Erlebbarkeit des Großen Plöner Sees erhalten. Keine falschen Weichenstellungen in der kommenden Sitzungswoche!

Nächste Woche tagen alle drei städtischen Ausschüsse.
Es beginnt am Montag, dem 13. April mit dem Hauptausschuss.
Am Dienstag tagt der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wird Mittwoch zusammentreten.
Alle Sitzungen beginnen um 18:30 Uhr und finden in der Aula am Schiffsthal statt.
Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde können Bürgerinnen und Bürger aus Plön Fragen stellen und Anregungen geben. 

Vorweg die aus meiner Sicht wichtigste Einschätzung:

Ausschussübergreifend bleibt festzustellen, dass mit der Badewiese Fegetasche und der Freiflläche des Fischereigeländes zwei Flächen zur Diskussion stehen, die aus städtebaulicher Sicht sehr bedeutsam sind.
Gleichzeitig ist nach dem für die meisten überraschenden Verkauf des Erbbaurechtes des PSV an einen privaten Investor zu erkennen, dass derzeit ein erheblicher Druck von privater Seite besteht, sich die wenigen verbliebenen öffentlichen Flächen am See anzueignen. Unabhängig davon, welche Interessen die Investoren haben, ist das aus meiner Sicht sehr bedenklich.
Der Zugang zum See ist für viele Plöner Bürgerinnen und Bürger identitätsstiftend, bewußt oder unbewußt. Die Eutiner Straße ist für Fußgänger*innen und Radfahrende die Hauptverbindung zwischen Plön Ost und der Innenstadt. Hier besteht die Gelegenheit, den See sogar „im Vorbeigehen“ zu erleben. Daher ist es aus meiner Sicht erforderlich, den identitätsstiftenden Charakter zu bewahren und mit diesen Flächen sorgfältig umzugehen. Ach wenn einige meinen, dass sich in Plön auf Teufel komm raus irgendetwas entwickeln muss, weil ja in absehbarer Zeit wieder Wahlen anstehen, dürfen diese Flächen nicht den kurzfristigen Profitinteressen von Investoren oder der Profilierungssucht von Entscheidungsträger*innen zum Opfer fallen.
Was bebaut ist, ist bebaut. Das bekommt die Öffentlichkeit in den nächsten 100 Jahre nicht zurück. Auf lange Zeiträume läßt sich auch die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit nicht garantieren. Wie unerwartet und schnell sich eine Situation entwickeln kann, haben wir ja im Fall des „Alte Fährhauses“ gesehen.

Im Folgenden möchte ich einen Überblick für die aus meiner Sicht wichtigsten Themen geben. Zu einigen Themen werde ich ergänzend eine kurze Bewertung aus meiner Sicht abgeben.
Wie üblich können die Tagesordnungen der Sitzungen komplett und die Sitzungsunterlagen aus dem öffentlichen Teil im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden.

Alle wirklich bedeutsamen Themen des Hauptausschusses werden in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Das sind:

Umbaumaßnahme TIP (Anm.: Tourist Information Plön im Bahnhof) hier: Weiteres Vorgehen bezüglich des Urheberrechts des Architekten.
– Bericht der Stadtwerke Plön; hier: Sachstand Neuausrichtung Vers-GmbH / Wirtschaftlichkeit Breitband.
Vertragsangelegenheit Fischereigelände Eutiner Straße
Plöner Motorschifffahrt; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Die Motorbootfahren auf dem Großen Plöner See sind nach allgemeiner Überzeugung in der Ratsversammlung ausgesprochen wichtig für denTourismus in der Region. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass der Betrieb einer Ausflugsschifffahrt keine kommunale Kernaufgabe ist, die durch die Stadt wahrgenommen werden sollte. Vor allem schätze ich es auch so ein, dass die Stadt den Betrieb einer Seerundfahrt niemals kostendeckend betreiben kann. Die Lösung kann nur in einer Einigung der bisherigen Betreiber mit einem zukünftigen Betreiber liegen. Die Stadt kann dabei möglicherweise auf verschiedene Arten Hilfestellung leisten.

