Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.

4 Stunden SteU

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute volle Stunden getagt. Die Tagesordnung war lang und die Ausführungen des Ausschußvorsitzenden Bernd Möller (CDU) und das Zwischengerede von Gernot Melzer (CDU) waren nicht wirklich ausschlaggebend für die Sitzungsdauer.

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Herr Schäfer von der Kreisplanung der Verwaltung und der Selbstverwaltung ein vereinfachtes Planungsverfahren. Dies hätte bei der Wahl des Bauplatzes für die Kita auf dem ehemaligen Spielplatz am Appelwarder zur Anwendung kommen können. Damit nach meiner Einschätzung die Auswahl des jetzigen Standortes am Plauer Weg vermeidbar gewesen.
Ich warf der Verwaltung vor, uns dies nicht bei der Entscheidungsfindung als eine Option vorgeschlagen zu haben. Mit dem Hinweis, dass damit naturschutzrechtliche Belange besser berücksichtigt worden wären, entgegnete der Bürgermeister, dass die Fläche naturschutzrechtlich kein Problem darstellen würde und man die Option seinerzeit verworfen hätte, weil damit nicht sichergestellt gewesen sei, daß die Kita rechtzeitig zum 01. August 2018 eröffnet werden kann.
Der Umweltschutzbeauftragte Achim Kuhnt fürte daraufhin aus, daß die baurechtliche Betrachtung und die fachliche Betrachtung der alten Obstbäume durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
Etwas befremdlich fand ich, dass Herr Homeyer (Bauverwaltung) den von Herrn Schäfer als unverbindlich skizzierten Zeitrahmen für das vereinfachte Planungsverfahren erst als unrealistisch bezeichnete, als Herr Schäfer die Sitzung bereits verlassen hatte.
Das ist um so unverständlicher, weil ich die Information der Kreisplanung als Handreichung verstanden habe, um der Plöner Verwaltung, die ja an einigen Bebauungsplänen(z.B. Johannisstraße) schon seit Jahren herumknöckst, ohne sie zum Abschluß zu bringen, ein wenig unter die Arme zu greifen.

Ein anderes Thema war der Lärmschutzaktionsplan. Er ist durch EU-Recht vorgeschrieben und die Stadt ist erst durch sanften Druck und zarte Drohung dazu angehalten worden, die Planung zum Abschluß zu bringen.
Der Umweltbeauftragte Achim Kuhnt hat vorgeschlagen, den für die B 430 in Richtung Neumünster vorgeschlagenen Tempo-50 Bereich vom Mühlensee bis hin zum Koppelsberg auszudehnen. Hiervon würden Campingplatz, Jugendherberge und vor allem die Kleingärtner profitieren.
Ich habe angeregt, die vorgeschlagene Tempo-30 Zone vor dem Kindergarten in der Rautenbergstraße nicht nur bis zur Hipperstraße auszuweisen, sondern bis zur Tankstelle. Damit wäre auch der Bereich vor der Grundschule Breitenaustraße erfasst.
Darüber hinaus habe ich vorgeschlagen, den Tempo-50 Bereich auf der B 76 in Richtung Kiel nicht am Ende der Stadtseebrücke enden zu lassen, sondern bis zur Einmündung des Appelwarders (alte B 76, sog. Todeskurve) weiterzuführen.
Alle drei Vorschläge wurden in der Abstimmung angenommen und werden nur in den Entwurf eingearbeitet, der in der kommenden Woche in der Ratsversammlung zum Beschluss eingebracht wird.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) am Dienstag der vergangenen Woche wurde von der Stadtplanerin das Ergebnis der Umfrage zur Baulandaktivierung angedeutet. Die Aussage war: 91 Fragebögen wurden verschickt, 9 Eigentümer*innen hätten Interesse an einem Verkauf. Das wurde dann schnell dahingehend gedeutet, dass es einen Bedarf für das Baugebiet gäbe. Hintergrund ist, dass die Innenraumpotentialanalyse einen Realisierungsgrad von 25% des Potentials annimmt. Damit wäre der Bedarf in Plön nur fast gedeckt, das Neubaugebiet ließe sich begründen.
Jetzt liegt eine differenzierte Auflistung vor.
Von 91 Fragebögen gab es 48 Rückläufer. Von den Rückläufern gaben 25 Eigentümer*innen an, eine Bebauung zu wünschen. Dabei würden nur 11 Interessenten an eine Veräußerung des Grundstückes denken, die übrigen streben eine eigene Nutzung an.
Bei 48 vorliegenden Antwortbögen entsprechen 25 Interessenten einer Quote von über 50%. Selbst wenn man alle 91 Fragebögen betrachtet und nicht beantwortete Fragebögen als „nein“ wertet, was methodisch höchst fragwürdig bis manipulativ wäre, liegen wir dann immer noch bei einer Quote von über 25%.
Mit einer aktiven Innenverdichtungsinitiative ließe sich hier sicher eine höhere Quote erzielen. Die beschlossene Einrichtung eines Baulandkatasters ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Im Übrigen wurden nur die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben, für deren Grundstücke geltendes Baurecht besteht.
Weiter zu berücksichtigen wären die Flächen, für die Baurecht geschaffen werden könnte. Auch hier ließen sich nach ersten Abschätzungen mindestens 40 Wohneinheiten entwickeln, vermutlich mehr.
Nach meiner Auffassung hat mit der Nennung der Zahlen 91 und 9 der Eindruck verfestigt, dass der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) hier kein ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren durchführt, sondern mit der Wahrheit, der reinen Wahrheit aber nicht der ganzen Wahrheit versucht, einen Bedarf zu begründen, der nicht zu begründen ist.
Schade, dass die KN in ihrer Berichterstattung über die Informationsveranstaltung die Zahlen 91 und 9 unkritisch übernommen und damit in die Welt gesetzt hat.