Berichtswesen im SteU

Gestern tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt.

Schon bei der Besprechung der Tagesordnung gab es bei der CDU, die nur mit zwei Personen und ohne den nicht entschuldigten Ratsherrn Zender anwesend war, verstimmte Gesichter. Der Tagesordnungspunkt 6 (Marktbrunnen) wurde nicht von der Tagesordnung genommen. Nach Auffassung der übrigen Mitglieder des Ausschusses und der Teamleiterin 32 (Frau Kricheldorff) handelt es sich bei der Entscheidung über die Zukunft des Brunnens nicht um Verwaltungshandeln.

Zu Beginn der Sitzung gab es zahlreiche Berichte.

Aus der Verwaltung:

1. Nach der Vermessung fand eine Abschlußbegehung des Strandweges statt. Daraufhin ist die Verwaltung an die Bahn herangetreten um zu klären, wie in Bezug auf die Eigentumsfrage und Instandhaltung weiter zu verfahren ist. Da die Anfrage erst am Tag der Sitzung gestellt wurde, lag eine Antwrt noch nicht vor.

2. Die Familienbildungsstätte wollte im Schloßgebiet einen Schnullerbaum einrichten, an dem kleine Kinder ihren Schnuller aufhängen können, um in einer kleinen Zeremonie Abschied von ihrer „Schnullerzeit“ nehmen zu können. Aus Gründen des Denkmalschutzes kommt ein Standort im Schloßgebiet nicht in Frage.
Ich kann die Bedenken der Unteren Denkmalbehörde nachvollziehen. Vielleicht gelingt es ja, einen geeigneten Baum an einem anderen Platz zu finden. Auch wenn sich „Schnullerbaum“ im ersten Moment blöde anhört, wenn es den Kindern etwas gibt, warum nicht.

3. Das Kinderbecken im Plönbad bleibt weiter gesprerrt. Auch im Untergeschß wurden Rißbildung festgestellt. Jetzt muß darauf gewartet werden, daß das Gericht einen unabhängigen Gutachter bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden Schadensersatz- und vor allem Gewährleistungsansprüche zu klären sein. Herr Melzer (CDU) drückte seinen Unmut über die Schließung des Kinderbeckens aus, die von den übrigen Mitgliedern des Ausschusses geteilt wurde.

4. Der Planungsverband Neubaugebiet Trammer See Plön Rathjensdorf (ehem. Seewiesen) tagt am 01. November um 1900 im Rathaus in Plön. Ich freu mich drauf!

5. Der SteU tagt außer der Reihe am 02. November um 1700 in der Aula. Um 1900 beginnt dann die Ratsversammlung.

Der Umweltbeauftragte:

6. Im Bereich Bolzplatz Oevelgönne werden Baumpflegearbeiten durchgeführt. Außerdem müssen in dem Bereich zwei Bäume gefällt werden. Weitere Baumpflegearbeiten werden im Bereich Eutiner Straße durchgeführt.

Aus der Selbstverwaltung

7. Der Ausschußvorsitzende Möller (SPD) fragte nach, ob Strafanzeige gestellt wurde, nachdem es im Bereich Strohberg zu Beschädigungen der Anpflanzungen gekommen ist. Dazu war kein Sachstand bekannt.

8. Frau Petersen (CDU) fragte nach, ob es eine Schulwegeregelung für die Rodmstorschole gäbe, wenn mit den Abrißarbeiten am Gerberhof und den Bauarbeiten im neuen Gänsemarktviertel beginnen würden. Hierzu wurde auf das Berichtswesen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung verwiesen.

9. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach, wann die weiße Fahrbahnmarkierung für Radfahrer vor dem neuen Aldimarkt in der Lütjenburger Straße aufgebracht wird. Hierrüber hätte in den letzten Ausschußsitzungen Einvernehmen bestanden, die Arbeit sei aber noch nicht aufgeführt.

10. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach den Gründen, warum das Ortseingangsschild an der Lütjenburger Straße versetzt worden sei. Dies ist auch anderen Mitgliedern des Ausschusses aufgefallen (auch ich wurde bereits von einem Nachbarn darauf angesprochen), eine Begründung war aber nicht bekannt.

11. Frau Dr. Unbehau (Bündnis 90/Die Grünen) fragte nach, warum der neue Aldimarkt über dem Niveau des alten Gebäudes liegen würde und b so etwas nicht festgelegt würde. Hier kam ich mit dem Hinweis um die Ecke, daß dies mit einem Bebauungsplan hätte geregelt werden können, die Mitglieder des Ausschusses aber bewußt auf die Erstellung eines B-Planes verzichtet haben.
Dr. Henning Hoeppner (SPD) meinte dazu, daß es gut ist, auf den Plan verzichtet zu haben und der Bau eine „esthetische Perle“ sei. Leider habe ich vergessen nachzufragen, ob er die daraus resultiernde Folge der Schließung des Aldimarktes in Stadtheide für ein gelungenes Beispiel erfolgreicher Wirtschaftsförderung und Stadtplanung hält.

12. Frau Kauf (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete von der letzten Sitzung der AG Plön fährt Rad.
Auf die Erstellung eines Konzeptes durch ein Fachbüro (20 – 30000 Euro, je nach Umfang) soll verzichtet werden. Für die Beseitigung der gröbsten Schwachpunkte (Stadtgrabenstraße, Eutiner Straße und Bahnhofstraße) soll die Unterstützung durch ein Fachbüro eingeholt werden.
Die Frage wird an die Fraktionen gegeben, eine Entscheidung soll in der nächsten Sitzung des SteU getrffen werden.

Damit genug für jetzt. Über die Themen „Genaue Ermittlung des tatsächlichen Verdichtungspotentiales der Stadt Plön; hier: Antrag der CDU-Fraktion Plön“, Erstellung eines Verkehrsgutachtens mit Lösungsvorschlägen für das gesamte Gebiet Plön-Ost/Ölmühle“ und Prioritätenliste“ werde ich in gesonderten Beiträgen berichten.

