Daumen hoch für Turnhallenübernachtungen!

Der Fanfarenzug wird im kommenden Jahr die Deutsche Meisterschaft der Spielmannzüge in Plön ausrichten. In meinem letzten Beitrag habe ich mein Unverständnis darüber geäußert, dass der Hauptausschuß des Schulverbandes in dem Zusammenhang keine Genehmigung für eine “Turnhallenübernachtung” der teilnehmenden Musiker*innen erteilen wollte. Ich hatte eher zufällig über Facebook von dem Vorgang erfahren.

Die Arbeit des Fanfarenzuges halte ich für sehr wichtig, und daher hatte ich mich umgehend per EMail und telefonisch mit unserem stellvertretenden Bürgermeister in Verbindung gesetzt, um ihn zu bewegen darauf hinzuwirken, die Übernachtung doch wie beantragt zu genehmigen. Dabei ging ich davon aus, dass Herr Dr Henning Höppner (SPD) den Plöner Bürgermeister,  Herrn Jens Paustian, als Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung vertritt. Diese Annahme war falsch, da die Vertretungsregelung nur innerhalb des Schulverbandes durch andere Mitglieder aus der Verbandsversammlung erfolgen kann. (Ich muß zugeben, daß ich das schon mal wußte und vergessen hatte). Dennoch hat Herr Dr. Höppner sich der Sache angenommen und konnte offenbar erreichen, daß der Schulverband seine Position noch einmal überdacht hat. Der öffentliche Druck hat mit Sicherheit auch dazu beigetragen. Allein daß der Tagesordnungspunkt in der Versammlung dann nicht wie angekündigt öffentlich, sondern nicht-öffentlich verhandelt wurde, finde ich grundsätzlich nicht gut. Es war aber vermutlich der richtige Weg, hier zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen, ohne daß jemand öffentlich bloßgestellt wird.

Heute hat die KN darüber berichtet und ich habe mich gerade sehr gefreut, daß der Hauptausschuß des Schulverbandes letztendlich doch eine positive Entscheidung getroffen hat. Der Berichterstattung zu Folge beabsichtigt der Schulverband jetzt, seine Satzung oder Benutzungs-/Gebührenordnung zu überarbeiten, damit derartige Irritationen zukünftig ausgeschlossen sind.

Irgendwie kommt unser System am Ende doch zu ganz vernünftigen Ergebnissen.

Turnhallenübernachtungen ermöglichen!

Auf Plönbook (Facebook-Seite) bahnt sich gerade – möglicherweise völlig zurecht –  ein Shitstorm an. Es geht um Turnhallenübernachtungen im Zusammenhang mit einer Großveranstaltung des Fanfarenzuges. Durch die Ablehnung würde die Durchführung der Veranstaltung unmöglich gemacht.

Das Thema wird in der morgigen Sitzung des Schulverbandes (Montag, 14. November, 1800 Uhr, Lehrerzimmer der Rodomstorschhule, öffentlich) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit thematisiert.

Ich kann die Begründungen gem. Verwaltungsvorlage nicht nachvollziehen. Eine negative Antwort nach einer Rückfrage bei anderen Schulträgern ist mit Sicherheit keine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage, ebensowenig wie die Unterstellung, dass sich bei üblicher Nutzung lediglich tagsüber Personen in Turnhallen aufhalten würden.
Ich kann auch keine zwingenden Gründe für eine Ablehnung des Antrags erkennen. Die Vorgabe, daß Turnhallenübernachtungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind, läßt nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens Ausnahmen zu. Das ist eigentlich unstrittig, weil in §7 Abs 2 der Benutzungs- und Gebührenordnung sogar geregelt wird, daß der Verbandsvorsteher auf die Erhebung von Gebühren für Turnhallenübernachtungen verzichten kann.

Es wäre mehr als ungerecht, wenn Vereinen, die sehr erfolgreich in der Jugendarbeit engagiert sind, die Durchführung von Großveranstaltungen unmöglich gemacht wird, nur weil der Schulverband möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Benutzungs- und Gebührensatzung im Sinne der Unterstützung der Jugendarbeit klar zu formulieren oder zumindest einmal großzügig auszulegen.

