Wenn ein fehlinterpretierter Freiheitsbegriff zum ideologischen Schlagwort wird

Anstoß dieses Beitrages ist ein Interview, das Herr Bundesverkehrsminister Wissing gestern, am 21. Juni 23 im Deutschlandfunk zum neuen Straßenverkehrsgesetz gegeben hat.

Vielleicht zur besseren Einordnung vorweg ein Zitat von der Internetpräsenz des Bundesministerium für Verkehr und Digitales (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/059-wissing-aenderung-stassenverkehrsgesetz.html):

“Das Straßenverkehrsgesetz setzt einen Rechtsrahmen, innerhalb dessen die Bundesministerien mit Zustimmung des Bundesrates Verkehrsregeln und Maßgaben für die den Verkehr regelnden Behörden der Länder in Form von Verordnungen aufstellen können. Es enthält keine konkreten Verkehrsregeln und auch keine unmittelbaren Maßgaben für die Behörden, die das Verkehrsrecht vor Ort umsetzen.

Der Gesetzentwurf hat das Ziel, den Ermächtigungsrahmen des Verordnungsgebers zum Erlass konkreter straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (z. B. Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung) zu erweitern. Es wird eine neue zusätzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die zum Erlass von Verordnungen berechtigt. Danach können zukünftig Verordnungen und darauf fußende Anordnungen der Behörden vor Ort – ausschließlich – zum Zweck der Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung erlassen werden. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind dabei stets zu berücksichtigen.”

Das klingt erst einmal plausibel und nicht schlecht. Die angegebenen Bereiche:
– Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes
– Schutz der Gesundheit
– Unterstützung der Städtebaulichen Entwicklung
sind aus meiner Sicht tatsächlich sinnvoll gewählt. Die Regelungen im Detail sind dann in der Straßenverkehrsordnung festzulegen.

Jetzt muss der Gesetzentwurf im Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Erst dann kann z.B. die Straßenverkehrsordnung auf Basis des Straßenverkehrsgesetzes geändert werden. Noch ist nichts in trockenen Tüchern und bis zur Änderung der Straßenverkehrsverordnung wird noch etwas Zeit ins Land gehen.

So weit, so gut. Das ist alles nachvollziehbar und läuft in geordneten Bahnen. Vielleicht wird das Ergebnis ja gar nicht so schlecht wie manche auf den ersten Blick befürchten.

Leider scheinen die Befürchtungen aber nicht völlig aus der Luft greifen zu sein, wenn man sich das Interview des Deutschlandfunks mit Herrn Bundesminister Wissing am gestrigen Tage anhört.

https://www.deutschlandfunk.de/wo-steht-die-verkehrswende-interview-mit-volker-wissing-fdp-verkehrsminister-dlf-766f7732-100.html

Was für eine schwache Argumentationslinie, die sich windet wie ein Aal. Herr Minister Wissing scheint unterschwellig zu unterstellen, dass seine politischen Mitstreiter*innen und Gegner*innen die Diskussion um CO2 Emissionen zu einem Kampf „Mobilität oder Klimaschutz“ verkürzen. Das tut fast niemand.
Damit nicht genug. Nach meiner Auffassung unterstellt er der Initiative “Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeit” eine Missachtung des Grundgesetzes. Die Frage nach einem Tempolimit, also dem Ergebnis einer Abwägung der Rechtsgüter „Mobilität“, Klimaschutz und Lärmschutz beantwortet er eindeutig mit dem Argument:

Herr Verkehrsminister Wissing:
„… das Klimaschutz zum Preis des Verlustes der Mobilität kein attraktives Angebot ist. So etwas ist auch nicht mehrheitsfähig in einer freien und offenen Gesellschaft, übrigens weltweit nicht.“

Da niemand die Abschaffung der Mobilität gefordert hat vermute ich, dass der damit ein Tempolimit auf Autobahnen und die Möglichkeit meint, den Städten die Entscheidung über Tempo 50 oder Tempo 30 zu übertragen. Damit befinden wir uns in einer Auseinandersetzung die auf beiden Seiten ideologisch verhärtet ist.

Weltweit gibt es in freien und offen geprägten Ländern Tempolimits auf Autobahnen.
Vielleicht weiss der Verkehrsminister es nicht besser, wer weiß.
In Europa gibt es, außer in Deutschland, kein einziges Land, in dem es kein Tempolimit auf Autobahnen gibt. Auch die USA, Land der unbegrenzten Möglichkeiten, kennt Tempolimits.
Als einzige Länder ohne Tempolimits auf Autobahnen nennt die Seite HEY.CAR: Haiti, Somalia, Libanon, Nepal, Myanmar, Mauretanien, Burundi, Bhutan sowie die indischen Bundesstaaten Vanuatu, Pradesh und Uttar. (https://hey.car/magazine/laender-ohne-tempolimit)

Für mich entsteht der Eindruck, dass der Verkehrsminister aus rein ideologischen oder vielleicht auch aus parteipolitisch-populistischen Gründen daran festhält, auf Autobahnen kein Tempolimit einzuführen zu wollen und eine Absenkung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Städten von 50 auf 30 so schwer wie möglich zu machen oder so weit wie möglich zu verhindern.

Meine Einschätzung: Bei der Tempo 30 – Diskussion geht es nicht um die Abschaffung des “Grundrechtes auf Mobilität” (also der grundgesetzlich garantierten Freizügigkeit, wenn ich das richtig verstanden habe. Ein ausdrückliches Grundrecht auf Mobilität konnte ich im Grundgesetz nicht finden.)
Es geht darum, dass der Bund das Recht an die Städten und Gemeinden überträgt, selber festlegen zu dürfen, wo auf Durchgangsstraßen Tempo 50 und wo Tempo 30 gilt.
Das ist den Städten und Gemeinden jetzt im Wesentlichen verboten und es bleibt wohl auch mit den oben genannten Ausnahmen verboten.
Lediglich bei den Ausnahmen, die den Städten und Gemeinden für ihre Entscheidung zugebilligt werden, wird jetzt eine Beteiligung möglich sein.

Besonders empörend finde ich in dem Zusammenhang, dass der Herr Verkehrsminister Wissing der Initiative: „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ unterstellt, mit einem flächendeckenden Tempo 30 gegen das Grundgesetz verstoßen zu wollen.
811 Städte haben sich der Initiative angeschlossen, auch die Stadt Plön.
Die Initiative fordert das Entscheidungsrecht für Städte und Gemeinden, aber anders als unterstellt, nicht flächendeckend Tempo 30. Das ist ein großer Unterschied.
Schlagwortalarm: Freiheitseinschränkung wegen Bürokratieabbau.
Ich für mich weise das als vernunftbeleidigend zurück.

Herr Verkehrsminister Wissing:
Weil unsere Verfassung hier klar entgegen steht.“ … 

„.. Eingriffe in die Freiheit der Bürger, dass die verhältnismäßig sein müssen, geeignet, erforderlich und angemessen.“

„…aber dass der Staat sich hinstellt und sagt, ich möchte mir nicht mehr die Mühe machen, Freiheitseingriffe zu begründen, weil ich das als Bürokratie empfinde, mit Verlaub, dieses Argument der Kommunen kann ich weder nachvollziehen noch ansatzweise akzeptieren. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, Freiheitseingriffe gegen den Bürger zu begründen, das verlangt das Grundgesetz.“

„… was wir ausdrücklich nicht machen werden ist flächendeckend Tempo 30. Und die Kommunen werden auch künftig die Einschränkungen begründen müssen, denn die Regelgeschwindigkeit bleibt Tempo 50 und eine Ausnahme muss begründet werden und die muss  auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat und dabei bleibt es.“

Niemand hat einen Verfassungsbruch gefordert. Darum halte ich diese Argumentationslinie für falsch und die damit verbundene Unterstellung für völlig unangemessen.
Im Gegenzug habe ich die Befürchtung, dass der Entscheidungsspielraum der Städte und Gemeinden durch die noch ausstehende Umsetzung des Straßenverkehrsgesetz in die Straßenverkehrsordnung auf Null reduziert wird und alles beim Alten bleibt.

Es geht um mehr Entscheidungsfreiheit für die Städte und Gemeinden. Die Freiheit, die gemeint ist, scheint für Herrn Verkehrsminister Wissing aber ein rotes Tuch zu sein. Niemand will und wird die Städte und Gemeinden davon entbinden, rechtssichere Entscheidungen zu treffen, wenn sie für Teilstrecken Tempo 30 festlegen.
Gesetzliche Grundlagen, die den Städten und Gemeinden die entsprechende Entscheidungsfreiheit einräumen, stehen der Verfassung mit Sicherheit nicht entgegen.
Sie würden aber im neuen Straßenverkehrsgesetz – von den oben genannten Ausnahmeregelungen abgesehen -so weit wie möglich verhindert.


