Kummer und Sorgen für einen Moment vergessen

Es gibt einige Dinge, die einen für einen kurzen Moment Kummer und Sorgen vergessen lassen. Eins ist zum Beispiel ein Besuch bei der Plöner Speeldeel, die übernächstes Wochenende den Dreiakter „Keen toletzt lacht“ auf die Bühne bringen wird. Dafür habe ich gerade Karten bestellt.
Ein anderes ist der Besuch der Sitzungen des Planungsverbandes Seewiesen. Der hat heute getagt, von dort komme ich gerade her, darüber möchte ich berichten.

Ein ganz wesentlicher Punkt für mich ist immer die Einwohnerfragestunde. Obwohl ich stellvertretendes Mitglied bin, habe ich im Planungsverband keine Rederecht, wenn ich nicht vertrete. Ich darf auch im nichtöffentlichen Teil nicht anwesend sein.
Das ist aber nicht ganz verkehrt, denn das erlaubt Vermutungen, die ich nicht äußern könnte, wenn ich am nichtöffentlichen Teil teilnehmen dürfte und der Verschwiegenheitspflicht unterliegen würde.

In meiner ersten Frage erkundigte ich mich, ob die Stellungnahmen des Landes und des Kreises zur Planungsanzeige bereits vorliegen würden.
Antwort: Die Planungsanzeige wurde über den Kreis an das Land weitergegeben, die Stellungnahme des Kreises liegt nachrichtlich vor, die Stellungnahme des Landes steht noch aus.
Weiterhin fragte ich nach, ob die der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, eingeleitet werden soll, bevor die Stellungnahme des Landes vorliegen würde, ob dann noch ein ergebnisoffenes Verfahren möglich sei (Tagesordnungspunkt Ö 6) und ob die Mitglieder des Planungsverbandes über den Inhalt der Stellungnahme informiert seien.
Antwort: Die Stellungnahme des Kreises wäre intern und nicht öffentlich, über den Inhalt der Stellungnahme würden die Mitglieder im nicht-öffentlichen Teil informiert. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange würde heute nicht beschlossen, es müsse noch nachgebessert werden.
Daher kann ich zu dem Vorgang vorerst nur Vermutungen äußern, wobei eins klar sein dürfte. Es ist keine Frage, ob die Stellungnahme zu dem Vorgang verheerend ausgefallen ist, die Frage ist, wie verheerend?

Ein anderer, sehr wesentlicher Punkt der Tagesordnung war die Präsentation der Folgekostenabschätzung, die ich in der Vergangenheit immer wieder gefordert habe. Es macht mich allerdings nachdenklich, wenn eine solche Berechnung von dem Planer durchgeführt wird, der auch an der Planung für das Baugebiet beteiligt ist. Damit sind Interessenüberschneidungen zumindest nicht ausgeschlossen.

In der Einleitung zum Thema Folgekosten wurde gesagt, daß die Berechnung mit den Instrumenten durchgeführt wurden, die auf der Internetseite „www.was-kostet-mein-Baugebiet.de” zur Verfügung gestellt sind. Gleichzeitig wurde betont, dass die Ergebnisse keine Berechnung, sondern bestenfalls eine Abschätzung mit begrenzter Aussagekraft sind.
Hätte ich Rederecht gehabt, hätte ich angemerkt: „Stimmt, denn die Fragen, um die es geht, lassen sich nur mit Nutzung des Modells FIA beantworten, und das gibt es nicht für lau, das macht das Büro, und das muss man dafür bezahlen.“

Im Verlauf der Präsentation wurde klar, dass nicht unerhebliche Kosten entstehen. Besondere für die Grünanlagen sowie die Außen- und Innenerschließung.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Gesamtkosten, die über einen Zeitraum von 40 Jahren aufsummiert wurden.
131126_Vergleich_VariantenDie braune Linie zeigt die Kostenentwicklung unter Berücksichtigung der Grünanlagen. Die Sprünge in der Linie werden durch regelmäßig alle 15 – 20 Jahre anfallende Kosten für den Unterhalt der technischen Anlagen und Straßen hervorgerufen.
Mit der Begründung, dass die Grünflächen extensiv genutzt werden sollen und dies deutlich kostengünstiger sei, wurden die Kosten für die Grünanlagen herunter gerechnet. Das Ergebnis ist die blaue Linie.
Meine Anmerkung dazu wäre gewesen: „Gibt es nachvollziehbare Zahlen, die einen Vergleich der Kosten für intensive und extensive Grünflächenbewirtschaftung in unserem konkreten Fall zulassen und wie sehen die aus?”

