Städtebauförderung und Seewiesen

Wer in die Kommunalpolitik geht, braucht einen langen Atem. Mit den Beschlüssen zur Städtebauförderung und zu Auflösung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich eines meiner Anliegen ein wichtiges Stück weiter und ein anderes zum Abschluss gebracht. 

Mein erstes Anliegen ist die Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO). Die Ratsversammlung hat den Endbericht der „Vorbereitenden Untersuchungen“ und des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beschlossen. In dem Zusammenhang wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfes für das Sanierungsgebietes „Bahnhofsvorplatz / Lübecker Straße“ beauftragt. Damit sind die nächsten Verfahrensschritte vorgezeichnet.

Ich freue mich vor allem, weil es mir vor 8 Jahren gelungen ist, die Aufnahme in die Städtebauförderungsprogramm anzustoßen.
http://www.ingo-buth.de/2016/04/30/chance-fuer-staedtebaufoerderung-gewahrt/
Der Ausgangspunkt war für mich die vorhergehende Umgestaltung der Lübecker Straße, bei der ebenfalls Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm verwendet wurden. Auch bei dem Projekt hatte ich einen kleinen Anteil daran, den Stein in’s Rollen zu bringen. Immer wenn ich mit meinem Rad durch die Lübecker Straße fahre freue ich mich, dass die Kolleg*innen und die Verwaltung sich des Themas angenommen haben. 

Zum anderen ging es um den Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, allgemein besser bekannt als Planungsverband Seewiesen. Ich habe mich seit Jahren gegen das Projekt engagiert. Es war der Grund, der mich in die Politik gebracht hat.
Die Ratsversammlung hat gestern beschlossen, den Planungsverband aufzulösen. Rathjensdorf wird voraussichtlich Mitte Oktober über das Thema abstimmen.
Ich hab mal in meinem Blog nachgesehen. Den ältesete Beitrag mit Bezug auf den Planungsverband hab ich in meinem Beitrag vom 02. Februar 2008 gefunden.
http://www.ingo-buth.de/2008/02/20/ratsherr-dietz-zuruckgetreten-verkauft-wird-trotzdem/
Ich bin mir aber sicher, dass ich mich bereits vorher mit dem Thema befasst habe. 

Verfahren zur Auflösung des Planungsverbands Seewiesen läuft

Der Planunsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf – besser bekannt unter seinem vorherigen Namen „Seewiesen“ – hat den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan aus dem April 2013 in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 aufgehoben. Damit ist der die Voraussetzung für seine Fortführung entfallen.
Der Planungsverband kann sich aber nicht selber auflösen. Dafür müssen die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18. Juli 2006 aufheben. Zudem muß die Gebietsänderung rückgängig gemacht werden. Seinerzeit hatte die Gemeinde Rathjensdorf Flächen an die Stadt Plön übertragen, um auf den Seewiesen ein Neubaugebiet realisiert zu können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung stimmte der Vorlage zur Abwicklung des Verbandes einstimmig zu.
Da nicht nur Aspekte der Stadtentwicklung, sondern auch Vertragsfragen betroffen sind, wird der Vorgang am Montag auch in der Sitzung des Hauptausschusses auf der Tagesordnung stehen.
Die endgültige Entscheidung für Plön fällt am Mittwoch in der Ratsversammlung. 
Auch Rathjensdorf muss eine entsprechende Entscheidung herbeiführen, sofern das noch nicht erfolgt ist. 

Der Planungsverband plant seine Abwicklung.

Die gestrigen Sitzung des „Planungsverbandes Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ – den meisten noch besser bekannt unter dem Namen Planungsverband Seewiesen – dauerte exakt 17 Minuten. Der Verband wird sich am 22. März erneut treffen, um die Auflösung einzuleiten. Dafür wurden 15.000,- Euro in den Haushaltsplan 2022 des Planungsverbandes eingestellt.
Der Eigentümer der Flächen hat erkennbar kein Interesse daran geäußert, selbst weiter auf der Fläche zu planen. Ein Investor ist nicht in Sicht.

Ich möchte nicht wissen, wie viel Zeit und Arbeitskraft hier verschwendet wurde, obwohl das Ergebnis absehbar war.
Ich wurde gefragt, warum ich keinen Sekt zur Sitzung mitgebracht habe, aber für mich ist das kein Grund zu feiern. Das gilt so mehr, als jetzt Überlegungen angestellt werden, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage zu errichten. Das Vorhaben ist nach meiner Einschätzung genau so zum Scheitern verurteilt wie der erkennbar erfolglose Versuch, dort ein Neubaugebiet zu verwirklichen.

Um meine Motivation noch einmal klar zu machen. Ich bin für eine geordnete Entwicklung unserer Stadt Plön. Eine Entwicklung von Projekten um der Entwicklung willen, „damit etwas voran geht“, endet schnell in Fehlentwicklungen.
Der Ortseingang von Plön ist für mich im Hinblick auf das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung. Klare Ortsränder sind heute eine echte Seltenheit. Ausgefranste Ortseingänge kann man gerne anderswo bestaunen, unser Orts- und Landschaftsbild sollten wir uns erhalten. Dafür setze ich mich seit über einem Jahrzehnt ein und ich werde das auch weiterhin tun, egal ob es um Neubaugebiete oder Solarthermieanlagen auf der grünen Wiese handelt.
Um das kleinstädtische Stadtbild mit seinem ganz eigenen Charme zu erhalten bin ich auch gegen überdimensionierte Bauvorhaben, insbesondere in der Innenstadt. Vor allem dort müssen sich Neubauten am Bestand orientieren. Größe und Nutzung sind bestimmende Merkmale, genau wie roter Backstein, Lochfassaden und stehende Fensterformate.
Wenn es Vorhaben gibt, wie etwas die Umsetzung eines Nahwärmenetzes im Rahmen des Quartierkonzeptes, dann gibt es eben nicht nur die Reduzierung des CO2 Ausstosses als Kriterium für die Bewertung. Unter anderen spielen das Ortsbild, der Denkmalschutz und die Wirtschaftlichkeit dabei eine Rolle. Diese Aspekte müssen „unter einen Hut“ gebracht werden. Wenn das alles paßt, dann unterstütze ich ein solches Projekt auch uneingeschränkt. Das gilt um so mehr, wenn der Betrieb des Netzes und die Erzeugung von Wärme durch unsere Stadtwerke erfolgen würde.

Planungsverband, ein Ende auf Raten

Gestern tagte der Planungsverband “Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf”, gemeinhin auch bekannt als Planungsverband Seewiesen.

Vorweg: Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen:
1. Es besteht kein öffentliches Interesse an der Verlegung der Straße, so wie vom Eigentümer gewünscht.
2. Der Planungsverband wird im April 2022 zusammentreten, um über seine Auflösung zu beschließen, sofern bis dahin keine verbindliche Planungsabsicht geäußert wird.
3. Der Eigentümer soll angeschrieben werden, sich bis Ende November zu erklären, wie er sich in die Entwicklung des Neubaugebietes einbringen will.

Der Verbandsvorsitzende, BM Winter, stellte fest: Das ist der erste Beschluß des Planungsverbandes, in dem der Begriff Auflösung vorkommt, der einstimmig gefaßt wurde.