Außerdem:

Die einzelnen Bundesministerien haben die Verpflichtung, in ihrem Verantwortungsbereich für CO2 Einsparungen zu sorgen. Die bestehende Regelung ist sehr starr und eine flexiblere Handhabung ist in Anbetracht der Komplexität des Themas kann sinnvoll sein, wenn die Regelung durch “Flexibilität” nicht unterlaufen wird.
Die Einsparungen und Überschreitungen können zukünftig gegeneinander aufgerechnet werden und für Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzen sind zwei Jahre vorgesehen.

Das Verkehrsministerium überschreitet die derzeit bestehenden Vorgaben deutlich.

Die Journalistin des DLF konfrontiert den Herrn Verkehrsminister mit folgender Aussage:

DLF: „…, selbst nach Berechnungen der Bundesregierung wird Deutschland bis 2030 im Verkehrssektor einen Emissionsüberschuss von bis zu 175.000 Mio Tonnen CO2 anhäufen. … Wie wollen sie das denn den jüngeren Generationen erklären, dass Sie deren Freiheit gefährden?“

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Wichtig ist, dass wir vor allem die Freiheit schützen, mobil zu sein, …“

Ich erwarte eigentlich, dass ein Minister die Verantwortung für das trägt, was in seinem Ministerium passiert. Offenbar liege ich da nicht ganz falsch.

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Ich habe als Bundesverkehrsminister die Verantwortung, dass wir unsere Klimaziele einhalten, …“

Der Herr Verkehrsminister versucht dann aber, die Verantwortung für das Versagen beim Erreichen der Einsparziele auf jeden einzelnen von uns abzuladen. Mir wäre ein solch hilfloser Versuch peinlich, dem Herrn Verkehrsminister mutmaßlich nicht:

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Der Klimaschutz ist eine Gesamtaufgabe der Regierung, ich würde sagen, eine Gesamtaufgabe der Gesellschaft und es ist ja nicht das Verkehrsministerium, dass Klimaziele reißt, es ist die Gesellschaft insgesamt, jeder Einzelne, der mobil sein muss, jede Einzelne, die mobil sein muss, … .“


Einen anderen Satz, den der Herr Minister Wissing sagt, könnte ich aber sofort unterschreiben. 

Herr Verkehrsminister Wissing:
„ Es gibt nicht das Eine statt dem Anderen, sondern wir müssen klug abwägen, … indem wir Klimaschutzziele ehrgeizig angehen und gleichzeitig die Gesellschaft mobil halten.“

Genau darum geht es. Es geht um die Abwägung der Belange des Verkehrs, also des gesamten Verkehrs, nicht nur des Autoverkehrs, sondern des Verkehrs, einschließlich von Fußgänger*innen und Radfahrenden und des ÖPNV, des Fernverkehrs und auch des Lieferverkehrs, mit anderen Rechtsgütern. Zu nennen wären zum einen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2.2 Grundgesetz), das durch Verkehrslärm beeinträchtigt werden kann, zum anderen die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen, die den Staat auch zum Schutz der Lebensgrundlagen verpflichtet. Das ergibt sich aus Art 20a Grundgesetz.

Leider scheint Herr Minister Wissing die Bedeutung des Autoverkehrs in diesem Abwägungsprozess deutlich überzubewerten. Die Berücksichtigung der anderen Rechtsgütern kommt da möglicherweise etwas zu kurz. 

Herr Verkehrsminister Wissing:
„ Wir reden über ein Straßenverkehrsgesetz und dass in einem Straßenverkehrsgesetz sich der Verkehr unterordnet, das stellt ja wirklich die Sache auf den Kopf, und deswegen mach ich das auch nicht mit.“

Nach meiner Meinung benutzt der Herr Minister die Begriffe wie Freiheit und Mobilität als Schlagworte. Tatsächlich scheint es mir um gelebte Klientelpolitik zu gehen, die in populistischer Weise dem überkommenen ADAC-Motto folgt: „Freie Fahrt für Freie Bürger“.
Der Rest ist Scheindebatte. 

Herr Minister Wissing wirft seinen politischen Gegenspieler*innen vor:

Herr Verkehrsminister Wissing:
„Scheindebatten, die mit Schlagwörtern arbeiten, hinter denen sich nicht viel verbirgt.“
„ … dass man ein so komplexes Thema immer auf solche Schlagwörter reduziert, obwohl man eigentlich wissen kann, dass hinter diesen Schlagwörtern sich eigentlich nichts als heiße Luft verbirgt.“


Meine Meinung: er selber hat einen substantiellen Beitrag zur Scheindebatte geleistet. 

Jetzt kommt es im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf an, dass die Bundesländer die Position der Städte und Gemeinden stärken, ihre Fachkompetenz zu nutzen und Verkehrsregelungen in ihrer eigenen Verantwortung zu treffen. Für Plön würde das bedeuten, auf dem Schulweg zwischen Breitenaustraße und Stetiger Straße und vor der Kita in der Rautenbergstraße endlich Tempo 30 einzuführen. Einen entsprechenden Beschluss der Ratsversammlung gibt es seit Jahren.
Auch die Umsetzung des Lärmaktionsplanes zum Schutz der Anwohner*innen vor Straßenlärm wird durch die derzeit bestehenden Regelungen blockiert.

Absage an Lärmschutzwände

Auf der gestrigen Ratsversammlung gab es eine klare Absage zu der Absicht des Amtes für Planfeststellung, entlang der „Innerörtlichen Ortsumgehung“ Lärmschutzwände zu errichten.
Mit 18 Ja und 2 Neinstimmen (Ratsherr Landschof und Ratsherr Möller, beide SPD) wurde eine Stellungnahme der Stadt Plön beschlossen, die sich an die Verwaltung des Bundeslandes Schleswig Holstein wendet. Darin wird gefordert, ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten, das die Aspekte des Lärmschutzes entlang der Umgehungsstraße, des Lärmschutzes in den darüber hinausgehenden Bereichen entlang der Bundesstraßen, des Tourismus und der Stadtentwicklung gleichermaßen berücksichtigt.
Das bisherige Planfeststellungsverfahren, das sich im Wesentlichen auf die Errichtung von Lärmschutzwänden konzentrierte, kann das nicht leisten und muss als gescheitert angesehen werden.
Obwohl dem Amt für Planfeststellung die vor 5 Jahren in einer Stellungnahme vorgebrachten Einwendungen der Stadt Plön vorlagen, wurden diese Einwendungen im 1. Planänderungsverfahren weder erörtert noch abgewogen, geschweige denn berücksichtigt.

Dass wir in der Ratsversammlung mit unserer Entscheidung richtig liegen wird auch durch die Stellungnahme des Kreises Plön unterstrichen. Der Kreis Plön äußert sich in seiner Stellungnahme – fachlich gut und sehr ausführlich begründet – ganz ähnlich zu den vorliegenden Planungen.

Das Amt für Planfeststellung hat 5 Jahre gebraucht, um das erste Planänderungsverfahren vorzulegen. In dieser Zeit hat es nach Aussagen der Verwaltung nicht einen Kontakt mit der Stadt Plön gegeben. Das Vorgehen des Amtes für Planfeststellung kann man auch dahingehend verstehen, dass sich die Behörde über die Interessen der Stadt hinweggesetzt und damit das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung ignoriert hat.

Zudem hat die Ratsversammlung mit 17 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, parallel zum Verwaltungsweg auch den politischen Weg zu beschreiten. Dazu wurde beschlossen, sich mit einer Resolution an den Herrn Ministerpräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden des Schleswig Holsteinischen Landtages und die Verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen zu wenden, um die notwendige politische Unterstützung für unsere Stadt zu erhalten.

Damit ist das Thema Lärmschutzwände nicht vom Tisch. Da Verfahren läuft weiter. Es wäre zu wünschen, dass das Amt für Planfeststellung diesmal nicht wieder 5 Jahre benötigt, um einen zustimmungsfähigen Planentwurf vorzulegen.  

