Verfahren zur Auflösung des Planungsverbands Seewiesen läuft

Der Planunsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf – besser bekannt unter seinem vorherigen Namen „Seewiesen“ – hat den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan aus dem April 2013 in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 aufgehoben. Damit ist der die Voraussetzung für seine Fortführung entfallen.
Der Planungsverband kann sich aber nicht selber auflösen. Dafür müssen die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18. Juli 2006 aufheben. Zudem muß die Gebietsänderung rückgängig gemacht werden. Seinerzeit hatte die Gemeinde Rathjensdorf Flächen an die Stadt Plön übertragen, um auf den Seewiesen ein Neubaugebiet realisiert zu können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung stimmte der Vorlage zur Abwicklung des Verbandes einstimmig zu.
Da nicht nur Aspekte der Stadtentwicklung, sondern auch Vertragsfragen betroffen sind, wird der Vorgang am Montag auch in der Sitzung des Hauptausschusses auf der Tagesordnung stehen.
Die endgültige Entscheidung für Plön fällt am Mittwoch in der Ratsversammlung. 
Auch Rathjensdorf muss eine entsprechende Entscheidung herbeiführen, sofern das noch nicht erfolgt ist. 

Der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf leitet seine Auflösung ein.

Gestern, am Mittwoch, dem 29, Juni 2022, tagte der „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“, besser bekannt als „Planungsverband Seewiesen“.
Es wurde beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 aufzuheben. Darüber hinaus soll die Verwaltung die weiteren Schritte zur Aufhebung des Planungsverbandes in die Wege leiten.

Der Planungsverband kann sich allerdings nicht selber auflösen.
Die Ratsversammlung in Plön und die Gemeindevertretung von Rathjensdorf müssen die Auflösung sowie einen Auflösungsvertrag beschließen.
Darüber hinaus muss der Gebietsänderungsvertrag zwischen Plön und Rathjensdorf rückabgewickelt werden.
Die Kommunalaufsicht des Kreises und das Innenministerium sind am Verfahren zu beteiligen.

Erste Planungen zur Bebauung der Seewiesen gab es bereits 1995. Sie scheiterten. Das Scheitern führte seinerzeit zu Verwerfungen im Dorffrieden.
Gut 10 Jahre später wurden erneut Planungen aufgenommen, die aus verschiedensten Gründen nicht voran kamen. Daher wurden jetzt die notwendigen Schritte beschlossen, um dieses Projekt endgültig zu beenden.

Ich habe mich über 10 Jahre dafür eingesetzt, dass das typische Stadt- und Landschaftsbild an dieser Stelle erhalten bleibt.

Für den Tourismus – Wirtschaftsfaktor Nr. 1 in unserer Region – ist deren Erhalt in Verbindung mit einer intakten Natur eine wesentliche Grundlage. 

Zudem ist der Spaziergang um den Trammer See für viele Plöner und Plönerinnen ein wichtiges Naherholhungsziel, im Bezug auf seine Bedeutung durchaus mit dem Weg um den Schöhsee vergleichbar. Das sollte man im Bezug auf die Lebensqualität vor Ort auf keinen Fall unterschätzen.

Ebenso wichtig war für mich, dass die Stadt bei der Umsetzung des Projektes nach meiner Einschätzung dauerhaft draufgezahlt hätte. Die Folgekostenberechnung hatte zwar eine ausgeglichene Bilanz aufgezeigt, aber das hat mich nicht überzeugt. Häufig zeigt sich, dass derartige Berechnungen oder Abschätzungen sich als zu optimistisch erweisen. Beispielhaft möchte ich die Kostenentwicklung nach dem Umbau des Plönbades nennen.

Darüber hinaus ist es ein Ziel der Raumplanung/Raumordnung, die Zersiedeln der Landschaft und die Versiegelung von Flächen auf das erforderliche Minimum zu reduzieren. Daher gilt die Maxime: Innenraumverdichtung vor Ausweisung neuer Gebiete im Außenbereich. In dem Rahmen wurden Innenraumpotentialanalysen für Rathjensdorf und Plön erstellt. Die Analyse für Rathjensdorf wies damals lediglich 3 potentielle Bauplätze aus, was nachweislich nicht korrekt war und bei mir den Eindruck erweckte, dass der Inhalt des Dokumentes interessengeleitet war.
Die Analyse für Plön wies eigentlich ein ausreichendes Potential aus, lediglich für den Bereich „Einfamilienhäuser“ wurde zusätzlicher Bedarf erkannt, um eine ausgeglichene Bevölkerungsstruktur herbeizuführen. Für mich wenig überraschend deckte sich der Wert für den Bedarf mit der Anzahl der Grundstücke, die der Stadt Plön auf den Trammer Seewiesen zugerechnet wurden.
Hinzu kommt, dass die Realisierung von Wohneinheiten das seinerzeit ermittelte Potential für Plön wohl bereits überschritten hat. 

Der Planungsverband plant seine Abwicklung.

Die gestrigen Sitzung des „Planungsverbandes Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ – den meisten noch besser bekannt unter dem Namen Planungsverband Seewiesen – dauerte exakt 17 Minuten. Der Verband wird sich am 22. März erneut treffen, um die Auflösung einzuleiten. Dafür wurden 15.000,- Euro in den Haushaltsplan 2022 des Planungsverbandes eingestellt.
Der Eigentümer der Flächen hat erkennbar kein Interesse daran geäußert, selbst weiter auf der Fläche zu planen. Ein Investor ist nicht in Sicht.

Ich möchte nicht wissen, wie viel Zeit und Arbeitskraft hier verschwendet wurde, obwohl das Ergebnis absehbar war.
Ich wurde gefragt, warum ich keinen Sekt zur Sitzung mitgebracht habe, aber für mich ist das kein Grund zu feiern. Das gilt so mehr, als jetzt Überlegungen angestellt werden, auf den Trammer Seewiesen eine Solarthermieanlage zu errichten. Das Vorhaben ist nach meiner Einschätzung genau so zum Scheitern verurteilt wie der erkennbar erfolglose Versuch, dort ein Neubaugebiet zu verwirklichen.

Um meine Motivation noch einmal klar zu machen. Ich bin für eine geordnete Entwicklung unserer Stadt Plön. Eine Entwicklung von Projekten um der Entwicklung willen, „damit etwas voran geht“, endet schnell in Fehlentwicklungen.
Der Ortseingang von Plön ist für mich im Hinblick auf das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung. Klare Ortsränder sind heute eine echte Seltenheit. Ausgefranste Ortseingänge kann man gerne anderswo bestaunen, unser Orts- und Landschaftsbild sollten wir uns erhalten. Dafür setze ich mich seit über einem Jahrzehnt ein und ich werde das auch weiterhin tun, egal ob es um Neubaugebiete oder Solarthermieanlagen auf der grünen Wiese handelt.
Um das kleinstädtische Stadtbild mit seinem ganz eigenen Charme zu erhalten bin ich auch gegen überdimensionierte Bauvorhaben, insbesondere in der Innenstadt. Vor allem dort müssen sich Neubauten am Bestand orientieren. Größe und Nutzung sind bestimmende Merkmale, genau wie roter Backstein, Lochfassaden und stehende Fensterformate.
Wenn es Vorhaben gibt, wie etwas die Umsetzung eines Nahwärmenetzes im Rahmen des Quartierkonzeptes, dann gibt es eben nicht nur die Reduzierung des CO2 Ausstosses als Kriterium für die Bewertung. Unter anderen spielen das Ortsbild, der Denkmalschutz und die Wirtschaftlichkeit dabei eine Rolle. Diese Aspekte müssen „unter einen Hut“ gebracht werden. Wenn das alles paßt, dann unterstütze ich ein solches Projekt auch uneingeschränkt. Das gilt um so mehr, wenn der Betrieb des Netzes und die Erzeugung von Wärme durch unsere Stadtwerke erfolgen würde.

Planungsverband, ein Ende auf Raten

Gestern tagte der Planungsverband “Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf”, gemeinhin auch bekannt als Planungsverband Seewiesen.

Vorweg: Die Verbandsversammlung hat einstimmig beschlossen:
1. Es besteht kein öffentliches Interesse an der Verlegung der Straße, so wie vom Eigentümer gewünscht.
2. Der Planungsverband wird im April 2022 zusammentreten, um über seine Auflösung zu beschließen, sofern bis dahin keine verbindliche Planungsabsicht geäußert wird.
3. Der Eigentümer soll angeschrieben werden, sich bis Ende November zu erklären, wie er sich in die Entwicklung des Neubaugebietes einbringen will.

Der Verbandsvorsitzende, BM Winter, stellte fest: Das ist der erste Beschluß des Planungsverbandes, in dem der Begriff Auflösung vorkommt, der einstimmig gefaßt wurde.

Insgesamt war die Stimmung in der Sitzung eigenartig. Niemand aus der Verbandsversammlung sah mehr eine realistische Chance, daß sich hier ein Neubaugebiet entwickeln läßt, weder von den Plöner, noch von den Rathjensdorfer Seite.

