Absage an Lärmschutzwände

Auf der gestrigen Ratsversammlung gab es eine klare Absage zu der Absicht des Amtes für Planfeststellung, entlang der „Innerörtlichen Ortsumgehung“ Lärmschutzwände zu errichten.
Mit 18 Ja und 2 Neinstimmen (Ratsherr Landschof und Ratsherr Möller, beide SPD) wurde eine Stellungnahme der Stadt Plön beschlossen, die sich an die Verwaltung des Bundeslandes Schleswig Holstein wendet. Darin wird gefordert, ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten, das die Aspekte des Lärmschutzes entlang der Umgehungsstraße, des Lärmschutzes in den darüber hinausgehenden Bereichen entlang der Bundesstraßen, des Tourismus und der Stadtentwicklung gleichermaßen berücksichtigt.
Das bisherige Planfeststellungsverfahren, das sich im Wesentlichen auf die Errichtung von Lärmschutzwänden konzentrierte, kann das nicht leisten und muss als gescheitert angesehen werden.
Obwohl dem Amt für Planfeststellung die vor 5 Jahren in einer Stellungnahme vorgebrachten Einwendungen der Stadt Plön vorlagen, wurden diese Einwendungen im 1. Planänderungsverfahren weder erörtert noch abgewogen, geschweige denn berücksichtigt.

Dass wir in der Ratsversammlung mit unserer Entscheidung richtig liegen wird auch durch die Stellungnahme des Kreises Plön unterstrichen. Der Kreis Plön äußert sich in seiner Stellungnahme – fachlich gut und sehr ausführlich begründet – ganz ähnlich zu den vorliegenden Planungen.

Das Amt für Planfeststellung hat 5 Jahre gebraucht, um das erste Planänderungsverfahren vorzulegen. In dieser Zeit hat es nach Aussagen der Verwaltung nicht einen Kontakt mit der Stadt Plön gegeben. Das Vorgehen des Amtes für Planfeststellung kann man auch dahingehend verstehen, dass sich die Behörde über die Interessen der Stadt hinweggesetzt und damit das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung ignoriert hat.

Zudem hat die Ratsversammlung mit 17 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, parallel zum Verwaltungsweg auch den politischen Weg zu beschreiten. Dazu wurde beschlossen, sich mit einer Resolution an den Herrn Ministerpräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden des Schleswig Holsteinischen Landtages und die Verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen zu wenden, um die notwendige politische Unterstützung für unsere Stadt zu erhalten.

Damit ist das Thema Lärmschutzwände nicht vom Tisch. Da Verfahren läuft weiter. Es wäre zu wünschen, dass das Amt für Planfeststellung diesmal nicht wieder 5 Jahre benötigt, um einen zustimmungsfähigen Planentwurf vorzulegen.  

Als Mitglied der AG-Lärmschutz freue ich mich, dass die Ratsversammlung unseren Beschlussvorlagen mit so deutlicher Mehrheit gefolgt ist. Die Zusammenarbeit mit dem Kollegen Wegener (CDU) und den Kolleginnen Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) und Griesser (FDP) lief über alle Fraktionsgrenzen hinaus hervorragend. Die Vorlage für die Stellungnahme lag bereits bei der Veröffentlichung der Tagesordnung für die Ratsversammlung vor. Der Entwurf für die Resolution wurde zwei Tage später nachgereicht, nachdem der Ältestenrat beschlossen hatte, das Thema Resolution mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
Damit bestand ausreichend Zeit, sich mit den Inhalten beider Unterlagen zu befassen, auch wenn der Kollege Möller kritisiert hat, dass es keine Vorlage der Verwaltung gegeben hat und man die Inhalte vorher im Ausschuss hätte beraten müssen.
Tatsächlich ist das aber genau das geschehen und auch aktenkundig im Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 22. März dokumentiert. Herr Möller war dabei.
Die Verwaltung hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der darauf hinauslief, die bereits vor 5 Jahren abgegebene Stellungnahme erneut unverändert abzugeben.
Das wurde vom Ausschuss als nicht ausreichend angesehen. Ich hatte in der Sitzung angekündigt, dass die AG-Lärmschutz einen eigenen Antrag für die Ratsversammlung einbringen wird. Der lag dem Ältestenrat und der Verwaltung zeitgerecht vor. Der Entwurf wurde ebenso fristgerecht im Bürger- und Ratsinformationssystem veröffentlicht. Warum Herr Möller keine eigenen Antrag erstellt hat, weiß ich nicht. Die Möglichkeit hätte er gehabt. Er hat sie nicht genutzt. Seine Kritik läuft ins Leere. 

Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Seewiesen-Nachweis erfordert „Kreativität“

Heute tagte der Planungsverband Seewiesen.

Kernaussage: Die Seewiesen kommen wenn überhaupt nur als großer, tragfähiger, eigenständiger Stadteil Plöns. Die Notwendigkeit ist zu begründen und nachzuweisen. Dazu müssen gute Gründe aufgeführt werden. „Kreativität“ alleine reicht nicht.

Der Investor nahm kurz an der Sitzung teil. Er kam zu spät und ging nach kurzer Zeit. Besser kann man seine Verachtung an der Arbeit der Mitglieder des Planungsverbandes meiner Meinung nach kaum zum Ausdruck bringen.

