Trammer Seewiesen. Der Investor meldet sich doch noch.

Heute berichteten sowohl die Kieler Nachrichten (KN) und der Ostholsteiner Anzeiger (OHA) zu den Trammer Seewiesen. Beide benannten den neuen Eigentümer, der OHA berichtete zudem von einem Gespräch mit dem alten Eigentümer und immernoch Investor Herrn Dr. Rahlf von der Ronda Real Estate GmbH.

Der Inhalt aller Artikel läßt sich in einem Satz zusammenfassen:

Der Investor und gleichzeitig ehemaliger Eigentümer der Flächen auf den Trammer Seewiesen (Dr. Rahlf) verkauft die Flächen an einen neuen Eigentümer, von dem er wissen muß, daß der Käufer die Flächen weder selbst entwickeln noch durch Dritte entwickeln lassen will und beklagt sich dann, daß die Stadt Plön kein Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht gemacht hat, um das Projekt weiterführen zu können.

Ich verstehe das nicht und ich glaube, man muß sich auch gar keine Mühe mehr geben, das verstehen zu wollen.

Nach meinem Verständnis hatte die Stadt kein Vorkaufsrecht und dementsprechend hätte sie davon auch kein Gebrauch machen können.

Dem Bericht des OHA zufolge betont der Investor, daß das Projekt so wie jetzt geplant unwirtschaftlich sei. „Erforderlich sei … eine umfassende Erweiterung des Planungsgebietes sowie eine Kostenbeteiligung an der weiteren Umplanung.“

Dazu nur zwei kurze Fragen: Wer bitte soll sich da an den Kosten beteiligen? Etwa die Stadt Plön oder die Gemeinde Rathjensdorf?

Abschließend wird noch ein Städtebaulicher Vertrag erwähnt. Der existiert, und im Zusammenhang mit ihm könnte man versucht sein, die Gefahr von drohenden Schadensersatzforderungen an die Wand zu malen.
Verwaltungsrechtlich ist es aber so, daß B-Planverfahren ergebnisoffen zu führen sind und die Städte und Gemeinden, in diesem Fall der Planungsverband, den Aufstellungsbeschluß jederzeit aufheben und das Verfahren beenden kann, sofern dies sachlich zu begründen ist.
Daher läßt sich nach meiner Überzeugung aus der Einstellung des Bauleitverfahrens auch keine Forderung auf Schadensersatz ableiten.
Der Städtebauliche Vertrag zwischen Planungsverband und Investor darf von daher keine Verpflichtung enthalten, die Planung auf den Trammer Seewiesen auch tatsächlich umzusetzen. Das tut er nach meiner Auffassung auch nicht.
Er enthält unter anderem Regelungen zu Rechten, Pflichten sowie Ziele und Kosten im Planungsverfahren.
Auch daraus lassen sich keine Schadensersatzforderungen ableiten, wenn es eine sachlich begründete Aufhebung des B-Planverfahrens gibt.

Ich habe die Erwähnung des Städtebaulichen Vertrages im OHA-Artikel so verstanden, daß damit ein moralischer Anspruch auf die Umsetzung der Planung begründet werden soll.
Schon der Versuch ist absurd und zum Scheitern verurteilt.

Die Frage ist also nicht, ob man aus dem Verfahren und dem Vertrag aussteigt, sondern wie man das unbeschadet tut. Man sollte sich endlich eingestehen, daß das Vorhaben von Anfang an zum Scheitern verurteilt war und den Spuk beenden.

Jetzt noch der Link auf den Beitrag des OHA.
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/neuer-besitzer-neue-chance-id22025742.html