Erweiterungsbau für die Kreisverwaltung

Am 04. Juli tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung. Unter anderem ging es um die Entwicklung der Bebauung auf dem Grundstück in der Hamburger Straße 13, direkt neben der Kreisverwaltung.
Dazu hat das Architektenbüro in öffentlicher Sitzung zwei Ansichten präsentiert, die ich hier gerne zeige. Die erste Ansicht zeigt das Gebäude von Westen aus Ascheberg kommend.So stellen sich die Planer die Ansicht von Osten in Richtung Ascheberg vor.

Die einleitende Beschreibung der Planer*innen gebe ich einmal vollständig wieder, da ich sie wirklich gelungen finde:

Das derzeit nahezu brach liegende Grundstück an der Hamburger Straße 13 in Plön wird durch einen neuen, markanten Stadtbaustein ergänzt. Dieser repariert das bestehende, heterogene Verwaltungsquartier und schließt dieses konsequent zum angrenzenden Wohngebiet an der Bieberhöhe ab, ohne dabei die Bestandsbebauung zu negieren. Vorhandene Fluchen und Höhen werden auf der einen Seite aufgenommen, auf der anderen Seite wird durch eine dezente Überhöhung an der Hamburger Straße ein neues Tor zur Stadt Plön erschaffen. Die Topografie des Daches fügt sich harmonisch in den Bestand ein, zeichnet das Gelände der Bieberhöhe nach und schafft in allen Ansichten eine abwechslungsreiche Silhouette.

Inhaltlich kann ich dem Ganzen nur zum Teil folgen, weil:

1. Für das Straßenbild in der Hamburger Straße kommt es nicht darauf an, dass das heterogene Verwaltungsquartier zur Bieberhöhe abgeschlossen wird, sondern dass sich der Neubau in das Straßenbild in der Hamburger Straße einfügt. Dabei ist die Hamburger Straße mit ihren wilhelminischen Gebäuden von der Einmündung Hans Adolf Straße bis zum Gebäude an der Westseite der Einmündung der Seestraße zu betrachten.

2. Die künstlerische Darstellung nach meiner Einschätzung nicht maßstabsgerecht ist. Für mich ist die „dezente Überhöhung“ zum Ortsausgang hin nicht dezent, sie ist massiv und in der Darstellung möglicherweise zeichnerisch untertrieben. In Verbindung mit der Länge der Fassadenfront wird sich das Gebäude in dieser Form vermutlich nicht in die Bebauung der Hamburger Straße einfügen.

Das vordere Gebäude ist als Erweiterungsbau der Kreisverwaltung geplant. Der Bedarf an modernem Büroraum ist nach meiner Einschätzung mit Sicherheit vorhanden. In der „dezenten Überhöhung“ ist ein neuer Sitzungssaal geplant. Diesen Bedarf sehe ich allerdings überhaupt nicht, auch wenn der jetzige Sitzungssaal in dieser Wahlperiode durch die ungewöhnlich vielen Überhangmandate vielleicht etwas eng geworden ist.
In dem Zusammenhang fand ich die Äußerung der Planerin bedenklich, daß der Sitzungssaal „gesetzt“ ist.
Das klingt zum Einen so, als ob es beschlossene Sache sei, sich in dieser Frage über den Gestaltungswillen der Stadt hinwegzusetzen, was ein unzulässiger Eingriff in die Planungshoheit der Stadt darstellen würde,
zum Anderen klingt es so, als wolle sich hier der Kreistag selber ein architektonisches Denkmal setzen, was kostenspielig und unnötig wäre.

Dazu malte der Bürgermeister das Schreckgespenst an die Wand, daß es immer wieder Stimmen gäbe, die Plön als Kreisstadt bzw. als Sitz der Kreisverwaltung in Frage stellen und die Gefahr bestände, daß die Kreisverwaltung den Sitz in einen anderen Ort verlegen könnte, wenn das Vorhaben nicht wie dargestellt umgesetzt würde.

Positiv zu vermerken ist, daß sich die Planer*innen bei der Wahl der Materialien an dem Bestand in der Hamburger Straße orientiert haben. Verwendet werden soll roter Backstein, das typische und vorherrschende Baumaterial in diesem Bereich. Damit verbunden sind stehende Fensterformate und Lochfassaden vorgesehen. Diese Bauweise habe ich schon immer vertreten. Auch gestalterisch finde ich das Gebäude durchaus gelungen, auch wenn man über die Dachlandschaft sicher streiten kann.
Es ist definitiv kein architektonischer Würfelhusten, vermutlich nur zu groß bzw. an der Westseite zu hoch.
Klarheit darüber wird dann eine maßstäbliche Straßenansicht bringen. Ich habe darum gebeten, eine solche Darstellung in der nächsten Sitzung des SteP zu zeigen. Dann wird man sich darüber unterhalten können, ob auf Basis der bestehenden Pläne weitergemacht werden solle oder ob eine Überarbeitung erforderlich wird.

Ich persönlich frage mich, warum man für einen so bedeutsamen Bau wieder einmal keinen Architektenwettbewerb ausschreibt.

Das betreffende Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplanes, der für die Realisierung des Gebäudes geändert werden muß.

Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt

Gestern tagte der SteU. Die Schwerpunkttheman waren der Bebauungsplan 6, Johannis- und Teile Hans-Adolf-Straße sowie die Städtebauförderung.
Beginnen möchte ich mit den Mitteilungen des Bürgermeisters:

– Die rechtliche Situation bezüglich der Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude der DLRG auf der Prinzeninsel ist auch nach Prüfung durch Herrn Dr. Erdtmann (FWG) nicht abschließend geklärt. Herr Dr. Erdtmann regt an, eine Fachkanzlei mit der Bewertung zu beauftragen.

– Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen sind eingegangen und sollen nunmehr im Zeitraum vom 26. Februar bis 26. März öffentlich ausgelegt werden. In Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Terminabstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen.

– Am 05. Mai ist Tag der Städtebauförderung. Ob Plön in dem Zusammenhang eine Präsentation oder Veranstaltung halten oder durchführen muß, ist noch offen.

– Die Präambel der Kooperationsvereinbarung zwischen Plön und Ascheberg muß überarbeitet werden. Die entsprechenden Überarbeitungen sind umfangreicher als urspünglich angenommen.

– Der Planunsverband ex. Seewiesen nun Trammer See Plön Rathjensdorf tagt voraussichtlich am 13. März und am 15. Mai.
Ich gehe einmal davon aus, daß am 13. März nur der Haushalt des Planungsverbandes beraten und beschlossen wird, während es am 15. Mai dann inhaltlich zur Sache geht.

Der Umweltbeauftragte informierte, daß es in den kommenden Tagen zu Baumfällungen im Bereich des Steilhanges am Düvelbrook kommen wird. Die Fällungen sind zwingend erforderlich, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Teile der Stämme werden als Totholz und damit als ökologisch wertvolles Biotop stehen bleiben.

Bebauungsplan 6 Johannisstraße und Teile Hans Adolf-Straße
In der Sitzung wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Es wird auch eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen und Eigentümer*innen geplant.
Der Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde 2009 gefaßt.
2012 gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung, 2014 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, das historische Straßenbild in der Johannisstraße zu erhalten. Dabei wird besondere Augenmerk auf die Erhaltung der bestehenden Baulinie und die Traufständigkeit gelegt. Zudem werden entlang der Johannisstraße im rückwärtigen Bereich Flächen ausgewiesen, in denen der vorhandene Wohnraumbestand erweitert und dem heutigen Bedarf angepaßt werden kann. Im Bereich der südlichen Hans-Adolf Straße werden Baufenster für Neubauten aufgezeigt, die einen Wohnungsbau ermöglichen. Hierzu müssen sich allerdings die Grundstückseigentümer zusammenfinden. Es handelt sich um eine Angebotsplanung, niemand kann oder soll gezwungen werden. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Möglichkeiten aber im Laufe der Zeit wahrgenommen. Der Innenraum zwischen möglichen weiteren Gebäuden in der Hans-Adolfstraße und denen in der Johannisstaße soll langfristig von Bebauung freigehalten werden.
Nun kann man sich fragen, ob ein Bebauungsplan notwendig ist, wenn er fast 10 Jahre vom Beschluß bis zur Auslegung benötigt. Ich fage mich, warum es so lange gedauert hat. Wie sich im nicht-öffentlichen Teil der Beratungen immer wieder zeigt, ist es sinnvoll, Bebauungspläne zu haben, um Wildwuchs zu vermeiden. Für mich ist es besonders wichtig, im zentralen Stadtbereich den Altstadtcharakter zu bewahren. Er macht viel vom Charme Plöns aus und ich ein entscheidener Faktor für den Tourismus. Von daher freue ich mich, daß dieser Plan, der im Übrigen auf einen Antrag der FDP zurückgeht, endlich vorankommt.