Sondersitzung des SteU zum Gänsemarktviertel

Am Mittwoch tagte der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU). Thema war die erneute  Auslegung des Bebauungsplanes 7c, 1. Änderung (Gänsemarktviertel). Hier kann ich einen echten Erfolg verbuchen. Für die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 7c sollen jetzt ausschließlich rote Ziegel vorgeschrieben werden. Ansonsten habe ich mich in den vergangenen Tagen recht vehement dafür eingesetzt, daß die im vergangenen Jahr als Kompromiß erarbeitet Lösung „Altstadtzeile“ weiterhin umgesetzt wird. Das hätte ich mir sparen können, wenn der verschickte B-Plan besser lesbar gewesen wäre und man die Beibehaltung der bisherigen Grundzüge der Planung bei der Vorstellung des überarbeiteten Planes vor zwei Wochen deutlich zum Ausdruck gebracht hätte.
In der Sitzung auch klar, daß die drei Buchen leider nicht zu halten sind. Der zweite hinzugezogene Baumgutachter hatte festgestellt, daß einer der drei großen Bäume gefällt werden muß und die anderen Beiden unter den Bauarbeiten erheblich leiden werden. Daher empfiehlt er, alle drei Buchen zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Nach längerer Diskussion kam der Ausschuß zu der Entscheidung, die Ersatzpflanzungen an anderer Stelle durchzuführen. Auch der Umweltschutzbeauftragte stimmte dieser Lösung zu.
Die CDU-Vertreter hatten im Vorfeld eine Liste mit Vorschlägen erarbeitet, die sie im B-Plan berücksichtigt wissen wollten. Teile der Vorschläge waren sinngemäß bereits im vorgelegten Plan enthalten, andere wurden aufgenommen. So sollen jetzt auch nicht glänzende enobierte Dachziegel (Ziegel mit einer farbigen Tonbeschichtung) zulässig sein.
Der Hinweis des Ausschußvorsitzenden, nicht erneut Themen aufzugreifen, über die schon abgestimmt wurde, ist zwar vom Vorgehen her nachvollziehbar, der Hinweis aus Kreisen der CDU, daß ein B-Planverfahren ergebnisoffen ist, trifft aber zu.
Herr Dr Erdtmann (FWG) schloß sich der Stellungnahme des Kreises an und betonte, daß der Neubau an Stelle des alten Gerberhofes zu groß ist und das Herreinragen des Baukörpers in den jetzigen Freiraum entlang der Schwentine das Stadtbild negativ verändern wird. Er enthielt sich er Stimme, alle anderen Mitglieder des Ausschusses stimmten der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes zu. Das Abstimmungsergebnis ist damit einstimmig.

Da die Lösung „Altstadtzeile“ beibehalten wird und meine wiederholt geäußerte Forderung „Roter Klinker, Lochfassade, stehende Fensterformate“ für die Strassenfassade des Hauses Lübecker Straße 9 in den B-Plan aufgenommen werden soll, begrüße ich den Verlauf und das Ergebnis der Sitzung, auch wenn ich die Vorbehalte von Dr. Erdtmann absolut nachvollziehen kann.
Hier kommt ein Projekt voran, das für die Stadtentwicklung wirklich richtungsweisen und wichtig ist.

Die Berichterstattung der KN zum Thema empfinde ich als lückenhaft. Darüber hinaus erweckt unsere Lokalzeitung leider den Anschein, daß sie ihre Leser*innen für zu blöd hält, den Unterschied zwischen einer Bauamtsleiterin und einer Teamleiterin Bauen zu verstehen. Stattdessen verwendet sie lieber den griffigeren, aber fachlich falschen Ausdruck. Ich hab mir aber vorgenommen, mich in Zukunft nur noch sehr sporadisch dazu zu äußern.

Offener Brief zum Gänsemarktviertel

Ich mache mir nach wie vor große Sorgen, daß die Stadt bei der Gestaltung des Gänsemarktviertels ihr Mitspracherecht faktisch aus der Hand gibt. Die öffentliche Diskussion beschränkt sich im Moment darauf, ob die drei Buchen nicht doch erhalten werden können. Die aus meiner Sicht viel wichtigeren Fragen, nämlich: “Wie soll das Viertel aussehen?” und “Wie soll der Bau aussehen, der anstelle des historischen Gerberhofes entsteht?”, werden überhaupt nicht behandelt.
Daher habe ich einen offenen Brief an meine Kolleginnen und Kollegen im Rat sowie zusätzlich an das bürgerliche Mitglied im Ausschuß geschrieben.

Hier noch einmal der Link auf meinen Beitrag mit dem Modell, wie das Viertel bis vor 10 Tagen hätte aussehen sollen und nachfolgend der Text meines Briefes, auch wenn sich im zweiten Absatz ein Copy-Paste-Fehler eingeschlichen hat:

“in der Sitzung des SteU am vergangenen Mittwoch (17. Februar 2015) stand als Tagesordnungspunkt 7 der Bebauungsplan 7c (Gerberhof und den Bereich zwischen Gerbertwiete, Lübecker Straße, Rodomstorstraße, Gänsemarkt und
Am Schwanenweg 2) auf der Tagesordnung.

Ausgehend von einem Ortstermin am Dienstag der Vorwoche (09. Februar), bei dem die drei ortsbildprägenden Buchen begutachtet wurden. Ziel war, eine Lösung für die Erschließung des Baugebietes sicherzustellen. Dabei wurde festgestellt, dass die Bäume von einem Pilz befallen und nicht mehr standsicher sind. In Folge wird die Fällung empfohlen.

Bereits drei Tag später, am Freitag, dem 12. Februar, wurde ein völlig überarbeiteter Entwurf des Bebaungsplanes in die Post gegeben. Den meisten Mitgliedern des Ausschusses ging die Post erst am Tag der Ausschußsitzung zu.

In dieser offenbar in Rekordtempo entstandenen Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes sind viele der mühsam erarbeiteten Kompromisse bezüglich der Gestaltung des Neubaugebietes und des Ersatzbaus für den historischen Gerberhof (Gebäude Lübecker Straße 9) nicht mehr berücksichtigt.

Die zu Beginn des Planungsvorganges angebotenen Lösungen einer „Blockbebauung“ oder einer „Stadtvillenbebauung“ wurden letztendlich zugunsten einer „Altstadtvariante“ verworfen.
Die „Altstadtvariante“ wurde gemeinsam von der Verwaltung und dem Investor entwickelt und sollte sich an der Bebauung orientieren, die im Bereich Rodomstorstraße und Gänsemarkt vorhandenen sind. Diese Lösung fand die ausdrückliche Zustimmung des Ausschusses.
Von dieser Lösung ist im neu vorgelegten Entwurf nichts mehr zu finden, obwohl sie trotz der Fällung der Buchen hätte beibehalten und sogar fortgeführt werden können.

Auch bezüglich der Gestaltung der Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 (Alter Gerberhof) gab es im Ausschuß nach kontroverser Diskussion eine Mehrheit für eine Gestaltung, die sich am bisherigen  Gebäude orientiert und sich in den vorhandenen historischen Straßenzug einfügt.
Statt dessen steht im neu vorgelegten Entwurf folgende Formulierung: „Der neue Baukörper nimmt die Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formensprache weiter“. Das entspricht einer völligen Verkehrung der bisher vorgesehenen Gestaltungsvorgaben in ihr genaues Gegenteil.

Obwohl ich den Eindruck hatte, daß sie Selbstverwaltung hier überrumpelt werden sollte, will ich das Vorgehen unter Berücksichtigung der Zeitlinie und der offenbar vorhandenen elektronischen und postalischen Verteilungsprobleme nicht weiter interpretieren.

Mir kommt es darauf an, dass der Gestaltungswillen der Stadt durchgesetzt wird. Wir sollten uns nicht darauf einlassen, von den gestalterischen Vorgaben, die im Fachausschuß bereits mehrheitsfähig waren, abzuweichen, nur weil hier ein künstlicher Zeit- und Entscheidungsdruck aufgebaut wird, der aus fachlicher Sicht durch nichts zu rechtfertigen ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich noch vor der Sondersitzung des SteU am 02. März 2016 in ihren Fraktionen mit dem Thema befassen, damit wir zu einer Lösung kommen, die den bisher erreichten Konsenz berücksichtigt und dem Erscheinungsbild unserer Stadt gerecht wird.”

Gänsemarktviertel, heute die große Verarsche?

