Kita-Standort, Sanierungsgebiet und Fahrradstraßen, die Themen im SteP

Vorgestern tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP), gestern der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). 

Die wesentlichen Punkte des SteP in Kürze, wobei Kürze ist untertrieben, wenn ich mir das Ergebnis im Nachhinein ansehe. 

TOP 7. Der Sachstandbericht über die Sprottenflotte zeigte auf, dass die Fahrräder der Sprottenflotte durchaus benutzt werden, wobei die Nutzung in Plön durchaus noch steigerungsfähig ist. In Juni diesen Jahres konnten im gesamten Verleihgebiet (Schwerpunkt Kiel) über 50.000 Ausleihen registriert werden. Einbrüche bei den Ausleihen gab es im etwas strengeren Winter 21/22 und während der Lockdown Phasen im Winter 20/21 sowie im Lockdown Anfang 2020. Die allermeisten Fahrten mit normalen Rädern liegen unter 30 Minuten und sind damit kostenfrei. Besonders beliebt sind E-Bikes, die allerdings bereits von der ersten Minute an bezahlt werden müssen. Das gilt auch für Lastenfahrräder und Lastenfahrräder mit Elektromotor.
Unter Umständen wird die Tarifstruktur in Zukunft verändert. Erste Überlegungen wurden in der Sitzung skizziert.
In diesem Jahr waren die beliebtesten Stationen in Plön:
1. Bahnhof (518 Ausleihen / 505 Rückgaben)
2. Markt (505 / 501)
3. Fegetasche (316 / 367)
Im gesamten Betriebsbereich der Sprottenflotte sind für ca. 37% der Fahrten Abhol- und Abgabestation gleich, ca. 63% der Fahrten gehen von A nach B.

Die Frage, die sich stellen wird ist, ob die Sprottenflottte auch in Zukunft weiter finanziert werden soll. Die Leihfahrräder werfen für die Stadt keine Gewinne ab, aber sie müssen als ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs verstanden werden. Für die Bestellung des Busverkehrs muss die Stadt der auch zahlen. Nahverkehr gehört für mich zur Daseinsvorsorge und die ist meistens defizitär.

Ich persönlich finde den Versuch mit der Sprottenflotte gut. Er ist auch als Beitrag zur Verkehrswende zu sehen. Allerdings würde ich mir wünschen, wenn die Ausleihzahlen auch in Plön noch steigen würden, damit der Betrieb auf Dauer zu rechtfertigen ist.

TOP 8. Fahrradstraße Rodomstorstraße – Gänsemarkt. Hier ging es darum, die Planungsleistung für die Einrichtung einer Fahrradstraße zu vergeben. Die Vorlage von Planungen ist erforderlich, um später die Aufträge für den Bau zu vergeben und Förderungen dafür beantragen zu können.
Die Planungsleistungen sind mit 30.000,- € veranschlagt.

Hier kam es zu einer lebhaften Diskussion. Die CDU sprach sich dafür aus, im Bereich Gänsemarkt bis Rodomstorstraße einen Verkehrsberuhigten Bereich statt einer Fahrradstraße einzurichten. Diese würde dann an den Verkehrsberuhigten Bereich der Lübecker Straße anknüpfen. Für diese Idee hätte es auch viel Zuspruch von den Anwohner*innen gegeben.
Im ersten Moment fand ich die Idee auch sehr charmant.
Außerdem bezweifelt man die Ergebnisse der Verkehrszählung.
Frau Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, das die Entscheidung für eine Fahrradstraße doch schon lange gefallen sei und man nicht jede Entscheidung neu diskutieren müsse. Hier ginge es ja nur über einen erforderlichen Verfahrensschritt. Dieses Argument halte ich für schlecht. Man darf Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen. Man darf einmal getroffene Entscheidungen auch ändern oder rückgängig machen, wenn man zu der Erkenntnis kommt, dass die Entscheidung nicht gut war oder wenn sich die Rahmenbedingungen geändert haben.
In der Diskussion begründete die CDU ihre Kehrtwende (Herr Koll (CDU) ehrlicherweise: „Wir sind hier umgefallen“) vor allem mit der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule Rodomstorstraße und dem zusätzlichen Verkehr, der durch das in der Planung befindliche Gänsemarktviertel noch einmal zunehmen würde.
Der Bürgermeister führte aus, dass ein Umbau in einen Verkehrsberuhigten Bereich erfordern würde, Gehwege und Straße auf ein Niveau zu bringen. Diese Umbaumaßnahmen wären durch Ausbaubeiträge der Eigentümer*innen zu finanzieren. Auch Herr Rose (SPD) sprach sich sehr eindeutig dafür aus, die Fahrradstrasse (Im Original hatte ich hier: “den Verkehrsberuhigten Bereich” geschrieben. Das ist natürlich falsch, daher habe ich den Text hier nachträglich geändert.) über die gesamte Länge vom Gänsemarkt bis zum Abzweig Schiffsthal weiterzuführen. Außerdem betonte er, dass er nicht nachvollziehen kann, dass die Ergebnisse der Verkehrszählung aus einem Bauchgefühl heraus angezweifelt würden.
Herr Möller (SPD) thematisierte die Anbindung der Fahrradstraße an den Gänsemarkt und die Verkehrsführung und deren Verbindung mit der Bahnhofstraße im künftigen Sanierungsgebiet. Er stellt deren Sinnhaftigkeit er in Frage.
Herr Homeyer (Verwaltung) erläuterte, dass mit dem Verkehrsversuch die Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen (Befahrung nur noch in einer Richtung oder nur noch für den Bus) erprobt werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, zu einer Verkehrsberuhigung in diesem Bereich zu kommen. Details werden sich ergeben, wenn die Planungen vorgestellt werden. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Alternativen aufgezeigt werden.
Nach meiner Meinung wäre eine Fahrradstraße von der B76 über die Rodomstorstraße bis zur Abzweigung zum Schiffsthal nur noch ein Fahrradsträßchen und damit Unfug. Darüber hinaus würde der Umbau zu einem Verkehrsberuhigten Bereich mit Anliegerbeiträgen vermutlich zu erheblicher Verärgerung der Anwohner*innen führen.
Daher habe ich für das geplante Vorgehen gestimmt. Mit 5 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Beschlussvorschlag angenommen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt 8: „Planungsleistung zur Konzeption einer Fahrradstraße Eutiner Strasse“ wurde dann ohne weitere Diskussion mit 6 Ja- bei 4 Nein-Stimmen zugestimmt. 

