Presseschau zum Lärmschutz

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt am 24. März:

„Die einen wollen, dass nach über 30 Jahren endlich Lärmschutzmaßnahmen kommen. Die anderen wollen einen Rückbau der vierspurigen Ortsumgehung.“
Das klingt, als gäbe es nahezu gleich große Gruppen von Befürworter*innen oder Gegner*innen. Das ist nach meiner Beobachtung unzutreffend. So ergriff eine ältere, mir nicht bekannte Dame neben mir das Wort und forderte Tempo 30, zumindest als Versuch. Ich wurde mehrfach von Plöner Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, stets mit dem gleichen Tenor: „Lieber Tempo 30 als diese Wände.“
Ich persönlich kenne nur drei Plöner*innen, die sich für Lärmschutzwände aussprechen.

Im Rahmen der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes gab es eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Dort konnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Ideenwerkstatt Themen auf ein großes Stück Papier bringen, die für sie von Bedeutung sind. Nachdem alle Themen aufgeschrieben waren, konnten zwei Kreuze bei den Themen gemacht werden, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für besonders wichtig hielten.
Die Aussage „Keine Lärmschutzwände im Stadtbereich/Stadtgebiet“ bekam 10 Kreuze.
Die Aussage „Naturnahe, attraktive Lärmschutzwände“ bekam ein Kreuz.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

Die Aussage und das Kreuz kamen von meinem Kollegen Rose (SPD), bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Bis dahin hatte ich mich als Mitglied eben dieses Ausschusses zurückgehalten. Der Ideenworkshop war für Bürgerinnen und Bürger, nicht für Mandatsträger. Wir haben in dem Ausschuss eine viel einflußreichere Position. Nachdem ich gesehen hatte, dass der Kollege Rose sein Kreuz bei seiner eigenen Aussage gemacht hat, habe ich ein Kreuz bei der gegenteiligen Aussage gemacht.
Bereinigt man das Ergebnis um diese beiden Kreuze, gibt es eine ganz eindeutig ablehnendes Ergebnis. Mir ist natürlich bewußt, das dieses Ergebnis in keiner Weise repräsentativ ist.


Die Kieler Nachrichten vom 24. März

Hier wird der Kollege Möller (SPD) an hervorgehobener Position mit seiner Aussage zitiert: „Die Arbeitsgemeinschaft war nicht in der Lage, das Verfahren in unserem Sinne zu beeinflussen.“
Mehr oder weniger direkt wirft er der AG Versagen vor.
Den Vorwurf habe ich in der Sitzung nicht unbeantwortet gelassen.
Herr Möller hat zwar recht wenn er sagt, dass die Arbeitsgemeinschaft wenig bewirkt hat.
Die Erfolgsbilanz der AG Lärmschutz ist bis jetzt tatsächlich unbefriedigend.
Ein Gesprächstermin im Ministerium hat keinen Erfolg gebracht. Das Planfeststellungsverfahren lief weiter, ohne dass die Stadt Plön in irgend einer Weise eingebunden wurde. Die Kernaussage des Treffens lief daraus hinaus: “Wenn sie etwas anderes wollen, muss ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.”
Allerdings sollte Herr Möller nicht mit Steinen werfen, wenn er im Glashaus sitzt. Er selber war 20 Jahre Vorsitzender des „Bauausschusses“.
Seine Erfolgsbilanz in Sachen Lärmschutz: Schlechter als die der AG-Lärmschutz.

Lärmschutzwände oder doch nicht?

Vor gut 50 Jahren wurde die Umgehungsstraße geplant, die Plön heute in zwei Teile zerschneidet, jedenfalls für Fußgänger*innen und Radfahrende, aber auch für den innerörtlichen Autoverkehr.
Der Ausbau erfolgte damals als Umgehungsstraße, obwohl es sich tatsächlich um eine Durchgangsstraße handelt. Umgehungsstraßen werden großzügiger ausgelegt. Sie erlauben höhere Geschwindigkeiten als Durchgangsstraßen. Seinerzeit galt das Leitbild der „Autogerechten Stadt“, das heute lange überholt ist. Zu der Planung gehörten auch Lärmschutzwände, die heute, ein halbes Jahrhundert später, gebaut werden sollen.

Plön hat grundsätzlich ein Lärmproblem, nicht nur im Bereich der „Umgehungsstraße“, in dem B 76 und B 430 gemeinsam verlaufen. Besonders vom Lärm belastet sind auch die Hamburger Straße und die Rautenbergstraße. Dies ist auch im Lärmaktionsplan der Stadt Plön so festgestellt. Dieser Plan wurde (als 3. Fortschreibung) am 26. September 2018 in der Ratsversammlung beschlossen. Er trifft keine Aussagen zur Umgehungsstraße, beinhaltet aber Tempo 30 für die besonders vom Lärm betroffene Hamburger Straße und für Teile der Rautenbergstraße. In diesen Straßen besteht kein Anspruch auf die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die einzige effektive Maßnahme wäre die Einrichtung von Tempo 30 Zonen. So wurde es zumindest einstimmig ohne Enthaltung in der Ratsversammlung beschlossen.

Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist durch EU-Recht vorgegeben. Das Land Schleswig Holstein ist dafür verantwortlich, dass die Gemeinden Lärmaktionspläne erstellen. Unser Lärmaktionsplan liegt dem Land vor. Im Lärmaktionsplan wurde festgelegt, dass innerhalb von 5 Jahren überprüft werden soll, welche Maßnahmen umgesetzt worden sind. Der Termin wäre in diesem Jahr gewesen. Aufgrund von Änderungen des EU-Rechtes hat das Land die Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, das die Lärmaktionspläne bis zum 18.Juli 2024 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind.

Die Planungen für den Lärmschutz entlang der Umgehungsstraße wurden letztmalig im ersten Halbjahr 2018 beraten. Schon damals legte das Amt für Planfeststellung und Verkehr des Landes eine Planung vor, die die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Umgehungsstraße vorsah. Die Stadt hat dazu am 2. Mai 2018 in der Ratsversammlung einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, in der sie sich klar gegen die Errichtung von Lärmschutzwänden ausgesprochen hat. Ebenso klar war, dass die Stadt den Rückbau der Bundesstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Umgehungsstraße als bessere Lösung ansieht. Die Stellungnahme war in der Sache klar, aber im Ton zurückhaltend.
Die Stellungnahme des Kreises zu den Plänen des Landes war in der Sprache sehr viel deutlicher. Auch der Kreis lehnte die Maßnahme, so wie sie vom Land geplant war, eindeutig ab. 

Im Februar diesen Jahres wurden der Stadt die nahezu unveränderten Pläne als 1. Planänderung erneut vorgelegt. Die Stellungnahmen des Kreises und der Stadt Plön fanden darin keinerlei Berücksichtigung. Normalerweise ist es üblich, dass bei einer Planänderung die Einwendungen – in diesem Fall die Einwendungen von Stadt und Kreis – aufgeführt werden. Dazu erfolgt eine Abwägung. Vor- und Nachteile werden dabei erörtert. Dann wird schriftlich begründet, warum eine Einwendung berücksichtigt wurde oder warum nicht. All das ist in diesem Fall nicht passiert.
Die Entscheidungsfindung des Landes kann so nicht nachvollzogen werden. Damit stellt sich die Frage, ob die Unterlagen überhaupt prüffähig sind und den rechtlichen Ansprüchen entsprechen. Die verfügbaren Unterlagen machen den Eindruck, als seien sie mal eben schnell verschickt worden.

Man sagt mir ja oft nach, dass ich immer Verschwörungen wittern würde, wo keine sind. Ich bin bestimmt kein Verschwörungstheoretiker, aber ich kann schon beurteilen, ob der Zeitpunkt für einen Verwaltungsvorgang taktisch geschickt gewählt ist. Zufall oder nicht, dieser Zeitpunkt ist taktisch brilliant gewählt. Wir befinden uns in Plön gerade in einer Phase kurz nach der Wahl einer Bürgermeisterin und kurz vor der Kommunalwahl. Die Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme ist der 14. April, mitten in den Osterferien. Es kann zumindest der Anschein entstehen, dass die Stadt hier überrumpelt werden sollte. 

Es ist klar und nicht zu leugnen. Es wird zwei Streckenabschnitte geben, für die Lärmschutz nur über eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen ist. Dazwischen liegt ein kurzes Stück, dass mit Lärmschutzwänden fast autobahnartig ausgebaut werden soll. Die erste Planung ist dem Land bekannt, die zweite Planung macht das Land sogar selber. Tempolimit und Streckenausbau passen aber nicht zusammen. Ein Streckenausbau ist auch nicht mehr mit den Anforderungen der Zeit vereinbar.

Lärmschutz für die anliegenden Grundstücke ist gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich. Im Hinblick auf die Städtebauliche Entwicklung ist anzustreben, dass der Straße ihre Funktion als innerörtliche Verbindung für alle Verkehrsteilnehmenden, Autofahrende, Radfahrende sowie Fußgänger*innen wieder bekommt.
Mittlerweile liegt Plön auch in der Schwerpunktregion Tourismus. So ist es im Landesentwicklungsplan festgelegt. Der Tourismus ist der Hauptwirtschaftszeweig in unserer Region. Lärmschutzwände, die vom Landesamt für Planfeststellung geplant, laufen der Förderung des Tourismus entgegen.