Vorweg möchte ich klarstellen, daß ich ein Befürworter des Bebauunngsplanes 7c, Geänsemarktviertel/Gerberhof bin. Aber was heute im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gelaufen ist, ist nach meiner Einschätzung, vorsichtig ausgedrückt, eine Rotzigkeit, die sich so hoffentlich nie wiederholen wird.

Die Mitglieder des Ausschusses, der Verwaltung und aus dem Umfeld des Investors haben in den letzten Monaten hart darum gerungen, wie das Gebiet im allgemeinen und das Gebäude Lübecker Straße 9 (Der alte Gerberhof) im besonderen zu gestalten sind, damit der altstädtische Charakter der Innenstadt bewahrt bleibt. Nach den ursprünglichen Lösungsansätzen „Blockbebauung“ oder „stadtvillenähnliche Bebauung“ hat der Ausschuß dann dem von der Verwaltung und dem Architekten des Investors gemeinsam erarbeiteten Lösungsansatz „Historischer Straßenzug“ zugestimmt. Dieser Lösungsansatz griff gestalterischen Merkmale der Bebauung im Bereich Gänsemarkt/Rodomstorstraße auf. Vor allem bestand im Ausschuß auch Einigkeit darüber, daß die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 so gestaltet werden soll, dass sie sich in das Ensemble der übrigen historischen Gebäude in der Lübecker Straße einfügt (nach Möglichkeit roter Backstein, Lochfassade, stehende Fensterformate).
Statt dessen lese ich in den Unterlagen zur ersten Änderung des Bebauungsplanes folgendes: „Der neue Baukörper nimmt die vorhandene Gebäudestellung des historischen Baukörpers nahezu vollständig auf und entwickelt diese in architektonisch moderner Formsprache weiter.“
Auf deutsch: Das Gebäude wird größer (womit ich kein Problem habe) und kann eine beliebige, gerne auch moderne Fassade erhalten.
Von einer Anlehnung an die Gestaltung der Neubauten an die vorhandene Bebauung im benachbarten Bereich Gänsemarkt ist in den Unterlagen auch nichts mehr zu lesen.

Es gibt wohl keine andere Stadt in Deutschland, die im Begriff ist, derart schluderig und verantwortungslos mit ihrem Erscheinungsbild umzugehen.

Hinzu kommt, daß ich die Unterlagen, wie andere Kollerinnen und Kollegen auch, erst heute morgen im Briefkasten fand, obwohl sie bereits am Freitag in die Post gegeben wurden. Für die Berufstätigen unter uns ist es schlichtweg unmöglich, sich unter diesen Bedingungen auf eine Sitzung vorzubereiten, von einer Beratung des Themas in den Fraktionen einmal ganz abgesehen.

Es ist eine durchaus pfiffige und gängige Verwaltungstaktik, Zeitdruck zu erzeugen und dann den Entscheidungsträgern Papiere zur Genehmigung vorzulegen, die Inhalte umfassen, die man gerne hätte, für die man bei sorgfältiger Prüfung aber keine Zustimmung bekäme. Leider entstand der Eindruck, daß hier genau so vorgegangen wurde. Und so wie ich es wahrgenommen habe, hatten auch andere Kolleginnen und Kollegen dieses Gefühl.
Auf meine rethorische Frage, ob man verstehen könne, wenn ich mich jetzt verarscht fühle, antwortete ein Mitarbeiter der Verwaltung, selber für die CDU Ratsherr im Kieler Rathaus, mit einem klaren „Nein“. Diese Antwort wirft schon die Frage auf, mit welchem Selbstverständnis er sein politisches Mandat in der Landeshauptstadt wahrnimmt.

Zum Glück wurde heute nur die Entscheidung getroffen, über die Auslegung der ersten Änderung des B-Planes 7c in einer Sondersitzung am 2. März 2016 zu beraten.

Liebe Leserinnen und Leser, noch ist Zeit, an ihre gewählten Vertreter (Ratsherren und Ratsfrauen) heranzutreten und sich für die Pflege und Weiterentwicklung des historischen Charakters unseres Stadtbildes einzusetzen. Macht / machen Sie Druck, bevor das Kind in den Brunnen fällt. Viel Zeit blibt nicht.

Ein weiteres Thema im Zusammenhang mit dem B-Plan 7c waren die drei ortsbildprägenden Buchen. Ein erst gestern vormittag per EMail übermitteltes Gutachten sagt aus, daß die die Wurzeln mit einem Pilz befallen sind und im Kronenbereich Bruchgefahr besteht. Daher lautet die Empfehlung, die Bäume zu fällen. Herr Dr. Erdtmann (FWG) stellte die Aussage des Gutachtens an sich in Frage und vermutete, daß das Aussagen interessengesteuert ist. Diese Vermutung ist grundsätzlich erst einmal nicht von der Hand zu weisen, denn über die Entstehung von Gutachten und die Wandelbarkeit ihrer Ergebnisse nach politischer Einfußnahme habe ich mir in meinem Blog bereits die Finger wund geschrieben. In diesem Fall wird die Sache aber vermutlich anders liegen, die Verwaltung und mehrere Kolleginnen und Kollegen nahmen den Gutachter in Schutz.
Der Umweltschutzbeauftragte gab seiner Verärgerung Ausdruck. Die Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung. Bei der Bearbeitung des Antrag, sie zu fällen, hätte er beteiligt werden müssen. Das sei bisher aber nicht geschehen. Der Umstand, daß die 1. Ändrung des B-Planes 7c für den  Bereich, in dem die Buchen noch stehen, bereits jetzt Gebäuden vorsieht, erweckt den Eindruck, daß auch er vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollte.

Jeder weiß spätestens seit dem Zeitalter der Romatik um das besondere Verhältnis des Deutschen zu seinem Wald und zum Baum im besonderen. Vermutlich handelt es sich sogar um ein kollektivesVermächtnis, dessen Wurzeln bis in die Zeit der Germanen zurückreichen. Wie man so unsensibel mit dem Thema umgehen kann, verstehe ich nicht. Ob es sich vielleicht um einen fehlgeschlagenen Versuch, die Selbstverwaltung zu übertölpeln, vielleicht um fehlende Professionalität oder nur um möglicherweise fehlende Sensibilität im Umgang mit dem Thema handelt, will ich gar nicht beurteilen.

Bericht aus dem SteU

Die heutige Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) begann mit einem Tiefschlag für die CDU. In Bestreben, jetzt Schwung in die Causa Seewiesen zu bringen hatte sie den Antrag eingebracht, dieses Vorhaben mit höchter Priorität zu bearbeiten.
Der Ausschußvorsitzende Herr Möller (SPD) begründete, warum dieser Antrag unzulässig ist. Der Bebauungsplan ist Sache des Planungsverbandes Seewiesen. Im übrigen darf die Politik (Selbstverwaltung) nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung hineinentscheiden, weil wir keine Magistratsverfassung haben.
Auch die Verwaltung schloß sich dieser Auffassung an, gestützt auf eine Bewertung der Kommunalaufsicht des Kreises.

Öffentliche Berichte der Verwaltung:

Der B-Plan 7c/Gerberhof wurde öfffentlich ausgelegt. Die Anregungen und Bedenken werden jetzt abgewogen. Bezüglich der Anfahrt der Müllentsorgung und der Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf.
Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird es Anfang nächsten Jahres zu einer erneuten Auslegung kommen.

