Ja zur Fahrradstraße

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) am 17. Januar 2024 wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen beschlossen, die Eutiner Straße zur Fahrradstraße auszubauen.

Vorangegangen war eine lange politische Diskussion, ob diese Maßnahme erforderlich wäre oder nicht. Der Vorgang um die Einrichtung der Fahrradstraße kann Außenstehenden möglicherweise ein wenig komisch erscheinen und wirkt wie ein ständiges Hin- und Hergezerre. Dennoch zeigt er, dass hier in Plön Entscheidungen ernsthaft diskutiert werden. Das ist letztendlich gut so, denn es ist klug, Entscheidungen immer wieder zu hinterfragen und wenn erforderlich anzupassen, abzuändern oder ganz aufzugeben. Im Zusammenhang mit dem Ex-Neubaugebiet Seewiesen habe ich immer betont, dass die Entscheidung eigentlich erst mit dem ersten Spatenstich unumkehrbar ist.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vom 11. Oktober 2023 ging es um den Ausbau der Eutiner Straße zur Fahrradstraße. Zuerst wurde über das Endkonzept für die Einrichtung einer Fahrradstraße beschlossen. Dieses Konzept wurde mit sieben Ja- und drei Nein-Stimmen angenommen. Anschließend war über die Einrichtung der Fahrradstraße zu beschließen. Hierbei kam es zu einem Stimmengleichstand von fünf Ja- zu fünf Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt.

Diese Entscheidung kam auch für mich überraschend, weil sich bisdahin immer eine breite Zustimmung zu dem Umbau gefunden hat. Ich war ein wenig enttäuscht, da ich mich persönlich immer für die Belange der Fahrradfahrenden in Plön stark gemacht habe. Schon seit meiner Schulzeit vor über 50 Jahren bin ich mit dem Rad unterwegs; nicht nur in Plön, sondern auch an den vielen Dienstorten, an denen ich als Soldat stationiert war. Um nur einige zu nennen: Flensburg, Eckernförde, Kiel, Hamburg und Bremerhaven. In all den genannten Städten kam man mit dem Fahrrad besser von einem Ende der Stadt ans andere als in Plön.

Daher hatte ich michnahc der Entscheidung im SteP am 11. Oktober an Herrn Landschof (SPD), den Vorsitzenden des Hauptausschusses gewandt. Weil das Konzept von Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GUT, heute Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Energie, SUE) unterstützt wurde und der SteP die Umsetzung abgelehnt hatte, sah ich den Hauptausschuss in seiner Funktion als koordinierender Ausschuss in der Pflicht. Herr Landschof teilte mir daraufhin mit, dass er für die SPD bereits den Antrag gestellt hat, das Thema auf die Tagesordnung der Ratsversammlung zu setzen. Das war für mich in Ordnung und daher wurde ich nicht weiter tätig.
Da einige Kollegen – wenn ich das richtig sehe, aus der CDU-Fraktion – das Vorgehen in Frage gestellt haben, wurde das Thema an die Kommunalaufsicht herangetragen. Auch wenn andere Kolleg*innen das kritisch gesehen haben, aus meiner Sicht ist dagegen nichts einzuwenden. Schließlich ist es wichtig, Entscheidungen zu treffen, die möglichst vor Gericht bestehen können. Schon Verfahrensfehler sind geeignet, eine Entscheidung in Frage zu stellen oder die Umsetzung zu verzögern.

Bei der Prüfung durch die Kommunalaufsicht  stellte sich heraus, dass die Ratsversammlung aufgrund der Zuständigkeitsordnung in der Sache keine eigene Entscheidung treffen darf. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Ratsversammlung das Thema zur weiteren Beratung in den SteP zurückverweisen kann. Das hat die Ratsversammlung am 13. Dezember 2023 mit elf Ja-Stimmen bei fünf Gegenstimmen auch getan. Hierbei wurde in der vorhergehenden Diskussion von den Kollegen der CDU angemerkt, dass man darüber nicht abstimmen bräuchte, da das Thema von den Mitgliedern des SteP ohnehin wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Man befürchtete, dass ein starkes Votum der Ratsversammlung, das Thema in den Ausschuss zurückzuverweisen, zugleich auch als starkes Zeichen für die Fahrradstraße verstanden werden müßte. Eine überwiegende Mehrheit in der Ratsversammlung sprach sich jedoch für die Abstimmung aus.

Daraufhin wurde von der SPD-Fraktion ein entsprechender Antrag für den SteP gestellt. Er sah den Beschluss für die Einrichtung der Fahrradstraße und deren Finanzierung vor. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des SteP am vergangenen Mittwoch beraten. In der Beratung bezeichnete Herr Rose (SPD) die Entscheidung des Ausschusses vom 11. Oktober 2024 als Fehler.
Dem entgegnete der Ausschussvorsitzende, Herr Yorck Wegener (CDU), das ein demokratisch herbeigeführter Beschluss kein Fehler ist. Dem konnte ich zustimmen und führte aus, dass das Thema in der FWG-Fraktion durchaus kontrovers diskutiert wurde. Gleichzeitig wies ich darauf hin, dass die FWG-Fraktion in dieser Frage nicht einheitlich abstimmen würden und betonte, dass unsere Mitglieder keinem Fraktionszwang oder keiner Fraktionsdisziplin unterliegen und nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen. Es gäbe bei dieser Entscheidung kein Richtig oder Falsch sondern nur eine Entscheidung, die dem einen gefällt und dem anderen eben nicht. Allerdings habe ich zum Ende meines  Redebeitrag geäußert, dass ich mich freuen würde, wenn ich noch in diesem Jahr auf der neuen Fahrradstraße fahren könnte.

Herr Böttcher (CDU) gab zum Ende der Beratung noch zu Protokoll, dass die Planung nicht geeignet wäre, das Ziel der Temporeduzierung zu erreichen, da in dem Bereich bereits eine Tempo-30 Zone bestände. Er nannte noch ein zweites Ziel, das mit der Planung nicht erreicht würde, allerdings habe ich es akustisch nicht verstanden.
In wie weit die Aussage von Herrn Böttcher auf nachprüfbaren Fakten beruht oder ob es sich dabei um seine persönliche Einschätzung handelt, kann ich nicht beurteilen.

Wenn ich in einem solchen Fall eine solche Äußerung zu Protokoll gebe, dann tue ich das, damit sie aktenkundig ist und ich sie später noch einmal im weiteren Verfahren verwenden kann. Ich bin gespannt, was Herr Böttcher daraus macht.

Letztendlich wurde der Antrag mit sieben Stimmen (SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (2), FWG Plön (1) und der FDP (1)) angenommen. Die Gegenstimmen kamen von der CDU (3) und der FWG (1).

Ich gehe davon aus, dass die Fördermittel jetzt beantragt und in den Haushaltsplan 2024 aufgenommen werden. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 180.000,- €, wovon 90% Fördermittel sind. Die Stadt ist mit knapp 18.000,- € beteiligt.

Bei der Genehmigung des Haushaltes besteht dann noch drei Mal die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, die Finanzierung der Umbaumaßnahme und damit die Umbaumaßnahme als ganzes zu streichen. Dies wäre bei der Beratung des Teilhaushaltes im SteP sowie bei der Beratung des Gesamthaushaltes im Hauptausschuss und in der Ratsversammlung.

Ungeachtet der Unwägbarkeiten bin ich verhalten optimistisch, das wir die Umsetzung hinbekommen. 

Haushalt und Neues vom Strandweg

Kernpunkt der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) war die Vorbereitung der Haushaltsberatung. Die Anteile des Haushaltes, die in die Zuständigkeit des SteP gehören, wurden beraten. Am Donnerstag der kommenden Woche berät der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über seinen Haushalt, in der darauf folgenden Woche wird der Hauptausschuss seinen eigenen und dann auch den Gesamthaushalt der Stadt beraten. Am 10. Mai soll die Ratsversammlung dann über den Haushalt für das Jahr 2023 beschließen.

In den vorbereitenden Sitzungen der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung (AG-HHK) wurde am 27. März und am 24. April in nicht-öffentlicher Sitzung über die Situation gesprochen. In der Gruppe sind die Vorsitzenden der Fraktionen (oder ihre Vertreter) sowie die Bürgermeisterin, der leitende Beamte und der Kämmerer mit Unterstützung vertreten. Dabei wurde die schwierige Finanzlage der Stadt erörtert. Der ursprüngliche Haushaltsplan weist einen Fehlbedarf von 3.9 Mio Euro aus, der jetzige Schuldenstand liegt bei gut 10 Mio. In den vertraulichen Beratungen der AG-HHK ging es um die Frage, ob, und wenn ja, welche Ausgaben reduziert werden und welche zusätzlichen Einnahmen erzielt werden können. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht über Details der Sitzung berichten kann, um auch zukünftig in einem „geschützten Raum“ offen miteinander reden zu können, um Lösungswege im Konsens auszuloten.
Daher gehe ich nunmehr auf Punkte ein, die auf ein Konsolidierungspapier der FWG- Plön zurückgehen und heute in öffentlicher Sitzung diskutiert wurden.  Die FWG-Plön hatte am 20. April nach einer Haushaltsklausur für die zweite Sitzung der ein vierseitiges Papier mit  45 Fragen oder Vorschlägen eingebracht.

Einige dieser Fragen oder Vorschläge haben sich dann in der Veränderungsliste wiedergefunden, die heute in öffentlicher Sitzung vorgestellt wurde. Andere Vorschläge basierten auf Vorschlägen und Empfehlungen der Verwaltung.
– So wurde die Sanierung des Marktbrunnens auf das Jahr 2024 geschoben. Zum einen hätten in diesem Jahr ohnehin keine Kapazitäten für die Baumaßnahme zur Verfügung gestanden, zum anderen kann dann die neu gewählte Ratsversammlung über das weitere Schicksal des Brunnens entscheiden.
– Weitere Baumaßnahmen im Zusammenhang von Parkplätzen wurden gestrichen oder reduziert.
Die Streichungen betreffen die Parkplätze am Klinkerteich und an der Gartenstraße. Die Komplettsanierung des Parkplatzes Schiffsthal mit einem Gesamtumfang von 380.000,- €, verteilt auf vier Jahre mit eine Kostenansatz von jeweils 95.000,- € wurde gestrichen. Jetzt ist ein Beseitigung der Bodensenke für 30.000,- vorgesehen.
– Schiebung der Kosten für den Ausbau der Stettiner Straße (430.000,- €) auf das Jahr 2024. Für 2023 werden lediglich die Planungskosten (100.000,- €) in den Haushalt eingestellt.
Die Straßenbaumaßnahmen sollen erst nach Abschluss der Bauarbeiten der Plöner Baugenossenschaft in der Ulmenstraße erfolgen, weil die Baustellenfahrzeuge bis dahin die Stettiner Straße nutzen werden.
– Schiebung der Instandsetzung der 5-Seen-Allee (280.000,-) zuzüglich des Baues einer Amphibienquerung (150.000,-, Finanzierung durch den Kreis) auf 2024. Die Kosten werden allerdings aus dem Investivbereich herausgenommen und in das Bilanzkonto Unterhaltungsaufwand geschoben. Damit entscheidet grundsätzlich die Verwaltung und nicht mehr die Politik über diese Maßnahme. Durch einen Sperrvermerk hat sich die Politik jedoch die Entscheidung über diese Baumaßnahme vorbehalten.
– Auch die Fahrradbügel für Lastenräder (5.000,- €) wurde gestrichen. Lastenräder können auch die bereits vorhandenen Fahrradbügel nutzen.

Über diese Änderungen wurden zum Teil einzeln abgestimmt. Sie wurden einstimmig oder mit Mehrheit angenommen. Der Haushaltsplan des SteP wurde dann mit den beschossenen Änderungen einstimmig angenommen.

In der Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Plön wurde gefragt, warum die Sitzflächen der Bänke am Strandweg abgenommen wurde. Auf die berechtigte Frage, ergänzt um die Zusatzfrage, warum die Sitzflächen nicht im Winter, sondern zu Beginn der Saison überarbeitet werden, gab es eine gute und eine schlechte Nachricht.
Der Belag des Strandweges zwischen der Rosenstraße und der Fegetasche wird erneuert. Das wird Ende Mai bis Anfang Juni erfolgen. Die schlechte Nachricht: bis dahin werden die Bänke ohne Sitzflächen auskommen. 

Davor stellte Herr Rose (SPD-Fraktion) die Frage an die Verwaltung, wann die Instandsetzung des Strandweges vom PSV bis zum SRSV erfolgen würde. Ein entsprechender Beschluss wurde am 03. April 2019 gefaßt worden.

Dazu nachfolgend der Beratunsgverlauf aus dem Protokoll der damaligen Beratung

9 . Instandhaltung des Strandweges,
Sachstandsbericht, Vorgehensweise und ggfs. weitere Beschlussfas- sung

Beratungsverlauf:

Ausschussvorsitzender Melzer erteilt Bürgervertreterin Grießer das Wort. Sie bringt den gemeinsamen Antrag für die FDP-Fraktion ein und verliest den Beschlussvorschlag. Sie führt aus, dass der Strandweg wegen ständiger Pfützenbildung aufgrund nicht vorhandener Drainagetechnik für Fußgänger und Radfahrer nicht passierbar ist.

Der Antrag wird von Ratsfrau Killig dahingehend ergänzt, dass es aufgrund nur flickenhaftiger Ausbesserung durch Sandaustausch an einer nachhaltigen Instandhaltung fehle. Man könne jetzt aber nicht weitere 11 Jahr bis zu einem Tourismusentwicklungskonzept (TEK) 2030 abwarten.

Ratsherr Wegener beklagt ebenfalls den desolaten Zustand des Strandweges, insbesondere zwischen dem SRSV und dem „Seeprinz“. Man dürfe hier nicht das TEK abwarten. Plön wirbt bei den Touristen mit dem Aushängeschild Strandweg, abgeleitet von dem Namen Plön am See.

Bürgervertreter Gampert erinnert an die Vielzahl der in der Vergangenheit auch von der FWG-Plön-Fraktion eingebrachten Anträgen zu diesem Thema, die allesamt auch aus umweltrelevanten Gründen gescheitert seien. Er könne sich vorstellen, dass Bäume durch eine vorsichtige Einfassung nicht zu Schaden kommen werden.

Bürgervertreter Gampert ergänzt, dass die Pfützen allerdings nicht das ganze Jahr bestünden. Er begrüßt den Vorschlag der CDU-/FDP-Fraktion, dem sich die FWG-Plön-Fraktion anschließen könne.

Ratsfrau Kauf geht auf die Entstehungsgeschichte, die vorgenommenen Vermessungen, Eigentumsfragen und den bis heute nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Land und der Bahn AG ein.

Bürgermeister Winter bestätigt den von Ratsfrau Kauf geschilderten Sachstand und ergänzt im Hinblick auf den Masterplan 2030 den aktuellen Stand der Verhandlungen und Gespräche mit dem Land und der Bahn auf Leitungsebene, die für den Mai 2019 vorgesehen seien.

Bürgermeister Winter weist darauf hin, dass Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt in fremdes Eigentum vermögenswirksam und im Finanzhaushalt darzustellen wären.

Bürgermeister Winter weist auf die Ursachen der Pfützenbildung auch durch Wegegefälle und wachsenden Grasnarben hin, die dazu führen, dass das Wasser nicht abfließen könne. Er fragt die Ausschussmitglieder, welche konkreten Maßnahmen sie der Verwaltung jetzt vorschlagen wollen.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion auf die Dringlichkeit geeigneter Maßnahmen hin. An der Art des wassergebundenen Weges sollte nicht geändert werden. Es müsse aktuell ein finanzierbarer „Mittelweg“ gefunden werden, so z.B. durch die Auftragung einer dickeren Kiesschicht mit einem stärkeren Profil sowie der Abtragung der Grasnarben. Eine „ideale“ Ausbauvariante sollte erst nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen mit dem Land und der Bahn geprüft werden.

