Warum wird der Landesrechnungshof nicht eingeladen?

Gestern tagten der Hauptausschuss und der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie in einer gemeinsamen Sitzung. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Landesrechnungshof an diesem Tag die Prüfbemerkungen zur Kommunalen Kälte- und Wärmeplanung erläutert. Unmittelbar vor Ablauf der Antragsfrist zur Tagesordnung wurde der Termin mit dem Landesrechnungshof von der Bürgermeisterin abgesagt. Vorangehend hatte die Bürgermeisterin eine Fraktionsmeinung abgefragt, in der sich zwei Fraktionen für und zwei Fraktionen gegen die Erläuterung der Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes ausgesprochen hatten.

In der gemeinsamen Sitzung stand zur Abstimmung, ob der Landesrechnungshof eingeladen wird oder nicht. Von der Tendenz her zeigte sich, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen eher dagegen waren, den Landesrechnungshof einzuladen. CDU und Freie Wählergemeinschaft sprachen sich geschlossen für eine Einladung aus.

Bei der Abstimmung des Hauptausschusses gab es ein Patt. Damit mit galt der Antrag als abgelehnt. Der Landesrechnungshof soll nicht eingeladen werden.
Anders im Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie. Hier entschied sich eine Mehrheit für die Einladung des Landesrechnungshofes. 

Damit wird das ein Fall für die Ratsversammlung, die – so zumindest mein jetziger Sachstand – die Thematik zurück an die Ausschüsse überweisen wird.

Wie das ausgeht ist für mich völlig offen, weil sich zukünftig die Sitzverteilung in den Ausschüssen verschieben wird. Der Ratsherr Kruppa hat die FWG-Fraktion verlassen und Aufnahme in der SPD-Fraktion gefunden. Damit erhält die SPD zukünftig einen zusätzlichen Sitz in den Ausschüssen.

Es könnte also darauf hinauslaufen, dass die Verwaltung eine Antwort auf die schriftliche Antwort zu den Bemerkungen des Landesrechnungshofes erstellt, über die die Ausschüsse dann beschließen.

Ich finde das Vorgehen hochgradig unangenehm. Die Rechnungshöfe des Bundes und des Landes gehören zu den Institutionen, die in der Gesellschaft ein hohes Ansehen und eine hervorragende Reputation genießen. Ihre Berichte sind in der Regel sehr fundiert. Aber auch dem Rechnungshof können Fehler unterlaufen. Eine nicht-öffentliche Vorstellung des Berichtes hätte es ermöglicht, eventuelle unterschiedliche Auffassungen in einzelnen Fragen im Gespräch zu klären. Die Ausladung ist dem Grunde nach ein Affront.

Die Kolleg*innen aus der Politik hätten die Chance gehabt, sich aus einer zusätzliche, fachlich hoch qualifizierten Quelle zu unterrichten, um ihrer Arbeit zukünftig noch besser nachkommen zu können. Eine gute Fehlerkultur zeichnet sich dadurch aus, dass mit Fehler offen umgegangen wird. So können Lehren daraus gezogen werden, um Fehler zukünftig zu vermieden. 

Das Ganze ist geeignet eine Frage aufzuwerfen: „Warum scheut man/frau den Landesrechnungshof so wie der Teufel das Weihwasser?“

Landesrechnungshof, Gemeindeprüfungsamt und Kormorane

Heute tagt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung, aber richtig spannend wird es morgen, wenn Hauptausschuss (HA) und Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) gemeinsam tagen. Dazu vielleicht vorab eine kurze Information: Der Tagesordnungspunkt 4 lautet: „Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Kommunalen Kälte und Wärmeplanung“. Bis vor 13 Tagen war ich davon ausgegangen, dass eine Vorstellung der Prüfergebnisse durch den Landesrechnungshof erfolgt und die Möglichkeit besteht, dazu Fragen zu stellen.
Ob es jetzt tatsächlich dazu kommt, ist für mich nach wie vor offen.
Bereits im letzten Hauptausschuss wurde von einer Mehrheit beschossen, das Gemeindeprüfungsamt nicht einzuladen. Das Gemeindeprüfungsamt hatte angeboten, die Ergebnisse seiner Prüfung vorzutragen und für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Dieses Vorgehen scheint jetzt auch als Blaupause dafür zu dienen, im Rahmen eines neuen kreativen Verwaltungshandelns mit dem Landesrechnungshof ähnlich umzugehen. Der Unterscheiden würde nur darin bestehen, dass der Termin mit dem Landesrechnungshof bereits fest vereinbart war. Ein solches Vorgehen kann geeignet sein den Anschein zu erwecken, dass man sich einer kritischen Aufarbeitung der Prüfergebnisse entziehen will.
Danach geht es morgen mit der Tagesordnung des SUE weiter. Der Antrag der FWG zum Thema Inselschutz und zum Bestandsmanagement des Kormoranvorkommens wird sicher das am strittigsten diskutierte Thema sein.

Zurück zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) heute. Die Tagesordnung ist überschaubar. Der wichtigste Punkt betrifft das Sanierungsgebiet Bahnhofsvorplatz/Lübecker Straße. Dabei geht es um das Ausschreibungsverfahren und einen Teilnahmewettbewerb. Es sollen Ideen gesammelt werden, über die beraten und entschieden wird, wenn sie vorliegen. Die Ansichten in unserer Fraktion sind geteilt. Ich persönlich würde den Antrag unterstützen, weil ein Blick von außen sicher hilfreich ist, eine gute Lösung zu entwickeln. Dagegen können die Kosten aufgeführt werden.
Nach dem Bau der Umgehungsstraße wurde der Verkehr der B 76 und der B 430 nicht mehr durch die Innenstadt geführt. Daher wurde der Bereich Marktplatz/Innenstadt mit finanziellen Mitteln aus der Städtebauförderung umgebaut. Dieser Umbau ging bis zu Schwentinebrücke und prägt bis heute die Innenstadt. Da nicht alle Fördermittel aufgebraucht wurden, mußten um und bei 750.000,- € (aus der Erinnerung) an Fördermitteln zurück gegeben werden. Das war vor ca. 15 Jahren.
Dem Land war klar, dass das eine schwer zu tragende Belastung für die notorisch klamme Stadt Plön wäre.
Daher hat die Städtebauförderung (ich meine) 60% der Rückzahlung erneut an die Stadt Plön überwiesen, um das Erscheinungsbild der Lübecker Straße aufzubessern. Bis dahin existierte noch die alte Bundesstraße mit Asphaltdecke und Kantsteinen sowie Betonringen als Umfahrsperre für Autos.
Durch die Sanierungsarbeiten entstand ein deutlich freundlicheres Straßenbild mit höherer Aufenthaltsqualität.
Vor einigen Jahren wurde dann beschlossen, sich erneut um Mittel aus der Städtebauförderung zu bewerben und den daran anschließenden Bereich einschließlich des Bahnhofvorplatzes aufzuwerten. Plön wurde in das Programm aufgenommen, die ersten Planungsschritte wurden gemacht. Ursprünglich sollte der Bereich Schwentineterrassen und Schwenntineplattform in Angriff genommen werden. Danach wurde der Schwerpunkt auf den Bereich Bahnhofsvorplatz verlegt, weil gerade hier die Defizite besonders deutlich ins Auge springen und die Bahn den Bau eines dritten Gleises für die Verbindung „Plön – Ascheberg – Neumünste“r plant, was ohnehin eine Umgestaltung der Flächen nach sich ziehen würde.

Im der letzten Sitzung wurde auch berichtet, dass die Sanierungsarbeiten an den Straßendecken in den Bereichen Knivsbergring und Övelgönne Mitte September beginnen sollen. In dem Zusammenhang bat ich, dass die Verwaltung die Anwohner*innen und Eigentümer*innen informiert. Gleichzeitig bat ich darum, noch einmal zu bestätigen, dass für diese Arbeiten keine Anwohnerbeiträge erhoben werden. Das wurde von der Verwaltung bestätigt, ist aber nicht im Protokoll aufgenommen.

Dass es morgen vielleicht spannend wird, habe ich ja bereits eingangs erwähnt.

Antrag der FWG-Plön zur Kontrolle der Kormoranbestände

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie möge beschließen:

Die Stadtverwaltung Plön wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung Schleswig-Holstein und den zuständigen Landesbehörden mit höchster Priorität dafür einzusetzen, die bereits eingetretene und sich fortsetzende Beeinträchtigung beziehungsweise Zerstörung ökologisch wertvoller Insel- und Uferlebensräume des Großen Plöner Sees zu beenden und einen wirksamen Kormoranmanagement zu ermöglichen.

Hierzu soll das Land Schleswig-Holstein die bestehenden Rechts- und Schutzgebietsregelungen für den Großen Plöner See unverzüglich so anpassen beziehungsweise ergänzen, so dass eine wirksame Regulierung des Kormoranbestandes durch Vergrämung und Bejagung rechtlich ermöglicht und kurzfristig umgesetzt werden kann.

Dabei sind sämtliche hierfür rechtlich möglichen Instrumente zu prüfen und einzusetzen, insbesondere eine Änderung oder Ergänzung der bestehenden Kormoranverordnung, eine Anpassung der einschlägigen Schutzgebietsregelungen sowie – soweit hierfür erforderlich – eine Änderung landesrechtlicher Vorschriften durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Die Stadt Plön fordert das Land ausdrücklich auf, die erforderlichen Maßnahmen nicht erst nach weiteren mehrjährigen Untersuchungen einzuleiten. Wissenschaftliche Untersuchungen und Monitoring sollen die Maßnahmen begleiten, dürfen deren unverzügliche Umsetzung angesichts der bereits eingetretenen Schäden jedoch nicht verzögern.


Begründung

Die Forderung der FWG Plön stützt sich nicht allein auf örtliche Beobachtungen.

Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen aus Dänemark zeigen sowohl einen erheblichen Einfluss des Kormorans auf Fischpopulationen als auch langfristige Veränderungen der von großen Kormorankolonien besiedelten Inseln.

In einer 2026 veröffentlichten Untersuchung ( Universität von Kopenhagen, Mai 2026) in der westlichen Ostsee wurden 2.783 Dorsche und 2.644 Flundern mit PIT-Tags markiert.
Bei den untersuchten Dorschen wurden – abhängig von der Größenklasse – 52 bis 88 % der markierten Fische als Kormoranfraß zugeordnet. Bei Flundern lagen die entsprechenden Werte bei 14 bis 84 %.

Die Untersuchung beweist nicht, dass der Kormoran allein für den Rückgang des Dorschbestandes verantwortlich ist. Sie zeigt aber eindrucksvoll, dass Kormorane unter bestimmten Bedingungen einen erheblichen Einfluss auf bestimmte Fischarten und insbesondere auf bestimmte Größenklassen ausüben können.

Für den Großen Plöner See ist diese Erkenntnis deshalb relevant, weil auch dort nicht allein die Gesamtmenge des vorhandenen Fisches entscheidend ist. Ein hoher Prädationsdruck auf bestimmte Alters- und Größenklassen kann die natürliche Entwicklung und Reproduktion von Fischbeständen erheblich beeinflussen.

Noch unmittelbarer ist die Bedeutung der dänischen Langzeituntersuchungen zu Kormorankolonien auf Inseln.

Am Beispiel der Kormorankolonie auf Vorsø wurde dokumentiert, dass die dauerhafte Besiedlung von Gehölzen durch eine große Kormorankolonie mit dem Absterben von Bäumen und einer grundlegenden Veränderung der Vegetationsstruktur einhergehen kann.

Weitere Untersuchungen dokumentierten unter Kormorankolonien deutliche Veränderungen der Bodenchemie, unter anderem erhöhte Nährstoffgehalte. Die Veränderungen nahmen mit der Dichte und dem Alter der Kolonie zu.

Diese Erkenntnisse sind für die Situation auf dem Großen Plöner See von unmittelbarer Bedeutung. Der Eintrag vom Phosphat und Nitrat wird nicht von abgestorbenen Pflanzen aufgenommen, sondern direkt in den „Großen Plöner See“ gespült und führt in seinem Bereich auch zu erheblichen Belastung der Wasserqualität. 

