Notizen aus dem Hauptausschuss

Noch vor 11 Tagen sah es so aus, dass die Sitzung des Hauptausschusses am gestrigen 27. November nicht allzu lange dauern würde. Dann kam die Tagesordnung. Dass es lange dauern würde war mir da klar. Nachdem ich mich in die Tagesordnungspunkte eingearbeitet hatte war mir klar, dass es noch länger dauern würde. Dass die Sitzung erst kurz vor 23:00 enden würde, damit hätte ich selber nicht gerechnet. 

Um welche Themen ging es?  Unter anderm um folgendes: Bewerbung der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz als Radreiseregion / Umbau des Bahnhofes / Neuregelung der Tourismusabgabe / Zweitwohnungssteuer

Bewerbung der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz als Radreiseregion
In Schleswig Holstein sollen zwei Regionen ausgewählt werden, in denen der Fahrradtourismus besonders gefördert werden soll. Im engeren Kreis sind vier Regionen, die sich beworben haben:  Holsteinische Schweiz, Lauenburg, Dithmarschen und Schleiregion. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung zu schaffen, muss die Stadt Plön einen Letter of Intent abgeben.
Dieses Dokument ist erst einmal juristisch unverbindlich und auch nicht mit Kosten verbunden.
Die Arbeit der Radreiseregion wird zu 100 Prozent gefördert, 75% kommen vom Land, 25% werden von der Tourismuszentrale Holsteinische Schweiz beigesteuert. Die einzelnen Maßnahmen sind dann durch die Region zu finanzieren. Aber hier hat jede Gemeinde ein Mitspracherecht.
Fahrradtourismus passt in unser Tourismuskonzept, das sich am entschleunigten und nachhaltigen Urlaub orientiert und auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern und „Best Agern“ zugeschnitten ist. Daher war es für die FWG kein Problem, hier einstimmig zuzustimmen. Mit Sicherheit werden wir darauf achten, dass die Planung mit den Füßen auf dem Boden bleibt und keine Luftschlösser entstehen. 

Umbau des Bahnhofes
Es gibt Umbaupläne für unseren Bahnhof, die bereits in vorhergehenden Ausschusssitzungen öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Zum einen ging es darum, die Vorgaben des Arbeitsschutzes für die Mitarbeitenden umzusetzen, zum anderen ging es aber auch um eine Weiterentwicklung der Nutzung. Damals habe ich deutlich gemacht, dass die große Lösung, die der Architekt vorgestellt hat, für mich nicht in Frage kommt. Den Glasvorbau habe ich von Anfang an abgelehnt, da er aus meiner Sicht nicht zum kleinstädtisch geprägten Straßenbild passt. Auch anderen Bauvorhaben wie einer Chill Lounge oder Co-Working Spaces stand ich von Anfang an kritisch gegenüber. Seinerzeit hatte ich gefordert, eine Minimallösung durchzurechnen, mit der die Anforderungen des Arbeitsschutzes sichergestellt sind, die aber keine architektonische Aufwertungen beinhaltet. Die jetzt vorgelegten Unterlagen waren diesbezüglich nicht aussagekräftig, gaben aber schon einmal eine Anhalt für die zu erwartenden Kosten von über einer Million bei der Realisierung aller Ideen.
Die Leiterin der Tourist Info, Frau Backmann, erläuterte, dass man vor vier Jahren, als die Planungen begannen, mit dem Motto: „Wir denken jetzt mal groß“ an den Umbau herangegangen sei. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der Stadt wäre das aber nicht mehr vertretbar. Daher hat sie bereits  eine abgesteckte Version vorgestellt. Mit Erleichterung habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Glasvorbau nicht weiter verfolgt werden soll. Allerdings gehen die Vorstellungen über die reine Beseitigung von Mängeln beim Arbeitsschutz hinaus.
Für die FWG-Fraktion habe ich eine Kostenschätzung für die „Minimallösung“ beantragt.
Ich weiß leider nicht mehr genau, wer vorgeschlagen hat, auch die „Wunschlösung“ durchzurechnen. Beschlossen wurde, beide Kalkulationen durchführen zu lassen und die Ergebnisse im nächsten Hauptausschuss vorzustellen. Danach soll der Hauptausschuss entscheiden und die Zuständigkeit an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung übergeben. Damit kann ich gut leben
Hierüber waren wir uns in der FWG einig und haben zugestimmt.

Neuregelung der Tourismusabgabe
Plöner Betriebe habe eine Toursimusabgabe zu zahlen, da sie vom Tourismus profitieren. Das finde ich soweit in Ordnung. Für die Erhebung der Tourismusabgabe gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird die „Realgröße“ oder die „Umsatzbezogene Größe“ als Grundlage für die Erhebung herangezogen. Beide Möglichkeiten sind juristisch einwandfrei. Eine Mischform, so wie sie von Plöner Unternehmer*innen ins Gespräch gebracht wurde, ist rechtlich nicht haltbar, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen würde. Die Kommunalaufsicht hat empfiehlt der Stadt Plön, die Bemessungsgrundlage von der „Realgröße“ auf die „Umsatzbezogene Größe“ umzustellen, das hierbei die „Abgabengerechtigkeit“ besser gewährleistet ist und es auch Vorteile im Hinblick auf die Rechtssicherheit gibt.
Der Hauptausschuss ist seinerzeit dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.
Auf einer Informationsveranstaltung mit Plöner Gewerbetreibenden wurde massive Kritik an der Umstellung geäußert. Insbesondere ging es um die Offenlegung der Umsatzzahlen. Hinzu kam, dass die Umstellung einen größeren Arbeitsaufwand erfordern würde, als ursprünglich vermutet wurde.
Die Verwaltung hatte daher zwei mögliche Beschlüsse erarbeitet:
Erstens: Verschiebung der Einführung der „umsatzbezogenen“ Erhebung vom 01. Januar 2024 auf den 01. Januar 2025. Dabei wäre die Umsetzung bis Ende diesen Jahres nicht mehr möglich gewesen. Außerdem hätten noch neu aufgetretene offene Fragengeklärt werden müssen.
Zweitens: Verzicht auf die Umstellung. Eine Umstellung soll allerdings erfolgen, falls die „umsatzbezogene“ Erhebung in der Zukunft rechtlich nicht mehr haltbar sein sollte.

Grundsätzlich bin ich ein Freund davon, an einmal gefassten Beschlüsse festzuhalten, sofern sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben. Hier haben sich die Rahmenbedingungen geändert.
Zum ersten ist der Arbeitsaufwand deutlich höher als ursprünglich angenommen,
zum zweiten ist die Abgabengerechtigkeit möglicherweise doch nicht so groß wie ursprünglich angenommen. Zumindest läßt die Auskunft, die die Verwaltung in Eutin eingeholt hat, das vermuten und
Zum Dritten ist der Arbeitsaufwand für die Umstellung größer als ursprünglich angenommen.
Letztendlich trifft man seine politischen Entscheidungen als Mitglied eines Ausschusses zwar nach bestem Wissen und Gewissen, aber es kann auch nicht verkehrt sein, die Kritik und die Anregungen der Bürger*innen bei seinen Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Die Ablehnung ging schließlich nicht von wenigen Einzelpersonen mit Individualinteressen aus, sondern von vielen Vertreter*innen der unterschiedlichen Berufsgruppen.
Daher habe ich in der Diskussion für die Beibehaltung der bisherigen Regelung geworben.

Daher habe ich mich in der Diskussion für die zweite Option, den Verzicht auf die Umstellung ausgesprochen. Zuerst wurde aber über ein Verschieben der Einführung abgestimmt, da das als der Weitergehende Antrag gewertet wurde. Er wurde mit 8 Nein Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Ich habe mich sehr gefreut, dass der Ausschuss dann mit 11 Stimmen einstimmig für die Beibehaltung der bestehenden Regelung entschieden hat.

Zweitwohnungssteuer
Der Hebesatz für die Zweitwohnungssteuer wurde ohne weitere Aussprache mit 11 Stimmen von 3,4 auf 4,5 Prozent angehoben.
Wer sich eine Zweitwohnung in Plön leistet zahlt, hier erst einmal so gut wie keine Steuern. Die Anteile der Einkommensteuer fließen an seinen Erstwohnsitz, die Schlüsselzuweisungen und vieles andere auch. Dennoch werden die bereitgestellten Angebote und die Infrastruktur der Stadt genutzt. Um diese Angebote und die Infrastruktur mit finanzieren zu lassen, wird die Zweitwohnungssteuer erhoben.
Außerdem und für mich ebenso bedeutsam ist, dass über die Zweitwohnungssteuer die Umwandlung von Wohnungen in Zweitwohnungen reduziert werden kann. Aus meiner Sicht hat Wohnraum für Plöner*innen Vorrang vor Zweitwohnungsraum für Wochenendausflüglern (Wochenendpendler*innen werden übrigens nicht zur Zweitwohnugnssteuer herangezogen). Zudem verknappen Zweitwohnungen den verfügbaren Mietwohnraum und ein knappes Angebot führt zwangsläufig zu höheren Preisen, in diesem Fall zu höheren Mieten. Um die Steuerungswirkung der Zweitwohnungssteuer zu erhöhen würde ich durchaus einen höheren Steuersatz befürworten. Eine entsprechende Diskussion hätte aber zu keinem anderen Ergebnis geführt. Darum habe ich es gelassen.

In Anbetracht der fortgerückten Stunde verzichte ich wieder einmal auf das Korrekturlesen und setze die Notizen aus dem Hauptausschuss heute später am Tag oder Morgen fort.

Naturpark, lag es wirklich am Geld?

Die Kieler Nachrichten vom 17. November titeln auf Seite 26: Natur-Entdeckerort scheitert am Geld.
Das würde ich ganz anders sehen. Die Naturentdeckerorte in Seedorf, Malente und Tramm sind an der Geschäftsführung des Naturparkvereines gescheitert.

Bereits im Jahr 2018 sind 500.000,- € für den Umzug der Naturparkaussstellung von Plön nach Eutin durch das Land bereitgestellt worden. Ursächlich war ein Streit zwischen der Geschäftsführung des Naturparkvereines und der Marius-Böger-Stiftung. Seinerzeit ging es um 10.000,- € für die Sanierung des Dachstuhles im Uhrenhaus, der vom Holzwurm befallen war. Das Uhrenhaus gehört der Stiftung, der Naturparkverein konnte die Räume kostenlos für seine Ausstellung nutzen. Der Holzwurm wurde mutmaßlich durch ein Stück Holz eingeschleppt, das der Naturparkverein im Zusammenhang mit seiner Ausstellung verbaut hat.

Der Naturparkverein hielt, obwohl der Kreis Plön im weiteren Verlauf angeboten hatte, die Kosten zu übernehmen, an den Umzugsplänen fest. Die neue Ausstellung sollte in der Opernscheune in Eutin entstehen. Für das Konzept wurden 90.000,- € ausgegeben. Das Konzept war gar nicht schlecht und optimal auf die Räumlichkeiten der Opernscheune zugeschnitten. Das Blöde war, dass die Geschäftsführung des Naturparkvereins gar keinen Mietvertrag mit der Eigentümerin der Opernscheune abgeschlossen hatte. In wie weit das Vorgehen professionell ist, mag jeder für sich beurteilen.