Umweltschutzbeauftragter Kuhnt führt aus, dass es am Strandweg an einem Dachprofil fehle und dickerer Sand aufgetragen werden sollte. Er rechnet bei einem Bedarf von 160 Tonnen Kies für die Strecke von einem Kilometer mit einem Materialaufwand von ca. 2.300 € sowie Personalkosten. Mit dieser Maßnahme wäre dem Strandweg schon viel geholfen und eine Grundsanierung für 2 bis 3 Jahre gegeben. Die vorhandenen Bäume könnten diese Maßnahme unbeschadet verkraften, führt Umweltschutzbeauftragter Kuhnt weiter aus.

Bürgervertreter Rose weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt keine mit hohen Investitionskosten verbundene tiefgreifende Sanierung mit Drainagemaßnahmen wünsche. Dem Vorschlag von Umweltschutzbeauftragten Kuhnt könne sich die SPD-Fraktion anschließen. Erforderliche Haushaltsmittel stünden im Produktsachkonto der baulichen Unterhaltung wassergebundener Wege 54100.52210000 zur Verfügung, zumal die eingeplanten Mittel für die Sanierung im Umfeld der ehemaligen Bootsvermietung Tante Thea in 2019 wohl nicht benötigt würden. Bürgervertreter Rose bittet die Verwaltung, diesen Finanzierungsvorschlag zu prüfen.

Ausschussvorsitzender Melzer fasst den bisherigen Diskussionsverlauf dahingehend zusammen, dass sich alle Beteiligten einig sind, dass jetzt eine wasserabführende Instandhaltung notwendig und keine typische Drainagenverlegung durch eine Tief- baumaßnahme nötig ist. Die erforderlichen Mittel für diese Wegeunterhaltung wären im Haushalt 2019 verfügbar.

Auf technische Detailfragen erläutert der anwesende Baubetriebshofleiter Herr Rausch, dass hinsichtlich der Feuchtigkeitsbildung auch die Auswirkungen des win- terlichen Wellenschlages zu berücksichtigen seien und sich nach langen Regenperioden immer Pfützen bilden werden. Verdichtungs- und Profilierungsarbeiten können nur in Trockenzeiten vorgenommen werden.

Herr Rausch weist auf die Schwierigkeiten bei Unterhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die Angleichung an den Bahnunterführungen hin. Auch die Sitzbänke am Strandweg sind davon betroffen.
Auf Nachfrage beziffert Herr Rausch den jährlichen Aufwand für Unterhaltungsaufwendungen am Strandweg auf 3 bis 4 solcher Einsätze. Der hohe Kostenaufwand ist der notwendige aufwändige Personaleinsatz.

Ratsfrau Meyer ergänzt, dass auch das bei Starkregen vom Bahndamm auf den Strandweg abfließende Regenwasser eine Entwässerungseinrichtung nötig werden lässt.

Weiterhin fragt Ratsfrau Meyer, ob es in der Verwaltung Unterlagen über die Be- schaffenheit des Untergrundes gäbe oder ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden müsste.

Ratsherr Roth teilt die Länge des Strandweges vom SRSV bis zum „Seeprinz“ mit genau 1.400 Metern mit.

Ratsherr Roth bringt für die SPD-Fraktion den nachfolgenden alternativen Beschluss- vorschlag ein:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines ge- eigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuho- len, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann.

Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Eine Auftragsvergabe soll möglichst umgehend erfolgen.

Die Ausschreibung soll zwei Lose umfassen:
1. Vom SRSV bis zum „Seeprinz“
2. Vom „Seeprinz“ bis zum PSV

Für diese Gesamtmaßnahme (beide Lose) werden für das Haushaltsjahr 2019 bereits im Produktsachkonto 54100.52210000 für den Umbau von „Tante Theas Bootsverleih“ bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.000 € umgewidmet, da zurzeit nicht sichergestellt ist, dass der dort geplante Umbau in 2019 realisiert werden kann.

Diese Haushaltsmittel sind auf das nächste Jahr zu verschieben.“

Ausschussvorsitzender Melzer schlägt vor, den Antrag der CDU-/FDP-Fraktion mit dem Vorschlag der SPD-Fraktion zu verbinden, und hierüber gemeinsam abzustimmen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung spricht sich für eine besondere Instandhaltungsmaßnahme des Strandweges im Rahmen der regelmäßigen Unter- haltungsmaßnahmen aus.

Die Verwaltung wird gebeten, möglichst umgehend Angebote für eine Aufschüttung des wassergebundenen Hauptweges sowie die fachgerechte Herstellung eines geeigneten Profils mit anschließender Verdichtung des aufgebrachten Bodens einzuholen, damit das auftretende Regenwasser, wie bisher, seitlich ablaufen kann. Gegebenenfalls ist eine Bankette so abzufräsen, dass der Wasserlauf gewährleistet ist.

Bei der Ausschreibung soll berücksichtigt werden, dass die Entwässerung des Strandweges sichergestellt wird. Zudem soll die Ausschreibung zwei Lose umfassen:

1.) SRSV bis zum “Seeprinz”
2.) “Seeprinz” bis PSV

Der Ausschuss bittet die Verwaltung weiterhin, die in dem Beschlussvorschlag aufgezeigte Finanzierungsmöglichkeit zu prüfen.

Der Ausschuss bittet um Angebotsvorlage zur nächsten Sitzung am 08.05.2019.

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Voller Einsatz für zwei Stadtvillen


Am Donnerstag der Letzten Woche tagte der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.

Themen waren, unter anderem, die Baugebiete Düvelsbrook 1 und Düvelsbrook 2.

Zum Düvelsbrook 1 war bereits Anfang Januar ein Brief des NABU eingegangen. Vom Hörensagen war mir bekannt, dass es ein solches Schreiben gibt. Daher habe ich in der Sitzung danach gefragt.
Das Baugebiet Düvelsbrook 1 konnte damals in einem ökologisch wertvollen Gebiet am Trammer See entwickelt werden. Dort entstanden ein Dutzend Stadtvillen, einige direkt am Seeufer. Um die Eingriffe in die Natur auszugleichen, wurden im Bebauungsplan mehrere Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) festgeschrieben. Bereits Im November 2016 wurde bei einer Begehung des Gebietes festgestellt, dass entweder massiv gegen die Ausgleichsmaßnahmen verstoßen wurde oder die Maßnahmen nur eingeschränkt umgesetzt wurden. An der Begehung nahmen seinerzeit der damalige Umweltbeauftragte Herr Achim Kuhnt, die Umweltfachkraft Frau Becker-Ruser und der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, Herr Bernd Möller (SPD) teil. Herr Möller wohnt bis heute in dem Gebiet Düvelsbrook 1 und dürfte daher ausgezeichnete Kenntnisse des Sachstandes haben. Da der Bebauungsplan während seiner Amtszeit aufgestellt wurde und er als Ausschußvorsitzender maßgeblich daran beteiligt gewesen sein dürfte, müßten ihm auch die Inhalte des Bebauungsplanes besser vertraut sein als den meisten anderen Beteiligten.

In dem Brief vom Januar 2023 wendet sich der NABU an den Kreis, in dem auch die untere Naturschutzbehörde, die untere Bauaufsichtsbehörde und die Kommunalaufsicht angesiedelt sind.

Meiner Meinung nach war dieser Schritt überfällig. Obwohl die Missstände seit fast 10 Jahren bekannt und aktenkundig sind, hat die Stadtverwaltung aus meiner Sicht hier nicht mit dem ausreichenden Nachdruck dafür gesorgt, die Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Offenbar bestand kein Interesse daran, die Vorgaben des Bebauungsplanes durchzusetzen oder die Verwaltung scheute den Konflikt mit den Eigentümer*innen der Grundstücke.
Erstaunlich finde ich, dass sich der Kollege Möller, der als Ausschussvorsitzender nicht nur für Stadtentwicklung, sondern damals auch für Umwelt zuständig war, nur wenig bis gar kein Engagement erkennen ließ, die Missstände in seiner Nachbarschaft zu benennen und abstellen zu lassen.

Noch erstaunlicher finde ich sein jetzt ungewohnt vehementen Einsatz, den Bebauungsplan für das Baugebiet Düvelsbrook 2 voranzutreiben. So wie es scheint ist es seine Absicht, den Bebauungsplan noch vor Ende der Legislaturperiode durchzubringen oder die Planungen so weit zu entwickeln, dass sie mehr oder kaum noch unumkehrbar sind.

Die eigentliche Problematik besteht darin, dass sich im Planungsgebiet Düvelsbrook 2 fünf geschützte Biotope befinden.

Die weitergehende Problematik besteht darin, dass es die selben Akteure sind, die hier wieder einmal zu Werke gehen. Nun vertritt Ratsherr Möller zwar die Ansicht, dass man die Missstände im Gebiet Düvelsbrook 1 zwar kenne, aber dass man zwischen der Aufstellung eines Bebauungsplanes, für den es ein öffentliches Interesse gibt, und den Akteuren von damals unterscheiden müsse.
Ich teile diese Ansicht nicht. Vielmehr darf man meiner Meinung nach von der Vermutung ausgehen, dass die Akteure, die bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Baugebiet Düvelsbrook 1 schon nicht die erforderliche Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, das auch beim Baugebiet Düvelsbrook 2 nicht tun werden. 

Rechtlich ist es so, dass der Biotopschutz aufgehoben werden kann, wenn es ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ gibt. Hier kann ich der Vorlage der Verwaltung, über die am vergangenen Donnerstag diskutiert wurde, durchaus folgen. Sie stellt fest:
„Das „überwiegende öffentliche Interesse“ einer Bebauung ist absehbar nicht begründbar, …“.
Damit wäre eine Befreiung vom Biotopschutz nicht möglich, Ohne diese Befreiung könnten zwei Stadtvillen in dem Bereich entstehen, mit Befreiung wären es fünf oder sechs.
Wenn man sich den Wohnraumbedarf in Plön ansieht, dann wird man feststellen, dass hochpreisige Eigentumswohnungen relativ verfügbar sind und auch weiterhin gebaut werden (Gänsemarktviertel: 30-40 oder mehr – Bahnhofstraße: 8/9 über 10), des fehlen vor allem bezahlbare Mietwohnungen und geförderter Wohnungsbau.
Ich weiß nicht, was man rauchen muss, um hier ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ zu erkennen. Mit sehr, sehr viel Phantasie ist es nicht getan.

Hinzu kommt, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits vor 5 Jahren deutlich gemacht hat, dass eine Befreiung vom Biotopschutz nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vielleicht sollten sich diejenigen im Klaren darüber sein, dass die Entscheidung, den Biotopschutz aufzuheben, später rechtlich anfechtbar sein könnte und dann weitere Kosten verursacht.

Weil in der Sitzung der Begriff Schadensersatz fiel möchte ich darauf hinweisen, dass das nun wiederum Blödsinn ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Ein Investor hat keinen Anspruch darauf, dass am Ende des Verfahrens auch tatsächlich ein Bebauungsplan in der Ratsversammlung beschlossen wird. Er kann keinen Schadensersatz aus dem Umstand ableiten, dass Bebauungsplan nicht zustande kommt.
Anderes sähe es aus, wenn ein Bebauungsplan beschlossen wurde und rechtskräftig ist. Wird ein solcher Bebauungsplan aufgehoben (z.B. der Bebauungsplan für das Gänsemarktviertel), dann kämen Schadensersatzforderungen durchaus in Betracht. 

Bei den finanziellen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, „dass durch ein neues Baugebiet Wohnraum geschaffen und zusätzliche Einwohner:innen gewonnen werden, die zu entsprechenden dauerhaften Steuererträgen, Finanzausgleichszuweisungen etc. zugunsten des städtischen Haushaltes führen.“ Das ist keine verläßliche Aussage. Hier wären Ausgaben z.B. für Kindergartenplätze oder für Beiträge zum Schulverband gegenzurechnen. Einen entsprechenden Anhaltspunkt über die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen würde sich durch eine Folgekostenberechnung ergeben, die an sich zwingend vorgeschriebenen ist. Die gibt es aber noch nicht.

Das Sahnetüpfelchen auf dem Skandal ist aber, dass in der ursprünglich veröffentlichten Vorlage vorgesehen war, dass die Entscheidung über die Entlassung aus dem Biotopschutz durch den Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus getroffen wird.

Dann haben sich der Erste und der Zweite Stadtrat, die Ratsherren Möller (SPD) und Koll (CDU) über die Akten gebeugt und die Zuständigkeitsordnung dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung liegt. Der Beschlussvorschlag wurde dann kurzfristig und ohne weitere Information an die Mitglieder des Ausschusses oder die Mitglieder der Ratsversammlung entsprechend geändert.
Es dürfte übrigens keine*n überraschen, dass Herr Möller und Herr Koll Mitglieder in ebendiesem Ausschuss sind.

Auch 2023 keine zusätzliche Stelle für das Klimafolgenmanagement

Es wird auch 2023 keine Stelle für ein Klimafolgenmanagement geben. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus gab es eine denkbar knappe Entscheidung bei 5 Ja- und 5 Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.  

Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass die Äußerungen in der Vorlage, mit der die Verwaltung die Entscheidung des Hauptausschusses und der Ratsversammlung kritisiert hat, unakzeptabel sind. Der Ausschussvorsitzende Weber (Bündnis 90/Die Grünen) bat aber darum, diesen Fehltritt und die inhaltliche Diskussion zu trennen. Er betonte in seinen Eingangsworten nicht nur das Erfordernis für das Klimaschutzmanagement, sondern auch für das Klimafolgenmanagement.
Darüber hinaus führte er aus, dass es einen Beschuss des GUT zur Einführung eines Klimafolgenmanagements gibt, der auch die Entscheidung des Hauptausschusses und der Ratsversammlung nicht aufgehoben ist. Von daher muss man über die Einführung dieser Planstelle in den Stellenplan für 2023 beraten. Das sei unabhängig davon, dass die Stelle für das Jahr 2022 abgelehnt wurde.

Die Verwaltung erläuterte anschließend noch einmal, das diese Stelle erforderlich ist. Sie soll das Klimaschutzmanagement bei der Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben unterstützen. Es liegen zwar keine neuen Informationen vor, aber die Aufgaben für eine*n Klimafolgenmanager*in würden in der Anlage noch einmal ausführlich erläutert. (Anmerkung: die Begründung habe ich aus der Vorlage kopiert und am Ende des Textes angefügt.) Weiterhin wurde betont, dass die Stelle für zwei Jahre gefördert wird und damit lediglich 8333,33,- € pro Jahr aufgewendet werden sollen. In der Zeit soll ein Konzept erstellt werden, das als Grundlage für die Einwerbung von Fördergeldern für einzelne Maßnahmen ist.

Meine Fraktionsvorsitzende Frau Hansen (SPD) sprach sich in ihrem Redebeitrag kurz und Bündig für die Einführung dieser Stelle aus.

In meinem ersten Redebeitrag habe ich mich sehr kurz gehalten. Dabei habe zwar erwähnt, wie sehr mich der Unterton der Vorlage erzürnt hätte, aber vor allem habe ich ausgeführt, dass ich der Auffassung sei, dass die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels eine Querschnittsaufgabe ist, die bei allen Entscheidungen in der Verwaltung von den Mitarbeitenden mit berücksichtigt werden muss und kann. Dazu habe ich betont, dass ich die Mitarbeitenden für qualifiziert halte, diese Aufgabe bewältigen zu können. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation der Stadt kritisch ist und die Aussichten für die Zukunft nicht besser sind.
Zum einen werden wir etliche – aus meiner Sicht unumgängliche – Vorhaben finanzieren müssen. Dazu zähle ich unter anderem: Turnhallenersatzbau, Bau einer Obdachlosenunterkunft, Bau einer Kindertagesstätte sowie Unterbringung von Geflüchteten und Vertriebenen. (Anm.: Ganz grob geschätzt werden hierfür – auch unter Berücksichtigung der Zuschüsse – 5 bis 10 Mio durch die Stadt zu finanzieren sein). Das unkalkulierbare Finanzierungsrisiko für den Bau einer Nahwärmeversorgung auf dem Gelände des Klärwerkes habe ich dabei nicht erwähnt, um die Diskussion nicht unnötig emotional aufzuladen.
Darüber hinaus betonte ich, dass die Höhe des Haushalts der Stadt nicht unerheblich durch den Umfang des Personalkörpers beeinflußt wird. Dabei habe ich darauf verwiesen, dass wir bereits in anderen Bereichen eine weitere Stellenvermehrung absehen können. (Anm.: ich habe auch hier bewußt vermieden, zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben zu unterscheiden. Hier haben wir es mit einer freiwilligen Aufgabe zu tun. Das Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden müssen, ist für mich unbestreitbar, dass sie finanziert werden müssen aber auch.)