Eine Insel ist bereits erheblich geschädigt. Hankenburg und Olsborg werden inzwischen ebenfalls als Brutplätze genutzt.

Der Große Plöner See ist ein ökologisch besonders wertvolles Gewässer und gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der Region Holsteinische Schweiz.

Bei geschätzten 150.000 bis 220.000 Kormorantagen ergibt sich allein rechnerisch eine Größenordnung von etwa 57 bis 83 Tonnen unmittelbar verzehrtem Fisch jährlich.

Das Land Schleswig-Holstein dokumentiert selbst einen maßgeblichen Einfluss des Kormorans auf die Fischgemeinschaft.

Durch die Entwicklung hat sich die Fischgemeinschaft des Sees in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert.
Parallel dazu nimmt die Nutzung der Inseln als Kormoranbrutplätze zu.
Nach örtlicher Beobachtung ist eine Insel bereits ökologisch durch den Komoran zerstört.

Hankenburg und Olsborg drohen als weitere Brutstandorte in eine vergleichbare Entwicklung zu geraten. Bei der Hankenburg hat sich die Entwicklung innerhalb von Monaten deutlich verschlechtert.

Die bislang bestehender Inselwelt ist elementarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft und prägt das Landschaftsbild in ganz besonderer Form. 

Die Bürger haben die Erwartung an die Politik, dass gehandelt wird und Landschaftsbild sowie die Biodiversität der Inselwelt erhalten bleibt. 


Bewertung

Damit liegt gerade die Situation vor, vor der die dänischen Langzeituntersuchungen warnen:

Eine wachsende Kormorankolonie kann einen Inselstandort nicht nur als Brutplatz nutzen, sondern den Lebensraum selbst verändern.

Deshalb wäre es widersinnig, zunächst abzuwarten, bis die Auswirkungen auf Hankenburg und Olsborg genauso weit fortgeschritten sind wie auf der bereits stark geschädigten Insel Sterin.

Die dänischen Untersuchungen sind kein Beweis dafür, dass sämtliche am Großen Plöner See beobachteten Schäden ausschließlich durch den Kormoran verursacht wurden.
Sie zeigen jedoch, dass die hier beobachtete Entwicklung wissenschaftlich plausibel ist und an anderen Kormorankolonien bereits dokumentiert wurde.

Der Kormoran ist selbst Bestandteil der geschützten Vogelwelt.
Dies wird ausdrücklich anerkannt.

Das Vogelschutzgebiet schützt jedoch gleichzeitig zahlreiche weitere Arten.

Dazu gehören unter anderem, aber nicht nur:

+ Seeadler,
+ Eisvogel
+ Scwarzspecht
+ Gänsesäger
+ Kolbenente
+ Flussseeschwalbe

Der Naturschutz muß die Gesamtheit der Schutzgüter betrachten.

Es darf nicht zu einer Situation kommen, in der eine geschützte Art in einer Bestandsdichte erhalten wird, die gleichzeitig andere geschützte Arten oder Lebensräume erheblich beeinträchtigt.

Damit besteht aus Sicht der FWG Plön eine ausreichende Grundlage für unverzügliches Handeln.

Wir bitten, unseren Antrag zu unterstützen.

Norbert Boeck
Bürgerliches Mitglied

Ingo Buth
Fraktionsvorsitzender

Nicht nur Inklusiver Spielplatz, Erlebniswanderweg und Energy Sharing

Die Sommerpause endet am Montag der kommenden Woche. Am Montag tagt der Hauptausschuss, am Dienstag der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung und am Donnerstag der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie.

Ich gehe die wichtigsten Punkte mehr oder wenige stichwortartig durch und ebenso meine Meinung zu den Themen. Aber nicht über Mitternacht hinaus, weil ich heute Morgen um 0600 hoch bin, um bei einem Umzug zu helfen. Vierter Stock, kein Lift im haus. Dementsprechend fertig bin ich. Und morgen geht es um 0900 mit einem anderen Programm weiter.

1. Der Inklusive Spielplatz. Der Spielplatz, den auch Kinder mit Einschränkungen gut nutzen können, soll auf hinter der Aula am Schiffsthal entstehen, wo bereits heute Spielgeräte vorhanden sind, die während der Schulzeit überwiegend von den Kindern der Förderschule genutzt wurden, während sie nachmittags allgemein zugänglich waren.
Dazu muß erst einmal der Bebauungsplan geändert werden, was in diesem Fall vermutlich eine Formsache ist. Viel ärgerlicher ist, dass die Planungen begonnen wurden, weil die Aussage des Naturparkvereins im Raume stand, dass die Kosten zu 80 bis 90 % durch Fördermittel gedeckt werden. Die Kosten wurden jetzt ermittelt, sie belaufen sich auf 390.462,80 €. Der Förderanteil von 80% würde bedeuten, dass der Naturparkverein 312.370,24 € der Gesamtkosten übernimmt. Bei 90% wären das 351.416,53 €. Nun hat der Naturpark kürzlich telefonisch mitgeteilt, dass er in diesem Jahr nur 300.000,- € an Fördermitteln zur Verfügung hat. Auf Plön würden damit maximal 50.000,- € entfallen. Im Gegenzug könnte man also sagen, wir bekommen bestenfalls ein Projekt von ca. 60.000.,- € finanziert. Daraus ergibt sich eine schwierige Situation, in die der Naturpark uns gebracht hat. Es gibt u.A. folgende Optionen:

– Wir bauen trotzdem, auch wenn die reale Förderquote dann bei um und bei 20% liegt. Für die übrigen 80% müßte ein Kredit aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme wäre durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen. Ich will einer Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht vorgreifen, aber ich halte die Genehmigung für eher unwahrscheinlich.

– Wir beenden die jetzigen Planungen, weil die Realisierung bei einer so niedrigen Förderung utopisch ist. Es würde zudem ein Vermögensschaden entstehen, den die Stadt Plön zu schultern hätte. Verursacht wäre der Schaden durch Aussagen des Naturparkvereins, die sich als nicht zutreffend erwiesen haben.

– Wir bauen ein inklusive nutzbares Gerät für ca. 60.000, wovon 50.000,- € gefördert werden.
Damit liegen wir im Rahmen der angestrebten Förderquote. Dann ergänzen wir dieses Spielgerät schrittweise über die Jahre mit weiteren inklusive Spielgeräten, sofern es entsprechende Förderungen gibt. Auch hierbei haben wir einen Vermögensschaden durch eine nicht realisierbare Planung, die voll bezahlt werden muß.

Keine leichte Entscheidung, da ich es für richtig halte, dass auch für Kindern mit Einschränkungen Spielgeräte angeboten werden sollen.

2. Das nächste Problem hat uns auch der Naturparkverein eingebrockt. Es gibt Förderungen für Erlebnis- bzw. Entdeckerwanderwege. Hier will der Naturparkverein als Projektmanager tätig werden. Auch hier geht es um Förderungen, die von der Stadt an den Naturpark übergeben werden, der baut die Erlebnisstationen (was immer ich mir darunter vorstellen muss, konkretisiert ist nichts, zumindest nicht Inder öffentlich zugängliche Verwaltungsvorlage) Wenn die Maßnahme umgesetzt ist, dann wird der Elebniswanderweg an die Stadt Plön und vermutlich eine Nachbargemeinde übergeben. Die muss dann für 15 Jahre die Folgekosten übernehmen.

Dazu hatte ich eine mehrseitige Stellungnahme abgegeben, weil ich der Überzeugung bin, dass die Vorlage weder beratungs- noch beschlussreif ist.

So wie es für mich aussieht, wurde das Projekt sehr kurzfristig vor der Sitzung mit dem Hinweis, dass der Beschluss zeitkritisch ist, in den Ausschuss gegeben. Das ist schon einmal problematisch, weil kaum die Gelegenheit besteht, den Vorgang näher zu prüfen. Dazu kommt, dass der Vertrag, der zwischen Stadt und Naturparkverein abzuschießen ist, den Ausschussmitgliedern bis jetzt nicht vorgelegt wurde. Damit ist zumindest mir nicht klar, was genau darin steht und ob der Vertrag von einem Fachjuristen erstellt oder zumindest geprüft wurde oder ob es sich um ein Copy-Paste – Produkt handelt.

Darüberhinaus würde sich die Stadt zur Finanzierung des Projektes verpflichten, obwohl dafür kein Geld im Haushalt veranschlagt ist. Es könnte sich dabei um einen verdeckten Haushaltsvorgriff handeln. Was das juristisch bedeuten könnte, weiß ich nicht.
Die Finanzierung würde über Kredite erfolgen, die von der Kommunalaufsicht zu genehmigen sind. Aus den Unterlagen geht aber nicht hervor, ob man diesbezüglich überhaupt mit der Kommunalaufsicht gesprochen hat und ob eine Genehmigung vorliegt oder in Aussicht gestellt wurde.

Wo ist das Problem? Man könnte ja sagen, wir machen das, ist doch nicht viel Geld und es wird bestimmt schön. Ich bin allerdings der Ansicht, dass es um Steuergeld geht, dass hier möglicherweise am Haushaltsrecht vorbeigeschleust wird. Steuergeld ist unser Geld, damit hat die Verwaltung ordnungsgemäß und sparsam umzugehen. Das Haushaltsrecht ist dazu da, dass diese Vorgaben angewendet werden und kontrollierbar sind. Wir sind ja nicht in Ungarn.
Daher sehe ich nur die Möglichkeit, dass hier erheblich nachgearbeitet wird, um zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einen Beschuss fassen zh können.

3. Hundebestandsaufnahme. Es sollen Kontrollen bei den Bürgerinnen und Bürgern stattfinden, ob sie nicht angemeldete Hunde halten, für die keine Steuern entrichtet werden. In Preetz hat das zu deutlichen Mehreinnahmen geführt. In der letzten Beratung hatte Ratsherr Schröder (Die Linke) nachgefragt, ob eine Sozialstaffel für die Hundesteuer eingeführt werden könnte. Das haben Bündnis 90/Die Grünen jetzt aufgegriffen und wollen zusätzlich prüfen lassen, ob der Aufwand für die Erhebung tatsächlich durch die Mehreinnahmen von Hundesteuer gedeckt wird.
Vom Grundsatz her bin ich für eine Hundebesandsaufnahme.
Vom Grundsatz her bin ich auch für Parkgebühren auf dem Ascheberger Parkplatz.
Da die Bürgermeisterin für den Ascheberger Parkplatz auf die Erhebung von Parkgebühren verzichtet, sollen wir hier vielleicht auch auf die Bestandsaufnahme verzichten.

4. Dann geht es im nicht öffentlichen Teil des Ausschusses noch um den Verkauf des Grundstücks am Appelwarder. Zum Inhalt des aktuellen Vorgangs möchte ich mich nicht äußern.
Aber die Historie möchte ich gerne in Erinnerung rufen. Das war früher ein Spielplatz, der aus Kostengründen aufgegeben wurde. Dann lag die Fläche brach, jetzt stehen dort zwei Fußballtore und Teile der Flächen sind gemäht. Offenbar haben sich die Kinder und Jugendlichen ihren Spielplatz zurückerobert. Wenn die abbruchreife Blockhütte im Wald am Höftsee wieder instenangesetzt wird, weil es der Treffpunkt für die Jugendlichen ist, um mal in Ruhe ein Bier zu trinken und wenn eine Ratsfrau bei einem öffentlichen Ortstermin am Suhrer See – es ging um einen möglichen Standort für eine KiTa in Stadtheide – gegenüber Jugendlichen äußert, dass sie sich ja abends auf dem dortigen Spielplatz treffen würden, um ein Bier zu trinken. Da wäre ja ein Akt der Gleichbehandlung, wenn man den Jugendlichen am Knivsberg auch ihren Rückzugsort beließe, selbst wenn sie nur kicken und abends kein Bier trinken.

5. Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses werden zwei weitere sehr relevante Themen beraten. Zum einen geht es um die „Neuausrichtung der Stadtwerke Plön“, zum anderen um die „Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Bösdorf und der Stadt Plön, Verhandlungen über die zukünftige Zusammenarbeit“. Natürlich kann ich nicht zu laufenden Verhandlungen berichten, aber zur Neuausrichtung der Stadtwerke möchte ich mich außerhalb des Vorganges äußern.
Aus meiner Sicht halte ich es für denkbar, dass die Stadtwerke oder Teile davon sich später mit dem Bereich Energy Sharing befassen.