Insgesamt war die Stimmung in der Sitzung eigenartig. Niemand aus der Verbandsversammlung sah mehr eine realistische Chance, daß sich hier ein Neubaugebiet entwickeln läßt, weder von den Plöner, noch von den Rathjensdorfer Seite.

Es konnte auch nicht geklärt werden, was der Eigentümer eigentlich will, Er hat an der Sitzung nicht teilgenommen. Das wunderte vor allem die Mitglieder der Verbandsversammlung, die bisher uneingeschränkt hinter dem Projekt standen. Es wurde geäußert, daß dies wohl auf ein Desinteresse an der weiteren Entwicklung zurück zu führen sein müßte.
Die Rathjensdorfer Bürgermeisterin äußerte, daß der Eigentümer betont bei dem Zusammentreffen betont hätte, seine Ruhe haben zu wollen. Daher die Absicht, die Straße zu verlegen, um einen größeren Abstand zu seinem Wohnhaus zu erreichen.

Meine Annahme, daß nebenbei noch ein paar hochpreisige Baugrundstücke entwickeln werden sollen, wurde zwar als Vermutung bezeichnet. Ich betonte, daß die Annahme, daß keine Baugrundstücke entstehen sollen, ebenfalls eine Vermutung sei.

Allerdings bestätigten die Rathjensdorfer Mitglieder meine Annahme, daß die blau eingezeichneten Felder keine Bestandsgebäude sind. Damit ist die Vermutung, es handelt sich um potentielle Flächen für Neubauten, durchaus plausibel.

Es stellte sich dann die Frage, ob sich auf der Fläche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überhaupt noch etwas entwickeln ließe. Bürgermeister Winter äußerte dazu, es gäbe zwei interessierte Investoren, die aber nichts mit dem Eigentümer zu tun haben wollen. Andererseits seien die Grundstückspreise im Moment derartig hoch, daß sich vielleicht etwas rechnen könnte.

Ich bezeichnete die derzeit hohen Immobilienpreise als Blase, weil viel Geld in spekulativer Absicht in Grundstücke und Immobilien angelegt wird, Geld, für das es auf der Bank keine Zinsen gibt. 

Einige Mitglieder der Verbandsversammlung ließen auch durchblicken, daß Sie es als Druckmittel gegenüber dem Eigentümer sehen würden, jetzt einen Termin für die Auflösung des Verbandes zu setzen. Zudem bestand die einhellige Meinung, daß erst eine belastbare Planung vorliegen müsse, bevor über eine Verlegung der Straße gesprochen werden kann. 

Ich persönlich sehe die Gefahr, daß bis April eine Planungsabsicht vorgestellt wird, von der wir aber wissen, daß sie am Ende nicht realisierbar ist. Auf Basis einer bloßen  Absichtserklärung darf aber m.E. keine Entscheidung über die Verlegung der Straße getroffen werden. Das darf nur im Zusammenhang mit dem letzten Beschluß erfolgen, der Baurecht schafft. 

Bei einer realistischen Bewertung der jetzigen Situation wird es im April 22 dann zum Beschluß kommen, den Planungsverband aufzulösen. 

Der Planungsveband zuckt noch. Überarbeitete Version I

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.

Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.

Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.
Ich habe ich entschlossen, meinen Beitrag 17. Oktober 2021 noch einmal zu überarbeiten, nicht zuletzt auch, weil ich von verschiedenen Seiten auf den Beitrag angesprochen wurde.
Eigentlich hatte ich mir den heutigen Vormittag vorbehalten, um noch einmal Akteneinsicht zu nehmen. Da ich auf meinen Antrag auf Akteneinsicht kein Antwort erhalten habe, hatte ich noch einmal Zeit, mich etwas inniger mit dem Thema zu befassen.

Der Eigentümer des Gutshofes hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln.
Es stellte sich zudem heraus, dass die Projektentwickler von der Aufgabe zurücktraten, weil eine technische Erschließung des für ein Wohngebiet auf den Moorböden der Trammer Seewiesen wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Zudem kam noch die Frage auf, wie mit den alljährlichen Überschwemmungen der Seewiesenflächen zu verfahren wäre.

Am 09. Juli 2021 fand auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Das zeugt von geringem politischen Instinkt, ein intimes Treffen mit einem Immobilienentwickler zu einer Fläche, die in den vergangenen Jahren für erhebliche Irritation in der Bevölkerung gesorgt hatte und die auch in der Plöner Ratsversammlung höchst umstritten ist.
Dazu kommt noch der Widerspruch zu den Wahlkkampfaussagen von Bürgermeister Winter, der seinerzeit die Einstellung des Projekts Seewiesen im Falle seiner Wahl angekündigt hatte.

Der Eigentümer brachte bei dem Treffen im kleinsten Kreise am 09. Juli 2021 „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“
(Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Der Eigentümer hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße, die an seinem Grundstück, dem ehemaligen Gutshof Tramm, vorbeiführt. Mit der Verlegung würde das Gelände des Gutshofes erheblich erweitert, dem Eigentümer würden dann einige neue Bauflächen zufallen. Das an einer Stelle im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich, an der es für jeden Bürger völlig unmöglich wäre, eine Baugenehmigung zu erhalten.

Die Planskizze zur Straßenverkegung ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwarz gekennzeichnet. Ich glaube nicht, daß ich die Zeichnung mißverstanden habe.

Nach meiner Einschätzung würden diese Neubauflächen zu einer weiteren, erheblichen Zersiedelung der Landschaft beitragen. Der Standort der historischen Gutsanlage würde nach meiner Annahme in eine exklusive kleine Wohnanlage verwandelt, die keinen wesentlichen Beitrag zum Baulandangebot für Plön oder Rathjensorf leisten würde, sondern lediglich zu ein paar superteuren Bauplätzen. Der Natur- und Erholungsraum zwischen Trammer See und Kleinem Plöner See würde zersiedelt und durch einige wenige hochpreisige Grundstücke erheblich gestört.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß die beiden Bürgermeister auf so ein Ansinnen  nicht eindeutig reagiert haben.

Im Rahmen der beantragten Akteneinsicht wollte ich eigentlich klären, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Aus der Vorlage des Planungsverbandes geht eigentlich klar hervor, daß die Prüfung des Amtes Großer Plöner See zusammen mit der Kreisplanung ergeben hat, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die in der Vorlage getroffene Einschätzung, die Gefahr einer Zersiedelung durch eine Splittersiedlung sei nicht gegeben, weil es sich ja schließlich um eine „Neubausiedlung“ handeln würde, offenbart zwei Aspekte:

Erstens: die offensichtlich bereits abgestecken Claims für ein „Neubaugebiet“ in einem Bereich, der weder baulich noch politisch als tragfähige Siedlungsfläche betrachtet werden kann.

Zweitens: eine zumindest für mich erkennbare fehlerhafte Information der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung sowie der Einwohner*innen von Rathjensdorf und Plön.

Bei einer isolierten Bauentwicklung in der freien Landschaft oder der scheibchenweisen Vergrößerung der Gutsanlage Tramm handelt es sich nach meiner Bewertung eindeutig um die illegale Vergrößerung einer Splittersiedlung. Mich würde interessieren, wie die Landesplanung den Sachverhalt rechtlich bewertet.