Ich habe die Einwohnerfragestunde genutzt, zwei Fragen an Herrn Bürgermeister Koch (Rathjensdorf) zu stellen:

1. Frage: Haben Kreisplanung und Untere Naturschutzbehörde (UNB) Rathjensdorf bei der Suche nach Bauflächen für eine eigene Rathjensdorfer Entwicklung unterstützt?
Was ist das Ergebnis?
Stehen Bauflächen im Ortskern von Rathjensdorf zur Verfügung, die für Rathjensdorf einen Verzicht auf die Seewiesen zulassen?

Hierzu antwortete Herr Koch fast schon zu ausführlich, dass die Potentialanalyse drei Grundstücke nachgewiesen hätte. Darüber hinaus würde ein Betrieb aufgeben, aber auch dort würden nur ca. 3 Baugrundstücke entstehen können, die zudem nur sehr problematisch zu entwickeln wären. Das hätte alles nicht die Qualität der Seewiesen, die für Rathjensdorf nach wie vor unverzichtbar seien.
Auf nochmalige Nachfrage bestätigte Herr Koch, dass die UNB und die Kreisplanung Rathjensdorf bei der Suche nach Bauflächen im Ortskern grundsätzlich unterstützen würden, bagatellisierte diese Unterstützung aber im gleichen Atemzug.

Ich bleibe bei meiner Meinung: Rathjensdorf weit mehr Potential, als in der dünnen Potentialanalyse ausgewiesen wurde. Leider entsteht der Anschein, dass hier von Seiten Rathjensdorfs mit viel zu niedrigen Zahlen operiert wird, um die Seewiesen doch noch zu realisieren.

2. Frage: Verstehe ich es richtig, dass die Landesplanung ausgesagt hat, dass eine Bebauung der Seewiesen nur in Frage kommt, wenn hier ein eigenständiger großer Stadtteil von Plön entsteht, dessen Notwendigkeit vorher nachzuweisen und zu begründen ist?

Hierauf antwortete Herr Koch, dass dies so wäre und der Nachweis die Aufgabe der Stadt sei.

Das ist eine korrekte Antwort. Nach meiner Einschätzung hat die Teamleiterin 30 durchaus recht, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt äußert: „Der B-Plan ist inhaltlich nicht das Problem, das Problem ist die Begründung.“ Noch etwas später fiel die Äußerung, dass die Bevölkerungsentwicklung negativ sei und es schon einiger „Kreativität“ bedürfe, um den Bedarf (für die Seewiesen) zu begründen.
Ich kenne den Ausdruck „Kreative Haushaltsführung“, wenn der Ermessensspielraum bei der Finanzierung von Sonderwünschen und Extrawürsten bis an die Grenzen der ihm innewohnenden Elastizität gedehnt wird.
In diesem Zusammenhang lese ich das Wort „Kreativität“ hier wie: „Sich schönreden“, „Zahlen und Fakten selektiv auswählen“, „Begründungen konstruieren“, „Bedenken unter den Tisch fallen lassen“, „Bewertungskriterien wählen, die das Ergebnis vorwegnehmen“, … .

Nach wechselseitigen Schuldzuweisungen, warum es denn mit dem Projekt noch nicht so richtig vorangegangen ist, ermutigte der Plöner Bürgervorsteher Herr Krüger die Beteiligten, sich nicht gegenseitig die Schuld zuzuweisen sondern nach vorne zu blicken.
Damit begann die Phase der kollektiven Schuldzuweisung an die Adresse des Kreises Plön und der Landesplanung. Insbesondere äußerte man völlig unverholen und mit Namensnennung Kritik an einem Mitarbeiter der Kreisplanung und der Stellungnahme, die der Kreises zur Planungsanzeige abgegeben hat.
Dabei bewiesen die Mitglieder des Planungsverbandes einmal mehr, dass man die Stellungnahme des Kreises nur sehr selektiv gelesen hat. In der Stellungnahme des Kreises hat die Kreisplanung ihre Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Neubauprojektes zwar klar zum Ausdruck gebracht, aber auch die UNB hat starke Bedenken geäußert. Die Wasserbehörde sah sich aufgrund der Qualität der Unterlagen außer Stande, überhaupt einen Beitrag zur Stellungnahe abzugeben.

Herr Möller (Plön/SPD, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt) führte aus, dass die Landesplanung im Gesprächstermin ein großes fettes STOP-Schild gesetzt hätte, dass sich so in der Stellungnahme der Behörde nicht wiederfinden würde.
Anmerkung: Dazu habe ich früher bereits geschrieben, dass die Landesplanung auf jeden Fall den Eindruck vermeiden muss, in die kommunale Planungshoheit einzugreifen. Daher ist ihre Stellungnahme zwischen den Zeilen zu lesen, und dort ist die Botschaft klar: STOP.
Die selbe Abfuhr hätte man sich im übrigen auch in einem Gespräch bei der Landrätin geholt.

Im Sachstandsbericht führte die TL 30 dann aus, dass es erst einmal darauf ankäme, jetzt eine Aussage der Landesplanung zu erhalten, ob eine Genehmigung der Änderung der Flächennutzungspläne von Plön und Rathjensdorf überhaupt in Aussicht gestellt werden kann.
Ein von der Landesplanung genehmigter Flächennutzungsplan wäre die Voraussetzung dafür, dass ein Bebauungsplan für die Seewiesen überhaupt rechtswirksam werden könne. Vorher wäre es unsinnig, am weiter am Bebauungsplan zu arbeiten.