Der B-Plan 16a/Eutiner Straße. Die Vermesungsarbeiten sind beauftragt, die Bauleitplanung soll beauftragt werden. Die Ausschreibung ist vorbereitet.

Die Instandsetzung der Gerberbrücke hat sich aufgrund von Materialengpässen verzögert. Aufgrund der jetzt absehbaren winterlichen Verhältnisse soll die Instandsetzung im kommenden Frühjahr beginnen.

Die Initiative Schönes Plön wird sich mit der Verwaltung abstimmen, um weitere Flächen entlang der B 430 zu bepflanzen.

Es werden vorerst keine Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass das Füttern von Enten verboten ist. Zum einen soll ein Schilderwald im naturnahen Raum verhindert werden, zum anderen wird bezweifelt, dass diese Maßnahme einen nennenswerten Einfluß auf das Vorkommen von Zerkarien hat.
Der Hinweis, dass die Fütterung auch Ratten anlockt, wurde aufgenommen.

Der Umweltbeauftragte wies darauf hin, dass die Nutzung von Streusalz in Plön nur in Ausnahmefällen (Eisregen und ähnlich) zulässig ist. Hierzu wird ein Informationsblatt aus dem Jahr 1992 überarbeitet. Das überarbeitete Informationsblatt wird dann verteilt.
Streusalz ist im wesentlichen verantwortlich für die Schädigung von Straßenbäumen. Bei längerer Verwendung dringt es ins Grundwasser ein. Über das Oberflächenwasser gelangt es direkt in die Seen. Zudem ist Streusalz schlecht für die Pfoten der Hunde und anderer Vierbeiner, befördert die Korrosion an den Autos und schädigt Betonkonstruktionen.

Ein Anwohner hat sich mit der Anregung an die Stadt gewandt, durch eine Beschneidung der Platanen in der Eutiner Straße gegen die dort ansässige Krähenkolonie vorzugehen. Dazu wurde von der Verwaltung und vom Umweltbeauftragten ausgeführt, dass die bestehende Krähenkolonie sich nicht vergrößert hat und der Bestand an Saatkrähen zurück geht. Eine Vernichtung der Nistmöglichkeiten wird dazu führen, dass die Krähen in einem anderen, möglicherweise dichter besiedelten Bereich, eine neue Kolonie gründen. In der nächten Ratsversammlung soll es hierzu einen ausführlichen Bericht geben.

Die nächste Sitzung des SteU wird nicht am 02., sondern am 16. Dezember 2015 stattfinden.

Einer der Tagesordnungspunkte war die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die urspüngliche Stimmung im Ausschuß ging dahin, die Umrüstung sofort zu beginnen und auf die Beantragung von Zuschüssen zu verzichten, weil die Kosteneinsparungen durch den niedrigen Energieverbrauch in etwa so hoch sind wie die zu erwartenden Zuschüsse bei einer späteren Realisierung. Herr Höpfner (SPD) wies aber darauf, dass bei diesem Vorgehen die Gefahr besteht, dass der Stadt die Fehlbedarfszuweisungen gekürzt werden, wenn mögliche Zuschüsse nicht beantragt werden. Obwohl ich ursprünglich für eine schnellstmögliche Umsetzung ohne Zuschussbeantragung war, habe ich meinen Beitrag nach diesen Bedenken zurückgezogen. Letztendlich wurde für ein Lampenmodell und die Beschaffung mit Beantragung der Zuschüsse entschieden.

Danach ging es um die Durchsetzung von Satzungen, also von städtischen Gesetzen. In der Verwaltungsvorlage wurde augeführt, dass alle “Verstöße gegen die Festsetzung von Bebauungsplänen oder andere Satzungen … nur von der unteren Bauaufsicht des Kreises Plön nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet werden können. Die untere Bauaufsicht wird tätig, wenn sie durch die Satzungsgebende Gemeinde oder durch die Öffentlichkeit auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird.”
Bezüglich der Werbeanlagensatzung soll nun festgestellt werden, welche Werbeanlagen ohne Genehmigung geschaffen wurden und nach dem jetzigen Stand auch nicht genehmigungsfähig sind. Bevor die Bauaufsicht eingeschaltet wird, sollen die Eigentümer von der Stadt angeschrieben werden. Dies ist eigentlich reines Verwaltungshandeln und nicht Sache des Ausschusses. Mit dem Beschluss stärkt die Selbstverwaltung aber das beabsichtigte Vorgehen der Verwaltung. Ich meine, das ist gut so.

B-Plan “Gerberhof” kommt voran.

Das erste Highlight des SteU war, dass die Teamleiterin 30 sich wieder einmal – fälschlicherweise – als Bauamtsleiterin bezeichnet hat. Jeder, der den Plöner Verwaltungsaufbau kennt, weiß, dass das Bauamt mit der Umstrukturierung auf das Drei-Säulenmodell schon seit Jahren nicht mehr existiert. Frau Kricheldorff ist Leiterin des Team 30, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das Schwerpunktthema war der Tagesordnungspunkt 7, Bebauungsplan „Gerberhof“. Hierzu wurden zwei alternative Varianten vorgestellt, zum einen die bereits bekannte Variante mit den Mehrfamilienhäusern, zum anderen eine neue Variante, die eine Bebauung mit kleineren Häusern und den Giebeln zur Straße „Am Schwanensee“ hin vorsieht.

Variante 1 / Mehrfamilienhausbebauung
150429_Gerberhof_Variante _Eins_01_klVariante 2 / kleinteilige Bebauung
150429_Gerberhof_Variante _Zwei_02In der Diskussion zeichnete sich bereits eine Mehrheit für die Variante 2 ab. Herr Dr. Erdmann schlug vor, dass man das Gebäude Lübecker Straße 9, den „historischen Gerberhof“ mit einem Geschoß weniger zu planen, damit die Fassade sich besser ins Straßenbild einfügt, dafür aber im hinteren Bereich die Mehrfamilienhausbebauung zu ermöglichen, um die Rentabilität des Projektes zu erhalten und die Realisierung damit nicht in Frage zu stellen.

Im Zusammenhang damit griff Dr. Erdmann auch noch einmal das Thema Fassadengestaltung auf. Ich wiederholte anschließend meine schon öfter formulierten Minimalforderungen an die Gestaltung: Lochfassade, stehende Fensterformate, nach Möglichkeit roter Backstein.
Ein guter Architekt sollte es hinbekommen, dass auch die hinter einer solchen Fassade liegenden Wohnungen gut nutzbar sind.

Das nachfolgende Bild zeigt das Höhenprofil der Gebäude in der Lübecker Straße anhand eines Modelles.
150429_Gerberhof_Ansicht_Lübecker_Straße_klDie Fotomontage auf Basis des noch stehenden “historischen Gerberhof“ zeigt die Höhe und die Ausmaße des neu geplanten Gebäudes.

150429_Gerberhof_Ansicht_Lübecker_Straße_Fotomontage_klIm Verlaufe der Sitzung wurde wieder einmal bestätigt, dass die Gestaltungsfragen selbstverständlich im Bebauungsplan geregelt werden können. Rucksackwissen.

Das größte Problem ist nach wie vor die Erschließung einschließlich der Stellplatzsituation. Hierzu wird in Kürze eine Untersuchung an ein Fachbüro gegeben.

In der anschließenden Abstimmung sprachen sich die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses für die Variante zwei aus.

