Fehlendes Protokoll

Die öffentliche Vorstellung der Bauleitplanung für die Seewiesen stößt bei den Bürgern auf große Skepsis.“ steht für den Monat Februar im Jahresrückblick Plön, der heute in der KN veröffentlicht wurde.
Das stimmt.
Das Protokoll dieser Veranstaltung, das den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt wurde, auch wenn es vom Verfahren her nicht zwingend vorgeschrieben ist, liegt nach über zehn Monaten immer noch nicht vor.

Kalkül oder trauriger Rekord?

Leider konnte ich damals nicht selber an der Veranstatlung teilnehmen. Da ich das Gedächtnisprotokoll eines Teilnehmer erhalten habe, überlege ich, das am Jahrestag der Veranstaltung zu veröffentlichen.

Bloß keine Familien mit Kindern, wegen der Kosten

Ich war kürzlich in Rathjensdorf und wurde dort auch auf das Thema Seewiesen angesprochen. In dem Gespräch wurde mir gegenüber die Befürchtung geäußert, daß es die Gemeinde finanziell überfordert würde, wenn sich dort junge Familien mit Kindern ansiedeln, weil in dem Fall erhebliche Beiträge für Kindergärten und Schulen auf die Gemeinde zukommen würden.

In meinem Beitrag “Seewiesen schöngerechnet” vom 27. November und dem Beitrag “Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen” habe ich micht mit der Folgekostenabschätzung und der Art und Weise, wie sie durchgewunken werden sollte, auseinandergesetzt.

Wie vermutet.

Wie vermutet stand heute ein umfassender Artikel zum Thema Seewiesen. in den Kieler Nachrichten. Dort ist der Inhalt der Stellungnahme des Keises sehr sachlich und gut lesbar dargestellt.
In der Überschrift steht leider das Wort torpedieren. Das klingt ein wenig nach hinterhältig, da Torpedoangriffe in der Regel ungesehen und aus der Tiefe erfolgen. Von einem “Hintertreiben”, so offenbar der Rathjensdorfer Bürgermeister, kann keine Rede sein. Tatsächlich hat die Kreisverwaltung lediglich ihre Arbeit gemacht. Sie hat eine fachlich begründete Stellungnahme abgegeben, nicht mehr, nicht weniger.
Meine Vermutung aus dem Beitrag vom 19. Dezember, dass
die Seewiesenbefürworter ihre “Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen”, scheint sich auch zu bestätigen. Der KN zufolge sind Vertreter der Stadt und der Gemeinde Rathjensdorf bereits zu einem Krisengespräch mit der Landesplanung nach Kiel gereist.

Seewiesen, Blomenburg zu Plön oder Segen?

Die Planungen zu dem Neubaugebiet Seewiesen sind für große Bereiche des Plangebietes nicht mit gültigem Recht vereinbar.
So steht es sinngemäß in der Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige des Planungsverbandes. Eine Entlassung dieser Gebiete aus dem gesetzlichen Schutz wird es nicht geben, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Mit der beabsichtigten Bebauung sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden. Diese Biotope dienen als Lebensraum von streng oder besonders geschützten Tierarten.
Darüber hinaus liegen der Planung keine aktuellen Prognosen zum Wohnraumbedarf zugrunde.
Eine Ermittlung von Entwicklungspotential im Innenbereich liegt nicht vor.
Die Auswirkung eines Neubaugebietes auf den Bestand wurde nicht untersucht.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt wurde ebenso wenig betrachtet wie die Auswirkung auf die Wertentwicklung (Preisverfall) von Bestandsimmobilien.
Wesentliche Unterlagen wurden mit der Planungsanzeige gar nicht erst vorgelegt, so dass die untere Wasserbehörde sich nicht in der Lage sieht, einen Beitrag zur Stellungnahme zu leisten.
Soviel in aller Kürze.

Der Planungsverband Seewiesen hat die Stellungnahme des Kreises zur Planungsanzeige in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt. Ich habe daher beim Hauptamt des Kreises Akteneinsicht erbeten und erhalten. Während des Termins wurde mir auf Nachfrage bestätigt, dass ich öffentlich aus der Stellungnahme zitieren darf. Dies vorweg, bevor mir wieder gedroht wird, die Kommunalaufsicht zu beschäftigen, weil ich meine Verschwiegenheitspflicht verletzt hätte.

Nachdem ich die Stellungnahme gelesen habe, ist mir auch klar, warum der Planungsverband Seewiesen dieses Dokument wie eine geheime Kommandosache behandelt.

Es wird angeführt, dass die Pflicht zur Ermittlung und Darlegung von Planungsalternativen, hier insbesondere von Innenbereichspotentialen, besteht.
Dazu erlaube ich mir folgende Anmerkung: Wer in der letzten Ratsversammlung zugehört hat, weiß, dass es im Innenstadtbereich weit reichende Pläne für die Entwicklung von Wohnraum gibt. Eine Entwicklung, die ich grundsätzlich unterstütze, solange der Charakter der Lübecker Straße gewahrt bleibt (z.B. Ersatzbau Gerberhof, Lübecker Straße 11). Das zeigt aber auch, dass die immer wieder bemühte Behauptung, er gäbe in Plön kein Potential für die Entwicklung des Innenbereiches, durch die gebetsmühlenhafte Wiederholung nicht richtiger wird. Tatsache ist, eine entsprechende Untersuchung des Innenbereichspotentiales wurde nie durchgeführt. Ein aus meiner Sicht schwerwiegendes Versäumnis.

Und weiter: „Die in dem Entwurf dazu vorgelegten Informationen und Begründungen zum Wohnungsbaubedarf beziehen sich auf nicht mehr zeitgemäße Bedarfsprognosen, …“

Später ist zu lesen: „… rate daher dringend dazu, ergebnisoffen zu untersuchen, ob die Schaffung neuer und zusätzlicher Baulandangebote … mit negativen Folgen für vorhandene Ortslagen verbunden sein könnte und ggfls. wie dem entgegenzuwirken wäre“.

Darüber hinaus wird eine belastbare Folgekosten- und Risikoabschätzung empfohlen.
Kleine Anmerkung dazu: Das, was den Mitgliedern des SteU präsentiert wurde, war alles Mögliche, aber bestimmt nicht belastbar. Dazu verweise ich gerne noch einmal auf meinen Beitrag Seewiesen schöngerechnet vom 27. November 2013.