Die Landesplanung hatte in der Vergangenheit aber schon klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet auf den Trammer Seewiesen zu entwickeln.

Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.

Der Planungsverband zuckt noch, Sitzung am Montag

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.
Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.
Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.

Der Eigentümer des Gutshofes hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln. Am 09. Juli 2021 fand nun auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Er brachte dabei „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“ (Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Herr von Bargen hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße. Damit wird auch das Gelände des Gutshofes erweitert. Es bietet dann Raum für die Entwicklung von Neubauten. Die nunmehr vorgelegte Planung kommt mir sehr bekannt vor. Sie ähnelt den Planungen, an die ich mich aus früherer Zeit erinnere.
Ich stelle die Skizze hier nicht ein, um keine Probleme mit dem Urheberrecht zu bekommen, sie ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwer gekennzeichnet.
Für Freitag bzw. Montag habe ich im Rathaus um Alteneinsicht gebeten, um unter anderem diese Vermutung genau zu klären. Bislang habe ich auf meine Anfrage keine Antwort.

Klären will ich auch, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Als Ergebnis der Prüfung des Amtes Großer Plöner See mit der Kreisplanung ist der Vorlage zu entnehmen, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die Landesplanung hat in der Vergangenheit aber klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet zu entwickeln.
Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.

Damit besteht die Perspektive, daß in der Sitzung des Planungsverbandes wieder darüber beraten wird, neue Pläne zu entwickeln und zu beraten.

Ich persönlich halte einen neuen Versuch für aussichtslos. Er bindet nur wieder Arbeitskraft in der Verwaltung der Stadt Plön. Der Bürgermeister hat in der letzten Zeit ohnehin schon darüber geklagt, daß die Verwaltung ausgelastet ist. Zusätzliche Aufgaben bedeuten möglicherweise auch zusätzliches Personal und damit zusätzliche Kosten. Wir sollten us auf das wesentliche und das machbare konzentrieren und keinen Luftschlössern hinterherlaufen.

Was käme nach meiner Einschätzung auf uns zu?
Es wären wieder zahlreiche Untersuchungen und Vorarbeiten erforderlich.
Der Investor müßte einen Bebauungsplan für die Trammer Seewiesen entwickeln und mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, der Kreisplanung und der Landesplanung sowie dem Planungsverband abstimmen.
Die ursprünglichen Planungen, den auszuhebenden Torf auf den umliegenden Feldern zu verteilen, dürften nicht mehr realisierbar sein. Aus Klimaschutzgründen wäre es ein schwerer Fehler. Torf ist ein CO2 Speicher, eine Verteilung auf Feldern oder die Verbauung in einem Lärmschutzwall würde Klimaschutzbemühungen entgegenlaufen, weil das bislang gebundene CO2 dann freigesetzt wird. Das Neubaugebiet würde wesentlich kleiner und unrentabler.
Die Potentialanalysen für die Innenraumverdichtung müßten vermutlich neu geschrieben oder zumindest überarbeitet werden.
Die Plöner Analyse hat sich in den vergangenen Jahren als „zu vorsichtig“ herausgestellt. Im Innenraum wurde bereits deutlich mehr Potential entwickelt, als seinerzeit aufgezeigt wurde.
Die Rathjensdorfder Analyse war aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf die sie gedruckt wurde. Sie beinhaltete lediglich das Potential für 3 Wohneinheiten, obwohl in der Gemeinde seinerzeit bereits auf mehr als 20 Wohneinheiten herumgeplagt wurde. Hier hat der damalige Rathjensdorfer Bürgermeister falsch geantwortet, als ich ihn ausdrücklich danach fragte.
Nur wenn kein Potential für die Entwicklung von Wohnraum im Innenraum nachgewiesen werden kann, darf außerhalb des Innenbereiches, also etwa auf den Trammer Seewiesen, etwas entwickelt werden. Das entscheidende ist, daß Potential im Innenbereich vorhanden ist. Das Rathjensdorf bislang nicht in der Lage war, da etwas draus zu machen, ist für die Genehmigung eines Neubaugebietes auf der „Grünen Wiese“ unerheblich.
Darüber hinaus wäre eine neue Folgekostenberechnung durchzuführen. Alleine die Herstellung einer neuen Straßenverbindung für das neue Wohngebiet dürfte für die Stadt Plön unwirtschaftlich sein. Auch darum ging seinerzeit der Streit mit dem Investor. Von Seiten des Investors wurde eine „wirtschaftliche Lösung“ angestrebt. Die Richtlinie zur Anlage von Straßen aus dem Jahr 2006 sollte nicht zur Anwendung kommen. Damit hätte die Stadt eine Straße übernommen, deren Haltbarkeit durchaus nicht an die Haltbarkeit einer Straße herankommt, wie entsprechend der RAST 2006 gebaut wurde. Was die Instandhaltung von Straßen kosten kann, hat uns die 5-Seen Straße von Stadtheide nach Niederkleveez vor Augen geführt. Für die reine Sanierung sollten 150.000,- Euro im Haushalt bereit gestellt werden.
Es wäre ein Fuß- und ein Radweg erforderlich, um das Neubaugebiet an die Stadt anzubinden.
Die angrenzenden Naturflächen, also das noch halbwegs intakte Ufer des Trammer Sees und der Teich, der in der Tat ein malerischer Teich ist und keine Brennesselwüste, wie manche despektierlich meinten, müßte vor zusätzlichem Nutzungsdruck durch die Besiedelung geschützt werden. Schließlich will Plön ein „Green Labeling“. Alles andere wäre „Green Labering“.
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wäre zu prüfen. Ein kostspieliges „Muß“.
Zudem soll sich das Gebiet – das wird die Argumentation sein, sie war es zumindest immer – sich besonders an junge Familien richten. Zum Einen funktioniert das aber nur, wenn man entsprechende Regelungen vereinbart, was man nie wollte, zum Anderen entsteht durch junge Familien auch die Verpflichtung, für Kindergartenplätze und Schulen zu sorgen. Die hierfür entstehenden Kosten wären durchaus zu berücksichtigen.

Fortführung durch Liegenlassen, der Planungsverband (ehemals) Seewiesen wurstelt sich weiter durch

Gestern tagte der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf.
Das Planungsziel ist das Planungsziel des ehemaligen Planungsverbandes Seewiesen, die Errichtung eines Wohngebietes auf den Trammer Seewiesen.

Die Arbeit des Planungsverbandes Seewiesen war ein fürchterliches Gewürge und ist gescheitert. Hierbei ist ein erheblicher Arbeitsaufwand in der Verwaltung der Stadt Plön betrieben worden, dessen tatsächliche Kosten nie ermittelt wurden und sich vermutlich auch nicht mehr ermitteln lassen. Dabei war von Anfang an zu erkennen, daß das Projekt zum Scheitern verurteilt ist.

Nachdem der Begriff „Seewiesen“ einen so negativen Beigeschmack bekommen hatte, wurde tief in die Trickkiste gegriffen. Der Planungsverband wurde einfach umbenannt. Jetzt heißt jetzt so, wie er heißt.
Böse Zungen könnten das einen Etikettenschwindel nennen. 

