Grundsteinlegung und ein paar Gedanken

Am Freitag konnte ich zu meiner großen Freude an der Grundsteinlegung des Gebäudes Ulmenstraße 42 teilnehmen. Gleichzeitig wurde das 85 jährige Jubiläum der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft gefeiert.
Herzlichen Glückwunsch and die Baugenossenschaft und alle, die dort arbeiten.
Neben dem bereits im Bau befindlichen Wohnhaus sind zwei baugleiche Häuser geplant. Ein größeres Gebäude ist an Selle des ehemaligen Markant-Marktes an der Kreuzung Ulmenstraße / Breslauer Straße vorgesehen. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 18 Millionen Euro.
Ich habe das Bauvorhaben in vollem Umfang unterstützt, auch wenn es kritische Stimmen gab, insbesondere im Bezug auf das größere Gebäude an der Breslauer Straße

Die Zeitkapsel wird in den Grundstein eingemauert

Das Bauvorhaben ist ein gelungener Beitrag zur Innenraumverdichtung und die Alternative zur Zersiedeln der Landschaft. Plön ist zwar als Wohnort attraktiv, aber es wird der demographischen Entwicklung nicht entgehen. Jetzt im Außenbereich neue Infrastruktur zu schaffen würde auf lange Sicht für die Stadt sehr sehr teuer.

Ich hätte mir zwar gewünscht, daß die Gebäude auch in städtebaulich optimaler Weise aufgestellt würden, aber dem standen sechs Birken im Weg, von denen jetzt nur noch vier stehen. Ich vermute, daß die Flachwurzler in unmittelbarer Nähe zum Gebäude nicht lange überleben werden.
Aus meiner Sicht hat die Verwaltung ihren Ermessensspielraum hier nicht voll ausgeschöpft, zumal 18 Ersatzanpflanzungen auf die Lebensdauer der Bäume betrachtet mit Sicherheit die ökologisch sinnvollere Lösung gewesen wären. Eine nachvollziehbare Berechnung gab es aber nicht. Die Verwaltungsentscheidung war dann auch der Ausgangspunkt für das Ringen um die Baumschutzsatzung.
In die Zeitkapsel – die im Grundstein eingemauerte wird – kamen dann neben einer Kopie der Baugenehmigung, der Regionalzeitung und ein paar Euro auch die besagte Baumschutzsatzung.

Die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft ist eine Organisation, in der neben der Stadt Plön und der Sparkasse vor allem Plöner Handwerker*innen organisiert sind, die auch einen Großteil der Arbeiten ausführen werden und damit zur Stärkung der örtlichen Wirtschaft beitragen.
Sie ist neben der Wankendorfer Baugenossenschaft, die im Übrigen die Verwaltungsaufgaben der „Gewerblichen“ mit übernommen hat, der größte Wohnungsanbieter in Plön.
Die Wohnungen in den älteren Gebäuden liegen vom Quadratmeterpreis – auch nach den Modernisierungen, die derzeit bereits laufen – bei unter sechs Euro pro Quadratmeter.
Für die Neubauten sollen die Quadratmetermieten zwischen 8,50 und 9 Euro liegen.

Gegründet wurde die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft im Jahr 1936. Ziel war es, für die neue Unteroffizierschule der Kriegsmarine in der Stadt Wohnraum für die Stammsoldaten, insbesondere Unteroffiziere und Offiziere zu schaffen. Dies erfolgte in der Tirpitz- und in der Klanderstraße. (Ich persönlich bin übrigens der Meinung, die Tirpitzstraße müßte umbenannt werden, zumal die Deutsche Marine die gleichnamige Mole im Marinestützpunkt Kiel bereits aus guten Gründen umbenennt.)

