Nicht nur Inklusiver Spielplatz, Erlebniswanderweg und Energy Sharing

Die Sommerpause endet am Montag der kommenden Woche. Am Montag tagt der Hauptausschuss, am Dienstag der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung und am Donnerstag der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie.

Ich gehe die wichtigsten Punkte mehr oder wenige stichwortartig durch und ebenso meine Meinung zu den Themen. Aber nicht über Mitternacht hinaus, weil ich heute Morgen um 0600 hoch bin, um bei einem Umzug zu helfen. Vierter Stock, kein Lift im haus. Dementsprechend fertig bin ich. Und morgen geht es um 0900 mit einem anderen Programm weiter.

1. Der Inklusive Spielplatz. Der Spielplatz, den auch Kinder mit Einschränkungen gut nutzen können, soll auf hinter der Aula am Schiffsthal entstehen, wo bereits heute Spielgeräte vorhanden sind, die während der Schulzeit überwiegend von den Kindern der Förderschule genutzt wurden, während sie nachmittags allgemein zugänglich waren.
Dazu muß erst einmal der Bebauungsplan geändert werden, was in diesem Fall vermutlich eine Formsache ist. Viel ärgerlicher ist, dass die Planungen begonnen wurden, weil die Aussage des Naturparkvereins im Raume stand, dass die Kosten zu 80 bis 90 % durch Fördermittel gedeckt werden. Die Kosten wurden jetzt ermittelt, sie belaufen sich auf 390.462,80 €. Der Förderanteil von 80% würde bedeuten, dass der Naturparkverein 312.370,24 € der Gesamtkosten übernimmt. Bei 90% wären das 351.416,53 €. Nun hat der Naturpark kürzlich telefonisch mitgeteilt, dass er in diesem Jahr nur 300.000,- € an Fördermitteln zur Verfügung hat. Auf Plön würden damit maximal 50.000,- € entfallen. Im Gegenzug könnte man also sagen, wir bekommen bestenfalls ein Projekt von ca. 60.000.,- € finanziert. Daraus ergibt sich eine schwierige Situation, in die der Naturpark uns gebracht hat. Es gibt u.A. folgende Optionen:

– Wir bauen trotzdem, auch wenn die reale Förderquote dann bei um und bei 20% liegt. Für die übrigen 80% müßte ein Kredit aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme wäre durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen. Ich will einer Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht vorgreifen, aber ich halte die Genehmigung für eher unwahrscheinlich.

– Wir beenden die jetzigen Planungen, weil die Realisierung bei einer so niedrigen Förderung utopisch ist. Es würde zudem ein Vermögensschaden entstehen, den die Stadt Plön zu schultern hätte. Verursacht wäre der Schaden durch Aussagen des Naturparkvereins, die sich als nicht zutreffend erwiesen haben.

– Wir bauen ein inklusive nutzbares Gerät für ca. 60.000, wovon 50.000,- € gefördert werden.
Damit liegen wir im Rahmen der angestrebten Förderquote. Dann ergänzen wir dieses Spielgerät schrittweise über die Jahre mit weiteren inklusive Spielgeräten, sofern es entsprechende Förderungen gibt. Auch hierbei haben wir einen Vermögensschaden durch eine nicht realisierbare Planung, die voll bezahlt werden muß.

Keine leichte Entscheidung, da ich es für richtig halte, dass auch für Kindern mit Einschränkungen Spielgeräte angeboten werden sollen.

2. Das nächste Problem hat uns auch der Naturparkverein eingebrockt. Es gibt Förderungen für Erlebnis- bzw. Entdeckerwanderwege. Hier will der Naturparkverein als Projektmanager tätig werden. Auch hier geht es um Förderungen, die von der Stadt an den Naturpark übergeben werden, der baut die Erlebnisstationen (was immer ich mir darunter vorstellen muss, konkretisiert ist nichts, zumindest nicht Inder öffentlich zugängliche Verwaltungsvorlage) Wenn die Maßnahme umgesetzt ist, dann wird der Elebniswanderweg an die Stadt Plön und vermutlich eine Nachbargemeinde übergeben. Die muss dann für 15 Jahre die Folgekosten übernehmen.

Dazu hatte ich eine mehrseitige Stellungnahme abgegeben, weil ich der Überzeugung bin, dass die Vorlage weder beratungs- noch beschlussreif ist.

