Vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode

Heute fand um 19:00 Uhr die vorletzte Ratsversammlung dieser Wahlperiode statt. 22 Tagesordnungspunkte wurde in 67 Minuten abgehandelt, gerade mal etwas über 3 Minuten pro Punkt, obwohl einige Punkte durchaus von Bedeutung waren. Als Ursache könnte man jetzt eine Amtsmüdigkeit zum Ende der Wahlperiode vermuten. Das wäre aber falsch. Durch die umfassende Beratung in den Ausschüssen und die Abstimmung unter den Parteien waren die Beschlussvorlagen mehrheitsfähig. Die meisten Entscheidungen wurden einstimmig getroffen, das Maximalmaß an Opposition waren drei Enthaltungen.
Besonders angenehm fiel auf, dass niemand die Ratsversammlung nutzte, um Wahlkampf zu betreiben.

Die Wahl findet am 06. Mai statt. Vor der konstituierenden Sitzung der „neuen“ Ratsversammlung am 13. Juni liegen noch folgende Termine für die „alten“ Besetzung:
Montag, 14. Mai 1830, Sitzung des Hauptausschusses.
Mittwoch, 30. Mai 1800, Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU)
Mittwoch, 30. Mai in Anschluß an die Sitzung des SteU: Ratsversammlung.

In der Einwohnerfragestunde führte ein Bürger aus, daß die Mitglieder der Ratsversammlung mit dem Beschluss zur Stellungnahme zum Lärmschutz die Errichtung von Lärmschutzwänden verzögern wollen. Er zitierte aus der Sitzung des letzten SteU, wo gefragt wurde, was es bringen würde, wenn die Stadt die für die Baumaßnahme benötigten Grundstücke nicht an den Landesbetrieb für Straßenbau verkaufen würde. An diese Frage erinnere ich mich. Soweit ich mich erinnere, war sie nicht ganz ernst gemeint und damit unpassend bzw mißverständlich.
An die Antwort, “10 bis 15 Jahre” kann ich mich nicht erinnern. Ich würde auch ausschließen wollen, dass sie von einem der am Tisch sitzenden SteU-Mitglieder so gefallen ist.
Bürgervorsteher Krüger (CDU) und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Höppner (SPD) verwiesen darauf, dass die Maßnahmen des Landesbetriebes teilweise nachweislich ungeeignet sind, das Schutzziel zu erreichen und die Zerschneidung der Stadt noch verfestigen würden. Zudem sei der Lärmschutz nur für die Gebäude vorgesehen, die vor dem Bau der Bundesstraße bereits dort gewohnt haben. Der beste Weg zur Reduzierung des Verkehrslärms bliebe der Umbau der Straße mit dem Ziel, bereits die Entstehung von Lärm zu vermeiden.
Ich verwies dann noch darauf, daß es nicht die Stadt ist, die das Verfahren verzögert, sondern dass die Verantwortung dafür eher beim Landesberieb für Straßenbau zu suchen ist. Der Landesbetrieb weiß genau, dass seine uralten Pläne nicht mehr zeitgemäß sind und in der Plöner Politik keine Zustimmung finden. Dennoch werden sie immer wieder aus der Schublade gezogen und mehr oder weniger unverändert vorlegt.
Ich fragte noch nach, ob die Stellungnahme des Kreises bereits vorliegt. Der Bürgermeister antwortete, dass sie heute eingegangen wäre, aber noch nicht ausgewertet sei. Ich habe die Stellungnahme bereits per EMail angefordert.
Wenn Stadt und Kreis hier zusammenstehen und die erforderliche Unterstützung aus der Politik erfahren, dann kommt hoffentlich noch einmal Schwung in die Sache.

Eine weitere Frage von Herrn Schröder (Spitzenkandidat von „Die Linke“) bezog sich auf die überquellenden Altbekleidungscontainer. Der Sachstand wurde von ihm richtig geschildert, zuständig ist aber die Abfallentsorgung des Kreises, die ein Unternehmen mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt hat. Ratsherr Plischka (CDU), der in der Abfallwirtschaft des Kreises arbeitet, bestätigte das und führte aus, daß mit dem Unternehmen bereits Gespräche geführt werden.

Herr Evers (FWG) stelle als Ratsmitglied eine Anfrage an die Verwaltung. Hierbei ging es darum, ob der Kreis bereits den Haushalt 2018 genehmigt hat und wenn ja, ob es Vorbehalte gibt. Der Bürgermeister erwiderte, dass der Haushalt mit einem Vorbehalt genehmigt sei. Dabei geht es um die Kapitalerhöhung der Stadtwerke. Wenn sie beschlossen wird, hat der Kreis sechs Wochen, um den Beschluss zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Beschluss nicht zu beanstanden ist, wird der Vorbehalt zurückgenommen.

Tagesordnungspunkt (TOP) 7. Die erneute Wahl von Frau Ute Wacks zur Behindertenbeauftragten der Stadt Plön wurde von der Ratsversammlung bestätigt. Der Bürgervorsteher gratulierte im Namen de Ratsversammlung und wünschte Frau Wacks für die neue Amtszeit Glück und Erfolg.

