Trammer Seewiesen. Der Investor meldet sich doch noch.

Heute berichteten sowohl die Kieler Nachrichten (KN) und der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) zu den Trammer Seewiesen. Beide benannten den neuen Eigentümer, der OHA berichtete zudem von einem Gespräch mit dem alten Eigentümer und immernoch Investor Herrn Dr. Rahlf von der Ronda Real Estate GmbH.

Der Inhalt aller Artikel läßt sich in einem Satz zusammenfassen:

Der Investor und gleichzeitig ehemaliger Eigentümer der Flächen auf den Trammer Seewiesen (Dr. Rahlf) verkauft die Flächen an einen neuen Eigentümer, von dem er wissen muß, daß der Käufer die Flächen weder selbst entwickeln noch durch Dritte entwickeln lassen will und beklagt sich dann, daß die Stadt Plön kein Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht gemacht hat, um das Projekt weiterführen zu können.

Ich verstehe das nicht und ich glaube, man muß sich auch gar keine Mühe mehr geben, das verstehen zu wollen.

Nach meinem Verständnis hatte die Stadt kein Vorkaufsrecht und dementsprechend hätte sie davon auch kein Gebrauch machen können.

Dem Bericht des OHA zufolge betont der Investor, daß das Projekt so wie jetzt geplant unwirtschaftlich sei. „Erforderlich sei … eine umfassende Erweiterung des Planungsgebietes sowie eine Kostenbeteiligung an der weiteren Umplanung.“

Dazu nur zwei kurze Fragen: Wer bitte soll sich da an den Kosten beteiligen? Etwa die Stadt Plön oder die Gemeinde Rathjensdorf?

Abschließend wird noch ein Städtebaulicher Vertrag erwähnt. Der existiert, und im Zusammenhang mit ihm könnte man versucht sein, die Gefahr von drohenden Schadensersatzforderungen an die Wand zu malen.
Verwaltungsrechtlich ist es aber so, daß B-Planverfahren ergebnisoffen zu führen sind und die Städte und Gemeinden, in diesem Fall der Planungsverband, den Aufstellungsbeschluß jederzeit aufheben und das Verfahren beenden kann, sofern dies sachlich zu begründen ist.
Daher läßt sich nach meiner Überzeugung aus der Einstellung des Bauleitverfahrens auch keine Forderung auf Schadensersatz ableiten.
Der Städtebauliche Vertrag zwischen Planungsverband und Investor darf von daher keine Verpflichtung enthalten, die Planung auf den Trammer Seewiesen auch tatsächlich umzusetzen. Das tut er nach meiner Auffassung auch nicht.
Er enthält unter anderem Regelungen zu Rechten, Pflichten sowie Ziele und Kosten im Planungsverfahren.
Auch daraus lassen sich keine Schadensersatzforderungen ableiten, wenn es eine sachlich begründete Aufhebung des B-Planverfahrens gibt.

Ich habe die Erwähnung des Städtebaulichen Vertrages im OHA-Artikel so verstanden, daß damit ein moralischer Anspruch auf die Umsetzung der Planung begründet werden soll.
Schon der Versuch ist absurd und zum Scheitern verurteilt.

Die Frage ist also nicht, ob man aus dem Verfahren und dem Vertrag aussteigt, sondern wie man das unbeschadet tut. Man sollte sich endlich eingestehen, daß das Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und den Spuk beenden.

Jetzt noch der Link auf den Beitrag des OHA.
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/neuer-besitzer-neue-chance-id22025742.html

Weniger schlimm, nicht besser !

Die 21. Sitzung des Planungsverbandes „Seewiesen Plön/Rathjensdorf“ soll am Dienstag, dem 09. April 2013, 19:00 Uhr im Gemeindehaus Theresienhof, Holzkoppel 10 a, 24306 Rathjensdorf stattfinden.

Die neuen Planungen sind nicht besser als die alten, sie sind nur weniger schlimm, wie einer meiner Genossen treffend bemerkte.