Darüber hinaus wurde bekannt gegeben, dass die Projektleitung vom Team 30 auf Herrn Dr. Blank vom Planungsbüro übergehen wird. Mit den personellen Ressourcen der Verwaltung sei die Aufgabe nicht mehr zu bewältigen. Eine gute Nachricht. Damit wird sich unsere Verwaltung wieder auf sinnvolle Aufgaben konzentrieren können.
Die Kosten für die neue Projektleitung würde der Investor übernehmen.

Na ja, alles in allem bin ich sehr hoffnungsfroh, dass die Blase „Seewiesen“ spätestens im Februar während des nächsten Termins bei der Landesplanung platzt.

Geheimsache Seewiesen ?

Eigentlich wollte ich nicht weiter über die Infoveranstaltung der CDU zum Thema Seewiesen berichten. Aber so ist das mit dem Prinzip der Eigentlichkeit.
Zwei Punkte erscheinen mit dann aber doch erwähneneswert:

Der Vorsitzende des Ortsvereins der CDU, Herr Andre Jagusch, hatte betont, dass die Kreisplanung das Neubaugebiet Seewiesen unterstützen würde. Diese Aussage widerspricht dem Eindruck, den ich in meinem Gespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises gewonnen habe, als ich Akteneinsicht in die Stellungnahme des Kreises und der Landesplanung genommen habe.

Außerdem nutzte ich in der Diskussion das Wort „Geheimniskrämerei“. Als ich erwähnte, dass ich Einsicht in die Stellungnahme des Kreises und der Landesplanung genommen habe, äußerte der Rathjensdorfer Bürgermeister, ich hätte diese Unterlagen gar nicht einsehen dürfen. Diese reflexhafte Reaktion ist verständlich, das sich Herr Koch vehement für das Projekt einsetzt und die Stellungnahmen das Vorhaben kritisch betrachten. Wer zwischen den Zeilen lesen kann weiss, dass beide Behörden von der Umsetzung abraten.
Da ich Akteneinsicht beantragt hatte und der Antrag genhemigt wurde, konnte ich die Akten offiziell eingesehen. Obwohl die Unterlagen keinen Geheimhaltungsvermerk erhielten, fragte ich während des Gespräches nach, ob ich die Informationen öffentlich verwenden dürfe. Das wurde bestätigt. Damit ist der indirekte Vorwurf, ich hätte geschützte Informationen offengelegt, völlig haltlos.
So viel zu den Themen Transparenz und Geheiniskrämerei.

Planungsverband Seewiesen, immer unterhaltsam, wenn es nicht so traurig wäre.

Heute tagte der Planungsverband Seewiesen wieder einmal. Betrachtet man das Ergebnis, hätte man sich die Sitzung auch schenken können. Es lag nicht einmal das Protokoll der vorhergehenden Sitzung vor. Aber es gab auch heitere Momente:

In Verteidigung des Vorhabens sprach einer der Planer von irrealen Argumenten, die sich sogar die Fachbehörden zu eigen machen. Als ich nachfragte, ob er die Kompetenz der Fachbehörden in Frage stellen würde, ruderte er zurück und beschränkte seine Aussage auf die Untere Naturschutzbehörde des Kreises, und auch da machte er weitere Einschränkungen und zog sich auf das Statement zurück, daß Fachleute manchmal unterschiedliche Auffassungen zu Fachfragen haben.

Der andere Planer brachte den Sachstandsbericht, der mit einer Folie endete, die sehr schön bunt war.
Bis auf die Information, daß die Potentialanalyse für Rathjensdorf als Ergebnis 4 Potentialflächen ausgewiesen hat, wurde als Sachstand lediglich der bisherige Planungsablauf dargestellt.
Auf meine Nachfrage, ob ich Akteneinsicht in die Potentialflächenanalyse nehmen könne, wurde ich vom Vorsitzenden des Planungsverbandes zuständigkeitshalber an das Amt Großer Plöner See verwiesen. Meiner Meinung nach ist die Potentialanalyse Rathjensdorf Bestandteil des B-Planverfahrens Seewiesen, so daß der Planungsverband hier zuständig sein müsste. Schaun wir mal, was das Amt sagt.

Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, verstieg sich in die Aussage, daß die Landesplanung das Projekt Seewiesen in ihrer Stellungnahme unterstützen würde. Dazu konnte ich mir dann die Bemerkung nicht verkneifen, daß die Landesplanung sich wie ein Aal gewunden hat, um einerseits nicht den Anschein zu erwecken, in die kommunale Planungshoheit einzugreifen, andererseits aber so deutlich wie möglich von dem Projekt abzuraten. Ich frage mich ernsthaft, welche Motivation hinter solchen Aussagen steht.

Der Investor betonte dann noch einmal, daß das Vorhaben aus wirtschaftlichen Gründen für die Stadt Plön und Rathjensdorf wichtig sei und er deshalb daran festhalten würde. Ich will nicht so weit gehen, sein Statement als verlogen zu bezeichnen, aber das vermutlich größte wirschaftliche Interesse an dem Projekt dürfte er selbst haben. Mich wundert, daß er das nicht erwähnt hat.
Seine weiteren Ausführungen wirkten auf mich so, als wenn er die Mitglieder des Planungsverbandes und der Ratsversammlung darüber belehren wollte, nach welchen Kriterien sie ihre Entscheidungen zu treffen hätten.