6. Was ist Energy Sharing? Dazu habe ich in der letzten Ausschusssitzung des Ausschusses für Soziales, Umwelt und Energie (SUE) darum gebeten, das Themenfeld zu beleuchten und dazu im Ausschuss zu berichten. Das wird am Donnerstag im SUE geschehen.

Es ist zukünftig möglich, selbst erzeugten, regenerierbaren Strom (in Plön erst einmal Solarstrom) nicht nur in dem Gebäude zu nutzen, auf dem er erzeugt wird, sondern auch über das Leitungsnetz in andere eigene Gebäude zu leiten und dort zu verbrauchen.

Der Hintergrund ist, dass die finanziellen Einsparungen durch Solaranlagen dann nennenswert sind, wenn man den „eigenen“ Strom selbst verbraucht. Die Erzeugung über den eigenen Bedarf hinaus und der Verkauf sind nicht besonders lukrativ.

Bei meiner Frage ging es aber nicht nur um die städtischen Gebäude, sondern auch um die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Solaranlagen einzubinden oder Bürgerinnen und Bürger über Energiegemeinschaften zu versorgen, die selber keinen regenerierbaren Strom erzeugen können.
Der letzte Aspekt kommt in der Vorlage der Verwaltung leider zu kurz.

Das ist besonders im Winter interessant, weil die Solarenergie dann in privaten Haushalten nur einen geringen Anteil des Energiebedarfes deckt. So ist es jedenfalls bei meiner privaten Solaranlage. Wenn dann noch eine Wärmepumpe angeschlossen werden soll, reicht die Energieversorgung durch meine eigene (bei anderen wird es nicht anders sein) Solaranlage nicht aus, um eine Wärmepumpe zu betreiben. Für den Fall könnte es interessant werden, auf eigenen Windstrom zurückzugreifen. Über Energy Sharing ließen sich z.B. Anteile an einer Windenergieanlage in der Umgebung erwerben.
Im Fall einer Sonnen- und Windflaute kann dann immer noch Energie über das „normale“ Netz bezogen werden.
Das könnte durchaus für alle Plönerinnen und Plöner interessant sein, nicht nur für die Verwaltung.

Damit kommen natürlich auch die Verwaltung der Mitglieder einer Energiegesellschaft und die Abrechnung der Einspeisungen und Verbräuche ins Blickfeld. Genau hier könnte sich eine Zukunftsaufgabe für die Stadtwerke ergeben.

In der Vorlage wird aufgezeigt, dass es ein Förderprogramm gibt, das eine entsprechende Untersuchung zu 100% bezahlt, ohne dass die Kommune verpflichtet ist, die Maßnahme auch tatsächlich umzusetzen. Die Teilnahme an dieser Förderung würde ich tatsächlich befürworten.
Es ergeben sich auf den ersten Blick keine größeren finanziellen Verpflichtungen und auch keine Verpflichtung zur Umsetzung.

Es liegt nicht an der Fledermaus

Die Baumaßnahmen an der B76 sorgen für gehörigen Unmut in der Region. Anwohner*innen der Dörfer an den Schleichwegen klagen über eine erhebliche Zunahme des Durchgangsverkehrs und Straßenschäden. Pendler*innen klagen über lange Umwege, die Zeit, Geld und Nerven kosten.

Einige Straßen sind wegen der Schäden durch den zusätzlichen Verkehr bereits gesperrt. Auf der B 430 zwischen Plön und Grebiner Kreuz wurden in einem Teil bereits Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgesprochen, um die Straße zu schonen. Das Vertrackte an der Situation ist, dass dieser Teil der B 430 auf der vom LBV ausgewiesenen offizielle Umleitungsstrecke liegt. Ich will mir nicht ausdenken was passiert, wenn die B 430 zwischen Plön und dem Grebiner Kreuz gesperrt werden muss, weil die Straße abzurutschen droht.

Das ganze sieht für mich so aus, als hätte der LBV die Situation völlig falsch eingeschätzt. Die Bedürfnisse der vielen Pendler*innen wurden unterschätzt oder blieben unberücksichtigt. Es war von vornherein klar, dass die offizielle Umleitung von Plön über Engelau und Seekrug auf die B 202 nicht angenommen wird. Der Appell des LBV an die Vernunft der Autofahrer*innen wirkte auf mich etwas hilflos und verpuffte wirkungslos. Nichts anderes war zu erwarten.

Möglicherweise hat man auch die Belastbarkeit der B 430 überschätzt, die Teil der offiziellen Umleitung ist. Verschärft wird die Situation auch dadurch, dass bei der Instandsetzung der B 76 zwischen Plön und Preetz ein besonders aufwendiges und vor allem auch zeitaufwendiges Verfahren gewählt wurde. Aufgrund des Untergrundes wird die Straße in weiten Teilen quasi auf einer Pontonbrücke aus Styroporblöcken gebaut. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die Straße dann nicht wieder absacken wird.
Das wurde auf der Infoveranstaltung des LBV in Plön Anfang des Jahres so erläutert.
Die Bürgermeisterin der Stadt Plön fragte dort nach, ob man nicht im Schichtbetrieb arbeiten könnte, um die Bauzeit zu verkürzen. Die stellvertretende Leiterin des LBV entgegnete, dass Schichtbetrieb nur im Autobahnbau angewendet würde.

Am letzten Donnerstag war in der KN ein Artikel veröffentlicht, in dem der LBV mit der Dauer der Bauarbeiten konfrontiert wurde. In diesem Artikel wurde der Eindruck erweckt, dass aus Naturschutzgründen kein Schichtbetrieb möglich wäre.
Dem widersprachen nach dem Zeitungsartikel nicht nur der Kreis, sondern auch der Naturschutzbeauftragte des Kreises. An der Fledermaus scheint es also nicht zu liegen.

Herr Minister Madsen hat natürlich recht, dass die Straßenbaumaßnahmen „irgendwann“ gemacht werden müssen. So zumindest erinnere ich mich an eine Äußerung gegenüber der Presse.
Ein Festhalten am jetzigen Plan, zwei Jahre nach dem ersten Bauabschnitt mit Vollsperrung der B 76 gleich für weitere zwei Jahre mit dem zweite Bauabschnitt einschließlich einer weiteren Vollsperrung der B 76 zu beginnen, sollte noch einmal kritisch überprüft werden.

Erlebbarkeit des Großen Plöner Sees erhalten. Keine falschen Weichenstellungen in der kommenden Sitzungswoche!

Nächste Woche tagen alle drei städtischen Ausschüsse.
Es beginnt am Montag, dem 13. April mit dem Hauptausschuss.
Am Dienstag tagt der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wird Mittwoch zusammentreten.
Alle Sitzungen beginnen um 18:30 Uhr und finden in der Aula am Schiffsthal statt.
Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde können Bürgerinnen und Bürger aus Plön Fragen stellen und Anregungen geben. 

Vorweg die aus meiner Sicht wichtigste Einschätzung:

Ausschussübergreifend bleibt festzustellen, dass mit der Badewiese Fegetasche und der Freiflläche des Fischereigeländes zwei Flächen zur Diskussion stehen, die aus städtebaulicher Sicht sehr bedeutsam sind.
Gleichzeitig ist nach dem für die meisten überraschenden Verkauf des Erbbaurechtes des PSV an einen privaten Investor zu erkennen, dass derzeit ein erheblicher Druck von privater Seite besteht, sich die wenigen verbliebenen öffentlichen Flächen am See anzueignen. Unabhängig davon, welche Interessen die Investoren haben, ist das aus meiner Sicht sehr bedenklich.
Der Zugang zum See ist für viele Plöner Bürgerinnen und Bürger identitätsstiftend, bewußt oder unbewußt. Die Eutiner Straße ist für Fußgänger*innen und Radfahrende die Hauptverbindung zwischen Plön Ost und der Innenstadt. Hier besteht die Gelegenheit, den See sogar „im Vorbeigehen“ zu erleben. Daher ist es aus meiner Sicht erforderlich, den identitätsstiftenden Charakter zu bewahren und mit diesen Flächen sorgfältig umzugehen. Ach wenn einige meinen, dass sich in Plön auf Teufel komm raus irgendetwas entwickeln muss, weil ja in absehbarer Zeit wieder Wahlen anstehen, dürfen diese Flächen nicht den kurzfristigen Profitinteressen von Investoren oder der Profilierungssucht von Entscheidungsträger*innen zum Opfer fallen.
Was bebaut ist, ist bebaut. Das bekommt die Öffentlichkeit in den nächsten 100 Jahre nicht zurück. Auf lange Zeiträume läßt sich auch die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit nicht garantieren. Wie unerwartet und schnell sich eine Situation entwickeln kann, haben wir ja im Fall des „Alte Fährhauses“ gesehen.

Im Folgenden möchte ich einen Überblick für die aus meiner Sicht wichtigsten Themen geben. Zu einigen Themen werde ich ergänzend eine kurze Bewertung aus meiner Sicht abgeben.
Wie üblich können die Tagesordnungen der Sitzungen komplett und die Sitzungsunterlagen aus dem öffentlichen Teil im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden.

Alle wirklich bedeutsamen Themen des Hauptausschusses werden in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Das sind:

Umbaumaßnahme TIP (Anm.: Tourist Information Plön im Bahnhof) hier: Weiteres Vorgehen bezüglich des Urheberrechts des Architekten.
– Bericht der Stadtwerke Plön; hier: Sachstand Neuausrichtung Vers-GmbH / Wirtschaftlichkeit Breitband.
Vertragsangelegenheit Fischereigelände Eutiner Straße
Plöner Motorschifffahrt; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise
Die Motorbootfahren auf dem Großen Plöner See sind nach allgemeiner Überzeugung in der Ratsversammlung ausgesprochen wichtig für denTourismus in der Region. Gleichwohl bin ich der Ansicht, dass der Betrieb einer Ausflugsschifffahrt keine kommunale Kernaufgabe ist, die durch die Stadt wahrgenommen werden sollte. Vor allem schätze ich es auch so ein, dass die Stadt den Betrieb einer Seerundfahrt niemals kostendeckend betreiben kann. Die Lösung kann nur in einer Einigung der bisherigen Betreiber mit einem zukünftigen Betreiber liegen. Die Stadt kann dabei möglicherweise auf verschiedene Arten Hilfestellung leisten.

Im SUE
– Antrag der Bündnis 90/Die Grünen: Prüfung der Einführung eines Energy-Sharing-Modells für die Stadt Plön
Hierzu eine Anmerkung: Bereits im letzen SUE am 05. März hatte ich an die Verwaltung eine Anfrage zum Thema „Energy Sharing“ gestellt. Das Sozial-Ökologischen Bündnis Plön hatte mich auf das Thema aufmerksam gemacht. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, dass sich PV-Anlagen Betreibende mit Bürger*innen oder Institutionen sowie Stromverbraucher*innen, die keine PV-Anlage betreiben, zusammenschließen können.
Die PV-Anlagen-Betreibenden wären dann vermutlich in der Lage, den überschüssigen Solarstrom kostengünstig an diejenigen „abzugeben“, die bei sich keine Solaranlage installieren wollen oder es sich nicht leisten können. Bei „Sonnenflaute“ kann weiterhin Strom aus dem Netz bezogen werden.
Meine Anfrage bezog sich erst einmal auf die Rahmenbedingungen. Wären sie passend, hätte die FWG vermutlich einen entsprechenden Antrag nachgereicht.
Die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) wirkte im März etwas erschrocken, so als ob ich Ihr das Thema wegnehmen wollte. Sie äußerte, dass das Thema sowieso als Tagesordnungspunkt für den nächsten SUE vorgesehen sei. Das wußte ich allerdings nicht.
Das „Energy Sharing“ wurde jetzt allerdings nicht von der Verwaltung auf die Tagesordnung gesetzt. Bündnis 90/Die Grünen hat einen entsprecheden Antrag gestellt, einige Punkte hz prüfen. Dem kann ich auch folgen. Leider beschränkt sich der Beschlussantrag von Bündnis 90/Die Grünen nur auf städtische Gebäude.
Aus meiner Sicht fehlt folgendes:
– Eine Aufarbeitung des Sachstandes für die Einrichtung von Shared Energy Gemeinschaften und eine entsprechende Information für unsere Bürgerinnen und Bürger. Sie sollten in die Lage versetzt werden, aufgrund belastbarer Aussagen zu entscheiden, ob eine Shared Energy Gemeinsschaft für Sie und Ihre Nachbarn in Frage kommen könnte.
– Eine Prüfung, ob sich auch Bürgerinnen und Bürger an den  Shared Energy Gemeinschaft der Stadt Plön beteiligen können und ob das für alle Beteiligten sinnvoll ist. Das hängt im wesentlichen mit den Regelungen der Wirtschaftsministerin für die Netznutzung zusammen. Diese Regelungen sind zumindest mir nicht bekannt.
– Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, dazu Information and die Bürger*innen, inwieweit sie die Möglichkeiten haben, sich untereinander oder auch mit der Stadt zusammenzuschließen.
– Darüber hinaus zählt natürlich auch eine Abschätzung über den Aufwand, die Kosten und wie Wirtschaftlichkeit eine wichtige Rolle für die Entscheidungsfindung bei allen Beteiligten.
– Prüfung, ob die damit verbundenen Aufgaben (Abrechnung ect. ) durch die Stadtwerke AöR oder über deren Beteiligung an den Stadtwerken Versorgung GmbH erbracht werden können.

Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen
Anm.: Letztens habe ich mich sehr gefreut, dass in einem Bauantrag ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass für den Wintergarten vogelsicheres Glas verbaut wird. Unter Berücksichtigung des erheblichen Rückgangs an „Stadtvögeln“ in den letzten 20 Jahren ist das ein wichtiger Beitrag zum Vogelschutz.
Vogelkiller Nr. 1 sind Glasscheiben (115 Mio tote Vögel), gefolgt von Vogelkillerin Nummer 2, Hauskatzen (100 Mio tote Vögel) und Vogelkiller Nr. 3, dem Verkehr (70 Millionen tote Vögel). Danach folgen Stromleitungen (2,8 Mio), Jäger*innen (1,2 Mio) und Windkraftanlagen (0,1 Mio)
An einigen unserer Bushaltestellen ist bei den Wartehäuschen ebenfalls Glas verbaut. Dort sollen die Scheiben jetzt genutzt werden, um Plakate aufzuhängen, die auf Belange des Vogelschutzes hinweisen und Sponsoren die Gelegenheit geben, dezent auf sich aufmerksam zu machen. Die Plakate verhindern gleichzeitig, dass die Vögel gegen die Glasscheiben fliegen, weil die Glasscheiben dann erkennbar sind. 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung werden folgende Schwerpunktthemen behandelt.
– Vogelschutz an Plöner Bushaltestellen (Siehe SUE)
Nicht-Öffentlich:
Hotelprojekt Fegetasche hier: Sachstandsbericht des Projektentwicklers
Anm.: Ich befürworte die Ansiedlung einen Hotels an der Fegetasche, unter einer Voraussetzung:
Die bestehende Infrastruktur (Imbiss, Minigolfanlage, …) bleiben als niedrigschwelligens touristischen Angebot für Einheimische und Gäste erhalten. Darüber hinaus bleibt ein deutlicher Anteil der Badewiese (ich sag mal, wenigstens ein Drittel) als Badewiese erhalten. Außerdem bin ich der Auffassung, dass auf dieser Freifläche außer einem Hotelbetrieb keine weiteren Nutzungsformen genehmigt werden sollten. Wenn ein Hotelneubau sich nicht selber trägt, dann sind Probleme vorprogrammiert.
Alles andere als ein Hotel, das sich selber trägt, ist städtebaulicher Murks.

Neuer Badesteg an der Fegetasche

Unsere touristische Infrastruktur ist ein wenig in die Jahre gekommen, an einigen Stellen ist sie rott. Das gilt zum Beispiel für die Brücke an der Fegetasche. Sie war am Mittwoch Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich war Donnerstag mit dem Fahrrad unterwegs und habe mir die Brücke noch einmal angesehen. Sie ist völlig zurecht gesperrt.
Über ein Programm zur Förderung des Binnenlandtourismus waren drei Bereiche für eine Aufwertung vorgesehen:
– Der ehemalige Bootsverleih, Verbesserung der Aufenthaltsqualität
– Der Bootshafen an der Schwentine, Hier: eine Aussichtsplattform mit Fotorahmen
– Badestelle Fegetashe, ein neuer Badesteg
Für alle drei Vorhaben lag im Oktober 2025 ein skizzenhaftes Gestaltungskonzept vor.

Aus Kostengründen wurde die Planung zusammengestrichen. In der Sitzung des SteP ging es nur noch um die Brücke an der Baustelle Fegetasche.
Ich habe im Ausschuss die Ansicht vertreten, dass der Umfang der Planung so reduziert wurde, dass ein neuer Ratsbeschluss erforderlich sein könnte, weil der Ausschuss einen Beschluß der Ratsversammlung weder aufheben noch wesentlich abändern könne. Das ginge nur über einen erneuter Beschlusses der Ratsversammlung. Der könnte rechtzeitig vor Ablauf der Förderfrist Ende April  am 29. April getroffen werden.

Die Verwaltung vertrat die Auffassung, dass der „abgespeckt“ Plan sowohl im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung wie auch im Hauptausschuss beraten wurde. Zudem habe die Ratsversammlung beschlossen, die Haushaltsmittel in den Haushalt 2026 einzustellen.

Ich habe widersprochen, dass ich dieser Auffassung nicht folgen könnte. Eine Aufhebung oder eine erhebliche Abweichung könne nicht durch die Ausschüsse erfolgen. Der Beschuss der Ratsversammlung könnte so gedeutet werden, aber auch hielte ich für fraglich.

In der Sitzung des SteP am Mittwoch habe ich für meine Argumentation allerdings nur auf die Vorlage zu dem Thema und das im Ratsinformationssystem hinterlegte Gestaltungskonzept zurückgegriffen. Das sah, wie oben erwähnt, drei „Baustellen“ vor. Ich habe später noch einmal den Beschluss der Ratsversammlung vom Oktober 2025 nachgelesen. Dort wurde auf Anmerkung von Ratsfrau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) darauf hingewiesen, dass es nur noch um den Badesteg Bereich Fegetasche geht. Daher muss ich mich jetzt korrigieren. Der Beschlussvorschlag des SteP ist durch den Beschluss der Ratsversammlung gedeckt.

Ich bin für den Erhalt eines Teiles der Badewiese und für den Bau eines neuen Badesteges.
Der Grund für meine Intervention war die Befürchtung, dass bei einem fehlerhaften Verwaltungsgang später bei der Abrechnung der Fördermaßnahme Rückforderungen auf die Stadt Plön zukommen könnten. Das wäre vermeidbar und in Anbetracht der Haushaltslage problematisch. Die Aussage eines Kollegen, dass Fördermittel so schnell nicht zurückgefordert werden, ist nach meiner Erfahrung zwar richtig, wenn man sich die Vergangenheit ansieht. Bedenkt man aber die Finanzentwicklung des Landes Schleswig Holstein, dann würde ich nicht ausschließen, dass zukünftig eventuell auch mal genauer auf die Abrechnung geguckt wird.

Zur Ausgestaltung der Badebrücke gab es dann eine Diskussion im Detail.
Ratsherr Rose (SPD) sprach sich dafür aus, den vorgesehenen Stahlgitterbelag für den Seitensteg, an dem die Paddler*innen anlegen sollen, durch einen Kunststoffbelag zu ersetzen.
Dem habe ich widersprochen. (Siehe Anmerkung nach dem Absatz) Wir haben vor – ich meine 6 Jahren – den Ratsbeschluss „Plastikfreies Plön“ gefasst. Daher verbietet sich dieser Vorschlag schon von selber, weil es Holz oder Edelstahl als Alternative zu Kunststoff gibt.
Anm.: hier lag ich mit meiner Erinnerung an den Punkt falsch. Herr Rose hat sich dafür ausgesprochen, das Abweiserbrett, dass verhindern soll, dass man mit einem Paddelboot unter den Steg kommt, statt aus Holz aus einem Recyclingmaterial aus Holz und Kunststoff zu verbauen.

Der Kunstoffbelag ist an der Stelle einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Dadurch werden Mikro- und Nanoplastikpartikel freigesetzt. Mikro- und Nanoplastik können in den menschlichen Körper aufgenommen werden. Das ist nachgewiesen. Nanoplastik steht im Verdacht, im Körper eine hormonartige Wirkung zu entwickeln. Die sich daraus ergebenden gesundheitlichen Folgen sind noch nicht verläßlich erforscht.
Beide Hinweise – Plastik oder kein Plastik – wurden aufgenommen. Eine Entscheidung wird erst später getroffen.
Ich finde, wenn man das Einbringen von Nanoplastik an einer Badestelle verhindern kann, dann sollte man das tuen.

Ein weitere Punkt war die Frage des Kollegen Schröder (Die Linke, Mitglied in der SPD-Fraktion), ob der neue Steg mit einem Sprungbrett ausgestattet werden könnte. Die Frage ist berechtigt, weil heute wohl vor allem junge Gäste das Geländer der bestehenden Brücke als Sprungturm nutzen.

Die Bürgermeisterin entgegnete, dass ein Sprungbrett dazu führen würde, dort eine Badeaufsicht zu stationären. Die DLRG hat aber aufgezeigt, dass sie die Badestelle dort nicht mehr besetzten kann und aus nachvollziehbaren Gründen an der Badestelle Prinzeninsel festhält.

Nicht zuletzt ging es noch um die Frage der Barrierefreiheit. Der Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen hatte in einem Schreiben zurecht darauf hingewiesen, dass die Barrierefreiheit nicht gegeben ist und verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Tendenziell war im Ausschuss die Bereitschaft zu erkennen, die Erreichung des Zieles über eine Matte und einen Wasserrollstuhl sicherzustellen. Dem würde ich auch folgen, bin aber skeptisch, dass das der richtige Weg ist. An der Stelle, wo der Steg ist, geht es relativ weit sehr flach ins Wasser, dann fällte es sehr schnell tief ab.
Wenn wir Wege suchen, das Problem anzugehen, dann werden wir darauf ein Augenmerk richten müssen.
Der Ausschuss zeigte sich aber zuversichtlich, ein Förderprogramm zu finden, um die Realisierung finanziell abzusichern, sofern es im Rahmen des jetzigen Förderprogramms nicht möglich sein sollte.  

Wenn der Haushalt durch den Kreis genehmigt ist, dann wird die Bauleistung ausgeschrieben. Dann wird die Bauleistung an die wirtschaftlichste Anbieterin vergeben. Bei realistischer Einschätzung kann der Bau im Herbst beginnen. Ich freue mich schon darauf, bei der Einweihung 2027 mit ins Wasser zu springen.

Bebauung der Badewiese an der Fegetasche? Ja, aber:

Die Aufgabe eines Ausschussvorsitzenden ist es, die Themen für die Arbeit im Ausschuss mit der Verwaltung zu koordinieren und den Ausschuss neutral zu leiten. Wenn er einen eigenen Redebeitrag einbringen will, sollte er sich für den Zeitraum die Leitung des Ausschusses an seinen Stellvertreter übergeben. Leider gewinnt man gelegentlich den Eindruck, dass einzelne Ausschussvorsitzende ihre Stellung ausnutzen, um aus ihrer einflußreichen Position heraus ihre eigenen politischen Ziele zu verfolgen. Das geschah meiner Ansicht auch in der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, wenn auch nur sehr unterschwellig. Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Das nehme ich aber jetzt einmal zum Anlass, selber Stellung zu dem betreffenden Thema beziehen, weil es uns nach meiner Einschätzung in diesem Jahr beschäftigen wird.

Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bebauungsplans Nr.33, 2. Änderung der Gemeinde Malente“ ging es um die Frage, ob die Stadt Plön Einwände gegen die Planung unserer Nachbargemeinde hat und eine Stellungnahme zu den Plänen abgeben will. Es gab keine Einwände. Dafür gab es folgende Bemerkung unseres Ausschussvorsitzenden: „Das ist übrigens doppelt so groß wie das, was wir an der Fegetasche planen.“

Diese Äußerung ist auf den ersten Blick scheinbar harmlos, aber es ist unterschwellig eine nicht zum Thema gehörende Äußerung, die darauf abzielt, die mögliche Bauplanung in eine ganz bestimmte Richtung zu lenken. Die Projekte sich nach meiner Auffassung aber nicht vergleichbar.

Daher möchte ich an dieser Stelle einmal feststellen:

1. Stadtplanung ist ein Prozess, bei dem es nicht darum geht, die letzten Freiflächen zu bebauen.
Es geht natürlich um Bebauung, aber es geht in gleichem Maße auch darum, Freiflächen für die Naherholung zu erhalten. Es geht auch um Themen wie das Stadtbild, Naturschutz und vieles mehr. Bauen ist Verantwortung. Was einmal gebaut wird, steht die nächsten 50 Jahre oder länger.
Freiflächen, die einmal überbaut sind, sind unwiederbringlich verloren. 

2. Seit über einem Jahrzehnt setze ich mich für einen Hotelbau auf der Badewiese Fegetasche ein. Tourismus ist unsere „Industrie“ und ein Bekannter sagte mal: „Lieber 10 Touristen als einen stinkenden Schornstein“. Zugegeben, das ist überspitzt, aber es ist auch etwas daran.

3. Seit vielen Jahren haben Investoren das Grundstück Fegetaschewiese im Visier. Es gibt in Plön nur wenige Freiflächen und die Lage am Strand mit Blick auf den See ist natürlich attraktiv.
Bei der „Plöner Welle“ sollten uns damals die Abstände zwischen den Gebäuden (ich meine mich zu erinnern, dass es 6 Meter waren) als Blickachse von der Straße auf den See verkauft werden.
Ich persönlich mag es nicht, für dumm verkauft zu werden.

4. Die neuesten Planungen für die Bebauung der Badewiese Fegetasche wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 14. Mai 2025 im nicht-öffentlichen Teil behandelt.

Planungen sind erst einmal ergebnisoffene Prozesse. Ich gehe im Folgenden nicht auf die ersten, noch nicht-öffentlichen Planungsideen ein, sondern möchte einmal die Punkte aufführen, die aus meiner Sicht bei der Planung auf der FEgetaschenwiese grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Das wären:

1. Es ist zwingend erforderlich, neben dem möglichen Hotelbau auch ausreichend große Freiflächen für die Naherholung freizuhalten. Dazu gehören für mich auch die Minigolfbahn und der Imbiss.

2. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Hotelbau nur ein Alibi-Bau ist, in dem sich nach und nach Eigentumswohnungen entwickeln. An dieser Stelle kann es aber ausschließlich um ein touristisches Projekt zur Belebung des Fremdenverkehrs gehen.

3. Eine Querfinanzierung durch andere Vorhaben darf keine Voraussetzung für ein Hotelbau sein. Ein Makler für Gewerbeimmobilien hat mir vor einiger Zeit mal gesagt: „Entweder ein Hotel trägt sich dauerhaft selbst oder man läßt die Finger davon.“
Die Logik dahinter kann ich verstehen.

4. Das Argument, man müsse Wohnraum schaffen, ist vielfach ein Scheinargument. Das richtige Argument muss lauten: „Man muß bezahlbaren Wohnraum schaffen“. Daran mangelt es wirklich.
Bezahlbarer Wohnraum wird auf der Fegetaschenwiese nicht entstehen, wenn das Hotel in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollte. Dem wird man entgegenhalten, das sei eine Unterstellung oder das sei gar nicht geplant. Aber wenn wir ein Projekt zulassen, dass sich nicht dauerhaft rechnet, wird genau das geschehen. Niemand wird sagen: „Oh, das hat nicht geklappt, dann reißen wir das Gebäude wieder ab und stellen die Wiese wieder her.“ Viel wahrscheinlicher wird sein, dass gesagt wird: „Wir können das Gebäude doch nicht abreißen, wo es schon mal steht. Lass uns dort Eigentumswohnungen entwicklen.“

Im Frühjahr des letzten Jahres wurde uns von einem Tourismusplaner empfohlen, eine Angebotsplanung zu machen. Ich habe nicht danach gefragt, obwohl ich auch schon davor immer dafür geworben habe. Das bedeutet: Man schafft Baurecht für das, was man will.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, dann geht man damit auf die Suche nach einem Investor.
Das erspart dem Investor einen langwierigen Planungsprozess, in dem es zu Auseinandersetzungen über die städtebaulichen Ziele und die Planungen selbst kommt. Zerwürfnisse sind ansonsten vorprogrammiert.
Es wäre professionell, das zu vermeiden.

Ich bin gespannt, was in diesem Jahr auf uns zukommt. 

Toilette am Strandweg und die Beachtung des Haushaltsrechtes

Am Mittwoch, dem 21. Januar tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (SteP).
Hier gab es im öffentlichen Teil nur einen relevanten Tagesordnungspunkt. Es ging um den Bau der Toilettenanlage am Strandweg. Der auf dem Gelände des ehemaligen Bootsverleihs stehende Toilettenwagen ist kein attraktiver Anblick für die naturnahe Promenade eines Fremdenverkehrsortes. Vor allem ist er auch nicht barrierefrei. 

Mein Kollege Gampert (FWG) äußerte Zweifel an der Aussage der Verwaltung, dass ein Toilettencontainer mit dem selben Kostenansatz gerechnet wird wie der Neubau eines festen Gebäudes. Auch ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Container ähnlich teuer ist wie ein Neubau. Die Verwaltung hielt an Ihrer Aussage fest. Eine – nach meiner Auffassung belastbare – Kostenberechnung war der Vorlage nicht beigefügt, so dass am Ende zumindest bei mir Zweifel bestehen blieben. 

Zu dem Vorgang merkte ein Kollege von der CDU an, dass der Bau wegen fehlender Unterlagen nicht beschlussreif wäre. Es würden eine Kostenberechnung und ein Bauzeitenplan fehlen. 

Der Kollege von der CDU führte aus, dass die Gemeindehaushaltsverordnung in
 § 12 (Investitionen) regelt, welche Mindestvoraussetzungen für Investitionen mit erheblicher und welche Mindestvoraussetzungen für Investitionen von geringer finanziellen Bedeutung zu erfüllen sind. 

Bei 70.000,- € handelt es sich um ein Bauvorhaben von geringer finanzieller Bedeutung. Der Kollege argumentierte, dass zwingend eine Kostenberechnung und ein Bauzeitenplan vorliegen müsse. Er bat um Auskunft, ob die vorliegen würden.
Die Antwort der Verwaltung wirkte eher ausweichend.
Der Kollege hat daraufhin angekündigt, Akteneinsicht nach § 30 der Gemeindeordnung zu nehmen. 

(Anm.: Dieses Recht haben alle Mitglieder der Ratsversammlung. Bürgerlichen Mitgliedern steht das Recht auch zu, sofern die Vorgänge in dem Ausschuss behandelt werden, dem das bürgerliche Mitglied angehört.
Es gilt nicht für Vorgänge, deren Geheimhaltung nach anderen gesetzlichen Vorschriften geregelt ist.
)

Im weiteren Verlauf äußerte ein Kollege (FWG), dass wir hier nicht im Haushaltsausschuss sind und wir jetzt über den Bau beschließen sollten.
Ein anderer Kollege (SPD) hat sinngemäß eingeworfen, dass Plön zu klein ist für die Anwendung des Haushaltsrechts, wenn ich das richtig verstanden habe.

Dem hab ich entgegengehalten, dass das Haushaltsrecht nicht beliebig sei und auch auf Bauvorhaben anzuwenden ist. 

Ich habe mich sehr gewundert, dass einige Kolleg*innen offenbar der Ansicht sind, dass man das Haushaltsrecht beliebig anwenden kann oder auch nicht.
Geltendes Recht ist nicht beliebig, sondern insbesondere von der Verwaltung und auch von der Selbstverwaltung zu beachten.

(Anm.: Hinter dieser Auffassung stehen für mich drei Punkte:
1. Das Haushaltsrecht ist zwar recht kompliziert, aber es dient dazu, die Steuergelder unserer Bürgerinnen und Bürger nach festen Verfahren und so transparent wie möglich auszugegeben. Zudem soll das Haushaltsrecht sicherstellen, dass die Grundsätze der sparsamen Haushaltsführung beachtet werden.
2. Sollte sich herausstellen, dass sich dieser Fehler durch den gesamten Haushalt 2026 zieht besteht die Gefahr, dass er in Gänze überarbeitet und in Teile noch einmal aufgestellt werden muß. Das würde  geplante Investitionen dann weiter verzögern.
3. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Verstöße gegen das Haushaltsrecht auch disziplinare Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Im Dezember 2024 wurde die Problematik schon einmal in einem anderen Rahmen angesprochen.)

Beschlossen wurde der Bau dann trotzdem mit großer Mehrheit. 

Vom Grundsatz her befürworte ich den Bau eines festen Toilettenhauses, auch wenn es teurer sein sollte als eine Containerlösung. Ausschlaggebend ist hier die „repräsentative“ Lage an der naturbelassenen Promenade. Das steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Kosten nur unerheblich über den Kosten eines Containers liegen. Ich hoffe, dass der mögliche Verfahrensfehler, sofern sie beanstandet werde, geheilt werden können, damit der Bau losgehen kann.)

Im nicht-öffentlichen Teil stand dann noch ein Bauantrag an. Bei Bauvorhaben, die nicht im Gebiet eines Bebauungsplanes liegen, kommt es nach Bundesbaugesetz drauf an, dass sie sich in die Umgebung einfügen. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Bauamt des Kreises. Die Stadt Plön wird aber am Verfahren beteiligt, indem sie ihr Einvernehmen erteilen oder verweigern kann.
Wenn die Genehmigung durch den Kreis erteilt wird, könnten Nachbarn gegen den Beschluss klagen.
Da dieser Bau schon in der öffentlichen Diskussion stand und mit Sicherheit den Weg die öffentliche Diskussion zurückfinden wird, sobald er steht, erkläre ich an dieser Stelle schon mal, dass ich den Beschluss des Ausschusses für falsch halte. Mehr dazu, wenn der Beschluss in der nächsten Sitzung öffentlich bekannt gegeben wird.

Im SteP darf ich zwar nicht mit abstimmen, aber als Ratsherr habe ich in jedem Ausschuss, auch wenn ich ihm nicht angehöre, Rederecht. Dort habe ich eine Stellungnahme abgegeben und gebeten, sie zu Protokoll zu nehmen. Es soll später keine*r der Entscheidungsträger*innen sagen können. „Das haben wir nicht geahnt“.

Poller und Schwentineterrassen

Gestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung

Die Bürgermeisterin hat mitgeteilt, dass die Schwellen in der Lübecker Straße noch nicht gebaut werden, weil die Firma Bedenken bezüglich des Untergrundes angemeldet hat. Hierzu soll noch eine besondere Untersuchung stattfinden, bevor das Thema erneut in den Ausschuss zum Beschluss gegeben werden soll. 

Der Kollege Gampert hat die Frage gestellt, ob es nicht zum Thema „PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden“ noch eine Alternativenplanung geben sollte. 
Die Bürgermeisterin antwortete darauf, dass es dazu aktuell eine Anfrage an die Kommunalaufsicht gäbe.