Anschließend wurde ein anderer Standort in Eutin gesucht, aber auch hier kam kein Mietvertrag zustande.

In diesem Jahr wurde dann ein neuer Plan erdacht, um das „Geld zu retten“. Zum einen gab es keinen Standort, an dem die noch in Aussicht stehenden 410.000,-  € investiert werden konnten. Zum anderen bestand – und besteht – die Gefahr, dass die 90.000,- €, die für die Erstellung des Konzeptes bereits ausgegeben wurden, vom Land zu rückgefordert werden. Schließlich ließ sich das Konzept ja nicht in ein Projekt umsetzen.
Auch gestern, ich hatte in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus nachgefragt, gab es nur eine mündliche Aussage as dem Ministerium, dass das bereits verbrauchte Geld nicht zurück gezahlt werden muss. Schriftlich liegt zumindest bei der Stadt wohl noch nichts vor.

Um der real existierenden Gefahr der Rückforderung zu begegnen hat man/frau anscheinend beabsichtigt, die verbleibenden 410.000,- € zu verplanen. Jeden Kreis, der im Naturpark liegt, sollte mit einem Naturentdeckerort berücksichtigt werden. Leider erfolgte das wohl in einem völlig intransparenten und nicht nachvollziehbaren Entscheidungsverfahren. Sofern ich richtig informiert bin, hat man/frau darauf verzichtet, Entscheidungskriterien zu erarbeiten und eine entsprechende Gewichtung der Kriterien vorzunehmen. Auch die übrigen Gemeinden im Kreis Plön wurden an der Suche nach dem besten Standort nicht beteiligt. Zumindest hat man die Stadt Plön nicht beteiligt. Das war eine meiner Meinung nach willkürliche Entscheidung. Vielleicht lag es nur daran, dass es schnell gehen mußte und man sich keine Zeit für die gebotene Sorgfalt nehmen konnte. Vielleicht lag es auch daran, das es in der Vergangenheit aus der Stadt Plön kritisch-konstruktive Äußerungen zur Arbeit des Naturparkvereins gab?
Auf jeden Fall hat man sich innerhalb der Frist, möglicherweise etwas überhastet, auf drei Naturentdeckerorte festgelegt und die entsprechenden Förderanträge beim Land eingereicht.

Ob die Förderanträge dort nicht rechtzeitig eingegangen sind oder ob sie aus anderen Gründen nicht bearbeitet wurden, dazu will ich mich nicht äußern.

Der Artikel endet mit der Information, dass die Geschäftsführerin zum 31. März 2024 gekündigt hat, weil sie es etwas ruhiger angehen lassen will. Da ich in der Vergangenheit ohnehin schon öfter personelle Konsequenzen bezüglich der Geschäftsführung gefordert habe, freue ich mich, dass Frau Daubitz diese Entscheidung getroffen hat und wünsche ihr viel Glück und Erfolg auf dem weiteren Berufsweg.

Nun, das Kind Natur-Entdeckerort ist in den Brunnen gefallen. Einige der bisherigen Entscheidungsträgerinnen sind bereits gegangen oder werden das in Kürze tun. Das ist eine Chance, neuen Schwung in die Arbeit des Naturparks zu bringen und die Querelen der Vergangenheit hinter sich zu lassen. Daher gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass wir in Plön fraktionsübergreifend und gemeinsam mit unserer Kreisverwaltung einen geeigneten Standort finden, an dem ein Naturerlebnis- und Umweltbildungsort für Plöner*innen und auch für unsere Gäste aus nah und fern entstehen kann.

Volkstrauertag 2023 und Kundgebung gegen Hass, Rassismus und Terror

Zwei Ereignisse haben in den vergangenen Tagen gezeigt, dass sich die Zivilgesellschaft in Plön engagiert.

Am letzen Donnerstag trafen sich über 150 Menschen auf dem Marktplatz zu einer Kundgebung, die unter dem Motto:
“Plön zeigt Haltung!
Gegen Hass, Gewalt und Terror!
Für Demokratie, Toleranz und ein friedliches Miteinander!“

Die meisten Teilnehmer*innen blieben trotz der technischer Probleme mit dem Mikrofon und dem scharfen, kalten Wind vor Ort. Die Veranstaltung endete mit dem gemeinsamen Singen der Lieder „We shall overcome“ von Pete Seeger und „Imagine“ von John Lenon und der Yoko Ono Plastic Band.

Ursprünglich war eine Veranstaltung angedacht, die sich ausschließlich gegen Antisemitismus richtet. Das hätte zu kurz gegriffen. Auf Anregung der FWG wurde das Motte breiter gefaßt, und das war gut so.

Herr Bürgervorsteher Thure Koll sprach stellvertretend für alle Fraktionen der Plöner
Ratsversammlung. Er fand klare Worte zu dem verbrecherischen Überfall der Hamas auf Israel. Dabei betonte er, dass wir auf Ebene der Stadt natürlich nicht die Probleme im Nahen Osten lösen könnten, das wäre die Sache der Diplomatie. Aber er appellierte an die persönlichen Verantwortung der Plöner Bürger*innen, Hass, Gewalt und Terror hier vor Ort entgegenzutreten und für ein friedliches Zusammenleben einzutreten.

Frau Bürgermeisterin Mira Radünzel betonte, dass das Grundgesetz ein Segen für Deutschland sei und man es schätzen, schützen, pflegen und dafür eintreten müsse.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich selber hatte mich freiwillig als Ordner gemeldet, in dieser Funktion aber nichts zu tun.

Am Sonntag wurde dann der Volkstrauertag begangen. Der Volkstrauertag wurde 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge als Gedenktag für die im Ersten Weltkrieg gefallenen deutschen Soldaten vorgeschlagen und 1925 erstmalig öffentlich begangen.
1934 wurde er von den Nationalsozialisten in Heldengedenktag umbenannt und bekam eine andere Bedeutung.
Seit 1946 wird aus dem Heldengedenktag wieder der Volkstrauertag, zumindest in den drei westlichen Besatzungszonen. Der Name wird auch nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland beibehalten. In der Deutschen Demokratischen Republik wird von 1952 bis 1990 der Internationale Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors begangen.

In der Bundesrepublik Deutschland war der Volkstrauertag im Laufe der Zeit einem Wandel unterworfen. 1987 wurde im Festakt der Bundesregierung der Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terrorismus gedacht. Dieses Gedenken bezieht heute auch die Gefallenen und im Dienst verstorbenen Soldat*innen der Bundeswehr mit ein.

Der Kommandeur der MUS und der Bürgervorsteher begrüßten die gut 200 Gäste, die sich in der Nikolaikirche eingefunden hatten. Das musikalische und auch das inhaltliche Programm wurde durch Schüler*innen des Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule gestaltet.
Der Bürgervorsteher sprach über Benjamin Ferenc, der als Chefankläger im Einsatzgruppenprozess – einem der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse – versuchte, den Opfern der Gewaltherrschaft zumindest nachträglich Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Drei Schüler der Gemeinschaftsschule berichteten über ihre Reise in den „Wald der Erinnerungen“ bei Potsdam. Mit dem Wald der Erinnerungen ist ein stiller Ort geschaffen worden, in dem Angehörige, Kamerad*innen, Bekannte und Freund*innen einen Ort der Trauer und Besinnung finden können. Er unterscheidet sich damit grundlegend vom eindrucksvollen Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin Mitte auf dem Gelände des Bendler-Blockes, in dem heute große Teile des Verteidigungsministerium untergebracht sind. Die eindrucksvollen Schilderungen der Schüler machten sehr deutlich, dass der Wald der Erinnerungen ein Erinnerungsort ist, der einen bleibenden Eindruck hinterläßt.
Backsteine aus dem Ehrenhain in Masar-e-Sharif (Afghanistan) standen im Mittelgang der Kirche und boten die Gelegenheit, Erinnerung zu „begreifen“.
Der Kreisvorsitzende des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Herr Sönnichsen betonte, dass viele Gäste aus dem Ausland anerkennen, dass beim Volkstrauertag neben dem Gedenken an die deutschen Opfer auch an die Opfer der ehemaligen Gegner gedacht wird.
Die Vertreterin der Militärseelsorge berichtete kurz aber anschaulich von ihren Besuchen auf Friedhöfen in Frankreich, auf denen gefallene deutsche und französische Soldaten bestattet sind.

Die Kranzniederlegung am Ehrenmal an der Bieberhöhe war ein wenig verregnet. Abordnungen von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, und wenn ich mich richtig erinnere, auch von THW – da kann ich mich aber irren, da ich in der zweiten Reihe stand – waren angetreten. Herr Pastor Thiele sprach dann einige Worte. An der Stelle, wo er sich auf „gottgläubige Menschen“ bezog, fühlte ich mich allerdings ein wenig ausgegrenzt. Das war sicher nicht so gemeint oder vielleicht habe ich es auch nicht ganz richtig verstanden. Musikalisch wurden der Teil der Veranstaltung von einem Bläserchor begleitet.

Zum Abschluss gab es noch einen anständigen Schlag Erbsensuppe im Gebäude des Gymnasiums. Das ist vielleicht das einzige, was noch vom Heldengedenktag alter Art übrig geblieben ist. Wir können zu Recht stolz darauf sein, dass der Volkstrauertag in Plön in einer zeitgemäßen und würdevollen Form der Trauer und des Erinnerns begangen wird. Und wir sollten allen danken, die an der Ausrichtung der Veranstaltung teilgenommen haben.

 


“Tiefengeothermie ist der Favorit”

lautet die Überschrift eines Artikels der Kieler Nachrichten / Ostholsteinschen Zeitung von heute (28. September). Dort wird berichtet, dass in unserem Nachbarort Preetz Geothermie in einer ergebnisoffenen Prüfung Tiefengeothermie als beste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermittelt wurde.

Wir haben in Plön am 06. Juli 2023 im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über die Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung beraten. In dem Zusammenhang hatte ich als Ratsherr auch angeregt, dass „Tiefengeothermie in Verbindung mit dem Betrieb eines Hochtemperaturwärmenetzes als Option/Alternative mit untersucht wird“.
Das wurde von einer Mehrheit (7 Nein, 4 Ja-Stimmen) abgelehnt.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe – die Niederschrift der Sitzung ist leider nicht aussagekräftig, da sie den Diskussionsverlauf und die Abwägung nicht wiedergibt – wurde wie folgt für und gegen eine technologieoffene Prüfung argumentiert.

Pro:
– Plön ist für den Einsatz von Teifengeothermie geeignet, wie durch geologische Daten aus der Zeit, als hier noch Öl gefördert wurde, belegt ist.
– Mit Tiefengeothermie können auch Hochtemperatqurnetze betrieben werden. Damit kann die Wärmedämmung der Gebäude für die Eigentüme*innen deutlich kostengünstiger werden oder ggf. ganz entfallen.

