wäre bei Admiral Scheer anzunehmen, letzteres bei Admiral Tirpitz.
Mal abgesehen davon, dass der TOP falsch ist – vermutlich ein Flüchtigkeitsfehler, da wir in den letzten Wochen alle in den Haushaltsberatungen eingebunden waren – halte ich eine Umbenennung einer Straße ohne vorherige öffentliche Diskussion für grundsätzlich falsch. Die Kontextualisierung aller drei Straßennamen wäre aber ein Einstig in die Diskussion über eine Umbenennung. Die Entscheidung darüber sollte im SUE getroffen werden. Die Entscheidung über die Umbenennung der Tirpitz- und/oder Scheerstraße bliebe der Ratsversammlung vorbehalten.

4. Nicht-öffentlich wird über ein interkommunales Gewerbegebiet beraten.

Doch keine schnelle Lösung zur Verkehrsberuhigung im Verkehrsberuhigten Bereich

Am vergangenen Mittwoch tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Auf der Tagesordnung stand ein gemeinsamer Antrag von CDU und FWG zur Verkehrsberuhigung in der Bahnhofstraße und im Verkehrsberuhigten Bereich. Dieser Anträge fand leider keine Mehrheit.

Diese drei Maßnahmen waren beantragt :

1. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse / Markt bis zu sechs Schwellen eingerichtet.

2. Im Bereich der Einmündung vom Gänsemarkt bis zum Pastorat werden im Bereich der Lübecker Strasse/Markt je Fahrbahnseite bis zu vier Blumenkübel aufgestellt.

3. Im Bereich der Bahnhofstraße beginnen an der Einmündung der Krabbe bis zur Einfahrt in den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße / Markt mehrere Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen einzurichten sowie andere Maßnahmen wie z.B. Pflanzbeete oder wechselseitige Fahrbahnverengungen zu prüfen.

Für alle drei Maßnahmen sollte erst einmal die Verwaltung gebeten werden, dem Ausschuss geeignete Ausführungen vorzustellen, die Kosten zu ermitteln und in den Haushaltsentwurf 2024 einzustellen sowie mögliche Fördermittel zu akquirieren. …

Dieser Antrag lag den Kolleg*innen bereits eine gute Woche vor der Sitzung schriftlich vor, in der Sitzung habe ich den Antrag noch einmal mündlich vorgetragen. Vor dem Hintergrund konnte ich das Gegenargument von Ratsherrn Rose (SPD) nicht nachvollziehen, dass gerade meine Fraktion (FWG) immer die Planungen zur Genehmigung im Ausschuss vorgelegt haben möchte, in diesem Fall aber sofort die Umsetzung gefordert würde.
Wer den obigen Text gelesen hat wird erkennen, dass hier Vorschläge erarbeitet werden sollten, die dann dem Ausschuss zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt werden sollten.

Erwartungsgemäß kam auch das Gegenargument, dass Schwellen gerade für Rettungswagen problematisch sind. Das habe ich bis vor kurzem auch gedacht. In der Abwägung “Verzicht auf Schwellen wegen der Rettungswagen” und “der verkehrsberuhigenden Wirkung von Schwellen” habe ich die verkehrsberuhigende Wirkung höher eingeschätzt.
Allerdings erhielt ich kurz vor der Sitzung die Information, in der ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das Argument mit den Rettungswagen immer kommt, wenn es um Schwellen geht. Das Argument sei aber nicht stichhaltig, weil Rettungswagen in Schleswig-Holstein doppelt gefedert wären und alle  über ein Luftfahrwerk verfügen würden. Zusätzlich wäre der Tragentisch, auf dem die Trage befestigt wird, luftgefedert. Von Seite des Rettungsdienstes wären Bodenschwellen somit unproblematisch.

Dem Argument, dass die Schwellen Autofahrer dazu zwingen, vor der Schwelle abzubremsen, um danach wieder zu beschleunigen, kann ich auch nicht folgen. Wer Schritttempo fährt, hat das Problem nicht.
Wer schneller als Schritttempo fährt, macht was falsch.