Die Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan soll noch vor den Sommerferien erfolgen. Um das verwaltungstechnisch hinzubekommen, muß die nächste Ratsversammlung den Beschluß fassen, diese Entscheidung an den Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt zu delegieren. Alternativ mußte die Entscheidung auf einer extra einzuberufenden Sitzung der Ratsversammlng getroffen werden.

Ich persönlich fand den Vorschlag von Dr. Erdmann sehr schlüssig und hätte auch gut mit der Mehrfamilienhausbebauung im hinteren Bereich leben können. Trotzdem trage ich die jetzige Entscheidung mit. Ich habe auch keine Zweifel, daß die Erschließung möglich ist. Schließlich funktionierte der Zuliefer- und Kundenverkehr zum ehemaligen Getränkemarkt “Stani” schon vor Jahrzehnten. Darüber hinaus gehe ich davon aus, daß die Müllabfuhr bereits heute die Häuser am Schwanensee anfährt und ich wüßte nicht, was sie davon abhalten sollte, auch den Müll des Neubaugebietes zu entsorgen. Nach meiner Überzeugung sind dies lösbare Detailfragen. Daher freue ich mich über den Nachdruck, mit dem die Entwicklung des Neubaugebietes jetzt zügig vorangetrieben wird. Innenstadtentwicklung, Verdichtung und  qualitative Verbesserung des  Wohnungsbestandes sind der richtige Weg.

“Gerberhof”, Brief an den SteU

Vor kurzem erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt einen Brief zum Thema Gerberhof. Ich habe die Absenderin angeschrieben, ob ich den Inhalt des Briefes in meinem Blog veröffentlichen darf. An dieser Stelle bedanke ich mich für die freundliche Genehmigung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paustian,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende und Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt!

Bitte verzeihen Sie mir, dass ich Ihre Zeit kurz in Anspruch nehme, aber wenn ich daran denke, dass der Gerberhof bald für immer verschwindet, überfällt mich Wehmut. Ich bin eine „Plönerin im Exil“, musste meine Heimatstadt verlassen, weil sie keinen Arbeitsplatz für mich hatte. So kann ich die Veränderungen aus der Distanz betrachten. Es ist oft schwierig, Veränderungen aus der Nähe wahrzunehmen, weil sie langsam und stetig erfolgen. Der Gerberhof ist zwar vom Denkmalschutz aufgegeben worden, aber er könnte gerettet werden. Polen haben Danzig sogar aus Schutt und Asche wieder aufgebaut. Was für ein Glück!
Das Geld und die wirtschaftliche Kraft, das historische Gebäude wiederherzustellen, habe ich nicht. Und zweifellos sind schöne neue Wohnungen, die der Investor bauen will, einschließlich der Arbeitsplätze, die er damit schafft, ein Segen für die Stadt.
Trotzdem erkenne ich eine Bestätigung meiner etwas nostalgischen Sichtweise schon darin, dass Plön sich als traumhaft gelegene Stadt bezeichnet und mit dem Schloss als Wahrzeichen wirbt. Wenn Herr Fielmann sich der Sache nicht angenommen hätte, wäre das Schloss heute vielleicht in demselben Zustand wie der Gerberhof. Warum sind uns denn historische Gebäude so wichtig? Paris ist ein einziges Museum derartiger Gebäude, man hat mehr als ein Stadtviertel aus den Ruinen wieder auferstehen lassen. Aber genauso wichtig ist jeder Heimatort und für uns Plön, einst eine wahre Perle, in der unsere Vorfahren gelebt und gewirkt haben. Es sind unsere eigenen Wurzeln, um die es hier geht, um den Zauber und die Geborgenheit, die die Bauten unserer Vorfahren ausstrahlen.  Aus gutem Grund werden auf der Homepage der Stadt Urlauber und Besucher  mit dem Slogan „Shoppen im historischen Ambiente“ angesprochen. Eine Stadt, die einst Residenz der Plöner Herzöge und des dänischen Königs war, sollte ihrem Ruf auch gerecht bleiben. Ein Gerberhof!  Welche Stadt kann mit so einem Kulturgut aufwarten? Und in der Regel gewinnt alles, was rar ist, mit fortschreitender Zeit noch an Wert, ist also eine Investition in die Zukunft. Daher ist meine Hoffnung, dass man wenigstens die Fassaden wieder aufbauen könnte. Sonst bleibt nur, den Gerberhof in allen Details zu fotografieren, so dass spätere Generationen ihn wieder aufbauen können, wenn es für sie von Bedeutung sein sollte. Heimatliebe, Pflege der eigenen Wurzeln, Erkenntnis der eigenen Kultur und Identität gibt die Kraft und die Differenzierungsfähigkeit, um auch die Eigenheiten anderer Kulturen zu erkennen und wertzuschätzen.
Ich wünsche Ihnen ganz viel Glück und gutes Gelingen bei dieser schwierigen Aufgabe, die kleine Stadt Plön zu erneuern
und den ihr eigentümlichen Charakter zu erhalten.

Viel Erfolg und herzliche Grüße aus Niebüll

Heinke Wölk-Koopmann

Bürgerbeteiligung am Bebauungsplan

Heute wurde der Entwurf des Bebauungsplans für den Bereich Am Schwanensee/-Gerberhof der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Aula am Schiffstal war mit ca. 100 Einwohnerinnen und Einwohnern gut besucht.
Grundsätzlich wurde die Bebauung begrüßt, der Vertreter der Sparkasse bezeichnete sie als wichtigen Beitrag für die Attraktivität Plöns.
Bedenken wurden vor allem zur Verkehrssituation geltend gemacht. Mehrere Anwohner betonten, daß die Straße “Am Schwanensee” nicht geeignet ist, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, der durch die geplante Tiefgarage erzeugt wird. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, daß die Straße Am Schwanensee von vielen Schulkindern genutzt wird.
Darüber hinaus wurde auch angesprochen, daß die Gebäude im zukünftigen Gänsemarktviertel altstadtgerecht gestaltet werden sollten.
In einem Beirag wurde  zusätzlich darauf aufmerksam gemacht, daß weiter Gewerbeflächen im Gänsemarktviertel möglicherweise zu Lasten des Gewerbes in der Fußgängerzone und in der Lübecker Straße gehen könnten.
Ein Anwohner fürchtete auch um seinen Schloßblick und regte kleinere Gebäude an.
Abschließend wurde noch angesprochen, nicht nur altengerechte Wohnungen zu bauen, sondern auch Angebote für junge Familien zu machen.

Berichte aus dem SteU

Ein oftmals interessanter Punkt in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) sind die Berichte.

Der Bürgermeister berichtet zum Munitionsfund am Plöner See, bei dem ein Mädchen Verbrennungen durch einen Phosphorbrocken erlitt. Nach Aussage des Munitionsräumdienstes ist es unrealistisch, den Plöner See von allen Munitionsresten zu reinigen. Dem verletzten Mädchen hat der Bürgermeister Genesungswünsche übermittelt.

Die Teamleiterin 30 hatte ein längeren Berichtsblock, der folgende Punkte umfasste:

Bebauungsplan Gerberhot/Am Schwanensee. Die Bürgerbeteiligung ist für den Zeitraum 01. – 15. Dezember vorgesehen.
Am 08. Dezember findet eine Informationsveranstaltung in der Aula statt. Die Pläne liegen vom 01. – 15. Dezember im Rathaus zur Einsichtnahme aus.

