10 Millionen Fördermittel für die Massenalgenanlage im Klärwerk? Nur, wenn Risiken minimiert werden!

Wieder einmal gibt es Unstimmigkeiten über die Zuständigkeit der Ausschüsse. Diesmal geht es um einen Förderantrag über 10 Millionen Euro für die Massenalgenalage auf dem Gelände des Klärwerk Plön. Dabei handelt es sich um ein Forschungsprojekt der Christian Albrecht Universität zu Kiel (CAU).

Am 15. Dezember 2021 hat die Ratsversammlung die Beantragung des Sanierungsmanagements beschlossen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sollen in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025 eingestellt werden. Die Verwaltung wurde gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.
Vorgesehene Einzelmaßnahmen müssen dem Ausschuss / den Ausschüssen zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt.

Da es hier um Fördermittel in erheblicher Höhe geht, die nicht im laufenden Haushalt berücksichtigt sind, sehe ich ganz eindeutig die Zuständigkeit des Hauptausschusses gegeben. 

Aber nichts genaues weiß ich noch nicht. Wenn ich den Anhang zum Tagesordnungspunkt der letzten Ratsversammlung – ein Foliensack mit 18 Seiten – richtig versanden habe, dürfte es sich um die Maßnahme F1, Antrag „Sanierungsmanagement nach KfW 432“ handeln. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des SteP und GUT am 10. Februar 2022 – also in 8 Tagen, liegt bis jetzt noch nicht vor, ebensowenig gibt es bis jetzt keine Vorlage.

Ausschnitt aus dem Foliensatz des Fachbüros, der in der Ratsversammlung vorgestellt wurde und im Bürgerinformationssystem der Stadt eingesehen werden kann.

Was sich genau hinter der Maßnahme F1 verbirgt, ist mit im Moment nicht klar. Der Foliensatz gibt Anhaltspunkte, ist da für meine Begriffe etwas zu wenig konkret. 

Aber ich will mich hier nicht in Verfahrensfragen verlieren. 

Die Massenalgenanlage soll zum einen das Wasser des Klärwerkes zusätzlich reinigen, gleichzeitig soll die dabei entstehende Wärme für Heizzwecke genutzt werden. Auf den ersten Blick eine Win-Win Situation mit positiver Wirkung auf die Umwelt. Sauberes Wasser, Wärme und Wärmeerzeugung als neues Geschäftsfeld für die Stadtwerke. Daher habe auch ich mich anfangs von einer gewissen grünen Euphorie für das Projekt leiten lassen. Als sich im Verlauf der Vorberatung herausgestellte, dass die Anlage auch ein Solarthermiefeld am Ortseingang auf den Trammer Seewiesen umfassen sollte, habe ich erste Zweifel an der Umsetzbarkeit geäußert. Jetzt soll aus der Solarthermieanlage ein Photovoltaik-Feld werden, was im Bezug auf die erhebliche Störung des Landschaftsbildes keinen Unterschied macht. Zu den Solaranlagen wurde von der Verwaltung eine Anfrage an den Kreis gestellt. Die Antwort enthält Hinweise zum Verfahren und äußert sich im wesentlichen kritisch zu dem Vorhaben.
Kein gutes Vorzeichen.

Das Hauptproblem ist aber das finanzielle Risiko für die Stadt Plön, das ich im Moment in keiner Weise abschätzen kann, weil mir trotz Anfrage noch nicht einmal der Entwurf der Verwaltungsvorlage vorliegt.
Mir ist daher auch noch völlig unbekannt, welche Konsequenzen und Bindungen sich aus einem Beschuss zur Beantragung der Fördermittel ergeben und wie weit dadurch der spätere Handlungsspielraum der Stadt eingeschränkt wird.

Das Hauptrisiko besteht darin, dass es sich bei der Massenalgenanlage um ein Forschungsprojekt handelt.
Es gibt meines Wissens keine vergleichbare Anlage. Ein kleiner Versuchsaufbau hat funktioniert. Das bedeutet aber nicht, dass eine Großanlage auch funktionieren muß. Ich vermute einmal, dass hier niemand eine Garantie auf die Funktion und Leistungsfähigkeit geben wird.

Am Ende ist es zumindest für mich eine offene Frage, wem die Anlage später gehören wird, der CAU, der Stadt oder den Stadtwerken? 

Vor allem sehe ich im Moment Risiken, die geklärt werden müssen, bevor man sich durch einen Förderantrag möglicherweise so bindet, dass man aus der Sache nicht mehr rauskommt. Was passiert, wenn es teurer wird? 10 Millionen Euro ist eine Menge Geld, aber schon die Investitionen in die Wärmeerzeugung – um die es beim Förderantrag möglicherweise gar nicht gehen wird – sind für die günstigste Lösung mit 6,7 Millionen angegeben. Das ist übrigens die Lösung ohne Solaranlage auf den Trammer Seewiesen.
Die Investitionen in die Wärmeerzeugung mit Solarfeld liegen je nach Ausbauvariante zwischen 10.170.000,- € und 17.330.000,- €.

Die Schätzungen der Kosten für die Investitionen in die Wärmeerzeugung können dem Anhang zum Protokoll der Ratsversammlung auf Seite 16 entnommen werden.

Nun ist es erfahrungsgemäß so, dass sich Bauvorhaben, aber auch Forschungsprojekte im Laufe der Zeit deutlich verteuern. Wer trägt das finanzielle Risiko? Die CAU, dessen Forschungsprojekt hier gefördert werden soll, die Stadt als Eigentümerin der Stadtwerke AöR (Anstalt öffentlichen Rechtes), die das Klärwerk betreibt oder die AöR selber?

Ich bin überzeugt, dass keiner meiner Kollegen aus den Ausschüssen diese Frage wirklich rechtssicher beantworten kann.

Hinzu kommt, dass wir es nicht mit einer marktgängigen Kauflösung zu tun haben. Daher besteht ein erhebliches Risiko für den langfristigen Betrieb. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ersatzteilversorgung für die Dauer der Nutzung, ich vermute mal 30 Jahre, geklärt ist. Das echte Problem taucht auf, wenn es nach 10 Jahren keine Ersatzteile mehr gibt, weil sie nirgendwo auf Vorrat gelegt wurden.
Natürlich muss es auch eine verläßliche Dokumentation geben, ohne die ein gesicherter Betrieb und eine verläßliche Wartung und Reparatur nicht dauerhaft garantiert werden kann.
Das hört sich erst einmal kleinkariert an, aber aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass es erhebliche Probleme nach sich ziehen kann, wenn Dokumentation und Ersatzteilversorgung nicht vorher geregelt sind. Es handelt sich dabei nämlich um echte Kostenfaktoren. Was passiert, wenn man am falschen Ende spart konnte man bei Ubooten der Klasse 212 sehen. Von sechs Einheiten war gerade mal eine fahrfähig, weil keine Ersatzteile verfügbar waren.

