Umwelt und/oder Denkmalschutz ?

Ich habe heute in der Zitadelle Spandau an eines sehr interessanten Vortrag zum Spannungsfeld Umweltschutz – Denkmalschutz teilnehmen können. Die Vortragende kam aus dem Bereich Denkmalschutz und reagierte fast allergisch auf die Worte FFH und Fledermaus.
Was ich bis vor kurzem nicht wußte ist, daß in der Zitadelle im Dritten Reich Giftgase erforscht, entwickelt und erprobt wurden. Dazu dieser Link.
Hier ein paar Bilder von der Zitadelle:
140909_Spandau_01Die Zitadelle ist zu großen Teilen in einen See hineingebaut. Wesentliche Teile des Gebäudes stehen auf einer Holzkastenkonstruktion.
140909_Spandau_02Das alte Kasernengebäude wird instandgesetzt. Die Fenster wurden vergrößert und das Dach mit Gauben versehen. Der Charakter des Gebäudes wurde erhalten.
140909_Spandau_03Dieses Bild macht das Spannungsfeld Umwelt-/Denkmalschutz klar. Im Wassergraben kommen übrigens Bieber vor.

Die wohl am häufigsten in Spandau gestellte Frage ist wohl:
“Und wo saß nun der Heß?”
140909_Spandau_04Er saß hier und das Gebäude steht nicht mehr.

Alles freut sich ?

In den vergangenen Tagen wurde in der Zeitung über die Neugestaltung des Schlossgartenstadions berichtet und die Einigung mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als Erfolg gefeiert.
Aus meiner Sicht hat sich hier die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gegen den Kreis und die Stadt durchgesetzt. Für die Plöner Sportler und Sportlerinnen besteht kein Grund zum Feiern.

Das Stadion in seiner alten Form war ein vollwertige Sportplatz, der sowohl dem Gymnasium wie auch den Vereinen zur Verfügung stand. Zudem war es das letzte Bauwerk, das an die wechselvolle Geschichte des Schlosses und des Schlossgebietes als „Erziehungsanstalt“ erinnern konnte. Von daher hätte es aus meiner Sicht als „unbequemes“ Denkmal durchaus in die Gesamtanlage gepaßt.

Die Entscheidung, den Sportplatz zugunsten des Denkmalschutzes zurückzubauen, ging eindeutig zu Lasten der Plöner Sportlerinnen und Sportler. Wie zu hören ist, sollen dort auch keine Fußballspiele mehr stattfinden. Das würde zumindest erklären, warum die Spielfeldgrenzen und die übrigen Linien, die für ein Fußballfeld benötigt werden, nicht aufgetragen wurden.

Immerhin ist noch die Errichtung eines Zaunes geplant, der die Hundehalter davon abhalten soll, ihre Tiere auf dem Rasen abzuhalten, auf denen die Kinder die ersten Fußballerfahrungen sammeln sollen.

Das nächste Problem kündigt sich bereits an. Die Umkleidehäuschen am Schlossgartenstadion – oder was davon noch übrig ist – sollen für mehrere hunderttausend Euro saniert werden. Für diesen Preis wäre auch ein völlig neues Gebäude zu haben. Das Hauptproblem des vorhandenen Baus ist nach meiner Kenntnis die fehlende oder unzureichende Isolierung des Fundamentes. Daher steigen die Kälte und Feuchtigkeit aus dem Boden in das Gebäude auf. Jede Lösung, die dieses Problem nicht beseitigt, wäre nach meiner Einschätzung rausgeworfenes Geld.
Ich hatte diesen Umstand vor einiger Zeit im SteU bereits angesprochen und bekam die Auskunft, dass dies berücksichtigt würde. Ich bin gespannt.