TOP 10. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASO) Stadt Plön – Gesamtmaßnahme „Bahnhofvorplatz / Lübecker Strasse“ war aus meiner Sicht der wichtigste Tagesordnungspunkt. Der Bereich des Bahnhofsviertels ist nicht mehr besonders attraktiv. Daher hatte ich mich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Stadt sich für die Aufnahme in das Förderprogramm bewirbt. Für diesen Vorschlag fand sich eine Mehrheit. Die Stadt wurde dann in das Programm aufgenommen, da das Land hier ebenfalls einen „städtebaulichen Misstand“ erkannt hat. Vorgestern wurde im Ausschuss die Sanierungssatzung beschlossen. Sie muss dann noch die Zustimmung in der Ratsversammlung finden. Danach wäre ein Sanierungsträger zu suchen und zu beauftragen. Diese Planungsleistung muss natürlich ausgeschrieben werden. Die letzten Maßnahmen (Fußgängerzone, Lübecker Straße) wurden von der BIG begleitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wollen wir abwarten, was die Zukunft bringt.

TOP 11, Standortbestimmung für eine Kita. Der Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat den Bedarf für zusätzliche Kindergartenplätze und einen neuen Standort für einen Kindergartenneubau festgestellt. Der Neubau soll Platz für 5 Gruppen bieten. Der SteP hat nun, da es sich beim Standort um eine Frage der Stadtplanung handelt, über den Standort beschliessen sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, das neue Kitagebäude auf dem Gelände des alten Spielplatzes am Appelwarder zu bauen.
Der Vorsitzende des SteP, Herr Melzer (CDU) bestätigte die Notwendigkeit eines Neubaus, lehnte aber den Standort ab. Ich habe mich schon lange dafür eingesetzt, diesen Standort in der alten „Todeskurve“ für die Einrichtung einer Kita vorzusehen. Ich halte den Standort immer noch für geeignet, jetzt allerdings mit Einschränkungen. Im Rahmen der ersten Betrachtungen hat sich herausgestellt, dass das Gebäude relativ groß wird. Damit verbleibt keine wirklich ausreichende Außenfläche. Diese Fläche für den Spielplatz wird nun 200 Meter weiter geplant. Herr Melzer führte aus, dass der Weg entlang der Straße gefährlich sei und dass es auf der Freifläche kein Toilettengebäude gäbe. Sollte ein Kind auf Toilette müssen, würden immer eine Erzieherin oder ein Erzieher mitgehen müssen. Das hat seine Berechtigung.
In der letzten Sitzung des SteP hatte ich nachgefragt, ob der Platz hinter der Aula am Schiffsthal nicht doch in Frage käme. Dieser Platz wurde schon betrachtet, als es um den Neubau der Kita am Plauer Weg ging. Seinerzeit stand die Aussage im Raum, der Platz käme nicht in Frage, weil er im 50 Meter Uferschutzstreifen liegen würde. Daher wurde ein Teil des alten Apfelbaumbestands auf der Streuobstwiese abgeholzt. Auch Herr Möller (SPD) betonte, dass er den Standort seinerzeit als besser geeignet angesehen hat und sich für den Erhalt der Streuobstwiese eingesetzt hätte. Soweit ich mich erinnere stellte sich später heraus, dass der Uferschutzstreifen durchaus hätte bebaut werden können.
Daher hatte ich in der letzen Sitzung angeregt, beim Kreis anzufragen, ob eine Bebauung möglich wäre. Eine Befreiung von der Regelung ist nach meinem Kenntnisstand möglich, wenn im Uferstreifen keine besonders geschützten Arten vorkommen. Auf nachfrage bestätigte die Verwaltung, dass diese Nachfrage nicht erfolgt ist.
Es gibt mit dem Standort natürlich zwei weitere Probleme. Das Gelände gehört dem Schulverband und es ist der Pausenplatz der Förderschule. Die Frage, ob der Schulverband das Gelände an die Stadt verkaufen könnte, stand mit der Frage nach der Bebaubarkeit des Uferstreifens natürlich auch im Raum. Eine Abklärung mit dem Schulverband ist aber auch nicht erfolgt.
Diese unterbliebene Prüfung einer Alternative wurde vom Ausschuss kritisch betrachtet. Daher zeichnete sich im Verlauf der Sitzung ab, dass es an diesem Abend noch keine Zustimmung zu dem Standort geben wird. Statt dessen wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreis und dem Schulverband zu prüfen, ob der Neubau der Kita am Standort Schiffsthal möglich ist. Als weitere Standorte wurde der Platz hinter dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule und der Bolzplatz der Katholischen Kirche ins Gespräch gebracht. Das Ergebnis der Prüfung soll nach Möglichkeit in der Sitzung des SteP im Dezember vorliegen. Dann wird voraussichtlich die Entscheidung fallen.

Aus meiner Sicht ist das beschossene Vorgehen richtig. Die Verzögerung des Bauvorhabens um 2 Monate ist vertretbar. Vielmehr muss es darum gehen, den am besten geeigneten Platz zu finden. Erst wenn sich herausstellt, dass keine der anderen genannten Fläche verfügbar gemacht werden kann, werde ich dem Neubau der Kita am Appelwarder zustimmen.  

Oh manno,

eigentlich müßte ich gleich 3 Themen beackern:
1. Den Weihnachtsbrief des PSV-Vorsitzenden an die Mitglieder des Vereins,
2. Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und
3. Die Reaktion des Betriebsrates auf die Verlesung der Stellungnahme zum Gemeindeprüfungsbericht in der letzten Ratsversammlung.