Dabei beruht die Berechtigung des Planungsverbandes auf zwei fragwürdigen Unterlagen. Um überhaupt auf der grünen Wiese – also im Außenbereich – bauen zu können, mußten die Gemeinden Plön und Rathjensdorf nachweisen, daß sie im Innenbereich kein ausreichendes Potential haben, den Wohnraumbedarf zu decken.

Rathjensdorf hat in einer Potentialanalyse das Potential für drei Wohneinheiten nachgewiesen.
Der damalige Bürgermeister bestätigte das in der Sitzung auf meine Anfrage ausdrücklich. Tatsächlich wurde zu der Zeit bereits an der Entwicklung eines innerörtlichen Wohngebietes gearbeitet, das bis zu 22 Bauplätze beinhaltete, auch wenn die Planungen zu dem Zeitpunkt nicht besonders konkret waren. 
Der Umstand, das die Gemeinde unfähig war, das Vorhaben umzusetzen ändert nichts daran, daß das Potential besteht. Genau darauf kommt es bei einer Potentialanalyse an. Nach meinem Kenntnisstand plant Rathjensdorf auf der Fläche derzeit ein Gebiet für die Errichtung von Tiny Houses. 

Für Plön wurde in dem Entwurf der Potentialanalyse nachgewiesen, daß ein ausreichendes Potential im Innenbereich besteht. Auf Intervention aus Verwaltung und Selbstverwaltung wurde seinerzeit der Entwurf nachgearbeitet und – ganz vorsichtig – auch ein zusätzlicher Bedarf für das Marktsegment „Einfamilienhaus“ angedeutet, das im Innenbereich nicht gedeckt werden könne.
Tatsächlich wurde und wird in Plön mittlerweile im Innenbereich in erheblichem Maße Wohnraum entwickelt. Das erfolgt zum Teil an Stellen, die in der Potentialanalyse überhaupt nicht betrachtet wurden. Innenraumverdichtung ist möglich, wenn man will und sich Mühe gibt. Bauen auf der grünen Wiese ist nur einfacher. 

Im Grunde genommen ist damit die rechtliche Grundlage für eine Bebauung auf der Grünen Wiese  – also für eine weitere Zersiedeln der Landschaft – entfallen. Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob diesbezüglich ein Normenkontrollverfahren möglich wäre und Aussicht auf Erfolg hätte. Vielleicht sollte ich mich einmal näher erkundigen.

Weiterhin ist es rechtlich fragwürdig, ein Planungsverfahren weiterzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat. Immerhin wurde vor vielen, vielen Jahren der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan gefaßt. Der betreffende Bebauungsplan steckt noch immer in den Kinderschuhen. Außerdem ruht die Arbeit seit längerem, aus gutem Grund.
Der Eigentümer der Flächen hat vor zwei Jahren erklärt, daß für Ihn ein Verkauf oder eine Entwicklung der Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht in Frage kommen würde. Eine Rückfrage des Verbandsvorsitzenden beim Eigentümer, ob er seine Ansicht geändert habe, wurde nicht beantwortet. Deutlicher kann man sein Desinteresse nicht unterstreichen.
Ein Planverfahren durchzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat, ist nur schwer mit dem Verwaltungsrecht in Übereinstimmung zu bringen. Die Aussage der Landesplanung, daß ein Ruhenlassen des Verfahrens bis zu fünf Jahren toleriert werden könnte, ist da schon ein sehr weitreichendes Entgegenkommen.
Zwei Jahre sind mittlerweile rum und es nicht absehbar, daß sich in den kommenden drei Jahren etwas tut. Außer vielleicht, daß uns die Fortführung des Planungsverbandes in den Jahren etwas Geld kosten wird.

Ich habe dann im Ausschuß weiter argumentiert, daß von vorn herein gesagt wurde, das Projekt würde nur realisiert, weil alle Beteiligten dahinter ständen. Der Antrag in der Plöner Ratsversammlung, das Vorhaben zu beenden, wurde seinerzeit mit 11 Ja- und 11 Neinstimmen abgelehnt (Ein Antrag mit Stimmengleichheit gilt als abgelehnt). Die Plöner Ratsversammlung steht also nicht mehr geschlossen oder mit Mehrheit hinter dem Vorhaben. Einigen Kolleg*innen ging es darum, so gut wie möglich aus dem ganzen Schlamassel herauszukommen, ohne daß die Stadt mit Schadensersatzforderungen konfrontiert wird und haben daher nicht für einen Ausstieg gestimmt.
Der Verbandsvorsitzende, der Plöner Bürgermeister Winter, bestätigte heute meine damalige Aussage, daß aus einer Einstellung der Planung keine Schadensersatzforderungen abgeleitet werden können. 

Aus Rathjensdorfer Kreisen wurde geäußert, in zwei Jahren seinen ja Kommunalwahlen, dann könnten sich die Mehrheiten ja ändern.
Im Sport nennt man das wohl „auf Zeit spielten“. 

Der Verbandsvorsitzende skizzierte, daß es zwei Wege gäbe, den Planungsverband abzuwickeln.
Entweder, eine der Gemeinden beantragt die Auflösung des Planungsverbandes bei der Landesplanung oder der Planungsverband beschließt, die Bauleitplanung zu beenden. Damit entfiele der Verbandszweck und er könnte sich auflösen.

Aufgrund der Erfahrung, daß ein Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt gilt, habe ich dann – nicht ganz ernst gemeint, weil mit klar war, daß das Manöver viel zu durchsichtig ist – beantragt, die Planungsarbeit fortzuführen (Leider fiel mir der Ausdruck: „Fortführung durch Liegenlassen“ nicht in der Sitzung ein, aber er ist zu schön, um ihn hier nicht zu bringen). Damit wollte ich auch die ganze Absurdität des Planungsverbandes aufzeigen. Ich verwies auf Rückfrage, warum ich jetzt für die Fortführung bin, auf die oben erläuterten Erfahrungen mit Verfahrensfragen.

Tatsächlich wurde dann beschlossen, noch einmal den Kontakt mit dem Eigentümer und dann spätestens im Sommer neu zu beraten. Man wurstelt sich durch.

Der Planungsverband “ex-Seewiesen” läßt die Arbeit ruhen

Am Dienstag tagte die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, besser bekannt unter dem Begriff Seewiesen.
Die schlechte Nachricht: Der Verband will sich immer noch nicht auflösen, obwohl bei realistischer Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann, daß auf den Seewiesen jemals gebaut wird.
Der Umstand, daß die Stadt Plön den Planungsverband selbst bei einem entsprechenden politischen Beschluß nicht verlassen kann, so jedenfalls die Auffassung der Verwaltung, ist skandalös und erinnert an das Instrument einer Zwangsehe.