Im SUE
– Antrag der Bündnis 90/Die Grünen: Prüfung der Einführung eines Energy-Sharing-Modells für die Stadt Plön
Hierzu eine Anmerkung: Bereits im letzen SUE am 05. März hatte ich an die Verwaltung eine Anfrage zum Thema „Energy Sharing“ gestellt. Das Sozial-Ökologischen Bündnis Plön hatte mich auf das Thema aufmerksam gemacht. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, dass sich PV-Anlagen Betreibende mit Bürger*innen oder Institutionen sowie Stromverbraucher*innen, die keine PV-Anlage betreiben, zusammenschließen können.
Die PV-Anlagen-Betreibenden wären dann vermutlich in der Lage, den überschüssigen Solarstrom kostengünstig an diejenigen „abzugeben“, die bei sich keine Solaranlage installieren wollen oder es sich nicht leisten können. Bei „Sonnenflaute“ kann weiterhin Strom aus dem Netz bezogen werden.
Meine Anfrage bezog sich erst einmal auf die Rahmenbedingungen. Wären sie passend, hätte die FWG vermutlich einen entsprechenden Antrag nachgereicht.
Die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) wirkte im März etwas erschrocken, so als ob ich Ihr das Thema wegnehmen wollte. Sie äußerte, dass das Thema sowieso als Tagesordnungspunkt für den nächsten SUE vorgesehen sei. Das wußte ich allerdings nicht.
Das „Energy Sharing“ wurde jetzt allerdings nicht von der Verwaltung auf die Tagesordnung gesetzt. Bündnis 90/Die Grünen hat einen entsprecheden Antrag gestellt, einige Punkte hz prüfen. Dem kann ich auch folgen. Leider beschränkt sich der Beschlussantrag von Bündnis 90/Die Grünen nur auf städtische Gebäude.
Aus meiner Sicht fehlt folgendes:
– Eine Aufarbeitung des Sachstandes für die Einrichtung von Shared Energy Gemeinschaften und eine entsprechende Information für unsere Bürgerinnen und Bürger. Sie sollten in die Lage versetzt werden, aufgrund belastbarer Aussagen zu entscheiden, ob eine Shared Energy Gemeinsschaft für Sie und Ihre Nachbarn in Frage kommen könnte.
– Eine Prüfung, ob sich auch Bürgerinnen und Bürger an den  Shared Energy Gemeinschaft der Stadt Plön beteiligen können und ob das für alle Beteiligten sinnvoll ist. Das hängt im wesentlichen mit den Regelungen der Wirtschaftsministerin für die Netznutzung zusammen. Diese Regelungen sind zumindest mir nicht bekannt.
– Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, dazu Information and die Bürger*innen, inwieweit sie die Möglichkeiten haben, sich untereinander oder auch mit der Stadt zusammenzuschließen.
– Darüber hinaus zählt natürlich auch eine Abschätzung über den Aufwand, die Kosten und wie Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle für die Entscheidungsfindung bei allen Beteiligten.
– Prüfung, ob die damit verbundenen Aufgaben (Abrechnung ect. ) durch die Stadtwerke AöR oder über deren Beteiligung an den Stadtwerken Versorgung GmbH erbracht werden können.

Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen
Anm.: Letztens habe ich mich sehr gefreut, dass in einem Bauantrag ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass für den Wintergarten vogelsicheres Glas verbaut wird. Unter Berücksichtigung des erheblichen Rückgangs an „Stadtvögeln“ in den letzten 20 Jahren ist das ein wichtiger Beitrag zum Vogelschutz.
Vogelkiller Nr. 1 sind Glasscheiben (115 Mio tote Vögel), gefolgt von Vogelkillerin Nummer 2, Hauskatzen (100 Mio tote Vögel) und Vogelkiller Nr. 3, dem Verkehr (70 Millionen tote Vögel). Danach folgen Stromleitungen (2,8 Mio), Jäger*innen (1,2 Mio) und Windkraftanlagen (0,1 Mio)
An einigen unserer Bushaltestellen ist bei den Wartehäuschen ebenfalls Glas verbaut. Dort sollen die Scheiben jetzt genutzt werden, um Plakate aufzuhängen, die auf Belange des Vogelschutzes hinweisen und Sponsoren die Gelegenheit geben, dezent auf sich aufmerksam zu machen. Die Plakate verhindern gleichzeitig, dass die Vögel gegen die Glasscheiben fliegen, weil die Glasscheiben dann erkennbar sind. 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung werden folgende Schwerpunktthemen behandelt.
– Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen (Siehe SUE)
Nicht-Öffentlich:
Hotelprojekt Fegetasche hier: Sachstandsbericht des Projektentwicklers
Anm.: Ich befürworte die Ansiedlung einen Hotels an der Fegetasche, unter einer Voraussetzung:
Die bestehende Infrastruktur (Imbiss, Minigolfanlage, …) bleiben als niedrigschwelligens touristischen Angebot für Einheimische und Gäste erhalten. Darüber hinaus bleibt ein deutlicher Anteil der Badewiese (ich sag mal, wenigstens ein Drittel) als Badewiese erhalten. Außerdem bin ich der Auffassung, dass auf dieser Freifläche außer einem Hotelbetrieb keine weiteren Nutzungsformen genehmigt werden sollten. Wenn ein Hotelneubau sich nicht selber trägt, dann sind Probleme vorprogrammiert.
Alles andere als ein Hotel, das sich selber trägt, ist städtebaulicher Murks.