Es konnte auch nicht geklärt werden, was der Eigentümer eigentlich will, Er hat an der Sitzung nicht teilgenommen. Das wunderte vor allem die Mitglieder der Verbandsversammlung, die bisher uneingeschränkt hinter dem Projekt standen. Es wurde geäußert, daß dies wohl auf ein Desinteresse an der weiteren Entwicklung zurück zu führen sein müßte.
Die Rathjensdorfer Bürgermeisterin äußerte, daß der Eigentümer betont bei dem Zusammentreffen betont hätte, seine Ruhe haben zu wollen. Daher die Absicht, die Straße zu verlegen, um einen größeren Abstand zu seinem Wohnhaus zu erreichen.

Meine Annahme, daß nebenbei noch ein paar hochpreisige Baugrundstücke entwickeln werden sollen, wurde zwar als Vermutung bezeichnet. Ich betonte, daß die Annahme, daß keine Baugrundstücke entstehen sollen, ebenfalls eine Vermutung sei.

Allerdings bestätigten die Rathjensdorfer Mitglieder meine Annahme, daß die blau eingezeichneten Felder keine Bestandsgebäude sind. Damit ist die Vermutung, es handelt sich um potentielle Flächen für Neubauten, durchaus plausibel.

Es stellte sich dann die Frage, ob sich auf der Fläche unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überhaupt noch etwas entwickeln ließe. Bürgermeister Winter äußerte dazu, es gäbe zwei interessierte Investoren, die aber nichts mit dem Eigentümer zu tun haben wollen. Andererseits seien die Grundstückspreise im Moment derartig hoch, daß sich vielleicht etwas rechnen könnte.

Ich bezeichnete die derzeit hohen Immobilienpreise als Blase, weil viel Geld in spekulativer Absicht in Grundstücke und Immobilien angelegt wird, Geld, für das es auf der Bank keine Zinsen gibt. 

Einige Mitglieder der Verbandsversammlung ließen auch durchblicken, daß Sie es als Druckmittel gegenüber dem Eigentümer sehen würden, jetzt einen Termin für die Auflösung des Verbandes zu setzen. Zudem bestand die einhellige Meinung, daß erst eine belastbare Planung vorliegen müsse, bevor über eine Verlegung der Straße gesprochen werden kann. 

Ich persönlich sehe die Gefahr, daß bis April eine Planungsabsicht vorgestellt wird, von der wir aber wissen, daß sie am Ende nicht realisierbar ist. Auf Basis einer bloßen  Absichtserklärung darf aber m.E. keine Entscheidung über die Verlegung der Straße getroffen werden. Das darf nur im Zusammenhang mit dem letzten Beschluß erfolgen, der Baurecht schafft. 

Bei einer realistischen Bewertung der jetzigen Situation wird es im April 22 dann zum Beschluß kommen, den Planungsverband aufzulösen. 

Der Planungsveband zuckt noch. Überarbeitete Version I

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.

Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.

Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.
Ich habe ich entschlossen, meinen Beitrag 17. Oktober 2021 noch einmal zu überarbeiten, nicht zuletzt auch, weil ich von verschiedenen Seiten auf den Beitrag angesprochen wurde.
Eigentlich hatte ich mir den heutigen Vormittag vorbehalten, um noch einmal Akteneinsicht zu nehmen. Da ich auf meinen Antrag auf Akteneinsicht kein Antwort erhalten habe, hatte ich noch einmal Zeit, mich etwas inniger mit dem Thema zu befassen.

Der Eigentümer des Gutshofes hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln.
Es stellte sich zudem heraus, dass die Projektentwickler von der Aufgabe zurücktraten, weil eine technische Erschließung des für ein Wohngebiet auf den Moorböden der Trammer Seewiesen wirtschaftlich nicht realisierbar ist. Zudem kam noch die Frage auf, wie mit den alljährlichen Überschwemmungen der Seewiesenflächen zu verfahren wäre.

Am 09. Juli 2021 fand auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Das zeugt von geringem politischen Instinkt, ein intimes Treffen mit einem Immobilienentwickler zu einer Fläche, die in den vergangenen Jahren für erhebliche Irritation in der Bevölkerung gesorgt hatte und die auch in der Plöner Ratsversammlung höchst umstritten ist.
Dazu kommt noch der Widerspruch zu den Wahlkkampfaussagen von Bürgermeister Winter, der seinerzeit die Einstellung des Projekts Seewiesen im Falle seiner Wahl angekündigt hatte.

Der Eigentümer brachte bei dem Treffen im kleinsten Kreise am 09. Juli 2021 „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“
(Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Der Eigentümer hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße, die an seinem Grundstück, dem ehemaligen Gutshof Tramm, vorbeiführt. Mit der Verlegung würde das Gelände des Gutshofes erheblich erweitert, dem Eigentümer würden dann einige neue Bauflächen zufallen. Das an einer Stelle im Landschaftsschutzgebiet und im Außenbereich, an der es für jeden Bürger völlig unmöglich wäre, eine Baugenehmigung zu erhalten.

Die Planskizze zur Straßenverkegung ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwarz gekennzeichnet. Ich glaube nicht, daß ich die Zeichnung mißverstanden habe.

Nach meiner Einschätzung würden diese Neubauflächen zu einer weiteren, erheblichen Zersiedelung der Landschaft beitragen. Der Standort der historischen Gutsanlage würde nach meiner Annahme in eine exklusive kleine Wohnanlage verwandelt, die keinen wesentlichen Beitrag zum Baulandangebot für Plön oder Rathjensorf leisten würde, sondern lediglich zu ein paar superteuren Bauplätzen. Der Natur- und Erholungsraum zwischen Trammer See und Kleinem Plöner See würde zersiedelt und durch einige wenige hochpreisige Grundstücke erheblich gestört.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, daß die beiden Bürgermeister auf so ein Ansinnen  nicht eindeutig reagiert haben.

Im Rahmen der beantragten Akteneinsicht wollte ich eigentlich klären, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Aus der Vorlage des Planungsverbandes geht eigentlich klar hervor, daß die Prüfung des Amtes Großer Plöner See zusammen mit der Kreisplanung ergeben hat, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die in der Vorlage getroffene Einschätzung, die Gefahr einer Zersiedelung durch eine Splittersiedlung sei nicht gegeben, weil es sich ja schließlich um eine „Neubausiedlung“ handeln würde, offenbart zwei Aspekte:

Erstens: die offensichtlich bereits abgestecken Claims für ein „Neubaugebiet“ in einem Bereich, der weder baulich noch politisch als tragfähige Siedlungsfläche betrachtet werden kann.

Zweitens: eine zumindest für mich erkennbare fehlerhafte Information der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung sowie der Einwohner*innen von Rathjensdorf und Plön.

Bei einer isolierten Bauentwicklung in der freien Landschaft oder der scheibchenweisen Vergrößerung der Gutsanlage Tramm handelt es sich nach meiner Bewertung eindeutig um die illegale Vergrößerung einer Splittersiedlung. Mich würde interessieren, wie die Landesplanung den Sachverhalt rechtlich bewertet.

Die Landesplanung hatte in der Vergangenheit aber schon klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet auf den Trammer Seewiesen zu entwickeln.

Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.

Der Planungsverband zuckt noch, Sitzung am Montag

Der ehemalige Planungsverband Seewiesen wurde umbenannt, um sein schlechtes Image abzustreifen. Man könnte von einem Etikettenschwindel reden, denn er heißt heute Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf. Nach wie vor hat er zum Ziel, die Trammer Seewiesen zu bebauen.

Am Montag, dem 18. Oktober tagt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung um 19:00 Uhr im Dörpshuus Rotensdörp, Ortsteil Theresienhof, Holzkoppel 10a.
Interessant wird der Tagesordnungspunkt 6: „Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön Rathjensdorf, Hier: Weiterer Entwicklungsstand.“ Mein alter Chef sagte immer: „Wenn ich die Überschrift schon lese, weiß ich , was ich von der Vorlage zu halten habe.“ Manchmal ist es wohl so. Entweder gibt es einen Entwicklungsstand oder es gibt eine weitere Entwicklung“. Aber das ist nebensächlich und lenkt vom Thema ab.
Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es eine Vorlage, auf die ich mich beziehe.

Der Eigentümer des Gutshofes, Timm von Bargen, früher Timm Barnstedt, hatte vor einiger Zeit erklärt, kein Interesse daran zu haben, die Flächen weiter zu entwickeln. Am 09. Juli 2021 fand nun auf dem Anwesen des Eigentümers ein Gespräch mit dem Eigentümer, der Rathjensdorfer Bürgermeisterin Henningsen und dem Plöner Bürgermeister Winter statt. Er brachte dabei „zum Ausdruck, das man über alles reden könne. Allerdings erhebt er eigene Forderungen. Ohne die Einlösung derselben, sieht er keine Verhandlungsbasis. Die Forderung bezog sich auf die Gemeindestraße und deren Verlegung in westlicher Richtung. Er wollte das alles zu Papier bringen und uns übermitteln.“ (Ich habe die Formulierung in Anführungsstrichen direkt aus der Vorlage entnommen und die Rechtschreibfehler nicht korrigiert.)