Der stellvertretende Kommandeur der Marineunteroffizierschule machte in seinem Grußwort als einziger auch klar, daß der Kasernenbau im Zusammenhang mit der Wiederaufrüstung im Dritten Reich stand und damit als Teil der Vorbereitung eines Angriffskrieges zu sehen ist. (Und ich persönlich möchte ergänzend anmerken, daß das für die Kriege im Westen Europas und in Nordafrika gilt, die Kriege in Osteuropa waren ja eher Vernichtungskriege.)
Ich hätte mir eine etwas kritische Distanz zu den Ursprüngen der Baugenossenschaft auch in den übrigen Festreden gewünscht.
Mit Schmunzeln habe ich zur Kenntnis genommen, daß hier gegendert wurde, obwohl es nichts zu gendern gab. Zumindest würde ich mich wundern, wenn seinerzeit schon Soldatinnen in der Kriegsmarine gedient hätten.

Nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg begann in den fünfziger Jahren der Aufbau der Bundeswehr. Mit dem Einzug des Pionierbattalion 6 entstand erneut erheblicher Bedarf an neuem Wohnraum. Das wurde in seiner Bedeutung nach meinem Verständnis nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt. Man hat immer den Eindruck, daß die Plöner Pioniere im kollektiven Gedächtnis der Stadt langsam in Vergessenheit geraten. Vielmehr wurde auf die Bundesmarine abgehoben, die erst zwei Jahre nach den Pionieren den Betrieb der Kaserne in Ruhleben wieder aufgenommen hat. Hier hätte ich mir auch gewünscht, daß in den Kieler Nachrichten nicht nur von Marine gesprochen worden wäre. Eine klare Unterscheidung zwischen der Kriegsmarine des Dritten Reiches und der Bundesmarine der jungen Bundesrepublik Deutschland hätte deutlicher zum Ausdruck gebracht, daß die Kriegsmarine für die früher Bundesmarine genannte Deutsche Marine nicht traditionsstiftend ist.
Unstrittig ist, daß auch diese Kasernenansiedlung weiteren Wohnraumbedarf nach sich zog. Mit der Ansiedlung von zwei Kasernen hat Plön, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ca. 3000 neue Einwohner*innen gewonnen. Die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft war auch hier an der Schaffung von Wohnraum beteiligt.
Zudem mußte auch Wohnraum für zahlreiche Flüchtlinge und Vertriebene geschaffen werden.

Herr Andreas Breitner, ehemal Innenminister im Kabinett Albig, jetzt Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, sprach drei Punkte für ihn wesentliche Punkte der Wohnraumentwicklung an. Hier, an der Stelle der Grundsteinlegung, den Neubau, auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Ulmenstraße die Modernisierung und natürlich auch die Digitalisierung. Die Gebäude, auch die älteren Bauten werden in absehbarer Zeit in Zusammenarbeit der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft und den Stadtwerken Plön mit Glasfaser ausgerüstet sein.

Herr Minister Buchholz hielt dann keine Festrede mehr, sondern eine Wahlkampfrede, mit der ich mich an dieser Stelle einmal kritisch auseinandersetzen will.
Er steckte den Zettel mit Stichworten ein, der ihm von der „Gewerblichen“ zugeschickt wurde und kündigte an, frei zu sprechen. Ein altbewährtes Stilmittel, das am Anfang einer Rede auflockernd wirkt, aber er sprach auch frei und man merkte ihm auch an, daß er von den Inhalten überzeugt war. Ein Profi, wie auch Herr Breitner.