Fangen wir hinten an. Der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes enthielt eine Vielzahl von Kritikpunkten. Ich will da zwei Kategorien unterscheiden: Ursachen und Symptome. Die Ursachen sind strukturell bedingt und liegen nach meiner Auffassung im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters. Bei der Abstellung der Ursachen teile ich die Kritik der Fraktionen und der FDP-Vertreterin in einigen Punkten. Einer der Hauptgründe für die Stagnation in Plön ist in der Tat das Fehlen eines modernen und aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes, zumindest von Teilkonzepten „Fegetasche“, „Östliche Innenstadt“ und „Spitzenort“. Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung gehören nach meiner festen Überzeugung in einer Stabsstelle direkt dem Bürgermeister unterstellt.
Der geäußerte Vorwurf, der BM könne im Bezug auf die Stadtentwicklung mal selber tätig werden, trifft völlig ins Leere. Es wäre Aufgabe des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und der Ratsversammlung, die Erstellung entsprechender Konzepte zu beschließen.
Die Verwaltungsstruktur ist und bleibt allerdings Angelegenheit des Bürgermeisters.
Einige der geäußerten Kritikpunkte betreffen Fehler, die nun mal gemacht werden, wenn gearbeitet wird, andere basieren nach meiner Einschätzung auf struktuerellen Schwächen. Hier hat der Herr  Bürgermeister nach seiner Aussage bereits dafür gesorgt, dass diese Fehler abgestellt werden. Das ist in Ordnung, aber nur ein herumdoktern an den Symptomen.
Besonders schräg fand ich aber die Äußerungen, die im Bezug auf den Düvelsbrook (Gelände der Schützengilde) geäußert wurde. Ich kann mir das wie folgt vorstellen: Mit einem Blick in die Ratsversammlung wird man feststellen, daß hier einige Gildebrüder vertreten sind. Als es um das Grundstück ging, hat es – soweit ich mich erinnere – zahlreiche Äußerungen in der Öffentlichkeit und der Presse gegeben. In einen solchen Fall kann man davon ausgehen, daß ein solches Thema auch hinter den Kulissen diskutiert wird, möglicherweise in einer Form, die geeignet ist, eine Entscheidung vorwegzunehmen, die dann nur noch als Beschlußvorschlag ausformuliert und in der Vorlage dem Ausschuß und der Ratsversammlung zum Beschluß vorgelegt wird. Jetzt von der Verwaltung zu fordern, die eine Begründung für die Entscheidung mit einer Auflistung aller Vor- und Nachteile nachzuliefern befremdete mich bereits in der Sitzung der Ratsversammlung, da die Entscheidung seinerzeit ja eine Entscheidung der Ratsversammlung war. Vielleicht würde hier ein Blick in die alten Vorlagen helfen.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müssen, daß dieser Tagesordnungspunkt eine Steilvorlage für die Presse sein muß, insbesondere für Herrn Kuhr, dessen Berichterstattung in den letzten Monaten immer wieder Anlaß zur Kritik war, auch in der Ratsversammlung.
Es mußte jedem klar sein, oder es hätte jedem klar sein müsse, daß ein solcher Vorgang erneut Unruhe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus auslöst.
In der Tat ist die Vermutung, das Spektakel stände im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl im kommenden Jahr, sehr nahelieged.
Alles in allem fand ich den gesamten Vorgang mehr als unwürdig.

Zum Thema zwei, der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Mittwoch dieser Woche.

Die Verwaltung berichtete, daß das Verwaltungsgericht gegen den Bau einer Mall in Schwentinental entschieden hat, weil dieser Bau einen schädigenden Einfluß auf den Handel im Umland, ausdrückich auch in Plön, hat.
Da der befürchtete Kaufkraftverlust bei 6 % liegt, frage ich mich natürlich, welchen Einfluß das Urteil auf die Genehmigung des ALDI-Neubaus an der cke Lütjenburger Straße / B 76 hat, wo ein  Kaufkraftverlust für die Innenstadt in ähnlicher Höhe erwartet wird.
Es wäre an der Zeit zu prüfen, ob diese Fehlentwicklung noch zu verhindern ist.

Die Verwaltung berichtete auch über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Straßenbeleuchtung. Die vorhandene Beleuchtung soll durch energiesparende LED-Beleuchtung ersetzt werden. Dadurch lassen sich die Energiekosten jährlich um ca, 85.000,– Euro senken. Es handelt sich um eine Investition, die sich über den Verlauf mehrerer Jahre rechnen wird und zu erheblichen Reduzierungen bei der CO2 Emission führt.
Für die Umrüstung soll in drei Phasen erfolgen. Als erstes werden die Verkehrsknotenpunkte aufgrund des besonders hohn Energieverbrauches in Angriff genomme. Hier können über 80% Energie eingespart werden. Daher ist eine Förderquote von 31,25 % möglich. In einer zweiten Phase sollen die HQL-Lampen ersetzt werden. Weil Einsparungen von über 70 % möglich sind, kann mit einer Förderquote von 20 % gerechnet werden. Durch den Ersatz der NAV-Lampen läßt  sich nur weniger als 70% Energie einsparen, hier wird es keine Förderung geben.
Zu klären ist auch, in wie weit Kosten auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt werden können.

Ein weiterer Bericht der Verwaltung handelte von einen Ortstermin im Bereich des Bebauungsplanes Gänsemarktviertel. Hier ging es besonders um Flucht- und Rettungswege. Möglicherweise ist das Bauvorhaben nur zu realisieren, wenn die drei großen Buchen gefällt werden, um dort einen Wendehammer für Feuerwehr, Krankenwagen und Entsorgungsfahrzeuge zu bauen. Die Verwaltung wollte im Ausschuß vorfühlen, ob der Ausschuß einer solchen Lösung zustimmen würde. Ich halte dieses Vorgehen für berechtigt, weil die Fällung von alten Bäumen ein Politikum ist.
Nach meiner Meinung wäre der Verlust der Bäume sehr bedauerlich, letztendlich könnte ich dem aber zustimmen, wenn es keine andere Lösung gibt und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle erfolgen. Hier sind alle Möglichkeiten ergebnisoffen zu prüfen.
Die Stimmung im Ausschuß war geteilt. Die CDU war verhalten für eine Prüfung, die anderen Kolleginnen und Kollegen äßerten sich nicht, der Umweltschutzbeauftragte bezog eine klare Position für den Erhalt der Bäume.

Frau Kauf kündigte an, daß Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag stellen werden, der die Erarbeitung eines Radwegekonzeptes für Plön zum Inhalt hat. Sie schlug dazu die Bildung einer Arbeitsgruppe vor. Das Thema soll in der Ausschußsitzung im Januar auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Die Tagesordnungspunkte B-Plan Johannisstraße und B-Plan Appelwarder wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Beim Appelwarder hätte es, wäre es nach der Verwaltung gegangen, einen erneuten Beschluß zur Auslegung geben müssen, um Solaranlagen im Appelwarder auszuschließen. Aus meiner Sicht ist das unnötig, da Solaranlagen optisch nicht viel anders zu bewerten sind als Velux-Fenster. Aus meiner Sicht wäre das Verbot von Solaranlagen oder deren Regulierung eine Überregulierung. Wirklich wichtig ist, daß mit der B-Plan-Änderung rote, nicht glasierte Ziegel vorgeschrieben werden.
Bei der Johannisstraße bin ich der Ansicht, daß dieser B-Plan endlich weiter bearbeitet und endlich  ausgelegt werden muß. Wie einige Ausschußmitglieder zu einem späteren Zeitpunkt feststellen mußten, kann man Gestaltung über einen B-Plan festschreiben; wenn man keinen hat, entstehen Gebäude, die einem nicht gefallen.
Eine Gestaltungssatzung für die Johannisstraße, so wie von der Verwaltung vorgeschlagen, hat nicht die rechtliche Wirkung wie ein Bebauungsplan. Darüber hinaus schafft ein Bebauungsplan für die Eigentümerinnen und Eigentümer Klarheit, was in den Hinterhöfen noch an baulicher Entwicklung möglich ist. Dadurch steigert sich zum einen der Wert der Grundstücke, zum anderen kann das als Impuls für die weitere Entstehung von Wohnraum im Innenstadtbereich wirken.