TOP 8: Die Liste mit Personen, die als Schöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorgeschlagen: wurden, wurde beschlossen.

TOP 9: Frau Kauf als Sprecherin und Koordinatorin der überparteilichen Arbeitsgruppe „Plön fährt Rad“ berichtete über die bisherige Arbeit und die Durchführung des gleichnamigen Bürgerforums. Sie beantragte, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und des Bürgerforums zur Grundlage für die Erarbeitung eines Fachplanes „Gesamtstädtisches Radwegekonzept“ zu machen.
Der Antrag wurde genehmigt.

TOP 10: Die Stellungnahme der Stadt Plön zum Lärmschutz an der B 76 wurde noch einmal erläutert, wobei die wesentlichen Punkte bereits in der Einwohnerfragestunde (s.o.) erörtert wurden. Der Beschluss war einstimmig.

TOP 11: Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 65 „Düvelsbrook Süd“ wurde bei zwei Enthaltungen beschlossen. Ziel dieses B-Planes ist u.a., innerstädtisch Bauland zur Befriedigung des örtlichen Bedarfes bereitzustellen. Ich hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt darauf verwiesen, dass der B-Plan so gestaltet sein muss, dass kein weiterer Nutzungsdruck auf den Uferbereich des Trammer Sees erfolgen darf. Ich bin gespannt, ob das in der weiteren Planung berücksichtigt wird.

TOP 12: Es wurde beschlossen, den Auftrag für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im ersten Bauabschnitt zu erteilen.

Top 13: Es wurde beschlossen, den zweiten Bauabschnitt zum Ausbau Steinbergweg/Ulmenstraße in Angriff zu nehmen.

TOP 14/15. Es wurde einstimmig beschlossen, die Satzung der Stadtwerke Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) zu ändern, weil die Stadtwerke nunmehr nicht nur die Straßenreinigung selber, sondern auch die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen. Zudem sollen die Stadtwerke AöR den Ausbau des Breitbandnetzes (passiver Teil) übernehmen.
Zudem wird das Stammkapital der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH aufgestockt. Die Plöner Stadtwerke übernehmen zukünftig 70% der Anteile, die Anteile der Eutinger Stadtwerke reduzieren sich auf 30 %. Die 30% werden zukünftig von der Stadtwerke Eutin Beteiligungsgesellschaft gehalten. Die Stadtwerke Versorgungs GmbH wird den Betrieb des Glasfasernetzes und das Angebot an Internetleistungen (aktiver Teil) übernehmen. Herr Weber (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Beschlussvorlage vor und erläuterte sie.

TOP 16/17: Da die Straßenreinigung nunmehr vollständig in den Händen der Stadtwerke liegt, wurde die Satzungen über die Straßenreinigung und die Straßenreinigungsgebühren einstimmig aufgehoben.

TOP 18: Die Neukalkulation der Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte wurde ohne weitere Aussprache beschlossen.

TOP 19: Die Neufassung der Entgeltordnung für die Schlossgarage wurde beschlossen. Herr Plischka (CDU) brachte den Antrag ein, der so zwischen allen Parteien auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses abgestimmt wurde. Die Stadt will die Schlossgarage nicht verkaufen, aber die Auslastung und die Einnahmesituation verbessern.
Die Gebühren gestalten sich nunmehr wie folgt:
bis zu einer Stunde: 2,50 Euro
bis zu zwei Stunden: 4,– Euro
Tagestarif ab zwei Stunden zwischen 0600 und 2400 Uhr: 6,– Euro
Nachttarif zwischen 0000 und 0600: 5,– Euro.
Der Preis für den Dauerparkausweis steigt von 45,– auf 65,– Euro
Das Job-Ticket entfällt zukünftig, dafür wird die Anzahl der Dauerplätze erhöht, um den Bedarf besser abdecken zu können.
Mit der Neukalkulation wird auch einer Forderung gem. Prüfbericht des Kreises nachgekommen. Durch die erwarteten Mehreinnahmen werden das Defizit der Schlossgarage für die Stadt Plön von ca. 60.000,– auf 30.000,– Euro reduzieren.

TOP 20: Die Richtlinie für die Förderung von Veranstaltungen in der Stadt Plön wurde geändert. Anträge müssen jetzt mehr bis zum 01. November des Jahres vorgelegt werden, sondern bereits bis spätestens zum 31. Juli. Damit wird es künftig möglich sein, die Anträge besser in die Haushaltsplanung einzubringen.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Gästen und rief dazu auf, am 06. Mai wählen zu gehen. Die Wahl ist das „Königsrecht“ der Bürgerinnen und Bürger, auf das man nicht verzichten sollte.
Gleichzeitig bat er die Presse, seinen Aufruf in der Berichterstattung zu erwähnen.

Die Tagesordnungspunkte 21 (Anrechenbare Dienstzeit des Bürgermeisters) und 22 (Vertragsangelegenheiten mit den Johanitern als Betreibern der neuen KiTa) wurden nich öffentlich behandelt.