Verlegung Leerrohre. Die Anfrage der CDU, ob bei allen künftigen Erdarbeiten auch Lehrrohre für Breitbandkabel verlegt werden können, wurde beantwortet. Eine Verlegung von Leerrohren ist nach Angabe der Betreiber meistens nicht immer sinnvoll.

Eutiner Straße, Ausbau zur Fahrradstraße. Die Anregung der Grünen, die Eutiner Straße als Fahrradstraße auszubauen, wird von der zuständigen Behörde nicht befürwortet.
Nach meiner Auffassung sollte die Begründung noch einmal geprüft werden.

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder: Frau Dr. Unbehau von den Grünen machte darauf aufmerksam, daß im Rahmen der Maßnahmen, die Innenstadt attraktiver zu machen, Fahrradständer mit Werbung nicht mehr zulässig sind und entfernt wurden. In dem Zusammenhang machte sie auch auf die mangelnden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Innenstadt aufmerksam. Die Teamleiterin 30 wies darauf hin, daß eine Erhebung ergeben hätte, daß im Innenstadtbereich ca. 180 Abstellmöglichkeiten vorhanden sind, räumte aber ein, daß nicht alle gleichzeitig nutzbar seien und daß einige davon nicht optimal sind, weil es sich um „Speichenknacker“ handeleln würde. Außerdem können Geschäftsleuteweiterhin Fahrradständer aufstellen, wenn diese werbefrei sind. Es könne aber überlegt werden, zusätzliche „Kieler Bügel“ aufzustellen.
Ich meine: Nicht überlegen, aufstellen.

Spielplatz Todeskurve. Der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten hat beschlossen, den Spielplatz aufzugeben und die Geräte auzubauen.
Ich halte den Beschluß für falsch, kann aber daran nichts ändern. Bedenklich finde ich allerdings umlaufende Gerüchte, das Grundstück sei bereits an einen Investor verkauft.

Bebauungsplan 6 / Johannisstraße. Im Rahmen der Planungsarbeit wird ein lärmtechnisches Gutachten gefordert, weil Teile des Gebietes sehr dicht an der Bundesstraße liegen. Kostenpunkt: ca. 5000,– Euro.

Workshop „Optimierung Stadtentwicklung und Bau“. Als mögliche Termine für den Workshop wurden der 16. Januar und der 06. Februar genannt.

Einsicht in die Möglichkeit

Nach der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) ist es klar: Naürlich ist es rechtlich zulässig, die Fassadengestaltung für eine einzelne Fassade in einem Bebauungsplan zu regeln. Auch für die Lübecker Straße 9.

Herr Nagel, der als Planer für den Bebauungsplan 7c (Bereich Gerberhof, Am Schwanensee) vorgetragen hat, brachte es auf den Punkt:
„Die Gestaltung des Ortsbildes ist ihre vornehmste Aufgabe.“

Damit dürfte auch dem letzten Ausschußmitglied klar geworden sein, daß die Verantwortung für die Gestaltung der Fassade für das neu zu errichtende Gebäude in der Lübecker Straße 9 (umgangssprachlich als Gerberhof bekannt, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Straße) beim Ausschuß liegt und er/sie mögliche Bausünden mit seiner/ihrer Stimme verhindern kann.

Ansonsten wurde eine weitere Alternative für die Planung der Bebauung im Bereich Am Schanensee vorgestellt. Sie sieht drei zweigeschossige Gebäude vor. Die Häuser sollen je einen Trackt mit Flachdach und einen mit Satteldach bekommen.

Die Frage der Erschließung wurde erneut kontrovers diskutiert. Sie soll nach jetzigem Planungsstand über die Straße am Schwanensee erfolgen. Hierzu gibt es Bedenken, weil die Rodomstorschule direkt an diesem Weg liegt. Die CDU brachte noch die Erschießung über die Stadtgrabenstraße und die Schwentinebrücke ins Gespräch.
Die Idee halte ich für abwegig, da die jetzige Brück sicher durch eine Brücke ersetzt werden kann, die auch von Autos befahrbar ist. Die daran anschließende ‘Durchfahrt zwischen den Gebäuden ist aber so eng, daß größere Autos hier ihre Probleme haben werden, von der Müllabfuhr einmal ganz abgesehen.

Die Planungen sind jetzt so weit vorangeschritten, daß sie im Oktober im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung allgemein bekannt gemacht werden sollen. Dann besteht für die Bürgerinnen und Bürger uch die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken geltend zu machen.

Noch einmal Gerberhof

Ich habe mich über meinen Beitrag vom 30. August geärgert, weil ich viel zu harmlos geblieben bin. Hier der Text, den ich eigentlich gerne anstelle des hervorgehobenen Textes in meinem letzten Beitrag geschrieben hätte:

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann man, und man sollte es auch, gerade in Bebauungsplänen gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben, wenn es dafür städtebauliche Gründe gibt. Üblicherweise werden solche Festsetzungen bei Planungen in historisch geprägter Altstadtumgebung getroffen. Die Lübecker Straße im Bereich Gerberhof – einer der ältesten Teile Plöns – ist so ein Bereich. In solchen Bereichen sind gestalterische Festsetzungen üblich, um nicht zu sagen dringend erforderlich. Gelungene Beispiele kann man in Preetz, Eutin oder Lütjenburg sehen. Dass Bernd Möller solche Festsetzungen ablehnt und behauptet sie würden nicht in den B-Plan aufgenommen, ist zum einen eine für mich unakzeptable Beeinflussung der meinungsbildung im Ausschusses, der damit in seinen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt wird, zum anderen wird die Frage aufgeworfen, ob Herrn Möller als Ausschußvorsitzender überhaupt noch tragbar ist. Eine Frage, die sich mit jedem größeren städtebaulichen Projekt in Plön aufdrängt und mittlerweile Gegenstand zahlreicher Gespräche von Plönerinnen und Plönern ist.
Auffallend ist auch, dass die Teamleiterin 30 den Ausschuss nicht auf das Erfordernis und die einfachheit gestalterischer Festsetzungen hinweist. Ein nach meiner persönlichen Bewertung erhebliches Versäumnis.

Ich werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, daß Neubauvorhaben das historische Stadtbild unserer Stadt respektieren und unterstützen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, dann kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich.

Nachfolgend noch die rechtlichen Grundlagen für gestalterische Festsetzungen in Bebauungsplänen:

§ 9 Baugesetzbuch – Inhalt des Bebauungsplans

(4) Die Länder können durch Rechtsvorschriften bestimmen, dass auf Landesrecht beruhende Regelungen in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen werden können und inwieweit auf diese Festsetzungen die Vorschriften dieses Gesetzbuchs Anwendung finden.

§ 84 LBO SH – Örtliche Bauvorschriften
(1) Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über
1.    besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.

Gerberhof (Lübecker Straße 9) und Schwanensee

Ein anderer Tagesordnungpunkt im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) war der Bebauungsplan Gerberhof. Inhaltlich ging es um die Themen:
– Gestaltung des Neubaus an der Lübecker Straße 9 (Gerberhof)
– Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“

Das Planungsbüro stellte hierzu neue Entwürfe vor. Vorrangig ging es darum, eine Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch der Neubau im Vergleich zu den benachbarten Gebäuden sein und wie massig die Fassade wirken wird.

