Erlebbarkeit des Großen Plöner Sees erhalten. Keine falschen Weichenstellungen in der kommenden Sitzungswoche!

Nächste Woche tagen alle drei städtischen Ausschüsse.
Es beginnt am Montag, dem 13. April mit dem Hauptausschuss.
Am Dienstag tagt der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wird Mittwoch zusammentreten.
Alle Sitzungen beginnen um 18:30 Uhr und finden in der Aula am Schiffsthal statt.
Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde können Bürgerinnen und Bürger aus Plön Fragen stellen und Anregungen geben. 

Vorweg die aus meiner Sicht wichtigste Einschätzung:

Ausschussübergreifend bleibt festzustellen, dass mit der Badewiese Fegetasche und der Freiflläche des Fischereigeländes zwei Flächen zur Diskussion stehen, die aus städtebaulicher Sicht sehr bedeutsam sind.
Gleichzeitig ist nach dem für die meisten überraschenden Verkauf des Erbbaurechtes des PSV an einen privaten Investor zu erkennen, dass derzeit ein erheblicher Druck von privater Seite besteht, sich die wenigen verbliebenen öffentlichen Flächen am See anzueignen. Unabhängig davon, welche Interessen die Investoren haben, ist das aus meiner Sicht sehr bedenklich.
Der Zugang zum See ist für viele Plöner Bürgerinnen und Bürger identitätsstiftend, bewußt oder unbewußt. Die Eutiner Straße ist für Fußgänger*innen und Radfahrende die Hauptverbindung zwischen Plön Ost und der Innenstadt. Hier besteht die Gelegenheit, den See sogar „im Vorbeigehen“ zu erleben. Daher ist es aus meiner Sicht erforderlich, den identitätsstiftenden Charakter zu bewahren und mit diesen Flächen sorgfältig umzugehen. Ach wenn einige meinen, dass sich in Plön auf Teufel komm raus irgendetwas entwickeln muss, weil ja in absehbarer Zeit wieder Wahlen anstehen, dürfen diese Flächen nicht den kurzfristigen Profitinteressen von Investoren oder der Profilierungssucht von Entscheidungsträger*innen zum Opfer fallen.
Was bebaut ist, ist bebaut. Das bekommt die Öffentlichkeit in den nächsten 100 Jahre nicht zurück. Auf lange Zeiträume läßt sich auch die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit nicht garantieren. Wie unerwartet und schnell sich eine Situation entwickeln kann, haben wir ja im Fall des „Alte Fährhauses“ gesehen.

Im Folgenden möchte ich einen Überblick für die aus meiner Sicht wichtigsten Themen geben. Zu einigen Themen werde ich ergänzend eine kurze Bewertung aus meiner Sicht abgeben.
Wie üblich können die Tagesordnungen der Sitzungen komplett und die Sitzungsunterlagen aus dem öffentlichen Teil im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden.

Alle wirklich bedeutsamen Themen des Hauptausschusses werden in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Das sind:

Umbaumaßnahme TIP (Anm.: Tourist Information Plön im Bahnhof) hier: Weiteres Vorgehen bezüglich des Urheberrechts des Architekten.
– Bericht der Stadtwerke Plön; hier: Sachstand Neuausrichtung Vers-GmbH / Wirtschaftlichkeit Breitband.
Vertragsangelegenheit Fischereigelände Eutiner Straße
Plöner Motorschifffahrt; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Die Motorbootfahren auf dem Großen Plöner See sind nach allgemeiner Überzeugung in der Ratsversammlung ausgesprochen wichtig für denTourismus in der Region. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass der Betrieb einer Ausflugsschifffahrt keine kommunale Kernaufgabe ist, die durch die Stadt wahrgenommen werden sollte. Vor allem schätze ich es auch so ein, dass die Stadt den Betrieb einer Seerundfahrt niemals kostendeckend betreiben kann. Die Lösung kann nur in einer Einigung der bisherigen Betreiber mit einem zukünftigen Betreiber liegen. Die Stadt kann dabei möglicherweise auf verschiedene Arten Hilfestellung leisten.

Im SUE
– Antrag der Bündnis 90/Die Grünen: Prüfung der Einführung eines Energy-Sharing-Modells für die Stadt Plön
Hierzu eine Anmerkung: Bereits im letzen SUE am 05. März hatte ich an die Verwaltung eine Anfrage zum Thema „Energy Sharing“ gestellt. Das Sozial-Ökologischen Bündnis Plön hatte mich auf das Thema aufmerksam gemacht. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, dass sich PV-Anlagen Betreibende mit Bürger*innen oder Institutionen sowie Stromverbraucher*innen, die keine PV-Anlage betreiben, zusammenschließen können.
Die PV-Anlagen-Betreibenden wären dann vermutlich in der Lage, den überschüssigen Solarstrom kostengünstig an diejenigen „abzugeben“, die bei sich keine Solaranlage installieren wollen oder es sich nicht leisten können. Bei „Sonnenflaute“ kann weiterhin Strom aus dem Netz bezogen werden.
Meine Anfrage bezog sich erst einmal auf die Rahmenbedingungen. Wären sie passend, hätte die FWG vermutlich einen entsprechenden Antrag nachgereicht.
Die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) wirkte im März etwas erschrocken, so als ob ich Ihr das Thema wegnehmen wollte. Sie äußerte, dass das Thema sowieso als Tagesordnungspunkt für den nächsten SUE vorgesehen sei. Das wußte ich allerdings nicht.
Das „Energy Sharing“ wurde jetzt allerdings nicht von der Verwaltung auf die Tagesordnung gesetzt. Bündnis 90/Die Grünen hat einen entsprecheden Antrag gestellt, einige Punkte hz prüfen. Dem kann ich auch folgen. Leider beschränkt sich der Beschlussantrag von Bündnis 90/Die Grünen nur auf städtische Gebäude.
Aus meiner Sicht fehlt folgendes:
– Eine Aufarbeitung des Sachstandes für die Einrichtung von Shared Energy Gemeinschaften und eine entsprechende Information für unsere Bürgerinnen und Bürger. Sie sollten in die Lage versetzt werden, aufgrund belastbarer Aussagen zu entscheiden, ob eine Shared Energy Gemeinsschaft für Sie und Ihre Nachbarn in Frage kommen könnte.
– Eine Prüfung, ob sich auch Bürgerinnen und Bürger an den  Shared Energy Gemeinschaft der Stadt Plön beteiligen können und ob das für alle Beteiligten sinnvoll ist. Das hängt im wesentlichen mit den Regelungen der Wirtschaftsministerin für die Netznutzung zusammen. Diese Regelungen sind zumindest mir nicht bekannt.
– Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, dazu Information and die Bürger*innen, inwieweit sie die Möglichkeiten haben, sich untereinander oder auch mit der Stadt zusammenzuschließen.
– Darüber hinaus zählt natürlich auch eine Abschätzung über den Aufwand, die Kosten und wie Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle für die Entscheidungsfindung bei allen Beteiligten.
– Prüfung, ob die damit verbundenen Aufgaben (Abrechnung ect. ) durch die Stadtwerke AöR oder über deren Beteiligung an den Stadtwerken Versorgung GmbH erbracht werden können.

Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen
Anm.: Letztens habe ich mich sehr gefreut, dass in einem Bauantrag ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass für den Wintergarten vogelsicheres Glas verbaut wird. Unter Berücksichtigung des erheblichen Rückgangs an „Stadtvögeln“ in den letzten 20 Jahren ist das ein wichtiger Beitrag zum Vogelschutz.
Vogelkiller Nr. 1 sind Glasscheiben (115 Mio tote Vögel), gefolgt von Vogelkillerin Nummer 2, Hauskatzen (100 Mio tote Vögel) und Vogelkiller Nr. 3, dem Verkehr (70 Millionen tote Vögel). Danach folgen Stromleitungen (2,8 Mio), Jäger*innen (1,2 Mio) und Windkraftanlagen (0,1 Mio)
An einigen unserer Bushaltestellen ist bei den Wartehäuschen ebenfalls Glas verbaut. Dort sollen die Scheiben jetzt genutzt werden, um Plakate aufzuhängen, die auf Belange des Vogelschutzes hinweisen und Sponsoren die Gelegenheit geben, dezent auf sich aufmerksam zu machen. Die Plakate verhindern gleichzeitig, dass die Vögel gegen die Glasscheiben fliegen, weil die Glasscheiben dann erkennbar sind. 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung werden folgende Schwerpunktthemen behandelt.
– Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen (Siehe SUE)
Nicht-Öffentlich:
Hotelprojekt Fegetasche hier: Sachstandsbericht des Projektentwicklers
Anm.: Ich befürworte die Ansiedlung einen Hotels an der Fegetasche, unter einer Voraussetzung:
Die bestehende Infrastruktur (Imbiss, Minigolfanlage, …) bleiben als niedrigschwelligens touristischen Angebot für Einheimische und Gäste erhalten. Darüber hinaus bleibt ein deutlicher Anteil der Badewiese (ich sag mal, wenigstens ein Drittel) als Badewiese erhalten. Außerdem bin ich der Auffassung, dass auf dieser Freifläche außer einem Hotelbetrieb keine weiteren Nutzungsformen genehmigt werden sollten. Wenn ein Hotelneubau sich nicht selber trägt, dann sind Probleme vorprogrammiert.
Alles andere als ein Hotel, das sich selber trägt, ist städtebaulicher Murks.

Mauschelei beim Alten Fährhaus? Oder doch nicht?

Die Kieler Nachrichten (KN) berichtete am Dienstag zum alten Fährhaus. In dem umfassenden Bericht über den Verkauf des Erbbaurechtes an dem Alten Fährhaus vom Plöner Segel Verein (PSV) an den Bruder der Ersten Vorsitzenden wurden nach meiner Meinung nicht alle Aspekte ausreichend betrachtet.

Vorweg zwei Anmerkungen:

1. Ich bin einfaches Mitglied im PSV. Bevor ich mich an den Abstimmungen zum Verkauf des Erbbaurechtes beteiligt habe, hab ich mich durch eine Rücksprache bei der Verwaltung vergewissert, dass für mich als Mitglied der Ratsversammlung dem Fall keine Befangenheit vorliegt. Eigentlich war mir das klar. Ich wollte aber sicher gehen.
Anders wär es gewesen, wenn ich dort eine Vorstandsfunktion inne hätte. Dann hätte ich schon an den Beratungen nicht teilnehmen dürfen.

2. Der PSV ist ein wichtiger Verein in Plön. Er hat nicht nur viele Mitglieder, die sich im Verein wohl fühlen. Mit der Durchführung von Segelwettkämpfen auf nationaler und internationaler Ebene trägt er dazu bei, Plön weit über seine Grenzen hinaus bekannt zu machen.

In dem Artikel wendet sich die Erste Vorsitzende des PSV, Frau Imke Langenfeldt an die Öffentlichkeit. Die KN schreibt einleitend: „War bei dem Verkauf Vetternwirtschaft im Spiel? Diese Gerüchte stehen in Plön im Raum, …“

Frau Langenfeldt weist in dem Artikel den Vorwurf der Vetternwirtschaft zurück. Die KN zitieren die Erste Vorsitzende des PSV: „Der Verkauf klingt für viele nach Vetternwirtschaft.“ Weiter schreiben die KN: „Doch an den „Mauschelei-Vorwürfen“ oder dass sich ihr Bruder Yorck Wegener dank ihrer günstig ein Grundstück in bester Lage am See in Plön gesichert haben soll, „ist absolut nichts dran“.

Die Erste Vorsitzende versichert laut KN, dass die Verhandlungen ohne ihre Kenntnis und ohne ihre Beteiligung geführt wurden. Die KN zitiert Frau Langenfeld: „Bis mein Bruder das Angebot offiziell abgegeben hat, wußte ich von nichts.“

Hier könnte bei der Leserschaft die erste Frage aufkommen: „Ist die Aussage wirklich glaubhaft?“
Die zweite Frage, die bei der Leserschaft aufkommen könnte, ist: „Ist der Bruder von Frau Langenfeld nicht auch Mitglied der CDU-Fraktion und für die CDU-Fraktion auch Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung?
Hat er möglicherweise Insider-Informationen besessen und genutzt?

Da wir in der Stadt keine Compliance Regel haben, kann zumindest dagegen nicht verstoßen worden sein.
Mein von mir sehr geschätzter Kollege Wegener hat auch an den Sitzungen der städtischen Gremien, auf denen das Thema beraten wurde, nicht teilgenommen. Nach meiner Einschätzung ist er aber in seiner Fraktion und über Fraktionsgrenzen hinweg gut vernetzt. Die Frage, ob der Kollege Wegener an den Fraktionssitzungen der CDU teilgenommen hat, auf denen das Thema behandelt wurde, kann ich nicht beurteilen. Hier könnte der Vorsitzende der CDU-Fraktion für Klarheit sorgen.

Zudem darf angenommen werden, dass der Kollege Wegener aufgrund seiner Funktion als Ausschussvorsitzender und ehemaliges Mitglied der Ratsversammlung mit den Abläufen in der Verwaltung wohlbestes vertraut ist.

Das dürfte auch das Verfahren der Haushaltsaufstellung gelten. Das Haushaltsverfahren und der Haushaltsplan werden öffentlich behandelt. In der Öffentlichkeit ist vermutlich den allerwenigsten Plöner*innen bekannt, dass der Haushaltsplan, der von der Verwaltung aufgestellt und von der Ratsversammlung beschlossen wird, erst in Kraft tritt, wenn er von der Kommunalaufsicht des Kreises genehmigt wurde. Das dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Der Haushaltsbeschluss wurde im Dezember 2025 gefasst. Mit der Genehmigung ist realistischerweise nicht vor Anfang April 2026 zu rechnen. In dieser Zeit ist die Stadt in ihren Handlungsmöglichkeiten in Teilen eingeschränkt. Faktisch wäre die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechtes damit eigentlich unmöglich. Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Aufstellung des Haushaltes kein Betrag für die Ausübung des Vorkaufsrechtes eingestellt war.
Ich werfe mir persönlich vor, dass ich nicht darauf geachtet habe. Ansonsten hätte ich zumindest den Antrag gestellt, einen entsprechenden Betrag mit Sperrvermerk in den Haushaltsplan einzustellen.

Ich kann auch nicht beurteilen, ob es taktisches Kalkül oder ein Zufall war, der sich aus dem Handlungsablauf ergeben hat. Die uns genannte Frist für die Stadt zur Ausübung des Vorkaufsrechtes lag so, dass sie die Weihnachts- und Neujahrspause mit eingeschlossen hat. Damit war die Zeit, die die Stadt zum reagieren hatte, deutlich eingeschränkt.
Wer weiß, wie schwierig es ist, einen Termin für eine fachanwaltliche Beratung und Expertise zu bekommen, kann das nachvollziehen.
Der Informationsstand zum Fristablauf änderte sich erst kurz vor der Sitzung.

Im weiteren wurde berichtet, dass die Mitglieder des PSV zu 85% dem Verkauf zugestimmt haben. Das ist richtig. Ich selber habe an der Mitgliederversammlung teilgenommen.
Trotz der hohen Zustimmungsquote hatte die Mitgliederversammlung einen sehr emotionalen Verlauf, weil kurz vor Sitzungsbeginn ein Gegenvorschlag eingebracht wurde. Dessen Ziel war es, das Alte Fährhaus“ in ein „Fairhaus“ umzuwandeln, das sowohl vom Verein als Vereinsheim wie auch von Gruppen der Stadtgesellschaft als Treffpunkt und Veranstaltungszentrum genutzt werden sollte. Das wäre zumindest auf den ersten Blick eine Bereicherung des Angebotes für das gesellschaftliche Leben in der Stadt. Bezüglich der Realisierungschancen gab es zu dem Zeitpunkt keine plausible Antwort.

Im Rahmen der Diskussion wurde dann eine Argumentationskette aufgeworfen, die als Grundlage für die Gerüchte gedient haben könnte, die im Umlauf sind. In einem Redebeitrag wurde ausgeführt, dass der Vorstand dafür gesorgt hätte, dass das Gebäude in einen Zustand versetzt wurde, in dem es durch den Verein aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht mehr in Stand gesetzt werden kann. Damit wäre eine Situation herbeigeführt worden, in der nur noch der Verkauf des Erbbaurechtes in Frage käme.