Auch das Argument, dass man an die Marktbeschicker denken müsse, hat nach meiner Meinung wenig Substanz. Die Marktbeschicker kamen auch vor 11 Jahren mit ihren großen Fahrzeugen und Anhängern zum Markt, als in der Lübecker Straße noch Blumenkübel standen. Zudem gibt es für Schwellen Schwellen Vorschriften, die regeln, wie Schwellen auszusehen haben, damit sie auch von Großen Fahrzeugen bis hin zu Gelenkbussen passiert werden können, ohne das es an den Fahrzeugen zu schaden kommt. Das hätte die Verwaltung bei der Erarbeitung vom Lösungen sicher mit berücksichtigt.

Auch die Verwaltung riet ab, dem Antrag zu folgen, weil der Fachbereich 4 nicht voll besetzt wäre und die Verwaltung bei einer Zustimmung durch eine zusätzliche Belastung gefordert sei. Zudem verwies auch die Bürgermeisterin darauf, dass das Problem mit dem Abbremsen und Beschleunigen bestände und Schwellen heute nicht mehr von allen Experten empfohlen würden.

Einen gutes und konstruktives Argument kam dann von Bündnis 90/Die Grünen. Wenn ich mich richtig erinnere kam der Vorschlag von Ratsfrau Dahmke. Sie regte an, dass die Blumenkübel so zu gestalten seien wir die Blumenkübel, die im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden sollen. Ergänzt wurde der Vorschlag durch die Anregung, ob diese Blumenkübel nicht sogar im Rahmen des Programmes zur Attraktivierung der Innenstadt beschafft werden könnten. 

Ratsherr Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) schlug dann vor, dass Frau Bürgermeisterin Radünzel erst einmal beauftragt werden sollte, mit der Unteren Verkehrsaufsichtsbehörde des Kreises Gespräche zu führen, was denn überhaupt möglich wäre. Er betonte, dass das der richtige Weg sei.
Dieser Antrag, der der im Endeffekt auf eine Verzögerung oder Verhinderung hinausläuft, fand dann eine Mehrheit.

Da der Ausschussvorsitzenden des StEP, Herrn Yorck Wegener (CDU) und ich diesen Antrag gemeinsam abgestimmt haben, könnte man davon ausgehen, dass uns klar war, dass im Rahmen der Abarbeitung des Beschlusses natürlich Gespräche mit dem Kreis geführt werden müssen. Das ist aus meiner Sicht aber einfacher, wenn man eine klar formulierten Auftrag in Rücken hat als einen Beschluss, mal wieder ein Gespräch zu führen. Ich gebe zu , dass das jetzt ein wenig polemisch klingt, aber ich bin der Überzeugung, dass die Bürgermeisterin so mit einer geschwächten Gesprächsposition in diese Gespräche geht.
Warten wir also ab, was dabei herauskommt. Ich vermute aber, dass ich jetzt schon weiß, was dabei rauskommt. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich mit meine Vermutung daneben liege. 

Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen. Verschiebung bis in den Herbst?

Wohl wissend, das der offizielle Begriff: Menschen mit Beeinträchtigungen“ lautet, verwende ich hier im weiteren des Ausdruck „Menschen mit Einschränkungen“. Für mich ist das weniger diskriminierend. 

Am 17. Januar hatte Herr Möllers, der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen in einem Bericht erläutert, dass sich viele Parkplätze für Menschen mit Einschränkungen im Stadtgebiet in einem Zustand befinden, der nicht den gültigen Normen entspricht und zum Teil nicht oder nur mit Einschränkungen nutzbar sind. Das Thema wurde dann von den Ausschussmitgliedern erörtert. In der Diskussion deutlich, dass Handlungsbedarf besteht.
Da unter dem Tagesordnungspunkt Berichte keine Beschlüsse gefasst werden können und der Beauftragte für Menschen mit Einschränkungen keine Anträge stellen darf wurde ich vom Ausschussvorsitzenden gefragt, ob ich als „Pate“ die Erstellung eines Antrages übernehmen würde.