Herr von Bargen hat am 21. September 2021 das Papier übersandt. Dabei geht es um eine Verlegung und Verbreiterung der bestehenden Straße. Damit wird auch das Gelände des Gutshofes erweitert. Es bietet dann Raum für die Entwicklung von Neubauten. Die nunmehr vorgelegte Planung kommt mir sehr bekannt vor. Sie ähnelt den Planungen, an die ich mich aus früherer Zeit erinnere.
Ich stelle die Skizze hier nicht ein, um keine Probleme mit dem Urheberrecht zu bekommen, sie ist im Ratsinformationssystem der Stadt einsehbar. Soweit ich es anhand der verfügbaren Skizze erkennen kann, sind die dort blau gekennzeichneten Flächen die Baufelder für Neubauten. Die Altbauten sind schwer gekennzeichnet.
Für Freitag bzw. Montag habe ich im Rathaus um Alteneinsicht gebeten, um unter anderem diese Vermutung genau zu klären. Bislang habe ich auf meine Anfrage keine Antwort.

Klären will ich auch, ob die Verlegung der Straße über das Gebiet des Planungsverbandes führen würde. Das ist jedenfalls meine derzeitige Annahme. Ansonsten wäre die Verlegung der Straße eine Angelegenheit des Amtes Großer Plöner See, die als Verwaltung der Gemeinde Rathjensdorf tätig ist. Die Rathjensdorfder Bürgermeisterin hat diesbezüglich bereits Kontakt mit ihrer eigenen Verwaltung aufgenommen.

Als Ergebnis der Prüfung des Amtes Großer Plöner See mit der Kreisplanung ist der Vorlage zu entnehmen, daß im Fall der Errichtung von Neubauten auf dem Gutshofgelände eine Splittersiedlung verfestigt wird.

Die Landesplanung hat in der Vergangenheit aber klar zum Ausdruck gebracht, daß sie dem nicht zustimmen wird. Eine Bebauung in Tramm hätte nur Aussicht auf Genehmigung, wenn hier ein eigenständiger Ortsteil der Stadt Plön entstehen würde.

Genau diese alte Kamelle soll nun wieder aufgewärmt werden. Zumindest besteht die Gefahr. In der Vorlage wird dargestellt, daß das Amt Großer Plöner See der Verlegung des Straßenverlaufes nur zustimmen wird, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse bestände, wenn der Planungsverband die Absicht hat, weiterhin ein Baugebiet zu entwickeln.
Soll heißen: Kein Baugebiet, keine Verschwenkung der Straße.

Damit besteht die Perspektive, daß in der Sitzung des Planungsverbandes wieder darüber beraten wird, neue Pläne zu entwickeln und zu beraten.

Ich persönlich halte einen neuen Versuch für aussichtslos. Er bindet nur wieder Arbeitskraft in der Verwaltung der Stadt Plön. Der Bürgermeister hat in der letzten Zeit ohnehin schon darüber geklagt, daß die Verwaltung ausgelastet ist. Zusätzliche Aufgaben bedeuten möglicherweise auch zusätzliches Personal und damit zusätzliche Kosten. Wir sollten us auf das wesentliche und das machbare konzentrieren und keinen Luftschlössern hinterherlaufen.

Was käme nach meiner Einschätzung auf uns zu?
Es wären wieder zahlreiche Untersuchungen und Vorarbeiten erforderlich.
Der Investor müßte einen Bebauungsplan für die Trammer Seewiesen entwickeln und mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, der Kreisplanung und der Landesplanung sowie dem Planungsverband abstimmen.
Die ursprünglichen Planungen, den auszuhebenden Torf auf den umliegenden Feldern zu verteilen, dürften nicht mehr realisierbar sein. Aus Klimaschutzgründen wäre es ein schwerer Fehler. Torf ist ein CO2 Speicher, eine Verteilung auf Feldern oder die Verbauung in einem Lärmschutzwall würde Klimaschutzbemühungen entgegenlaufen, weil das bislang gebundene CO2 dann freigesetzt wird. Das Neubaugebiet würde wesentlich kleiner und unrentabler.
Die Potentialanalysen für die Innenraumverdichtung müßten vermutlich neu geschrieben oder zumindest überarbeitet werden.
Die Plöner Analyse hat sich in den vergangenen Jahren als „zu vorsichtig“ herausgestellt. Im Innenraum wurde bereits deutlich mehr Potential entwickelt, als seinerzeit aufgezeigt wurde.
Die Rathjensdorfder Analyse war aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf die sie gedruckt wurde. Sie beinhaltete lediglich das Potential für 3 Wohneinheiten, obwohl in der Gemeinde seinerzeit bereits auf mehr als 20 Wohneinheiten herumgeplagt wurde. Hier hat der damalige Rathjensdorfer Bürgermeister falsch geantwortet, als ich ihn ausdrücklich danach fragte.
Nur wenn kein Potential für die Entwicklung von Wohnraum im Innenraum nachgewiesen werden kann, darf außerhalb des Innenbereiches, also etwa auf den Trammer Seewiesen, etwas entwickelt werden. Das entscheidende ist, daß Potential im Innenbereich vorhanden ist. Das Rathjensdorf bislang nicht in der Lage war, da etwas draus zu machen, ist für die Genehmigung eines Neubaugebietes auf der „Grünen Wiese“ unerheblich.
Darüber hinaus wäre eine neue Folgekostenberechnung durchzuführen. Alleine die Herstellung einer neuen Straßenverbindung für das neue Wohngebiet dürfte für die Stadt Plön unwirtschaftlich sein. Auch darum ging seinerzeit der Streit mit dem Investor. Von Seiten des Investors wurde eine „wirtschaftliche Lösung“ angestrebt. Die Richtlinie zur Anlage von Straßen aus dem Jahr 2006 sollte nicht zur Anwendung kommen. Damit hätte die Stadt eine Straße übernommen, deren Haltbarkeit durchaus nicht an die Haltbarkeit einer Straße herankommt, wie entsprechend der RAST 2006 gebaut wurde. Was die Instandhaltung von Straßen kosten kann, hat uns die 5-Seen Straße von Stadtheide nach Niederkleveez vor Augen geführt. Für die reine Sanierung sollten 150.000,- Euro im Haushalt bereit gestellt werden.
Es wäre ein Fuß- und ein Radweg erforderlich, um das Neubaugebiet an die Stadt anzubinden.
Die angrenzenden Naturflächen, also das noch halbwegs intakte Ufer des Trammer Sees und der Teich, der in der Tat ein malerischer Teich ist und keine Brennesselwüste, wie manche despektierlich meinten, müßte vor zusätzlichem Nutzungsdruck durch die Besiedelung geschützt werden. Schließlich will Plön ein „Green Labeling“. Alles andere wäre „Green Labering“.
Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wäre zu prüfen. Ein kostspieliges „Muß“.
Zudem soll sich das Gebiet – das wird die Argumentation sein, sie war es zumindest immer – sich besonders an junge Familien richten. Zum Einen funktioniert das aber nur, wenn man entsprechende Regelungen vereinbart, was man nie wollte, zum Anderen entsteht durch junge Familien auch die Verpflichtung, für Kindergartenplätze und Schulen zu sorgen. Die hierfür entstehenden Kosten wären durchaus zu berücksichtigen.

Fortführung durch Liegenlassen, der Planungsverband (ehemals) Seewiesen wurstelt sich weiter durch

Gestern tagte der Planungsverband Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf.
Das Planungsziel ist das Planungsziel des ehemaligen Planungsverbandes Seewiesen, die Errichtung eines Wohngebietes auf den Trammer Seewiesen.

Die Arbeit des Planungsverbandes Seewiesen war ein fürchterliches Gewürge und ist gescheitert. Hierbei ist ein erheblicher Arbeitsaufwand in der Verwaltung der Stadt Plön betrieben worden, dessen tatsächliche Kosten nie ermittelt wurden und sich vermutlich auch nicht mehr ermitteln lassen. Dabei war von Anfang an zu erkennen, daß das Projekt zum Scheitern verurteilt ist.

Nachdem der Begriff „Seewiesen“ einen so negativen Beigeschmack bekommen hatte, wurde tief in die Trickkiste gegriffen. Der Planungsverband wurde einfach umbenannt. Jetzt heißt jetzt so, wie er heißt.
Böse Zungen könnten das einen Etikettenschwindel nennen. 

Dabei beruht die Berechtigung des Planungsverbandes auf zwei fragwürdigen Unterlagen. Um überhaupt auf der grünen Wiese – also im Außenbereich – bauen zu können, mußten die Gemeinden Plön und Rathjensdorf nachweisen, daß sie im Innenbereich kein ausreichendes Potential haben, den Wohnraumbedarf zu decken.

Rathjensdorf hat in einer Potentialanalyse das Potential für drei Wohneinheiten nachgewiesen.
Der damalige Bürgermeister bestätigte das in der Sitzung auf meine Anfrage ausdrücklich. Tatsächlich wurde zu der Zeit bereits an der Entwicklung eines innerörtlichen Wohngebietes gearbeitet, das bis zu 22 Bauplätze beinhaltete, auch wenn die Planungen zu dem Zeitpunkt nicht besonders konkret waren. 
Der Umstand, das die Gemeinde unfähig war, das Vorhaben umzusetzen ändert nichts daran, daß das Potential besteht. Genau darauf kommt es bei einer Potentialanalyse an. Nach meinem Kenntnisstand plant Rathjensdorf auf der Fläche derzeit ein Gebiet für die Errichtung von Tiny Houses. 