In wie weit diese auf der Mitgliederversammlung vertretene Handlungskette tatsächlich zutrifft, kann ich ebensowenig beurteilen wie die Frage, ob die Aussage von Frau Langfeld zutreffend ist, sie habe vom Angebot Ihres Bruders erst erfahren, als er es offiziell abgegeben hat.

Ich selber habe im vergangenen Jahr noch an einem Arbeitsdienst beim PSV teilgenommen, bei dem ich an der Entkernung des Gebäudes mitgewirkt habe. Zu dem Zeitpunkt war ich guten Glaubens, dass das Gebäude auf jeden Fall weiter durch den Verein bewirtschaftet werden soll. Der Umstand, dass noch im selben Jahr der Verkauf als einzige Lösung zum Beschluss anstand, hat mich dann allerdings überrascht.
Ob zu dem Zeitpunkt im Vorstand schon eine Vorentscheidung für den Verkauf gefallen war, kann ich nicht beurteilen, weil ich mich all die Jahre ganz bewußt so weit wie möglich aus allen Vereinsinterna herausgehalten habe, um Interessenskonflikte zu vermeiden. 

Weiter steht in den KN: „Auch die Stadt stimmte dem Verkauf zu.“ Das Rathaus – also nach meinem Verständnis die Bürgermeisterin – habe geäußert, dass die Grundlage für die Veräußerung der Erbbaurechtvertrag wäre.

Auch diese Aussage ist nicht zu beanstanden.
Allerdings haben wir es uns nicht leicht gemacht. Wenn man das Protokoll des Hauptausschusses vom 19, Januar 2026 liest, kann man dem Tagesordnungspunkt (TOP) 2 entnehmen, dass eine Rechtsanwältin als Sachverständige zu der Beratung des TOP „neu 8“ zugelassen wurde. TOP neu 8 ist: „Grundstücksangelegenheiten; hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße.“

Dass es bei der Beratung kontrovers zugegangen ist, ergibt sich indirekt aus dem Protokoll des Hauptausschusses vom 09. März 2026. Dort wurden unter TOP 6 die Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung des Hauptausschusses vom 19. Januar 2026 bekannt gegeben.
Aus den Unterschieden in den drei Anträgen, die gestellt wurden, ergibt sich, dass durchaus unterschiedliche Positionen bezogen wurden. Ich kopiere nachfolgend den Auszug aus dem Protokoll, der so im öffentlichen Teil der Sitzung vorgetragen wurde und auch im Bürgerinformationssystem der Stadt nachgelesen werden kann:

„TOP 8 – Grundstücksangelegenheiten; hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“

1. Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die Zustimmung zu dem Kaufvertrag zu verweigern, den Käufer und Verkäufer zeitnah darüber zu informieren und ein preislimitiertes Vorkaufsrecht in Höhe von 350.000,- € für die Stadt Plön zu erwirken.

2. Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:
a) Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, der den Wert des Hauses ermittelt und eine Kosteneinschätzung für eine minimale Sanierung des Gebäudes erstellt.
b) Weiterhin sollen die Mietverträge geprüft werden.
c) Des Weiteren soll die Finanzierung geprüft werden.

3. Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.
Weiterhin empfiehlt der Hauptausschuss der Ratsversammlung die Zustimmung zu dem Kaufvertrag zu erteilen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.

Die Beschlussvorschläge 1 und 2 wurden mehrheitlich abgelehnt, der Beschlussvorschlag 3 wurde mehrheitlich beschlossen.“

Die Verlängerung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Plön und dem PSV aus dem Jahr 1974 wurde am 30. Mai 2021 in öffentlicher Sitzung in der Ratsversammlung beschlossen. Einer der Gründe dafür war, dass der PSV in das Gebäude investieren wollte, aber der Erbbauvertrag bald auslaufen würde. Den Mitgliedern der Ratsversammlung war mit großer Mehrheit klar, dass der Verein Planungssicherheit benötige, um die erforderlichen Investitionen durchführen zu können. Daher hat die Ratsversammlung mit 16 Ja Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen dafür gestimmt. Die übergeordnete Zielsetzung war es, den Verein zu unterstützen und seinen Bestand zu sichern.

Demzufolge wurde auch ein entsprechender Pachtzins festgesetzt. Die Höhe des Pachtzinses ist dem Vertragsentwurf zu entnehmen. Der Tagesordnungspunkt ist zwar öffentlich behandelt worden, womit auch der Entwurf des Pachtvertrages öffentlich sein müßte. Allerdings ist der Entwurf nur im Ratsinformationssystem hinterlegt, nicht im öffentlich zugänglichen Bürgerinformationssystem. Daher nenne ich den Pachtzins nicht.
Mit einem niedrigen Pachtzins sollte es dem Verein ermöglicht werden, kostspielige Aufgaben wie z.B. die Unterhaltung der Brücken aus ihren eigenen Pachteinnahmen von der im Haus befindlichen Gastronomie zu finanzieren.

Letztendlich bewahrheitete sich jetzt die Warnung, die der Kollege Erdmann 2021 in der Sitzung der Ratsversammlung geäußert hat. Eine vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages wäre für die Stadt nachteilig.

Jetzt kann man fragen, warum, da ja der Käufer den Pachtzins weiter an die Stadt zahlen wird.
Gleichzeitig wird der Pächter in die Renovierung und den Erhalt des Gebäudes investieren, und der Verein wird im wesentlichen weitermachen können wie bisher.
Ja, soweit richtig, aber:

Bei meinem Abstimmungsverhalten damals hat mich bewegt, dass wir hier einen unserer Plöner Vereine unterstützen und ihm deshalb mit besonders günstigen Konditionen entgegenkommen.
Meiner Meinung nach ist es problematisch, wenn ein Vertrag mit einem Verein, der darauf ausgelegt ist, diesen Verein zu unterstützen, zu den gleichen Konditionen an einem privaten Investor verkauft wird, ohne unter Berücksichtigung der besondren Umstände vorher mit der Stadt als Vertragspartnerin gesprochen zu haben.

Die Pachtzinseinnahmen, die die Stadt von einem privaten Investor verlangt hätte, wären mit Sicherheit ein Mehrfaches der jetzigen Einnahmen gewesen. Das hätte dem defizitären städtischen Haushalt mir Sicherheit gut getan und einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Als Mitglied er Ratsversammlung habe ich auch immer ein besonderes Augenmerk auf die Haushaltsdisziplin. Dabei geht es nicht nur um die Ausgaben, sondern auch um potentielle Einnahmemöglichkeiten. Die Chance, hier zusätzliche Einnahmen zu generieren, wurde meiner Meinung nach mit dem bedingungslosen Verzicht auf das städtische Vorkaufsrecht ohne Not vergeben.

Die erste Vorsitzende des PSV erwähnt in dem Artikel der KN, dass der Verein das Gebäude nach 15 Jahren für einen moderaten Betrag zurückkaufen kann.
Hier kann sich die Leserschaft der KN die Frage stellen, ob der Verein das Gebäude dann tatsächlich zurückkaufen kann. Sieht man sich die Höhe der Mitgliedsbeiträge an, dann fällt es mir schwer zu glauben, dass die für den Rückkauf ausreichen.
Ableiten kann die Leserschaft der KN auch die Frage: „Was passiert, wenn der PSV das Gebäude in 15 Jahren nicht zurück kauft“. An der Stelle wäre es nach meiner Bewertung sinnvoll gewesen, dass ein Rückkaufrecht für die Stadt noch auszuhandeln ist, wenn der PSV vom seinem Rückkaufrecht keinen Gebrauch macht.

Ich muss feststellen und betonen, dass sich der Vorstand des PSV mit dem Verkauf des Erbbaurechtes vertragskonform verhalten hat.
Trotzdem: das Vertrauen und Entgegenkommen, das die Verwaltung und Politik der Stadt dem PSV im Jahr 2021 entgegengebracht hat, ist nach meiner Meinung nicht erwidert worden.

Ich hätte mir gewünscht, dass der PSV zuerst auf die Bürgermeisterin und/oder auf die Fraktionen zugekommen wäre, als sich die Schwierigkeiten für den Verein abzeichneten. Es besteht aus meiner Sicht berechtigter Grund zur der Annahme, dass man möglicherweise gemeinsam eine Lösung gefunden hätte, die für alle Seiten befriedigend gewesen wäre. Dass Plön seine Vereine nach Kräften unterstützt, dürfte auch dem Vorstand des PSV nicht entgangen sein.

Es geht also nicht nur um Gerede und die Frage: Vetternwirtschaft oder nicht. Es gibt nach meiner Meinung deutlich mehr und auch sachliche Gründe, den Verkauf des Erbbaurechtes zu hinterfragen.
Für mich als Mitglied der Ratsversammlung hätte ich mir eine Lösung gewünscht, die nicht nur die Interessen des Vereines und des Käufers berücksichtigt, sondern auch die Interessen der Stadt.

Den Abschlussatz von Frau Langenfeldt im Artikel der KN muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Als Verein haben wir so viele Vorteile von dem Verkauf – das wiegt das Gerede in Plön auf.“

Zum Stand der Integration von Menschen mit Beeinträchtigung in Plön

Dienstag dieser Woche fand im Alten E-Werk das jährliche Rundgespräch mit Menschen mit Beeinträchigung statt. Mehr als 50 % der Plöner*innen sind über 50 Jahre alt. Eine Beeinträchtigung kann aber jede*n treffen, auch wenn mit dem Alter die Wahrscheinlichkeit steigt.

Mehrere Mitarbeiter*innen der Verwaltung war unter Führung der Bürgermeisterin vertreten. Die Polizei hatte ebenfalls einen Beamten geschickt. Die Fraktionen waren mit Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie den Ratsherren Gampert (FWG) und Schröder (Die Linke, Mitglied der SPD-Fraktion) vertreten. Auch ich war anwesend. Nicht vergessen werden dürfen die Vertreter*innen des Kinder- und Jugendrats und des Seniorenbeirats.

Die Veranstaltung wurde durch die Bürgermeisterin eröffnet. Sie trug vor, welche Maßnahmen mit Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigungen im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und welche für das laufende Jahr vorgesehen sind. Der Hinweis darauf, dass die Maßnahmen erst geplant und durchgeführt werde können, wenn die Kommunalaufsicht des Kreises den Haushalt der Stadt genehmigt hat, wurde mit etwas Unverständnis aufgenommen. Allerdings muß man die Vorschriften für die Haushaltsführung als gegeben hinnehmen.

Die Bürgermeisterin führte dann die Projekte auf, die 2025 abgeschlossen wurden und die, die für 2026 geplant sind:
– Der Bauantrag für ein barrierefreies Toilettenhaus auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs ist gestellt. Die Genehmigung steht aus.
– Die Markierungen der Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf dem Markt haben sich gelöst oder sind ganz verschwunden. Der Schaden wird durch die Baufirma auf ihre Kosten behoben.
– Zwei Bushaltestellen wurden im Vergangenen Jahr barrierefrei umgebaut. Zwei weitere werden im kommenden Jahr folgen.
Dazu gab es eine Diskussion: Der Kollege Schröder fragte nach, warum die Bushaltestelle am Parnass beim Altenheim nicht umgebaut worden ist. Die Bürgermeisterin erwiderte, dass dort aufgrund des Gefälles und der Einfahrten nicht ausreichend Platz vorhanden wäre. Das Mindestmaß würde 12 Meter betragen.
Ich hab nachgefragt, ob im Bereich der Bushaltestelle am Appelwarder nicht wieder eine Sitzbank aufgestellt werden kann. Wenn das an der neuen Bushaltestelle aufgrund der räumlichen Bedingungen nicht möglich wäre, dann würde ich um Prüfung bitten, ob die Bank an der alten Stelle, nur 10 Meter entfernt, wieder aufgestellt werden könne.
– Die Planungen und der Bau des integrativen Spielplatzes auf dem Gelände der Schule am Schiffsthal soll in diesem Jahr erfolgen.
– Im Bereich Ölmühlenviertel sind in der Ulmen-, Stettiner- und Breslauer Straße Poller angebracht worden, um die Übergängen mit abgesenktem Bordstein freizuhalten und das Zuparken zu verhindern.
– Der Trinkbrunnen am Markt wurde abgebaut und ist in der Überarbeitung. Er wird voraussichtlich in den nächsten Tagen wieder aufgebaut.
– Der Bau des Badesteges an der Fegetasche ist für dieses Jahr geplant. Aufgrund der Kostensteigerung wird er deutlich kleiner ausfallen als ursprünglich vorgesehen. Auch die Einrichtung für die Menschen mit Beeinträchtigungen ist den Einsparungen zum Opfer gefallen. Hier soll geprüft werden, ob doch noch eine Lösung innerhalb des Kostenrahmens möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein wird versucht, einen barrierefreien Zugang zum Wasser aus anderen Förderprogrammen zu realisieren.

In der nachfolgenden Diskussion wies der Kollege Schröder darauf hin, dass im Bereich Ölmühle nach seiner Beobachtung oftmals deutlich zu schnell gefahren wird und forderte die Polizei auf, dort Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Der anwesende Polizeibeamte will die Aufforderung als Anregung mitnehmen.

Gesprächsteilnehmer*innen aus dem Kreis der Menschen mit Beeinträchtigungen wiesen zudem darauf hin, dass häufig in den Kurvenbereichen von Ulmen-, Breslauer- und Stettiner Straße geparkt wird und die abgesenkten Bordsteine an den Bürgersteigen damit nicht zugänglich sind.
Die Bürgermeisterin äußerte zu prüfen, ob die Parkraumüberwachung dort präsenter sein könne.

Ich bat darum, bei den Planungen für die Erneuerung der Stettiner Straße die Barrierefreiheit zu berücksichtigen und Maßnahmen vorzusehen, die das Parken im Kurvenbereich verhindern können.

Unser Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigung, Herr Möllers, wies darauf hin, dass
– die Belege von Wegen und Plätzen uneben sind und z.T. Absenkungen haben. Das sei besonders für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen problematisch. Weiterhin kritisierte er, dass die „Taktiken Leitstreifen“ auf dem Marktplatz nicht der Norm entsprechen und auch der Blinden und Sehbehindertenverein Schleswig Holstein die betr. Leitstreifen bemängelt hat.
– sich in einigen Bereichen die Situation für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen verbessert habe, z.B an den Ampeln. Gleichzeitig wären aber im gesamten Bereich des Bahnhofes und des ZOB keine Hilfen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen vorhanden.
– die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Menschen mit Beeinträchtigung während des Stadtbuchtfestes 2025 unzureichend war. Hier gab es keine Toilette für Menschen mit Beeinträchtigungen, anders als im Vorjahr.

Eine Teilnehmerin merkte noch an, dass es für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sehr schwer war, auf das Stadtbuchtfest zu kommen, da dort keine Parkplätze entsprechend markierten Parkplätze vorhanden waren.
Der Punkt wurde von der Bürgermeisterung aufgenommen. Diskutiert wurde, ob es günstiger ist, im Bereich des Wendehammers beim Friedhofseingang spezielle Parkplätze vorzuhalten oder im Bereich der Zugangskontrolle, wo der Sicherheitsdienst die jeweiligen Parkberechtigung kontrollieren kann.
Der Polizeibeamte merkte noch an, dass das Falschparken auf Plätzen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität teuer werden kann, insbesondere, wenn abgeschleppt wird.

Für den Bereich Fegetasche wünschte sich Herr Möllers noch einen Umkleideraum für Menschen mit Beeinträchtigungen, der ausreichend groß ist.
Die Bürgermeisterin führte dazu aus, dass der Umkleideraum im Bereich des Gebäudes an der Minigolfanlage entstehen soll. 

Abschießend erwähnte Herr Möllers noch dass er vielfach beratend tätig geworden ist, etwa in Rentenfragen, zum Schwerbehindertenrecht, zur Verbesserung der Wohnsituation, zum Wohngeld sowie zu Behindertenausweisen und Parkberechtigungen.