Hauptausschuß am letzen Montag

Am 29. Mai tagte der Hauptausschuß der Stadt Plön. Hervorzuheben sind hier die Berichte des Herrn Bürgermeister und der Stadtwerke AöR.

1. Die Verträge mit der Deutschen Glasfaser sind gekündigt.
Anmerkung: Damit ist eine flächendeckende Anbindung der Haushalte an das Glasfasernetz (Fiber to the Home, also Glasfaser in die Wohnung) erst einmal vom Tisch. Nach dem die TELECOM die örtlichen Netze – auch ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt – ertüchtigt hat, ist jetzt fast im gesamten Stadtgebiet eine Internetanbindung mit hoher Datenübertragungsrate im Download verfügbar.

2. Im Bezug auf die Wegenutzungsverträge (Vergabe der Konzessionen für Strom und Gas an die Stadtwerke GmbH) werden die Unterlagen durch den Herrn Bürgermeister neu gesichtet und bewertet. Zudem werden weitere Gespräche geführt. Ein Entscheidungsvorschlag wird in absehbarer Zeit erarbeitet.
Anmerkung: Ich wage keine Prognose zum Ergebnis des Abwägungsvorganges, gehe aber davon aus, daß wir uns nach Vorliegen des Vorschlages in der Ratsversammlung damit befassen werden.

3. Bauvorhaben Steinbergweg. Die Ausschreibung ist erfolgt, sechs Angebote sind eingegangen. Die Kosten gem. der entsprechenden Angebote liegen zwischen 1,6 und 2,2 Millionen Euro. Die Finanzierung kann durch Umschichtungen im Haushalt gewährleistet werden. Auf Nachfrage von Bündnis 90/Die Grünen wurde bestätigt, daß dies nicht zu Lasten der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED gehen wird. Die Umrüstung der großen Kreuzungen soll noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

4. Der Quartaalsbericht der Stadtwerke AöR enthielt keine unangenehmen Zahlen. Die Entwicklung liegt im Rahmen der Planung.

Neues Jahr, neue Sitzung, alte Themen

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.

Die Verwaltung berichtete u.a., daß:

1. Der Entwurf der Landesentwicklungsstrategie zur Stellungnahme an die Stadt übergeben wurde. Jede Fraktion – und auch ich – erhielt ein Exemplar. Bis Mai wird die Verwaltung prüfen, ob die Stadt eine Stellungnahme abgeben wird. Auch die Selbstverwaltung hat die Gelegenheit, dazu beizutragen. Eine mögliche Stellungnahme könnte dann am 15. Mai durch die Ratsversammlung beschlossen werden.

2. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) liegt im Rahmen der öffentlichen Beteiligung beim Kreis zur Einsicht aus. Die Verwaltung wird intern sichten.

Nach meiner Einschätzung ist der LEP das deutlich wichtigere Dokument, weil er als Plan einen höheren Grad an Verbindlichkeit hat als eine Strategie, die ich eher als Absichtserklärung einschätze. Dennoch scheint mir die Landesentwicklungsstrategie nicht ganz unwichtig. Auf der Homepage des Ministeriums ist zu lesen:
Der Landesentwicklungsplan wird im Anschluss an die Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 fortgeschrieben. Die Strategie bildet den konzeptionellen Rahmen für den Landesentwicklungsplan.“
Für weitere Informationen, z.B. verweise ich erst einmal auf diesen Link:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Landesentwicklungsstrategie/landesentwicklungsstrategie_node.html

3.Die Gespräche mit dem PSV über die Zukunft des Vereinsgeländes sollen fortgeführt werden. Ein diesbezüglicher Brief des PSV wurde im Vorfeld an die Ausschußmitglieder weitergeleitetn. Darüber hinaus liegt das neue Wertgutachten vor, das aller Voraussicht nach am 13. Februar im Hauptausschuß erörtert werden soll. Die AG-PSV wird zunächst intern beraten und dann zu weiteren Gesprächen mit dem PSV zusammenkommen.
Die Fortführung der Gespräche ist aus meiner Sicht sehr zu begrüßen. Es geht darum, die Interessen der Stadt betreffend einer verbesserten touristischen Erlebbarkeit des Wassersportes und der Seeenlandschaft und die Interessen eines der größten Plöner Vereine bezüglich einer Weiterentwicklung des Vereinsbetriebes unter einen Hut zu bringen.