Was wir brauchen, ist eine Lösung, die alle Aspekte so gut wie möglich miteinander vereinbart. Seinerzeit wurde eine Reduzierung der Breite der Fahrspuren als mögliche Lösung in Betracht gezogen. Damit wäre die Leistungsfähigkeit der Umgehungsstraße erhalten geblieben, aber die Autofahrenden hatten den Eindruck gewonnen, auf einer Durchgangsstraße zu fahren und nicht auf einer Umgehungsstraße. Breite Fahrspuren wie auf einer Umgehungsstraße verleiten zum Schnellfahren. Lärmschutzwände vermitteln den Eindruck, außerhalb eines Ortes zu fahren. Damit ist vorprogrammiert dass noch einmal schneller gefahren wird als heute schon. Das würde die Wirkung der Lärmschutzwände ganz oder teilweise aufheben.

Ratsversammlung im Überblick

Die letzten Tage war ich bereits in Sachen Politik unterwegs. Bevor ich zur Ratsversammlung komme, hier eine kurze Zusammenfassung über drei Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe.

Am Montag fand eine Mandatsträgerschulung in Preetz statt. Obwohl sie für Neueinsteiger gedacht war, habe ich gerne daran teilgenommen, man lernt ja nie aus.

Dienstag vormittag hab ich an einer Veranstaltung des Tourismusverbandes teilgenommen. Es ging um Linked Open Data. Das Verfahren, basierend auf dem Standard schema.org, ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Daten, insbesondere für Suchmaschinen in Verbindung mit Sprachassistenzsysteme wie Siri oder Alexa und begünstigt die Anwendung von „Künstlicher Intelligenz“ (KI). Ziel ist, aktuellere Daten zu finden, um für den einzelnen Touristen maßgeschneiderte Informationen bereitzustellen. Mit eigenen Sprachassistenten, der Tourismusverband Salzburger Land nutzt „Olympia“, kann man sich auch unabhängig von den marktbeherrschenden Unternehmen machen.
Diese Systeme können offenbar sehr leistungsfähig sein. Ich hoffe immer, das die Leistungsfähigseine Grenzen hat, nicht, daß es uns irgendwann so geht wie der Spackenfamilie bei Extra3:
https://www.youtube.com/watch?v=kty0xCgIYjA

Dienstag Abend fand im Landtag eine Veranstaltung zum Thema Wohnungsbau bzw. Sozialer Wohnungsbau im Landtag statt. Als „Best Practice“, also beispielhaft, wurde die östereichische Hauptstadt Wien vorgestellt. Fast ein Drittel der städtischen Wohnungen sind gefördert. Es gilt das Prinzip: „Einmal gefördert, immer gefördert.“ Zur Vermeidung von Spekulation und der Vernichtung von günstigem Wohnraum dürfen Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, nicht, beziehungsweise nur in begründeten Ausnahmefällen abgerissen werden. Die Mieten für Sozialwohnungen liegen bei 6,50 bis 8,– Euro/qm. Einzelpersonen können eine geförderte Wohnung in Anspruch nehmen, wenn sie unter 44.000,– Euro verdienen. Für Mehrpersonenhaushalte erhöht sich die Einkommensgrenze. So wird eine gute soziale Durchmischung sichergestellt. Allerdings haben sich die Nutzer mit einer Einlage zu beteiligen. Um sich den Mietpreis von 6,50 Euro/qm dauerhaft zu sichern, sind knapp 40.000,– Euro fällig. Bei niedrigeren Einlagen, etwa 3500,– Euro wird ein etwas höherer Mietpreis fällig.
Ein sehr interessantes Modell, wobei es vermutlich schwer bis unmöglich sein wird, es auf Deutsche Verhältnisse zu übertragen.

Am Mittwoch, dem 26. September fand die Ratsversammlung statt.
In Kürze ein paar Schwerpunktthemen, wenn auch nicht in chronologischer Reihenfolge:

1. Der Landesbetrieb für Straßenbau plant, den Lärmschutz an der innerörtlichen Umgebung durch Lärmschutzwände zu realisieren. Die Stadt wurde hierzu um Stellungnahme gebeten.
Bereits in der letzten Wahlperiode haben sich alle Parteien fraktionsübergreifend darauf verständigt, die vom Landesbetrieb für Straßenbau geplante Lösung abzulehnen, weil sie zum einen die Schutzziele nicht erreicht und zum anderen im Hinblick auf die die Stadtentwicklung kontraproduktiv ist. Die ohnehin schon zerschneidende Wirkung der Straße würde verstärkt.
Gefordert wird ein Rückbau der Straße, ohne deren Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Dies wurde bereits vor der Kommunalwahl in einer vorläufigen Stellungnahme formuliert und einstimmig angenommen
Hinzu kommt, daß die Planungen auf dem Stand der Bebauung im Jahr 1975 basieren, die seither erfolgte Bebauung ist nicht berücksichtigt. Hierzu hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen ergänzenden Absatz in die vorläufige Stellungnahme aufnehmen lassen, mit der gefordert wird, den Stand des Jahres 2018 als Grundlage für die weiteren Planungen zu nehmen.
Herr Manfred Rose (SPD-Fraktion, bürgerliches Mitglied) machte im Rahmen der Einwohnerfragestunde darauf aufmerksam, daß die zur Abstimmung vorgesehene Stellungnahme eine Neuplanung der Maßnahmen erforderlich macht, die zu einer weiteren Verzögerung des Lärmschutzes führen werden. Er rief die Ratsherren und Ratsfrauen dazu auf darüber nachzudenken, der Planung des Landesbetriebes für Straßenbau zuzustimmen und darauf zu drängen, lediglich die fachlichen Schwächen der Planung in der eigenen Stellungnahme aufzuführen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion (Thorsten Roth) bat Herrn Rose, auf die Beantwortung der Frage bzw. Anregung zu warten, bis der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Gleichzeitig betonte er, daß die SPD-Fraktion in dieser Frage die Abstimmung freigegeben hat, da es hierzu unterschiedliche Meinungen gäbe. Dies sei aber nicht Ausdruck einer Zerrissenheit in der SPD-Fraktion, sondern Ausdruck einer reghaften Diskussion, bei der keine einheitliche Position gefunden werden konnte.
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes führte Herr Bernd Möller (SPD) dann aus, daß es in dieser Angelegenheit keine einfache Lösung gibt und ihm die Entscheidung nicht leicht fällt. Die Lösung des Landesbetriebes sei bei weitem nicht gut, aber besser als nichts.
In meinem Beitrag betonte ich, daß wir mit dem Ausbau der Straße in der jetzigen Form bereits eine Lösung haben, die sich als Fehlplanung herausgestellt hat und die wir mit der Errichtung von Lärmschutzwänden dann auf Dauer verfestigen. Der Rückbau der Straße ist für mich die einzig vertretbare Lösung. Dies sei für mich realisierbar, wenn wir fraktionsübergreifend zusammenstehen und unser Anliegen im Land auf politischer Ebene gemeinsam vertreten.
Herr Dr. Erdtmann (FWG) stimmte mir zu und betonte, daß er eine andere Lösung, etwa eine weiträumige Umgehung wie in Preetz, aus Kostengründen sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht für realisierbar hält.
Die Abstimmung fiel mit 22 Stimmen für die fraktionsübergreifend erarbeitete Stellungnahme einschließlich der Ergänzung von Bündnis 90/Die Grünen und nur 2 Gegenstimmen (Bernd Möller und Sabrina Thode, ebenfalls SPD) ganz eindeutig aus.

2. Die in das Gespräch gebrachte Verlegung des Naturpark-Infozentrums aus dem Uhrenhaus auf der Reitbahn nach Eutin sorgt bei allen Fraktionen der Plöner Ratsversammlung für Unverständnis und Empörung. Es ist zwar zwischen dem Naturparkverein und der Marius-Böger-Stiftung als Eigentümerin des Uhrenhauses zu einem Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro gekommen, es leuchtet aber niemandem ein, warum die Landesregierung nunmehr 500.000,00 Euro zur Verfügung stellen will, um den Umzug und eine Neugestaltung der Ausstellung zu finanzieren, zumal die Räume in Plön kostenlos zur Verfügung stehen, während für die Räume in Eutin Miete zu zahlen wäre. Das Ganze wirkt um so befremdlicher, weil die halbe Million nur fließen soll, wenn die Ausstellung nach Eutin umzieht. Ich denke, daß es möglich wäre, mit der Hälfte des Geldes die Sanierungskosten zu decken sowie die Ausstellung in Plön zeitgemäß zu überarbeiten und zu erweitern. Das wäre nach meiner Meinung ein etwas verantwortungsvollerer Umgang mit unseren Steuergeldern. Alles andere wäre ein Fall für den Rechnungshof.
Die CDU-Fraktion hat hierzu einen Text für eine Resolution entworfen, den die anderen Fraktionen in Vorfeld zur Verfügung gestellt bekamen. Der Text war gut, so daß er, was in der Kürze der Zeit auch kaum möglich gewesen wäre, ohne Änderungen von den übrigen Fraktionen als gemeinsame Resolution der Plöner Ratsversammlung übernommen und einstimmig beschlossen wurde.
Die Ratsversammlung dankte der CDU-Fraktion für die von ihr angestoßene Resolution und dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen.
Ich bin mir sicher, daß dieses Thema heute auch den Kreistag beschäftigen wird.