Wie wir uns erinnern, ist Herr Timm Barnstedt mit dem Projekt Seewiesen vor einigen Jahren bereits gescheitert. Der Planer der ALSE zog selbstkritisch die Bilanz, dass das Projekt wohl zu ambitioniert war. Ich frage mich. „War die ALSE damit nicht vielleicht nur überfordert?“ Sie bekommt nun einen zweiten Versuch zugestanden.

Vor anderthalb Jahren trat ein neuer Investor aus Hamburg auf. Dr. Carsten Ralph, der – wie sich herausgestellte – eine politische Vergangenheit als Schatzmeister der Rechten Mitte Heimat Hamburg (Kusch) vorweisen kann. Er vertrat die MVB Vermögensverwaltung. Eigentlich hätte man gleich stutzig werden müssen, denn die MVB war eine Tochter der Ronda Real Estate. Die Ronda Real Estate wiederum, ebenfalls mit Firmensitz in der Lobuschstraße 20 in Hamburg, hatte eine Lütjenburger Telefon und FAX-Nummer. Diese Nummer  wiederum entsprach der Nummer der Barnstedt & Company. Allein dieser Umstand wirft bei mir die Frage auf: „Würde ich unter diesen Umständen bei jemandem einen Gebrauchtwagen kaufen?“

Mittlerweile hat die Ronda Real Estate Ihren Firmensitz von Hamburg in der Hauptstraße 30 nach Hutzfeld verlegt, auch wenn auf ihrer Homepage unter Kontakt immer noch die Hamburger Adresse in der Lobuschstraße 20 angegeben ist. Dort ist mittlerweile ein Kooperationspartner der Ronda Reals Estate ansässig, die Lobusch Consulting. Diese Firma vermittelt Kontakte in die Ukraine. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß hier kein unmittelbaren Zusammenhang besteht, aber ich wurde in der Vergangenheit von einem Leser darauf hingewiesen, dass Geschäfte mit der Ukraine mit größter Vorsicht zu behandeln sind und sich die Gepflogenheiten dort von denen in Mitteleuropa unterscheiden. Die Ukraine ist bei Transparancy International auf dem Corruption Perceptions Index 2011 mit dem Wert von 2,3 auf Platz 154 gelandet. Der Wert 10 steht für „Very Clean“, der Wert 0 steht für „Highly Corrupt“. (Zum Vergleich: Deutschland landet weltweit mit einem Wert von 8,0 auf Platz 14)

Fachlich gibt es viele Gründe gegen, aber nur wenige für das Neubaugebiet Seewiesen. Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels ist es unsinnig, weitere Neubaugebiete in Plön oder Rathjensdorf auszuweisen. In 30 Jahren werden voraussichtlich nur noch 60 Mio Menschen in Deutschland leben, 25% weniger als heute. Diese Entwicklung wird weder an Plön, noch an Rathjensdorf vorbeigehen, auch wenn Plön im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg der Einwohnerzahlen verzeichnen konnte. Für Plön wäre es wichtig, auf die qualitative Entwicklung und Verdichtung im Stadtbereich hinzuarbeiten. Für die Entwicklung von Wohneinheiten in Plön gibt es keine planerischen Beschränkungen. Für Rathjensdorf ist die Situation ähnlich. Zur Stärkung des Dorfkerns wäre die Entwicklung in der unmittelbaren Umgebung des Ortskernes wichtig, um diesen zu stärken. Immerhin kann die Gemeinde im Innenbereich uneingeschränkt und im Außenbereich ohne die Zusammenarbeit mit Plön 20 weitere Wohneinheiten entwickeln.

