Zum ersten Mal Ausschußvorsitzender

Montag tagte der Hauptausschuß (HA) und ich hatte zum ersten Mal die Ehre, die Sitzung als Vorsitzender zu leiten.

Das Kernthema war die Machbarkeitsstudie für die Elektrofähre auf dem Plöner Se, mit der die touristischen Kernbereiche Koppelsberg, Jugendherberge und Campingplatz Spitzenort besser an den Plöner Innenstadtbereich angebunden werden sollen.
In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der alte Hauptausschuß bereits beschlossen, die Untersuchung in Auftrag zu geben, die Entscheidung aber davon abhängig gemacht, ob die Aktivregion EU-Mittel bereitstellt, um die Untersuchung mit zu finanzieren. Daher wurde diese Ausgabe mit einem Sperrvermerk versehen. Mittlerweile liegt eine Zusage vor, 80% der Nettokosten zu bezuschussen. Die Stadt wird damit einen Kostenbeitrag von ca. 5300,– Euro zu übernehmen haben.

Durch die Neuverteilung der Zuständigkeiten wurde die Verantwortung für den Bereich Tourismus aus dem Hauptausschuß in den Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) verlagert. Damit ist die inhaltliche Diskussion und Entscheidung dort angesiedelt. Der Hauptausschuß  zuständig für Finanzen – hatte damit nur die Aufgabe, den Sperrvermerk aufzuheben. Diese Aufgabenverteilung hatte ich in der vergangenen Woche mit der Vorsitzenden des GUT und der Verwaltung auch so abgestimmt. Damit Wäre die Diskussion eigentlich recht kurz gewesen. Ich selber hätte es gut gefunden, wenn die über die Freigabe der Mittel erst nach der fachlichen Entscheidung des GUT entschieden worden wäre, aber im Grunde ist auch dieser Verfahrensablauf unschädlich, weil die Entscheidungen beider Ausschüsse erforderlich sind, um die Untersuchung auf den Weg zu bringen.
Der GUT wird am Donnerstag dieser Woche um 18:00 in der Mensa der offenen Ganztagesschule im Schiffsthal tagen, es sind spannende Diskussionen zu erwarten.

Vor Sitzungsbeginn ging noch ein Schreiben von Herrn Andre Jagusch, Fraktionsvorsitzender der CDU, beim Bürgermeister ein, in dem vier Fragen aufgeworfen wurden, die im fachlichen Zusammenhang mit der Untersuchung standen. Im Grunde genommen wollte ich die fachliche Diskussion im HA nicht führen und hatte überlegt, die Fragen zuständigkeitshalber und ohne weitere Aussprache in den GUT zu verweisen, fand das aber wenig kollegial. Daher hatte ich den Bürgermeister gebeten, kurz auf die Fragen zu antworten.
Die anschließende Diskussion ließ sich so relativ kurz halten.
Die Änderungsvorschläge von Herrn Melzer (CDU) und Herrn Meußer (FDP) für den Beschlußvorschlag wurden aufgenommen, der Beschluß wurde sehr kurz und knackig, frei von jeder Prosa, ganz nach meinem Geschmack. Die Mittel werden vorbehaltlich des Beschlusses des GUT freigegeben. Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen.

Natürlich gab es auch Berichte aus der Verwaltung bzw. Selbstverwaltung.

Der Bürgermeister informierte u.a. über folgende Themen:

– Die Feuerwehr lädt die Angehörigen der Politik ein, um Aufgaben, Gebäude und Rettungsmittel vorzustellen.
Der Termin ist der 17. September um 1900.

– Nach der Gebührenerhöhung sind in der Schloßgarage 20 Dauerparkplätze gekündigt worden, 50 Dauerparker haben die erhöhten Gebühren akzeptiert. Der Bürgermeister geht aber davon aus, daß frei gewordenen Parkplätze spätestens zum Winterbeginn wieder belegt werden.
Zudem soll ein Gutachten zur erforderlichen Betonsanierung erstellt werden.

– Der Plöner Seglerverein (PSV) beabsichtigt nicht mehr, das Gelände in der Eutiner Straße zu kaufen. Die Absicht ist jetzt, es erneut langfristig zu pachten. Der Bürgermeister bat die Parteien, Mitglieder für eine überfraktionelle Arbeitsgruppe zu benennen, die gemeinsam mit dem PSV den Letter of Intent weiter zu bearbeitet, um zu einer mit allen abgestimmten Meinung zu kommen, wie das Gelände des PSV weiter entwickelt werden soll.

– Die Stadt ist weiter auf der Suche nach einem barrierefreien Bürgerbüro. Derzeit wird geprüft, ob das Gebäude Lange Straße 22 (jetzt noch ein Bekleidungsgeschäft) geeignet ist.
Auch das ist ein wichtiger Punkt, der weiter verfolgt werden sollte. Unser Rathaus ist für Rollstuhlfahrer*innen und Menschen, die schlecht gehen können, kaum erreichbar und z.T. ohne fremde Hilfe nicht zu betreten.

Als Selbstverwaltung habe ich darüber informiert, daß von der FDP ein Antrag eingegangen ist, der zum Ziel hat, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Dieser Antrag ist allerdings fast zeitgleich mit der Versendung der Einladung zur Sitzung eingegangen und konnte damit nicht mehr in die Tagesordnung aufgenommen werden. Im Einvernehmen mit dem Fraktionsvorsitzenden der FDP wird der Antrag nun von ihm an die übrigen Fraktionsvorsitzenden verteilt und im nächsten Ausschuß am 10. September 2018 beraten.
Als Ausschußvorsitzender bin ich um Neutralität bemüht und werde mich zukünftig nicht mehr zu Themen äußern, die erst noch zu beraten sind.

Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Volles Programm im Hauptausschuß

Im heutigen Hauptausschuß galt es, eine lange Tagesordnung abzuarbeiten.

Unter Tagesordnungsunkt 4 (TOP 4), berichtete der Bürgermeister zu folgenden Punkten:

– Kleinkinderschwimmbecken. Hier gibt es noch immer keine neuen Sachstand, das gerichtlich bestellte Gutachten liegt immer noch nicht vor. Der Anwalt der Stadt, der bislang zur Zurückhaltung geraten hat, rät jetzt, Druck zu machen.

– Über das Wochenende wurden mehrere Schäden durch Vandalismus verursacht. Zwei Lampen wurden demoliert, an der Fegetasche wurde eine Bank beschädigt und ins Wasser geworfen. Darüber hinaus wurden Hinweisschilder aus dem Boden gerissen.
Die Stadt hat Strafanzeige gestellt.

– Der Ältestenrat hat beschlossen, erst nach der Wahl darüber zu beraten, ob die Ausschüsse zukünftig nur noch mit 7 statt wie bisher mit 9 Mitgliedern besetzt werden sollen. Es soll vorher ausgewertet werden, ob die kleinen Parteien im Fall der Reduzierung noch angemessen vertreten sind.

Unter TOP 5 hatten die Stadtwerke die Gelegenheit, über die Pläne zum Ausbau und Betrieb des Breitbandnetzes vorzutragen. Herr Eitelbach führte aus, daß die Stadtwrke (Anstalt öffentlichen Rechtes /AöR, 100% Stadt Plön) für die „Passiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen, während die Stadtwerke Versorgungs GmbH (derzeit 50% Stadtwerke Plön und 50% Stadtwerke Eutin) für die „Aktiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen. Zukünftig sollen die Stadtwerke Plön 70%, die Stadtwerke Eutin 30% an der GmbH halten.
Ziel der Stadtwerke ist es, Plön flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen bis in die Häuser zu versorgen. Das wird auf lange Sicht der Standard werden, um einerseits private Bedürfnisse wie HD-Fernsehen und Radio, weitere Streaming Dienste und Gaming ruckelfrei zu ermöglichen, andererseits wirtschaftliche Anforderungen wie Telemedizin und Home-Arbeitsplätze zu erfüllen.
Dazu wird die Eigenkapitalausstattung der AöR um 2 Mio Euro angehoben. Außerdem müssen die Organisationssatzung und der Gesellschaftsvertrag der Versorgungs GmbH geändert und dem erweiterten Geschäftsfeld angepaßt werden.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Hauptausschuß einstimmig gefaßt. Damit dürfte die Genehmigung in der Ratsversammlung, die am 02. Mai zusammentreten wird, nur noch eine Formsache sein.
Ich bin in der Vergangenheit immer für eine Stärkung der Position der Stadtwerke eingetreten. Von daher halte ich diese Entscheidung für richtig.

Unter TOP 10 wurde die Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte beraten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Haushaltsjahre 2015 bis 2017 sinken sie von 7,54 Euro auf jetzt 5.52 Euro pro qm. Mit der Neuberechnung wurde auf einen Mangel reagiert, der in dem Prüfbericht des Kreises aufgeführt war.

Unter TOP 11 wurde die Anhebung der Parkgebühren in der Schloßgarage beraten. Die neue Entgeltstruktur wird wie folgt aussehen, wenn sie auch von der Ratsversammlung so beschlossen wird:
bis zu 1 Stunde: 2,50 Euro
bis zu 2 Stunden: 4,00 Euro
Tagestarif ab 2 Stunden (0600 bis 2400) 6,00 Euro
Nachttarif (0000 bis 0600): 5,00 Euro
Dauerparkausweis: 65,00 Euro im Monat
Das Job-Ticket wird zukünftig entfallen, die dafür bisher verwendeten Parkflächen werden in Dauerparkplätze umgewandelt.
Damit erhöhen sich die Gebühren pro Einzelticket um je einen Euro, der Preis für die Dauerparkausweise steigt von 55,00 auf 65,00 Euro. (Anm. 1)
Damit werden voraussichtlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 28.000,00 Euro erzielt. Die Neukalkulation wurde erforderlich, da auch dieser Parkgebühren in der Schloßgarage als Mangel im
Prüfbericht des Kreises aufgeführt waren.

Unter TOP 12 wurde die Neufassung der Richtlinie für Zuschüsse zu Veranstaltungen diskutiert. Hier geht es darum, daß Veranstaltungen in der Stadt finanziell gefördert werden können, sofern sie defizitär sind. Das ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die Förderanträge mußten früher bis zum 1. November eingereicht werden. Der späte Abgabezeitpunkt führte immer zu Entscheidungsdruck und ließ Rückfragen und Abklärungen nicht zu. Um der Verwaltung und der Selbstverwaltung etwas mehr Zeit für die Bearbeitung einzuräumen, ist der Termin jetzt auf den 31. Juli des Vorjahres vorgezogen wurden.

Die Gebührenanpassungen für die Obdachlosenunterkunft und die Schloßgarage sowie die Änderung der Zuschußrichtlinie müssen in der kommenden Ratsversammlung noch beschlossen werden, aber auch hier sind keine kontroverse Diskussion zu erwarten.

Anm. 1: Die Werte wurden nachträglich korrigiert. Die Kosten für die Dauerparkausweise erhöhen sich von 45,– auf 65,– Euro. Die Gebührenanhebung für die Job-Tickets war von 35,– auf 55,– Euro geplant. Durch den Verzicht auf das Job-Ticket entfällt diese Anhebung. Da bin ich bei der Vorlage in die falsche Zeile gerutscht. Vielen Dank für den Hinweis.