Heute tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt. Routinemäßig ist das Protokoll der letzten Sitzung der Tagesordnungspunkt 2.
In der letzten Sitzung hattte ich demGutachter der Innenraumentwicklungspotentialanalyse eine Frage gestellt und gebeten, meine Frage und seine Antwort zu Protokoll zu nehmen. Das ist nicht erfolgt. Daher habe ich heute unter dem routinemäßigen Tagesordnungspunkt 4 einen Bericht abgegeben, den ich nachflogend veröffentliche:
Bericht zum Thema Innenentwicklungspotentialanalyse
Die Innenraumentwicklungspotentialanalyse (im Folgenden Potentialanalyse genannt) für Plön wurde in der Sitzung vom 24. Juni 2015 präsentiert. Sie baut auf den Entwurf der Potentialanalyse auf, die den Mitgliedern des SteU am 28. April 2015 vorgestellt wurde.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Thema von der Tagesordnung der Sitzung des SteU vom 24. Juni 2015 zu nehmen und heute zu beraten, um den Fraktionen Zeit zu geben, sich mit der Potentialanalyse zu befassen, hätte dem Vorgehen entsprochen, das im Workshop am 28. April 2015 vorgestellt wurde.
Weil dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde, möchte ich an dieser Stelle zu den wesentlichen Änderungen zwischen dem Entwurf und der öffentlich vorgestellten Potentialanalyse berichten:
Maßgeblich für die Berechnung des Bedarfes sind der Mikrozensus 2011 und die Wohnraumentwicklungsanalyse der Landrätin des Kreis Plön. Ausgehend von der Wohnraumentwicklungsanalyse des Kreises wird der Bedarf für Plön mit 130 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 angegeben.
Im Entwurf der Potentialanalyse wurde ein ausreichendes Potential an freien Bauflächen ermittelt, das im Wesentlichen in die Potentialanalyse übernommen wurde. Ausgehend von dieser Anzahl von möglichen Baugrundstücken wurden im Entwurf noch zwei Varianten betrachtet:
1. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit zurückhaltender Innenentwicklungsförderung.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass bei dieser Variante lediglich 25% des vorhandenen Potentials bebaut wird.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um den Bedarf zu decken.
2. Die Entwicklung des Innenraumpotentiales mit offensiver Innenentwicklungsförderung.
Dabei wird davon ausgegangen, dass bis zu 50% des vorhandenen Potentials bebaut werden können.
Im Ergebnis reicht das vorhandene Potential aus, um weit mehr als den prognostizierten Bedarf zu decken.
Die am 26. Juni 2015 vorgestellte Potentialanalyse verzichtet auf die Darstellung einer offensiven Innenentwicklungsförderung und enthält stattdessen – und abweichend vom Entwurf – die Empfehlung für die Entwicklung eines Neubaugebietes im Außenbereich mit 20 – 30 Wohneinheiten.
Seit 2011 wurden bereits 80 Wohneinheiten im Innenbereich geschaffen, und zwar ohne jegliche Innenentwicklungsförderung. Das rechtfertigt die Annahme, dass bei einer offensiven Innenentwicklungsförderung durchaus mehr als 25 % des Potentiales entwickelt werden kann.
Die grundlegend unterschiedlichen inhaltlichen Aussagen des Entwurfes vom 28. April 2015 und der am 24. Juni 2015 vorgelegten Potentialanalyse berechtigen nach meiner Meinung zu der Frage, warum der Gutachter die inhaltliche Aussage des Entwurfes der Potentialanalyse so gravierend geändert hat. Sie berechtigen auch zu der Frage, ob jemand an ihn herangetreten ist, um den Entwurf entsprechend abzuändern.
Die letzte Frage habe ich ihm bereits in der Sitzung des SteU am 24. Juni 2015 gestellt.
Seine Antwort war: „Keiner“. Ich bat darum, die Frage und die Antwort im Protokoll der Sitzung festzuhalten. Dies ist trotz meiner ausdrücklichen Bitte nicht erfolgt.
Hierzu kann die Frage gestellt werden, ob es sich um eine einfache Fehleistung handelt oder ob bewußt versucht wird zu verhindern, dass kritische Nachfragen und Bemerkungen aktenkundig gemacht werden.
Abschließend bleibt festzustelen, dass bei der Erstellung der Potentialanalyse bewußt darauf verzichtet wurde, diese mit den Fachbehörden des Kreises abzustimmen. Das ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, nach meinem Kenntnisstand aber in anderen Fällen üblich und sinnvoll.