Herr Jagusch (Fraktionsvorsitzender der CDU) stellte die Aufgabe des Klimafolgenmanagements ebenfalls nicht in Frage. Er verwies aber darauf, dass im Kreis die Entscheidung für die Schaffung einer Klimaschutzagentur unmittelbar bevorsteht und diese in der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres zu erwarten wäre. Er betonte, dass dort dann mehrere Experten aus verschiedenen Fachgebieten zusammengezogen werden. Die Aufgaben für die Städte und Gemeinden seien im wesentlichen identisch und es müssten nicht alle die gleichen Arbeiten erledigen. Nach seinen Worten ist der Klimaschutzmanager der Stadt das Bindeglied zur Klimaschutzagentur des Kreises. Er warb dafür, dass die Stadt Mitglied der Klimaschutzagentur wird.

Herr Rose (SPD) sprach sich dafür aus, die Stelle einzurichten. Er betonte jedoch auch fachliche Aspekte. Leider habe ich nicht mitgeschrieben und die Inhalte vergessen. Bedauerlicher weise wurde die Diskussion damit von der Grundsatz- wieder auf eine fachliche Ebene gehoben. Dadurch sah ich mich veranlaßt, mich später erneut zu Wort zu melden und später noch einmal auf fachliche Aspekte einzugehen. 

Der Bürgermeister betonte in seinem Beitrag, dass die Verwaltung eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen hat und die Belastungsgrenze des Personals erreicht sei. Wer behaupten würde, dass die Verwaltung das Klimafolgenmanagement nebenbei erledigen könnte, hätte keine Ahnung. Das war eine klare Spitze gegen mich, die ich nicht unbeantwortet lassen konnte.
Darüber hinaus versuchte er zu verdeutlichen, dass die Klimaschutzagentur, an der die Stadt Plön sich auf jeden Fall beteiligen sollte, die Stelle eines Klimaanpassungsmanagements nicht ersetzen könne. 

Ich habe hatte mich bereits zu Wort gemeldet und ging dann auf die Beiträge von Herrn Rose und dem Bürgermeister ein. Zunächst habe ich betont, dass ich 1 1/2 Jahrzehnte in einer Dienststelle (Anm.: Flottenkommando, u.a. in der M5 Abteilung, Grundsatzfragen (Plans and Policy) gearbeitet habe, die auf Ebene einer Oberen Bundesbehörde einzuordnen ist. Ich hätte daher durchaus Ahnung davon, wie Verwaltung funktioniert. Darauf bin ich aber auf die einzelnen, in der Vorlage aufgeführten Punkte eingegangen und habe noch einmal begründet, warum ich die Stelle für verfechtbar halte. Meine Argumentation werde ich weiter untern in der Kopie zu den einzelnen Punkten in Klammern einfügen).

Zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich, dass der Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich keine Mehrheit finden wird. Der Ausschussvorsitzende versuchte, die Stimmung zu drehen und ergriff dann das Wort. Er fragte sichtlich bewegt, welchen Eindruck die Diskussion auf die Mitarbeitenden der Verwaltung machen würde und äußerte, dass dass die Diskussion  Ausdruck mangelnder Wertschätzung sei. Das wiesen mehrere Mitglieder des Ausschusses bereits während des Redebeitrages in Zwischenbemerkungen zurück.

Frau Killig (FDP) versuchte, Ruhe in die Diskussion zu bringen. Sie schlug vor, den Begriff „Fachkraft, befristet auf zunächst zwei Jahre“ abzuändern. Die Stelle sollte ausdrücklich auf zwei Jahre befristet werden. Damit wollte sie Bedenken zerstreuen, dass das die Stelle des Klimafolgenmanagement sich nach 2 Jahren verfestigt und in eine unbefristete Stelle übergeht, die dann – ohne Förderung – voll durch die Stadt zu finanzieren ist.

In der ersten Abstimmung gab es dann eine Mehrheit dafür, den Beschussvorschlag dahingehend zu ändern.

In der zweiten Abstimmung ging es um den geänderten geänderte Beschlussvorschalg. Hier gab es bei 5 Ja- und 5 Neinstimmen ein Patt. In einem solchen Fall gilt ein Beschlussvorschlag als abgelehnt.

Ich habe mit Nein gestimmt. Ich halte die Erstellung eines Konzeptes für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels zwar für sinnvoll, in der jetzigen Situation aber nicht für erforderlich.
Zum einen sollte der/die Klimafolgenmanagemer*in dieses Konzept schreiben. Ich gehe aber davon aus, dass dafür erneut Unterstützung durch ein Fachbüro in Anspruch genommen worden wäre, verbunden mit den entsprechenden Kosten. In Folge wäre ein Maßnahmenkatalog erstellt worden.
Zum anderen ist es zwar zutreffend, dass die dort aufgeführten Maßnahmen im Einzelfall gefördert werden, aber Förderung heißt eben auch, dass die Stadt selber einen Eigenanteil zu zahlen hat. Über die Vielzahl der Maßnahmen läppern sich die Kosten der für die Eigenanteile aber auch.
Zu guter letzt würde ich keinesfalls ausschließen, dass in dem Konzept ein „Umsetzungsmanagement“ gefordert wird, wie bereits im Ortsentwicklungskonzept vorgemacht. 
Aus Erfahrung würde ich weiterhin erwarten, dass dann versucht wird, die Bedenken mit dem Hinweis zu entkräften, dass die Selbstverwaltung ja über jeden einzelnen Schritt entscheiden kann.
Aus Erfahrung würde ich darüber hinaus erwarten, dass dann das Argument kommt, man wäre ja jetzt schon so weit gekommen und hätte ja schon eine Grundsatzentscheidung getroffen, da könne man das weitere Vorgehen ja gar nicht mehr ablehnen. Die Zustimmung sei ja eigentlich nur noch eine Formalie.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir uns in den letzen 6 Monaten dieser Legislaturperiode nicht weiter in dieser Diskussion aufreiben sollten. Es wäre an der Zeit, das Thema ruhen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, wie die Klimaschutzagentur des Kreises aufgestellt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Steuerschätzung und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt entwickeln wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Zinsentwicklung  verläuft, denn hier werden wir in die Kreditfinanzierung gehen müssen.
Es wird abzuwarten sein, wie die steigenden Energiekosten die Stadt belasten werden. Aus meiner Sicht sollte jetzt abgewartet werden, wie die Wahl des neuen Bürgermeisters / der neuen Bürgermeisterin im Dezember verläuft und wie sich die neue Ratsversammlung im kommenden Mai zusammensetzt. Dann haben wir eine Konstellation, die die Fragen neu bewerten und entscheiden kann und das ganze dann auch für den Zeitraum einer Legislaturperiode durchhalten muss. Von daher wäre mein Antrag zur Geschäftsordnung: „Unterbrechung der Debatte, früheste Wiederaufnahme im Herbst 2023“
 

Hier der oben angekündigte Auszug aus der Vorlage der Verwaltung zum Thema: Erforderlichkeit eines Klimaanpassungsmanagements in der Stadt Plön, datiert auf den 06. Oktober 22, behandelt in der Sitzung des SteP am 27. Oktober 2022. https://www.sitzungsdienst-ploen.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=3699
Meine persönliche Anmerkungen – die ich in der Sitzung gemacht habe – sind als solche markiert und in Klammern gesetzt.

Im Detail lassen sich bereits jetzt folgende Auswirkungen des Klimawandels in Plön feststellen, deren Bewältigung durch Anpassungsmaßnahmen die Verwaltung der Stadt Plön als ihre Pflicht sieht und die mit vorhandenem Personal nicht zu bewerkstelligen ist:

–          Umgang mit dem Baumbestand:

  • Rindenschäden durch Sonnenbrand aufgrund einer höheren Zahl an Sonnenstunden und häufiger auftretenden Extremtemperaturen sowie dadurch bedingter Eintrag von Schädlingen, Pilzen und Fäulnis bis hin zum Absterben der Bäume
  • Sinkende Lebenserwartung, Trockenstress und Verlust an Vitalität sowie Einschränkungen in der Funktion als Stadtbaum bzw. -wald (Schattenspender, Sauerstoffproduzent, Luftfilter, Wasserspeicher, Lärm- und Hitzepuffer, Raumbildner, Lebens- und Erholungsraum für Einheimische wie Tourist:innen, Nahrungsquelle, Grün in der Stadt, Wohlbefinden, ortsbildprägend) durch ausbleibende Niederschläge und steigende Temperaturen
  • Daraus resultierende hohe und unkalkulierbare Kosten für Wundversorgung, Baumpflegemaßnahmen, Bewässerung und Neupflanzungen sowie Schulung des Personals für den richtigen Umgang mit den steigenden Anforderungen
  • Erhöhter Verlust an Baumbestand, Lebensraum und -qualität, negative Veränderungen des Stadtbildes, Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sowie Einschränkung der Benutzbarkeit städtischer Grünflächen durch eine erhöhte Anzahl der Fällungen und zunehmenden Sturmschäden; hierdurch bedingte Ausgleichspflanzungen an geeigneten Standorten

(Anmerkung 2: Die Fachkraft für Umweltschutz ist qualifizierte Expertin für Baumschutz. Sie wird selber beurteilen können, welche Bäume besonders vor starker Sonneneinstrahlung geschützt werden müssen. Sie wird den Bauhof beauftragen können, die betreffenden Bäume mit einer Schutzfarbe zu streichen. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung keine Unterstützung durch eine*n Klimafolgenmanager*in)

–          Umgang mit Pflanzflächen/Beeten:

  • Erhöhte Anforderungen an die Bewässerung, das Personal, die Kosten und die Auswahl der Pflanzen zur Sicherung wertvollen, innerstädtischen Lebensraumes

(Anmerkung 2: Ich habe die Vermutung geäußert, dass die Fachkraft für Umweltschutz durchaus in der Lage ist, geeignete Pflanzen für die Beete auszusuchen und den Bauhof zu beauftragen, die Beete bei starker Trockenheit öfter zu bewässern. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung keine Unterstützung durch eine*n Klimafolgenmanager*in)

–          Umgang mit Starkregen, anhaltenden Niederschlägen und Stürmen:

  • Regelmäßige Veränderung der Wasserstände an den Seeufern mit Beeinträchtigungen für dort lebende Pflanzen und Tiere sowie Anwohner:innen

(Anmerkung 3: Ich habe die Meinung vertreten, dass Wasserschwankungen in den Seen und der Schwentine ein Phänomen ist, das ich seit 45 Jahren schon bewußt wahrnehme. Allerdings weiß ich auch, dass die Stadt Plön keinen Einfluß auf die Regulierung des Wasserstandes der Schwentine und der Seen hat. Das liegt im Entscheidungsbereich des Wasserwirtschaftsverbandes. Und wer das Glück hat, ein Seegrundstück zu bewohnen und sein Teepavillon oder seine Terrasse zu dicht an das. Seeufer gebaut hat, muss damit rechnen, dass es im Frühjahr unter Wasser steht. Das ist aber in der Verantwortung der*s Eigentümer*in und es ist nicht Sache der Stadt, hier Abhilfe zu schaffen. Dafür benötigt sie nach meiner Auffassung Klimafolgenmanagement, auch wenn sich Zeitpunkt und Höhe der hohen Wasserstände möglicherweise verändern)

  • Notwendigkeit der Entsiegelung und Zuführung von Niederschlagswasser durch Versickerung im Sinne einer „Schwammstadt“

–          Umgang mit Hitze und Trockenheit bzw. der Bedarf an Kühlung:

  • Gesundheitliche & soziale Einschränkungen
  • Erhöhter Bedarf an Schatten- und Wasserspendern sowie Abkühlungsmöglichkeiten
  • Gestiegene Notwendigkeit der Dach- und Fassadenbegrünung
  • Gesellschaftliche Pflicht zur Sicherung der Trinkwasserversorgung beizutragen

(Anmerkung 4: In einer der letzten Sitzungen des GUT wurde bereits beschlossen, einen Wärme- und Kälteplan aufzustellen. Ohne Klimafolgenmanagement. Die Notwendigkeit, aufgrund von gesetzlichen Vorgaben Trinkwasserspender aufzustellen, ist erkannt. Ich bin davon überzeugt, dass die Baufachleute das Gesetz lesen können, wissen, wie viele Wasserspender aufzustellen sind und das in Auftrag geben können, auch ohne Klimafolgenmanager*in, die ihnen sagt, was zu tun ist.)

–          Auswirkungen auf Biodiversität und die Tier- und Pflanzenwelt:

  • Veränderungen der Vegetationszeiten und somit der Fortpflanzungszeiten mit daraus resultierenden Herausforderungen für Flora und Fauna
  • Veränderungen des Lebensraumes durch nicht heimische Arten mit daraus resultierenden Herausforderungen für Flora und Fauna
  • Planerische Herausforderungen bei der Erhaltung und Schaffung innerstädtischer Grünflächen und Ausgleichspflanzungen als Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und zur Steigerung der Lebensqualität

(Anmerkung 5: Unsere Fachkraft für Umwelt wird mit Sicherheit wissen, welche Bäume geeignet sind, die Veränderungen des Klimas am besten wegzustecken. Ich bin davon überzeugt, das Sie keine Beratung durch ein Klimafolgenmanagement benötigt)

–          Auswirkungen auf Stadtplanung und Bauen:

  • Gestiegene Notwendigkeit Plön klimaangepasst, grün, lebenswert und nachhaltig zu entwickeln

(Anmerkung 6: Ich habe mir die Bemerkung verkniffen, dass das eine „Edelbinse“ ist. Tatsächlich hatte ich am Vortag in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt gefragt, ob es möglich sei, das Neubaugebiet Düvelsbrook Süd als klimaneutrales Baugebiet zu planen. Die Antwort war: „Das wäre möglich, das bestimmt die Politik.“ Das sehe ich auch so. Auch ohne Personal für ein Klimafolgenmanagement. Man muss es nur wollen.)

 

Ortsentwicklungskonzept ohne „Autofreie Innenstadt“.

In der Ratsversammlung am Mittwoch wurde das Ortsentwicklungskonzept beschlossen. Es beinhaltet ca. 20 Schlüsselprojekte. Diese Schlüsselprojekte sind ganz bewußt weit gefasst, um sich bei der Umsetzung der Maßnahmen alle Wege offen zu halten.
Die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes ist wichtig, weil für die Schüsselprojekte, die dort aufgeführt sind, auch Fördermittel beantragt werden können.

Das Konzept wurde mit großer Mehrheit bei zwei Gegenstimmen beschlossen.

Dem Beschluss ging eine lebhafte Diskussion voraus. Dazu vielleicht ein kleiner Einstieg in die Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes.
Das Planungsbüro wurde durch eine Lenkungsgruppe begleitet. Die Lenkungsgruppe setze sich im wesentlichen aus Mitgliedern der Fraktionen und Verwaltung zusammen. Die Zwischenergebnisse wurden im Laufe der Erstellung des Konzeptes im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Bürger*innen im Rahmen einer Befragung (Online und auch „auf Papier“) sowie in einem öffentlichen Workshop beteiligt.
Der Entwurf wurde Mitte Juli verschickt.
Vom Grundsatz her liegt die Federführung für die Arbeit beim Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Einzelne Aspekte fallen aber auch in die Zuständigkeit anderer Ausschüsse. Parkplatzfragen gehören in den Hauptausschuss, ebenso alle Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaft sowie finanzielle Fragen und vor allen Dingen Personalfragen.
Hier wurde der Hauptausschuss jedoch nicht eingebunden.

