Im Rahmen der gestrigen Informationsveranstaltung zum Thema Seewiesen bzw. Neubaugbiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich gefragt, ob die Kosten für die Ertüchtigung der Straße von der B76 zum Neubaugebiet in der Folgekostenabrechnung mit berücksichtigt seien.
Der Verbandsvorsteher antwortete, daß die Kosten für den Straßenbau vom Investor getragen werden. Dennoch würde die Folgekostenabrechnung aktualisiert, um etwa die Kosten für soziale Einrichtungen wie Kindergarten- und Schulplätze zu berücksichtigen.
In dem Zusammenhang äußerte der Planer Herr Blank, dass die Folgekostenberechnung zwar im Baugesetz vorgesehen sei, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist., Er habe viele Projekte betreut, aber noch nie erlebt, daß Landes- und Kreisplanung – so wie hier – auf entsprechende Berechnungen bestehen und könne sich das nicht erklären.
Ich kann mir das erklären. Es ist der zaghafte Versuch, Rathjensdorf und Plön von einer blödsinnigen, weil langfristig teuer werdenden Entscheidung abzubringen, ohne selber Gefahr zu laufen, den Anschein zu erwecken, in die Planungshoheit der Gemeinden einzugreifen.
Wer ein klein wenig weiß, wie Fachbehörden ticken, versteht auch diesen Wink mit dem Zaunpfahl.