Für Plön wurde in dem Entwurf der Potentialanalyse nachgewiesen, daß ein ausreichendes Potential im Innenbereich besteht. Auf Intervention aus Verwaltung und Selbstverwaltung wurde seinerzeit der Entwurf nachgearbeitet und – ganz vorsichtig – auch ein zusätzlicher Bedarf für das Marktsegment „Einfamilienhaus“ angedeutet, das im Innenbereich nicht gedeckt werden könne.
Tatsächlich wurde und wird in Plön mittlerweile im Innenbereich in erheblichem Maße Wohnraum entwickelt. Das erfolgt zum Teil an Stellen, die in der Potentialanalyse überhaupt nicht betrachtet wurden. Innenraumverdichtung ist möglich, wenn man will und sich Mühe gibt. Bauen auf der grünen Wiese ist nur einfacher. 

Im Grunde genommen ist damit die rechtliche Grundlage für eine Bebauung auf der Grünen Wiese  – also für eine weitere Zersiedeln der Landschaft – entfallen. Es wäre durchaus interessant zu wissen, ob diesbezüglich ein Normenkontrollverfahren möglich wäre und Aussicht auf Erfolg hätte. Vielleicht sollte ich mich einmal näher erkundigen.

Weiterhin ist es rechtlich fragwürdig, ein Planungsverfahren weiterzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat. Immerhin wurde vor vielen, vielen Jahren der Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan gefaßt. Der betreffende Bebauungsplan steckt noch immer in den Kinderschuhen. Außerdem ruht die Arbeit seit längerem, aus gutem Grund.
Der Eigentümer der Flächen hat vor zwei Jahren erklärt, daß für Ihn ein Verkauf oder eine Entwicklung der Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht in Frage kommen würde. Eine Rückfrage des Verbandsvorsitzenden beim Eigentümer, ob er seine Ansicht geändert habe, wurde nicht beantwortet. Deutlicher kann man sein Desinteresse nicht unterstreichen.
Ein Planverfahren durchzuführen, das keine Aussicht auf Realisierung hat, ist nur schwer mit dem Verwaltungsrecht in Übereinstimmung zu bringen. Die Aussage der Landesplanung, daß ein Ruhenlassen des Verfahrens bis zu fünf Jahren toleriert werden könnte, ist da schon ein sehr weitreichendes Entgegenkommen.
Zwei Jahre sind mittlerweile rum und es nicht absehbar, daß sich in den kommenden drei Jahren etwas tut. Außer vielleicht, daß uns die Fortführung des Planungsverbandes in den Jahren etwas Geld kosten wird.

Ich habe dann im Ausschuß weiter argumentiert, daß von vorn herein gesagt wurde, das Projekt würde nur realisiert, weil alle Beteiligten dahinter ständen. Der Antrag in der Plöner Ratsversammlung, das Vorhaben zu beenden, wurde seinerzeit mit 11 Ja- und 11 Neinstimmen abgelehnt (Ein Antrag mit Stimmengleichheit gilt als abgelehnt). Die Plöner Ratsversammlung steht also nicht mehr geschlossen oder mit Mehrheit hinter dem Vorhaben. Einigen Kolleg*innen ging es darum, so gut wie möglich aus dem ganzen Schlamassel herauszukommen, ohne daß die Stadt mit Schadensersatzforderungen konfrontiert wird und haben daher nicht für einen Ausstieg gestimmt.
Der Verbandsvorsitzende, der Plöner Bürgermeister Winter, bestätigte heute meine damalige Aussage, daß aus einer Einstellung der Planung keine Schadensersatzforderungen abgeleitet werden können. 

Aus Rathjensdorfer Kreisen wurde geäußert, in zwei Jahren seinen ja Kommunalwahlen, dann könnten sich die Mehrheiten ja ändern.
Im Sport nennt man das wohl „auf Zeit spielten“. 

Der Verbandsvorsitzende skizzierte, daß es zwei Wege gäbe, den Planungsverband abzuwickeln.
Entweder, eine der Gemeinden beantragt die Auflösung des Planungsverbandes bei der Landesplanung oder der Planungsverband beschließt, die Bauleitplanung zu beenden. Damit entfiele der Verbandszweck und er könnte sich auflösen.

Aufgrund der Erfahrung, daß ein Antrag bei Stimmengleichheit als abgelehnt gilt, habe ich dann – nicht ganz ernst gemeint, weil mit klar war, daß das Manöver viel zu durchsichtig ist – beantragt, die Planungsarbeit fortzuführen (Leider fiel mir der Ausdruck: „Fortführung durch Liegenlassen“ nicht in der Sitzung ein, aber er ist zu schön, um ihn hier nicht zu bringen). Damit wollte ich auch die ganze Absurdität des Planungsverbandes aufzeigen. Ich verwies auf Rückfrage, warum ich jetzt für die Fortführung bin, auf die oben erläuterten Erfahrungen mit Verfahrensfragen.

Tatsächlich wurde dann beschlossen, noch einmal den Kontakt mit dem Eigentümer und dann spätestens im Sommer neu zu beraten. Man wurstelt sich durch.

Trammer Seewiesen, es wird weiter rumgeeiert

Das Thema Seewiesen (oder nach der Umbenennung korrekterweise Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf) ist doch noch nicht ganz ausgesungen. Der Planungsverband hat zum einen einstimmig dafür gestimmt, die Verwaltung zu beauftragen, den Verbandsmitgliedern aufzuzeigen, welche Schritte für eine Auflösung des Verbandes erforderlich sind. Zum anderen wurde bei zwei Gegenstimmen auch beschlossen, erst einmal zu prüfen, ob nicht eine andere Art der Bebauung möglich sei.
Der Plöner Bürgermeister, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Planungsverbandes ist, sprach davon, hier im Rahmen einer zu gründenden städtischen Wohnungsbaugesellschaft, möglicherweise unter dem Dach der Stadtwerke Geschoßwohnungsbau zu betreiben.
Dazu wolle man sich noch einmal an den Eigentümer der Flächen wenden, der ja bereits schriftlich mitgeteilt hatte, hier keine Entwicklung betreiben zu wollen und die Flächen ggf. Selber zu erwerben, als Stadt oder als Planungsverband oder anders. 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Rathjensdorf führte aus, daß die Gemeinde es auch im vergangenen Jahr nicht zustande gebracht, eine saubere Potentialanalyse zu erstellen.
Lieber bezog man sich auf die Potentialanalyse aus dem Jahre 2015, die lediglich 3 Bauplätze ausgewiesen hat. Diese Aussage war schon damals nachweislich falsch. Seinerzeit wurden zeitgleich Gespräche geführt und grobe Planungen entwickelt, die zu einer Schaffung von 22 Baugrundstücken im Innenbereich hätte führen können. Statt dessen wurden diese Planungen weder ernsthaft vorangetrieben noch wurden diese Gebiete in der Potentialanalyse berücksichtigt. Das hätte man aber tun müssen. Der damalige Bürgermeister die Existenz derartiger Planungen auf meine gezielte Frage und Nachfrage hin verneint. Liegt da nicht die Vermutung nahe, daß er ganz bewußt die Unwahrheit gesagt hat.

Der Versuch, die groben Planungen zu relativieren, indem man behauptet, es hätte keine Untersuchungen zur Erschließung, Umweltverträglichkeit ect. gegeben, ist ebenfalls unredlich, denn sie unterstellt, daß die Prüfung negativ ausgefallen wäre.
Die Richtigkeit der Behauptung, daß es keine Absprache mit dem Eigentümer der Flächen gegeben hätte, bezweifle ich. 

Man hat damals alles getan, um zu zeigen, daß die Gemeinde Rathjensdorf kein Potential für die Entwicklung von Wohnraum im Innengebiet hat. Das wäre aber die Voraussetzung, damit eine Entwicklung im Außenbereich überhaupt rechtmäßig ist.

Daß man sich noch heute auf die geschönte Potentialanalyse beruft, ist für mich gelinde gesagt eine Frechheit, was ich in der Sitzung auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht habe.

Darüber hinaus wurde in der Sitzung angedeutet, daß sich weitere Potentialflächen abzeichnen. Das sei aber erst seit Ende des letzten Jahres bekannt. Schon allein vor diesem Hintergrund muß man feststellen, daß die alte dreiseitige Potentialanalyse nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt ist. 

Die Rathjensdorfer Bürgermeisterin führte aus, daß man mit der Landesplanung abgeklärt hätte, daß die Gemeinde über die vorhandenen Potentialflächen hinaus auch Bauplätze im Bereich des Planungsverbandes entwicklen könne und diese Chance wolle man sich erhalten.

Ich habe darauf hingewiesen, daß die Aufrechterhaltung des Planungsverbandes rechtswidrig sei, da das Planungsziel erkennbar nicht erreichbar sei.

Der Vorsitzende entgegnete, daß ich diese Auffassung bereits in der letzten Verbandsversammlung geäußert habe und die auch protokolliert wäre, aber die Mehrheit des Planungsverbandes diese Auffassung nicht teilen würde. Darauf erwiderte ich, daß Recht keine Frage der Mehrheitsmeinung ist. 

Weiterhin führte ich aus, daß Arbeitszeit der Verwaltung – die nicht eingerechnet und nur von Plön zu erbringen ist – und Steuergeld „verbrannt“ würden. Das waren 2018 zwar nur gut 1072,54 €, aber eben völlig unnötig.
Zudem gäbe es in der Plöner Ratsversammlung keine Mehrheit für das Projekt mehr.
Daraufhin wurde erwidert, daß alleine der Planungsverband über einen B-Plan entscheidet. Worauf hin ich erwähnte, daß aber letztendlich die Plöner Ratsversammlung eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen müsse, da der B-Plan ohne eine entsprechende Änderung nicht rechtskräftig wird. Spätestens dann würde das Vorhaben scheitern. 