Contra:
– Zeitdruck, die Wärme- und Kälteplanung muss bis Ende 2024 beim Land vorgelegt werden (Anmerkung 1)
– Kostenrahmen, die vom Land bereitgestellten Mittel (ca. 34.000,- €) reichen nicht aus, um Tiefengeothermie mit zu untersuchen
– Kosten, für eine Tiefbohrung würde 30. Mio kosten, Risiko einer Fehlbohrung
(Anmerkung 2).
– Kurzfristigkeit des Beschulussvorschlages
(Anmerkung 3)

Anmerkung 1: Die Bundesgesetzgebung sieht vor, dass Städte unter 10.000 Einwohner*innen gar keine Wärme- und Kälteplanung erstellen müssen, ansonsten wurden für kleinere Kommunen der Termin 2028 gesetzt. Die Landesregierung fordert die Vorlage für Plön aber bereits 2024, weil Plön Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ist. Ich persönlich halte die Einwohnerzahl als Kriterium als Kriterium für eine sachgerechte Entscheidung für besser.
Anmerkung 2: In der KN vom 28. September, Seite 25 wird der Planer Meereis zitiert, der von einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag ausgeht und von Vorgesprächen berichtet, die mit dem Land zur Übernahme des Risikos für Fehlbohrungen geführt wurden.
Anmerkung 3: Normalerweise reicht es aus, Beschussvorschläge in der Sitzung einzubringen. Ich hatte den Beschlussvorschlag mit einer ausführlichen Begründung aber bereits in der Nacht vor dem Sitzungstag an die Kolleg:innen verschickt. Daher ist das Argument nicht stichhaltig.


Insgesamt ist man hier in Plön nach meiner Meinung deutlich zu ambitioniert, also überhastet, an die Sache herangegangen. Preetz scheint es besser zu machen. Unter der Überschrift: „Tiefengeothermie ist der Favorit“ berichtet die KA vom 28. September auf Seite 25 über Preetz. Dort hat man vier Varianten ergebnisoffen geprüft und ist zum Ergebnis gekommen: „Tiefengeothermie ist der Favorit“.

Das heißt jetzt nicht, dass Plön sofort und euphorisch auf diesen Zug aufspringen sollte. Aber eine ergebnisoffene Prüfung unter Berücksichtigung von Geothermie als Wärmequelle wäre aus meiner Sicht das Mindeste. Schließlich gelingt es ja auch in München, in einem Quartier 80.000 Bewohner*innen mit Fernwärme aus Geothermie zu versorgen.

Auf keinen Fall sollten wir aber den MAKKAP (Massenalgenanlage auf dem Klärwerk) – Fehler wiederholen, in eine Planung zu gehen, ohne vorher die finanziellen Aspekte sorgfältig mit geprüft zu haben und sich bei der Anschlussquote auf die Annahme zu verlassen, die Leute schließen sich schon an, wenn das Netz erst einmal vorhanden ist. 
Die Leute schließen sich an, wenn es günstiger ist als die Alternativen, aber bis heute kann niemand verbindlich sagen, wie teuer die Wärme am Ende für den Verbraucher oder die Verbraucherin würde.
Für die Stadt ist allerdings klar: Sie trägt – trotz 100% Förderung – das volle Kostenrisiko für die zu erwartenden Mehrkosten und wird auch die Folgekosten pro Jahr, ursprünglich wurden über 800.000,- € berechnet, übernehmen müssen.

Ziel muss es sein, eine dauerhaft möglichst CO2 neutrale und bezahlbare Wärmeversorgung für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu erreichen, die auch die Stadt nicht finanziell überfordert.

Erhalt des Osterkarree und Erstellung der kommunalen Wärme- und Kälteplanung


Gestern tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.
Gute Nachricht für das Osterkarree: Die Parteien stehen geschlossen hinter dieser sozialen Einrichtung und haben beschlossen, sie zukünftig mit zu finanzieren.
Das energetische Quartieskonzept schrumpf sich auf Mikronetze zurecht.
Die kommunale Wärmeplanung ist „designed to cost“ und damit das Geld nicht wert.  

Im Einzelnen: 

TOP 8, Controllingbericht Sanierungsmanagement Plön Süd-West
Von den verfügbaren Mitteln in Höhe von 262.990,- € wurden bislang 37%, also 96.763,- Euro verwendet.
Der Controllingbericht fasst auch die Aktivitäten und die bisherigen Ergebnisse des Sanierungsmanagement zusammen. Eine Wärmeversorgung im Quartier durch ein Wärmenetz in Verbindung mit der Massenalgenanlage auf dem Klärwerk rückt deutlich in den Hintergrund, weil erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit des Konzeptes erkennbar sind.
Mittlerweile stehen zwei Mikronetze im Blickpunkt.
Für den Bereich Friedrich Lamp Straße zeichnet sich ab, dass voraussichtlich die
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) für die Nutzer*innen die günstigste Lösung sein wird (100%).
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) wurde als zweitgünstigste Lösung dargestellt (105%).
Für den Bereich Klosterstraße zeichnet sich
Variante 5 (Heiße Nahwärme, Seewasserwärmepumpe zentral) als günstigste Lösung ab (100%), gefolgt von
Variante 1 (Einzellösung Luftwärmepumpe) als zweitgünstigste Lösung (113%)

TOP 9, aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Plön
Die Stadt Plön muss die kommunale Wärme- und Kälteplanung bis zum 17. Dezember 2024 beim Land Schleswig Holstein vorlegen. Das ist durch das Energiewende und Klimaschutzgesetz des Landes Schleswig Holstein so vorgegeben. Das Land finanziert die Planung mit 34.041,45 €.
Der Auftrag für die Erstellung der Wärme- und Kälteplanung soll noch im August ausgeschrieben werden.
Dazu habe ich als Ratsherr (Anm. 1) den Antrag gestellt, den Beschussvorschlag der Verwaltung (Kenntnisnahme) zu ergänzen. Ziel war es, sicherzustellen, dass
1. Tiefengeothermie in Verbindung mit dem Betrieb eines Hochtemperaturwärmenetzes als Option/Alternative mit untersucht wird,
2. eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, z.B. Bösdorf, Ascheberg und Rathjensdorf als eine mögliche Option mit untersucht wird,
3. der kommunale Wärme- und Kälteplan nicht nur die Anforderungen des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig Holstein erfüllt, sondern auch die Anforderungen des noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gebäude-Energie-Gesetz,
4. die Anregungen und Empfehlungen des „Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung“ vom 12/2022, Deutsches Institut für Urbanistik, Autoren Robert Reichel, Jan Walter,  Herausgeber: Umweltbundesamt, mit berücksichtigt werden.
Die Ergänzungsanträge 1 und 2 wurden bei 4 Ja-Stimmen und 7 Nein-stimmen abgelehnt.
Die Ergänzungsanträge 3 und 4 wurden bei 2 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Gründe für die Ablehnung waren:
1. Die Änderungsanträge sind erst Gestern Nacht zugestellt worden (Stimmt, aber ansonsten werden Beschussvorschläge auch gerne in der Sitzung erarbeitet. Es war also eher ein Entgegenkommen, die Anträge schon vor der Sitzung bekannt zu geben)
2. Die vorhandenen Finanzmittel reichen nicht aus, um potentielle Alternativen ernsthaft zu untersuchen.
Fazit:
1. Die Erstellung von kommunalen Kälte- und Wärmeplänen ist vom Land unterfinanziert.
2. Es wird bei der Erstellung des kommunalen Wärme- und Kälteplanes keine ergebnisoffene Variantenprüfung geben.
3. Eine interkommunale Zusammenarbeit kann wegen der engen Zeitvorgaben des Landes nicht geprüft werden.
4. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse bleiben möglicherweise unberücksichtigt.

Obwohl die Anträge abgelehnt wurden, ist die Abstimmung als Erfolg zu werten. Es ist jetzt aktenkundig, dass der kommunale Wärme- und Kälteplan methodische Schwächen aufweisen wird, bevor er überhaupt ausgeschrieben wird. 

TOP 10, Zuschussantrag für die Erhaltung des Osterkarrees.
Der Bestand des Osterkarrees in der Schillener Straße ist akut gefährdet, wenn die Finanzierung nicht gesichert ist. Mit ihrem Beschluss, sich an der Finanzierung zu beteiligen, hat die Stadt gegenüber den anderen Trägern der Einrichtung ein klares Zeichen gesetzt.
Die FWG hat beantragt, für dieses Jahr zu prüfen, ob die Stadt
1. einen Investitionskostenzuschuss aus Haushaltsresten oder aus Pauschalen im Haushalt 2023 leisten kann.
2.  ab 2024 sollen mindestens 1000,- € pro Monat bereit gestellt werden.
In einer Sitzungsunterbrechung gab es ein Gespräch unter den Ausschussmitgliedern. Der Antrag der FWG wurde um zwei Punkte ergänzt:
3. weitere Institutionen sollen als Fördergeber gefunden werden
4.  die Bürgermeisterin soll mit allen Fördergebern noch einmal Gespräche über eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten führen.
Der Kollege Kalinka führte dann aus, dass wir den Antrag nunmehr als interfraktionellen Antrag stellen und erläuterte, dass dies trotz der prekären Finanzlage der Stadt Plön erfolgt, weil die Politik hinter dieser sozialen Einrichtung steht.
Der Beschuss wurde einstimmig gefasst.

Anm.: 1 Ursprünglich stand hier, dass es sich um einen Antrag der FWG-Fraktion gehandelt hat.
Das war nicht ganz richtig und damit falsch.
Tatsächlich wurde in der Fraktionssitzung beschlossen, einen in seiner Zielsetzung identischen Antrag zu stellen. Da ich nach dem Beschluss jedoch aufgrund weiterer Erkenntnisse noch Veränderungen an dem Antrag vorgenommen habe und ein Fraktionsmitglied danach Bedenken äußerte, habe ich den Antrag als Ratsherr eingebracht. Das geht auch so aus dem Antrag hervor, den ich an die Kolleg*innen im Ausschuss übermittelt habe.
Warum mir hier dieser Fehler unterlaufen ist, kann ich nicht mehr sagen. Allerdings möchte ich das gerne klarstellen.

Konstituierende Ratsversammlung und die Zeichen der Zeit

Gestern fand die konstituierende Sitzung der Ratsversammlung statt. Ablauf und Hintergründe  hat der Kollege Jagusch (CDU) in seinem Blog einen sehr gut lesbaren Beitrag dargestellt.

https://ploenblog.de/2023/06/die-ploener-ratsversammlung-hat-sich-konstituiert-thure-koll-einstimmig-zum-neuen-buergervorsteher-gewaehlt/

Seine Bewertung teile ich allerdings nur zum Teil.
Sowohl CDU wie auch SPD haben in der Kommunalwahl Stimmanteile verloren (minus 2,8 bzw. minus 5,1 %), genau wie DIE LINKE (minus 1,7 %). Die FDP blieb nahezu unverändert, zugewonnen haben Bündnis 90/Die Grünen (plus 1,9 %) und vor allem die FWG-Plön (plus 6,7%).
Da keine Überhangmandate ausgeglichen werden mussten, schrumpfte die Anzahl der Mitglieder der Ratsversammlung von 25 auf 19. Das ist die vorgesehene Größe.

Aus dem Wahlergebnis ergibt sich folgende Sitzverteilung:
CDU 5 / Die Grünen 4 / SPD 4 /FWG-Plön 3 / FDP 2 / DIE LINKE 1
Aus der Anzahl der Mandate ergibt sich die folgende Verteilung der 11 Sitze in den drei Ausschüssen:
CDU 3 / Die Grünen „2 oder 3“ / SPD „2 oder 3“ / FWG 2 / FDP 1
DIE LINKE bleibt unberücksichtigt, weil sie mit nur einem Sitz in der Ratsversammlung keinen Fraktionsstatus erreicht hat.