Wer Beurteilungen und Arbeitszeugnisse lesen kann, weiß auch, wie diese Fazit zu verstehen ist: „Die … Planungsabsicht kann aus ortsplanerischer Sicht nur bedingt nachvollzogen werden. …“
Auch dazu eine Anmerkung: Das ist so ziemlich das Vernichtenste, was ich was ich jemals in einem behördeninternen Schriftverkehr gelesen habe.

In der gut begründeten fachbehördliche Stellungnahme der UNB ist Klartext zu lesen:
„“Mit der ‚Umsetzung der Bauleitplanung in der vorgelegten Planvariante sind erhebliche und zum Teil nicht kompensierbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Zerstörung von gesetzlich besonders geschützten Biotopen verbunden.“

Zu den Auswirkungen der Planumsetzung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild wird ausgeführt: „Bei Umsetzung der vorgelegten Pläne wären Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß betroffen.“ Und weiter: „ … entsprechende Bebauung würde zur Zerstörung eines im Plangebiet befindlichen Biotopkomplexes aus Kleingewässern, Mischwald feuchter Ausprägung, Knicks, Röhrichten und Staudenfluren führen.“ „ … Biotope dienen als Lebensstätte von streng oder besonders geschützten Tierarten.“
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit des Schutzes des Uferbereiches des Trammer Sees besonders hervorgehoben.

Darüber hinaus wird festgestellt, daß die Planungen auch den Darstellungen des kommunalen Landschaftsplanes, des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftprogrammes des Landes Schleswig Holstein widersprechen.

Das Fazit der UNB: „Ein aktueller und prüffähiger Nachweis des Wohnungsneubaubedarfes in dem jetzt angestrebten Umfang wird durch den Planungsträger nicht vorgelegt. Die Umsetzung der Bauleitplanung wäre mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden, stünde landschaftsplanerischen Zielsetzungen entgegen, beträfe Naturschutzrechtlich gesicherte Flächen und würde damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Gemeinwohlbelangen führen.“ „… Eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde zu der Bauleitplanung in der hier vorgelegten Planvariante sowie eine Entlassung der … überplanten Flächen aus dem Landschaftsschutz wird aus den oben genannten Gründen nicht in Aussicht gestellt.“

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, „dass die vorgelegten Unterlagen keinesfalls für eine fachliche Stellungnahme für ein B-Plan ausreichen, …“. Demzufolge kann es auch kein Fazit der Behörde geben.
Mein Fazit wäre, dass es schon wieder damit losgeht, dass der Planungsverband nicht mit den zuständigen Behörden spricht und unvollständige Unterlagen abliefert.

Die Stellungnahme wurde an die Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein weitergeleitet, nachrichtlich wurden der Planungsverband, das Innenministerium und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume informiert. Die Stellungnahme des Landes steht noch aus. Wie diese ausfällt, bleibt abzuwarten.
Wäre ich Seewiesenbefürworter, würde ich alle meine Beziehungen zur Landesregierung und in die Staatskanzlei spielen lassen, um Einfluss auf die Inhalte der Stellungnahme des Landes zu nehmen.

Wenn die Landrätin und die UNB an ihren Positionen festhalten – und es gibt keinen sachlichen Grund dafür, das nicht zu tun – wird es das Baugebiet Seewiesen nur in einer deutlich reduzierten Variante geben. In der Stellungnahme des Kreises wird das mögliche Entwicklungspotential unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen klar aufgezeigt.

Nun mag manch einer argumentieren, dass der Kreis die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutz im vorherigen und später eingestellten Verfahren in Aussicht gestellt hätte. Das ist zwar richtig, aber seither haben sich nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Außerdem machte der ehemalige Landrat – der bekanntlich das Pleiteprojekt Technologiezentrum Blomenburg mit Nachdruck gefördert hat – von seiner Unterstützung des Projektes Seewiesen auch öffentlich keinen Hehl.

Wer A sagt, muß nicht automatisch B sagen, wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder als falsch erkannt werden.

Ich habe den Plöner Bürgermeister vor einiger Zeit gefragt, wie viele Stunden die Plöner Verwaltung bereits für den Planungsverband Seewiesen gearbeitet hat. Er bat mich, hierzu keine Anfrage zu stellen, was ich dann auch nicht getan habe, um die Verwaltung nicht unnötig zu belasten. Aber es müssen hunderte von Stunden gewesen sein, die zu Lasten wichtigerer städtischer Projekte gingen und deren Kosten ausschließlich von der Stadt Plön getragen wurden. Rathjensdorf hat sich meines Wissens bisher nicht mit einem Cent an diesen Kosten beteiligt.

Jetzt, wo auch der letzte weiß, wie klamm die Plöner Kassen sind, und wo wirklich absehbar ist, dass das Projekt Seewiesen nicht realisierbar ist, wäre es an er Zeit und Ausdruck verantwortungsvoller Politik, die Notbremse zu ziehen und aus dem Projekt auszusteigen.

Seewiesen schöngerechnet ?

Seewiesen schöngerechnet ?
Auf Wunsch eines Lesers fasse ich meinen gestrigen Beitrag noch einmal zusammen.

Nach meiner Einschätzung wurde von einigen – nicht allen – Mitgliedern des Planungsverbandes Seewiesen der Versuch gemacht, das Projekt schönzurechnen.

In der Einführung wurde darauf hingewiesen, dass das präsentierte Ergebnis der Folgekostenberechnung bestenfalls eine grobe Schätzung ist.
Zur Korrektur der hohen Herstellungs- und Folgekosten wurden die Werte für die Grünflächen heruntergesetzt. Die Begründung hierfür: Die Flächen werden extensiv genutzt. Eine nachvollziehbare Begründung für den Faktor, um den die Kosten reduziert wurden, wurde nicht gegeben, es wurde aber darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um einen Annahme handelt. Nachvollziehbar belegt wurde der Faktor der Kostenreduzierung nicht.
Ich habe während der Diskussion den Eindruck gewonnen, dass die angegebenen Werte von den Wortführern zunehmend wie Ist-Werte behandelt wurden. An eine Schätzung der Einnahmesituation (Steuern, Schlüsselzuweisungen) für den Bereich Seewiesen kann ich mich nicht erinnern.