Als Mitglied der AG-Lärmschutz freue ich mich, dass die Ratsversammlung unseren Beschlussvorlagen mit so deutlicher Mehrheit gefolgt ist. Die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Wegener (CDU) und den Kolleginnen Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) und Griesser (FDP) lief über alle Fraktionsgrenzen hinaus hervorragend. Die Vorlage für die Stellungnahme lag bereits bei der Veröffentlichung der Tagesordnung für die Ratsversammlung vor. Der Entwurf für die Resolution wurde zwei Tage später nachgereicht, nachdem der Ältestenrat beschlossen hatte, das Thema Resolution mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Damit bestand ausreichend Zeit, sich mit den Inhalten beider Unterlagen zu befassen, auch wenn der Kollege Möller kritisiert hat, dass es keine Vorlage der Verwaltung gegeben hat und man die Inhalte vorher im Ausschuss hätte beraten müssen.
Tatsächlich ist das aber genau das geschehen und auch aktenkundig im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 22. März dokumentiert. Herr Möller war dabei.
Die Verwaltung hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der darauf hinauslief, die bereits vor 5 Jahren abgegebene Stellungnahme erneut unverändert abzugeben.
Das wurde vom Ausschuss als nicht ausreichend angesehen. Ich hatte in der Sitzung angekündigt, dass die AG-Lärmschutz einen eigenen Antrag für die Ratsversammlung einbringen wird. Der lag dem Ältestenrat und der Verwaltung zeitgerecht vor. Der Entwurf wurde ebenso fristgerecht im Bürger- und Ratsinformationssystem veröffentlicht. Warum Herr Möller keine eigenen Antrag erstellt hat, weiß ich nicht. Die Möglichkeit hätte er gehabt. Er hat sie nicht genutzt. Seine Kritik läuft ins Leere. 

Presseschau zum Lärmschutz

Der Ostholsteiner Anzeiger schreibt am 24. März:

„Die einen wollen, dass nach über 30 Jahren endlich Lärmschutzmaßnahmen kommen. Die anderen wollen einen Rückbau der vierspurigen Ortsumgehung.“
Das klingt, als gäbe es nahezu gleich große Gruppen von Befürworter*innen oder Gegner*innen. Das ist nach meiner Beobachtung unzutreffend. So ergriff eine ältere, mir nicht bekannte Dame neben mir das Wort und forderte Tempo 30, zumindest als Versuch. Ich wurde mehrfach von Plöner Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, stets mit dem gleichen Tenor: „Lieber Tempo 30 als diese Wände.“
Ich persönlich kenne nur drei Plöner*innen, die sich für Lärmschutzwände aussprechen.

Im Rahmen der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes gab es eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Dort konnten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Ideenwerkstatt Themen auf ein großes Stück Papier bringen, die für sie von Bedeutung sind. Nachdem alle Themen aufgeschrieben waren, konnten zwei Kreuze bei den Themen gemacht werden, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für besonders wichtig hielten.
Die Aussage „Keine Lärmschutzwände im Stadtbereich/Stadtgebiet“ bekam 10 Kreuze.
Die Aussage „Naturnahe, attraktive Lärmschutzwände“ bekam ein Kreuz.

So sah das Stimmungsbild bei der Bürgerbeteiligung aus.

Die Aussage und das Kreuz kamen von meinem Kollegen Rose (SPD), bürgerliches Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung. Bis dahin hatte ich mich als Mitglied eben dieses Ausschusses zurückgehalten. Der Ideenworkshop war für Bürgerinnen und Bürger, nicht für Mandatsträger. Wir haben in dem Ausschuss eine viel einflußreichere Position. Nachdem ich gesehen hatte, dass der Kollege Rose sein Kreuz bei seiner eigenen Aussage gemacht hat, habe ich ein Kreuz bei der gegenteiligen Aussage gemacht.
Bereinigt man das Ergebnis um diese beiden Kreuze, gibt es eine ganz eindeutig ablehnendes Ergebnis. Mir ist natürlich bewußt, das dieses Ergebnis in keiner Weise repräsentativ ist.


Die Kieler Nachrichten vom 24. März

Hier wird der Kollege Möller (SPD) an hervorgehobener Position mit seiner Aussage zitiert: „Die Arbeitsgemeinschaft war nicht in der Lage, das Verfahren in unserem Sinne zu beeinflussen.“
Mehr oder weniger direkt wirft er der AG Versagen vor.
Den Vorwurf habe ich in der Sitzung nicht unbeantwortet gelassen.
Herr Möller hat zwar recht wenn er sagt, dass die Arbeitsgemeinschaft wenig bewirkt hat.
Die Erfolgsbilanz der AG Lärmschutz ist bis jetzt tatsächlich unbefriedigend.
Ein Gesprächstermin im Ministerium hat keinen Erfolg gebracht. Das Planfeststellungsverfahren lief weiter, ohne dass die Stadt Plön in irgend einer Weise eingebunden wurde. Die Kernaussage des Treffens lief daraus hinaus: “Wenn sie etwas anderes wollen, muss ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.”
Allerdings sollte Herr Möller nicht mit Steinen werfen, wenn er im Glashaus sitzt. Er selber war 20 Jahre Vorsitzender des „Bauausschusses“.
Seine Erfolgsbilanz in Sachen Lärmschutz: Schlechter als die der AG-Lärmschutz.

Lärmschutzwände oder doch nicht?

Vor gut 50 Jahren wurde die Umgehungsstraße geplant, die Plön heute in zwei Teile zerschneidet, jedenfalls für Fußgänger*innen und Radfahrende, aber auch für den innerörtlichen Autoverkehr.
Der Ausbau erfolgte damals als Umgehungsstraße, obwohl es sich tatsächlich um eine Durchgangsstraße handelt. Umgehungsstraßen werden großzügiger ausgelegt. Sie erlauben höhere Geschwindigkeiten als Durchgangsstraßen. Seinerzeit galt das Leitbild der „Autogerechten Stadt“, das heute lange überholt ist. Zu der Planung gehörten auch Lärmschutzwände, die heute, ein halbes Jahrhundert später, gebaut werden sollen.

Plön hat grundsätzlich ein Lärmproblem, nicht nur im Bereich der „Umgehungsstraße“, in dem B 76 und B 430 gemeinsam verlaufen. Besonders vom Lärm belastet sind auch die Hamburger Straße und die Rautenbergstraße. Dies ist auch im Lärmaktionsplan der Stadt Plön so festgestellt. Dieser Plan wurde (als 3. Fortschreibung) am 26. September 2018 in der Ratsversammlung beschlossen. Er trifft keine Aussagen zur Umgehungsstraße, beinhaltet aber Tempo 30 für die besonders vom Lärm betroffene Hamburger Straße und für Teile der Rautenbergstraße. In diesen Straßen besteht kein Anspruch auf die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die einzige effektive Maßnahme wäre die Einrichtung von Tempo 30 Zonen. So wurde es zumindest einstimmig ohne Enthaltung in der Ratsversammlung beschlossen.

Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist durch EU-Recht vorgegeben. Das Land Schleswig Holstein ist dafür verantwortlich, dass die Gemeinden Lärmaktionspläne erstellen. Unser Lärmaktionsplan liegt dem Land vor. Im Lärmaktionsplan wurde festgelegt, dass innerhalb von 5 Jahren überprüft werden soll, welche Maßnahmen umgesetzt worden sind. Der Termin wäre in diesem Jahr gewesen. Aufgrund von Änderungen des EU-Rechtes hat das Land die Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, das die Lärmaktionspläne bis zum 18.Juli 2024 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind.

Die Planungen für den Lärmschutz entlang der Umgehungsstraße wurden letztmalig im ersten Halbjahr 2018 beraten. Schon damals legte das Amt für Planfeststellung und Verkehr des Landes eine Planung vor, die die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Umgehungsstraße vorsah. Die Stadt hat dazu am 2. Mai 2018 in der Ratsversammlung einstimmig eine Stellungnahme beschlossen, in der sie sich klar gegen die Errichtung von Lärmschutzwänden ausgesprochen hat. Ebenso klar war, dass die Stadt den Rückbau der Bundesstraße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Umgehungsstraße als bessere Lösung ansieht. Die Stellungnahme war in der Sache klar, aber im Ton zurückhaltend.
Die Stellungnahme des Kreises zu den Plänen des Landes war in der Sprache sehr viel deutlicher. Auch der Kreis lehnte die Maßnahme, so wie sie vom Land geplant war, eindeutig ab. 

Im Februar diesen Jahres wurden der Stadt die nahezu unveränderten Pläne als 1. Planänderung erneut vorgelegt. Die Stellungnahmen des Kreises und der Stadt Plön fanden darin keinerlei Berücksichtigung. Normalerweise ist es üblich, dass bei einer Planänderung die Einwendungen – in diesem Fall die Einwendungen von Stadt und Kreis – aufgeführt werden. Dazu erfolgt eine Abwägung. Vor- und Nachteile werden dabei erörtert. Dann wird schriftlich begründet, warum eine Einwendung berücksichtigt wurde oder warum nicht. All das ist in diesem Fall nicht passiert.
Die Entscheidungsfindung des Landes kann so nicht nachvollzogen werden. Damit stellt sich die Frage, ob die Unterlagen überhaupt prüffähig sind und den rechtlichen Ansprüchen entsprechen. Die verfügbaren Unterlagen machen den Eindruck, als seien sie mal eben schnell verschickt worden.

