Sachstand Seewiesen

Der Termin für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 2 des Planungsverbandes Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen) ist Mitte Oktober abgelaufen. Meine Anregungen und Bemerkungen habe ich per FAX an den Plöner Bürgermeister als Vorsitzenden des Planungsverbandes übermittelt. Da ich mich darin auf Aussagen der Landes- und Kreisplanung bezogen habe, habe ich die beiden Behörden natürlich nachrichtlich beteiligt.
Jetzt wird es darauf ankommen, ob der Planungsverband den Bedarf schlüssig nachweisen kann. Aber wie sagte unsere Stadtplanerin schon in der Vergangenheit, dazu braucht es Kreativität.
Der Rückgriff auf die Wohnraumbedarfsprognose 2030 des Landes ist dabei problematisch. Dort wird eine neue Methode verwendet, die den augenblicklichen Nachfragebedarf nutzt, um eine schnelle Beseitigung der Wohnraumnot in den Oberzentren und im Hamburger Umland zu ermöglichen. Gleichzeitig warnt die Studie, daß jede jezt geschaffenen Wohneinheit der Leerstand von morgen ist.
In den ebenfalls in der Prognose dargestellten Wohnraumbedarfsberechnung wird auch von deutlich niedrigeren Zahlen ausgegangen. Man darf gespannt sein.

Wer heute Neubauten im Außenbereich baut, plant damit den zukünftigen Leerstand im Innenbereich.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand gestern, am 12. September 2017, eine Informationsveranstaltung in der Aula am Schiffsthal statt. Die Veranstaltung war gut besucht. Es waren auch zahlreiche Mitglieder der Ratsversammlung anwesend. Da der Planungsverband quasi aus der Verwaltung der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf herausgelöst ist, sind die meisten Ratsherren, Ratsfrauen und GEmeindevertreter*innen auch nur Öffentlichkeit.
Eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung wird heute um 19:30 Uhr in Rathjensdorf im Dörpshus in Theresienhof stattfinden.

Alles in allem habe ich einen großen Teil der Fragestunde bestritten, aber auch von den anderen Fragesteller*innen waren mit einer Ausnahme lediglich kritische Stimmen zu hören.

Leider habe ich nicht so gut „performt“ wie erhofft. In einem ersten Redebeitrag wollte ich anhand der Zahlen aus einer Vorlage für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt nachweisen, daß der in der Kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose ausgewiesenen Wohnraumbedarf von 130 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 unter Berücksichtigung der Potentialflächen bereits um 70 Wohneinheiten überschritten ist. Der Verbandsvorsteher und Bürgermeister wies mich darauf hin, daß die Zahlen aus der Vorlage nicht-öffentlich sind. Daher habe ich mich auf die bloße Feststellung beschränkt und betont, daß Entwicklungen im Außenbereich nur zulässig sind, wenn im Innenbereich kein Potential vorhanden ist. In diesem Fall wäre sie also rechtswidrig.
Der Verweis auf die Nichtöffentlichkeit hat mein Konzept natürlich ein klein wenig durcheinandergebracht.

In dem Zusammenhang wurde ich im Verlauf des Abends auch mit den Zahlen der Wohnungsmarktprognose 2013 für Schleswig Holstein vom 09. Juni 2017 überrascht. Das Dokument kann seit kurzem im Internet eingesehen werden:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/wohnen/Downloads/Wohnraum/Wohnungsmarktprognose2030.pdf;jsessionid=9B2EB6216D2C8AAB3E41534B35531FAE?__blob=publicationFile&v=6

Ich habe die Untersuchung mit großem Interesse gelesen bzw. quergelesen, insbesondere um die im Vortrag von Herrn Blank genannten Zahlen zu verifizieren.
Die Kernaussagen des Dokumentes:
– Die Bevölkerungszahlen werden trotz Zuzug von Flüchtlingen ab 2021 sinken.
– Die Zahl der Haushalte wird von heute ca. 1.400.000 auf 1.452.000 im Jahr 2025 steigen und danach auf dem Niveau stabil bleiben.
– Die Wanderungsbewegungen gehen vom Land in die “Schwarmstädte” Kiel und Hamburg
– Für den Kreis Plön: Im Kieler Umland wird es einen Zuwachs geben, im übrigen Kreisgebiet werden die Bevölkerungszahlen durch die Abwanderung sinken.