Herr Erdtmann erkundigte sich noch, ob die Bonität des Seewieseninvestors überprüft wurde. Die TL 30 antwortete, daß das vom Verfahren her nicht vorgesehen sei und erst erfolgt, wenn die Erschließungsverträge abgeschossen werden.
Also nie, denn ich bin der festen Überzeugung, daß es im Leben nicht gelingen wird, den zwingenden Bedarf für die Seewiesen nachzuweisen, so viel Phantasie man auch in die Begründung einfließen läßt. Aber dazu habe ich ja schon am 11. November 2015 etwas geschrieben.

Über das dritte Thema werde ich noch eine Nacht schlafen.

Schnelle Ratsversammlung

Schnelle Ratsversammlung

Die heutige Ratsversammlung verlief relativ schnell. Die wesentlichen Ergebnisse:
1. Der Bebauungsplan (B-Plan) 41 „Appelwarder“ wird korrigiert. Zukünftig sollen keine glasierten Dachpfannen zulässig sein.
2. Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (Nachkalkulation 2008 – 2010 und Kalkulation 2015 – 2017) wurde geschoben.

Die Ratsversammlung hat gestern beschlossen, mit einer vereinfachten Änderung zum B-Plan 41 einen Fehler zu korrigieren, der sich in den Plan eingeschlichen hat. Der Appelwarder ist ein fast vollständig erhaltener Straßenzug aus der Zeit des Reformwohnungsbaus und damit einmalig im Bereich Ostholstein. Um den Charakter dieser Straße zu bewahren, wurde vor 6 Jahren beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu erstellen. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass den Eigentümern im rückwärtigen Bereich der Grundstücke die Möglichkleit gegeben wird, ihre Gebäude weiterzuentwickeln. Die Erstellung des B-Planes wurde von der Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohnern begrüßt, weil ihnen der Erhalt des besonderen Charakters ihrer Straße am Herzen liegt.
Leider wurde versäumt, über den Bebauungsplan glasierte Ziegel auszuschließen.

Große Teile der CDU und Teile der FWG sowie die FDP wollten sich dieser Auffassung nicht anschließen. Insbesondere der Wortbeitrag von Ratsherrn Zender (CDU, Mitglied im Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt), machte aber deutlich, dass er noch nicht erfaßt hat, dass es B-Pläne gibt, mit denen Baurecht geschaffen wird und B-Pläne, die eine bewahrende Funktion haben.
Er zitierte den Herrn Bürgervorteher, wir hätten B-Pläne für 100.000,– Euro gemacht, aber keinen Wohnraum geschaffen. Das ist natürlich auch Quatsch. In den letzten Jahren sind in Plön, das angeblich keinen Platz im Innenbereich hat, gut 80 Wohneinheiten entstanden. Mit dem B-Plan „Gänsemarktviertel“ werden noch einmal 40 – 60 Wohneinheiten hinzukommen. Im Übrigen kann ich mich auch nicht erinnern, dass unser Bürgervorsteher eine solche Äußerung gemacht hat.

Mit dem heutigen Beschluß (9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen) wird eine Korrektur des B-Planes „Appelwarder“ auf den Weg gebracht, die nur folgerichtig ist.

Die Nachkalkulation der Straßenreinigungsgebühren entwickelt sich zum Dauerbrenner. Es wurde in der Vergangenheit unterlassen, die Straßenreinigungsgebühren zu kalkulieren, obwohl dem Bürgermeister bekannt war, dass eine neue Kalkulation erforderlich ist. Daraufhin schossen Spekulationen über die Höhe eines möglichwerweise entstandenen Vermögensschadens ins Kraut.
Die jetzt vorliegende Nachkaltukation hat ergeben, dass nur ein geringes Defizit entstanden ist, das aus den dafür vorgesehenen Rücklagen gedeckt werden kann. Die Kalkulation der Straßenreiniguzngsgebühren 2015 – 2017 hat ergeben, dass sie Kosten auch in den kommenden Jahren stabil bleiben.
Der Antrag des Bürgermeisters, die Ergebnisse der Kalkulation zu billigen und umzusetzen, wurde am 05. Oktober 2015 im Hauptausschuß einstimmig abgelehnt. Offenbar hatten die Fraktionen noch Fragen zu der Kalkulation.
Der Herr Bürgermeister bat darum, dem Beschlußvorschlag der Verwaltung zu folgen, um die neu kalkulierten Straßenreinigungsgebühren in städtisches Recht umsetzten zu können.
Der Herr Hagen (CDU, Vorsitzender des Hauptausschusses) beantragte, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. Da der Punkt bereits in einer früheren Ratsversammlung von der Tagesordnung genommen wurde, war in diesem Fall eine Zwei/Drittel Mehrheit der Ratsversammlung erforderlich. Der Beschluss fiel einstimmig.

Darüber hinaus wurde die „Obdachlosensatzung“ beschlossen. Mit dieser Satzung werden die Kosten für die Übernachtung in den Obdachlosenunterkünften der Stadt geregelt. Diese Entscheidung fiel einstimmig und ohne weitere Aussprache.

In der Einwohnerfragestunde wurden zwei Themen angsprochen.
– Die Zugänglichkeit der Behindertentoiletten am Bahnhof. Sie sind derzeit wegen erheblicher Vandalismusschäden geschlossen. Zukünftig soll eine Viedeoüberwachung im Eingangsbereich eingerichtet werden. Detailfragen müssen noch mit der Datenschutzbehörde abgestimmt werden.
– Die Zugänglichkeit der Fahrradcontainer am Bahnhof. Der Sachstand ist: Schlüssel sind während der Öffnungszeiten der Tourist-Info erhältlich.

Darüber hinaus wurden einige Termine bekannt gegeben, die ich hier ohne Gewähr wiederhole:

12. Nov 10:00 (Donnerstag) / Öffentliche Vereidigung / öffentliches feierliches Gelöbnis auf dem Platz vor dem Schloß. Es spricht u.a. der Herr Ministerpräsident.

15. Nov 11:00 (Sonntag) / Volkstrauertag als gemeinsame Veranstaltung der Stadt, der MUS, der Gemeinschaftsschule, des Gymnasiums u.a., Aula des Gymnasiums. Das Thema in diesem Jahr: 70 Jahre Kriegsende.

27. Nov 18:00 (Freitag) / Anleuchten der Weihnachtstanne vor dem Schloß mit Begelitprogramm.

28. Nov 13:00 bis ca. 0300 (Samstag) / Festveranstaltung in der Patnerstadt Plau anläßlich des 25 jährigen Bestehens der Patenschaft.

Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass die CDU den Ratsherrn Stefan Thomsen aus dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt abzieht und durch das bürgerliche Mitglied Frau Ann-Katrin Petersen ersetzt. Möglicherweise gibt es einige Friktionen in der Fraktion. Auch wenn ich selten einer Meinung mit Herrn Thomsen war, finde ich seinen Abgang aus dem Ausschuß doch bedauerlich.