Was ich auch für wichtig halte ist, dass man so unbeschadet wir möglich aus dem Projekt aussteigen kann, wenn die Kosten davon laufen. Eine echte Exit-Strategie habe ich bisher in der gesamten Entscheidungsfindung vermißt. Sie ist aber aus meiner Sicht absolut erforderlich, weil die Funktionsfähigkeit der Anlage nicht nachgewiesen ist und vermutlich auch nicht garantiert wird. Weiterwursteln könnte teuer werden.

Dazu kommt aus meiner Sicht ein ökologisches Risiko, das niemand wirklich abschätzen kann. Dem geklärten Abwasser wird die Wärme entzogen. Es soll auf 4 Grad abgekühlt und mit Sauerstoff angereichert werden. Das so behandelte Abwasser soll dann in die tieferen Bereiche des Kleinen Plöner Sees eingeleitet werden. Das ist nach einem mir vorliegenden Gutachten unnötig. Es ist ein völlig natürlicher Vorgang, dass das Wasser in tiefen Seen geschichtet ist. Im Sommer liegt warmes Oberflächenwasser über kaltem Tiefenwasser. Ein Austausch findet nicht statt. Der Sauerstoff im Tiefenwasser nimmt über den Sommer ab.
Im Herbst, Winter und Frühjahr ist das Wasser kalt, die Sprungschicht zwischen warmen Oberflächenwasser und kalten Tiefwassr lösen sich auf, die Wassersäule durchmischt sich, besonders bei Frühjahrs- und Herbststürmen, bei denen auch Sauerstoff in den See eingetragen wird. Das ist wohl völlig ausreichend, um die „Phosphatfalle“ zu aktivieren.

Jeder noch so gut gemeinte Eingriff in ein Ökosystem kann Folgen haben. Zuerst einmal hört es sich gut an, den See zu durchlüften. Allerdings scheint es so zu sein, dass das sauerstoffarme Tiefwasser die Kinderstube der Zuckmücken ist. Hier können die Larven heranwachsen. Etliche Fressfeinde können sie hier wohl nicht erreichen, weil für sie der Sauerstoffgehalt in der Tiefe nicht zum Atmen reicht. Nun ist die Zuckmückenlarven und die Zuckmücken selber ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette, sowohl für Tiere, die im Wasser leben wie auch für Vögel und Fledermäuse. Ich wüßte nicht, dass es hierzu eine plausible Folgenabschätzung gibt.

Nicht zuletzt ist es natürlich auch so, dass  das Klärwerk in die Wärmeerzeugung einsteigen wird. Eine Erweiterung des Geschäftsfeldes der Stadtwerke AöR muß für eine Fehlbedarfsgemeinde wie Plön durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden. Hier gibt es einen umfangreichen Anforderungskatalog. Die Notwendigkeit einer Geschäftsfelderweiterung muss begründet werden, entsprechende betriebswirtschaftliche Unterlagen sind vorzulegen. Das sieht das kommunalrecht und das Haushaltsrecht so vor. 

Gleichzeitig muß wohl auch die Satzung für die AöR geändert werden.
Das liegt definitiv im Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses, um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen.

Damit das Konzept des Nahwärmenetzes überhaupt funktioniert, müssen diejenigen, die sich daran anschließen wollen, ihre Häuser energetisch sanieren, also isolieren. Das ist erforderlich, damit die Temperatur des Wassers für die Heizung und für das Trinkwasser für den Transport abgesenkt werden kann. Damit ließen sich Wärmeverluste vermeiden und der wirtschaftliche Betrieb sicherstellen. In der Berichterstattung der Kieler Nachrichten stand: „dafür gibt es Zuschüsse“, ohne etwa Förderquoten oder Höchstsummen zu nennen. Ob der Anschluss an ein Nahwärmenetz für die Privaten Nutzer damit überhaupt wirtschaftliche ist, ist nach meiner Kenntnis nicht abschließend geklärt. Hinweise wie: „Gas wird immer teurer und die Sonne stellt keine Rechnung“ sind eigentlich keine ausreichende Begründung für eine betriebswirtschaftliche Entscheidung. 

Darüber hinaus haben wir für die Johannisstraße einen Bebauungsplan aufgestellt, mit dem wir das Straßenbild dieses alten und typischen Plöner Quartiers mit bewahren wollen. Wenn wir daran festhalten und die Fassaden, die teilweise sehr schön sind, für die Nachwelt erhalten wollen, dann kommt eine Außenisolation hier eigentlich nicht in Frage. Klar ist aber auch, dass er hier keine Gestaltungssatzung gibt und alles mögliche möglich wäre.

Ich hoffe, dass wir in den kommenden Sitzungen möglichst viele offene Fragen klären können. Ich könnte mir vorstellen, dass wir den Antrag auf Fördermittel nur einreichen, um die Frist für die Antragstellung zu wahren.
Dem Argument, dass viele dieser Fragen ja erst im Laufe des Verfahrens geklärt werden sollen, kann ich nicht folgen, solange nicht klar ist, wie man ggf. schadlos für die Stadt oder die AöR aus dem Verfahren aussteigen kann.
Die Inanspruchnahme der Fördermittel sollte aus meiner Sicht erst erfolgen, wenn es eine klare Exit-Strategie gibt, sollten die Kosten aus dem Ruder laufen. 

Ratsversammlung im Überblick

Die letzten Tage war ich bereits in Sachen Politik unterwegs. Bevor ich zur Ratsversammlung komme, hier eine kurze Zusammenfassung über drei Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe.

Am Montag fand eine Mandatsträgerschulung in Preetz statt. Obwohl sie für Neueinsteiger gedacht war, habe ich gerne daran teilgenommen, man lernt ja nie aus.