Die Bürgermeisterin äußerte sich dahingehend, sich um die Sache zu kümmern.
Das hat sie zum Teil auch getan. So wurde der Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen vor die Trauerhalle am alten Friedhof verlegt. Allerdings sollten dort, so wie es auch aus dem Protokoll der Sitzung hervorgeht, zwei Parkplätze entstehen. Der zweite Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen sollte als Ersatz für einen Parkplatz eingerichtet werden, der vor einiger Zeit am Bahnhof weggefallen ist, um Platz für das Car-Sharing System zu machen.
Von den Parkplätzen vor der Trauerhalle könnten Menschen mit Einschränkungen mit ihren Rollstühlen auf asphaltierten oder gut gepflasterten Wegen sowohl den Strandweg als auch den Bahnhof erreichen.
Die Bürgermeisterin äußerte weiter, dass andere Maßnahmen bereits in der Vorbereitung wären.
Herr Möllers betonte, dass durch den Wegfall eines Parkplatzes für Menschen mit Einschränkungen hinter der Kirche die Gesamtzahl der Parkplätze reduziert wurde. Die Bürgermeisterin betonte, dass mit der Schaffung von zwei Parkplätzen für Menschen mit Behinderung vor dem Pastorat und zwei weiteren vor dem alten Finanzamt der Wegfall der Parkplätze im Rondel und unterhalb der Apothekertwiete auf dem Stadtgrabenparkplatz ausgeglichen würde. Beide haben recht.

Dennoch stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass es bei den Beteiligten immer noch unterschiedliche Auffassung davon gibt, was genau gemacht werden sollte. 

Daher habe ich vor gut zwei Wochen einen Antrag in Zusammenarbeit mit Herrn Möllers und in Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden Herrn Wegener (CDU) gestellt.
Im Vorfeld der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (StEP) bekam ich mit, dass es von Seiten der Verwaltung und der SPD-Fraktion Vorbehalte gegen den Antrag gab. 

Daher habe ich nach Rücksprache mit Herrn Möllers, Herrn Wegener und der Bürgermeisterin angeboten, den Antrag zurückzuziehen und nach einer Ortsbegehung im nächsten StEP neu einzubringen.

Ratsherr Rose (SPD) hatte bereits bei der Genehmigung der Tagesordnung versucht, den Antrag von der Tagesordnung nehmen zu lassen, weil das “reines Verwaltungshandeln” sei. Damit ist erst aber gescheitert. In der Beratung argumentierte er dann erneut gegen den Beschlussvorschag und begründete das dann erneut mit dem Argument „reines Verwaltungshandeln“.
Frau Bürgermeisterin Radünzel schlug vor, dass die Begehung erst erfolgen sollte, wenn die Umbaumaßnahmen am Markt abgeschlossen wären und man erste Erfahrungen gesammelt hätte.
Das ist in der Konsequenz erst einmal eine Schiebung bis in den Herbst. Da wir zu dem Zeitpunkt möglicherweise in den Haushaltsberatungen für 2025 sind, erahne ich bereits die Argumentation einiger Kolleg*innen: „Brauchen wir jetzt nicht beraten, weil wir die erforderlichen Mittel nicht mehr in den Haushaltsentwurf des kommenden Jahres einplanen können“.
Ich bekam das Gefühl, dass sich eine Verschiebung der erforderlichen Maßnahmen auf den Sant Nimmerleinstag andeutet. Vielleicht kommt es aber auch anders, das wird sich zeigen.

Aus dem Publikum meldete sich dann ein Rollstuhlfahrer zu Wort. Er wurde kurzerhand (fand ich gut) zum Sachverständigen erklärt und konnte sich daraufhin auch in der Beratung äußern. Er betonte, dass vor allem die Pflasterung problematisch wäre. Er regte an, dass zumindest die Fugen zwischen den Pflastersteinen im Stadtgraben so verfüllt werden sollten, damit die Innenstadt für Menschen im Rollstuhl besser zu erreichen ist. Wer schon einmal einen Rollstuhl über das Pflaster geschoben hat, weiß, wovon er spricht.
Die Beseitigung dieses Misstandes war im dem gestellten Antrag für den Bereich unterhalb der Apothekentwiete klar benannt, für die übrigen Bereiche wäre er abzuleiten gewesen.