Tatsächlich wird der Neubau nur zwei Meter höher als das bestehende Gebäude sein und dem alten Gebäude von der Form her ähneln. Erfreulicherweise war auf den Skizzen zu erkennen, daß die Planer nunmehr zum Teil stehende oder zumindest quadratische Fensterformate vorsehen.

Weniger erfreulich ist, daß in der Zeichnung, die den jetzigen Zustand darstellt, quadratische Fenster zu sehen sind, obwohl das alte Gebäude ganz eindeutig stehende Fensterformate hat. Ich nehme an, daß hier bei der Erstellung der Zeichnung nicht in vollem Umfang mit der erforderlichen Sorgfalt gearbietet wurde. (Vergleiche das Bild in meinem Beitrag vom 15. Juni 2013). Leider könnte man auch auf den Gedanken kommen, hier solle suggereirt werden, daß ohnehin schon quadratische Fensterformate vorhanden sind und die Forderung nach stehenden Fensterformaten daher nicht berechtigt ist.

Wenn die Fensterformate noch angepaßt und als stehende Fenster geplant werden, wäre gestalterisch viel gewonnen. Bedauerlicherweise sind die Fenster der benachbarten Gebäude nicht dargestellt, so daß ein optischer Gesamteindruck schwer zu gewinnen ist.

Hier die heutige Situation als Zeichnung
(die Fenster sind nicht korrekt dargestellt, s.o.)
140827_Gerberhof_status_QuoIm Vergleich dazu die vorgestellte Planung:
140827_Gerberhof_nachherHerr Dr. Erdmann von der FWG führte aus, daß sich durch das Gebäude die gesamten Sichtachsen und Perspektiven im Bereich Schwentine verändern werden. (die gelbe Fläche zeigt, wie weit die Balkone an der breitesten Stelle in Richtung Stadtschwentine ragen sollen.) Damit hat er recht, allerdings bin ich der Ansicht, daß dies weniger bedeutend ist als die Gestaltung einer Fassade, die sich zwingend in das historische Straßenbild einpaßen muß. Nach meiner Bewertung kann man dem Investor hier weiter  entgegenkommen, wenn die Fassendengestaltung  optimiert wird.

Der Ausschuß stimmte zu, die Planungen mit dem Gebäude in den vorgestellten Ausmaßen weiterzuführen. Über die Fassadengestaltung soll gesondert beraten werden.

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann und sollte man gerade im Bebauungsplan gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich,

Anschließend ging es um die Bebauung östlich der Straße „Am Schwanensee“. Hier hatte sich der Ausschuß bereits entschieden, die Lösung „Stadtvilla“ zu verwerfen und die Lösung  „Reihenhaus“ weiter zu verfolgen. Herr Möller merkte für die SPD-Fraktion an, daß die vorgestellte Lösung keine Zustimmung findet. Die übrigen Mitglieder im Ausschuß teilten diese Auffassung mehrheitlich nicht. Ich wurde mit meinem Hinweis, daß die Reihenhäuser in der Rodomstorstraße auf der gegenüberliegenden Seite der Schule auch sehr eng stehen und trotzdem weggingen „wie die warmen Semmel“ gestern in den Kieler Nachrichten zitiert.

Der Umweltschutsbeauftragte äußerte die Befürchtung, daß das südlichste Gebäude im Schattenbereich der drei alten Bäume stehen würde und von daher die Gefahr droht, daß man aufgrund des Schattenwurfes die Axt an die Bäume legt. Diese Gefahr wurde vom Rest des Ausschusses auch gesehen, so daß  dem Planer die Aufgabe mit auf den Weg gegeben wurde, hier eine andere Lösung zu finden. Das dürfte unproblematisch und keine große Belastung für den Investor sein. So könnte man das betreffende Haus statt parallel zu den anderen Häusern auch über Eck mit dem mittleren Gebäude anordnen.

Für mich insgesamt  eine erfreuliche Entwicklung, wenn die Fassade des Gebäudes Lübecker Straße 9 noch gestalterisch optimiert wird und die Entwicklung zusätzlicher Gewerbeflächen in dem Weg parallel zur Lübecker Straße entfällt.

Das politische Geschehen nimmt wieder Fahrt auf.

Die Ferien sind vorbei, übermorgen geht der politische Alltag wieder los. Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt tagt am Mittwoch, dem 27. August um 1800 Uhr im Rathaus.
Drei spannende Themen stehen auf der Tagesordnung.
http://www.sitzungsdienst-ploen.de/bi/to010.asp

Tagesordnungspunkt (TOP) 5, B-Plan 7c/Gerberhof. Hierzu soll eine weitere Beratung erfolgen. Ich bin gespannt. Wie bereits in früheren Beiträgen berichtet, geht es mir hier in erster Linie darum, daß das Gebäude, daß an Stelle des Gerberhofgebäudes (Lübecker Straße 9) errichtet werden soll, eine Fassade erhält, die sich harmonisch in das historische Straßenbild der Lübecker Straße einfügt.
Zu diesem Thema der Verweis auf meinen Bericht vom 3. Juli.
Ich wurde mehrfach auf das Thema angesprochen und gebeten, mich weiter in dieser Sache zu engagieren. Vielen Plönerinnen und Plönern scheint das Thema Stadtbild am Herzen zu liegen.

TOP 7, B-Plan 50, Stadtheide. Hier geht es darum, in wie weit der Bebauungsplan den Gegebenheiten angepaßt werden kann. Es wurden mehrere Carports errichtet, die nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplanes vereinbar sind. Die Vorlage der Verwaltung ist im Internet, genauer im Ratsinformationssystem der Stadt, einsehbar. Aus dem Beschlußvorschlag geht hervor, daß es keine nachträgliche Legalisierung der Carports auf dem Weg einer Bebauungsplanänderung geben wird.
Meine Position hierzu habe ich in meinem Beitrag vom 14. August  bereits geäußert.

Die Sanierung des Strandweges (TOP 8) soll nunmehr beschlossen werden. Dieses Thema wurde in der Vergangenheit immer wieder von der CDU auf die Tagesordnung gebracht. Dazu habe ich auch schon einen Bericht am 5. Juli geschrieben. Ursprünglich sollte mit der Sanierung gewartet werden, bis die Deutsche Bahn ihre Streckensanierung abgeschlossen hat, damit die schweren Baumaschinen nicht über den neuen Weg rollen. Da sich die Bauarbeiten aber offenbar nur auf den hinteren Teil des Strandweges beschränken werden und der Termin noch weiter geschoben wird, spricht aus meiner Sicht nichts mehr dagegen, zumindest den vorderen Teilabschnitt in Angriff zu nehmen.
Schön wäre es allerdings, wenn es gelungen wäre, für diese Maßnahme eine Ko-finanzierung durch die EU hinzubekommen. Wie ich schon früher berichtet habe, hat sich die Plöner Verwaltung bei der Formulierung der neuen Förderrichtlinien aber sehr zurück gehalten.