Man sagt mir ja oft nach, dass ich immer Verschwörungen wittern würde, wo keine sind. Ich bin bestimmt kein Verschwörungstheoretiker, aber ich kann schon beurteilen, ob der Zeitpunkt für einen Verwaltungsvorgang taktisch geschickt gewählt ist. Zufall oder nicht, dieser Zeitpunkt ist taktisch brilliant gewählt. Wir befinden uns in Plön gerade in einer Phase kurz nach der Wahl einer Bürgermeisterin und kurz vor der Kommunalwahl. Die Fristsetzung für die Abgabe einer Stellungnahme ist der 14. April, mitten in den Osterferien. Es kann zumindest der Anschein entstehen, dass die Stadt hier überrumpelt werden sollte. 

Es ist klar und nicht zu leugnen. Es wird zwei Streckenabschnitte geben, für die Lärmschutz nur über eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen ist. Dazwischen liegt ein kurzes Stück, dass mit Lärmschutzwänden fast autobahnartig ausgebaut werden soll. Die erste Planung ist dem Land bekannt, die zweite Planung macht das Land sogar selber. Tempolimit und Streckenausbau passen aber nicht zusammen. Ein Streckenausbau ist auch nicht mehr mit den Anforderungen der Zeit vereinbar.

Lärmschutz für die anliegenden Grundstücke ist gesetzlich vorgeschrieben und unumgänglich. Im Hinblick auf die Städtebauliche Entwicklung ist anzustreben, dass der Straße ihre Funktion als innerörtliche Verbindung für alle Verkehrsteilnehmenden, Autofahrende, Radfahrende sowie Fußgänger*innen wieder bekommt.
Mittlerweile liegt Plön auch in der Schwerpunktregion Tourismus. So ist es im Landesentwicklungsplan festgelegt. Der Tourismus ist der Hauptwirtschaftszeweig in unserer Region. Lärmschutzwände, die vom Landesamt für Planfeststellung geplant, laufen der Förderung des Tourismus entgegen.

Was wir brauchen, ist eine Lösung, die alle Aspekte so gut wie möglich miteinander vereinbart. Seinerzeit wurde eine Reduzierung der Breite der Fahrspuren als mögliche Lösung in Betracht gezogen. Damit wäre die Leistungsfähigkeit der Umgehungsstraße erhalten geblieben, aber die Autofahrenden hatten den Eindruck gewonnen, auf einer Durchgangsstraße zu fahren und nicht auf einer Umgehungsstraße. Breite Fahrspuren wie auf einer Umgehungsstraße verleiten zum Schnellfahren. Lärmschutzwände vermitteln den Eindruck, außerhalb eines Ortes zu fahren. Damit ist vorprogrammiert dass noch einmal schneller gefahren wird als heute schon. Das würde die Wirkung der Lärmschutzwände ganz oder teilweise aufheben.

Mandatierung der AG Lärmschutz

Die AG Lärmschutz wurde auf der heutigen Sitzung der Ratsversammlung mit 17 Stimmen mandatiert. Vier Ratsmitglieder sprachen sich gegen eine Mandatierung aus, drei Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.

Als Mitglied der AG Lärmschutz habe ich als Entgegnung auf Ratsherrn Bernd Möller, der sich gegen eine Mandatierung der AG ausgesprochen hatte, noch einmal zu dem Thema Stellung genommen und meinen Standpunkt dargelegt.

Das Kernproblem liegt darin, daß die Ortsdurchfahrung in Plön dem Standard einer außerörtlichen Umgehungsstraße entspricht. Damit verbunden entsteht für Autofahrer*innen ein Eindruck, der zum Schnellfahren einlädt. Geschwindigkeit erzeugt Lärm. 
Sinnvoll wäre es, die Straße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtsstraße auszubauen, um zum einen die Durchschnittsgeschwindigkeit zu senken und zum anderen die zerschneidende Wirkung der jetzigen Straße zu reduzieren. 

Die Lärmschutzmaßnahmen, die im jetzigen Planfeststellungsverfahren vorgesehen sind, entsprechen einem städtebaulichen Stand von vor 40 Jahren.
Sie folgen dem Leitbild der autogerechten Stadt, das lange überholt ist.

(Folgendes habe ich nicht ausgeführt, möchte es aber zum besseren Verständnis an dieser Stelle ergänzen: Die Errichtung der Lärmschutzwände würde den bestehenden städtebaulichen Missstand auf Jahrzehnte hinaus zementieren, mit erheblichen Nachteilen für den Lärmschutz der übrigen innerörtlichen Strecken, mit der dauerhaften Verfestigung der zerschneidenden Wirkung der B76/B430 und mit furchtbaren Auswirkungen auf das Stadtbild und damit verbunden auch auf den Fremdenverkehr. Tunnelartige Streckenführungen verführen weiter zum Rasen, die erhöhten Geschwindigkeiten sorgen für mehr Lärm, der die Wirkung der Lärmschutzwände weiter reduziert.
Das derzeitige Planfeststellungsverfahren würde das Lärmschutzkonzept der Stadt Plön, das eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf allen Durchgangsstraßen zuläßt, konterkarieren. Eine “Rennstrecke” ließe sich mit einer durchgehend einheitlichen Verbesserung des Lärmschutzes in der gesamten Stadt nicht in Einklang bringen.)

In dem Gespräch bei der Landesverwaltung wurden die Mitglieder der AG Lärmschutz darauf hingewiesen, daß eine zeitgemäße Lösung in Rahmen des jetzigen Planfeststellungsverfahrens nicht realisiert werden kann. Der jetzige Plan ist fast auslegungsreif.

Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, daß der Rückbau auf den Standard einer innerörtlichen Durchgangsstraße nur im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens möglich wäre. Hierzu wurde eine politische Mandatierung der AG-Lärmschutz empfohlen. Das Land würde lediglich planen, der Bund müßte den Straßenbau bezahlen. Um den Bund zu überzeugen, wäre eine möglichst breiter politischer Konsens der Plöner Selbstvertretung erforderlich, damit sich das Land in seiner Argumentation gegenüber dem Bund darauf abstützen kann.

Daher habe ich eindringlich für die Mandatierung der AG-Lärmschutz geworben. 

Warum die FDP Fraktion geschlossen gegen eine Mandatierung gestimmt hat, obwohl sich Fraktion und Vorstandsvorsitzende vor zwei Jahren noch entschieden gegen die Errichtung von Lärmschutzmauern ausgesprochen haben, erschließt sich mir nicht. 

Ratsversammlung im Überblick

Die letzten Tage war ich bereits in Sachen Politik unterwegs. Bevor ich zur Ratsversammlung komme, hier eine kurze Zusammenfassung über drei Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe.

Am Montag fand eine Mandatsträgerschulung in Preetz statt. Obwohl sie für Neueinsteiger gedacht war, habe ich gerne daran teilgenommen, man lernt ja nie aus.

Dienstag vormittag hab ich an einer Veranstaltung des Tourismusverbandes teilgenommen. Es ging um Linked Open Data. Das Verfahren, basierend auf dem Standard schema.org, ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Daten, insbesondere für Suchmaschinen in Verbindung mit Sprachassistenzsysteme wie Siri oder Alexa und begünstigt die Anwendung von „Künstlicher Intelligenz“ (KI). Ziel ist, aktuellere Daten zu finden, um für den einzelnen Touristen maßgeschneiderte Informationen bereitzustellen. Mit eigenen Sprachassistenten, der Tourismusverband Salzburger Land nutzt „Olympia“, kann man sich auch unabhängig von den marktbeherrschenden Unternehmen machen.
Diese Systeme können offenbar sehr leistungsfähig sein. Ich hoffe immer, das die Leistungsfähigseine Grenzen hat, nicht, daß es uns irgendwann so geht wie der Spackenfamilie bei Extra3:
https://www.youtube.com/watch?v=kty0xCgIYjA

Dienstag Abend fand im Landtag eine Veranstaltung zum Thema Wohnungsbau bzw. Sozialer Wohnungsbau im Landtag statt. Als „Best Practice“, also beispielhaft, wurde die östereichische Hauptstadt Wien vorgestellt. Fast ein Drittel der städtischen Wohnungen sind gefördert. Es gilt das Prinzip: „Einmal gefördert, immer gefördert.“ Zur Vermeidung von Spekulation und der Vernichtung von günstigem Wohnraum dürfen Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, nicht, beziehungsweise nur in begründeten Ausnahmefällen abgerissen werden. Die Mieten für Sozialwohnungen liegen bei 6,50 bis 8,– Euro/qm. Einzelpersonen können eine geförderte Wohnung in Anspruch nehmen, wenn sie unter 44.000,– Euro verdienen. Für Mehrpersonenhaushalte erhöht sich die Einkommensgrenze. So wird eine gute soziale Durchmischung sichergestellt. Allerdings haben sich die Nutzer mit einer Einlage zu beteiligen. Um sich den Mietpreis von 6,50 Euro/qm dauerhaft zu sichern, sind knapp 40.000,– Euro fällig. Bei niedrigeren Einlagen, etwa 3500,– Euro wird ein etwas höherer Mietpreis fällig.
Ein sehr interessantes Modell, wobei es vermutlich schwer bis unmöglich sein wird, es auf Deutsche Verhältnisse zu übertragen.