Ich habe daher das Thema aus zwei Gründen auf die Tagesordnung des Hauptausschusses vom 29. August 2022 gesetzt:

1. Ein Umsetzungsmanagement birgt die Gefahr, dass hier eine weitere Stelle geschaffen werden soll, die sich mit dem Umsetzungsmanagement befasst. Ich bin jedoch der Auffassung, das dies zu den Querschnittsaufgaben der Kernverwaltung gehört, ebenso wie das Klimaanpassungsmanagement.
(Anmerkung: Diese Stelle, die vom Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) beschlossen wurde, wurde auf meine Veranlassung hin im Hauptausschuss aus dem Stellenplan gestrichen.)

Ratsherr Weber, (Vorsitzender des GUT, Bündnis 90 / Die Grünen) hat im Hauptausschuss dann aber beantragt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen. Dafür fand er eine Mehrheit, insbesondere auch, weil die Begründung meines Antrags nicht ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde und der Kollege Schröder (Die Linke) sich nicht ausreichend informiert sah. Allerdings hatte ich alle Mitglieder des Hauptausschusses am 22. August meine Anträge per EMail übermittelt.
Auch der Verweis der Verwaltung, dass keine Vorlage erstellt wurde, sondern man das mündlich machen wollte, kann als Verweigerungshaltung interpretiert werden.

2. Das Thema „Autofreie Innenstadt“ ist insbesondere im Hinblick auf die Betriebe in der Fußgängerzone von hoher Bedeutung. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass eine Stadt im ländlichen Raum eine Versorgungsfunktion auch für das Umland hat. Da der Öffentliche Personennahverkehr nicht ausreicht, um unsere Kreisstadt verläßlich zu jeder Tageszeit und in akzeptabler Taklung zu erreichen, ist die Bereitstellung von Parkplätzen (auch gegen Gebühr, was ja die Einnahmesituation der Stadt verbessert) für Bewohner*innen des Umlandes wie auch für Tourist*innen erforderlich.
Ratsherr Wegener (CDU) ergänzte noch, dass in einer älter werdenden Bevölkerung (ungefähr die Hätte der Einwohner*innen in Plön sind älter als 50) die Mobilität der Senior*innen sichergestellt werden muß, um ihnen auch eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das schließt meiner Meinung nach den Einkaufsbummel durch die Innenstadt mit ein.
Das weitere Problem ist, dass der Ruhende Verkehr auch in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters oder eines/einer zukünftigen Bürgermeister*in fällt. Damit bestände zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass die „Autofreie Innenstadt“ im Alleingang durchgesetzt wird.
Zumindest ich will mir nicht noch einmal sagen lassen lassen: „Guck mal ins Konzept, was dort steht und ins Protokoll, was Ihr beschlossen habt.“

Am 07. September habe ich mich mir der Problematik bereits in meinem Blog auseinander gesetzt. http://www.ingo-buth.de/2022/09/07/keine-parkplaetze-aber-zusaetzliches-personal-das-ortsentwicklungskonzept-in-der-diskussion/

Dankenswerter Weise hat der Kollege Meltzer (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung) das Thema in der Sitzung am 14. September 2022 noch einmal auf die Tagesordnung genommen.
Dazu muss man folgendes bedenken: Foren, Arbeits- oder Lenkungsgruppen arbeiten den Ausschüssen nur zu.
Entscheidungen werden in den Ausschüssen getroffen.
Von daher war es völlig richtig, den Tagesordnungspunkt nochmals im federführenden Ausschuss zu beraten. Hierbei wurden die oben genannten Argumente aufgeführt. Als Gegenargumente wurden von Frau Meyer (Bündnis 90/die Grünen, Mitglied der Lenkungsgruppe) vorgebracht, dass die Lenkungsgruppe gut gearbeitet hätte und sich für die Aufnahme des Begriffe entschieden hat. Niemand wolle die Innenstadt sofort autofrei machen, aber der Begriff sollte im Konzept stehen bleiben, damit man Fördermittel beantragen könne, um zur gegebenen Zeit Vorbereitungen treffen zu können.
Dem wurde entgegen gehalten, dass man das Konzept im Rahmen der Auswertung und Überprüfung in 5 bis 6 Jahren fortschreiben kann, wenn die die entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrswende geschaffen wurde.
Der SteP hat dann entschieden, das Konzept ohne den Begriff „Autofrei“ zu genehmigen.

Erwartungsgemäß wurde das Thema von Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) dann in der Ratsversammlung am 21. September noch einmal thematisiert. Das ist für mich völlig in Ordnung. Die Ratsversammlung kann als oberstes Entscheidungsgremium Beschlüsse der Fachausschüsse abändern oder ablehnen. Sie beantragte, die ursprüngliche Fassung des Ortsentwicklungskonzeptes mit dem Begriff der „Autofreien Innenstadt“ zu beschließen.
Dem stand der Beschluss des SteP gegenüber, in dem  Konzept den Begriff der „Autofreie Innenstadt“ zu streichen. Dieser Beschluss lag der Ratsversammlung formal vor, auch wenn im Ratsinformationssystem noch die alte Version des Konzeptes eingestellt war.
Um in einem fairen Verfahren zu einem Ergebnis zu kommen, wurde erst über den Antrag von Ratsfrau Meyer abgestimmt, den Begriff „Autofreiheit“ wieder in das Ortsentwicklungskonzept aufzunehmen.
Dieser Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Dann wurde über das Ortsentwicklungskonzept – ohne den Begriff der „Autofreien Innenstadt“, so wie vom SteP zwei Tage vorher beschlossen – abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag wurde dann bei nur 2 Gegenstimmen angenommen.

Ob es zur Einstellung einer*e Umsetzungsmanager*in kommen wird, ist später zu entscheiden, etwa wenn der Hauptausschuss im Rahmen der Beratungen des Haushalts für 2023 über den Stellenplan zu entscheiden hat. Daher habe ich das Thema nicht weiter angesprochen.

Ich persönlich halte es für unsinnig, für jede Aufgabe ein „Management“ einzusetzen. Das erweitert den Personalumfang über das erforderliche Maß hinaus, da der/die Manager*in dann lediglich im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches eingesetzt werden kann. Ich sehe die zusätzlichen Aufgaben wohl. Aus meiner Sicht sind Umsetzungsmanagement oder Klimaanpassungsmanagement Aufgaben, die in der Planung bei allen Maßnahmen querschnittlicht durch die Kernverwaltung zu betrachten sind. Wenn also neue Aufgaben dazu kommen, ist der Bereich Planung ggf. personell zu verstärken. 

Zur Zukunft des Seehofes

Die Presse zeigte sich überschwänglich, als es um die Vorstellung der Pläne für den Seehof ging. 
Die KN berichtete, die Ausschussmitglieder seinen so begeistert gewesen, daß sie unter Verzicht auf die Beteiligung der Fraktionen schon einmal unverbindlich „grünes Licht“ gegeben hätten.
Der Ostholsteiner Anzeiger vermeldete, daß es landesplanerisch keine Bedenken gäbe und „auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises sei begeistert.

Besonders die letzte Aussage glaube ich inhaltlich nicht. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß diese Aussage vom Bürgermeister kam und ich kann mir in meinen wildesten Träumen nicht vorstellen, daß diese Aussage von der UNB stammt. Zumindest die Absicht, die Nutzung des Seeufers zu intensivieren (Seehäuser, Bootsverleih, Restaurant) wird dort nicht auf Zustimmung gestoßen sein. Der Investor, Herr Philipp Schmitz-Morkamer von der Quantum Immobilien AG, scheint hier einen realistischeren Blick auf die Dinge gehabt zu haben. Er bezeichnete diese Frage daher auch als „delikat“.
Was den Nutzungsdruck auf die Natur des Behler Sees angeht, habe ich sehr große Bedenken. Es ist einer der wenigen größeren Seen in der Umgebung, dessen Ufer noch fast unberührt von Bebauung ist und dessen Befahren im wesentlichen verboten ist. 

Die Präsentation der Fa. Quantum war sehr professionell. Die Entwurfskizzen waren sehr ansprechend, aber sie geben nur einen ersten, groben und vagen Anhalt für die Veränderung des Landschaftsbild. Sofern die Planungen weiter geführt werden, wird über einen “vorhabensbezogenen Bebauungsplan” zu regeln sein, in wie weit hier Eingriffe erfolgen können bzw. sollen. 


Es hat mich ein wenig gewundert, daß alle, die sonst engagiert und lauf für Umwelt- Klima- und Naturschutz eintreten, hier kein Problem sehen. Durch die Bebauung und den ganzjährig geplanten Hotelbetrieb wird ein erheblicher Nutzungsdruck auf den See zu erwarten sein.
Auch die Umweltbeauftragte beschränkte sich auf den Aspekt, daß insektenfreundliches Licht mit hohem Gelbanteil verwendet werden solle.

Die Landesplanung sieht zuständigkeitshalber natürlich keine Bedenken, das glaube ich wohl. Es handelt sich um ein touristisches Projekt, das planerisch in die „Schwerpunktregion Tourismus Holsteinische Schweiz“ fällt.

Genau hier sehe ich einen Aspekt, der bei der weiteren Planung mit zu berücksichtigen ist, bevor wir hier eine Planungssünde mit anschließender Bausünde begehen.

Der Tourismuskomplex mit bis zu 132 Betten muß langfristig für den Tourismus gesichert werden. Es wäre wirklich kontraproduktiv, wenn hier eine Bebauung entsteht, die 5 bis 10 Jahre als Hotel betrieben wird, dann aber in einzelne Parzellen aufgeteilt wird. Danach wäre ein Verkauf der einzelnen Parzellen möglich und der Weg in eine Ferienhaussiedlung für neureiche Hamburger und Frankfurter vorgezeichnet. Das ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Landesplanung.

Ich habe Herrn Schmitt-Morkammer in der Sitzung darauf angesprochen und er äußerte, daß die Quantum AG bereit wäre, entsprechende juristische Verträge mit abzuschließen, um eine solche Entwicklung zu verhindern. Diese geäußerte Bereitschaft begrüße ich außerordentlich. 

Insgesamt fand ich die Präsentation des Projektes gut. Allerdings hatte ich den Eindruck, daß an einer Stelle in wenig geschönt wurde. Die Behauptung, das Projekt würde sich in die Landschaft „hineinducken“, fand ich unzutreffend. Projekte, die mehrfach den See- und Landschaftsblick als Besonderheit hervorheben, ducken sich nicht in die Landschaft. Sie heben sich daraus hervor. Anders ist ein See- und Landschaftsblick nicht möglich.
Das gab denn auch der Investor zu.

Der jetzige Seehofbebauung “duckt” sich in die Landschaft. Das Quantum Projekt wird herausragen, schließlich wirbt man mit See- und Landschaftsblick. Das muß man wissen, wenn man bereit ist, ein Projekt in dieser sensiblen Landschaft zu entwickeln.

Die Erschließung des Projektes über Hipperstraße und Steinbergweg halte ich ebenfalls für ein Problem. Das ist sicher lösbar, aber hier wäre besonders darauf zu achten, daß die damit verbundenen Kosten nicht zu Lasten der Stadt Plön gehen.

Und natürlich, und das war nicht Gegenstand der Vorstellung des Projektes im SteP, ist darauf hinzuwirken, daß die Gewerbesteuern hier in Plön gezahlt werden. Auch das wird mit zu erörtern sein.

Ich sehe dieses Projekt verhalten positiv, es bietet vielversprechende Ansätze, aber die Begeisterung der Kolleg*innen teile ich nicht uneingeschränkt. Dieses Projekt ist in dem sensiblen Gebiet kein “Selbstgänger”, aber ich bin der Ansicht, daß hier noch sehr viele offenen Fragen zu klären sind. Ich hätte es gut gefunden, wenn wir das Projekt in den Fraktionen beraten hätten, bevor wir im Ausschuß schon mal unverbindlich „grünes Licht“ signalisieren.

Einer meiner Leser wies mich darauf hin, daß wir Gefahr laufen, in Plön und Umgebung die Stadt, die Landschaft und die Seeufer zu verklotzen. Er nannte beispielhaft das DJO-Heim in Bosau, das Fährhaus Uklei, die Jahn’sche Mühle in Dessau, die Bahnhofstraße 8 + 9 in Plön und den Seehof.

Die Baumschutzsatzung, Für und Wider einer politische Beteiligung.

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP). Ich habe bereits am 15. Mai einen Ausblick auf die Sitzung gegeben.
http://www.ingo-buth.de/2021/05/15/seehof-bahnhofstrasse-und-baumschutzsatzung-drei-themen-von-bedeutung-mittwoch-im-ausschuss/

In Sachen Baumschutzsatzung geht es voran. Die Satzung wurde vom Ausschuß für Gesellschaftliche Anlagen, Umwelt und Tourismus (GUT) erst einmal an den SteP zur Vorberatung überwiesen.
Hier ging es um zwei Themen:
1. Soll es für die Selbstverwaltung möglich gemacht werden, die Entscheidung im Ausnahmefall an sich zu ziehen?
2. Sollen Obstbäume mit unter die Satzung fallen?

Für die Mehrheit des SteP (8 Ja, 3 Nein-Stimmen) war es klar, daß die Politik zukünftig die Möglichkeit haben soll, im Ausnahmefall die Entscheidung über Baumfällungen an sich zu ziehen.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf sah diese Möglichkeit ausdrücklich nicht vor.
Der Bürgermeister verteidigte den Entwurf damit, daß ein solches Verfahren nicht üblich sei und das z.B. auch in der Hundesteuersatzung nicht vorgesehen sei. Er würde auch kein Landes- oder Bundesgesetz kennen, daß einen einen entsprechenden politischen Entscheidungsvorbehalt vorsieht. Sein Fazit: Die Politik (hier die Selbstverwaltung mit der Ratsversammlung und ihren Ausschüssen) gibt die Leitlinie vor, die Verwaltung setzt diese um.
Nun hat sich bei dem Gezerre um die 6 Birken in der Ulmenstraße 42 gezeigt, daß ein Beschluß des SteP, nämlich das geplante Wohnhaus entsprechend der vorgelegten Pläne aus städtebaulicher Sicht optimal aufzustellen, nicht umgesetzt wurde.
Zwar hat die Verwaltung der Stadt das gemeindliche Einvernehmen, daß der SteP den Planungen erteilt hat, pflichtgemäß an die Kreisverwaltung weitergegeben. Allerdings wurde diese Entscheidung durch eine Stellungnahme der Stadtverwaltung ausgehebelt. Die städtische Stellungnahme basierte auf der Baumschutzsatzung.
(Mehr in Anmerkung 1)

Auf meine Nachfrage hin vertritt die Kommunalaufsicht des Kreises die Auffassung, daß die Verwaltung auf Basis der bestehenden Satzung alleine für die Entscheidung zuständig ist.
Um eine politische Entscheidung zu ermöglichen muß die Satzung daher entsprechend angepaßt werden. Der SteP hat die Verwaltung gebeten, einen dementsprechend geänderten Entwurf zu erarbeiten, der dann in der nächsten Sitzung des GUT beraten werden kann. Dazu sah sich der Bürgermeister nicht im Stande, er wisse nicht, was er tun solle.
Daraufhin formulierte der SteP einen Beschluß, der vorsieht, den Paragraphen 6 Absatz (1) zu ergänzen. Bisher sieht er folgende unter anderem folgende Ausnahmen und Befreiungen vor:

4. bei einem Bauvorhaben, auf das bauplanungsrecht- lich ein Rechtsanspruch besteht, im Bereich des Bau- körpers und den nach der Landesbauordnung in der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Abstandsflächen geschützte Bäume vorhanden sind und der geschützte Baum auch bei einer zumutbaren Veränderung oder Verschiebung des Baukörpers nicht erhalten werden können.