Dienstag vormittag hab ich an einer Veranstaltung des Tourismusverbandes teilgenommen. Es ging um Linked Open Data. Das Verfahren, basierend auf dem Standard schema.org, ermöglicht einen schnellen Zugriff auf Daten, insbesondere für Suchmaschinen in Verbindung mit Sprachassistenzsysteme wie Siri oder Alexa und begünstigt die Anwendung von „Künstlicher Intelligenz“ (KI). Ziel ist, aktuellere Daten zu finden, um für den einzelnen Touristen maßgeschneiderte Informationen bereitzustellen. Mit eigenen Sprachassistenten, der Tourismusverband Salzburger Land nutzt „Olympia“, kann man sich auch unabhängig von den marktbeherrschenden Unternehmen machen.
Diese Systeme können offenbar sehr leistungsfähig sein. Ich hoffe immer, das die Leistungsfähigseine Grenzen hat, nicht, daß es uns irgendwann so geht wie der Spackenfamilie bei Extra3:
https://www.youtube.com/watch?v=kty0xCgIYjA

Dienstag Abend fand im Landtag eine Veranstaltung zum Thema Wohnungsbau bzw. Sozialer Wohnungsbau im Landtag statt. Als „Best Practice“, also beispielhaft, wurde die östereichische Hauptstadt Wien vorgestellt. Fast ein Drittel der städtischen Wohnungen sind gefördert. Es gilt das Prinzip: „Einmal gefördert, immer gefördert.“ Zur Vermeidung von Spekulation und der Vernichtung von günstigem Wohnraum dürfen Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, nicht, beziehungsweise nur in begründeten Ausnahmefällen abgerissen werden. Die Mieten für Sozialwohnungen liegen bei 6,50 bis 8,– Euro/qm. Einzelpersonen können eine geförderte Wohnung in Anspruch nehmen, wenn sie unter 44.000,– Euro verdienen. Für Mehrpersonenhaushalte erhöht sich die Einkommensgrenze. So wird eine gute soziale Durchmischung sichergestellt. Allerdings haben sich die Nutzer mit einer Einlage zu beteiligen. Um sich den Mietpreis von 6,50 Euro/qm dauerhaft zu sichern, sind knapp 40.000,– Euro fällig. Bei niedrigeren Einlagen, etwa 3500,– Euro wird ein etwas höherer Mietpreis fällig.
Ein sehr interessantes Modell, wobei es vermutlich schwer bis unmöglich sein wird, es auf Deutsche Verhältnisse zu übertragen.

Am Mittwoch, dem 26. September fand die Ratsversammlung statt.
In Kürze ein paar Schwerpunktthemen, wenn auch nicht in chronologischer Reihenfolge:

1. Der Landesbetrieb für Straßenbau plant, den Lärmschutz an der innerörtlichen Umgebung durch Lärmschutzwände zu realisieren. Die Stadt wurde hierzu um Stellungnahme gebeten.
Bereits in der letzten Wahlperiode haben sich alle Parteien fraktionsübergreifend darauf verständigt, die vom Landesbetrieb für Straßenbau geplante Lösung abzulehnen, weil sie zum einen die Schutzziele nicht erreicht und zum anderen im Hinblick auf die die Stadtentwicklung kontraproduktiv ist. Die ohnehin schon zerschneidende Wirkung der Straße würde verstärkt.
Gefordert wird ein Rückbau der Straße, ohne deren Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Dies wurde bereits vor der Kommunalwahl in einer vorläufigen Stellungnahme formuliert und einstimmig angenommen
Hinzu kommt, daß die Planungen auf dem Stand der Bebauung im Jahr 1975 basieren, die seither erfolgte Bebauung ist nicht berücksichtigt. Hierzu hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen ergänzenden Absatz in die vorläufige Stellungnahme aufnehmen lassen, mit der gefordert wird, den Stand des Jahres 2018 als Grundlage für die weiteren Planungen zu nehmen.
Herr Manfred Rose (SPD-Fraktion, bürgerliches Mitglied) machte im Rahmen der Einwohnerfragestunde darauf aufmerksam, daß die zur Abstimmung vorgesehene Stellungnahme eine Neuplanung der Maßnahmen erforderlich macht, die zu einer weiteren Verzögerung des Lärmschutzes führen werden. Er rief die Ratsherren und Ratsfrauen dazu auf darüber nachzudenken, der Planung des Landesbetriebes für Straßenbau zuzustimmen und darauf zu drängen, lediglich die fachlichen Schwächen der Planung in der eigenen Stellungnahme aufzuführen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion (Thorsten Roth) bat Herrn Rose, auf die Beantwortung der Frage bzw. Anregung zu warten, bis der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird. Gleichzeitig betonte er, daß die SPD-Fraktion in dieser Frage die Abstimmung freigegeben hat, da es hierzu unterschiedliche Meinungen gäbe. Dies sei aber nicht Ausdruck einer Zerrissenheit in der SPD-Fraktion, sondern Ausdruck einer reghaften Diskussion, bei der keine einheitliche Position gefunden werden konnte.
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes führte Herr Bernd Möller (SPD) dann aus, daß es in dieser Angelegenheit keine einfache Lösung gibt und ihm die Entscheidung nicht leicht fällt. Die Lösung des Landesbetriebes sei bei weitem nicht gut, aber besser als nichts.
In meinem Beitrag betonte ich, daß wir mit dem Ausbau der Straße in der jetzigen Form bereits eine Lösung haben, die sich als Fehlplanung herausgestellt hat und die wir mit der Errichtung von Lärmschutzwänden dann auf Dauer verfestigen. Der Rückbau der Straße ist für mich die einzig vertretbare Lösung. Dies sei für mich realisierbar, wenn wir fraktionsübergreifend zusammenstehen und unser Anliegen im Land auf politischer Ebene gemeinsam vertreten.
Herr Dr. Erdtmann (FWG) stimmte mir zu und betonte, daß er eine andere Lösung, etwa eine weiträumige Umgehung wie in Preetz, aus Kostengründen sowie aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht für realisierbar hält.
Die Abstimmung fiel mit 22 Stimmen für die fraktionsübergreifend erarbeitete Stellungnahme einschließlich der Ergänzung von Bündnis 90/Die Grünen und nur 2 Gegenstimmen (Bernd Möller und Sabrina Thode, ebenfalls SPD) ganz eindeutig aus.