In der Einwohnerfragestunde ging es im Wesentlichen um die weitere Planung der Baumaßnahme Steinbergweg. Eine Einwohnerin appellierte noch einmal dafür, die vier großen Linden zu erhalten, da diese ein wertvolles Biotop für Vögel und Fledermäuse darstellen würden. Andere Anwohner hatte sich dafür ausgesprochen, die Bäume zu fällen, da sie auf darunter abgestellte Autos tropfen würden und eine Gefährdung durch herunterfallendes Totholz bestände.
Darüber hinaus wurde angeregt, die neue Straßenführung noch einmal zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, da sich die Ausfahrtsituation einzelner Grundstücke verschlechtern würde bzw. die Auffahrten zu (derzeit unbebauten) Grundstücken steiler würden und ggf zukünftig  Stützmauern erfordern könnte.
Darüber hinaus wurde angeregt, die Baugrunduntersuchung und Statik, die Grundlage für die späteren Hangsicherungsmaßnahmen sein wird, durch einen Prüfstatiker nachrechnen zu lassen.

Nach meiner Auffassung ist der Erhalt der Linden anzustreben. Wer Angst hat, daß sein Auto durch Tropfen verschmutzt wird, muß meiner Meinung nach in Erwägung ziehen, anderswo zu parken und ein paar Schritte mehr zu gehen. Niemand ist verpflichtet, sein Auto unter Bäumen abzustellen. Die Grundstückeinfahrten sind da ein anderes Thema, aber je nachdem, ob die Straße näher am Hang oder möglichst weit vom Hang entfernt geführt wird, man wird es nie jedem recht machen können.

Im darauf folgenden Tagesordnungspunkt zum gleichen Thema wurde unter Hinweis aus der Verwaltung, daß die Statik durch ein renomiertes Planungsbüro erstellt wird und dieses für die Ergebnisse auch die Verantwortung übernehmen muß, darauf verzichtet, einen Prüfstatiker zu beauftragen. Der Erhalt der Bäume wurde dahingegend befürwortet, auch wenn der Umweltschutzbeauftragte darauf hinwies, daß Schachtarbeiten im Wurzelbereich ggf. zu Schädigungen der Bäume führen kann. Er führte aber aus, daß es wurzelschonende Arbeitsweisen (Handarbeit/Spühlung) gäbe, um Schädigungen zu minimieren. Darüber hinaus äußerte er die Vermutung, daß sich das Hauptwurzelwerk hangaufwärts befindet und damit nicht betroffen ist. Die Verwaltung wies darüber hinaus darauf hin, daß sich die Bäume auf Privatgrundstücken befinden und die Stadt hier zwar Gesprächs- aber keine Handlungsmöglichkeiten hätte. Der Umweltschutzbeauftragte betonte abschließend, daß die Baumschutzsatzung nach jetzigem Kenntnisstand keine Beseitigung der Bäume zuließe.
Darüber wurde von Herrn Meltzer (CDU) betont, daß darauf zu achten sei, Leerroher in die Straße mit einzuziehen, um die spätere Verlegung von Glasfaser zu vereinfachen. Hierzu sollen Gespräche mit der Deutschen Glasfaser, der AöR und anderen Interessenten aufgenommen werden. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt.
Mit kleineren Anregungen und weiteren Voschlägen bzw. Prüfaufträgen wurde die Verwaltung beauftragt, die Planungen auf Basis der bestehenden Entwürfe weiterzuführen.

Der letzte öffentliche Tagesordnungspunkt befaßte sich mit dem Schreiben zur Baulandaktivierung. Ausgangspunkt war ein etwas älterer Antrag der CDU-Fraktion zur „Ermittlung des tatsächlichen Baulandpotentials“. Dieser Antrag stand eindeutig im Zusammenhang mit der „Potentialanalyse“, in der eindeutig nachgewiesen wurde, daß in Plön ausreichend Potential an Bauland besteht, um den prognostizierten Baulandbedarf auf Jahre hinaus zu decken. Das hätte im Umkehrschluß bedeutet, daß das Neubaugebiet Seewiesen (jetzt „Neubaugebiet Plön/Rathjensdorf am Trammer See“ oder so ähnlich) überflüssig ist. Daher hatte man noch schnell in das Gutachten aufgenommen, daß ein Neubaugebiet auf der „Grünen Wiese“ mit ein paar Bauplätzen als nicht unschädlich empfohlen wird. Trotzdem paßt das den Seewiesenbefürwortern natürlich nicht und sie versuchen, die Ergebnisse der Potentialanalyse in Zweifel zu ziehen und das „tatsächliche Potential“ kleinzurechnen, indem eine Umfrage bei Eigentümern von Potentialflächen gestartet werden sollte. Der Entwurf des Schreibens der Verwaltung war nach meiner Meinung so gestaltet, daß er den Seewiesenbeführwortern in die Hände spielen würde. Für die Richtigkeit meiner Vermutung spricht auch, daß nicht zurücklaufende Fragezettel automatisch als „Nein,“ (mein Potential steht nicht zur Verfügung) gewertet werden sollten, so zumindest der Vorschlag der CDU. Darüber hinaus wurde das kalte Verwaltungsdeutsch des Fragebogens kritisiert, das ich dann als Abturner bezeichnet habe.
Eine aktive Baulandaktivierung würde anders aussehen. Da die Verwaltung sich nun irritiert zeigte, bat sie die Selbstverwaltung, sie mit bürgerfreundlichen Formulierungsvorschlägen zu unterstützen.
Darüber hinaus hatte der Kreis gebeten, an dem Verfahren beteiligt zu werden. So hat die Verwaltung schon im Vorfeld empfohlen, den Tagesordnungspunkt auf den 01. März zu schieben, um die Ergebnisse eines vorherigen Abstimmungstermins mit dem Kreis abzuwarten.
In dem Zusammenhang konnte ich mir den Hinweis nicht verkneifen, daß ich schon vor zwei Jahren angeregt habe, den Kreis in die Erstellung der Potentialanalyse einzubinden und man dann heute nicht dieses Durchgewurstel hätte. Die Verwaltung wies diesen Hinweis natürlich zurück, Potentialanalyse und das Anschreiben zur Baulandaktivierung hätten diesbezüglich nichts miteinander zu tun. Auf Bitten des Ausschußvorsitzenden habe ich dazu dann nichts mehr gesagt. Alles was zu sagen war, stand ja schon im Raum.