Städtebauförderung
Um die Verfahrensschritte für die Städtebauförderung abzuarbeiten, wurde der Einleitungsbeschluß für eine „Vorhergehende Untersuchung“ gefaßt. Plön ist in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentern“ aufgenommen. Nach Abstimmung mit der Städtebauförderung ist das Gebiet auf den Bereich Lübsches Tor bis Krabbe einschließlich Strohberg festgelegt. Eine Erweiterung um den Bereich bis einschließlich Sky-Markt, wie von Herrn Zender (CDU) angeregt und von mit unterstützt, ist daher leider nicht möglich.
Im Rahmen weiterer Verfahrensschritte ist das Einzelhandelskonzept zu prüfen und ggf. zu überarbeiten sowie ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erstellen. Anders als ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das ich immer als Grundlage für die Aufnahme in Förderungsmaßnahmen gefordert habe, ist das IEK räumlich auf einen Teil der Stadt begrenzt. Das ist in diesem Zusammenhang durchaus zu begrüßen, kann aber langfristig die Erstellung eines ISEK nicht ersetzen.

Offener Brief zum Gänsemarktviertel

Ich mache mir nach wie vor große Sorgen, daß die Stadt bei der Gestaltung des Gänsemarktviertels ihr Mitspracherecht faktisch aus der Hand gibt. Die öffentliche Diskussion beschränkt sich im Moment darauf, ob die drei Buchen nicht doch erhalten werden können. Die aus meiner Sicht viel wichtigeren Fragen, nämlich: “Wie soll das Viertel aussehen?” und “Wie soll der Bau aussehen, der anstelle des historischen Gerberhofes entsteht?”, werden überhaupt nicht behandelt.
Daher habe ich einen offenen Brief an meine Kolleginnen und Kollegen im Rat sowie zusätzlich an das bürgerliche Mitglied im Ausschuß geschrieben.

Hier noch einmal der Link auf meinen Beitrag mit dem Modell, wie das Viertel bis vor 10 Tagen hätte aussehen sollen und nachfolgend der Text meines Briefes, auch wenn sich im zweiten Absatz ein Copy-Paste-Fehler eingeschlichen hat:

“in der Sitzung des SteU am vergangenen Mittwoch (17. Februar 2015) stand als Tagesordnungspunkt 7 der Bebauungsplan 7c (Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und
Am Schwanenweg 2) auf der Tagesordnung.

Ausgehend von einem Ortstermin am Dienstag der Vorwoche (09. Februar), bei dem die drei ortsbildprägenden Buchen begutachtet wurden. Ziel war, eine Lösung für die Erschließung des Baugebietes sicherzustellen. Dabei wurde festgestellt, dass die Bäume von einem Pilz befallen und nicht mehr standsicher sind. In Folge wird die Fällung empfohlen.

Bereits drei Tag später, am Freitag, dem 12. Februar, wurde ein völlig überarbeiteter Entwurf des Bebaungsplanes in die Post gegeben. Den meisten Mitgliedern des Ausschusses ging die Post erst am Tag der Ausschußsitzung zu.

In dieser offenbar in Rekordtempo entstandenen Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes sind viele der mühsam erarbeiteten Kompromisse bezüglich der Gestaltung des Neubaugebietes und des Ersatzbaus für den historischen Gerberhof (Gebäude Lübecker Straße 9) nicht mehr berücksichtigt.

Die zu Beginn des Planungsvorganges angebotenen Lösungen einer „Blockbebauung“ oder einer „Stadtvillenbebauung“ wurden letztendlich zugunsten einer „Altstadtvariante“ verworfen.
Die „Altstadtvariante“ wurde gemeinsam von der Verwaltung und dem Investor entwickelt und sollte sich an der Bebauung orientieren, die im Bereich Rodomstorstraße und Gänsemarkt vorhandenen sind. Diese Lösung fand die ausdrückliche Zustimmung des Ausschusses.
Von dieser Lösung ist im neu vorgelegten Entwurf nichts mehr zu finden, obwohl sie trotz der Fällung der Buchen hätte beibehalten und sogar fortgeführt werden können.

Auch bezüglich der Gestaltung der Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 (Alter Gerberhof) gab es im Ausschuß nach kontroverser Diskussion eine Mehrheit für eine Gestaltung, die sich am bisherigen  Gebäude orientiert und sich in den vorhandenen historischen Straßenzug einfügt.
Statt dessen steht im neu vorgelegten Entwurf folgende Formulierung: „Der neue Baukörper nimmt die Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formensprache weiter“. Das entspricht einer völligen Verkehrung der bisher vorgesehenen Gestaltungsvorgaben in ihr genaues Gegenteil.

Obwohl ich den Eindruck hatte, daß sie Selbstverwaltung hier überrumpelt werden sollte, will ich das Vorgehen unter Berücksichtigung der Zeitlinie und der offenbar vorhandenen elektronischen und postalischen Verteilungsprobleme nicht weiter interpretieren.

Mir kommt es darauf an, dass der Gestaltungswillen der Stadt durchgesetzt wird. Wir sollten uns nicht darauf einlassen, von den gestalterischen Vorgaben, die im Fachausschuß bereits mehrheitsfähig waren, abzuweichen, nur weil hier ein künstlicher Zeit- und Entscheidungsdruck aufgebaut wird, der aus fachlicher Sicht durch nichts zu rechtfertigen ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich noch vor der Sondersitzung des SteU am 02. März 2016 in ihren Fraktionen mit dem Thema befassen, damit wir zu einer Lösung kommen, die den bisher erreichten Konsenz berücksichtigt und dem Erscheinungsbild unserer Stadt gerecht wird.”

Gänsemarktviertel, heute die große Verarsche?

Vorweg möchte ich klarstellen, daß ich ein Befürworter des Bebauunngsplanes 7c, Geänsemarktviertel/Gerberhof bin. Aber was heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gelaufen ist, ist nach meiner Einschätzung, vorsichtig ausgedrückt, eine Rotzigkeit, die sich so hoffentlich nie wiederholen wird.

Die Mitglieder des Ausschusses, der Verwaltung und aus dem Umfeld des Investors haben in den letzten Monaten hart darum gerungen, wie das Gebiet im allgemeinen und das Gebäude Lübecker Straße 9 (Der alte Gerberhof) im besonderen zu gestalten sind, damit der altstädtische Charakter der Innenstadt bewahrt bleibt. Nach den ursprünglichen Lösungsansätzen „Blockbebauung“ oder „stadtvillenähnliche Bebauung“ hat der Ausschuß dann dem von der Verwaltung und dem Architekten des Investors gemeinsam erarbeiteten Lösungsansatz „Historischer Straßenzug“ zugestimmt. Dieser Lösungsansatz griff gestalterischen Merkmale der Bebauung im Bereich Gänsemarkt/Rodomstorstraße auf. Vor allem bestand im Ausschuß auch Einigkeit darüber, daß die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 so gestaltet werden soll, dass sie sich in das Ensemble der übrigen historischen Gebäude in der Lübecker Straße einfügt (nach Möglichkeit roter Backstein, Lochfassade, stehende Fensterformate).
Statt dessen lese ich in den Unterlagen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes folgendes: „Der neue Baukörper nimmt die vorhandene Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formsprache weiter.“
Auf deutsch: Das Gebäude wird größer (womit ich kein Problem habe) und kann eine beliebige, gerne auch moderne Fassade erhalten.
Von einer Anlehnung an die Gestaltung der Neubauten an die vorhandene Bebauung im benachbarten Bereich Gänsemarkt ist in den Unterlagen auch nichts mehr zu lesen.

