Premiere für den SteP

Heute um 18:30 tagte erstmalig der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP), barrierefrei in der Tourist Information im alten Bahnhof.

Der Herr Bürgermeister berichtete für die Verwaltung:

1. Es ist eine Firma an die Stadt herangetreten und hat Floating Homes, also schwimmende Wohneinheiten, vorgestellt. Leider ließen sich die Bilder, die im Bürgerinformationssystem abgelegt waren, zum Zeitpunkt nicht laden. Hier zwei von fünf Links, die zumindest bei mir am heimischen Rechner funktionieren:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/01/1_FloatingHomes.jpg
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi2/___tmp/tmp/45081036203022646/203022646/00093556/56-Anlagen/03/3_FloatingHomes.jpg
Das Projekt hat durchaus Ähnlichkeit mit dem, was die FDP in ihrem Wahlkampfprogramm vorgeschlagen hat.
Ich finde den Ansatz durchaus interessant, allerdings bin ich bezüglich der Umsetzbarkeit eher skeptisch. Auch bei nochmaligem Überlegen fällt mir kein wirklich gut geeigneter Standort ein, an dem nicht private oder öffentliche Interessen massiv betroffen wären. Mit Sicherheit wären Liegeplätze vor privaten, bebauten Grundstücken ebenso problematisch wie Liegeplätze vor dem Strandweg oder vor öffentlichen Badestellen. Für gute Vorschläge bin ich aber durchaus offen.
Trotzdem sollten zumindest die Rahmenbedingungen wie die Rechtslage betrachtet werden, um eine verläßliche Grundlage für die Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung in späteren Planungen zu haben.

2. Die Verwaltung hat beschlossen, Plön nicht für das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ anzumelden, weil die Zielrichtung dieser Förderung für Plön nicht relevant ist.

3. Die Steganlage für die DLRG an der Prinzeninsel wurde bereits oder wird in Kürze aufgebaut. Nach dieser Saison soll der Steg definitiv ausgesondert werden. Über eine Neubeschaffung oder andere Lösungen muss beraten werden. Dabei werden auch die Ergebnisse der bisweilen schwierigen Gespräche mit den Eigentümern in die Entscheidungsfindung einfließen.
Ich habe mich, übrigens ebenso wie Herr Melzer von der CDU, in den letzten Wochen für den erneuten Aufbau des Steges eingesetzt, weil ich die Arbeit der DLRG, sowohl die Durchführung des Rettungsdienstes wie auch die Jugendarbeit, für wichtig halte.
Wie eine mögliche Lösung für 2019 aussieht, bleibt abzuwarten. Hier sind verschiedene Ansätze denkbar, die zwischen Verwaltung, Selbstverwaltung, DLRG und anderen Akteuren noch abzustimmen sind.

Aus der Selbstverwaltung wurden verschiedene Punkte vorgetragen:

1. Herr Möller (SPD) führte aus, ihm sei aufgefallen, daß die Werbeanlagensatzung offenbar nicht beachtet wird. Er äußerte sein Unverständnis, daß Werbeanlagen, die in der Vergangenheit ohne Genehmigung errichtet wurden und nicht der Satzung entsprechen, noch immer vorhanden sind.
Noch unverständlicher sei, daß Werbeanlagen, die nicht der Satzung entsprechen, nach deren Inkrafttreten entstanden sind und offenbar geduldet werden.
Herr Gampert (FWG) führte dazu aus, daß er bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen hat, Flyer für Vermieter*innen/Verpächter*innen zu erstellen, in denen auf die rechtlichen Vorgaben für die Gestaltung von Werbeanlagen hingewiesen wird. Diese Flyer sollten die Vermieter*innen/Verpächter*innen dann an die jeweiligen neuen Geschäftsinhaber*innen weitergeben. So könne vermieden werden, daß diese Werbeanlagen beschaffen, die dann wieder entfernt werden müssten.
Das halte ich für einen guten Ansatz. Ich ergänzte, daß wir uns dafür einsetzen müssen, daß städtische Satzungen, also städtisches Recht, auch umgesetzt wird, zumindest, wenn wir ernst genommen werden wollen. Ansonsten könnten wir uns auch den Aufwand dafür sparen, Satzungen zu erarbeiten.
Der Herr Bürgermeister erläuterte, daß die Stadt hier nur in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht des Kreises darauf hinwirken könne, ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Werbeanlagen zu entfernen. Dazu würden jetzt die ersten fünf Verstöße bearbeitet. Im Anschluß darann werden die nächsten Verstöße aufgearbeitet.