Steinbergweg beschäftigt den SteU

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU), unter anderem zu den Themen Ausbau Steinbergweg und Verkehrskonzept Ölmühlgebiet.

Der Ausbau des Steinbergweges ist im Moment in der Diskussion. Die Maßnahme ist beschlossen und soll auch umgesetzt werden. In Verbindung damit ist die Erneuerung der Kanalisation für Abwasser und Regenwasser geplant. Die Maßnahme führt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu zweierlei Bedenken:
1. Wie hoch werden die Kosten sein, die auf die einzelnen Eigentümer zukommen?
2. Wird der steile Hang, an dem die Häuser z.T. stehen, ausreichend abgesichert, um en Abrutschen während der Bauarbeiten und damit Schäden an den Gebäuden zu verhindern?

Einer der Anwohner bemerkte zutreffend, daß es ungünstig ist, wenn die Einwohnerfragestunde vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes liegt. Auf meinen Hinweis, daß wir in der Vergangenheit die Einwohnerfragestunde schon geteilt haben und den Einwohnern die Möglichkeit gegeben haben, fragen nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes zu stellen, wurde vom Ausschußvorsitzenden aufgenommen. Ich glaube aber, ich bin ihm mit meinem Vorschlag nur zuvorgekommen.

Der Planer der Ingeneurberatung Hauck stellte dann die Planungen mit zwei unterschiedlichen Varianten vor. Die Grundzüge der Varianten sind im wesentlichen gleich. Um die Belastungen des Hanges durch Fahrzeugverkehr zu minimieren, soll der Bürgersteig mit einer Breite von 2 Metern an der Hangseite entlang geführt werden. Daran wird sich über einen längeren Abschnitt ein ebensobreiter Parkstreifen in Längsrichtung anschließen. Die Fahrbahn mit einer Breite von 3,50 Metern wird so weit wie möglich vom Hang entfernt verlaufen, um zukünftig die Belastungen, insbesondere durch den Busverkehr, so weit wie möglich zu reduzieren. Unterschiede in den Varianten gab es in der Parkplatzanordnung in Verbindung mit der Größe der Wartezone der Bushaltestelle sowie der Fahrbahnführung.

Die Frage, ob man den Busverkehr nicht durch die Hipperstraße abfließen lassen kann wurde verneint, weil:
1. die Hipperstraße gerade neu gemacht wurde und die Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung führt,
2. die Kurvenradien für den Bus nicht ausreichend sind und
3. das Verkehrskonzept für den Bereich Ulmenstraße keine entsprechende Option aufzeigt.

Ein anderer Fragesteller erkundigte sich, ob bereits statische Berechnungen zur Stabilität des Hanges vorliegen. Dies ist im Moment noch nicht der Fall. Auf der Straße und öffentlichen Flächen wurden Messungen vorgenommen, weitere Messungen sollen – soweit erfrderlich – in der kommenden Zeit auf den Grundstücken der Eigentümer erfolgen. Berechnungen sind erst nach Abschluß der Messungen möglich.

Die vier Linden am unteren Ende des Steinbergweges wurden ebenfalls thematisiert, da sie tropfen und Totholz abwerfen, was für die darunter parkenden Autos nicht gut ist. Der Umweltschutzbeauftragte führte aus, dass die Baüme ortsbildprägend sind und damit unter gesetzlichem Schutz stehen. Darüber hinaus sind sie durch die Baumschutzsatzung der Stadt Plön geschützt, da ihre Stämme auf ein Meter Höhe einen Umfang von mehr als 80 cm haben. Die Kronenpflege und die Entfernung von Totholz sind übliche Pflegemaßnahmen. Dem eigentlichen Anliegen der Frage, die Bäume zu fällen, wurde eine klare Absage erteilt.
Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte sich heraus, dass die Linden ohnehin nicht auf städtischem Grund stehen.