Es gibt wohl keine andere Stadt in Deutschland, die im Begriff ist, derart schluderig und verantwortungslos mit ihrem Erscheinungsbild umzugehen.

Hinzu kommt, daß ich die Unterlagen, wie andere Kollerinnen und Kollegen auch, erst heute morgen im Briefkasten fand, obwohl sie bereits am Freitag in die Post gegeben wurden. Für die Berufstätigen unter uns ist es schlichtweg unmöglich, sich unter diesen Bedingungen auf eine Sitzung vorzubereiten, von einer Beratung des Themas in den Fraktionen einmal ganz abgesehen.

Es ist eine durchaus pfiffige und gängige Verwaltungstaktik, Zeitdruck zu erzeugen und dann den Entscheidungsträgern Papiere zur Genehmigung vorzulegen, die Inhalte umfassen, die man gerne hätte, für die man bei sorgfältiger Prüfung aber keine Zustimmung bekäme. Leider entstand der Eindruck, daß hier genau so vorgegangen wurde. Und so wie ich es wahrgenommen habe, hatten auch andere Kolleginnen und Kollegen dieses Gefühl.
Auf meine rethorische Frage, ob man verstehen könne, wenn ich mich jetzt verarscht fühle, antwortete ein Mitarbeiter der Verwaltung, selber für die CDU Ratsherr im Kieler Rathaus, mit einem klaren „Nein“. Diese Antwort wirft schon die Frage auf, mit welchem Selbstverständnis er sein politisches Mandat in der Landeshauptstadt wahrnimmt.

Zum Glück wurde heute nur die Entscheidung getroffen, über die Auslegung der ersten Änderung des B-Planes 7c in einer Sondersitzung am 2. März 2016 zu beraten.

Liebe Leserinnen und Leser, noch ist Zeit, an ihre gewählten Vertreter (Ratsherren und Ratsfrauen) heranzutreten und sich für die Pflege und Weiterentwicklung des historischen Charakters unseres Stadtbildes einzusetzen. Macht / machen Sie Druck, bevor das Kind in den Brunnen fällt. Viel Zeit blibt nicht.

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit dem B-Plan 7c waren die drei ortsbildprägenden Buchen. Ein erst gestern vormittag per EMail übermitteltes Gutachten sagt aus, daß die die Wurzeln mit einem Pilz befallen sind und im Kronenbereich Bruchgefahr besteht. Daher lautet die Empfehlung, die Bäume zu fällen. Herr Dr. Erdtmann (FWG) stellte die Aussage des Gutachtens an sich in Frage und vermutete, daß das Aussagen interessengesteuert ist. Diese Vermutung ist grundsätzlich erst einmal nicht von der Hand zu weisen, denn über die Entstehung von Gutachten und die Wandelbarkeit ihrer Ergebnisse nach politischer Einfußnahme habe ich mir in meinem Blog bereits die Finger wund geschrieben. In diesem Fall wird die Sache aber vermutlich anders liegen, die Verwaltung und mehrere Kolleginnen und Kollegen nahmen den Gutachter in Schutz.
Der Umweltschutzbeauftragte gab seiner Verärgerung Ausdruck. Die Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung. Bei der Bearbeitung des Antrag, sie zu fällen, hätte er beteiligt werden müssen. Das sei bisher aber nicht geschehen. Der Umstand, daß die 1. Ändrung des B-Planes 7c für den  Bereich, in dem die Buchen noch stehen, bereits jetzt Gebäuden vorsieht, erweckt den Eindruck, daß auch er vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollte.

Jeder weiß spätestens seit dem Zeitalter der Romatik um das besondere Verhältnis des Deutschen zu seinem Wald und zum Baum im besonderen. Vermutlich handelt es sich sogar um ein kollektivesVermächtnis, dessen Wurzeln bis in die Zeit der Germanen zurückreichen. Wie man so unsensibel mit dem Thema umgehen kann, verstehe ich nicht. Ob es sich vielleicht um einen fehlgeschlagenen Versuch, die Selbstverwaltung zu übertölpeln, vielleicht um fehlende Professionalität oder nur um möglicherweise fehlende Sensibilität im Umgang mit dem Thema handelt, will ich gar nicht beurteilen.

Bericht aus dem SteU

Die heutige Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) begann mit einem Tiefschlag für die CDU. In Bestreben, jetzt Schwung in die Causa Seewiesen zu bringen hatte sie den Antrag eingebracht, dieses Vorhaben mit höchter Priorität zu bearbeiten.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) begründete, warum dieser Antrag unzulässig ist. Der Bebauungsplan ist Sache des Planungsverbandes Seewiesen. Im übrigen darf die Politik (Selbstverwaltung) nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung hineinentscheiden, weil wir keine Magistratsverfassung haben.
Auch die Verwaltung schloß sich dieser Auffassung an, gestützt auf eine Bewertung der Kommunalaufsicht des Kreises.

Öffentliche Berichte der Verwaltung:

Der B-Plan 7c/Gerberhof wurde öfffentlich ausgelegt. Die Anregungen und Bedenken werden jetzt abgewogen. Bezüglich der Anfahrt der Müllentsorgung und der Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird es Anfang nächsten Jahres zu einer erneuten Auslegung kommen.

Der B-Plan 16a/Eutiner Straße. Die Vermesungsarbeiten sind beauftragt, die Bauleitplanung soll beauftragt werden. Die Ausschreibung ist vorbereitet.

Die Instandsetzung der Gerberbrücke hat sich aufgrund von Materialengpässen verzögert. Aufgrund der jetzt absehbaren winterlichen Verhältnisse soll die Instandsetzung im kommenden Frühjahr beginnen.

Die Initiative Schönes Plön wird sich mit der Verwaltung abstimmen, um weitere Flächen entlang der B 430 zu bepflanzen.

Es werden vorerst keine Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Füttern von Enten verboten ist. Zum einen soll ein Schilderwald im naturnahen Raum verhindert werden, zum anderen wird bezweifelt, dass diese Maßnahme einen nennenswerten Einfluß auf das Vorkommen von Zerkarien hat.
Der Hinweis, dass die Fütterung auch Ratten anlockt, wurde aufgenommen.

Der Umweltbeauftragte wies darauf hin, dass die Nutzung von Streusalz in Plön nur in Ausnahmefällen (Eisregen und ähnlich) zulässig ist. Hierzu wird ein Informationsblatt aus dem Jahr 1992 überarbeitet. Das überarbeitete Informationsblatt wird dann verteilt.
Streusalz ist im wesentlichen verantwortlich für die Schädigung von Straßenbäumen. Bei längerer Verwendung dringt es ins Grundwasser ein. Über das Oberflächenwasser gelangt es direkt in die Seen. Zudem ist Streusalz schlecht für die Pfoten der Hunde und anderer Vierbeiner, befördert die Korrosion an den Autos und schädigt Betonkonstruktionen.

Ein Anwohner hat sich mit der Anregung an die Stadt gewandt, durch eine Beschneidung der Platanen in der Eutiner Straße gegen die dort ansässige Krähenkolonie vorzugehen. Dazu wurde von der Verwaltung und vom Umweltbeauftragten ausgeführt, dass die bestehende Krähenkolonie sich nicht vergrößert hat und der Bestand an Saatkrähen zurück geht. Eine Vernichtung der Nistmöglichkeiten wird dazu führen, dass die Krähen in einem anderen, möglicherweise dichter besiedelten Bereich, eine neue Kolonie gründen. In der nächten Ratsversammlung soll es hierzu einen ausführlichen Bericht geben.

Die nächste Sitzung des SteU wird nicht am 02., sondern am 16. Dezember 2015 stattfinden.

Einer der Tagesordnungspunkte war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die urspüngliche Stimmung im Ausschuß ging dahin, die Umrüstung sofort zu beginnen und auf die Beantragung von Zuschüssen zu verzichten, weil die Kosteneinsparungen durch den niedrigen Energieverbrauch in etwa so hoch sind wie die zu erwartenden Zuschüsse bei einer späteren Realisierung. Herr Höpfner (SPD) wies aber darauf, dass bei diesem Vorgehen die Gefahr besteht, dass der Stadt die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden, wenn mögliche Zuschüsse nicht beantragt werden. Obwohl ich ursprünglich für eine schnellstmögliche Umsetzung ohne Zuschussbeantragung war, habe ich meinen Beitrag nach diesen Bedenken zurückgezogen. Letztendlich wurde für ein Lampenmodell und die Beschaffung mit Beantragung der Zuschüsse entschieden.