So wie es für mich aussieht, wurde das Projekt sehr kurzfristig vor der Sitzung mit dem Hinweis, dass der Beschluss zeitkritisch ist, in den Ausschuss gegeben. Das ist schon einmal problematisch, weil kaum die Gelegenheit besteht, den Vorgang näher zu prüfen. Dazu kommt, dass der Vertrag, der zwischen Stadt und Naturparkverein abzuschießen ist, den Ausschussmitgliedern bis jetzt nicht vorgelegt wurde. Damit ist zumindest mir nicht klar, was genau darin steht und ob der Vertrag von einem Fachjuristen erstellt oder zumindest geprüft wurde oder ob es sich um ein Copy-Paste – Produkt handelt.

Darüberhinaus würde sich die Stadt zur Finanzierung des Projektes verpflichten, obwohl dafür kein Geld im Haushalt veranschlagt ist. Es könnte sich dabei um einen verdeckten Haushaltsvorgriff handeln. Was das juristisch bedeuten könnte, weiß ich nicht.
Die Finanzierung würde über Kredite erfolgen, die von der Kommunalaufsicht zu genehmigen sind. Aus den Unterlagen geht aber nicht hervor, ob man diesbezüglich überhaupt mit der Kommunalaufsicht gesprochen hat und ob eine Genehmigung vorliegt oder in Aussicht gestellt wurde.

Wo ist das Problem? Man könnte ja sagen, wir machen das, ist doch nicht viel Geld und es wird bestimmt schön. Ich bin allerdings der Ansicht, dass es um Steuergeld geht, dass hier möglicherweise am Haushaltsrecht vorbeigeschleust wird. Steuergeld ist unser Geld, damit hat die Verwaltung ordnungsgemäß und sparsam umzugehen. Das Haushaltsrecht ist dazu da, dass diese Vorgaben angewendet werden und kontrollierbar sind. Wir sind ja nicht in Ungarn.
Daher sehe ich nur die Möglichkeit, dass hier erheblich nachgearbeitet wird, um zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einen Beschuss fassen zh können.

3. Hundebestandsaufnahme. Es sollen Kontrollen bei den Bürgerinnen und Bürgern stattfinden, ob sie nicht angemeldete Hunde halten, für die keine Steuern entrichtet werden. In Preetz hat das zu deutlichen Mehreinnahmen geführt. In der letzten Beratung hatte Ratsherr Schröder (Die Linke) nachgefragt, ob eine Sozialstaffel für die Hundesteuer eingeführt werden könnte. Das haben Bündnis 90/Die Grünen jetzt aufgegriffen und wollen zusätzlich prüfen lassen, ob der Aufwand für die Erhebung tatsächlich durch die Mehreinnahmen von Hundesteuer gedeckt wird.
Vom Grundsatz her bin ich für eine Hundebesandsaufnahme.
Vom Grundsatz her bin ich auch für Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz.
Da die Bürgermeisterin für den Ascheberger Parkplatz auf die Erhebung von Parkgebühren verzichtet, sollen wir hier vielleicht auch auf die Bestandsaufnahme verzichten.

4. Dann geht es im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses noch um den Verkauf des Grundstücks am Appelwarder. Zum Inhalt des aktuellen Vorgangs möchte ich mich nicht äußern.
Aber die Historie möchte ich gerne in Erinnerung rufen. Das war früher ein Spielplatz, der aus Kostengründen aufgegeben wurde. Dann lag die Fläche brach, jetzt stehen dort zwei Fußballtore und Teile der Flächen sind gemäht. Offenbar haben sich die Kinder und Jugendlichen ihren Spielplatz zurückerobert. Wenn die abbruchreife Blockhütte im Wald am Höftsee wieder instenangesetzt wird, weil es der Treffpunkt für die Jugendlichen ist, um mal in Ruhe ein Bier zu trinken und wenn eine Ratsfrau bei einem öffentlichen Ortstermin am Suhrer See – es ging um einen möglichen Standort für eine KiTa in Stadtheide – gegenüber Jugendlichen äußert, dass sie sich ja abends auf dem dortigen Spielplatz treffen würden, um ein Bier zu trinken. Da wäre ja ein Akt der Gleichbehandlung, wenn man den Jugendlichen am Knivsberg auch ihren Rückzugsort beließe, selbst wenn sie nur kicken und abends kein Bier trinken.

5. Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses werden zwei weitere sehr relevante Themen beraten. Zum einen geht es um die „Neuausrichtung der Stadtwerke Plön“, zum anderen um die „Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Bösdorf und der Stadt Plön, Verhandlungen über die zukünftige Zusammenarbeit“. Natürlich kann ich nicht zu laufenden Verhandlungen berichten, aber zur Neuausrichtung der Stadtwerke möchte ich mich außerhalb des Vorganges äußern.
Aus meiner Sicht halte ich es für denkbar, dass die Stadtwerke oder Teile davon sich später mit dem Bereich Energy Sharing befassen.

6. Was ist Energy Sharing? Dazu habe ich in der letzten Ausschusssitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) darum gebeten, das Themenfeld zu beleuchten und dazu im Ausschuss zu berichten. Das wird am Donnerstag im SUE geschehen.

Es ist zukünftig möglich, selbst erzeugten, regenerierbaren Strom (in Plön erst einmal Solarstrom) nicht nur in dem Gebäude zu nutzen, auf dem er erzeugt wird, sondern auch über das Leitungsnetz in andere eigene Gebäude zu leiten und dort zu verbrauchen.

Der Hintergrund ist, dass die finanziellen Einsparungen durch Solaranlagen dann nennenswert sind, wenn man den „eigenen“ Strom selbst verbraucht. Die Erzeugung über den eigenen Bedarf hinaus und der Verkauf sind nicht besonders lukrativ.

Bei meiner Frage ging es aber nicht nur um die städtischen Gebäude, sondern auch um die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Solaranlagen einzubinden oder Bürgerinnen und Bürger über Energiegemeinschaften zu versorgen, die selber keinen regenerierbaren Strom erzeugen können.
Der letzte Aspekt kommt in der Vorlage der Verwaltung leider zu kurz.

Das ist besonders im Winter interessant, weil die Solarenergie dann in privaten Haushalten nur einen geringen Anteil des Energiebedarfes deckt. So ist es jedenfalls bei meiner privaten Solaranlage. Wenn dann noch eine Wärmepumpe angeschlossen werden soll, reicht die Energieversorgung durch meine eigene (bei anderen wird es nicht anders sein) Solaranlage nicht aus, um eine Wärmepumpe zu betreiben. Für den Fall könnte es interessant werden, auf eigenen Windstrom zurückzugreifen. Über Energy Sharing ließen sich z.B. Anteile an einer Windenergieanlage in der Umgebung erwerben.
Im Fall einer Sonnen- und Windflaute kann dann immer noch Energie über das „normale“ Netz bezogen werden.
Das könnte durchaus für alle Plönerinnen und Plöner interessant sein, nicht nur für die Verwaltung.

Damit kommen natürlich auch die Verwaltung der Mitglieder einer Energiegesellschaft und die Abrechnung der Einspeisungen und Verbräuche ins Blickfeld. Genau hier könnte sich eine Zukunftsaufgabe für die Stadtwerke ergeben.

In der Vorlage wird aufgezeigt, dass es ein Förderprogramm gibt, das eine entsprechende Untersuchung zu 100% bezahlt, ohne dass die Kommune verpflichtet ist, die Maßnahme auch tatsächlich umzusetzen. Die Teilnahme an dieser Förderung würde ich tatsächlich befürworten.
Es ergeben sich auf den ersten Blick keine größeren finanziellen Verpflichtungen und auch keine Verpflichtung zur Umsetzung.

Erlebbarkeit des Großen Plöner Sees erhalten. Keine falschen Weichenstellungen in der kommenden Sitzungswoche!

Nächste Woche tagen alle drei städtischen Ausschüsse.
Es beginnt am Montag, dem 13. April mit dem Hauptausschuss.
Am Dienstag tagt der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wird Mittwoch zusammentreten.
Alle Sitzungen beginnen um 18:30 Uhr und finden in der Aula am Schiffsthal statt.
Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde können Bürgerinnen und Bürger aus Plön Fragen stellen und Anregungen geben. 