3. Etwas merkwürdiger verlief die Debatte, als es darum ging, Frau Hinrichsen (FWG) in den Verwaltungsrat der Stadtwerke Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) zu wählen. Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, hatte zu Beginn der Ratsversammlung beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu streichen, da er hierüber nicht informiert war. Weder in der Niederschrift des Hauptausschusses noch in der Niederschrift der Sitzung des Ältestenrates sei eine entsprechende Information zu finden. Die Streichung wurde von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes legte Dr. Erdtmann seine Position noch einmal ausführlich dar. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß das Thema sowohl im letzten Hauptausschuss wie auch bei der Festlegung der Tagesordnung für die Ratsversammlung im Ältestenrat besprochen wurde. Zur Bestätigung frage er die übrigen Teilnehmer*innen des Ältestenrates, die seiner Aussage zustimmten. Herr Dr. Erdtmann sah in der Tatsache, daß im Protokoll keine Aussagen dazu zu finden sind, ein Indiz dafür, daß hier mit der Unwahrheit gearbeitet wird. Das wiederum führte zu Unmutsäußerungen. An dieser Stelle hätte ich mir ein paar klärende Worte von der Bürgervorsteherin gewünscht.
Warum Herr Dr. Erdtmann die Aufnahme seiner Fraktionskollegin in den Verwaltungsrat nicht unterstützt, kann ich mir nicht erklären. Als persönliche Stellvertreterin wurde Frau Sabine Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagen. Auf die Frage, ob die FWG eine eigene Vertreterin bzw. einen Vertreter vorschlagen will, antwortete der Fraktionsvorsitzende dann mit „nein“. Damit wurde Frau Hinrichsen bei nur einer Gegenstimme gewählt.
Hierzu ist zu bemerken, daß der Verwaltungsrat, da er nicht durch die Bevölkerung, sondern durch die Ratsversammlung gewählt wird, paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden muß. Gleichzeitig gilt aber auch, daß hier keine Verteilung der Sitzen entsprechend der Sitzverteilung in den Ausschüssen erfolgen muß. Daß man sich in Plön im Wesentlichen aber an der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen orientiert, ist Ausdruck der grundsätzlichen Übereinstimmung der Parteien in der Auffassung über einen fairen Umgang miteinander.

4. Ich selber hatte den Tagesordnungspunkt „Kalkulation der Marktgebühren“ in die Debatte einzubringen, da dies in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fällt, dessen Vorsitzender ich bin.
Die Marktgebühren wurden letztmalig 2008 angepaßt. Sie sind alle 3 Jahre neu zu kalkulieren, was aber seither nicht erfolgt ist. Dieser Umstand wurde vom 2015 vom Gemeindeprüfungsamt angemerkt, so daß dies jetzt nachgeholt wurde.
Für die Wochenmärke ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren um 13%, für die Jahrmärkte von 75% und für sonstige Märkte von 40%.
Die Bereitstellung von Strom war bisher nicht kostendeckend und wird das trotz Anhebung auch zukünftig nicht sein. Die Verwaltung war hier in ihrem Beschlußvorschlag der Ansicht, daß das für die Betreiber*innen nicht zumutbar wäre. Dieser Auffassung hat sich die Ratsversammlung angeschlossen. So wird beispielsweise der Preis für den 16 Ampere Anschluß von 3,– auf 5,– Euro angehoben, kostendeckend wären 11,63 Euro. Für den 125/250 Ampere Anschluß wurden bisher 65,– Euro berechnet, ab 2019 werden es 95,– Euro sein. Kostendeckend wären 186,05 Euro.

Lärmschutz ja, aber so nicht.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) tagte gestern. Das absolute Schwerpunktthema war die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der innerörtlichen Umgehungsstraße B76/B430. Darüber hinaus wurden die Themen Hundeauslaufplatz und Bebauungsplan Düvelsbrook-Süd behandelt.
Die Tagesordnungspunkte Aufstellungsbeschluß Bebauungsplan Rodomstorstraße/Vogelberg und die Entscheidung über eine damit verbundenen Veränderungssperre wurden, wie ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, mit 5 gegen 4 Stimmen von der Tagesordnung genommen und damit nicht behandelt.
Der Tagesordnungspunkt Lärmaktionsplan wurde auf Wunsch der Verwaltung auf den Sitzungstermin 30. Mai geschoben.

Aufgrund der Bedeutung beginne ich mit dem Thema Lärmschutz, auch wenn das Thema Hundeauslaufplatz vorher behandelt wurde.

Zum Lärmschutz auf der Umgehungsstraße (B76/B430) hat es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit gegeben, an der ich nicht teilnehmen konnte. Die Stadt ist aufgefordert, bis zum 23. April eine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben. Bündnis 90/Die Grünen, der Umweltschutzbeauftragte und ich haben dazu eine eigene Stellungnahme verfaßt, die auch im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sind.

Die Verwaltung hat zu den Planungsunterlagen zwei Einwände formuliert, die sich auf eine fehlende Seite und einige Fehler in den Lage- und Bauwerksplänen beziehen.
Ich muß sagen, daß ich von der Schlichtheit dieses Vorschlags ein wenig enttäuscht war.