Im Rahmen der Berechnungen stellte sich heraus, dass Bündnis 90/Die Grünen und SPD für die Besetzung der Ausschüsse die gleichen Bewertungsziffern erreicht haben. Sie hätten über die Vergabe des dritten Sitzes im Ausschusses einigen müssen. Wenn keine Einigung zustande gekommen wäre, hätte das Los entschieden müssen. 

Es hätte im Vorfeld der konstituierenden Sitzung jeder Fraktion frei gestanden, mit einer anderen Fraktion eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen. Die SPD und DIE LINKE haben sich entschieden, diesen Schritt zu gehen. Das hat für beide Parteien deutliche Vorteile.
Die Linke bekommt einen von neun Ausschusssitzen und erlangt so im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung einen Sitz mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Zudem kann die SPD nun fünf Mandate in die Waagschale werfen, genau wie die CDU.
Damit haben beide Fraktionen das Zugriffsrecht auf die Positionen des Bürgervorstehers und des Ersten Stadtrates.

Das hatte für zwei Parteien gravierende Folgen.

1. Bündnis 90/Die Grünen bekommen durch die Berechnung nur zwei Sitze in den Ausschüssen, die SPD/LINKE kann durchgehend drei besetzen.

2. Die CDU muss sich mit der SPD über die Besetzung der beiden Spitzenpositionen einigen.
Die Spitzenpositionen sind die des Bürgervorstehers und die des ersten Stadtrates.

Der Bürgervorsteher ist der Repräsentant der Ratsversammlung, der hat zwei Stellvertreter*innen. Er oder sie leitet die Ratsversammlung und wird in der Öffentlichkeit – auch als Vertreter seiner/ihrer Partei – wahrgenommen.

Der erste Stadtrat ist Vertreter der Bürgermeisterin. Er hat einen Stellvertreter. Seine Aufgabe ist weniger repräsentativ, aber durchaus sehr einflußreich. Er tritt selten in den Vordergrund.

Herr Jagusch verwendet in seinem für die Bildung der Fraktionsgemeinschaft zwischen SPD und DIE LINKE den Begriff „Handel“ und setzt ihn in Anführungsstriche. Das kann man machen, aber es vermittelt den Eindruck, dass diese Vereinbarung nicht ganz sauber ist. Dabei steht es jeder Fraktion frei, mit anderen Fraktionen Gemeinschaften zu bilden und Absprachen zu treffen. Das ist nichts anrüchiges.

Aus meiner Sicht sind zuerst einmal Bündnis 90/Die Grünen die Hauptleidtragenden. Als zweitstärkste Partei sitzen sie jetzt nur mit zwei Personen in den Ausschüssen. Da ihnen nichts anderes übrig bliebt, haben sie das in der Ratsversammlung klaglos hingenommen.

Anders die CDU. Mit fünf Mandaten ebenso stark wie die Fraktiosngemeinschaft SPD/DIE LINKE hätten beide Parteien sich im Vorfeld über die Verteilung der beiden Spitzenposten verständigen können. Die SPD hat ausdrücklich auf ihr Vorschlagsrecht für den Bürgervorsteher verzichtet und erklärt, Thure Koll (CDU) zu unterstützen. Im Gegenzug stand die Erwartungshaltung im Raum, dass die CDU damit auf das Erstzugriffsrecht für den Posten des Ersten Stadtrates verzichtet und es der SPD überläßt. Es zeichnete sich bereits seit über einer Woche ab, dass die CDU sich nicht auf eine einvernehmliche Lösung einlassen will. Gleichzeitig wurde der CDU signalisiert, dass es in dem Fall einer Kampfabstimmung keine Mehrheit für Ihren Kandidaten geben wird.

Der neue Bürgervorsteher Thure Koll ließ dann in alphabetischer Reihenfolge abstimmen, also erst Herr Landschof (SPD). Für den Fall, dass Herr Landschof nicht die erforderliche Anzahl von Ja-Stimmen erreicht hätte, wäre über Herrn Seeligmann (CDU) abgestimmt worden.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Meltzer beantragte dann geheime Abstimmung.
Herr Landschof (SPD) wurde mit 11 Ja-Stimmen bei 7 Gegenstimmen gewählt.
Damit wurde Herrn Seeligmann (CDU) eine direkte Abstimmungsniederlage erspart.

Da der Vorschlag der SPD erfolgreich war, hatte die CDU automatisch das Vorschlagsrecht für den zweiten Stadtrat. Diesmal beantragte der Vorsitzende der SPD Fraktion geheime Wahl. Herr Seeligmann wurde dann mit 7 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen gewählt.

Das ist ein sehr knappes und enttäuschendes Wahlergebnis, was Herr Jagusch in seinem Blog mit dem Begriff „Retourkutsche“ kommentiert.

Auch diese Bewertung teile ich nicht. Es ist nach meiner Meinung ein sehr klares Zeichen, dass 28,3 % nicht zum Durchregieren reichen. Es wird schwer bis unmöglich, sich gegen die Mehrheitsmeinung in der Ratsversammlung durchzusetzen. Gleichzeitig zeigt die einstimmige Wahl des Bürgervorstehers Thure Koll, dass alle Fraktionen an einer kooperativen Zusammenarbeit und einvernehmlichen Lösungen interessiert sind. Der Rahmen ist damit abgesteckt.

In dem Sinne werden wir uns nach meiner Einschätzung dann auch zu einer fairen, sachorientierten Arbeit zusammenraufen, auch wenn dazu vermutlich der ein oder andere Kompromiss erforderlich ist.


Wie ist das mit dem Wahlverfahren?

Am Infostand, beim Verteilen meiner Flyer oder auch über das Internet wurde ich bereits mehrfach gefragt, wie das Wahlverfahren bei der Kommunalwahl ist und warum ich nicht auf dem Wahlzettel stehen würde. Offenbar gibt es offene Fragen. Daher versuche ich einmal, das Verfahren zur Kommunalwahl zu beschreiben.

Vorweg: Auch wenn die Freie Wählergemeinschaft Plön im eigentlichen Sinne keine Partei ist, wird sie nachfolgend bei der Verwendung des Begriffes Partei mit gemeint.

Am 14. Mai werden der Kreistag des Kreises Plön und die Ratsversammlung der Stadt Plön neu gewählt. 

In Plön gibt es fünf Wahlbezirke; deren Lage ganz kurz beschrieben:
1. Knivsberg bis Parnass
2. Innenstadt und Seestraße
3. Waldhöhe bis Wasserturm
4. Ölmühle
5. Stadtheide

Jede Partei kann in jedem Wahlbezirk 2 Kandidaten aufstellen. Jede Wählerin oder jeder Wähler hat zwei Stimmen. Man kann die Stimmen den Kandidaten bzw. den Kandidatinnen einer Partei geben, man kann seine Stimmen auch teilen. Es ist möglich, mit einer Stimme den Kandidaten der Partei X und mit der zweiten Stimme die Kandidatin der Partei Y zu wählen.
Was man nicht kann ist, zwei Kreuze bei ein und dem selben Kandidaten zu machen.
Das Wahlverfahren unterscheidet sich daher von dem Verfahren zur Bundestags- oder Landtagswahl, wo mit der Erststimme der Kandidat und mit der Zweitstimme die Partei gewählt wird.

Man kann auch nur die Kandidaten wählen, die in dem Wahlbezirk aufgestellt sind, in dem man selber wählen darf. Ich kandidiere im Wahlbezirk 1 und kann auch nur dort gewählt werden. Wenn jemand z.B. im Wahlbezirk 3 wohnt und mich wählen möchte, so muss er das Kreuz bei dem Kandidaten und der Kandidatinnen der FWG-Plön machen. Das gilt für die Kandidaten der anderen Parteien im Wahlbezirk 1 natürlich genau so, z.B. für Herrn Meltzer von der CDU oder Herrn Steinborn von den Grünen.
Eine Ausnahme ist „Die Partei“, die meines Wissens nur im Wahlbezirk 5 antritt.  Der Kandidat „Der Partei“, Herr von Baudessin, kann daher auch nur von den Plönerinnen und Plönern gewählt werden, die im Wahlbezirk 5 wohnen.

Die zwei Kandidierenden, die die meisten Stimmen in einem Wahlkreis bekommen, ziehen direkt in die Ratsversammlung ein.
Bei der letzten Kommunalwahl waren das für den Wahlbezirk 1 und 5 je ein Kandidat der CDU der SPD. Die übrigen Direktmandate wurden von der CDU gewonnen.

Die übrigen Sitze in der Ratsversammlung werden dann mit den Kandidatinnen und Kandidaten von den Listen der Parteien aufgefüllt, bis das Verhältnis der Stimmen, die für eine Partei X abgegeben wurden, dem Verhältnis der Sitze dieser Partei X in der Ratsversammlung entspricht.

Die Ergebnisse der letzten Kommunalwahl im Jahr 2018:
CDU – 31,6 % – 8 Sitze, davon 8 Direktmandate
SPD – 25,59 % – 6 Sitze, davon 2 Direktmandate
Grüne – 19,64 % – 5 Sitze
FWG – 9,06 % – 2 Sitze
FDP – 8,36 % – 2 Sitze
Linke – 6,28 % – 2 Sitze


Der Kreis hat mehrere Wahlkreise, in denen jeweils ein Kandidat oder eine Kandidatin einer Partei antritt. Auf dem roten Wahlzettel darf man nur ein Kreuz machen.
Damit wählt man den Kandidaten oder die Kandidatin, aber auch die Partei, für den der Kandidat oder die Kandidatin antritt.
Wer die meisten Stimmen in einem Wahlbezirk erhält, ist direkt in den Kreistag gewählt. Die weiteren Sitze im Kreistag werden dann auch nach dem Anteil der Stimmen verteilt, die eine Partei  im Kreis auf sich vereinigen konnte. 

Gewählt werden kann am Wahltag im Wahllokal oder auch per Briefwahl. Dabei besteht bereits die Möglichkeit, im Bürgerbüro in der Langen Straße seine Stimmen abzugeben. Dort ist eine Wahlkabine eingerichtet. Dazu braucht man seine Wahlbenachrichtigung oder seinen Personalausweis, am besten bringt man beides mit.
Ansonsten kann man seine Unterlagen für die Briefwahl auch schriftlich oder online unter www.plön.de anfordern. Die Zeit dafür ist jetzt aber knapp. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag beim Rathaus eingegangen sein.

Haushalt und Neues vom Strandweg

Kernpunkt der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) war die Vorbereitung der Haushaltsberatung. Die Anteile des Haushaltes, die in die Zuständigkeit des SteP gehören, wurden beraten. Am Donnerstag der kommenden Woche berät der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über seinen Haushalt, in der darauf folgenden Woche wird der Hauptausschuss seinen eigenen und dann auch den Gesamthaushalt der Stadt beraten. Am 10. Mai soll die Ratsversammlung dann über den Haushalt für das Jahr 2023 beschließen.