Am Mittwoch, dem 26. September fand die Ratsversammlung statt.
In Kürze ein paar Schwerpunktthemen, wenn auch nicht in chronologischer Reihenfolge:

1. Der Landesbetrieb für Straßenbau plant, den Lärmschutz an der innerörtlichen Umgebung durch Lärmschutzwände zu realisieren. Die Stadt wurde hierzu um Stellungnahme gebeten.
Bereits in der letzten Wahlperiode haben sich alle Parteien fraktionsübergreifend darauf verständigt, die vom Landesbetrieb für Straßenbau geplante Lösung abzulehnen, weil sie zum einen die Schutzziele nicht erreicht und zum anderen im Hinblick auf die die Stadtentwicklung kontraproduktiv ist. Die ohnehin schon zerschneidende Wirkung der Straße würde verstärkt.
Gefordert wird ein Rückbau der Straße, ohne deren Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Dies wurde bereits vor der Kommunalwahl in einer vorläufigen Stellungnahme formuliert und einstimmig angenommen
Hinzu kommt, daß die Planungen auf dem Stand der Bebauung im Jahr 1975 basieren, die seither erfolgte Bebauung ist nicht berücksichtigt. Hierzu hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen ergänzenden Absatz in die vorläufige Stellungnahme aufnehmen lassen, mit der gefordert wird, den Stand des Jahres 2018 als Grundlage für die weiteren Planungen zu nehmen.
Herr Manfred Rose (SPD-Fraktion, bürgerliches Mitglied) machte im Rahmen der Einwohnerfragestunde darauf aufmerksam, daß die zur Abstimmung vorgesehene Stellungnahme eine Neuplanung der Maßnahmen erforderlich macht, die zu einer weiteren Verzögerung des Lärmschutzes führen werden. Er rief die Ratsherren und Ratsfrauen dazu auf darüber nachzudenken, der Planung des Landesbetriebes für Straßenbau zuzustimmen und darauf zu drängen, lediglich die fachlichen Schwächen der Planung in der eigenen Stellungnahme aufzuführen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion (Thorsten Roth) bat Herrn Rose, auf die Beantwortung der Frage bzw. Anregung zu warten, bis der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Gleichzeitig betonte er, daß die SPD-Fraktion in dieser Frage die Abstimmung freigegeben hat, da es hierzu unterschiedliche Meinungen gäbe. Dies sei aber nicht Ausdruck einer Zerrissenheit in der SPD-Fraktion, sondern Ausdruck einer reghaften Diskussion, bei der keine einheitliche Position gefunden werden konnte.
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes führte Herr Bernd Möller (SPD) dann aus, daß es in dieser Angelegenheit keine einfache Lösung gibt und ihm die Entscheidung nicht leicht fällt. Die Lösung des Landesbetriebes sei bei weitem nicht gut, aber besser als nichts.
In meinem Beitrag betonte ich, daß wir mit dem Ausbau der Straße in der jetzigen Form bereits eine Lösung haben, die sich als Fehlplanung herausgestellt hat und die wir mit der Errichtung von Lärmschutzwänden dann auf Dauer verfestigen. Der Rückbau der Straße ist für mich die einzig vertretbare Lösung. Dies sei für mich realisierbar, wenn wir fraktionsübergreifend zusammenstehen und unser Anliegen im Land auf politischer Ebene gemeinsam vertreten.
Herr Dr. Erdtmann (FWG) stimmte mir zu und betonte, daß er eine andere Lösung, etwa eine weiträumige Umgehung wie in Preetz, aus Kostengründen sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht für realisierbar hält.
Die Abstimmung fiel mit 22 Stimmen für die fraktionsübergreifend erarbeitete Stellungnahme einschließlich der Ergänzung von Bündnis 90/Die Grünen und nur 2 Gegenstimmen (Bernd Möller und Sabrina Thode, ebenfalls SPD) ganz eindeutig aus.

2. Die in das Gespräch gebrachte Verlegung des Naturpark-Infozentrums aus dem Uhrenhaus auf der Reitbahn nach Eutin sorgt bei allen Fraktionen der Plöner Ratsversammlung für Unverständnis und Empörung. Es ist zwar zwischen dem Naturparkverein und der Marius-Böger-Stiftung als Eigentümerin des Uhrenhauses zu einem Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro gekommen, es leuchtet aber niemandem ein, warum die Landesregierung nunmehr 500.000,00 Euro zur Verfügung stellen will, um den Umzug und eine Neugestaltung der Ausstellung zu finanzieren, zumal die Räume in Plön kostenlos zur Verfügung stehen, während für die Räume in Eutin Miete zu zahlen wäre. Das Ganze wirkt um so befremdlicher, weil die halbe Million nur fließen soll, wenn die Ausstellung nach Eutin umzieht. Ich denke, daß es möglich wäre, mit der Hälfte des Geldes die Sanierungskosten zu decken sowie die Ausstellung in Plön zeitgemäß zu überarbeiten und zu erweitern. Das wäre nach meiner Meinung ein etwas verantwortungsvollerer Umgang mit unseren Steuergeldern. Alles andere wäre ein Fall für den Rechnungshof.
Die CDU-Fraktion hat hierzu einen Text für eine Resolution entworfen, den die anderen Fraktionen in Vorfeld zur Verfügung gestellt bekamen. Der Text war gut, so daß er, was in der Kürze der Zeit auch kaum möglich gewesen wäre, ohne Änderungen von den übrigen Fraktionen als gemeinsame Resolution der Plöner Ratsversammlung übernommen und einstimmig beschlossen wurde.
Die Ratsversammlung dankte der CDU-Fraktion für die von ihr angestoßene Resolution und dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen.
Ich bin mir sicher, daß dieses Thema heute auch den Kreistag beschäftigen wird.

3. Etwas merkwürdiger verlief die Debatte, als es darum ging, Frau Hinrichsen (FWG) in den Verwaltungsrat der Stadtwerke Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) zu wählen. Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, hatte zu Beginn der Ratsversammlung beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu streichen, da er hierüber nicht informiert war. Weder in der Niederschrift des Hauptausschusses noch in der Niederschrift der Sitzung des Ältestenrates sei eine entsprechende Information zu finden. Die Streichung wurde von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes legte Dr. Erdtmann seine Position noch einmal ausführlich dar. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß das Thema sowohl im letzten Hauptausschuss wie auch bei der Festlegung der Tagesordnung für die Ratsversammlung im Ältestenrat besprochen wurde. Zur Bestätigung frage er die übrigen Teilnehmer*innen des Ältestenrates, die seiner Aussage zustimmten. Herr Dr. Erdtmann sah in der Tatsache, daß im Protokoll keine Aussagen dazu zu finden sind, ein Indiz dafür, daß hier mit der Unwahrheit gearbeitet wird. Das wiederum führte zu Unmutsäußerungen. An dieser Stelle hätte ich mir ein paar klärende Worte von der Bürgervorsteherin gewünscht.
Warum Herr Dr. Erdtmann die Aufnahme seiner Fraktionskollegin in den Verwaltungsrat nicht unterstützt, kann ich mir nicht erklären. Als persönliche Stellvertreterin wurde Frau Sabine Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagen. Auf die Frage, ob die FWG eine eigene Vertreterin bzw. einen Vertreter vorschlagen will, antwortete der Fraktionsvorsitzende dann mit „nein“. Damit wurde Frau Hinrichsen bei nur einer Gegenstimme gewählt.
Hierzu ist zu bemerken, daß der Verwaltungsrat, da er nicht durch die Bevölkerung, sondern durch die Ratsversammlung gewählt wird, paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden muß. Gleichzeitig gilt aber auch, daß hier keine Verteilung der Sitzen entsprechend der Sitzverteilung in den Ausschüssen erfolgen muß. Daß man sich in Plön im Wesentlichen aber an der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen orientiert, ist Ausdruck der grundsätzlichen Übereinstimmung der Parteien in der Auffassung über einen fairen Umgang miteinander.

