Fehlender Vermerk

Ein Skandal, ein Bruch der Erlasslage, eine Verfahrensabweichung von ernstem Ausmaß, die die drängende Frage nach dem Grund aufwirft.

Soviel in aller Kürze. Für die Seewiesen steht ja immer noch das zugesagte Protokoll der vorzeitigen Bürgerbeteiligung aus dem Februar des letzten Jahres aus. In meinem Beitrag vom 8 Januar habe ich dazu zum wiederholten Mal etwas geschrieben.

Seither habe ich noch einmal recherchiert und bin auf folgenden Erlass gestoßen:
Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Erlass des Innenministeriums vom 18. November 2008 – IV 648- 512.110 – (Amtsblatt Schl.-H. S. 1061)

Dort wird unter Punkt 2.7.1 ausgeführt:

Über das wesentliche Ergebnis der Beteiligung ist eine Niederschrift oder ein Vermerk zu fertigen. Das Ergebnis ist für das weitere Planaufstellungsverfahren auszuwerten.

und kurz davor:

Nach § 3 Abs. 1 ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durchgeführt werden, wenn Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkretisiert und die Auswirkungen voraussehbar sind. Deshalb ist eine vorherige Grobabstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den TöB (siehe § 4 Abs. 1) zu empfehlen.

Kurz und bündig:

– Eine Niederschrift oder ein Vermerk zu der frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegt nach meiner Kenntnis bis heute nicht vor. Damit stellt sich die Frage, wie die Ergebnisse ausgewertet und nachvollziehbar im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt wurden.
Hier haben wir es mit einem bindenden Verfahrensschritt zu tun, nicht mit einer Empfehlung.

– Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde abweichend von der Empfehlung durchgeführt, bevor eine grobe Abstimmung mit der Landesbehörde und anderen Trägern öffentlicher Belange erfolgte.

– Alternativlösungen wurden nicht vorgestellt.

Die öffentliche Klatsche, die sich der Planungsverband beim Kreis abgeholt hat, ist selbstverschuldetes Leid und wäre vermeidbar gewesen.

Fehlendes Protokoll

Die öffentliche Vorstellung der Bauleitplanung für die Seewiesen stößt bei den Bürgern auf große Skepsis.“ steht für den Monat Februar im Jahresrückblick Plön, der heute in der KN veröffentlicht wurde.
Das stimmt.
Das Protokoll dieser Veranstaltung, das den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt wurde, auch wenn es vom Verfahren her nicht zwingend vorgeschrieben ist, liegt nach über zehn Monaten immer noch nicht vor.

Kalkül oder trauriger Rekord?

Leider konnte ich damals nicht selber an der Veranstatlung teilnehmen. Da ich das Gedächtnisprotokoll eines Teilnehmer erhalten habe, überlege ich, das am Jahrestag der Veranstaltung zu veröffentlichen.

Der Planungsverband Seewiesen tagt schon wieder.

Heute tagt der Planungsverband Seewiesen um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer 1/2 des Rathauses. Mit den Punkten „Bericht über die Rechnungsprüfung“ und „baugestalterische Vorgaben“ stehen eher untergeordnete Themen auf der Tagesordnung.

Bislang unbeantworteten Kernfragen sind im Moment:

Warum liegt noch kein Protokoll von der Bürgerinformationsveranstaltung vom 26. Februar 2013 vor?
Wann ist es zu erwarten? Wie sollen die Anregungen und Bedenken der Bürger in den Planungsprozess berücksichtigt werden, wenn sie nicht dokumentiert sind? Oder sollte die Veranstaltung nur als Beruhigungspille dienen?

Warum werden die Planungen vorangetrieben, ohne das für den Herbst angekündigte Ergebnis der Wohnraumbedarfsanalyse des Kreises abzuwarten?
Befürchtet man, dass mit dem Ergebnis die Überflüssigkeit des Neubaugebietes nachgewiesen wird? Sind die vom Planer Blanck mit Bezug auf die Landesplanung genannten Zahlen (die KN hat so berichtet), die von einem Bedarf von 210 Wohneinheiten ausgehen, noch aktuell oder korrigiert die Landesplanung ihre Zahlen intern nicht bereits deutlich nach unten? Ist dies dem Planer oder dem Planungsverband bekannt?

Warum wird keine Folgekostenkalkulation durchgeführt?
Hierzu gibt es aber mittlerweile einen Silberstreifen am Horizont. Die Verwaltung hat zugesagt, dass sich der planungsverband mit diesem Thema beschäftigen wird. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass sie auch durchgeführt wird. Das Ergebnis dieser Beschäftigung bleibt allerdings abzuwarten.