Im weiteren Verlauf des Rundgespräches ging es noch um die Einladungen, da offenbar viele Menschen mit Beeinträchtigung nichts von der Veranstaltung erfahren hätten.
Die Verwaltung darf aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Listen über Menschen mit Beeinträchtigungen führen und kann sie deshalb auch nicht gezielt anschreiben. Die Einladung ist über Aushänge und eine Pressemitteilung bekannt gemacht worden. Die Presse hätte aber nicht über den Termin berichtet.
Gleichzeitig war der Termin auch auf der Homepage der Stadt unter Topmeldungen aufgeführt.

Da Pressemitteilungen per Email an die Presse und die Mitglieder der Selbstverwaltung verschickt werden habe ich nachgefragt, ob sie nicht gleichzeitig auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger verschickt werden könnten. Die Pressemitteilungen würden auch häufig Informationen zu anderen Veranstaltungen enthalten.
Auch hier scheint es möglicherweise datenschutzrechtliche Probleme zu geben. Die könnten aus meiner Sicht aber gelöst werden, wenn gleichzeitig mit der Eintragung in eine Adressenliste auch das Einverständnis zu den Datenschutzbestimmungen und zur Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten erteilt wird. Ein anderer Vorschlag kam von meiner Nachbarin, die anregte, die Pressemitteilungen quasi als Newsletter abonnieren zu können.

Am Ende der Veranstaltung bedankte sich die Frau Bürgermeisterin noch einmal mit Handschlag bei Herrn Möllers.
Dem Dank kann ich mich uneingeschränkt anschließen.
 

Neuer Badesteg an der Fegetasche

Unsere touristische Infrastruktur ist ein wenig in die Jahre gekommen, an einigen Stellen ist sie rott. Das gilt zum Beispiel für die Brücke an der Fegetasche. Sie war am Mittwoch Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich war Donnerstag mit dem Fahrrad unterwegs und habe mir die Brücke noch einmal angesehen. Sie ist völlig zurecht gesperrt.
Über ein Programm zur Förderung des Binnenlandtourismus waren drei Bereiche für eine Aufwertung vorgesehen:
– Der ehemalige Bootsverleih, Verbesserung der Aufenthaltsqualität
– Der Bootshafen an der Schwentine, Hier: eine Aussichtsplattform mit Fotorahmen
– Badestelle Fegetashe, ein neuer Badesteg
Für alle drei Vorhaben lag im Oktober 2025 ein skizzenhaftes Gestaltungskonzept vor.

Aus Kostengründen wurde die Planung zusammengestrichen. In der Sitzung des SteP ging es nur noch um die Brücke an der Baustelle Fegetasche.
Ich habe im Ausschuss die Ansicht vertreten, dass der Umfang der Planung so reduziert wurde, dass ein neuer Ratsbeschluss erforderlich sein könnte, weil der Ausschuss einen Beschluß der Ratsversammlung weder aufheben noch wesentlich abändern könne. Das ginge nur über einen erneuter Beschlusses der Ratsversammlung. Der könnte rechtzeitig vor Ablauf der Förderfrist Ende April  am 29. April getroffen werden.

Die Verwaltung vertrat die Auffassung, dass der „abgespeckt“ Plan sowohl im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wie auch im Hauptausschuss beraten wurde. Zudem habe die Ratsversammlung beschlossen, die Haushaltsmittel in den Haushalt 2026 einzustellen.

Ich habe widersprochen, dass ich dieser Auffassung nicht folgen könnte. Eine Aufhebung oder eine erhebliche Abweichung könne nicht durch die Ausschüsse erfolgen. Der Beschuss der Ratsversammlung könnte so gedeutet werden, aber auch hielte ich für fraglich.

In der Sitzung des SteP am Mittwoch habe ich für meine Argumentation allerdings nur auf die Vorlage zu dem Thema und das im Ratsinformationssystem hinterlegte Gestaltungskonzept zurückgegriffen. Das sah, wie oben erwähnt, drei „Baustellen“ vor. Ich habe später noch einmal den Beschluss der Ratsversammlung vom Oktober 2025 nachgelesen. Dort wurde auf Anmerkung von Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) darauf hingewiesen, dass es nur noch um den Badesteg Bereich Fegetasche geht. Daher muss ich mich jetzt korrigieren. Der Beschlussvorschlag des SteP ist durch den Beschluss der Ratsversammlung gedeckt.

Ich bin für den Erhalt eines Teiles der Badewiese und für den Bau eines neuen Badesteges.
Der Grund für meine Intervention war die Befürchtung, dass bei einem fehlerhaften Verwaltungsgang später bei der Abrechnung der Fördermaßnahme Rückforderungen auf die Stadt Plön zukommen könnten. Das wäre vermeidbar und in Anbetracht der Haushaltslage problematisch. Die Aussage eines Kollegen, dass Fördermittel so schnell nicht zurückgefordert werden, ist nach meiner Erfahrung zwar richtig, wenn man sich die Vergangenheit ansieht. Bedenkt man aber die Finanzentwicklung des Landes Schleswig Holstein, dann würde ich nicht ausschließen, dass zukünftig eventuell auch mal genauer auf die Abrechnung geguckt wird.

Zur Ausgestaltung der Badebrücke gab es dann eine Diskussion im Detail.
Ratsherr Rose (SPD) sprach sich dafür aus, den vorgesehenen Stahlgitterbelag für den Seitensteg, an dem die Paddler*innen anlegen sollen, durch einen Kunststoffbelag zu ersetzen.
Dem habe ich widersprochen. (Siehe Anmerkung nach dem Absatz) Wir haben vor – ich meine 6 Jahren – den Ratsbeschluss „Plastikfreies Plön“ gefasst. Daher verbietet sich dieser Vorschlag schon von selber, weil es Holz oder Edelstahl als Alternative zu Kunststoff gibt.
Anm.: hier lag ich mit meiner Erinnerung an den Punkt falsch. Herr Rose hat sich dafür ausgesprochen, das Abweiserbrett, dass verhindern soll, dass man mit einem Paddelboot unter den Steg kommt, statt aus Holz aus einem Recyclingmaterial aus Holz und Kunststoff zu verbauen.

Der Kunstoffbelag ist an der Stelle einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Dadurch werden Mikro- und Nanoplastikpartikel freigesetzt. Mikro- und Nanoplastik können in den menschlichen Körper aufgenommen werden. Das ist nachgewiesen. Nanoplastik steht im Verdacht, im Körper eine hormonartige Wirkung zu entwickeln. Die sich daraus ergebenden gesundheitlichen Folgen sind noch nicht verläßlich erforscht.
Beide Hinweise – Plastik oder kein Plastik – wurden aufgenommen. Eine Entscheidung wird erst später getroffen.
Ich finde, wenn man das Einbringen von Nanoplastik an einer Badestelle verhindern kann, dann sollte man das tuen.

Ein weitere Punkt war die Frage des Kollegen Schröder (Die Linke, Mitglied in der SPD-Fraktion), ob der neue Steg mit einem Sprungbrett ausgestattet werden könnte. Die Frage ist berechtigt, weil heute wohl vor allem junge Gäste das Geländer der bestehenden Brücke als Sprungturm nutzen.

Die Bürgermeisterin entgegnete, dass ein Sprungbrett dazu führen würde, dort eine Badeaufsicht zu stationären. Die DLRG hat aber aufgezeigt, dass sie die Badestelle dort nicht mehr besetzten kann und aus nachvollziehbaren Gründen an der Badestelle Prinzeninsel festhält.

Nicht zuletzt ging es noch um die Frage der Barrierefreiheit. Der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen hatte in einem Schreiben zurecht darauf hingewiesen, dass die Barrierefreiheit nicht gegeben ist und verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Tendenziell war im Ausschuss die Bereitschaft zu erkennen, die Erreichung des Zieles über eine Matte und einen Wasserrollstuhl sicherzustellen. Dem würde ich auch folgen, bin aber skeptisch, dass das der richtige Weg ist. An der Stelle, wo der Steg ist, geht es relativ weit sehr flach ins Wasser, dann fällte es sehr schnell tief ab.
Wenn wir Wege suchen, das Problem anzugehen, dann werden wir darauf ein Augenmerk richten müssen.
Der Ausschuss zeigte sich aber zuversichtlich, ein Förderprogramm zu finden, um die Realisierung finanziell abzusichern, sofern es im Rahmen des jetzigen Förderprogramms nicht möglich sein sollte.  

Wenn der Haushalt durch den Kreis genehmigt ist, dann wird die Bauleistung ausgeschrieben. Dann wird die Bauleistung an die wirtschaftlichste Anbieterin vergeben. Bei realistischer Einschätzung kann der Bau im Herbst beginnen. Ich freue mich schon darauf, bei der Einweihung 2027 mit ins Wasser zu springen.

Keine Vergrämung der Kormorane am Strandweg, Klimaschutzfond vielleicht irgendwann mal

Gestern, am Donnerstag, tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie. Zu den Themen „Vergrämung der Kormorane am Strandweg“ und „Klimaschutzfond“ gab es kontroverse Diskussionen.

Anm: In Artikel wurden das Abstimmverhalten zu dem Antrag „Vergrämen Kormorane“ korrigiert. Aus der SPD kamen zwei Ja und eine Nein-Stimme.
Außerdem hat die Auto-Korrektur aus Vergrämung „Verbrämung“ gemacht. Auch das habe ich berichtigt.

Die FWG-Fraktion hatte zu dem Thema Kormorane folgenden Antrag gestellt:
„Die Stadt soll gemeinsam mit der UNB (Anm.: Untere Naturschutzbehörde) und dem Land geeignete Maßnahmen zur Vergrämung der Kormorane am Strandweg im Bereich des ehemaligen Bootsverleihs entwickeln und umsetzen, um
– die Ausweitung der Kormorankolonie von der Insel Sterin auf den Uferbereich des Strandweges zu verhindern
– und Einschränkungen für den Strandweg in dessen Funktion als Wander- und Spazierweg zu vermeiden.

Hintergrund des Antrages ist, dass sich die Kormorane die Bäume, die auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs stehen, im letzten Herbst als Ruhebäume ausgesucht haben.
Die FWG – Fraktion befürchtet, dass sich die Kormorankolonie von der Insel Sterin auf das gegenüber liegende Ufer ausweiten wird. Aus den Ruhebäumen könnten dann Nistbäume werden.

Gleichzeitig galt es zu bedenken, dass auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs in diesem Jahr ein Toilettenhaus gebaut werden soll. Der Beschluss wurde gefaßt und Haushaltsmittel stehen bereit, sobald die Kommunalaufsicht den Haushalt der Stadt genehmigt hat. 

Ursprünglich gab es Toiletten im Bootsverleih, die wurden dann durch einen wenig ansehnlichen und nicht barrierefreien Toilettenwagen ersetzt, der eher als Provisorium angesehen wurde, bis dort ein Toilettenhaus entstehen kann.

Die FWG Fraktion befürchtet, dass der Bau endgültig verhindert wird, wenn die Kormorane dort erst nisten. Daher zielte der Antrag darauf ab, die Ausdehnung der Kormorankolonie auf das Ufer des Strandweges so frühzeitig wie möglich zu vermeiden. Eine frühzeitige Vergrämung wird als das mildeste Mittel angesehen. Das hätte den Vorteil, dass später keine Maßnahmen wie das Zerstören der Nester oder der Abschuss der Tiere in Betracht gezogen werden müßten.

Die Bürgermeisterin führte aus, dass sie bereits Kontakt mit der UNB hatte und dazu auch im Ausschuss berichtet habe. Im Bezug auf das Toilettenhaus hätte die UNB keine Genehmigung in Aussicht gestellt. Darauf habe ich angemerkt, dass man dann das Land mit einbinden müßte.

Dazu bemerkte Herr Koop, der vorher über die Entwicklung des Vogelbestandes in Plön berichtet hat, dass das Land ohnehin eingebunden werden müsse.

Es wurde weiterhin dazu ausgeführt, dass die Bäume auf der Insel Sterin Erlen seien, die ohnehin über kurz oder lang abgestorben wären, weil alle Erlen an einem Pilz erkrankt sind oder noch daran erkranken würden. Nach dem Absterben der Bäume würde die Kormorankolonie ohnehin weiterziehen.

Unser Umweltschutzbeauftragter wies darauf hin, dass viele seiner Gesprächspartner*innen dem Kormoran ohnehin als schwarzem Vogel fast schon Hass entgegenbringen. Man solle doch bedenken, dass Plön sich dem Artenschutz verschrieben habe und die einzige Stadt im Bundesgebiet sei, die eine Kormorankolonie im Stadtgebiet hat. Die Kormorankolonie sei eine Attraktion. Eine Vergrämung würde der Zielsetzung der Stadt entgegenstehen.

Mein Kollege Herr Valentin Görg (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, dass der Bestand der Kormorane durch den kalten Winter dezimiert sei und er nicht befürworten könne, weiteren Stress auf die Vögel auszuüben.

Die Ausschussvorsitzende Frau Dorit Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass sie davon ausginge, dass die Vögel schon durch die Bauarbeiten am Toilettenhäuschen vergrämt würden und ansonsten sehr schöne Vögel seien.

Dem habe ich dann entgegnet, dass die Vögel sich schon im letzten Herbst von den Spaziergänger*innen nicht gestört fühlten und sich auch durch Klatschen in die Hände (ich habe es probiert) nicht beeindrucken ließen. Es soll sogar Leute gegeben haben, die mit Steinen geworfen haben, ohne dass die Vögel reagiert hätten.
Wenn die Vögel erst auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs nisten, dann wird es nach meiner Einschätzung keine Baugenehmigung mehr geben. Dann werden die Kormorane durch Bautätigkeiten auch nicht mehr vergrämt.

Der Kollege Manfred Rose (SPD) unterstrich in seinem Diskussionsbeitrag, dass der Bau des Toilettenhäuschens doch mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Hier ginge es doch lediglich um die möglichst schonende Vergrämung an einem kleinen, eng begrenzten Ort.

Ansonsten musste ich Frau Dahmke zustimmen. Kormorane sind faszinierende Vögel.
Ich hatte vor vielen Jahren mal das Glück, beim Schnorcheln Kormorane unter Wasser beim Jagen beobachten zu können. Das war schon sehr faszinierend.
Auch die Kormorane, die sich Anfang Februar im Bootshafen an der Schwentine versammelt haben, um dort „Pinguin-Kolonie“ zu spielen, waren sehr interessant anzusehen (Siehe mein Beitrag auf Facebook vom 04. Februar).

Es ging bei dem Antrag wirklich nicht um einen Vernichtungsfeldzug gegen den Kormoran. Es ging darum, ein vielleicht 300 qm kleines Areal kormoranfrei zu halten, um sicherzustellen, dass dort eine barrierefreie Toilette gebaut werden kann.

Am Ende gab es fünf Stimmen für und fünf Stimmen gegen den Antrag. Ein Mitglied der CDU Fraktion hat sich enthalten. Ansonsten stimmten zwei Mitglieder der CDU Fraktion für den Antrag auf Vergrämung, die Kollegin von der FDP stimmte als Mitglied der CDU Fraktion dagegen. Die FWG stand geschlossen zu ihrem Antrag. Bündnis 90/Die Grünen stimmte geschlossen dagegen. Aus der SPD-Fraktion gäbe es zwei Ja- und eine Nein Stimmen.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Klimaschutzfond war ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema. Die Vorlage war sehr schlank gehalten. Einen Beschlussvorschlag gab es nicht.
Der Sachverhalt nimmt mit seinen fünf Zeilen mehr als die Hälfte des Textes der Vorlage ein.
Ich kopiere sie hier einmal in meinen Text:

*Im SUE, damals GUT, vom 07.09.2023 wurde im Rahmen des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen „Prüfung der Einrichtung eines Klimaschutz- und Zukunftsfonds“ die Entscheidung getroffen, dass die Beschlussfassung hierzu bis nach der Beschlussfassung des Haushaltes 2024 verschoben wird.
Im Rahmen der Vorbereitung für den SUE, wurde der Top auf Wunsch der Vorsitzenden erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Es sollen Leitlinien für die Ausgestaltung eines Klimaschutzfonds diskutiert werden.
Im Anhang befinden sich Bespiele, die als Anregung dienen können.“

Die Verwaltung schmettert das Vorhaben mehr oder weniger ab:
„Aus Kapazitätsgründen kann sich die Kämmerei, in Abstimmung mit der Ausschussvorsitzenden, mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme „Einrichtung eines Klimaschutz- und Zukunftsfonds“ in absehbarer Zeit nicht beschäftigen.“

Es ging also im wesentlichen um die Entwicklung von Leitlinien. Im Grunde genommen standen alle anderen Fraktionen dem Ansinnen der Ausschussvorsitzenden ablehnend gegenüber, ohne sich mit Absolutheit gegen einen Klimaschutzfond auszusprechen.