4. Ich selber hatte den Tagesordnungspunkt „Kalkulation der Marktgebühren“ in die Debatte einzubringen, da dies in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fällt, dessen Vorsitzender ich bin.
Die Marktgebühren wurden letztmalig 2008 angepaßt. Sie sind alle 3 Jahre neu zu kalkulieren, was aber seither nicht erfolgt ist. Dieser Umstand wurde vom 2015 vom Gemeindeprüfungsamt angemerkt, so daß dies jetzt nachgeholt wurde.
Für die Wochenmärke ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren um 13%, für die Jahrmärkte von 75% und für sonstige Märkte von 40%.
Die Bereitstellung von Strom war bisher nicht kostendeckend und wird das trotz Anhebung auch zukünftig nicht sein. Die Verwaltung war hier in ihrem Beschlußvorschlag der Ansicht, daß das für die Betreiber*innen nicht zumutbar wäre. Dieser Auffassung hat sich die Ratsversammlung angeschlossen. So wird beispielsweise der Preis für den 16 Ampere Anschluß von 3,– auf 5,– Euro angehoben, kostendeckend wären 11,63 Euro. Für den 125/250 Ampere Anschluß wurden bisher 65,– Euro berechnet, ab 2019 werden es 95,– Euro sein. Kostendeckend wären 186,05 Euro.

Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Lärmschutz ja, aber so nicht.

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) tagte gestern. Das absolute Schwerpunktthema war die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der innerörtlichen Umgehungsstraße B76/B430. Darüber hinaus wurden die Themen Hundeauslaufplatz und Bebauungsplan Düvelsbrook-Süd behandelt.
Die Tagesordnungspunkte Aufstellungsbeschluß Bebauungsplan Rodomstorstraße/Vogelberg und die Entscheidung über eine damit verbundenen Veränderungssperre wurden, wie ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, mit 5 gegen 4 Stimmen von der Tagesordnung genommen und damit nicht behandelt.
Der Tagesordnungspunkt Lärmaktionsplan wurde auf Wunsch der Verwaltung auf den Sitzungstermin 30. Mai geschoben.

Aufgrund der Bedeutung beginne ich mit dem Thema Lärmschutz, auch wenn das Thema Hundeauslaufplatz vorher behandelt wurde.

Zum Lärmschutz auf der Umgehungsstraße (B76/B430) hat es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit gegeben, an der ich nicht teilnehmen konnte. Die Stadt ist aufgefordert, bis zum 23. April eine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben. Bündnis 90/Die Grünen, der Umweltschutzbeauftragte und ich haben dazu eine eigene Stellungnahme verfaßt, die auch im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sind.

Die Verwaltung hat zu den Planungsunterlagen zwei Einwände formuliert, die sich auf eine fehlende Seite und einige Fehler in den Lage- und Bauwerksplänen beziehen.
Ich muß sagen, daß ich von der Schlichtheit dieses Vorschlags ein wenig enttäuscht war.

Ich habe in meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, daß die Planungen des Landesbetriebes lediglich auf das Problem der Gefahrenabwehr (Lärmschutz) eingehen, aber den städtebaulichen Aspekt der geplanten Baumaßnahme völlig außer Acht lassen. Die Planungen greifen über 10 Jahre alte Lösungen auf, um Probleme zu lösen, die durch eine über 40 Jahre alte Planung erzeugt wurden, die man so heute in keinem Fall mehr umsetzen würde.
Eine echte Alternativenprüfung hat nach meiner Auffassung nicht stattgefunden. Der Lösungsansatz des Planers Reibetanz, der von dem SteU seinerzeit befürwortet wurde, wurde in den Unterlagen zwar erwähnt, aber nicht ernsthaft geprüft oder weiterentwickelt. Ich habe den Eindruck, man wollte damit den Anschein erweckt, man hätte eine Alternative geprüft und diese dann verworfen, um den eigenen Lösungsansatz – eine Schlichtlösung – als „alternativlos“ weiterverfolgen zu können.
Für mich ist ein Umbau der Umgehungsstraße vom Ausbaustandard einer außerörtlichen Umgehungsstraße auf den Standard einer innerörtlichen Durchfahrtstraße unumgänglich, um das Problem an der Wurzel zu packen.

Frau Meier, die die Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen mit erarbeitet hat, erläuterte dann sehr verständlich in einem Kurzvortrag, daß die geplanten Maßnahmen nicht geeignet sind, das Schutzziel umfassend zu erreichen.

Auch von der FWG wurde auf zahlreiche Möglichkeiten hingewiesen, wie die Lärmbelastung auf anderem Wege reduziert werden kann.

Besonders hervorzuheben ist, das auch der Bürgervorsteher, Herr Krüger (CDU) die Auffassung vertrat, daß die Stadt den Plänen des Landesbetriebes für Straßenbau so in keinem Fall zustimmen kann.

In der Diskussion über den Inhalt der Stellungnahme der Stadt wurden vier Leitlinien erarbeitet:
– Der SteU folgt dem Vorschlag der Verwaltung nicht.
– Es ist eine Terminverlängerung anzustreben, die der Terminverlängerung entspricht, die dem Kreis gewährt wurde.
– Die Stellungnahme des Kreises und die Stellungnahme der Stadt sind nach Möglichkeit aufeinander abzustimmen.
– Der Ausschuß fordert einen Umbau der Ortsumgehung Plön auf dem Stadtgebiet der Stadt Plön mit dem Ziel, Verkehrslärmminderungsmaßnehmen umzusetzen.

Heute um 10:00 Uhr trifft sich eine Ad-Hoc Arbeitsgruppe der Fraktionen, zu der auch ich gehören werde, um den Entwurf einer Stellungnahme zu erarbeiten, über den dann im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll.

Ich bin der festen Überzeugung, daß sich die Planungen des Landesbetriebs noch grundlegend überarbeiten lassen, wenn alle Fraktionen der Plöner Ratsversammlung hinter dieser Forderung stehen und diese auf der politischen Schiene über den Kreis, aber vor allem auch über die Landesregierung, mit Nachdruck verfolgen. Die Zuschüsse für den Erhalt der Schwimmhalle sowie die Aktionen für den Erhalt des 30-Minuten Taktes und des Bahnknotenpunktes Plön, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Ascheberg und Preetz, zeigen ganz klar, das das geht.

Das Thema Hundeauslaufplatz wurde auf Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Herr Dr. Erdtmann bemängelte, daß der SteU nicht sich nicht mit dem Thema befaßt hat, obwohl er der zuständige Ausschuß ist. In dieser Beziehung teile ich die Auffassung von Herrn Dr. Erdtmann. Er beantragte, daß der Ausschuß sich in der nächsten Sitzung mit dem Thema befaßt und die Verwaltung bis dahin alternative Standorte untersucht und aufzeigt.

In meinem Redebeitrag habe ich Herrn Dr. Erdtmann in der Auffassung, daß die Koordination der Zuständigkeiten nicht zum ersten Mal nicht optimal gelaufen ist, unterstützt, gleichzeitig aber darauf verwiesen, daß in der Vergangenheit bereits verschiedene Alternativen geprüft und verworfen wurden, weil entweder die Flächen gar nicht der Stadt gehörten oder andere Gründe entgegenstanden. Vor diesem Hintergrund habe ich dahingehend argumentiert, die Verwaltung jetzt nicht mit zusätzlicher Arbeit zu belasten, da die Prüfungen bereits erfolgt sind.

Herr Evers (FWG) verwies darauf, daß die Prüfung seinerzeit ergeben hätte, daß der Platz am Trentseepark nicht geeignet ist. Mit dieser Bemerkung hat er recht. Offenbar ist die Verwaltung jetzt zu einer anderen Bewertung gekommen.

Die Vertreter von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen hielten sich in dieser Diskussion zurück, was ich als Anzeichen dafür werte, daß sie die Diskussion über dieses Thema nicht noch einmal aufnehmen wollen.

Der Bürgermeister verwies darauf, daß sich die Zuständigkeit des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) aus der Tatsache ergibt, daß sich dieser Ausschuß in der Vergangenheit mit dem Thema befaßt hat. Diese Auffassung hätte ihm die Kommunalaufsicht telefonisch bestätigt, eine schriftliche Bestätigung stünde noch aus. Im übrigen würde die Geschäftsordnung vorsehen, daß die Vorsitzenden des SteU und des GA gleichzeitig auch Mitglieder des Hauptausschusses sein sollten. Damit bestände die Möglichkeit, Fragen bezüglich der Zuständigkeit und entsprechende Verfahrensabläufe zu koordinieren. Die Fraktionen hätten die Ausschußvorsitzenden aber nicht in den Hauptausschuß entsandt. Darüber hinaus hat die Ratsversammlung mit einer Gegenstimme aus den Reihen der FWG für den Haushalt gestimmt, in dem die Mittel für den Hundeauslaufplatz ausgewiesen sind.

