Verfahren zur Auflösung des Planungsverbands Seewiesen läuft

Der Planunsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf – besser bekannt unter seinem vorherigen Namen „Seewiesen“ – hat den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan aus dem April 2013 in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 aufgehoben. Damit ist der die Voraussetzung für seine Fortführung entfallen.
Der Planungsverband kann sich aber nicht selber auflösen. Dafür müssen die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18. Juli 2006 aufheben. Zudem muß die Gebietsänderung rückgängig gemacht werden. Seinerzeit hatte die Gemeinde Rathjensdorf Flächen an die Stadt Plön übertragen, um auf den Seewiesen ein Neubaugebiet realisiert zu können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung stimmte der Vorlage zur Abwicklung des Verbandes einstimmig zu.
Da nicht nur Aspekte der Stadtentwicklung, sondern auch Vertragsfragen betroffen sind, wird der Vorgang am Montag auch in der Sitzung des Hauptausschusses auf der Tagesordnung stehen.
Die endgültige Entscheidung für Plön fällt am Mittwoch in der Ratsversammlung. 
Auch Rathjensdorf muss eine entsprechende Entscheidung herbeiführen, sofern das noch nicht erfolgt ist. 

Keine Solarthermie auf den Trammer Seewiesen!

Am Donnerstag steht das „Quartierskonzept“ auf der Tagesordnung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus. Das Quartierskonzept sieht den Aufbau eines Nahwärmenetzes vor.
Das hört sich zunächst harmlos an und ich unterstütze – nach jetzigem Kenntnisstand – die weitere Planung des Nahwärmemenetzes vom Grundsatz her mit einer Ausnahme.
Ich bin ganz entschieden dagegen, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage einzurichten.
Diese Anlage ist für den Betrieb des Nahwärmenetztes auch überhaupt nicht erforderlich und stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.

Vor ein paar Wochen wurde bekannt, dass die Verwaltung über eine Photovoltaik Anlage auf den Trammer Seewiesen nachdenkt. Im vorliegenden Quartierkonzept wird jetzt von einem  Solarthermiefeld gesprochen. Das macht die Sache nicht besser. 

Der Beschlußvorschlag in der Vorlage des Ausschusses lautet:
– Die Ratsversammlung beschließt die Beantragung des Sanierungsmanagements und die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022 und in die Finanzplanungsjahre 2023 – 2024 einzustellen.
– Die Verwaltung wird gebeten, den hierfür notwendigen Förderantrag bei der KfW und der IB.SH zu stellen.

Das Nahwärmenetz ließe sich auch ohne Solarthermiefeld realisieren. Eine solche Anlage läßt sich auch nicht hinter Büschen und Hecken verstecken. Am Ortseingang von Kiel kommend wäre das für mich ein “Showstopper”. Wenn noch ein Wärmespeicher auf dem Gelände des Klärwerkes dazu kommt, wäre das Landschaftsbild auf Jahrzehnte hin noch schwerer gestört.

Das Sanierungsmanagement ist im Endbericht des 112-seitigen „Endberichte Integriertes Energetisches Quartierskonzept Plön-Südwest“ enthalten. Es ist unter Punkt 9.2 auf Seite 92 ff zu finden. Es beinhaltet die Aufgabe:
– Detaillierte Flächenanalyse des möglichen Solarthermiefeldes (zunächst die grundsätzliche Verfügbarkeit mit Eigentümern absichern, dann genehmigungsrechtliche Einschätzung mit Umweltverträglichkeit)

Bereits auf Seite 3 des Endberichtes wurde ich stutzig. Dort steht, daß das Konzept „Plön-Südwest” unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte aufzeigen soll, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen.
Ausdrücklich nicht berücksichtigt wird hier der Aspekt des Landschaftsschutzes.
Ich kann hier nicht an Zufall glauben, dazu ist der Endbericht zu sorgfältig erarbeitet.
Für mich besteht der Verdacht, daß hier bereits auf eine Lösung unter Einbindung mit Solarthermieanlagen hingearbeitet wurde.

Im weiteren Verlauf des Endberichtes werden dann zwei Konzepte für den Betrieb des Nahwärmenetzes aufgezeigt. Beide Konzepte sehen die Nutzung einer Wärmepumpe vor, die die Abwärme der in der Kläranlage angedachten Algenanlage oder die Wärme des Sees nutzen soll. Ein Konzept kommt ohne Solarthermiefeld aus. Das andere Konzept  schließt ein Solarthermiefeld mit ein. Zu dem Konzept mit Solarthermie gibt es drei Optionen: zwei davon beinhalten ein großes Solarthermiefeld, eine dritte Option sieht ein kleinere Feld entlang der B76 vor.

Entscheidend ist die Aussage auf Seite 60 des Endberichtes:
„Solarthermische Anlagen sind sehr volatil (abhängig von der Sonneneinstrahlung). Der Großteil der Wärme fällt im Sommer an. In diesen Zeiten ist eine hypothetische Wärmepumpe (Kläranlage oder Seewasser) ebenfalls am effektivsten, sodass sich beide Anlagen konterkarieren würden. Aus diesem Grund ist es nicht zu empfehlen, die beiden Technologien zu kombinieren, sondern diese als Alternative zueinander zu betrachten.“
Fazit: Eine Solarthermieanlage ist nicht notwendig.

Dazu kommt, daß die Investitionskosten für das Konzept ohne Solarthermie von den Investitionskosten her günstiger ist. Die zu finanzierende Investitionssumme beträgt 8.070634,- €
Zum Vergleich: die zu finanzierende Investitionssumme für die unterschiedlichen Konzepte mit Solarthermie liegen zwischen 10.256.222,- € und 14.433.446,- €

Und natürlich schiebt man uns auf Seite 34 auch wieder „Einfahrverbote (Anm.: in die Innenstadt) für klassisch verbrennungsmotorisch betriebene KFZ (ausgenommen Anlieger und Mobiliotätseingschränkte)” unter. Ich persönlich halte die Parkplätze auf dem Markt für wichtig und erforderlich und werde mich entschieden für den Erhalt der Parkplätze auf dem Markt und in der Lübecker Straße einsetzen, so wie ich mich in der Vergangenheit dafür eingesetzt habe. 

Der Endbericht kann hier eingesehen werden:
https://www.sitzungsdienst-ploen.de/ri/___tmp/tmp/4515781-136934870113/934870113/00151514/14-Anlagen/01/PloenEQKBericht16112021.pdf

Planungsverband, ein Ende auf Raten

Gestern tagte der Planungsverband “Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf”, gemeinhin auch bekannt als Planungsverband Seewiesen.