Da das Bürgerinformationssystem mit temporären Links arbeitet, die bei der Verwendung im Blog nicht zu der betreffenden Seite führen, nachfolgend der Text der Verwaltungsvorlage:

Vereine haben Anträge auf Übernachtungen in den Sporthallen des Schulverbandes Plön Stadt und Land gestellt.
 
Gem. § 16 Abs. 4 der Benutzungs- und Gebührensatzung des Schulverbandes Plön Stadt und Land für die außerschulische Nutzung der Aula Am Schiffsthal, der Schulräume und Sporthallen sowie der Außenanlagen werden die Schulräume und Sporthallen grundsätzlich nicht für Übernachtungen zur Verfügung gestellt.
Wer über Ausnahmefälle entscheidet, ist in  § 16 nicht geregelt. Lediglich in § 7 Abs. 2 (Benutzungsgebühren) steht geschrieben, dass der Schulverbandsvorsteher in Ausnahmefällen auf besonderen schriftlichen Antrag auf eine Gebühr verzichten kann. Gem. § 4 Abs. 4 besteht kein Anspruch auf Genehmigung der beantragten Nutzung.
 
Sollte einem Verein die Genehmigung erteilt werden, sind allen anderen Vereinen aufgrund der Gleichberechtigung Übernachtungen ebenfalls zu genehmigen.
 
In Sporthallen wird als übliche Nutzung unterstellt, dass sich lediglich tagsüber Personen im Gebäude aufhalten.
 
Eine Umfrage bei anderen Schulträgern hat ergeben, dass dort Übernachtungen in Sporthallen ebenfalls grundsätzlich verboten sind.
 
Es war der Wunsch des Schulverbandsvorstehers, dass der Hauptausschuss des Schulverbandes noch einmal über dieses Thema beschließt.

Beschlußvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, entsprechend der Satzung Übernachtungen in den Sporthallen und Schulräumen des Schulverbandes Plön Stadt und Land nicht zu genehmigen. 

Leider kann ich aufgrund eines lange geplanten und nicht verschiebbaren Termines nicht sicherstellen, daß ich zeitgerecht an der Sitzung des Schulverbandes teilnehme. Hoffentlich finden sich Bürgerinnen und Bürger, die das Thema in der Einwohnerfragestunde noch einmal mit der gebotenen Höflichkeit, aber dem erforderlichen Nachdruck zur Sprache bringen.

GA im Zeichen des Sports

Die heutige Sitzung des Ausschusses für Gesellschaftliche Angelegenheiten (GA) stand im Zeichen des Sports.

Mein Antrag, einen Sportschwimmertartif für die Schwimmhalle einzuführen, wurde mit einer Enthaltung abgelehnt.
Außerdem nutzte der Sportverein “Plön bewegt” die Gelegenheit, in der Einwohnerfragestunde das Thema Hallenbelegungszeiten anzusprechen.

Zum Sportschwimmertarif.
Ziel meines Antrages war, sportlich orientierten Schwimmerinnen und Schwimmern innerhalb von 1 ½ oder 2 Stunden bei einem leicht reduzierten Preis die Möglichkeit anzubieten, unabhängig von der Tageszeit mal schnell „ein paar Bahnen zu ziehen“. Zusätzlich hatte ich angeregt, eine Bahn für Schnellschimmerinnen und -schwimmer vorzuhalten, solange keine Bahnen für Sportvereine abgegrenzt sind.
– Der Herr Bügermeister führte gegen diesen Vorschlag ins Feld, daß nicht zu kontrollieren sei, wer Sportschwimmer oder Freizeitbesucher ist. Dem Argument kann ich bedingt folgen, glaube aber, das dieses Problem lösbar ist. (In Glücksburg, wo ich ein paar Jahre stationiert war, hatte man es gelöst.)
– Aus Reihen der FWG wurde argumentiert, daß man sich mit der Preisgestaltung viel Mühe gegeben hat, um von Zeittickets wegzukommen. Daher sollte man den Erfolg jetzt beobachten und die Ergebnisse abwarten.
Das wäre nach meiner Meinung in Ordnung, wenn man nach der Evaluierung ggf. zu einer neuen Bewertung kommt.
– Darüber hinaus wurde angeführt, daß ein solches Ticket zu Einnahmeverlusten führt, was bei einer defizitären Schwimmhalle nicht akzeptabel wäre.
Ich bin der Überzeugung, daß hier zusätzliche Besucher geworben werden können, was die Einnahmesituation verbessern würde.
– Den Einwand, man könne ja in einem Sportverein eintreten und dort Schwimmsport betreiben, lasse ich nicht gelten. Erstens gibt es ein solches Angebot nicht und zweitens ist Schwimmen ein Sport, den man auch ohne Vereinsangehörigkeit ausüben kann, ähnlich wie Joggen.