Am Tag darauf, Donnerstag um 1830, tagt der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten. Hier geht es um die Zukunft der Schloßkonzerte und um die zukünftige Kostenverteilung für das Jugendzentrum und die offene Ganztagesschule. Hier trägt die Stadt Plön die vollen Personalkosten in Höhe von gut 60.000,– für eine Dipl. Sozialpädagogin, eine Erzieherin und eine Freiwilligendienst Stelle, obwohl 50% der Stellenanteile auf die Tätigkeiten für die offene Ganztagsschule entfallen und damit in die Zuständigkeit des Schulverbandes Plön Stadt und Land gehören. Andererseits verlangt der Schulverband für die Nutzung keine anteilige Miete von der Stadt. Die Stadt Plön kommt in Anbetracht der Haushaltslage nicht umhin, hier auf eine angemessenere Kostenverteilung hinzuwirken.

Außerdem wird der Ältestenrat vermutlich in Kürze tagen. Von den Sitzungen des Ältestenrates bin ich aufgrund von Verfahrensregelungen ausgeschlossen. Teilnehmen dürfen nur Mitglieder von Fraktionen oder Parteien. Immerhin werde ich an den Protokollen beteiligt. Diese Sitzungen können spannend werden, da hier die unterschiedlichsten Themen besprochen werden, was auch Interna mit einschließt. Auf das Protokoll bin ich gespannt.

Dem Altstadtcharakter eine Chance

Vorweg möchte ich auf die beiden nachfolgenden Beiträge hinweisen, die sich ebenfalls mit Themen aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt befassen.

In der Sitzung wurde durch den Architekten ein Höhenprofil zum Gerberhof/Gebäude Lübecker Straße 9 präsentiert. Aus den Bildern ging hervor, das auch der geplante Neubau nicht höher sein wird als die umliegenden Gebäude.
Gleichzeitig wurde aber auch klar, daß sich das geplante Gebäude optisch nicht in das Straßenbild einfügen wird.
Dafür gibt es zwei meßbare Kriterien.
Erstens: die Dachneigung. Sie ist deutlich geringer als beim bestehenden Gebäude und bei den benachbarten Gebäuden. Nach Aussagen des Architekten ist eine größere Dachneigung aber problemlos möglich.
Zweitens: die Fenster. Stehende Fensterformate sind in der Langen Straße aus gestalterischen Gründen vorgeschrieben und auch in der Lübecker Straße vorherrschend. Liegende Formate wie beim vorgestellten Entwurf widersprechen dem vorhandenen Bild und werden nach meiner Einschätzung als Fremdkörper wahrgenommen.
Natürlich wäre es auch schön, wenn Backsteine verwendet werden, und zwar weichere, nicht harte und glasierte.

Im Laufe der Diskussion stellte sich heraus, daß nicht nur ich, sondern auch mehrere andere Mitglieder des Ausschusses der Auffassung sind, daß sich der vorgestellte Entwurf gestalterisch nicht in den vorhandenen Bestand einfügen wird. Ich habe mich in zwei Wortbeiträgen gegen eine Bagatellisierung dieses Themas ausgesprochen. Im Gegenzug wurde die Frage aufgeworfen, ob man nicht eine moderne Gestaltung im Stil der Zeit bevorzugen würde.
Diese Auffassung war offenbar nicht mehrheitsfähig, auch wenn Herr Dr. Höppner auf die Charta von Venedig verwies, in der Nachbauten und Rekonstruktionen abgelehnt werden.

Ich habe im Anschluß an die Sitzung nach der Charta von Venedig gegoogelt. Sie stammt aus dem Jahr 1964 und ist mittlerweile 50 Jahre alt. Wie ich feststellen mußte, wurde sie 1987 durch ein Charta von Washington ergänzt, die auf der VIII. ICOMOS-Generalkonferenz beschlossen wurde und sich ausdrücklich auf die Charta von Venedig bezieht.

Art 9 aus der Charta von Venedig (1964):
Die Restaurierung ist eine Maßnahme, die Ausnahmecharakter behalten sollte. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und zu erschließen. Sie gründet sich auf die Respektierung des überlieferten Bestandes und auf authentische Dokumente. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt. Wenn es aus ästhetischen oder technischen Gründen notwendig ist, etwas wiederherzustellen, von dem man nicht weiß, wie es ausgesehen hat, wird das ergänzende Werk von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen. Zu einer Restaurierung gehören vorbereitende und begleitende archäologische, kunst- und geschichtswissenschaftliche Untersuchungen.
Anmerkung: Bei uns in Plön beginnt keine Hypothese. Wir wissen, wie der Gerberhof (Lübecker Straße 9) aussieht. Daher braucht sich das neue Gebäude auch nicht von der bestehenden Komposition abheben und den Stempel unserer Zeit tragen.

Aus der Charta von Washington (1987):
8. Neue Funktionen und Aktivitäten sowie die Einrichtung einer zum heutigen Leben gehörenden Infrastruktur müssen mit dem Charakter der historischen Stadt oder des städtischen Bereichs vereinbar sein.
10. Falls es notwendig sein sollte, Gebäude neu zu errichten oder umzubauen, muß die bestehende räumliche Struktur, besonders Parzellenteilung und Maßstab, respektiert werden. Zeitgenössische Elemente können eine Bereicherung sein, soweit sie sich in das Ensemble einfügen.
Anmerkung: Die Punkte 8. und 10. decken sich mit der Forderung, ein Gebäude zu planen, daß sich auch gestalterisch einfügt. Die Forderung nach einem modernen Gebäude läßt sich hieraus jedenfalls nicht ableiten.

Im Übrigen erwähnte ich noch einmal den Margarethenhof in Flensburg als gelungenes Beispiel für neue Gebäude, die sich harmonisch in das malerische Altstadtviertel Jürgensby einfügen.
Dazu verweise ich auf meinen Bericht vom am 9. Juni 2014.

Doppeldeutiger Gerberhof

In der gestrigen Sitzung des SteU stellt sich auch heraus, daß die Bezeichnung „Gerberhof“ sehr unterschiedlich verstanden wird. Die Ausschußmitglieder und auch ich bezeichneten mit dem
„Gerberhof“ das Gebäude „Lübecker Straße 9“.
Dieses Gebäude ist eines der ältesten Gebäude der Stadt und stand unter Denkmalschutz. Es wurde in früheren Zeiten nachweislich als Gerberei genutzt. Ich kenne diese Gebäude nur unter dem Begriff Gerberhof. Im Zusammenhang mit diesem Gebäude wurden auch die Worte „baufällig“ und „marode“ verwendet. Aufgrund seines Bauzustandes wurde es aus dem Denkmalschutz entlassen und soll abgerissen werden.

Der Gerberhof ist aber auch eine Straße, an der fünf Gebäude stehen. Die Eigentümer und Bewohner der übrigen Häuser wiesen ausdrücklich darauf hin, daß auch Sie sich als „Gerberhof“ verstehen und betonten, daß ihre Gebäude möglicherweise alt, aber keinesfalls marode oder baufällig wären.
Soweit ich mich erinnere, habe ich das nie behauptet. Der Ausdruck: „Schuppen und Hinterhäuser“ ist ebenfalls nicht von mir, ich habe ihn nie gebraucht und würde mich auch darüber ärgern, wenn ich dort wohnen würde.

In meinem Beitrag vom 12. Juni habe ich diesen Umstand mit einer nachträglichen Anmerkung klargestellt, um Mißverständnisse zu vermeiden.

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