Für die Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben wurde offenbar eine Darstellung aus der Publikation „Neue Baugebiete, Gewinn oder Verlust für die Gemeindekasse“ des Deutschen Instituts für Urbanistik genutzt. Diese zeigt die Kosten/Einnahmesituation für das Modell-Wohngebiet Wachtberg. In wie weit diese Betrachtung auf das Projekt Seewiesen übertragbar ist, war nicht erkennbar und wurde nicht erläutert. Der Ansatz, die Kosten für soziale Infrastruktur auf Null zu setzen, führt natürlich dazu, dass Einnahmen und Kosten in der Ansicht ausgeglichen erscheinen. In wie weit dies zulässig ist, kann ich nicht beantworten. Der Hinweis, daß keine neuen Kindergärten gebaut werden müssen, greift aber vermutlich zu kurz.
Bei der Diskussion wurde allerdings völlig außer Acht gelassen, dass die Darstellung der Einnahmen und Kosten mit den tatsächlichen Werten für Plön bzw. Rathjensdorf nichts zu tun hat.

Der Umstand, dass die Verwaltung davon abgeraten hat, die vorgelegte Präsentation als Grundlage für die weitere Planung zu billigen, nährt die Hoffnung, dass vielleicht doch noch eine unabhängige Fachkraft damit beauftragt wird, eine Berechnung durchzuführen, die auf das Projekt Seewiesen bezogen ist und aufgeteilt für Rathjensdorf und Plön nachvollziehbare Werte liefert.

Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen

Es gibt einige Dinge, die einen für einen kurzen Moment Kummer und Sorgen vergessen lassen. Eins ist zum Beispiel ein Besuch bei der Plöner Speeldeel, die übernächstes Wochenende den Dreiakter „Keen toletzt lacht“ auf die Bühne bringen wird. Dafür habe ich gerade Karten bestellt.
Ein anderes ist der Besuch der Sitzungen des Planungsverbandes Seewiesen. Der hat heute getagt, von dort komme ich gerade her, darüber möchte ich berichten.

Ein ganz wesentlicher Punkt für mich ist immer die Einwohnerfragestunde. Obwohl ich stellvertretendes Mitglied bin, habe ich im Planungsverband keine Rederecht, wenn ich nicht vertrete. Ich darf auch im nichtöffentlichen Teil nicht anwesend sein.
Das ist aber nicht ganz verkehrt, denn das erlaubt Vermutungen, die ich nicht äußern könnte, wenn ich am nichtöffentlichen Teil teilnehmen dürfte und der Verschwiegenheitspflicht unterliegen würde.

In meiner ersten Frage erkundigte ich mich, ob die Stellungnahmen des Landes und des Kreises zur Planungsanzeige bereits vorliegen würden.
Antwort: Die Planungsanzeige wurde über den Kreis an das Land weitergegeben, die Stellungnahme des Kreises liegt nachrichtlich vor, die Stellungnahme des Landes steht noch aus.
Weiterhin fragte ich nach, ob die der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, eingeleitet werden soll, bevor die Stellungnahme des Landes vorliegen würde, ob dann noch ein ergebnisoffenes Verfahren möglich sei (Tagesordnungspunkt Ö 6) und ob die Mitglieder des Planungsverbandes über den Inhalt der Stellungnahme informiert seien.
Antwort: Die Stellungnahme des Kreises wäre intern und nicht öffentlich, über den Inhalt der Stellungnahme würden die Mitglieder im nicht-öffentlichen Teil informiert. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange würde heute nicht beschlossen, es müsse noch nachgebessert werden.
Daher kann ich zu dem Vorgang vorerst nur Vermutungen äußern, wobei eins klar sein dürfte. Es ist keine Frage, ob die Stellungnahme zu dem Vorgang verheerend ausgefallen ist, die Frage ist, wie verheerend?

Ein anderer, sehr wesentlicher Punkt der Tagesordnung war die Präsentation der Folgekostenabschätzung, die ich in der Vergangenheit immer wieder gefordert habe. Es macht mich allerdings nachdenklich, wenn eine solche Berechnung von dem Planer durchgeführt wird, der auch an der Planung für das Baugebiet beteiligt ist. Damit sind Interessenüberschneidungen zumindest nicht ausgeschlossen.

In der Einleitung zum Thema Folgekosten wurde gesagt, daß die Berechnung mit den Instrumenten durchgeführt wurden, die auf der Internetseite „www.was-kostet-mein-Baugebiet.de” zur Verfügung gestellt sind. Gleichzeitig wurde betont, dass die Ergebnisse keine Berechnung, sondern bestenfalls eine Abschätzung mit begrenzter Aussagekraft sind.
Hätte ich Rederecht gehabt, hätte ich angemerkt: „Stimmt, denn die Fragen, um die es geht, lassen sich nur mit Nutzung des Modells FIA beantworten, und das gibt es nicht für lau, das macht das Büro, und das muss man dafür bezahlen.“

Im Verlauf der Präsentation wurde klar, dass nicht unerhebliche Kosten entstehen. Besondere für die Grünanlagen sowie die Außen- und Innenerschließung.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Gesamtkosten, die über einen Zeitraum von 40 Jahren aufsummiert wurden.
131126_Vergleich_VariantenDie braune Linie zeigt die Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der Grünanlagen. Die Sprünge in der Linie werden durch regelmäßig alle 15 – 20 Jahre anfallende Kosten für den Unterhalt der technischen Anlagen und Straßen hervorgerufen.
Mit der Begründung, dass die Grünflächen extensiv genutzt werden sollen und dies deutlich kostengünstiger sei, wurden die Kosten für die Grünanlagen herunter gerechnet. Das Ergebnis ist die blaue Linie.
Meine Anmerkung dazu wäre gewesen: „Gibt es nachvollziehbare Zahlen, die einen Vergleich der Kosten für intensive und extensive Grünflächenbewirtschaftung in unserem konkreten Fall zulassen und wie sehen die aus?”

Um die Plausibilität der Berechnungen zu untermauern, wurde zum Vergleich die Berechnung eines ähnlich großen Baugebietes in Niebüll (B-Plan 57) durch die grüne Linie dargestellt.
Meine Anmerkung hierzu: „Die Ähnlichkeit der Linien erklärt sich aus dem Rechenmodell, die Baugebiete sind aber so unterschiedlich, daß hier vermutlich Äpfel und Birnen verglichen werden.”