In den vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung (AG-HHK) wurde am 27. März und am 24. April in nicht-öffentlicher Sitzung über die Situation gesprochen. In der Gruppe sind die Vorsitzenden der Fraktionen (oder ihre Vertreter) sowie die Bürgermeisterin, der leitende Beamte und der Kämmerer mit Unterstützung vertreten. Dabei wurde die schwierige Finanzlage der Stadt erörtert. Der ursprüngliche Haushaltsplan weist einen Fehlbedarf von 3.9 Mio Euro aus, der jetzige Schuldenstand liegt bei gut 10 Mio. In den vertraulichen Beratungen der AG-HHK ging es um die Frage, ob, und wenn ja, welche Ausgaben reduziert werden und welche zusätzlichen Einnahmen erzielt werden können. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht über Details der Sitzung berichten kann, um auch zukünftig in einem „geschützten Raum“ offen miteinander reden zu können, um Lösungswege im Konsens auszuloten.
Daher gehe ich nunmehr auf Punkte ein, die auf ein Konsolidierungspapier der FWG- Plön zurückgehen und heute in öffentlicher Sitzung diskutiert wurden.  Die FWG-Plön hatte am 20. April nach einer Haushaltsklausur für die zweite Sitzung der ein vierseitiges Papier mit  45 Fragen oder Vorschlägen eingebracht.

Einige dieser Fragen oder Vorschläge haben sich dann in der Veränderungsliste wiedergefunden, die heute in öffentlicher Sitzung vorgestellt wurde. Andere Vorschläge basierten auf Vorschlägen und Empfehlungen der Verwaltung.
– So wurde die Sanierung des Marktbrunnens auf das Jahr 2024 geschoben. Zum einen hätten in diesem Jahr ohnehin keine Kapazitäten für die Baumaßnahme zur Verfügung gestanden, zum anderen kann dann die neu gewählte Ratsversammlung über das weitere Schicksal des Brunnens entscheiden.
– Weitere Baumaßnahmen im Zusammenhang von Parkplätzen wurden gestrichen oder reduziert.
Die Streichungen betreffen die Parkplätze am Klinkerteich und an der Gartenstraße. Die Komplettsanierung des Parkplatzes Schiffsthal mit einem Gesamtumfang von 380.000,- €, verteilt auf vier Jahre mit eine Kostenansatz von jeweils 95.000,- € wurde gestrichen. Jetzt ist ein Beseitigung der Bodensenke für 30.000,- vorgesehen.
– Schiebung der Kosten für den Ausbau der Stettiner Straße (430.000,- €) auf das Jahr 2024. Für 2023 werden lediglich die Planungskosten (100.000,- €) in den Haushalt eingestellt.
Die Straßenbaumaßnahmen sollen erst nach Abschluss der Bauarbeiten der Plöner Baugenossenschaft in der Ulmenstraße erfolgen, weil die Baustellenfahrzeuge bis dahin die Stettiner Straße nutzen werden.
– Schiebung der Instandsetzung der 5-Seen-Allee (280.000,-) zuzüglich des Baues einer Amphibienquerung (150.000,-, Finanzierung durch den Kreis) auf 2024. Die Kosten werden allerdings aus dem Investivbereich herausgenommen und in das Bilanzkonto Unterhaltungsaufwand geschoben. Damit entscheidet grundsätzlich die Verwaltung und nicht mehr die Politik über diese Maßnahme. Durch einen Sperrvermerk hat sich die Politik jedoch die Entscheidung über diese Baumaßnahme vorbehalten.
– Auch die Fahrradbügel für Lastenräder (5.000,- €) wurde gestrichen. Lastenräder können auch die bereits vorhandenen Fahrradbügel nutzen.

Über diese Änderungen wurden zum Teil einzeln abgestimmt. Sie wurden einstimmig oder mit Mehrheit angenommen. Der Haushaltsplan des SteP wurde dann mit den beschossenen Änderungen einstimmig angenommen.

In der Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Plön wurde gefragt, warum die Sitzflächen der Bänke am Strandweg abgenommen wurde. Auf die berechtigte Frage, ergänzt um die Zusatzfrage, warum die Sitzflächen nicht im Winter, sondern zu Beginn der Saison überarbeitet werden, gab es eine gute und eine schlechte Nachricht.
Der Belag des Strandweges zwischen der Rosenstraße und der Fegetasche wird erneuert. Das wird Ende Mai bis Anfang Juni erfolgen. Die schlechte Nachricht: bis dahin werden die Bänke ohne Sitzflächen auskommen. 

Davor stellte Herr Rose (SPD-Fraktion) die Frage an die Verwaltung, wann die Instandsetzung des Strandweges vom PSV bis zum SRSV erfolgen würde. Ein entsprechender Beschluss wurde am 03. April 2019 gefaßt worden.

Dazu nachfolgend der Beratunsgverlauf aus dem Protokoll der damaligen Beratung

9 . Instandhaltung des Strandweges,
Sachstandsbericht, Vorgehensweise und ggfs. weitere Beschlussfas- sung

Beratungsverlauf:

Ausschussvorsitzender Melzer erteilt Bürgervertreterin Grießer das Wort. Sie bringt den gemeinsamen Antrag für die FDP-Fraktion ein und verliest den Beschlussvorschlag. Sie führt aus, dass der Strandweg wegen ständiger Pfützenbildung aufgrund nicht vorhandener Drainagetechnik für Fußgänger und Radfahrer nicht passierbar ist.

Der Antrag wird von Ratsfrau Killig dahingehend ergänzt, dass es aufgrund nur flickenhaftiger Ausbesserung durch Sandaustausch an einer nachhaltigen Instandhaltung fehle. Man könne jetzt aber nicht weitere 11 Jahr bis zu einem Tourismusentwicklungskonzept (TEK) 2030 abwarten.

Ratsherr Wegener beklagt ebenfalls den desolaten Zustand des Strandweges, insbesondere zwischen dem SRSV und dem „Seeprinz“. Man dürfe hier nicht das TEK abwarten. Plön wirbt bei den Touristen mit dem Aushängeschild Strandweg, abgeleitet von dem Namen Plön am See.

Bürgervertreter Gampert erinnert an die Vielzahl der in der Vergangenheit auch von der FWG-Plön-Fraktion eingebrachten Anträgen zu diesem Thema, die allesamt auch aus umweltrelevanten Gründen gescheitert seien. Er könne sich vorstellen, dass Bäume durch eine vorsichtige Einfassung nicht zu Schaden kommen werden.

Bürgervertreter Gampert ergänzt, dass die Pfützen allerdings nicht das ganze Jahr bestünden. Er begrüßt den Vorschlag der CDU-/FDP-Fraktion, dem sich die FWG-Plön-Fraktion anschließen könne.

Ratsfrau Kauf geht auf die Entstehungsgeschichte, die vorgenommenen Vermessungen, Eigentumsfragen und den bis heute nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Land und der Bahn AG ein.

Bürgermeister Winter bestätigt den von Ratsfrau Kauf geschilderten Sachstand und ergänzt im Hinblick auf den Masterplan 2030 den aktuellen Stand der Verhandlungen und Gespräche mit dem Land und der Bahn auf Leitungsebene, die für den Mai 2019 vorgesehen seien.

Bürgermeister Winter weist darauf hin, dass Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt in fremdes Eigentum vermögenswirksam und im Finanzhaushalt darzustellen wären.

Bürgermeister Winter weist auf die Ursachen der Pfützenbildung auch durch Wegegefälle und wachsenden Grasnarben hin, die dazu führen, dass das Wasser nicht abfließen könne. Er fragt die Ausschussmitglieder, welche konkreten Maßnahmen sie der Verwaltung jetzt vorschlagen wollen.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion auf die Dringlichkeit geeigneter Maßnahmen hin. An der Art des wassergebundenen Weges sollte nicht geändert werden. Es müsse aktuell ein finanzierbarer „Mittelweg“ gefunden werden, so z.B. durch die Auftragung einer dickeren Kiesschicht mit einem stärkeren Profil sowie der Abtragung der Grasnarben. Eine „ideale“ Ausbauvariante sollte erst nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen mit dem Land und der Bahn geprüft werden.

Umweltschutzbeauftragter Kuhnt führt aus, dass es am Strandweg an einem Dachprofil fehle und dickerer Sand aufgetragen werden sollte. Er rechnet bei einem Bedarf von 160 Tonnen Kies für die Strecke von einem Kilometer mit einem Materialaufwand von ca. 2.300 € sowie Personalkosten. Mit dieser Maßnahme wäre dem Strandweg schon viel geholfen und eine Grundsanierung für 2 bis 3 Jahre gegeben. Die vorhandenen Bäume könnten diese Maßnahme unbeschadet verkraften, führt Umweltschutzbeauftragter Kuhnt weiter aus.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine mit hohen Investitionskosten verbundene tiefgreifende Sanierung mit Drainagemaßnahmen wünsche. Dem Vorschlag von Umweltschutzbeauftragten Kuhnt könne sich die SPD-Fraktion anschließen. Erforderliche Haushaltsmittel stünden im Produktsachkonto der baulichen Unterhaltung wassergebundener Wege 54100.52210000 zur Verfügung, zumal die eingeplanten Mittel für die Sanierung im Umfeld der ehemaligen Bootsvermietung Tante Thea in 2019 wohl nicht benötigt würden. Bürgervertreter Rose bittet die Verwaltung, diesen Finanzierungsvorschlag zu prüfen.

Ausschussvorsitzender Melzer fasst den bisherigen Diskussionsverlauf dahingehend zusammen, dass sich alle Beteiligten einig sind, dass jetzt eine wasserabführende Instandhaltung notwendig und keine typische Drainagenverlegung durch eine Tief- baumaßnahme nötig ist. Die erforderlichen Mittel für diese Wegeunterhaltung wären im Haushalt 2019 verfügbar.

Auf technische Detailfragen erläutert der anwesende Baubetriebshofleiter Herr Rausch, dass hinsichtlich der Feuchtigkeitsbildung auch die Auswirkungen des win- terlichen Wellenschlages zu berücksichtigen seien und sich nach langen Regenperioden immer Pfützen bilden werden. Verdichtungs- und Profilierungsarbeiten können nur in Trockenzeiten vorgenommen werden.

Herr Rausch weist auf die Schwierigkeiten bei Unterhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die Angleichung an den Bahnunterführungen hin. Auch die Sitzbänke am Strandweg sind davon betroffen.
Auf Nachfrage beziffert Herr Rausch den jährlichen Aufwand für Unterhaltungsaufwendungen am Strandweg auf 3 bis 4 solcher Einsätze. Der hohe Kostenaufwand ist der notwendige aufwändige Personaleinsatz.

Ratsfrau Meyer ergänzt, dass auch das bei Starkregen vom Bahndamm auf den Strandweg abfließende Regenwasser eine Entwässerungseinrichtung nötig werden lässt.

Weiterhin fragt Ratsfrau Meyer, ob es in der Verwaltung Unterlagen über die Be- schaffenheit des Untergrundes gäbe oder ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden müsste.

Ratsherr Roth teilt die Länge des Strandweges vom SRSV bis zum „Seeprinz“ mit genau 1.400 Metern mit.

Ratsherr Roth bringt für die SPD-Fraktion den nachfolgenden alternativen Beschluss- vorschlag ein:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines ge- eigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuho- len, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann.

Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Eine Auftragsvergabe soll möglichst umgehend erfolgen.