Danach ging es um die Durchsetzung von Satzungen, also von städtischen Gesetzen. In der Verwaltungsvorlage wurde augeführt, dass alle “Verstöße gegen die Festsetzung von Bebauungsplänen oder andere Satzungen … nur von der unteren Bauaufsicht des Kreises Plön nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet werden können. Die untere Bauaufsicht wird tätig, wenn sie durch die Satzungsgebende Gemeinde oder durch die Öffentlichkeit auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird.”
Bezüglich der Werbeanlagensatzung soll nun festgestellt werden, welche Werbeanlagen ohne Genehmigung geschaffen wurden und nach dem jetzigen Stand auch nicht genehmigungsfähig sind. Bevor die Bauaufsicht eingeschaltet wird, sollen die Eigentümer von der Stadt angeschrieben werden. Dies ist eigentlich reines Verwaltungshandeln und nicht Sache des Ausschusses. Mit dem Beschluss stärkt die Selbstverwaltung aber das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung. Ich meine, das ist gut so.

Bootshalle gegen Wanderweg

Morgen wird der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)  tagen. Dabei wird es im wesentlichen um das Thema Bebauungsplan 16a “südliche Eutiner Straße” gehen. Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis des städtebaulichen Konzeptes ein Planungsbüro zu beauftragen, den Bebauungsplan zu entwickeln.

Auslöser für die Planung ist die Absicht des Plöner Segelvereines (PSV), auf dem Grundstück eine Bootshalle zu errichten. Der Segelverein hatte im November 2013 einen entsprechenden Bauvorbescheid beantragt.

Im SteU stießen diese Pläne auf Ablehnung, weil das geplante Gebäude durch seine Länge und Höhe den Blick von der Eutiner Straße auf den großen Plöner See verstellen würde. Dies liefe den Absichten des Ausschusses entgegen, die “Erlebbarkeit” des Plöner Sees zu verbessern. Es wurde schon immer, auch von der CDU, die sich jetzt hinter die Pläne des PSV stellt, beklagt, dass man in Plön von fast keiner Stelle aus auf einen See sehen kann, obwohl Plön von Seen umgeben ist.

Daher wurden die alte Absicht, für den Bereich Eutiner Straße einen  Bebauungsplan aufzustellen, wieder aufgegriffen. Mit ihm soll die geamte Entwicklung im Bereiches der Eutiner Straße gesteuert werden. In Verbindung damit wurde eine Veränderungssperre beschlossen. Das führte beim Vorstand des PSV zu Unmut, der seine Baupläne erst einmal auf Eis legen mußte.

Bei der Bewertung muß man berücksichtigen, dass sich der Charakter der Eutiner Straße in den letzten Jahrzehnten erheblich geändert hat. Früher war sie eine reine Durchgangstraße. Nach dem Bau der innerörtlichen Umgehung ist sie die Hauptverbindung für Fußgänger und Radfahrer aus den östlichen Stadtvierteln zur Innenstadt. Darüber hinaus ist sie mit ihrem Angebot an Parkplätzen und Gastronomie für den Fremdenverkehr von Bedeutung. Setzt der PSV die Bebauung wie geplant um, würde von dem Streckenabschnitt der Eutiner Straße, von dem aus man das Wasser sehen kann, ein erheblicher Anteil verloren gehen.

Das Argument, dass man den See ohnehin nicht mehr sehen kann, weil die Hecke so hoch sei, ist dabei unerheblich. Herr Dr. Lorenzen wies während der Einwohnerfragestunde in der letzten Ratsversammlung darauf hin, dass der PSV die Hecke erst in den letzen zwei Jahren so hoch wachsen ließ. Er vermutete, dass dies in der Absicht erfolgte, um zu argumentieren, dass die Sicht wegen der Hecke ohnehin nicht gegeben sei, also warum müsse man dann wegen der Bootshalle einen teuren Bebauungsplan erstellen. Er bat, nicht auf diesen Trick hereinzufallen.

Der SteU sieht aber sehr wohl die Berechtigung des Anliegens des PSV, sich weiter zu entwickeln. Die Umkleide und Sanitärräume entsprechen nicht mehr den Standards, der Bedarf für ein zeitgemäßes  Regattabüro und einen Jugendraum ist unumstritten. An der Frage, ob die Optimisten-Jollen aufgetakelt in einer Halle stehen müssen, scheiden sich allerdings die Geister.

Um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen wurden verschiedenen Alternativen für den Standort der Bootshalle entwickelt. Als weitere Option wurde vorgeschlagen, den Strandweg über das Gelände des PSV bis zum Fischereibetrieb fortzuführen und in Verbindung damit die Bootshalle wie vom PSV geplant zu errichten. Bei dieser Lösung wäre die Erlebbarkeit des Sees nicht nur erhalten, sondern sogar verbessert worden.
In der Öffentlichkeit wurde dieser Lösungsansatz gelegentlich als erpresserisch dargestellt.
Darüber hinaus wurde das persönliche Verhältnis zwischen dem Vereins- und des Ausschußvorsitzenden thematisiert, das als belastet gelten kann.
Nach meiner Einschätzung trifft das zu, ist aber nicht von entscheidender Bedeutung.

Hinzu kommt auch, dass der Erbbauvertrag mit dem PSV in wenigen Jahren ausläuft und dann neu verhandelt werden muß.

Der PSV ist einer der größten Plöner Vereine. Er stellt sein Gelände für das Stadtbuchtfest zur Verfügung und ist regelmäßig Veranstalter für Deutsche- und Europameisterschaften. Er ist damit von Bedeutung für das soziale Leben in der Stadt und auch für den Tourismus. Aus meiner Sicht ist sein Bestreben ebenso berechtig wie das Bestreben des Ausschusses, den freien Blick auf den See für die Fußgänger, Radfahrer und Sommergäste zu erhalten.

So wie es sich für mich darstellt, ist die Situation völlig verfahren. Einer Weiterführung des Strandweges über das Vereinsgelände werden die Mitglieder des PSV mit Sicherheit nicht zustimmen. Es wäre das AUS für das Vereinleben in der bisherigen Form. In Folge dürfte aber auch klar sein, dass es den Bau der Bootshalle in der vom PSV geplanten Form so vermutlich nicht geben wird. Es wäre aus meiner Sicht auch nicht in Ordnung, den auslaufenden Erbbauvertrag als Druckmittel einzusetzen. Da zu vermuten ist, dass auch der SteU, der immerhin das öffentliche Interesse vertritt, an seinen Zeilvorstellungen festhalten wird.
Nach meiner Einschätzung wird dass Bebauungsplanverfahren weitergeführt. Das wäre auch konsequent, weil es dem Ausschuß letztendlich um die geordnete Entwicklung des gesamten Bereiches geht.

Lampen und Strandweg

Heute vormittag hab ich einen netten Plausch mit unserem Landtagspräsidenten und konnte einen hochinteressanten Vortrag über den Einfluß der Marine auf die Stadtentwicklung unserer Landeshauptstadt hören.

Heute abend bin ich in die Niederungen der kommunalpolitischen Praxis herabgestiegen und habe an einer fast vierstündigen Sitzung des Ausschusses für stadtentwicklung und Umwelt teilgenommen.

In der Einwohnerfragestunde wurde das Thema Verkehrssicherheit vor der Schule Rodomstorstraße angesprochen. Zu Recht, wie ich meine. Der Vorschlag der Bürgerin, hier zumindest einen Zebrastreifen einzurichten, damit die Kinder auf dem Weg zur Stadtbücherei oder zum Mehrgenerationenhaus – wo sie zum Teil Mittagessen – sicher über die Straße kommen, finde ich ebenso gut wie das von ihr angeregte Halteverbot auf einer Straßenseite.