Regionalkonferenz Denkmalschutz

Am 18. August fand im Kulturforum Schwimmhalle die dritte von insgesamt vier Regionalkonferenzen zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes statt. Frau Ministerin Spoorendonk und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellten den ca. 80 Gästen die Eckpunkte der Novellierung vor und nutzten die Veranstaltung, um interessierten oder betroffenen Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden die Möglichkeit zu geben, ihre Position zu vertreten.
Dabei ließ die Ministerin aber keinen Zweifel daran, dass die Inhalte des Eckpunktepapiers zwar die Grundlage für eine weiterführende Diskussion sind, aber gleichzeitig auch den politische Wille der Landesregierung zum Ausdruck bringen. Bedenken und Anregungen könnten – sofern sie gut begründet sind – im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigt werden.

In Schleswig Holstein gibt es ca. 16 000 einfache und 9 500 besondere Kulturdenkmale.
Dazu kommen 5 300 archäologische Denkmale und 61 000 Fundstellen.
Mit Erstaunen nahm ich zur Kenntnis, dass es keine Auflistung der noch vorhandene Kulturdenkmale gibt. Als Folge ist eine Inventurisierung überfällig, um festzustellen, welche Denkmale überhaupt noch vorhanden sind und welche zwischenzeitlich bereits beseitigt wurden.

Denkmale gestalten unsere Heimt auf wesentliche Weise und sind wichtig für die Bewahrung der regionalen Identität. Sie haben eine wichtige Bedeutung sowohl für Tourismus wie auch für das örtliche Handwerk.

Zudem wurde betont, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung im Jahr 1999 festgestellt hat, dass Denkmalschutz eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang ist.

Das schleswig – holsteinische Denkmalschutzgesetz ist das älteste seiner Art in Deutschland. Es existiert bereits seit 1958. Spätestens Mitte des letzten Jahrzehnts zeichnete sich ab, dass eine Überarbeitung erforderlich ist. Diese Überarbeitung erfolgte mit der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2011 und mit er Inkraftsetzung Anfang des Jahres 2012. Wesentliche Neuerung war, dass
– wesentliche Zuständigkeiten des Landesamtes für Denkmalschutz auf die untere Denkmalschutzbehörden, also auf die Kreise und kreisfreien Städte, übertragen werden und
– ausschließlich wirtschaftliche Interessen bei der Abwägung im Verfahrensgang zu berücksichtigen sind..
Als Ergebnis dieser Novelle ist erkennbar, dass das Gesetz in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sehr unterschiedlich ausgelegt wird und eine landesweit einheitliche Anwendung nicht mehr stattfindet.
Mit der Novellierung soll erreicht werden, dass durch die zukünftig geplante Beteiligung der oberen Denkmalschutzbehörde wieder landesweit einheitliche Standards gelten. Darüber hinaus soll das Verfahren geändert werden. Gebäude und Anlagen sollen aufgrund von klar definierten geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen und kulturlandschaftlichen Kriterien bewertet und dann zum Denkmal erklärt werden. Dieses Verfahren, das in 13 Bundesländern bereits angewendet wird, dient der Inventurisierung und führt im Ergebnis zu einer Positivliste. Damit wird auch die Rechtsposition der Eigentümer, die heute oftmals wohl gar nicht wissen, dass ihr Gebäude ein Denkmal ist, gestärkt, da ihnen der Klageweg offensteht. Und natürlich sollen die Gebäude auch weiterhin genutzt werden können, ein Freilichtmuseum sei nicht geplant.