Ich persönlich halte eine Hundeauslaufplatz für ein „nice to have (wäre nett wenn wir es hätten) aber nicht für ein „must“ (muß man haben). Da mir bekannt ist, daß es in diesem Bereich schon öfter zu Zwischenfällen zwischen Spaziergänger*innen, Sportler*innen und Kindern sowie Hunden kam, würde ich dazu tendieren, die Einzäunung zu unterstützen, um Menschen, die sich vor Hunden fürchten, z.B., weil sie schon einmal von einem Hund angefallen wurden, einen angstfreieren Aufenthalt im Trentseepark zu ermöglichen und den schilfbestandenen Uferstreifen besser zu schützen.

Zu guter letzt wurde der Aufstellungsbeschluß für den Bebaungsplan Düvelsbrook-Süd gefaßt. Um eine naturnahe Ufergestaltung am Trammer See sicherzustellen hob der Umweltbeauftragte hervor, daß die Uferpflege nicht den Grundstückseigentümern übertragen werden soll. Die schlechten Erfahrungen im Baugebiet Düvelsbrook sprechen eindeutig dagegen, da die meisten Eigentümer*innen sich nicht an die Vorgaben halten würden. Ich bat darum, diese Aussage in das Protokoll aufzunehmen, damit sie im weiteren Planungsprozess mit berücksichtigt werden.

Aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt

Gestern tagte der SteU. Die Schwerpunkttheman waren der Bebauungsplan 6, Johannis- und Teile Hans-Adolf-Straße sowie die Städtebauförderung.
Beginnen möchte ich mit den Mitteilungen des Bürgermeisters:

– Die rechtliche Situation bezüglich der Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude der DLRG auf der Prinzeninsel ist auch nach Prüfung durch Herrn Dr. Erdtmann (FWG) nicht abschließend geklärt. Herr Dr. Erdtmann regt an, eine Fachkanzlei mit der Bewertung zu beauftragen.

– Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen sind eingegangen und sollen nunmehr im Zeitraum vom 26. Februar bis 26. März öffentlich ausgelegt werden. In Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant. Die Terminabstimmung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen.

– Am 05. Mai ist Tag der Städtebauförderung. Ob Plön in dem Zusammenhang eine Präsentation oder Veranstaltung halten oder durchführen muß, ist noch offen.

– Die Präambel der Kooperationsvereinbarung zwischen Plön und Ascheberg muß überarbeitet werden. Die entsprechenden Überarbeitungen sind umfangreicher als urspünglich angenommen.

– Der Planunsverband ex. Seewiesen nun Trammer See Plön Rathjensdorf tagt voraussichtlich am 13. März und am 15. Mai.
Ich gehe einmal davon aus, daß am 13. März nur der Haushalt des Planungsverbandes beraten und beschlossen wird, während es am 15. Mai dann inhaltlich zur Sache geht.

Der Umweltbeauftragte informierte, daß es in den kommenden Tagen zu Baumfällungen im Bereich des Steilhanges am Düvelbrook kommen wird. Die Fällungen sind zwingend erforderlich, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Teile der Stämme werden als Totholz und damit als ökologisch wertvolles Biotop stehen bleiben.

Bebauungsplan 6 Johannisstraße und Teile Hans Adolf-Straße
In der Sitzung wurde beschlossen, den B-Plan öffentlich auszulegen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Es wird auch eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen und Eigentümer*innen geplant.
Der Beschluß zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde 2009 gefaßt.
2012 gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung, 2014 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, das historische Straßenbild in der Johannisstraße zu erhalten. Dabei wird besondere Augenmerk auf die Erhaltung der bestehenden Baulinie und die Traufständigkeit gelegt. Zudem werden entlang der Johannisstraße im rückwärtigen Bereich Flächen ausgewiesen, in denen der vorhandene Wohnraumbestand erweitert und dem heutigen Bedarf angepaßt werden kann. Im Bereich der südlichen Hans-Adolf Straße werden Baufenster für Neubauten aufgezeigt, die einen Wohnungsbau ermöglichen. Hierzu müssen sich allerdings die Grundstückseigentümer zusammenfinden. Es handelt sich um eine Angebotsplanung, niemand kann oder soll gezwungen werden. Erfahrungsgemäß werden entsprechende Möglichkeiten aber im Laufe der Zeit wahrgenommen. Der Innenraum zwischen möglichen weiteren Gebäuden in der Hans-Adolfstraße und denen in der Johannisstaße soll langfristig von Bebauung freigehalten werden.
Nun kann man sich fragen, ob ein Bebauungsplan notwendig ist, wenn er fast 10 Jahre vom Beschluß bis zur Auslegung benötigt. Ich fage mich, warum es so lange gedauert hat. Wie sich im nicht-öffentlichen Teil der Beratungen immer wieder zeigt, ist es sinnvoll, Bebauungspläne zu haben, um Wildwuchs zu vermeiden. Für mich ist es besonders wichtig, im zentralen Stadtbereich den Altstadtcharakter zu bewahren. Er macht viel vom Charme Plöns aus und ich ein entscheidener Faktor für den Tourismus. Von daher freue ich mich, daß dieser Plan, der im Übrigen auf einen Antrag der FDP zurückgeht, endlich vorankommt.

Städtebauförderung
Um die Verfahrensschritte für die Städtebauförderung abzuarbeiten, wurde der Einleitungsbeschluß für eine „Vorhergehende Untersuchung“ gefaßt. Plön ist in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentern“ aufgenommen. Nach Abstimmung mit der Städtebauförderung ist das Gebiet auf den Bereich Lübsches Tor bis Krabbe einschließlich Strohberg festgelegt. Eine Erweiterung um den Bereich bis einschließlich Sky-Markt, wie von Herrn Zender (CDU) angeregt und von mit unterstützt, ist daher leider nicht möglich.
Im Rahmen weiterer Verfahrensschritte ist das Einzelhandelskonzept zu prüfen und ggf. zu überarbeiten sowie ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erstellen. Anders als ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das ich immer als Grundlage für die Aufnahme in Förderungsmaßnahmen gefordert habe, ist das IEK räumlich auf einen Teil der Stadt begrenzt. Das ist in diesem Zusammenhang durchaus zu begrüßen, kann aber langfristig die Erstellung eines ISEK nicht ersetzen.

Ratsversammlung, kurz und schmerzlos.

Verdampt lang her, daß ich gebloggt hab. Über einen Monat Blogfasten. Aber ich hatte viel um die Ohren und es wartet auch jetzt noch ein Haufen Papier darauf, abgearbeitet zu werden.

Bevor ich zur heutigen Ratsversammlung komme, ein kurzer Hot Wash up der letzten Wochen.
Im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt wurden zwei Bebauungspläne auf die Schiene gesetzt, die ich für sehr wichtig halte. Zum einen geht es um den Bereich Spitzenort, zum anderen um den Bereich Fegetasche.
Beide Standorte haben das Potential für die touristische und wirtschaftliche Entwicklung mit Schwerpunkt maritimer Tourismus und maritime Wirtschaft. In beiden Fällen gibt es Probleme zu lösen und Interesenkonflikte abzuwägen. Ich bin aber zuversichtlich, daß uns das gelingen wird, das die Vorhaben offenbar von den großen Fraktionen untertützt werden. Ich will mich jetzt nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, aber ich habe in der Vergangenheit schon immer angeregt, diee Bereiche zu beplanen. Das Planungsverfahren ist ergebnisoffen, so daß gute Ideen und Anregungen noch berücksichtigt werden können. Ich bin auf jeden Fall für Vorschläge offen und werde sie in den Planungsprozeß einbringen, sofern sie mir sinnvoll erscheinen. (ingobuth@gmx.de)

Jetzt wäre es an der Zeit, in dieser Legislaturperiode auch noch  die dritte und vierte Baustelle anzugehen, beides dicke Bretter. Das wären aus meiner Sicht: Überplanung des Bahnhofsviertels sowie die Überprüfung des Einzelhandelskonzeptes im Bezug auf den Zuschnitt des zentralen Versorgungsbereiches. Die Einbeziehung des Parkplatzes Stadtgrabenstraße in den Bereich würde es ermöglichen, hier einen großflächigen Frischemarkt anzusiedeln. Der wäre genau da wichtig, um als Kundenmagnet Käufer*innen in die Innenstadt zu ziehen.

In der Ratsversammlung ging es zuerst einmal um die Erhöhung der Kur- und Tourismusabgabe. Die Abgaben wurden seit 25 Jahren nicht erhöht. Sie waren jetzt den gestiegenen Kosten anzupassen. Eine Erhöhung der Kurabgabe von 50% hört sich auf den erten Blick gewaltig an, die tatsächliche teigerung von einem Euro auf Einsfünfzig erscheint mir aber durchaus vertretbar, zumal sie in dieser Saison noch nicht wirksam wird.