Was genau ist ein Klimaschutzfond? Hier gibt es unterschiedliche Ansätze, aber im Grunde genommen geht es darum, Spenden von Bürger*innen und Unternehmen zu sammeln, um Klimaschutzprojekte vor Ort zu unterstützen. So könnten zum Beispiel Leute, die eine Flugreise machen und den CO2 Fußabdruck üblicherweise über „Atmosfair“ kompensieren, das auch über eine Spende in gleicher Höhe für den örtlichen Klimaschutzfond tuen. Damit würden sie hier vor Ort einen greifbaren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Das sehe ich vom Grundsatz her auch, aber die zahlreichen Anlagen zur Vorlage machten klar, dass Klimaschutzfonds üblicherweise von Kreisen, von Großstädten oder Städten mit ihren Umlandgemeinden unterhalten werden. Deren Basis, Spenden einzuwerben, ist deutlich größer als die Basis von Plön mit knapp 9.000 Einwohner*innen.

Außerdem stellt sich zuerst einmal die Frage der Trägerschaft. Die FWG sieht die Stadt hier nicht in der Verantwortung. Es handelt sich eindeutig nicht um eine Kernaufgabe der Verwaltung. Freie Kapazitäten in der Verwaltung werden nicht gesehen. Zusätzlicher Aufwand zur Erfüllung der Aufgabe wird ebenfalls nicht gesehen. .
Wenn, dann sehe ich als Ratsherr eine Stiftung oder einen Verein als Träger des Fonds. Die Stadt kann dann dem Verein oder der Stiftung beitreten, um den örtlichen Charakter zu unterstreichen.
Hierüber werden wir in der Fraktion und im Ausschuss zu beraten haben. Erst wenn dazu eine Entscheidung getroffen wurde, können wir Förderrichtlinien oder ähnliches im Detail diskutieren.

Die Positionen der CDU- und SPD Fraktion war vergleichbar ablehnend. Daher folgten die Mitglieder des Ausschusses auch dem Antragen von Ratsherrn Rose (SPD), die Debatte zu beenden. Ich hatte beantragt, stattdessen die Rednerliste zu schließen, kam damit aber nicht durch. Gerne hätte ich dem Umweltbeauftragten noch die Gelegenheit gegeben, seinen Diskussionsbeitrag einzubringen.
Ich selber hätte noch vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe Klimaschutzfond zu gründen, wohl wissend, dass die SPD-Fraktion Arbeitsgruppen sehr skeptisch gegenüber steht und auch sonst keine Mehrheit zu erwarten war. Es wäre auch nicht ganz ernst gemeint gewesen, aber mich hätte aber die Reaktion interessiert. Es hat nicht sollen sein.
So wurde der Tagesordnungspunkt ergebnislos beendet.

Ich hoffe, ich habe morgen etwas Zeit, um über die restlichen Punkte und auch über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung zu berichten.

Bebauung der Badewiese an der Fegetasche? Ja, aber:

Die Aufgabe eines Ausschussvorsitzenden ist es, die Themen für die Arbeit im Ausschuss mit der Verwaltung zu koordinieren und den Ausschuss neutral zu leiten. Wenn er einen eigenen Redebeitrag einbringen will, sollte er sich für den Zeitraum die Leitung des Ausschusses an seinen Stellvertreter übergeben. Leider gewinnt man gelegentlich den Eindruck, dass einzelne Ausschussvorsitzende ihre Stellung ausnutzen, um aus ihrer einflußreichen Position heraus ihre eigenen politischen Ziele zu verfolgen. Das geschah meiner Ansicht auch in der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, wenn auch nur sehr unterschwellig. Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Das nehme ich aber jetzt einmal zum Anlass, selber Stellung zu dem betreffenden Thema beziehen, weil es uns nach meiner Einschätzung in diesem Jahr beschäftigen wird.

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bebauungsplans Nr.33, 2. Änderung der Gemeinde Malente“ ging es um die Frage, ob die Stadt Plön Einwände gegen die Planung unserer Nachbargemeinde hat und eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben will. Es gab keine Einwände. Dafür gab es folgende Bemerkung unseres Ausschussvorsitzenden: „Das ist übrigens doppelt so groß wie das, was wir an der Fegetasche planen.“

Diese Äußerung ist auf den ersten Blick scheinbar harmlos, aber es ist unterschwellig eine nicht zum Thema gehörende Äußerung, die darauf abzielt, die mögliche Bauplanung in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken. Die Projekte sich nach meiner Auffassung aber nicht vergleichbar.

Daher möchte ich an dieser Stelle einmal feststellen:

1. Stadtplanung ist ein Prozess, bei dem es nicht darum geht, die letzten Freiflächen zu bebauen.
Es geht natürlich um Bebauung, aber es geht in gleichem Maße auch darum, Freiflächen für die Naherholung zu erhalten. Es geht auch um Themen wie das Stadtbild, Naturschutz und vieles mehr. Bauen ist Verantwortung. Was einmal gebaut wird, steht die nächsten 50 Jahre oder länger.
Freiflächen, die einmal überbaut sind, sind unwiederbringlich verloren. 

2. Seit über einem Jahrzehnt setze ich mich für einen Hotelbau auf der Badewiese Fegetasche ein. Tourismus ist unsere „Industrie“ und ein Bekannter sagte mal: „Lieber 10 Touristen als einen stinkenden Schornstein“. Zugegeben, das ist überspitzt, aber es ist auch etwas daran.

3. Seit vielen Jahren haben Investoren das Grundstück Fegetaschewiese im Visier. Es gibt in Plön nur wenige Freiflächen und die Lage am Strand mit Blick auf den See ist natürlich attraktiv.
Bei der „Plöner Welle“ sollten uns damals die Abstände zwischen den Gebäuden (ich meine mich zu erinnern, dass es 6 Meter waren) als Blickachse von der Straße auf den See verkauft werden.
Ich persönlich mag es nicht, für dumm verkauft zu werden.

4. Die neuesten Planungen für die Bebauung der Badewiese Fegetasche wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 14. Mai 2025 im nicht-öffentlichen Teil behandelt.

Planungen sind erst einmal ergebnisoffene Prozesse. Ich gehe im Folgenden nicht auf die ersten, noch nicht-öffentlichen Planungsideen ein, sondern möchte einmal die Punkte aufführen, die aus meiner Sicht bei der Planung auf der FEgetaschenwiese grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Das wären:

1. Es ist zwingend erforderlich, neben dem möglichen Hotelbau auch ausreichend große Freiflächen für die Naherholung freizuhalten. Dazu gehören für mich auch die Minigolfbahn und der Imbiss.

2. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Hotelbau nur ein Alibi-Bau ist, in dem sich nach und nach Eigentumswohnungen entwickeln. An dieser Stelle kann es aber ausschließlich um ein touristisches Projekt zur Belebung des Fremdenverkehrs gehen.

3. Eine Querfinanzierung durch andere Vorhaben darf keine Voraussetzung für ein Hotelbau sein. Ein Makler für Gewerbeimmobilien hat mir vor einiger Zeit mal gesagt: „Entweder ein Hotel trägt sich dauerhaft selbst oder man läßt die Finger davon.“
Die Logik dahinter kann ich verstehen.

4. Das Argument, man müsse Wohnraum schaffen, ist vielfach ein Scheinargument. Das richtige Argument muss lauten: „Man muß bezahlbaren Wohnraum schaffen“. Daran mangelt es wirklich.
Bezahlbarer Wohnraum wird auf der Fegetaschenwiese nicht entstehen, wenn das Hotel in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollte. Dem wird man entgegenhalten, das sei eine Unterstellung oder das sei gar nicht geplant. Aber wenn wir ein Projekt zulassen, dass sich nicht dauerhaft rechnet, wird genau das geschehen. Niemand wird sagen: „Oh, das hat nicht geklappt, dann reißen wir das Gebäude wieder ab und stellen die Wiese wieder her.“ Viel wahrscheinlicher wird sein, dass gesagt wird: „Wir können das Gebäude doch nicht abreißen, wo es schon mal steht. Lass uns dort Eigentumswohnungen entwicklen.“

Im Frühjahr des letzten Jahres wurde uns von einem Tourismusplaner empfohlen, eine Angebotsplanung zu machen. Ich habe nicht danach gefragt, obwohl ich auch schon davor immer dafür geworben habe. Das bedeutet: Man schafft Baurecht für das, was man will.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann geht man damit auf die Suche nach einem Investor.
Das erspart dem Investor einen langwierigen Planungsprozess, in dem es zu Auseinandersetzungen über die städtebaulichen Ziele und die Planungen selbst kommt. Zerwürfnisse sind ansonsten vorprogrammiert.
Es wäre professionell, das zu vermeiden.

Ich bin gespannt, was in diesem Jahr auf uns zukommt. 

„Lüstling“ oder Kernaufgabe? Projektarbeit mit dänischen Kommunen im Klimaschutz.

Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie tagte am 22. Januar. Unter TOP 7 stand das Thema „Teilnahme im Interreg Projekt „Grüne Energiewende“ mit dänischen Kommunen“ auf der Tagesordnung.
Knapp hat die Ratsversammlung beschlossen, die halbe Stelle im Klimaschutzmanagement nachzubesetzen, da sucht man – zumindest kann der Anschein entstehen – eine Aufgabe, um die Stelle auch begründen zu können.
Die Verwaltung argumentierte, dass die Aufgaben „Klimakino“ und „Klimaschutzwetbewerb“ mit der neuen halben Stelle jetzt wieder aufleben könnten. Außerdem könne man sich dann in das Interreg Projekt einbringen und sich in Dänemark erkundigen, wie dort die Energiewende umgesetzt wird.

Dem habe ich entgegengehalten, dass

– Klimakino und Klimaschutzwettbewerb „zwar ganz nett“ seien, aber keine Kernaufgabe der Verwaltung sind und

– die Energiewende in Dänemark bereits 1973 nach der Ölkrise eingeleitet wurde, um sich von den Erdöl fördernden Staaten unabhängig zu machen. Das könne man nachlesen, dafür bräuchte man nicht auf eine Dienstreise nach Roskilde zu gehen. (Obwohl Roskilde natürlich eine tolle Stadt und die Reise wert ist. Ich selber war schon vier mal da und kann einen Besuch nur empfehlen).
Um sich anzusehen, wie eine effiziente Verwaltung funktioniert, braucht man auch keine Dienstreise nach Roskilde zu machen. Das dänische Verwaltungssystem würde sich mit Sicherheit vom deutschen Verwaltungssystem unterscheiden und aufgrund des unterschiedlichen Verwaltungsrechtes und der unterschiedlichen Verwaltungsstruktur ließe sich da wenig abgucken. 
(Anm.: Wie ein Wärmenetz funktioniert, kann man sich auch in Plön im Ortsteil Stadtheide ansehen. Diesen Hinweis habe ich in der Sitzung nicht gebracht, weil er mir im Eifer der Diskussion nicht eingefallen ist)

In Schleswig Holstein gibt es einen „Haushaltskonsolidierungserlass“ des Landes. Dort ist für Fehlbedarfsgemeinden wie Plön beschrieben, welche Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu prüfen sind. Dort lese ich in den „Hinweisen zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen und zu Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen“ folgendes:
1.11 Streichung von Stellen und Anbringen von kw Vermerken.
(Anm.: Kw heißt kann wegfallen. Eine Stelle wird aus dem Stellenplan gestrichen, wenn der Stelleninhaber kündigt oder in den Ruhestand geht)
1.12 Nutzung von Einsparungsmöglichkeiten bei freiwerdenden Stellen: … Prüfung, ob … die Stelle ganz oder teilweise eingespart werden kann.

Das hätte man meiner Meinung nach nicht nur tun können, sondern müssen, zumal die halbe Stelle ohnehin schon mit einem kw-Vermerkt versehen war.
Stattdessen fördern SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der Bürgermeisterin den Dienstreisetourismus.
Ich weiss, das ist jetzt etwas überspitzt. Klimakino und Klimaschutzwettbewerb stehen ja auch noch auf dem Aufgabenzettel.

Der Zuschussantrag für die Familienbildungsstätte war eigentlich ein „Selbstgänger“. Es kam jedoch eine Diskussion auf. Hintergrund ist der Umstand, dass der Zuschuss eine freiwillige Leistung der Stadt ist und uns von der Fehlbedarfszuweisung abgezogen wird. Stellt sich die Frage, ob der Abzug nicht vermieden werde kann, wenn statt dessen die Miete reduziert wird.
Das ist am Ende des Tages eine Frage von „rechte Tasche – linke Tasche“, aber wenn die linke Tasche die der Stadt Plön ist, dann ist das in Ordnung.
Der Nutzen sozialer Leistungen ist sehr schwer in Euro und Cent auszudrücken. Da es sich bei dem Zuschuss um eine relativ kleine Summe handelt und der Nutzen der Arbeit der Familienbildungsstätte relativ hoch einzuschätzen ist, ist die Ausgabe auch unter Berücksichtigung der klammen Kassen gerechtfertigt.

Toilette am Strandweg und die Beachtung des Haushaltsrechtes

Am Mittwoch, dem 21. Januar tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SteP).
Hier gab es im öffentlichen Teil nur einen relevanten Tagesordnungspunkt. Es ging um den Bau der Toilettenanlage am Strandweg. Der auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs stehende Toilettenwagen ist kein attraktiver Anblick für die naturnahe Promenade eines Fremdenverkehrsortes. Vor allem ist er auch nicht barrierefrei. 

Mein Kollege Gampert (FWG) äußerte Zweifel an der Aussage der Verwaltung, dass ein Toilettencontainer mit dem selben Kostenansatz gerechnet wird wie der Neubau eines festen Gebäudes. Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Container ähnlich teuer ist wie ein Neubau. Die Verwaltung hielt an Ihrer Aussage fest. Eine – nach meiner Auffassung belastbare – Kostenberechnung war der Vorlage nicht beigefügt, so dass am Ende zumindest bei mir Zweifel bestehen blieben. 

Zu dem Vorgang merkte ein Kollege von der CDU an, dass der Bau wegen fehlender Unterlagen nicht beschlussreif wäre. Es würden eine Kostenberechnung und ein Bauzeitenplan fehlen. 

Der Kollege von der CDU führte aus, dass die Gemeindehaushaltsverordnung in
 § 12 (Investitionen) regelt, welche Mindestvoraussetzungen für Investitionen mit erheblicher und welche Mindestvoraussetzungen für Investitionen von geringer finanziellen Bedeutung zu erfüllen sind. 

Bei 70.000,- € handelt es sich um ein Bauvorhaben von geringer finanzieller Bedeutung. Der Kollege argumentierte, dass zwingend eine Kostenberechnung und ein Bauzeitenplan vorliegen müsse. Er bat um Auskunft, ob die vorliegen würden.
Die Antwort der Verwaltung wirkte eher ausweichend.
Der Kollege hat daraufhin angekündigt, Akteneinsicht nach § 30 der Gemeindeordnung zu nehmen. 