2. Die in das Gespräch gebrachte Verlegung des Naturpark-Infozentrums aus dem Uhrenhaus auf der Reitbahn nach Eutin sorgt bei allen Fraktionen der Plöner Ratsversammlung für Unverständnis und Empörung. Es ist zwar zwischen dem Naturparkverein und der Marius-Böger-Stiftung als Eigentümerin des Uhrenhauses zu einem Streit über Sanierungskosten in Höhe von 10.083,77 Euro gekommen, es leuchtet aber niemandem ein, warum die Landesregierung nunmehr 500.000,00 Euro zur Verfügung stellen will, um den Umzug und eine Neugestaltung der Ausstellung zu finanzieren, zumal die Räume in Plön kostenlos zur Verfügung stehen, während für die Räume in Eutin Miete zu zahlen wäre. Das Ganze wirkt um so befremdlicher, weil die halbe Million nur fließen soll, wenn die Ausstellung nach Eutin umzieht. Ich denke, daß es möglich wäre, mit der Hälfte des Geldes die Sanierungskosten zu decken sowie die Ausstellung in Plön zeitgemäß zu überarbeiten und zu erweitern. Das wäre nach meiner Meinung ein etwas verantwortungsvollerer Umgang mit unseren Steuergeldern. Alles andere wäre ein Fall für den Rechnungshof.
Die CDU-Fraktion hat hierzu einen Text für eine Resolution entworfen, den die anderen Fraktionen in Vorfeld zur Verfügung gestellt bekamen. Der Text war gut, so daß er, was in der Kürze der Zeit auch kaum möglich gewesen wäre, ohne Änderungen von den übrigen Fraktionen als gemeinsame Resolution der Plöner Ratsversammlung übernommen und einstimmig beschlossen wurde.
Die Ratsversammlung dankte der CDU-Fraktion für die von ihr angestoßene Resolution und dem kann ich mich nur uneingeschränkt anschließen.
Ich bin mir sicher, daß dieses Thema heute auch den Kreistag beschäftigen wird.

3. Etwas merkwürdiger verlief die Debatte, als es darum ging, Frau Hinrichsen (FWG) in den Verwaltungsrat der Stadtwerke Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) zu wählen. Herr Dr. Erdtmann, Fraktionsvorsitzender der FWG, hatte zu Beginn der Ratsversammlung beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu streichen, da er hierüber nicht informiert war. Weder in der Niederschrift des Hauptausschusses noch in der Niederschrift der Sitzung des Ältestenrates sei eine entsprechende Information zu finden. Die Streichung wurde von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes legte Dr. Erdtmann seine Position noch einmal ausführlich dar. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates, Herr Gerd Weber (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, daß das Thema sowohl im letzten Hauptausschuss wie auch bei der Festlegung der Tagesordnung für die Ratsversammlung im Ältestenrat besprochen wurde. Zur Bestätigung frage er die übrigen Teilnehmer*innen des Ältestenrates, die seiner Aussage zustimmten. Herr Dr. Erdtmann sah in der Tatsache, daß im Protokoll keine Aussagen dazu zu finden sind, ein Indiz dafür, daß hier mit der Unwahrheit gearbeitet wird. Das wiederum führte zu Unmutsäußerungen. An dieser Stelle hätte ich mir ein paar klärende Worte von der Bürgervorsteherin gewünscht.
Warum Herr Dr. Erdtmann die Aufnahme seiner Fraktionskollegin in den Verwaltungsrat nicht unterstützt, kann ich mir nicht erklären. Als persönliche Stellvertreterin wurde Frau Sabine Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) vorgeschlagen. Auf die Frage, ob die FWG eine eigene Vertreterin bzw. einen Vertreter vorschlagen will, antwortete der Fraktionsvorsitzende dann mit „nein“. Damit wurde Frau Hinrichsen bei nur einer Gegenstimme gewählt.
Hierzu ist zu bemerken, daß der Verwaltungsrat, da er nicht durch die Bevölkerung, sondern durch die Ratsversammlung gewählt wird, paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden muß. Gleichzeitig gilt aber auch, daß hier keine Verteilung der Sitzen entsprechend der Sitzverteilung in den Ausschüssen erfolgen muß. Daß man sich in Plön im Wesentlichen aber an der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen orientiert, ist Ausdruck der grundsätzlichen Übereinstimmung der Parteien in der Auffassung über einen fairen Umgang miteinander.

4. Ich selber hatte den Tagesordnungspunkt „Kalkulation der Marktgebühren“ in die Debatte einzubringen, da dies in den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses fällt, dessen Vorsitzender ich bin.
Die Marktgebühren wurden letztmalig 2008 angepaßt. Sie sind alle 3 Jahre neu zu kalkulieren, was aber seither nicht erfolgt ist. Dieser Umstand wurde vom 2015 vom Gemeindeprüfungsamt angemerkt, so daß dies jetzt nachgeholt wurde.
Für die Wochenmärke ergibt sich eine Erhöhung der Gebühren um 13%, für die Jahrmärkte von 75% und für sonstige Märkte von 40%.
Die Bereitstellung von Strom war bisher nicht kostendeckend und wird das trotz Anhebung auch zukünftig nicht sein. Die Verwaltung war hier in ihrem Beschlußvorschlag der Ansicht, daß das für die Betreiber*innen nicht zumutbar wäre. Dieser Auffassung hat sich die Ratsversammlung angeschlossen. So wird beispielsweise der Preis für den 16 Ampere Anschluß von 3,– auf 5,– Euro angehoben, kostendeckend wären 11,63 Euro. Für den 125/250 Ampere Anschluß wurden bisher 65,– Euro berechnet, ab 2019 werden es 95,– Euro sein. Kostendeckend wären 186,05 Euro.

Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Volles Programm im Hauptausschuß

Im heutigen Hauptausschuß galt es, eine lange Tagesordnung abzuarbeiten.

Unter Tagesordnungsunkt 4 (TOP 4), berichtete der Bürgermeister zu folgenden Punkten:

– Kleinkinderschwimmbecken. Hier gibt es noch immer keine neuen Sachstand, das gerichtlich bestellte Gutachten liegt immer noch nicht vor. Der Anwalt der Stadt, der bislang zur Zurückhaltung geraten hat, rät jetzt, Druck zu machen.

– Über das Wochenende wurden mehrere Schäden durch Vandalismus verursacht. Zwei Lampen wurden demoliert, an der Fegetasche wurde eine Bank beschädigt und ins Wasser geworfen. Darüber hinaus wurden Hinweisschilder aus dem Boden gerissen.
Die Stadt hat Strafanzeige gestellt.

– Der Ältestenrat hat beschlossen, erst nach der Wahl darüber zu beraten, ob die Ausschüsse zukünftig nur noch mit 7 statt wie bisher mit 9 Mitgliedern besetzt werden sollen. Es soll vorher ausgewertet werden, ob die kleinen Parteien im Fall der Reduzierung noch angemessen vertreten sind.