Abschließend kann ich mir den Hinweis nicht verkneifen, dass der Vorsitzende des Ortsvereins der CDU mit seinem Bürgermeisterwunschkandidaten im Publikum saß.

Offener Brief zum Spielplatz Appelwarder

Die Schließung des Spielplatz Appelwarder bewegt nach wie vor die Diskussion. Der nachfolgende offene Brief ging bei mir vor einigen Tagen ein. Er richtet sich an die Mitglieder der Ratsversammlung und den Herrn Bürgermeister. Der Absender hat zugestimmt, daß ich den Brief in meinem Blog veröffentliche:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paustian, sehr geehrte Stadtverordnete der Stadt Plön.

Zufällig erfahren wir über die Presse, dass nach den Vorstellungen des Magistrats der Stadt Plön Kinder in Zukunft auf den  Spielplatz  am Appelwarder verzichten müssen.

Offen gestanden: Wir sind entsetzt. Wir – das sind die Kinder, die Eltern und auch die übrigen Anwohner des Wohngebiets rund um den Spielplatz am Appelwarder.

Unmittelbar drängen sich uns einige Fragen auf: Wie muss es um die Finanzsituation der Stadt bestellt sein, um nun selbst die Schließung unsereres Spielplatz in Erwägung zu ziehen? Sind unsere Kinder nicht unser höchstes Gut? Wer hat die Finanzmisere zu verschulden? Sicher nicht unsere Kinder! Wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit der einzusparenden Geldsumme im Vergleich zu anderen kostspieligen Projekten der letzten Jahre, für die offensichtlich noch Geld vorhanden ist oder war?

Wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit dem Spielplatz  am Appelwarder ein kleines Juwel in unserer Stadt besitzen, ein Kleinod des sozialen Miteinanders der verschiedenen Generationen. Ein Juwel, dessen gesellschaftlicher Wert kaum aufgewogen werden kann mit einer kurzfristigen Finanzspritze für den Haushalt der Stadt. Und da wir darauf vertrauen, dass Sie, die Entscheider in dieser Sache, unter Berücksichtigung ALLER Aspekte eine Entscheidung herbeiführen werden, möchten wir Sie gerne mit diesem Schreiben von der Besonderheit und dem immateriellen Wert unseres Spielplatzes überzeugen.

Mit etwa 10  Kindern im Alter bis 14 Jahren aus der unmittelbaren Nachbarschaft wird dieser Spielplatz mehr als regelmäßig genutzt. Er ist DER Treffpunkt für die Kinder der Straße und des Viertels. Dabei spielen Alter, Geschlecht oder Herkunft keine Rolle. Hier treffen sich Alle – von 1 bis 14 Jahren. Es ist schön, dass auch im Zeitalter der Computerspiele, des Fernsehens und der sonstigen Freizeitprogramme das Treffen und Spielen mit anderen Kindern immer noch einen sehr hohen Stellenwert besitzt und von unseren Kindern sehr gerne angenommen wird. Wir meinen, ein erhaltenswerter, wenn nicht sogar ein förderungswürdiger Zustand, kommt doch gerade diese wichtige und freie Form des gesellschaftlichen Miteinanders in der heutigen Zeit bei Kindern allzu häufig zu kurz.

Dabei ist gerade die Lage und Größe des Spielplatzes  am Appelwarder von entscheidender Bedeutung.

Der Platz ermöglicht durch seine im Wohnviertel zentrale Lage das Treffen und Miteinander „bei Gelegenheit“. Also ohne Verabredung, es reicht der Blick hinüber oder auch nur das Hören der spielenden Kinder. Die Größe des Platzes ermöglicht sowohl das Spielen mit dem vorhandenen Spielgerät wie auch das freie Spiel. Auch Ballspiele sind möglich.

Das Konzept würde schon nicht mehr aufgehen, würde der Spielplatz verkleinert oder gar verlagert, z.B. an das Ende des Trentseeweges  Spielplatz Trammer See. Welch ein Verlust!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Paustian, sehr geehrte Stadträte der Stadt Plön, wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen eine Idee von der Bedeutung und dem sozialen und gesellschaftlichen Wert unseres Spielplatzes  vermitteln können. Unser Spielplatz übernimmt als öffentlicher Ort der Begegnung eine zentrale Funktion. Eine Funktion, in der es um viel mehr geht, als nur „irgendein Platz“ zum Spielen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertrauen bei der nun anstehenden Entscheidung über den Verbleib unseres Spielplatzes, auf Ihre gesellschaftliche und soziale Kompetenz sowie auf Ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Kindern – unser höchstes Gut. Bitte riskieren Sie nicht einen nachhaltigen Verlust, der sich nur schwer in Ziffern und Zahlen ausdrücken lässt, zugunsten einer kurzfristigen Finanzspritze für den Haushalt der Stadt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kinder, Eltern und übrigen Anwohner des Wohngebiets rund um den Spielplatz am Knivsbergring.

Spielplatz Appelwarder II

Wie bereits berichtet, hat der Ausschuß für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) auf Empfehlung der AG Soziales beschlossen, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, ohne auch nur schätzungsweise benennen zu können, wie hoch die dadurch erzielten Einnahmen sind.

Meine Kritik an der Entscheidung des GA richtet sich nicht nur dagegen. Aus den mir vorliegenden Unterlagen ist nicht erkennbar, nach welchen Bewertungskriterien hier eine Abwägung mit anderen Spielplätzen, etwa dem an der Trammer Furt, stattgefunden hat. Ich bin allerdings der Meinung, daß das Argument mangelnder Verkehrssicherheit (Straßenverkehr) einer näheren Überprüfung nicht standhalten wird.

Darüber habe ich bereits in meinem Beitrag vom 28. Dezember 2014 bemängelt, daß hier keine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) stattgefunden hat, wie das Gelände zukünftig genutzt werden soll. Dies hätte nach meiner Meinung unbeding erfolgen müssen.

In der letzen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde dann über die zukünftige Nutzung des Grundstückes beraten, zumal bereits ein Kaufinteressent für einen Teil des Grundstückes an die Stadt herangetreten ist. In der Diskussion stellte die Teamleiterin 30 noch einmal klar, daß eine Nutzung als Bauland nach §34 nicht möglich sei und betonte, daß das Kreisbauamt das in der Vergangenheit ebenso beurteilt hätte.
Eine Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sollte zurückgestellt müsse, bis das Ergebnis der Potentialanalyse bzw. des Baulandkatasters vorliegen, mit denen mögliche Baugrundstücke in Plön aufgezeigt werden können.
Bedenken, daß der Lärmschutz einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entgegenstehen könnten, sind nach meiner Einschätzung in einem möglichen Bebaungsplanverfahren zu untersuchen. Aussagen dazu können nach dem jetzigen Stand des Verfahrens getrost als Spekulation vernachlässigt werden.