Der Vorsitzende des Planungsverbandes berichtete:
– Der neue Grundstückseigentümer hat keine Planungsabsichten
– Der neue Grundstückseigentümer beabsichtigt nicht, in den städtebaulichen Vertrag des Planungsverbandes mit dem ehemaligen Eigentümer einzutreten.
– Der neue Eigentümer hat erklärt, die Flächen in der landwirtschaftlichen Nutzung zu belassen.
– Bei einer Auflösung des Planungsverbandes entstehen keine Schadensersatzansprüche

Der Vorsitzende des Planungsverbandes erläuterte unter Tagesordnungspunkt 6, daß die Anwendung des Umlageverfahrens, eine Art Enteignung der potentiellen Bauflächen, aus rechltichen Gründen nicht in Frage kommt.

In der Beratung zum Tagesordnungspunkt 5 über den Beschluß der weiteren Vorgehensweise führte eine Mitarbeiterin der Verwaltung aus, daß eine Kündigung durch die Stadt Plön nach § 127 Landesverwaltungsgesetz nicht möglich ist, weil die Kündigungsvoraussetzungen nicht gegeben sind und vor der Kündigung die Möglichkeit einer Vertragsanpassung zu prüfen wäre.

Darüber, ob sich die städtebaulichen Zielsetzungen nach § 205 Abs. 5 BauGB geändert haben und der Planungsverband sich auflöst, trifft der Planunsverband selber in Ausübung seines weiten Ermessensspielraumes. Die Verwaltung führte aus, daß die Absicht des Eigentümers, die Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen, kein zwingender Grund für die Auflösung des Planungsverbandes ist. Die städtebaulichen Absichten könnten weiter verfolgt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein Bebauungsplan aber unzulässig, wenn er auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung zu § 1.3 Baugesetzbuch. Diese Tatsache ist sowohl dem Vorsitzenden des Planungsverbandes wie auch der Verwaltung bekannt und hätte den Mitgliedern des Planungsverbandes zumindest bekannt sein müssen. Allerdings wurde diese Information in der Vorlage nicht aufgeführt.
Hier muß die Frage erlaubt sein, ob nicht unter Umständen die falsche Anwendung des Rechtes durch einen Amtsträger ein Sachverhalt ist, der den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt.
Es kann natürlich trefflich darüber gestritten werden, ob 5 bis 10 Jahre ein unabsehbarer Zeitraum ist, aber die Landesplanung hat meiner Kenntnis nach geäußert, daß ein Ruhen des Planungsverbandes maximal bis zu 5 Jahren akzeptabel sei.

Allein die unrealistische Annahme, daß der neue Eigentümer seine Meinung ändern könnte, rechtfertigt aus meiner Auffassung in keinem Fall die Fortführung der Planung oder das Fortbestehen des Planungsverbandes. In diesem Zusammenhang von einem weiten Planungsermessen zu sprechen ist der Versuch, den Planungsverband noch einmal über die Runden zu retten.

Ich habe noch gefragt, warum das Schreiben der Kanzlei BMZ als nicht-öffentlich eingestuft wird. Der Vorsitzende des Planungsverbandes erläuterte, dies wäre geschehen, weil das Schreiben strategische Empfehlungen enthalte.

Am Ende der Beratung wurde bekannt begeben, daß Rathjensdorf eine neue Innenraumpotentialanalye in Auftrag geben wird.

Der abschließende Beschluß ging dahin, das Ergebnis der Analyse abzuwarten und die Arbeit ruhen zu lassen.

Man will von Rathjensdorfer Seite einen Fuß in der Tür behalten, allerdings sein man zum Ende des Jahres mit seinem Geduldsfaden am Ende.

Trammer Seewiesen. Der Investor meldet sich doch noch.

Heute berichteten sowohl die Kieler Nachrichten (KN) und der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) zu den Trammer Seewiesen. Beide benannten den neuen Eigentümer, der OHA berichtete zudem von einem Gespräch mit dem alten Eigentümer und immernoch Investor Herrn Dr. Rahlf von der Ronda Real Estate GmbH.

Der Inhalt aller Artikel läßt sich in einem Satz zusammenfassen:

Der Investor und gleichzeitig ehemaliger Eigentümer der Flächen auf den Trammer Seewiesen (Dr. Rahlf) verkauft die Flächen an einen neuen Eigentümer, von dem er wissen muß, daß der Käufer die Flächen weder selbst entwickeln noch durch Dritte entwickeln lassen will und beklagt sich dann, daß die Stadt Plön kein Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht gemacht hat, um das Projekt weiterführen zu können.

Ich verstehe das nicht und ich glaube, man muß sich auch gar keine Mühe mehr geben, das verstehen zu wollen.

Nach meinem Verständnis hatte die Stadt kein Vorkaufsrecht und dementsprechend hätte sie davon auch kein Gebrauch machen können.

Dem Bericht des OHA zufolge betont der Investor, daß das Projekt so wie jetzt geplant unwirtschaftlich sei. „Erforderlich sei … eine umfassende Erweiterung des Planungsgebietes sowie eine Kostenbeteiligung an der weiteren Umplanung.“

Dazu nur zwei kurze Fragen: Wer bitte soll sich da an den Kosten beteiligen? Etwa die Stadt Plön oder die Gemeinde Rathjensdorf?

Abschließend wird noch ein Städtebaulicher Vertrag erwähnt. Der existiert, und im Zusammenhang mit ihm könnte man versucht sein, die Gefahr von drohenden Schadensersatzforderungen an die Wand zu malen.
Verwaltungsrechtlich ist es aber so, daß B-Planverfahren ergebnisoffen zu führen sind und die Städte und Gemeinden, in diesem Fall der Planungsverband, den Aufstellungsbeschluß jederzeit aufheben und das Verfahren beenden kann, sofern dies sachlich zu begründen ist.
Daher läßt sich nach meiner Überzeugung aus der Einstellung des Bauleitverfahrens auch keine Forderung auf Schadensersatz ableiten.
Der Städtebauliche Vertrag zwischen Planungsverband und Investor darf von daher keine Verpflichtung enthalten, die Planung auf den Trammer Seewiesen auch tatsächlich umzusetzen. Das tut er nach meiner Auffassung auch nicht.
Er enthält unter anderem Regelungen zu Rechten, Pflichten sowie Ziele und Kosten im Planungsverfahren.
Auch daraus lassen sich keine Schadensersatzforderungen ableiten, wenn es eine sachlich begründete Aufhebung des B-Planverfahrens gibt.

Ich habe die Erwähnung des Städtebaulichen Vertrages im OHA-Artikel so verstanden, daß damit ein moralischer Anspruch auf die Umsetzung der Planung begründet werden soll.
Schon der Versuch ist absurd und zum Scheitern verurteilt.

Die Frage ist also nicht, ob man aus dem Verfahren und dem Vertrag aussteigt, sondern wie man das unbeschadet tut. Man sollte sich endlich eingestehen, daß das Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und den Spuk beenden.

Jetzt noch der Link auf den Beitrag des OHA.
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/neuer-besitzer-neue-chance-id22025742.html

Absurdistan liegt auf den Trammer Seewiesen.