Der Verbandsvorsitzende und Plöner Bürgermeister führte weiter aus, daß die Flächen nach wie vor für die Entwicklung Plön interessant wären und brachte den Geschosswohnungsbau ins Gespräch (siehe oben). Darüber hinaus erwähnte er, daß er in der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt für die Entwicklung eines Neubaugebietes in einem anderen Bereich heftige Kritik einstecken mußte.

Ich erinnerte den Plöner Bürgermeister daran, daß er ja seinerzeit Wahlkampf damit gemacht hat, indem er sich gegen das Projekt Seewiesen ausgesprochen hat. Er erwiderte, das sei ja jetzt etwas anderes, es würde sich ja um das Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf handeln. 

Spätestens hier glitt das ganze dann ins Absurde ab. So wurde dann darauf hingewiesen, daß man, wenn wir das nächste Mal so nett zusammen sitzen, gerne ein paar Häppchen reichen könnten. Ich habe dann angeboten, ein paar Grillwürste zu spedieren, wenn die Gemeinde Rathjensdorf die Grillkohle stellen würde. Das könne sie, wurde im Gegenzug in Aussicht gestellt. 

Warum ich das jetzt alles so ausführlich berichte?
Damit später niemand behaupten kann, daß er/sie davon nichts gewußt hätte. Die Protokolle geben ja in letzter Zeit nicht mehr so viel her. Zum Teil werden Diskussionsbeiträge stark verkürzt und bisweilen nicht mehr mit dem Namen des Redners gekennzeichnet. Verantwortung wird verschleiert. Ein Verteidigungsminister sprach mal von organisierter Verantwortungslosigkeit. Schlimmer aber ist jedoch, daß Redebeiträge trotz der ausdrücklichen Aufforderung, sie zu Protokoll zu nehmen, nicht im Protokoll auftauchen.
So habe ich in der Sitzung des letzten SteP ausdrücklich darauf hingewiesen, einen meiner Beiträge ins Protokoll aufzunehmen, was nicht geschehen ist.
Aber das ist dann ein Thema für den 22. Januar. 

Seewiesen vor dem Aus

Heute stand es in der Zeitung, was hinter den Kulissen bereits hinreichend bekannt war. Das Neubaugebiet „Seewiesen“, später umbenannt in „Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf“ oder so ähnlich, steht vor dem Aus.

Das freut mich in so weit, als daß ich mich seit über 10 Jahren gegen diese Planungen ausgesprochen und eingesetzt habe. Zumindest wird jetzt keine weitere Arbeitskraft der Verwaltung in dieses von Anfang an aussichtslose Projekt investiert. 

Unser Bürgermeister, Lars Winter, der sich in seinem Wahlkampf gegen die Fortführung dieses Projektes ausgesprochen hatte und darüber auch etliche Stimmen einwerfen konnte, mußte als Vorsitzender des Planungsverbandes Seewiesen dieses Projekt weiterführen. Es gab bislang keinen politischen Willen, dieses Projekt zu beenden.

Das wird sich mit der Sitzung des Planungsverbandes am 14. Januar 2020 voraussichtlich ändern, da der Vorschlag, den Planungsverband aufzulösen, vom Planungsverbandsvorsitzenden selber kam. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß dieser Tagesordnungspunkt ohne vorherige Abstimmung mit der Rathjensdorfer Bürgermeisterin, Frau Henningsen, festgesetzt wurde. Frau Henningsen hatte sich in der Vergangenheit, vor der Übernahme des Bürgermeisterinnenamtes, auch kritisch zur dem Neubaugebiet geäußert.

Tatsächlich ist für mich die Äußerung des Eigentümers der Flächen, diese in den nächsten 10 Jahren nicht für die Umsetzung einer wie auch immer gearteten Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen, nicht der Grund, sondern nur ein Anlass, die Planungen zu beenden.

Es war von Anfang an klar, daß dem Projekt hohe Hürden entgegenstehen. Auch das Argument, mehr Einwohner würden zu höheren Schlüsselzuweisungen führen, ist nur halbwahr, denn mehr Einwohner führen auch zu höheren Kosten. Das hat die Folgekostenberechnung zweifelsfrei ergeben.

Auch bei der Potentialanalyse wurde nach meiner Bewertung getrickst. Das gilt sowohl für die Seite der Plöner Selbstverwaltung wie auch für den Vorgänger im Amt des Rathjensdorfer Bürgermeisters, der mich dazu nachweislich öffentlich belogen hat. 

Eine wirtschaftliche Erschließung war nicht möglich.

Zudem würde eine weitere Zersiedelung der Landschaft mit der einhergehenden Versiegelung von Flächen den Zielen des Landschafts- und Naturschutzes entgegenstehen.

Vor diesem Hintergrund ist die Aussage des Eigentümers, die Flächen nicht mehr für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen, nicht Ursache, sondern bestenfalls Anlaß für diesen seit langem überfälligen Schritt. 

Es gilt, die Grenzen des Wachstums einfach mal zu akzeptieren und nicht zu versuchen, den selben Fehler an anderer Stelle noch einmal zu wiederholen.

Vor diesem Hintergrund bleibt zu hoffen, daß der Bürgermeister oder die Selbstverwaltung im kommenden Jahrzehnt von solchen Plänen Abstand nimmt, um die Verwaltung nicht noch einmal mit 15 Jahren sinnloser Arbeit zu belasten.  

Der Planungsverband “ex-Seewiesen” läßt die Arbeit ruhen

Am Dienstag tagte die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, besser bekannt unter dem Begriff Seewiesen.
Die schlechte Nachricht: Der Verband will sich immer noch nicht auflösen, obwohl bei realistischer Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann, daß auf den Seewiesen jemals gebaut wird.
Der Umstand, daß die Stadt Plön den Planungsverband selbst bei einem entsprechenden politischen Beschluß nicht verlassen kann, so jedenfalls die Auffassung der Verwaltung, ist skandalös und erinnert an das Instrument einer Zwangsehe.

Der Vorsitzende des Planungsverbandes berichtete:
– Der neue Grundstückseigentümer hat keine Planungsabsichten
– Der neue Grundstückseigentümer beabsichtigt nicht, in den städtebaulichen Vertrag des Planungsverbandes mit dem ehemaligen Eigentümer einzutreten.
– Der neue Eigentümer hat erklärt, die Flächen in der landwirtschaftlichen Nutzung zu belassen.
– Bei einer Auflösung des Planungsverbandes entstehen keine Schadensersatzansprüche

Der Vorsitzende des Planungsverbandes erläuterte unter Tagesordnungspunkt 6, daß die Anwendung des Umlageverfahrens, eine Art Enteignung der potentiellen Bauflächen, aus rechltichen Gründen nicht in Frage kommt.

In der Beratung zum Tagesordnungspunkt 5 über den Beschluß der weiteren Vorgehensweise führte eine Mitarbeiterin der Verwaltung aus, daß eine Kündigung durch die Stadt Plön nach § 127 Landesverwaltungsgesetz nicht möglich ist, weil die Kündigungsvoraussetzungen nicht gegeben sind und vor der Kündigung die Möglichkeit einer Vertragsanpassung zu prüfen wäre.

Darüber, ob sich die städtebaulichen Zielsetzungen nach § 205 Abs. 5 BauGB geändert haben und der Planungsverband sich auflöst, trifft der Planunsverband selber in Ausübung seines weiten Ermessensspielraumes. Die Verwaltung führte aus, daß die Absicht des Eigentümers, die Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen, kein zwingender Grund für die Auflösung des Planungsverbandes ist. Die städtebaulichen Absichten könnten weiter verfolgt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein Bebauungsplan aber unzulässig, wenn er auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung zu § 1.3 Baugesetzbuch. Diese Tatsache ist sowohl dem Vorsitzenden des Planungsverbandes wie auch der Verwaltung bekannt und hätte den Mitgliedern des Planungsverbandes zumindest bekannt sein müssen. Allerdings wurde diese Information in der Vorlage nicht aufgeführt.
Hier muß die Frage erlaubt sein, ob nicht unter Umständen die falsche Anwendung des Rechtes durch einen Amtsträger ein Sachverhalt ist, der den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt.
Es kann natürlich trefflich darüber gestritten werden, ob 5 bis 10 Jahre ein unabsehbarer Zeitraum ist, aber die Landesplanung hat meiner Kenntnis nach geäußert, daß ein Ruhen des Planungsverbandes maximal bis zu 5 Jahren akzeptabel sei.

Allein die unrealistische Annahme, daß der neue Eigentümer seine Meinung ändern könnte, rechtfertigt aus meiner Auffassung in keinem Fall die Fortführung der Planung oder das Fortbestehen des Planungsverbandes. In diesem Zusammenhang von einem weiten Planungsermessen zu sprechen ist der Versuch, den Planungsverband noch einmal über die Runden zu retten.

Ich habe noch gefragt, warum das Schreiben der Kanzlei BMZ als nicht-öffentlich eingestuft wird. Der Vorsitzende des Planungsverbandes erläuterte, dies wäre geschehen, weil das Schreiben strategische Empfehlungen enthalte.

Am Ende der Beratung wurde bekannt begeben, daß Rathjensdorf eine neue Innenraumpotentialanalye in Auftrag geben wird.