Obwohl absehbar war, daß mein Antrag keine Mehrheit findet, habe ich ihn nicht zurückgezogen, um das Abstimmungsverhalten zu sehen.

Zu den Hallenbelegungszeiten
Plön bewegt beklagte, bei der Vergabe der Nutzungszeiten für die Sporthallen gegenüber dem TSV benachteiligt zu werden. Nun ist es so, man als neuer Verein nicht zwangsautomatisch einen Rechtsanspruch auf Hallenzeiten hat. Allerdings hat man als alteingesessener Verein auch keine Anspruch, daß alles bis in alle Ewigkeit so bleibt, wie es ist.

Die Verteilung von Hallenbelegungszeiten sollte sich nach meiner Ansicht am Bedarf orientieren, und zwar sowohl an den Teilnehmerzahlen wie auch an Sachzwängen, zuum Beispiel dort den Turnsport auszuüben, wo auch die Turngeräte stehen.

Daher konnte ich der Anregung von Herrn Drews folgen, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und dann im Schulverband unter Beteiligung der Nutzer über die Vergabe neu zu verhandeln. Ich habe das in einem Redebeitrag auch deutlich zum Ausdruck gebracht.

Der Hinweis, daß der Schulverband für diese Frage zuständig sei und nicht der GA, ist formal richtig. Allerdings sitzen 50% Plöner und Plönerinnen in der Schulverbandsversammlung und der Plöner Bürgermeister ist der Vorsitzende. Daher ist der Hinweis auf die Zuständigkeit geeignet, den Eindruck zu erwecken, sich um eine klare Position drücken zu wollen.
Auch der Hinweis, sich doch mal mit dem TSV zusammenzusetzen und darüber zu reden, kann in diesem Sinne gedeutet werden. Wir alle wissen doch, daß das Verhältnis zwischen den Vereinen völlig zerrüttet ist und es Situationen geben kann, in denen auch Erwachsene nicht vernünftig miteinander reden können. (Tausende von Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein trauriger Beleg dafür.)
Allerdings glaube ich die Tendenz zu erkennen. erwachsene Menschen wir Kinder zu behandeln. Das empfinde ich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren, schon an der Grenze zur Ungehörigkeit. Oder wie ist die Äußerung: „Regeln Sie das miteinander, sonst regeln wir das für Sie“ anders zu deuten?

Im Berichtsteil habe ich berichtet, daß die Entscheidung des GA, den Spielplatz Appelwarder aufzugeben, von den Anwohnerinnen und Anwohnern auf Unverständnis stöß und das Argument der Verkehrssicherheit als Scheinargument bezeichnet wurde.
In dieser Frage bin ich der Ansicht, daß man den Spielplatz tatsächlich aufgeben kann, allerdings nur, wenn hier tatsächlich Baurecht geschaffen wird. Das ist nach meiner Auffassung nur möglich, wenn für den gesammten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das ist bislang aber noch gar nicht diskutiert worden. Ein Aufstellungsbeschluß ist momentan nicht abehbar. Daher halte ich die Entscheidung des GA für völlig übereilt. Eine vorherige Abstimmung mit dem Ausschuß für Stadtentwicklung und Umwelt wäre mit Sicherheit gut gewesen.