Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.

4 Stunden SteU

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute volle Stunden getagt. Die Tagesordnung war lang und die Ausführungen des Ausschußvorsitzenden Bernd Möller (CDU) und das Zwischengerede von Gernot Melzer (CDU) waren nicht wirklich ausschlaggebend für die Sitzungsdauer.

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Herr Schäfer von der Kreisplanung der Verwaltung und der Selbstverwaltung ein vereinfachtes Planungsverfahren. Dies hätte bei der Wahl des Bauplatzes für die Kita auf dem ehemaligen Spielplatz am Appelwarder zur Anwendung kommen können. Damit nach meiner Einschätzung die Auswahl des jetzigen Standortes am Plauer Weg vermeidbar gewesen.
Ich warf der Verwaltung vor, uns dies nicht bei der Entscheidungsfindung als eine Option vorgeschlagen zu haben. Mit dem Hinweis, dass damit naturschutzrechtliche Belange besser berücksichtigt worden wären, entgegnete der Bürgermeister, dass die Fläche naturschutzrechtlich kein Problem darstellen würde und man die Option seinerzeit verworfen hätte, weil damit nicht sichergestellt gewesen sei, daß die Kita rechtzeitig zum 01. August 2018 eröffnet werden kann.
Der Umweltschutzbeauftragte Achim Kuhnt fürte daraufhin aus, daß die baurechtliche Betrachtung und die fachliche Betrachtung der alten Obstbäume durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
Etwas befremdlich fand ich, dass Herr Homeyer (Bauverwaltung) den von Herrn Schäfer als unverbindlich skizzierten Zeitrahmen für das vereinfachte Planungsverfahren erst als unrealistisch bezeichnete, als Herr Schäfer die Sitzung bereits verlassen hatte.
Das ist um so unverständlicher, weil ich die Information der Kreisplanung als Handreichung verstanden habe, um der Plöner Verwaltung, die ja an einigen Bebauungsplänen(z.B. Johannisstraße) schon seit Jahren herumknöckst, ohne sie zum Abschluß zu bringen, ein wenig unter die Arme zu greifen.

Ein anderes Thema war der Lärmschutzaktionsplan. Er ist durch EU-Recht vorgeschrieben und die Stadt ist erst durch sanften Druck und zarte Drohung dazu angehalten worden, die Planung zum Abschluß zu bringen.
Der Umweltbeauftragte Achim Kuhnt hat vorgeschlagen, den für die B 430 in Richtung Neumünster vorgeschlagenen Tempo-50 Bereich vom Mühlensee bis hin zum Koppelsberg auszudehnen. Hiervon würden Campingplatz, Jugendherberge und vor allem die Kleingärtner profitieren.
Ich habe angeregt, die vorgeschlagene Tempo-30 Zone vor dem Kindergarten in der Rautenbergstraße nicht nur bis zur Hipperstraße auszuweisen, sondern bis zur Tankstelle. Damit wäre auch der Bereich vor der Grundschule Breitenaustraße erfasst.
Darüber hinaus habe ich vorgeschlagen, den Tempo-50 Bereich auf der B 76 in Richtung Kiel nicht am Ende der Stadtseebrücke enden zu lassen, sondern bis zur Einmündung des Appelwarders (alte B 76, sog. Todeskurve) weiterzuführen.
Alle drei Vorschläge wurden in der Abstimmung angenommen und werden nur in den Entwurf eingearbeitet, der in der kommenden Woche in der Ratsversammlung zum Beschluss eingebracht wird.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) am Dienstag der vergangenen Woche wurde von der Stadtplanerin das Ergebnis der Umfrage zur Baulandaktivierung angedeutet. Die Aussage war: 91 Fragebögen wurden verschickt, 9 Eigentümer*innen hätten Interesse an einem Verkauf. Das wurde dann schnell dahingehend gedeutet, dass es einen Bedarf für das Baugebiet gäbe. Hintergrund ist, dass die Innenraumpotentialanalyse einen Realisierungsgrad von 25% des Potentials annimmt. Damit wäre der Bedarf in Plön nur fast gedeckt, das Neubaugebiet ließe sich begründen.
Jetzt liegt eine differenzierte Auflistung vor.
Von 91 Fragebögen gab es 48 Rückläufer. Von den Rückläufern gaben 25 Eigentümer*innen an, eine Bebauung zu wünschen. Dabei würden nur 11 Interessenten an eine Veräußerung des Grundstückes denken, die übrigen streben eine eigene Nutzung an.
Bei 48 vorliegenden Antwortbögen entsprechen 25 Interessenten einer Quote von über 50%. Selbst wenn man alle 91 Fragebögen betrachtet und nicht beantwortete Fragebögen als „nein“ wertet, was methodisch höchst fragwürdig bis manipulativ wäre, liegen wir dann immer noch bei einer Quote von über 25%.
Mit einer aktiven Innenverdichtungsinitiative ließe sich hier sicher eine höhere Quote erzielen. Die beschlossene Einrichtung eines Baulandkatasters ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Im Übrigen wurden nur die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben, für deren Grundstücke geltendes Baurecht besteht.
Weiter zu berücksichtigen wären die Flächen, für die Baurecht geschaffen werden könnte. Auch hier ließen sich nach ersten Abschätzungen mindestens 40 Wohneinheiten entwickeln, vermutlich mehr.
Nach meiner Auffassung hat mit der Nennung der Zahlen 91 und 9 der Eindruck verfestigt, dass der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) hier kein ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren durchführt, sondern mit der Wahrheit, der reinen Wahrheit aber nicht der ganzen Wahrheit versucht, einen Bedarf zu begründen, der nicht zu begründen ist.
Schade, dass die KN in ihrer Berichterstattung über die Informationsveranstaltung die Zahlen 91 und 9 unkritisch übernommen und damit in die Welt gesetzt hat.