In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich im öffentlichen Teil der Sitzung berichtet, daß die Voraussetzungen für den Planungsverband Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, das Planungsziel zu erreichen, aufgrund neuer, auch den Mitgliedern des Planungsverbandes Seewiesen vorliegenden Informationen, nicht mehr gegeben sind.
(Anmerkung bzw. Zusatzinformation: Wenn der Planungsverband sein Planungsziel nicht mehr erreichen kann, dann muß er aufgelöst werden.)
Dem wurde auch vom Vorsitzenden des Planungsverbandes nicht widersprochen.
Gleichzeitig habe ich angekündigt, daß ich im nichtöffenlichen Teil der Sitzung weitere Informationen dazu geben werde.
Das habe ich getan. Dort wurde ich dann von einer ganz neuen Entwicklung überrascht, die an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist. Leider kann ich aus nichtöffentlicher Sitzung nicht weiter berichten.
Jetzt fehlt nur noch, daß der alte Investor in den sozialen Wohnungsbau einsteigt, um die Fraktion „Die Linke“ zu ködern, den Fortbestand des Planungsverbandes doch noch zuzustimmen.

Es kann wirklich nicht mehr darum gehen, wie man den Planungsverband künstlich am Leben erhält, sondern darum, wie man in einem geordneten Verfahren aus den Planungen aussteigt.

Beratung zur Bebauung der Seewiesen Tramm im wesentlichen nicht-öffentlich.

Gestern tagte der Planungsverband Seewiesen, eine denkwürdige Sitzung. Sie war so öffentlich wie möglich, also fast durchgehend nichtöffentlich.

In der Beratung zur Tagesordnung wurde beschlossen, daß ich meinen Antrag auf Beendigung der Bauleitplanung zwar öffentlich vortragen könne, die Beratung aber dann nichtöffentlich unter dem Tagesordnungspunkt 8 „Planungsverband Wohngebiet am Trammer See, hier: Beratung und Beschluß über die weitere Vorgehensweise“ im nichtöffentlichen Teil erfolgen solle.
Dem stimmte ich zu, ich hätte auch vollständig nicht-öffentlich vorgetragen. Im Grunde genommen war mir die Entscheidung zu meinem Antrag egal und ich habe eine Ablehnung erwartet. Egal wie die Abstimmung ausgeht, der der Planungsverband befand sich in einer Zwickmühle.
Würde der Planungsverband der Einstellung der Bauleitplanung zustimmen, entfiele der Verbandszweck, er müßte sich auflösen, eine saubere Lösung.
Würde der Planungsverband nicht zustimmen, würde er den Weg für die Plöner Ratsversammlung freimachen, über den Verbleib im Planungsverband abzustimmen.
(Beschlußvorschlag: Siehe Ende des Beitrages)

Die gesamte rechtliche und vertragliche (Fehl)Konstruktion des Planungsverbandes macht diesen verzwickten Verfahrensweg leider erforderlich, weil dort keine Ausstiegsklausel vorgesehen ist.
Wer allerdings 1 und 1 zusammenzählen kann, der weiß, daß des in der Plöner Ratsversammlung keine politische Mehrheit mehr für dieses Bauvorhaben gibt und kann sich an den Fingern einer Hand abzählen, daß das Vorhaben spätestens bei der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplanes scheitern wird, die für die Realisierung der Bebauung erforderlich ist.

In der Einwohnerfragestunde konnte der Verbandsvorsteher auf die Frage einer Einwohnerin nach aktuellen Planungsstand nichts Konkretes als Antwort geben. Er erwähnte lediglich, daß der bisherige Investor, Herr Dr. Ralph, den Termin und auch die Terminverlängerung für die Vorlage eines überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes verstreichen ließ, ohne sich zu melden. Es wäre bis heute auch nicht möglich gesesn, Kontakt mit ihm aufzunehmen.

Mein Kommentar: Der Planungsverband steht vor dem Nichts.
Und dazu gab es auch keinen Widerspruch.

Herr Möller fragte dann, ob es vermessen sei zu behaupten, daß der Investor kein Interesse mehr hat, das Vorhaben zu entwickeln. Die Antwort des Bürgermeisters ließ sich nach meinem Verständnis dahingehend deuten, daß man das Vertrauen zu dem Investor verloren hat.
Herr Möller bemängelte in der Einwohnerfragestunde, daß die Beratung im Wesentlichen in den nichtöffentlichen Teil verschoben wurde und die Öffentlichkeit im Vermutungsmodus belassen wird und damit im Dunkeln tappen muß.

Der Bericht der Plöner Verwaltungsmitarbeiterin über einen Termin bei der Landesplanung fand ich sehr interessant, weil auch er nicht besonders aufschlußreich war. Auf meine Frage, ob ich das Protokoll des Besuches bekommen könnte, wurde mir geantwortet, daß das nicht möglich sei, da es eine Rathjensdorfer Angelegenheit sei. Da wundert es mich dann aber sehr, daß der Besuch von der Plöner Verwaltung begleitet wird und nicht von der Verwaltung des Amtes Großer Plöner See, die für Rathjensdorf zuständig ist.
Traut Rathjensdorf seiner eigenen Verwaltung nicht? War es vielleicht doch ein Besuch im Rahmen der Arbeit des Planungsverbandes? Dann wäre nämlich die Plöner Verwaltung zuständig gewesen. Oder will man mir lediglich das Protokoll vorenthalten, damit ich die Inhalte nicht gegen den Planungsverband verwenden kann? Aber hier befinde ich mich schon wieder im Vermutungsmodus. Im Grunde genommen ist das eigentlich auch nur noch eine Nebenfragwürdigkeit.

Dazu passt auch, daß die nicht-öffentliche Vorlage sich wie ein Aal um das Thema windet und nichts anderes ist als der Versuch, daß Projekt künstlich am Leben zu erhalten.

Zum Abschluß der Wortlaut meines Beschlußvorschlages:

Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf möge beschließen, die Bauleitplanung für das Plangebiet zu beenden.

Unmittelbar nach Einstellen der Planungsarbeiten soll sich der Verband in einem geordneten Verfahren auflösen.

Die Mitglieder des Planungsverbandes mögen zur Kenntnis nehmen, dass eine Abstimmung in der Ratsversammlung der Stadt Plön zu diesem Thema lediglich noch nicht stattgefunden hat, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

Aller Voraussicht nach wird es in einer der nächsten Ratsversammlungen zu dem Beschluss kommen, entsprechend der geltenden vertraglichen und gesetzlichen Regelungen aus dem Planungsverband auszutreten, wenn dessen einvernehmliche Auflösung nicht zeitnah erfolgt.

Da die Abstimmung im nichtöffentlichen Teil erfolgte, kann ich über deren Ausgang nichts sagen, bevor der Verbandsvorsteher das Ergebnis nicht öffentlich gemacht hat.
Tut mir leid, aber die Presse wird sicher berichten.