Der abschließende Beschluß ging dahin, das Ergebnis der Analyse abzuwarten und die Arbeit ruhen zu lassen.

Man will von Rathjensdorfer Seite einen Fuß in der Tür behalten, allerdings sein man zum Ende des Jahres mit seinem Geduldsfaden am Ende.

Trammer Seewiesen. Der Investor meldet sich doch noch.

Heute berichteten sowohl die Kieler Nachrichten (KN) und der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) zu den Trammer Seewiesen. Beide benannten den neuen Eigentümer, der OHA berichtete zudem von einem Gespräch mit dem alten Eigentümer und immernoch Investor Herrn Dr. Rahlf von der Ronda Real Estate GmbH.

Der Inhalt aller Artikel läßt sich in einem Satz zusammenfassen:

Der Investor und gleichzeitig ehemaliger Eigentümer der Flächen auf den Trammer Seewiesen (Dr. Rahlf) verkauft die Flächen an einen neuen Eigentümer, von dem er wissen muß, daß der Käufer die Flächen weder selbst entwickeln noch durch Dritte entwickeln lassen will und beklagt sich dann, daß die Stadt Plön kein Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht gemacht hat, um das Projekt weiterführen zu können.

Ich verstehe das nicht und ich glaube, man muß sich auch gar keine Mühe mehr geben, das verstehen zu wollen.

Nach meinem Verständnis hatte die Stadt kein Vorkaufsrecht und dementsprechend hätte sie davon auch kein Gebrauch machen können.

Dem Bericht des OHA zufolge betont der Investor, daß das Projekt so wie jetzt geplant unwirtschaftlich sei. „Erforderlich sei … eine umfassende Erweiterung des Planungsgebietes sowie eine Kostenbeteiligung an der weiteren Umplanung.“

Dazu nur zwei kurze Fragen: Wer bitte soll sich da an den Kosten beteiligen? Etwa die Stadt Plön oder die Gemeinde Rathjensdorf?

Abschließend wird noch ein Städtebaulicher Vertrag erwähnt. Der existiert, und im Zusammenhang mit ihm könnte man versucht sein, die Gefahr von drohenden Schadensersatzforderungen an die Wand zu malen.
Verwaltungsrechtlich ist es aber so, daß B-Planverfahren ergebnisoffen zu führen sind und die Städte und Gemeinden, in diesem Fall der Planungsverband, den Aufstellungsbeschluß jederzeit aufheben und das Verfahren beenden kann, sofern dies sachlich zu begründen ist.
Daher läßt sich nach meiner Überzeugung aus der Einstellung des Bauleitverfahrens auch keine Forderung auf Schadensersatz ableiten.
Der Städtebauliche Vertrag zwischen Planungsverband und Investor darf von daher keine Verpflichtung enthalten, die Planung auf den Trammer Seewiesen auch tatsächlich umzusetzen. Das tut er nach meiner Auffassung auch nicht.
Er enthält unter anderem Regelungen zu Rechten, Pflichten sowie Ziele und Kosten im Planungsverfahren.
Auch daraus lassen sich keine Schadensersatzforderungen ableiten, wenn es eine sachlich begründete Aufhebung des B-Planverfahrens gibt.

Ich habe die Erwähnung des Städtebaulichen Vertrages im OHA-Artikel so verstanden, daß damit ein moralischer Anspruch auf die Umsetzung der Planung begründet werden soll.
Schon der Versuch ist absurd und zum Scheitern verurteilt.

Die Frage ist also nicht, ob man aus dem Verfahren und dem Vertrag aussteigt, sondern wie man das unbeschadet tut. Man sollte sich endlich eingestehen, daß das Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und den Spuk beenden.

Jetzt noch der Link auf den Beitrag des OHA.
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/neuer-besitzer-neue-chance-id22025742.html

Absurdistan liegt auf den Trammer Seewiesen.

In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich im öffentlichen Teil der Sitzung berichtet, daß die Voraussetzungen für den Planungsverband Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, das Planungsziel zu erreichen, aufgrund neuer, auch den Mitgliedern des Planungsverbandes Seewiesen vorliegenden Informationen, nicht mehr gegeben sind.
(Anmerkung bzw. Zusatzinformation: Wenn der Planungsverband sein Planungsziel nicht mehr erreichen kann, dann muß er aufgelöst werden.)
Dem wurde auch vom Vorsitzenden des Planungsverbandes nicht widersprochen.
Gleichzeitig habe ich angekündigt, daß ich im nichtöffenlichen Teil der Sitzung weitere Informationen dazu geben werde.
Das habe ich getan. Dort wurde ich dann von einer ganz neuen Entwicklung überrascht, die an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist. Leider kann ich aus nichtöffentlicher Sitzung nicht weiter berichten.
Jetzt fehlt nur noch, daß der alte Investor in den sozialen Wohnungsbau einsteigt, um die Fraktion „Die Linke“ zu ködern, den Fortbestand des Planungsverbandes doch noch zuzustimmen.

Es kann wirklich nicht mehr darum gehen, wie man den Planungsverband künstlich am Leben erhält, sondern darum, wie man in einem geordneten Verfahren aus den Planungen aussteigt.

Beratung zur Bebauung der Seewiesen Tramm im wesentlichen nicht-öffentlich.

Gestern tagte der Planungsverband Seewiesen, eine denkwürdige Sitzung. Sie war so öffentlich wie möglich, also fast durchgehend nichtöffentlich.

In der Beratung zur Tagesordnung wurde beschlossen, daß ich meinen Antrag auf Beendigung der Bauleitplanung zwar öffentlich vortragen könne, die Beratung aber dann nichtöffentlich unter dem Tagesordnungspunkt 8 „Planungsverband Wohngebiet am Trammer See, hier: Beratung und Beschluß über die weitere Vorgehensweise“ im nichtöffentlichen Teil erfolgen solle.
Dem stimmte ich zu, ich hätte auch vollständig nicht-öffentlich vorgetragen. Im Grunde genommen war mir die Entscheidung zu meinem Antrag egal und ich habe eine Ablehnung erwartet. Egal wie die Abstimmung ausgeht, der der Planungsverband befand sich in einer Zwickmühle.
Würde der Planungsverband der Einstellung der Bauleitplanung zustimmen, entfiele der Verbandszweck, er müßte sich auflösen, eine saubere Lösung.
Würde der Planungsverband nicht zustimmen, würde er den Weg für die Plöner Ratsversammlung freimachen, über den Verbleib im Planungsverband abzustimmen.
(Beschlußvorschlag: Siehe Ende des Beitrages)

Die gesamte rechtliche und vertragliche (Fehl)Konstruktion des Planungsverbandes macht diesen verzwickten Verfahrensweg leider erforderlich, weil dort keine Ausstiegsklausel vorgesehen ist.
Wer allerdings 1 und 1 zusammenzählen kann, der weiß, daß des in der Plöner Ratsversammlung keine politische Mehrheit mehr für dieses Bauvorhaben gibt und kann sich an den Fingern einer Hand abzählen, daß das Vorhaben spätestens bei der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplanes scheitern wird, die für die Realisierung der Bebauung erforderlich ist.

In der Einwohnerfragestunde konnte der Verbandsvorsteher auf die Frage einer Einwohnerin nach aktuellen Planungsstand nichts Konkretes als Antwort geben. Er erwähnte lediglich, daß der bisherige Investor, Herr Dr. Ralph, den Termin und auch die Terminverlängerung für die Vorlage eines überarbeiteten städtebaulichen Konzeptes verstreichen ließ, ohne sich zu melden. Es wäre bis heute auch nicht möglich gesesn, Kontakt mit ihm aufzunehmen.

Mein Kommentar: Der Planungsverband steht vor dem Nichts.
Und dazu gab es auch keinen Widerspruch.

Herr Möller fragte dann, ob es vermessen sei zu behaupten, daß der Investor kein Interesse mehr hat, das Vorhaben zu entwickeln. Die Antwort des Bürgermeisters ließ sich nach meinem Verständnis dahingehend deuten, daß man das Vertrauen zu dem Investor verloren hat.
Herr Möller bemängelte in der Einwohnerfragestunde, daß die Beratung im Wesentlichen in den nichtöffentlichen Teil verschoben wurde und die Öffentlichkeit im Vermutungsmodus belassen wird und damit im Dunkeln tappen muß.

Der Bericht der Plöner Verwaltungsmitarbeiterin über einen Termin bei der Landesplanung fand ich sehr interessant, weil auch er nicht besonders aufschlußreich war. Auf meine Frage, ob ich das Protokoll des Besuches bekommen könnte, wurde mir geantwortet, daß das nicht möglich sei, da es eine Rathjensdorfer Angelegenheit sei. Da wundert es mich dann aber sehr, daß der Besuch von der Plöner Verwaltung begleitet wird und nicht von der Verwaltung des Amtes Großer Plöner See, die für Rathjensdorf zuständig ist.
Traut Rathjensdorf seiner eigenen Verwaltung nicht? War es vielleicht doch ein Besuch im Rahmen der Arbeit des Planungsverbandes? Dann wäre nämlich die Plöner Verwaltung zuständig gewesen. Oder will man mir lediglich das Protokoll vorenthalten, damit ich die Inhalte nicht gegen den Planungsverband verwenden kann? Aber hier befinde ich mich schon wieder im Vermutungsmodus. Im Grunde genommen ist das eigentlich auch nur noch eine Nebenfragwürdigkeit.

