Zwei Jahre und noch immer kein Protokoll

Morgen, Dienstag den 24. März 2015,  tagt der Planungsverband Seewiesen um 1900 im Plöner Rathaus. Vor über 2 Jahren, am 26. Februar 2013, wurde in Plön die vorgezogenen Bürgerbeteiligung durchgeführt, Die Kieler Nachrichten haben am 28. Februar 2013 darüber berichtet. Obwohl den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederholt ein Protokoll bzw. Ergebnisvermerk zugesagt wurde, liegt es immer noch nicht vor.

Vor gut zwei Jahren wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung in Plön und Rathjensdorf durchgeführt. Während die Stimmung in rathjensdorf eher positiv war – nach meiner Meinung trauen sich die Rathjensdorfer Gegnerinnen und Gegner des Projektes um des lieben Friedens willen nicht, öffentlich aufzutreten – kamen in Plön ausschließlich kritische Stimmen zu Wort. Leider war ich damals verhindert, mir liegt aber das Gedächtnisprotokoll eines Teilnehmers vor, aus dem ich im folgenden zitiere:

– Es leigt keine Bedarfsanalyse vor. Potentielle Bauflächen in Plön sind nicht erfaßt.

– Eine älter werdende Bevölkerung benötigt innenstadtnahen Wohnraum und kurze Wege, kein Baugebiet auf der grünen Wiese.

– Der Begriff Seewiesen suggeriert ein Baugebiet am See, was aber nicht der Fall ist.

– Der Nutzungsdruck auf den geschützten Uferstreifen des Trammer Sees wird unverhältnismäßig erhöht.

– Die Plandarstellung beinhaltet Eingriffe in den geschützten Uferstreifen und Waldflächen

– Die Lärmbelästigung durch die nahe gelegenen B 76 ist zu hoch

– Mögliche Geruchsbelästigung durch die nahegelegene Kläranlage bei Westwind

– Die Flächen sind noch gar nicht vollständig im Eigentum des Investors

– Es fand keine Folgekostenabschätzung statt.

– Die Kosten für den Erhalt der Infrastruktur wird langfristig die Allgemeinheit übernehmen müssen.

– Versprechen kann man nicht glauben. Bürgervorsteher Kreuzburg hat gesagt, daß es ohne künstlichen See kein Baugebiet geben wird.

– Gefahr, dass im landschatlich sensiblen Eingangsbereich ein Gewerbegebiet folgen wird, um die Folgekosten zu reduzieren.

– Entwässerung: Der Regenwasserablusses des Gebietes muß geklärt werden. Soll er ausschließlich über die Trammer Au erfolgen?

– Wer sind die Investoren? Sind sie zuverlässig? Wer verdient daran?

Die Planung wurde verteidigt. Es fehlte eine neutrale Aufnahme der Anregungnen und Bedenken.
Die Fragen, Anregungen und Bedenken wurden vom Bürgermeister (Vorsitzender des Planungsverbandes) in Verteidigung des Vorhabens beantwortet, einzelne Fragen wie die zum Nutzungsdruckes auf das Ufer des Tramer Sees (unter Bezugnahme auf die Vorgänge in Stadtheide) wurden abgewiegelt.

Seewiesen. Protokoll liegt nach fast zwei Jahren noch nicht vor !

Am 26. Februar 2013 wurde in der Tourist Info Plön die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum geplanten Baugbiet Seewiesen durchgeführt. Die Kieler Nachrichten hatten am 28. Februar 2014 über die Veranstaltung.

Auf der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, die kurz vorher in Rathjensdorf durchgeführt wurde, waren die Befürworter des Projektes unter sich. In Plön trugen die Einwohnerinnen und Einwohner fast ausschließlich Zweifel und Skepsis gegenüber der Planung vor.

Bis heute – also fast zwei Jahre nach dem Termin – hat der Planungsverband Seewiesen noch immer kein Protokoll oder  Ergebnisvermerk zu der Veranstaltung vorgelegt, obwohl dies den Einwohnerinnen und Einwohnern zugesagt wurde und ich mehrfach nachgefragt habe.