Zu guter Letzt fragte ich auch noch nach dem Protokoll bzw. Ergebnisvermerk der Bürgerbeteiligung von vor zwei Jahren. Dies war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erst in Aussicht gestellt und später zugesagt worden. Zu meiner Verblüffung antwortete die Teamleiterin 30, sie glaube nicht, daß es noch ein Protokoll geben würde und sie wüßte auch nicht, ob es dazu überhaupt noch Unterlagen gibt.

Insgesamt gibt die Einleitung der Teamleiterin 30 zum Sachstandsbericht die Motivation im Planungsverband wieder: Wie kann man dafür sorgen, daß das Verfahren im Rollen bleibt und nicht verbrannt wird. Man hätte sogar schon überlegt, das Projekt umzubenennen, weil es ein so schlechtes Image hat.
Dazu so viel: Das Projekt hat kein schlechtes Image, die Plönerinnen und Plöner lehnen es nach meiner Erfahrung mit überwältigender Mehrheit ab.
Das Projekt umzubenennen, würde es nicht besser machen. Es würde nur weiter in Verruf geraten, da eine Umbenennung den Anschein eines Taschenspielertricks erwecken würde. Wie groß muß die Verzweiflung im Planungsverband sein, wenn ein solcher Gedankengang überhaupt in Erwägung gezogen wird?

Kollektivierung der Verantwortung

Heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) legte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff, großen Wert auf eine Streichung im Protokoll. Sie wollte in Sachen Neubau ALDI nach eigenem Bekunden den Eindruck vermeiden, „die Landesplanung empfiehlt einen B-Plan und ich setze mich über die Empfehlung der Landesplanung hinweg.“ Zu einer Streichung kam es nicht, die Formulierung wurde dahingehend geändert, daß es der Ausschuß ist, der sich über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.
Nun stellt sich nur die Frage, auf wessen Empfehlung hin sich der Ausschuß über die Empfehlung der Landesplanung hinwegsetzt.

Für mich ist die Stellungnahme der Landesplanung klar so zu lesen:
– Finger weg von dem Vorhaben,
– ansonsten Bebauungsplan.

Die Stellungnahme der Landesplanung ist dem Protokoll als Anhang beigefügt und wird vermutlich zusammen mit dem Protokoll in Kürze im Bürgerinformationssystem der Stadt einsehbar sein.

Jetzt liegt es an der Bauaufsicht des Kreises, wie mit dem Bauantrag weiter verfahren wird.

ALDI, Zweifel an der Sinnhaftigkeit

Mir liegen mittlerweile das Protokoll der letzten Sitzung vom SsteU sowie die Stellungnahme der Landesplanung zum Neubau ALDI an der Ecke B76/Lütjenburger Straße vor. (Ich hatte bereits am 3.September berichtet). Der Tenor des Berichtes der Verwaltung über die Stellungnahme ging in die Richtung: Alles in Ordnung, das Land empfiehlt einen Bebauungsplan, aber wir sind nicht daran gebunden und regeln die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen auf anderem Wege.

Ich bewerte die Stellungnahme deutlich anders.
1. Nach meiner Auslegung der Stellungnahme hat die Landesplanung erhebliche fachliche Bedenken geäußert, ist aber an ihre Zuständigkeitsgrenzen gebunden. Wäre sie Genehmigungsbehörde, würde sie das Vorhaben unterbinden.
2. Leider habe ich den Eindruck gewonnen, daß der Tenor, es gäbe keine wesentlichen Bedenken, falsch ist und zur Folge haben kann, die im Behördenverkehr unerfahrenen Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen irrezuführen.
3. Es ist meine Überzeugung, daß das Vorgehen dem Ansehen der Stadt Plön im Verhältnis zum Land und zu anderen Behörden schaden kann.

Akteneinsicht zu Seewiesen verwehrt

Am 23. Januar 2014 habe ich bei der Landesplanung um Akteneinsicht in Sachen Seewiesen gebeten. Es ging es mir um die Inhalte des  Gesprächsprotokolls der Besprechung des Planungsverbandes mit der Landesplanung vom 10. Dezember 2013. Dieses Gespräch fand statt, nachdem die Stellungnahme des Kreises vom 12. November 2013 sowohl bei der Stadt wie auch bei der Landesplanung vorgelegen hat. Ich habe über die Stellungnahme des Kreises im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt und in meinem Blog ausführlich berichtet.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den Seewiesen die Entwicklung eines Neubaugebietes mit ca. 30 Wohneinheiten (statt 120, wie vom Investor vorgesehen) möglich ist, wenn der Kreis an seiner fachlich gut begründeten Stellungnahme festhält. Seither ist vom Planungsverband Seewiesen nicht mehr viel zu hören. Im Terminkalender des Bürgerinformationssystem ALLRIS sind bis auf weiteres keine Sitzungstermine ausgeworfen.
Daher interessiert mich natürlich besonders, ob von der Stadt Plön, der Gemeinde Rathjensdorf oder dem Investor versucht wird, auf die Stellungnahme des Kreises Einfluß zu nehmen, und wenn ja, mit welchen Argumenten. Schließlich werde ich über die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes mit abstimmen. Dazu möchte ich umfassend informiert sein, vor allem, weil der Bebauungsplan durch den Planungsverband erstellt wird und damit der Mitwirkung und Kontrolle durch den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entzogen ist. Alles andere wäre ein bloßes Abnicken.

