Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Steinbergweg beschäftigt den SteU

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), unter anderem zu den Themen Ausbau Steinbergweg und Verkehrskonzept Ölmühlgebiet.

Der Ausbau des Steinbergweges ist im Moment in der Diskussion. Die Maßnahme ist beschlossen und soll auch umgesetzt werden. In Verbindung damit ist die Erneuerung der Kanalisation für Abwasser und Regenwasser geplant. Die Maßnahme führt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu zweierlei Bedenken:
1. Wie hoch werden die Kosten sein, die auf die einzelnen Eigentümer zukommen?
2. Wird der steile Hang, an dem die Häuser z.T. stehen, ausreichend abgesichert, um en Abrutschen während der Bauarbeiten und damit Schäden an den Gebäuden zu verhindern?

Einer der Anwohner bemerkte zutreffend, daß es ungünstig ist, wenn die Einwohnerfragestunde vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes liegt. Auf meinen Hinweis, daß wir in der Vergangenheit die Einwohnerfragestunde schon geteilt haben und den Einwohnern die Möglichkeit gegeben haben, fragen nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes zu stellen, wurde vom Ausschußvorsitzenden aufgenommen. Ich glaube aber, ich bin ihm mit meinem Vorschlag nur zuvorgekommen.

Der Planer der Ingeneurberatung Hauck stellte dann die Planungen mit zwei unterschiedlichen Varianten vor. Die Grundzüge der Varianten sind im wesentlichen gleich. Um die Belastungen des Hanges durch Fahrzeugverkehr zu minimieren, soll der Bürgersteig mit einer Breite von 2 Metern an der Hangseite entlang geführt werden. Daran wird sich über einen längeren Abschnitt ein ebensobreiter Parkstreifen in Längsrichtung anschließen. Die Fahrbahn mit einer Breite von 3,50 Metern wird so weit wie möglich vom Hang entfernt verlaufen, um zukünftig die Belastungen, insbesondere durch den Busverkehr, so weit wie möglich zu reduzieren. Unterschiede in den Varianten gab es in der Parkplatzanordnung in Verbindung mit der Größe der Wartezone der Bushaltestelle sowie der Fahrbahnführung.

Die Frage, ob man den Busverkehr nicht durch die Hipperstraße abfließen lassen kann wurde verneint, weil:
1. die Hipperstraße gerade neu gemacht wurde und die Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung führt,
2. die Kurvenradien für den Bus nicht ausreichend sind und
3. das Verkehrskonzept für den Bereich Ulmenstraße keine entsprechende Option aufzeigt.

Ein anderer Fragesteller erkundigte sich, ob bereits statische Berechnungen zur Stabilität des Hanges vorliegen. Dies ist im Moment noch nicht der Fall. Auf der Straße und öffentlichen Flächen wurden Messungen vorgenommen, weitere Messungen sollen – soweit erfrderlich – in der kommenden Zeit auf den Grundstücken der Eigentümer erfolgen. Berechnungen sind erst nach Abschluß der Messungen möglich.

Die vier Linden am unteren Ende des Steinbergweges wurden ebenfalls thematisiert, da sie tropfen und Totholz abwerfen, was für die darunter parkenden Autos nicht gut ist. Der Umweltschutzbeauftragte führte aus, dass die Baüme ortsbildprägend sind und damit unter gesetzlichem Schutz stehen. Darüber hinaus sind sie durch die Baumschutzsatzung der Stadt Plön geschützt, da ihre Stämme auf ein Meter Höhe einen Umfang von mehr als 80 cm haben. Die Kronenpflege und die Entfernung von Totholz sind übliche Pflegemaßnahmen. Dem eigentlichen Anliegen der Frage, die Bäume zu fällen, wurde eine klare Absage erteilt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte sich heraus, dass die Linden ohnehin nicht auf städtischem Grund stehen.

Ein weiterer Punkt war das Abfließen des Regenwassers bei Starkregen. Eine Anwohnerin beschrieb, daß bei solchen, sich häufenden Ereignissen, die Regenwasserkanalisation nicht ausreicht. In der Vergangenheit sind bereits öfter große Wassermengen über ihr Grundstück abgeflossen. Die Anregung wurde aufgegriffen und es wurde diskutiert, ob die Situation mit zusätzlichen Gullis oder einer anderen Verteilung der Gullis besser in den Griff zu bekommen ist.

Eine weitere Sorge der Anwohner*innen war, nicht ausreichend in die Planungen einbezogen zu werden, da für heute ein Beschluß erwartet wurde, über den dann nur noch informiert wird. Diese Sorge versuchte der Ausschußvorzitzende zu zerstreuen. Die Anregungen der heutigen Sitzung würden in die weitere Planung übernommen, die Planung würde erneut überarbeitet und die Ergebnisse werden dann in der Informationsveranstaltung vorgestellt. Dort bestände die Gelegenheit, weitere Anregungen und Bedenken zu äußern, die im weiteren Planungsprozeß berücksichtigt werden. Er bat um Verständnis, dass es zum jetzigen Zeitpunkt auch keine verbindlichen Aussagen zu den Kosten geben kann, da die abschließenden Pläne erst erarbeitet werden und noch nicht vorliegen.

Ich persönlich fand den Verlauf der Veranstaltung gut. Die Anliegen der Eigentümer*innen sind für mich sehr gut nachvollziehbar, auch wenn z.B. eine Verlegung der Busroute nicht möglich sein wird. Als sehr positiv habe ich den vorherrschenden sachlichen Tonfall empfunden.

Mehr aus dem Ausschuß in den kommenden Tagen.