Dazu passt auch, daß die nicht-öffentliche Vorlage sich wie ein Aal um das Thema windet und nichts anderes ist als der Versuch, daß Projekt künstlich am Leben zu erhalten.

Zum Abschluß der Wortlaut meines Beschlußvorschlages:

Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf möge beschließen, die Bauleitplanung für das Plangebiet zu beenden.

Unmittelbar nach Einstellen der Planungsarbeiten soll sich der Verband in einem geordneten Verfahren auflösen.

Die Mitglieder des Planungsverbandes mögen zur Kenntnis nehmen, dass eine Abstimmung in der Ratsversammlung der Stadt Plön zu diesem Thema lediglich noch nicht stattgefunden hat, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

Aller Voraussicht nach wird es in einer der nächsten Ratsversammlungen zu dem Beschluss kommen, entsprechend der geltenden vertraglichen und gesetzlichen Regelungen aus dem Planungsverband auszutreten, wenn dessen einvernehmliche Auflösung nicht zeitnah erfolgt.

Da die Abstimmung im nichtöffentlichen Teil erfolgte, kann ich über deren Ausgang nichts sagen, bevor der Verbandsvorsteher das Ergebnis nicht öffentlich gemacht hat.
Tut mir leid, aber die Presse wird sicher berichten.

Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See … vor dem Aus?

Gestern trat der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Planungsverband Seewiesen) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Zum neuen Verbandsvorsitzenden wurde der Plöner Bürgermeister Herr Winter gewählt. Sein Stellvertreter wird Herr Herden aus Rathjensdorf. Ich hatte noch Frau Henningsen, die Bürgermeisterin aus Rathjensdorf vorgeschlagen, die jedoch erklärte, nicht zur Wahl zu stehen. Damit wäre zumindest der Vorstand des Planungsverbandes paritätisch mit einem Mann und einer Frau besetzt gewesen. Zudem war auch ihr Vorgänger im Amt als stellvertretender Vorsitzender im Planungsverband  tätig.

Ich selber wurde zum Vorsitzenden des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung gewählt.

Bereits in seinem Eingangsstatement betonte der Verbandsvorsitzende, daß sich der Planungsverband in unruhigem Fahrwasser bewegt. Ich teile diese Sichtweise aus zwei Gründen:

Erstens hat das Vorhaben in der Plöner Ratsversammlung nach meiner Einschätzung keine politisch Mehrheit mehr. Die SPD prüft, zur nächsten oder übernächsten Ratsversammlung einen Antrag einzubringen, den Planungsverband aufzulösen. In dem Zusammenhang habe ich betont, daß es unsinnig sei, bis zu der Entscheidung weiteren Arbeits- und Zeitaufwand in das Projekt zu stecken. Ich habe das sowol unter dem Tagesordnungspunkt Berichte wie auch in der Diskussion erwähnt, damit niemand später sagen kann, er habe es nicht gewußt.

Zweitens sind neue Probleme aufgetreten. Hier geht es unter anderem um eine möglicherweise erforderliche Aufschüttung von 15000 Kubikmetern Erdreich sowie die die Entsorgung des Oberflächenwassers in einem noch zu schaffenden Feuchtwald, aber auch um die Finanzierung der Entschließungsstraße von der B 76 zum Wohngebiet, die zwischen dem Planungsverband und dem Investor strittig ist. Die untere Verkehrsbehörde hat im Beteiligungsverfahren eine 6,50 Meter breite Straße angeregt. Diese Breite ist erforderlich, um einen geordneten Ver- und Endsorgungsverkehr, aber auch den landwirtschaftliche Verkehr und den Begegnungsverkehr zu gewährleisten. Sollte der Investor diese Kosten nicht übernehmen, würden sie vermutlich an der Stadt Plön hängen bleiben.

Darüber hinaus zeigte sich ganz deutlich, daß die Koordination zwischen Investor und der Stadtverwaltung besonders in der letzten Zeit nicht besonders gut gelaufen ist. Das wurde nicht nur durch die Ausführungen, sondern auch durch den überaus gereizten Diskussionsverlauf deutlich. Der Verbandsvorsitzende äußerte, daß es ein Geburtsfehler sei, daß das Planungsbüro nicht von der Stadt, sondern vom vom Investor beauftragt wurde. Zudem – sofern ich es richtig verstanden habe – wurde geäußert, daß der bisherige Projektkoordinator als Stadtplaner mit der Aufgabe überfordert war. Damit sehe ich mich in einer meiner bereits früher geäußerten Einschätzung bestätigt.
So beklagte der Verbandsvorsitzende gegenüber dem Investor, daß immer noch kein Entwurf für den Bebauungsplan vorliegen würde, der geeignet wäre, öffentlich ausgelegt zu werden, obwohl das Inhalt früherer Absprachen war.
Der Investor gab bekannt, daß er in Gesprächen mit einem erfahrenen Projektmanager stehen würde. Den Namen wollte er aber noch nicht nennen.
Hierzu soll zwischen dem potentiellen Interessenten und der Stadt bis zum 20. Juli 2018 ein Gespräch stattfinden. Sofern er die Aufgabe übernimmt (wovon ich ihm abraten würde), soll dann ein Zeitplan erarbeitet werden, der in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung vorgestellt werden könnte.

Erste Sitzung 2018, SteU

Nach der Weihnachtspause tagte heute der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). In der Einwohnerfragestunde kamen folgende Themen zur Sprache:

Straßenbeleuchtung Klosterstraße. Hier wurde die Sorge geäußert, daß die alten durch moderne Straßenlampen ersetzt werden. Hier besteht im Ausschuß offenbar Konsens, den Altstadtcharakter der Klosterstraße auf jeden Fall zu bewahren. Zielvorstellung ist, die alten Lampen zu behalten und nur die Leuchtmittel auszutauschen.
Dem schließe ich mich an.

Nach wie vor ragt in der Stettiner Straße eine Hecke in den Straßenraum. In Folge kann der Gehweg nicht mehr vernünftig genutzt werden. Diese Frage beschäftigt den Ausschuß schon seit längerer Zeit. Das Problem ist, daß der Grundstückseigentümer einen Rückschnitt verweigert, weil die Hecke dann nicht mehr ausschlagen würde. Als Alternative wurde ein Lattenzaun ins Gespräch gebracht. Der Bürgermeister faßt ins Auge, das Ordnungsamt noch einmal auf den Fall anzusetzen.
Nach meiner Ansicht ist nicht hinnehmbar, daß ein Gehweg nicht mehr genutzt werden kann. Die Ursache des Problems ist, daß die Hecke seinerzeit wohl viel zu dicht an den Gehweg gepflanzt wurde. Wenn dadurch der Gehweg nicht mehr nutzbar ist, ist ein Rückschnitt unvermeindlich. Wenn das nicht geht, muß der Eigentümer die Hecke eben beseitigen. Als Ersatz würde ich mir eine neue Hecke wünschen. Wenn der Eigentümer stattdessen einen Lattenzaun baut, ist das sein gutes Recht. Daß seine Mitmenschen das möglicherweise für eine kleinkindische Trotzreaktion halten könnten, ist deren gutes Recht.

Zu guter Letzt wurde das Thema Hundespielplatz angesprochen. Grundsätzlich wurde die Notwendigkeit eines Hundespielplatzes anerkannt. Allerdings wurden Zweifel geäußert, daß der Platz am Trammer See tatsächlich geeignet wäre. Einerseits ist fraglich, ob er überhaupt ausreichend groß sei, andererseits würden negative Einflüsse auf die Umwelt befürchtet. Das angrenzende Seeufer ist der einzige naturbelassene Uferabschnitt am Trentsee, der noch über einen intakten Schilfgürtel verfügt.
Der Ausschuß vertrat zudem die einhellige Auffassung, daß die Nutzung öffentlicher Flächen ebenso in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt fällt wie die Fragen, die den Umwelt- und Naturschutz betreffen. In meine Beitrag erwähnte ich unter anderem, daß es in diesem Fall erneut zu einer mangelhaften Abstimmung zwischen dem Steu und dem Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) gekommen ist. Diese Abstimmung soll nachgeholt werden, auch wenn der GA die Mittel in seinem Haushalt schon berücksichtigt hat und diese Ausgaben im bereits genehmigten Haushalt der Stadt eingeplant sind. Damit ist die Entscheidung wieder offen.
Ich bin zwiegespalten. Ein Hundespielplatz ist für mich ein „Nice to have“, aber keine zwingende Notwendigkeit. Viele Hunde laufen am Trentsee seit Jahren ohnehin unangeleint herum, obwohl das eine Ordnungswidrigkeit ist. Ein Zaun würde natürlich dazu führen, daß andere Erholungssuchende in dem Bereich von frei laufenden Hunden geschützt sind. Mir sind drei Fälle bekannt, in denen Passanten angefallen wurden. Erfahrungen mit solchen Hundeplätzen in anderen Gemeinden sollen eher nicht so gut sein. Die Plätze sind schnell verkotet, so daß die Bereiche um den Hundespielplatz herum von freilaufenden Hunden genutzt werden. Dann wäre so ein Hundespielplatz kontraproduktiv.
Wenn es zutrifft, daß der Platz nicht ausreicht, dann ist es natürlich nicht sinnvoll, den Bereich einzuzäunen. Dann ist es nicht vertretbar, 10.000,– Euro auszugeben, zumal die Gefahr besteht, daß die Fehlbedarfszuweisungen, die Plön vom Land erhält, um diesen Betrag gekürzt werden. Wenn sich herausstellt, daß der Platz ausreichend ist, käme es zumindest auf einen Versuch an.