Vorweg: Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen:
1. Es besteht kein öffentliches Interesse an der Verlegung der Straße, so wie vom Eigentümer gewünscht.
2. Der Planungsverband wird im April 2022 zusammentreten, um über seine Auflösung zu beschließen, sofern bis dahin keine verbindliche Planungsabsicht geäußert wird.
3. Der Eigentümer soll angeschrieben werden, sich bis Ende November zu erklären, wie er sich in die Entwicklung des Neubaugebietes einbringen will.

Der Verbandsvorsitzende, BM Winter, stellte fest: Das ist der erste Beschluß des Planungsverbandes, in dem der Begriff Auflösung vorkommt, der einstimmig gefaßt wurde.

Insgesamt war die Stimmung in der Sitzung eigenartig. Niemand aus der Verbandsversammlung sah mehr eine realistische Chance, daß sich hier ein Neubaugebiet entwickeln läßt, weder von den Plöner, noch von den Rathjensdorfer Seite.

Es konnte auch nicht geklärt werden, was der Eigentümer eigentlich will, Er hat an der Sitzung nicht teilgenommen. Das wunderte vor allem die Mitglieder der Verbandsversammlung, die bisher uneingeschränkt hinter dem Projekt standen. Es wurde geäußert, daß dies wohl auf ein Desinteresse an der weiteren Entwicklung zurück zu führen sein müßte.
Die Rathjensdorfer Bürgermeisterin äußerte, daß der Eigentümer betont bei dem Zusammentreffen betont hätte, seine Ruhe haben zu wollen. Daher die Absicht, die Straße zu verlegen, um einen größeren Abstand zu seinem Wohnhaus zu erreichen.

Meine Annahme, daß nebenbei noch ein paar hochpreisige Baugrundstücke entwickeln werden sollen, wurde zwar als Vermutung bezeichnet. Ich betonte, daß die Annahme, daß keine Baugrundstücke entstehen sollen, ebenfalls eine Vermutung sei.

Allerdings bestätigten die Rathjensdorfer Mitglieder meine Annahme, daß die blau eingezeichneten Felder keine Bestandsgebäude sind. Damit ist die Vermutung, es handelt sich um potentielle Flächen für Neubauten, durchaus plausibel.

Es stellte sich dann die Frage, ob sich auf der Fläche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überhaupt noch etwas entwickeln ließe. Bürgermeister Winter äußerte dazu, es gäbe zwei interessierte Investoren, die aber nichts mit dem Eigentümer zu tun haben wollen. Andererseits seien die Grundstückspreise im Moment derartig hoch, daß sich vielleicht etwas rechnen könnte.

Ich bezeichnete die derzeit hohen Immobilienpreise als Blase, weil viel Geld in spekulativer Absicht in Grundstücke und Immobilien angelegt wird, Geld, für das es auf der Bank keine Zinsen gibt. 

Einige Mitglieder der Verbandsversammlung ließen auch durchblicken, daß Sie es als Druckmittel gegenüber dem Eigentümer sehen würden, jetzt einen Termin für die Auflösung des Verbandes zu setzen. Zudem bestand die einhellige Meinung, daß erst eine belastbare Planung vorliegen müsse, bevor über eine Verlegung der Straße gesprochen werden kann. 

Ich persönlich sehe die Gefahr, daß bis April eine Planungsabsicht vorgestellt wird, von der wir aber wissen, daß sie am Ende nicht realisierbar ist. Auf Basis einer bloßen  Absichtserklärung darf aber m.E. keine Entscheidung über die Verlegung der Straße getroffen werden. Das darf nur im Zusammenhang mit dem letzten Beschluß erfolgen, der Baurecht schafft. 

Bei einer realistischen Bewertung der jetzigen Situation wird es im April 22 dann zum Beschluß kommen, den Planungsverband aufzulösen. 

Der Planungsveband zuckt noch. Überarbeitete Version I

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.

Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.

Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.
Ich habe ich entschlossen, meinen Beitrag 17. Oktober 2021 noch einmal zu überarbeiten, nicht zuletzt auch, weil ich von verschiedenen Seiten auf den Beitrag angesprochen wurde.
Eigentlich hatte ich mir den heutigen Vormittag vorbehalten, um noch einmal Akteneinsicht zu nehmen. Da ich auf meinen Antrag auf Akteneinsicht kein Antwort erhalten habe, hatte ich noch einmal Zeit, mich etwas inniger mit dem Thema zu befassen.

Der Eigentümer des Gutshofes hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln.
Es stellte sich zudem heraus, dass die Projektentwickler von der Aufgabe zurücktraten, weil eine technische Erschließung des für ein Wohngebiet auf den Moorböden der Trammer Seewiesen wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Zudem kam noch die Frage auf, wie mit den alljährlichen Überschwemmungen der Seewiesenflächen zu verfahren wäre.

Am 09. Juli 2021 fand auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Das zeugt von geringem politischen Instinkt, ein intimes Treffen mit einem Immobilienentwickler zu einer Fläche, die in den vergangenen Jahren für erhebliche Irritation in der Bevölkerung gesorgt hatte und die auch in der Plöner Ratsversammlung höchst umstritten ist.
Dazu kommt noch der Widerspruch zu den Wahlkkampfaussagen von Bürgermeister Winter, der seinerzeit die Einstellung des Projekts Seewiesen im Falle seiner Wahl angekündigt hatte.

Der Eigentümer brachte bei dem Treffen im kleinsten Kreise am 09. Juli 2021 „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“
(Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Der Eigentümer hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße, die an seinem Grundstück, dem ehemaligen Gutshof Tramm, vorbeiführt. Mit der Verlegung würde das Gelände des Gutshofes erheblich erweitert, dem Eigentümer würden dann einige neue Bauflächen zufallen. Das an einer Stelle im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich, an der es für jeden Bürger völlig unmöglich wäre, eine Baugenehmigung zu erhalten.

Die Planskizze zur Straßenverkegung ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwarz gekennzeichnet. Ich glaube nicht, daß ich die Zeichnung mißverstanden habe.

Nach meiner Einschätzung würden diese Neubauflächen zu einer weiteren, erheblichen Zersiedelung der Landschaft beitragen. Der Standort der historischen Gutsanlage würde nach meiner Annahme in eine exklusive kleine Wohnanlage verwandelt, die keinen wesentlichen Beitrag zum Baulandangebot für Plön oder Rathjensorf leisten würde, sondern lediglich zu ein paar superteuren Bauplätzen. Der Natur- und Erholungsraum zwischen Trammer See und Kleinem Plöner See würde zersiedelt und durch einige wenige hochpreisige Grundstücke erheblich gestört.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß die beiden Bürgermeister auf so ein Ansinnen  nicht eindeutig reagiert haben.