Am 6. Mai bekam ich die Antwort der Staatskanzlei aus Kiel, zu der auch die Landesplanung gehört. Daß für die Antwort mehr als drei Monate benötigt wurden zeigt, daß die Bewertung meiner Anfrage nicht einfach war und gründlich geprüft wurde. In einem Telefonat mit der Staatskanzlei hatte ich aber auch zum Ausdruck gebracht, daß die Beantwortung meines Antrages für mich nicht zeitkritisch ist.
Die Antwort lässt sich in Kürze wie folgt zusammenfassen:

Die Landesplanung gehört zu den informationspflichtigen Stellen gem. §2 Abs 3 Nr. 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH), solange keine Ausschlussgründe nach §§ 9 und 10 IZG-SH gegeben sind.
Ausschlussgründe können vorliegen, wenn die Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungen von informationspflichtigen Stellen hat. Dies ist anzunehmen, wenn zwischen den Beteiligten noch nicht alle Argumente für und wider eine Entscheidung ausgetauscht und offengelegt sind.
Dagegen sind Beratungsergebnisse und Tatsachengrundlagen wie zum Beispiel Stellungnahmen, auch vorläufige Stellungnahmen, offenzulegen.
Das ist mit der Bekanntgabe der Stellungnahme des Kreises und der vorläufigen Stellungnahme der Landesplanung erfolgt, dem Zweck des Gesetzes wurde genüge getan.

Natürlich war ich ein wenig enttäuscht, daß mein Antrag abgelehnt wurde. Nach meiner Auffassung wurde meine Funktion als Mitglied der Ratsversammlung, in der ich über den fraglichen Vorgang mit abzustimmen habe, bei der Bewertung nicht ausreichend berücksichtigt. Ich werde aber voraussichtlich darauf verzichten, die Entscheidung der Landesplanung anzufechten.

Ein Gutes hat das Schreiben der Landesplanung aber doch. Im Rahmen der politischen Diskussion wurde verschiedentlich Kritik am Kreis geäußert, weil er mir seine eigene Stellungnahme bekannt gemacht hat, nachdem ich Akteneinsicht beantragt hatte. Die Antwort der Landesplanung stellt ganz eindeutig klar, dass diese Kritik völlig haltlos ist, auch wenn einigen das Bekanntwerden der Stellungnahme offenbar überhaupt nicht in den Kram paßt.

Bericht zu den Seewiesen

Vorhin war gestern, gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt. Über den Bericht der LVS in Sachen neuer Bahnfahrplan werde ich in Kürze etwas schreiben. Da ich nach der Sitzung auf einer Geburtstagsfeier war und nachher wieder früh los muß, habe ich jetzt nur noch die Zeit, einen bereits fertigen Textbaustein zu veröffentlichen, meinen Bericht zur Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.
Nachfolgend der volle Wortlaut:

Bericht im Rahmen des Berichtswesens
Vorläufige Stellungnahme der Landesplanungsbehörde zur Planungsanzeige des Planungsverbandes Seewiesen.

Die vorläufige Stellungnahme des Landesplanungsamtes zum Planungsvorhaben Seewiesen wurde durch die Verwaltung übermittelt. Der Text des Anschreibens ist nach meiner Einschätzung geeignet, den Anschein zu erwecken, dass das Landesplanungsamt die betreffenden Planungsabsichten unterstützt.

Das genaue Gegenteil ist aus der Stellungnahme herauszulesen.

Aufgrund seiner Rechtsstellung und Befugnisse kann die Landesplanungsbehörde die Planungsabsichten der Städte und Gemeinden nur auf die Übereinstimmung mit übergeordneten planerischen Zielsetzungen und die Einhaltung des Verfahrens prüfen und Aufgabenstellungen zu laufenden Planungen anraten.

Die Entwicklung von Wohnraum in zentralen Orten entspricht den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Daher hat die Landesplanungsbehörde gar keine andere Möglichkeit als den Planungsabsichten grundsätzlich zuzustimmen.

Nirgends in der Stellungnahme ist zu lesen, dass die konkrete Planungsabsicht befürwortet oder sogar nachdrücklich unterstützt wird. Vielmehr werden nach meiner Bewertung Vorbehalte zum Ausdruck gebracht, die durch die Nutzung des Wortes „grundsätzlich“ auch für den Laien erkennbar sind.
Mit der Forderung einer Untersuchung des Entwicklungspotentials im Innenbereich (Innenentwicklungspotential) und einer Wohraumbedarfsanalyse wird m.E. sehr deutlich, dass hier eine ergebnisoffene Prüfung empfohlen wird.
Um die Vorbehalte zu unterstreichen, übermittelt die Landesplanungsbehörde im gleichen Atemzug die Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung und die Entwicklung des Wohnraumbedarfes.

Das Landesplanungsamt schließt sich der Stellungnahme des Kreises, über die die Kieler Nachrichten Ende Dezember ausführlich berichtet hat, grundsätzlich an.

Zudem sind die eingereichten Unterlagen offenbar unzureichend. Wörtlich schreibt die Landesplanungsbehörde:
„Eine abschließende Stellungnahme stelle ich bis zur Vorlage konkretisierter Planungsunterlagen zurück.“

Um mir ein vollständiges Bild zu machen, habe ich beim Landesplanungsamt Akteneinsicht erbeten.

Gesehen und gelacht.