Ich habe in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die Planungen des Landesbetriebes lediglich auf das Problem der Gefahrenabwehr (Lärmschutz) eingehen, aber den städtebaulichen Aspekt der geplanten Baumaßnahme völlig außer Acht lassen. Die Planungen greifen über 10 Jahre alte Lösungen auf, um Probleme zu lösen, die durch eine über 40 Jahre alte Planung erzeugt wurden, die man so heute in keinem Fall mehr umsetzen würde.
Eine echte Alternativenprüfung hat nach meiner Auffassung nicht stattgefunden. Der Lösungsansatz des Planers Reibetanz, der von dem SteU seinerzeit befürwortet wurde, wurde in den Unterlagen zwar erwähnt, aber nicht ernsthaft geprüft oder weiterentwickelt. Ich habe den Eindruck, man wollte damit den Anschein erweckt, man hätte eine Alternative geprüft und diese dann verworfen, um den eigenen Lösungsansatz – eine Schlichtlösung – als „alternativlos“ weiterverfolgen zu können.
Für mich ist ein Umbau der Umgehungsstraße vom Ausbaustandard einer außerörtlichen Umgehungsstraße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße unumgänglich, um das Problem an der Wurzel zu packen.

Frau Meier, die die Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen mit erarbeitet hat, erläuterte dann sehr verständlich in einem Kurzvortrag, daß die geplanten Maßnahmen nicht geeignet sind, das Schutzziel umfassend zu erreichen.

Auch von der FWG wurde auf zahlreiche Möglichkeiten hingewiesen, wie die Lärmbelastung auf anderem Wege reduziert werden kann.

Besonders hervorzuheben ist, das auch der Bürgervorsteher, Herr Krüger (CDU) die Auffassung vertrat, daß die Stadt den Plänen des Landesbetriebes für Straßenbau so in keinem Fall zustimmen kann.

In der Diskussion über den Inhalt der Stellungnahme der Stadt wurden vier Leitlinien erarbeitet:
– Der SteU folgt dem Vorschlag der Verwaltung nicht.
– Es ist eine Terminverlängerung anzustreben, die der Terminverlängerung entspricht, die dem Kreis gewährt wurde.
– Die Stellungnahme des Kreises und die Stellungnahme der Stadt sind nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen.
– Der Ausschuß fordert einen Umbau der Ortsumgehung Plön auf dem Stadtgebiet der Stadt Plön mit dem Ziel, Verkehrslärmminderungsmaßnehmen umzusetzen.

Heute um 10:00 Uhr trifft sich eine Ad-Hoc Arbeitsgruppe der Fraktionen, zu der auch ich gehören werde, um den Entwurf einer Stellungnahme zu erarbeiten, über den dann im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll.

Ich bin der festen Überzeugung, daß sich die Planungen des Landesbetriebs noch grundlegend überarbeiten lassen, wenn alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung hinter dieser Forderung stehen und diese auf der politischen Schiene über den Kreis, aber vor allem auch über die Landesregierung, mit Nachdruck verfolgen. Die Zuschüsse für den Erhalt der Schwimmhalle sowie die Aktionen für den Erhalt des 30-Minuten Taktes und des Bahnknotenpunktes Plön, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Ascheberg und Preetz, zeigen ganz klar, das das geht.

Das Thema Hundeauslaufplatz wurde auf Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Herr Dr. Erdtmann bemängelte, daß der SteU nicht sich nicht mit dem Thema befaßt hat, obwohl er der zuständige Ausschuß ist. In dieser Beziehung teile ich die Auffassung von Herrn Dr. Erdtmann. Er beantragte, daß der Ausschuß sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema befaßt und die Verwaltung bis dahin alternative Standorte untersucht und aufzeigt.

In meinem Redebeitrag habe ich Herrn Dr. Erdtmann in der Auffassung, daß die Koordination der Zuständigkeiten nicht zum ersten Mal nicht optimal gelaufen ist, unterstützt, gleichzeitig aber darauf verwiesen, daß in der Vergangenheit bereits verschiedene Alternativen geprüft und verworfen wurden, weil entweder die Flächen gar nicht der Stadt gehörten oder andere Gründe entgegenstanden. Vor diesem Hintergrund habe ich dahingehend argumentiert, die Verwaltung jetzt nicht mit zusätzlicher Arbeit zu belasten, da die Prüfungen bereits erfolgt sind.

Herr Evers (FWG) verwies darauf, daß die Prüfung seinerzeit ergeben hätte, daß der Platz am Trentseepark nicht geeignet ist. Mit dieser Bemerkung hat er recht. Offenbar ist die Verwaltung jetzt zu einer anderen Bewertung gekommen.

Die Vertreter von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen hielten sich in dieser Diskussion zurück, was ich als Anzeichen dafür werte, daß sie die Diskussion über dieses Thema nicht noch einmal aufnehmen wollen.