Die anschließende Diskussion war sehr interessant. Ein Angehöriger des ostholsteiner Landadels betonte, dass er sehr für Denkmalschutz sei, wobei er Denkmalschutz für Herrenhäuser gut verstehen könne, für Landarbeiterkaten oder Betriebsgebäude aber nicht.
Dem wurde von Landeskonservator entgegnet, dass es im Denkmalschutz aus fachlicher Sicht keine Hierarchie gäbe. Das Herrenhaus könne ebenso Denkmal sein wie die „Vorstädte“ mit ihren Landarbeiterkaten oder die alte Schmiede oder Meierei.
Die Eigentümerin einer Hälfte einer Landarbeiterkate fragte nach, wie sie das Verfahren, ihr Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, beschleunigen könne, da sie den Verlust des Charakters des Hauses befürchtet.
Ein weiterer Gutsbesitzer meldete sich zu Wort und wendete sich gegen eine erneute Novellierung des Gesetzes, der Einfachheit des bestehenden Verfahrens wegen. Das entbehrte nicht einer gewissen Komik, wenn man weiß, wie es dazu kommen konnte, dass auf dem väterlichen Hof gleich zwei Reetdachscheunen versehentlich Opfer der Flammen wurden.

Der fürs Bauwesen zuständige Kieler Bürgermeister Todeskino gab eine Stellungnahme ab- was eigentlich gar nicht GEgenstand des Abends war –  und wendete sich strikt gegen eine Novellierung, da er befürchten müsse, dass Kiel mit 600 neuen Denkmalen belastet würde. Zudem wies er darauf hin, dass die obere Denkmalschutzbehörde personell so schlecht ausgestattet sei, dass sie die anstehende Arbeit kaum bewältigen könne. Er forderte für die Landeshauptstadt Kiel und die anderen kreisfreien Städte eine Regelung, wie sie auch für die Stadt Lübeck bestände, wo die Aufgaben der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde durch die Stadt wahrgenommen würden.
Die Ministerin betonte, dass Lübeck als Weltkulturerbe eine Sonderstellung einnehmen würde.
Ein Rechtsanwalt aus dem Publikum wendete sich sehr fachkundig und gut begründet gegen die Position von Herrn Todeskino, der dann in einem weiteren Beitrag erwähnte, dass eben dieser Jurist als Justiziar an der Erarbeitung der Gesetzesnovelle mitgewirkt hätte.
Es ist natürlich ein kluger Schachzug, wenn jemand, der an dem Entwurf mitgeschrieben hat, aus dem Publikum heraus die Novelle unterstützt, aber eben nur so lange, wie das nicht offenkundig wird.

Anschließend wurde verschiedentlich geäußert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  in den unteren Denkmalschutzbehörden durch ihre Landräte bzw. Landrätinnen oder Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterinnen aus rein wirtschaftlichen oder anderen Erwägungen unter Druck gesetzt würden, so dass es positiv zu bewerten sei, wenn die obere Denkmalbehörde hier wieder als Korrektiv wirken könne.

Eine Rollstuhlfahrerin aus Kiel beklagte für ihre Organisation, dass Denkmalschutz nicht dazu führen dürfe, dass Menschen mit Behinderung ausgeschlossen werden und betonte, dass sie das Recht habe, auch dorthin kommen zu können, wo auch Menschen ohne Behinderung hinkommen können.
In dem Zusammenhang bemängelte Sie auch gleich, dass das Kulturforum Schwimmhalle nicht barrierefrei sei und dass es für sie äußerst unangenehm sei, hier auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Die Ministerin bedauerte das und betonte, dass hier ein Interessenkonflikt bestehen kann. So sei z.B. ein barrierefreier Zugang durch den Haupteingang nicht immer möglich, ohne den Charakter eines Gebäudes zu beeinträchtigen, in solchen Fällen ließen sich aber über Nebeneingänge andere Lösungen finden. Als Beispiel wurde hier das Gewerkschaftshaus „Legienhof“ in Kiel genannt.

In dem Zusammenhang erwähnte der Landeskonservator, dass der Denkmalschutz noch kein Bauvorhaben Vorhaben verhindern hätte und nannte in dem Zusammenhang die Biogasanlage vor dem Torhaus des Gutes Perdoel. Dieser Äußerung läßt sich unterschiedlich interpretieren. Entweder verdeutlicht sie, wie kooperativ die zuständigen Denkmalämter sind, oder sie beinhaltet Kritik an einer Entscheidung, die nicht zu verhindern war und zeigt, was für ein zahnloser Tiger der Denkmalschutz derzeit ist.