Unter TOP 5 hatten die Stadtwerke die Gelegenheit, über die Pläne zum Ausbau und Betrieb des Breitbandnetzes vorzutragen. Herr Eitelbach führte aus, daß die Stadtwrke (Anstalt öffentlichen Rechtes /AöR, 100% Stadt Plön) für die „Passiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen, während die Stadtwerke Versorgungs GmbH (derzeit 50% Stadtwerke Plön und 50% Stadtwerke Eutin) für die „Aktiven Anteile“ des Breitbandnetzes zuständig sein sollen. Zukünftig sollen die Stadtwerke Plön 70%, die Stadtwerke Eutin 30% an der GmbH halten.
Ziel der Stadtwerke ist es, Plön flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen bis in die Häuser zu versorgen. Das wird auf lange Sicht der Standard werden, um einerseits private Bedürfnisse wie HD-Fernsehen und Radio, weitere Streaming Dienste und Gaming ruckelfrei zu ermöglichen, andererseits wirtschaftliche Anforderungen wie Telemedizin und Home-Arbeitsplätze zu erfüllen.
Dazu wird die Eigenkapitalausstattung der AöR um 2 Mio Euro angehoben. Außerdem müssen die Organisationssatzung und der Gesellschaftsvertrag der Versorgungs GmbH geändert und dem erweiterten Geschäftsfeld angepaßt werden.
Die entsprechenden Beschlüsse wurden im Hauptausschuß einstimmig gefaßt. Damit dürfte die Genehmigung in der Ratsversammlung, die am 02. Mai zusammentreten wird, nur noch eine Formsache sein.
Ich bin in der Vergangenheit immer für eine Stärkung der Position der Stadtwerke eingetreten. Von daher halte ich diese Entscheidung für richtig.

Unter TOP 10 wurde die Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte beraten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Haushaltsjahre 2015 bis 2017 sinken sie von 7,54 Euro auf jetzt 5.52 Euro pro qm. Mit der Neuberechnung wurde auf einen Mangel reagiert, der in dem Prüfbericht des Kreises aufgeführt war.

Unter TOP 11 wurde die Anhebung der Parkgebühren in der Schloßgarage beraten. Die neue Entgeltstruktur wird wie folgt aussehen, wenn sie auch von der Ratsversammlung so beschlossen wird:
bis zu 1 Stunde: 2,50 Euro
bis zu 2 Stunden: 4,00 Euro
Tagestarif ab 2 Stunden (0600 bis 2400) 6,00 Euro
Nachttarif (0000 bis 0600): 5,00 Euro
Dauerparkausweis: 65,00 Euro im Monat
Das Job-Ticket wird zukünftig entfallen, die dafür bisher verwendeten Parkflächen werden in Dauerparkplätze umgewandelt.
Damit erhöhen sich die Gebühren pro Einzelticket um je einen Euro, der Preis für die Dauerparkausweise steigt von 55,00 auf 65,00 Euro. (Anm. 1)
Damit werden voraussichtlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 28.000,00 Euro erzielt. Die Neukalkulation wurde erforderlich, da auch dieser Parkgebühren in der Schloßgarage als Mangel im
Prüfbericht des Kreises aufgeführt waren.

Unter TOP 12 wurde die Neufassung der Richtlinie für Zuschüsse zu Veranstaltungen diskutiert. Hier geht es darum, daß Veranstaltungen in der Stadt finanziell gefördert werden können, sofern sie defizitär sind. Das ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die Förderanträge mußten früher bis zum 1. November eingereicht werden. Der späte Abgabezeitpunkt führte immer zu Entscheidungsdruck und ließ Rückfragen und Abklärungen nicht zu. Um der Verwaltung und der Selbstverwaltung etwas mehr Zeit für die Bearbeitung einzuräumen, ist der Termin jetzt auf den 31. Juli des Vorjahres vorgezogen wurden.

Die Gebührenanpassungen für die Obdachlosenunterkunft und die Schloßgarage sowie die Änderung der Zuschußrichtlinie müssen in der kommenden Ratsversammlung noch beschlossen werden, aber auch hier sind keine kontroverse Diskussion zu erwarten.

Anm. 1: Die Werte wurden nachträglich korrigiert. Die Kosten für die Dauerparkausweise erhöhen sich von 45,– auf 65,– Euro. Die Gebührenanhebung für die Job-Tickets war von 35,– auf 55,– Euro geplant. Durch den Verzicht auf das Job-Ticket entfällt diese Anhebung. Da bin ich bei der Vorlage in die falsche Zeile gerutscht. Vielen Dank für den Hinweis.

Hauptausschuß am letzen Montag

Am 29. Mai tagte der Hauptausschuß der Stadt Plön. Hervorzuheben sind hier die Berichte des Herrn Bürgermeister und der Stadtwerke AöR.

1. Die Verträge mit der Deutschen Glasfaser sind gekündigt.
Anmerkung: Damit ist eine flächendeckende Anbindung der Haushalte an das Glasfasernetz (Fiber to the Home, also Glasfaser in die Wohnung) erst einmal vom Tisch. Nach dem die TELECOM die örtlichen Netze – auch ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt – ertüchtigt hat, ist jetzt fast im gesamten Stadtgebiet eine Internetanbindung mit hoher Datenübertragungsrate im Download verfügbar.

2. Im Bezug auf die Wegenutzungsverträge (Vergabe der Konzessionen für Strom und Gas an die Stadtwerke GmbH) werden die Unterlagen durch den Herrn Bürgermeister neu gesichtet und bewertet. Zudem werden weitere Gespräche geführt. Ein Entscheidungsvorschlag wird in absehbarer Zeit erarbeitet.
Anmerkung: Ich wage keine Prognose zum Ergebnis des Abwägungsvorganges, gehe aber davon aus, daß wir uns nach Vorliegen des Vorschlages in der Ratsversammlung damit befassen werden.

3. Bauvorhaben Steinbergweg. Die Ausschreibung ist erfolgt, sechs Angebote sind eingegangen. Die Kosten gem. der entsprechenden Angebote liegen zwischen 1,6 und 2,2 Millionen Euro. Die Finanzierung kann durch Umschichtungen im Haushalt gewährleistet werden. Auf Nachfrage von Bündnis 90/Die Grünen wurde bestätigt, daß dies nicht zu Lasten der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED gehen wird. Die Umrüstung der großen Kreuzungen soll noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

4. Der Quartaalsbericht der Stadtwerke AöR enthielt keine unangenehmen Zahlen. Die Entwicklung liegt im Rahmen der Planung.

Keine Anteile an der SH-Netz-AG

Im Hauptausschuß wurde gestern über den ursprünglich von der CDU initiierten Antrag  abgestimmt, Anteile an der Schleswig-Holstein Netz AG (SH-Netz-AG) zu erwerben.

Ich hatte mich in meinem Redebeitrag in der Ratsversammlug der letzen Woche schon kritisch dazu geäußert, weil ich in dem Erwerb den Versuch gesehen habe, bei einem weiteren Vergabeverfahren für die Strom- und Gasnetze eine Vorentscheidung zu Gunsten der SH-Netz-AG zu treffen.