Vorweg die aus meiner Sicht wichtigste Einschätzung:

Ausschussübergreifend bleibt festzustellen, dass mit der Badewiese Fegetasche und der Freiflläche des Fischereigeländes zwei Flächen zur Diskussion stehen, die aus städtebaulicher Sicht sehr bedeutsam sind.
Gleichzeitig ist nach dem für die meisten überraschenden Verkauf des Erbbaurechtes des PSV an einen privaten Investor zu erkennen, dass derzeit ein erheblicher Druck von privater Seite besteht, sich die wenigen verbliebenen öffentlichen Flächen am See anzueignen. Unabhängig davon, welche Interessen die Investoren haben, ist das aus meiner Sicht sehr bedenklich.
Der Zugang zum See ist für viele Plöner Bürgerinnen und Bürger identitätsstiftend, bewußt oder unbewußt. Die Eutiner Straße ist für Fußgänger*innen und Radfahrende die Hauptverbindung zwischen Plön Ost und der Innenstadt. Hier besteht die Gelegenheit, den See sogar „im Vorbeigehen“ zu erleben. Daher ist es aus meiner Sicht erforderlich, den identitätsstiftenden Charakter zu bewahren und mit diesen Flächen sorgfältig umzugehen. Ach wenn einige meinen, dass sich in Plön auf Teufel komm raus irgendetwas entwickeln muss, weil ja in absehbarer Zeit wieder Wahlen anstehen, dürfen diese Flächen nicht den kurzfristigen Profitinteressen von Investoren oder der Profilierungssucht von Entscheidungsträger*innen zum Opfer fallen.
Was bebaut ist, ist bebaut. Das bekommt die Öffentlichkeit in den nächsten 100 Jahre nicht zurück. Auf lange Zeiträume läßt sich auch die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit nicht garantieren. Wie unerwartet und schnell sich eine Situation entwickeln kann, haben wir ja im Fall des „Alte Fährhauses“ gesehen.

Im Folgenden möchte ich einen Überblick für die aus meiner Sicht wichtigsten Themen geben. Zu einigen Themen werde ich ergänzend eine kurze Bewertung aus meiner Sicht abgeben.
Wie üblich können die Tagesordnungen der Sitzungen komplett und die Sitzungsunterlagen aus dem öffentlichen Teil im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden.

Alle wirklich bedeutsamen Themen des Hauptausschusses werden in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Das sind:

Umbaumaßnahme TIP (Anm.: Tourist Information Plön im Bahnhof) hier: Weiteres Vorgehen bezüglich des Urheberrechts des Architekten.
– Bericht der Stadtwerke Plön; hier: Sachstand Neuausrichtung Vers-GmbH / Wirtschaftlichkeit Breitband.
Vertragsangelegenheit Fischereigelände Eutiner Straße
Plöner Motorschifffahrt; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Die Motorbootfahren auf dem Großen Plöner See sind nach allgemeiner Überzeugung in der Ratsversammlung ausgesprochen wichtig für denTourismus in der Region. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass der Betrieb einer Ausflugsschifffahrt keine kommunale Kernaufgabe ist, die durch die Stadt wahrgenommen werden sollte. Vor allem schätze ich es auch so ein, dass die Stadt den Betrieb einer Seerundfahrt niemals kostendeckend betreiben kann. Die Lösung kann nur in einer Einigung der bisherigen Betreiber mit einem zukünftigen Betreiber liegen. Die Stadt kann dabei möglicherweise auf verschiedene Arten Hilfestellung leisten.