Auf dem Land wird am Bedarf vorbeigebaut

Im Wirtschaftsteil (!) der Kieler Nachrichten wurde am 20. Juni 2017 auf Seite 7 berichtet, daß in Deutschland im ländlichen Bereich massiv am Bedarf vorbeigebaut wird. Forscher würden vor Überangebot, Zersiedelung und Preisverfall von Bestandsimmobilien warnen.
Ihre Empfehlungen:

1. Keine neuen Baugebiete ausweisen

2. Neubauten an den Abriß von Altbauten koppeln

3. Ortskerne attraktiver machen.

Der Bericht der KN bezieht sich auf eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Hier waren also keine grünen Spinner oder linke Fortschrittsverweigerer am Werk.
Nachfolgend der Link auf den betreffenden Artikel:
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Wirtschaftsnachrichten/Nachrichten-Wirtschaft-aus-der-Welt/Zu-viele-Neubauten-in-laendlichen-Regionen

Ich sehe hier meine Empfehlung, die Planungen für das Neubaugebiet Seewiesen (heutige Bezeichnung  Neubaugebiet am Trammer See Plön/Rathjensdorf) einzustellen, in vollem Umfang bestätigt.
Es ist vielleicht ein Stück weit egoistisch, aber viele Plöner*innen haben eine selbstgenutzte Immobilie als Teil ihrer Altersversorgung erworben. Sie ergänzt zum einen Ersparnisse, auf die es im Moment keine richtigen Zinsen gibt, und zum anderen die Rente, deren durchschnittliches Niveau derzeit bei 48% des letzten Erwerbseinkommens liegt und deren zukünftige Höhe in Anbetracht der demographischen Entwicklung weiter absinken könnte. Zwangsläufig werden langfristig fallende Immoblienpreise die Planung der Altersversorgung unserer Bürger*innen negativ beeinträchtigen.

Neues Jahr, neue Sitzung, alte Themen

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.

Die Verwaltung berichtete u.a., daß:

1. Der Entwurf der Landesentwicklungsstrategie zur Stellungnahme an die Stadt übergeben wurde. Jede Fraktion – und auch ich – erhielt ein Exemplar. Bis Mai wird die Verwaltung prüfen, ob die Stadt eine Stellungnahme abgeben wird. Auch die Selbstverwaltung hat die Gelegenheit, dazu beizutragen. Eine mögliche Stellungnahme könnte dann am 15. Mai durch die Ratsversammlung beschlossen werden.

2. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) liegt im Rahmen der öffentlichen Beteiligung beim Kreis zur Einsicht aus. Die Verwaltung wird intern sichten.

Nach meiner Einschätzung ist der LEP das deutlich wichtigere Dokument, weil er als Plan einen höheren Grad an Verbindlichkeit hat als eine Strategie, die ich eher als Absichtserklärung einschätze. Dennoch scheint mir die Landesentwicklungsstrategie nicht ganz unwichtig. Auf der Homepage des Ministeriums ist zu lesen:
Der Landesentwicklungsplan wird im Anschluss an die Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 fortgeschrieben. Die Strategie bildet den konzeptionellen Rahmen für den Landesentwicklungsplan.“
Für weitere Informationen, z.B. verweise ich erst einmal auf diesen Link:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Landesentwicklungsstrategie/landesentwicklungsstrategie_node.html

3.Die Gespräche mit dem PSV über die Zukunft des Vereinsgeländes sollen fortgeführt werden. Ein diesbezüglicher Brief des PSV wurde im Vorfeld an die Ausschußmitglieder weitergeleitetn. Darüber hinaus liegt das neue Wertgutachten vor, das aller Voraussicht nach am 13. Februar im Hauptausschuß erörtert werden soll. Die AG-PSV wird zunächst intern beraten und dann zu weiteren Gesprächen mit dem PSV zusammenkommen.
Die Fortführung der Gespräche ist aus meiner Sicht sehr zu begrüßen. Es geht darum, die Interessen der Stadt betreffend einer verbesserten touristischen Erlebbarkeit des Wassersportes und der Seeenlandschaft und die Interessen eines der größten Plöner Vereine bezüglich einer Weiterentwicklung des Vereinsbetriebes unter einen Hut zu bringen.

In der Einwohnerfragestunde ging es im Wesentlichen um die weitere Planung der Baumaßnahme Steinbergweg. Eine Einwohnerin appellierte noch einmal dafür, die vier großen Linden zu erhalten, da diese ein wertvolles Biotop für Vögel und Fledermäuse darstellen würden. Andere Anwohner hatte sich dafür ausgesprochen, die Bäume zu fällen, da sie auf darunter abgestellte Autos tropfen würden und eine Gefährdung durch herunterfallendes Totholz bestände.
Darüber hinaus wurde angeregt, die neue Straßenführung noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, da sich die Ausfahrtsituation einzelner Grundstücke verschlechtern würde bzw. die Auffahrten zu (derzeit unbebauten) Grundstücken steiler würden und ggf zukünftig  Stützmauern erfordern könnte.
Darüber hinaus wurde angeregt, die Baugrunduntersuchung und Statik, die Grundlage für die späteren Hangsicherungsmaßnahmen sein wird, durch einen Prüfstatiker nachrechnen zu lassen.

Nach meiner Auffassung ist der Erhalt der Linden anzustreben. Wer Angst hat, daß sein Auto durch Tropfen verschmutzt wird, muß meiner Meinung nach in Erwägung ziehen, anderswo zu parken und ein paar Schritte mehr zu gehen. Niemand ist verpflichtet, sein Auto unter Bäumen abzustellen. Die Grundstückeinfahrten sind da ein anderes Thema, aber je nachdem, ob die Straße näher am Hang oder möglichst weit vom Hang entfernt geführt wird, man wird es nie jedem recht machen können.