Anschließend ging es im ersten regulären Tagesordnungspunkt um die Poller in der Innenstadt.
Die Bürgermeisterin beklagte, dass der Verkehr in der Innenstadt deutlich zugenommen hat. Das beinhaltet Verstöße gegen die Vorgabe der Fahrtrichtung ebenso wie Verstöße gegen die Zeiten, in denen die Befahrung erlaubt ist.
Der Mitarbeiter einer Firma hat betont, dass die Polleranlage so gar nicht hätte in Betrieb gehen dürfen. Er erläuterte zudem, dass er nach dem Schadensbild an den Pollern den Eindruck hätte, dass diese zumindest in einem Fall nicht durch einen ausfahrenden Poller entstanden sei, über dem ein Auto stand, sondern durch einen Fahrer, der noch schnell über den Poller rüberhuschen wollte. Mittlerweile scheint es diesbezüglich bereits ein laufendes Gerichtsverfahren zu geben.
Der Mitarbeiter betonte, dass es Sensoren gäbe, mit denen man ein solches Risiko deutlich reduzieren könnte. Dazu würde z.B. eine Kleinampel (höhe 1,5 Meter) gehören, ein Blitzlicht, das Autofahrende warnt und ein kleiner Radarsensor, der den Bereich vor und hinter sowie über dem Poller überwacht.
Ein Kollege von der CDU sprach sich dann dafür aus, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, weil all die baulichen Anlagen am Wendtorper Tor und am Hamburger Platz sich nicht mit dem Stadtbild und dem Denkmalschutz vertragen würden.
Das habe ich als hochgradig lächerlich empfunden, weil – wenn ich mich richtig erinnere – er und seine Kollegen aus seiner Fraktion in der Ratsversammlung dafür gestimmt haben, PV Anlagen auf den denkmalgeschützten Bahnhof zu packen.
Ansonsten pflichtete ich der Bürgermeisterin bei. Auch ich halte es für ausgesprochen problematisch, dass sich zu jeder Tageszeit Lieferwagen in beide Richtungen durch die Fußgängerzone quetschen, obwohl die Zeiten und die Fahrtrichtung klar vorgegeben sind.
Das ist ein unhaltbarer Zustand. Anders als mit Poltern scheint keine Abhilfe möglich zu sein, das es so aussieht, als wären die Fahrer*innen sehr dickfällig.

Ein anderer Kollege verwies aber zu Recht darauf, das es sich hier lediglich um die Präsentation einer Firma handeln würde. Der Mitarbeiter der Firma betonte, dass er als Plöner den Mißstand schon länger beobachten würde und lediglich zur Problemlösung beitragen will.
Mein Kollege wies zu Recht darauf hin, dass das Vorgehen einen Verstoß gegen § 12 Gemeindehaushaltsverordnung darstellen würde, weil die dort geforderten Unterlagen nicht vorliegen würden. (Nachträgliche Anmerkung: Ein Sperrvermerk im Haushalt hätte vermutlich gereicht, dann wäre das Geld im kommenden Jahr verfügbar gewesen. Den Sperrvermerk hätte hätte man bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen aufheben können. Aber das hat ja schon bei den PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden nicht so gut geklappt)

Der Antrag, die Maßnahme umzusetzen, wurde dann mit 5 Ja- und 5 Nein-stimmen abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Die Ja-Stimmen kamen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Nein-Stimmen kamen von der CDU und FDP, eine Stimme kam von der FWG.
Die Enthaltung kam von einem Kollegen aus der FWG. 
Dennoch wird das Thema erneut zu beraten sein, weil der Aspekt der Absicherung von Veranstaltungen in der Innenstadt, der jetzt über quergestellte LKW erfolgt, noch berücksichtigt werden muss.

Anschließend stellte sich die Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH GOS vor. Sie wird als Treuhänder der Stadt Plön die Sanierung des Bahnhofquartiers durchführen. Der Mitarbeiter führte aus, dass die GOS sich um die Fördermittel kümmert. Die Fördermittel im Zusammenhang mit der Städtebauförderung würden üblicherweise 66% betragen, zum Teil seien auch bis zu 75 % möglich.
Nach meiner Bewertung ist die Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm die einzige finanzierbare Möglichkeit, das Stadtbild im Bereich der Innenstadt attraktiver zu machen.
Aus meiner Sicht hätten wir zuerst mit dem direkten Bahnhofsumfeld anfangen sollen, da ich dort den dringendsten Handlungsbedarf sehe. Auf Empfehlung unseres damaligen Mitarbeiters in der Stadtplanung wurde aber beschlossen, erst einmal den Bereich Schwentineterrassen und Schwentineplattform anzugehen. Begründet wurde die Empfehlung damit, dass dort am schnellsten Verbesserungen zu sehen seien.

Anschließend wurde im nächsten Tagesordnungspunkt über das Verfahren für  Maßnahmen „Schwentineterrasse und Schwentineplattform beraten.
Um hier weiter zu kommen, gibt es zwei Alternativen.
Zum einen wäre es eine Ausschreibung, zum anderen wäre es ein Realisierungswettbewerb. Die Vor- und Nachteile beider Alternativen wurden in der Veraltungsvorlage aufgelistet. Der Vorteil der Ausschreibung wäre, dass man kostengünstiger davon kommt, der Nachteil ist aber, dass man keine wirklich gute Auswahl zur Entscheidung bekommt.

Der Realisierungswettbewerb ist – wie der Kollege Rose (SPD) vorrechnete – um 30.000,- € teurer, aber man bekommt verschiedene Entwürfe, so dass man die am besten geeignete Alternative auswählen kann.

Bündnis 90/Die Grünen fragten nach Einbindung der Bürger*innen in den Entscheidungsprozess. Der Mitarbeiter von GOS betonte, dass das Teil des Verfahrens sei.

Der Kollege Gampert (FWG) hat sich noch einmal vergewissert, dass mit dem Auftrag keine Urheberrechte entstehen, die spätere Nachbesserungen verhindern. Er führte dazu einige Beispiele an, etwas den Spielplatz in Eutin beim Inklusionshotel, der ebenfalls zum inklusive Spielplatz nachgerüstet werden sollte. Das wäre aber nicht möglich gewesen, weil Urheberrechte des Architekten dem entgegengestanden hätten.

Darüber hinaus stand mit Rücksicht auf die Haushaltslage die Frage im Raum, ob beide Maßnahmen nur gleichzeitig oder auch nacheinander ausgeführt werden können. Beides ist möglich, die Entscheidung dazu kann später getroffen werden.
In der Abstimmung sprachen sich dann 10 Mitglieder des SteP für einen Realisierungswettbewerb aus. Es gab eine Enthaltung. 

Umkehrung des Wahlergebnisses

Am 14. Mai 2023 fanden die Kommunalwahlen in Schleswig Holstein statt. Bisher hat die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen die Mehrheitsverhältnisse relativ gut wiedergegeben.
Das wird sich voraussichtlich ändern, weil die FDP einen ihrer beiden Sitz in der Ratsversammlung nicht nachbesetzten kann. Bündnis 90/Die Grünen hat die Gelegenheit genutzt, jetzt eine Neuwahl der Ausschüsse zu beantragen. Das ist völlig legitim. Mit dem Antrag haben alle Ausschussmitglieder ihre Sitze in den Ausschüssen verloren.
Am 4. November ist eine außerordentliche Sitzung der Ratsversammlung geplant, auf der die Mitglieder der Ausschüsse neu gewählt werde sollen. 

Ich bin kein Freund von Blockdenken, aber insbesondere in Personal- und Haushaltsfragen sowie bei der Wärmewende sind FWG, FDP und CDU als Mitte/rechts Parteien immer relativ eng zusammen, während SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen als Mitte/links Parteien ein annähernd gleiches Abstimmverhalten zeigen.

Zählt man die jeweiligen Prozentpunkte der letzten Kommunalwahl zusammen, dann verfügen:
Mitte/rechts über einen Stimmenanteil von 52,6 %,
Mitte/links über einen Stimmenanteil von 47,4 %.
Bei den Sitzen spiegelt sich das Verhältnis relativ gut wieder.
Wir haben in der Ratsversammlung 19 Sitze, die sich wir folgt zuordnen lassen:
Mitte/rechts 10 Sitze,
Mitte/links 9 Sitze.

Aus der Sitzverteilung in der Ratsversammlung ergibt sich das Sitzverhältnis in den Ausschüssen
Das bisherige Sitzverhältnis sieht wie folgt aus:
Mitte/rechts 6 Sitze
Mitte/links 5 Sitze.
Das Wahlergebnis in % und auch nach Sitzen wurde bisher in der Ratsversammlung wie auch in de Ausschüssen relativ gut abgebildet.
Dazu noch eine kurze Anmerkung: Die Ratsversammlung und die Ausschüsse werden bewußt mit einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern besetzt, damit es nach Möglichkeit immer klare Ergebnisse gibt.
Bei Stimmen-Gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Der Umstand, dass die FDP einen ihrer beiden Ratssitze nicht nachbesetzten kann führt dazu, dass die Ratsversammlung zukünftig mit 18 Ratsherren und Ratsfrauen besetzt sein wird. Das wird zur Folge haben, dass es öfter zu Situationen kommen wird, in denen eine Stimmengleichheit besteht. Es besteht damit die Gefahr einer Selbstblockade.

Da die FDP dann nur noch einen Sitz in der Ratsversammlung hat, verliert sie ihren Fraktionsstatus. Die Sitze in den Ausschüssen werden aber nach der Größe der Fraktionen verteilt. Nach jetzigen Kenntnisstand wird der frei gewordene Sitz der FDP dann an Bündnis 90/Die Grünen übergehen. Damit kehren sie die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen um.
Mitte/links wird mit 6 Sitzen vertreten sein,
Mitte/rechts wird über 5 Sitze verfügen.
Das spiegelt das Wahlergebnis nicht wieder (52,6% Mitte/rechts, 47,4 % Mitte/links).

Wir haben drei Ausschüsse, den Hauptausschuss (HA), den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) sowie den Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE).
Der Hauptausschuss ist der koordinierende Ausschuss, kann den anderen Ausschüssen aber keine Vorgaben machen. Die Kompetenzen werden in der Zuständigkeitsordnung relativ klar geregelt.
Auch die Ratsversammlung kann Entscheidungen, die in einem Fachausschuss getroffen wurden, nicht einfach an sich ziehen, wenn sie nicht zuständig ist. Sie kann Entscheidungen aber zur erneuten Beratung an den Ausschuss zurück verweisen.

Das bedeutet, dass die Entscheidungsspielräume in den Ausschüssen zukünftig voraussichtlich von Mitte/links dominiert werden. Empfehlungen der Ausschüsse, die zum Beschuss in die Ratsversammlung weitergegeben werden, können dort an der Stimmengleichheit scheitern.

Am 4. November werden die Katen neu gemischt. Mal sehen was dabei rauskommt.

PV auf das Bahnhofsdach. Echt?

Gestern tagte der Ausschuss für Soziales, Umwelt und Energie (SUE). Die Diskussion zu einem Tagesordnungspunkt halte ich für wichtig. Die Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung für Photo Voltaik Anlagen (PV-Anlagen) auf öffentlichen Gebäuden.
Vorweg: Ich unterstütze die Montage von PV-Anlagen auf Dächern öffentlicher Gebäude, grundsätzlich. 

Grundsätzlich ja, aber nicht auf unserem Bahnhof. 

Die BürgerEnergieNord (BEN) ist eine eingetragene Genossenschaft und hat schon mehrere Solarprojekte betreut. Ich habe in der Sitzung den Eindruck gewonnen, dass die Mitarbeitenden der BEN durchaus für engagiert und in Sachen PV-Anlagen auch für kompetent sind.
Was mir mißfiel ist, dass in der Machbarkeitsuntersuchung gleich mehrfach auftauchte, welche Leistung die BEN für die Stadt Plön erbringen kann. 

Hier stellte sich für mich die Frage, ob uns eine Machbarkeitsuntersuchung oder eher ein Werbeprospekt vorliegt. Diese Frage ist mehr rethorisch.
Ernst wird es bei der Frage, wie das mit dem Vergaberecht vereinbar sei. Diese Frage habe ich vorab an die Verwaltung gestellt. Nach Auskunft der Verwaltung wäre das kein Problem, sofern allen anderen Anbietenden die relevanten Daten, insbesondere die Stromverbräuche der Gebäude, zur Verfügung gestellt werden. Ich bin mir wirklich nicht sicher, ob das auf den gesamten Prozess von der Planung bis hin zur Bauausführung und Bauabnahme zutrifft. In der Vergangenheit liefen unsere Ausschreibungen nicht immer ohne Probleme durch. 

