Noch einmal Gerberhof

Ich habe mich über meinen Beitrag vom 30. August geärgert, weil ich viel zu harmlos geblieben bin. Hier der Text, den ich eigentlich gerne anstelle des hervorgehobenen Textes in meinem letzten Beitrag geschrieben hätte:

Zum wiederholten Male merkte der Ausschußvorsitzende Herr Bernd Möller an, daß die Fassadengestaltung nicht Gegenstand der Festsetzungen im Bebauungsplan sein soll. Was ihn zu dieser Aussage bewegt, weiß ich nicht.
Tatsächlich kann man, und man sollte es auch, gerade in Bebauungsplänen gestalterische Regelungen verbindlich festschreiben, wenn es dafür städtebauliche Gründe gibt. Üblicherweise werden solche Festsetzungen bei Planungen in historisch geprägter Altstadtumgebung getroffen. Die Lübecker Straße im Bereich Gerberhof – einer der ältesten Teile Plöns – ist so ein Bereich. In solchen Bereichen sind gestalterische Festsetzungen üblich, um nicht zu sagen dringend erforderlich. Gelungene Beispiele kann man in Preetz, Eutin oder Lütjenburg sehen. Dass Bernd Möller solche Festsetzungen ablehnt und behauptet sie würden nicht in den B-Plan aufgenommen, ist zum einen eine für mich unakzeptable Beeinflussung der meinungsbildung im Ausschusses, der damit in seinen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt wird, zum anderen wird die Frage aufgeworfen, ob Herrn Möller als Ausschußvorsitzender überhaupt noch tragbar ist. Eine Frage, die sich mit jedem größeren städtebaulichen Projekt in Plön aufdrängt und mittlerweile Gegenstand zahlreicher Gespräche von Plönerinnen und Plönern ist.
Auffallend ist auch, dass die Teamleiterin 30 den Ausschuss nicht auf das Erfordernis und die einfachheit gestalterischer Festsetzungen hinweist. Ein nach meiner persönlichen Bewertung erhebliches Versäumnis.

Ich werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, daß Neubauvorhaben das historische Stadtbild unserer Stadt respektieren und unterstützen. Wird die Gestaltung im Bebauungsplan nicht  geregelt, dann kann hier alles entstehen. Die gezeigten Zeichnungen sind nicht verbindlich.

Nachfolgend noch die rechtlichen Grundlagen für gestalterische Festsetzungen in Bebauungsplänen:

§ 9 Baugesetzbuch – Inhalt des Bebauungsplans

(4) Die Länder können durch Rechtsvorschriften bestimmen, dass auf Landesrecht beruhende Regelungen in den Bebauungsplan als Festsetzungen aufgenommen werden können und inwieweit auf diese Festsetzungen die Vorschriften dieses Gesetzbuchs Anwendung finden.

§ 84 LBO SH – Örtliche Bauvorschriften
(1) Die Gemeinden können durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen über
1.    besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern.

Bericht über den Bericht

Ich hatte bereits am 09. Mai angekündigt, einen Bericht über den Bericht zu schreiben, den ich im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe.

Inhaltlich ging es um den Bebauungsplan 9 / Appelwarder. Dieser B-Plan hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen solle der charakteristische Straßenzug erhalten werden, zum Anderen solle der rückwärtige Gartenbereich als Grünfläche erhalten bleiben. Daher wurde die Bebauung auf Baufelder entlang der Straße begrenzt. Im Gartenbereich sind damit nur Nebengebäude mit 30 Kubikmeter umbautem Raum zulässig.

Dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) lag in nicht-öffentlicher Sitzung ein Bauantrag für einen Schuppen vor, der die oben genannte Baugröße überschreiten sollte. Die Genehmigung eines größeren Baus durch den Kreis ist möglich, wenn die Stadt, hier der SteU, das Einvernehmen dazu gibt. Ich habe mich seinerzeit gegen die Erteilung des Einvernehmens ausgesprochen, weil damit ein Präzedenzfälle für weitere „Großschuppen“ auf den Nachbargrundstücken geschaffen wird. Außerdem schadet es der Glaubwürdigkeit der politischen Akteure, wenn man Pläne beschließt und Konzepte erstellen läßt, um kurz darauf die Festsetzungen und Empfehlungen zu mißachten und abweichende Entscheidungen zu treffen.
Das Einvernehmen wurde jedoch erteilt.
In meinem Bericht stellte ich heraus, daß mehrere Nachbarn Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt haben. Mit seiner Entscheidung hat der SteU ein Anlaß gegeben, durch den der nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig gestört wurde. Ich wies darauf hin, daß die Mitglieder des Ausschusses hierfür die Verantwortung tragen.

Der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, warf mir daraufhin vor, ich würde die Berichte mißbrauchen, um dem SteU Inkompetenz vorzuwerfen.
Das ist seine Interpretation. Gehässige Menschen könnten entgegnen, daß das in manchen Fällen noch die schmeichelhafteste aller möglichen Deutungen sein könnte.
Mir geht es darum, daß Vorgänge analysiert werden, damit man aus Fehlern lernen kann.
Und manchmal geht Lernen nur unter Schmerzen.
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Umbesetzung nach Fraktionsaustritt

In der gestrigen Sitzung der Ratsversammlung wurden nach meinem Austritt aus der SPD Fraktion die Ausschüsse für Gesellschaftliche Angelegenheiten sowie für Stadtentwicklung und Umwelt mit Thorsten Pfau bzw. Uschi Soltau neu besetzt.
Auf Bitte der Verwaltung – die in Absprache mit der SPD-Fraktion im Vorfeld an mich herangetreten ist – habe ich meinen Verzicht auf den Sitz als Stellvertreter in der Schulverbandsversammlung erklärt, so dass diese Position ebenfalls neu besetzt werden konnte.
Da ich nicht auf meinen Sitz als Stellvertreter im Planungsverband Seewiesen angesprochen wurde, habe ich den Platz auch nicht zur Verfügung gestellt.
Das hat sich im Rahmen der Sitzung so ergeben, ich war selber ein wenig überrascht.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder entzieht mir die Ratsversammlung auf der nächsten Sitzung das Mandat oder ich gebe es zurück, damit es dann neu besetzt werden kann. Das Ergebnis wird das gleiche sein. Daher werde ich meinen Verzicht wohl kurz vor der nächsten Ratsversammlung erklären. Mir geht es um Sachpolitik und darum, möhliche Mißstände aufzuzeigen und Fehlentwicklungen zu vermeiden, nicht um Klamauk.

Ich werde zukünftig als stimmloses Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt sitzen. Da ich dort in der jüngeren Vergangenheit überwiegend mit der großen Mehrheit oder in Einzelfällen als einziger gegen Beschlussvorschläge gestimmt habe, wird sich faktisch wenig ändern.
In den anderen Ausschüssen habe ich Anwesenheits- und Rederecht, was im Wesentlichen der Position im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt entspricht.
In der Ratsversammlung bleibe ich stimmberechtigt.
In den Verbandsversammlungen werde ich zukünftig wie jede Bürgerinn und jeder Bürger im öffentlichen Teil anwesend sein dürfen. Zu Wort melden kann ich mich dann lediglich in der Einwohnerfragestunde. Aber auch das ändert faktisch nichts, denn im Planungsverband Seewiesen habe ich noch nie vertreten. Obwohl ich Vertreter war, bekam ich die Sitzungsunterlagen nicht übermittelt, die Teilnahme am nicht-öffentlichen Teil der Sitzung war mir verwehrt. Nach meiner Einschätzung wäre ohnehin eher die Hölle eingefroren, als dass Bernd Möller es dazu hätte kommen lassen, dass ich ihn dort vertrete. Die Vertretung in der Schulverbandsversammlung habe ich übernommen, weil sie im Rahmen der Aufgabenverteilung übernommen werden mußte. Der Schulverband ist aber nicht mein Interessenschwerpunkt.