Vor kurzem wurde ich auf die Protokolle der Sitzungen der Gemeindevertretung Rathjensdorf aufmerksam gemacht. Zum Thema Seewiesen steht im Protokoll der Sitzung vom 20. Dezember zu lesen:
Aus dem Bericht des Bürgermeisters:
20.08.2013 Planungsverband Seewiesen; hier Wahlen. Es wurden BGM Paustian zum Verbandsvorsitzenden und BGM Koch zum Stellvertreter gewählt. Mit dem Neubaugebiet ist es sehr schleppend gelaufen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden und der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst.“
22.10.2013 Planungsverband Seewiesen. Es läuft immer noch nicht rund. Die 1. Änderung des Gebietsänderungsvertrages wurde 2012 durch die Gemeindevertretung verabschiedet, der städtebauliche Vertrag ist immer noch nicht unterschrieben.“
26.11.2013 Planungsverband Seewiesen. Stellungnahme des Kreises lag vor und wurde diskutiert. Die Verbandsversammlung ist sich darin einig, dass der Inhalt dieser Stellungnahme weit über das hinausgeht, was für eine Stellungnahme im Rahmen einer Planungsanzeige notwendig ist.
Es ist unverkennbar, dass seitens des Kreises bereits in diesem frühen Stadium versucht wird, die gemeinsame Planung der Gemeinde Rathjensdorf (Ich kann mir die alte Schulweisheit nicht verkneifen: „Der Esel immer zuerst.“) und der Stadt Plön aufgrund einer völlig anderen, eigenen Vorstellung von Entwicklungsmöglichkeiten in Gemeinde und Stadt zu hintertreiben.“

Dies Protokoll liest sich wie ein volkstümlicher Schwank von Ludwig Thoma aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts. Nur dass der bodenständige Held nicht auf die Preussen im fernen Berlin, sondern auf die Kreisverwaltung im benachbarten Plön schimpft. Luja sog I.

1. Es erscheint mir schon ziemliche anmaßend, die Stellungnahme des Kreises in dieser Form zu bewerten; und das in aller Öffentlichkeit. Vor allem, wenn man bedenkt, von welcher Qualität die Unterlagen waren, die der Planungsverband als Planungsanzeige abgegeben hat. Aber dazu mehr in Punkt 3.
Die Stellungnahme des Kreises ist auch für den Laien plausibel nachvollziehbar und sauber begründet. Und genau das ist es, was man  von der Kreisverwaltung erwarten kann.
Dort sitzen die Fachleute, die ökologische und planerische Fragen sowie Fragen des Wasserhaushaltes unabhängig bearbeiten können. Weder die Stadt Plön noch die Gemeinde Rathjensdorf verfügen über diese Fachkompetenz. Auch das beauftragte Planungsbüro überzeugt mich bislang nicht durch innovatives Auftreten oder eine unabhängige Haltung.
Es sollte mittlerweile jeder und jedem klar geworden sein, dass es nicht um einen objektiven und ergebnisoffenen Entscheidungsprozess geht. Vielmehr verdichten sich durch das Protokoll die Anzeichen dafür, daß es hier einzig und allein darum geht, eine schädliche Immobilienspekulation umzusetzen.
Wer sich die Stellungnahme sorgfältig liest, wird feststellen, daß die Vorwürfe aus der Luft gegriffen sind. Der Kreis lehnt das Vorhaben nicht pauschal ab. Es wird nur das gültige Naturschutzrecht herangezogen, und das wäre sowieso zu beachten. Damit ist eine Bebauung zu realisieren, nur nicht in der gewünschten Größe.
Alles in allem kommt der Kreis nur seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und fragt nach einer belastbaren Unterlage, mit der sich glaubhaft nachweisen läßt, warum eine stagnierende Stadt um ein Baugebiet erweiter werden muß oder warum das vorhandene Potential für eine Verdichtung im Innenbereich nicht genutzt wird. Dazu ist der Kreis schlicht und einfach verpflichtet. Nirgends steht, daß die Planung an sich unzulässig ist.

Daß die Stellungnahme der Fachbehörden dem Planungsverband Seewiesen nicht in den Kram paßt, wäre völlig in Ordung, wenn er mindestens so gute Argumente wie der Kreis hätte. Hat er aber nicht. Anstattdessen scheint es so, als wenn Verschwörungstheorien entwickelt werden (“der Kreis hintertreibt” “Der Inalt der Stellungnahme geht über das zum Zeitpunkt erforderliche Maß hinaus”). Die Bürgerinnen und Bürger sollten dankbar sein, daß der Kreis sich zu diesem frühen Zeitpunkt geäußert hat. Es ist nicht Sinn und Zweck einer Stellungnahme, jede Planung abzunicken und durchzuwinken. Ein paar gute Stellungnahmen, zum Beispiel im Fall Blomenburg, hätten dem Kreis und der Gemeinde Selent viel Leid und vor allem Geld erspart.

2. Wäre ich Landrat, würde ich es als bodenlose Frechheit empfinden, meiner Behörde zu unterstellen, sie würde Planungen hintertreiben.

3. Wie Bürgermeister Koch sehr richtig feststellt, es läuft nicht rund. Ja, das stimmt, aber es ist anders, als er meint. Der Planungsverband hat Unterlagen eingereicht, die so unzureichend waren, dass sich die Untere Wasserbehörde außerstande sah, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Das ist aktenkundig.
Die Verantwortung dafür trägt nicht die Untere Wasserbehörde, sondern der Planungsverband, in dem Bürgermeister Koch als stellvertretender Vorsitzender nun einmal selber Mitverantwortung trägt.
Das kommt davon, wenn man es versäumt, sich bereits im Vorfeld mit allen Beteiligten abzustimmen, wie es normalerweise üblich ist. Ich würde den Verzicht auf die Vorabstimmung als einen schweren politisch-administrativen Fehler ansehen.
Die Verantwortung dafür trägt allein der Planungsverband.