In seinen Berichten sprachen Bürgermeister und Verwaltung folgende Punkte an:

Das Fahrradforum findet am 31. Januar 2018 um 1800 in der Aula im Schiffsthal statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der AG-Fahrrad zu informieren und mit ihren Anregungen dazu beizutragen, bedarfsgerechte Verbesserungen an unserem Radwegesystems anzustoßen.
Ich finde das gut und würde mich über eine rege und konstruktive Beteiligung freuen.

Die Einrichtung von Pollern zur Durchsetzung des Fahrverbots in der Fußgängerzone wird weiter vorbereitet. Vermutlich wird das Thema in der nächsten Sitzung des SteU beraten werden.
Die Belieferung der Geschäfte auf der Südseite der Langen Straße muß sichergestellt sein. Allerdings sollte das innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten möglich sein. Leider hat sich der Eindruck verfestigt, daß sich niemand um die Lieferzeiten kümmert, weil es faktisch möglich ist, auch außerhalb der Lieferzeiten in die Fußgängerzone einzufahren. Daher ist die Einrichtung von Pollern aus meiner Sicht folgerichtig.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Steinbergweges und der Ulmenstraße sollen die Bushaltestellen verlegt werden. In Gesprächen mit der VKP wurde erörtert, ob durch eine Verlegung des Busverkehrs durch die Hipperstraße auch die Bushaltestelle gegenüber der Grundschule Breitenaustraße bedient werden kann. Hierzu ist aber eine Umplanung und zusätzlicher Aufwand für den Umbau verbunden. Zudem kann nicht sichergestellt werden, daß in diesem Fall sichergestellt werden kann, daß der Bus rechtzeitig zur Abfaht der Züge am Bahnhof eintrifft. Daher wird auf diese Umplanung verzichtet.
Diese Entscheidung trage ich voll mit.

Am 28. Februar wird auf der Ratsversammlung über die Voruntersuchung entschieden, die als Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm erforderlich ist. Der Förderbescheid für die Voruntersuchung liegt bereits vor.
Diese kurze Mitteilung ist sehr wichtig. Die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm ist aus meiner Sicht extrem wichtig für die qualitative Weiterentwicklung der Innenstadt, insbesondere für den Bereichs des Bahnhofes. Wenn man sich erinnert, wie desolat die Lübecker Straße vor Jahren aussah und wie sie heute aussieht, dann wird man einsehen, daß man um die Teilnahme an der Städtebauförderung nicht umhin kommt.

Am 13. März tagt der Planungsverband Seewiesen, u.a. um den Haushalt zu beschließen. Ob weitere Verfahrensschritte für die Bauleitplanung behandelt werden, ist offen. Dazu müssen die Fragen, Anregungen und Bemerkungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Verwaltung, der Träger öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit hinreichend beantwortet oder berücksichtigt sein.
Ich bin gespannt.

Die Wachstation der DLRG wurde auf Antrag der CDU auf die Tagesordnung gesetzt. Eine echte Begründung und vor allem Lösungsansätze oder Lösungsvorschläge wurden nicht vorgetragen. Der Bürgermeister führte noch einmal aus, daß die Prinzeninsel den Hohenzollern gehört und der Vertrag über die Nutzung des Strandbades und der Badeanstalt 1998 ausgelaufen ist. Seither besteht ein vertragsloser Zustand, der ausgelaufene Vertrag wird aber weiter „gelebt“.
Herr Dr. Erdtmann bezweifelt die Aussage zum Eigentum der Hohenzollern an dem von der Stadt errichteten Gebäude und wird dazu Einsicht in die Akten und Verträge nehmen.
Auch mit der DLRG gibt es keine vertragliche Regelung.
Der Sachstand in der Siskussion läßt sich wie folgt zusammenfassen. Die Hohenzollern würden über einen Neubau nachdenken, die DLRG könne in Zukunft die Räume im TSV-Vereinsheim nutzen. Diese Räume werden jetzt frei, weil der Musikzug dort aus- in den ehemaligen Schießstand unter der Turnhalle im Schiffsthal einzieht.
Ich führte dann aus, daß es um drei Themenkomplexe geht:
1. Um den Zustand des Wachraumes auf der Prinzeninsel.
2. Um die Lagerung des Materials, das derzeit in der Badeanstalt an der Fegetasche lagert sowie um Abstellplätze für Rettungsboote und den Mannschaftsbus.
3. Um Schulungs- und Gemeinschaftsräume.
Dazu regte ich an zu prüfen, ob es möglich ist, der DLRG durch die Bereitstellung von städtischen Räumen oder Flächen zu helfen. Meine Anregung ist, daß sich Vertreter*innen der Verwaltung, der Selbstverwaltung und der DLRG zusammensetzen, um zu ermitteln, ob es hier Lösungsmöglichkeiten gibt.
Hierzu äußerte der Bürgermeister, daß die Stadt zwar Trägerin der Feuerwehr ist, aber nicht der DLRG. Hier sei auch deren Landesverband mit einzubeziehen.
Ich halte die Arbeit der DLRG, auch die Jugendarbeit, für ausgesprochen gut und der Rettungsdienst ist eine ehrenamtliche Leistung, die nicht hoch genug geschätzt werden kann. Von daher kann sich die Stadt für dieses Engagement glücklich schätzen. Darum werde ich mich weiterhin dafür einsetzen , die Arbeit der DLRG zu ermöglichen und zu unterstützen.

Im folgenden Tagesordnungspunkt ging es um die Mitgliedschaft der Stadt in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig Holstein (RAD.SH). Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, der AG beizutreten. Der Kostenpunkt beträgt 750,– Euro pro Jahr. Herr Evers (FWG) fragte nach, welchen Nutzen die Stadt aus der Mitgliedschaft zieht. Eine berechtigte Frage. Der Bürgermeister führte dazu aus, daß Verbände wie z.B. der Städtebund zum einen Fachinformationen und Beratungsleistungen bieten und zum anderen die Interessen der Beteiligten bündeln und ihnen damit in der politischen Diskussion größeres Gewicht verleihen.
Dem Antrag der Verwaltung wurde vom Ausschuß zugestimmt.
Eine richtige Entscheidung, wie ich meine.

Bei der Kooperationsvereinbarung Plön – Ascheberg ging es um die Problematik, wie sich die Stadt Plön zur Entwicklung von 80 Wohneinheiten in Ascheberg positioniert. Wichtig, und auch für die Landesplanung der Landesregierung von Bedeutung ist, daß die Entwicklung von Wohneinheiten im Stadt-Umlandbereich zwischen den Umlandgemeinden und der Stadt Plön abgestimmt wird.
Dazu soll eine seit langem bereits bestehende Vereinbarung mit Ascheberg, auf deren Basis Ascheberg diese 80 Wohneinheiten ohnehin ohne weitere Zustimmung Plöns realisieren kann, überarbeitet und den neuen Bedarfszahlen angeglichen werden.
Natürlich besteht auch ein Zusammenhang zwischen Bedarf und den Planungen für das Neubaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf (ehemals Seewiesen), aber nach einem kurzen Geplänkel zwischen Herrn Zender (CDU) und mir haben wir darauf verzichtet, das Thema weiter zu erörtern. Schließlich bestand kein direkter Bezug und der bevorstehende Anpfiff des Handballspieles Deutschland – Spanien wirkte in diesem Fall als Diskussionsbeschleuniger.
Ich halte eine Abstimmung der Wohnbauentwicklung im Stadt-Umland-Bereich für absolut wichtig. Es wäre anzustreben, wenn sich hier alle Beteiligten an einen Tisch setzen könnten, um eine gesteuerte Entwicklung hinzubekommen. Schließlich hängen von der Bevölkerungsentwicklung auch Themenfelder zusammen wie die zukünftige Entwicklung der Schullandschaft, des Personennahverkehrs, u.s.w.. Leider scheint der Ascheberger Bürgermeister hier wenig gesprächsbereit zu sein, obwohl gerade Ascheberg von der alten Kooperationsvereinbarung profitiert.

Eine Neuerung ist die Behandlung von Bauanträgen im öffentlichen Teil der Sitzung, sofern keine persönlichen Interessen betroffen sind. Die Kreisberufsschule plant Umbaumaßnahmen, in deren Verlauf mehrere Bäume gefällt werden sollen. Nachdem der SteU in seiner letzten Sitzung sein Einvernehmen versagt hat, soll das Einvernehmen jetzt erteilt werden, vorausgesetzt es kommt zum Abschluß der Bauarbeiten zur Neuanpflanzung einer noch festzulegenden Anzahl von Bäumen mit einem Mindestumfang des Stammes von 45 cm.
Das ist für mich in Ordnung. Die jetzigen Bäume haben zwar einen Umfang von 75 cm, aber der Umbau der Schule ist für mich bedeutsamer als der Erhalt der bisherigen Bäume. Der Schaden für die Umwelt wird aus meiner Sicht durch die Neuanpflanzung auf längere Sicht ausgeglichen.

 

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