Im ersten Moment scheint der Erwerb von Anteilen ein sinnvolles Anliegen zu sein. Durch die Beteiligung ließe sich für fünf Jahre ein garantierter Zinssatz von fünf Prozent realisieren. Selbst wenn die Finanzierung mit Krediten erfolgen müßte, wäre der Erwerb bei dem derzeit niedrigen Zinssatz (deutlich unter fünf Prozent) ein rentables Geschäft. Nach fünf Jahren können die Anteile weiter gehalten oder zum Ausgabepreis zurückgegeben werden.

Der Hauptausschuß hat in einer seiner letzten Sitzungen beschlossen, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Gas und Strom an die Stadtwerke GmbH im Jahr 2019 auslaufen zu lassen. Ziel ist es, eine erneute  Ausschreibung durchzuführen. Mögliche Bewerber könnten die Stadtwerke GmbH sowie die SH-Netz-AG sein.

Nach meiner Auffassung ist das Angebot der SH-Netz-AG der Versuch, die Argumentation vieler Stadtwerke auszuhebeln, die damit werben, die Entscheidungsgewalt über die Netze in kommunaler Hand vor Ort zu behalten und die Gewinne in die Gemeindekasse fließen zu lassen. Die Beteiligung läßt eine Art Mitsprache vermuten, die Verzinsung des eingesetzten Kapitals ist verlockend. Man könnte andererseits auch argumentieren, dass man die Vorteile der Stadtwerke realisiert, ohne deren Risiken tragen zu müssen.

Der Erwerb von Anteilen ist allerdings an die vertragliche Vergabe der Konzessionen für Gas- und Stromnetze an die SH-Netz-AG gebunden. Da dies nicht der Fall ist, wurde die Option in der Vorlage der Verwaltung verworfen. Der Hauptausschuß folgte dem Beschlußvorschlag der Verwaltung.

Streitpunkt Stadtwerke

Die Ratsversammlung am Mittwoch stand ganz im Zeichen der Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Stadtwerke.
Anlaß der hitzigen Debatte war ein Antrag der SPD Fraktion zum betreffenden Thema aus der  Ratsversammlung im Dezember, der auf die gestrige Ratsversammlung geschoben wurde. Diesem Antrag setzte eine Gruppe aus fünf Ratsangehörigen von CDU, FWG, Bündnis 90/die Grünen und FDP einen eigenen Antrag entgegen.
Während die Fünfergruppe betonte, sie würden mit ihrem Antrag lediglich den Antrag der SPD konkretisieren, betonten Bernd Möller (SPD) und der SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Pfau, daß der Antrag der Fünfergruppe den ursprünglichen Antrag der SPD in sein Gegenteil verkehren würde. Der Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion führte aus, daß in diesem Zusammenhang auch der Antrag zu sehen sei, Beteiligungen an der SH-Netz-AG zu erwerben, der am 13. Februar im Hauptausschuß beraten werden soll.

Dieser Auslegung des Antrages schließe ich mich an. Grundsätzlich hört sich der Antrag konstruktiv an, er ist aber aus meiner Sicht inhaltlich ein weiterer Schritt, die Entscheidung für die Vergabe des Netzbetriebes für Strom und Gas an die Stadtwerke GmbH zu revidieren. Vor diesem Hintergrund habe ich den Antrag in meinem Redebeitrag auch als Trojaner und fast schon perfide bezeichnet. Mit meinem Redebeitrag verband ich den Antrag, die Abstimmung zu schieben und die Ergebnisse eines Workshops abzuwarten, auf dem Sachstand und Details zu wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten der Stadtwerke für Mitglieder der Ratsversammlung erläutert werden sollen. Aus meiner Sicht bestand kein zwingender Grund, gestern eine Entscheidung herbeizuführen. Damit wäre auch Schärfe aus der laufenden Diskussion genommen worden.

Nach wie vor besteht für mich die Frage, ob die Stadtwerke die Netze mit Gewinn betreiben können. Nach meinem Kenntnisstand kann der Betrieb von Netzen durchaus profitabel sein. Der Rechnungshof steht der Rekommunalisierung skeptisch gegenüber und gibt die grundsätzliche – und im Fünfer-Antrag zitierte – Empfehlung, wegen der wirtschaftlichen Risiken auf die Rekommunalisierung der Netze zu verzichten. Allerdings wird im Bericht des Rechnungshofes weiter ausgeführt, daß der Einzelfall zu betrachten sei. Vor diesem Hintergrund hätte ich gerne einmal einen Business-Plan gesehen, bevor ich eine Entscheidung treffe.

Der von Bernd Möller und mir gestellte Antrag auf Vertagung wurde abgelehnt, der Antrag der Fünfergruppe wurde in namentlicher Abstimmung mit 11 Stimmen angenommen.
Da Ratsherr Möller schwere formale Mängel des Antrages erkennt, verließen er und zwei weitere Mitglieder der SPD Fraktion den Raum, um nicht über einen Antrag abstimmen zu müssen, der nach ihrer Auffassung die formalen Anforderunen an einen Antrag nicht erfüllt. Er kündigte an, den Antrag von der Kommunalaufsicht prüfen lassen zu wollen.
Tatsächlich ist der Antrag auch nach meiner Auffassung nicht besonders gut gelungen, da der interlektuelle Dreisprung „Darstellen, Bewerten, Folgern“ nicht durchgehalten wurde. Herr Hagen (CDU) bestätigte mir auf Nachfrage, daß der gesamte Text als Beschlußvorschlag zu verstehen ist. Dennoch habe ich mit abgegestimmt, und zwar mit „Nein“.

Der Ausgangspunkt für die unterschiedlichen Auffassungen liegt m.E. Jahre zurück. 2013 hat die Ratsversammlung mit denkbar knapper Mehrheit entschieden, die Rekommunalisierung von Strom und Wasser auf den Weg zu bringen und die Konzessionen an die Stadtwerke zu vergeben. Dieser Entscheidung ging eine öffentliche Ausschreibung voraus. Die Verwaltung legte seinerzeit Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Selbstverwaltung ein. Folge war ein interner Rechtsstreit, der die Stadt mehr als 100.000,– Euro gekostet hat. Letztendlich wurde die Entscheidung der Ratsversammlung weiterverfolgt. Im weiteren Verlauf legte die SH-Netz-AG Rechtsmittel gegen das Ergebnis der Ausschreibung ein. Bis heute wurden die Netze nicht an die Stadtwerke übertragen. Die derzeitige Entscheidungslage im Hauptausschuß sieht vor, die Ausschreibung zu wiederholen.

Ich hoffe sehr, daß der neue Bürgermeister nach seinem Amtsantritt mit allen Fraktionen sowie der FDP und mir zu einem weitgehend einvernehmlichen Entschluß über das weitere Vorgehen kommt. Ziel muß es sein, die langfristig wirtschaftlich sinnvollste Lösung für die Stadt zu finden.