Herr Minister Buchholz beschwor den Unternehmer*innengeist. Das Streben nach Gewinn ist nichts schlechtes, das streben nach viel Gewinn auch nicht. Unternehmer zahlen die Steuern und halten die Wirtschaft im Schwung.
Der Kieler Tatort würde ihn ärgern, weil Unternehmer*innen dort immer entweder als kriminell oder als larmoyantes Entführungsopfer gezeigt würden. (Stimmt vermutlich, ich gucke den Tatort nicht, weil ich der Ansicht bin, daß die Polizeiarbeit dort nicht besonders realistisch dargestellt wird. Sehr gerne habe ich früher aber „Schwarz-Rot-Gold“ geguckt, Wirtschaftskrimis mit dem großartigen Zollamtmann, später Zollamtrat Zaluskowski, den ich für realitätsnah hielt.)
Die Maßnahmen im Lockdown, etwa die Einschränkungen für die Gastronomie, bezeichnete er als Enteignung, die entschädigt werden müßte.
Dem ehemaligen Minister Breitner unterstellte er, wenn ich das richtig verstanden habe, daß er doch ein distanziertes Verhältnis zu seiner Parteiführung (also der der SPD) haben müsse.
Für meinen Geschmack war das meiste argumentativ aus der Mottenkiste des Wirtschaftsliberalismus geholt.
Ich stimme natürlich zu, daß das Geld in der Wirtschaft verdient wird. Das ist völlig legitim, das sehe ich auch so. Ganz besonders sehe ich das so, wenn nicht nur der Schutz des Eigentums betont wird, sondern ab und an auch die Verpflichtungen, die sich aus dem Eigentum ergeben.
Das steht so auch im Grundgesetz.
Natürlich ist es – im Rahmen des gesetzlich erlaubten, versteht sich – zulässig, seine Steuerlast nach Kräften zu minimieren. Aber wie moralisch ist es, wenn übernational tätige Unternehmen ihre Gewinne, die sie in Deutschland machen, beliebig in Länder verschieben können, in denen die Steuersätze deutlich niedriger liegen?
Hier sind beide Hände gefragt, die unsichtbare Hand des Marktes und die ordnende Hand des Staates.
Viel zu verdienen ist wie gesagt in Ordnung, aber der Chance, die Unternehmer*innen haben, deutlich mehr zu verdienen als Ottonormalverdienende, steht auch das unternehmerische Risiko gegenüber.
Es kann nicht sein, daß dieses unternehmerische Risiko auf den Staat abgewälzt wird, nur weil der geeignete Maßnehmen ergreift, um eine Pandemie in den Griff zu bekommen.
Die beiden Worte unternehmerisches und Risiko habe ich in der Ansprache von Herrn Minister Buchholz dann doch vermißt.

Viele Kleinunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter*innen, weniger als 2 Mio Umsatz), Kleinunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter*innen und bis zu 10 Mio Umsatz) und mittelständige Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter*innen und ein Jahresumsatz von bis zu 50 Mio Euro) sorgen für den Großteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hier in Deutschland. Diese Unternehmen gehören tatsächlich gefördert und unterstützt. Diesen Unternehmen, wenn sie denn gesund sind, muß das Überleben in unvorhersehbaren Notlagen gesichert werden. Da heißt aber nicht, daß das Risiko vollständig vom Staat übernommen werden muß. Der Idee einer Entschädigung für jede steuernde Maßnahme des Staats, auch wenn sie Eingriff genannt wird, kann ich nicht folgen.

Ratsversammlung zur Aufhebung der Baumschutzsatzung?

Das Thema hat die Plöner Politik in den letzten Tagen und Wochen durchaus bewegt.

Vorweg: Ich bin davon überzeugt, daß es nicht zu einer Aufhebung der „Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“ kommen wird. Alle Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, lehnen das ab. Die „Kollateralschäden“ wären viel zu hoch. Nach meiner Einschätzung wird es auf eine Änderung der Satzung hinauslaufen. Eine Änderung wird ohnehin schon seit längerem diskutiert.

Die Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995 ist in die Jahre gekommen. So steht dort geschrieben, daß der Magistrat für Ausnahmeentscheidungen zuständig ist, wenn trotz bestehender Satzung gestützte Bäume gefällt werden sollen.
Den Magistrat, ein Entscheidungsgremium aus Politik und Verwaltung, gibt es nicht mehr.
Nach allgemeiner Lesart ist nun ausschließlich die Verwaltung für diese Entscheidungen zuständig. Ich gehe davon aus, daß die Selbstverwaltung sich ihr Mitspracherecht mit der Satzungsänderung auch offiziell zurückholen wird.
Da Termine und Fristen eingehalten werden mußten, hat die Bürgervorsteherin in aller Schnelle eine Ratsversammlung einberufen. Dabei kam es wohl zu dieser unglücklichen Formulierung des Tagesordnungspunktes „Aufhebung der Satzung ….. , die beim Umweltbeauftragten völlig zu Recht auf Unmut stieß, da er im Vorfeld von der Bürgervorsteherin nicht beteiligt wurde.