Ein zweites Thema war der Durchgangsverkehr durch die Lange Straße. Hier sah eine Bürgerin die Sicherheit vor allem für die Kinder gefährdet. Es fahren mit Sicherheit etliche Autos durch die Lange Straße, die dort nicht durchfahren dürfen, die meisten davon wohl auch zu schnell. Hier wäre etwas mehr Kontrolle und etwas weniger Vertrauen in die Gesetzestreue der Bürgerinnen und Bürger vielleicht angebracht. Aus meiner Sicht ist es aber zwingend erforderlich, den Zulieferverkehr für die Geschäfte in der Langen Straße weiterhin aufrechtzuerhalten.

Die dritte Frage ging in eine ähnliche Richtung. Wieder ging es um Stadtheide. Eine Bürgerin wollte wissen, ob die Stadt die Einhaltung des Bebauungsplanes kontrolliert und wenn nicht, ob das noch geplant sei. Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, betonte, daß das Team 30 damit überlastet wäre und die Überwchung in den Zuständigkeitsbereich der Bauaufsicht des Kreises fiele.

Nach wie vor beschäftigten uns auch die Lampen in der Langen Straße. Zu hoch, zu grell. Heute führten zwei Mitarbeiter der Herstellerfirma eine Beratung durch und präsentierten noch einmal die unterschiedlichen Produkte, die in der Lübecker- und der Langen Straße eingesetzt werden.
Fazit: Es wird angestrebt, die Masthöhe von 4,5 Meter auf 3,5 Meter zu Kürzen, die Zeitfenster für die Beleuchtung in Verbindung mit der Beleuchtungsstärke neu zu programmieren und einen Blendschutz nachzurüsten. Vor Beschluß der Maßnahmen sollen die jeweiligen Kosten ermittelt werden.

Für den Bereich der Lübecker Straße wurde durch das Planungsbüro der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes vorgestellt. Dabei wurden unter anderem 9 Standorte für eine Bootshalle auf dem Gelände des PSV identifiziert, die den Blick auf den See, das Schloß und den Wasserturm weniger beeinträchtigen als der Bau, den der PSV beantragt hat. Dabei wurde in der Diskussion auch wieder die Idee aufgegritten, den Strandweg weiter über das Gelände des PSV bis hin zum Fischer zu führen.

Außerdem ging es wieder um den Dauerbrenner Strandweg. Nach Aussage der Verwaltung gehört der Strandweg zu großen Teilen der Bahn. Grundlage dieser Aussage ist das Grundbuch, wobei die Aussage auf der Betrachtung einer alten, nur schwer lesbaren Karte basiert. Eingemessen sind die Grundstücke nicht. Das klingt für mich so wie: „Der Strandweg gehört der Bahn, aber wir wissen nicht, wo die Grenze läuft. Ein interessanter Aspekt ist, daß eine Sperrung von der Bahn angedrohte Sperrung des Strandweges aufgrund der „Widmung kraft unvordenklicher Verjährung“ nach § 57 Straßenwegegesetz dem Anschein nach rechtswidrig wäre. Das wäre ein weiterer interessanter Aspekt bei den Verhandlungen mit der Bahn. Auf jeden Fall wurde beschlossen, die Instandsetzungen am Strandweg nicht zu beginnen, bevor die Bauarbeiten der Bahn abgeschlossen sind. Ein meiner Meinung nach richtiger Beschluß, auch wenn bis dahin noch viel Wasser die Schwentine herunterfließen wird.

Zu guter letzt gind es um einen Themangarten, den die Initiative schönes Plön im Bereich Fegetasche bauen möchte. In der Diskusion wurden zahlreiche Punkte wie Verkehrssicherungspflicht und Nutzungsvertrag angesprochen. Darüber hinaus wurden die noch nicht abgeschlossenen Arbeiten am Grünflächenkataster angeführt, um die Entscheidung zu schieben. Ich habe mich für die Weiterführung der Planung eingesetzt und fand damit auch Gehör.
Die Initiative kann jetzt weriterplanen, die Planungsergebnisse müssen aber vor der Umsetzung mit dem Ausschuß abgestimmt werden. Ich gehe davon aus, daß das Vorhaben nun eine gute Chance auf Realisierung hat.

Strandweg, Warenaufsteller, Beleuchtung und Waldfrevel in Stadtheide

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.
Erstmals wurden die Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der vorhergehenden Sitzung bekanntgegeben, so wie das Gesetz es verlangt.

Danach folgten die Berichte der Verwaltung:
Der Planungsverband Seewiesen wird am 24. März 2015 tagen. Ich freu mich drauf.
Zukünftig soll der 50 Meter Uferschutzstreifen auch wieder im Innenbereich gelten. Ausnahmen können aus wirtschaftlichen oder touristischen Gründen zugelassen werden.
– Für den Bebauungsplan Johannisstraße muß der Lärmschutz auf Anregung der Landesplanung noch untersucht werden. Hierzu soll ein Angebot eines Ingeneurbüro eingeholt werden.
– Die Möglichkeit einer Rechtsabbiegerspur von der Stadtgrabenstraße auf die B 430 wurde durch das Landesbetrieb für Straßenbau untersucht und abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Argument, die Leistungsfähigkeit der B 430 würde beeinträchtigt, die Ampelschaltung müßte geändert werden und es seien erhebliche Tiefbaumaßnahmen erforderlich. Das Zitat von den 5 in grüner Welle miteinander verschalteten Ampeln führte zu erstaunter Unruhe im Saal. Zu hören war: „Ja, wenn man mit mindestens 70 Km/H fährt.“
Nach meiner Meinung ist die Argumentation des Landesbetriebes nicht nachvollziehbar. Bevor die Planungen zu einem ALDI-SKY Markt im Bereich Stadtgraben hintertrieben und beendet wurden, fanden bereits Verkehrszählungen und Untersuchungen zur Verkehrsführung statt. Schon damals war tendenziell absehbar, daß es Möglichkeiten gibt, die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu steigern.
– Die Einfahrt Kieler Kamp wurde vom Landesbetrieb Straßenbau ebenfalls betrachtet. Auch hier wird es keinen Umbau geben. Die Kreuzung genügt den Anforderungen. Hier gilt das Müllauto mit Doppelachse als Referenzfahrzeug. Es kommt nun mal um die Ecke, auch wenn es dazu die Gegenfahrspur nutzen muß. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Kieler Kamp sei das aber vertretbar. Auf gut Deutsch, wenn das Müllauto um die Ecke kommt, dann paßt die Kreuzung auch für SUV’s und schwere Limosinen. Zudem wird so die Geschwindigkeit reduziert, was der Verkehrssicherheit der Radfahrer zu gute kommt. Dieser Bewertung kann ich mich anschließen.

In der Einwohnerfragestunde erkundigte sich Herr Heidemann vom NABU, ob die Stadt die Einhaltung von Satzungen (quasi örtlichen Gesetzen) kontrollieren würde. Die Frage bezog sich auf undurchlässige Zäune und die Anpflanzngen von Koniferen-Hecken in Stadtheide, wo der Bebauungsplan ausdrücklich Laubhecken vorsehen würde. Die TL 30 beantworte die Frage dahingehend, daß für die Überwachung die Bauaufsicht des Kreises zuständig sei. Die Frage, ob ausschließlich Laubhecken zulässig seien, müsse noch geklärt werden.
Herr Heidemann berichtete zudem, daß im Uferbereich des Baugebietes Stadtheide wieder Anpflanzungen zerstört wurden und fragte, was die Stadt hier unternehmen wolle. Eine Antwort darauf bekam er nicht, soweit ich mich erinnere.
Nach meiner Auffassung handelt es sich dabei um eine Straftat (§ 303 StGB, Sachbeshädigung). Da hier offenbar Intensiv- oder Wiederholungstäter am Werk sind hätte nichts dagegen, den Bereich massiv einzuzäunen und mit Video zu überwachen, um den oder die Sraftäter oder Straftäterin bzw. Straftäterinnen von ihrem kriminellen Handeln abzuhalten und dingfest zu machen. Sofern die Verwaltung  hier nicht tätig wird, wäre ggf. zu prüfen, ob hier nicht womöglich eine Strafvereitelung im Amt vorliegt.