Im weiteren Verlauf der Beratung zeichnete sich ab, dass es Bestenfalls eine Zustimmung für den ersten Teil des Antrages gegeben hätte:
„Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen.“
Dafür zeichnete sich eine Mehrheit ab, aber das hätte den Verzicht auf die Benennung konkreter Maßnahmen bedeutet.

Damit wäre eine Zustimmung zu dem verkürzten Antrag reine Symbolpolitik und damit Augenwischerei gewesen.
Folglich ließ Ratsherr Gampert (FWG Plön) auf meine Bitte hin die ursprüngliche Version wieder zur Abstimmung stellen, auch auf die Gefahr hin, dass sich keine Mehrheit findet.
In diesem Fall ist kein Beschluss vielleicht doch besser als ein schlechter Beschluss.

Der Antrag fand dann auch tatsächlich keine Mehrheit. Er wurde – wenn ich richtig aufgepasst habe – mit 5 Neinstimmen bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Neinstimmen kamen geschlossen aus der Fraktion der SPD, zu der auch Ratsherr Schröder von der Linken gehört. Ratsherr Seeligman (CDU) und Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) stimmten ebenfalls dagegen.
Zwei der Ja-Stimmen kamen aus der FWG-Plön, die damit geschlossen abstimmte.
Eine weitere Ja-Stimme kam von der FDP und der CDU.
Damit dürften die beiden Enthaltungen aus der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen kommen, aber das konnte ich von meinem Platz aus nicht genau erkennen.
Wie sagte Schin mein alter Geschichtslehrer: „Wer sich enthält, stimmt für die Mehrheit.“

Auch wenn der Antrag zur Verbesserung der Situation für Menschen mit Einschränkungen abgelehnt wurde, gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon vor dem Herbst einige der Missstände abstellt, und wenn es nur die Verbesserung der Befahrbarkeit des Pflasters für Menschen im Rollstuhl im Bereich der Stadtgrabenstraße ist. Dabei kann man sich gerne auf die Strecken vom Parkplatz für Menschen mit Einschränkungen bis zum barrierefreieren Zugang zu Innenstadt beschränken. Das würde fürs erste vollkommen ausreichen.

Damit jetzt nicht jede*r im Bürgerinformationssystem nachsehen muß, was im Antrag stand, hier der Text des Beschlussvorschlages zum nachlesen:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation der Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen innerhalb der Stadt Plön führen. Insbesondere muss es das Ziel sein, die Anzahl der Parkplätze für Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigungen zumindest zu erhalten bzw. deren Anzahl wieder zu erhöhen sowie deren Lage zu optimieren.
Dies betrifft besonders die Lage unterhalb der „Apotheken-Twiete“ am Ärztehaus wie auch die Plätze vor der Trauerhalle am Wendehammer der Eutiner Straße. Dabei soll berücksichtigt werden, dass

– die Ziele, insbesondere auch die Innenstadt, für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen so barrierefrei wie möglich erreichbar ist. 
– mindestens ein weiterer Parkplatz für Menschen mit Behinderungen/ Beeinträchtigungen vor der Trauerhalle geschaffen wird
– drei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen auf dem Parkplatz Stadtgrabenstraße unterhalb der „Apotheken-Twiete“ erhalten bleiben und deren Erreichbarkeit durch die Bearbeitung der Pflasterung verbessert wird.  
– die Verbesserung der übrigen Parkplätze in der Stadtgrabenstraße durch eine Bearbeitung des Pflasters, sofern hierfür in angemessenem Rahmen Fördergelder verfügbar sind.
– Angemessene Berücksichtigung der Maßnahmen im Haushalt 2024″