Bisher war es so, daß die Anträge auf Fällung durchaus im früheren Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt, dem heutigen Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung,  beraten wurden und sich die Verwaltung bei ihrer Entscheidung an dem Beschluß des Ausschusses orientiert hat.
Das war zum Beispiel der Fall, als ich mich vehement für den Erhalt der Platanen in der Lübecker Straße eingesetzt habe und dafür auch eine Mehrheit fand. (Ebenso wie für die Parkplätze, die jetzt in friedlicher Ko-Existenz dort existieren.)
Ich hatte mich auch anfänglich für den Erhalt der drei Buchen im geplanten Neubaugebiet Gänsemarkt eingesetzt, während eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadt kundtat, große Bäume gehören nicht in die Stadt. Diese Aussage erregt bei Leuten vom Fach heute noch Kopfschütteln. Das die Bäume letztendlich fielen, lag an dem Pilzbefall.

Im Fall des Neubauvorhabens der Plöner Gewerblichen – es sollen zwei alte Gebäude abgerissen und drei moderne Gebäude entstehen – sollen 6 Birken in der Ulmenstraße gefällt werden, weil sie der geplanten Aufstellung von einem der drei Gebäude im Wege stehen.
Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung hat sich mehrheitlich und sehr eindeutig für die Fällung der Bäume ausgesprochen.
Die Verwaltung wollte der Selbstverwaltung in dieser Angelegenheit nicht folgen, weil das durch die bestehende Satzung rechtlich nicht genehmigungsfähig sei. 
Mein Appel, den vollen Auslegungsspielraum der Satzung „in seiner ganzen Elastizität“ zu nutzen, wurde zurückgewiesen. Der Bürgermeister sprach auf meine Anregung hin von Rechtsbeugung und betonte, daß eine so weitgehende Auslegung nicht möglich sei.

Ich persönlich bin der Ansicht, daß man die Satzung entsprechend hätte auslegen können.
Konsequenterweise strebt die Selbstverwaltung jetzt an, ihre politische Mitsprachemöglichkeit auch rechtlich einwandfrei sicherzustellen und den politischen Willen umzusetzen.

Die Aufstellung der Gebäude ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll. Eine einheitliche Häuserflucht wirkt ästhetisch. Die Wegebeziehungen sind sinnvoll angelegt, die Stellplätze für KFZ fügen sich in das Gesamtbild der Ulmenstraße ein. Für die zu fällenden 6 Birken sollen in der Umgebung 16 neue Bäume angepflanzt werden.

Als ich erstmals auf die erforderliche Fällung der Bäume angesprochen wurde, habe ich den Ausdruck, Birken seien städtebauliches Unkraut, entschieden zurückgewiesen. Große Bäume gehören in das Stadtbild. Sie sind ein Biotop für andere Arten. Mir ist auch bewußt, daß drei kleine Bäume zum Zeitpunkt ihrer Pflanzung nicht den ökologischen Wert eines alten Baumes haben.
Den entwickeln sie erst nach Jahren, aber sie entwickeln ihn, wenn sie größer sind und die alten Bäume ihr Lebensrettende erreicht haben.
Daher spreche ich mich in diesem Fall dafür aus, die 6 Birken zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

Die Gebäude werden nach meiner Einschätzung 50 bis 60 Jahre Bestand haben. Die Restlebensdauer der 6 Birken wurde mit voraussichtlich 20 Jahren angegeben.
Man müßte also ca. 40 Jahre mit einer städtebaulichen Behelfslösung leben, während die Bäume, um die es jetzt geht, gar nicht mehr existieren.