(Anm.: Dieses Recht haben alle Mitglieder der Ratsversammlung. Bürgerlichen Mitgliedern steht das Recht auch zu, sofern die Vorgänge in dem Ausschuss behandelt werden, dem das bürgerliche Mitglied angehört.
Es gilt nicht für Vorgänge, deren Geheimhaltung nach anderen gesetzlichen Vorschriften geregelt ist.
)

Im weiteren Verlauf äußerte ein Kollege (FWG), dass wir hier nicht im Haushaltsausschuss sind und wir jetzt über den Bau beschließen sollten.
Ein anderer Kollege (SPD) hat sinngemäß eingeworfen, dass Plön zu klein ist für die Anwendung des Haushaltsrechts, wenn ich das richtig verstanden habe.

Dem hab ich entgegengehalten, dass das Haushaltsrecht nicht beliebig sei und auch auf Bauvorhaben anzuwenden ist. 

Ich habe mich sehr gewundert, dass einige Kolleg*innen offenbar der Ansicht sind, dass man das Haushaltsrecht beliebig anwenden kann oder auch nicht.
Geltendes Recht ist nicht beliebig, sondern insbesondere von der Verwaltung und auch von der Selbstverwaltung zu beachten.

(Anm.: Hinter dieser Auffassung stehen für mich drei Punkte:
1. Das Haushaltsrecht ist zwar recht kompliziert, aber es dient dazu, die Steuergelder unserer Bürgerinnen und Bürger nach festen Verfahren und so transparent wie möglich auszugegeben. Zudem soll das Haushaltsrecht sicherstellen, dass die Grundsätze der sparsamen Haushaltsführung beachtet werden.
2. Sollte sich herausstellen, dass sich dieser Fehler durch den gesamten Haushalt 2026 zieht besteht die Gefahr, dass er in Gänze überarbeitet und in Teile noch einmal aufgestellt werden muß. Das würde  geplante Investitionen dann weiter verzögern.
3. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Verstöße gegen das Haushaltsrecht auch disziplinare Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Im Dezember 2024 wurde die Problematik schon einmal in einem anderen Rahmen angesprochen.)

Beschlossen wurde der Bau dann trotzdem mit großer Mehrheit. 

Vom Grundsatz her befürworte ich den Bau eines festen Toilettenhauses, auch wenn es teurer sein sollte als eine Containerlösung. Ausschlaggebend ist hier die „repräsentative“ Lage an der naturbelassenen Promenade. Das steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Kosten nur unerheblich über den Kosten eines Containers liegen. Ich hoffe, dass der mögliche Verfahrensfehler, sofern sie beanstandet werde, geheilt werden können, damit der Bau losgehen kann.)

Im nicht-öffentlichen Teil stand dann noch ein Bauantrag an. Bei Bauvorhaben, die nicht im Gebiet eines Bebauungsplanes liegen, kommt es nach Bundesbaugesetz drauf an, dass sie sich in die Umgebung einfügen. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Bauamt des Kreises. Die Stadt Plön wird aber am Verfahren beteiligt, indem sie ihr Einvernehmen erteilen oder verweigern kann.
Wenn die Genehmigung durch den Kreis erteilt wird, könnten Nachbarn gegen den Beschluss klagen.
Da dieser Bau schon in der öffentlichen Diskussion stand und mit Sicherheit den Weg die öffentliche Diskussion zurückfinden wird, sobald er steht, erkläre ich an dieser Stelle schon mal, dass ich den Beschluss des Ausschusses für falsch halte. Mehr dazu, wenn der Beschluss in der nächsten Sitzung öffentlich bekannt gegeben wird.

Im SteP darf ich zwar nicht mit abstimmen, aber als Ratsherr habe ich in jedem Ausschuss, auch wenn ich ihm nicht angehöre, Rederecht. Dort habe ich eine Stellungnahme abgegeben und gebeten, sie zu Protokoll zu nehmen. Es soll später keine*r der Entscheidungsträger*innen sagen können. „Das haben wir nicht geahnt“.

Hauptausschuss, Ratsversammlung und eine Grundstücksangelegenheit

In der letzten Woche fanden eine Ratsversammlung, drei Ausschusssitzungen und noch ein paar weitere Veranstaltungen statt. Eigentlich wollte ich über alle Sitzungen in einem Abwasch berichten, aber ich habe das heute nicht geschafft. Daher werde ich die vergangene Woche jetzt scheibchenweise abarbeiten.

Montag tagte Hauptausschuss und Ratsversammlung. 

Hierbei war der öffentliche Tagesordnungspunkt : „Einführung einer digitalen Kurkarte (Ostseebad) …“ eigentlich nebensächlich. In der Fraktion hatten wir uns ursprünglich auf eine Ablehnung geeinigt, weil der Mehrwert dieser Maßnahme aus der Vorlage der Verwaltung nicht klar genug hervorging. Auf meine Frage hin erläuterte Frau Backmann die Vorteile für Gäste und Verwaltung. Auch die Option, dass man zumindest für eine Übergangszeit und in Härtefällen alles noch ganz nicht-digital auf Papier machen kann, finde ich in Ordnung, obwohl ich sonst sehr für Digitalisierung bin.
Ich hab mich dann entschieden, den Antrag nicht abzulehnen und mich zu enthalten.

Der Schwerpunkt von Ratsversammlung und Hauptausschuss lag aber ganz eindeutig auf dem nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkt: „Grundstücksangelegenheiten; hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“. Dazu hatte ich mich in meinem Beitrag schon geäußert
http://www.ingo-buth.de/2026/01/10/top-grundstuecksangelegenheiten-hier-erbbaurecht-in-der-eutiner-strasse/.
Aus meiner Sicht war es angeraten, Gespräche und Nachverhandlungen zu führen, um die Stadt besser abzusichern und die Einnahmesituation zu verbessern. Auch heute bin der der Auffassung, dass man hätte nachbehandeln können und auch müssen.
Zu Beginn der Sitzung wurde eine Anwältin als Sachverständige zugelassen. Der Rest wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprochen. Der Beschluss gefiel mir nicht. Spätestens wenn der Beschluss in der nächsten Ratsversammlung öffentlich bekannt gegeben wird, werde ich mich öffentlich dazu äußern. 

Am Dienstag fand die Info-Veranstaltung zur Sperrung der B 76 bei Plön und der Bahnstrecke zwischen Preetz und Kiel statt.
Hierzu gab es eine umfangreiche Berichterstattung in der Presse und sogar im Fernsehen.
Daher will ich mich hier nicht wiederholen.

TOP: „Grundstücksangelegenheiten, hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“.

Wer das öffentlich zugängliche Bürgerinformatiionssystem der Stadt Plön aufmerksam liest wird feststellen, dass für Montag, den 19. Januar eine Sitzung des Hauptausschusses geplant ist. Gleich im Anschluss soll eine Ratsversammlung stattfinden.
Ein Punkt auf den Tagesordnungen ist identisch:
„Grundstücksangelegenheiten, hier: Erbbaurecht in der Eutiner Straße“.

Aus meiner Sicht ist es vom Verfahren her nicht günstig, die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am selben Tag unmittelbar aufeinander folgend durchzuführen.
Damit wird der Selbstverwaltung die Gelegenheit genommen, eventuell aufkommende Fragen prüfen zu lassen.

Es ist auch nicht notwendig, sofern ich ein Rechtsgutachten richtig verstanden habe, das mir seit zwei Tagen vorliegt.

Das ganze Verfahren ist aber geeignet den Anschein zu erwecken, dass hier ein Deal unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit so schnell wie möglich durchgezogen werden soll.
In Folge könnte später unter Umständen ein Eindruck entstehen, der geeignet ist, Zweifel an der Integrität von Verwaltung und/oder Selbstverwaltung aufkommen zu lassen.

Das Ganze ist aus meiner Sicht schon problematisch, da ich mich bisher immer für eine sparsame Haushaltsführung eingesetzt habe. Dazu gehört eine Reduzierung der Ausgaben- und eine Verbesserung der Einnahmenseite.
Meiner Meinung nach wären noch Gespräche und Nachverhandlungen zu führen.

Zu den Inhalten der verwaltungsinternen Unterlagen kann ich mich hier nicht äußern, da von Seiten der Verwaltung ausdrücklich auf die Vertraulichkeit der Unterlagen hingewiesen wurde.
Dem kann ich nach meiner Auffassung so inhaltlich nicht in vollem Umfang folgen.
Nach Tranzparenzgesetz des Landes Schleswig Holstein ist eine Veröffentlichung von Teilen der Unterlagen spätestens nach dem Beschluss möglich, wenn auch nicht vorgeschrieben.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt der interessierten Öffentlichkeit umfangreiche und einklagbare Möglichkeiten, in die Vorgänge Einsicht zu nehmen.

Poller und Schwentineterrassen

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung

Die Bürgermeisterin hat mitgeteilt, dass die Schwellen in der Lübecker Straße noch nicht gebaut werden, weil die Firma Bedenken bezüglich des Untergrundes angemeldet hat. Hierzu soll noch eine besondere Untersuchung stattfinden, bevor das Thema erneut in den Ausschuss zum Beschluss gegeben werden soll. 

Der Kollege Gampert hat die Frage gestellt, ob es nicht zum Thema „PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden“ noch eine Alternativenplanung geben sollte. 
Die Bürgermeisterin antwortete darauf, dass es dazu aktuell eine Anfrage an die Kommunalaufsicht gäbe.

Anschließend ging es im ersten regulären Tagesordnungspunkt um die Poller in der Innenstadt.
Die Bürgermeisterin beklagte, dass der Verkehr in der Innenstadt deutlich zugenommen hat. Das beinhaltet Verstöße gegen die Vorgabe der Fahrtrichtung ebenso wie Verstöße gegen die Zeiten, in denen die Befahrung erlaubt ist.
Der Mitarbeiter einer Firma hat betont, dass die Polleranlage so gar nicht hätte in Betrieb gehen dürfen. Er erläuterte zudem, dass er nach dem Schadensbild an den Pollern den Eindruck hätte, dass diese zumindest in einem Fall nicht durch einen ausfahrenden Poller entstanden sei, über dem ein Auto stand, sondern durch einen Fahrer, der noch schnell über den Poller rüberhuschen wollte. Mittlerweile scheint es diesbezüglich bereits ein laufendes Gerichtsverfahren zu geben.
Der Mitarbeiter betonte, dass es Sensoren gäbe, mit denen man ein solches Risiko deutlich reduzieren könnte. Dazu würde z.B. eine Kleinampel (höhe 1,5 Meter) gehören, ein Blitzlicht, das Autofahrende warnt und ein kleiner Radarsensor, der den Bereich vor und hinter sowie über dem Poller überwacht.
Ein Kollege von der CDU sprach sich dann dafür aus, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, weil all die baulichen Anlagen am Wendtorper Tor und am Hamburger Platz sich nicht mit dem Stadtbild und dem Denkmalschutz vertragen würden.
Das habe ich als hochgradig lächerlich empfunden, weil – wenn ich mich richtig erinnere – er und seine Kollegen aus seiner Fraktion in der Ratsversammlung dafür gestimmt haben, PV Anlagen auf den denkmalgeschützten Bahnhof zu packen.
Ansonsten pflichtete ich der Bürgermeisterin bei. Auch ich halte es für ausgesprochen problematisch, dass sich zu jeder Tageszeit Lieferwagen in beide Richtungen durch die Fußgängerzone quetschen, obwohl die Zeiten und die Fahrtrichtung klar vorgegeben sind.
Das ist ein unhaltbarer Zustand. Anders als mit Poltern scheint keine Abhilfe möglich zu sein, das es so aussieht, als wären die Fahrer*innen sehr dickfällig.

Ein anderer Kollege verwies aber zu Recht darauf, das es sich hier lediglich um die Präsentation einer Firma handeln würde. Der Mitarbeiter der Firma betonte, dass er als Plöner den Mißstand schon länger beobachten würde und lediglich zur Problemlösung beitragen will.
Mein Kollege wies zu Recht darauf hin, dass das Vorgehen einen Verstoß gegen § 12 Gemeindehaushaltsverordnung darstellen würde, weil die dort geforderten Unterlagen nicht vorliegen würden. (Nachträgliche Anmerkung: Ein Sperrvermerk im Haushalt hätte vermutlich gereicht, dann wäre das Geld im kommenden Jahr verfügbar gewesen. Den Sperrvermerk hätte hätte man bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen aufheben können. Aber das hat ja schon bei den PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden nicht so gut geklappt)

Der Antrag, die Maßnahme umzusetzen, wurde dann mit 5 Ja- und 5 Nein-stimmen abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Die Ja-Stimmen kamen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Nein-Stimmen kamen von der CDU und FDP, eine Stimme kam von der FWG.
Die Enthaltung kam von einem Kollegen aus der FWG. 
Dennoch wird das Thema erneut zu beraten sein, weil der Aspekt der Absicherung von Veranstaltungen in der Innenstadt, der jetzt über quergestellte LKW erfolgt, noch berücksichtigt werden muss.

Anschließend stellte sich die Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH GOS vor. Sie wird als Treuhänder der Stadt Plön die Sanierung des Bahnhofquartiers durchführen. Der Mitarbeiter führte aus, dass die GOS sich um die Fördermittel kümmert. Die Fördermittel im Zusammenhang mit der Städtebauförderung würden üblicherweise 66% betragen, zum Teil seien auch bis zu 75 % möglich.
Nach meiner Bewertung ist die Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm die einzige finanzierbare Möglichkeit, das Stadtbild im Bereich der Innenstadt attraktiver zu machen.
Aus meiner Sicht hätten wir zuerst mit dem direkten Bahnhofsumfeld anfangen sollen, da ich dort den dringendsten Handlungsbedarf sehe. Auf Empfehlung unseres damaligen Mitarbeiters in der Stadtplanung wurde aber beschlossen, erst einmal den Bereich Schwentineterrassen und Schwentineplattform anzugehen. Begründet wurde die Empfehlung damit, dass dort am schnellsten Verbesserungen zu sehen seien.

Anschließend wurde im nächsten Tagesordnungspunkt über das Verfahren für  Maßnahmen „Schwentineterrasse und Schwentineplattform beraten.
Um hier weiter zu kommen, gibt es zwei Alternativen.
Zum einen wäre es eine Ausschreibung, zum anderen wäre es ein Realisierungswettbewerb. Die Vor- und Nachteile beider Alternativen wurden in der Veraltungsvorlage aufgelistet. Der Vorteil der Ausschreibung wäre, dass man kostengünstiger davon kommt, der Nachteil ist aber, dass man keine wirklich gute Auswahl zur Entscheidung bekommt.

Der Realisierungswettbewerb ist – wie der Kollege Rose (SPD) vorrechnete – um 30.000,- € teurer, aber man bekommt verschiedene Entwürfe, so dass man die am besten geeignete Alternative auswählen kann.

Bündnis 90/Die Grünen fragten nach Einbindung der Bürger*innen in den Entscheidungsprozess. Der Mitarbeiter von GOS betonte, dass das Teil des Verfahrens sei.

Der Kollege Gampert (FWG) hat sich noch einmal vergewissert, dass mit dem Auftrag keine Urheberrechte entstehen, die spätere Nachbesserungen verhindern. Er führte dazu einige Beispiele an, etwas den Spielplatz in Eutin beim Inklusionshotel, der ebenfalls zum inklusive Spielplatz nachgerüstet werden sollte. Das wäre aber nicht möglich gewesen, weil Urheberrechte des Architekten dem entgegengestanden hätten.

Darüber hinaus stand mit Rücksicht auf die Haushaltslage die Frage im Raum, ob beide Maßnahmen nur gleichzeitig oder auch nacheinander ausgeführt werden können. Beides ist möglich, die Entscheidung dazu kann später getroffen werden.
In der Abstimmung sprachen sich dann 10 Mitglieder des SteP für einen Realisierungswettbewerb aus. Es gab eine Enthaltung. 