Der SteU hat folgende Empfehlung an den Hauptausschuß beschlossen:
Ein Verkauf der Fläche oder von Teilfächen kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage.

Drei Ausschüsse in vier Tagen

Montag Hautausschuß, Mittwoch Stadtentwicklung und Umwelt, heute Gesellschaftliche Angelegenheiten. Morgen nachmittag geht es mit dem Workshop Stadtentwicklung weiter.
Danach habe ich dann für diese Woche genug Kommunalpolitik gehabt.

Zitat des Tages: „Wer einverstanden ist oder eine Frage hat, bitte die Hand heben.“

Zu folgenden Themen wurde berichtet:
– Heute gab es einen Großalarm an der Gemeinschaftsschule, der durch ein Reizgas ausgelöst wurde. Es waren mindestens 10 Krankenwagen im Einsatz. Die Verursacher/Verursacherinnen sind bekannt.
– Das Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlinge in der Rautenbergstraße wurde am 13. Januar an den Kreis übergeben. Der Betrieb wird vermutlich nicht vor Ende März augenommen.
– Der Neubürgerempfang findet am 31. Januar um 1100 im Alten EWerk statt.
– Die Sportlerehrung wird am 2. März um 1800 Uhr im Alten EWerk durchgeführt.
– Das Gespräch mit Menschen mit Handicap ist ür den 24. März um 1500 im alten EWerk vorgesehen.
– Die Schwimmhalle soll in diesem Jahr für Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten zwei Wochen geschlossen werden. Aufgrund der zahlreichen Einwendungen wird die Schließung in diesem Jahr nicht mehr in den Hebstferien erfolgen sondern wieder in die Sommerferien zurückverlegt. In Abstimmung mit der Schwimmhalle in Preetz (Schließung letzte Schul- und erste Ferienwoche) wird das PlönBad in der zweiten und dritten Ferienwoche schließen. Das Eutiner Bad stellt den Betrieb im gesamten Ferienzeitraum ein.
– Der TSV Plön und der Sportverein Plön bewegt werden in Kürze zu einem Gespräch unter Beteiligung des Herrn Bürgermeister zusammenkommen, um die Frage der Vergabe von Sporthallenzeiten zu klären.

Im Rahmen der Besprechung des Haushaltsplanes wurde die Frage aufgeworfen, ob die Patnerschaft mit der tunesischen Stadt Ksour Essaf weiter aufrecht erhalten werden soll. Diese Frage wird voraussichtlich während der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten beraten.

Die Frage Spielplatz Apelwarder wurde auch kurz angerissen. Ich habe angemerkt, daß ich das Einsparpotential nicht erkenne, weil erstens das leergeräumte Grundstück weiter geplegt werden muß und zweitens auch die Spielgeräte weiter gepflegt werden müssen, wenn sie an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. Ich bin gespannt, ob meine Anmerkung im Protokoll aufgenommen wird.

In meinem nächsten Beitrag werde ich dann weiter vom gestrigen SteU berichten.

Nachspiel Spielplatz Appelwarder

In meinem Beitrag über den Spielplatz Appelwarder vom 28. Dezember 2014 habe ich in Frageform den Begriff „AG Dilettanti“ im Zusammenhang mit der Arbeit der AG-Soziales gebraucht. Dabei war es nicht meine Absicht, einzelne Mitglieder der AG persönlich als Dilettanten zu bezeichnen.  Ich habe das auch nicht getan. Sollte der gegenteilige Eindruck entstanden sein, bedaure ich es sehr und bitte das zu entschuldigen.

Es ging mir vielmehr darum, das Vorgehen der AG und des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten kritisch zu hinterfragen, weil ich der Meinung bin, daß hier ein Fall kollektiven Versagens vorliegt.

Eine der Ursachen ist nach meiner Auffassung mit mangelnden Informationsverhalten der AG Soziales zu suchen. Nach meiner persönlichen Überzeugung gehört es zu den Verpflichtungen von Verwaltung, Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Ratsfrauen und Ratsherren umfassend zu informieren. Das ist in diesem Fall nicht erfolgt. Mir liegen bis heute keine Informationen vor, wie die AG Soziales zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der Spielplatz verzichtbar ist. Es hat meines Wissens keine Bedarfsermittlung und keine umfassende Abwägung stattgefunden, ob der Spielplatz Appelwarder oder vielleicht eher der konkurrierende Spielplatz Trammer Furt aufzugeben ist. Zumindest geht es nicht aus den öffentlich einsehbaren Protokollen oder Vorlagen hervor. Aus denen geht lediglich hervor, daß man nicht in der Lage ist, das Einsparpotential zu beziffern.
Was soll man nun davon halten?

Zumindest wundert es mich nicht, daß in der Nachbarschaft die Frage umherläuft, ob es für das Grundstück nicht längst einen Käufer geben würde. Auch das Folge eines nach meiner Meinung verfehlten Informationsverhaltens.

In dem Zusammenhang müchte ich auf die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt hinweisen, die das Thema Bebauung Appelwarder am kommenden Mittwoch erörtern wird. Die Sitzung beginnt um 1800 Uhr im Rathaus. Die Vorlage kann im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Ansonsten war der öffentliche Teil der heutigen Sitzung des Hauptausschusses nach wenigen Minuten beendet. Berichtenswertes gab es nicht.

Spielplatz Appelwarder und schnelles Internet

Heute tagte der Hauptausschuß zum letzten Mal in diesem Jahr. In der Einwohnerfragestunde ging es um die Aufgabe des Spielplatzes am Appelwarder.
Hierzu meldete sich ein Anwohner zu Wort. Er hatte einen umfangreichen Fragenkomplex vorbereitet, den er vorgetragen hat. Die Antworten hat er für die Einwohnerfragestunde in der nächsten Ratsversammlung erbeten. Offenbar gibt es Bedenken, die Fragen in aller Öffentlichkeit zu beantworten. So sagte man ihm die schriftliche Beantwortung zu. Ich kann aber nicht erkennen, welche Gründe dagegen sprechen sollten, öffentliche Fragen auch öffentlich zu beantworten.