Im darauf folgenden Tagesordnungspunkt zum gleichen Thema wurde unter Hinweis aus der Verwaltung, daß die Statik durch ein renomiertes Planungsbüro erstellt wird und dieses für die Ergebnisse auch die Verantwortung übernehmen muß, darauf verzichtet, einen Prüfstatiker zu beauftragen. Der Erhalt der Bäume wurde dahingegend befürwortet, auch wenn der Umweltschutzbeauftragte darauf hinwies, daß Schachtarbeiten im Wurzelbereich ggf. zu Schädigungen der Bäume führen kann. Er führte aber aus, daß es wurzelschonende Arbeitsweisen (Handarbeit/Spühlung) gäbe, um Schädigungen zu minimieren. Darüber hinaus äußerte er die Vermutung, daß sich das Hauptwurzelwerk hangaufwärts befindet und damit nicht betroffen ist. Die Verwaltung wies darüber hinaus darauf hin, daß sich die Bäume auf Privatgrundstücken befinden und die Stadt hier zwar Gesprächs- aber keine Handlungsmöglichkeiten hätte. Der Umweltschutzbeauftragte betonte abschließend, daß die Baumschutzsatzung nach jetzigem Kenntnisstand keine Beseitigung der Bäume zuließe.
Darüber wurde von Herrn Meltzer (CDU) betont, daß darauf zu achten sei, Leerroher in die Straße mit einzuziehen, um die spätere Verlegung von Glasfaser zu vereinfachen. Hierzu sollen Gespräche mit der Deutschen Glasfaser, der AöR und anderen Interessenten aufgenommen werden. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt.
Mit kleineren Anregungen und weiteren Voschlägen bzw. Prüfaufträgen wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen auf Basis der bestehenden Entwürfe weiterzuführen.

Der letzte öffentliche Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Schreiben zur Baulandaktivierung. Ausgangspunkt war ein etwas älterer Antrag der CDU-Fraktion zur „Ermittlung des tatsächlichen Baulandpotentials“. Dieser Antrag stand eindeutig im Zusammenhang mit der „Potentialanalyse“, in der eindeutig nachgewiesen wurde, daß in Plön ausreichend Potential an Bauland besteht, um den prognostizierten Baulandbedarf auf Jahre hinaus zu decken. Das hätte im Umkehrschluß bedeutet, daß das Neubaugebiet Seewiesen (jetzt „Neubaugebiet Plön/Rathjensdorf am Trammer See“ oder so ähnlich) überflüssig ist. Daher hatte man noch schnell in das Gutachten aufgenommen, daß ein Neubaugebiet auf der „Grünen Wiese“ mit ein paar Bauplätzen als nicht unschädlich empfohlen wird. Trotzdem paßt das den Seewiesenbefürwortern natürlich nicht und sie versuchen, die Ergebnisse der Potentialanalyse in Zweifel zu ziehen und das „tatsächliche Potential“ kleinzurechnen, indem eine Umfrage bei Eigentümern von Potentialflächen gestartet werden sollte. Der Entwurf des Schreibens der Verwaltung war nach meiner Meinung so gestaltet, daß er den Seewiesenbeführwortern in die Hände spielen würde. Für die Richtigkeit meiner Vermutung spricht auch, daß nicht zurücklaufende Fragezettel automatisch als „Nein,“ (mein Potential steht nicht zur Verfügung) gewertet werden sollten, so zumindest der Vorschlag der CDU. Darüber hinaus wurde das kalte Verwaltungsdeutsch des Fragebogens kritisiert, das ich dann als Abturner bezeichnet habe.
Eine aktive Baulandaktivierung würde anders aussehen. Da die Verwaltung sich nun irritiert zeigte, bat sie die Selbstverwaltung, sie mit bürgerfreundlichen Formulierungsvorschlägen zu unterstützen.
Darüber hinaus hatte der Kreis gebeten, an dem Verfahren beteiligt zu werden. So hat die Verwaltung schon im Vorfeld empfohlen, den Tagesordnungspunkt auf den 01. März zu schieben, um die Ergebnisse eines vorherigen Abstimmungstermins mit dem Kreis abzuwarten.
In dem Zusammenhang konnte ich mir den Hinweis nicht verkneifen, daß ich schon vor zwei Jahren angeregt habe, den Kreis in die Erstellung der Potentialanalyse einzubinden und man dann heute nicht dieses Durchgewurstel hätte. Die Verwaltung wies diesen Hinweis natürlich zurück, Potentialanalyse und das Anschreiben zur Baulandaktivierung hätten diesbezüglich nichts miteinander zu tun. Auf Bitten des Ausschußvorsitzenden habe ich dazu dann nichts mehr gesagt. Alles was zu sagen war, stand ja schon im Raum.