Echter und relevanter Schritt zur Kostenkontrolle im Personalbereich

In der Ratsversammlung am letzten Mittwoch wurde der Haushalt verabschiedet.
Die finanzielle Situation der Stadt war in den vergangenen Jahren bedenklich und sie ist es auch heute. Der Fehlbedarf für 2026 beträgt aktuell 3.534.600,- €. Die Fehlbedarfe für die Folgejahre (2027/2028/2029) betragen gerundet 3,1 / 2,6 und 2,8 Mio Euro, über den Daumen also 12 Mio Euro. Damit gehört Plön zu den 80% Städten in Deutschland, die unterfinanziert sind. Aufgrund der finanziellen Situation erhält Plön vom Land Fehlbedarfszuweisungen. Die dienen dazu, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zu finanzieren, die durch eigene Einnahmen nicht gedeckt sind. In den Haushaltsreden der vergangenen Jahre habe ich mich oft mit dem Zahlenwerk auseinander gesetzt und immer wieder darauf hingewiesen, die Personalkosten im Griff zu behalten.
Daher hat die FWG-Fraktion Anfang des Jahres einen Antrag eingebracht, den Personalkörper der Verwaltung über Vorgaben zur Anzahl der Stellen zu reduzieren.
Das führte dann immer zu einer Diskussion mit der Leiterin der Verwaltung, wo sie denn einsparen solle. Dazu hatten wir im Vorfeld immer wieder Vorschläge gemacht, etwa den Verzicht auf eine Stundenausweitung in der Tourist-Info. Dabei ging um die Optimierung der Präsenz auf Facebook und anderen „Sozialen Medien“ Es ging auch um die Nachbesetzung der halben Stelle im Klimaschutzmanagement. Hierbei kam es immer wieder zu Diskussionen um einzelne Stellen und Stelleninhaber*innen. Die Diskussionen mit der Leiterin der Verwaltung waren zwar immer kooperativ und auch in Teilen konstruktiv, aber das Ergebnis war am Ende nicht immer überzeugend.
Vor der letzten Sitzung des Hauptausschusses hat die CDU-Fraktion dann einen Antrag gestellt, den Personalumfang der Verwaltung über die „Budgetierung“ zu steuern. Dieser Antrag gefiel mir inhaltlich sehr gut, auch wenn der Weg der „Budgetierung“ eine Alternative zu dem ursprünglichen FWG-Antrag darstellte.
Hierbei wird ein fester Betrag, ein Budget vorgegeben. Der Betrag wird dann ab 2027 über die nächsten Jahre jährlich um ein Prozent reduziert. Lohnerhöhungen und anderes gesondert berücksichtigt werden. Das klingt im ersten Moment kompliziert, aber wenn man es erste einmal verstanden hat, dann ist es ein sehr  brauchbarer Ansatz, der sich auch an den Regelungen des Kreises orientiert.
Die SPD hatte dann mit Bündnis 90/Die Grünen einen Gegenantrag eingebracht, der die Steuerung über die Anzahl der Stellen im Stellenplan vorgesehen hat. Wir haben darüber im Hauptausschuss beraten und uns dann fraktionsübergreifend auf das Verfahren „Budgetierung“ geeinigt.
Das ist eine echte Grundsatzentscheidung und kein Herumtüfteln an kleinen Stellschrauben. Die Bugetierung ist geeignet, die Kostenentwicklung im Bereich Personal zu steuern und zu begrenzen. Damit entsteht Planungssicherheit für die Verwaltung. Gleichzeitig übernimmt die Bürgermeisterin mehr Verantwortung für die Personalplanung, die Personalsteuerung und für die Optimierung verwaltungsinterner Abläufe.

Nachfolgend noch meine Haushaltsrede mit einigen Ergänzungen und Kommentaren für die, die es interessiert:

„Eigentlich hatten wir im Ältestenrat besprochen, dass die Dauer der Haushaltsrede auf 5 Minuten beschränkt wird. Da sich alle meine Vorredner nicht daran gehalten habe, werde ich es auch nicht tuen und auf einige Anmerkungen eingehen, die von meinen Vorredner*innen gemacht wurden.

Frau Bürgermeisterin, bei der Verwaltung muss man eben nicht nur auf die reinen Zahlen der Mitarbeitenden gucken. 
Man muss auch innere Strukturen und organisatorische Faktoren betrachten. Dazu gehören interne Verfahresabläufe, eine Aufgabenkritik und die Konzentration auf Kernaufgaben sowie der Verzicht auf oder die Reduzierung von freiwilligen Aufgaben. Man müsse auch den Einsatz von KI ins Auge fassen.

Herr Koll, (Anm 1.: Der Bürgervorsteher hat stellvertretend für den erkrankten Fraktionsvorsitzenden der CDU gesprochen) Ihre Aussage, dass wir kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem haben, ist nur in Teilen richtig. Einnahme und Ausgabensteuer in einem Verhältnis zueinander und müssen ausgeglichen sein. Die Einnahmen reichen eben nicht.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD ging in seiner Haushaltsrede auf das Thema Jugendcafe ein. Er könne nicht verstehen, dass die anderen Parteien hier nicht mitziehen würden, schließlich hätten alle das Thema im Parteiprogramm und es würde um 11.000,- Euro gehen.
(Anm 2.: Nach einem Einwurf des SPD-Fraktionsvorsitzenden Berichtigung auf 13.000,- Euro)
Ich habe in unserem Wahlkampfprogramm nachgesehen. Dort steht nichts von Jugendcafe. Darin steht, dass den Möglichkeiten Grenzen gesetzt sind.
(Anm 3.: siehe unten, am Ende des Beitrags)

Auch die von Ihnen genannte Zahl 13.000,- € ist eine Milchmädchenrechnung.
In dem Vorschlag, der im Ausschuss vorlag, war ursprünglich eine Kaltmiete von 1.100,- € vorgesehen. Dazu kämen die Nebenkosten. Der Umbau von Küche und Sanitärbereich würden mit einer Summe zu Buche schlagen, die ich nicht beziffern kann. Ergänzend sei ein Jugendsozialarbeiter vorgesehen, eine zusätzliche Personalstelle. Die Kollegin Ratsfrau Meier rechnet bei einer Personalstellen üblicherweise mit 80.000,- pro Jahr. (Anm.: 4, siehe unten)

Weiterhin kritisierte Herr Landschoff, dass ich zwar Uboot gefahren wäre, aber nicht Panzer fahren oder Tornado fliegen könne. Er unterstellte damit, dass ich die Vorlagen der Verwaltung kritisieren würde, aber keine Ahnung davon hätte.
Ich konnte wohl ganz gut Uboot fahren. Panzer fahren oder Tornado fliegen kann ich nicht.
Ich habe nach meiner Ubootzeit aber viele Jahre im Flottenkommando bzw. Marinekommando gearbeitet. Das Marinekommando ist auf der selben Hierarchieebene angeordnet wie eine obere Bundesbehörde. Daher habe ich Erfahrung in der Verwaltungsarbeit und kann sehr gut beurteilen, wie eine gute Vorlage aussieht. (Anm.: 5, siehe unten.)

Den Rest meiner Notizen kann ich nicht mehr lesen und darum gehe ich jetzt zu meinem vorbereiteten Redebeitrag über.
(Anm 6.: Das stimmte so nicht, aber es war ein rhetorischer Kniff, um meine Kommentare nicht zu sehr in die Länge zu ziehen.)

Ich habe mich im letzten Jahr mit einer Person unterhalten, die einen persönlichen Zugang zu einer Führungspersönlichkeit im politischen Berlin hat.
Die Aussage war: Es ist wird schwieriger bis unmöglich, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Blöd sind die, die jetzt sparen. Die, die sich verschulden, denen wird später geholfen, mit dem Geld von denen, die gespart haben.
Es ist nicht sinnvoll, der Klassenprimus zu sein, weil wir dann später die Staaten unterstützen müssen, die in einer prekäreren Lage sind, z.B. über EURO-Bonds. 

Vor kurzem kommentierte die Person die aktuelle Lage mit: Siehst Du, jetzt passiert das, was ich damals vermutet habe.

Von daher schlagen jetzt zwei Herzen in meiner Brust: Möglicherweise stimmt das, aber es widerspricht meiner Auffassung von verantwortungsvoller Haushaltsführung. Die Schulden, die wir jetzt aufhäufen, erbt irgendwann die jetzt junge Generation. Anders als im Privatleben können unsere Kinder das Erbe nicht ausschlagen, sondern nur auf eine Schuldenreduzierung durch Inflation hoffen.

Wir wissen, dass wir in Plön in absehbarer Zeit keinen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen werden.
Es kann nur darum gehen, Einnahmemöglichkeiten – wenn auch mit Bedacht – auszuschöpfen und auf der anderen Seite an der Ausgabendisziplin zu arbeiten – auch mit Bedacht.
Kaputtsparen zerstört die gewachsenen gesellschaftlichen Strukturen und wäre kontraproduktiv, aber vielleicht muss man auch mal an liebgewordene Gewohnheiten ran.

Gleichwohl hätte ich mir gewünscht, dass wir:
– die Mindereinnahmen in Höhe von 70.000,- €, die durch die „kostenneutrale“ Umstellung der Grundsteuer bedingt sind, durch eine moderate Anhebung der Grundsteuer reduziert hätten
– und dass wir uns bei unseren Entscheidungen, die eine Ausweitung des Personalkörpers nach sich ziehen, etwas gemäßigt hätten.

Hervorheben möchte ich aber, dass ich es gut finde, dass wir im Hauptausschuss mit großer Mehrheit und über alle Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen haben, ab 2027 die Verantwortung für den Personalumfang und damit eine zukünftig besser kalkulierbare Entwicklung und Eingrenzung der Personalkosten in den Entscheidungs- und Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin zu legen.
Das ist eine echte strukturelle Entscheidung
Mir ist bewußt, dass das eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe ist, aber die Personalverantwortung geht damit, wo sie hingehört.

Ein Ausblick in die Zukunft. Zu Weihnachten würde ich mir wünschen, dass wir mit den Mitteln der Strukturmilliarden weise, rechtskonform und effektiv umgehen. Wenn ich jetzt etwas auf den Wunschzettel schreiben dürfte, dann würde ich mich für einen Ersatzbau für die Gemeinschaftsschule und ein neues Rathaus entscheiden, weil das alte aus allen Nähten platzt.

Anmerkungen:

Anm 3.: In unserem Wahlprogramm steht: „Wir wollen die Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Plön erhalten und verbessern. Die Förderung der Jugendarbeit, insbesondere durch die Vereine, die Aufwertung von Spielplätzen und die Ausweitung des gastronomischen Angebotes sind uns wichtig. Dennoch sehen wir, dass uns hier Grenzen gesetzt sind. Die relativ gute Anbindung an Schwentinental oder Kiel und das entsprechenden Angebot locken viele junge Leute gerade am Abend oder Wochenende dorthin.“

An. 4.: Der Vorschlag, einen der Kioske am Bahnhof zum Jugendcafe auszubauen, wurde in einer der letzten Sitzungen sehr kurzfristig eingebracht. Es lag dazu auch kein Konzept vor, wie das Jugendcafe organisiert und betrieben werden soll. Die angegebenen Quadratmeterzahlen erwiesen sich später als zu hoch. Nebenkosten waren nicht enthalten und auch eine Betrachtung der Personalkosten lagen nicht vor. Auf einer solchen Informationsbasis kann man keine Entscheidung treffen.
Wenn ich vorsichtig geschätzt von jährlichen Kosten in Höhe von 80.000,- Euro ausgehe, basiert das auch nicht auf Berechnungen, sondern auf Annahmen. Es ist aber keine Annahme, dass uns diese Summe dann von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen wird. Sobald belastbare Zahlen vorliegen, können wir uns gerne wieder ergebnisoffen mit dem Thema befassen.

Anm 5.: Ich hatte kritisert, dass die Vorlagen nicht als eigenständiges Dokument zu lesen sind. Sie müssen m.E. den vollständigen Informationsstand enthalten, so dass sie nicht nur von Mitgliedern der Ratsversammlung oder Bürgerlichen Mitgliedern gelesen werden können, die wissen, wo man im Ratsinformationssystem zu suchen hat, wenn man ergänzende Informationen finden möchte. Für interessierte Bürger*innen dürfte das ausgesprochen Schwer bis unmöglich sein.
Ferner hatte ich geäußert, dass eine der Vorlagen so abgefasst war, dass der Anschein entstehen könnte, dass die Verwaltung hier selber Politik mache würde.

Gebühren für die offene Ganztagsschule und mehr

Heute fand die Schulverbandsversammlung statt. Die Stadt Plön und die Umlandgemeinden haben sich zusammengeschlossen. Sie sind zuständig für die Grundschulen in Plön und Ascheberg sowie für die Gemeinschaftsschule im Schiffsthal.

Der Schulverband hat einen eigenen Hauptausschuss, der der Schulverbandsversammlung zuarbeitet. Die wesentlichen Entscheidungen werden in der Schulverbandsversammlung getroffen.

Es gab gleich vier „politische“ Themen:
– die Verlegung der Förderschule nach Lütjenburg,
– die Einführung von Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule,
– die Bewerbung in das Programm „Sanierung von kommunalen Sportstätten“ für die Schiffsthalsporthalle und
– die zukunftsfähige Wärmeversorgung

Aus formalen Gründen musste die Schulverbandsversammlung einen Antrag stellen, dass die Schulstandorte der Förderschule (derzeit Plön und Lütjenburg) in Lütjenburg zusammengelegt werden. Einer der Gründe war, dass das Land eine Stelle an der Förderschule gestrichen hat und die Leitung der Förderschule sich damit nicht mehr in der Lage sah, beide Standorte zu betreiben. In der Sitzung des Hauptausschusses der Schulverbandsversammlung hatte sich noch eine Mehrheit gefunden, diesen Antrag nicht zu stellen. Wenn der Standort der Förderschule in Plön schon verlegt wird, dann sollte die Schulbehörde das anordnen.
Daraufhin hatte die Schulrätin noch einmal Stellung bezogen und nicht nur auf das Verfahren, sondern auch auf die finanziellen Konsequenzen für den Schulverband hingewiesen.

Herr Rose (Plön/SPD) hat in seinem Redebeitrag seinem Unmut Luft gemacht und erläutert, warum er die Zusammenlegung ablehnt. Gut etablierte Strukturen würden zerschlagen. Dazu käme, dass die Förderschulkinder jetzt zum Teil einen erheblich längeren Schulweg auf sich nehmen müssten.
Als Gegenargument dazu wurde geäußert, dass die Kinder ja alle ein 49,- € Ticket hätten und die Fahrt nach Lütjenburg nur 30 Minuten dauern würde. Daraufhin habe ich erwidert, dass das 49,- € Ticket teurer wird und die Kinder aus dem ländlichen Raum leider nicht so viel davon haben, weil der öffentliche Personennahverkehr dort nicht so gut ausgebaut ist wie im städtischen Raum.
Ergänzend habe ich geäußert, dass das Schreiben, in dem die Schulrätin auf die finanziellen Konsequenzen für den Schulverband hinweist, mich an ein Zitat aus einem Film der 70ger Jahre erinnern würde: „Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann.“ Ich habe nicht von Erpressung gesprochen.

Am Ende gab es deutlich mehr Enthaltungen als Ja-Stimmen, aber keine Gegenstimmen. Beschlossen wurde damit, den Antrag zu stellen. Am Ende des Tages geht die Entscheidung zu Lasten der Kinder, denen jetzt zum Teil deutlich längere Schulwege zugemutet werden. 

Ein weiteres Thema war die Frage, ob die Offene Ganztagsschule (OGTS) zukünftig Elternbeiträge (Benutzungsgebühren) erheben soll. Auf der Sitzung des Hauptausschusses wurde ein Ansatz von 29,- € mit großer Mehrheit abgelehnt. Aufgrund von Stimmengleichheit wurden im Hauptausschuss der Antrag für einen Elternbeitrag in Höhe von 15,- € sowie der Antrag auf Kostenfreiheit abgelehnt. Damit gab es keinen Entscheidungsvorschlag für die Schulverbandsversammlung. Im Wesentlichen wurden zwei Argumente angeführt:

1. Pro Elternbeitrag: Einführung eines Elternbeitrages, weil ansonsten die Zuschüsse des Landes gekürzt werden. Außer Plön würden alle offenen Ganztagsschulen im Kreis Elternbeiträge nehmen.
Außerdem wurde beklagt, dass das Land wieder einmal Leistungen bestellt habe und die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben würden. Es ist nach den Berechnungen der Verwaltung damit zu rechnen, dass der Schulverband 106.000,- € pro Jahr aufbringen müßte, wenn er an der bisherigen Kostenfreiheit festhalten würde.