5. die Beseitigung der geschützten Bäume aus über- wiegendem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist.

Nach Auffassung des SteP ist ein 6. Punkt hinzuzufügen, der vorsieht, daß die Ratsversammlung auf Antrag eines Ausschusses die Entscheidung zu den Punkten 4 und 5 an sich ziehen kann.

Dieser Antrag wurde mit 8 von 11 Stimmen angenommen. Jetzt wird sich der GUT in seiner nächsten Sitzung am 3. Juni damit befassen müssen.

Ich habe in der Sitzung noch erwähnt, daß es jetzt zu zwei Szenarien kommen kann.
Entweder der GUT schließt sich der Auffassung des SteP an
oder er beschließt, daß diese Änderung wieder aus dem Satzungsentwurf herausgenommen werden soll.
In dem Fall käme es dann eine kontroverse Diskussion bzw. Abstimmung in der Ratsversammlung.
Mein Kollege Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) riet mir dann, mich mit Weissagungen zurück zu halten.

Ich wage nun mal den Blick in die Glaskugel: Für das Szenario 2 zwei besteht die Gefahr, daß die Tagesordnung der Ratsversammlung wieder einmal so formuliert wird, daß ein Beschluß über eine politische Beteiligung nicht möglich ist und für eine Änderung der Tagesordnung keine Zwei/Drittel Mehrheit zustande kommt.
Das hätte dann allerdings weniger mit dem Blick in die Glaskugel zu tun, sondern mit einem Déjà-vu.

Das zweite Thema war die Frage, ob Obstbäume mit unter den Schutz der Baumschutzsatzung fallen sollten.
Anfangs war ich von der Idee sehr angetan. Aber auch hier gibt es Aspekte, die dagegensprechen und sachlich erörtert werden sollten, auch wenn das erst einmal emotional eher verstörend sein könnte. Wir wollen der Umwelt und den Bäumen ja Gutes tun, und das meine ich nicht ironisch.

Ein erstes Indiz dafür, daß der Schutz von Obstbäumen möglicherweise nicht sinnvoll sein kann, ist der Umstand, daß er in der Mustersatzung des Städteverbandes nicht vorgesehen ist.

Die Unterschutzstellung von Obstbäumen weitet den Aufgabenumfang der Verwaltung aus.
Kommen mehr Aufgaben hinzu, werden schnell Forderungen nach zusätzlichem Personal laut.
Das hat der Bürgermeister im Hinblick auf die Forderung nach Personalabbau immer wieder betont. Daher müssen wir zusehen, daß es nicht zu einem zusätzlichen Personalaufwuchs kommt.
Personal kostet nun einmal Geld, das wir nicht im Überfluss haben.

Wenn wir eine Satzung beschließen, dann muß man in der Lage sein, die Satzung auch durchzusetzen. Dazu gehört, ihre Einhaltung zu kontrollieren. Ob das überhaupt praktikabel ist, muß erörtert werden.
Neben den Genehmigungsverfahren müssen auch Bußgeld- und Widerspruchsverfahren bearbeitet werden, möglicherweise zusätzlich noch nachfolgende Gerichtsverfahren.
Das ginge Hand in Hand mit der Aufgabenausweitung.

Es muß auch gefragt werden, ob die Zielsetzung stimmt. Häufig werden Obstbäume wegen ihres Obstes gepflanzt. Tragen sie nicht mehr, müßten sie in dem Fall ersetzt werden. Stehen sie unter Schutz, dann besteht die Gefahr, daß sie gefällt werden, bevor sie den Umfang von 80 cm erreichen. Dazu kommt, daß man sich in dem Fall auch die Gebühr sparen würde, die für eine Genehmigung eingeführt werden soll. 
Ich selber habe ein 30 Jahre altes Exemplar im Garten, das im vergangenen Jahr gerade mal zwei Äpfel getragen hat und im diesem Jahr lediglich 10 Blüten aufweist. Der Stammumfang geht hart auf den Grenzwert von 80 cm zu. Aus gärtnerischer Sicht wäre der Baum jetzt eigentlich ein Fall für die Kettensäge und den Ersatz durch einen neuen Apfelbaum.
Keine Sorge, ich werde mich jetzt trotz der angekündigten neuen Satzung nicht dazu hinreißen lassen, schnell noch zur Säge zu greifen. Der Baum ist mir ans Herz gewachsen.

Ausschließen würde ich in diesem Fall allerdings, daß die Umweltfachkraft durch die Aufgabenausweitung mit „Kleinkram“ beschäftigt werden soll, um sie von der Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben abzuhalten. Das ist ein „Werkzeug“, das eher auf höheren Verwaltungsebenen zum Einsatz kommt.

(Anmerkung 1): Herausgekommen ist ein fauler Kompromiss. Eine Birke ist bereits gefällt, die übrigen werden eine verkürzte Restlebenszeit haben, da die Bebauung dicht an sie heranrücken wird. Dafür stehen die Gebäude nicht mehr in einer Fluch. Das wird im Straßenbild für die nächsten 50 bis 90 Jahre unästhetisch wirken. Die Nebenanlagen werden so erstellt, daß eine optimale Wegeführung – auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit – nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen bilden sich dann meist Trampelpfade, die sich als Wege verfestigen und, damit sie bei Regen nicht so matschig sind, dann provisorisch mit Betonplatten ausgelegt werden. Das Ergebnis planerischen Murkses.

Klimaschutzkonzept, Gefahren und Nebenwirkungen?

Heute wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus über da Klimaschutzkonzept beraten. Das Klimaschutzkonzept ist im großen und ganzen ein gutes Papier, aber es beinhaltet Maßnahmen, die ich so nicht mittrage, etwa die Reduzierung des Parkplatzangebotes in der Innenstadt. Außerdem beinhaltet die Beschlußempfehlung für die Ratsversammlung den Satz: “Die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungsjahren projektbezogen zu beraten und einzustellen.”
Ich sehe darin einen Blankoscheck, und das ist bedenklich, da überhaupt nicht bekannt ist, wie viel Geld wir einplanen müssen, um all die Maßnahmen zu finanzieren. 
Dabei muß jedem klar sein, daß all die Maßnahmen auf Kredit finanziert werden müssen.
Eine Verantwortungsvolle Haushaltspolitik muß jede Ausgabe auf den Prüfstand stellen. 

Auch wenn in der Vorlage geschrieben steht, daß jede einzelne Maßnahme vorher in den Ausschüssen zu beraten und beschließen ist, und jede Rednerin oder jeder Redner das in seinen Beiträgen mehr oder weniger so bestätigt hat, findet sich das für mich so nicht im Beschlußvorschlag wieder. Beraten ist natürlich ein ergebnisoffener Begriff.  Finanzmittel einzustellen ist es nicht. Genau das soll aber beschlossen werden.  
Daher hatte ich beantragt, den Beschlußvorschlag zu präzisieren und wie folgt zu ergänzen:
“Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der Beratung und dem Beschluß in den zuständigen Gremien.” Die AG Klimaschutz ist kein Gremium und sie hat, anders als die AG Lärmschutz, auch kein Mandat der Ratsversammlung. Ich sehe im Hinblick auf unsere zukünftige Haushaltsführung mit Besorgnis, daß der Ausschuß mir hier nicht folgen wollte. Damit keiner sagen kann, er/sie habe von nichts gewußt, habe ich darum gebeten, meinen Redebeitrag zum Protokoll zu nehmen. Für alle, die ihn jetzt schon nachlesen wollen, hier adervolle Wortlaut, allerdings ohne zwei Einfügungen, die ich frei gehalten habe. 
Ich habe dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es meine Meinung als besorgter Hauptausschußvorsitzender ist, die nicht mit meiner Fraktion abgestimmt ist. 

“Der menschgemachte Klimawandel ist zweifelsohne eine Tatsache.
Ihm entgegenzuwirken ist eine Menscheitsaufgabe und auch wir sollten dazu beitragen.

Titel ist des Konzeptes heißt: Plön schlägt Klimawellen.
Der Titel könnte auch sein: „Seid realistisch, fordert das Unmögliche“.
Die Unmöglichkeit, die ich hier sehe, ist die Finanzierbarkeit.

Bei realistischer Betrachtung wird die Umsetzung aller Maßnahmen trotz aller Förderung kostenmäßig im Millionenbereich liegen. Wenn wir wenigstens ein Teil davon finanzieren wollen, ist schon einiges an Kreativität gefragt, schließlich sind wir Fehlbedarfsgemeinde, unser Haushalt muß durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Wir alle wissen, daß unser Eigenkapital in Kürze aufgebraucht ist. Das heißt zwar nicht zwangsautomatisch, daß wir dann einen Sparkommissar vorgesetzt bekommen, der über den Haushaltsvollzug entscheidet, aber es heißt auch nicht, daß das nicht passieren wird.

Ich verstehe den Beschlußvorschlag so, daß wir hier ein Konzept vorliegen haben, aber jede einzelne Maßnahme als Empfehlung zu verstehen ist, in den zuständigen Ausschüssen vorberaten, beraten und beschlossen werden muß. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß dabei auch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit zu beschließen ist. Spätestens dann sollten wir wissen, was die Maßnahmen kosten.
Wenn das nicht so ist bitte ich, das hier ganz klar zu sagen.
Ich ich bitte auch, das so im Protokoll aufzunehmen.

Ich will hier keinen Essig in den Wein kippen, aber wir sollten vermeiden, daß Erwartungen geweckt werden, von denen wir heute schon wissen, daß wir sie nicht erfüllen können. Wir sollten daher schnellstmöglich eine Rangfolge der Maßnahmen bilden, die bei verfügbarem Geld das höchste Einsparpotential an Treibhausgasen haben.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Das wird in dem Klimaschutzkonzept wortreich aber schlüssig dargelegt. Daher wundert es mich, daß der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung ebensowenig beteiligt wurde wie der Hauptausschuß, obwohl deren Zuständigkeiten berührt sind.

Das Konzept beinhaltet unter anderem folgende Themenfelder, die fachlich dem Hauptausschuß zugeordnet sind:
Steuerung wirtschaftlicher Beteiligung der Stadt im Rahmen des Berichtswesens,
 Investitionsplanung, Wohnungs- und Grundstücksbewirtschaftung,
Grundsätze der Wirtschaftsförderung,
Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,
Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen Märkte und Parkplätze,

S 81 Klimaschutz in der Bauleitplanung, diese Überschrift macht deutlich, daß hier der
 SteP mit einzubinden gewesen wäre.

Neben diesen grundsätzlichen Anmerkungen muß ich feststelle, daß das Konzept viele Maßnahmen beinhaltet, die ich vorbehaltlos unterstütze. Dazu gehören der Bürgerwald, der städtische Klimafond und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal, auch wenn damit jährlich Mehrkosten von 30.000,- Euro für den Betrieb verbunden sind.

Es gibt aber einzelne Vorschläge und Maßnahmen, die ich nicht mittrage, und auf die will ich mich jetzt konzentrieren:

S 59 / Photovoltaik und Denkmalschutz, hier insbesondere im Schoßgebiet.
In der dazugehörigen Abbildung sind viele Gebäude eingezeichnet, die Photovoltarikpotential haben.
Tatsächlich ist im Text später zu lesen, daß sich Photovoltaik und Denkmalschutz eher
 gegenseitig ausschließen. Das tatsächliche Potential ist damit deutlich geringer als graphisch dargestellt.
Für denkmalgeschützte Gebäude wird eine Innenisolierung in Verbindung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmetauscher empfohlen. Das unterschreibe ich.

S 61 / Photovoltaik am Ortseingang der B 76 auf den Trammer Seewiesen.
Hier ist eine Abwägung mit Aspekten des Natur- und Landschaftsschutzes unabdingbar. 
 An dieser Stelle geht eine Photovoltaik oder Solarthermieanlage mit einer erheblichen Störung des Stadt und Landschaftsbildes einher. Sich das mit einem modernen
Stadtbild schönreden zu wollen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Für mich ist ein Solarpark an dieser Stelle ein Unding.
Dieser Ortseingang ist absolut prägend für unser Plön, und jeder, der jemals von Kiel gekommen ist, wird das bestätigen. Ob in der Trägerschaft der Stadtwerke, der Stadt oder Privater, da lege ich mich hier und heute fest, diese Maßnahme trage ich nicht mit.

S 71 / Flanierbare Innenstadt hört sich auch gut an, aber direkt damit verbunden ist:
– die Reduzierung der Parkangebote in der Innenstadt,
– die Verlagerung von Parkplätzen,
– die Neuverteilung der Parkplätze im Innenstadtbereich
Zitat: „Da die Zuständigkeiten für die Planung und Bewirtschaftung in Plön bei dem Bürgermeister liegen, ist dieser hier zentraler Akteur und Ansprechpartner.“
Das ist so nicht korrekt und widerspricht auch der Zuständigkeitsordnung.
Ich halte die Parkplätze in der Innenstadt für erforderlich, um einer weiteren Verödung
der Innenstadt entgegenzuwirken.
Ich trage diese Maßnahme nicht mit und weise bereits hier, auch das fürs Protokoll, darauf hin, daß die Beratungen und der Beschluß darüber im Hauptausschuß zu erfolgen hat.
Eine Vorberatung im SteP ist vom Verfahren her geboten.

S 99 / Besonders ist zu bemerken, daß im Konzept bereits über eine Aufstockung des Personals im Bereich des Klimaschutzes nachgedacht wird.
Ich habe einige Anpassungen im Personalkörper mitgetragen und mich in der letzten Sitzung des Hauptausschusses für die Aufstockung des Bereiches IT um eine Stelle stark gemacht. Die ursprüngliche Vorstellung, wir stellen einen Klimaschutzmanager ein, der sich auch um den Umweltschutz kümmern kann, verkehrt sich jetzt in das Gegenteil.

Ich bin durchaus der Ansicht, daß wir das vorliegende Konzept beschließen sollten, um die Förderung des Klimaschutzmanagers für die nächsten drei Jahre sicherzustellen. Wir werden auch darüber zu beraten haben, das Klimaschutzmanagement längerfristig sicherzustellen.
Es wäre in der Tat unsinnig, jetzt mit viel Aufwand Wellen zu schlagen und den Klimaschutz nach drei Jahren wieder einschlafen zu lassen, aber einen Personalaufwachs sehe ich nicht.

Wenn wir dem Konzept heute zustimmen und zur Beratung an die Ratsversammlung überweisen, dann muß uns klar sein, und das sollten wir auch in der Ratsversammlung so klarstellen, daß es ein lebenden Dokument ist, das keine Selbstverpflichtung beinhaltet, die Maßnahmen so wie dargestellt auch umzusetzen.
Die Maßnahmen Photovoltaik am Ortseingang, Flanierbare Innenstadt und Personalaufstockung würde ich zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Konzept herausnehmen, zur Beratung in die Ausschüsse überweisen und zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes – je nach Entscheidungslage – in das Konzept aufnehmen oder auch nicht.
Um keine falschen Erwartungen zu wecken darf es nicht heißen:
„Seid realistisch fordert das Unmögliche.“
Das Motto muß heißen:
„Seid realistisch, macht das Machbare.“ 
”

Klimaschutzkonzept, Wunschvorstellungen und Bezahlbarkeit

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus am 18. März 2021 wurde uns der Entwurf des Klimaschutzkonzeptes vorgelegt. 
Der Ausschuß sollte darüber beraten und beschließen, damit es am 28. April 2021 der Ratsversammlung beschlossen werden kann. 
Die Vorlage erfolgte sehr kurzfristig, so daß in den Fraktionen keine Gelegenheit bestand, das 168-seitige Dokument rechtzeitig zu lesen und dessen Inhalt zu beraten. In der ursprünglichen Version des Beschlußvorschlages war der Passus enthalten, das Konzept und seine Umsetzung zu beschließen.