Auch wenn sich die bevorzugten Grundstücke kurzfristig vermarkten lassen, eine weitsichtige Entwicklung ist nicht erkennbar. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wird hier langfristig ein Überangebot geschaffen, das langfristig zu weiteren Leerständen führen wird. Wie sich Leerstände auf das Stadtbild auswirken, kann man in den ländlichen Bereichen Meckelnburg-Vorpommerns genau so besichtigen wie in Dithmarschen. Für den Unterhalt der Infrastruktur werden Stadt und Gemeinde langfristig aufkommen müssen, die leerstehenden Gebäude verfallen langsam, die Grünanlagen verwildern, die Immobilienpreise werden sinken. Plöner Bürgerinnen und Bürger, die auf eine Immobilie als Teil der Alterssicherung gesetzt haben, werden Abstriche hinnehmen müssen, so wie es Eigentümer von Häusern auf dem Land bereits heute tun.

Die jetzige Planung ist in drei Punkten weniger schlimm als die Alte. Die Anzahl der Wohneinheiten ist erheblich reduziert, es soll keine Bebauung unmittelbar am Uferbereich des Trammer Sees geben und es wird auf die Errichtung eines Lärmschutzwalles verzichtet.

Nach wie vor stellt das geplante Neubaugebiet einen erheblichen Eingriff in das Stadt- und Landschaftsbild dar. Plön verfügt in diesem Bereich über eine klare – durch den See begrenzte – Stadtgrenze, ein Merkmal, das heute kaum noch zu finden ist, weil die meisten Städte und Gemeinden an ihren Ortsgrenzen zerfransen. Die intkte Ortsgrenze macht den Reiz der Ortsansicht aus, wenn man von Kiel eintrifft. Ein Neubaugebiet in dem Bereich ist ein Eingriff in das Landschaftsbild, der nicht wieder gut zu machen ist, vor allem für eine Stadt, deren Wirtschaftskraft auf dem Fremdenverkehr beruht. Zudem ist mit der jetzt eingeleiteten Planung nicht auszuschließen, dass mittel- bis langfristig die Entwicklung eines Gewerbegebietes an der B 76 erfolgen wird.

Darüber hinaus ist bereits jetzt erkenntlich, daß die in den bisherigen Planungen vorgesehenen Grundzüge erhebliche Schwächen aufweisen. Nach wie vor wird in geschützte Biotope eingegriffen, obwohl es dort nur um wenige – aber bevorzugt gelegene – Wohneinheiten geht. Das verdeutlich, daß es um die maximale Auslastung der zur Verfügung stehenden Fläche geht, nicht um die ursprünglich beabsichtigte Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes.  Darüber hinaus werden Bereiche mit verdichteter Bebauung – also Mehrfamilien- und Reihenhäuser – im Bereich des Gutshofes geplant. Das eine solche Bebauung in Neubaugebieten nicht funktioniert, bekamen wir gerade in Stadtheide vor Augen geführt, wo auf einer für Reihenhausbebauung vorgesehenen Fläche eine Einrichtung zur Jugendpflege entstehen sollte. Obwohl in Stadtheide fast alle Grundstücke verkauft sind, erweisen sich die Grundstücke für Reihenhäuser als Ladenhüter. Da die Wohneinheiten zwischen Rathjensdorf  und Plön im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel aufgeteilt werden sollen, ist der planerische Kunstgriff der Verdichtung  auf der Plön zugehörigen Fläche erforderlich.

Einen gesichtswahrenden Kunstgriff vollziehen viele meiner Kolleginnen und Kollegen. Es war einhellige Auffassung der Plöner Ratsherren und Ratsfrauen, daß im Bereich Seewiesen nur ein hochwertiges Baugebiet mit See entstehen soll. Ohne See, an der Grenze der Lärmbelastung der Bundessstraße B 76 und durch diese nur vom Klärwerk und seinen gelegentlichen Geruchsbelastungen getrennt ist eine Hochwertigkeit nur schwer zu erkennen. Um die Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren argumentieren Ratsfrau und -herr, dass zwar der alte Planungsverband sei am Werke sei, es sich aber um eine ganz neue Planung handeln würde, die Alte sei bekanntlich gescheitert, und nur für die hätte der Anspruch auf Hochwertigkeit gegolten.