Im SUE
– Antrag der Bündnis 90/Die Grünen: Prüfung der Einführung eines Energy-Sharing-Modells für die Stadt Plön
Hierzu eine Anmerkung: Bereits im letzen SUE am 05. März hatte ich an die Verwaltung eine Anfrage zum Thema „Energy Sharing“ gestellt. Das Sozial-Ökologischen Bündnis Plön hatte mich auf das Thema aufmerksam gemacht. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, dass sich PV-Anlagen Betreibende mit Bürger*innen oder Institutionen sowie Stromverbraucher*innen, die keine PV-Anlage betreiben, zusammenschließen können.
Die PV-Anlagen-Betreibenden wären dann vermutlich in der Lage, den überschüssigen Solarstrom kostengünstig an diejenigen „abzugeben“, die bei sich keine Solaranlage installieren wollen oder es sich nicht leisten können. Bei „Sonnenflaute“ kann weiterhin Strom aus dem Netz bezogen werden.
Meine Anfrage bezog sich erst einmal auf die Rahmenbedingungen. Wären sie passend, hätte die FWG vermutlich einen entsprechenden Antrag nachgereicht.
Die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) wirkte im März etwas erschrocken, so als ob ich Ihr das Thema wegnehmen wollte. Sie äußerte, dass das Thema sowieso als Tagesordnungspunkt für den nächsten SUE vorgesehen sei. Das wußte ich allerdings nicht.
Das „Energy Sharing“ wurde jetzt allerdings nicht von der Verwaltung auf die Tagesordnung gesetzt. Bündnis 90/Die Grünen hat einen entsprecheden Antrag gestellt, einige Punkte hz prüfen. Dem kann ich auch folgen. Leider beschränkt sich der Beschlussantrag von Bündnis 90/Die Grünen nur auf städtische Gebäude.
Aus meiner Sicht fehlt folgendes:
– Eine Aufarbeitung des Sachstandes für die Einrichtung von Shared Energy Gemeinschaften und eine entsprechende Information für unsere Bürgerinnen und Bürger. Sie sollten in die Lage versetzt werden, aufgrund belastbarer Aussagen zu entscheiden, ob eine Shared Energy Gemeinsschaft für Sie und Ihre Nachbarn in Frage kommen könnte.
– Eine Prüfung, ob sich auch Bürgerinnen und Bürger an den  Shared Energy Gemeinschaft der Stadt Plön beteiligen können und ob das für alle Beteiligten sinnvoll ist. Das hängt im wesentlichen mit den Regelungen der Wirtschaftsministerin für die Netznutzung zusammen. Diese Regelungen sind zumindest mir nicht bekannt.
– Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, dazu Information and die Bürger*innen, inwieweit sie die Möglichkeiten haben, sich untereinander oder auch mit der Stadt zusammenzuschließen.
– Darüber hinaus zählt natürlich auch eine Abschätzung über den Aufwand, die Kosten und wie Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle für die Entscheidungsfindung bei allen Beteiligten.
– Prüfung, ob die damit verbundenen Aufgaben (Abrechnung ect. ) durch die Stadtwerke AöR oder über deren Beteiligung an den Stadtwerken Versorgung GmbH erbracht werden können.

Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen
Anm.: Letztens habe ich mich sehr gefreut, dass in einem Bauantrag ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass für den Wintergarten vogelsicheres Glas verbaut wird. Unter Berücksichtigung des erheblichen Rückgangs an „Stadtvögeln“ in den letzten 20 Jahren ist das ein wichtiger Beitrag zum Vogelschutz.
Vogelkiller Nr. 1 sind Glasscheiben (115 Mio tote Vögel), gefolgt von Vogelkillerin Nummer 2, Hauskatzen (100 Mio tote Vögel) und Vogelkiller Nr. 3, dem Verkehr (70 Millionen tote Vögel). Danach folgen Stromleitungen (2,8 Mio), Jäger*innen (1,2 Mio) und Windkraftanlagen (0,1 Mio)
An einigen unserer Bushaltestellen ist bei den Wartehäuschen ebenfalls Glas verbaut. Dort sollen die Scheiben jetzt genutzt werden, um Plakate aufzuhängen, die auf Belange des Vogelschutzes hinweisen und Sponsoren die Gelegenheit geben, dezent auf sich aufmerksam zu machen. Die Plakate verhindern gleichzeitig, dass die Vögel gegen die Glasscheiben fliegen, weil die Glasscheiben dann erkennbar sind. 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung werden folgende Schwerpunktthemen behandelt.
– Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen (Siehe SUE)
Nicht-Öffentlich:
Hotelprojekt Fegetasche hier: Sachstandsbericht des Projektentwicklers
Anm.: Ich befürworte die Ansiedlung einen Hotels an der Fegetasche, unter einer Voraussetzung:
Die bestehende Infrastruktur (Imbiss, Minigolfanlage, …) bleiben als niedrigschwelligens touristischen Angebot für Einheimische und Gäste erhalten. Darüber hinaus bleibt ein deutlicher Anteil der Badewiese (ich sag mal, wenigstens ein Drittel) als Badewiese erhalten. Außerdem bin ich der Auffassung, dass auf dieser Freifläche außer einem Hotelbetrieb keine weiteren Nutzungsformen genehmigt werden sollten. Wenn ein Hotelneubau sich nicht selber trägt, dann sind Probleme vorprogrammiert.
Alles andere als ein Hotel, das sich selber trägt, ist städtebaulicher Murks.