Im Rahmen der beantragten Akteneinsicht wollte ich eigentlich klären, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Aus der Vorlage des Planungsverbandes geht eigentlich klar hervor, daß die Prüfung des Amtes Großer Plöner See zusammen mit der Kreisplanung ergeben hat, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die in der Vorlage getroffene Einschätzung, die Gefahr einer Zersiedelung durch eine Splittersiedlung sei nicht gegeben, weil es sich ja schließlich um eine „Neubausiedlung“ handeln würde, offenbart zwei Aspekte:

Erstens: die offensichtlich bereits abgestecken Claims für ein „Neubaugebiet“ in einem Bereich, der weder baulich noch politisch als tragfähige Siedlungsfläche betrachtet werden kann.

Zweitens: eine zumindest für mich erkennbare fehlerhafte Information der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung sowie der Einwohner*innen von Rathjensdorf und Plön.

Bei einer isolierten Bauentwicklung in der freien Landschaft oder der scheibchenweisen Vergrößerung der Gutsanlage Tramm handelt es sich nach meiner Bewertung eindeutig um die illegale Vergrößerung einer Splittersiedlung. Mich würde interessieren, wie die Landesplanung den Sachverhalt rechtlich bewertet.

Die Landesplanung hatte in der Vergangenheit aber schon klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet auf den Trammer Seewiesen zu entwickeln.

Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.

Der Planungsverband zuckt noch, Sitzung am Montag

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.
Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.
Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.

Der Eigentümer des Gutshofes, Timm von Bargen, früher Timm Barnstedt, hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln. Am 09. Juli 2021 fand nun auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Er brachte dabei „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“ (Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Herr von Bargen hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße. Damit wird auch das Gelände des Gutshofes erweitert. Es bietet dann Raum für die Entwicklung von Neubauten. Die nunmehr vorgelegte Planung kommt mir sehr bekannt vor. Sie ähnelt den Planungen, an die ich mich aus früherer Zeit erinnere.
Ich stelle die Skizze hier nicht ein, um keine Probleme mit dem Urheberrecht zu bekommen, sie ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwer gekennzeichnet.
Für Freitag bzw. Montag habe ich im Rathaus um Alteneinsicht gebeten, um unter anderem diese Vermutung genau zu klären. Bislang habe ich auf meine Anfrage keine Antwort.

Klären will ich auch, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Als Ergebnis der Prüfung des Amtes Großer Plöner See mit der Kreisplanung ist der Vorlage zu entnehmen, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die Landesplanung hat in der Vergangenheit aber klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet zu entwickeln.
Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.

Damit besteht die Perspektive, daß in der Sitzung des Planungsverbandes wieder darüber beraten wird, neue Pläne zu entwickeln und zu beraten.

Ich persönlich halte einen neuen Versuch für aussichtslos. Er bindet nur wieder Arbeitskraft in der Verwaltung der Stadt Plön. Der Bürgermeister hat in der letzten Zeit ohnehin schon darüber geklagt, daß die Verwaltung ausgelastet ist. Zusätzliche Aufgaben bedeuten möglicherweise auch zusätzliches Personal und damit zusätzliche Kosten. Wir sollten us auf das wesentliche und das machbare konzentrieren und keinen Luftschlössern hinterherlaufen.

Was käme nach meiner Einschätzung auf uns zu?
Es wären wieder zahlreiche Untersuchungen und Vorarbeiten erforderlich.
Der Investor müßte einen Bebauungsplan für die Trammer Seewiesen entwickeln und mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, der Kreisplanung und der Landesplanung sowie dem Planungsverband abstimmen.
Die ursprünglichen Planungen, den auszuhebenden Torf auf den umliegenden Feldern zu verteilen, dürften nicht mehr realisierbar sein. Aus Klimaschutzgründen wäre es ein schwerer Fehler. Torf ist ein CO2 Speicher, eine Verteilung auf Feldern oder die Verbauung in einem Lärmschutzwall würde Klimaschutzbemühungen entgegenlaufen, weil das bislang gebundene CO2 dann freigesetzt wird. Das Neubaugebiet würde wesentlich kleiner und unrentabler.
Die Potentialanalysen für die Innenraumverdichtung müßten vermutlich neu geschrieben oder zumindest überarbeitet werden.
Die Plöner Analyse hat sich in den vergangenen Jahren als „zu vorsichtig“ herausgestellt. Im Innenraum wurde bereits deutlich mehr Potential entwickelt, als seinerzeit aufgezeigt wurde.
Die Rathjensdorfder Analyse war aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf die sie gedruckt wurde. Sie beinhaltete lediglich das Potential für 3 Wohneinheiten, obwohl in der Gemeinde seinerzeit bereits auf mehr als 20 Wohneinheiten herumgeplagt wurde. Hier hat der damalige Rathjensdorfer Bürgermeister falsch geantwortet, als ich ihn ausdrücklich danach fragte.
Nur wenn kein Potential für die Entwicklung von Wohnraum im Innenraum nachgewiesen werden kann, darf außerhalb des Innenbereiches, also etwa auf den Trammer Seewiesen, etwas entwickelt werden. Das entscheidende ist, daß Potential im Innenbereich vorhanden ist. Das Rathjensdorf bislang nicht in der Lage war, da etwas draus zu machen, ist für die Genehmigung eines Neubaugebietes auf der „Grünen Wiese“ unerheblich.
Darüber hinaus wäre eine neue Folgekostenberechnung durchzuführen. Alleine die Herstellung einer neuen Straßenverbindung für das neue Wohngebiet dürfte für die Stadt Plön unwirtschaftlich sein. Auch darum ging seinerzeit der Streit mit dem Investor. Von Seiten des Investors wurde eine „wirtschaftliche Lösung“ angestrebt. Die Richtlinie zur Anlage von Straßen aus dem Jahr 2006 sollte nicht zur Anwendung kommen. Damit hätte die Stadt eine Straße übernommen, deren Haltbarkeit durchaus nicht an die Haltbarkeit einer Straße herankommt, wie entsprechend der RAST 2006 gebaut wurde. Was die Instandhaltung von Straßen kosten kann, hat uns die 5-Seen Straße von Stadtheide nach Niederkleveez vor Augen geführt. Für die reine Sanierung sollten 150.000,- Euro im Haushalt bereit gestellt werden.
Es wäre ein Fuß- und ein Radweg erforderlich, um das Neubaugebiet an die Stadt anzubinden.
Die angrenzenden Naturflächen, also das noch halbwegs intakte Ufer des Trammer Sees und der Teich, der in der Tat ein malerischer Teich ist und keine Brennesselwüste, wie manche despektierlich meinten, müßte vor zusätzlichem Nutzungsdruck durch die Besiedelung geschützt werden. Schließlich will Plön ein „Green Labeling“. Alles andere wäre „Green Labering“.
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wäre zu prüfen. Ein kostspieliges „Muß“.
Zudem soll sich das Gebiet – das wird die Argumentation sein, sie war es zumindest immer – sich besonders an junge Familien richten. Zum Einen funktioniert das aber nur, wenn man entsprechende Regelungen vereinbart, was man nie wollte, zum Anderen entsteht durch junge Familien auch die Verpflichtung, für Kindergartenplätze und Schulen zu sorgen. Die hierfür entstehenden Kosten wären durchaus zu berücksichtigen.