Ich habe mich im März sehr deutlich dagegen ausgesprochen, die Umsetzung gleich mit zu beschließen, da mir beim Überfliegen des Klimaschutzkonzeptes einige Maßnahmen aufgefallen sind, die ich nicht für spruchreif hielt. Das betraf zum Einen die völlig ungeklärte Frage der Finanzierung, zum Anderen die Frage, ob alle der genannten Maßnahmen politisch so gewollt sind.
Wieder einmal kam bei mir die Vermutung auf, daß hier durch den einsamen Beschluß eines Ausschusses Maßnahmen abgenickt werden sollten, die auf anderem Wege nicht mehrheitsfähig sind. 

Das Thema kommt auf der nächsten Sitzung des GUT am 22. April 2020 erneut auf die Tagesordnung. Ich habe mir bis jetzt die Mühe gemacht, das Dokument zu lesen, was mich bis tief in die Nacht beschäftigt hat. Ich bin auch nur bis zur Seite 91 gekommen und werde mich noch mit dem Rest befassen müssen. 

Hier erst einmal nur mein erster Eindruck, der nicht meine abschließende Meinung und auch nicht mit der Fraktion abgestimmt ist. 

Natürlich gibt es an einem solchen Dokument an Detail immer etwas zu mäkeln, aber ich will mich hier nicht über das Bonbon-Design und der Anhäufung von Aphorismen auslassen. Wenn es der Akzeptanz und der Motivation dient, na dann. 

Inhaltlich ist anzumerken:
– Es wird erneut der Versuch gestartet, die Parkplätze aus der Innenstadt zu verbannen, das ganze verborgen unter der Maßnahme “Flanierbare Innenstadt”. 
– Wunschvorstellungen treffen auf Finanzierbarkeit, aber die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sind nur in Einzelfällen genannt. Auch der Wunsch nach zusätzlichem Personal wird bereits angedeutet. 
– Wieder einmal wurden die anderen Ausschüsse an dem Genehmigungsprozess nicht beteiligt, obwohl sich herausstellt, daß Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist und sowohl auch die Verantwortungsbereiche des Ausschusses für “Stadtentwicklung und Planung” und auch des “Hauptausschusses” betrifft. 

Ansonsten ist das Konzept im wesentlichen methodisch gut erarbeitet und in sich logisch aufgearbeitet. Aus den einzelnen Maßnahmen wurden Arbeitsschritte/Ziele, so genannte “Meilensteine”, abgeleitet. Es wurde sogar definiert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um bewerten zu können, ob der “Meilenstein” erreicht wurde. Die Kriterien sind so definiert, daß sie auch meßbar sind. Das ist die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Controlling. 
Ein Beispiel:
Maßnahme: IPK 5, Green IT
Milestone: MS 6.1, Analyse Potentiale für die Reduzierung von Standby Verbräuchen
Teermin/Fälligkeit: 11/2021
Das Vorgehen ist nachvollzieh- und überprüfbar. Kosten werden zwar nicht genannt, aber ein- und ausschaltbare Steckerleisten, wie ich sie auch zu Hause benutze, werden wir sicher ein paar Euro aus dem Laufenden übrig haben. Sofern es in Richtung Investition in neue Geräte läuft, werden wir in Abhängigkeit von den Kosten auf Ebene der Verwaltung oder der Selbstverwaltung entscheiden müssen, wie hier weiter vorgegangen wird.

Eine weitere Schwierigkeit wird sein, auch andere Akteure mit ins Boot zu holen. Wenn es und die energetische Sanierung der Schule am Schiffsthal geht, so ist die Zustimmung der Schulverbandsversammlung erforderlich, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben.
Für die Maßnahmen sind im Klimaschutzkonzept Investitionskosten in Höhe von 334.000 Euro genannt, die Betriebskosten werden sich von derzeit 80.000 Euro um 43.000 Euro auf 123.000 Euro erhöhen. Wenn ich das richtig sehe, dann wird die Stadt Plön die Hälfte dieser Kosten (Investition 167.000 Euro / Mehrkosten Betrieb pro Jahr: 21.500 Euro) tragen müssen, der Rest wird auf die Umlandgemeinden zu verteilen sein.
Verschiedene Fördermöglichkeiten könnten die Investitionskosten reduzieren, sind aber noch nicht ermittelt und auch noch nicht eingerechnet. 
Die Schulverbandsversammung, in der die Umlandgemeinden Sitz und Stimme haben, hat  am 08. Dezember 2020 wohl beschlossen, hier mitzumachen, sofern bestätigt wird, daß das auf Basis der vorgelegten Zahlen machbar ist.  
Das schließt also den Finanzierungsvorbehalt ein. 
Wenn die Maßnahme umgesetzt wird, dann können damit 50% der derzeitigen Treibhausgasemissionen vermieden werden, bei einem Preis von 32 Euro pro eingesparter Tonne.
Das sind konkrete Angaben, mit denen man etwas anfangen kann. Ich persönlich halte die Maßnahme nach meinem jetzigen Kenntnisstand für sinnvoll und würde deren Umsetzung unterstützen. 

Uns muß auch klar sein, daß wir als Stadt die Maßnahmen schuldenfinanzieren müssen. Letztendlich ist damit eine Erhöhung der Kreditaufnahme verbunden. Um nicht ein Faß ohne Boden zu zu öffnen, wird die Umsetzung der Maßnahmen letztendlich zu priorisieren sein. Der Maßstab “Euro pro eingesparter Tonne Treibhausgas” scheint mir geeignet, hier eine Reihenfolge der Maßnahmen festzulegen, damit mit dem nur begrenzt vorhandenen Geld der größtmögliche Effekt erzielt werden kann. 

Am Ende des Tages werden wir sagen müssen, wie viel Geld wir für Umweltschutz ausgeben wollen und wo wir es herbekommen und wie wir es irgendwann zurückzahlen wollen. 

Plattitüden wie:
“Wir kommen nicht darum herum, uns das zu leisten” oder
“Klimaschutz hat eben seinen Preis” haben den Hauch der “Alternativlosigkeit”,
aber auch die muß man im echten Leben bezahlen können.

Frauen für Plön

Heute berichten die Kieler Nachrichten im Lokalteil auf Seite 26 über die Initiative der Bürgervorsteherin, die sich mehr junge und weibliche Impulse für Plön wünscht.
Die nächste sich bietende Gelegenheit zur Erfüllung dieses Wunsches haben wir bei der Wahl der/des nächsten Umweltbeauftragten. Ich bin gespannt, ob Ihre eigene Partei ihr da folgt, wenn in der nächsten Sitzung des Ausschusses Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) über die Nachfolge des noch amtierenden Umweltbeauftragten beraten wird.

In der letzten Sitzung hatten sich zwei Kandidatinnen und ein Kandidat vorgestellt, die sich um dieses Ehrenamt beworben haben. Ich halte alle drei im Bezug auf ihre Qualifikation für gleichermaßen geeignet.

Vorerfahrung im Amt eines/einer Umweltbeauftragten kann keine*r der Bewerber*innen aufweisen. Mit 23 (wie die jüngste Bewerberin) ist niemand zu jung, Verantwortung zu übernehmen, mit 71 (so wie unsere Bürgervorsteherin) ist auch niemand zu alt dafür. Vor einiger Zeit hörte ich von einer alten weißen Frau im Bezug auf die jüngste Bewerberin: „Die ist ja viel zu jung, die hat ja gar keine Erfahrung“. Das ist nicht nur Blödsinn, sondern auch eine Form von Altersdiskriminierung. Und wer ernsthaft behauptet, daß Jäger*innen keine Ahnung von Natur haben, hat selber keine Ahnung oder spricht mit gespaltener Zunge. 

Ich würde es jedenfalls gut finden, wenn sich die Mitsprache junger Frauen nicht nur auf die von der Bürgervorsteherin im Beitrag der KN genannten breitgefächerten Themenfelder: „ … von öffentlichen Toiletten über Müll in der Innenstadt oder auf Spazierwegen, Hunde am Strandweg oder Spielgeräte für Kinder“ beschränkt.
Ihre Idee, Frauen die Möglichkeit zu geben, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren und dies auch über eine „Baby-Sitter-Zulage“ zu erleichtern, könnte man gerne einmal aufgreifen, wobei ich für eine solche Unterstützung von Alleinerziehenden durchaus Sympathie hätte.

Wie geht es weiter? Wir werden auf der Sitzung des GUT am Donnerstag, dem 18. März 2021 in einem Dringlichkeitsantrag darüber zu beschließen haben, die Beratung über die Nachfolge für das Amt des Umweltbeauftragten als Nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu nehmen.
Dort wird dann das Für und Wider diskutiert. Das Ergebnis wird offen sein. Die Frage, ob ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt wird, ist ebenfalls zu beraten. Personalentscheidungen können oftmals schwierig sein. Ziel wird es sein, einen Vorschlag zu erarbeiten, dem alle Mitglieder der Ratsversammlung folgen können.

In der Sitzung der Ratsversammlung am 24. März wird dann über die Nachfolge entschieden. Die Amtszeit des/der Umweltbeauftragten und des/der Stellvertreter*in endet mit der laufenden Wahlperiode. 

Piratenschiff der FDP, gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

Knapp bin ich aus drei Tagen Urlaub zurück, der nächste Aufreger. „Piratenschiff in schwerer See“ titelt die KN am Dienstag, dem 16. Juni auf Seite 26. Aus meiner Sicht kommt die FDP dabei viel zu gut weg, aber was mich am meisten ärgert ist, daß ich die unterschwellige Tendenz erkenne, das Versagen der FDP „Land in Sicht“ in die Schuhe zu schieben.
Jetzt gibt es ein Spielzeugschiff, daß nicht als Spielzeugschiff genutzt werden darf.
Als Ausdruck größter Hilflosigkeit hat die FDP dann für die gestrige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten den Antrag gestellt, der Ausschuß möge beraten und beschließen, was mit dem Piratenschiff nun geschehen soll. Bis dahin solle es auf dem Bauhof zwischengelagert werden.

Warum ich so sauer bin, will ich gerne erklären. Die FDP hatte den Antrag eingebracht, ein Piratenschiff oder eine Materialbox für die Sandkiste auf dem Marktplatz zu beschaffen. Dieser Antrag fand große Unterstützung, auch meine. So wurde beschlossen, 1000,- Euro zur Verfügung zu stellen. „Land in Sicht“ sollte mit dem Bau des Schiffes betraut werden. Bei „Land in Sicht“ werden Menschen betreut, die aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit  einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Ziel ist es, die Teilnehmer*innen wieder in Lohn und Brot zu bringen. Eigentlich eine echte Win-Win-Situation.

Als etwas unappetitlich fand ich es schon damals, daß die FDP – hier wären die Ortsvereinsvorsitzende oder Ratsfrau Killig (siehe Bild in der KN) zu nennen – loszogen und Werbung mit diesem politischen Erfolg machten, frei nach dem Motto: „Versprochen, geliefert“. Klar, Klappern gehört zum Handwerk. Aber die ständige Einbindung von Kindern in die parteipolitische Werbung stieß mir irgendwie unangenehm auf. Aber wie gesagt, Klappern gehört zum Handwerk.

Völlig verfehlt und aus fachlicher Sicht nur durch die Unerfahrenheit einzelner Akteur*innen zu entschuldigen war es aber, daß „die FDP“ dann mit Plänen aus dem Internet loszog, um das Piratenschiff selber bei „Land in Sicht“ in Auftrag zu geben. Das wäre eindeutig Sache der Verwaltung gewesen. Das hat frau wissen müssen, Frau Killig ist schließlich eine alte Häsin. Aber es hat den Anschein, daß es der FDP gar nicht schnell genug gehen konnte, den politischen Erfolg auszukosten.
Ich gehe einmal davon aus, daß die Stadtverwaltung ihre Arbeit anständig gemacht hätte. Dann wäre es jetzt auch nicht zu der ganzen Maläse gekommen. 

Die KN berichtetweiter, daß Frau Gertrud Werner und Frau Gabriele Killig regelmäßig bei „Land in Sicht“ vorbei kamen, um den Baufortschritt zu begutachten. Leider ging es dabei wohl weniger um eine qualifizierte Bauaufsicht als vielmehr darum, Kinder zu instrumentalisieren und werbewirksame Bilder mit ihnen zu machen. 

Die Formulierungen in der KN „Die gemeinnützige GmbH bietet Langzeitarbeitslosen Qualifizierung und Beschäftigung“ in Verbindung mit „Außerdem ist das Schiff viel zu groß für die Sandkiste, vielleicht im Eifer des Bauens so geworden“, legt zumindest unterschwellig die Deutung nahe, na ja, die Langzeitarbeitslosen sind eh zu blöd. Diese Herablassung widert mich an, denn die Fehler liegen eindeutig woanders. Ob dieser Tenor von der FDP im Gespräch mit der KN in den Artikel eingeflossen ist oder ob die von mir sehr geschätzte Journalistin Anja Rüstmann alleine für diesen Fauxpas „zuständig“ ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Auf jeden Fall halte ich ihn nicht für charakteristisch für die Berichterstattung der KN.

Daß „Land in Sicht“ ganz offenbar über eine qualifizierte Leitung verfügt wird für mich in der  Formulierung: „„Land in Sicht“ wollte mit unserer Zeitung nicht sprechen“ sehr deutlich. Hier befindet man sich in einem Minenfeld und jede falsche „Bewegung“, also jede Äußerung kann für diese aus meiner Sicht sehr wichtige Institution nur nachteilig sein. 

Der Zwischentitel „Die FDP will das Schiff mit einem Antrag retten“ ist für mich auf jeden Fall der blanke Hohn. „Die FDP versucht, sich aus der Affäre zu ziehen“ oder „Die FDP will die Schuld anderen in die Schuhe schieben“ wäre aus meiner Sicht jedenfalls deutlich passender gewesen. 

Der Umstand, daß ich diesen Beitrag schreibe, bevor ich mich darüber informiere, was denn bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses herausgekommen ist (die Fraktionskolleg*innen arbeiten nämlich noch), mag vielleicht Ausdruck dafür sein, wie sehr mich dieser Vorgang ärgert, und zwar nicht, weil es hier “nur” um 1000,- verplemperte Euro aus der Stadtkasse geht. 

Natürlich stelle ich meinen Blog wie immer für eine ausführliche Gegendarstellung zur Verfügung, und zwar nicht nur in der wenig beachteten Kommentarfunktion.

Attraktivitätssteigerung für Plön

Brichte sind wichtig, um sich einen Überblick über den Sachstand zu verschaffen. Noch wichtiger ist es aber, die entsprechenden Schlüsse aus den Berichten zu ziehen. Das hat die SPD Fraktion getan und den Tourismus-Bericht zum Anlaß genommen, ein paar Vorschläge zu machen.
Diese Vorschläge wurden in einem Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) zusammengefaßt. Der Vorschlag der SPD-Fraktion war, die vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit prüfen zu lassen.
Diesem Vorschlag stimmten die Mitglieder des GUT zu.
Sobald das Ergebnis der Prüfung vorliegt und auch bekannt ist, was die einzelnen Maßnahmen kosten würden, kann darüber entschieden werden, welcher Vorschlag tatsächlich umgesetzt wird.
Das ist ein etwas langwieriger, aber auch vernünftiger Prozess.

Nachfolgend führe ich die vorgeschlagenen Maßnahmen noch einmal auf:

Kurzfristig:
1. Einheitliche Gestaltung von Wegweisern / Leitsystemen
2. Piktogramme zur Erklärung von Hinweisen für fremdsprachige Gäste
3. Austausch von Fahrradständern am Rathaus („Felgenkiller“), Überprüfung des weiteren Bedarfs
4. Wiederaufstellung von Wipptieren oder ähnlichen Geräten für Kinder im Stadtgebiet (Wendtorper Platz, Marktbereich, Fußgängerzone)
5. Den „Plöner Angler“ (aktuell oberhalb der Anglertwiete zwischen Sky und Sparkasse) in eine exponiertere Lage versetzen
6. Im Bootshafen die Planken überprüfen und ggf. austauschen, Gestaltung durch Pflanzkübel (z.B. mit Bambus oder Gräsern)
7. Aufstellung von weiteren Hängematten (siehe Fegetasche) und/ oderAufstellung von Pfählen für das Aufhängen von eigenen Hängematten in den Bereichen Fegetasche und Strandweg
8. Überprüfung einer einheitlichen Quartiergestaltung, z.B. einheitliche Bankfarben im Innenstadtbereich, am Strandweg
9. Reaktivierung des Brunnens auf dem Markt, Instandsetzung und Kontaktaufnahme zum Förderverein des Brunnens (Herr Mey)
10. Wasser in der Stadt erlebbar machen! Zum Beispiel Aufbau von Kurbeln, „Springender Wasserstrahl“, Fontänen, Wirbeln etc.