2. Contra Elternbeitrag: Bildung sollte allen Kindern kostenlos zur Verfügung stehen, auch in der OGTS. Kostenfreiheit ist für die Eltern ein wichtiges Argument, ihre Kinder dort betreuen zu lassen. So ist sichergestellt, dass alle Kinder, die Betreuung benötigen, auch betreut werden. Gleichzeitig wird auch eine soziale Durchmischung bestmöglich gewährt. Die Kostenfreiheit trägt auch dazu bei, dass arbeitende Müttern Beruf und Familie besser unter einen Hut bringen können. 

3. Kompromissvorschlag: Herr Jagusch (CDU/Plön) brachte den Kompromissvorschlag ein, den Elternbeitrag in Höhe von 15,- € nur für Grundschulkinder zu erheben, da hier Kürzungen der Zuschüsse zu erwarten sind, wenn keine Elternbeiträge erhoben werden. Für die Schüler an der Gemeinschaftsschule würden bis voraussichtlich 2030 keine Kürzungen der Zuschüsse erfolgen.

Zuerst wurde darüber abgestimmt, ob keine Elternbeiträge erhoben werden sollen. Dieser Antrag wurde bei einer Stimmengleichheit von 9 Ja zu 9 Nein-Stimmen abgelehnt. Es gab 4 Enthaltungen, wenn ich richtig mitgezählt habe.
Als Zweites wurde über den Vorschlag 15,- € pro Kind/Woche abgestimmt. Hierfür gab es 12 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen und die Enthaltung (wenn ich richtig mitgezählt habe.)
Im Anschluss stand die Abstimmung an ob der Elternbeitrag von 15,- € nur für die Grundschulen eingeführt werden soll. Hierfür gab es 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen.
Dieser Antrag war damit ebenfalls angenommen.

Über den Antrag für einen Elternbeitrag in Höhe von 29,- € braucht damit nicht mehr abgestimmt werden.
Damit folgte die Schulverbandsversammlung dem Kompromissvorschlag, und das ist in Ordnung, obwohl ich mir die Kostenfreiheit gewünscht hätte.

Ein weiteres wichtiges Thema war die Sanierung der „Schiffsthal-Sporthalle“. Nachdem die „Realschul-Sporthalle“ vor einigen Jahren wegen Baufälligkeit abgerissen werden mußte, steht am Schiffsthal-Campus nur noch eine Sporthalle zur Verfügung. Sie wird sowohl von den Plöner Vereinen als auch von der Gemeinschaftsschule genutzt. Diese Turnhalle ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Fällt diese Turnhalle aus, dann kann die Gemeinschaftsschule zumindest in der kalten Jahreszeit keinen Sportunterricht mehr anbieten. Zudem stehen ohnehin Sanierungsarbeiten an. Hier bietet das Förderprogramm „Sportmilliarde“ die Möglichkeit, Fördermittel von bis zu 75% für die Sanierungen von kommunale Sportanlagen zu beantragen. Der Schulverband ist nicht antragsberechtigt, die Stadt Plön aber schon. Die Stadt Plön müßte sich also für den Schulverband bewerben. Bis zum 15. Januar muss eine Interessenbekundung abgegeben sein. Danach werden ausgewählte Kommunen aufgefordert, einen Förderantrag abzugeben.
Dann muss die endgültige Entscheidung über die Beteiligung am Förderprogramm in der Schulverbandsversammlung getroffen werden.
Meine Musterlösung wäre ja gewesen, die Schiffsthalhalle auf anderem Wege zh sanieren und aus der Sportmilliarde die Förderung für einen Ersatzbau der Realschul-Halle zu beantragen. Da das Förderprogramm aber „Sanierungen kommunaler Sportstätten“ heißt, ist ein Ersatzbau leider ausgeschlossen. Jetzt wird es darauf ankommen, die bestehende Sporthalle durch die Sanierung so zu ertüchtigen, dass sie noch viele Jahre nutzbar ist.

Das vierte bedeutende Thema war „Zukunftsfähige Wärmeversorgung im Schiffsthal – weiteres Vorgehen, hier: Vorschlag der Verwaltung“.
An dieser Vorlage hatte ich massive Kritik geübt.
Der Vorlage lag das Konzept der Firma Kubus zugrunde. Dieses Konzept wurde bereits am 4. November 2025 im Hauptausschuss des Schulverbandes vorgestellt. Die Präsentation sollte auch zur Verfügung gestellt werden. Mir zumindest wurde sie nicht übermittelt und sie war auch nicht im Ratsinformationssystem für die Sitzung der Schulverbandsversammlung abgelegt.
Da ich als Gast an der Sitzung des Hauptausschusses teilgenommen hatte, konnte ich auf meine Erinnerung zurückgreifen. In dem vorgestellten Konzept gab es eine erkennbare Vorfestlegung in Richtung Wärmenetz.
Diese Vorfestlegung betraf insbesondere die „Kategorie 1“-Gebäude, also Aula/Förderzentrum,Gebäude II (alte Hauptschule), Sporthalle und Offene Ganztagsschule.
Die Vorfestlegung ist unter Sachverhalt in der Vorlage nachzulesen: „die empfohlenen energetischen Sanierungsmaßnahmen inkl. Umrüstung der Heizungstechnologie auf eine zentrale Wärmepumpe …
In der Beschlussempfehlung heißt es, dass dazu ein detaillierter „Fahrplan inkl. Finanzierungsplan aufzustellen und zur erneuten Beratung vorzulegen“ wäre.
Bei einer derartigen Festlegung auf eine spezielle Lösung hätte sowohl eine Alternativenprüfung (eine Alternative wäre der Einsatz von dezentralen Wärmepumpen) wie auch eine Folgekostenberechnung vorangehen müssen. Mir zumindest ist weder das eine noch das andere bekannt. Aus den Diskussionsbeiträgen der Bürgermeisterin habe ich dann entnommen, dass es bislang weder eine Alternativenprüfung noch eine Folgekostenberechnung gegeben habe, dass dies aber noch in weiteren Schritten erfolgen solle.
Eine Investitionsentscheidung ohne Alternativenprüfung und ohne Folgekostenberechnung wäre im Übrigen ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht.

Unter die „Kategorie 2“ fällt das Gebäude I (alte Realschule)
Hier sieht der Beschussvorschlag vor: „die aufgeführten Aspekte mit Unterstützung von Gutachtern/Architekten zu beantworten und einen entsprechenden Fahrplan und Finanzierungsplan auszuarbeiten und zur erneuten Beratung vorzulegen“.
Auch diesem Beschlussvorschlag ist keine echte Alternativenprüfung vorangegangen.
In den „ausgeführten Aspekten heißt es:

– Welche Sanierungs-/Unterhaltungsmaßnahmen fallen in den nächsten Jahren zu der energetischen Sanierung an und wie ist der detaillierte Zustand des Gebäudes?
– Entspricht das Gebäude bei einer Erweiterung den aktuellen Ansprüchen an Bildungsstätten? Wenn nein, wie hoch sind die Kosten von entsprechenden Umbaumaßnahmen, um den aktuellen Ansprüchen an Bildungsstätten zu entsprechen?
– Wie hoch sind die Kosten eines Anbaus, um den Raumbedarf der Schule zu decken?
– Ist es nach der Betrachtung der genannten Punkte die wirtschaftlichste Lösung das Gebäude I zu sanieren ggf. umzubauen und zu erweitern oder ggf. teilweise oder ganz neu zu errichten?“

Hierin sind mehrere berechtigte Problemstellungen benannt. Besonders aus dem Ausführungen im letzten Spiegelstrich lassen sich zwei Alternativen ableiten, die es in sich haben:
1. Neubau oder
2. Bedarfsgerechte Ertüchtigung des Bestandsgebäudes,
in Verbindung damit sind die nachfolgenden Varianten als Einzelmaßnahme oder in Kombination zu untersuchen:
– Sanierung
– Erweiterung
– Anbau

Wenn die genannten Alternativen jetzt geprüft und gegeneinander abgewogen werden, wäre das ein erster sauberer Planungsschritt. In einem zweiten Planungsschritt müßten die Kosten für die jeweiligen Alternativen ermittelt werden.
Wenn beides erfolgt ist, hat die Schulverbandsversammlung eine gute Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung.

Das wäre aus meiner Sicht wünschenswert, da wir alleine für die „zukunftsfähige Wärmeversorgung“ über 3.000.000,- € ausgeben müßten, die Maßnahmen am alten Realschulgebäude oder dessen Neubau nicht mit eingerechnet. Diese Baumaßnahmen dürften noch einmal ein Vielfaches kosten.
Wirklich skandalös wäre es, jetzt das alte Realschulgebäude energetisch zu sanieren, um in 5 oder 10 Jahren festzustellen, dass nur ein Neubau den Raumbedarf der Schule decken kann.
Das Problem hat auch die Verwaltung erkannt. Jetzt kommt es darauf an, Nägel mit Köpfen zu machen und eine Lösung aus einem Guss zu erarbeiten.

Die Schulverbandsversammlung ist meinem Antrag gefolgt, im Beschlussvorschlag für beide Kategorien die Durchführung einer Alternativenprüfung und einer Folgekostenberechnung mit aufzunehmen.

Haushaltsverhandlungen 2026 im Hauptausschuss

Am Montag, dem 24. November fand die Sitzung des Hauptausschusses um 18:30 in der Aula statt. Da die Tagesordnung mit 27 Tagesordnungspunkten sehr lang war, haben wir uns im Vorfeld darauf geeinigt, dass wir die einige Tagesordnungspunkte im Vorfeld ohne Aussprache abstimmen wollen.
Einer der Kernpunkte war die Diskussion des Haushaltes für das Jahr 2026 und der Stellenplan.

Der Haushaltsentwurf rechnet für 2026 mit einem Fehlbedarf in Höhe von 3.526.400,- €
Bei der Haushaltsplanung für das laufende Jahr ging man noch von einem Fehlbedarf von 3.036.900,- aus
Für die Folgejahre wird der Fehlbedarf im Haushalt 2026 wie folgt berechnet:
2027: 3.036.900,-
2028: 2.886.900,-
2029: 3.073.300,-
Die Berechnungen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Sie werden später in der Realität abweichen. Allerdings geben sie einen Anhaltspunkt für die Entwicklung.

In der Vorlage der Verwaltung wird erläutert, dass sich der Gesamtumfang der Fehlbedarf in den Jahren 2026 bis 2029 auf 12,9 Millionen erhöhen wird. Der Fehlbedarf entspricht dem Eigenkapitalverzehr. Die letzte Schlussbilanz liegt aus dem Jahr 2023 vor. Sie weist ein Eigenkapital von 6,9 Mio Euro aus. Damit 2027 oder 2028 am Ende des Eigenkapitals angekommen sein.
Vor ein paar Jahren haben wir die DOPPIK (Doppelte Buchführung in Konten) eingeführt. Sie ist der doppelten Buchführung, wie sie in der Wirtschaft üblich ist, ganz ähnlich.
Wäre die Stadt ein Wirtschaftsunternehmen, dann müßte sie sich jetzt langsam nach einer Insolvenzverwaltung umsehen oder den Betrieb aufgeben. Allerdings ist eine Kommune nicht mit einer Bank oder einem Handwerksbetrieb vergleichbar. Eine Stadt stellt durchaus Leistungen bereit, die schwer in Geld umzurechnen sind. Mit welchem Wert in Euro soll man den „Gewinn oder Verlust“ der Schulbildung in die Bilanz einbringen? Spannender kann es schon bei der Betrachtung der Schwimmhalle sein. Hier gibt es Einnahmen und es wird eine Leistung verkauft. Rechnet man Einnahmen und Ausgaben gegeneinander auf, dann bleibt ein Defizit, dass nach meiner Schätzung ungefähr 25 % des Fehlbedarfes ausmacht. Da ist es eine politische, im Grunde genommen eine gesellschaftliche Frage, ob wir gewillt sind, das Defizit in Kauf zu nehmen und die Defizite auf die Gesellschaft umzulegen. Schwierige Frage, die jeder erst einmal für sich beantworten sollte.
Problematisch ist auch, dass die übergeordneten föderalen Strukturen wie Bund und Land immer mal wieder Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen. Ein aktuelles Beispiel ist, dass die seit April 2025 in Deutschland angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr bekommen sollen, sondern in die Sozialhilfe übergeführt werden. Bürgergeld wird vom Job Center ausgezahlt, für Sozialhilfe sind die Kommunen zuständig. Die zusätzlichen Kosten sind im Moment schwer kalkulierbare Größe. In wie weit der Bund die Kosten übernimmt, ist noch offen.

Wenn wir uns die Finanzsituation näher ansehen, dann kommen wir nicht darum herum, uns mit der Einnahmen- und Ausgabenseite zu befassen. Es ist relativ einfach jetzt zu sagen, dass wir kein Einnahe-, sondern ein Ausgabenproblem haben. Die Musterlösung wäre, alle Ausgaben zu senken und die Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung (also überwiegend die Fraktionen) sitzen regelmäßig in der Haushaltskonsolidierungsrunde zusammen. Dort wird in vertraulicher Runde über Handlungsmöglichkeiten gesprochen. Daraus entwickeln sich dann Ideen, die in die politische Diskussion gegeben werden.

Im Haushalt 2026 werden verschiedene Einahmemöglichkeiten weiter ausgeschöpft. So wird die Parkraumbewirtschaftung geändert. Parkzeiträume werden ausgeweitet, neue Flächen werden in die Bewirtschaftung mit aufgenommen. Die Parkraumbewirtschaftung liegt im Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin. Sie hat sich aber die Rückendeckung aus der Politik geholt. Ihre Pläne wurden im Hauptausschuss ohne Diskussion zur Kenntnis genommen. Einwendungen hat es nicht gegeben.
Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil die Stadt vom Land Fehlbedarfszuweisungen bekommt. Schöpft die Stadt nicht alle Einahmemöglichkeiten aus, kürzt das Land die Fehlbedarszuweisungen. Die Kürzung entspricht dem Betrag, den die Stadt hätte einnehmen können, wenn sie alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hätte. Es handelt sich immerhin um einen kleinen sechsstelligen Betrag.
Zusätzlich ist anzumerken, dass die Einnahmen aus Parkgebühren seit der Einführung der Park-App um ca. 70.000,- € gesunken sind.

Bei der Ausschöpfung der Einahmemöglichkeiten ist auch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer zu nennen. Auch sie wurde am Montag im Hauptausschuss beschlossen.

Ein weiterer Punkt wäre die Beauftragung eines Dienstleisters, der überprüfen soll, ob alle Hundehalter*innen auch Hundesteuer zahlen. Die Stadt Preetz hat damit gute Erfahrungen gemacht. Die Kosten dort haben sich nach 2 Jahren amortisiert. Auf Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen wird das Geld für den Dienstleister aber mit einem Sperrvermerk versehen. Bevor das Geld freigegeben wird, soll noch einmal geprüft werden, ob sich das wirklich rechnet und welche Auswirkungen das auf Menschen hat, die wirtschaftlich weniger gut gestellt sind. Für manch älteren Menschen ist der Hund ja der wichtigste soziale Kontakt.

Auch beim Thema Veranstaltungen wurde auf den Antrag der FWG eine Grenze eingezogen. Die Summe für 2026 wurde von 107,000,- € auf 100.000,- € gekürzt. Der Betrag soll in den Jahren 2027 und 2028 lediglich um einen Inflationsausgleich erhöht werden.

Um die Fehlbedarfszuweisungen zu bekommen, sind auch die Hebesätze der Grundsteuer zu betrachten. Das Land macht hier Mindestvorgaben. So werden wir nicht umhin kommen, die Grundsteuer A (Landwirtschaft) auf 400 Prozentpunkte anzuheben.