Zu den Planungen der Bahn und dem „Planungsstand einer Investorin für einen Hotelbau auf der Fegetasche


1. Zu den Planungen der Bahn

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung wurden die Pläne „der Bahn“ (Nah.SH) zum Ausbau der Strecke Kiel – Lübeck. Bei den Baumaßnahmen sollen auch die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Bahnbetriebes auf der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster geschaffen werden.

In der Sitzung habe ich mich sehr positiv zu den Planungen der Bahn geäußert.
Ich erinnere daran, dass die Bahn schon vor Jahren geplant hatte. Die Fahrzeit auf der Strecke Kiel – Lübeck auf unter eine Stunde zu drücken. Durch diese Maßnahme hätte Plön aber den 30 Minuten Takt verloren. Mit der Einführung des 30 Minuten Takts bekam Plön eine Zugverbindung nach Kiel, die schon fast S-Bahn Qualität hatte. Das machte sich auch in einer deutlichen Erhöhung der Fahrgastzahlen bemerkbar. Soweit ich mich erinnere, siegen sie um ca. 30%.
Seinerzeit standen wir vor der Frage, was hat Priorität: Die Anbindung des ländlichen Raumes (Plön0) an die Landeshauptstadt oder eine schnelle Verbindung zwischen der Landeshauptstadt und der kreisfreien Stadt Lübeck. Die Bürgermeister der Städte Plön und Preetz sowie der Heide Ascheberg sind damals gemeinsam nach Kiel gefahren und haben sich erfolgreich für den ländlichen Raum stark gemacht.

Das Dilemma, die Wahl zwischen den Verkehrsbedürfnissen des ländlichen Raumes und der Städte Kiel und Lübeck soll jetzt gelöst werden. Zusätzlich zu den heute schon bestehenden Verbindungen soll ein „Sprinter“ zwischen Kiel – und Lübeck verkehren, der die Stecke in 53 Minuten schafft. Dieser Zug soll auch in Plön halten. Ich halte das für eine sehr gute Nachricht.
Eine gute Surgverbindung nach Kiel und eine schnelle Verbindung nach Lübeck sind wichtige Staandortfaktoren für die Stadt Plön.

Hinzu kommt, dass die Reaktivierung der Strecke Plön – Ascheberg – Neumünster bei den Ar einen mit Berücksichtigt wird. Wann die Reaktivierung erfolgen wird, ist nach nicht klar, aber man will vorbereitet sein. Dazu ist ein drittes Gleis erforderlich. Das Gleis soll nicht vor dem Bahnhof geführt werden, sondern zwischen der Schwentinebrücke und dem Bahnhof gegenüber des ZOB liegen. Ich persönlich halte die Reaktivierung der Strecke für eine gute Sache. Zum einen läßt sich darüber der ländliche Raum zwischen Ascheberg und Neumünster sowohl für Neumünster wie auch für Plön besser erschließen. Zum anderen bekommt Plön eine zusätzliche Anbindung an die Metropolregion Hamburg und das ICE-Netz. Stichwort: Standortfaktor.

Als Problem würde sich allerdings der Bahnübergang am Hamburger Kamp erweisen. Nach der jetzigen Planung würde er geschlossen werden. Das fand wenig Anklang im Ausschuss, da der Landwirtschaftliche Betrieb am „Feldweg am Schösse“ dann nur noch von Behl aus oder über den Steinbergweg zu erreichen wäre. Hier muss eine Lösung gefunden werden. In diesem Punkt waren die Ausschussmitglieder relativ einig.

Durch den Umbau bietet sich auch eine Lösung für ein städtebauliches Problem an. Die Brücke „Am Pastorstieg“ muss erneuert werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, eine direkte Sicht- und Wegebeziehung vom Marktplatz (Marktbrunnen) zum Strandweg zu schaffen. Das Problem, dass man von der Stadt aus nicht besonders gut zum See kommt und in auch kaum sehen kann, wird dadurch nicht gelöst, aber es würde eine deutlich erkennbare Verbesserung eintreten

Unser Kollege Gampert warf noch das Problem des Lärmschutzes auf. Er bat darum zu prüfen, ob  die Möglichkeit bestände, einen niedrigen Lärmschutz zur Stadt hin einzurichten. Derzeit würde die Bahn an entsprechenden Systemen forschen.