Aktuelles von den Trammer Seewiesen

Hier einmal ein paar aktuelle Fotos von den Trammer  Seewiesen, wo das „Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ geplant wird. Vor dem Bereich der geplanten Grundstücke hat sich ein Gewässer gebildet.
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Der Boden scheint auch im Bereich der zukünftig geplanten Bebauung völlig aufgeweicht zu sein. Mir kommen bei diesem Anblick durchaus Zweifel, ob der Untergrund tatsächlich für eine Bebauung geeignet sein könnte.
Mal angenommen, die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf winken die Planung tatsächlich durch, was passiert, wenn zukünftigen Bauherren/-Frauen Schadensersatzansprüche an die beiden Kommunen stellen, etwa weil die Keller absaufen? Welche Verantwortung übernehmen die Kommunen mit einer eventuellen Zustimmung?
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Die Planer des Investors bezeichnen diesen Wald als Brennnesselwald. Sein ökologischer Wert soll heruntergespielt werden. Ziel ist, dass der Wald den Status Wald verliert, damit die Bebauung näher an die Bäume heranrücken kann.
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Sachstand Seewiesen

Der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 2 des Planungsverbandes Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) ist Mitte Oktober abgelaufen. Meine Anregungen und Bemerkungen habe ich per FAX an den Plöner Bürgermeister als Vorsitzenden des Planungsverbandes übermittelt. Da ich mich darin auf Aussagen der Landes- und Kreisplanung bezogen habe, habe ich die beiden Behörden natürlich nachrichtlich beteiligt.
Jetzt wird es darauf ankommen, ob der Planungsverband den Bedarf schlüssig nachweisen kann. Aber wie sagte unsere Stadtplanerin schon in der Vergangenheit, dazu braucht es Kreativität.
Der Rückgriff auf die Wohnraumbedarfsprognose 2030 des Landes ist dabei problematisch. Dort wird eine neue Methode verwendet, die den augenblicklichen Nachfragebedarf nutzt, um eine schnelle Beseitigung der Wohnraumnot in den Oberzentren und im Hamburger Umland zu ermöglichen. Gleichzeitig warnt die Studie, daß jede jezt geschaffenen Wohneinheit der Leerstand von morgen ist.
In den ebenfalls in der Prognose dargestellten Wohnraumbedarfsberechnung wird auch von deutlich niedrigeren Zahlen ausgegangen. Man darf gespannt sein.

Ich weiß warum.

Im Rahmen der gestrigen Informationsveranstaltung zum Thema Seewiesen bzw. Neubaugbiet Trammer See Plön/Rathjensdorf habe ich gefragt, ob die Kosten für die Ertüchtigung der Straße von der B76 zum Neubaugebiet in der Folgekostenabrechnung mit berücksichtigt seien.
Der Verbandsvorsteher antwortete, daß die Kosten für den Straßenbau vom Investor getragen werden. Dennoch würde die Folgekostenabrechnung aktualisiert, um etwa die Kosten für soziale Einrichtungen wie Kindergarten- und Schulplätze zu berücksichtigen.
In dem Zusammenhang äußerte der Planer Herr Blank, dass die Folgekostenberechnung zwar im Baugesetz vorgesehen sei, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist., Er habe viele Projekte betreut, aber noch nie erlebt, daß Landes- und Kreisplanung – so wie hier – auf entsprechende Berechnungen bestehen und könne sich das nicht erklären.

Ich kann mir das erklären. Es ist der zaghafte Versuch, Rathjensdorf und Plön von einer blödsinnigen, weil langfristig teuer werdenden Entscheidung abzubringen, ohne selber Gefahr zu laufen, den Anschein zu erwecken, in die Planungshoheit der Gemeinden einzugreifen.

Wer ein klein wenig weiß, wie Fachbehörden ticken, versteht auch diesen Wink mit dem Zaunpfahl.

Nichts Neues zum Thema Seewiesen (Neuer Name: Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf)

Gestern stand die Sitzung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) auf meinem Terminkalender.
Auf der Sitzung wurde der Plöner Bürgermeister Herr Lars Winter zum Planungsverbandsvorsteher ernannt. Ein Posten, der mit Sicherheit nicht „vergnügungssteuerpflichtig“ ist, zumal Herr Winter sich in seinem Wahlkampf eindeutig gegen das Vorhaben positioniert hat. Diese klare Position ist nach meiner Bewertung einer der wesentlichen Faktoren für das überzeugende Wahlergebnis, das er erzielen konnte.
Bevor ich zur Einwohnerfragestunde komme, will ich kurz auf den Sachstandsbericht zur Bauleitplanung eingehen. Hier ist man im Grunde genommen seit November letzten Jahres nicht einen Schritt weiter gekommen. Jetzt müssen die neuen Bedarfsprognosen des Landes in die Planunterlagen eingearbeitet werden.
Dann sollen die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung an die Behörden und an die Träger öffentlicher Belange gegeben werden. Hier findet dann auf dem Vorweg eine gegenseitige Abstimmung statt.
Darüber hinaus soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Hier hat die Öffentlichkeit (nicht nur die Einwohner und Einwohnerinnen) die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Diese Veranstaltung hat bereits vor Jahren stattgefunden, ist aber wegen der Änderungen in der Planung zu wiederholen. (An dieser Stelle kann ich mir den Hinweis darauf nicht verkneifen, daß das seinerzeit zugesagte Protokoll für die Veranstaltung in Plön bis heute nicht vorliegt.) Die Veranstaltung ist in beiden Kommunen, also in Plön und Rathjensdorf durchzuführen. Der Termin für Plön steht noch nicht fest, der Termin für Rathjensdorf ist auf den 13. September festgesetzt worden.
Die Einwohnerfragestunde gestaltete sich erwartungsgemäß lebhaft, nachdem sich in Tramm eine Bürgerinitiative gegen das Neubaugebiet gebildet hat. Von 63 Einwohnerinnen und Einwohnern haben 44 gegen das Projekt unterschrieben. Das ist mehr als eine Zwei/Drittel Mehrheit.
Zuerst einmal habe ich die Gelegenheit ergriffen und Fragen zu den Themen Straßenanbindung, Ver- und Entsorgung sowie Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr und den Bau von Fuß- und Radwegen gestellt. Da mir klar ist, daß hier eine umfassende Beantwortung im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht möglich ist, habe ich mit dem Verbandsvorsteher im Vorfeld besprochen, daß ich die Fragen verlese und die Beantwortung bis zum 11. September erbitte. Den Termin 11. September habe ich Gerüchten zum Trotz nicht wegen der symbolischen Bedeutung gewählt, sondern weil er zwei Tage vor der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt liegt. Darüber hinaus habe ich darum gebeten, meinen Fragenkatalog zum Protokoll zu nehmen.
Anschließend meldete sich Frau von Bargen, die Sprecherin der Trammer Bürgerinitiative zu Wort. Für Sie stellt sich die Frage des Bedarfes. Ab dem Jahr 2020 wird der Wohnraumbedarf zurückgehen. Vorher ist aber mit dem Baubeginn nicht zu rechnen. Insgesamt stellte sie dar, daß der Ortsteil Tramm seinen dörflichen Charakter verlieren uns sich zu einem Vorort von Plön wandeln wird. Das stände aber im Widerspruch zu allen übergeordneten Planungszielen, die gegen eine weitere Zersiedelung der Landschaft gerichtet seien. Sie sprach an, ob nicht eine Entwicklung innerhalb des Ortes möglich und sinnvoller sei.
Der Bürgermeister von Rathjensdorf und stellvertretende Planungsverbandsvorsteher, Herr Koch, entgegnete daraufhin, warum man erst jetzt mit diesen Einwendungen käme. Die Planungen seinen seit Jahren bekannt. Er hielt im weitern Verlauf der Einwohnerfragestunde daran fest, daß gemäß Innenraumpotentialanalyse lediglichPlatz für  3 Wohneinheiten ist.