2. Ich wies darauf hin, daß die SPD Fraktion prüft, für den nächste Sitzung der Ratsversammlung im September den Antrag einzubringen, den Planungsverband Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) aufzulösen. Dazu ergänzte ich im Hinblick auf die für den 3. Juli terminierte Sitzung des Planungsverbandes, daß jede weitere Arbeit bis dahin eingestellt werden sollte.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß der Antrag noch nicht vorliegen würde und der Planungsverband unabhängig davon aus Verfahrensgründen seine konstituierende Sitzung durchführen muß.

3. Frau Kauf betonte, daß die zögerliche Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der Situation der fahrradfahrenden Personen bei Teilen der Bevölkerung zu Unverständnis führt.
Der Herr Bürgermeister führte dazu aus, daß die Erarbeitung des Konzeptes laufe und die Umsetzung der Ergebnisse in Abstimmung mit anderen Behörden, hier insbesondere mit der Verkehrsaufsicht des Kreises, erfolgen muß. Die Verkehrsaufsicht würde die Ergebnisse und Forderungen der Plöner Verwaltung bzw. Selbstverwaltung jedoch ohne besonderen Nachdruck verfolgen.
Ich mag mich täuschen, aber mein persönlicher Eindruck ist, daß die Verkehrsaufsicht des Kreises primär den Autoverkehr im Blick hat. Vielleicht muß ich mich ja in den kommenden Monaten eines Besseren belehren lassen. Ich würde mich darüber freuen.

Die Einwohner*innenfragestunde war kurz, es wurden keine Fragen gestellt.

Anlaß für die gestrige Sitzung war die Notwendigkeit, einen Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan 66 (Kieler Kamp) zu schaffen. Dort läuft die städtebauliche Entwicklung – ähnlich wie am Vogelberg – aus dem Ruder.
Der Antrag kam ursprünglich von der FWG, fand aber bereits in der letzten Sitzung des SteU die uneingeschränkte Zustimmung des Ausschusses. Auch wenn sich die personelle und politische Zusammensetzung des neuen Ausschusses jetzt geändert hat, war nicht zu erwarten, daß es hier einen Meinungswandel gibt.
Herr Möller (SPD) betonte noch einmal, daß ein Bebauungsplan die Möglichkeit für Bürger*innen ist, sich aktiv in die Planung und zukünftige Entwicklung einzubringen. Das Verfahren ist öffentlich und transparent. Entscheidungen nach § 34 BbauG, die Baurecht im unbeplanten Innenbereich regelt, würden grundsätzlich hinter verschlossenen Türen nicht-öffentlich getroffen.
Herr Achim Kuhnt als Umweltbeauftragter bemängelte, daß der Gesichtspunkt des Umweltschutzes in der Beschlußvorlage nicht ausreichend berücksichtigt sei. Er verwies auf die ökologische Bedeutung des Gebietes mit seinen zahlreichen Seeufern und als Übergangsbereich von städtischen Strukturen in den Waldbereich.
Diese Anmerkung soll ins Protokoll aufgenommen werden. Ökologische Aspekte wollen im weiteren Planungsprozess besonders berücksichtigt werden.
Der Aufstellungsbeschluß wurde einstimmig gefaßt.

Herr Melzer erwähnte noch, daß der SteP sichnach den Sommerferien zu einem Workshop treffen sollte, um die zukünftige Arbeit zu besprechen und gemeinsam Schwerpunkte abzustimmen.

Strandweg, Warenaufsteller, Beleuchtung und Waldfrevel in Stadtheide

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erstmals wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung bekanntgegeben, so wie das Gesetz es verlangt.