Alles in Allem begrüße ich die Pläne der Bahn mit großem Nachdruck. Die Fraktionen wurden gebeten, Stellungnahmen zu dem Thema abzugeben. Es wäre sicher auch gegenüber den Landespolitik und der Bahn ein tolles Zeigen, wenn es hierzu eine fraktionsübergreifende Stellungnahme gebe könnte.

2. Fegetasche / Nichts zu aktuellen Planungen, aber eine Zusammenfassung meines bisherigen Standpunktes.

Ziemlich zu Beginn meiner politischen Aktivitäten hatte ich angeregt, ein touristisches Projekt auf dem Gelände de Fegetaschen-Wiese zu realisieren. Dazu gab es in der Vergangenheit bereits Planungen, die nie umgesetzt wurden.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 14. Mai 2025 stand im nicht-öffentlichen Teil der der Sitzung der Tagesordnungspunkte N 14 (N steht für Nicht-Öffentlich)
auf der Tagesordnung: Hotelprojekt Fegetasche hier: Vorstellung eines aktuellen Planungsstandes einer Investorin.

Da die Vorstellung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgte, kann ich zu den aktuellen Planungen und dem Verlauf der Sitzung an dieser Stelle nicht berichten.

Allerding habe ich mich in der Vergangenheit, und damit spreche ich über den Zeitraum der letzten 12 bis 15 Jahren immer wieder klar positioniert. Meine bisherige und auch meine heutige Meinung kann ich in vier Punkten zusammenfassen:

– für die Ansiedlung eines Hotelbetriebes, der groß genug ist, damit er dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden kann.
– für den Erhalt eines Teiles der Bade- und Liegewiese als Naherholungsgebiet für die Einwohner*innen im Ölmühlenquartier
kein Bau von Eigentumswohnungen auf der Bade- bzw. Liegewiese
Erstellung eines angebotsbezogenen Bebauungsplanes.

Kern meiner Überlegungen ist folgendes:

Architekten in Verbindung mit Invertor*innen oder Spekulant*innen wollen in der Regel einen möglichst großen Gewinn aus Bauvorhaben ziehen. Das ist legitim, aber es ist nicht die Aufgabe der Stadt, das zu ermöglichen.

Aufgabe der Stadt (Verwaltung und Politik) ist es, die städtebauliche Entwicklung zu planen. Dazu gehört natürlich die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Stadt, ihrer Geschäftsleute und auch auswärtiger Invertor*innen.
Dazu gehört aber auch die Berücksichtigung der Interessen unserer Einwohner*innen. Zu deren Interesse gehören Naherholungsflächen. Es ist eine der vornehmsten Aufgaben einer richtig verstandenen Stadtplanung, Freiflächen zu erhalten.
Freiflächen überbauen kann jede*r.

Um das sicherzustellen, ist eine angebotsbezogene Planung der richtige Weg. Das wurde auch in einem Touristik Workshop am 6. Februar von einem Tourismusplaner so bestätigt.

Der Vorteil einer solchen Planung ist, dass Baurecht entsteht, mit dem man sich auf die Suche nach einem/einer Investor*in machen kann. Die Investorin kann dann in kürzester Zeit loslegen.
Versucht man es wie in der Vergangenheit mit vorhabensbezogenen Bebauungsplänen, dann dauert das Verfahren voraussichtlich mindestens zwei Jahre und am Ende „geht es den Bach runter“. Das hatten wir alles schon.

Auf Deutsch würde man sagen: „Vergebene Liebesmühe“, weniger prosaisch würde es im englischsprachigen Raum heißen: „Wast of time und effort“ (Verschwendet Zeit und verschwendete Anstrengungen).

Wenn man mich jetzt vor die Wahl stecken würde: „Alles oder Nichts“ (Liegewiese komplett überbauen oder Liegewiese so wie sie ist erhalten) würde ich mich für „Nichts“ entscheiden.
Bei über der Größe der Fläche sollte es ja möglich sein, einen Kompromiss zu finden und z.B. 4000 Quadratmeter als nutzbare Bade- und Liegewiese zu erhalten.

Wir werden sehen, wie es weitergeht. Irgendwann muss die Planung ja öffentlich gemacht werden, spätestens wenn ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan – egal ob vorhabensbezogen oder als Angebotsplanung – getroffen werden muss.