Mittelfristig:
1. Anlegestelle für Kanus/ Kajaks in der Stadtgrabenstraße (Zugang zum Schwanensee) und Einrichtung von einem Parkplatz zum Be- und Entladen von Booten
2. Konzept für die Spielplätze in der Stadt
3. Konzept zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität am Strandweg

Langfristig:
1. Neues Gestaltungskonzept für den Marktplatz, Anlage von Marktwegen (vgl. Wismar), Neugestaltung der Pavillons

Einige der Anregungen sind nicht wirklich neu. So wurde der Austausch der „Felgenkiller“ vor dem Rathaus schon mehrfach thematisiert und auch von der AG-Fahrrad angesprochen, passiert ist bislang nichts.

Auch das Thema Wackeltiere – eines meiner immer wieder vorgebrachten Lieblingsthemen – wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach angesprochen. Ich kann mich erinnern, daß die Kinder – nicht nur meine – die Wackeltiere am Wentorper Platz geliebt haben. Der Umstand, daß die Fußrasten keinen Abrutschschutz hatten und damit nicht mehr den neuesten Sicherheitsvorgaben entsprachen, hat zu ihrem Abbau geführt.
Ich persönlich bin der Ansicht, daß es nicht erforderlich ist, die Tiere (ca. 500,– Euro/Stück) zu ersetzen. Vermutlich ist es mit dem Austausch der Fußrasten getan, und wenn meine Internetrecherche richtig ist, dann gibt es Ersatzteile für unter 10,– Euro.
Es wäre für mich völlig unverständlich, wenn die Tiere bereits entsorgt wurden, ohne diese Option zu prüfen.
Bislang hatte ich den Eindruck, daß die Verwaltung nicht besonders interessiert war, diesen öfter geäußerten Wunsch umzusetzen. Jetzt gibt es zumindest den Auftrag, die Möglichkeit zur Umsetzung zu prüfen.

Eine Diskussion gab es zum Thema Aufhängemöglichkeiten für Hängematte an der Fegetaschenwiese. Die Sinnhaftigkeit dieses Vorschlages wurde von einer älteren Erwachsenen bezweifelt.
Man kann ja zumindest einmal prüfen, welcher Aufwand dafür zu betreiben ist. Tatsache ist, daß die Hängematten, die von der Landesgartenschau in Eutin übernommen wurden, an der Badestelle gut angekommen sind und jüngere Erwachsene gerade in großen Städten ihre Hängematten gerne in Parks zwischen Bäumen aufhängen.
Ob wir dann wirklich entsprechende Möglichkeiten schaffen, wird man entscheiden können, wenn die Prüfung abgeschlossen ist und mögliche Kosten bekannt sind.

Wasser in der Stadt erlebbar machen, ist für mich ebenfalls eine gute Idee.
Ob wir den Marktbrunnen reaktiviert bekommen, ist für mich nicht sicher. Der seinerzeit veranschlagte Preis für die technische Instandsetzung ist hoch und auch der Betrieb ist nicht billig. Vielleicht gibt es Lösungen, die finanzierbar sind, vielleicht gibt es auch ein Engagement aus der Bürgerschaft.

Eine wirklich gute Idee ist es aus meiner Sicht, den Plöner Angler zu versetzen. Er fristet im Moment ein trostloses Dasein in der Twiete zwischen Sky und der Sparkasse und ist – was das Künstlerische angeht – nicht so umstritten wie der Marktbrunnen. Er wurde in meiner Jugend of als Symbol in der Werbung genutzt und hat – zumindest für mich – nichts von seinem alten Charme eingebüßt.

Die Aufenthaltsqualität des Strandweges ist ein Dauerbrenner. So wurden die Picknickbänke, die dort aufgestellt wurden, im letzten Sommer durchaus gut angenommen. Wie aus der Presse bekannt, gibt es für den Strandweg bereits größere Pläne. In wie weit es sinnvoll ist, hier jetzt noch zu investieren, bevor es eine Entscheidung über die Umbaumaßnahmen mit Brücke und Uferverbreiterung gibt, müßte genau betrachtet werden.

Auch der Marktplatz ist immer wieder in der Diskussion. Auf der einen Seite wirkt das Pflaster duchaus historisch, auf der anderen Seite ist es für Rollstuhlfahrer*innen, Rollatorennutzer*innen und Stöcklschuhträgerinnen nicht einfach, auf den Markt zu gelangen und sich dort wohl zu fühlen. Auch der Herr Bürgermeister hat bereits in seinem Wahlkampf dafür geworben, den Markt umzugestalten und ihn aufzuwerten, damit er attraktiver wird und mehr Menschen in die Stadt zieht.

Anders als die ersten Punkte lassen sich die letzten beiden Maßnahmen aber nur mittel- oder langfristig umsetzen.

Ich selber war nicht an der Erstellung des Antrages beteiligt, habe ihn aber in der Fraktionssitzung mit diskutiert und für gut befunden. Daher habe ich mich auch sehr gefreut, daß er am Ende doch eine Mehrheit im Ausschuß fand.

Lärmschutz ja, aber so nicht.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) tagte gestern. Das absolute Schwerpunktthema war die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der innerörtlichen Umgehungsstraße B76/B430. Darüber hinaus wurden die Themen Hundeauslaufplatz und Bebauungsplan Düvelsbrook-Süd behandelt.
Die Tagesordnungspunkte Aufstellungsbeschluß Bebauungsplan Rodomstorstraße/Vogelberg und die Entscheidung über eine damit verbundenen Veränderungssperre wurden, wie ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, mit 5 gegen 4 Stimmen von der Tagesordnung genommen und damit nicht behandelt.
Der Tagesordnungspunkt Lärmaktionsplan wurde auf Wunsch der Verwaltung auf den Sitzungstermin 30. Mai geschoben.

Aufgrund der Bedeutung beginne ich mit dem Thema Lärmschutz, auch wenn das Thema Hundeauslaufplatz vorher behandelt wurde.

Zum Lärmschutz auf der Umgehungsstraße (B76/B430) hat es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit gegeben, an der ich nicht teilnehmen konnte. Die Stadt ist aufgefordert, bis zum 23. April eine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben. Bündnis 90/Die Grünen, der Umweltschutzbeauftragte und ich haben dazu eine eigene Stellungnahme verfaßt, die auch im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sind.

Die Verwaltung hat zu den Planungsunterlagen zwei Einwände formuliert, die sich auf eine fehlende Seite und einige Fehler in den Lage- und Bauwerksplänen beziehen.
Ich muß sagen, daß ich von der Schlichtheit dieses Vorschlags ein wenig enttäuscht war.

Ich habe in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die Planungen des Landesbetriebes lediglich auf das Problem der Gefahrenabwehr (Lärmschutz) eingehen, aber den städtebaulichen Aspekt der geplanten Baumaßnahme völlig außer Acht lassen. Die Planungen greifen über 10 Jahre alte Lösungen auf, um Probleme zu lösen, die durch eine über 40 Jahre alte Planung erzeugt wurden, die man so heute in keinem Fall mehr umsetzen würde.
Eine echte Alternativenprüfung hat nach meiner Auffassung nicht stattgefunden. Der Lösungsansatz des Planers Reibetanz, der von dem SteU seinerzeit befürwortet wurde, wurde in den Unterlagen zwar erwähnt, aber nicht ernsthaft geprüft oder weiterentwickelt. Ich habe den Eindruck, man wollte damit den Anschein erweckt, man hätte eine Alternative geprüft und diese dann verworfen, um den eigenen Lösungsansatz – eine Schlichtlösung – als „alternativlos“ weiterverfolgen zu können.
Für mich ist ein Umbau der Umgehungsstraße vom Ausbaustandard einer außerörtlichen Umgehungsstraße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße unumgänglich, um das Problem an der Wurzel zu packen.

Frau Meier, die die Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen mit erarbeitet hat, erläuterte dann sehr verständlich in einem Kurzvortrag, daß die geplanten Maßnahmen nicht geeignet sind, das Schutzziel umfassend zu erreichen.

Auch von der FWG wurde auf zahlreiche Möglichkeiten hingewiesen, wie die Lärmbelastung auf anderem Wege reduziert werden kann.

Besonders hervorzuheben ist, das auch der Bürgervorsteher, Herr Krüger (CDU) die Auffassung vertrat, daß die Stadt den Plänen des Landesbetriebes für Straßenbau so in keinem Fall zustimmen kann.

In der Diskussion über den Inhalt der Stellungnahme der Stadt wurden vier Leitlinien erarbeitet:
– Der SteU folgt dem Vorschlag der Verwaltung nicht.
– Es ist eine Terminverlängerung anzustreben, die der Terminverlängerung entspricht, die dem Kreis gewährt wurde.
– Die Stellungnahme des Kreises und die Stellungnahme der Stadt sind nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen.
– Der Ausschuß fordert einen Umbau der Ortsumgehung Plön auf dem Stadtgebiet der Stadt Plön mit dem Ziel, Verkehrslärmminderungsmaßnehmen umzusetzen.

Heute um 10:00 Uhr trifft sich eine Ad-Hoc Arbeitsgruppe der Fraktionen, zu der auch ich gehören werde, um den Entwurf einer Stellungnahme zu erarbeiten, über den dann im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll.

Ich bin der festen Überzeugung, daß sich die Planungen des Landesbetriebs noch grundlegend überarbeiten lassen, wenn alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung hinter dieser Forderung stehen und diese auf der politischen Schiene über den Kreis, aber vor allem auch über die Landesregierung, mit Nachdruck verfolgen. Die Zuschüsse für den Erhalt der Schwimmhalle sowie die Aktionen für den Erhalt des 30-Minuten Taktes und des Bahnknotenpunktes Plön, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Ascheberg und Preetz, zeigen ganz klar, das das geht.

Das Thema Hundeauslaufplatz wurde auf Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Herr Dr. Erdtmann bemängelte, daß der SteU nicht sich nicht mit dem Thema befaßt hat, obwohl er der zuständige Ausschuß ist. In dieser Beziehung teile ich die Auffassung von Herrn Dr. Erdtmann. Er beantragte, daß der Ausschuß sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema befaßt und die Verwaltung bis dahin alternative Standorte untersucht und aufzeigt.

In meinem Redebeitrag habe ich Herrn Dr. Erdtmann in der Auffassung, daß die Koordination der Zuständigkeiten nicht zum ersten Mal nicht optimal gelaufen ist, unterstützt, gleichzeitig aber darauf verwiesen, daß in der Vergangenheit bereits verschiedene Alternativen geprüft und verworfen wurden, weil entweder die Flächen gar nicht der Stadt gehörten oder andere Gründe entgegenstanden. Vor diesem Hintergrund habe ich dahingehend argumentiert, die Verwaltung jetzt nicht mit zusätzlicher Arbeit zu belasten, da die Prüfungen bereits erfolgt sind.

Herr Evers (FWG) verwies darauf, daß die Prüfung seinerzeit ergeben hätte, daß der Platz am Trentseepark nicht geeignet ist. Mit dieser Bemerkung hat er recht. Offenbar ist die Verwaltung jetzt zu einer anderen Bewertung gekommen.

Die Vertreter von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen hielten sich in dieser Diskussion zurück, was ich als Anzeichen dafür werte, daß sie die Diskussion über dieses Thema nicht noch einmal aufnehmen wollen.

Der Bürgermeister verwies darauf, daß sich die Zuständigkeit des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) aus der Tatsache ergibt, daß sich dieser Ausschuß in der Vergangenheit mit dem Thema befaßt hat. Diese Auffassung hätte ihm die Kommunalaufsicht telefonisch bestätigt, eine schriftliche Bestätigung stünde noch aus. Im übrigen würde die Geschäftsordnung vorsehen, daß die Vorsitzenden des SteU und des GA gleichzeitig auch Mitglieder des Hauptausschusses sein sollten. Damit bestände die Möglichkeit, Fragen bezüglich der Zuständigkeit und entsprechende Verfahrensabläufe zu koordinieren. Die Fraktionen hätten die Ausschußvorsitzenden aber nicht in den Hauptausschuß entsandt. Darüber hinaus hat die Ratsversammlung mit einer Gegenstimme aus den Reihen der FWG für den Haushalt gestimmt, in dem die Mittel für den Hundeauslaufplatz ausgewiesen sind.

Ich persönlich halte eine Hundeauslaufplatz für ein „nice to have (wäre nett wenn wir es hätten) aber nicht für ein „must“ (muß man haben). Da mir bekannt ist, daß es in diesem Bereich schon öfter zu Zwischenfällen zwischen Spaziergänger*innen, Sportler*innen und Kindern sowie Hunden kam, würde ich dazu tendieren, die Einzäunung zu unterstützen, um Menschen, die sich vor Hunden fürchten, z.B., weil sie schon einmal von einem Hund angefallen wurden, einen angstfreieren Aufenthalt im Trentseepark zu ermöglichen und den schilfbestandenen Uferstreifen besser zu schützen.

Zu guter letzt wurde der Aufstellungsbeschluß für den Bebaungsplan Düvelsbrook-Süd gefaßt. Um eine naturnahe Ufergestaltung am Trammer See sicherzustellen hob der Umweltbeauftragte hervor, daß die Uferpflege nicht den Grundstückseigentümern übertragen werden soll. Die schlechten Erfahrungen im Baugebiet Düvelsbrook sprechen eindeutig dagegen, da die meisten Eigentümer*innen sich nicht an die Vorgaben halten würden. Ich bat darum, diese Aussage in das Protokoll aufzunehmen, damit sie im weiteren Planungsprozess mit berücksichtigt werden.

Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt

Gestern tagte der SteU. Die Schwerpunkttheman waren der Bebauungsplan 6, Johannis- und Teile Hans-Adolf-Straße sowie die Städtebauförderung.
Beginnen möchte ich mit den Mitteilungen des Bürgermeisters:

– Die rechtliche Situation bezüglich der Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude der DLRG auf der Prinzeninsel ist auch nach Prüfung durch Herrn Dr. Erdtmann (FWG) nicht abschließend geklärt. Herr Dr. Erdtmann regt an, eine Fachkanzlei mit der Bewertung zu beauftragen.

– Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen sind eingegangen und sollen nunmehr im Zeitraum vom 26. Februar bis 26. März öffentlich ausgelegt werden. In Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Terminabstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen.

– Am 05. Mai ist Tag der Städtebauförderung. Ob Plön in dem Zusammenhang eine Präsentation oder Veranstaltung halten oder durchführen muß, ist noch offen.

– Die Präambel der Kooperationsvereinbarung zwischen Plön und Ascheberg muß überarbeitet werden. Die entsprechenden Überarbeitungen sind umfangreicher als urspünglich angenommen.

– Der Planunsverband ex. Seewiesen nun Trammer See Plön Rathjensdorf tagt voraussichtlich am 13. März und am 15. Mai.
Ich gehe einmal davon aus, daß am 13. März nur der Haushalt des Planungsverbandes beraten und beschlossen wird, während es am 15. Mai dann inhaltlich zur Sache geht.

Der Umweltbeauftragte informierte, daß es in den kommenden Tagen zu Baumfällungen im Bereich des Steilhanges am Düvelbrook kommen wird. Die Fällungen sind zwingend erforderlich, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Teile der Stämme werden als Totholz und damit als ökologisch wertvolles Biotop stehen bleiben.