Entsprechend des Vortrages von Herrn Blank werden für Plön und Rathjensdorf bis 2030 zusammen 284 Wohneinheiten benötigt, 207 davon bis 2019. Er betonte, daß die Wohnungsmarktprognose nicht nur die Methode “Bedarfsprognose”, sondern dankenswerterweise auch die Methode der „Neubaunachfrage“ berücksichtigen würde.
Diese Auskunft wurde von den anwesenden Mitgliedern der CDU-Fraktion sowie einigen Mitgliedern der FWG mit Freude aufgenommen, da die kurzfristige Neubaunachfrage natürlich höher ist als der langfristige Bedarf, womit sich das Neubaugebiet natürlich einfacher begründen läßt.
Die Neubaunachfrage schließt den Ersatz vorhandenen, aber nicht mehr zeitgemäßen Wohnraum durch Neubauten oder den akzeptierten Leerstand nicht mehr zeitgemäßen Wohnraums und die gleichzeitige Errichtung von Neubauten mit ein.
Basierend auf der Methode der Neubaunachfrage empfiehlt die Wohnungsbauprognose auf Seite 20, in Mittelzentren (Plön ist Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums) mehr Ein- und Zweifamilienhäuser zu errichten als Mehrfamilienhäuser sowie die entsprechende Ausweisung von Bauland.
Allerdings kann ich die von Herrn Blank genannten Zahlen bezüglich des Bedarfes für Plön und Rathjensdorf nicht aus dem Datenwerk entnehmen.
Unerwähnt blieb im Vortrag von Herrn Blank allerdings der Hinweis auf Seite 4 des Dokumentes, sie solle aber zumindest zur Kenntnis genommen werden:
Seite 4: „Jede Wohnung aber, die im Hinblick auf das Bedarfsmaximum heute dringend benötigt und gebaut wird, führt danach zu Leerstand“. …
„Deswegen darf die hohe Überschussnachfrage in der Gegenwart nicht dazu verführen, Wohnungen beliebiger Qualität auf den Markt zu „werfen“. Vielmehr war es noch nie so wichtig wie heute, qualitativ hochwertige Wohnungen zu bauen, die auch künftig noch den steigenden Ansprüchen der Nachfrager gerecht werden.“

Darüber hinaus wird immer wieder das Argument ins Feld geführt, das mit dem Neubaugebiet Wohnraum für junge Familien geschaffen werden soll. Ich habe mich und die Verantwortlichen immer wieder gefragt, wie dieses Ziel erreicht werden soll, ohne steuernd in den Markt einzugreifen. Auf Seite 6 der Wohnungsmarktprognose wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Förderung von Wohnraum für junge Familien eine „Belegungsbindung“ erforderlich ist. Der Planungsverband will aber ganz bewusst auf dieses Steuerungsinstrument verzichten. Nachfolgend ein Auszug aus der Wohnungsmarktprognose.:

Seite 6: Zwar „… fehlen vor allem Wohnungen für junge Familien“  aber „ abgesehen von Wohnungen mit Belegungsbindung gibt es keine Gewähr, dass die angepeilte Gruppe auch tatsächlich einzieht. Vor allem in der aktuellen Knappheitsphase „wildern“ zudem die verschiedenen Zielgruppen oft in „fremden Revieren“.
Die „Wilderer“ werden nachfolgend auch benannt. Zudem wird auf Seite 2 ausgeführt, welche Altersgruppe in den ländlichen Raum zieht:
„Davon profitieren vor allem die ländlichen Regionen an der Nord- und Ostseeküste, die von jüngeren Menschen eher verlassen werden. Stattdessen zieht es dorthin vor allem Mittelalte (45 bis 59 Jahre), aber auch Alte (60 bis 74 Jahre) und „junge Alte“ in der Settlement-Phase (45 bis 59 Jahre).
Kleiner Kommentar: Es soll niemand mehr auf die Mitleidstour „Junge Familien“ kommen, der nicht gleichzeitig ein Steuerungsinstrument für die Vergabe von ausreichend Grundstücken an junge Familien mit einplant.

