Der Planungsverband “ex-Seewiesen” läßt die Arbeit ruhen

Am Dienstag tagte die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Wohngebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, besser bekannt unter dem Begriff Seewiesen.
Die schlechte Nachricht: Der Verband will sich immer noch nicht auflösen, obwohl bei realistischer Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann, daß auf den Seewiesen jemals gebaut wird.
Der Umstand, daß die Stadt Plön den Planungsverband selbst bei einem entsprechenden politischen Beschluß nicht verlassen kann, so jedenfalls die Auffassung der Verwaltung, ist skandalös und erinnert an das Instrument einer Zwangsehe.

Der Vorsitzende des Planungsverbandes berichtete:
– Der neue Grundstückseigentümer hat keine Planungsabsichten
– Der neue Grundstückseigentümer beabsichtigt nicht, in den städtebaulichen Vertrag des Planungsverbandes mit dem ehemaligen Eigentümer einzutreten.
– Der neue Eigentümer hat erklärt, die Flächen in der landwirtschaftlichen Nutzung zu belassen.
– Bei einer Auflösung des Planungsverbandes entstehen keine Schadensersatzansprüche

Der Vorsitzende des Planungsverbandes erläuterte unter Tagesordnungspunkt 6, daß die Anwendung des Umlageverfahrens, eine Art Enteignung der potentiellen Bauflächen, aus rechltichen Gründen nicht in Frage kommt.

In der Beratung zum Tagesordnungspunkt 5 über den Beschluß der weiteren Vorgehensweise führte eine Mitarbeiterin der Verwaltung aus, daß eine Kündigung durch die Stadt Plön nach § 127 Landesverwaltungsgesetz nicht möglich ist, weil die Kündigungsvoraussetzungen nicht gegeben sind und vor der Kündigung die Möglichkeit einer Vertragsanpassung zu prüfen wäre.

Darüber, ob sich die städtebaulichen Zielsetzungen nach § 205 Abs. 5 BauGB geändert haben und der Planungsverband sich auflöst, trifft der Planunsverband selber in Ausübung seines weiten Ermessensspielraumes. Die Verwaltung führte aus, daß die Absicht des Eigentümers, die Flächen in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen, kein zwingender Grund für die Auflösung des Planungsverbandes ist. Die städtebaulichen Absichten könnten weiter verfolgt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein Bebauungsplan aber unzulässig, wenn er auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung zu § 1.3 Baugesetzbuch. Diese Tatsache ist sowohl dem Vorsitzenden des Planungsverbandes wie auch der Verwaltung bekannt und hätte den Mitgliedern des Planungsverbandes zumindest bekannt sein müssen. Allerdings wurde diese Information in der Vorlage nicht aufgeführt.
Hier muß die Frage erlaubt sein, ob nicht unter Umständen die falsche Anwendung des Rechtes durch einen Amtsträger ein Sachverhalt ist, der den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt.
Es kann natürlich trefflich darüber gestritten werden, ob 5 bis 10 Jahre ein unabsehbarer Zeitraum ist, aber die Landesplanung hat meiner Kenntnis nach geäußert, daß ein Ruhen des Planungsverbandes maximal bis zu 5 Jahren akzeptabel sei.

Allein die unrealistische Annahme, daß der neue Eigentümer seine Meinung ändern könnte, rechtfertigt aus meiner Auffassung in keinem Fall die Fortführung der Planung oder das Fortbestehen des Planungsverbandes. In diesem Zusammenhang von einem weiten Planungsermessen zu sprechen ist der Versuch, den Planungsverband noch einmal über die Runden zu retten.

Ich habe noch gefragt, warum das Schreiben der Kanzlei BMZ als nicht-öffentlich eingestuft wird. Der Vorsitzende des Planungsverbandes erläuterte, dies wäre geschehen, weil das Schreiben strategische Empfehlungen enthalte.

Am Ende der Beratung wurde bekannt begeben, daß Rathjensdorf eine neue Innenraumpotentialanalye in Auftrag geben wird.

Der abschließende Beschluß ging dahin, das Ergebnis der Analyse abzuwarten und die Arbeit ruhen zu lassen.

Man will von Rathjensdorfer Seite einen Fuß in der Tür behalten, allerdings sein man zum Ende des Jahres mit seinem Geduldsfaden am Ende.

Trammer Seewiesen. Der Investor meldet sich doch noch.

Heute berichteten sowohl die Kieler Nachrichten (KN) und der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) zu den Trammer Seewiesen. Beide benannten den neuen Eigentümer, der OHA berichtete zudem von einem Gespräch mit dem alten Eigentümer und immernoch Investor Herrn Dr. Rahlf von der Ronda Real Estate GmbH.