Die Ausschreibung soll zwei Lose umfassen:
1. Vom SRSV bis zum „Seeprinz“
2. Vom „Seeprinz“ bis zum PSV

Für diese Gesamtmaßnahme (beide Lose) werden für das Haushaltsjahr 2019 bereits im Produktsachkonto 54100.52210000 für den Umbau von „Tante Theas Bootsverleih“ bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000 € umgewidmet, da zurzeit nicht sichergestellt ist, dass der dort geplante Umbau in 2019 realisiert werden kann.

Diese Haushaltsmittel sind auf das nächste Jahr zu verschieben.“

Ausschussvorsitzender Melzer schlägt vor, den Antrag der CDU-/FDP-Fraktion mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu verbinden, und hierüber gemeinsam abzustimmen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unter- haltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines geeigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuholen, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann. Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Bei der Ausschreibung soll berücksichtigt werden, dass die Entwässerung des Strandweges sichergestellt wird. Zudem soll die Ausschreibung zwei Lose umfassen:

1.) SRSV bis zum “Seeprinz”
2.) “Seeprinz” bis PSV

Der Ausschuss bittet die Verwaltung weiterhin, die in dem Beschlussvorschlag aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen.

Der Ausschuss bittet um Angebotsvorlage zur nächsten Sitzung am 08.05.2019.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Baumfällungen im Schöhseewald empören Plöner Bürgerinnen und Bürger.

In den Kieler Nachrichten von Sonnabend, dem 22. April wird über die Baumfällarbeiten im Steinbergwald berichtet. Der Vorsitzende der Initiative „Schönes Plön“ spricht dort von einem „Frevel“ und hat damit auch zweifellos recht.
Tatsächlich ist es wohl so, dass die meisten Baumfällungen in dem Gebiet im Rahmen der Bewirtschaftung von Wäldern rechtlich zulässig sind.
Aber muss man alles machen, was rechtlich möglich ist?

Mich wundern zwei Umstände:
 
1. Die Stadt Plön bemüht sich um ein naturnahes Image, nimmt an der Initiative „StadtGrün naturnah” teil und “feiert” sich als „Silberplakettenträgerin“. Klimaschutz wird ganz groß geschrieben und um sechs Birken, die einer geordneten baulichen Entwicklung im Wege stehen, wird wochenlang gerungen, bis dann zwei von ihnen gefällt werden dürfen. Die Verwaltung hat sich mit der Baumschutzsatzung gegen erhebliche Widerstände aus der Politik durchgesetzt.
Gleichzeitig läßt die Verwaltung jetzt umfangreiche Fällarbeiten in ihren eigenen Wäldern zu; Wälder, die als Naherholungsgebiete bei den Bürgerinnen und Bürgern ausgesprochen beliebt sind.
Das Ganze erfolgt auch nicht im Zeitraum Januar bis März, sondern im April, während der Brut und Setzzeit, ohne Rücksicht auf in der Nähe brütende seltene Arten wie Hohltaube oder Kolkrabe.
Leider sind alle Umstände geeignet, den Eindruck entstehen zu lassen, dass es hier darum ging, gut zu verwertende Bäume so schnell wie möglich umzulegen, um den Gewinn zu optimieren.
Besonders irritierend finde sich, dass die Umweltbeauftragte an dem Verfahren nicht beteiligt wurde.

2. Die Stadt argumentiert der Zeitung zu folge mit der Gefahr, die von umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen ausgehen kann. Dazu gibt es seit Oktober 2012 eine ganz klare höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. In Wäldern gibt es keine Verkehrssicherungspflicht.

Zur Klärung der Punkte habe ich gerade eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Gleichzeitig habe ich die Verwaltung darum gebeten, die Arbeiten so lange einzustellen, bis die Umweltbeauftragte in das Verfahren eingebunden wurde. 

Antrag zur Befreiung vom Biotopschutz abgelehnt

Das Baugebiet Düvelsbrook Süd ist seit knapp einem Jahr Anlass für kontroverse Diskussionen.
Jetzt hat die Ratsversammlung entschieden, keinen Antrag bei der “Unteren Naturschutzbehörde ” zu stellen, um den Biotopschutzes aufzuheben.
Die Entscheidung fiel mit 9 Ja- und 10 Neinstimmen bei einer Enthaltung denkbar knapp aus.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Düvelsbrook Süd (B-Plan) wurde im April 2018 gefaßt. Dann passierte erst einmal eine ganze Zeit lang nichts. Irgendwann wurde der erste Entwurf für einen B-Plan vorgelegt. Der war nicht bearbeitungsfähig, weil er die Ansprüche an die Qualität eines solchen Planes nicht erfüllt hat. Dann passierte längere Zeit wieder nichts. Im Herbst letzten Jahres hat Ratsherr Möller (SPD) dann massiv darauf gedrängt, diesen B-Plan in der Bearbeitungsliste auf „Priorität Eins“ zu heben. Seither gibt es eine Diskussion darüber, ob der Biotopschutz für eine Streuobstwiese und vier weitere, kleine Feuchtbiotope aufgehoben werden soll.

Ohne die Aufhebung des Biotopschutzes könnten im Gebiet des Bebauungsplanes Düvelsbrook Süd zwei bis drei Stadtvillen entstehen. Wird der Biotopschutz aufgehoben, wären es insgesamt sechs oder sieben.

Anfang des Jahres wurde im Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus darüber beraten. Unmittelbar vor der Sitzung wurde die Vorlage der Verwaltung geändert. Herr Möller( SPD) und Herr Koll (CDU) hatten aus der Zuständigkeitsordnung herausgelesen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung die Entscheidung treffen müsste. Dazu sollte man erwähnen, dass beide dabei als zweiter bzw. erster Stadtrat, also als Stellvertreter des Bürgermeisters, gehandelt haben. Beide sitzen aber auch als Ratsherren im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, der nun entscheiden sollte. 

Letztendlich kam es auch dort nicht zu einer Entscheidung, weil unklar war, ob der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wirklich zuständig ist. Die Frage wurde an die Kommunalaufsicht weitergegeben. Die Kommunalaufsicht hat mitgeteilt, dass die Zuständigkeitsordnung hier nicht eindeutig ist und den Hinweis gegeben, das wesentliche Entscheidungen in der Ratsversammlung zu treffen sind.

Das ist am vergangenen Mittwoch geschehen. Nach der Einführung durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Meltzer, ergriff Herr Möller das Wort. Er führte noch einmal sehr ausführlich aus, warum der Bau von 3 bis 4 zusätzlichen Stadtvillen in einem ökologisch sensiblen Gebiet und einer landschaftlich besonders reizvollen Seelage so viel bedeutsamer ist als der Erhalt besonders geschützter Biotope.

Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte und betonte die Bedeutung des Naturschutzes. Er verwies auf zahlreiche Dokumente wie das Klimaschutzkonzept oder an der Initiative „Stadtgrün naturnah“, die mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Vor dem Hintergrund könne er den Antrag auf Befreiung aus dem Biotopschutz nicht nachvollziehen.

Die Umweltbeauftragte Frau Dahmke sprach sich ebenso dafür aus, die Flächen nicht aus dem Biotopschutz zu entlassen. Sie betonte als Diplombiologin die Bedeutung der Artenvielfalt und des Genpools verschiedener Populationen, die durch eine Vielzahl unterschiedlicher Biotope gewährleistet bleiben muss.

Für mich war ein Punkt besonders wichtig, das war der Verfahrensgang. Auch die Stadt ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz trifft die „Untere Naturschutzbehörde“ des Kreises (UNB).
Die UNB hatte aber bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass eine Befreiung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Entlassung aus dem Biotopschutz ist nur möglich, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Das wurde aber in der Vorlage nirgends begründet und es läßt sich nach meiner Überzeugung auch nicht begründen.
Damit bliebe der UNB nichts anderes übrig, als den Antrag zurückzuweisen. Dagegen könnte die Stadt dann Widerspruch einlegen. Die UNB würde den Widerspruch zurückweisen. Als letzter Schritt bliebe der Stadt der Gang vor das Verwaltungsgericht. Das gesamte Verfahren bis zu einer Entscheidung würde nach meiner Schätzung mindest 3 Jahre dauern.
Auch wenn der Investor zugesagt hat, die Kosten für das Planverfahren und die Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen, die Arbeitsstunden in der Verwaltung müssen auch bezahlt werden und können besser genutzt werden als für ein Verfahren, das von Anfang an aussichtslos ist. 

Absage an Lärmschutzwände

Auf der gestrigen Ratsversammlung gab es eine klare Absage zu der Absicht des Amtes für Planfeststellung, entlang der „Innerörtlichen Ortsumgehung“ Lärmschutzwände zu errichten.
Mit 18 Ja und 2 Neinstimmen (Ratsherr Landschof und Ratsherr Möller, beide SPD) wurde eine Stellungnahme der Stadt Plön beschlossen, die sich an die Verwaltung des Bundeslandes Schleswig Holstein wendet. Darin wird gefordert, ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten, das die Aspekte des Lärmschutzes entlang der Umgehungsstraße, des Lärmschutzes in den darüber hinausgehenden Bereichen entlang der Bundesstraßen, des Tourismus und der Stadtentwicklung gleichermaßen berücksichtigt.
Das bisherige Planfeststellungsverfahren, das sich im Wesentlichen auf die Errichtung von Lärmschutzwänden konzentrierte, kann das nicht leisten und muss als gescheitert angesehen werden.
Obwohl dem Amt für Planfeststellung die vor 5 Jahren in einer Stellungnahme vorgebrachten Einwendungen der Stadt Plön vorlagen, wurden diese Einwendungen im 1. Planänderungsverfahren weder erörtert noch abgewogen, geschweige denn berücksichtigt.

Dass wir in der Ratsversammlung mit unserer Entscheidung richtig liegen wird auch durch die Stellungnahme des Kreises Plön unterstrichen. Der Kreis Plön äußert sich in seiner Stellungnahme – fachlich gut und sehr ausführlich begründet – ganz ähnlich zu den vorliegenden Planungen.

Das Amt für Planfeststellung hat 5 Jahre gebraucht, um das erste Planänderungsverfahren vorzulegen. In dieser Zeit hat es nach Aussagen der Verwaltung nicht einen Kontakt mit der Stadt Plön gegeben. Das Vorgehen des Amtes für Planfeststellung kann man auch dahingehend verstehen, dass sich die Behörde über die Interessen der Stadt hinweggesetzt und damit das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung ignoriert hat.

Zudem hat die Ratsversammlung mit 17 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, parallel zum Verwaltungsweg auch den politischen Weg zu beschreiten. Dazu wurde beschlossen, sich mit einer Resolution an den Herrn Ministerpräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden des Schleswig Holsteinischen Landtages und die Verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen zu wenden, um die notwendige politische Unterstützung für unsere Stadt zu erhalten.

Damit ist das Thema Lärmschutzwände nicht vom Tisch. Da Verfahren läuft weiter. Es wäre zu wünschen, dass das Amt für Planfeststellung diesmal nicht wieder 5 Jahre benötigt, um einen zustimmungsfähigen Planentwurf vorzulegen.  