Gerberhof

Wer aufmerksam durch die Stadt geht erkennt, dass der Gerberhof (das Gebäude, das zurückgesetzt an der Schwentinebrücke in der Innenstadt liegt), nicht mehr bewohnt wird. Ich wurde bereits darauf angesprochen, daher hier ein kurzer Sachstand.Im Hintergrund der Gerberhof

Im Hintergrund der Gerberhof

Der Gerberhof liegt in einem Bereich, für den ein Bebauungsplan existiert. Mit diesem Bebauungsplan ist auch die Gestaltung für viele Gebäude in der Umgebung festgesetzt. Da der Gerberhof unter Denkmalschutz steht bzw. stand, ging man bei der Erstellung des Planes vermutlich davon aus, dass sich an diesem Gebäude nichts ändern wird und hat auf nähere Festsetzungen verzichtet. Hier ist allein das Baufeld, also die Fläche, auf dem das Gebäude steht, beschrieben.

Nun ist es so, dass sich das Gebäude in einem so schlechten baulichen Zustand befindet, dass der Denkmalschutz einem Abriss zugestimmt hat. Damit einher ging die Empfehlung, ein Gebäude zu erstellen, dass die alte Kubatur, also die Größe und Form aufgreift. Der korrekte Weg dazu wäre, den Bebauungsplan zu ändern und auch für dieses Grundstück detaillierte Festsetzungen zu treffen.

Diese Lösung wurde von der Verwaltung der Stadt Plön, offenbar in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Bauausschusses, verworfen, da eine wirtschaftliche Nutzung unter den Rahmenbedingungen nicht möglich sei.

Die Aussage, dass dem Denkmalschutz egal sei, was dort entsteht, kann ich nicht glauben. Wenn der Denkmalschutz des Kreises sich mit Aussagen zurückhält, dann vermutlich, weil er mit dem Abriss des historischen Gebäudes seine Zuständigkeit verloren hat und nicht den Eindruck erwecken will, in die Planungshoheit der Stadt eingreifen zu wollen.

Für einen Bau, der über die Baugrenzen hinausgeht, gibt es jetzt drei Möglichkeiten.
1. Man ändert den Bebauungsplan, um die Gestaltung des dort möglicherweise geplanten Gebäudes verbindlich vorzugeben.
2. Man schließt mit einem möglichen zukünftigen Bauherrn einen städtebaulichen Vertrag.
3. Man erteilt das Einverständnis, dass von den Vorgaben des Bebauungsplanes abgewichen werden kann.
Die Lösungen eins oder zwei wären professionell, weil sie rechtssicher wären und verbindliche Vorgaben beinhalten würden, sie sind aber mit Arbeit verbunden.
Die Lösung 3 vermeidet Arbeit, hat aber den erheblichen Nachteil, dass sie auf Treu und Glauben beruht und die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt auf ein Minimum reduziert.

Es ist selbst für einen Blinden mit dem Krückstock klar, dass auf diesem Grundstück etwas passieren wird. Ich persönlich finde es schade, wenn Städte historische Bausubstanz verlieren, weil sie nach und nach der Verrottung preisgegeben wurde, so dass sie am Ende nicht mehr zu retten ist.
Nun ist die Situation aber so wie sie ist. Wer meinen Blog in der Vergangenheit aufmerksam gelesen hat, wird sich erinnern, dass ich mich für eine Verdichtung der Wohnbebauung im Stadtbereich für den richtigen Weg halte. Das gilt auch für diesen Standort. Da sich das Grundstück jedoch am Eingangsbereich zum historischen Markt an einen Stelle befindet, die nach meiner Einschätzung für das Stadtbild von hervorgehobener Bedeutung ist, wäre es aus meiner Sicht zum Wohle der Stadt, ein Vorgehen zu wählen, dass sich nicht an der Arbeitsbelastung der Verwaltung orientiert.