Trammer Seewiesen, es wird weiter rumgeeiert

Das Thema Seewiesen (oder nach der Umbenennung korrekterweise Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf) ist doch noch nicht ganz ausgesungen. Der Planungsverband hat zum einen einstimmig dafür gestimmt, die Verwaltung zu beauftragen, den Verbandsmitgliedern aufzuzeigen, welche Schritte für eine Auflösung des Verbandes erforderlich sind. Zum anderen wurde bei zwei Gegenstimmen auch beschlossen, erst einmal zu prüfen, ob nicht eine andere Art der Bebauung möglich sei.
Der Plöner Bürgermeister, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Planungsverbandes ist, sprach davon, hier im Rahmen einer zu gründenden städtischen Wohnungsbaugesellschaft, möglicherweise unter dem Dach der Stadtwerke Geschoßwohnungsbau zu betreiben.
Dazu wolle man sich noch einmal an den Eigentümer der Flächen wenden, der ja bereits schriftlich mitgeteilt hatte, hier keine Entwicklung betreiben zu wollen und die Flächen ggf. Selber zu erwerben, als Stadt oder als Planungsverband oder anders. 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Rathjensdorf führte aus, daß die Gemeinde es auch im vergangenen Jahr nicht zustande gebracht, eine saubere Potentialanalyse zu erstellen.
Lieber bezog man sich auf die Potentialanalyse aus dem Jahre 2015, die lediglich 3 Bauplätze ausgewiesen hat. Diese Aussage war schon damals nachweislich falsch. Seinerzeit wurden zeitgleich Gespräche geführt und grobe Planungen entwickelt, die zu einer Schaffung von 22 Baugrundstücken im Innenbereich hätte führen können. Statt dessen wurden diese Planungen weder ernsthaft vorangetrieben noch wurden diese Gebiete in der Potentialanalyse berücksichtigt. Das hätte man aber tun müssen. Der damalige Bürgermeister die Existenz derartiger Planungen auf meine gezielte Frage und Nachfrage hin verneint. Liegt da nicht die Vermutung nahe, daß er ganz bewußt die Unwahrheit gesagt hat.

Der Versuch, die groben Planungen zu relativieren, indem man behauptet, es hätte keine Untersuchungen zur Erschließung, Umweltverträglichkeit ect. gegeben, ist ebenfalls unredlich, denn sie unterstellt, daß die Prüfung negativ ausgefallen wäre.
Die Richtigkeit der Behauptung, daß es keine Absprache mit dem Eigentümer der Flächen gegeben hätte, bezweifle ich. 

Man hat damals alles getan, um zu zeigen, daß die Gemeinde Rathjensdorf kein Potential für die Entwicklung von Wohnraum im Innengebiet hat. Das wäre aber die Voraussetzung, damit eine Entwicklung im Außenbereich überhaupt rechtmäßig ist.

Daß man sich noch heute auf die geschönte Potentialanalyse beruft, ist für mich gelinde gesagt eine Frechheit, was ich in der Sitzung auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht habe.

Darüber hinaus wurde in der Sitzung angedeutet, daß sich weitere Potentialflächen abzeichnen. Das sei aber erst seit Ende des letzten Jahres bekannt. Schon allein vor diesem Hintergrund muß man feststellen, daß die alte dreiseitige Potentialanalyse nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt ist. 

Die Rathjensdorfer Bürgermeisterin führte aus, daß man mit der Landesplanung abgeklärt hätte, daß die Gemeinde über die vorhandenen Potentialflächen hinaus auch Bauplätze im Bereich des Planungsverbandes entwicklen könne und diese Chance wolle man sich erhalten.

Ich habe darauf hingewiesen, daß die Aufrechterhaltung des Planungsverbandes rechtswidrig sei, da das Planungsziel erkennbar nicht erreichbar sei.

Der Vorsitzende entgegnete, daß ich diese Auffassung bereits in der letzten Verbandsversammlung geäußert habe und die auch protokolliert wäre, aber die Mehrheit des Planungsverbandes diese Auffassung nicht teilen würde. Darauf erwiderte ich, daß Recht keine Frage der Mehrheitsmeinung ist. 

Weiterhin führte ich aus, daß Arbeitszeit der Verwaltung – die nicht eingerechnet und nur von Plön zu erbringen ist – und Steuergeld „verbrannt“ würden. Das waren 2018 zwar nur gut 1072,54 €, aber eben völlig unnötig.
Zudem gäbe es in der Plöner Ratsversammlung keine Mehrheit für das Projekt mehr.
Daraufhin wurde erwidert, daß alleine der Planungsverband über einen B-Plan entscheidet. Worauf hin ich erwähnte, daß aber letztendlich die Plöner Ratsversammlung eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen müsse, da der B-Plan ohne eine entsprechende Änderung nicht rechtskräftig wird. Spätestens dann würde das Vorhaben scheitern. 

Der Verbandsvorsitzende und Plöner Bürgermeister führte weiter aus, daß die Flächen nach wie vor für die Entwicklung Plön interessant wären und brachte den Geschosswohnungsbau ins Gespräch (siehe oben). Darüber hinaus erwähnte er, daß er in der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt für die Entwicklung eines Neubaugebietes in einem anderen Bereich heftige Kritik einstecken mußte.

Ich erinnerte den Plöner Bürgermeister daran, daß er ja seinerzeit Wahlkampf damit gemacht hat, indem er sich gegen das Projekt Seewiesen ausgesprochen hat. Er erwiderte, das sei ja jetzt etwas anderes, es würde sich ja um das Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf handeln. 