Ein weiterer Punkt war das Abfließen des Regenwassers bei Starkregen. Eine Anwohnerin beschrieb, daß bei solchen, sich häufenden Ereignissen, die Regenwasserkanalisation nicht ausreicht. In der Vergangenheit sind bereits öfter große Wassermengen über ihr Grundstück abgeflossen. Die Anregung wurde aufgegriffen und es wurde diskutiert, ob die Situation mit zusätzlichen Gullis oder einer anderen Verteilung der Gullis besser in den Griff zu bekommen ist.

Eine weitere Sorge der Anwohner*innen war, nicht ausreichend in die Planungen einbezogen zu werden, da für heute ein Beschluß erwartet wurde, über den dann nur noch informiert wird. Diese Sorge versuchte der Ausschußvorzitzende zu zerstreuen. Die Anregungen der heutigen Sitzung würden in die weitere Planung übernommen, die Planung würde erneut überarbeitet und die Ergebnisse werden dann in der Informationsveranstaltung vorgestellt. Dort bestände die Gelegenheit, weitere Anregungen und Bedenken zu äußern, die im weiteren Planungsprozeß berücksichtigt werden. Er bat um Verständnis, dass es zum jetzigen Zeitpunkt auch keine verbindlichen Aussagen zu den Kosten geben kann, da die abschließenden Pläne erst erarbeitet werden und noch nicht vorliegen.

Ich persönlich fand den Verlauf der Veranstaltung gut. Die Anliegen der Eigentümer*innen sind für mich sehr gut nachvollziehbar, auch wenn z.B. eine Verlegung der Busroute nicht möglich sein wird. Als sehr positiv habe ich den vorherrschenden sachlichen Tonfall empfunden.

Mehr aus dem Ausschuß in den kommenden Tagen.

Ratsversammlung, Berichte und Einwohnerfragen

Die ersten Punkte der Tagesordnung einer Ratsversammlung sind in der Regel identisch. Nach der Begrüßung folgt die Abstimmung über die Tagesordnung. Am Mittwoch wurden zwei Tagesordnungspunkte abgesetzt, nämlich die Abstimmung über die Festsetzung der Kur- zund Fremdenverkehrsabgabe und die Kalkulation der Tourismusabgabe 2017 bis 2019. So wie es aussieht, wollen die Kolleginnen und Kollegen verhindern, die Abgabe gem. der Kalkulation mehr als zu verdoppeln.  Der Tatgesordnungspunkt war damit nicht beschlußreif und wurde zur weiteren Beratung in den Hauptausschuß überwiesen.
Dieser Auffassung schließe ich mich an. Eine Anpassung wird nicht zu vermeiden sein, aber eine Verdoppelung auf einen Schlag halte ich für falsch.

Anschließend berichten Bürgervorsteher und Bürgermeister.

Der Bürgervorsteher bedankte sich bei allen Beteiligten für die würdevolle Ausrichtung des Volkstrauertages. Dem Dank schloß sich die Ratsversammlung durch langes und lautes Klopfen auf den Tischen an.

Darüber hinaus wurde der Verkauf eines Grundstückes bekanntgegeben.
Der diesjährige Neujahrsempfang in Plön wird am 08. Januar 2017 um 11:30 Uhr in der Sparkasse stattfinden, in der darauf folgenden Woche wird der Neujahrsempfang in unserer Partnerstadt Plau am See durchgeführt. Der Bürgervorsteher bemerkte, daß natürlich eine Delegation der Stadt nach Plau fahren wird und empfahl den Anwesenden, vielleicht ein Wochenende in Plau zu verbringen und den dortigen Neujahrsempfang zu besuchen.

Der Bürgermeister wies darauf hin, daß die Behindertentoilette am Bahnhof renoviert wird. Zur Abwehr weiterer Vandalismusschäden ist die Überwachung des Eingangsbereiches mit einer Videoanlage vorgesehen. Diese Maßnahme wäre ach mit dem Datenschutz abgestimmt.
Darüberhinaus bedankte er sich für die Vertretung durch den ersten Stadtrat Dr. Henning Höppner (SPD) für die Vertretung während seiner krankheitsbedingten Abwesenheit.

In der nachfolgenden Einwohnerfragestunde wurde durch den Vertreter des Seniorenbeirats die Einfahrtsituation bei ALDI angesprochen. Die Kantsteine müßten nachgebessert werden und die Lärmschutzwand würde  bei der Ausfahrt die Sicht auf den Verkehr versperren.
Die Anregung bezüglich der Kantsteine wurde aufgenommen, hier wird sich die Verwaltung noch einmal an ALDI wenden. Nach Angaber einiger Anwesender ist die Lärmschutzwand seit Dienstag mit einem Fenster nachgerüstet, so daß jetzt eine sicherere Ausfahrt möglich sein dürfte.

Zwei Anwohner aus dem Steinbergweg erkundigten sich nach dem Sachstand bezüglich des Ausbaus. Dabei ging es erst einmal um die Änderung der Ausbausatzung. Hierzu bekamen sie die Auskunft, daß die Ausbausatzung an rechtliche Anforderungen angepasst werden mußte. Darüber hinaus würde die Zahlungsfrist nunmehr von einem auf drei Monate verlängert und eine Verrentung (Ratenzahlung) würden zukünftig grundsätzlich genehmigt, wenn sie beantragt wird.