Ich selber konnte damals nicht an der Veranstaltung teilzunehmen, mir liegt aber ein Gedächnisprotokoll vor. Daraus zitiere ich noch einmal die wesentlichen Anregungen und Bedenken, die vorgetragen wurden:

– Es fehlt eine aussagekräftige Bedarfsanalyse
– Die demographische Entwicklung spricht gegen das Neubaugebiet.
– Der Begriff Seewiesen ist irreführend, er suggeriert ein Baugebiet am See. Die Planung sieht keinen künstlichen See mehr vor.
– Der Uferrandstreifen ist unbedingt zu schützen. Der Nutzungsdruck wird durch das geplante Wohngebiet erhöht.
– Die Planungen greifen in das Landschaftsschutzgebiet im Uferrandstreifen und in den Wald ein.
– Das Baugebiet ist nicht attraktiv.
Begründet wurde diese Feststellung mit der Tatsache, daß es in der Windrichtung des Klärwerkes und Kompostplatzes liegt und mit Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Darüber hinaus liegt es in unmittelbarer Nähe der Bundesstraße 76, deren Verkehrslärm auch in größerem Abstand noch deutlich zu hören ist.
– Gefahr, daß hier am Ortseingang auch noch ein Gewerbegebiet entsteht, das das schönen Landschaftsbild unwiderbringlich zerstört.
– Noch sind die benötigten Flächen gar nicht vollständig an den Investor verkauft.
– Die Folgekosten wurden noch nicht berechnet.
– Bürgervorsteher Kreuzburg hat gesagt, daß es ohne künstlichen See kein Baugebiet geben würde. Den Versprechungen von Politikern kann man nicht glauben.
– Die Entwässerung des Gebietes und der Abfluß des Regenwassers sind noch völlig ungeklärt. Ein Abfluß in den Trammer See muß vermeiden werden.
– Wer sind die Investoren? Sind die Investoren zuverlässig? Wer profitiert von dem Baugebiet?

Fehlender Vermerk

Ein Skandal, ein Bruch der Erlasslage, eine Verfahrensabweichung von ernstem Ausmaß, die die drängende Frage nach dem Grund aufwirft.

Soviel in aller Kürze. Für die Seewiesen steht ja immer noch das zugesagte Protokoll der vorzeitigen Bürgerbeteiligung aus dem Februar des letzten Jahres aus. In meinem Beitrag vom 8 Januar habe ich dazu zum wiederholten Mal etwas geschrieben.

Seither habe ich noch einmal recherchiert und bin auf folgenden Erlass gestoßen:
Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen und Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Erlass des Innenministeriums vom 18. November 2008 – IV 648- 512.110 – (Amtsblatt Schl.-H. S. 1061)

Dort wird unter Punkt 2.7.1 ausgeführt:

Über das wesentliche Ergebnis der Beteiligung ist eine Niederschrift oder ein Vermerk zu fertigen. Das Ergebnis ist für das weitere Planaufstellungsverfahren auszuwerten.

und kurz davor:

Nach § 3 Abs. 1 ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativlösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll durchgeführt werden, wenn Ziele und Zwecke der Planung ausreichend konkretisiert und die Auswirkungen voraussehbar sind. Deshalb ist eine vorherige Grobabstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den TöB (siehe § 4 Abs. 1) zu empfehlen.

Kurz und bündig:

– Eine Niederschrift oder ein Vermerk zu der frühzeitigen Bürgerbeteiligung liegt nach meiner Kenntnis bis heute nicht vor. Damit stellt sich die Frage, wie die Ergebnisse ausgewertet und nachvollziehbar im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt wurden.
Hier haben wir es mit einem bindenden Verfahrensschritt zu tun, nicht mit einer Empfehlung.

– Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde abweichend von der Empfehlung durchgeführt, bevor eine grobe Abstimmung mit der Landesbehörde und anderen Trägern öffentlicher Belange erfolgte.

– Alternativlösungen wurden nicht vorgestellt.

Die öffentliche Klatsche, die sich der Planungsverband beim Kreis abgeholt hat, ist selbstverschuldetes Leid und wäre vermeidbar gewesen.