Spätestens hier glitt das ganze dann ins Absurde ab. So wurde dann darauf hingewiesen, daß man, wenn wir das nächste Mal so nett zusammen sitzen, gerne ein paar Häppchen reichen könnten. Ich habe dann angeboten, ein paar Grillwürste zu spedieren, wenn die Gemeinde Rathjensdorf die Grillkohle stellen würde. Das könne sie, wurde im Gegenzug in Aussicht gestellt. 

Warum ich das jetzt alles so ausführlich berichte?
Damit später niemand behaupten kann, daß er/sie davon nichts gewußt hätte. Die Protokolle geben ja in letzter Zeit nicht mehr so viel her. Zum Teil werden Diskussionsbeiträge stark verkürzt und bisweilen nicht mehr mit dem Namen des Redners gekennzeichnet. Verantwortung wird verschleiert. Ein Verteidigungsminister sprach mal von organisierter Verantwortungslosigkeit. Schlimmer aber ist jedoch, daß Redebeiträge trotz der ausdrücklichen Aufforderung, sie zu Protokoll zu nehmen, nicht im Protokoll auftauchen.
So habe ich in der Sitzung des letzten SteP ausdrücklich darauf hingewiesen, einen meiner Beiträge ins Protokoll aufzunehmen, was nicht geschehen ist.
Aber das ist dann ein Thema für den 22. Januar. 

Trammer Seewiesen. Der Investor meldet sich doch noch.

Heute berichteten sowohl die Kieler Nachrichten (KN) und der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) zu den Trammer Seewiesen. Beide benannten den neuen Eigentümer, der OHA berichtete zudem von einem Gespräch mit dem alten Eigentümer und immernoch Investor Herrn Dr. Rahlf von der Ronda Real Estate GmbH.

Der Inhalt aller Artikel läßt sich in einem Satz zusammenfassen:

Der Investor und gleichzeitig ehemaliger Eigentümer der Flächen auf den Trammer Seewiesen (Dr. Rahlf) verkauft die Flächen an einen neuen Eigentümer, von dem er wissen muß, daß der Käufer die Flächen weder selbst entwickeln noch durch Dritte entwickeln lassen will und beklagt sich dann, daß die Stadt Plön kein Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht gemacht hat, um das Projekt weiterführen zu können.

Ich verstehe das nicht und ich glaube, man muß sich auch gar keine Mühe mehr geben, das verstehen zu wollen.

Nach meinem Verständnis hatte die Stadt kein Vorkaufsrecht und dementsprechend hätte sie davon auch kein Gebrauch machen können.

Dem Bericht des OHA zufolge betont der Investor, daß das Projekt so wie jetzt geplant unwirtschaftlich sei. „Erforderlich sei … eine umfassende Erweiterung des Planungsgebietes sowie eine Kostenbeteiligung an der weiteren Umplanung.“

Dazu nur zwei kurze Fragen: Wer bitte soll sich da an den Kosten beteiligen? Etwa die Stadt Plön oder die Gemeinde Rathjensdorf?

Abschließend wird noch ein Städtebaulicher Vertrag erwähnt. Der existiert, und im Zusammenhang mit ihm könnte man versucht sein, die Gefahr von drohenden Schadensersatzforderungen an die Wand zu malen.
Verwaltungsrechtlich ist es aber so, daß B-Planverfahren ergebnisoffen zu führen sind und die Städte und Gemeinden, in diesem Fall der Planungsverband, den Aufstellungsbeschluß jederzeit aufheben und das Verfahren beenden kann, sofern dies sachlich zu begründen ist.
Daher läßt sich nach meiner Überzeugung aus der Einstellung des Bauleitverfahrens auch keine Forderung auf Schadensersatz ableiten.
Der Städtebauliche Vertrag zwischen Planungsverband und Investor darf von daher keine Verpflichtung enthalten, die Planung auf den Trammer Seewiesen auch tatsächlich umzusetzen. Das tut er nach meiner Auffassung auch nicht.
Er enthält unter anderem Regelungen zu Rechten, Pflichten sowie Ziele und Kosten im Planungsverfahren.
Auch daraus lassen sich keine Schadensersatzforderungen ableiten, wenn es eine sachlich begründete Aufhebung des B-Planverfahrens gibt.

Ich habe die Erwähnung des Städtebaulichen Vertrages im OHA-Artikel so verstanden, daß damit ein moralischer Anspruch auf die Umsetzung der Planung begründet werden soll.
Schon der Versuch ist absurd und zum Scheitern verurteilt.

Die Frage ist also nicht, ob man aus dem Verfahren und dem Vertrag aussteigt, sondern wie man das unbeschadet tut. Man sollte sich endlich eingestehen, daß das Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und den Spuk beenden.

Jetzt noch der Link auf den Beitrag des OHA.
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/neuer-besitzer-neue-chance-id22025742.html

Absurdistan liegt auf den Trammer Seewiesen.

In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich im öffentlichen Teil der Sitzung berichtet, daß die Voraussetzungen für den Planungsverband Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, das Planungsziel zu erreichen, aufgrund neuer, auch den Mitgliedern des Planungsverbandes Seewiesen vorliegenden Informationen, nicht mehr gegeben sind.
(Anmerkung bzw. Zusatzinformation: Wenn der Planungsverband sein Planungsziel nicht mehr erreichen kann, dann muß er aufgelöst werden.)
Dem wurde auch vom Vorsitzenden des Planungsverbandes nicht widersprochen.
Gleichzeitig habe ich angekündigt, daß ich im nichtöffenlichen Teil der Sitzung weitere Informationen dazu geben werde.
Das habe ich getan. Dort wurde ich dann von einer ganz neuen Entwicklung überrascht, die an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist. Leider kann ich aus nichtöffentlicher Sitzung nicht weiter berichten.
Jetzt fehlt nur noch, daß der alte Investor in den sozialen Wohnungsbau einsteigt, um die Fraktion „Die Linke“ zu ködern, den Fortbestand des Planungsverbandes doch noch zuzustimmen.

Es kann wirklich nicht mehr darum gehen, wie man den Planungsverband künstlich am Leben erhält, sondern darum, wie man in einem geordneten Verfahren aus den Planungen aussteigt.

Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See … vor dem Aus?

Gestern trat der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Planungsverband Seewiesen) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Zum neuen Verbandsvorsitzenden wurde der Plöner Bürgermeister Herr Winter gewählt. Sein Stellvertreter wird Herr Herden aus Rathjensdorf. Ich hatte noch Frau Henningsen, die Bürgermeisterin aus Rathjensdorf vorgeschlagen, die jedoch erklärte, nicht zur Wahl zu stehen. Damit wäre zumindest der Vorstand des Planungsverbandes paritätisch mit einem Mann und einer Frau besetzt gewesen. Zudem war auch ihr Vorgänger im Amt als stellvertretender Vorsitzender im Planungsverband  tätig.