Danach folgten die Berichte der Verwaltung:
Der Planungsverband Seewiesen wird am 24. März 2015 tagen. Ich freu mich drauf.
Zukünftig soll der 50 Meter Uferschutzstreifen auch wieder im Innenbereich gelten. Ausnahmen können aus wirtschaftlichen oder touristischen Gründen zugelassen werden.
– Für den Bebauungsplan Johannisstraße muß der Lärmschutz auf Anregung der Landesplanung noch untersucht werden. Hierzu soll ein Angebot eines Ingeneurbüro eingeholt werden.
– Die Möglichkeit einer Rechtsabbiegerspur von der Stadtgrabenstraße auf die B 430 wurde durch das Landesbetrieb für Straßenbau untersucht und abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, die Leistungsfähigkeit der B 430 würde beeinträchtigt, die Ampelschaltung müßte geändert werden und es seien erhebliche Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Das Zitat von den 5 in grüner Welle miteinander verschalteten Ampeln führte zu erstaunter Unruhe im Saal. Zu hören war: „Ja, wenn man mit mindestens 70 Km/H fährt.“
Nach meiner Meinung ist die Argumentation des Landesbetriebes nicht nachvollziehbar. Bevor die Planungen zu einem ALDI-SKY Markt im Bereich Stadtgraben hintertrieben und beendet wurden, fanden bereits Verkehrszählungen und Untersuchungen zur Verkehrsführung statt. Schon damals war tendenziell absehbar, daß es Möglichkeiten gibt, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu steigern.
– Die Einfahrt Kieler Kamp wurde vom Landesbetrieb Straßenbau ebenfalls betrachtet. Auch hier wird es keinen Umbau geben. Die Kreuzung genügt den Anforderungen. Hier gilt das Müllauto mit Doppelachse als Referenzfahrzeug. Es kommt nun mal um die Ecke, auch wenn es dazu die Gegenfahrspur nutzen muß. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Kieler Kamp sei das aber vertretbar. Auf gut Deutsch, wenn das Müllauto um die Ecke kommt, dann paßt die Kreuzung auch für SUV’s und schwere Limosinen. Zudem wird so die Geschwindigkeit reduziert, was der Verkehrssicherheit der Radfahrer zu gute kommt. Dieser Bewertung kann ich mich anschließen.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Heidemann vom NABU, ob die Stadt die Einhaltung von Satzungen (quasi örtlichen Gesetzen) kontrollieren würde. Die Frage bezog sich auf undurchlässige Zäune und die Anpflanzngen von Koniferen-Hecken in Stadtheide, wo der Bebauungsplan ausdrücklich Laubhecken vorsehen würde. Die TL 30 beantworte die Frage dahingehend, daß für die Überwachung die Bauaufsicht des Kreises zuständig sei. Die Frage, ob ausschließlich Laubhecken zulässig seien, müsse noch geklärt werden.
Herr Heidemann berichtete zudem, daß im Uferbereich des Baugebietes Stadtheide wieder Anpflanzungen zerstört wurden und fragte, was die Stadt hier unternehmen wolle. Eine Antwort darauf bekam er nicht, soweit ich mich erinnere.
Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine Straftat (§ 303 StGB, Sachbeshädigung). Da hier offenbar Intensiv- oder Wiederholungstäter am Werk sind hätte nichts dagegen, den Bereich massiv einzuzäunen und mit Video zu überwachen, um den oder die Sraftäter oder Straftäterin bzw. Straftäterinnen von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten und dingfest zu machen. Sofern die Verwaltung  hier nicht tätig wird, wäre ggf. zu prüfen, ob hier nicht womöglich eine Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP 6) wurde das Thema „Zulässigkeit von Warenaufstellern“  sehr ausgibig diskutiert. Nachdem jeder alles und z.T. Doppelt gesagt hatte, habe ich den Verfahrensantrag gestellt  abzustimmen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Eine nach meiner Meinung gute Entscheidung. Es wäre aus meiner Sicht falsch, jetzt das Faß „Sondernutzung“ noch einmal aufzumachen, zumal die aktuelle Lösung für die Verwaltung praktikabel ist und für die Schubkarre eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Das Thema Straßenbeleuchtung in der Langen Straße ist noch nicht ganz abgeschlossen. Tatsache ist, daß ein Austasuch der Lampenköpfe unverhältnismäßig viel kosten würde. Zudem müßten die Zuschüsse in Höhe von 13.000,– Euro zurückgezahlt werden. Frau Dr. Unbehau (Die Grünen) betonte noch, daß durch die Lampen jährliche Energieeinsparungen von 10.559,– Euro realisiert werden können. Wir erwarten zur nächsten Sitzung des SteU am 25. März eine Firmenvertreterin um zu erörtern, ob eine kostengünstige Lösung, etwa den Austausch der jetzigen LED’s durch gelbleuchtende LED’s möglich ist. Diese Beratung sollten wir noch abwarten. Zeichnet sich dann keine Lösung ab, wäre das Thema für mich vom Tisch.