Der Bürgermeister verwies darauf, daß sich die Zuständigkeit des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) aus der Tatsache ergibt, daß sich dieser Ausschuß in der Vergangenheit mit dem Thema befaßt hat. Diese Auffassung hätte ihm die Kommunalaufsicht telefonisch bestätigt, eine schriftliche Bestätigung stünde noch aus. Im übrigen würde die Geschäftsordnung vorsehen, daß die Vorsitzenden des SteU und des GA gleichzeitig auch Mitglieder des Hauptausschusses sein sollten. Damit bestände die Möglichkeit, Fragen bezüglich der Zuständigkeit und entsprechende Verfahrensabläufe zu koordinieren. Die Fraktionen hätten die Ausschußvorsitzenden aber nicht in den Hauptausschuß entsandt. Darüber hinaus hat die Ratsversammlung mit einer Gegenstimme aus den Reihen der FWG für den Haushalt gestimmt, in dem die Mittel für den Hundeauslaufplatz ausgewiesen sind.

Ich persönlich halte eine Hundeauslaufplatz für ein „nice to have (wäre nett wenn wir es hätten) aber nicht für ein „must“ (muß man haben). Da mir bekannt ist, daß es in diesem Bereich schon öfter zu Zwischenfällen zwischen Spaziergänger*innen, Sportler*innen und Kindern sowie Hunden kam, würde ich dazu tendieren, die Einzäunung zu unterstützen, um Menschen, die sich vor Hunden fürchten, z.B., weil sie schon einmal von einem Hund angefallen wurden, einen angstfreieren Aufenthalt im Trentseepark zu ermöglichen und den schilfbestandenen Uferstreifen besser zu schützen.

Zu guter letzt wurde der Aufstellungsbeschluß für den Bebaungsplan Düvelsbrook-Süd gefaßt. Um eine naturnahe Ufergestaltung am Trammer See sicherzustellen hob der Umweltbeauftragte hervor, daß die Uferpflege nicht den Grundstückseigentümern übertragen werden soll. Die schlechten Erfahrungen im Baugebiet Düvelsbrook sprechen eindeutig dagegen, da die meisten Eigentümer*innen sich nicht an die Vorgaben halten würden. Ich bat darum, diese Aussage in das Protokoll aufzunehmen, damit sie im weiteren Planungsprozess mit berücksichtigt werden.

Strandweg, Warenaufsteller, Beleuchtung und Waldfrevel in Stadtheide

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erstmals wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung bekanntgegeben, so wie das Gesetz es verlangt.