Nicht berücksichtigt wurde bei der Antwort, daß auch die Vergünstigung für Eckgrundstückseigentümer zukünftig entfallen soll.
Das ist eine Entscheidung, die ich nicht mittrage, auch wenn ich mir über die Auswirkung auf den Haushalt (mögliche Kürzung der Fehlbedarfszuweisung) durchaus im klaren bin. Sollten Eigentümer*innen ein Eckgrundstück besitzen, müssen sie nun bei Straßenbaumaßnahmen an beiden Straßen voll zahlen. Da kommt schnell ein ruinöser Betrag zusammen.

Die derzeitige Regelung der Ausbaubeiträge halte ich – auch als Grundstückseigentümer – für richtig. Derzeit zahlen die Grundstückseigentümer für die Straße an ihren Grundstücken. Eine Umlegung auf alle Anlieger*innen, also die Mieter*innen, hielte ich für falsch, da dieser Personenkreis schon öfter die Wohnung wechselt und dann bezahlt hat, ohne zu nutzen. Darüber hinaus vermute ich, daß Mieter in der überwiegenden Zahl der Fälle wirtschaftlich schlechter gestellt sind als Hauseigentümer*innen. Damit wäre eine Neuregelung ein weiterer Beitrag zur Umverteilung von unten nach oben. Die Forderung zur Abschaffung der Ausbaubeiträge ist aufgrund der finanziellen Situation der Stadt nur vertretbar, wenn aufgezeigt wird, wie die Mittel auf anderem Wege aufgebracht werden können. Alternativen zur jetzigen Regelung sollen zwar geprüft werden, aber ich bin der Ansicht, da sollten keine großen Erwartungen mit verbunden werden.

Die zweite Frage richtete sich auf die Höhe der Kosten, die auf die Eigentümerinnen und Eigentümer zukommen werden. Hierzu konnte die Verwaltung noch keine verbindlichen Aussagen machen, da die Planungen im jetzigen Stand noch keine belastbaren Aussagen zulassen.
Anschließend wurde die Frage erörtert, ob der Steinbergweg eine Anwohner- oder Erschließungssstraße ist. Die Einordung in eine dieser Kategorien hat Auswirkungen auf die Höhe den Anteil, den die Eigentümer*innen an den Kosten zu übernehmen haben. Für Anwohnerstraßen sind das 85%, für Erschließungsstraßen beträgt der Anteil 65%, woweit ich das richtig in Erinnerung habe.
Nachdem bereits die Hipperstraße nach der Quengelei eines Eigentümers mit CDU-Hintergrund zu einer Erschließungsstraße erklärt wurde, würde es mich wundern, wenn der deutlich stärker genutzten Steinbergweg (nach meiner Auffasung berifft das nur den Anteil der Straße von der Kreuzung Hipperstraße bis zur B 76) als Anwohnerstraße eingeordnet würde. Ohne sich festzulegen, wurde hier in der Diskussion deutlich, daß die Mitglieder der Ratsversammlung auch eher zu dieser Auffassung tendieren.

Der letzte feste Tagesordnungspunt sind die Anfragen der Ratsmitglieder. Ich hatte eine Anfrage zur Vergabepraxis der Aula, aber dazu mehr in einem späteren Beitrag.

Den Steinbergweg nicht vergessen

Fast hätte ich ihn vergessen, den Steinbergweg, über den in der gestrigen Sitzung des SteU auch beraten wurde. Er soll zusammen mit der Ulmenstraße saniert werden. Ich sehe für die Sanierung des Steinbergweges in dem Bereich, wo er steil zum Schösee abfällt, erhebliche finanzielle Risiken. Wenn in diesem Bereich erheblich in den Boden eingegritten wird, besteht nach meiner Einschätzung die Gefahr, daß Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich werden, die über das bereits bekannte Maß hinausgehen werden. Die dafür anfallenden Kosten sind aller Wahrscheinlichkeit durch die Stadt und die Anwohner aufzubringen. Ich habe angeregt zu prüfen, ob in dem Bereich eventuell nur die Verschleißdecke erneuert werden sollte. Den Hinweis aus der Verwaltung, wenn lediglich die Verschleißdecke ausgebessert würde, könne die Stadt die Kosten nicht umlegen und es käme teuerer, kann ich so nicht gelten lassen. Zum Einen kann es nicht darum gehen, den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, zum Anderen kann es durchaus sein, daß die Kosten für die Hangsicherung so hoch sind, daß sie die Stadt mehr kosten werden als das bloße Ausbessern der Verschleißdecke, selbst wenn die Stadt nur einen Anteil der Kosten übernehmen muß. Ich habe angeregt, die Ausbesserung als Alternative im weiteren Verfahrensgang mit zu geprüfen. Der Beschluß deckt diese Vorgehensweise mit ab.

Erster SteU 2015

Heute tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zum ersten mal in diesem Jahr.