Stadtwerke in der Diskussion

Die Stadtwerke bestehen aus zwei Teilen, der Anstalt öffentlichen Rechtes (AöR) und der Stadtwerke GmbH. Die GmbH vertreibt u.a. Strom und Gas und hat ihre Geschäftsstelle in der Lübecker Straße, sie ist eine Tochter der Stadtwerke Eutin und der Stadtwerke Plön AöR), die mit jeweils 50% an der GmbH beteiligt sind. Die Stadtwerke AöR ist u.a. für den Bauhof zuständig.

Die Geschäftsleitung der Stadtwerke AöR wird von einem Verwaltungsrat kontrolliert und gesteuert. Der Verwaltungsrat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Plöner Fraktionen, wobei Bürgermeister Paustian auf einem Platz sitzt, der ihm von der SPD überlassen wurde.

Nun stellte die SPD in der letzten Sitzung der Ratsversammlung einen Antrag, in dem sich die Fraktionen zur Weiterentwicklung und Ausweitung des Geschäftsbereiches der Stadtwerke AöR und zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit bekennen sollten. Dieser Antrag fand keine uneingeschränkte Unterstützung, weil einige Kolleginnen und Kollegen das für selbstverständlich hielten, andere verstanden den Antrag als Mißtrauensbekundung. Ratsherr Weber (Bündnis 90 / Die Grünen) führte am Beispiel der Entscheidung zur Vergabe der Glasfaserversorgung zutreffend aus, dass es vor dieser Entscheidung 1 1/2 – jährigen Vorlauf gegeben habe. Zu dem Thema sei ein Gutachten angefertigt worden.
Die Stadtwerke hätten einen Investitionsbedarf von bis zu 10 Mio. Euro für die Breitbandversorgung ausgeben müssen, es hätte bis zu 20 Jahre gedauert, bis sich die Investition amortisiert, vorausgesetzt, eine 60%ige Anschlußquote wäre erreicht worden. Ob diese Quote erreichbar gewesen wäre, wurde in Frage gestellt. Daher sei die Entscheidung zu Gunsten der Deutschen Glasfaser getroffen worden, die die Versorgung mit Glasfaser auf eigene Kosten realisieren will, sofern eine Anschlußquote von 40% erreicht wird.
Weiterhin ging er an die Vergabe der Wassernetze an die Holstein Wasser ein. Hier sei die Übernahme der Netze an die Stadtwerke nicht erfolgt, da der Preis strittig war. Dafür würde der Versorger nach langen Verhandlungen jetzt eine Konzessionsabgabe zahlen.
Er faßte zusammen, daß das Mantra der SPD die Rekommunalisierung sei, und zwar um jeden Preis, die übrigen Fraktionen wären für Rekommunalisierung, aber nur, wenn es sich auch rechnet.

Weitere Info zum Verlauf der Diskussion in der Lokalpresse:
http://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/feilen-an-zukunft-der-stadtwerke-id15553421.html

Der Verwaltungsrat tagt in nicht-öffentlicher Sitzung, da hier Geschäftsgeheimnisse mit behandelt werden. In meinem Wortbeitrag bemerkte ich, dass die Themen, die im Verwaltungsrat diskutiert werden, zu den am besten gehüteten Geheimnissen in Plön gehören würde und man selbst als interessierter Ratsherr nur darüber spekulieren könne, solange man nicht selber im Verwaltugsrat sitzen würde. Daher bliebe mir nur übrig, zu spekulieren.
So mutmaßte ich weiter, dass ich mir den Verzicht der Stadtwerke, sich an der Ausschreibung des Glasfasernetzes zu beteiligen, nur so erklären könne:
Entweder hat die Geschäftsführung in Verbindung mit dem Verwaltungsrat die Beteiligung an der Ausschreibung verpennt
oder der Verwaltungsrat hat die Geschäftsführung daran gehindert, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Andere Erklärungsansätze kann ich im Moment nicht erkennen.
Diese Aussage wurde von niemandem kommentiert, aber kein Kommentar ist irgendwie auch eine Aussage.

Stadtwerke sind kein wirtschaftlicher Selbstgänger, Geld wird mit Netzen verdient, so ein fachkundiger Bankmitarbeiter aus Hamburg, mit dem ich mich lange allgemein zu dem Thema Stadtwerke unterhalten habe. Von daher kann ich natürlich verstehen, daß die bisherigen Netzbetreiber die Netze auf jeden Fall behalten wollen und eine Übergabe mit allen – auch juristischen – Mitteln verhindern wollen. Die Frage, was die AöR bisher getan hat, um die Herausgabe der Netze zu erwirken, darf gerne gestellt werden, ebenso die Frage, in wie weit der Verwaltungsrat die Geschäftsführung hier unterstützt hat. Aus den Ausführungen von Ratsherrn Weber war zu entnehmen, dass der Verwaltungsrat beim Wassernetz vor dem Klagerisiko zurückgeschreckt ist. Das Kostenrisiko eines Prozesses wurde mit 1,8 Mion angegeben.

Die Vergabe der Wegenutzungsrechte für Strom und Gas an die Stadtwerke wurde in der vergangenen Legislaturperiode mit knapper Mehrheit gegen die große Mehrheit der Stimmen der CDU-Fraktion getroffen. Eine Übergabe der Netze ist nach meinem Kenntnisstand bis Heute strittig.
In dem Zusammenkang sehe ich den Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Hauptausschusses am 19. Dezember 2016. Er lautet: „Erwerb von Beteiligungen an der SH – Netz AG.“ Leider gibt es zu dem Thema im Ratsinformationssystem noch keine Vorlage, die eingesehen werden könnte. Für mich sieht es aber so aus, als wenn die damalige Entscheidung durch die Hintertür wieder einkassiert werden soll. Mit dem Erwerb von Beteiligungen an der SH – Netz AG würde nach meiner Auffassung auch eine Vorfestlegung auf einen Anbieter erfolgen, sofern die derzeitige Beschlußlage ausgehebelt wird und eine neue Ausschreibung erfolgt.

Breitband für Plön

In der heutigen KN wird berichtet, dass der amtierende Bürgermeister Jens Paustian eine Grundvereinbarung mit der Deutschen Glasfaser unterzeichnet hat, mit der die Erstellung eines Glasfasernetzes in Plön geregelt wird. Die Deutsche Glasfaser bietet an, jedes Haus mit einem durchgehenden Glasfaseranschluß zu versorgen. Erklären mehr als 40% der Eigentümer und Eigentümerinnen, dass sie einen solchen Anschluß wünschen, wird die Vereinbarung umgesetzt.