Als Mitglied der AG-Lärmschutz freue ich mich, dass die Ratsversammlung unseren Beschlussvorlagen mit so deutlicher Mehrheit gefolgt ist. Die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Wegener (CDU) und den Kolleginnen Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) und Griesser (FDP) lief über alle Fraktionsgrenzen hinaus hervorragend. Die Vorlage für die Stellungnahme lag bereits bei der Veröffentlichung der Tagesordnung für die Ratsversammlung vor. Der Entwurf für die Resolution wurde zwei Tage später nachgereicht, nachdem der Ältestenrat beschlossen hatte, das Thema Resolution mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Damit bestand ausreichend Zeit, sich mit den Inhalten beider Unterlagen zu befassen, auch wenn der Kollege Möller kritisiert hat, dass es keine Vorlage der Verwaltung gegeben hat und man die Inhalte vorher im Ausschuss hätte beraten müssen.
Tatsächlich ist das aber genau das geschehen und auch aktenkundig im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 22. März dokumentiert. Herr Möller war dabei.
Die Verwaltung hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der darauf hinauslief, die bereits vor 5 Jahren abgegebene Stellungnahme erneut unverändert abzugeben.
Das wurde vom Ausschuss als nicht ausreichend angesehen. Ich hatte in der Sitzung angekündigt, dass die AG-Lärmschutz einen eigenen Antrag für die Ratsversammlung einbringen wird. Der lag dem Ältestenrat und der Verwaltung zeitgerecht vor. Der Entwurf wurde ebenso fristgerecht im Bürger- und Ratsinformationssystem veröffentlicht. Warum Herr Möller keine eigenen Antrag erstellt hat, weiß ich nicht. Die Möglichkeit hätte er gehabt. Er hat sie nicht genutzt. Seine Kritik läuft ins Leere. 

Presseschau zum Lärmschutz

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt am 24. März:

„Die einen wollen, dass nach über 30 Jahren endlich Lärmschutzmaßnahmen kommen. Die anderen wollen einen Rückbau der vierspurigen Ortsumgehung.“
Das klingt, als gäbe es nahezu gleich große Gruppen von Befürworter*innen oder Gegner*innen. Das ist nach meiner Beobachtung unzutreffend. So ergriff eine ältere, mir nicht bekannte Dame neben mir das Wort und forderte Tempo 30, zumindest als Versuch. Ich wurde mehrfach von Plöner Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, stets mit dem gleichen Tenor: „Lieber Tempo 30 als diese Wände.“
Ich persönlich kenne nur drei Plöner*innen, die sich für Lärmschutzwände aussprechen.

Im Rahmen der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes gab es eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Dort konnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Ideenwerkstatt Themen auf ein großes Stück Papier bringen, die für sie von Bedeutung sind. Nachdem alle Themen aufgeschrieben waren, konnten zwei Kreuze bei den Themen gemacht werden, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für besonders wichtig hielten.
Die Aussage „Keine Lärmschutzwände im Stadtbereich/Stadtgebiet“ bekam 10 Kreuze.
Die Aussage „Naturnahe, attraktive Lärmschutzwände“ bekam ein Kreuz.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

Die Aussage und das Kreuz kamen von meinem Kollegen Rose (SPD), bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Bis dahin hatte ich mich als Mitglied eben dieses Ausschusses zurückgehalten. Der Ideenworkshop war für Bürgerinnen und Bürger, nicht für Mandatsträger. Wir haben in dem Ausschuss eine viel einflußreichere Position. Nachdem ich gesehen hatte, dass der Kollege Rose sein Kreuz bei seiner eigenen Aussage gemacht hat, habe ich ein Kreuz bei der gegenteiligen Aussage gemacht.
Bereinigt man das Ergebnis um diese beiden Kreuze, gibt es eine ganz eindeutig ablehnendes Ergebnis. Mir ist natürlich bewußt, das dieses Ergebnis in keiner Weise repräsentativ ist.


Die Kieler Nachrichten vom 24. März

Hier wird der Kollege Möller (SPD) an hervorgehobener Position mit seiner Aussage zitiert: „Die Arbeitsgemeinschaft war nicht in der Lage, das Verfahren in unserem Sinne zu beeinflussen.“
Mehr oder weniger direkt wirft er der AG Versagen vor.
Den Vorwurf habe ich in der Sitzung nicht unbeantwortet gelassen.
Herr Möller hat zwar recht wenn er sagt, dass die Arbeitsgemeinschaft wenig bewirkt hat.
Die Erfolgsbilanz der AG Lärmschutz ist bis jetzt tatsächlich unbefriedigend.
Ein Gesprächstermin im Ministerium hat keinen Erfolg gebracht. Das Planfeststellungsverfahren lief weiter, ohne dass die Stadt Plön in irgend einer Weise eingebunden wurde. Die Kernaussage des Treffens lief daraus hinaus: “Wenn sie etwas anderes wollen, muss ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.”
Allerdings sollte Herr Möller nicht mit Steinen werfen, wenn er im Glashaus sitzt. Er selber war 20 Jahre Vorsitzender des „Bauausschusses“.
Seine Erfolgsbilanz in Sachen Lärmschutz: Schlechter als die der AG-Lärmschutz.

Lärmschutzwände oder doch nicht?

Vor gut 50 Jahren wurde die Umgehungsstraße geplant, die Plön heute in zwei Teile zerschneidet, jedenfalls für Fußgänger*innen und Radfahrende, aber auch für den innerörtlichen Autoverkehr.
Der Ausbau erfolgte damals als Umgehungsstraße, obwohl es sich tatsächlich um eine Durchgangsstraße handelt. Umgehungsstraßen werden großzügiger ausgelegt. Sie erlauben höhere Geschwindigkeiten als Durchgangsstraßen. Seinerzeit galt das Leitbild der „Autogerechten Stadt“, das heute lange überholt ist. Zu der Planung gehörten auch Lärmschutzwände, die heute, ein halbes Jahrhundert später, gebaut werden sollen.

Plön hat grundsätzlich ein Lärmproblem, nicht nur im Bereich der „Umgehungsstraße“, in dem B 76 und B 430 gemeinsam verlaufen. Besonders vom Lärm belastet sind auch die Hamburger Straße und die Rautenbergstraße. Dies ist auch im Lärmaktionsplan der Stadt Plön so festgestellt. Dieser Plan wurde (als 3. Fortschreibung) am 26. September 2018 in der Ratsversammlung beschlossen. Er trifft keine Aussagen zur Umgehungsstraße, beinhaltet aber Tempo 30 für die besonders vom Lärm betroffene Hamburger Straße und für Teile der Rautenbergstraße. In diesen Straßen besteht kein Anspruch auf die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die einzige effektive Maßnahme wäre die Einrichtung von Tempo 30 Zonen. So wurde es zumindest einstimmig ohne Enthaltung in der Ratsversammlung beschlossen.

Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist durch EU-Recht vorgegeben. Das Land Schleswig Holstein ist dafür verantwortlich, dass die Gemeinden Lärmaktionspläne erstellen. Unser Lärmaktionsplan liegt dem Land vor. Im Lärmaktionsplan wurde festgelegt, dass innerhalb von 5 Jahren überprüft werden soll, welche Maßnahmen umgesetzt worden sind. Der Termin wäre in diesem Jahr gewesen. Aufgrund von Änderungen des EU-Rechtes hat das Land die Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, das die Lärmaktionspläne bis zum 18.Juli 2024 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind.

Die Planungen für den Lärmschutz entlang der Umgehungsstraße wurden letztmalig im ersten Halbjahr 2018 beraten. Schon damals legte das Amt für Planfeststellung und Verkehr des Landes eine Planung vor, die die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Umgehungsstraße vorsah. Die Stadt hat dazu am 2. Mai 2018 in der Ratsversammlung einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, in der sie sich klar gegen die Errichtung von Lärmschutzwänden ausgesprochen hat. Ebenso klar war, dass die Stadt den Rückbau der Bundesstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Umgehungsstraße als bessere Lösung ansieht. Die Stellungnahme war in der Sache klar, aber im Ton zurückhaltend.
Die Stellungnahme des Kreises zu den Plänen des Landes war in der Sprache sehr viel deutlicher. Auch der Kreis lehnte die Maßnahme, so wie sie vom Land geplant war, eindeutig ab. 

Im Februar diesen Jahres wurden der Stadt die nahezu unveränderten Pläne als 1. Planänderung erneut vorgelegt. Die Stellungnahmen des Kreises und der Stadt Plön fanden darin keinerlei Berücksichtigung. Normalerweise ist es üblich, dass bei einer Planänderung die Einwendungen – in diesem Fall die Einwendungen von Stadt und Kreis – aufgeführt werden. Dazu erfolgt eine Abwägung. Vor- und Nachteile werden dabei erörtert. Dann wird schriftlich begründet, warum eine Einwendung berücksichtigt wurde oder warum nicht. All das ist in diesem Fall nicht passiert.
Die Entscheidungsfindung des Landes kann so nicht nachvollzogen werden. Damit stellt sich die Frage, ob die Unterlagen überhaupt prüffähig sind und den rechtlichen Ansprüchen entsprechen. Die verfügbaren Unterlagen machen den Eindruck, als seien sie mal eben schnell verschickt worden.

Man sagt mir ja oft nach, dass ich immer Verschwörungen wittern würde, wo keine sind. Ich bin bestimmt kein Verschwörungstheoretiker, aber ich kann schon beurteilen, ob der Zeitpunkt für einen Verwaltungsvorgang taktisch geschickt gewählt ist. Zufall oder nicht, dieser Zeitpunkt ist taktisch brilliant gewählt. Wir befinden uns in Plön gerade in einer Phase kurz nach der Wahl einer Bürgermeisterin und kurz vor der Kommunalwahl. Die Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme ist der 14. April, mitten in den Osterferien. Es kann zumindest der Anschein entstehen, dass die Stadt hier überrumpelt werden sollte. 

Es ist klar und nicht zu leugnen. Es wird zwei Streckenabschnitte geben, für die Lärmschutz nur über eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen ist. Dazwischen liegt ein kurzes Stück, dass mit Lärmschutzwänden fast autobahnartig ausgebaut werden soll. Die erste Planung ist dem Land bekannt, die zweite Planung macht das Land sogar selber. Tempolimit und Streckenausbau passen aber nicht zusammen. Ein Streckenausbau ist auch nicht mehr mit den Anforderungen der Zeit vereinbar.

Lärmschutz für die anliegenden Grundstücke ist gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich. Im Hinblick auf die Städtebauliche Entwicklung ist anzustreben, dass der Straße ihre Funktion als innerörtliche Verbindung für alle Verkehrsteilnehmenden, Autofahrende, Radfahrende sowie Fußgänger*innen wieder bekommt.
Mittlerweile liegt Plön auch in der Schwerpunktregion Tourismus. So ist es im Landesentwicklungsplan festgelegt. Der Tourismus ist der Hauptwirtschaftszeweig in unserer Region. Lärmschutzwände, die vom Landesamt für Planfeststellung geplant, laufen der Förderung des Tourismus entgegen.

Was wir brauchen, ist eine Lösung, die alle Aspekte so gut wie möglich miteinander vereinbart. Seinerzeit wurde eine Reduzierung der Breite der Fahrspuren als mögliche Lösung in Betracht gezogen. Damit wäre die Leistungsfähigkeit der Umgehungsstraße erhalten geblieben, aber die Autofahrenden hatten den Eindruck gewonnen, auf einer Durchgangsstraße zu fahren und nicht auf einer Umgehungsstraße. Breite Fahrspuren wie auf einer Umgehungsstraße verleiten zum Schnellfahren. Lärmschutzwände vermitteln den Eindruck, außerhalb eines Ortes zu fahren. Damit ist vorprogrammiert dass noch einmal schneller gefahren wird als heute schon. Das würde die Wirkung der Lärmschutzwände ganz oder teilweise aufheben.