Der Strandweg beschäftigt uns nun im fünften Jahr. Hier stellt sich die Frage, ob die Renovierung des Weges im Bereich Bahnhof – Schloßgärtnerei erst erfolgen soll, wenn die Bahn ihre geplanten  Bauarbeiten im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Die Bahn will vermeiden, daß sie einen frisch renovierten Weg wieder herstellen muß, wenn sie ihn bei den Bauarbeiten beschädigt. Da er Weg  der Bahn gehört, bot die Bahn dem Herrn Bürgermeister den Weg zur Pacht oder zum Kauf an, offenbar zu einem völlig überhöhtem Preis. Ob der Weg tatsächlich der Bahn gehört, wurde aber z.T. bezweifelt, da er durch Aufschüttungen vom See her entstanden ist.
Die FWG beantragte, die Mittel für den Ausbau der Wegabschnitte Fegetasche – Rosenstraße und Bahnhof – Schloßgärtnerei in den Ausbau Ulmenstraße – Steinbergweg umzusteuern bzw. aus dem Haushalt zu streichen, um die Neuverschuldung zu drücken. Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. So bleibt die Möglichkeit erhalten, ggf. doch noch mit Arbeiten am Strandweg zu beginen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aufgrund der flexiblen Budgetierung ist es ohnehin möglich, die eingesparten Mittel z.B. in die Renovierung der Ulmenstraße / des Steinbergweges umzusteuern.
Die Anträge der FWG sorgten aus zwei weiteren Gründen für Unverständnis. Zum einen wurde der Haushalt des SteU erst in der letzten Sitzung beschlossen, zum anderen wurden die Anträge der FWG sehr spät, nämlich in der Sitzung, verteilt.
Ich halte die Entscheidung für richtig. Es besteht ja keine Verpflichtung, das eingestellte Geld auszugeben, man hält sich aber Optionen offen. Für mich ist es durchaus vorstellbar, auf der Strecke Fegetasche – Strandweg einige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen, die dann auch noch mit EU Mitteln bezuschußt werden könnten.

Mittwoch 19:00 / Ratsversammlung II

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden mehrere Themen angesprochen. Der Vertreter des Seniorenbeirates bat darum, am Ende des Kieler Kamp am Übergang zum Wanderweg am Madebrökensee einen Spendebehälter für Hundekotbeutel aufzustellen.
Der Bürgermeister sagte zu, die Möglichkeit zu prüfen.

Darüber hinaus wies der Vertreter des Seniorenbeirates darauf hin, daß die Holzstufen an der Brücke über die Schwentine (Strandweg) nur schlecht zu erkennen sind und bat, gut sichtbare Markierungen anzubringen. Der Bürgermeister stellte in Aussicht, den Wunsch umzusetzen.

Der Vorsitzende des TSV erkundigte sich nach dem Planungsstand für die Kletterwand in der Sporthalle am Schiffstal. Da sich auch der TSV an den Kosten für die Kletterwand beteiligen möchte, bat er um einen Sachstand, um die Finnazplanung des Vereins darauf abstimmen zu können.
Die Initiative für die Kletterwand kam urspünglich von der Gemeinschaftsschule. Der Schulverband hat aber abgelehnt, sich an den Kosten zu beteiligen. Bei der Stadt ist noch kein Zuschußantrag eingegangen, wobei ich davon ausgehe, daß die Stadt keinen oder keinen nennenswerten Zuschuß gewähren wird. Damit müssen sich die Sportvereine Plön bewegt und TSV die Kosten teilen.

Wie die KN berichteten, mußte Plön bewegt den für die Kletterwand vorgesehenen Finanzierungsbeitrag senken, um Sportgeräte zu kaufen, weil sich die beiden Vereine nicht auf eine gemeinsame Nutzung der Geräte einigen konnten, die sich im Eigentum des TSV befinden.

Ich würde mich freuen, wenn man hier zu einer Lösung kommen könnte. Vielleicht findet sich ein Spender oder man verständigt sich auf eine kleinere Kletterwand, die zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden kann. Für die Kinder wäre es ein gutes Angebot. Klettern trainiert die Körperkoordination und die Maximalkraft. Es verlangt den Sportlern und Sportlerinnen Mut ab und fördert das Selbstbewußtsein durch Stolz auf erbrachte Leistungen.