Die Frage, warum die Stadtwerke nicht den Zuschlag erhalten haben, hat die Gemüter in den letzten Tagen erregt. Die Antwort ist klar: Sie haben sich nicht am Interessenbekundungsverfahren beteiligt.
Das führt aber zur eigentlichen Frage: Warum haben die Stadtwerke  sich nicht am Interessensbekundungsverfahren beteiligt und welche Rolle spielte der Verwaltungsrat der Stadtwerke bei dieser Entscheidung?

Die gesamte Problematik wurde am 13. Juli in der KN kommentiert. Aufgrund der Spitzen im Kommentar hat der Bürgervorsteher einen Leserbrief an die KN übermittelt, der in der Ausgabe der KN vom 18. Juli als eigenständiger Artikel verwendet wurde. Ich halte das von den KN für sehr fair, da ein Artikel in der öffentlichen Wahrnehmung einen anderen Stellenwert hat als ein Leserbrief. Da die Zeitung den Leserbrief bereits verwertet hat, möchte ich ihn an dieser Stelle nun noch einmal zur Kenntnis bringen:

“Den Kommentar von Peter Thoms ” Affront gegen den künftigen Bürgermeister” kann und darf ich als Bürgervorsteher der Stadt Plön nicht unwidersprochen lassen. Den Begriff “Schlangengrube” für die Ratsversammlung weise ich als deren Vorsitzender scharf zurück. Er ist unangemessen und diffamierend. Glücklicherweise sind die von der Bevölkerung in freier und geheimer Wahl gewählten Mitglieder des Stadtparlaments frei in ihrer Entscheidungsfindung und nicht an die Vorstellungen  Einzelner, auch nicht der Kandidaten für das Bürgermeisteramt, gebunden. Das Wesen unserer repräsentativen Demokratie ist das Primat der Politik. Ein Grundpfeiler dieser Demokratie ist  das ehrenamtliche Engagement der “Feierabendpolitiker”. Diesen Begriff verwendet der Autor in seinem Text  in abwertender Weise. Es sind aber gerade diese ehrenamtlich tätigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich viele Stunden ihrer Freizeit nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl ihrer Stadt einsetzen. Sie haben sich unter vielem anderen viele Monate mit dem Thema Breitbandversorgung in Plön beschäftigt, sei es im Verwaltungsrat der Stadtwerke, sei es in einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe oder im Hauptausschuss. Dieser ist mit “nur” neun Mitgliedern auf Grund der von der Ratsversammlung beschlossenen Zuständigkeitsordnung abschließend entscheidungsberechtigt.  An dem vor etlichen Monaten durchgeführten Interessenbekundungsverfahren haben sich die Stadtwerke Plön nicht beteiligt, sie haben sich also nicht für die Breitbandversorgung in Plön beworben. Das Verfahren war abgeschlossen und entscheidungsreif. Die Entscheidung hat die Politik nach einem demokratischen Meinungsbildungsprozess getroffen, der Bürgermeister hat diese umzusetzen, heißt er nun Paustian, Meyer oder Winter.”

Aus dem Hauptausschuß

Zur gestrigen Sitzung des Hauptausschusses kann ich wenig berhalten, berichten, da ich aus persönlichen Gründen erst ab 19:00 Uhr an der Sitzung teilnehmen konnte. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Quartalsbericht der Stadtwerke vorgestellt, denen die Angehörigen der CDU-Frakion mit bemerkenswertem Desinteresse folgten. Unter Berücksichtigung , dass die Entscheidung über den Abschluß eines Vertrages zur Vergabe des Glasfasernetzes an die „Deutsche Glasfaser“ für den nicht-öffentlichen Teil auf der Tagesordnung stand, nutzte Herr Eitelbach die Gelegenheit, noch einmal für die Vergabe des Glasfasernetzes an die Stadtwerke zu werben. Im nichtöffentlichen Teil standen u.a. die Themen „Breitbandausbau“ und „Gas- und Stromnetz“ auf der Tagesordnung.

Ich hatte die Gelegenheit, mich am letzten Montag mit dem Mitarbeiter einer größeren Bank unterhalten. Die Kernaussage: Stadtwerke können für Städte sehr lukrativ sein, solange sie nicht Energieerzeuger sind. Geld wird mit dem Betrieb der Netze verdient.

Beide Bürgermeisterkandidaten (Herr Winter, SPD-Kandidat, Herr Meyer, CDU Mitglied und unabhängiger Bewerber) scheinen das genau so zu sehen. Die Berichterstattung des Ostholsteiner Anzeiger vom letzten Samstag legt diesen Schluß zumindest nahe.

In Anbetracht der im nicht-öffentlichen Teil getroffenen Beschlüsse kann festgestellt werden, dass die Mehrheit der Mitglieder des Hauptausschusses dazu anderer Auffassung sind.

HA, Stadtwerke und Barrierefreiheit

Heute tagte der Hauptausschuß, volle vier Stunden, von 18:30 bis 22:30. Das Hauptthema im öffentlichen Teil war der Quartalsbericht der Stadtwerke / Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR). Der Schuldenstand wurde von über 5 Mio im Jahr 2005 auf gut 2,4 Mio im Jahr 2015 mehr als halbiert. Entsprechend sank der Zinsaufwand von 230.000 Euro auf knapp 99.000 Euro.
Die Kostenentwicklung für dem Bauhof ist stabil. Die von der Stadt Plön zu tragenden Aufwendungen sanken von 1,21 Mio im Jahr 2008 auf 1.15 Mio im Jahr 2015.
Die Gebühren für Schutz- und Niederschlagswasser stiegen leicht an (3,48 Euro/m3, bisher: 3,27 bzw. 0,84 E/m3, vorher 0,79 E/m3).
 
Im Vorfeld wurde überlegt, die Sitzungen der Ausschüsse zukünftig an Orten durchzuführen, die barrierefrei zu erreichen sind. Um die Barrierefreiheit zu verbessern – das Rathaus liegt nun mal am Schloßberg und ist nur über das historische Kopfsteinpflaster zu erreichen – wurden weitere Überlegungen vorgetragen, ein Bürgerbüro im Bereich der Fußgängerzone oder des verkehrsberuhigten Bereiches einzurichten.

Im nicht-öffentlichen Teil wurde erneut das Thema “Wegenutzungsverträge Strom und Gas” behandelt. Hierbei wurden sehr komplexe rechtliche Fragen erörtert. Auch das Thema “Haushaltsabschlüsse” stand nicht zum ersten mal auf der Tagesordnung.