Bündnis 90/Die Grünen und SPD hatten sehr kurzfristig (einen Tag vor der Sitzung) einen gemeinsamen Antrag erstellt, in dem sie einen Beschluss erreichen wollten, folgende Gebäude mit PV-Anlagen auszurüsten:
– Bahnhof (Touristinfo)
– Feuerwehr/Johanniter.
Die Finanzierung wurde für die Haushalte 2026 bzw 2027 vorgesehen.
Bezüglich des Bahnhofes sollten beim Denkmalschutzamt entsprechende Genehmigungen beantragt werden.

Die Kurzfristigkeit halte ich aus gleich mehreren Gründen für problematisch, weil:
– Erstens: die Tagesordnung nur die Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie vorsah, keinen Beschluss.
Die Verwaltung meinte in der Sitzung zwar, dass das Thema auf der Tagesordnung stehen würde und sie kein Hindernis sehen würde, dass hierzu auch ein Beschluss gefaßt werden könne. Ich würde aber stark davon ausgehen, dass das nicht so ist, weil ganz ausdrücklich nur eine Kenntnisnahme und eben kein Beschluss vorgesehen war.
– Zweitens: Nach meiner Einschätzung wären die anderen Fraktionen gleichsam überrumpelt worden, weil sie keine Zeit mehr gehabt hätten, sich vorab zu dem Thema zu beraten.
– Drittens: Ein solcher Beschluss hätte umgehend von der Bürgermeisterin für rechtswidrig erklärt werden müssen, weil er gleich zweifach gegen das Haushaltsrecht verstoßen hätte. Es fehlte die Alternativenprüfung, es fehlte die Folgekostenberechnung. 
– Viertens: Im Bezug auf die Leistung der PV-Anlagen wäre es auch interessant zu wissen, ob mit dem Betrieb von PV-Anlagen mit mehreren 10.000 KW eine gewerbliche Nutzung verbunden wäre und welche Folgen das möglicherweise hätte im Bezug auf eine mögliche Steuerpflicht und den damit zusammenhängenden Personalaufwand.

Sofern diese Fragen durch die Verwaltung geklärt sind – gerne bis zur nächsten Sitzung des SUE im Herbst – habe ich kein Problem mit PV auf dem Feuerwehrgebäude.
Ein Problem habe ich mit PV-Anlagen auf dem Bahnhof. Der Bahnhof ist denkmalgeschützt. Aber das ist es nicht alleine. 

Er ist – aus meiner Sicht gleich nach dem Schloss – das Gebäude, mit dem die Plöner und Plönerinnen den Charme unserer Heimatstadt verbinden. Das liegt sicher an seiner traumhaften Lage am See in Verbindung mit dem etwas verschlafenen Reiz der Architektur des Gebäudes. Er ist prägend für das Straßenbild in seinem Umfeld und in der Wahrnehmung Plöns als liebenswerte Kleinstadt. Für mich verkörpert er das „Kleinstadtbahnhof-Gefühl“. Viele Menschen meiner Generation (50 % der Plönerinnen und Plöner sind älter als 50) kennen die Serie aus den frühen Siebzigern und verbinden damit die Erinnerung an ein Flair, von dem viel durch wenig einfühlsame Architektur und den Lauf der Zeit verloren gegangen ist.

Ein Kollege aus der SPD konterte damit – wie ich finde, sehr gelungen, dass er zur Generation „Schule am See“ gehören würde. Eine Formulierung, die ich um so besser finde, je länger ich darüber nachdenke. Für ihn sei es wichtig, dass die Stadt nach außen hin deutlich sichtbar zeigt, dass sie den Klimawandel und die Energiewende ernst nimmt und mit einer Vorbildfunktion vorangeht. Das ist eine nachvollziehbare Position.

Für mich ist es aber wichtiger, bei allen Maßnahmen auch das Stadt- und Landschaftsbild mit zu berücksichtigen und hier komme ich einfach zu einer ganz anderen Bewertung.

Ein weiteres gutes Argument für PV-Anlagen ist die Einsparung und Rentabilität der Anlagen, insbesondere im Bezug auf den Verzicht des Einkaufes von Strom aus dem Netz, auf die Einspeisevergütung und auf die Unwägbarkeiten der Strompreisentwicklung. Geld, insbesondere die Verbesserung der Einnahmesituation und Einsparungen bei der Ausgabesituation sind wirklich gute Argumente.

Aber auch hier gilt für mich: in manchen Fällen ist das Stadt- und Landschaftsbild bedeutsamer.

Was mit aber auch irgendwie an dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufstieß ist, dass der baldige Antrag auf Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ein starkes Signal für Privatleute wäre, die ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude besitzen. Im Rahmen der Diskussion erwähnte die Ausschussvorsitzende Frau Dahmke (Bündnis 90/Die Grünen) in ihrem Redebeitrag ausdrücklich die Rechtssicherheit für die Hauseigentümerinnen im Schlossgebiet. Wenn ich richtig informiert bin – und da lasse ich mich wirklich gerne berichtigen – dann gehört auch sie zu dem Personenkreis und ich frage mich, ob hier nicht möglicherweise ein Fall von Befangenheit vorgelegen haben könnte. 
Tatsächlich möchte ich mir aber auch nicht vorstellen, dass PV-Anlagen auf dem Dach des Marstalls, des Uhrenhauses oder womöglich des Prinzenhauses installiert werden. Auch auf der Alten Schwimmhalle oder der Kommandeursvilla sind sie für mich unvorstellbar. Trotz Energiewende sollte es möglich sein, wertvolle historische Ensemble zu bewahren.

Letztendlich kamen wir überein, die Machbarkeitsuntersuchung zur Kenntnis zu nehmen und über die Einrüstung mit PV-Anlagen im SUE zu beraten.
Mein Hinweis, dass Baumaßnahmen eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) fallen müssten, wurde abgewiegelt. 

Na ja, als Mitglied im SUE bin ich rede-, antrags- und abstimmungsberechtigt.
Im SteP bin ich Gast und als Ratsherr lediglich redeberechtigt.
Mir soll es recht sein. 

Unruhe um Verkehrsberuhigung im Wohngebiet Wasserturm 

Am 17. Juli 2025 fand in der Turnhalle in der Breitenauschule eine Informationsveranstaltung für die Bürger*’innen des Wasserturmgebietes statt. Es ging um die Verkehrsführung.

Vor ungefähr 6 Jahren gab es dort ein Problem mit der Parkplatzsituation. Die Mehrfamilienhäuser auf der westlichen Seite der Tirpitzstraße hatten keine Stellplätze für die Anwohner*innen. Daher parkten viele Anwohner*innen auf der Straße, und zwar nicht nur in der Tirpitzstraße, sondern auch im umliegenden Bereich. Abhilfe sollte durch die Neuregelung des Verkehrs bringen. Eine Einbahnstraßenregelung wurde als eine geeignete Lösung angesehen.
Eine Planung wurde in Auftrag gegeben.

Mittlerweile haben die Eigentümer*innen der betreffenden Mehrfamilienhäuser auf ihren Grundstücken Stellplätze geschaffen, so dass der Parkdruck deutlich nachgelassen hat. Einwohner*innen berichteten gestern, dass die allermeisten Verkehrsteilnehmer*innen, egal ob mit dem Auto, mit dem Rad oder zu Fuß, gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen würden.

Das Problem hätte sich damit eigentlich erledigt, man könnte die Planungen zu den Akten legen. 

Jetzt stellt es sich aber so dar, dass durch den Versuch, ein Problem zu lösen, was sich im Großen und Ganzen erledigt hat, ein weiteres Problem geschaffen wird.
Die gestern vorgestellte Lösung sieht vor, dass der Verkehr über eine Einbahnstraßenregelung durch die Bruhnsstraße über ein kleines Stück der Klanderstraße weiter über die Tirpitzstraße und dann den Scharweg zur Breitenaustraße geführt wird. Der Schulbus nimmt bereits diesen Weg. Es ist aber nicht der Schulbus, der bei den Anwohner*innen für Verärgerung sorgt.
Für Verärgerung sorgen die vielen Elterntaxis, die unter dem morgendlichen Zeitdruck ziemlich rücksichtslos durch die Tirpitzstraße eilen, um ihre Kinder vor der Breitenauschule abzusetzen. Die Einwohner*innen befürchten nicht zu Unrecht, dass die Neuregelung zu mehr Verkehr führen wird. Dort wohnen noch relativ viele ältere Menschen und mittlerweile auch etliche Familien mit Kindern. Es handelt sich nicht nur, aber auch um ein Sicherheitsproblem. Das wurde auf der Einwohnerversammlung allerdings nicht angesprochen.
Eine Einwohnerin fasste die Planungsergsergebnisse ungefähr wie folgt zusammen:
Bei der Planung geht es nur um freie Fahrt für die Elterntaxis.

Gleichwohl gibt es aber ein echtes Sicherheitsproblem an der Bundesstraße vor der Breitenauschule. Die Situation dort birgt ein echtes Gefahrenpotential für die Schulkinder. Häufig wird die rote Ampel mißachtet, Kinder werden dort aus den Elterntaxis abgesetzt, den Beichten nach sogar zur Straßenseite hin, Kinder laufen auf der Bundesstraße um den Bus herum.
Die Bürgermeisterin hat dann darüber informiert, dass die Unterer Verkehrsaufsichtsbehörde in Erwägung zieht, auf der B 76 im Bereich der Schule von morgens bis Nachmittags Tempo 30 einzurichten, sofern die Parkplätze vor dem Kiosk und der Kita als „Elterntaxihaltestelle ausgewiesen und in der Breitenaustraße noch eine Ampel eingerichtet wird, um dem abfließenden Verkehr das Einfädeln in den Verkehr auf der B 76 zu erleichtern.
Eine andere Einwohnerin plädierte dafür, den Sicherheitsinteressen der Schulkinder absoluten Vorrang zu geben.
Diese Position machte sich Ratsherr Manfred Rose (SPD) zu eigen, der sich als Lehrer der Gesamtschule wie folgt positionierte. Das Problem mit den Elterntaxis bestände auch an der Gesamtschule. Die meisten Fahrer*innen der Elterntaxis seien absolut uneinsichtig. Das müsse man als Fakt hinnehmen und akzeptieren.
Seine Beobachtung und Einschätzung bezüglich der Einsichtsfähigkeit trifft möglicherweise zu, seiner Schlussfolgerung kann ich nicht folgen. 

Es besteht also ein Zielkonflikt, zum einen geht es um gesunde Lebensverhältnisse und Gefahrenminimierung für die Anwohnerinnen und Anwohner des Wasserturmgebietes, zum anderen geht es um die Verkehrssicherheit für die Schulkinder.
Beides sind berechtigte Interessen, aber man sollte es vermeiden, jetzt die Wohnqualität und Sicherheit der Anwohner*innen gegen die Sicherheit der Schulkinder – und umgekehrt auszuspielen.

Die ursprüngliche Problemlage besteht – so habe ich die Meinungen der Anwohner*innen verstanden – nicht mehr. Die Planung erscheint daher obsolet.
Für die Problemlage Sicherheit auf dem Schulweg ist eine Betrachtung erforderlich, die den Schulweg und dabei insbesondere die B 76 mit berücksichtigt. Die Lösung liegt möglicherweise nicht in dem Ergebnis, das auf der Einwohnerversammlung vorgestellt wurde.
Die Frage der Verkehrssicherheit für die Kinder ist ein ganz anderes Problemfeld und muß übergreifend betrachtet werden. Das bezieht auch die gesamte Situation auf der B 76 mit ein.
Hier wären verschiedene Möglichkeiten zu prüfen.

Als allererstes fiele mir ein, die Reduzierung auf Tempo 30 im gesamten Streckenverlauf der B 76 von der Stettiner Straße bis hin zur August Thienemann Straße umzusetzen, so wie es im Lärmschutzaktionsplan vorgesehen ist. Die seit kurzem geltende Rechtslage würde das meiner Meinung nach zulassen. Der Antrag liegt beim Kreis vor.