Um die Plausibilität der Berechnungen zu untermauern, wurde zum Vergleich die Berechnung eines ähnlich großen Baugebietes in Niebüll (B-Plan 57) durch die grüne Linie dargestellt.
Meine Anmerkung hierzu: „Die Ähnlichkeit der Linien erklärt sich aus dem Rechenmodell, die Baugebiete sind aber so unterschiedlich, daß hier vermutlich Äpfel und Birnen verglichen werden.”

Interessant ist natürlich die Frage, welche Kosten auf Stadt und Gemeinde zukommen, welche Kosten der Investor übernimmt und welche Kosten auf die Allgemeinheit oder die neuen Bürgerinnen und Bürger verteilt werden. In dieser Sitzung wurde meines Wissens auch erstmals die Frage leicht gestreift, wie die Kosten zwischen der Stadt Plön und der Gemeinde Rathjensdorf aufgeteilt werden sollen. Einer der Rathjensdorfer Vertreter freute sich jedenfalls, als er feststellte, dass die kostentreibenden Grünflächen fast ausschließlich auf Plöner Gebiet liegen.

Auf Wunsch von Bernd Möller (Plön, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt) wurde die folgende Folie noch einmal gezeigt.
131126_PlgV_BeispielHierbei handelt es sich um eine Berechnung für das Modell-Wohngebiet Wachtberg des Deutschen Institut für Urbanistik (Hier geht es zur Beschreibung der betreffenden Publikation), das keinen realen Bezug zum geplanten Baugebiet Seewiesen hat.
Anhand dieser Folie erläuterte Herr Bernd Möller, dass die Kosten für die innere und äußere Erschließung (rot bzw. braun dargestelltes Feld in der rechten Säule) vom Investor getragen würden. Der Investor bestätigte dies mündlich und durch zustimmendes Kopfnicken. Offenbar bestanden bezüglich der äußeren Erschließung Zweifel in der Runde der Verbandsmitglieder, aber auf Nachfrage wurde sowohl von der Verwaltung wie auch vom Investor bestätigt, dass dies die Straße von der B 76 bis zum geplanten Kreisel in Tramm, also die äußere Erschließung, mit beinhalten würde. Ich hoffe, dass meine Erinnerung mich hier nicht trügt. Weiterhin erklärte Bernd Möller, dass der Kostenblock Sozialinfrastruktur (in der rechten Säule weiß dargestellt, die linke Säule steht für die Einnahmen) – wie im Vortrag erwähnt – entfallen würde, da keine neuen Kindergartenplätze gebaut werden müssten.
Mit der Feststellung, die Kosten für soziale Infrastruktur würden entfallen und damit wäre man mit den Kosten der äußeren und inneren Erschließung im „grünen Bereich“, forderte Bernd Möller, einen Haken an die Berechnung zu machen.
(Mit diesem Haken hätte der Planungsverband die Berechnung als Grundlage für die weitere Planung gebilligt)

Dem mochte die Teamleiterin 30, Frau Kricheldorff aus der Plöner Verwaltung, so nicht folgen. Sie empfahl, die Berechnung zur Kenntnis zu nehmen und im weiteren Verfahren auszudifferenzieren.
Das wird dann so wohl auch im Protokoll erscheinen.

Der Ansatz, eine Entscheidung zum Thema Folgekostenberechnung Seewiesen auf Basis einer Grafik zum Modell-Wohngebiete Wachtberg herbeizuführen, ist aus meiner Sicht völlig verfehlt. Obwohl, ich hätte mich gefreut, denn diese Entscheidung wäre den Planern im weiteren Verfahren vermutlich um die Ohren geflogen.
Viel richtiger wäre nach meiner Einschätzung, jetzt eine klare Fragestellung zu den Folgekosten zu formulieren, etwas Geld in die Hand zu nehmen und ein unabhängiges Büro mit der Berechnung im konkreten Fall zu beauftragen, und zwar ausdifferenziert für die Stadt Plön und die Gemeinde Rathjensdorf. Damit hätte man eine sehr viel bessere Entscheidungsgrundlage als auf Basis einer als Schätzung erkannten Schätzung und der Grafik zu einem Modell-Wohngebiet.