Ich hoffe, ich habe die Fragen zumindest sinngemäß mitgeschrieben:
– Warum wurden die Klettergeräte trotz Schlechtwetter mit Regen und Wind so schnell abgebaut?
– Die Kletterwand und das Gerüst wurden zersägt und entsorgt. Was geschieht mit den übrigen Spielgeräten? Werden sie eingelagert, anderswo aufgebaut oder verkauft?
– Der Spielplatz wurde nach den Beobachtungen der Nachbarn durchaus von Kindern genutzt. Gibt es Protokolle, die belegen, daß der Platz nicht mehr genutzt wurde?
– Wenn es aus Kostengründen um die Schließung eines Spielplatzes ging, wurde geprüft, ob ggf. nicht der Spielplatz an der Trammer Furt geschlossen werden müßte, da das Gefährdungspotential hier viel höher ist? Wurde dazu fachlicher Rat, z.B. von der Polizei eingeholt?
– Wie ist der Abriß eines Spielplatzes mit dem Anspruch „kinderfreundliches Plön“ vereinbar?
– Ist der Verkauf als Bauland beabsichtigt? Wenn ja, gibt es bereits einen Interessenten?
– Ist das Grundstück überhaupt bebaubar? Gibt es einen Bebauungsplan?
– Wie hoch sind die Kosten für die Pflege des Grundstückes nach Abbau der Spielgeräte, wie hoch waren die Kosten für die Pflege bisher?

Gute Fragen, die eine öffentliche Beantwortung verdienen.

Die Frage von Herrn Gampert (FWG) bezog sich auf die Einrichtung eines Hotspots für freies WLAN am Bahnhof und wurde im im späteren Tagesordnungspunkt behandelt.

Das erste Thema wurde durch einen Antrag der FWG auf die Tagesordnung gesetzt. Hier ging es um die Versorgung der Stadt mit „schnellem“ Internet und den möglichen Beiritt zum „Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön“. Die Versorgung mit schnellem Internet ist ein wichtiger Standortfaktor, sowohl für die Wirtschaft wie auch für die Stadt als Wohnort. Von daher halte ich es für richtig, daß die FWG das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat und daß die Verwaltung sich damit beschäftig. Offenbar gibt es aber bereits eine Untersuchung durch die Stadtwerke, die dort im Verwaltungsrat noch besprochen und dann im nächsten Hauptausschuß vorgestellt werden soll. Darüber hinaus führte der Herr Bürgermeister aus, daß ein späterer Beitritt zum Zweckverband immer noch möglich ist und die damit verbundenen Kosten derzeit nicht bekannt sind. Von daher finde ich es gut, daß die Entscheidung erst einmal bis zur Vorlage der Ergebnisse der Untersuchung und der Beantwortung der Kostenfrage ausgesetzt wurde. Ich kann mich auch der Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD anschließen, die Klärung der offenen Fragen mit Nachdruck herbeizuführen.

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den freien Internetzugang am Bahnhof. Für die Einrichtung einer „kleinen Lösung“ werden Einmalkosten in Höhe von 1200,– bis 2200,– Euro fällig, die laufenden Kosten werden mit 107,– bis 123,– Euro pro Monat beziffert. Die FWG sieht in der Bereitstellung eines kostenlosen WLAN-Netzes einen Beitrag zur Steigerung der touristischen Attraktivität. Ich halte diese Investition für verzichtbar. Heute hat nach meiner Auffassung so ziemlich jedes Handy, das WLAN-fähig ist, auch die Möglichkeit, über Datenaustausch ins Internet zu gehen, mit Ausnahme des I-Phones eines FWG-Mitgliedes. Wie der Fraktionsvorsitzende der SPD richtig bemerkte, errodieren die Preise für Datenvolumen zusehens, so daß sich jeder den mobilen Zugang zum Internet leisten kann. Darüber hinaus muß der Betreiber für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften, und hier sehe ich ein erhebliches Risiko für die Stadt, wenn eine oder einer der wartenden Bahnkundinnen oder Bahnkunden mal schnell und ganz anonym was runterlädt. Ich kann auch nicht glauben, daß es hier wirksame technische Lösungen gibt, selbst wenn etwas anderes behauptet wurde. Da Ratsfrau Soltau angeboten hat, sich nach einer kostengünstigeren Lösung zu erkundigen, wurde edas Thema wieder einmal geschoben. Wäre es nach mir gegangen, hätte man es streichen können

Damit endete der öffentliche Teil. Im nichtöffentlichen Teil ging es um Zuschüsse für Tourismus und gewerbe sowie das Stadtmarketing.

GA im Zeichen des Sports

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) stand im Zeichen des Sports.

Mein Antrag, einen Sportschwimmertartif für die Schwimmhalle einzuführen, wurde mit einer Enthaltung abgelehnt.
Außerdem nutzte der Sportverein “Plön bewegt” die Gelegenheit, in der Einwohnerfragestunde das Thema Hallenbelegungszeiten anzusprechen.

Zum Sportschwimmertarif.
Ziel meines Antrages war, sportlich orientierten Schwimmerinnen und Schwimmern innerhalb von 1 ½ oder 2 Stunden bei einem leicht reduzierten Preis die Möglichkeit anzubieten, unabhängig von der Tageszeit mal schnell „ein paar Bahnen zu ziehen“. Zusätzlich hatte ich angeregt, eine Bahn für Schnellschimmerinnen und -schwimmer vorzuhalten, solange keine Bahnen für Sportvereine abgegrenzt sind.
– Der Herr Bügermeister führte gegen diesen Vorschlag ins Feld, daß nicht zu kontrollieren sei, wer Sportschwimmer oder Freizeitbesucher ist. Dem Argument kann ich bedingt folgen, glaube aber, das dieses Problem lösbar ist. (In Glücksburg, wo ich ein paar Jahre stationiert war, hatte man es gelöst.)
– Aus Reihen der FWG wurde argumentiert, daß man sich mit der Preisgestaltung viel Mühe gegeben hat, um von Zeittickets wegzukommen. Daher sollte man den Erfolg jetzt beobachten und die Ergebnisse abwarten.
Das wäre nach meiner Meinung in Ordnung, wenn man nach der Evaluierung ggf. zu einer neuen Bewertung kommt.
– Darüber hinaus wurde angeführt, daß ein solches Ticket zu Einnahmeverlusten führt, was bei einer defizitären Schwimmhalle nicht akzeptabel wäre.
Ich bin der Überzeugung, daß hier zusätzliche Besucher geworben werden können, was die Einnahmesituation verbessern würde.
– Den Einwand, man könne ja in einem Sportverein eintreten und dort Schwimmsport betreiben, lasse ich nicht gelten. Erstens gibt es ein solches Angebot nicht und zweitens ist Schwimmen ein Sport, den man auch ohne Vereinsangehörigkeit ausüben kann, ähnlich wie Joggen.

Obwohl absehbar war, daß mein Antrag keine Mehrheit findet, habe ich ihn nicht zurückgezogen, um das Abstimmungsverhalten zu sehen.

Zu den Hallenbelegungszeiten
Plön bewegt beklagte, bei der Vergabe der Nutzungszeiten für die Sporthallen gegenüber dem TSV benachteiligt zu werden. Nun ist es so, man als neuer Verein nicht zwangsautomatisch einen Rechtsanspruch auf Hallenzeiten hat. Allerdings hat man als alteingesessener Verein auch keine Anspruch, daß alles bis in alle Ewigkeit so bleibt, wie es ist.