Ich selber wurde zum Vorsitzenden des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung gewählt.

Bereits in seinem Eingangsstatement betonte der Verbandsvorsitzende, daß sich der Planungsverband in unruhigem Fahrwasser bewegt. Ich teile diese Sichtweise aus zwei Gründen:

Erstens hat das Vorhaben in der Plöner Ratsversammlung nach meiner Einschätzung keine politisch Mehrheit mehr. Die SPD prüft, zur nächsten oder übernächsten Ratsversammlung einen Antrag einzubringen, den Planungsverband aufzulösen. In dem Zusammenhang habe ich betont, daß es unsinnig sei, bis zu der Entscheidung weiteren Arbeits- und Zeitaufwand in das Projekt zu stecken. Ich habe das sowol unter dem Tagesordnungspunkt Berichte wie auch in der Diskussion erwähnt, damit niemand später sagen kann, er habe es nicht gewußt.

Zweitens sind neue Probleme aufgetreten. Hier geht es unter anderem um eine möglicherweise erforderliche Aufschüttung von 15000 Kubikmetern Erdreich sowie die die Entsorgung des Oberflächenwassers in einem noch zu schaffenden Feuchtwald, aber auch um die Finanzierung der Entschließungsstraße von der B 76 zum Wohngebiet, die zwischen dem Planungsverband und dem Investor strittig ist. Die untere Verkehrsbehörde hat im Beteiligungsverfahren eine 6,50 Meter breite Straße angeregt. Diese Breite ist erforderlich, um einen geordneten Ver- und Endsorgungsverkehr, aber auch den landwirtschaftliche Verkehr und den Begegnungsverkehr zu gewährleisten. Sollte der Investor diese Kosten nicht übernehmen, würden sie vermutlich an der Stadt Plön hängen bleiben.

Darüber hinaus zeigte sich ganz deutlich, daß die Koordination zwischen Investor und der Stadtverwaltung besonders in der letzten Zeit nicht besonders gut gelaufen ist. Das wurde nicht nur durch die Ausführungen, sondern auch durch den überaus gereizten Diskussionsverlauf deutlich. Der Verbandsvorsitzende äußerte, daß es ein Geburtsfehler sei, daß das Planungsbüro nicht von der Stadt, sondern vom vom Investor beauftragt wurde. Zudem – sofern ich es richtig verstanden habe – wurde geäußert, daß der bisherige Projektkoordinator als Stadtplaner mit der Aufgabe überfordert war. Damit sehe ich mich in einer meiner bereits früher geäußerten Einschätzung bestätigt.
So beklagte der Verbandsvorsitzende gegenüber dem Investor, daß immer noch kein Entwurf für den Bebauungsplan vorliegen würde, der geeignet wäre, öffentlich ausgelegt zu werden, obwohl das Inhalt früherer Absprachen war.
Der Investor gab bekannt, daß er in Gesprächen mit einem erfahrenen Projektmanager stehen würde. Den Namen wollte er aber noch nicht nennen.
Hierzu soll zwischen dem potentiellen Interessenten und der Stadt bis zum 20. Juli 2018 ein Gespräch stattfinden. Sofern er die Aufgabe übernimmt (wovon ich ihm abraten würde), soll dann ein Zeitplan erarbeitet werden, der in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung vorgestellt werden könnte.

Aktuelles von den Trammer Seewiesen

Hier einmal ein paar aktuelle Fotos von den Trammer  Seewiesen, wo das „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ geplant wird. Vor dem Bereich der geplanten Grundstücke hat sich ein Gewässer gebildet.
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Der Boden scheint auch im Bereich der zukünftig geplanten Bebauung völlig aufgeweicht zu sein. Mir kommen bei diesem Anblick durchaus Zweifel, ob der Untergrund tatsächlich für eine Bebauung geeignet sein könnte.
Mal angenommen, die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf winken die Planung tatsächlich durch, was passiert, wenn zukünftigen Bauherren/-Frauen Schadensersatzansprüche an die beiden Kommunen stellen, etwa weil die Keller absaufen? Welche Verantwortung übernehmen die Kommunen mit einer eventuellen Zustimmung?
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Die Planer des Investors bezeichnen diesen Wald als Brennnesselwald. Sein ökologischer Wert soll heruntergespielt werden. Ziel ist, dass der Wald den Status Wald verliert, damit die Bebauung näher an die Bäume heranrücken kann.
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Plöner CDU legt Fehlstart in den Wahlkampf hin

In der Samstag Ausgabe der KN wurde über die örtliche CDU berichtet und der Kommunalwahlkampf in Plön eröffnet. Offenbar ist die Partei nach dem Ausscheiden von zwei Ratsherren und dem bevorstehenden Ausscheiden von weiteren Erfahrungsträgern verzweifelt genug und schon jetzt bereit, die FDP und die Grünen vorab zu vereinnahmen und für Jamaika zu werben. Dabei ist klar, dass Jamaika bestenfalls eine Verlegenheitslösung oder besser, eine Behelfskoalition ist.

Als einziges Sachthema wird in der KN das Thema „Neubaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf (ehemals Seewiesen)“ aufgegriffen, für das sich die CDU sich seit langem vehement einsetzt. Dabei wird Herr Zender mit der Desinformationsaussage unserer Stadtplanerin zitiert, daß sich nur 9 von 91 angeschriebenen Grundstückseigentümer*innen eine Bebauung oder einen Verkauf vorstellen könnten. Diese Aussage fiel so in der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Bebauungsplan 2 des Planungsverbandes am 12. September.
Diese Aussage hält einer Faktenprüfung nicht stand. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 19. September wurde durch die Stadtplanerin  klargestellt:
Von 91 Fragebögen gab es 48 Rückläufer. Von den Rückläufern gaben 25 Eigentümer*innen an, eine Bebauung zu wünschen. Dabei würden 11 Interessenten an eine Veräußerung des Grundstückes denken, die übrigen streben eine eigene Nutzung an.
Hinzu kommt, dass hier nur Eigentümer*innen angeschrieben wurden, für deren Grundstücke bereits Baurecht besteht. Grundstücke, für die Baurecht geschaffen werden kann, wurden dabei überhaupt nicht betrachtet.

Wenn Herr Zender von der KN richtig zitiert wurde, dann kann ich nur feststellen, dass Herr Zender als Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt das hätte wissen können oder wissen müssen.

Ein gelungener Fehlstart in den Kommunalwahlkampf (Wahltag: 06. Mai 2018).