CDU vermasselt den Wahlkampfauftakt

Der Zug ist abgefahren. Die CDU hat ihren Wahlkampfauftakt vermasselt. Sie hatte bereits in der Ratsversammlung am 08. Februar 2023 den Antrag eingebracht, eine Resolution zur Bahnstrecke Kiel – Lübeck zu beschließen. Anlass waren die erheblichen Probleme nach der Übernahme des Bahnverkehrs durch den Verkehrsdienstleister ERIXX. Die Resolution war als Resolution der CDU Fraktion eingebracht. Damit hätte die CDU die anderen Fraktionen unter Zugzwang gesetzt, schließlich kann ja niemand etwas gegen die Verbesserung der Bedingungen im Bahnverkehr haben.
Das hat auch niemand, wie meine alten Blogbeiträge zeigen. Im Gegenteil. Nur damals wurden das Thema nicht zur parteipolitischen Profilierung genutzt, es ging um die Sache, alle haben gemeinsam an einem Strang gezogen. Am Ende wurde eine Entscheidung des Landes, die zu Lasten der Stadt Plön gegangen wäre, doch noch korrigiert. Plön hat den 30 Minuten Takt behalten.

http://www.ingo-buth.de/2014/02/07/ist-der-zug-abgefahren/

http://www.ingo-buth.de/2015/07/08/im-takt-bleiben-mit-bahn-und-bus/

Am 08. Februar 2023 wurde der Tagesordnungspunkt von der CDU zurückgezogen. Damals gab es zwar noch Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr, aber alles lief bereits in Richtung Normalbetrieb. Ich war davon ausgegangen, dass die CDU nunmehr gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen parteiübergreifenden Resolutionstext erarbeitet. Wäre es um die Sache gegangen, wäre das der richtige Weg gewesen.
So lag nun am 28. Februar 2023 erneut ein Resolutionstext vor, der wieder nur die CDU im Briefkopf getragen hat. Das werte ich als erneuten Versuch, die anderen Fraktionen im Vorfeld des Kommunalwahlkampfes unter Zugzwang zu setzen. Das war ein geschickter taktischer Zug, aber auch allzu durchschaubar.
So wie ich es einschätze, hätten sich die anderen Fraktionen aber nicht unter Zugzwang setzen lassen. Es hätte für die CDU-Resolution keine Mehrheit gegeben. Die Ablehnung hätte man den Wählerinnen und Wählern durchaus erklären können, nicht nur wegen der Taktiererei, sondern auch sachlich.
Der Anlass für die Resolution waren die Störungen im Bahnverkehr Anfang des Jahres. Dieser Anlass ist mittlerweile entfallen. Der Bahnverkehr lief bereits Anfang Februar wieder fast nach Fahrplan.
Wenn man Mitte Februar erneut eine Resolution auf die Tagesordnung für die Ratsversammlung Anfang Mai setzen lässt ist die Frage erlaubt: warum? 
Mit der Zustimmung zu einer solchen Resolution macht man sich lächerlich und stellt seine Glaubwürdigkeit in Frage.
Zudem entwertet eine überflüssige Resolution das Instrument einer Resolution. Eine Resolution wird nur wahrgenommen und auch ernstgenommen, wenn sie ein seltenes und herausragendes Instrument eingesetzt wird. Benutzt man sie zu oft, stumpft sie ab. Sie ist ein Instrument, dass man so selten wie möglich einsetzen sollte. Wenn keine anderen Möglichkeiten mehr hat, ist sie das Mittel der Wahl, um seine berechtigte Interessen an höherer Stelle zum Ausdruck zu bringen. Eine parteiübergreifende Basis verleiht der Petition dann auch das erforderliche politische Gewicht und damit Aussicht auf Erfolg.
Statt den Tagesordnungspunkt einfach absetzen zu lassen nutzte Herr Jagusch, Fraktionsvorsitzender der CDU, dann doch die Gelegenheit, ans Rednerpult zu gehen und noch einmal zu erklären, wie wichtig ihm das Thema ist, er aber bittet, es von der Tagesordnung abzusetzen. Ein gelungenen Wahlkampfauftakt sieht anders aus. 

So schnell wie möglich von Null auf Hundert

Die Stadt Plön hat nach 787 Jahren erstmalig eine Bürgermeisterin, und das ist gut so. Am 28. Februar 2023 wurde Frau Mira Radünzel Schneider im Rahmen einer Ratsversammlung in das Amt eingeführt.
Frau Bürvervorsteherin von Waldersee (CDU) nahm ihr den Amtseid ab.
Herr Thure Koll (CDU) übernahm den „Papierkram“, aber wirklich erwähnenswert ist seine Einführungsrede. Er machte das Zitat aus dem Gedicht „Stufen“ von Hermann Hesse zu seinem Leitmotiv:
„und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne.“
Seine Worte waren wirklich klug und gut gewählt und dem Anlass entsprechend. Vor allem rechne ich ihm sehr hoch an, dass er den Anlass nicht dazu ausgenutzt hat, um seine Partei im Vorfeld des Kommunalwahlkampfes zu positionieren. Damit hat er maßgeblich dazu beigetragen, der Einsetzung der Bürgermeisterin in ihr Amt den gebührenden, würdigen Rahmen zu geben. Den Applaus der vielen Anwesenden hat er sich verdient. Chapeau.
Frau Radünzel hat in Ihrer Antrittsrede vermittelt, wie sehr sie sich auf ihre neue Aufgabe freut. Zuerst einmal will sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung kennenlernen und sich mit den anstehenden Themen vertraut machen. Danach wird sie den Kontakt zur Selbstverwaltung suchen. In gemeinsamen Spaziergängen, voraussichtlich Ende des Monats, werden die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die Gelegenheit haben, mit ihrer Bürgermeisterin persönlich ins Gespräch zu kommen. Die Termine werden noch gesondert bekannt gegeben.

Bei der Sichtung der Bewerber und Bewerberinnen für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin gab es für mich vier Bewerbungen, die ich als „besonders geeignet“ bewertet habe.
Frau Radünzel Schneider gehörte dazu. Zu meinen Bewertungskriterien gehörten: Erfahrung in der Kommunalverwaltung, Erfahrungen in der Personalführung und Parteilosigkeit. Im Entscheidungsprozess der Fraktionen zeichnete sich schnell eine deutliche Mehrheit für unsere neue Bürgermeisterin ab, die weitere Kandidaturen als aussichtslos erscheinen ließen. Daher habe ich mich der Mehrheitsmeinung angeschlossen. Mit dem einstimmigen Wahlergebnis hat die Ratsversammlung ein deutliches Zeichen gesetzt, das uns viele nicht zugetraut haben. Ich gehe fest davon aus, dass alle Fraktionen Frau Bürgermeisterin Radünzel unterstützen und sie das Vertrauen, das wir ihr entgegenbringen, nicht enttäuschen wird. Ich wünsche ihr viel Glück und Erfolg im neuen Amt. 

Ich beneide die Bürgermeisterin nicht. Grundsätzlich wäre zu wünschen, dass die Amtsinhaberin sich Zeit nehmen könnte, die Verwaltung kennen zu lernen und sich in die aktuellen Themen einzuarbeiten. Sie hat diese Zeit nicht. Zwei Themen stehen an, die innerhalb der nächsten 100 Tage virulent werden. Diese Themen werden nicht nur die Verwaltung fordern, sondern auch im Kommunalwahlkampf – der Wahltag ist in 73 Tagen –  eine Rolle spielen:
1. Lärmschutz entlang der B76/B430
2. Massenalgenanlage auf dem Gelände des Klärwerkes

Wie der Erste Stadtrat Thure Koll in den Mitteilungen des Bürgermeisters erwähnt hat, liegen die überarbeiteten Pläne für den Lärmschutz entlang der B76/B430 (innerörtliche Umgehungsstraße) zur Einsichtnahme aus. Die Ratsversammlung hat sich in Ihrer Sitzung am 26. September 2018 sehr deutlich mit 22 Stimmen bei nur zwei Gegenstimmen gegen die Pläne des Landesbetriebs für Straßenbau ausgesprochen, Schallschutzwände zu errichten. Die Bürgermeisterin wird sich daran messen lassen müssen, ob sie in der Lage ist, die Beschlüsse der Ratsversammlung auch gegenüber dem Land erfolgreich durchzusetzen.
http://www.ingo-buth.de/2018/09/27/ratsversammlung-im-ueberblick/

Der Förderbescheid für die Massenalgenanlage auf dem Klärwerk wird in diesem Monat erwartet. Die Massenalgenanlage ist Bestandteil eines Nahwärmenetzes für das Quartier Plön Süd-West. Mit dem Eintreffen des Förderbescheids läuft eine Frist von – soweit ich informiert bin – einem Monat. Der Förderbeschied muss in dieser Frist angenommen oder ausgeschlagen werden. In diesem Zeitraum liegen voraussichtlich nicht nur die Osterferien Anfang April, sondern möglicherweise auch die Kommunalwahl am 14. Mai. Auch wenn die Frist auf Anfrage vielleicht verlängert wird, drängt die Zeit bis zur Entscheidung. Dabei sind bis jetzt viele Fragen ungeklärt. Von der Verschandelung der Landschaft durch einen Industriebau am Ortseingang abgesehen ist das finanzielle Risiko für die Stadt ist erheblich und geht in die Millionen. Es liegen öffentlich keinerlei verlässliche Informationen vor, wie hoch die Bereitschaft im Quartier ist, sich wirklich an das Nahwärmenetz anzuschließen. Die Bereitschaft, sich anzuschließen zu lassen, hängt ganz überwiegend vom Preis ab, der für die Wärmeversorgung verlangt wird. Zum Preis ist mir lediglich die Behauptung von Professor Schulz bekannt. Er hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung geäußert, dass es auf jeden Fall billiger wird. Die Kosten für das Nahwärmenetz im Quartier sind in den mir bekannten Berechnungen nicht enthalten. Wer es bauen, betreiben und bezahlen soll, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen, auch wenn es dazu erste Ideen gibt. Möglicherweise wird bei der Risikoanalyse lediglich die Massenalgenanlage betrachtet. Eine Betrachtung ohne das Verteilungsnetz wäre eine völlig verkürzte Sichtweise. 

Ich beneide die Bürgermeisterin im Moment nicht um ihr Amt.

Neben der Amtseinführung standen auch noch die Petition der CDU zum Bahnverkehr und die Entscheidung über die Entlassung von Flächen aus dem Biotopschutz im Baugebiet Düvelsbrook 2 auf der Tagesordnung der Ratsversammlung. Obwohl ich mir sehr gewünscht hätte, die Themen zu diskutieren und mich gründlich darauf vorbereitet hatte, wurden sie von der Tagesordnung genommen.
Das war auch gut so, weil es ansonsten den festlichen Rahmen der Veranstaltung gesprengt hätte.
Dazu folgt noch ein gesonderter Beitrag in meinem Blog.