Interessant ist natürlich die Frage, welche Kosten auf Stadt und Gemeinde zukommen, welche Kosten der Investor übernimmt und welche Kosten auf die Allgemeinheit oder die neuen Bürgerinnen und Bürger verteilt werden. In dieser Sitzung wurde meines Wissens auch erstmals die Frage leicht gestreift, wie die Kosten zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf aufgeteilt werden sollen. Einer der Rathjensdorfer Vertreter freute sich jedenfalls, als er feststellte, dass die kostentreibenden Grünflächen fast ausschließlich auf Plöner Gebiet liegen.

Auf Wunsch von Bernd Möller (Plön, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt) wurde die folgende Folie noch einmal gezeigt.
131126_PlgV_BeispielHierbei handelt es sich um eine Berechnung für das Modell-Wohngebiet Wachtberg des Deutschen Institut für Urbanistik (Hier geht es zur Beschreibung der betreffenden Publikation), das keinen realen Bezug zum geplanten Baugebiet Seewiesen hat.
Anhand dieser Folie erläuterte Herr Bernd Möller, dass die Kosten für die innere und äußere Erschließung (rot bzw. braun dargestelltes Feld in der rechten Säule) vom Investor getragen würden. Der Investor bestätigte dies mündlich und durch zustimmendes Kopfnicken. Offenbar bestanden bezüglich der äußeren Erschließung Zweifel in der Runde der Verbandsmitglieder, aber auf Nachfrage wurde sowohl von der Verwaltung wie auch vom Investor bestätigt, dass dies die Straße von der B 76 bis zum geplanten Kreisel in Tramm, also die äußere Erschließung, mit beinhalten würde. Ich hoffe, dass meine Erinnerung mich hier nicht trügt. Weiterhin erklärte Bernd Möller, dass der Kostenblock Sozialinfrastruktur (in der rechten Säule weiß dargestellt, die linke Säule steht für die Einnahmen) – wie im Vortrag erwähnt – entfallen würde, da keine neuen Kindergartenplätze gebaut werden müssten.
Mit der Feststellung, die Kosten für soziale Infrastruktur würden entfallen und damit wäre man mit den Kosten der äußeren und inneren Erschließung im „grünen Bereich“, forderte Bernd Möller, einen Haken an die Berechnung zu machen.
(Mit diesem Haken hätte der Planungsverband die Berechnung als Grundlage für die weitere Planung gebilligt)

Dem mochte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff aus der Plöner Verwaltung, so nicht folgen. Sie empfahl, die Berechnung zur Kenntnis zu nehmen und im weiteren Verfahren auszudifferenzieren.
Das wird dann so wohl auch im Protokoll erscheinen.

Der Ansatz, eine Entscheidung zum Thema Folgekostenberechnung Seewiesen auf Basis einer Grafik zum Modell-Wohngebiete Wachtberg herbeizuführen, ist aus meiner Sicht völlig verfehlt. Obwohl, ich hätte mich gefreut, denn diese Entscheidung wäre den Planern im weiteren Verfahren vermutlich um die Ohren geflogen.
Viel richtiger wäre nach meiner Einschätzung, jetzt eine klare Fragestellung zu den Folgekosten zu formulieren, etwas Geld in die Hand zu nehmen und ein unabhängiges Büro mit der Berechnung im konkreten Fall zu beauftragen, und zwar ausdifferenziert für die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf. Damit hätte man eine sehr viel bessere Entscheidungsgrundlage als auf Basis einer als Schätzung erkannten Schätzung und der Grafik zu einem Modell-Wohngebiet.

Diese Seite wird derzeit überarbeitet

Vor ein paar Wochen habe ich die Seite der Ronda Real Estate – das ist die Firma des Seewiesen Investors – besucht und festgestellt, dass sie überarbeitet wird. Zur Erinnerung, aus dieser Seite war ersichtlich, dass der Investor aus Hamburg sich das Fax-Gerät mit der Barnstedt und Company in Lütjenburg teilt.
Wie die Faxe von Lütjenburg nach Hamburg kamen, ist vermutlich ein Firmengeheimnis. Aber vielleicht ist das heute auch unwichtig, denn die Ronda Real Estate hat ihren Firmensitz mittlerweile nach Hutzfeld in die Dorfstrasse verlegt. Und von dort ist es nur ein Katzensprung nach Lütjenburg.
Heute habe ich an der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen teilgenommen, auch der Investor war anwesend. Das erinnerte mich daran, dass ich mir schon lange die überarbeitete Seite der Ronda Real Estate ansehen wollte.
Offenbar soll die neue Seite sehr gut werden, denn es wird immer noch daran gearbeitet. Was lange währt.

Dienstag, 22. Oktober, Planungsverband Seewiesen.

Am kommenden Dienstag soll die nächste Sitzung des Planungsverbandes um 19:00 Uhr im Plöner Rathaus stattfinden. Hierauf wurde ich heute telefonisch hingewiesen. Die Tagesordnung ist im Bürgerinformationssystem ALRIS der Stadt Plön einsehbar. (Falls der Lik nicht funktioniert, die nachfolgende Adresse kopieren und in den Browser kopieren: http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/do027.asp).
Unter Tagesordnungspunkt 5 ist das Thema „Folgekostenabschätzung Baugebiet Seewiesen“ aufgeführt. Zuerst einmal freue ich mich, dass meine in der Vergangenheit immer wieder gestellte Forderung, eine solche Abschätzung durch ein renommiertes Büro durchführen zu lassen, jetzt aufgegriffen wurde.
Soweit ich informiert bin, soll die Folgekostenabschätzung nicht durch den Investor bezahlt sein. Das ist schon einmal erfreulich, denn wer bezahlt, bestimmt die Musik. Welchen Einflüssen die Ergebnisse von Planungsbüros wie der CIMA ausgesetzt sein können, hat der Vorgang um das Einzelhandelskonzept im Bezug auf die Standortfrage für einen gemeinsamen Standort für Sky und ALDI gezeigt.
Zuerst einmal wäre jetzt natürlich interessant zu wissen, ob die Arbeit vom Planungsverband oder von der Stadt Plön finanziert wurde. Da beide bislang stark an der Umsetzung der Planung interessiert waren, ist auch die jetzige Arbeit kritisch zu hinterfragen. Wer hat die Untersuchung beauftragt, wer hat sie gemacht, nach welcher Systematik wurde vorgegangen, welche Quellen wurden herangezogen oder mit welchen Behörden oder Institutionen wurde gesprochen wären einige Fragen, die mir spontan einfallen. Eine sofortige Billigung der Abschätzung sollte in der Sitzung auf keinen Fall erfolgen. Vielmehr sollte den Mitgliedern des Planungsverbandes, aber auch den Fraktionen die Möglichkeit gegeben werden, die Abschätzung in Ruhe zu lesen und zu bewerten. Schön wäre es natürlich, wenn sie der Öffentlichkeit nach der Vorstellung in elektronischer Form auf der Seite der Stadt zur Verfügung gestellt würde.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die 1. Änderung des Gebietsveränderungsvertrages zur Anpassung an den bisherigen Sachstand. Hierzu ist im ALRIS eine Vorlage eingestellt, die als Anlage zwei Word-Dokumente mit entsprechenden Entwürfen enthält. Aus denen geht hervor, dass Rathjensdorf wieder über ein Wohnbaukontingent von 20 – 25 Wohneinheiten verfügen würde.
Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Kontingent höher, die Entwicklung im Innenbereich ist meines Wissens nicht beschränkt. Hier kann ich mich irren, daher werde ich mich beim zuständigen Bearbeiter des Kreises noch erkundigen.