Sachstand Seewiesen

Der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 2 des Planungsverbandes Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) ist Mitte Oktober abgelaufen. Meine Anregungen und Bemerkungen habe ich per FAX an den Plöner Bürgermeister als Vorsitzenden des Planungsverbandes übermittelt. Da ich mich darin auf Aussagen der Landes- und Kreisplanung bezogen habe, habe ich die beiden Behörden natürlich nachrichtlich beteiligt.
Jetzt wird es darauf ankommen, ob der Planungsverband den Bedarf schlüssig nachweisen kann. Aber wie sagte unsere Stadtplanerin schon in der Vergangenheit, dazu braucht es Kreativität.
Der Rückgriff auf die Wohnraumbedarfsprognose 2030 des Landes ist dabei problematisch. Dort wird eine neue Methode verwendet, die den augenblicklichen Nachfragebedarf nutzt, um eine schnelle Beseitigung der Wohnraumnot in den Oberzentren und im Hamburger Umland zu ermöglichen. Gleichzeitig warnt die Studie, daß jede jezt geschaffenen Wohneinheit der Leerstand von morgen ist.
In den ebenfalls in der Prognose dargestellten Wohnraumbedarfsberechnung wird auch von deutlich niedrigeren Zahlen ausgegangen. Man darf gespannt sein.

4 Stunden SteU

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt hat heute volle Stunden getagt. Die Tagesordnung war lang und die Ausführungen des Ausschußvorsitzenden Bernd Möller (CDU) und das Zwischengerede von Gernot Melzer (CDU) waren nicht wirklich ausschlaggebend für die Sitzungsdauer.

Zu Beginn der Sitzung erläuterte Herr Schäfer von der Kreisplanung der Verwaltung und der Selbstverwaltung ein vereinfachtes Planungsverfahren. Dies hätte bei der Wahl des Bauplatzes für die Kita auf dem ehemaligen Spielplatz am Appelwarder zur Anwendung kommen können. Damit nach meiner Einschätzung die Auswahl des jetzigen Standortes am Plauer Weg vermeidbar gewesen.
Ich warf der Verwaltung vor, uns dies nicht bei der Entscheidungsfindung als eine Option vorgeschlagen zu haben. Mit dem Hinweis, dass damit naturschutzrechtliche Belange besser berücksichtigt worden wären, entgegnete der Bürgermeister, dass die Fläche naturschutzrechtlich kein Problem darstellen würde und man die Option seinerzeit verworfen hätte, weil damit nicht sichergestellt gewesen sei, daß die Kita rechtzeitig zum 01. August 2018 eröffnet werden kann.
Der Umweltschutzbeauftragte Achim Kuhnt fürte daraufhin aus, daß die baurechtliche Betrachtung und die fachliche Betrachtung der alten Obstbäume durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
Etwas befremdlich fand ich, dass Herr Homeyer (Bauverwaltung) den von Herrn Schäfer als unverbindlich skizzierten Zeitrahmen für das vereinfachte Planungsverfahren erst als unrealistisch bezeichnete, als Herr Schäfer die Sitzung bereits verlassen hatte.
Das ist um so unverständlicher, weil ich die Information der Kreisplanung als Handreichung verstanden habe, um der Plöner Verwaltung, die ja an einigen Bebauungsplänen(z.B. Johannisstraße) schon seit Jahren herumknöckst, ohne sie zum Abschluß zu bringen, ein wenig unter die Arme zu greifen.

Ein anderes Thema war der Lärmschutzaktionsplan. Er ist durch EU-Recht vorgeschrieben und die Stadt ist erst durch sanften Druck und zarte Drohung dazu angehalten worden, die Planung zum Abschluß zu bringen.
Der Umweltbeauftragte Achim Kuhnt hat vorgeschlagen, den für die B 430 in Richtung Neumünster vorgeschlagenen Tempo-50 Bereich vom Mühlensee bis hin zum Koppelsberg auszudehnen. Hiervon würden Campingplatz, Jugendherberge und vor allem die Kleingärtner profitieren.
Ich habe angeregt, die vorgeschlagene Tempo-30 Zone vor dem Kindergarten in der Rautenbergstraße nicht nur bis zur Hipperstraße auszuweisen, sondern bis zur Tankstelle. Damit wäre auch der Bereich vor der Grundschule Breitenaustraße erfasst.
Darüber hinaus habe ich vorgeschlagen, den Tempo-50 Bereich auf der B 76 in Richtung Kiel nicht am Ende der Stadtseebrücke enden zu lassen, sondern bis zur Einmündung des Appelwarders (alte B 76, sog. Todeskurve) weiterzuführen.
Alle drei Vorschläge wurden in der Abstimmung angenommen und werden nur in den Entwurf eingearbeitet, der in der kommenden Woche in der Ratsversammlung zum Beschluss eingebracht wird.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) am Dienstag der vergangenen Woche wurde von der Stadtplanerin das Ergebnis der Umfrage zur Baulandaktivierung angedeutet. Die Aussage war: 91 Fragebögen wurden verschickt, 9 Eigentümer*innen hätten Interesse an einem Verkauf. Das wurde dann schnell dahingehend gedeutet, dass es einen Bedarf für das Baugebiet gäbe. Hintergrund ist, dass die Innenraumpotentialanalyse einen Realisierungsgrad von 25% des Potentials annimmt. Damit wäre der Bedarf in Plön nur fast gedeckt, das Neubaugebiet ließe sich begründen.
Jetzt liegt eine differenzierte Auflistung vor.
Von 91 Fragebögen gab es 48 Rückläufer. Von den Rückläufern gaben 25 Eigentümer*innen an, eine Bebauung zu wünschen. Dabei würden nur 11 Interessenten an eine Veräußerung des Grundstückes denken, die übrigen streben eine eigene Nutzung an.
Bei 48 vorliegenden Antwortbögen entsprechen 25 Interessenten einer Quote von über 50%. Selbst wenn man alle 91 Fragebögen betrachtet und nicht beantwortete Fragebögen als „nein“ wertet, was methodisch höchst fragwürdig bis manipulativ wäre, liegen wir dann immer noch bei einer Quote von über 25%.
Mit einer aktiven Innenverdichtungsinitiative ließe sich hier sicher eine höhere Quote erzielen. Die beschlossene Einrichtung eines Baulandkatasters ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Im Übrigen wurden nur die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben, für deren Grundstücke geltendes Baurecht besteht.
Weiter zu berücksichtigen wären die Flächen, für die Baurecht geschaffen werden könnte. Auch hier ließen sich nach ersten Abschätzungen mindestens 40 Wohneinheiten entwickeln, vermutlich mehr.
Nach meiner Auffassung hat mit der Nennung der Zahlen 91 und 9 der Eindruck verfestigt, dass der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) hier kein ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren durchführt, sondern mit der Wahrheit, der reinen Wahrheit aber nicht der ganzen Wahrheit versucht, einen Bedarf zu begründen, der nicht zu begründen ist.
Schade, dass die KN in ihrer Berichterstattung über die Informationsveranstaltung die Zahlen 91 und 9 unkritisch übernommen und damit in die Welt gesetzt hat.