Ansonsten habe ich mich noch mit Herrn Dr. Liedl zum Thema Splittersiedlung unterhalten, nachdem geäußert wurde, das man gar nicht sagen könne, was dörflich und was städtisch ist. Ich habe mich dann zu der Aussage hinreißen lassen, daß hier weder Dorf noch Stadt, sondern eine Splittersiedlung entsteht. Das wurde von den Planern entschieden zurückgewiesen, ohne daß ich noch einmal darauf eingegangen bin.
Hierzu habe ich noch einmal nachgelesen. Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass Tramm in der bestehenden Form eine Splittersiedlung ist, weil es keine ausreichende und angemessene Baukonzentration aufweisen kann.
Durch das Neubaugebiet – und hier muß ich mich korrigieren – kommt es nicht zu einer Verfestigung oder Erweiterung der Splittersiedlung. In dem Zusammenhang ist die Forderung der Landesplanung zu sehen, dass das Baugebiet überhaupt nur Aussicht auf Realisierung hat, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil von Plön entsteht. Mit der Realisierung des Baugebietes wäre dann eine Baukonzentration erreicht, bei der man im baurechtlichen Sinne tatsächlich von einem Ortsteil sprechen kann.

Da es mittlerweile 02:30 Uhr ist und ich heute Vormittag noch Termine habe, verabschiede ich mich an dieser Stelle. Später schreibe ich mehr zum Thema.

Planungsverband Seewiesen – 20. Juli 17 – Save the Date!

Der Planungsverband “Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf” wird am 20. Juli 2017 um 17:00 Uhr zu einer Sitzung zusammentreten.

Die Tagesordnung steht noch nicht im Netz, aber vermutlich wird der neue Bürgermeister dann zum Vorsitzenden dieses Planungsverbandes ernannt.

Das entbehrt nicht einer gewissen Pikaterie. Der neue Bürgermeister hatte sich als einziger Kandidat im Wahlkampf gegen die Entwicklung dieses Baugebietes ausgesprochen. Im Rahmen der Amtsübergabe betonte er aber, die Entwicklung des Gebietes weiter voranzutreiben. Als Begründung führte er an, daß er als Chef der Verwaltung die demokratisch gefaßten Beschüsse der politischen Gremien umzusetzen hat.

Ich wurde aus meiner Wählerschaft schon mehrfach darauf angesprochen. Die Enttäuschung über das Weiterführen dieses höchstbedenklichen Projektes wurde dabei mit klaren Worten zum Ausdruck gebracht.

Ich möchte hier noch einmal betonen, daß der Bürgermeister vom Grundsatz her gar nichts anderes tun kann. Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, daß die Aufstellung eines Bebauungsplanes immer noch ein ergebnisoffenes Verfahren ist.
Aus meiner Sicht besteht noch erheblicher Klärungsbedarf zu folgenden Punkten:

1. Der Bedarf ist nach meiner Meinung nicht stichhaltig begründet. Die zuletzt vorgelegten Zahlen scheinen mir mehr zu verschleiern als zu verklaren.

2. Die Folgekostenabrechnung der Stadt Plön muß zwingend überarbeitet werden. Sie enthält weder die Kosten für die Ertüchtigung oder den Neubau der zur Zeit bestehenden Straße noch die Kosten für den Bau der Rad- und Fußwege. Hier kommen gerne mehrere Millionen zusammen, die vermutlich zu großen Teilen aus Steuermitteln der Plöner Bürger*innen zu zahlen sind.

3. Die Kostenverteilung für die unter Punkt 2 genannten Verkehrsanbindungen muß zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf dringend geklärt werden, bevor hier weiter Arbeitszeit der Stadtverwaltung (und damit Steuergeld) für ein todgeweihtes Projekt vergeudet wird.

Anmerkung: Der Planungsverband wurde von “Seewiesen” in “Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf” umbenannt, weil der Begriff Seewiesen in der öffentlichen Meinung einen sehr negativen Beigeschmack hatte. Nach meiner festen Überzeugung ein übler Etikettenschwindel, weil die jetzige Planung die kontinuierliche Fortführung der Planung ist, die unter dem Begriff Seewiesen begonnen wurden. Ich verwende den Begriff weiter, um diesen Trick nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Darüber hinaus ist der Begriff Seewiesen griffiger als der des Wohngebietes mit dem langen Namen.