Ausserdem brachte ein Anwohner den Begriff der Schulstraße in das Gespräch ein. Dieser Begriff war mir neu. Bei Wikipedia habe ich eine Beschreibung gefunden. Es handelt sich um die Sperrung einer Straße mit Hilfe von Absperrgittern und Schranken für eine bestimmte Zeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtende. In wie weit die Regelung wirklich rechtskonform ist, ist strittig. In einigen Staaten, z.B. Österreich ist das eine etablierte Regelung.

Einige Bundesländer unterstützen die Einführung von Schulstraßen und erleichtern das auf dem Weg des Verkehrsversuches, in anderen Bundesländern scheint man diese Lösung abzulehnen.
Bei allem Einsatz für die Verkehrsberuhigung, eine temporäre Sperrung der B 76 kann ich mir im Ansatz nicht vorstellen. Eine Sperrung der Breitenaustraße in Verbindung mit Elternhaltestellen (Kiss an Go) sollte vielleicht noch einmal näher betrachtet werden. Hier könnten – analog zu den Parkplätzen vor dem Kiosk – noch weitere Elternhaltestellen denkbar sein.

Jemand anderes brachte die Anregung ein, im Schulbereich den Mittelstreifen wieder als Fahrbahn zu gestalten und dann hinter der Bushaltestelle eine Elternhaltestelle einzurichten. Vorangegangen war die Diskussion, eine solche Elternhaltestelle vor dem Kiosk einzurichten.
Dem wurde entgegengehalten, dass der Parkstreifen gerade in den Berufsverkehrszeiten von den Kund*innen des Kioskes stark genutzt wird. Bei einer Nutzung als Elternhaltestelle fällt vermutlich ein bedeutender Teil des Umsatzes weg. Das muss man abwägen, denn der Kiosk ist – neben der Tankstelle – das Geschäft, das die Funktion als Nahversorger für die benachbarten Wohngebiete nördlich und südlich der B76 erfüllt. Es ist für die älteren Menschen und den Erhalt der Wohnqualität im Umfeld durchaus wichtig.

Weitere Vorschläge waren Rotlichtblitzer um zu verhindern, dass einzelne Autofahrerinnen noch schnell über den Fußgängerüberweg huschen. Wenn es nach mir ginge, jederzeit.
Das Gerät würde vermutlich die gewünschte Wirkung haben und sich selber finanzieren. Eine Entscheidung darüber liegt aber im Verantwortungsbereich des Kreises. 

Alles in allem:
1. Im Bereich der Tirpitzstrasse wurden zahlreiche Parkplätze auf privaten Grundstücken gebaut. Diese Parkplätze haben für eine deutliche Reduzierung des Parkdruckes gesorgt.
Der ursprüngliche Anlass für die Planung von Einbahnstraßen im Wohngebiet Wasserturm ist damit entfallen. 

2. Gleichwohl zeigte sich, dass durch den Verkehr auf der Bundesstraße 76 und das teilweise rücksichtslose Fahren einzelner Verkehrsteilnehmer*innen in Verbindung mit dem seit Corona deutlich erhöhten Aufkommen von Elterntaxis eine Gefährdung der Schulkinder der Breitenauschule einhergeht. 

3. Durch die geplante Einbahnstraßenführung über Bruhns- und Tirpitzstraße wird es zukünftig zu einer erhöhten Belastung der Einwohnerinnen durch den Elternhole- und -bringeservice kommen.
Dieser Aspekt ist in den Planungen bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden.

4. Um die Aspekte der Verkehrssicherheit der Schulkinder und der Wohnsituation der Anwohnerinnen zu berücksichtigen, wäre eine umfassendere Betrachtung der Optionen erforderlich. Dazu sollten in erster Linie Optionen betrachtet werden, die auch im weiteren Umfeld der Breitenauschule insbesondere entlang der B76 möglich sind, bevor man zu einer Lösung greift, die ausschließlich die Anwohner*innen der Tirpitzstraße belastet.

5. Davon unabhängig sollten Maßnahmen betrachtet werden, die den „Schleichverkehr“ auf dem Scharweg verhindern. 

Hotelprojekt Fegetasche, Bedenken schon im Vorfeld

In der Vorletzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am 14. Juni 2025 stand der Punkt: „Hotelprojekt Fegetasche hier: Vorstellung eines aktuellen Planungsstandes einer Investorin“ auf der Tagesordnung. Die Inhalte zu dem Tagesordnungspunkt wurden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

Auf der letzten Sitzung des SteP am 18. Juni 2025 wurde die Planung des Hotels auf der Badewiese Fegetasche entweder im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Anfragen der Beiräte und Beauftragten“ oder des Tagesordnungspunktes  „Einwohner*innenfragestunde“ kritisch hinterfragt. Ich habe mit den Inhalt der Anmerkung in meinen Notizen notiert, aber leider kann ich nicht mehr genau zuordnen, zu welchem Tagesordnungspunkt sie erfolgt ist.

Die Bürgermeisterin antwortete, dass im Moment Gespräche mit der Investorin geführt würden. Die Inhalte seien aber noch nicht öffentlich. In der nächsten oder übernächsten Sitzung des SteP wäre beabsichtigt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen.
Da sich die kritische Anmerkung mit den Bedenken nicht direkt an die Bürgermeisterin gerichtet hat, hatte auch ich als Mitglied der Selbstverwaltung (Politik) die Gelegenheit wahrgenommen, darauf zu antworten. 

Natürlich sind die geäußerten Bedenken berechtigt. In den nicht-öffentlichen Vorgesprächen werden bereits Rahmenbedingungen abgesprochen, die dann in den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes mit einfließen. (Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich den guten alten Ausdruck: „Da werden Pflöcke eingeschlagen“ benutzt). Sind diese Rahmenbedingungen erst einmal im Aufstellungsbeschluss festgehalten, dann ist es sehr schwer, hier noch Korrekturen anzubringen.
Vor diesem Hintergrund habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich die Bedenken für mehr als berechtigt halte.

Ich persönlich habe mich seit über 10 Jahren dafür eingesetzt, in dem Bereich eine Hotelansiedlung möglich zu machen. Auch eine Erweiterung der Strandklause in Richtung See würde ich auch mittragen.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich einem Beschluss zustimme, der die weitgehende Überbauung der Badewiese zum Ziel hat. Ich kann mir auch nichts anderes vorstellen als eine Hotelbebauung. Wer weit in meinem Blog zurückblättern wird feststellen, dass ich mich seinerzeit gegen das Projekt „Plöner Welle“ auf der Fegetaschenwiese positioniert habe. Das Projekt sah Ferienwohnungen vor, war aber geeignet, auf mich den Eindruck zu machen, dass es sich um hochpreisige Eigentumswohnungen handelt würde.
Aus meiner Sicht muss sich eine Bebauung auf einen reinen Hotelbetrieb beschränken und ein deutlich erkennbarer und als Badewiese benutzbarer Teil der Fläche für die öffentliche Naherholung erhalten bleiben. 

Ein Schritt in Richtung Lärmschutz in der Lübecker

Am vergangenen Mittwoch (18. Juni 25) tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Eigentlich hatten ein Kollege und ich in einem Vorabgespräch die Vermutung geäußert, dass wir zur Tagesschau wieder zu Hause sind. Wir haben uns getäuscht. Neben vielen Berichte und Nachfragen zu den Berichten hatten wir eine sehr lange, aber auch gute Diskussion zum Thema Verkehrsberuhigung in der Lübecker Straße. 

Zur Erinnerung, Anfang des letzten Jahres gab es einen gemeinsamen Antrag von CDU und FWG zu dem Thema. Gefordert wurden Schwellen im Bereich Bahnhofstraße, im BereichLübecker Straße und Markt bis zum Pastorat. Außerdem sollten Blumenkübel als Umfahrhindernisse aufgestellt werden. Ziel war es, die Leute, die dort mehr als Schrittgeschwindigkeit zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu bewegen.
(Anm.: Schrittgeschwindigkeit ist nicht definiert. In der Rechtsprechung wird von bis zu 20 km/h ausgegangen. Zum Vergleich, für eine marschierende Gruppe Soldaten rechnete man in meiner Grundausbildung mit ca. 4,5 km/h),

Wie sich im Laufe der über einjährigen Prüfung herausgestellt hat, ist die Stadt für die Maßnahmen im „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu ständig. Hier haben wir Handlungsfreiheit und brauchen auch keine Rücksprache mit der unteren Verkehrsaufsichtsbehörde nehmen.
Anders sieht es in der Bahnhofstraße aus. Das ist keine Tempo 30 Zone, auch wenn dort Tempo 30 Schilder stehen. Es handelt sich verkehrsrechtlich lediglich um eine Geschwindigkeitsbeschränkung. 

Zusätzlich haben wir auch darüber beraten, zwischen dem Schwentinezentrum und der Alten Post wieder einen Zebrastreifen einzurichten. Die geänderte Rechtslage ließe das zu. Hierzu soll die Verwaltung in Kontakt mit dem Kreis treten.

Die Diskussion über die Blumenkübel verlief relativ einvernehmlich. Gegensätzliche Auffassungen gab es bei der Frage der Fahrbahnschwellen. Die SPD folgte der Auffassung der Verwaltung und plädierte für den Verzicht auf Fahrbahnschwellen. Begründet wurde das mit dem – nicht falschen – Argument, dass ein Verkehrsberuhigter Bereich eine Verkehrsfläche ist, die allen Verkehrsteilnehmenden – egal ob Autofahrer*in, fahrradfahrenden oder auch Leuten zu Fuß gleichermaßen und ohne Vorrechte für irgendeine Gruppe zur Verfügung steht. Aus dem Grund wurde auch darüber nachgedacht, die Begrenzungspfähle entlang des Kleinpflasters zu entfernen, um das deutlicher zu machen. Ich persönlich hielte das für einen Fehler, weil die der Verlauf der ehemaligen Fahrbahn von B76 und B430 durch das Kleinpflaster markiert ist und damit auch als Fahrbahn wahrgenommen wird, wenn die Begrenzungspfosten entfernt werden. Aus meiner Sicht bieten die Begrenzungspfosten Radfahrenden und Fußgänger*innen einen sicheren Raum. Ich habe mich schon vor über 10 Jahren dafür eingesetzt, dass die Fußgängerzone nicht vom Markt bis zum Gänsemarkt erweitert wird und die Parkplätze auf dem Markt erhalten bleiben. Dazu muss natürlich die Lübecker Straße für den PLW-Verkehr frei bleiben. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung bin ich aber schon.

Bündnis 90/Die Grünen, FWG und FDP sprachen sich dafür aus, hier zumindest einen Verkehrsversuch mit Schwellen zu machen. Von der ursprünglichen Zielsetzung war die CDU-Fraktion abgerückt. In einer Abstimmung hätte es voraussichtlich keine Mehrheit für eine endgültige Entscheidung für Fahrbahnschwellen gegeben.

Daher hatte ich viel Sympathie für den Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen entwickelt, die einen Verkehrsversuch vorgeschlagen haben. Um einen Kompromiss zu ermöglichen, haben Bündnis 90/Die Grünen ergänzend vorgeschlagen, erst einmal mit einer Schwelle am Eingang zur Lübecker Straße zu beginnen. Das wiederum erschien mir etwas wenig. Am Ende haben wir uns mit 6 Ja-Stimmen drei Gegenstimmen und einer Enthaltung für drei Schwellen zwischen der Einmündung Gänsemarkt und der Schwentinebrücke entschieden. Ich hätte mir zwar mehr gewünscht, aber ein Kompromiss, der von einer erkennbaren Mehrheit getragen wird, ist ein gutes Ergebnis.

Die erforderlichen Mittel sollen nach Vorstellung der Verwaltung im Kommenden Jahr in den Haushalt eingestellt werden. Um das ganze nach über einem Jahr zu beschleunigen, habe ich nachgefragt, ob die Finanzierung nicht schon in diesem Jahr möglich ist, wenn Haushaltsreste vorhanden sind (Geld, das in den Haushalt eingestellt ist, aber in diesem Jahr nicht hat mehr ausgegeben werden kann). Die Reaktion auf diesen Vorschlag war eher verhalten, aber ich hoffe, dass die Verwaltung einen Weg findet.