Alles in allem halte ich das Neubaugebiet Seewiesen nach wie vor für eine Fehlplanung. Rathjensdorf benötigt über die bestehenden Möglichkeiten hinaus keine neuen Bauflächen. Plön hat mit eine Leerstandsquote von über 4 % erhebliches Potential für eine aktive Innenbereichsverdichtung. Trotz anders lautender Aussagen sind nach wie vor Flächen vorhanden, die eine Ausweisung von 80 Wohneinheiten und mehr zulassen. Der bevorstehende Abriss des ehemals denkmalgeschützten Gerberhofes und der geplante Bau eines Mehrfamilienhauses an dieser Stelle sei beispielhaft genannt, weitere Projekte befinden sich bereits in der Pipeline.

Mein Hauptkritikpunkt ist – obwohl im Vergleich zu den früheren Planungen auf den Lärmschutzwall verzichtet werden soll – der nicht rückgängig zu machende Einfluss auf das Landschaftsbild, das für eine Tourismusgemeinde wir Plön von erheblicher Bedeutung ist. Dazu kommen die Einflüsse auf die Umwelt, die Schaffung von Überkapazitäten im Angesicht des demographischen Wandels, mögliche Folgekosten für die Stadt und der Einfluß auf die Immobilienpreise sowohl in Rathjensdorf wie auch in Plön. Dabei dürften die Rathjensdorfer und Theresienhofer stärker betroffen sein als die Plöner, wenn Sie in einigen Jahren ihr Haus verkaufen und mit dem Erlös den Lebensabend finanzieren wollen. Außerdem ist, wenn der Bebauungsplan durch den Planungsverband und die Änderung der Flächennutzungspläne durch die Stadt und die Gemeinde beschlossen werden sollte, die weitere Entwicklung, z.B von Gewerbe an der B 76, in diesem Bereich nicht mehr ausgeschlossen. Dies muss aber – mit Rücksicht auf das Landschaftsbild – ausgeschlossen werden.

Aus meiner Sicht hat auch das so genannte städtebaulicher Konzept mit seiner zeitlich abgestimmten Entwicklung verschiedener Quartiere eine erhebliche Schwäche. Das Quartier mit Mehrfamilienhäusern wird vermutlich nicht funktionieren. Menschen, die auf die grüne Wiese ziehen, wollen ein Einfamilienhaus, bestenfalls ein Reihenhaus. Die Mehrfamilienhäuser sind nach meiner Einschätzung erst einmal eingeplant, um da Verhältnis bei der Verteilung der Wohneinheiten von 2/3 für Plön und 1/3 für Rathjensdof zu erreichen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Plöner Anteils.
Sollte sich die gesamte Planung nicht stoppen lassen, wäre es zumindest wünschenswert, wenn erstens das bestehende Feuchtbiotop erhalten bliebe und zweitens jeglicher Nutzungsdruck auf das noch schilfbestandenen und naturnahen Ufer des Trammer Sees vermieden wird.
Und nicht zuletzt sollte darauf verzichtet werden, Ausgleichsflächen im B-Plan Gebiet zu schaffen, da aus den Erfahrungen mit dem re-naturierten Ufer in Stadtheide bekannt sein sollte, dass derartige Konzepte scheitern können.

Planungsverband sieht keinen Verfahrensfehler

Da der Bürgermeister als Vorstehender des Planungsverbandes Seewiesen meine letzte per EMail übermittelten Anfragen nicht beantwortet hat, habe ich mich heute auf den Weg zum Planungsverband Seewiesen gemacht, um meine Fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde zu stellen. Das habe ich dann auch getan, und ich habe auch Antworten erhalten.

Frage 1: Welche konkreten Planungsschritte wurden abgeschlossen und wo ist das dokumentiert.
Antwort: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. $ 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durchgeführt.
Anmerkung: Der Planungsverband hat auch einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Ich kann mich nicht erinnern, dass dies erwähnt wurde, notiert habe ich es nicht, möglicherweise habe ich es auch überhört.

Frage 2: Welche konkreten Planungsschritte stehen bevor?
Antwort: Die Planungsanzeige befände sich in der Vorbereitung. Darüber hinaus würden die Unterlagen für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zusammengestellt. Der Zeitbedarf hierfür wurde mit 2 bis 3 Monaten angegeben.