Nun hat die Verwaltung natürlich recht, wenn sie sagt, das Gebäude könne 3 Meter verschoben werden.
Ich bin aber der Überzeugung, daß auch eine Verschiebung des Neubaus um drei Meter nicht ausreicht, daß die Bäume lange überleben. Birken haben ein ausgedehntes Wurzelwerk, daß auch bei einer Verschiebung des Neubaus durch die Bauarbeiten mit Sicherheit in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch die Verlegung der Parkplätze ist nicht optimal. Ich bin zwar ausdrücklich dafür, Fahrrad- und Fußgängerverkehr im Vergleich zum Autoverkehr gleichberechtigt zu berücksichtigen, aber ich habe grundsätzlich nichts gegen Autos.
Auch wenn die Wegeverbindungen in Fall einer Verschiebung des Gebäudes anders angelegt werden, ist das Möglich. Aber die meisten von uns kennen Beispiele aus der Praxis, daß Wege, wenn sie nicht optimal angelegt sind, ignoriert werden. In Folge werden Trampelpfade entstehen, die sich im Laufe der Zeit verbreitern und verfestigen, bis sie befestigt werden.

Ich bin gespannt, wie sich die Diskussion am Mittwoch entwickelt und gehe davon aus, daß sich alle Fraktionen vorher noch intern beraten.

Heute im SteP, Wohnungen, verkehrsberuhigter Bereich, LIDL-Neubau und Baumschutzsatzung

Diese vier wichtigen Themen standen unter anderen auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt. Daher ist mein Beitrag wieder einmal länger geworden.

Wohnungen: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat beschlossen, daß das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines  Wohngebäudes mit 29 Wohneinheiten in der Ulmenstraße 52 erteilt werden soll. Ich habe mich in einem Wortbeitrag ausdrücklich für dieses Bauprojekt eingesetzt. Die Entscheidung fiel später einstimmig bei zwei Enthaltungen.
In der Einwohner*innenfragestunde wurden noch einmal Bedenken geäußert, daß das Gebäude mit 5 Stockwerken zu groß sei. Ich kann die Einwände der benachbarten Einwohner der Reihenhäuser zwar verstehen, vermutlich würde mir das Projekt an ihrer Stelle auch nicht gefallen.
Allerdings sind zwei Dinge zu bedenken:
1. Plön braucht bezahlbaren Wohnraum. Das ist ein öffentliches Interesse. 29 Wohneinheiten sind zwar nicht so viel, aber besser als nichts, wenn man sich die Nachfrage ansieht. Nach Aussage der Plöner Gewerblichen Baugenossenschaft ist bei der Größe eine Quadratmetermiete von 8,50 € zu erwarten.
2. Da es für das Gebiet keinen gültigen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach §34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art der Nutzung (Wohnen), der Bauweise und auch nach der Nutzung des Grundstückes in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bei der Eigenart der „Näheren Umgebung“ sind nicht nur die Gebäude rechts und links zu betrachten, sondern auch das darüber hinausgehende Umfeld. Hier gibt es nun einmal Gebäude, die sogar noch größer und höher sind. Damit hat die Stadt auf Basis der gesetzlichen Grundlagen gar keine andere Wahl, als das Einvernehmen zu erteilen. Die Baugenehmigung selber wird die Kreisverwaltung erteilen.

Gut verstehen kann ich zwei weitere Fragen bzw. Anregungen zu dem Tagesordnungspunkt.
Die erste Anregung betrifft einen „Tante Emma Laden“. Ich würde mir auch einen „Tante Emma Laden“ im Bereich Ölmühle wünschen. Noch mehr würde ich mir einen kleinen Frischemarkt als Nahversorger wünschen. Die Plöner Gewerbliche hat allerdings glaubhaft gemacht, daß trotz zweijähriger Bemühungen kein Betreiber gefunden werden konnte, was der Bürgermeister bestätigte. Ich habe mich in den vergangenen Jahren auch immer wieder nach den Bemühungen erkundigt, die Ölmühle war schließlich einmal mein Wahlbezirk. Es hat sich bislang wirklich kein Interessent gefunden.
Die zweite Frage kam von Jörg Schröder (Die Linke) und thematisierte den Sozialwohnungsbau. Er führte aus, daß von den 300 Plöner Sozialwohnungen in absehbarer Zeit 100 aus der Sozialbindung herausfallen.
Die Plöner Gewerbliche führte an, daß die durchschnittlichen Quadratmetermieten für die meisten ihrer Wohnungen unter 6,- € und daher auch unter dem Preisniveau für Sozialwohnungen liegen. 