4. Der Hinweis „mit dem Neubaugebiet ist es sehr schleppend verlaufen“ ist sicher richtig. Leider kann diese Äußerung als Vorwurf an die Plöner Verwaltung verstanden werden. Und das wäre ungerecht. Die Plöner Verwaltung war durch Personalausfälle geschwächt und mit der Übernahme der Verwaltungsaufgaben für Ascheberg und Bösdorf in vollem Umfang ausgelastet. Hier mußten Prioritäten gesetzt werden, und das war richtig.
Allerdings hat die Plöner Verwaltung in der Vergangenheit in erheblichem Maße Personalstunden für den Planungsverband Seewiesen aufgebracht. Nach meiner groben Schätzung müßten sich die Personalkosten dafür bei einer Vollkostenrechnung auf mehrere 10,000 Euro belaufen. Die Beteiligung von Rathjensdorf dürfte mangels eigener Verwaltung bei Nullkommanichts liegen.
Der Aufwand der Amtsverwaltung dürfte im Vergleich zum Aufwand, den die Verwaltung in Plön geleistet hat, verschwindend gering sein.
Hier besteht also kein Anlaß, sich aus dem Fenster zu lehnen.

Wie vermutet.

Wie vermutet stand heute ein umfassender Artikel zum Thema Seewiesen. in den Kieler Nachrichten. Dort ist der Inhalt der Stellungnahme des Keises sehr sachlich und gut lesbar dargestellt.
In der Überschrift steht leider das Wort torpedieren. Das klingt ein wenig nach hinterhältig, da Torpedoangriffe in der Regel ungesehen und aus der Tiefe erfolgen. Von einem “Hintertreiben”, so offenbar der Rathjensdorfer Bürgermeister, kann keine Rede sein. Tatsächlich hat die Kreisverwaltung lediglich ihre Arbeit gemacht. Sie hat eine fachlich begründete Stellungnahme abgegeben, nicht mehr, nicht weniger.
Meine Vermutung aus dem Beitrag vom 19. Dezember, dass
die Seewiesenbefürworter ihre “Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen”, scheint sich auch zu bestätigen. Der KN zufolge sind Vertreter der Stadt und der Gemeinde Rathjensdorf bereits zu einem Krisengespräch mit der Landesplanung nach Kiel gereist.

Seewiesen, Blomenburg zu Plön oder Segen?

Die Planungen zu dem Neubaugebiet Seewiesen sind für große Bereiche des Plangebietes nicht mit gültigem Recht vereinbar.
So steht es sinngemäß in der Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige des Planungsverbandes. Eine Entlassung dieser Gebiete aus dem gesetzlichen Schutz wird es nicht geben, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Mit der beabsichtigten Bebauung sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden. Diese Biotope dienen als Lebensraum von streng oder besonders geschützten Tierarten.
Darüber hinaus liegen der Planung keine aktuellen Prognosen zum Wohnraumbedarf zugrunde.
Eine Ermittlung von Entwicklungspotential im Innenbereich liegt nicht vor.
Die Auswirkung eines Neubaugebietes auf den Bestand wurde nicht untersucht.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt wurde ebenso wenig betrachtet wie die Auswirkung auf die Wertentwicklung (Preisverfall) von Bestandsimmobilien.
Wesentliche Unterlagen wurden mit der Planungsanzeige gar nicht erst vorgelegt, so dass die untere Wasserbehörde sich nicht in der Lage sieht, einen Beitrag zur Stellungnahme zu leisten.
Soviel in aller Kürze.

Der Planungsverband Seewiesen hat die Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Ich habe daher beim Hauptamt des Kreises Akteneinsicht erbeten und erhalten. Während des Termins wurde mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich öffentlich aus der Stellungnahme zitieren darf. Dies vorweg, bevor mir wieder gedroht wird, die Kommunalaufsicht zu beschäftigen, weil ich meine Verschwiegenheitspflicht verletzt hätte.

Nachdem ich die Stellungnahme gelesen habe, ist mir auch klar, warum der Planungsverband Seewiesen dieses Dokument wie eine geheime Kommandosache behandelt.

Es wird angeführt, dass die Pflicht zur Ermittlung und Darlegung von Planungsalternativen, hier insbesondere von Innenbereichspotentialen, besteht.
Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkung: Wer in der letzten Ratsversammlung zugehört hat, weiß, dass es im Innenstadtbereich weit reichende Pläne für die Entwicklung von Wohnraum gibt. Eine Entwicklung, die ich grundsätzlich unterstütze, solange der Charakter der Lübecker Straße gewahrt bleibt (z.B. Ersatzbau Gerberhof, Lübecker Straße 11). Das zeigt aber auch, dass die immer wieder bemühte Behauptung, er gäbe in Plön kein Potential für die Entwicklung des Innenbereiches, durch die gebetsmühlenhafte Wiederholung nicht richtiger wird. Tatsache ist, eine entsprechende Untersuchung des Innenbereichspotentiales wurde nie durchgeführt. Ein aus meiner Sicht schwerwiegendes Versäumnis.