FWG-Anträge SteU

11. Juni 2014

Die FWG nimmt gerne Anregungen aus der Bevölkerung oder eigenen Kreisen auf, um sie als Anträge in den Ausschüssen einzubringen. Nach meiner Bewertung ist das bisweilen unzureichend vorbereitet oder zu wenig durchdacht. So auch im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), als es um die Themen:
„Einmündung des Stadtgrabens in die B 430“ und
„Einmündung Kieler Kamp in die B76“ ging.

Die Einmündung des Stadtgrabens in die B 430 kennen die meisten von uns. Normalerweise ist die Kreuzung unproblematisch, in Spitzenzeiten kommt es hier aber zu längeren Staus. In diesen Fällen wird es als sehr lästig empfunden, daß die Rechtsabbieger im Stau stehen bleiben, nur weil die Linksabbieger nicht über die Straße kommen, weil er im Konflikt mit dem Verkehr steht, der vom Lidl-Parkplatz kommt. In einem früheren Antrag hatte die FWG bereits gefordert, hier einen grünen Pfeil einzurichten, der das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt. Dieser Vorschlag wurde offenbar von der Verkehrsaufsicht des Kreises abgelehnt, da es dort auch Rad- und Fußgängerverkehr gibt.

Diese Auffassung mag richtig sein, aber in Flensburg gibt es an der Kreuzung Am Friedenshügel / Marienallee von Norden aus der Marienalle kommend eine grüne Pfeil Regelung, und der Rad- und Fußgängerverkehr dort ist erheblich intensiver.
Ein mögliche Erklärungen wären, daß in Flensburg mit anderem Maß gemessen wird oder daß die Forderung nicht mit dem entsprechenden Nachdruck gegenüber dem Landesamt für Straßenbau, der Polizei bzw. der Verkehrsaufsicht vertreten wurde.

Mit dem neuen Antrag zielte die FWG darauf ab, den Bereich leicht umzugestalten und eine Rechtsabbiegerspur einzurichten.

In der Diskussion wurde ausgeführt, daß das Landesamt für Straßenbau derartigen Umbauwünschen in der Regel gerne nachkommt, wenn die Kommune die Kosten übernimmt. Auf die Frage, wie der Umbau finanziert werden soll, blieb die FWG die Antwort schuldig. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: Kreditfinanzierung oder Streichung eines anderen Vorhabens und Umschichtung der Gelder. Für beides wird es keine Mehrheit geben. Gut gefallen hat mir auch der Beitrag der Grünen, die darauf hingewiesen haben, daß die Verkehrssituation für Fußgänger, aber besonders für Radfahrer in dem Bereich unbefriedigend ist und es zu keiner weiteren Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer kommen darf.

Im Rahmen der Arbeiten am B-Planes für den Bau eines SKY/ALDI Marktes in der Stadtgrabenstraße gab es von Seiten des Planungsbüros bereits eine Verkehrszählung und darauf basierend Lösungsansätze, die nicht weiter verfolgt wurden, als der B-Plan verworfen wurde.
Ich bin der Überzeugung, daß sich hier etwas zu machen ist, wenn man will und Profis ranläßt. Woher das Geld dafür kommen soll, weiß ich allerdings auch nicht.
Damals hätte es den Umbau vermutlich umsonst dazu gegeben. Vermutlich wird hier bis auf weiteres nichts passieren.

Für die Ausfahrt Kieler Kamp auf die B76 gab es einen FWG Antrag, der darauf hinauslief, den Kreuzungsbereich zu verbreitern, um die Verkehrssicherheit – oder die Bequemlichkeit – für die Autofahrer zu verbessern. Verkehrsaufsicht und Polizei hatten hier wohl weniger Bedenken, aber die Finanzierung würde auch in diesem Fall an der Stadt hängen bleiben. Hinzu kommt, daß dieser Kreuzungsbereich in der Vergangenheit zurückgebaut wurde, um die Sicherheitssituation für die Radfahrer, Fußgänger und Wanderer zu verbessern. Eine Verschlechterung für diese Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der Sicherheit und Bequemlichkeit von Autofahrern wurde vom Ausschuß verworfen.
Zu Recht, wie ich finde.