Unter Tagesordnungspunkt (TOP 6) wurde das Thema „Zulässigkeit von Warenaufstellern“  sehr ausgibig diskutiert. Nachdem jeder alles und z.T. Doppelt gesagt hatte, habe ich den Verfahrensantrag gestellt  abzustimmen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde angenommen.
Eine nach meiner Meinung gute Entscheidung. Es wäre aus meiner Sicht falsch, jetzt das Faß „Sondernutzung“ noch einmal aufzumachen, zumal die aktuelle Lösung für die Verwaltung praktikabel ist und für die Schubkarre eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde.

Das Thema Straßenbeleuchtung in der Langen Straße ist noch nicht ganz abgeschlossen. Tatsache ist, daß ein Austasuch der Lampenköpfe unverhältnismäßig viel kosten würde. Zudem müßten die Zuschüsse in Höhe von 13.000,– Euro zurückgezahlt werden. Frau Dr. Unbehau (Die Grünen) betonte noch, daß durch die Lampen jährliche Energieeinsparungen von 10.559,– Euro realisiert werden können. Wir erwarten zur nächsten Sitzung des SteU am 25. März eine Firmenvertreterin um zu erörtern, ob eine kostengünstige Lösung, etwa den Austausch der jetzigen LED’s durch gelbleuchtende LED’s möglich ist. Diese Beratung sollten wir noch abwarten. Zeichnet sich dann keine Lösung ab, wäre das Thema für mich vom Tisch.

Der Strandweg beschäftigt uns nun im fünften Jahr. Hier stellt sich die Frage, ob die Renovierung des Weges im Bereich Bahnhof – Schloßgärtnerei erst erfolgen soll, wenn die Bahn ihre geplanten  Bauarbeiten im Jahr 2017 abgeschlossen hat. Die Bahn will vermeiden, daß sie einen frisch renovierten Weg wieder herstellen muß, wenn sie ihn bei den Bauarbeiten beschädigt. Da er Weg  der Bahn gehört, bot die Bahn dem Herrn Bürgermeister den Weg zur Pacht oder zum Kauf an, offenbar zu einem völlig überhöhtem Preis. Ob der Weg tatsächlich der Bahn gehört, wurde aber z.T. bezweifelt, da er durch Aufschüttungen vom See her entstanden ist.
Die FWG beantragte, die Mittel für den Ausbau der Wegabschnitte Fegetasche – Rosenstraße und Bahnhof – Schloßgärtnerei in den Ausbau Ulmenstraße – Steinbergweg umzusteuern bzw. aus dem Haushalt zu streichen, um die Neuverschuldung zu drücken. Beide Anträge wurden mit der Mehrheit von CDU und SPD abgelehnt. So bleibt die Möglichkeit erhalten, ggf. doch noch mit Arbeiten am Strandweg zu beginen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Aufgrund der flexiblen Budgetierung ist es ohnehin möglich, die eingesparten Mittel z.B. in die Renovierung der Ulmenstraße / des Steinbergweges umzusteuern.
Die Anträge der FWG sorgten aus zwei weiteren Gründen für Unverständnis. Zum einen wurde der Haushalt des SteU erst in der letzten Sitzung beschlossen, zum anderen wurden die Anträge der FWG sehr spät, nämlich in der Sitzung, verteilt.
Ich halte die Entscheidung für richtig. Es besteht ja keine Verpflichtung, das eingestellte Geld auszugeben, man hält sich aber Optionen offen. Für mich ist es durchaus vorstellbar, auf der Strecke Fegetasche – Strandweg einige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung umzusetzen, die dann auch noch mit EU Mitteln bezuschußt werden könnten.

Dauerbrenner Straßenbeleuchtung

Am Mittwoch, also morgen, tagt der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Heute habe ich mich durch die Sitzungsunterlagen gewühlt.
Drei Themen werden im öffentlichen Teil diskutiert.

Die Straßenbeuchtung in der Langen Straße wird uns weiter beschäftigen. Die Vorlage liest sich so, daß es keine Lösung geben wird, bei der Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Es wird bleiben wie es ist.

Bei der Frage der Strandwegsanierung scheint die Eigentümerfrage neue Probleme aufzuwerfen. Details sollen in der Sitzung vorgestellt werden.

Darüber hinaus wird uns wieder einmal die Zulässigkeit von Warenaufstellern im Rahmen der Sondernutzung beschäftigen. Das wirkt auf den ersten Blick banal. Einerseits soll die neue Satzung  die Interessen der Stadt sowie der Gewerbetreibenden und Gewerbetreibendinnen berücksichtigen, andererseits soll sie rechtssicher sein, so daß wir im Anschluß nicht mit Prozessen überzogen werden. Der Teufel liegt im Detail. Die Lösung der offenen Fragen dauert. Das kann man beklagen, aber dazu gibt es ein Argument mit vier Buschstaben. Isso.

 

 

Berichte aus dem SteU

Ein oftmals interessanter Punkt in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) sind die Berichte.

Der Bürgermeister berichtet zum Munitionsfund am Plöner See, bei dem ein Mädchen Verbrennungen durch einen Phosphorbrocken erlitt. Nach Aussage des Munitionsräumdienstes ist es unrealistisch, den Plöner See von allen Munitionsresten zu reinigen. Dem verletzten Mädchen hat der Bürgermeister Genesungswünsche übermittelt.

Die Teamleiterin 30 hatte ein längeren Berichtsblock, der folgende Punkte umfasste:

Bebauungsplan Gerberhot/Am Schwanensee. Die Bürgerbeteiligung ist für den Zeitraum 01. – 15. Dezember vorgesehen.
Am 08. Dezember findet eine Informationsveranstaltung in der Aula statt. Die Pläne liegen vom 01. – 15. Dezember im Rathaus zur Einsichtnahme aus.

Verlegung Leerrohre. Die Anfrage der CDU, ob bei allen künftigen Erdarbeiten auch Lehrrohre für Breitbandkabel verlegt werden können, wurde beantwortet. Eine Verlegung von Leerrohren ist nach Angabe der Betreiber meistens nicht immer sinnvoll.

Eutiner Straße, Ausbau zur Fahrradstraße. Die Anregung der Grünen, die Eutiner Straße als Fahrradstraße auszubauen, wird von der zuständigen Behörde nicht befürwortet.
Nach meiner Auffassung sollte die Begründung noch einmal geprüft werden.

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder: Frau Dr. Unbehau von den Grünen machte darauf aufmerksam, daß im Rahmen der Maßnahmen, die Innenstadt attraktiver zu machen, Fahrradständer mit Werbung nicht mehr zulässig sind und entfernt wurden. In dem Zusammenhang machte sie auch auf die mangelnden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt aufmerksam. Die Teamleiterin 30 wies darauf hin, daß eine Erhebung ergeben hätte, daß im Innenstadtbereich ca. 180 Abstellmöglichkeiten vorhanden sind, räumte aber ein, daß nicht alle gleichzeitig nutzbar seien und daß einige davon nicht optimal sind, weil es sich um „Speichenknacker“ handeleln würde. Außerdem können Geschäftsleuteweiterhin Fahrradständer aufstellen, wenn diese werbefrei sind. Es könne aber überlegt werden, zusätzliche „Kieler Bügel“ aufzustellen.
Ich meine: Nicht überlegen, aufstellen.

Spielplatz Todeskurve. Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten hat beschlossen, den Spielplatz aufzugeben und die Geräte auzubauen.
Ich halte den Beschluß für falsch, kann aber daran nichts ändern. Bedenklich finde ich allerdings umlaufende Gerüchte, das Grundstück sei bereits an einen Investor verkauft.

Bebauungsplan 6 / Johannisstraße. Im Rahmen der Planungsarbeit wird ein lärmtechnisches Gutachten gefordert, weil Teile des Gebietes sehr dicht an der Bundesstraße liegen. Kostenpunkt: ca. 5000,– Euro.

Workshop „Optimierung Stadtentwicklung und Bau“. Als mögliche Termine für den Workshop wurden der 16. Januar und der 06. Februar genannt.

ALDI-Neubau, na hoffentlich kommt die Stadt da ungeschoren raus

Hier, wie angekündigt, der Bericht über das, was mich in den Ferien politisch beschäftigt hat:
Thema ALDI Neubau an der Ecke Lütjenburger Straße.