Die Grundsteuer ist sowieso problematisch. Die Stadt hat sich an die Empfehlungen des Landes gehalten, bei der Umstellung der Grundsteuer kein versteckten Erhöhungen einzureisen. Daher wurden die Vorgaben des Landes über den Hebesatz umgesetzt.
Ergebnis: 70.000,- Mindereinnahmen.

Bei den Einsparungen hat auch die Selbstverwaltung einen eigenen Beitrag geleistet. In der Presse wurde vor einiger Zeit berichtet, dass die maximal Höhe der Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in der Kommunalpolitik vom Land um 75 % angehoben werden sollte.
Damit hätte ich in meiner Funktion als Ratsherr ab 2026 statt bisher 117,-€ pro Monat dann 204,- € pro Monat erhalten.
Das ganze Verfahren ist für Außenstehende nicht so einfach zu verstehen.
Das Land gibt die maximale Höhe vor. Die Selbstverwaltung – also im wesentlichen die Mitglieder der Ratsversammlung – müssen darüber abstimmen, wie hoch die Aufwandsentschädigung ist, die sie bekommen.
Das wird über die Aufwandserstattungssatzung geregelt. Die Satzung ist durch die Ratsversammlung zu beschließen. In der Satzung wird festgeschrieben, wie viel Prozent die Empfänger vom Höchstsatz bekommen, der vom Land festgelegt ist.
Im Moment liegt der Satz bei 100 %. Würden wir die Satzung nicht ändern, würde Mitglieder der Ratsversammlung ab 2026 den vollen Satz bekomme.
Mir persönlich ist die Steigerung zu hoch und in Anbetracht der Haushaltslage halte ich die Steigerung nicht für angemessen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da.
Mein erster Ansatz, die Höhe der Aufwandsentschädigung beim Alten zu belassen und den Prozentsatz entsprechend anzugleichen, hatte keine Aussicht auf Erfolg. Daher fand ich den Ansatz gut zu sagen, wir erhöhen die Aufwandsentschädigung, um den Infaltionsausgleich seit der letzten Festsetzung zu gewährleisten. Das wären über den Daumen 20% gewesen, wir wären bei 140,- € gelandet. Die überwiegende Meinung der Kolleg*innen ging dann in Richtung 80%, womit wir bei 164,- € landen. Die Reduzierung ist jetzt kein wirklich relevanter Beitrag zur Haushaltssanierung. Mir geht es ums grundsätzliche, also darum, kein Wasser zu predigen und dann Wein zu trinken.

Der wichtigste Punkt in Sachen Einsparung war die Frage, ob wir den Personalumfang der Verwaltung stärker regulieren wollen. Die Personalausgaben sind ein sehr relevanter Faktor bei den Ausgaben. Dazu hatten wir von der FWG-Fraktion vor einiger Zeit bereits einen Antrag eingebracht. Der Antrag sah vor, dass der Stellenumfang sozial verträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen bis zum Ende der Amtszeit der Bürgermeisterin um – ich meine 6 Stellen, reduziert wird. (Ich könnte das noch nachgucken, aber eine Stelle mehr oder weniger ist in dem Zusammenhang jetzt auch nicht wirklich relevant). Damit hatten wir leider keinen Erfolg.
Montag lag ein Antrag der CDU vor. Es wirkt auf den ersten Blick etwas unübersichtlich, aber er scheint mir durchaus umsetzbar. Er sieht vor, dass die Bürgermeisterin ein fest vorgegebenen Budget hat. Im Rahmen des Budgets ist sie verantwortlich für den Personalumfang und die Personalstruktur. Das Budget sieht Regelungen vor, wie unvorhergesehene Ereignisse und die Tarifentwicklung berücksichtigt werden können.
Daraufhin hat die SPD-Fraktion einen Antrag eigebracht, der sich im wesentliche auf den alten Antrag der FWG-Fraktion bezog und ihn mit leichten Modifikationen erneut im Hauptausschuss vorgelegt.
Damit steckte ich in der Zwickmühle. Beide Anträge hatten das Ziel, die Steigerung der Personalkosten im Griff zu behalten. Beide sind geeignet.
Aus meiner Sicht war das Modell Budgetierung der CDU besser geeignet. Es läßt der Bürgermeisterin einen größeren gestalterischen Spielraum und gibt das Kostenziel vor.
Das Modell der SPD, das als gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG eingebracht wurde, hatte den Vorteil, dass es deutlich einfacher zu verstehen ist. Es ist auch leichter zu erkennen, ob die Zielvorgabe tatsächlich erreicht wurde. 

Im Rahmen der Diskussion habe ich die Bürgermeisterin gefragt, welches Modell sie bevorzugen würde, wenn Sie die Wahl hätte. Sie hatte meine Frage wohl verstanden, lächelte wissend und drückte sich um eine Antwort, die ganz einfach gewesen wäre: Entweder Budgetierung oder Stellenanzahl. Ich kann gut verstehen, warum sie hier nicht konkret antworten wollte.
Eine entsprechende Entscheidung – die im wesentlichen der Entscheidung entspricht, die so auch für die Kreisverwaltung getroffen werden soll – ist eine durchaus herausfordernde Aufgabe, die sie als Leiterin der Verwaltung nach einem entsprechenden Beschluss umzusetzen hätte.
(Kleiner Exkurs: Das ausweichende Antworten hat in letzter Zeit durchaus Methode. Ich merke das schon und ich merke es mir auch: Bezüglich der Vorstellung der Ergebnisse im des energetischen Quartierskonzeptes Plön Süd-West habe ich den Mitarbeiter des Ingenieurbüros OCF gefragt, ob die Ergebnisse für die Friedrich Lampe Straße auf andere, vergleichbare Wohngebiete übertragen werden kann. Die Frage wurde im Vorfeld der öffentliche Sitzung sehr eindeutig mit „Ja“ beantwortet.
Die Aussage im Quartierskonzept ist, dass man dort ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich betreiben kann. Das Büro Zeitengrad hat unsere städtische Kälte- und Wärmeplanung erstellt. Es kommt für den Bereich Friedrich Lamp Straße zu einem gegenteiligen Ergebnis. In der Ausschusssitzung hat sich der Mitarbeitende von OCF dann wie ein Aal gewunden, um eine konkrete Aussage zu vermeiden. Ja oder Nein wäre eine Option gewesen. Die tatsächliche Antwort ist geeignet den Anschein zu erwecken, dass hier etwas verschleiert werden soll. Sie kann im Protokoll der Sitzung nachgelesen werden.)
Zurück zur Bürgermeisterin: Sie hielt einen sehr entschiedenen Redebeitrag. Darin betonte Sie in aller Entschlossenheit, dass wir beim bisherigen Verfahren bleiben sollten. Verwaltung und Selbstverwaltung sollten wie bisher vertrauensvoll zusammenarbeiten, wenn es um die Stellenpläne und die Stellenbesetzung ginge. Das habe sich in den vergangenen Jahren immer bewährt. Der Stellenumfang der Verwaltung wäre nicht nennenswert gestiegen und sei angemessen.
Auch auf die wiederholte Frage, ob sie mit der „Budgetierung“ oder der „Vorgabe zum Stellenmfang“ besser leben könne, bekam ich keine konkretere Antwort.
Sie hat meine Frage zwar nicht beantwortet, aber zumindest hatte ich den Eindruck, dass der Beschlussvorschlag „Stellenplanumfang“ auf den selben Widerstand treffen wird wie seinerzeit der Beschlussvorschlag der FWG.
Von der SPD wurde eine Sitzungsunterbrechung beantragt. Die Unterbrechung wurde genutzt, weitere Gespräche zu führen. Nach der Sitzungsunterbrechung erläuterte der Aussschussvorsitzende, dass SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG ihren Antrag (Stellenplanumfang) zurückziehen und sich dem Antrag der CDU (Budgetierung) anschließen werden. Die Zielsetzung war erkennbar. Der Antrag sollte eine möglichst breite politische Mehrheit bekommen. Die bekam er auch. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Budgetierung wird in der Ratsversammlung am 10. Dezember noch zu beschließen sein und dann ab 2027 greifen. Wenn die Ratsversammlung sich dem Votum des Hauptausschusses anschließt, dann hat die Bürgermeisterin noch ein Jahr zur Vorbereitung auf die Umstellung.

Das wäre dann wirklich ein sehr relevanter Beitrag zur Kontrolle der Kostenentwicklung. 

Wie geht es weiter: Der Haushaltsplan 2026 muss in der Ratsversammlung am 10. Dezember 2026 beraten und beschlossen werden. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.
Es ist das erste Mal seit Jahren, dass der Haushaltsplan für das Folgejahr noch im laufenden Jahr beschlossen wird. Das ist eine durchaus gute Leistung der Verwaltung.
Im Rahmen der Umstellung der kameralistischen Buchführung auf die DOPPIK ist jetzt im Grunde genommen abgeschlossen. Damit besteht die Hoffnung, dass wir auch in den kommenden Jahren die Haushalte für die jeweiligen Folgejahre nach Möglichkeit vor Weihnachten beschließen.

Da Plön eine Fehlbedarfsgemeinde ist, wird die Kommunalaufsicht den Haushaltsplan noch genehmigen müssen. Sobald die Haushaltsgenehmigung vorliegt, kann es an die Umsetzung der vielen Vorhaben gehen.

Keine Entscheidung zu Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule Plön

In der Presse wurde dazu berichtet. Das Thema beschäftigte am Dienstag den Hauptausschuss des Schulverbandes (HA-SV). Ich selber bin nicht Mitglied des Hauptausschusses des Schulverbandes, aber ich vertrete Frau Henninger in der Schulverbandsversammlung, wenn sie verhindert ist. In der öffentlichen Sitzung des HA-SV war ich lediglich interessierte Öffentlichkeit.

In der Sitzung des HA-SV standen einige sehr bedeutsame Themen auf der Tagesordnung: Elternbeteiligung an den Kosten der Offenen Ganztagsschule (OGTS), Photovoltaik (PV) auf Schulgebäuden und das Erreichen der Klimaneutralität für den Schiffsthalcampus. Mit den beiden letzten Themen befasse ich mich voraussichtlich in einem späteren Beitrag.

Vielleicht ist nicht allen Leser*innen bewußt, was genau der Schulverband ist. Die Schulen in Plön werden entweder vom Kreis (Berufsbildungszentrum, Gymnasium) oder vom Schulverband betrieben (Grundschulen in der Breitenaustraße, Rodomstorstraße und Ascheberg Vogelsang sowie die Gemeinschaftsschule im Schiffsthal und derzeit auch noch das dortige Förderzentrum)
Dem Schulverband gehören die Stadt Plön und auch die Umlandgemeinden an, die ihre Kinder nach Plön zur Schule schicken. Die Kosten für den Schulverband werden von der Stadt und den Umlandgemeinden getragen. Die Entscheidungen werden im HA des Schulverbandes vorbereitet und in der Schulverbandsversammlung getroffen. 

Auch der Schulverband unterliegt der Pflicht zur sparsamen Haushaltsführung. Damit verbunden ist somit auch das Ausschöpfen aller Einnahmemöglichkeiten. Soweit ich es verstanden habe, hat das Gemeindeprüfungsamt darauf hingewiesen, dass sich der Schulverband Gedanken über die Einführung von Elternbeiträgen machen soll. Damit verbunden wäre der Beschluss einer Beitragsgebührensatzung. Hintergrund ist eine Regelung der Landesregierung. Sofern die Schulträger keine oder nur sehr niedrige Gebühren (unter 60,- € die Woche) verlangen, werden Ihnen „fiktive“ Beiträge angerechnet. Es wird also so getan, als hätten sie Gebühren in Höhe von 60,- € eingenommen. Da aber nur so getan wird, als ob es diese Einahmen gegeben hat, muss der Schulträger die Kosten quasi übernehmen. Das heißt in letzter Konsequenz, die Schulkostenbeiträge der Stadt und der Gemeinden werden steigen.

Die Verwaltung führte in ihrer Vorlage gleichzeitig aus, dass die OGTS im Schiffsthal aus pädagogischer Sicht ein Erfolgsmodel ist.
– Das Angebot ist sehr niedrigschwellig und für Eltern sehr flexibel.
– Die jetzige Struktur begünstigt die Zusammenarbeit von Schulsozialdienst, Sozialarbeit und Schulen
– Die Durchmischung von Kindern aus unterschiedlichen sozialen Gruppen begünstigt das soziale Lernen
– Viele Kinder würden hier auch gerne ihre Freizeit verbringen.

In der Diskussion zeichnete sich eine unterschiedliche Auffassung zwischen den Vertreter*innen von Stadt und Land ab. Die Vertreter*innen der Umlandgemeinden tendierten deutlich zu einer Einführung von Elternbeiträgen. Was nichts kostet, wäre nichts wert. Die Eltern mit geringeren Einkommen würden ohnehin unterstützt, die Besserverdienenden können das bezahlen. Die Gemeinden sollten zudem nicht weiter belastet werden und Plön wäre ja sowieso schon Fehlbedarfsgemeinde. Zudem sei es nicht in Ordnung, dass das Land Aufgaben an die Gemeinden überrägt, aber nicht für deren Finanzierung gerade steht.
Mit Ausnahme des Untertones bei der Verwendung des Begriffes Fehlbedarfsgemeinde kann ich alles unterschreiben.

Die Vertreter*innen der Stadt wiederum sprachen sich dafür aus, das gut funktionierende Konzept der OGTS nicht durch Elternbeiträge zu zerschlagen. Die Argumentation der Verwaltung in Richtung sozialer Mehrwert wäre überzeugend. Der Kollege Jagusch (CDU) betonte, dass kostenlose Kinderbetreuung auch ein Standortvorteil für Plön und das Umland ist. Zudem würde das Gymnasium in Plön auch keine Gebühren für die Betreuung erheben.
Auch das kann ich unterschreiben.

Dann kam es zur Abstimmung. Es wurde zuerst einmal beschlossen, eine Beitragsgebührensatzung zu erarbeiten.
Interessant wurde es aber bei der Diskussion der Gebührenhöhe. Am Ende lagen drei Vorschläge für eine Gebührenfestsetzung zur Abstimmung vor:
– Null,- Euro, also faktisch die weitere Gebührenfreiheit
– 29,- €, was dem Ergebnis der Gebührenkalkulation entspricht
– 15,- € als Kompromissvorschlag

Der Vorschlag 29,- € wurde mehrheitlich abgelehnt. Für die beiden Vorschläge 15,- € und Null € gab es eine Stimmengleichheit von jeweils 3 zu 3 Stimmen. Damit waren also auch diese beiden Anträge abgelehnt.

Als Folge wird jetzt eine Beitragsgebührensatzung erstellt. Über die Höhe der Beiträge wird weiter zu beraten sein. Aus meiner Sicht ist das auch richtig. Allerdings ist auf der Schulverbandsversammlung im Dezember eine Entscheidung gefragt. 

Meine Entscheidungsfindung ist nicht abgeschlossen. Sie steht vielmehr am Anfang. 

In der Vorlage wurde ausgeführt, dass theoretisch eine maximale Einnahme von ca 425.000,- € möglich wäre, realistischerweise aber mit ca. 106.000,- € zu rechnen sei. Der Grund dafür sind soziale Ermäßigungen, Geschwisterregelungen, Kinder, die nur an einzelnen Tagen kommen, … .

Außerdem befürchte ich, dass die Einnahmen, wenn sie sehr niedrig sind, durch den Verwaltungsaufwand in vollem Umfang aufgefressen werden.
Werden die Beiträge zu hoch angesetzt, dann werden vermutlich etliche Eltern überlegen, ob sie ihre Kinder noch zur OGTS schicken. 

Es geht also darum, eine Lösung zu finden, die finanzielle und pädagogische Aspekte unter einen Hut bringt. Eine schlechte Lösung wäre, Gebühren einzuführen, die vollständig von Verwaltungsaufwand aufgefressen werden und gewachsene Strukturen zerstören.