Ausblick auf Seewiesen

Mit Seewiesen ist es wie mit Raider und Twix, es ändert sich der Name, sonst nix. Daher verwende ich den Begriff erst einmal weiter, weil er kürzer und prägnanter ist und das geplante “Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf” als das darstellt, was es meiner Meinung nach ist, eine Mogelpackung.

Nach wie vor ist ein Bebauungsplan ein ergebnisoffenes Verfahren. Daß der neue Bürgermeister sich für die Umsetzung des Neubaugebietes einsetzen wird, wie er in seiner Antrittsrede geäußert hat, ist nachvollziehbar. Er hat sich im Wahlkampf zwar gegen die Umsetzung ausgesprochen und damit nach meiner Einschätzung auch eine erhebliche, wenn nicht die entscheidende Anzahl von Wählerstimmen gewonnen, ist aber durch die knappe Entscheiduang (11:11 Stimmen in der Ratsversammlung, s.u., Anm. 1) in seinem Verwaltungshandeln an politische Mehrheitsentscheidungen gebunden. Dennoch ist die Erstellung des Bebauungsplanes Seewiesen wie die Erstellung jedes Bebauungsplanes ein ergebnisoffener Prozess. Für mich ist jetzt die Klärung von zwei Fragen von Bedeutung:

1. Wie ergibt sich der Bedarf? Bei einem nochmaligen Lesen der Bedarfsbegründung kamen mir mehr Fragen als Antworten in den Sinn. Hier gilt es, noch einmal nachzuhaken.

2. Wer kommt für die Ertüchtigung der Straße von der B 76 in das Neubaugebiet auf?
Der jetzige Weg ist für ein Neubaugebiet mit über 100 Wohneinheiten nicht ausreichend und muß ausgebaut werden. Nachdem jetzt klar ist, daß allein der Ausbau von ein paar  Metern Steinbergweg schon über 1,5 Mllionen Euro Kosten wird, stelle ich mir die Frage, welche Kosten kommen für den Ausbau der Strecke B76-Neubaugebiet Seewiesen auf uns zu und wer trägt sie?
Werden die Kosten zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf aufgeteilt, und wenn ja, nach welchem Verteilungsschlüssel? Oder werden die Kosten an der Stadt Plön hängen bleiben, da die Straße zum gößten Teil auf Plöner Stadtgebiet liegt?

Anmerkung 1.: In der Ratsversammlung lag der Antrag vor, das Projekt Seewiesen nicht mehr weiter zu verfolgen. In der Abstimmung kam es mit 11 Stimmen für und 11 Stimmen gegen das Projekt zu einer Patt-Situation. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Nur wegen dieser Verfahrenregelung wird das Vorhaben noch weiter verfolgt. Darüber hinaus wurde im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt mehrheitlich beschlossen, eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Hier stimmte Herr Dr. Erdtmann (FWG) entgegen seinem bis dahin ablehnenden Stimmverhalten  für das Vorhaben. Hätte er das nicht getan, wäre das Projekt spätestens dann am Ende gewesen.

Seewiesen umbenennen?

Wer ganz traurig ist, sollte die Tagesordnung für die morgigen Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen lesen. Das heitert auf.
Wir erinnern uns kurz: Von der Landesplanung war eine nachvollziehbare Begründung für den Bedarf des Neubaugebietes Seewiesen gefordert.
Auf der Tagesordnung steht jetzt die Umbenennung des Planungsverbandes.
Der Versuch, den Planungsverband umzubenennen, um damit der Planung des Neubaugebietes Seewiesen neuen Schwung zu geben, ist ebenso zum Scheitern verurteilt wie das Baugebiet selber.  Gefragt ist keine Umbenennung, sondern eine saubere und nachvollziehbare  Begründung des Bedarfes. Und daß der Bedarf sachlich begründet werden kann, das glaubt die Verwaltung mittlerweile selber nicht mehr. Anders kann ich die Aussage der Teamleiterin Bauen nicht deuten, als sie öffentlich äußerte, daß dafür mehr als Kreativität erforderlich ist.
Der ganze Vorgang ist mittlerweile derartig lächerlich, daß ich ihn gar nicht weiter kommentieren will.