Danach folgten die Berichte der Verwaltung:
Der Planungsverband Seewiesen wird am 24. März 2015 tagen. Ich freu mich drauf.
Zukünftig soll der 50 Meter Uferschutzstreifen auch wieder im Innenbereich gelten. Ausnahmen können aus wirtschaftlichen oder touristischen Gründen zugelassen werden.
– Für den Bebauungsplan Johannisstraße muß der Lärmschutz auf Anregung der Landesplanung noch untersucht werden. Hierzu soll ein Angebot eines Ingeneurbüro eingeholt werden.
– Die Möglichkeit einer Rechtsabbiegerspur von der Stadtgrabenstraße auf die B 430 wurde durch das Landesbetrieb für Straßenbau untersucht und abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, die Leistungsfähigkeit der B 430 würde beeinträchtigt, die Ampelschaltung müßte geändert werden und es seien erhebliche Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Das Zitat von den 5 in grüner Welle miteinander verschalteten Ampeln führte zu erstaunter Unruhe im Saal. Zu hören war: „Ja, wenn man mit mindestens 70 Km/H fährt.“
Nach meiner Meinung ist die Argumentation des Landesbetriebes nicht nachvollziehbar. Bevor die Planungen zu einem ALDI-SKY Markt im Bereich Stadtgraben hintertrieben und beendet wurden, fanden bereits Verkehrszählungen und Untersuchungen zur Verkehrsführung statt. Schon damals war tendenziell absehbar, daß es Möglichkeiten gibt, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu steigern.
– Die Einfahrt Kieler Kamp wurde vom Landesbetrieb Straßenbau ebenfalls betrachtet. Auch hier wird es keinen Umbau geben. Die Kreuzung genügt den Anforderungen. Hier gilt das Müllauto mit Doppelachse als Referenzfahrzeug. Es kommt nun mal um die Ecke, auch wenn es dazu die Gegenfahrspur nutzen muß. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Kieler Kamp sei das aber vertretbar. Auf gut Deutsch, wenn das Müllauto um die Ecke kommt, dann paßt die Kreuzung auch für SUV’s und schwere Limosinen. Zudem wird so die Geschwindigkeit reduziert, was der Verkehrssicherheit der Radfahrer zu gute kommt. Dieser Bewertung kann ich mich anschließen.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Heidemann vom NABU, ob die Stadt die Einhaltung von Satzungen (quasi örtlichen Gesetzen) kontrollieren würde. Die Frage bezog sich auf undurchlässige Zäune und die Anpflanzngen von Koniferen-Hecken in Stadtheide, wo der Bebauungsplan ausdrücklich Laubhecken vorsehen würde. Die TL 30 beantworte die Frage dahingehend, daß für die Überwachung die Bauaufsicht des Kreises zuständig sei. Die Frage, ob ausschließlich Laubhecken zulässig seien, müsse noch geklärt werden.
Herr Heidemann berichtete zudem, daß im Uferbereich des Baugebietes Stadtheide wieder Anpflanzungen zerstört wurden und fragte, was die Stadt hier unternehmen wolle. Eine Antwort darauf bekam er nicht, soweit ich mich erinnere.
Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine Straftat (§ 303 StGB, Sachbeshädigung). Da hier offenbar Intensiv- oder Wiederholungstäter am Werk sind hätte nichts dagegen, den Bereich massiv einzuzäunen und mit Video zu überwachen, um den oder die Sraftäter oder Straftäterin bzw. Straftäterinnen von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten und dingfest zu machen. Sofern die Verwaltung  hier nicht tätig wird, wäre ggf. zu prüfen, ob hier nicht womöglich eine Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP 6) wurde das Thema „Zulässigkeit von Warenaufstellern“  sehr ausgibig diskutiert. Nachdem jeder alles und z.T. Doppelt gesagt hatte, habe ich den Verfahrensantrag gestellt  abzustimmen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Eine nach meiner Meinung gute Entscheidung. Es wäre aus meiner Sicht falsch, jetzt das Faß „Sondernutzung“ noch einmal aufzumachen, zumal die aktuelle Lösung für die Verwaltung praktikabel ist und für die Schubkarre eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Das Thema Straßenbeleuchtung in der Langen Straße ist noch nicht ganz abgeschlossen. Tatsache ist, daß ein Austasuch der Lampenköpfe unverhältnismäßig viel kosten würde. Zudem müßten die Zuschüsse in Höhe von 13.000,– Euro zurückgezahlt werden. Frau Dr. Unbehau (Die Grünen) betonte noch, daß durch die Lampen jährliche Energieeinsparungen von 10.559,– Euro realisiert werden können. Wir erwarten zur nächsten Sitzung des SteU am 25. März eine Firmenvertreterin um zu erörtern, ob eine kostengünstige Lösung, etwa den Austausch der jetzigen LED’s durch gelbleuchtende LED’s möglich ist. Diese Beratung sollten wir noch abwarten. Zeichnet sich dann keine Lösung ab, wäre das Thema für mich vom Tisch.

Der Strandweg beschäftigt uns nun im fünften Jahr. Hier stellt sich die Frage, ob die Renovierung des Weges im Bereich Bahnhof – Schloßgärtnerei erst erfolgen soll, wenn die Bahn ihre geplanten  Bauarbeiten im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Die Bahn will vermeiden, daß sie einen frisch renovierten Weg wieder herstellen muß, wenn sie ihn bei den Bauarbeiten beschädigt. Da er Weg  der Bahn gehört, bot die Bahn dem Herrn Bürgermeister den Weg zur Pacht oder zum Kauf an, offenbar zu einem völlig überhöhtem Preis. Ob der Weg tatsächlich der Bahn gehört, wurde aber z.T. bezweifelt, da er durch Aufschüttungen vom See her entstanden ist.
Die FWG beantragte, die Mittel für den Ausbau der Wegabschnitte Fegetasche – Rosenstraße und Bahnhof – Schloßgärtnerei in den Ausbau Ulmenstraße – Steinbergweg umzusteuern bzw. aus dem Haushalt zu streichen, um die Neuverschuldung zu drücken. Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. So bleibt die Möglichkeit erhalten, ggf. doch noch mit Arbeiten am Strandweg zu beginen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aufgrund der flexiblen Budgetierung ist es ohnehin möglich, die eingesparten Mittel z.B. in die Renovierung der Ulmenstraße / des Steinbergweges umzusteuern.
Die Anträge der FWG sorgten aus zwei weiteren Gründen für Unverständnis. Zum einen wurde der Haushalt des SteU erst in der letzten Sitzung beschlossen, zum anderen wurden die Anträge der FWG sehr spät, nämlich in der Sitzung, verteilt.
Ich halte die Entscheidung für richtig. Es besteht ja keine Verpflichtung, das eingestellte Geld auszugeben, man hält sich aber Optionen offen. Für mich ist es durchaus vorstellbar, auf der Strecke Fegetasche – Strandweg einige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen, die dann auch noch mit EU Mitteln bezuschußt werden könnten.