Bebauungsplan 6 Johannisstraße und Teile Hans Adolf-Straße
In der Sitzung wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Es wird auch eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen und Eigentümer*innen geplant.
Der Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde 2009 gefaßt.
2012 gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung, 2014 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, das historische Straßenbild in der Johannisstraße zu erhalten. Dabei wird besondere Augenmerk auf die Erhaltung der bestehenden Baulinie und die Traufständigkeit gelegt. Zudem werden entlang der Johannisstraße im rückwärtigen Bereich Flächen ausgewiesen, in denen der vorhandene Wohnraumbestand erweitert und dem heutigen Bedarf angepaßt werden kann. Im Bereich der südlichen Hans-Adolf Straße werden Baufenster für Neubauten aufgezeigt, die einen Wohnungsbau ermöglichen. Hierzu müssen sich allerdings die Grundstückseigentümer zusammenfinden. Es handelt sich um eine Angebotsplanung, niemand kann oder soll gezwungen werden. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Möglichkeiten aber im Laufe der Zeit wahrgenommen. Der Innenraum zwischen möglichen weiteren Gebäuden in der Hans-Adolfstraße und denen in der Johannisstaße soll langfristig von Bebauung freigehalten werden.
Nun kann man sich fragen, ob ein Bebauungsplan notwendig ist, wenn er fast 10 Jahre vom Beschluß bis zur Auslegung benötigt. Ich fage mich, warum es so lange gedauert hat. Wie sich im nicht-öffentlichen Teil der Beratungen immer wieder zeigt, ist es sinnvoll, Bebauungspläne zu haben, um Wildwuchs zu vermeiden. Für mich ist es besonders wichtig, im zentralen Stadtbereich den Altstadtcharakter zu bewahren. Er macht viel vom Charme Plöns aus und ich ein entscheidener Faktor für den Tourismus. Von daher freue ich mich, daß dieser Plan, der im Übrigen auf einen Antrag der FDP zurückgeht, endlich vorankommt.

Städtebauförderung
Um die Verfahrensschritte für die Städtebauförderung abzuarbeiten, wurde der Einleitungsbeschluß für eine „Vorhergehende Untersuchung“ gefaßt. Plön ist in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentern“ aufgenommen. Nach Abstimmung mit der Städtebauförderung ist das Gebiet auf den Bereich Lübsches Tor bis Krabbe einschließlich Strohberg festgelegt. Eine Erweiterung um den Bereich bis einschließlich Sky-Markt, wie von Herrn Zender (CDU) angeregt und von mit unterstützt, ist daher leider nicht möglich.
Im Rahmen weiterer Verfahrensschritte ist das Einzelhandelskonzept zu prüfen und ggf. zu überarbeiten sowie ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erstellen. Anders als ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das ich immer als Grundlage für die Aufnahme in Förderungsmaßnahmen gefordert habe, ist das IEK räumlich auf einen Teil der Stadt begrenzt. Das ist in diesem Zusammenhang durchaus zu begrüßen, kann aber langfristig die Erstellung eines ISEK nicht ersetzen.

Erste Sitzung 2018, SteU

Nach der Weihnachtspause tagte heute der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). In der Einwohnerfragestunde kamen folgende Themen zur Sprache:

Straßenbeleuchtung Klosterstraße. Hier wurde die Sorge geäußert, daß die alten durch moderne Straßenlampen ersetzt werden. Hier besteht im Ausschuß offenbar Konsens, den Altstadtcharakter der Klosterstraße auf jeden Fall zu bewahren. Zielvorstellung ist, die alten Lampen zu behalten und nur die Leuchtmittel auszutauschen.
Dem schließe ich mich an.

Nach wie vor ragt in der Stettiner Straße eine Hecke in den Straßenraum. In Folge kann der Gehweg nicht mehr vernünftig genutzt werden. Diese Frage beschäftigt den Ausschuß schon seit längerer Zeit. Das Problem ist, daß der Grundstückseigentümer einen Rückschnitt verweigert, weil die Hecke dann nicht mehr ausschlagen würde. Als Alternative wurde ein Lattenzaun ins Gespräch gebracht. Der Bürgermeister faßt ins Auge, das Ordnungsamt noch einmal auf den Fall anzusetzen.
Nach meiner Ansicht ist nicht hinnehmbar, daß ein Gehweg nicht mehr genutzt werden kann. Die Ursache des Problems ist, daß die Hecke seinerzeit wohl viel zu dicht an den Gehweg gepflanzt wurde. Wenn dadurch der Gehweg nicht mehr nutzbar ist, ist ein Rückschnitt unvermeindlich. Wenn das nicht geht, muß der Eigentümer die Hecke eben beseitigen. Als Ersatz würde ich mir eine neue Hecke wünschen. Wenn der Eigentümer stattdessen einen Lattenzaun baut, ist das sein gutes Recht. Daß seine Mitmenschen das möglicherweise für eine kleinkindische Trotzreaktion halten könnten, ist deren gutes Recht.

Zu guter Letzt wurde das Thema Hundespielplatz angesprochen. Grundsätzlich wurde die Notwendigkeit eines Hundespielplatzes anerkannt. Allerdings wurden Zweifel geäußert, daß der Platz am Trammer See tatsächlich geeignet wäre. Einerseits ist fraglich, ob er überhaupt ausreichend groß sei, andererseits würden negative Einflüsse auf die Umwelt befürchtet. Das angrenzende Seeufer ist der einzige naturbelassene Uferabschnitt am Trentsee, der noch über einen intakten Schilfgürtel verfügt.
Der Ausschuß vertrat zudem die einhellige Auffassung, daß die Nutzung öffentlicher Flächen ebenso in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt fällt wie die Fragen, die den Umwelt- und Naturschutz betreffen. In meine Beitrag erwähnte ich unter anderem, daß es in diesem Fall erneut zu einer mangelhaften Abstimmung zwischen dem Steu und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) gekommen ist. Diese Abstimmung soll nachgeholt werden, auch wenn der GA die Mittel in seinem Haushalt schon berücksichtigt hat und diese Ausgaben im bereits genehmigten Haushalt der Stadt eingeplant sind. Damit ist die Entscheidung wieder offen.
Ich bin zwiegespalten. Ein Hundespielplatz ist für mich ein „Nice to have“, aber keine zwingende Notwendigkeit. Viele Hunde laufen am Trentsee seit Jahren ohnehin unangeleint herum, obwohl das eine Ordnungswidrigkeit ist. Ein Zaun würde natürlich dazu führen, daß andere Erholungssuchende in dem Bereich von frei laufenden Hunden geschützt sind. Mir sind drei Fälle bekannt, in denen Passanten angefallen wurden. Erfahrungen mit solchen Hundeplätzen in anderen Gemeinden sollen eher nicht so gut sein. Die Plätze sind schnell verkotet, so daß die Bereiche um den Hundespielplatz herum von freilaufenden Hunden genutzt werden. Dann wäre so ein Hundespielplatz kontraproduktiv.
Wenn es zutrifft, daß der Platz nicht ausreicht, dann ist es natürlich nicht sinnvoll, den Bereich einzuzäunen. Dann ist es nicht vertretbar, 10.000,– Euro auszugeben, zumal die Gefahr besteht, daß die Fehlbedarfszuweisungen, die Plön vom Land erhält, um diesen Betrag gekürzt werden. Wenn sich herausstellt, daß der Platz ausreichend ist, käme es zumindest auf einen Versuch an.

In seinen Berichten sprachen Bürgermeister und Verwaltung folgende Punkte an:

Das Fahrradforum findet am 31. Januar 2018 um 1800 in der Aula im Schiffsthal statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der AG-Fahrrad zu informieren und mit ihren Anregungen dazu beizutragen, bedarfsgerechte Verbesserungen an unserem Radwegesystems anzustoßen.
Ich finde das gut und würde mich über eine rege und konstruktive Beteiligung freuen.

Die Einrichtung von Pollern zur Durchsetzung des Fahrverbots in der Fußgängerzone wird weiter vorbereitet. Vermutlich wird das Thema in der nächsten Sitzung des SteU beraten werden.
Die Belieferung der Geschäfte auf der Südseite der Langen Straße muß sichergestellt sein. Allerdings sollte das innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten möglich sein. Leider hat sich der Eindruck verfestigt, daß sich niemand um die Lieferzeiten kümmert, weil es faktisch möglich ist, auch außerhalb der Lieferzeiten in die Fußgängerzone einzufahren. Daher ist die Einrichtung von Pollern aus meiner Sicht folgerichtig.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Steinbergweges und der Ulmenstraße sollen die Bushaltestellen verlegt werden. In Gesprächen mit der VKP wurde erörtert, ob durch eine Verlegung des Busverkehrs durch die Hipperstraße auch die Bushaltestelle gegenüber der Grundschule Breitenaustraße bedient werden kann. Hierzu ist aber eine Umplanung und zusätzlicher Aufwand für den Umbau verbunden. Zudem kann nicht sichergestellt werden, daß in diesem Fall sichergestellt werden kann, daß der Bus rechtzeitig zur Abfaht der Züge am Bahnhof eintrifft. Daher wird auf diese Umplanung verzichtet.
Diese Entscheidung trage ich voll mit.

Am 28. Februar wird auf der Ratsversammlung über die Voruntersuchung entschieden, die als Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm erforderlich ist. Der Förderbescheid für die Voruntersuchung liegt bereits vor.
Diese kurze Mitteilung ist sehr wichtig. Die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm ist aus meiner Sicht extrem wichtig für die qualitative Weiterentwicklung der Innenstadt, insbesondere für den Bereichs des Bahnhofes. Wenn man sich erinnert, wie desolat die Lübecker Straße vor Jahren aussah und wie sie heute aussieht, dann wird man einsehen, daß man um die Teilnahme an der Städtebauförderung nicht umhin kommt.

Am 13. März tagt der Planungsverband Seewiesen, u.a. um den Haushalt zu beschließen. Ob weitere Verfahrensschritte für die Bauleitplanung behandelt werden, ist offen. Dazu müssen die Fragen, Anregungen und Bemerkungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Verwaltung, der Träger öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit hinreichend beantwortet oder berücksichtigt sein.
Ich bin gespannt.

Die Wachstation der DLRG wurde auf Antrag der CDU auf die Tagesordnung gesetzt. Eine echte Begründung und vor allem Lösungsansätze oder Lösungsvorschläge wurden nicht vorgetragen. Der Bürgermeister führte noch einmal aus, daß die Prinzeninsel den Hohenzollern gehört und der Vertrag über die Nutzung des Strandbades und der Badeanstalt 1998 ausgelaufen ist. Seither besteht ein vertragsloser Zustand, der ausgelaufene Vertrag wird aber weiter „gelebt“.
Herr Dr. Erdtmann bezweifelt die Aussage zum Eigentum der Hohenzollern an dem von der Stadt errichteten Gebäude und wird dazu Einsicht in die Akten und Verträge nehmen.
Auch mit der DLRG gibt es keine vertragliche Regelung.
Der Sachstand in der Siskussion läßt sich wie folgt zusammenfassen. Die Hohenzollern würden über einen Neubau nachdenken, die DLRG könne in Zukunft die Räume im TSV-Vereinsheim nutzen. Diese Räume werden jetzt frei, weil der Musikzug dort aus- in den ehemaligen Schießstand unter der Turnhalle im Schiffsthal einzieht.
Ich führte dann aus, daß es um drei Themenkomplexe geht:
1. Um den Zustand des Wachraumes auf der Prinzeninsel.
2. Um die Lagerung des Materials, das derzeit in der Badeanstalt an der Fegetasche lagert sowie um Abstellplätze für Rettungsboote und den Mannschaftsbus.
3. Um Schulungs- und Gemeinschaftsräume.
Dazu regte ich an zu prüfen, ob es möglich ist, der DLRG durch die Bereitstellung von städtischen Räumen oder Flächen zu helfen. Meine Anregung ist, daß sich Vertreter*innen der Verwaltung, der Selbstverwaltung und der DLRG zusammensetzen, um zu ermitteln, ob es hier Lösungsmöglichkeiten gibt.
Hierzu äußerte der Bürgermeister, daß die Stadt zwar Trägerin der Feuerwehr ist, aber nicht der DLRG. Hier sei auch deren Landesverband mit einzubeziehen.
Ich halte die Arbeit der DLRG, auch die Jugendarbeit, für ausgesprochen gut und der Rettungsdienst ist eine ehrenamtliche Leistung, die nicht hoch genug geschätzt werden kann. Von daher kann sich die Stadt für dieses Engagement glücklich schätzen. Darum werde ich mich weiterhin dafür einsetzen , die Arbeit der DLRG zu ermöglichen und zu unterstützen.

Im folgenden Tagesordnungspunkt ging es um die Mitgliedschaft der Stadt in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig Holstein (RAD.SH). Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, der AG beizutreten. Der Kostenpunkt beträgt 750,– Euro pro Jahr. Herr Evers (FWG) fragte nach, welchen Nutzen die Stadt aus der Mitgliedschaft zieht. Eine berechtigte Frage. Der Bürgermeister führte dazu aus, daß Verbände wie z.B. der Städtebund zum einen Fachinformationen und Beratungsleistungen bieten und zum anderen die Interessen der Beteiligten bündeln und ihnen damit in der politischen Diskussion größeres Gewicht verleihen.
Dem Antrag der Verwaltung wurde vom Ausschuß zugestimmt.
Eine richtige Entscheidung, wie ich meine.

Bei der Kooperationsvereinbarung Plön – Ascheberg ging es um die Problematik, wie sich die Stadt Plön zur Entwicklung von 80 Wohneinheiten in Ascheberg positioniert. Wichtig, und auch für die Landesplanung der Landesregierung von Bedeutung ist, daß die Entwicklung von Wohneinheiten im Stadt-Umlandbereich zwischen den Umlandgemeinden und der Stadt Plön abgestimmt wird.
Dazu soll eine seit langem bereits bestehende Vereinbarung mit Ascheberg, auf deren Basis Ascheberg diese 80 Wohneinheiten ohnehin ohne weitere Zustimmung Plöns realisieren kann, überarbeitet und den neuen Bedarfszahlen angeglichen werden.
Natürlich besteht auch ein Zusammenhang zwischen Bedarf und den Planungen für das Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen), aber nach einem kurzen Geplänkel zwischen Herrn Zender (CDU) und mir haben wir darauf verzichtet, das Thema weiter zu erörtern. Schließlich bestand kein direkter Bezug und der bevorstehende Anpfiff des Handballspieles Deutschland – Spanien wirkte in diesem Fall als Diskussionsbeschleuniger.
Ich halte eine Abstimmung der Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Bereich für absolut wichtig. Es wäre anzustreben, wenn sich hier alle Beteiligten an einen Tisch setzen könnten, um eine gesteuerte Entwicklung hinzubekommen. Schließlich hängen von der Bevölkerungsentwicklung auch Themenfelder zusammen wie die zukünftige Entwicklung der Schullandschaft, des Personennahverkehrs, u.s.w.. Leider scheint der Ascheberger Bürgermeister hier wenig gesprächsbereit zu sein, obwohl gerade Ascheberg von der alten Kooperationsvereinbarung profitiert.

Eine Neuerung ist die Behandlung von Bauanträgen im öffentlichen Teil der Sitzung, sofern keine persönlichen Interessen betroffen sind. Die Kreisberufsschule plant Umbaumaßnahmen, in deren Verlauf mehrere Bäume gefällt werden sollen. Nachdem der SteU in seiner letzten Sitzung sein Einvernehmen versagt hat, soll das Einvernehmen jetzt erteilt werden, vorausgesetzt es kommt zum Abschluß der Bauarbeiten zur Neuanpflanzung einer noch festzulegenden Anzahl von Bäumen mit einem Mindestumfang des Stammes von 45 cm.
Das ist für mich in Ordnung. Die jetzigen Bäume haben zwar einen Umfang von 75 cm, aber der Umbau der Schule ist für mich bedeutsamer als der Erhalt der bisherigen Bäume. Der Schaden für die Umwelt wird aus meiner Sicht durch die Neuanpflanzung auf längere Sicht ausgeglichen.

 

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