Die Verteilung von Hallenbelegungszeiten sollte sich nach meiner Ansicht am Bedarf orientieren, und zwar sowohl an den Teilnehmerzahlen wie auch an Sachzwängen, zuum Beispiel dort den Turnsport auszuüben, wo auch die Turngeräte stehen.

Daher konnte ich der Anregung von Herrn Drews folgen, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und dann im Schulverband unter Beteiligung der Nutzer über die Vergabe neu zu verhandeln. Ich habe das in einem Redebeitrag auch deutlich zum Ausdruck gebracht.

Der Hinweis, daß der Schulverband für diese Frage zuständig sei und nicht der GA, ist formal richtig. Allerdings sitzen 50% Plöner und Plönerinnen in der Schulverbandsversammlung und der Plöner Bürgermeister ist der Vorsitzende. Daher ist der Hinweis auf die Zuständigkeit geeignet, den Eindruck zu erwecken, sich um eine klare Position drücken zu wollen.
Auch der Hinweis, sich doch mal mit dem TSV zusammenzusetzen und darüber zu reden, kann in diesem Sinne gedeutet werden. Wir alle wissen doch, daß das Verhältnis zwischen den Vereinen völlig zerrüttet ist und es Situationen geben kann, in denen auch Erwachsene nicht vernünftig miteinander reden können. (Tausende von Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein trauriger Beleg dafür.)
Allerdings glaube ich die Tendenz zu erkennen. erwachsene Menschen wir Kinder zu behandeln. Das empfinde ich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren, schon an der Grenze zur Ungehörigkeit. Oder wie ist die Äußerung: „Regeln Sie das miteinander, sonst regeln wir das für Sie“ anders zu deuten?

Im Berichtsteil habe ich berichtet, daß die Entscheidung des GA, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, von den Anwohnerinnen und Anwohnern auf Unverständnis stöß und das Argument der Verkehrssicherheit als Scheinargument bezeichnet wurde.
In dieser Frage bin ich der Ansicht, daß man den Spielplatz tatsächlich aufgeben kann, allerdings nur, wenn hier tatsächlich Baurecht geschaffen wird. Das ist nach meiner Auffassung nur möglich, wenn für den gesammten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das ist bislang aber noch gar nicht diskutiert worden. Ein Aufstellungsbeschluß ist momentan nicht abehbar. Daher halte ich die Entscheidung des GA für völlig übereilt. Eine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt wäre mit Sicherheit gut gewesen.

Bau oder Schwarzbau?

Die Sommerpause ist in der Regel politikfrei. Allerdings gingen die Niederschriften der letzten Sitzungen des Hauptausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt ein.

Unter TOP 4 / Einwohnerfragestunde wird über die Beschwerde eines Einwohners gegen mich berichtet. Da das die Niederschrift noch nicht vom Ausschuß gebilligt wurde, werde ich nicht weiter daraus zitieren.
Wie bereits in einem früheren Beitrag ausgeführt, entspricht das Protokoll der vorletzten Sitzung im Grundsatz dem Tenor meiner Ausführungen, weicht aber im Detail vom gesprochenen Wort ab. Ich habe in der vorletzten Sitzung weder behauptet, daß das Gebäude bereits zu Wohnzwecken genutzt wird, noch daß es sich um einen Schwarzbau handelt.
Die Vorwürfe des Mitbürgers sind daher nachvollziehbar, aber nicht haltbar.

Nach eigener Recherche stellt sich die Situation für mich im Moment wie folgt dar:
– Der Bau wurde genehmigt
– Der Bau wurde von der Bauaufsichtsbehörde stillgelegt, weil die genehmigte Größe überschritten wurde.
– Der Bau wurde entsprechend der Vorgaben der Bauaufsichtsbehörde zurückgebaut und genehmigt.
– Der genehmigte Bau überschreitet die Ausmaße, die ursprünglich genehmigt wurden.

Ich hatte die Verwaltung gebeten, diesen Informationsstand zu prüfen.

So wie es sich darstellt, hat sogar ein Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt an dem zu groß geratenen Bau mitgewirkt.

Sofern meine Rechercheergebnisse zutreffen, habe ich für die mir gemachten Vorwürfe kein Verständnis. Das Vorgehen des Beschwerdeführers empfinde ich als Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger, die sich an Baugenehmigungen und Vorschriften halten.

Bericht über den Bericht

Ich hatte bereits am 09. Mai angekündigt, einen Bericht über den Bericht zu schreiben, den ich im letzten Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt gehalten habe.

Inhaltlich ging es um den Bebauungsplan 9 / Appelwarder. Dieser B-Plan hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen solle der charakteristische Straßenzug erhalten werden, zum Anderen solle der rückwärtige Gartenbereich als Grünfläche erhalten bleiben. Daher wurde die Bebauung auf Baufelder entlang der Straße begrenzt. Im Gartenbereich sind damit nur Nebengebäude mit 30 Kubikmeter umbautem Raum zulässig.

Dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt (SteU) lag in nicht-öffentlicher Sitzung ein Bauantrag für einen Schuppen vor, der die oben genannte Baugröße überschreiten sollte. Die Genehmigung eines größeren Baus durch den Kreis ist möglich, wenn die Stadt, hier der SteU, das Einvernehmen dazu gibt. Ich habe mich seinerzeit gegen die Erteilung des Einvernehmens ausgesprochen, weil damit ein Präzedenzfälle für weitere „Großschuppen“ auf den Nachbargrundstücken geschaffen wird. Außerdem schadet es der Glaubwürdigkeit der politischen Akteure, wenn man Pläne beschließt und Konzepte erstellen läßt, um kurz darauf die Festsetzungen und Empfehlungen zu mißachten und abweichende Entscheidungen zu treffen.
Das Einvernehmen wurde jedoch erteilt.
In meinem Bericht stellte ich heraus, daß mehrere Nachbarn Unterschriften gegen dieses Bauvorhaben gesammelt haben. Mit seiner Entscheidung hat der SteU ein Anlaß gegeben, durch den der nachbarschaftlichen Frieden nachhaltig gestört wurde. Ich wies darauf hin, daß die Mitglieder des Ausschusses hierfür die Verantwortung tragen.

Der Vorsitzende des SteU, Herr Bernd Möller, warf mir daraufhin vor, ich würde die Berichte mißbrauchen, um dem SteU Inkompetenz vorzuwerfen.
Das ist seine Interpretation. Gehässige Menschen könnten entgegnen, daß das in manchen Fällen noch die schmeichelhafteste aller möglichen Deutungen sein könnte.
Mir geht es darum, daß Vorgänge analysiert werden, damit man aus Fehlern lernen kann.
Und manchmal geht Lernen nur unter Schmerzen.
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