Bericht zur Potentialanalyse

Heute tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Routinemäßig ist das Protokoll der letzten Sitzung der Tagesordnungspunkt 2.
In der letzten Sitzung hattte ich demGutachter der Innenraumentwicklungspotentialanalyse eine Frage gestellt und gebeten, meine Frage und seine Antwort zu Protokoll zu nehmen. Das ist nicht erfolgt. Daher habe ich heute unter dem routinemäßigen Tagesordnungspunkt 4 einen Bericht abgegeben, den ich nachflogend veröffentliche:

Bericht zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse

Die Innenraumentwicklungspotentialanalyse (im Folgenden Potentialanalyse genannt) für Plön wurde in der Sitzung vom 24. Juni 2015 präsentiert. Sie baut auf den Entwurf der Potentialanalyse auf, die den Mitgliedern des SteU am 28. April 2015 vorgestellt wurde.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Thema von der Tagesordnung der Sitzung des SteU vom 24. Juni 2015 zu nehmen und heute zu beraten, um den Fraktionen Zeit zu geben, sich mit der Potentialanalyse zu befassen, hätte dem Vorgehen entsprochen, das im Workshop am 28. April 2015 vorgestellt wurde.

Weil dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde, möchte ich an dieser Stelle zu den wesentlichen Änderungen zwischen dem Entwurf und der öffentlich vorgestellten Potentialanalyse berichten:

Maßgeblich für die Berechnung des Bedarfes sind der Mikrozensus 2011 und die Wohnraumentwicklungsanalyse der Landrätin des Kreis Plön. Ausgehend von der Wohnraumentwicklungsanalyse des Kreises wird der Bedarf für Plön mit 130 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 angegeben.

Im Entwurf der Potentialanalyse wurde ein ausreichendes Potential an freien Bauflächen ermittelt, das im Wesentlichen in die Potentialanalyse übernommen wurde. Ausgehend von dieser Anzahl von möglichen Baugrundstücken wurden im Entwurf noch zwei Varianten betrachtet:

1. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit zurückhaltender Innenentwicklungsförderung.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass bei dieser Variante lediglich 25% des vorhandenen Potentials bebaut wird.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um den Bedarf zu decken.

2. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit offensiver Innenentwicklungsförderung.
Dabei wird davon ausgegangen, dass bis zu 50% des vorhandenen Potentials bebaut werden können.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um weit mehr als den prognostizierten Bedarf zu decken.

Die am 26. Juni 2015 vorgestellte Potentialanalyse verzichtet auf die Darstellung einer offensiven Innenentwicklungsförderung und enthält stattdessen – und abweichend vom Entwurf – die Empfehlung für die Entwicklung eines Neubaugebietes im Außenbereich mit 20 – 30 Wohneinheiten.

Seit 2011 wurden bereits 80 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen, und zwar ohne jegliche Innenentwicklungsförderung. Das rechtfertigt die Annahme, dass bei einer offensiven Innenentwicklungsförderung durchaus mehr als 25 % des Potentiales entwickelt werden kann.

Die grundlegend unterschiedlichen inhaltlichen Aussagen des Entwurfes vom 28. April 2015 und der am 24. Juni 2015 vorgelegten Potentialanalyse berechtigen nach meiner Meinung zu der Frage, warum der Gutachter die inhaltliche Aussage des Entwurfes der Potentialanalyse so gravierend geändert hat. Sie berechtigen auch zu der Frage, ob jemand an ihn herangetreten ist, um den Entwurf entsprechend abzuändern.

Die letzte Frage habe ich ihm bereits in der Sitzung des SteU am 24. Juni 2015 gestellt.
Seine Antwort war: „Keiner“. Ich bat darum, die Frage und die Antwort im Protokoll der Sitzung festzuhalten. Dies ist trotz meiner ausdrücklichen Bitte nicht erfolgt.

Hierzu kann die Frage gestellt werden, ob es sich um eine einfache Fehleistung handelt oder ob bewußt versucht wird zu verhindern, dass kritische Nachfragen und Bemerkungen aktenkundig gemacht werden.

Abschließend bleibt festzustelen, dass bei der Erstellung der Potentialanalyse bewußt darauf verzichtet wurde, diese mit den Fachbehörden des Kreises abzustimmen. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, nach meinem Kenntnisstand aber in anderen Fällen üblich und sinnvoll.