Ein Skandal, ein Bruch der Erlasslage, eine Verfahrensabweichung von ernstem Ausmaß, die die drängende Frage nach dem Grund aufwirft.
Soviel in aller Kürze. Für die Seewiesen steht ja immer noch das zugesagte Protokoll der vorzeitigen Bürgerbeteiligung aus dem Februar des letzten Jahres aus. In meinem Beitrag vom 8 Januar habe ich dazu zum wiederholten Mal etwas geschrieben.
Seither habe ich noch einmal recherchiert und bin auf folgenden Erlass gestoßen:
Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Erlass des Innenministeriums vom 18. November 2008 – IV 648- 512.110 – (Amtsblatt Schl.-H. S. 1061)
Dort wird unter Punkt 2.7.1 ausgeführt:
Über das wesentliche Ergebnis der Beteiligung ist eine Niederschrift oder ein Vermerk zu fertigen. Das Ergebnis ist für das weitere Planaufstellungsverfahren auszuwerten.
und kurz davor:
Nach § 3 Abs. 1 ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durchgeführt werden, wenn Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkretisiert und die Auswirkungen voraussehbar sind. Deshalb ist eine vorherige Grobabstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den TöB (siehe § 4 Abs. 1) zu empfehlen.
Kurz und bündig:
– Eine Niederschrift oder ein Vermerk zu der frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegt nach meiner Kenntnis bis heute nicht vor. Damit stellt sich die Frage, wie die Ergebnisse ausgewertet und nachvollziehbar im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt wurden.
Hier haben wir es mit einem bindenden Verfahrensschritt zu tun, nicht mit einer Empfehlung.
– Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde abweichend von der Empfehlung durchgeführt, bevor eine grobe Abstimmung mit der Landesbehörde und anderen Trägern öffentlicher Belange erfolgte.
– Alternativlösungen wurden nicht vorgestellt.
Die öffentliche Klatsche, die sich der Planungsverband beim Kreis abgeholt hat, ist selbstverschuldetes Leid und wäre vermeidbar gewesen.