Der erste Themenbereich waren wie immer die Berichte der Verwaltung.
Die Teamleiterin 30 wies auf eine Veranstaltung des Kreises zum Thema Fracking am 29. Januar in Schönberg hin.
Weiterhin teilte sie mit, daß noch kein abgestimmtes Ergebnis zum Thema Werbeaufsteller vorliegt. Hierbei ging es um die Frage, ob und wie man den Betrieben, die nicht direkt an der Fußgängerzone liegen, die Möglichkeit geben kann, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen.
Die von der FWG angeregte Änderung der Einfahrt zum Kieler Kamp ist noch nicht weiter geprüft worden. Hier soll allerdings noch im Januar einen Ortstermin geben.
Bei der Einmündung der Stadtgrabenstraße auf die B 430 hat es diesen Ortstermin bereits gegeben. Die Vorschläge werden weiter geprüft, was ein gutes Zeichen ist, denn sie wurden nicht von vorn herein verworfen. Es bleibt noch das Ergebnis einer Verkehrssimulation abzuwarten.

Dann ging es um den Haushalt. Mit wenigen Worten: Die Kommunalaufsicht hat dem Haushaltsentwurf an einigen empfindlichen Stellen das Geld verweigert. Genauer gesagt, sie hat den Verpflichtungserklärungen für die Projekte Strandweg und Ulmenstraße/Steinbergweg nicht zugestimmt. Mit Verpflichtungserklärungen wird die Verwaltung befugt, nicht nur für den laufenden, sondern auch für kommende Haushalte Mittel einzuplanen. Das setzt natürlich voraus, daß die Mittel in den kommenden Jahren auch tatsächlich vorhanden sind. Hier scheint die Kommunalaufsicht Zweifel zu haben.

Für den Strandweg bedeutet das folgendes: Es stehen 90,000,– Euro zur Verfügung, die für die Sanierung des Weges von der Fegetasche zur Rosenstraße (Stadtwäldchen) vorgesehen sind. Weitere 160.000,– waren für die Erneuerung des Stückes vom Seeprinz bis zur Aussichtsplattform unterhalb des Schlosses (Stadtbucht) sowie für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung eingeplant. Dieses Geld wird es voraussichtlich nicht geben. Damit wird in diesem Jahr voraussichtlich auch kein Zuschußantrag für EU-Mittel aus dem Topf der Akiv-Region gestellt werden können. Die TL 30 wies noch darauf hin, daß es Wunsch des Ausschusses gewesen sei, die Maßnahme bis zum Beginn der Landesgartenschau in Eutin abzuschließen und daß die Ausschreibung daher jetzt erfolgen müsse. Das würde bedeuten, daß für den Ausbau keine Zuschüsse beantragt werden können.
Über Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung, etwa eine weitere Aussichtsplattform oder Sitzgruppen, müsse dann später entschieden werden, dann könnten dafür auch Zuschüsse beantragt werden.
In der Diskussion zeigte sich, daß die Ausschußmitglieder die Priorität auf die Instandsetzung des Bereiches Seeprinz-Schloß legen. Bei den Überlegungen, die 90.000,– Euro aus dem Bereich Stadtwäldchen in den Bereich Stadtbucht umzuleiten wurde deutlich, daß das Geld nicht für den gesamten Abschnitt reichen wird, selbst wenn man sich nur auf den Weg beschränkt. Ich habe in der Diskussion die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, die neue Situation aufzubereiten und in der nächsten Sitzung des SteU dann eine Entscheidung herbeizuühren. Daher habe ich mioch gereut, daß der Ausschuß nach einer weiteren Diskussion und einer Besprechungspause zu dem Ergebnis kam, das dies eine Haushaltsdiskussion sei und die Sachfrage im nächsen Ausschuß beraten werden müßte.

Für den Bereich Ulmenstraße/Steinbergweg sieht es nicht anders aus. Die CDU hatte immer verlangt, daß der gesammte Straßensanierung im Bereich Hipperstraße, Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Verfahren abgewickelt wird, weil dies die wirtschatlichste Lösung sei. Von daher hatte es bereits zu Verstimmungen geführt, als die Hipperstraße losgelöst von den beiden anderen Wegen erneuert wurde. Durch die fehlende Zustimmung zur Verpflichtungserächtigung ist auch die Sanierung von Ulmenstraße und Steinbergweg in einem Arbeitsgang unrealistisch. Daher wurden Überlegungen angestellt, zumindest den Steinbergweg zu erneuern und von der später in Angriff zu nehmenden Ulmenstraße zu entkoppeln. Ein solches Vorgehen führte auf Seiten der CDU zu weiterem Mißmut. Auch hier gilt: Haushaltsverhandlungen, Sachfragen werden später beraten und entschieden.

Der Ausschuß kam aber überein, die Haushaltsansätze für die Verpflichtungserklärungen im Haushaltsentwurf stehen zu lassen, weil sie oben genannten Vorhaben für die Stadtentwicklung von desonderer Bedeutung sind.

Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht hierauf reagiert.