Verkehrsberuhigter Bereich: Die Stettiner Straße soll neu „gemacht“ werden. Hierzu hat die Verwaltung eine Vorlage erarbeitet, in der zwei Varianten zur Auswahl gestellt wurden.
Ich habe den Antrag gestellt, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und in die nächste Sitzung zu verschieben, da ich eine Variante vermißt habe, die statt einer Einbahnstraßenregelung einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ vorsieht.
Hier wollte der Ausschuß meinem Antrag nicht folgen, sondern das Thema diskutieren. Der Ausschußvorsitzende betonte aber, daß eine weitere Variante durchaus betrachtet werden könne.
In der Diskussion vermochten die beiden Varianten, Einbahnstraßenregelung und Einbahnstraßenregelung mit zusätzlichem Grundstückserwerb die Mitglieder des STeP nicht wirklich zu überzeugen. Meine ursprüngliche Anregung, eine Variante mit „Verkehrsberuhigtem Bereich“ zu erarbeiten und dann alle drei Varianten in der folgenden Sitzung des Ausschusses erneut zu beraten, wurde zu guter Letzt aufgenommen.
Hierbei ist zu beachten, daß der Ausschuß sein Recht auf kommunale Selbstbestimmung wahrnimmt und sich vorbehält, gegebenenfalls abweichend von der Empfehlung der Unteren Verkehrsbehörde zu entscheiden. In meinem Redebeitrag habe ich betont, daß es Zeit ist, sich vom Konzept der autogerechten Stadt zu verabschieden. In einer Verkehrsberuhigten Zone (im Volksmund: Spielstraße) sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt.
Sehr erfreulich fand ich, daß die Plöner Gewerbliche dieser Idee nicht ablehnend gegenüber stand und die Unterstützung ihrer Städteplaner angeboten hat. 

LIDL Neubau. Ein Vertreter der Firma LIDL stellte die Pläne für den Neubau eines neuen Filialgebäudes vor. Der Neubau soll 1400 qm umfassen. Das Sortiment wird nicht erweitert, aber auf der vergrößerten Verkaufsfläche dann besser präsentiert. Die Gänge sollen breiter werden und die Regale nicht mehr so hoch sein. Zudem sollen die Sozialräume vergrößert werden. Da für das Gelände ein Bebauungsplan existiert, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ein modernes Energiemanagement, die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom sowie eine Schnelladesäule mit zwei Ladeplätzen runden die Planung ab. Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplanes auf der nächsten Sitzung des Ausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich habe bei der Vorstellung 4 Punkte angesprochen:
1. Der Neubau darf nicht höher werden als der bestehende Bau. Ziel ist, das Blickfeld von der Bundesstraße 76 auf das Schloß zu erhalten.
Das ist offenbar nicht beabsichtigt und der Firmenvertreter wies darauf hin, daß das auch in der Änderung des Bebauungsplanes so festgesetzt werden kann.
2. Keine auffälligen Werbepylone, die das Blickfeld auf das Schloß beeinträchtigen. Auch das ist nach Aussage des Firmenvertreters nicht geplant.
3. Eine bessere Infrastruktur für Radfahrer. Hier werden 20 „Kieler Bügel“ in Eingangsnähe und am Einkaufswagenständer geplant, die zudem überdacht sind. Good news!
4. Als Anregung: eine Glasfront mit Blick auf das Schloß, um die Attraktivität des Marktes zu erhöhen. Das war durchaus ernst gemeint; damit hätte Plön nicht nur den schönsten Bahnhof der Welt, sondern vermutlich auch den attraktivsten LIDL Markt Deutschlands. Hier verwies der Mitarbeiter von LIDL aber darauf, daß in dem Gebäudeteil zum Parkplatz hin die Sozialräume geplant sind.