Sommertheater?

Die Reaktionen, die ich mit meinem Beitrag vom 19. August ausgelöst habe, haben mich teilweise überrascht. Dass Herr Krüger sich äußert, war absehbar und ist völlig legitim. Allerdings hätte ich erwartet, dass sich die Kolleginnen und Kollegen sofort demonstrativ hinter ihn stellen. Aber nicht einmal die Mitglieder seiner eigenen Fraktion haben sich öffentlich zu Wort gemeldet.

Dafür hat der Ostholsteiner unter der Überschrift „Sommertheater“ einen mehrspaltigen Bericht veröffentlicht, in dem er u.a. aus den in meinem Blog veröffentlichten Beiträgen von Herrn Krüger und mir zitiert. Ich hätte mich natürlich gefreut, wenn Herr Kuhr auf meinen Blog als Quelle verwiesen hätte, in dem der gesammte Text nachlesbar ist.
Der Begriff Sommertheater trifft nach meiner Ansicht aber nur auf die Passagen zu, die sich auf die Mails von den Kollegen Thomsen und Möller beziehen. Es ist interessant zu sehen, dass diese aus meiner Sicht fachlich irrelevanten Mails den Weg zur Presse und in die Berichterstattung gefunden haben.
In meiner Mail beschreibe ich die Situation, so wie ich sie wahrnehme und bewerte und beschränke ich mich im wesentlichen auf fachliche Aspekte. Allerdings konnte ich mir weder einen gewissen Spott noch einige Seitenhebe verkneifen. Ich betrachte die Aspekte, die die Stadtplanung betreffen,  als dringend notwendigen Beitrag zur Diskussion, nicht als Theaterdonner.

Bürgerbeteiligung am Bebauungsplan

Heute wurde der Entwurf des Bebauungsplans für den Bereich Am Schwanensee/-Gerberhof der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Aula am Schiffstal war mit ca. 100 Einwohnerinnen und Einwohnern gut besucht.
Grundsätzlich wurde die Bebauung begrüßt, der Vertreter der Sparkasse bezeichnete sie als wichtigen Beitrag für die Attraktivität Plöns.
Bedenken wurden vor allem zur Verkehrssituation geltend gemacht. Mehrere Anwohner betonten, daß die Straße “Am Schwanensee” nicht geeignet ist, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, der durch die geplante Tiefgarage erzeugt wird. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, daß die Straße Am Schwanensee von vielen Schulkindern genutzt wird.
Darüber hinaus wurde auch angesprochen, daß die Gebäude im zukünftigen Gänsemarktviertel altstadtgerecht gestaltet werden sollten.
In einem Beirag wurde  zusätzlich darauf aufmerksam gemacht, daß weiter Gewerbeflächen im Gänsemarktviertel möglicherweise zu Lasten des Gewerbes in der Fußgängerzone und in der Lübecker Straße gehen könnten.
Ein Anwohner fürchtete auch um seinen Schloßblick und regte kleinere Gebäude an.
Abschließend wurde noch angesprochen, nicht nur altengerechte Wohnungen zu bauen, sondern auch Angebote für junge Familien zu machen.

Bloß keine Familien mit Kindern, wegen der Kosten

Ich war kürzlich in Rathjensdorf und wurde dort auch auf das Thema Seewiesen angesprochen. In dem Gespräch wurde mir gegenüber die Befürchtung geäußert, daß es die Gemeinde finanziell überfordert würde, wenn sich dort junge Familien mit Kindern ansiedeln, weil in dem Fall erhebliche Beiträge für Kindergärten und Schulen auf die Gemeinde zukommen würden.

In meinem Beitrag “Seewiesen schöngerechnet” vom 27. November und dem Beitrag “Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen” habe ich micht mit der Folgekostenabschätzung und der Art und Weise, wie sie durchgewunken werden sollte, auseinandergesetzt.