Ich habe die Befürchtung, daß die Stadt über den originellen Verfahrensweg, der hier gewählt wird, nicht nur die Öffentlichkeitsbeteiligung unterläuft, sondern in eine Schadensersatzfalle tappt. Nach meinem Dafürhalten müßte das in der Verwaltung bekannt sein. In der letzten Sitzung des SteU wirkte die Teamleiterin 30 darauf hin das Protokoll zu ändern. Ich hatte mitgeschrieben: „Ich habe mich nicht über die Empfehlung der Landesplanung hinweggesetzt, einen Bebeuungsplan aufzustellen, der Ausschuß hat das so entschieden.“ (wenn nicht wörtlich, dann doch sinngemäß). Damit weist sie nach meiner Auffassung die Verantwortung weit von sich und hält sich, so meine Einschätzung, den eigenen Rücken von Regeressforderungen frei, indem sie einen Teil der Verantwortung auf den Ausschuß schiebt.
Dabei war es die Teamleiterin 30, soweit ich mich erinnere, die dem Ausschuß vorgeschlagen hatte, auf einen Bebauungsplan zu verzichten und die Sortimentsfrage über ein Bauantragsverfahren zu regeln.

Nun ist es so, daß man die Sortimentsfrage nicht rechtswirksam über einen städtebaulichen Vertrag regeln kann, wie es ursprünglich geplant war. Dies wurde dem Ausschuß auch so mitgeteilt.
Dies ist nur über ein Bebauungsplanverfahren möglich. Den Bebauungsplan wollte man sich aber sparen, um das Verfahren zu beschleunigen. Ich vermute, daß ein weiterer Hintergedanke war, die Öffentlichkeitsbeteiligung, aber vor allem eine Überprüfung des Einzelhandelskonzeptes und besonders der Verträglichkeitsuntersuchung zu verhindern. Ich bezweifel allerdings, daß der Versuch, Sortimentfragen in einem Bauantragsverfahren zu regeln, rechtswirksam ist.

Ich gehe sogar so weit zu vermuten, daß das ganze Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist.
Die Landesplanung empfhielt – aus gutem Grund – die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Eine eingehende und nachprüfbare planungsrechtliche Bewertung der Stadt zu dem Verfahren liegt mir nicht vor. Der Kreis soll die Baugenehmigung in Aussicht gestellt haben. Dies wird sie sicher nicht getan haben, ohne eine eigene planungsrechtliche Bewertung vorgenommen zu haben. Diese soll nach Aussage der Verwaltung bei der Stadt nicht vorliegen. Wenn es eine solche Bewertung gibt, würde mich interessieren, was darin steht.
Die übrigen Ausschußmitglieder interessiert es offenbar nicht.
Wenn man die CDU beim Wort nimmt, ist Stadtentwicklung Bauen um des Bauens willen.

Die große Gefahr, die ich sehe, ist, daß die Stadt bei ALDI eine berechtigte Erwartungshaltung weckt, die zum Beispiel zum endgültigen Erwerb des Grundstückes führen kann. Kommt jetzt kein Baurecht zu stande, etwa weil das Verfahren es nicht hergibt oder ein Nachbar erfolgreich klagt, entstehen Regressansprüche gegenüber der Stadt.

Einsicht in die Möglichkeit

Nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ist es klar: Naürlich ist es rechtlich zulässig, die Fassadengestaltung für eine einzelne Fassade in einem Bebauungsplan zu regeln. Auch für die Lübecker Straße 9.

Herr Nagel, der als Planer für den Bebauungsplan 7c (Bereich Gerberhof, Am Schwanensee) vorgetragen hat, brachte es auf den Punkt:
„Die Gestaltung des Ortsbildes ist ihre vornehmste Aufgabe.“

Damit dürfte auch dem letzten Ausschußmitglied klar geworden sein, daß die Verantwortung für die Gestaltung der Fassade für das neu zu errichtende Gebäude in der Lübecker Straße 9 (umgangssprachlich als Gerberhof bekannt, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Straße) beim Ausschuß liegt und er/sie mögliche Bausünden mit seiner/ihrer Stimme verhindern kann.

Ansonsten wurde eine weitere Alternative für die Planung der Bebauung im Bereich Am Schanensee vorgestellt. Sie sieht drei zweigeschossige Gebäude vor. Die Häuser sollen je einen Trackt mit Flachdach und einen mit Satteldach bekommen.

Die Frage der Erschließung wurde erneut kontrovers diskutiert. Sie soll nach jetzigem Planungsstand über die Straße am Schwanensee erfolgen. Hierzu gibt es Bedenken, weil die Rodomstorschule direkt an diesem Weg liegt. Die CDU brachte noch die Erschießung über die Stadtgrabenstraße und die Schwentinebrücke ins Gespräch.
Die Idee halte ich für abwegig, da die jetzige Brück sicher durch eine Brücke ersetzt werden kann, die auch von Autos befahrbar ist. Die daran anschließende ‘Durchfahrt zwischen den Gebäuden ist aber so eng, daß größere Autos hier ihre Probleme haben werden, von der Müllabfuhr einmal ganz abgesehen.

Die Planungen sind jetzt so weit vorangeschritten, daß sie im Oktober im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung allgemein bekannt gemacht werden sollen. Dann besteht für die Bürgerinnen und Bürger uch die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken geltend zu machen.

ALDI, Bericht im SteU

Im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt am letzten Mittwoch berichtete die Teamleiterin 30,Frau Krichldorff, dass die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau des ALDI an der Ecke Lütjenburger Straße/B76 nunmehr vorliegt.
Die Landesplanung empfiehlt, für dieses Vorhaben einen Bebauungsplan zu erstellen. Es ist so, daß die Landesplanung Planungen fachlich bewertet und beratend tätig ist. Sie kann der Stadt gegenüber keine Vorgaben machen oder Anordnungen treffen, weil die Planungshoheit definitiv bei der Stadt liegt. Deshalb ist die Empfehlung der Landesplanung so ziemlich die schärfste Form der Formulierungen, wenn es darum geht, Fehlentwicklungen abzuwenden.
Dennoch setzten Verwaltung, der Vorsitzende des Ausschusses  und der größte Teil der Selbstverwaltung alles daran, die Erstellung eines Bebauungsplanes zu vermeiden.
Diese Empfehlung in den Wind zu schlagen ist aus meiner Sicht ziemlich dämlich.

Also fragte ich mich, warum fürchten man und frau einen Bebauungsplan wie der Teufel das Weihwasser?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept sagt, keine Versorgungsbetriebe größer 800 qm außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches, der Neubau aber 1200 qm groß werden soll?
Ist es, weil das Einzelhandelskonzept empfiehlt, keine weiteren Discounter zu bauen, aber jetzt noch einmal fast 600 qm Discounterfläche geschaffen werden sollen?
Ist es, weil die Ergebnisse der Verträglichkeitsuntersuchung nach meiner Einschätzung bei einer näheren Überprüfung nicht haltbar sind?
Ist es, weil alle oben genannten Fragen bei der Erstellung eines Bebauungsplanes mit geprüft werden?
Ist es, um eine Bürgerbeteiligung zu verhindern oder zu umgehen?

Es ist meine feste Überzeugung, daß der Neubau eines 1200 qm ALDI an dieser Stelle zu Lasten des SKY-Supermarktes in der Innenstadt gehen wird, wobei der SKY – neben Rossmann – als Kundenmagnet für alle anderen Geschäfte in der Innenstadt von enormer Bedeutung ist.

Bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes waren sich alle einig, hiervon nicht abzuweichen und auf die Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich zu bestehen. Die jetzige Entwicklung ist daher völlig inkonsequent. Vor diesem Hintergrund wäre es Sky nicht zu verdenken, Druck zu machen, um an andere Stelle einen Markt zu errichten. Ich vermute, es wird nicht mehr lange dauern und ich vermute, daß die Zahl derer, die einknicken, groß sein wird.

Gerberhof (Lübecker Straße 9) und Schwanensee

Ein anderer Tagesordnungpunkt im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war der Bebauungsplan Gerberhof. Inhaltlich ging es um die Themen:
– Gestaltung des Neubaus an der Lübecker Straße 9 (Gerberhof)
– Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“

Das Planungsbüro stellte hierzu neue Entwürfe vor. Vorrangig ging es darum, eine Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch der Neubau im Vergleich zu den benachbarten Gebäuden sein und wie massig die Fassade wirken wird.