Und weiter: „Die in dem Entwurf dazu vorgelegten Informationen und Begründungen zum Wohnungsbaubedarf beziehen sich auf nicht mehr zeitgemäße Bedarfsprognosen, …“

Später ist zu lesen: „… rate daher dringend dazu, ergebnisoffen zu untersuchen, ob die Schaffung neuer und zusätzlicher Baulandangebote … mit negativen Folgen für vorhandene Ortslagen verbunden sein könnte und ggfls. wie dem entgegenzuwirken wäre“.

Darüber hinaus wird eine belastbare Folgekosten- und Risikoabschätzung empfohlen.
Kleine Anmerkung dazu: Das, was den Mitgliedern des SteU präsentiert wurde, war alles Mögliche, aber bestimmt nicht belastbar. Dazu verweise ich gerne noch einmal auf meinen Beitrag Seewiesen schöngerechnet vom 27. November 2013.

Wer Beurteilungen und Arbeitszeugnisse lesen kann, weiß auch, wie diese Fazit zu verstehen ist: „Die … Planungsabsicht kann aus ortsplanerischer Sicht nur bedingt nachvollzogen werden. …“
Auch dazu eine Anmerkung: Das ist so ziemlich das Vernichtenste, was ich was ich jemals in einem behördeninternen Schriftverkehr gelesen habe.

In der gut begründeten fachbehördliche Stellungnahme der UNB ist Klartext zu lesen:
„“Mit der ‚Umsetzung der Bauleitplanung in der vorgelegten Planvariante sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden.“

Zu den Auswirkungen der Planumsetzung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild wird ausgeführt: „Bei Umsetzung der vorgelegten Pläne wären Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß betroffen.“ Und weiter: „ … entsprechende Bebauung würde zur Zerstörung eines im Plangebiet befindlichen Biotopkomplexes aus Kleingewässern, Mischwald feuchter Ausprägung, Knicks, Röhrichten und Staudenfluren führen.“ „ … Biotope dienen als Lebensstätte von streng oder besonders geschützten Tierarten.“
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit des Schutzes des Uferbereiches des Trammer Sees besonders hervorgehoben.

Darüber hinaus wird festgestellt, daß die Planungen auch den Darstellungen des kommunalen Landschaftsplanes, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftprogrammes des Landes Schleswig Holstein widersprechen.

Das Fazit der UNB: „Ein aktueller und prüffähiger Nachweis des Wohnungsneubaubedarfes in dem jetzt angestrebten Umfang wird durch den Planungsträger nicht vorgelegt. Die Umsetzung der Bauleitplanung wäre mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden, stünde landschaftsplanerischen Zielsetzungen entgegen, beträfe Naturschutzrechtlich gesicherte Flächen und würde damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Gemeinwohlbelangen führen.“ „… Eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde zu der Bauleitplanung in der hier vorgelegten Planvariante sowie eine Entlassung der … überplanten Flächen aus dem Landschaftsschutz wird aus den oben genannten Gründen nicht in Aussicht gestellt.“

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, „dass die vorgelegten Unterlagen keinesfalls für eine fachliche Stellungnahme für ein B-Plan ausreichen, …“. Demzufolge kann es auch kein Fazit der Behörde geben.
Mein Fazit wäre, dass es schon wieder damit losgeht, dass der Planungsverband nicht mit den zuständigen Behörden spricht und unvollständige Unterlagen abliefert.

Die Stellungnahme wurde an die Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein weitergeleitet, nachrichtlich wurden der Planungsverband, das Innenministerium und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert. Die Stellungnahme des Landes steht noch aus. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.
Wäre ich Seewiesenbefürworter, würde ich alle meine Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen.

Wenn die Landrätin und die UNB an ihren Positionen festhalten – und es gibt keinen sachlichen Grund dafür, das nicht zu tun – wird es das Baugebiet Seewiesen nur in einer deutlich reduzierten Variante geben. In der Stellungnahme des Kreises wird das mögliche Entwicklungspotential unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar aufgezeigt.

Nun mag manch einer argumentieren, dass der Kreis die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz im vorherigen und später eingestellten Verfahren in Aussicht gestellt hätte. Das ist zwar richtig, aber seither haben sich nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Außerdem machte der ehemalige Landrat – der bekanntlich das Pleiteprojekt Technologiezentrum Blomenburg mit Nachdruck gefördert hat – von seiner Unterstützung des Projektes Seewiesen auch öffentlich keinen Hehl.

Wer A sagt, muß nicht automatisch B sagen, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder als falsch erkannt werden.

Ich habe den Plöner Bürgermeister vor einiger Zeit gefragt, wie viele Stunden die Plöner Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen gearbeitet hat. Er bat mich, hierzu keine Anfrage zu stellen, was ich dann auch nicht getan habe, um die Verwaltung nicht unnötig zu belasten. Aber es müssen hunderte von Stunden gewesen sein, die zu Lasten wichtigerer städtischer Projekte gingen und deren Kosten ausschließlich von der Stadt Plön getragen wurden. Rathjensdorf hat sich meines Wissens bisher nicht mit einem Cent an diesen Kosten beteiligt.

Jetzt, wo auch der letzte weiß, wie klamm die Plöner Kassen sind, und wo wirklich absehbar ist, dass das Projekt Seewiesen nicht realisierbar ist, wäre es an er Zeit und Ausdruck verantwortungsvoller Politik, die Notbremse zu ziehen und aus dem Projekt auszusteigen.