Gerberhof

Wer aufmerksam durch die Stadt geht erkennt, dass der Gerberhof (das Gebäude, das zurückgesetzt an der Schwentinebrücke in der Innenstadt liegt), nicht mehr bewohnt wird. Ich wurde bereits darauf angesprochen, daher hier ein kurzer Sachstand.Im Hintergrund der Gerberhof

Im Hintergrund der Gerberhof

Der Gerberhof liegt in einem Bereich, für den ein Bebauungsplan existiert. Mit diesem Bebauungsplan ist auch die Gestaltung für viele Gebäude in der Umgebung festgesetzt. Da der Gerberhof unter Denkmalschutz steht bzw. stand, ging man bei der Erstellung des Planes vermutlich davon aus, dass sich an diesem Gebäude nichts ändern wird und hat auf nähere Festsetzungen verzichtet. Hier ist allein das Baufeld, also die Fläche, auf dem das Gebäude steht, beschrieben.

Nun ist es so, dass sich das Gebäude in einem so schlechten baulichen Zustand befindet, dass der Denkmalschutz einem Abriss zugestimmt hat. Damit einher ging die Empfehlung, ein Gebäude zu erstellen, dass die alte Kubatur, also die Größe und Form aufgreift. Der korrekte Weg dazu wäre, den Bebauungsplan zu ändern und auch für dieses Grundstück detaillierte Festsetzungen zu treffen.

Diese Lösung wurde von der Verwaltung der Stadt Plön, offenbar in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses, verworfen, da eine wirtschaftliche Nutzung unter den Rahmenbedingungen nicht möglich sei.

Die Aussage, dass dem Denkmalschutz egal sei, was dort entsteht, kann ich nicht glauben. Wenn der Denkmalschutz des Kreises sich mit Aussagen zurückhält, dann vermutlich, weil er mit dem Abriss des historischen Gebäudes seine Zuständigkeit verloren hat und nicht den Eindruck erwecken will, in die Planungshoheit der Stadt eingreifen zu wollen.

Für einen Bau, der über die Baugrenzen hinausgeht, gibt es jetzt drei Möglichkeiten.
1. Man ändert den Bebauungsplan, um die Gestaltung des dort möglicherweise geplanten Gebäudes verbindlich vorzugeben.
2. Man schließt mit einem möglichen zukünftigen Bauherrn einen städtebaulichen Vertrag.
3. Man erteilt das Einverständnis, dass von den Vorgaben des Bebauungsplanes abgewichen werden kann.
Die Lösungen eins oder zwei wären professionell, weil sie rechtssicher wären und verbindliche Vorgaben beinhalten würden, sie sind aber mit Arbeit verbunden.
Die Lösung 3 vermeidet Arbeit, hat aber den erheblichen Nachteil, dass sie auf Treu und Glauben beruht und die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt auf ein Minimum reduziert.

Es ist selbst für einen Blinden mit dem Krückstock klar, dass auf diesem Grundstück etwas passieren wird. Ich persönlich finde es schade, wenn Städte historische Bausubstanz verlieren, weil sie nach und nach der Verrottung preisgegeben wurde, so dass sie am Ende nicht mehr zu retten ist.
Nun ist die Situation aber so wie sie ist. Wer meinen Blog in der Vergangenheit aufmerksam gelesen hat, wird sich erinnern, dass ich mich für eine Verdichtung der Wohnbebauung im Stadtbereich für den richtigen Weg halte. Das gilt auch für diesen Standort. Da sich das Grundstück jedoch am Eingangsbereich zum historischen Markt an einen Stelle befindet, die nach meiner Einschätzung für das Stadtbild von hervorgehobener Bedeutung ist, wäre es aus meiner Sicht zum Wohle der Stadt, ein Vorgehen zu wählen, dass sich nicht an der Arbeitsbelastung der Verwaltung orientiert.