Tatsächlich wird der Neubau nur zwei Meter höher als das bestehende Gebäude sein und dem alten Gebäude von der Form her ähneln. Erfreulicherweise war auf den Skizzen zu erkennen, daß die Planer nunmehr zum Teil stehende oder zumindest quadratische Fensterformate vorsehen.

Weniger erfreulich ist, daß in der Zeichnung, die den jetzigen Zustand darstellt, quadratische Fenster zu sehen sind, obwohl das alte Gebäude ganz eindeutig stehende Fensterformate hat. Ich nehme an, daß hier bei der Erstellung der Zeichnung nicht in vollem Umfang mit der erforderlichen Sorgfalt gearbietet wurde. (Vergleiche das Bild in meinem Beitrag vom 15. Juni 2013). Leider könnte man auch auf den Gedanken kommen, hier solle suggereirt werden, daß ohnehin schon quadratische Fensterformate vorhanden sind und die Forderung nach stehenden Fensterformaten daher nicht berechtigt ist.

Wenn die Fensterformate noch angepaßt und als stehende Fenster geplant werden, wäre gestalterisch viel gewonnen. Bedauerlicherweise sind die Fenster der benachbarten Gebäude nicht dargestellt, so daß ein optischer Gesamteindruck schwer zu gewinnen ist.

Hier die heutige Situation als Zeichnung
(die Fenster sind nicht korrekt dargestellt, s.o.)
140827_Gerberhof_status_QuoIm Vergleich dazu die vorgestellte Planung:
140827_Gerberhof_nachherHerr Dr. Erdmann von der FWG führte aus, daß sich durch das Gebäude die gesamten Sichtachsen und Perspektiven im Bereich Schwentine verändern werden. (die gelbe Fläche zeigt, wie weit die Balkone an der breitesten Stelle in Richtung Stadtschwentine ragen sollen.) Damit hat er recht, allerdings bin ich der Ansicht, daß dies weniger bedeutend ist als die Gestaltung einer Fassade, die sich zwingend in das historische Straßenbild einpaßen muß. Nach meiner Bewertung kann man dem Investor hier weiter  entgegenkommen, wenn die Fassendengestaltung  optimiert wird.

Der Ausschuß stimmte zu, die Planungen mit dem Gebäude in den vorgestellten Ausmaßen weiterzuführen. Über die Fassadengestaltung soll gesondert beraten werden.

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann und sollte man gerade im Bebauungsplan gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich,

Anschließend ging es um die Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“. Hier hatte sich der Ausschuß bereits entschieden, die Lösung „Stadtvilla“ zu verwerfen und die Lösung  „Reihenhaus“ weiter zu verfolgen. Herr Möller merkte für die SPD-Fraktion an, daß die vorgestellte Lösung keine Zustimmung findet. Die übrigen Mitglieder im Ausschuß teilten diese Auffassung mehrheitlich nicht. Ich wurde mit meinem Hinweis, daß die Reihenhäuser in der Rodomstorstraße auf der gegenüberliegenden Seite der Schule auch sehr eng stehen und trotzdem weggingen „wie die warmen Semmel“ gestern in den Kieler Nachrichten zitiert.

Der Umweltschutsbeauftragte äußerte die Befürchtung, daß das südlichste Gebäude im Schattenbereich der drei alten Bäume stehen würde und von daher die Gefahr droht, daß man aufgrund des Schattenwurfes die Axt an die Bäume legt. Diese Gefahr wurde vom Rest des Ausschusses auch gesehen, so daß  dem Planer die Aufgabe mit auf den Weg gegeben wurde, hier eine andere Lösung zu finden. Das dürfte unproblematisch und keine große Belastung für den Investor sein. So könnte man das betreffende Haus statt parallel zu den anderen Häusern auch über Eck mit dem mittleren Gebäude anordnen.

Für mich insgesamt  eine erfreuliche Entwicklung, wenn die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 noch gestalterisch optimiert wird und die Entwicklung zusätzlicher Gewerbeflächen in dem Weg parallel zur Lübecker Straße entfällt.

Dem Altstadtcharakter eine Chance

Vorweg möchte ich auf die beiden nachfolgenden Beiträge hinweisen, die sich ebenfalls mit Themen aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt befassen.

In der Sitzung wurde durch den Architekten ein Höhenprofil zum Gerberhof/Gebäude Lübecker Straße 9 präsentiert. Aus den Bildern ging hervor, das auch der geplante Neubau nicht höher sein wird als die umliegenden Gebäude.
Gleichzeitig wurde aber auch klar, daß sich das geplante Gebäude optisch nicht in das Straßenbild einfügen wird.
Dafür gibt es zwei meßbare Kriterien.
Erstens: die Dachneigung. Sie ist deutlich geringer als beim bestehenden Gebäude und bei den benachbarten Gebäuden. Nach Aussagen des Architekten ist eine größere Dachneigung aber problemlos möglich.
Zweitens: die Fenster. Stehende Fensterformate sind in der Langen Straße aus gestalterischen Gründen vorgeschrieben und auch in der Lübecker Straße vorherrschend. Liegende Formate wie beim vorgestellten Entwurf widersprechen dem vorhandenen Bild und werden nach meiner Einschätzung als Fremdkörper wahrgenommen.
Natürlich wäre es auch schön, wenn Backsteine verwendet werden, und zwar weichere, nicht harte und glasierte.

Im Laufe der Diskussion stellte sich heraus, daß nicht nur ich, sondern auch mehrere andere Mitglieder des Ausschusses der Auffassung sind, daß sich der vorgestellte Entwurf gestalterisch nicht in den vorhandenen Bestand einfügen wird. Ich habe mich in zwei Wortbeiträgen gegen eine Bagatellisierung dieses Themas ausgesprochen. Im Gegenzug wurde die Frage aufgeworfen, ob man nicht eine moderne Gestaltung im Stil der Zeit bevorzugen würde.
Diese Auffassung war offenbar nicht mehrheitsfähig, auch wenn Herr Dr. Höppner auf die Charta von Venedig verwies, in der Nachbauten und Rekonstruktionen abgelehnt werden.

Ich habe im Anschluß an die Sitzung nach der Charta von Venedig gegoogelt. Sie stammt aus dem Jahr 1964 und ist mittlerweile 50 Jahre alt. Wie ich feststellen mußte, wurde sie 1987 durch ein Charta von Washington ergänzt, die auf der VIII. ICOMOS-Generalkonferenz beschlossen wurde und sich ausdrücklich auf die Charta von Venedig bezieht.

Art 9 aus der Charta von Venedig (1964):
Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird das ergänzende Werk von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. Zu einer Restaurierung gehören vorbereitende und begleitende archäologische, kunst- und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen.
Anmerkung: Bei uns in Plön beginnt keine Hypothese. Wir wissen, wie der Gerberhof (Lübecker Straße 9) aussieht. Daher braucht sich das neue Gebäude auch nicht von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen.

Aus der Charta von Washington (1987):
8. Neue Funktionen und Aktivitäten sowie die Einrichtung einer zum heutigen Leben gehörenden Infrastruktur müssen mit dem Charakter der historischen Stadt oder des städtischen Bereichs vereinbar sein.
10. Falls es notwendig sein sollte, Gebäude neu zu errichten oder umzubauen, muß die bestehende räumliche Struktur, besonders Parzellenteilung und Maßstab, respektiert werden. Zeitgenössische Elemente können eine Bereicherung sein, soweit sie sich in das Ensemble einfügen.
Anmerkung: Die Punkte 8. und 10. decken sich mit der Forderung, ein Gebäude zu planen, daß sich auch gestalterisch einfügt. Die Forderung nach einem modernen Gebäude läßt sich hieraus jedenfalls nicht ableiten.

Im Übrigen erwähnte ich noch einmal den Margarethenhof in Flensburg als gelungenes Beispiel für neue Gebäude, die sich harmonisch in das malerische Altstadtviertel Jürgensby einfügen.
Dazu verweise ich auf meinen Bericht vom am 9. Juni 2014.

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