Als es um das Thema Energieversorgung ging, erwähnte ich noch, das unsere Stadtwerke auch Energieanbieter sind. Schließlich sitze ich im Verwaltungsrat. Ich würde mich natürlich freuen, wenn LIDL als Kunde geworben werden könnte. Allerdings wurde ich darauf hingewiesen, daß die Firma langfristige Verträge über große Abnahmemengen hat, so daß eine zukünftige Kundenbeziehung zu unseren Stadtwerken unwahrscheinlich ist.

Die Baumschutzsatzung war ein Thema, das uns im Vorfeld der Sitzung bereits bewegt hat.
Hierzu wurde für kommende Woche zu einer Sitzung der Ratsversammlung eingeladen.

Da der SteP nicht für die Baumschutzsatzung zuständig ist, weil wir uns nicht in einem Bauleitplanungsverfahren befinden, hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion beantragt, das Thema nicht über einen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, sondern direkt auf der kommenden Ratsversammlung zu beraten.
Als Tagesordnungspunkt für die Ratsversammlung ist vorgesehen: „Aufhebung der Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes“.
Da die Zwei Drittel Mehrheit für den Dringlichkeitsantrag nicht erreicht werden konnte, wurde der Tagesordnungspunkt im SteP dann auch nicht behandelt.

Nach mehreren Vorgesprächen auch mit den Kolleg*innen der anderen Fraktionen habe ich den Eindruck gewonnen, daß es in der Ratsversammlung keine Mehrheit dafür geben wird, die Baumschutzsatzung zeitlich begrenzt auszusetzen oder sogar ganz außer Kraft zu setzen. Die Kollateralschäden wären zu hoch. Mein Lösungsvorschlag, die Baumschutzssatzung durch eine Ergänzung zu ändern, scheint durchaus kompromissfähig zu sein.

Hintergrund ist die seit langem beabsichtigte Anpassung der Baumschutzsatzung aus dem Jahr 1995. Aktueller Anlaß der Diskussion ist das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen auf den Grundstücken Ulmenstraße 42. Der SteP hat den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, daß das Bauvorhaben der Plöner Gewerblichen so wie beantragt durchgeführt werden soll. Dabei wurden städtebauliche Argumente angeführt. Inhaltlich ging es um die optimale Wegeführung, Barrierefreiheit und die einheitliche Häuserflucht der drei geplanten Neubauten, aber damit auch verbunden auch um die Fällung von 6 großen Birken, für die 16 neue Bäume als Ersatz angepflanzt werden sollten.
Die Verwaltung machte in den letzten Sitzungen deutlich, daß sie aufgrund der bestehenden Baumschutzsatzung dazu nur eine negative Stellungnahme an den Kreis abgeben kann, was sie auch getan hat.
Der politische Wille der Selbstverwaltung ist aber, das Bauvorhaben wir geplant umzusetzen.
Dazu bedarf es offenbar einer Satzungsänderung. Diese Satzungsänderung wird nun in Angriff genommen, wohl wissend, daß die Zeit knapp ist. Selbst wenn die Beschluß am nächsten Mittwoch, dem 24. Februar getroffen wird, muß er noch veröffentlicht werden, um wirksam werden zu können. Das wäre dann frühestens am Freitag, dem 26. Februar möglich. Die Zeit ist dann knapp, weil Baumfällungen nach meinem jetzigen Kenntnisstand nur bis zum 01. März zulässig sind. Möglicherweise sind sie auch bis zum 15. März erlaubt, wenn der Antrag bis zum 01. März gestellt wurde. Das muß durch die Verwaltung noch geprüft werden.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, danach die seit langem geplante größere Änderung der Satzung mit der erforderlichen Gründlichkeit und sorgfältiger Abwägung anzugehen. 

Völlig zu Recht hat aber der Umweltbeauftragte bemängelt, daß er im Vorfeld nicht in die Diskussion eingebunden wurde. Er wies darauf hin, daß mit der Außerkraftsetzung oder der zeitlich begrenzten Aussetzung der Satzung seine Arbeit der letzten 15 Jahre gefährdet ist. 
Da gebe ich ihm uneingeschränkt recht. Ich bin sicher, daß er in der kommenden Sitzung der Ratsversammlung die Gelegenheit hat, seine Argumente einzubringen. 

Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.