Alternative Fakten als Grundlage für ein Neubaugebiet?

Um den Bedarf für das Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf zu beründen, wird jetzt dem Anschein nach mit alternativen Fakten gearbeitet.

So behauptete der Rathjensdorfer Bürgermeister Koch in der gestrigen Einwohnerversammlung in Rathjensdorf, dass die bestehende Innenraumpotentialanalyse, die von drei möglichen Bauplätzen im Rathjensdorfer Innenbereich ausgeht, nach wie vor Bestand hat. Vielleicht gäbe es sechs oder sieben potentielle Bauplätze, aber das sei kein Ersatz für die 22 Wohneinheiten, die Rathjensdorf im Neubaugebiet Seewiesen entwickeln kann.

Tatsache ist aber, dass Herr Bürgermeister Koch bereits im Oktober 2015 an einer Besprechung bei der Landesplanung teilgenommen hat, in der es um die Entwicklung von bis zu 22 Bauplätzen im Innenbereich von Rathjensdorf ging. Die ebenfalls anwesenden Vertreter*innen der Kreisplanung und der Stadt Plön hatten seinerzeit keinerlei Bedenken gegen die Umsetzung entsprechender Pläne vorgebracht.

Am 10. November 2015, also nur knapp einen Monat nach der Besprechung bei der Landesplanung, habe ich in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Planungsverbandes die Frage an Herrn Koch gestellt, ob es tatsächlich nur diese drei in der Innenraumpotentialanalyse ausgewiesenen Bauplätze in Rathjensdorf gibt. Dies hat er bestätigt.
(Dabei stellt sich für mich die Frage, ob er die Tatsachen bewußt verschwiegen oder die Inhalte der Besprechung bei der Landesplanung in der Kürze der Zeit einfach vergessen hat. Vielleicht hat er sich auch nur beim taktischen Umgang mit der Wahrheit erwischen lassen.)
Auf jeden Fall wären auf den Flächen die 15 Wohneinheiten, um die Rathjensdorf nach derzeit gültigem Landesentwicklungsplan bis 2025 wachsen dürfte, abgedeckt. Zusätzlich wäre es möglich gewesen, 7 weitere Wohneinheiten auf Plöner Kontingent zu entwickeln.

Das hätte allerdings bedeutet, dass der Rathjensdorfer Bedarf an Wohneinheiten im Innenbereich gedeckt werden kann.
Da es dem Anschein nach einen starken Drang oder Druck gibt, das Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehem. Seewiesen) zu realisieren, wurde dieses Potential seither  ignoriert. Damit konnte bislang der geltende gesetzlich verankerte Grundsatz: „Entwicklung im Außenbereich nur, wenn die Entwicklung  im Innenbereich nicht möglich ist“, ausgehebelt werden.

Obwohl das Protokoll der Sitzung bei der Landesplanung bekannt ist (die Kieler Nachrichten haben in einem bemerkenswerten Beitrag am 02. Juli 2016 darüber berichtet / http://www.kn-online.de/News/Nachrichten-aus-Ploen/Ploener-irritiert-ueber-Rathjensdorf-Seewiesenprojekt-vertagt), hat Herr Bürgermeister Koch in der gestrigen Sitzung wiederholt, dass Potentialflächen im Innenbereich Rathjensdorfs nicht zu Verfügung stehen würden. Bei dieser Behauptung blieb er auch, als aus der Einwohnerschaft der Hinweis kam, dass der Eigentümer des betreffenden Grundstückes starkes Interesse daran hat, die entsprechenden Flächen zu verkaufen und ein Investor bereit stände.

Da ganz offenkundig ausreichend Potential für die  Innenraumverdichtung verfügbar ist, wäre es jetzt die Pflicht des Rathjensdorfer Bürgermeisters, diesen Weg weiter zu verfolgen, da er aufgrund der rechtlichen Regelungen vorrangig ist.
Der Hinweis aus der Rathjensdorfer Selbstverwaltung, dass das ja aufwendiger wäre und man mit den Seewiesen doch schon so weit ist, ist aus rechtlicher Sicht völlig irrelevant.

Meine Vermutung ist, dass auf Basis alternativer Fakten erst die Seewiesen umgesetzt werden sollen in der Hoffnung, danach auf Basis eines überarbeiteten neuen Landesentwicklungsplanes auch die Flächen im Innenbereich bebauen zu können. Das wäre aus Rathjensdorfer Sicht pfiffig, ist aber durchschaubar.

Die Plöner Ratsherren und Ratsfreuen lassen es aber offenbar mit sich machen.

Schön auch der relativierende kochsche Hinweis: “Einige Trammer hätten gegen das Vorhaben unterschrieben.”
Alternativ würde ich sagen: “Fakt ist: Zwei Drittel der Trammer haben unterschrieben.”

Ich weiß warum.

Im Rahmen der gestrigen Informationsveranstaltung zum Thema Seewiesen bzw. Neubaugbiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich gefragt, ob die Kosten für die Ertüchtigung der Straße von der B76 zum Neubaugebiet in der Folgekostenabrechnung mit berücksichtigt seien.
Der Verbandsvorsteher antwortete, daß die Kosten für den Straßenbau vom Investor getragen werden. Dennoch würde die Folgekostenabrechnung aktualisiert, um etwa die Kosten für soziale Einrichtungen wie Kindergarten- und Schulplätze zu berücksichtigen.
In dem Zusammenhang äußerte der Planer Herr Blank, dass die Folgekostenberechnung zwar im Baugesetz vorgesehen sei, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist., Er habe viele Projekte betreut, aber noch nie erlebt, daß Landes- und Kreisplanung – so wie hier – auf entsprechende Berechnungen bestehen und könne sich das nicht erklären.

Ich kann mir das erklären. Es ist der zaghafte Versuch, Rathjensdorf und Plön von einer blödsinnigen, weil langfristig teuer werdenden Entscheidung abzubringen, ohne selber Gefahr zu laufen, den Anschein zu erwecken, in die Planungshoheit der Gemeinden einzugreifen.

Wer ein klein wenig weiß, wie Fachbehörden ticken, versteht auch diesen Wink mit dem Zaunpfahl.

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