Frage 3: Im Februar diesen Jahres hat der Planungsverband Seewiesen in einer Veranstaltung in der Tourist Info Plön die Öffentlichkeit gem. $ 3 Abs 1 Baugesetzbuch frühzeitig informiert. Zu diesem Verfahrensschritt liegt bis heute kein Protokoll vor.
– Wie sollen die Bürger, die Bedenken vorgebracht haben, prüfen, ob ihre Bedenken korrekt dokumentiert wurden?
– Wie können die konkreten Bedenken berücksichtigt werden, wenn sie nicht dokumentiert sind?
– Liegt hier gemäß § 214 Abs 1 Nr. 1 BauGB ein nicht heilbarer Fehler vor, da von einem gänzlichen oder teilweisen Abwägungsausfall ausgegangen werden kann?
Die Antworten:
– Das Baugesetzbuch sähe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit keine Protokollführung vor. Die Anregungen und Bedenken würden im Planungsverfahren aber gehörig berücksichtigt. (Womit sich die Antwort auf die Teilfrage zwei erledigt hat.) Anregungen und Bedenken würden im Rahmen der öffentlichen Auslegung aufgenommen und dann in einer Abwägungstabelle behandelt.
– Ein Verstoß gegen § 214 Abs 1 BauGB würde nicht vorliegen, da die Anregungen und Bedenken der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zwar gehört, aber nicht protokolliert und abgewogen werden müssten. Ein Abwägungsausausfall läge damit nicht vor.
Sofern diese Darstellung zutrifft, ist die Erstellung eines Protokolls nicht zwingend erforderlich. Sie ist aber auch nicht verboten.
Es bleibt letztendlich festzustellen, dass der Verbandsvorsteher den Teilnehmern in Plön nach meiner Kenntnis die Erstellung eines Protokolls zugesagt hat, diese Zusage aber bis heute nicht erfüllt wurde.

Bereits im Voraus hatte sich Herr Koch aus Rathjensdorf über die schleppende Arbeit des Planungsverbandes beklagt und die verspätete  Übermittlung der Protokollentwürfe zu den beiden letzten Sitzungen bemängelt, die erst sehr kurzfristig vor der heutigen Sitzung erfolgt wäre.
In dem Zusammenhang habe ich mit besonderem Interesse vernommen, dass der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Rathjensdorf und der Stadt Plön noch gar nicht unterschrieben sei.

Daraufhin hat Herr Gampert aus Plön darauf verwiesen, dass die Protokolle nicht eindeutig wären. So verwies er auf meine protokollierte Frage nach einer Folgekostenkalkulation, zu der keine Antwort im Protokoll zu finden sei.
Die Antwort auf diese Frage wurde mir schriftlich übermittelt, hierfür seien keine Haushaltsmittel eingeplant. Mit großer Freude habe ich dann aus der Antwort der Verwaltung entnommen, dass nunmehr doch über die Durchführung einer Folgekostenkalkulation nachgedacht wird. Dies ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, wobei zu hoffen bleibt, dass hierfür ein renommierter und unabhängiger Gutachter gefunden wird. Einige mögliche Fragestellungen eines solchen Gutachtens können auf der Homepage des Büros Gertz / Gutsche / Rühmenapp nachgelesen werden.

Ich hätte mich natürlich gefreut, wenn die eine oder die andere Antwort auf meine Frage im Protokoll festgehalten worden wäre.
Es würde mich natürlich auch freuen, wenn die Stellungnahme, die ich zur Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen am 10. April im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abgegeben habe (Niederschrift Pkt 3.13, Seite 7 / http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/do027.asp), wie im Protokoll der Sitzung vermerkt dem Protokoll beigefügt worden wäre. Ist sie aber bislang noch nicht.

Die nächste Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen ist für den 26. November vorgesehen. Jetzt soll auf Drängen der Rathjensdorfer geprüft werden, ob sie vorgezogen werden kann.

In dem anschließenden Gespräch mit einzelnen Mitgliedern des Planungsverbandes fiel die Aussage, dass das Vorhaben nicht mehr aufzuhalten sei. Das ist natürlich nicht richtig. Der Planungsverband kann den B-Plan zwar selbst beschließen, aber es ist sowohl in Plön wie auch in Rathjensdorf der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Entscheidung für diese Änderung ist in Rathjensdorf durch die GemeindevertreterInnen und in Plön durch die Ratsfrauen und -herren zu treffen. Ich greife ungern englische Slogans auf, aber in diesem Fall tue ich es doch. Es ist ganz einfach: „Just say NO!“

Heute 19:00 / Planungsverband Seewiesen tagt im Rathaus in Plön

Heute um 19:00 tagt der Planungsverband Seewiesen in Plön. Vielleicht wird das Protokoll der vorgezogenen Bürgerinformation – die Ende Februar, also vor 5 1/2 Monaten stattfand –  ja zur Genehmigung vorgelegt. Die Tagesordnung sieht allerdings nur die Genehmigung der Protokolle der letzten beiden Sitzungen vor.

Gestern habe ich an der Regionalkonferenz Denkmalschutz teilgenommen. Anschließend war ich noch auf einer Geburtstagsfeier, daher hatte ich keine Zeit, über die Veranstaltung zu berichten.. Sofern ich Zeit finde, werde ich das in den kommenden Tagen nachholen.

Warten auf Antworten

Am 26. Februar diesen Jahres fand in Plön eine Informationsveranstaltung zum Thema Seewiesen statt. Den Bürgern wurde ein Protokoll der Veranstaltung zugesagt. Dies wurde so auch in der

letzten Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen durch Frau Kricheldorff berichtet. Am 12. April habe ich mich per EMail an den Vorsitzenden des Planungsverbandes, unseren Herrn Bürgermeister Paustian, gewandt, um herauszufinden, wann mit der Fertigstellung des Protokolls zu rechnen ist und wie es veröffentlicht werden soll.
Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten.

In meinem Beitrag vom 25. April habe ich auch angekündigt, noch die Fragen nachzureichen, die ich auf der letzten Sitzung der Ratsversammlung gestellt habe.
Hier sind sie:

Frage 1

Warum ist nicht beabsichtigt, eine Folgekostenkalkulation für das Baugebiet Seewiesen zu erstellen, um zu ermitteln, welche Kosten langfristig auf die Stadt zukommen werden und welche Auswirkungen die mögliche Schaffung des Überangebotes auf die Entwicklung der Immobilienpreise in Plön und Rathjensdorf haben wird?

In der Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen äußerten Sie, dass Sie nicht wüßten, wie Sie das machen sollten und baten mich um Auskunft.
Diese Auskunft bin ich Ihnen bislang schuldig geblieben.

Es gibt renommierte Planungsbüros wie Gertz, Gutsche Rümenapp in Hamburg, die solche Berechnungen durchführen. Die Adresse werde ich Ihnen mit dem Wortlaut meiner Frage per EMail übermitteln.
Ich bitte, die Frage zum Protokoll der heutigen Sitzung zu nehmen.