Der Inhalt aller Artikel läßt sich in einem Satz zusammenfassen:

Der Investor und gleichzeitig ehemaliger Eigentümer der Flächen auf den Trammer Seewiesen (Dr. Rahlf) verkauft die Flächen an einen neuen Eigentümer, von dem er wissen muß, daß der Käufer die Flächen weder selbst entwickeln noch durch Dritte entwickeln lassen will und beklagt sich dann, daß die Stadt Plön kein Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht gemacht hat, um das Projekt weiterführen zu können.

Ich verstehe das nicht und ich glaube, man muß sich auch gar keine Mühe mehr geben, das verstehen zu wollen.

Nach meinem Verständnis hatte die Stadt kein Vorkaufsrecht und dementsprechend hätte sie davon auch kein Gebrauch machen können.

Dem Bericht des OHA zufolge betont der Investor, daß das Projekt so wie jetzt geplant unwirtschaftlich sei. „Erforderlich sei … eine umfassende Erweiterung des Planungsgebietes sowie eine Kostenbeteiligung an der weiteren Umplanung.“

Dazu nur zwei kurze Fragen: Wer bitte soll sich da an den Kosten beteiligen? Etwa die Stadt Plön oder die Gemeinde Rathjensdorf?

Abschließend wird noch ein Städtebaulicher Vertrag erwähnt. Der existiert, und im Zusammenhang mit ihm könnte man versucht sein, die Gefahr von drohenden Schadensersatzforderungen an die Wand zu malen.
Verwaltungsrechtlich ist es aber so, daß B-Planverfahren ergebnisoffen zu führen sind und die Städte und Gemeinden, in diesem Fall der Planungsverband, den Aufstellungsbeschluß jederzeit aufheben und das Verfahren beenden kann, sofern dies sachlich zu begründen ist.
Daher läßt sich nach meiner Überzeugung aus der Einstellung des Bauleitverfahrens auch keine Forderung auf Schadensersatz ableiten.
Der Städtebauliche Vertrag zwischen Planungsverband und Investor darf von daher keine Verpflichtung enthalten, die Planung auf den Trammer Seewiesen auch tatsächlich umzusetzen. Das tut er nach meiner Auffassung auch nicht.
Er enthält unter anderem Regelungen zu Rechten, Pflichten sowie Ziele und Kosten im Planungsverfahren.
Auch daraus lassen sich keine Schadensersatzforderungen ableiten, wenn es eine sachlich begründete Aufhebung des B-Planverfahrens gibt.

Ich habe die Erwähnung des Städtebaulichen Vertrages im OHA-Artikel so verstanden, daß damit ein moralischer Anspruch auf die Umsetzung der Planung begründet werden soll.
Schon der Versuch ist absurd und zum Scheitern verurteilt.

Die Frage ist also nicht, ob man aus dem Verfahren und dem Vertrag aussteigt, sondern wie man das unbeschadet tut. Man sollte sich endlich eingestehen, daß das Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und den Spuk beenden.

Jetzt noch der Link auf den Beitrag des OHA.
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/neuer-besitzer-neue-chance-id22025742.html

Absurdistan liegt auf den Trammer Seewiesen.

In der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses habe ich im öffentlichen Teil der Sitzung berichtet, daß die Voraussetzungen für den Planungsverband Wohnbaugebiet Trammer See Plön/Rathjensdorf, das Planungsziel zu erreichen, aufgrund neuer, auch den Mitgliedern des Planungsverbandes Seewiesen vorliegenden Informationen, nicht mehr gegeben sind.
(Anmerkung bzw. Zusatzinformation: Wenn der Planungsverband sein Planungsziel nicht mehr erreichen kann, dann muß er aufgelöst werden.)
Dem wurde auch vom Vorsitzenden des Planungsverbandes nicht widersprochen.
Gleichzeitig habe ich angekündigt, daß ich im nichtöffenlichen Teil der Sitzung weitere Informationen dazu geben werde.
Das habe ich getan. Dort wurde ich dann von einer ganz neuen Entwicklung überrascht, die an Absurdität nicht mehr zu überbieten ist. Leider kann ich aus nichtöffentlicher Sitzung nicht weiter berichten.
Jetzt fehlt nur noch, daß der alte Investor in den sozialen Wohnungsbau einsteigt, um die Fraktion „Die Linke“ zu ködern, den Fortbestand des Planungsverbandes doch noch zuzustimmen.

Es kann wirklich nicht mehr darum gehen, wie man den Planungsverband künstlich am Leben erhält, sondern darum, wie man in einem geordneten Verfahren aus den Planungen aussteigt.