Die Stadt hat eine Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie 2030 erarbeitet, die in der Ratsversammlung beschlossen wurde. Darin wird darauf hingewiesen, daß der touristiche Bereich nicht ausreichend berücksichtigt ist. Ob die Landesentwicklungsstrategie 2030 mit den veränderten Mehrheitsverhältnissen nach der Landtagswahl in der vorliegenden Form noch eine Zukunft hat, bleibt abzuwarten. Ich jedenfalls würde mich im Moment nicht darum reißen, Verhandlungsführer der CDU oder der SPD zu sein.

Die Ausprache um die Kassenkredite in Höhe von 6 Mio. rief den der CDU-Fraktion angehörenden Ratsherrn Thomsen auf den Plan. Er betonte, wie wichtig es sei, daß Plön vorankommt, und dazu sei es wichtig, daß Kredite aufgenommen werden. Aus meiner Nachbarschaft raunte es, daß die Kassenkredite nicht für Investitionen genutzt werden dürfen. Das ist, soweit ich es sehe, auch richtig. Darüber hinaus fragte er, ob die Konditionen aus- und nachverhandelt wurden. Der Herr Bürgermeister stellte klar, daß es hier eine Ausschreibung gegeben hätte, an der sich 6 Anbieter beteiligt haben. Die Verwaltung habe das günstigste Angebot ausgewählt. Mit 0,0 Prozent Zinsen für den einjährigen Kredit (3 Mio) und und 0,015% ‘Zinsen für den dreijährigen Kredit (3 Mio) würde man gut bedient sein.

Zu guter letzt ging es um den Lärmschutz. Thema war der Beschluß über die öffentliche Auslegung. Tatsache ist, daß das Thema lange liegengeblieben ist, weil man sich in der Verwaltung auf Beschluß der Selbstverwaltung weiterhin zeitintensiv mit der Totgeburt Seewiesen befasst.
In Anlehnung an Herrn Thomsen und seine Erwähnung seiner Tätigkeit in der Hochfinanz erwähnte ich meine frühere Tätigkeit in einer höheren Kommandobehörde und stellte die gängige Formulierung in den Raum: „Der Vorgang, durch Ablagerung zur Bearbeitungsreife.“ Herr Möller (Vorsitzender des SteU und SPD-Fraktion) erläuterte in seinem Eingangsstatement, daß der Lärmschutzaktionsplan auf einer EU-Forderung von 2002 basiert. Um den Plan zu erstellen, wurde ein Büro beauftragt. Hätte die Stadt nicht gehandelt, hätte der Kreis die Aufstellung eines entsprechenden Planes – auf Kosten der Stadt – veranlaßt. Dazu kommt, daß das Planfeststellungsverfahren des Landesbetrieb für Straßenbau für den Lärmschutz entlang der „innerörtlichen Umgehung“ offenbar kurz vor dem Abschluß steht. Dieses Verfahren liefe aber schon eit vielen Jahren und hat mit dem Lärmschutzaktionsplan nur mittelbar zu tun. Herr Möller äußerte, daß er hoffe, mit dem Lärmschutzaktionsplan ein Mittel in der Hand zu haben, mit dem der Landesbetrieb für Straßenbau bewegt werden könne, die darin enthaltenen Vorschläge umzusetzen.
Ich erinnerte in meinem Redebeitrag noch einmal daran, daß wir die Pläne des Büro Reibetanz noch in guter Erinnerung haben und gab meiner Hoffnung Ausdruck, daß der Bürgermeister sie in das laufende Verfahren einbringen kann. Er betonte in einer Erwiederung, daß dies wohl nicht mehr möglich sei, aber die Einbringung im weiteren Verfahren anzutreben ist.

Nach nur 50 Minuten war die Ratversammlung zu Ende. Kurz und schmerzlos.

Lärmschutz an der B 76 ist im politischen Raum angekommen

Der Lärmschutz an der B 76 ist ein wichtiges Thema, das seit gut 30 Jahren auf die lange Bank geschoben wird. Um den Lärmschutz sicherzustellen, hat sich der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt vor ungefähr sechs Jahren für die Umsetzung der Pläne des Büros Reibetanz ausgesprochen. Diese Pläne beinhalteten ein abgestimmten Katalog von Maßnahmen, um den die Ziele:
– Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner,
– Reduzierung der schädlichen Auswirkungen auf das Stadtbild und
– Leistungsfähigkeit der Bundesstraßen
sicherzustellen und alle Interessen optimal zu berücksichtigen. Leider konnte sich unser jetziger Bürgermeister seinerzeit beim Landesamt für Straßenbau nicht durchsetzen. In Folge ist eine bauliche Lösung absehbar, die die Belange des Ortsbildes einer vom Tourismus lebenden Stadt nicht berücksichtigt oder die der Stadt sehr teuer zu stehen kommt, sofern auf eine optisch verträgliche Lösung bestanden wird.

In einer Wahlveranstaltung am letzen Donnerstag griff der Bürgermeisterkandidat Lars Winter das Thema des Lärmschutzes wieder auf. Im Beisein des zuständigen Staatssekretär Dr. Frank Nägele stellte Lars Winter sich den Fragen der zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dabei wurde klar, dass auch er das Konzept des Planungsbüros zur Grundlage der Lösung machen will. Herr Staatssekretär Nägele – als übergeordnete Dienststelle des Landesamtes für Straßenbau – hat erkannt, dass Lärmschutz in Plön ein politisches Thema ist. Er führte aus, dass es aus seiner Sicht sinnvoll sei, das bereits laufende Planfeststellungsverfahren fortzuführen und durch ein Planänderungsverfahren zu ergänzen, um die Vorstellungen der Stadt doch noch zu berücksichtigen. Für die Kostenfrage skizzierten der Staatssekretär und Bürgermeisterkandidat Lars Winter eine mögliche Lösung.

Ein Rückbau der B 76 auf den Ausbaustandard einer Innerörtlichen Durchgangstraße sei jedoch in einem anderen Verfahren in Angriff zu nehmen. Derzeit ist die B 76 nach dem Standard für außerörtliche Umgehungen ausgebaut, daher entsteht der Eindruck einer Stadtautobahn, der zum Rasen verführt und Lärm erzeugt, der vermeidbar wäre.
Soweit ich informiert bin, war dieser Ausbaustandard seinerzeit durch das Land bzw. den Bund gefordert worden. Damit wäre das Land bzw der Bund auch gefragt, die Kosten für einen Umbau zu tragen.
Auf jeden Fall habe ich in der Veranstaltung angemerkt, dass eine Lösung so aussehen muss, dass alle seinerzeit vom Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt vorgesehen Maßnahmen auch unabhängig voneinander realisierbar sein müssen, so dass langfristig keine Lösung verbaut wird.
160624_Albig_und_ich_300Am darauf folgenden Freitag traf ich auf dem Weg zum Wochenmarkt  Herrn Ministerpräsident Albig in Begleitung von Bürgermeisterkandidat Lars Winter. Dabei hatte ich die Gelegenheit, im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten noch einmal auf die politische Dimension der Frage des Lärmschutzes in Plön hinzuweisen. Die Frage ist also im politischen Raum angekommen. Jetzt kommt es darauf an, am Ball zu bleiben, damit wir zu einer für Plön kostenneutralen Lösung kommen, die alle eingangs genannten Zielsetzungen auch wirklich berücksichtigt.

Druckteufel für Freigabe des Radelns in der Fußgängerzone

Heute war ein sehr umfangreicher Bericht über die Arbeit er AG-Fahrrad in der KN. In der sehr gründlichen Recherche wird auf viele Defizite und verschiedene Lösungsansätze eingegangen. Natürlich freue ich mich jedesmal, wenn ich in der Zeitung zitiert werde, aber diesmal hat möglicherweise der Druckteufel zugeschlagen. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, auf dem Termin gesagt zu haben, daß die Fußgängerzone von 10 bis 19 Uhr befahren werden darf, zumal ich es besser weiß. Natürlich darf man nur von 19 Uhr über Nacht bis 10 Uhr morgens durch die Lange Straße radeln.

Achtung, Terminankündigung:
Donnerstag 1800 bis 2000 in der Touristinfo im alten Bahnhof.
Infoveranstaltung zum Thema: Zukunft der B 76 mit Bürgermeisterkandidat Lars Winter.
Dabei ist es Lars Winter gelungen, mit Verkehrsstaatssekretär Dr. Frank Nägele einen kompetenten und einflußreichen Vertreter für diese Veranstaltung zu gewinnen. Weiterhin wird ein Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein anwesend sein.