Adresse:
Ruhrstraße 11
22761 Hamburg
Telefon: 040 – 85 37 37 – 41
Telefax: 040 – 85 37 37 – 42

Frage 2

Die Landrätin beabsichtigt, eine „Kleinräumige Bevölkerungs- und Haushaltsprognose“ zu beauftragen, mit der die Bevölkerungsentwicklung, detailliert dargestellt in Altersklassen, die zukünftige Zahl und Größe der Haushalte und der daraus resultierende Wohnraumbedarf für jede Gemeinde, aber auch für jeden Ortsteil ermittelt zu lassen. Der Ermittlungshorizont ist das Jahr 2025.
Der Kreis hat der Stadt Plön angeboten, im Rahmen der Prognosebeauftragung besondere Fragestellungen zu berücksichtigen.
Eine Antwort der Stadt ist nach meiner Kenntnis bis heute nicht erfolgt.
Ich sprach Sie auf der Sitzung des Planungsverbandes am 9. April darauf an, bekam aber während der Sitzung und danach von verschiedenen Seiten Antworten, die mit dieser Untersuchung in keinem Zusammenhang standen.
Wurde die Stadt vom Kreis diesbezüglich angesprochen oder per EMail angeschrieben und wenn ja, ist eine Antwort erfolgt?

Die Beantwortung dieser Fragen ist mir für den nächsten SteU zugesagt worden.

Bericht B-Plan Seewiesen

Wie im meinem gestrigen Beitrag erwähnt, habe ich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt über die Sitzung des Planungsverbandes Seewiesen berichtet. Während man sich als Bürger in der Einwohnerfragestunde immer in einer schwachen Position befindet, stellt es sich als Mitglied in einem Ausschuß anders dar.
Meinen Bericht hatte ich schriftlich vorbereitet, verlesen und an die Verwaltung übergeben, damit es im Protokoll später keine Irritationen über die Inhalte geben kann. Dabei traf sich besonders gut, dass die Verwaltung keinen eigenen Bericht über die Sitzung vorbereitet hatte.

Nachfolgend mein Bericht im Wortlaut:

Ich habe gestern an als Bürger an der Sitzung des Planungsverband Seewiesen teilgenommen.

Im Rahmen der Fragestunde habe ich drei Fragen gestellt, die ich hier nicht wiederholen werde, da sie in meinem Blog www.ingo-buth.de oder später auch im Protokoll der Sitzung des Planungsverbandes nachgelesen werden können.

Die verschiedenen Antworten aus dem Kreis des Ausschusses lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Es ist nicht beabsichtigt, eine Folgekostenkalkulation für das Baugebiet Seewiesen zu erstellen, um zu ermitteln, welche Kosten langfristig auf die Stadt zukommen werden und welche Auswirkungen die Schaffung des Überangebotes auf die Entwicklung der Immobilienpreise in Plön und Rathjensdorf haben wird.

2. Es liegen noch keine klaren Vorstellungen vor, wie sich der Planungsverband und damit die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf gegen mögliche finanzielle Risiken aus dem Erschließungsvertrag absichern will.

3. Die Landrätin des Kreises Plön hat eine Untersuchung beauftragt, mit der der zukünftige Wohnraumbedarf aller Gemeinden und Städte des Kreises nach Art und Umfang, Qualität und Quantität ermittelt werden soll. Die Ergebnisse werden im Herbst erwartet. Der Planungsverband ist nicht gewillt, die Ergebnisse abzuwarten und hat die Aufstellung des B-Planes beschlossen.
In dem Zusammenhang äußerte der Vorsitzende des Planungsverbandes, der Plöner Bürgermeister, dass er von der Untersuchung keine Kenntnis hat.
Die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff bestätigte einen telefonischen Kontakt mit Herrn Schäfer vom Kreis.
Meine heutige Rückfrage beim Kreis hat ergeben, dass der Kreis mehrfach telefonisch und schriftlich in Form von EMails an die Stadt herangetreten ist.

Zur Klärung des Sachverhaltes und der Fragen, die durch die  unterschiedlichen Aussagen aufgeworfen werden, werde ich in den nächsten Tagen eine schriftliche Anfrage an die Verwaltung stellen.

Weniger schlimm, nicht besser !

Die 21. Sitzung des Planungsverbandes „Seewiesen Plön/Rathjensdorf“ soll am Dienstag, dem 09. April 2013, 19:00 Uhr im Gemeindehaus Theresienhof, Holzkoppel 10 a, 24306 Rathjensdorf stattfinden.

Die neuen Planungen sind nicht besser als die alten, sie sind nur weniger schlimm, wie einer meiner Genossen treffend bemerkte.

Wie wir uns erinnern, ist Herr Timm Barnstedt mit dem Projekt Seewiesen vor einigen Jahren bereits gescheitert. Der Planer der ALSE zog selbstkritisch die Bilanz, dass das Projekt wohl zu ambitioniert war. Ich frage mich. „War die ALSE damit nicht vielleicht nur überfordert?“ Sie bekommt nun einen zweiten Versuch zugestanden.

Vor anderthalb Jahren trat ein neuer Investor aus Hamburg auf. Dr. Carsten Ralph, der – wie sich herausgestellte – eine politische Vergangenheit als Schatzmeister der Rechten Mitte Heimat Hamburg (Kusch) vorweisen kann. Er vertrat die MVB Vermögensverwaltung. Eigentlich hätte man gleich stutzig werden müssen, denn die MVB war eine Tochter der Ronda Real Estate. Die Ronda Real Estate wiederum, ebenfalls mit Firmensitz in der Lobuschstraße 20 in Hamburg, hatte eine Lütjenburger Telefon und FAX-Nummer. Diese Nummer  wiederum entsprach der Nummer der Barnstedt & Company. Allein dieser Umstand wirft bei mir die Frage auf: „Würde ich unter diesen Umständen bei jemandem einen Gebrauchtwagen kaufen?“