Darufhin habe ich angemerkt, daß die Zahlen der Innenraumpotentialanalyse unrealistisch sind und er bereits Gespräche mit der Kreisplanung und der Landesplanung geführt habe, bei denen es um die Entwicklung von bis zu 21 Wohneinheiten im Ortskern von Rathjensdorf ginge.
Der Verbandsvorsteher wies mich dann darauf hin, daß ich Fragen zu stellen hätte, die beantwortet werden, ich aber keine Statements abgeben darf. Mit den Fragen und Anmerkungen hat er natürlich recht, aber ich bin mein Statement trotzdem losgeworden.

Zu den Äußerungen von Herrn Koch möchte ich wie folgt Stellung beziehen:

1. Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Egal wann. Lieber spät als zu spät. Das Argument „Sie kommen reichlich spät“ ist vielleicht eine richtige Feststellung, inhaltlich aber völlig belanglos.

2. Die Behauptung, die Innenraumpotentialanalyse für Rathjensdorf würde nur 3 Bauplätze ausweisen, ist in so weit richtig, als daß es in dem Dokument so steht. Nach meiner Einschätzung würde das Dokument keiner ernsthaften Überprüfung standhalten.
Der Rathjendsorfer Bürgermeister hat Anfang des vergangenen Jahres in öffentlicher Sitzung noch an dieser Aussage „nur 3 Bauplätze im Innenbereich“ festgehalten, obwohl er schon deutlich vorher an einem Abstimmungsgespräch mit der Kreis- und Landesplanung teilgenommen hat, bei dem es um die Entwicklung einen Baugebietes mit bis zu 21 Bauplätzenim Ortskern von Rathjensdorf ging. Herr Koch hat also schon Anfang und Mitte des letzten Jahres mit Zahlen gearbeitet, die der US-Amerikanische Präsident als „alternative Fakten“ bezeichnen würde.
Daß der Rathjendsorfer Bürgermeister noch heute in öffentlichen Sitzungen mit Zahlen arbeitet, von denen er weiß oder wissen muß, daß sie nachweislich nicht zutreffen, ist für mich schwer zu verstehen. Es stellt sich aber die Frage, ob sein Verhalten mit den Verpflichtungen, die ein öffentliches Amt mit sich bringen, zu vereinbaren ist.

Ich habe das Thema in der Vergangenheit bereits in meinem Blog behandelt. Beispielhaft zwei Verlinkungen auf frühere Beiträge:
http://www.ingo-buth.de/2015/11/11/seewiesen-nachweis-erfordert-kreativitaet/
http://www.ingo-buth.de/2016/05/31/%ef%bb%bfneubaugebiet-seewiesen-vor-dem-aus/

Für weiter Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteiles Rathjensdorf ging es um die Frage der Wasserversorgung. Soweit ich die Antworten verstanden habe können die bestehenden Haushalte wir bisher über das vorhandene Wasserwerk und Wasserversorgungssystem bedient werden. Die neu entstehenden Wohneinheiten werden an das Plöner Wassernetz angeschlossen. Falls der Anschluß der jetzt schon bestehenden Haushalte gewünscht wird, kann das realisiert werden. Einen Zwangsanschluß soll es nicht geben.
Die Frage, ob die vorhandenen Kanalisationsleitungen ausreichen, um 60 zusätzliche Wohneinheiten (mit Einliegerwohnungen also ca. 100 Haushalte) zu entsorgen, soll im Laufe des weiteren Verfahrens mit den Trägern öffentlicher Belange geklärt werden.
Herr Plischka (Plön, CDU) verwies darauf, daß nicht nur seine Partei den Bedarf eines Neubaugebietes für Plön sieht, weil sich viele junge Familien vergeblich um einen finanzierbaren Bauplatz in Plön bemühen.
Dazu möchte ich an dieser Stelle anmerken:
– Es kann durchaus ein Ziel der Stadtentwicklung sein, gezielt junge Familien anzusiedeln, um die Alterstruktur der Einwohnerschaft zu steuern.
– Der Planungsverband hat keinerlei Maßnahmen vorgesehen hat, um die Ansiedlung junger Familien gezielt zu fördern. Das soll die unsichtbare Hand des Marktes regeln. Solange keine Maßnahmen vorgesehen sind, um speziell für junge Familien anzusiedeln, handelt es sich für mich um ein auf Mitleid bauendes Scheinargument.

Zu guter letzt meine Fragen an den Planungsverband:
Zum Thema Straßenanbindung:
Die derzeitige Straße von der B76 in den Rathjensdorfer Ortsteil Tramm befindet sich in einem Ausbauzustand, der für die Erschließung des in Planung befindlichen Neubaugebietes vermutlich nicht ausreicht. Hier wird entweder eine Ertüchtigung der vorhandenen Straße oder der Neubau einer Straße erforderlich sein.
Dazu im Einzelnen die folgenden Fragen:
1.1. Wurde eine Ertüchtigung der vorhandenen Straße oder ein Neubau im Rahmen des bisherigen Planungsverlaufes betrachtet?
Wenn nein, warum nicht?
1.2. Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn die vorhandene Straße ertüchtigt wird oder eine neue Straße gebaut wird?
Sofern noch keine konkreten Angaben gemacht werden können bitte ich um eine erste Kostenschätzung.
1.3. Zu welchen Anteilen werden die Kosten auf die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf umgelegt, wenn es zu Straßenbaumaßnahmen kommt?
1.4. Erfolgt eine Umlegung der Kosten auf die jetzigen Eigentümer der angrenzenden Flächen? Wenn ja, mit welchem Anteil werden die Eigentümerinnen und Eigentümer der beteiligten Kommunen belastet?
Zum Thema Entsorgung
2.1. Ist die Kapazität des vorhandenen Klärwerkes ausreichend, um die in Planung befindlichen Wohneinheiten im Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) sowie die im Stadtgebiet Plön neu entstehenden Wohneinheiten zu entsorgen?
2.2. Ist die Kapazität des vorhandenen Klärwerkes ausreichend, um die in Planung befindlichen Wohneinheiten im Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) sowie die im Stadtgebiet Plön neu entstehenden Wohneinheiten zu entsorgen?
2.3. Sofern eine Ertüchtigung des Klärwerkes erfolgen muß, werden die dadurch entstehenden Kosten dann auf die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler umgelegt?
Zum Thema Eschließunt durch ÖPNV, Rad- und Fußwege
3.1. Wie soll das Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf für Fußgänger und Radfahrer an Plön angeschlossen werden?
3.2. Welche Kosten entstehen für den ggf. erforderlichen Bau von Rad- und Fußwegen?
Sofern noch keine konkreten Angaben gemacht werden können bitte ich um eine erste Kostenschätzung.
3.3. -Wie soll der neue Ortsteil mit dem Öffentlichen Personennahverkehr an die Kreisstadt angebunden werden?
– In welcher Frequenz sollen Busse verkehren?
– Welche Kosten sind für die Busanbindung zu erwarten?
Sofern noch keine konkreten Angaben gemacht werden können bitte ich um eine erste Kostenschätzung.

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