Mittlerweile hat die Ronda Real Estate Ihren Firmensitz von Hamburg in der Hauptstraße 30 nach Hutzfeld verlegt, auch wenn auf ihrer Homepage unter Kontakt immer noch die Hamburger Adresse in der Lobuschstraße 20 angegeben ist. Dort ist mittlerweile ein Kooperationspartner der Ronda Reals Estate ansässig, die Lobusch Consulting. Diese Firma vermittelt Kontakte in die Ukraine. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß hier kein unmittelbaren Zusammenhang besteht, aber ich wurde in der Vergangenheit von einem Leser darauf hingewiesen, dass Geschäfte mit der Ukraine mit größter Vorsicht zu behandeln sind und sich die Gepflogenheiten dort von denen in Mitteleuropa unterscheiden. Die Ukraine ist bei Transparancy International auf dem Corruption Perceptions Index 2011 mit dem Wert von 2,3 auf Platz 154 gelandet. Der Wert 10 steht für „Very Clean“, der Wert 0 steht für „Highly Corrupt“. (Zum Vergleich: Deutschland landet weltweit mit einem Wert von 8,0 auf Platz 14)

Fachlich gibt es viele Gründe gegen, aber nur wenige für das Neubaugebiet Seewiesen. Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels ist es unsinnig, weitere Neubaugebiete in Plön oder Rathjensdorf auszuweisen. In 30 Jahren werden voraussichtlich nur noch 60 Mio Menschen in Deutschland leben, 25% weniger als heute. Diese Entwicklung wird weder an Plön, noch an Rathjensdorf vorbeigehen, auch wenn Plön im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg der Einwohnerzahlen verzeichnen konnte. Für Plön wäre es wichtig, auf die qualitative Entwicklung und Verdichtung im Stadtbereich hinzuarbeiten. Für die Entwicklung von Wohneinheiten in Plön gibt es keine planerischen Beschränkungen. Für Rathjensdorf ist die Situation ähnlich. Zur Stärkung des Dorfkerns wäre die Entwicklung in der unmittelbaren Umgebung des Ortskernes wichtig, um diesen zu stärken. Immerhin kann die Gemeinde im Innenbereich uneingeschränkt und im Außenbereich ohne die Zusammenarbeit mit Plön 20 weitere Wohneinheiten entwickeln.

Auch wenn sich die bevorzugten Grundstücke kurzfristig vermarkten lassen, eine weitsichtige Entwicklung ist nicht erkennbar. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wird hier langfristig ein Überangebot geschaffen, das langfristig zu weiteren Leerständen führen wird. Wie sich Leerstände auf das Stadtbild auswirken, kann man in den ländlichen Bereichen Meckelnburg-Vorpommerns genau so besichtigen wie in Dithmarschen. Für den Unterhalt der Infrastruktur werden Stadt und Gemeinde langfristig aufkommen müssen, die leerstehenden Gebäude verfallen langsam, die Grünanlagen verwildern, die Immobilienpreise werden sinken. Plöner Bürgerinnen und Bürger, die auf eine Immobilie als Teil der Alterssicherung gesetzt haben, werden Abstriche hinnehmen müssen, so wie es Eigentümer von Häusern auf dem Land bereits heute tun.

Die jetzige Planung ist in drei Punkten weniger schlimm als die Alte. Die Anzahl der Wohneinheiten ist erheblich reduziert, es soll keine Bebauung unmittelbar am Uferbereich des Trammer Sees geben und es wird auf die Errichtung eines Lärmschutzwalles verzichtet.

Nach wie vor stellt das geplante Neubaugebiet einen erheblichen Eingriff in das Stadt- und Landschaftsbild dar. Plön verfügt in diesem Bereich über eine klare – durch den See begrenzte – Stadtgrenze, ein Merkmal, das heute kaum noch zu finden ist, weil die meisten Städte und Gemeinden an ihren Ortsgrenzen zerfransen. Die intkte Ortsgrenze macht den Reiz der Ortsansicht aus, wenn man von Kiel eintrifft. Ein Neubaugebiet in dem Bereich ist ein Eingriff in das Landschaftsbild, der nicht wieder gut zu machen ist, vor allem für eine Stadt, deren Wirtschaftskraft auf dem Fremdenverkehr beruht. Zudem ist mit der jetzt eingeleiteten Planung nicht auszuschließen, dass mittel- bis langfristig die Entwicklung eines Gewerbegebietes an der B 76 erfolgen wird.

Darüber hinaus ist bereits jetzt erkenntlich, daß die in den bisherigen Planungen vorgesehenen Grundzüge erhebliche Schwächen aufweisen. Nach wie vor wird in geschützte Biotope eingegriffen, obwohl es dort nur um wenige – aber bevorzugt gelegene – Wohneinheiten geht. Das verdeutlich, daß es um die maximale Auslastung der zur Verfügung stehenden Fläche geht, nicht um die ursprünglich beabsichtigte Entwicklung eines hochwertigen Wohngebietes.  Darüber hinaus werden Bereiche mit verdichteter Bebauung – also Mehrfamilien- und Reihenhäuser – im Bereich des Gutshofes geplant. Das eine solche Bebauung in Neubaugebieten nicht funktioniert, bekamen wir gerade in Stadtheide vor Augen geführt, wo auf einer für Reihenhausbebauung vorgesehenen Fläche eine Einrichtung zur Jugendpflege entstehen sollte. Obwohl in Stadtheide fast alle Grundstücke verkauft sind, erweisen sich die Grundstücke für Reihenhäuser als Ladenhüter. Da die Wohneinheiten zwischen Rathjensdorf  und Plön im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel aufgeteilt werden sollen, ist der planerische Kunstgriff der Verdichtung  auf der Plön zugehörigen Fläche erforderlich.

Einen gesichtswahrenden Kunstgriff vollziehen viele meiner Kolleginnen und Kollegen. Es war einhellige Auffassung der Plöner Ratsherren und Ratsfrauen, daß im Bereich Seewiesen nur ein hochwertiges Baugebiet mit See entstehen soll. Ohne See, an der Grenze der Lärmbelastung der Bundessstraße B 76 und durch diese nur vom Klärwerk und seinen gelegentlichen Geruchsbelastungen getrennt ist eine Hochwertigkeit nur schwer zu erkennen. Um die Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren argumentieren Ratsfrau und -herr, dass zwar der alte Planungsverband sei am Werke sei, es sich aber um eine ganz neue Planung handeln würde, die Alte sei bekanntlich gescheitert, und nur für die hätte der Anspruch auf Hochwertigkeit gegolten.

Pages:  1 2 3 4 5 6